Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2017/18 - Stand: 12.06.2017 I VERFAHRENSANWEISUNGEN FÜR DEN THÜRINGER RETTUNGSDIENST Landesärztekammer Thüringen Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen auf Basis der Musteralgorithmen des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) zur Umsetzung des Pyramidenprozesses im Rahmen des Notfallsanitätergesetzes (NotSan) Version 2017/18
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THÜRINGER RETTUNGSDIENST FÜR DEN … · Dipl.-Med. Andreas Venz, Vorstand der agtn e.V., Leiter der AG SOP Dr. med. Ron Sturm, Notarzt-Beirat der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
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Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2017/18 - Stand: 12.06.2017 I
VERFAHRENSANWEISUNGEN FÜR DEN THÜRINGER RETTUNGSDIENST Landesärztekammer Thüringen Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf Basis der Musteralgorithmen des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) zur Umsetzung des Pyramidenprozesses im Rahmen des Notfallsanitätergesetzes (NotSan)
Version 2017/18
Landesgruppe Thüringen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Landesärztekammer Thüringen
Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2017/18 - Stand: 12.06.2017 II
Mitglieder der Arbeitsgruppe SOP:
Dr. med. Steffen Herdtle, Universitätsklinikum Jena, Zentrum für Notfallmedizin
Andreas Hochberg, Landesgruppe der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Thüringen
Dipl.-Med. Andreas Venz, Vorstand der agtn e.V., Leiter der AG SOP
Dr. med. Ron Sturm, Notarzt-Beirat der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
Dr. med. Michael Walther, Rettungsdienst-Ausschuss der Landesärztekammer Thüringen
Beratung und Koordination: Gunnar Linker, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
Dr. med. Jens Reichel, Vorsitzender RD-Ausschuss der LÄK Thüringen
Gestaltung und Umsetzung: Kerstin Thieme, Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte (agtn e.V.)
Quellennachweise Titelbild: www.drk-huenfeld.de
Musteralgorithmen des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst e.V. (DBRD) zur Umsetzung des Pyramidenprozesses im Rahmen des Notfallsanitätergesetzes (NotSan), Version 1.4. vom 07.03.2015
Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) zur Therapie des akuten Herzinfarktes bei Patienten mit ST-Streckenhebung (STEMI), 2012
Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) zur Therapie des akuten Herzinfarktes bei Patienten ohne persistierende ST-Streckenhebung (NSTEMI), 2013
Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) zur Reanimation, 2015
Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) für die Diagnose und Behandlung der akuten und chronischen Herzinsuffizienz, 2012
Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) für das Management der arteriellen Hypertonie, 2013
AWMF Nationale Versorgungsleitlinie Asthma Erwachsene, 2013
AWMF Nationale Versorgungsleitlinie Asthma Kind, 2009
AWMF S2-Leitlinie zu Akuttherapie und Management der Anaphylaxie, 2014
AWMF Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten 2008
S3-Leitlinie Therapie des Typ-1-Diabetes der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) - Version 1.0, 2011
Clinical Pathway Status epilepticus der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN), 2012
Die Ausbildungszielbestimmung des § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Notfallsanitätergesetzes (WD 9 - 3000 - 042/16), Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, 2016
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auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2017/18 - Stand: 12.06.2017 III
Vorwort zur aktuellen Version 2017/18
Erste Thüringer Handlungsempfehlungen für die Notfallsanitäterin und den Notfallsanitäter
Die am Thüringer Notarzt- und Rettungsdienst involvierten ärztlichen Gremien - alle vertreten in den Arbeitsgruppen und im Beratergremium - haben sich entschlossen, für unseren Freistaat „VERFAHRENSANWEISUNGEN FÜR DEN THÜRINGER RETTUNGSDIENST“ zusammenzustellen.
Mit der realen Situation, dass erste qualifizierte Notfallsanitäter im Thüringer Rettungsdienst zum Einsatz kommen, der weiter anhaltenden Qualifikation vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter und der steten Umsetzung der Ausbildung zum Notfallsanitäter war die Notwendigkeit dringend angezeigt, aus ärztlicher Sicht einen Handlungsrahmen vorzugeben.
