RAD-GUTACHTEN NR. TTXZ8__33AE ECE 124R-000809 STAND NG 1 08/2015 KBA 50290 STAND NG1 08/2015 DESIGNS TX TX graphite GRÖSSE 6,5 J x 16 H2 LK 5x112 ET 33 ZU RAD-ARTIKEL-NR. TTXZ8SA33AE TTXZ8GA33AE Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH BITTE BEACHTEN Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde, säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge. ALCAR DEUTSCHLAND Stand: 08/2015
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TTXZ8 33AE · Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) ist bei dieser Gelegenheit mit zu beachten. 9. ... Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
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RAD-GUTACHTEN NR. TTXZ8__33AEECE 124R-000809
STAND NG 1 08/2015
KBA 50290STAND NG1 08/2015
DESIGNS TXTX graphite
GRÖSSE 6,5 J x 16 H2 LK 5x112 ET 33
ZU RAD-ARTIKEL-NR. TTXZ8SA33AETTXZ8GA33AE
Rad-GutachtenALCAR DEUTSCHLAND GMBH
BITTE BEACHTEN
Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder
am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.
ALCAR DEUTSCHLANDStand: 08/2015
Das Rad ist ein hochbeanspruchtes Fahrzeugteil, welches im Betrieb extremenBelastungen ausgesetzt sein kann. Falsche oder nicht sichere Rad/Reifen-
Bedienungspraktiken können zu Risiken und Gefahren für den Verbraucher führen.Deshalb müssen alle Wartungs- und Montagearbeiten durch qualifiziertes und
entsprechend geschultes Personal durchgeführt werden.
Anbauanleitung
1. Vermeiden Sie Beschädigungen oder Verformungen des Rades durch das Aufbringenhoher Kräfte oder durch Schläge während der Handhabung oder der Montage an das Fahrzeug.Um den Oberflächenschutz des Rades nicht zu beschädigen, müssen Stöße und Kratzervermieden werden. Dadurch besteht das Risiko von Laufunruhe, Vibrationen oder Korrosion, welche zu
eingeschränkter Lebensdauer führt.
2. Vor einem Rad/Reifenwechsel ist über die Fachwerkstätte oder über das Fahrzeughandbuchin Erfahrung zu bringen in welcher Form der Reifendruck überprüft werden muss. Verfügt dasFahrzeug über ein direktes oder indirektes RDKS ist im Falle eines Rad/Reifenwechsels gemäßdem Fahrzeughandbuch vorzugehen.Vor der Montage des Reifens müssen die Reifenwülste mit einer handelsüblichen Montagepasteeingestrichen werden. Falls ein Reifendrucksensor vorhanden ist, darf dieser während derMontagearbeiten nicht beschädigt werden. Damit der Reifendrucksensor fehlerfrei funktioniert,muss er frei von Montagepaste sein und darf nicht nass werden.Metallventil-Reifendruckkontrollsystem: Montagehinweise und Drehmomentangaben desFahrzeug-, bzw. Sensorherstellers beachten. Service-Kit (Dichtring, Überwurfmutter undVentileinsatz) sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Das Ventil darf nicht über dieFelgenaußenkante hinausragen.Bei Rädern mit Gummiventil-Reifendruckkontrollsystemen oder ohne Reifendruckkontrollsystemist zu beachten, dass das Ventil nicht über das Komplettrad hinausragt. Es ist nur dieVerwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire andRim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,zulässig. Gummiventile sind bei jedem Reifenwechsel zu erneuern. Zur Befüllung und zurReifendruckkontrolle wird die Ventilkappe entfernt. Nach Beendigung des Vorganges ist dasVentil wieder mit der staub- und wasserdichten Kappe zu verschließen.
3. Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte für Stahlfelgen/-Aluminiumfelgen zum Einsatz gebracht werden.
4. Vor der Montage der Rad/Reifeneinheit am Fahrzeug ist sicherzustellen, dass alle Kontakt-flächen zwischen Rad und Nabe sauber sind und sich auch keine Fremdkörper dazwischenbefinden. Gefahr von Laufunruhe und Vibrationen Gefahr von Beschädigungen des Rades in einem stark beanspruchten Bereich, Gefahr
eingeschränkter Lebensdauer Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
5. Es ist darauf zu achten, dass kein Schmiermittel weder an den Gewinden der Radmuttern/Schrauben noch an der Anlagefläche zwischen Rad und Radnabe aufgebracht wird. Schmierung kann zum Lösen der Befestigungselemente führen Verminderte Reibwerte führen zum übermäßigen Anziehen der Befestigungselemente Verhindert die Haftreibung zwischen Rad und Radanlagefläche
6. Das Rad darf nur mit den hierfür vorgesehenen Radschrauben/Muttern am Fahrzeug verbautwerden. Jede falsche Zuordnung von Teilen (verschiedene Typen, unterschiedliche Form,verschiedene Länge) kann ein Lösen der Schrauben/Muttern oder den Ausfall des Radesverursachen. Es besteht die Gefahr, ein Rad zu verlieren. Unfallgefahr!
