TÜV Rheinland Group Gutachten Nr. 33AG0646-02 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE Nr. 90 784 nach § 22 StVZO in Verbindung mit § 20 StVZO Fahrzeugteil : Sitzbezug Typ : AIRBAG S Antragsteller : Sieberg Autoinnenausstattung GmbH & Co. KG, Speckbacher Str. 14, 86165 Augsburg Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Technologiezentrum Verkehrssicherheit ABE_S_BEZ.DOT-1.5-21.11.97 Seite 1 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH 33AG0646-02.doc Am Grauen Stein, 51105 Cologne, Germany Am Grauen Stein, 51105 Cologne, Germany Benennung/Designation: KBA-P 00010-96 0. Änderungen 0.1. Es wird berichtigt : - --- 0.2. Es wird geändert : - redaktionelle Änderungen 0.3. Es wird hinzugefügt : - zusätzliche Stoffe für SAB-I (Anlage 2.125) - weitere Fahrzeugtypen 0.4. Es entfällt : - --- 1. Allgemeine Angaben zum Sitzbezug 1.1. Hersteller und Antragsteller : Sieberg Autoinnenausstattung GmbH & Co. KG Sicar Design Speckbacher Str. 14 86165 Augsburg 1.2. Typ : AIRBAG S 1.3. Ort und Art der Kennzeichnung : An der Unterseite des hinteren Lehnenteils: - Herstellerzeichen : „Sicar Design“ - Typ : „AIRBAG S“ - Typzeichen : „KBA 90 784“ Zusätzlich erfolgt die Kennzeichnung zum jeweiligen Fahrzeug- und Sitztyp (s. Punkt 3.2., z.B. „Audi A6 Sportsitz“) bzw. mit SAB I oder SAB II im Falle der Universalbezugsvariante. Die Kennzeichnung erfolgt durch ein bedrucktes Textiletikett, das mit dem Sitzbezug fest vernäht wird. Dieses Etikett befindet sich auf der Innenseite des Bezuges und ist in eingebautem Zustand durch einfaches Lösen des Klettverschlusses (an der unteren Seite des Sitzbezuges) sichtbar.
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TÜV Rheinland Group Gutachten Nr. 33AG0646-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE Nr. 90 784 nach § 22 StVZO in Verbindung mit § 20 StVZO
Fahrzeugteil : Sitzbezug Typ : AIRBAG S Antragsteller : Sieberg Autoinnenausstattung GmbH & Co. KG, Speckbacher Str. 14, 86165 Augsburg
Am Grauen Stein, 51105 Cologne, Germany Am Grauen Stein, 51105 Cologne, Germany Benennung/Designation: KBA-P 00010-96
0. Änderungen
0.1. Es wird berichtigt : - --- 0.2. Es wird geändert : - redaktionelle Änderungen 0.3. Es wird hinzugefügt : - zusätzliche Stoffe für SAB-I (Anlage 2.125) - weitere Fahrzeugtypen 0.4. Es entfällt : - --- 1. Allgemeine Angaben zum Sitzbezug
1.1. Hersteller und Antragsteller : Sieberg Autoinnenausstattung GmbH & Co. KG Sicar Design Speckbacher Str. 14 86165 Augsburg 1.2. Typ : AIRBAG S 1.3. Ort und Art der Kennzeichnung : An der Unterseite des hinteren Lehnenteils:
- Herstellerzeichen : „Sicar Design“ - Typ : „AIRBAG S“ - Typzeichen : „KBA 90 784“ Zusätzlich erfolgt die Kennzeichnung zum
jeweiligen Fahrzeug- und Sitztyp (s. Punkt 3.2., z.B. „Audi A6 Sportsitz“) bzw. mit SAB I oder SAB II im Falle der Universalbezugsvariante.
Die Kennzeichnung erfolgt durch ein bedrucktes Textiletikett, das mit dem Sitzbezug fest vernäht wird.
Dieses Etikett befindet sich auf der Innenseite des Bezuges und ist in eingebautem Zustand durch einfaches Lösen des Klettverschlusses (an der unteren Seite des Sitzbezuges) sichtbar.
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Der Bezug ist auf dem zur Fahrzeugaußenseite liegenden Seitenteil an gut sichtbarer Stelle mit der Aufschrift „Airbag“ versehen.