Seit dem 01.01.2014 ist das Notfallsanitätergesetz bundesweit in Kraft, die erste Ergebnisstufe des Pyramidenprozesses im Februar 2014 ist verabschiedet, und auch unser Thüringer Lehrplan für die Notfallsanitäter-Qualifikation gilt seit Juni 2015. Unsere initiale Entscheidung, auch in Thüringen die vom Bundesverband Ärztlicher Leiter Rettungsdienst in Aussicht gestellten bundeseinheitlichen Empfehlungen für den Notfallsanitäter abzuwarten, haben wir auf Grund der aktuellen Situation deshalb verworfen.
Mit unseren Verfahrensanweisungen geben wir den Thüringer Rettungsdienstschulen, unseren Ärztlichen Leitern Rettungsdienst, aber besonders allen am Thüringer Rettungsdienst beteiligten Rettern einen Handlungsrahmen vor. Für unsere notärztliche Kollegen sollen diese als Handlungsempfehlungen verstanden werden, die notärztliche Tätigkeit mit den in der jeweils konkreten Situation notwendigen Maßnahmen wird durch diese Verfahrensanweisungen nicht begrenzt.
Die Anweisungen sind den gesetzlichen Vorgaben folgend entsprechend den jeweiligen Handlungskompetenzen, also Notkompetenz- oder Maßnahmen nach Delegation (s.a. NotSanG §4 Abs. 2 Pkt. 1c und 2 a-c), farblich unterschiedlich gestaltet (s.a. Seite XI – Leitalgorithmus). Natürlich werden wir diese Vorgaben anhaltend evaluieren und auch stets erweitern. So sollen zu den in Anlage 3 des Pyramidenprozesses aufgeführten Maßnahmen weitere Anweisungen folgen, und eine Erweiterung der bisherigen Anweisungen ist in Planung.
Bei der Einführung des Notfallsanitätergesetzes in Thüringen hoffen wir auf eine landesweite einheitliche Umsetzung der Verfahrensanweisungen. An dieser Stelle auch an alle ärztlichen Kollegen unser Appell, unsere Anweisungen „vor Ort“ anzuwenden. Für eine qualifizierte Einführung unserer Thüringer Vorgaben müssen die gesetzlichen Grundlagen des Rettungsdienstes, wie die Einhaltung der Hilfsfristen und die Umsetzung des Notarztindikationskataloges weiterhin Beachtung finden. Auch die Aufgaben und Pflichten des jeweilig verantwortlichen ÄLRD müssen gefestigt werden, um so auch eine anhaltende Fortbildung und Rezertifizierung unserer Notfallsanitäter bei den speziellen ärztlichen Maßnahmen sicherzustellen.
Mit diesen Verfahrensanweisungen für den Thüringer Rettungsdienst verbinden wir auch die Hoffnung, dass die Zusammenarbeit der einzelnen beteiligten Professionen auf eine einheitliche fachliche Basis gestellt wird.
Bereits mit der Version 2.1 der Thüringer Verfahrensanweisungen erweiterten wir den Maßnahmenkatalog auch auf die selbstständig durchzuführenden Tätigkeitsbereiche und hatten die bei uns eingegangenen kritischen Hinweise der ersten Auflage eingearbeitet.
Um die Versionen (Revisionsstände) zukünftig klarer erkennbar zu machen, soll jährlich zu Schuljahresbeginn eine aktualisierte, korrigierte Verfahrensanweisung erscheinen. Die Bezeichnung richtet sich nach dem zukünftigen Schuljahr: Version 2017/18 erscheint zum Schulbeginn 2017, Version 2018/19 zum Schulbeginn 2018 usw. Dies ermöglicht den Schulen, innerhalb eines Schuljahres konstante Lehrinhalte zu vermitteln.
Zuschriften zu Änderungswünschen, Kritiken etc. sind jeweils bis 31.03. einzureichen. Danach eingereichte Anträge können für die folgende Aktualisierung nicht mehr berücksichtigt werden. Ein direkter Nachrichtenweg ist via „[email protected]“ gegeben. Vielen Dank!