7. Radschrauben/Muttern müssen mit dem empfohlenen Anzugsdrehmoment befestigtwerden (Vgl. Verwendungsbereichsanlage zur Montageanleitung).Es wird empfohlen, einen kalibrierten Drehmomentschlüssel zu verwenden und die Rad-schrauben/Muttern schrittweise, und nicht in einem Durchgang anzuziehen.Die richtige Befestigungsreihenfolge ist kreuzweise über die Radmitte. Erst eine Rad-schraube/Mutter anziehen, dann die gegenüberliegende oder die am weitesten entfernte. Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Rad-
schüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen. Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen. Anziehen im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn kann zu Verformungen der
Radschüssel und dadurch zu Vibrationen führen.
8. Bei jedem Rad/Reifenwechsel ist es unbedingt erforderlich, das Anzugsdrehmoment nachca. 50-100 km Fahrstrecke zu überprüfen und falls notwendig die Radschrauben/Mutternerneut bis zum richtigen Wert des empfohlenen Anzugsdrehmoments festzuziehen. Übermäßiges Anziehen der Befestigungselemente kann zu Verformungen der Rad-
schüssel oder zu Ausfällen der Schrauben oder Muttern führen. Unzureichendes Anziehen kann zum Lösen des Rades führen.
Der vom Fahrzeughersteller bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck (sieheBetriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) ist bei dieser Gelegenheit mit zubeachten.
9. Jede technische Änderung an Rädern ist unzulässig. Beschädigte oder verformte Räder dürfennicht repariert werden (weder durch Erhitzen, noch durch Schweißen als auch durch hinzufügenoder entfernen von Material). Ein solches Rad entspricht nicht mehr der geprüften Version undführt bei Montage an einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich derStVZO. Es besteht die Gefahr eingeschränkter Lebensdauer oder vorzeitigen Ausfalls.
Die passenden Fahrzeuge entnehmen Sie bitte der jeweiligen Verwendungsbereichsanlage
Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg
MITTEILUNG ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt die Erweiterung der Genehmigung für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 COMMUNICATION issued by: Kraftfahrt-Bundesamt approval extended of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124
Nummer der Genehmigung: 000809 Erweiterung Nr.: 01 Approval No. Extension No. 1. Radhersteller:
Wheel manufacturer: ALCAR Leichtmetallräder GmbH
2. Typbezeichnung des Rades:
Wheel type designation: TTXZ_5H
2.1 Kategorie der Nachrüsträder:
Category of replacement wheels: Dimensionsgleiche Nachrüsträder pattern part replacement wheels
2.2 Werkstoff:
Construction material: Aluminiumlegierung Aluminium alloy
2.3 Fertigungsverfahren:
Method of production: gegossene Räder casted wheels
E 1
Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 000809, Erweiterung 01 Approval No.: 2.4 Kennung der Felgenkontur:
Rim contour designation: 6½ J
2.5 Einpresstiefe des Rades:
Wheel inset/outset: siehe Prüfbericht Nr. 0.7 see test report No. 0.7
2.6 Radbefestigung:
Wheel attachment: serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers original mounting parts of the vehicle manufacturer
2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang:
Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference: siehe Prüfbericht Nr. 0.9 see test report No. 0.9
3. Name und Anschrift des Herstellers:
Manufacturer‘s name and address: Alcar Leichtmetallräder GmbH DE-53721 Siegburg
4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
If applicable, name and address of manufacturer‘s representative: entfällt not applicable
5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
Date on which the wheel was submitted for approval tests: 19.08.2015 - 20.08.2015
6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
Technical Service responsible for carrying out the approval test: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien
7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service: 20.08.2015
8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Number of report issued by that service: 366-0213-15-WIRD/N1
Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg
3
Nummer der Genehmigung: 000809, Erweiterung 01 Approval No.: 9. Bemerkungen:
Remarks: entfällt not applicable
10. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended 11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable): siehe Anlage 1 see Appendix 1
12. 13. 14.