Diese Kennzeichnung kann wahlweise mittels fest vernähtem Textiletikett oder durch Heißprägung erfolgen. Die Anbringung der Kennzeichnung erfolgt so, dass ein Einschlagen unter den Bezug oder anderweitige Abdeckungen nicht möglich ist.
1.4. Technische Beschreibung : Der Begriff "Sitzbezug" umfasst einen Bezug für
die Lehne eines Einzelsitzes mit integriertem Seiten-Airbag. Der hier beschriebene Sitzbezug Typ AIRBAG S wird in einer Maß- und in einer Universalausführung (SAB I bzw. SAB II) angeboten. Der Sitzbezug wird nachträglich auf die serienmäßige Sitzlehne über den serienmäßigen Bezug gezogen.
1.4.1. Sitzbezug : Der Sitzbezug in der Maßausführung besteht aus
Polyamid-Velourstoff (Oberseite 90 g/m²), auf 4 mm Schaumstoff (RG 22-33) mit Trikotgewebe (45 g/m²) auf der Unterseite. Die Seitenteile und die seitlichen Vorderteile dürfen wahlweise unterschiedlich gefärbt sein.
Für die mit „SAB I“ bzw. „SAB II“ gekennzeichnete
Bezugausführung besteht der Bezugsstoff der Seitenteile und der seitlichen Vorderteile aus Henkel-Velour (Oberseite 100% Polyester, ca. 140 g/m²) auf 4 mm Schaumstoff (Ester, RG 23) mit Trikotgewebe (100% Polyester, ca. 80 g/m²) auf der Unterseite. Dieser Bereich kann unterschiedlich gefärbt sein.
Als Bezugsstoff können zusätzlich die in den Anlagen (2.62-Lammfell) / 2.63-Leder / 2.125-Polyesterstoffe) beschriebenen Materialien ver-wendet werden.
Bei dem einteiligen Fellbezug (vorderes Lehnen-
und Sitzflächenteil aus einem durchgehenden Stück) besteht der Bezugsrücken und die Seitenteile wahlweise aus 100% Polyester (Webpelz), Materialgewicht 400 g/m².
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Für den Bezugspiegel können wahlweise andere
Design- und damit Stoffvarianten verwendet werden, für die der Nachweis erbracht wurde, dass die maximale Dehnung unter der zur Genehmigungsprüfung verwendeten Ausführung liegt. Ebenso ist der Nachweis der Schwer-entflammbarkeit entsprechend Punkt 2.4. zu führen.
In den Seitenteilen des Bezuges können sich
Durchbrüche für die serienmäßig vorhanden Sitz-verstellhebel bzw. -räder befinden.
Weitere technische Details zum Sitzbezug siehe
Anlage 2. 1.4.2. Reißnaht : Sollreißnaht an der zur Fahrzeugaußenseite
liegenden Vorderkante des Sitzlehnenbezuges. Länge 550 mm. Flachnaht, Stichweite 7 mm 1 mm. Oberfaden COLORIFIC Monofilament 330 den. Smoke. Unterfaden Bauschgarn texturiert 167 dtex Bitumen.
Bei der Maßausführung sind Form und Lage an
den jeweiligen Seriensitztyp angepasst, so dass sich die Reißnaht des Bezuges auf der für den Seriensitz vorgesehenen Reißnaht befindet.
Für die mit „SAB I“ bzw. „SAB II“ gekennzeichnete
Universal-Bezugausführung weicht die Über-deckung von Serien- und Schonbezugnaht geringfügig voneinander ab.
1.4.3. Befestigung : Die Positionierung des Maßbezuges erfolgt durch
den maßgenauen Zuschnitt. Zusätzlich wird das Vorderteil des Bezuges an der Unterkante der Lehne mittels 30 mm breitem Klettband mit dem Hinterteil verbunden.
Abweichend davon kann diese Art der Befestigung durch eine Abspannung des Sitzbezuges mittels 5 mm breiten Gummi-schlaufen ersetzt werden (jeweils 3 bzw. 4
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Schlaufen von der Vorder- bzw. Hinterseite des Bezuges). Dabei müssen die Gummischlaufen straff gezogen werden und fest unter der Sitzfläche verhakt werden.
Die Befestigung und Positionierung der mit „SAB
I“ bzw. „SAB II“ gekennzeichneten Universal-Bezugausführung wird ebenfalls durch festen Sitz erreicht. Zusätzlich wird das Vorderteil des Bezuges an der Unterkante der Lehne mittels 30 mm breitem Klettband mit dem Hinterteil verbunden.