Weimar, 09.06.2017
i.A.Dr. J. Reichel
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auf der Basis der Musteralgorithmen des DBRD e.V. Version 2017/18 - Stand: 12.06.2017 IV
Inhaltsverzeichnis
VORWORT ZUR AKTUELLEN VERSION 2017/18...................................................................................... III
INHALTSVERZEICHNIS ............................................................................................................................. IV
PRÄAMBEL ZUM GENERELLEN GEBRAUCH DER THÜRINGER VERFAHRENSANWEISUNGEN................ VII
LEITALGORITHMUS NOTFALLSITUATION ............................................................................................... XI
ANLAGE A - KATALOG „INVASIVE MASSNAHMEN" ................................................................................. A
ANLAGE B - MEDIKAMENTENKATALOG .................................................................................................. B
ANLAGE C - MUSTER NACHWEIS INVASIVER MAßNAHMEN ................................................................... C
ANLAGE D - MUSTERVORLAGEN ZUR MAßNAHMENFREIGABE UND QUALITÄTSSICHERUNG ............... D
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PRÄAMBEL ZUM GENERELLEN GEBRAUCH DER THÜRINGER VERFAHRENSANWEISUNGEN
Bei der Anwendung unserer Verfahrensanweisungen sind die Rahmenbedingungen des Thüringer Rettungsdienstes mit den gesetzlichen Vorgaben im
Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG vom 16. Juli 2008), speziell § 3 Absatz (Notfallrettung) und § 13 (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst) im den näheren Ausführungen im
Landesrettungsdienstplan (LRDP vom 29.04.2009) u.a. mit den Punkt 3.4 Qualitätssicherung und Punkt 7.2 Indikationskatalog für den Notarzteinsatz
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Rettungswesens und des Brand- und Katastrophenschutzes vom 23. Juni 2014, hier Artikel 1 Absätze 3,4,10 und 11 sowie dem
Indikationskatalog für den Notarzteinsatz der Bundesärztekammer vom 22.02.2013 und der dazu entsprechenden Empfehlung des Landesbeirates für das Rettungswesen am TMIK vom 15.07.2015
anhaltend zu beachten und einzuhalten!
Grundlage für die Ausarbeitung unserer Prozeduren im Thüringer Rettungsdienst sind die aktuellen wissenschaftlichen Empfehlungen zu den jeweiligen Patientenzuständen und die eingetretene vitale Gefährdung am Notfallpatienten. So können auch bei den einzelnen Krankheitsbildern nicht alle Empfehlungen der Fachgesellschaften auf das Rettungsdienstfachpersonal übertragen werden. Für die umfassende Qualitätssicherung in der Notfallrettung haben wir in unserer neuen Version der Thüringer Verfahrensanweisungen diese um die notwendigen Anweisungen für die eigenverantwortlich zu ergreifenden Maßnahmen als immanenten Bestandteil der Notfallrettung erweitert. Unsere Verfahrensanweisungen haben wir in Teilen fachlich und inhaltlich in logischer Abfolge geordnet, doch obliegt es dem rettungsdienstlichen Fachpersonal bei Anwendung der Untersuchungs- und Behandlungspfade, die Verknüpfung mit dem jeweiligen Leitalgorithmus und den ergänzenden Untersetzungen stets zu beachten. So ist zum Beispiel bei dem umfänglichen Kapitel „Akuter Thoraxschmerz –ACS“ im Leitalgorithmus die 12-Kanal-EKG – Ableitung als allgemeine Standardprozedur aufgeführt und wird dann mit den