Ort: Place: Datum: Date: Unterschrift: Signature:
DE-24932 Flensburg 15.09.2015 Im Auftrag
Frederik Maß
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0213-15-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000809
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTXZ8GA33AE571 TTXZ_5H ET 33 ohne 57,1 730 2160 06/15
TTXZ8SA33AE571 TTXZ_5H ET 33 ohne 57,1 730 2160 06/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11N) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Anlage 9 - Verwendungsbereich
Prüfbericht 366-0213-15-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ECE (E1) 124R- 000809
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
711) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
714) Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76V) Die Verwendung dieser Radgröße und Einpreßtiefe ist nur zulässig, wenn diese serienmäßig verwendet wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE:
50290*01
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen 6½ J x 16 H2
Typ:
TTXZ_5H
Inhaber der ABE und Hersteller:
Alcar Leichtmetallräder GmbH DE-53721 Siegburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 50290*01 Die ABE-Nr. 50290 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 16 H2 , Typ TTXZ_5H, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0385-14-WIRD/N1 vom 25.08.2015 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 39 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 25.08.2015 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 17.09.2015 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0385-14-WIRD/N1, zur Genehmigung vorgelegt am: 31.08.2015
Frederik Maß
Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 50290*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Räder- und Reifenprüfung
Deutschstraße 10
A-1230 Wien
15-TARR-0931
Seite: 1 von 6
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
G U TAC H TE N ZU R ER TE IL UN G EI NE S N AC HTR AG S ZU R AB E 50 290
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- kreis
Mittenloch
Ein- preß-
zul. Rad-
zul. Abroll
gültig ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
TTXZHGA50E16634
PCD108 ET50 ohne 108/5 63,4 50 730 2160 06/15
TTXZHSA50E16634
PCD108 ET50 ohne 108/5 63,4 50 730 2160 06/15
TTXZ8GA33AE571 PCD112 ET33 ohne 112/5 57,1 33 730 2160 06/15
TTXZ8GA33E571 PCD112 ET33 ohne 112/5 57,1 33 730 2160 06/15
TTXZ8SA33AE571 PCD112 ET33 ohne 112/5 57,1 33 730 2160 06/15
TTXZ8SA33E571 PCD112 ET33 ohne 112/5 57,1 33 730 2160 06/15
TTXZ8GA38E666 PCD112 ET38 ohne 112/5 66,6 38 730 2160 06/15
TTXZ8SA38E666 PCD112 ET38 ohne 112/5 66,6 38 730 2160 06/15
TTXZ0GA36E671 PCD114.3 ET36 ohne 114,3/5 67,1 36 730 2160 06/15
TTXZ0GA38E671 PCD114.3 ET38 ohne 114,3/5 67,1 38 730 2160 06/15
TTXZ0GA45E671 PCD114.3 ET45 ohne 114,3/5 67,1 45 730 2160 07/15
TTXZ0GA48E671 PCD114.3 ET48 ohne 114,3/5 67,1 48 730 2160 06/15
TTXZ0GA50E671 PCD114.3 ET50 ohne 114,3/5 67,1 50 730 2160 06/15
TTXZ0SA36E671 PCD114.3 ET36 ohne 114,3/5 67,1 36 730 2160 06/15
TTXZ0SA38E671 PCD114.3 ET38 ohne 114,3/5 67,1 38 730 2160 06/15
TTXZ0SA45E671 PCD114.3 ET45 ohne 114,3/5 67,1 45 730 2160 07/15
TTXZ0SA48E671 PCD114.3 ET48 ohne 114,3/5 67,1 48 730 2160 06/15
TTXZ0SA50E671 PCD114.3 ET50 ohne 114,3/5 67,1 50 730 2160 06/15
TTXZUGA41E702 PCD115 ET41 ohne 115/5 70,2 41 730 2160 06/15
TTXZUSA41E702 PCD115 ET41 ohne 115/5 70,2 41 730 2160 06/15
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 9,5 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TTXZHSA50E16634:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : TTXZ_5H
Radausführung : -- : PCD112 ET33
Radgröße : -- : 6 1/2 J X 16 H2
Typzeichen : KBA 50290 : --
Einpreßtiefe : -- : ET33
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 06.15
Herkunftsmerkmal : -- : MIG
Gießereikennzeichnung : -- : HS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004717-B0-144 19.08.2015 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein /Anbaubestätigung /Teile-ABE *) wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise /Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.2
P.4 /- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
D.2
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
5 15.2 -
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
22
-
-
-
-
-
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTXZ8GA33AE571 PCD112 ET33 ohne 57,1 730 2160 06/15
TTXZ8SA33AE571 PCD112 ET33 ohne 57,1 730 2160 06/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 200 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Gutachten 366-0385-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50290