Bei dem einteiligen Fellbezug (vorderes Lehnen- und Sitzflächenteil aus einem durchgehenden Stück) bleibt das Schnittlagebild vergleichbar zu dem zweiteiligen Universal-Bezugausführung SAB I. Die Befestigung der Fellbezüge (Durchzug einer breiten, am vorderen Lehnenteil des Schonbezuges angenähten Stofflasche unter der Sitzlehne hindurch zum hinteren Lehnenteil der Schonbezuges; dort Befestigung der Lasche wie bei den bereits genehmigten Bezugausführungen mittels Klettverschluss) entspricht den Prüfanforderungen.
Eine entsprechende Montageanleitung ist dem Endverbraucher mitzuliefern (s. Punkt 1.4.4.).
1.4.4. Montagehinweis : Dem Endverbraucher ist eine Montageanleitung
mitzuliefern, die u.a. folgende Hinweise beinhaltet:
1. Korrekte Erstmontage bzw. Befestigung des Sitzbezuges am jeweiligen Fahrzeugsitz. Anbringung von evtl. Durchbrüchen für Lehnenverstellhebel/-räder bzw. Lehnen-entriegelung, für ISOFIX Befestigungssysteme und für Armlehnen, die am Sitz befestigt sind. Die richtige Zuordnung der Bezüge (linker/rechter Sitz).
2. Die korrekte Positionierung eines eventuell ver-schobenen Bezuges (Entfernung oder Austausch, falls dies - aufgrund fortge-schrittenen Verschleißes - nicht mehr möglich ist).
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3. Warnung vor Manipulationen an der Reißnaht durch Abdecken oder selbständiges Reparieren.
4. Reinigung der Bezüge (Reinigungsart und -temperatur).
Zu den Positionen 2. und 3. ist ein Warnaufkleber
mitzuliefern, den der Endverbraucher an gut sichtbarer Stelle im Einstiegsbereich anzubringen hat. Wahlweise kann in diesem Bereich ein ent-sprechendes Textilschild am Bezug gut sichtbar und dauerhaft vom Hersteller befestigt werden.
2. Prüfungen
2.1. Prüfgrundlage : Prüfgrundlage für die Erteilung von Allgemeinen Betriebserlaubnissen (ABE) gem. § 22 StVZO für Sitzschonbezüge, Austauschsitzbezüge, Aus-tauschseitenverkleidungen für Fahrzeuge, die serienmäßig mit Seitenairbag-Systemen ausgerüstet sind, Stand 08.10.2007 in Verbindung mit den Anforderungen des Entwurfs zur TA 35, Stand 01.10.2001.
2.2. Prüfmuster : Die geprüften Muster stimmen in den
Abmessungen mit den Angaben der Zeichnungen der Anlage 2 überein.
2.3. Aufblasversuche : Hinsichtlich des zeitlichen und räumlichen
Verhaltens des Seiten-Airbags bei der Entfaltung wurden bei - 40°C, Raumtemperatur und + 85°C keine Unterschiede zum serienmäßig belassenen Sitz festgestellt, die über die serienmäßigen Toleranzen hinausgehen. Es wurden keine Teile schwerer als zwei Gramm festgestellt, die sich beim Aufreißen der Naht bzw. Öffnung vom Sitzbezug gelöst haben. Der Bezug erfüllt die Anforderungen der o.g. Prüfgrundlage.
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2.4. Entflammbarkeitsprüfung : Mit den verwendeten Materialien wurde eine Entflammbarkeitsprüfung gemäß 95/28/EG Anh, IV durchgeführt. Der Bezug erfüllt die Anforderungen der Prüfgrundlage.
2.5. Fahrzeugbezogene Prüfungen : Für die im Verwendungsbereich aufgeführten
Fahrzeugtypen sind hinsichtlich der Passgenauigkeit, Lage und Form der Reißnaht sowie Montierbarkeit Einbauversuche im Fahrzeug durchgeführt worden.
Der Bezug erfüllt die Anforderungen der o.g. Prüf-grundlage.
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3. Verwendungsbereich
3.1. Allgemeine Anmerkungen Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis können die im nachfolgenden
Verwendungsbereich aufgeführten amtlichen Typbezeichnungen von denen im Fahrzeugschein unter Ziffer 3 oder denen in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Feld D.2 genannten Typbezeichnungen abweichen.