Maßnahmen gemäß NotSanG §4 Abs. 2 Pkt. 1c und Pkt. 2a-c untersetzt. Auf eine nochmalige Aufführung der spezifischen Maßnahmen in den Untersetzungen (z.B. Verdacht auf ACS -Algorithmus Glyceroltrinitrat-Spray) ist im Sinne der Übersichtlichkeit verzichtet worden! Die Thüringer ÄLRD haben im Zusammenhang mit dieser Vervollständigung der Verfahrensanweisungen festgelegt, dass diese speziellen Maßnahmen im Sinne
der anhaltenden Fertigkeiten
der qualitätsgerechten Anwendung bei Notfallpatienten mit vitaler Gefährdung und auch
zum persönlichen Schutz der Notfallsanitäterin/des Notfallsanitäter (fachliche und juristische Sicherheit)
am Patienten mit festgelegtem Umfang angewendet werden sollen. Die qualitätsgerechte Anwendung und Durchführung der Maßnahmen wird durch den übernehmenden Arzt (Notarzt bzw. Notaufnahme) in Schriftform bestätigt. Bei zu geringer Zahl von entsprechenden Einsätzen soll die fehlende Praxis mit Übungen an Simulationsmodellen ergänzt werden. Die Anbieter dieser Übungen am Simulator werden durch die zuständigen Aufsichtsbehörde für Gesundheitsberufe anerkannt / zertifiziert. Die Dokumentation erfolgt in einem gesonderten Nachweisheft (Papier- oder in elektronischer Form), nähere Einzelheiten regelt der zuständige ÄLRD. Die Anzahl der Tätigkeiten, die in der
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Ausbildung zur Notallsanitäterin / zum Notfallsanitäter geforderten sind, soll innerhalb von zwei Jahren durch jeden Mitarbeiter nachgewiesen werden. Bei unzureichender Zahl erfolgt eine spezielle Nachschulung und Überprüfung durch den ÄLRD (Muster Anlage C). Bei der Gestaltung unserer Verfahrensanweisungen haben wir mittels einer farblichen Untersetzung zwischen
- durchzuführen durch RD-Mitarbeiter (RA bzw. NotSan)
- eigenverantwortliche Durchführung
- Mitwirkung mit eigenständigem Durchführen - ggf. Verweis auf weiterführenden Algorithmus unterschieden. Prinzipiell gilt dabei, dass die Voraussetzungen für das Ergreifen der jeweiligen Maßnahme (unabhängig der Zuordnung zu Standard, Eigenverantwortlichkeit oder Mitwirkung) durch die vorab durchgeführten Untersuchungen zum Patientenzustand, der Erhebung von den vorgegebenen Vitalwerten und der erfassten Notfallanamnese (Notfallsituation) die Bedingungen für das Ergreifen einer Maßnahme zweifelsfrei ergeben. Mit der Feststellung der Notfallsituation geht auch anhaltend die Überprüfung einer Notarztindikation (gemäß o.g. Kataloges) einher, und bei entsprechender Übereinstimmung ist der Notarzt sofort durch entsprechende Meldung an die Leitstelle anzufordern. In diesem Kontext sind die in den einzelnen Anweisungen aufgeführten Felder zu verstehen und umzusetzen.
Allgemeinen Standardmaßnahmen im Rettungsdienst
den Maßnahmen gemäß NotSanG §4 Abs. 2 Pkt. 1c
den Maßnahmen gemäß NotSanG §4 Abs. 2 Pkt. 2a–c)
Entscheidungsvorgaben für den weiteren Maßnahmenablauf
dringlichen begleitenden Maßnahmen bzw. Informationen an die Klinik
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Beispiel – VFA 31:
Bei Feststellung des Patientenzustandes (nach Durchführung des ABCDE-Schema): Patient bewusstlos, reagiert nicht
NOTARZTNACHFORDERUNG
Eine Ausnahme davon können lediglich einsatztaktische Erwägungen sein, also die deutlich verlängerte Zeitspanne bis zum Eintreffen des Notarztes gegenüber dem Erreichen der nächst geeigneten Notaufnahmeeinrichtung. Näheres hierzu regeln die lokalen Vorgaben des zuständigen ÄLRD.
Gleichzeitig müssen diese eingeleiteten Schritte und Maßnahmen immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und mit weniger invasiveren Maßnahmen nachweislich nicht zu erreichen sein (Dokumentationspflicht).
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Beispiel – VFA 31:
Bei Feststellung des Patientenzustandes (nach Durchführung des ABCDE-Schema): Patient reagiert inadäquat auf Ansprache /// Patient reagiert adäquat auf Ansprache, reflexaktiv
Bewusstsein getrübt? Bewusstsein NICHT getrübt?
BZ-Wert ≤ 3,3 mmol/l (60 mg/dl) oder
relative Hypoglykämie als Ursache
oder Symptome vermutet!
Gabe von 30 ml G 40% (12 g) i.v.Cave Venenreizung: langsame Gabe
„stabile Seitenlage“
Blutzucker-Messung
i.v.-Zugang legen (Rücklaufprobe)
Lagerung nach Kreislauf
Blutzucker-Messung
Fähig zu schlucken?
(Aspirationsgefahr beachten!)
BZ-Wert ≤ 3,3 mmol/l (60 mg/dl) oder
relative Hypoglykämie als Ursache
oder Symptome vermutet!
Gabe von 30 ml G 40% (12 g) oralCave: Aspirationsgefahr
JA
Konkrete Voraussetzung für das Ergreifen der speziellen Maßnahmen gemäß NotSanG §4 Abs. 2 Pkt. 1c und Pkt. 2 a - c ist aus berufs- und haftungsrechtlichen Gründen für die Notfallsanitäterin / den Notfallsanitäter einerseits und der Qualitätssicherung im jeweiligen Rettungsdienstbereich andererseits immer einer entsprechende aktenkundige Bestätigung für diese Maßnahmen durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) oder einen von ihm dafür beauftragten Arzt. (Muster Anlage
A2). Fachliche Grundlage dafür sind die Verfahrensanweisungen für den Thüringer Rettungsdienst oder die vom zuständigen ÄLRD für seinen Zuständigkeitsbereich erlassenen lokalen Anordnungen für das RD-Personal.
Ausgeschlossen ist selbstverständlich die Übertragung oder sonstige Anweisungen von Maßnahmen gemäß NotSanG §4 Abs. 2 Pkt. 1c und Pkt. 2 a - c durch die Notfallsanitäterin / den Notfallsanitäter an andere Mitarbeiter des Rettungsdienstes.
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LEITALGORITHMUS NOTFALLSITUATION
Beurteilung der Einsatzstelle / Eigenschutz3 S: Szene, Sicherheit, Situation
PflichtanamneseSymptomeAllergienMedikamentePatientenvorgeschichteLetzte MahlzeitEreignis, welches zum Trauma geführt hatRisikofaktoren / Kontraindikationen für Analgesie
Herzfrequenz: Auskultation über Herzspitze, EKG-Monitoring
frühestens nach 1min: Abnabelungca. 10 cm vom Kind entfernt
Wärmemanagement:
Kindstemp. zw. 36,5°C & 37,5°C
Schützen vor Zugluft (Fenster/Türen zu!)
Sorgfältiges Abtrocknen
Versorgungsraumtemp. ca. 25°C
Einwickeln in Tüchern & Rettungsdecke
Hyperthermie (>38°C) vermeiden
Wärmeerhalt
auf Bauch der Mutter
ERC-Algorithmus
Neugeborenenreanimation
Beginn Thoraxkompressionen bei Herzfrequenz <60/min
Geburt
Gruppe 1
Suffiziente Atmung/Schreien
Guter Muskeltonus
Herzfrequenz > 100/min
Notarztnachforderung
Gruppe 2
Insuffiziente Atmung / Apnoe
Reduzierter Muskeltonus
Herzfrequenz < 100/min
Gruppe 3
Insuffiziente Atmung / Apnoe
Schlaffer Muskeltonus („floppy“)
Bradykardie oder nicht
nachweisbare Herzfrequenz
Wärmeerhalt
Kurze Maskenbeatmungmit Raumluft
Suffiziente Atmung/Schreien?
Guter Muskeltonus?
Herzfrequenz > 100/min?
Nein
Transport von Mutter und Kind in
nächstgelegenen Kreißsaal
unter ständiger Überwachung
Ja
Abnabelungca. 10 cm vom Kind entfernt
JA
Suffiziente Atmung/Schreien?
Guter Muskeltonus?
Herzfrequenz > 100/min?
NEIN
Öffnen der AtemwegeVorsichtige Absaugung nur bei verlegten Atemwege
Sofortige BeatmungErste 5 Beatmungen: je 3 sec Dauer
ERC
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ERC-ALGORITHMUS ERWEITERTE REANIMATIONSMAßNAHMEN
ERC
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ERC-ALGORITHMUS ERWEITERTE LEBENSRETTENDE MAßNAHMEN BEIM KIND
ERC
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ERC-ALGORITHMUS NEUGEBORENENREANIMATION
A
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ANLAGE A - KATALOG „INVASIVE MASSNAHMEN" Empfehlung aus dem Pyramidenprozess 2014 Die Vermittlung der praktischen Durchführung wird in einem Nachweisheft dokumentiert, wobei eine Mindestzahl an praktischen Maßnahmen erreicht werden soll. Im Nachweisheft muss auch die Möglichkeit gegeben werden, zusätzliche praktische Maßnahmen oder Mitwirkungen zu dokumentieren (z.B. erlebte Geburten).
Nr Maßnahme Notfallmedizinisches
Zustandsbild und
-situation
Eige
nve
ran
t-
wo
rtlic
h
Mit
wir
kun
g
Zugrunde liegende Leitlinie
/ wissenschaftliche Belege
1 i.V. Zugang Notwendigkeit für
Medikamente/Volumen
X ERC Leitlinie 2010 / S3
Polytrauma
2 Intraossärer Zugang Reanimation X ERC Leitlinie 2010
3 extraglottischer
Atemweg
Reanimation /
Atemwegssicherung
X ERC Leitlinie 2010 / Mohr S.
et al.
4 Laryngoskopie plus
Magill- Zange
Bolussuche und -
entfernung
X ERC Leitlinie 2010
5 Nicht-invasives CPAP COPD, Kardiales
Lungenödem
X NVL COPD Ver. 1.9, 2006;
seit 2012 in Überarbeitung
S3-LL NIV Ver. 1.6, 2008 der
Dt. Ges. f. Pneumologie
& Beatmungsmedizin; z. Zt.
i. Bearbeitung
6 Tourniquet
/pneumatische
Blutsperre
Amputation mit nicht
abdrückbarer Blutung
X S3 Polytraumaleitlinie
7 Beckenschlinge Beckentrauma X S3 Polytraumaleitlinie
8 Achsengerecht e
Immobilisation mit
Extension
Grobe Fehlstellung bei
Extremitätenfrakturen
X S3 Polytraumaleitlinie
9 Thoraxpunktion Spannungspneumothorax X S3 Polytraumaleitlinie
10 Manuelle Defibrillation Kammerflimmern X ERC Leitlinie 2010
11 Kardioversion Instabile Tachykardie mit
Bewusstlosigkeit
X ERC Leitlinie 2010
12 Externe
Schrittmacheranlage
Instabile Bradykardie mit
Bewusstlosigkeit
X ERC Leitlinie 2010
13 Geburtsbegleitung Geburt eines Kindes X
14 Umgang mit tracheo-
tomierten Patienten
(einschl. Wechsel der
Trachealkanüle)
Verlegung bzw. Defekt der
Trachealkanüle
X
15 Tiefes endobronchiales
Absaugen
Behinderung der Atmung
durch endobronchiales
Sekret
X
B
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ANLAGE B - MEDIKAMENTENKATALOG Empfehlung aus dem Pyramidenprozess 2014
Der nachstehende Medikamentenkatalog stellt den Mindestumfang für die Medikamente dar, die während der Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter von den Schülerinnen und Schülern erlernt werden sollen. Die Anwendung in der rettungsdienstlichen Praxis, ob eigenverantwortlich, im Rahmen der Mitwirkung oder der Assistenz, ergibt sich dann aus den Arbeitsanweisungen (SOP) des zuständigen ÄLRD. Weitere rechtliche Bestimmungen (z.B. BtMG) bleiben davon unberührt.
Nr. Medikament Besonderer Anwendungsbereich Leitlinie