207 W***** e2*2001/116*0340 207 Nomalsitz ww. SAB I
1a, 2b, 4 1a, 2b, 4, 7b
****
306
(2. Stelle der Typbezeichnung in der FIN je nach Karosserieform: A - Fließheck 5türig B - Stufenheck 4türig C - Fließheck 3türig D - Cabrio E - Break H - Fließheck 3türig Sport J - Fließheck 5türig Sport)
1 nur für serienmäßige Normal- und Sportsitze mit Seiten-Airbag (nicht für
serienmäßige RECARO-Sportsitze mit Seiten-Airbag) für Fahrer und Beifahrer 1a nur für serienmäßige Normalsitze mit Seiten-Airbag für Fahrer und Beifahrer 1b nur für serienmäßige Sportsitze für Fahrer und Beifahrer mit Seiten-Airbag
(nicht für serienmäßige RECARO-Sportsitze mit Seiten-Airbag) 1c nur für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der CLX- und GLX-Ausstattung
für Fahrer und Beifahrer 1d nur für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Ghia-Ausstattung für Fahrer
und Beifahrer 1e nur für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Festival-Ausstattung für
Fahrer- und Beifahrer 1f auch für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Ghia-, Ambiente- und Trend-
Ausstattung für Fahrer- und Beifahrer 1g nur für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Comfort-Ausstattung für
Fahrer- und Beifahrer 1h nur für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Exklusive/Sportive-
Ausstattung für Fahrer- und Beifahrer 1i nur für serienmäßige RECARO-Sportsitze mit Seiten-Airbag für Fahrer- und
Beifahrer 1j nur für serienmäßige Sportsitze mit Seiten-Airbag der Ambition-Ausstattung für
Fahrer- und Beifahrer 1k nicht für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Ausstattungen Brava HSX
und Bravo GT, -HGT für Fahrer- und Beifahrer
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1l nicht für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Ausstattungen Brava SX, - ELX und Bravo SX für Fahrer- und Beifahrer
1m nicht für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Ausstattungen Punto HGT, -Sporting für Fahrer- und Beifahrer
1n nicht für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Ausstattungen Punto S, -SX, -ELX, -HLX für Fahrer- und Beifahrer
1o nicht für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Fahrzeugausführungen H und J für Fahrer- und Beifahrer
1p nicht für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Fahrzeugausführung C für Fahrer- und Beifahrer
1q nur für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Ambiente-Ausstattung für Fahrer und Beifahrer
1r nur für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Trend- und Ghia-Ausstattung für Fahrer und Beifahrer
1s nur für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Authentique- und Expression-Ausstattung für Fahrer und Beifahrer
1t nur für serienmäßige Sitze mit Seiten-Airbag der Privilège-, Dynamique- und Renault Sport-Ausstattung für Fahrer und Beifahrer
1u nicht für serienmäßige Sportsitze mit Seiten-Airbag der Ambition-Ausstattung für Fahrer- und Beifahrer
2 die Zuordnung Fahrer-/Beifahrersitz erfolgt durch die am Sitzbezug angebrachte Kennzeichnung „AIRBAG“ an der zur Fahrzeugaußenseite liegenden Lehnenseite
2a der Bezug darf nur für Fahrzeuge verwendet werden bei denen die Austrittsöffnung des Seiten-Airbags am Sitz durch eine mit der Aufschrift „AIRBAG“ gekennzeichneten Hart-Kunststoff-Kappe, an der zur Fahrzeugaußenseite liegenden Lehnenseite, erkenntlich ist.
2b der Bezug darf nicht für Fahrzeuge verwendet werden bei denen die Austrittsöffnung des Seiten-Airbags am Sitz durch eine mit der Aufschrift „AIRBAG“ gekennzeichneten Hart-Kunststoff-Kappe, an der zur Fahrzeugaußenseite liegenden Lehnenseite, erkenntlich ist. Die Zuordnung Fahrer-/Beifahrersitz erfolgt durch die am Sitzbezug angebrachte Kennzeichnung „AIRBAG“ an der zur Fahrzeugaußenseite liegenden Lehnenseite
2c der Bezug darf nur für Fahrzeuge verwendet werden bei denen die Austrittsöffnung des Seiten-Airbags am Sitz durch eine mit der Aufschrift „AIRBAG“ gekennzeichneten Hart-Kunststoff-Kappe, an der zur Fahrzeugaußenseite liegenden Lehnenseite, erkenntlich ist
2d der Bezug darf nicht für Fahrzeuge verwendet werden bei denen die Austrittsöffnung des Seiten-Airbags am Sitz durch eine mit der Aufschrift „AIRBAG“ gekennzeichneten Hart-Kunststoff-Kappe, an der zur Fahrzeugaußenseite liegenden Lehnenseite, erkenntlich ist
3 nicht für Ledersitze 4 bei Sitzbezugausführungen, die an der Unterseite keine Gummizüge zur
Abspannung unter dem Sitzgestell haben, muss zur Befestigung des
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Schonbezuges die hintere serienmäßige Sitzgestellverkleidung mit unter den Schonbezug geschlagen werden. Der mitgelieferte Bezug für die Sitzfläche dient statt dessen zur Abdeckung der unteren Sitzstruktur
4a zur Befestigung des Schonbezuges muss der untere Bereich der Vorderseite des Lehnenbezuges so eingeschnitten werden, dass er durch die Abspannung der Sitzfläche zur Hinterseite des Lehnenbezuges geführt werden kann und dort mit dem Klettband befestigt werden kann
5 nur für 5türige Fahrzeuge 6 frei 7a bei 2- bzw. 3türigen Fahrzeugen müssen Durchbrüche für die
Lehnenentriegelungshebel (easy-entry-Funktion) und deren Führungsbeschlag erfolgen
7b bei 2- bzw. 3türigen Fahrzeugen müssen vor der Montage des Schonbezuges die Lehnenentriegelungshebel (easy-entry-Funktion) und deren Führungsbeschlag demontiert werden. Es müssen Durchbrüche für die Lehnenentriegelungshebel erfolgen. Nach dem Aufziehen des Schonbezuges müssen die Führungsbeschläge wieder funktionsfähig montiert werden.
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4. Anlagen
1 Foto des Sitzbezuges 1 Blatt 2 Zeichnungen # Gutachten, in dem sich die aktuelle Zeichnung befindet (G = Grundgutachten, 1 = 1. Nachtragsgutachten etc.)
2.1 Zuordnungsliste 11.11.98 3 G 2.2 Zuordnungsliste Mazda 29.10.03 1 G 2.3 Lagebilder Audi A3 normaler Sitz 31.03.98 2 G 2.4 Lagebilder Audi A3 Sportsitz 31.03.98 2 G 2.5 Lagebilder Audi A4 normaler Sitz 31.03.98 2 G 2.6 Lagebilder Audi A4 Sportsitz 31.03.98 2 G 2.7 Lagebilder Audi A6 normaler Sitz 31.03.98 2 G 2.8 Lagebilder Audi A6 Sportsitz 31.03.98 2 G 2.9 Lagebilder Mitsubishi Carisma normaler Sitz 10.06.98 2 G 2.10 Lagebilder Toyota Avensis normaler Sitz 10.06.98 2 G 2.11 Lagebilder Toyota Corolla normaler Sitz 10.06.98 2 G 2.12 Lagebilder VW Golf III normaler Sitz 31.03.98 2 G 2.13 Lagebilder VW Golf III Sportsitz 31.03.98 2 G 2.14 Lagebilder VW Golf IV/Bora normaler Sitz 18.05.99 2 G 2.15 Lagebilder VW Golf IV/Bora Sportsitz 31.03.98 2 G 2.16 Lagebilder VW Passat normaler Sitz 31.03.98 2 G 2.17 Lagebilder VW Passat Sportsitz 31.03.98 3 G 2.18 Lagebilder SAB I 01.09.98 (Rau) 2 G 2.19 Lagebilder Ford Mondeo GLX, CLX 04.09.98 2 G 2.20 Lagebilder Ford Mondeo Festival 11.11.98 2 G 2.21 Lagebilder Ford Mondeo Ghia 11.11.98 2 G 2.22 Lagebilder Mazda 626 ´98 04.09.98 2 G 2.23 Lagebilder Renault Clio + Twingo ´98 28.09.98 2 G 2.24 Zuordnungsliste 12.03.99 1 G 2.25 Zuordnungsliste Mitsubishi 20.03.02 2 G 2.26 Zuordnungsliste Nissan 05.10.00/05.08.03 2 G 2.27 Zuordnungsliste Opel 06.03.01/05.08.03 2 G 2.28 Zuordnungsliste Peugeot 16.07.99 1 G 2.29 Zuordnungsliste Renault 09.04.01/11.02.02 2 G 2.30 Zuordnungsliste Seat 15.03.00/05.08.03 2 G 2.31 Zuordnungsliste Skoda 15.03.00 1 G 2.32 Zuordnungsliste Toyota 05.08.03 1 G 2.33 Zuordnungsliste VW 20.03.02 2 G 2.34 Lagebilder Ford Focus normaler Sitz 12.03.99 2 G
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2.35 Lagebilder Mazda 323 Exclusive 12.03.99 2 G 2.36 Lagebilder Mazda 323 Comfort 12.03.99 2 G 2.37 Lagebilder Mitsubishi Colt ´98 normaler Sitz 07.12.99 2 G 2.38 Lagebilder Nissan Almera normaler Sitz 13.07.99 2 G 2.39 Lagebilder Nissan Micra normaler Sitz 07.12.99 2 G 2.40 Lagebilder Nissan Primera normaler Sitz 29.02.00 2 G 2.41 Lagebilder Opel Corsa-B normaler Sitz 18.05.99 2 G 2.42 Lagebilder Peugeot 306 normaler Sitz 16.07.99 2 G 2.43 Lagebilder Peugeot 306 Sportsitz 16.07.99 2 G 2.44 Lagebilder Peugeot 406 normaler Sitz 16.07.99 2 G 2.45 Lagebilder Renault Laguna normaler Sitz 13.07.99 2 G 2.46 Lagebilder Renault Mégane normaler Sitz 28.05.99 2 G 2.47 Lagebilder Renault Mégane Scenic normaler Sitz18.05.99 2 G 2.48 Lagebilder Seat Cordoba 15.03.00 2 G 2.49 Lagebilder Seat Ibiza 15.03.00 2 G 2.50 Lagebilder Seat Leon normaler Sitz 15.03.00 2 G 2.51 Lagebilder Seat Leon Sportsitz 15.03.00 2 G 2.52 Lagebilder Seat Toledo normaler Sitz 15.03.00 2 G 2.53 Lagebilder Seat Toledo Sportsitz 15.03.00 2 G 2.54 Lagebilder Skoda Fabia normaler Sitz 15.03.00 2 G 2.55 Lagebilder Skoda Octavia normaler Sitz 15.03.00 2 G 2.56 Lagebilder Toyota Corolla Sportsitz 28.05.99 2 G 2.57 Lagebilder Toyota Yaris normaler Sitz 15.03.00 2 G 2.58 Lagebilder VW Beetle normaler Sitz 28.05.99 2 G 2.59 Lagebilder VW Lupo normaler Sitz 28.05.99 2 G 2.60 Lagebilder VW Polo normaler Sitz 25.02.00 2 G 2.61 Lagebilder VW Polo Sportsitz 25.02.00 2 G 2.62 Material-Spezifikation Fell 24.09.99 1 G 2.63 Material-Spezifikation Leder 21.02.00 1 G 2.64 Material-Spezifikation Kunstleder 11.03.96 3 G 2.65 Zuordnungsliste Audi 29.10.01/20.03.02 2 G 2.66 Zuordnungsliste Citroen 09.05.00 1 G 2.67 Zuordnungsliste Ford 09.05.00/13.03.01 2 G 2.68 Zuordnungsliste Honda 16.01.01 1 G 2.69 Lagebilder SAB II 11.01.02 2 G 2.70 Lagebilder Audi A4 ´01 normaler Sitz 20.03.02 2 G 2.71 Lagebilder Audi A4 ´01 Sportsitz 29.10.01 2 G 2.72 Lagebilder Citroen Xsara normaler Sitz 09.05.00 2 G 2.73 Lagebilder Ford Fiesta ´99 09.05.00 2 G 2.74 Lagebilder Ford Ka ´00 09.05.00 2 G 2.75 Lagebilder Ford Mondeo 11.00 Ambiente 13.03.01 2 G 2.76 Lagebilder Ford Mondeo 11.00 Ghia+Trend 13.03.01 2 G
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2.77 Lagebilder Honda Accord 10.98 16.01.01 2 G 2.78 Lagebilder Mitsubishi Pajero 20.03.02 2 G 2.79 Lagebilder Mitsubishi Space Star 20.03.02 2 G 2.80 Lagebilder Mitsubishi Space Wagon 20.03.02 2 G 2.81 Lagebilder Nissan Almera N16 08.09.00 2 G 2.82 Lagebilder Nissan Almera Tino 05.10.00 2 G 2.83 Lagebilder Nissan Patrol GR 16.01.01 2 G 2.84 Lagebilder Opel Astra-G/Zafira-A normaler Sitz 14.11.00 2 G 2.85 Lagebilder Opel Astra-G/Vectra-B/Zafira-A
Sportsitz 14.11.00 2 G
2.86 Lagebilder Opel Corsa-C normaler Sitz 06.03.01 2 G 2.87 Lagebilder Opel Corsa-C Sportsitz 29.10.01 2 G 2.88 Lagebilder Opel Vectra-B normaler Sitz 14.11.00 2 G 2.89 Lagebilder Renault Clio 06.01 normaler Sitz 06.11.01 2 G 2.90 Lagebilder Renault Clio 06.01 Kontur- und
Sportsitz 06.11.01 2 G
2.91 Lagebilder Renault Kangoo 09.04.01 2 G 2.92 Lagebilder Renault Laguna II 03.01 normaler Sitz11.02.02 2 G 2.93 Lagebilder Renault Mégane Cabrio+Coupé 27.03.00 2 G 2.94 Lagebilder Seat Arosa normaler Sitz 09.04.01 2 G 2.95 Lagebilder VW Lupo 3L Normalsitz 20.03.02 2 G 2.96 Lagebilder VW Polo 10.01 normaler Sitz 20.03.02 2 G 2.97 Lagebilder VW Polo 10.01 Sportsitz 20.03.02 2 G 2.98 Lagebilder Opel Agila Normalsitz 21.05.02 2 G 2.99 Lagebilder Opel Signum Normalsitz 05.08.03 2 G 2.100 Lagebilder Seat Cordoba Normalsitz 05.08.03 2 G 2.101 Lagebilder Toyota Avensis 05.08.03 3 G 2.102 Lagebilder Nissan Micra 05.08.03 3 G 2.103 Lagebilder Mazda 2 29.10.03 2 G 2.104 Zuordnungsliste Ford 29.10.03 1 G 2.105 Lagebilder Ford Streetka 29.10.03 2 G 2.106 Zuordnungsliste Opel 29.10.03 1 G 2.107 Lagebilder Opel Meriva 29.10.03 3 G 2.108 Lagebilder Opel Vectra-C 22.08.03 2 G 2.109 Lagebilder Mazda 6 25.03.03 2 G 2.110 Lagebilder Toyota Corolla ab 1/2002 25.03.03 3 G 2.111 Lagebilder Ford Fiesta ab 04/2002 22.08.02 2 G 2.112 Lagebilder Nissan Primera ab 02/2002 22.08.02 2 G 2.113 Schnittlagenbild einteiliger Bezug 20.09.10 1 1 2.114 Schnittlagenbild Ford Focus C-Max ab 10/03 NS 08.07.04 2 1
TÜV Rheinland Group Gutachten Nr. 33AG0646-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE Nr. 90 784 nach § 22 StVZO in Verbindung mit § 20 StVZO
Fahrzeugteil : Sitzbezug Typ : AIRBAG S Antragsteller : Sieberg Autoinnenausstattung GmbH & Co. KG, Speckbacher Str. 14, 86165 Augsburg
Der beschriebene Sitzbezug erfüllt die Anforderungen der unter Punkt 2.1. genannten Prüfgrundlage.
Eine Abnahme nach § 22 Abs. 1 Satz 3 StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO für den Sitzbezug in Verbindung mit der Zuordnung der unter Punkt 3. aufgeführten Fahrzeuge. Die mit dem Sitzbezug auszurüstenden Fahrzeuge dürfen in Bezug auf die oben genannte Prüfgrundlage nicht von der Serie abweichen.
Das Gutachten umfasst die Blätter 1 bis 31 sowie die unter Punkt 4. aufgeführten Anlagen. Köln, den 24.08.2011 Wn Prüflaboratorium Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile im Technologiezentrum Verkehrssicherheit der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH