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Theorie und Praxis erfolgreichen Managements
privater Hochschulen in Deutschland
Inauguraldissertation
zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors
der Wirtschaftswissenschaften der Universität Mannheim
vorgelegt der
Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität
Mannheim
von Andrea Sperlich M.A.
Mannheimer Straße 337 69123 Heidelberg
Mannheim, im Juli 2007
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2
Abkürzungsverzeichnis 6 Symbolverzeichnis 14
Abbildungsverzeichnis 15 Tabellenverzeichnis 15 Anlagenverzeichnis
15 Einführung 16 Erstes Kapitel Private Hochschulen in Deutschland
– eine Annäherung 25 A. Definition und Abgrenzung des Begriffs
,Private Hochschule’ 25
I. Begriffsbestimmungen 25 1. Definition des Begriffs
‚Hochschule’ 25 2. Definition des ‚Privaten’ bei Hochschulen 30
II. Ausprägungen privater Hochschulen in Deutschland 36 1.
Trägerschaft 36 2. Finanzierung 37
III. Private Hochschulen als Forschungsobjekt 41 1. Private
Hochschulen im Kontrast zu staatlichen
und kirchlichen Hochschulen 41 2. Private Hochschulen als
Unternehmen 44
B. Private Hochschulen als Teil des deutschen Hochschulsystems
47 I. Die Entwicklung der privaten Hochschulen 47
1. Quantitative Veränderungen der privaten Hochschulen 47 2.
Veränderungen im Hochschulsystem durch private Hochschulen 51
II. Qualitätssicherung im deutschen Hochschulsystems 54 1.
Verfahren: Evaluationen, Akkreditierung und staatliche Anerkennung
54 2. Einfluss ausgewählter Akteure des deutschen Hochschulsystems
58
C. Positionierung privater Hochschulen in Deutschland 60 I.
Gruppenwettbewerb im pluralen deutschen Hochschulsystem 60 II.
Mögliche Strategien privater Hochschulen 62
1. Kostenführerschaft 62 2. Differenzierung 64
III. Strukturanalyse der deutschen Hochschulbranche 65
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3
Zweites Kapitel Private Hochschulen aus theoretischer Sicht 70
A. Transaktionskostentheorie 70
I. Die Transaktionskostentheorie als Erklärungsansatz für
Privathochschulgründungen und -akquisitionen 70
II. Gründungsmotive aus Transaktionskostensicht 71 1.
Gründungsmotiv „Branchenbedarf an Absolventen und Forschung“ 71 2.
Gründungsmotiv „Imagesteigerung und Einflussnahme“ 73 3.
Gründungsmotiv „Wirtschaftliche Gründe“ 74 4. Gründungsmotiv
„Verbesserung des Systems“ 75
III. Erklärungskraft und Reichweite der
Transaktionskostentheorie 76 B. Stakeholder-Ansatz 77
I. Anspruchsgruppen privater Hochschulen 77 1. Identifikation
der Anspruchsgruppen privater Hochschulen 77 2. Systematisierung
der Anspruchsgruppen 79
II. Erklärungskraft und Reichweite des Stakeholder-Ansatzes 83
C. Prinzipal-Agenten-Theorie 84
I. Die Prinzipal-Agenten-Theorie als Erklärungsansatz für die
Machtverteilung zwischen den Akteuren 84
II. Prinzipal-Agenten-Beziehungen privater Hochschulen 85 1.
Private Hochschulen in der Rolle des Prinzipals 85 2. Private
Hochschulen in der Rolle des Agenten 86
III. Erklärungskraft und Reichweite der
Prinzipal-Agenten-Theorie 87 D. Theorie der Verfügungsrechte 88
I. Die Theorie der Verfügungsrechte als Erklärungsansatz für die
Handlungsspielräume privater Hochschulen 88
II. Verfügungsbereiche der Privathochschulleitung 90 III.
Erklärungskraft und Reichweite der Theorie der Verfügungsrechte
91
E. Betriebswirtschaftliche Erfolgstheorien 91 I. Offene
Erfolgsdefinitionen 91 II. Bestimmung einer Erfolgsdefinition für
private Hochschulen 95
-
4
Drittes Kapitel Erfolgreiches Betreiben privater Hochschulen in
Deutschland 99 A. Private Hochschulen im Spannungsfeld zwischen
akademischem und unternehmerischem Erfolg 99 I. Die Anwendung
des Erfolgsbegriffs bei privaten Hochschulen 99
1. Formalziel- und Sachzielorientierung 99 2. Zielerreichung und
Möglichkeiten der Erfolgsmessung 100
II. Grundlagen der Erfolgsfaktorenanalyse privater Hochschulen
109 1. Stand der Erfolgsfaktorenforschung 109
a) Systematisierung der bisherigen Erfolgsfaktorenstudien 109 b)
Kritikpunkte an der Erfolgsfaktorenforschung 114
2. Weiterentwicklung der Erfolgsfaktorenforschung für private
Hochschulen 116 a) Indirekt-quantitativer Forschungsansatz 116 b)
Theoriebasierte Ableitung der Erfolgsfaktoren privater Hochschulen
117
B. Methodenwahl und Erfolgsfaktorenmodell für die empirische
Untersuchung 120 I. Die Methode der Partiellen Kleinstquadrate
(PLS) als geeignetes Instrument 120
1. Besonderheiten der PLS-Methode 120 2. Validierungs- und
Gütebeurteilungsmöglichkeiten 124 3. Grenzen der PLS-Methode
126
II. Modell des Erfolgs privater Hochschulen 127 1. Aufbau und
Operationalisierung des Modells 127 2. Empirische Untersuchung der
Erfolgsfaktoren privater Hochschulen 131
a) Forschungshypothesen 131 b) Pre-Tests und Datengrundlage
131
C. Ergebnisse der Untersuchung „Erfolg und Erfolgsfaktoren
privater Hochschulen“ 136 I. Erfolg privater Hochschulen 136
1. Selbsteinschätzung des Erfolgs 136 2. Hochschul-Erfolgs-Index
137 3. Auslastungserfolg 139 4. Fremdeinschätzung des Erfolgs
140
II. Erfolgsfaktoren privater Hochschulen 140 1. Schätzungen des
Messmodells 140 2. Schätzungen des Strukturmodells 144
III. Selbstverständnis und resultierende Unterschiede im
Management 146 1. Stakeholder-Orientierung 146 2. Typologie
privater Hochschulen 147 3. Operatives Management 155 4.
Zusammenfassende Diskussion und Interpretation 157
-
5
Viertes Kapitel Marktadäquates Verhalten als zentraler
Erfolgsfaktor privater Hochschulen in Deutschland 160 A.
Handlungsempfehlungen für Gründungs- oder
Akquisitionsvorhaben 160 I. Überlegungen zur Neugründung einer
privaten Hochschule 160 II. Überlegungen im Vorfeld einer
Privathochschulakquisition 163
B. Handlungsempfehlungen für das Management bestehender
Privathochschulen 165 I. Der Begriff ‚Marktadäquates Verhalten’ im
Privathochschulkontext 165 II. Gestaltung der Produkte und
Programme und deren Distribution 167 III. Sicherstellen der
Anpassungsfähigkeit an den Markt 169
1. Beurteilung des bestehenden Angebots 169 2. Weiterentwicklung
des Angebots 172 3. Organisationsentwicklung 174
IV. Wahl der passenden Preispolitik 175 V. Entscheidung für
Kostenführerschaft oder Differenzierung 178
C. Zusammenfassung der Hauptergebnisse in Thesenform 180 I.
Erste These: Hochschulforschung und -statistik benötigen
eine klare Definition 180 II. Zweite These: Die
Privathochschulheterogenität manifestiert sich
empirisch in vier Typen 180 III. Dritte These: Die Hochschulen
sollten ihr Marktverhalten
typgerecht optimieren 181 IV. Vierte These: Die
multidimensionale Erfolgsdefinition sollte
in das Hochschulmanagement einfließen 182 V. Fünfte These: Die
Bildungspolitik ist einer kritischen Prüfung
zu unterziehen 182
Zusammenfassung und Ausblick 184 Anhang 185 Literaturverzeichnis
211 Internetquellenverzeichnis 234
-
6
Abkürzungsverzeichnis
.com commercial
.de Deutschland
AACSB Association to Advance Collegiate Schools of Business,
Tampa
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
ABUI abusus in Bezug auf die Inhalte (Indikator)
ABUM abusus in Bezug auf die Mitglieder (Indikator)
ACQUIN Akkreditierungs-, Certifizierungs- und
Qualitätssicherungs Institut, Bayreuth
AG Aktiengesellschaft
AHPGS Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich
Heilpädago-gik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit, Freiburg
AKAD AKAD Hochschulen Stuttgart, Pinneberg, Leipzig, Lahr
AMD Akademie Mode & Design, Berlin
AMOS Analysis of Moment Structures (Statistik-Software)
ANP Anpassungsfähigkeit (Indikator)
AQAS Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von
Studien-gängen, Bonn
Art. Artikel
ASIIN Akkreditierungsagentur für Studiengänge der
Ingenieurwissen-schaften, der Informatik, der Naturwissenschaften
und der Mathe-matik, Düsseldorf
Aufl. Auflage
AVE Average Variance Extracted
B.A. Bachelor of Arts
B.Sc. Bachelor of Science
BA Berufsakademie
BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz
BayHSchG Bayerisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 23. Mai
2006 (GVBl. Nr. 10/2006 S. 245)
BB Brandenburg
-
7
BbgHG Gesetz über Hochschulen des Landes Brandenburg
(Brandenburgi-sches Hochschulgesetz) vom 20. Mai 1999 (GVBl. I/99
S. 130), zu-letzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur
Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 22. März 2004
(GVBl. I/04 S. 51)
bbw Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e.V., München
BCG Boston Consulting Group
Bd. Band
BE Berlin
BerlHG Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin Berliner
Hochschulgesetz, Neufassung vom 23. Februar 2003 (GVBl. S. 82),
zuletzt geändert durch Artikel I des zehnten Gesetzes zur Änderung
des Berliner Hochschulgesetzes vom 21. April 2005 (GVBl. S.
254)
BGBl. Bundesgesetzblatt
BHG Bremisches Hochschulgesetz vom 23. Juli 2003, GBl. der
Freien Hansestadt Bremen Nr. 36, S. 295
BiTS Business and Information Technology School, Iserlohn
BLS Bucerius Law School, Hamburg
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin
BRD Bundesrepublik Deutschland
BSC Balanced Scorecard
BW Baden-Württemberg
BWL Betriebswirtschaftslehre
BY Freistaat Bayern
bzw. beziehungsweise
ca. circa
CHE Centrum für Hochschulentwicklung, Gütersloh
csv substantive-validity coefficient
d.h. das heißt
DBW Die Betriebswirtschaft
DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bonn
Dipl.-Kfm. Diplom-Kaufmann
Dipl.-Kfr. Diplom-Kauffrau
DIS Distributionspolitik (Indikator)
Diss. Dissertation
DIU Dresden International University, Dresden
DM Deutsche Mark
-
8
Dr. Doktor
duz Das unabhängige Hochschulmagazin
e.V. eingetragener Verein
EBS European Business School, Oestrich-Winkel
EFH Evangelische Fachhochschule
engl. englisch
EQS Structural Equation Modeling Software
(Statistik-Software)
ESCP-EAP Ecole Supérieure de Commerce de Paris - Ecole des
Affairs de Pa-ris/ESCP-EAP Europäische Wirtschaftshochschule
Berlin
ESMT European School of Management and Technology, Berlin
etc. et cetera
EU Europäische Union
EUFH Europäische Fachhochschule, Brühl
EUR Euro
evtl. eventuell
f(f). (fort)folgende
FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung
FH Fachhochschule
FHDW Fachhochschule für die Wirtschaft (FHDW), Paderborn
FhG Gesetz über die Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saar-landes (Fachhochschulgesetz) (Art. 2 des Gesetzes Nr. 1433)
vom 23. Juni 1999, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Juni
2004 (Amtsbl. S. 1782)
FHKT Fachhochschule für Kunsttherapie, Nürtingen
FHL Fachhochschule Leipzig (Deutsche Telekom Fachhochschule
Leip-
zig)
FHWT Fachhochschule für Wirtschaft und Technik, Vechta
FIBAA Foundation for International Business Administration
Accreditation, Bonn
FIN Finanzen (Indikator)
FME Feld-Manöver-Erfolg
FMH Freie Medizinische Hochschule, Koblenz
FOM Fachhochschule für Oekonomie & Management, Essen
GBl. Gesetzblatt
GbR Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
-
9
GEB Gebäude und Ausstattung (Indikator)
GG Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
Mai 1949 (BGBl. I S. 1), zuletzt geändert durch zwei Gesetze zur
Änderung des Grundgesetzes am 26. Juli 2002 (BGBl. I S.
2862/2863)
ggf. gegebenenfalls
gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GVBl., GVOBl., GV.
Gesetz- und Verordnungsblatt
HB Freie Hansestadt Bremen
HE Hessen
HE(I) Higher Education (Institution)
HEInst nicht-standardisierter Hochschul-Erfolgs-Index
HEIst standardisierter Hochschul-Erfolgs-Index
HfB Hochschule für Bankwirtschaft, Frankfurt am Main
(mittlerweile umbenannt in Frankfurt School of Finance &
Management)
HFH Fernfachhochschule Hamburg
HH Freie und Hansestadt Hamburg
HHG Hessisches Hochschulgesetz vom 20. Dezember 2004 (GVBl. I S.
466)
HHL Handelshochschule Leipzig
HmbGVbl. Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt
HmbHG Hamburgisches Hochschulgesetz vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl.
2001 S. 171), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2006
(HmbGVBl. 2006 S. 614)
HochSchG Hochschulgesetz vom 21. Juli 2003 (GVBl. Rheinland
Pfalz 2003 Nr. 11 Seiten 167-209)
HRG Hochschulrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Januar 1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch den Artikel
1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3835) unter der
Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
26. Januar 2005 (2 BvF 1/03)
HRK Hochschulrektorenkonferenz
Hrsg. Herausgeber
hrsg. herausgegeben
HSBA Hamburg School of Business Administration
-
10
HSG Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum
Schles-wig-Holstein vom 4. Mai 2000, (Gl.-Nr.: 221-7, GVOBl.
Schl.-H- 2000 S. 416)
HSG LSA Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Mai
2004 (GVBl. 2004 S. 255 ff.)
HSF Hochschule der Sparkassen- Finanzgruppe, Bonn
HSOG Hertie School of Governance, Berlin
HSR Handlungsspielraum der Hochschulleitung (Erfolgsfaktor)
http Hypertext Transfer Protocol
i.d.R. in der Regel
i.e.S. Im engeren Sinne
IFH Internationale Fachhochschule (IFH Villa Elisabeth
Eichwalde) Internationale Fachhochschule, Bad Honnef Internationale
Fernhochschule (Merkur Internationale Fernhoch-schule,
Karlsruhe)
IHK Industrie- und Handelskammer
INTIND Teil-Index „Interne Stakeholder”
ISS International School of Service Management, Hamburg
IUB International University Bremen (mittlerweile umbenannt in
Jacobs University Bremen)
International University in Germany, Bruchsal
IUSI ius abutendi in Bezug auf die Inhalte (Indikator)
IUSM ius abutendi in Bezug auf die Mitglieder (Indikator)
JfB Journal für Betriebswirtschaft
Jg. Jahrgang
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
KIMS Kassel International Management School, Kassel
KMK Ständige Konferenz der Kultusministerkonferenz der Länder in
der Bundesrepublik Deutschland, Bonn
KöR Körperschaft öffentlichen Rechts
KOAU Kommunikation nach außen (Indikator)
KOINT Kommunikation nach innen (Indikator)
KoKo Kommunikations- und Kooperationseffizienz
(Erfolgsfaktor)
KOUNT Kooperation mit Unternehmen (Indikator)
LHG Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg vom 5. Januar 2005
(BGBl. S.1)
-
11
LHG M-V Gesetz über die Hochschulen des Landes
Mecklenburg-Vorpom-mern vom 5. Juli 2002 (GVOBl. M-V S. 398),
geändert durch Arti-kel 1 des Gesetzes vom 5. Juni 2003 (GVOBl. M-V
S. 331), in Kraft am 21. Juni 2003
LHO Landeshaushaltsordnung
LISREL Linear Structural Relationships (Statistik-Software)
M.A. Master of Arts
MBA Master of Business Administration
MIMIC Multiple Indicators Multiple Causes
Mio. Millionen
Mrd. Milliarden
MV Mecklenburg-Vorpommern
Marktadäquates Verhalten (Erfolgsfaktor)
MW Mittelwert
Nds. Niedersächsisch
NHG Niedersächsisches Hochschulgesetz in der Fassung der
Bekanntma-chung vom 24. Juni 2002 (Art. 1 des Gesetzes zur
Hochschulreform in Niedersachsen, Nds. GVBl. S. 286 - VORIS 22210
-), zuletzt ge-ändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Januar
2004 (Nds. GVBl. S.33)
NI Niedersachsen
NPO Nonprofit Organisation
Nr. Nummer
NRW HG Hochschulgesetz in der Fassung des Gesetzes zur
Weiterentwick-lung der Hochschulreformen
(Hochschulreformweiterentwicklungs-gesetz) vom 30. November 2004
(GV. NRW. S.752)
NTA Naturwissenschaftlich-Technische Akademie, Isny
NW, NRW Nordrhein-Westfalen
o. J. ohne Jahresangabe
o. O. ohne Ortsangabe
o. V. ohne Verfasserangabe
OECD Organisation for Economic Cooperation and Development,
Paris
OTA Otremba Tanyildiz (OTA Hochschule, Berlin)
PaaV Performance als abhängige Variable
PC Personal Computer
PERS Personal (Indikator)
PH Pädagogische Hochschule
-
12
Ph.D. Doctor of Philosophy
PIMS Profit Impact of Market Strategies
PLS Partial Least Squares (Partielle Kleinstquadrate)
PPP Public Private Partnership
PREI Preispolitik (Indikator)
PRO Produkt- und Programmpolitik (Indikator)
psa proportion of substantive agreement
RgBl. Regierungsblatt
RoI Return on Investment
RP Rheinland-Pfalz
RWTH Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule, Aachen
S. Seite
SächsHG Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen vom 11.
Juni 1999 (SächsGVBl. S. 294), rechtsbereinigt mit Stand vom 23.
Mai 2004
SCP Structure-Conduct-Performance
SDI Sprachen- und Dolmetscher-Institut, München
SGLF Studiengangsleistungsfähigkeit
SH, Schl.-H. Schleswig-Holstein
SIMT Stuttgart Institute of Management and Technology,
Stuttgart
SL Saarland
SN Freistaat Sachsen
Sp. Spalte
SPSS Statistical Package for the Social Sciences
(Statistik-Software)
SRH Stiftung Rehabilitation Heidelberg
SS Sommersemester
ST Sachsen-Anhalt
St. Sankt
SWOT Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats
TH Freistaat Thüringen
ThürHG Thüringer Hochschulgesetz in der Fassung des am 25. April
2003 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Thüringer
Hochschul-gesetzes sowie zur Änderung des Thüringer Gesetzes über
die Auf-hebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt (in der Fassung
vom 24. Juni 2003); mit der am 1. Mai 2004 in Kraft getretenen
Änderung (GVBl. Nr. 10 S. 463)
-
13
u. a. und andere
u. U. unter Umständen
UG Universitätsgesetz Saarland vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S.
1782)
UMC University of Management and Communication, Potsdam
US(A) United States (of America)
USP Unique Selling Proposition
vgl. vergleiche
VIF Variance Inflation Factor
VORIS Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem
VPH Verband der Privaten Hochschulen e.V., Frankfurt am Main
VR Verfügbare Ressourcen (Erfolgsfaktor)
VW Volkswagen
VZÄ Vollzeitäquivalente
WHL Wissenschaftliche Hochschule Lahr
WHU Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung,
Koblenz-Vallendar
WiST Wirtschaftswissenschaftliches Studium
WRK Westdeutsche Rektorenkonferenz (Vorläuferorganisation der
HRK), Bonn
WRV Weimarer Reichsverfassung (RgBl. Nr. 152 vom 11. August 1919
S. 1383)
WS Wintersemester
www World Wide Web
ZEvA Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur,
Hannover
z. B. zum Beispiel
z. T. zum Teil
ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft
zfbf Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung
ZFP Zeitschrift für Forschung und Praxis
zfwu Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik
ZögU Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche
Unternehmen
ZUMA Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen, Mannheim
-
14
Symbolverzeichnis
α alpha
@ at
χ chi
η eta
€ Euro
= gleich
> größer
< kleiner
§ Paragraph
% Prozent
** Signifikanz auf dem 1 %-Niveau
* Signifikanz auf dem 5 %-Niveau
∑ Summe
& und
$ US-Dollar
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15
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Aufbau der Arbeit 24 Abb. 2: Anzahl der privaten
Hochschulen von 1945 bis 2006 50 Abb. 3: Die fünf Wettbewerbskräfte
in der Branche „Hochschulstudium“ 68 Abb. 4: Sinnmodelle nach
Werner Kirsch 93 Abb. 5: Einflüsse auf die Zieldefinition einer
privaten Hochschule 96 Abb. 6: Erfolgsfaktorenmodell privater
Hochschulen 130 Abb. 7: Modifiziertes Modell der Erfolgsfaktoren
privater Hochschulen 141 Abb. 8: Signifikante Einflüsse auf den
Erfolg privater Hochschulen 145 Abb. 9: Profile der vier
Privathochschul-Cluster 153 Abb. 10: Positionierung der
Privathochschulcluster 154 Abb. 11: Kriterien der Standortwahl
einer Privathochschule 161 Abb. 12: Portfolio einer fiktiven
Hochschule 171 Abb. 13: Preisbildungsprozess an Hochschulen 177
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Idealtypische Ausprägungen von Hochschulen 35 Tab. 2:
Machtbasen der Stakeholder privater Hochschulen 81 Tab. 3: Bezugs-,
Interessen- und strategische Anspruchsgruppen privater
Hochschulen 82 Tab. 4: Modellierungen der
Verfügungsrechtetheorie 90 Tab. 5: Mögliche Erfolgs- und
Performance-Maße im Hochschulbereich 107 Tab. 6: Ansätze der
Erfolgsfaktorenforschung 113 Tab. 7: Ergebnisse des
Expertenvaliditätstests 132 Tab. 8: Repräsentativität der
Stichprobe 135 Tab. 9: Repräsentativität der Stichprobe bezüglich
der Mitgliedschaft im VPH 136 Tab. 10: HEIst-Werte der privaten
Hochschulen 138 Tab. 11: Ergebnisse der PLS-Analyse 143 Tab. 12:
Pearsonsche Korrelationsmatrix der Erfolgsfaktoren 144 Tab. 13:
Pfadkoeffizienten der Erfolgsfaktoren 144 Tab. 14: Antworten auf
Frage 1: „Selbstverständnis der Hochschule“ in
absoluten Zahlen 148 Tab. 15: Frage 1: „Selbstverständnis der
Hochschule“ in der Pearsonschen
Korrelationsmatrix 150 Tab. 16: Abzuleitende
Handlungsempfehlungen für private Hochschulen 166 Tab. 17:
Idealtypische Positionierungen der Privathochschultypen 169
Anlagenverzeichnis
Anl. 1: Liste der privaten, staatlich anerkannten Hochschulen in
Deutschland 185 Anl. 2: Liste der kirchlichen Hochschulen in
Deutschland 188 Anl. 3: Fragebogen Befragung der
Wissenschaftsministerien 190 Anl. 4: Fragebogen Expertenvalidität
195 Anl. 5: Liste der befragten Experten 198 Anl. 6: Fragebogen
Rektorenbefragung 199
-
16
Einführung
Problemstellung
Private Hochschulen nehmen auf der geistigen Landkarte vieler
Menschen in Deutsch-
land nur einen geringen Raum ein. Das Wissen über sie in der
Öffentlichkeit, bei Ver-
tretern der Bildungspolitik oder der Wissenschaft ist begrenzt;
auch der größte Teil der
Spezialisten in der deutschsprachigen Bildungs- oder
Hochschulforschung lässt sie un-
berücksichtigt. Oftmals besteht kein Interesse daran, mehr über
diese Institutionen zu
erfahren. Die Einstellungen zu ihnen decken das komplette
Spektrum von breiter Ab-
lehnung über Gleichgültigkeit bis hin zu uneingeschränkter
Befürwortung ab. Im Laufe
ihrer vergleichsweise jungen Geschichte, so scheint es, hat sich
jedoch die Ansicht
durchgesetzt, dass private Hochschulen als sinnvolle Ergänzung
des Bildungssystems
fungieren und man sie zumindest gewähren lassen sollte.
Im Zuge der Planung einer Freien Medizinischen Hochschule (FHM)1
in den 1970er
Jahren wurde eine solche Einrichtung noch als Manifestation des
Scheiterns staatlicher
Reformpolitik gesehen: „Sollte es irgendwann weitere
Universitäten in nichtstaatlicher
Trägerschaft geben - auf Mediziner könnten die Gewerkschaften,
die Industrie, die Par-
teien folgen - dann nicht, weil sie unbedingt notwendig sind,
sondern weil sie nicht
rechtzeitig durch eine konstruktive Reformpolitik verhindert
wurden.“2 Das Klima hat
sich in den vergangenen Jahren insofern gewandelt, als solche
negativen Grundsatz-
äußerungen nur noch selten zu vernehmen sind. Durch die
Internationalisierung der Bil-
dungslandschaft und das Herausbilden von Wettbewerbsverhalten im
Bildungssystem
findet ein „Paradigmenwechsel“3 statt, der sich in einem
„Pluralismus privater und
öffentlicher Anbieter“4 niederschlägt. Die Vorbehalte beziehen
sich nun nicht mehr auf
die bloße Existenz privater Hochschulen, sondern eher auf die
konkrete Ausgestaltung
der Privathochschulidee, beispielsweise die Finanzierung
einzelner privater
Hochschulen durch den Staat und deren größere Freiräume
bezüglich der
1 Vgl. Hetzel, M./Schlünder, G. (1976), S. 51 ff. 2 Matthiesen,
H. (1976), S. 31. 3 Eichhorn, P. (2005c), S. 1. An anderer Stelle
spricht Peter Eichhorn auch von „Hochschulen im Um-
bruch“ und meint damit sowohl die Reformen der staatlichen
Hochschulen als auch die Konkurrenz durch neu in den Markt tretende
private Hochschulen. Vgl. Eichhorn, P. (2005b), S. 1 und 4.
4 Eichhorn, P. (2005c), S. 1.
-
17
Innensteuerung.5 Sie gelten daher „je nach bildungspolitischem
Standpunkt mehr als
richtungsweisende Vorbilder für die Reform des staatlichen
Sektors oder mehr als von
Sponsoren abhängige, nur für Geldeliten zugängliche
Tendenzbetriebe.“6 Unabhängig
davon werden private Hochschulen vielfach als Paradiesvögel
gesehen.7
Diskussionen über sie verlaufen oft nach der ‚Strohmann-Taktik’:
Kritiker - gehören sie
der breiten Öffentlichkeit an oder seien sie Politiker und
Hochschullehrer an staatlichen
Hochschulen - bauen verbal einen ‚Strohmann’ auf (das Bild einer
in der Realität so
nicht vorkommenden Privathochschule) und argumentieren dann
gegen diesen. Das
macht es nötig, dass diese gängige Meinung über private
Hochschulen zumindest
kurz nachgezeichnet wird.8 Viele Personen beziehen ihre Meinung
über die deutschen
privaten Hochschulen aus den Informationen, die sie über das
amerikanische Hoch-
schulsystem haben. Von Beginn an wurde zudem in Deutschland eine
Diskussion über
den Elitestatus solcher Hochschulen geführt9, wodurch die
Begriffe ‚privat’ und ‚Elite’
im Hochschulkontext verschmolzen10 und die (so nicht zu
beantwortende, aber immer
wieder auftauchende) Frage „Welche Hochschulen sind besser?“
aufkam. Die
Niederschrift einiger Gesprächsauszüge mag die Klischees
verdeutlichen. Die erste
Person, ein Professor an einer großen staatlichen Universität,
bemerkte am Rande einer
Tagung: „Die wenigen privaten Hochschulen, die es in Deutschland
gibt, sind in meinen
Augen Rosinenpicker. Sie bieten nur Fächer an, die sich gut
verkaufen lassen und ihren
zahlenden Studierenden einen reibungslosen Einstieg in gut
bezahlte Positionen
ermöglichen.“ Die zweite Person, eine Mitarbeiterin eines
Forschungsinstituts,
pflichtete bei: „Meistens handelt es sich dabei doch um
Betriebswirtschaftslehre, und
Unternehmen diktieren den Lehrplan. Die privaten Hochschulen
sind eine Art
Kaderschmiede und machen aus den Studierenden in kürzester Zeit
stromlinienförmige 5 „Private Hochschulen haben (…) - auch in
Fragen der Organisation - deutlich größere Gestaltungs-
spielräume als staatliche Hochschulen.“ Herberger, K. (2001), S.
43. Vgl. auch Kappler, E. (1994), S. 271 f.
6 Konegen-Grenier, C. (1996), S. 132. 7 Ursula Steinkemper
spricht von „Exotentum“: Steinkemper, U. (2002), S. 13. 8 Die
Inhalte der folgenden Abschnitte speisen sich hauptsächlich aus
ungezählten Gesprächen, die
die Autorin im Laufe des Forschungsprojekts auf Tagungen sowie
im Kollegen- und Freundeskreis führte, und aus der Lektüre der
einschlägigen Presseveröffentlichungen. Vgl. zum Beispiel Weber, H.
(2005). An wissenschaftliche Quellen zu diesem Themenkomplex
mangelt es.
9 Zum Aufkommen der „Ungleichung ‚Privat/Elite’“ siehe Spiegel,
R. (1987), S. 11. Auch in der jüngeren Vergangenheit wird noch
unterstellt, dass (alle) private(n) Hochschulen eigens für Eliten
gegründet werden: „Die Gründung privater Hochschulen verfolgt das
Ziel, für eine ausgewählte Gruppe von Studierenden besonders
günstige Studienbedingungen zu schaffen, die Zahl der so
Aus-gebildeten bewusst zu begrenzen und dieser Personengruppe damit
die Chance zu eröffnen, sich als Elite zu profilieren.” Lüthje, J.
(2002), S. 273. Dies tun angeblich Menschen, die „aufgrund ihres
fi-nanziellen Potentials die Möglichkeit haben, für sich eine
separierte Bildungseinrichtung zu schaf-fen.“ Ebenda, S. 275.
10 Vgl. Pechar, H. (2001), S. 359, und Turner, G. (2001), S. 245
f.
-
18
Manager. Auf eine gewisse Weise gelten diese Hochschulen zwar
als innovativ und
flexibel, und sie passen sich gut den Erwartungen des Marktes
an, aber Wissenschaft
würde ich das nicht nennen.“ Aus der Sicht der Studierenden und
ihrer Eltern zeigt sich
eine weitere Facette. Die Mutter eines Studenten: „Private
Hochschulen geben vielen
Studierenden die Chance, überhaupt zum Abschluss zu gelangen -
nämlich denjenigen,
deren Abiturnote für ein Studium an einer staatlichen Hochschule
nicht ausreicht, oder
denjenigen, die dort nach einigen Semestern gescheitert sind. Da
sind die
Studiengebühren doch gut angelegt.“ Ihr Sohn ergänzt: „Wir
müssen uns um nichts
kümmern, weil alles vom Stundenplan über den Auslandsaufenthalt
und Praktika für
uns organisiert wird. Den Abschluss schafft auch jeder. Die
Hochschule möchte
schließlich weiterhin Gewinn machen.“
In den Gedanken vieler Menschen herrscht implizit eine
Dichotomie „staatliche versus
private Hochschulen“11 vor - wobei Letztere wie beschrieben
bestenfalls als Karriere-
helfer oder Lückenfüller dienen. Gemeinsam ist diesen beiden
Ansichten, dass die
hohen Studiengebühren als gerechtfertigt für die spezifische
Leistung der privaten
Hochschule angesehen werden. Es scheint jedoch illegitim, vom
Staat Subventionen
dafür zu nehmen, wenn man nur im Sinne einer Kaderschmiede12 ein
Studium nach dem
Motto „get in, get out, get a job“13 offeriert oder wenig
Begabten eine letzte Chance auf
akademische Weihen14 gewährt. Für staatliche Unterstützung
müssten die privaten
Hochschulen „erst einmal“ die Standards erfüllen, die die
staatlichen Hochschulen
setzen, oder aber das leisten, was deren Vertreter als Idealfall
ansehen.15 Dahinter steht
im ersten Fall die Logik, dass gleiches Recht für alle zu gelten
habe, im zweiten Fall
hingegen für eine Art ‚Mehrwert-Gedanken’: Wenn es schon private
Hochschulen
geben muss, sollten diese doch wenigstens eine bessere Qualität
aufweisen (müssen).16
11 Vgl. Lüthje, J. (2002), S. 275. In die gleiche Richtung gehen
auch die Eigenschaftsprofile von
staatlichen Universitäten und Business Schools in der
Wahrnehmung von Studenten, die Heribert Meffert und Manfred
Kirchgeorg im Jahr 1997 erhoben haben. Vgl. Meffert, H./Kirchgeorg,
M. (1999), S. 90.
12 Vgl. Bargel, T. (2002), S. 5. 13 Palfreyman, D. (2004), S.
57. 14 Ähnlich beschreiben Dieter Herrmann und Angela
Verse-Herrmann die Ansicht der Privathoch-
schulgegner, dass diese Institutionen „es den geistig
minderbemittelten Sprösslingen von betuchten Bundesbürgern
ermöglichen sollen, einen Studienabschluss gegen entsprechende
Geldzahlungen, sprich Studiengebühren, zu erlangen“, Herrmann,
D./Verse-Herrmann, A. (2005b), S. 18.
15 Zum Politikum der staatlichen Finanzierung privater
Hochschulen vgl. Lynen, P. M. (2004), S. 536. 16 „Um private
Hochschulen politisch durchzusetzen, war ihr ‚Mehrwert’ zu
definieren, der sich aber
wenig anders darstellt als ein Katalog der Reformdefizite des
deutschen Universitätssystems.“, Trotha, K. v. (2003), S. 8. Die
Befürworter privater Hochschulen sehen in diesen einen „Lichtblick
in dem ansonsten tristen staatlich organisierten Hochschulsystem -
modern, innovativ und die Zu-kunft schlechthin“, Herrmann,
D./Verse-Herrmann, A. (2005b), S. 18.
-
19
Forschungsstand
Um Zugang zum Forschungsgegenstand zu bekommen, empfiehlt sich
als Basis eine
Erfassung und Beschreibung der privaten Hochschulen in
Deutschland. Die Daten-
grundlage zu Beginn des vorliegenden Forschungsprojekts konnte
nicht befriedigen und
hat sich in der Zwischenzeit nur unmerklich gebessert. Für den
ersten, groben Überblick
über das Gebiet eignen sich kommentierte Auflistungen der
Studienmöglichkeiten an
privaten Hochschulen.17 Angesichts der rasanten Entwicklung
müssen diese Werke je-
doch als zumindest teilweise veraltet beschrieben werden. Die
Veröffentlichung einer
aktuellen amtlichen Liste der Privathochschulen wird durch das
Fehlen einer allgemein-
gültigen Definition erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht.18
In der jüngsten
Vergangenheit entstanden deskriptive Gutachten und Berichte,19
die Hochschulen und
ausgewählte Zahlen nennen. Da sie jedoch bei der Erstellung auf
den
Mitwirkungswillen der Hochschulen angewiesen waren, sind sie als
problematisch ein-
zustufen.
Nicht-wissenschaftliche Informationen finden sich sowohl in den
Printmedien als auch
im Internet, wissenschaftlich fundierte Aussagen sind jedoch
rar. „Während das Thema
Privathochschulen in Tagespresse und Zeitschriften recht präsent
ist, gibt es dazu kaum
neuere wissenschaftliche Literatur.“20 Eher zeitgeschichtlichen
Wert haben mittlerweile
die breit angelegten Publikationen von Werner Thieme und Rudolf
Spiegel aus den
1980er Jahren sowie Julius Baumanns Werk, das bereits zu Beginn
des vergangenen
Jahrhunderts entstand und sich mit der Idee freier Universitäten
auseinandersetzte.21
Derzeit umfasst die Literatur nur Publikationen zu
Einzelaspekten. Vergleichsweise
häufig behandelt werden hochschulrechtliche Belange.22 Zudem
beleuchten zahlreiche
Schriften volkswirtschaftliche und hochschulpolitische
Fragestellungen, zum
Beispiel die Marktfähigkeit von Bildung oder die Notwendigkeit
und den Nutzen
privater Hochschulen für das Gesamtsystem.23
Betriebswirtschaftliche Ansätze
werden kaum gewählt. Betrachtungen des Hochschulmarketing24 sind
zumeist aus der
17 Vgl. Barthold, H. (2000) und Göpfarth, G./Zinkhahn, B.
(2002). 18 Zu diesem Thema vgl. Erstes Kapitel, A I. 2 und B I. 1.
19 Vgl. Brauns, H. (2003) und Stannek, A./Ziegele, F. (2005). 20
Steinkemper, U. (2002), S. 14. Diese Aussage ist auch heute noch
gültig. 21 Vgl. Thieme, W. (1988), Spiegel, R. (1987) und Baumann,
J. (1907). 22 Die einschlägigen Werke sind Steinkemper, U. (2002)
und der Sammelband Kämmerer,
J. A./Rawert, P. (2003), zudem diverse Kommentare zum
Hochschulrahmengesetz und zu den Landeshochschulgesetzen.
Beispielhaft seien Reich, A. (2005), Thieme, W. (2004) und Haug, V.
(2001) genannt.
23 Als Exempel können Woll, A. (2001) und van Lith, U. (1985)
dienen. 24 Zum Beispiel Trogele, U. (1997) oder Wangen-Goss, M.
(1983) sowie Escher, H. (2001) oder Topf,
C. (1986) für den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
-
20
Sicht staatlicher Hochschulen verfasst, ebenso
Erfahrungsberichte oder Handlungs-
empfehlungen zur Hochschulsteuerung unter den (für diese Gruppe
von Hochschulen)
neuen Rahmenbedingungen.25 Einer der wenigen Beiträge, die sich
explizit mit dem
Management privater Hochschulen beschäftigen, stammt von Klaus
Brockhoff, dem
ehemaligen Rektor der WHU in Koblenz-Vallendar.26 Der Aufsatz
behandelt die
Besonderheiten privater Universitäten und die daraus
erwachsenden Unterschiede zu
staatlichen Hochschulen in der Organisation, Steuerung und
Finanzierung sowie die
Bedeutung der Reputation. Er thematisiert nicht die
Erfolgsdefinitionen, -maßstäbe oder
-faktoren privater Hochschulen, sondern ruft dazu auf, die
Erfolgsbedingungen
empirisch zu untersuchen und somit die von ihm geäußerten
Vermutungen über Effi-
zienz- oder Effektivitätsvorteile zu Hypothesen zu verdichten
und anschließend zu
testen.27
Es besteht folglich eine Lücke im Bereich der
betriebswirtschaftlich orientierten Privat-
hochschulforschung. Die Tatsache, dass private Hochschulen unter
teilweise anderen
Voraussetzungen agieren als nicht-private, verhindert die
Integration in die Hochschul-
forschung (verstanden im Sinne von „Forschung über
Hochschulen“), die bei der Ent-
wicklung der Hochschulen und des Hochschulwesens als Ganzem
hilft.
Für die Praxis fehlt eine übergreifende Darstellung, die in
speziell auf diese Einrichtun-
gen zugeschnittenen Managementempfehlungen zur Strategiefindung
und Strategie-
implementierung mündet.
Die vorliegende Arbeit entwickelt daher einerseits einen
theoretischen Bezugsrahmen
für die wissenschaftliche Behandlung des Phänomens ‚Private
Hochschule’ und schafft
andererseits eine Basis für das Management dieser Einrichtungen.
Zu diesem Zweck
wendet sie sich dem Kernthema der Betriebswirtschaftslehre zu,
der Frage nach dem Er-
folg und dabei hauptsächlich der Erfolgsdefinition. Dies ist
deshalb so bedeutsam, weil
private Hochschulen bislang an (Fremd-) Erfolgsdefinitionen
gemessen werden, die auf
anderen oder auch falschen Annahmen beruhen. Davon rührt ein
verzerrtes Bild her, das
wiederum weit reichende Konsequenzen für die Bildungspolitik
hat. Angesprochen ist
hier speziell beispielsweise die Unterstellung einer
Profitorientierung aller privaten
Hochschulen, die bewirkte, dass diese lange Zeit systematisch
bei Forschungsförder-
programmen benachteiligt waren und zum Teil auch heute noch
sind.28 Die Anwendung
25 Dazu ausführlich Erstes Kapitel, A. III. 1. 26 Vgl.
Brockhoff, K. (2003). 27 Vgl. Brockhoff, K. (2003), S. 19. Eine
frühe, grundlegende Analyse des Effizienzbegriffs im
Zusammenhang mit Hochschulen bietet Eichhorn. Vgl. Eichhorn. P.
(1980), S. 33 ff. 28 Vgl. etwa Schlaffke, W./Weiß, R. (1996), S.
30.
-
21
der gleichen Maßstäbe, Instrumente und Kennzahlen für staatliche
und private Hoch-
schulen, die oftmals zu einem Vergleich führen, ist zumindest im
gegenwärtigen Zu-
stand des Hochschulsystems nicht angebracht, da die beiden
Hochschultypen unter ver-
schiedenen Voraussetzungen agieren.
Vorgehensweise
Die vorliegende Arbeit geht von folgenden forschungsleitenden
Annahmen aus:
- Heterogenität der Gründungsmotive: Die privaten Hochschulen in
Deutsch-
land unterscheiden sich hinsichtlich der Motive, die zu ihrer
Gründung führen.
- Heterogenität der Hochschulziele: Verschiedene Gründungsmotive
bedingen
verschiedene betriebliche Ziele der Hochschulen.
- Stabilität der Hochschulziele: Aufgrund der bisher kurzen
Lebensdauer der
meisten privaten Hochschulen verfolgen diese auch heute noch die
ursprüngli-
chen Gründungsmotive und die daraus resultierenden Ziele.
- Multidimensionalität der Erfolgsdefinition: Eine private
Hochschule richtet
ihre Aktivitäten an mehr als einem Ziel aus. Die Gewichtung der
Ziele variiert
von Hochschule zu Hochschule.
Die Arbeit gliedert sich in vier Teile. Das nötige
Hintergrundwissen über private Hoch-
schulen liefert das Erste Kapitel. Es widmet sich zuerst der
Definition und Abgrenzung
der grundlegenden Begriffe, bevor eine Art Bestandsaufnahme die
institutionelle
Vielfalt verdeutlicht. Um eine bessere Vorstellung über die
Größenordnungen zu
vermitteln, wird die noch junge Geschichte der privaten
Hochschulen mit Hilfe der
relevanten Zahlen (wie etwa der Anzahl der Hochschulen, ihres
Anteils an der Gesamt-
heit oder der Studierendenzahlen) skizziert. Außerdem fließen
aus einer eigenen Befra-
gung der Wissenschaftsministerien im Frühjahr 2005 gewonnene
Erkenntnisse ein. Der
Abschnitt schließt mit einer Strukturanalyse des deutschen
Hochschulsystems, die
überleitet zu der Frage, weshalb trotz der scheinbar relativ
geringen Attraktivität die
Zahl der Gründungen steigt.
Das Zweite Kapitel fragt nach den auf private Hochschulen
anwendbaren Theorien und
bietet dadurch gerade für den Praktiker interessante Einblicke
in deren Wesen und Be-
sonderheiten. Es dient als Scharnier zwischen dem deskriptiven
Ersten Kapitel und dem
von der empirischen Untersuchung geprägten Dritten Kapitel. Die
Theorien der Neuen
-
22
Institutionenökonomik nehmen breiten Raum ein: Die
Transaktionskostentheorie hilft,
die Motive für Privathochschulgründungen und -akquisitionen zu
verstehen, während
die Prinzipal-Agenten-Theorie als Erklärungsansatz für die
Machtverteilung im Be-
ziehungsgeflecht der verschiedenen Akteure dient und die Theorie
der Verfügungs-
rechte die Grenzen der Handlungsspielräume von privaten
Hochschulen illustriert. Der
Stakeholder-Ansatz erweitert die genannten Analysen um die
Aspekte der Nutzener-
wartungen der diversen Anspruchsgruppen und deren Einfluss auf
die Ziele der Hoch-
schulen. Mit dem Fokus auf den Erfolg als Konzept der
Betriebswirtschaftslehre befasst
sich der letzte Abschnitt. Anhand des Ideals der
forschrittsfähigen Organisation nach
Werner Kirsch entwickelt es die Trennung zwischen Erfolg und
Performance, um in ei-
ner Definition des Begriffs ‚Erfolg’ für den Gegenstand der
privaten Hochschulen zu
münden.
Diese theoretischen Überlegungen greift das Dritte Kapitel auf
und wendet sich dem
Erfolg der privaten Hochschulen in Deutschland zu. Die zentralen
Forschungsfragen
hierbei lauten:
- Wie definiert sich Erfolg von privaten Hochschulen?
Wie soll der Erfolg eines Unternehmens und speziell einer
privaten Hochschule ge-
nerell beurteilt werden? Wessen Erfolgsmaßstäbe werden angelegt?
Bestimmen die
Hochschulleitung, der Träger, die Studierenden oder
Hochschul-Externe (wie bei-
spielsweise der Staat, Akkreditierungs- und Evaluationsagenturen
oder auch die
potentiellen Arbeitgeber der Absolventen) die Erfolgsdefinition?
Lässt sich Erfolg
nur im Zusammenspiel all dieser Definitionen erfassen?
- Wie kann der Erfolg von privaten Hochschulen gemessen
werden?
Wie kann der zuvor konzeptualisierte Erfolg tatsächlich gemessen
und beurteilt
werden? Kommen objektive oder subjektive Verfahren zum Einsatz?
Erstere neh-
men eine Außenperspektive ein und fragen nach (vor allem
finanzwirtschaftlichen)
Kennzahlen. Subjektive Verfahren hingegen nähern sich - zumeist
über persönliche
Einschätzungen - der Erfolgsmessung aus der
Binnenperspektive.
- Welches sind die Erfolgsfaktoren privater Hochschulen in
Deutschland?
Lassen sich theoretisch fundierte und empirisch nachvollziehbare
Erfolgsfaktoren
für das Management privater Hochschulen herleiten?
-
23
Ausgehend von diesen Forschungsfragen sucht das Dritte Kapitel
nach einer Methode,
die auch für die kleine Grundgesamtheit aussagekräftige und
belastbare Ergebnisse zu
Erfolgsfaktoren produziert, und findet sie in der
Partial-Least-Squares-Analyse. Diese
ermöglicht die empirische Überprüfung des theoretisch
fundierten, ersten Modells des
Privathochschulerfolgs.
Eine Clusteranalyse erlaubt zudem, anhand des von der
Hochschulleitung bekundeten
Selbstverständnisses der Organisation vier Typen zu
unterscheiden: wissenschafts-,
gewinn- und portfoliobestimmte Hochschulen sowie die so
genannten „Kombinierer“,
die (noch) keiner Richtung eindeutig zuzuordnen sind.
Auf der Grundlage der ersten drei Teile, besonders aber der
erwähnten
Privathochschultypologie und des zentralen Erfolgsfaktors
‚Marktadäquates Verhalten’,
entwickelt das Vierte Kapitel Handlungsempfehlungen für das
Hochschulmanagement.
Sie betreffen sowohl die Neugründung und die Akquisition einer
privaten Hochschule
als auch das Management einer bestehenden Hochschule. Die
Zusammenfassung der
Hauptergebnisse in Thesenform rundet die Arbeit ab. Abbildung 1
veranschaulicht
Aufbau und Inhalte.
-
24
Forschungsleitende Annahmen • Heterogenität der
Gründungsmotive
• Heterogenität der Hochschulziele• Stabilität der
Hochschulziele
• Multidimensionalität der Erfolgsdefinition
Erstes Kapitel: Private Hochschulen im
deutschen Hochschulsystem•Begriffsdefinition
•Bestandsaufnahme
Zweites Kapitel: Theoretische Fundierung
•Neue Institutionenökonomik•Stakeholder-Ansatz
•Erfolgstheorien
Viertes Kapitel: Handlungsempfehlungen
Drittes Kapitel, C: Empirische Ergebnisse•Erfolgsfaktoren
privater Hochschulen•Typologie der privaten Hochschulen
Drittes Kapitel, A und B: Grundlagen der Untersuchung
•Erfolgsfaktorenforschung•Methode der Partiellen
Kleinstquadrate
Abb. 1: Aufbau der Arbeit Quelle: Eigene Darstellung
-
25
Erstes Kapitel
Private Hochschulen in Deutschland – eine Annäherung
A. Definition und Abgrenzung des Begriffs ,Private
Hochschule’
I. Begriffsbestimmungen
1. Definition des Begriffs ‚Hochschule’
Hochschulen sind bemerkenswert überdauernde Institutionen, wie
das folgende Zitat
von Clark Kerr gut zu illustrieren vermag: „About eighty-five
institutions in the
Western world established by 1520 still exist in recognisable
forms, with similar
functions and unbroken histories, including the Catholic church,
the parliament of the
Isle of Man, of Iceland and of Great Britain, several Swiss
cantons, and seventy
universities. Kings that rule, feudal lords with vassals, guilds
with monopolies are gone.
These seventy universities, however, are still in the same
locations with some of the
same buildings, with professors and students doing much the same
things, and with
governance carried on in much the same ways.”29
Welche Eigenschaften sind konstituierend für eine Hochschule und
machen sie zu einer
solch langlebigen Einrichtung? Ihr Wesen lässt sich nur schwer
fassen. Innerhalb des
Bildungssystems stellen die Hochschulen die am höchsten
angesiedelte institutionelle
Form dar. Auf die unterschiedlichen Einrichtungen des
Elementar-, Primar- und
Sekundarbereichs wie Kindergärten und Schulen folgt der tertiäre
Bereich, der neben
der Lehre auch die Forschung zur Aufgabe hat. Im
Hochschulrahmengesetz findet sich
keine explizite Definition des Begriffs ‚Hochschule’30, vielmehr
nähert es sich diesem
über die Auflistung der verschiedenen Hochschularten31 (§ 1 HRG)
sowie die
Benennung der Aufgaben der Hochschulen (§ 2 HRG) und der Ziele
des Studiums (§ 7
HRG) an. Die Konkretisierung und Ausgestaltung obliegt den
Bundesländern,32 die es
aber ihrerseits vermeiden, materiellrechtliche und inhaltliche
Kriterien zu nennen.33
29 Kerr, C. (1982), S. 152. 30 Vgl. Reich, A. (2005), S. 43. Im
Zuge der Föderalismusreform steht das Hochschulrahmengesetz zur
Disposition. 31 Es ist zu differenzieren zwischen den Begriffen
‚Hochschulart’ und ‚Hochschultyp’. Während
Erstere die unterschiedlichen Ausprägungen der inhaltlichen
Zielsetzungen, Ansprüche und damit Aufgaben meint (Universitäten,
Fachhochschulen etc.), bezeichnet Letztere die verschiedenen Arten
der Trägerschaft (also staatlich, kirchlich und privat).
32 Vgl. Reich, A. (2005), S. 43. 33 Vgl. Lynen, P. M. (2004), S.
514, Thieme, W. (2004), S. 50 f., oder Steinkemper, U. (2002), S.
20.
-
26
Die Aufgaben der Hochschulen können in Primär- und
Sekundäraufgaben
unterschieden werden.34 Primäraufgaben sind die in Art. 5 Abs. 3
GG genannten
Aufgaben der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, alle
anderen sind
Sekundäraufgaben. Zu Ersteren zählen die „Pflege und Entwicklung
der Wissenschaften
und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und
Weiterbildung“ und die
„Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen
Nachwuchses“ (§ 2 Abs. 1
HRG). Unter Sekundäraufgaben versteht man die Förderung der
Weiterbildung des
Personals, die Mitwirkung an der sozialen Förderung der
Studierenden, die Förderung
der internationalen Zusammenarbeit; die Berücksichtigung der
besonderen Bedürfnisse
ausländischer Studierender, das Zusammenwirken mit anderen
Hochschulen und
anderen staatlichen und staatlich geförderten Forschungs- und
Bildungseinrichtungen,
die Förderung des Wissens- und Technologietransfers und die
Unterrichtung der
Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben (vgl. § 2 Abs. 2
bis 8 HRG). Da nicht
jede Hochschule alle der genannten Aufgaben erfüllen muss35,
sind in der Realität
verschiedene Ausprägungen und Schwerpunktsetzungen
festzustellen. Das
grundsätzliche Ziel der Hochschulen ist, davon unbenommen, die
Vorbereitung der
Studierenden auf ein berufliches Tätigkeitsfeld durch die
Vermittlung der dazu
notwendigen Fachkenntnisse, -fähigkeiten und -methoden (§ 7
HRG).
Das Hochschulrahmengesetz unterscheidet bei der Festlegung des
Anwendungsbereichs
in § 1 zwischen den Hochschularten36 Universitäten,
Pädagogischen Hochschulen,
Kunsthochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Einrichtungen,
die nach
Landesrecht staatliche Hochschulen sind. Die staatlich
anerkannten Hochschulen
werden in § 70 behandelt. Prinzipiell können sie jeder der
genannten Hochschularten
angehören, wenngleich derzeit die Fachhochschulen
dominieren.37
Ursprünglich diente der Begriff ‚Hochschule’ problemlos als
Überbegriff für alle
Hochschularten.38 In der jüngeren Vergangenheit sind jedoch
sprachliche
Ungenauigkeiten zu vermerken, wenn Hochschulfunktionäre und
-politiker
Begriffspaare wie ‚Hochschulen und Fachhochschulen’ verwenden.39
Der Bologna-
34 Vgl. Lynen, P. M. (2004), S. 527. Werner Thieme verwendet das
Wortpaar „Kern- und Annexauf-
gaben“. Thieme, W. (2004), S. 232 ff. 35 Vgl., Reich, A. (2005),
S. 55 und 67. 36 Vgl. Thieme, W. (2004), S. 36-46. Darin enthalten
ist auch ein Abschnitt über die Gesamthochschu-
len und ihr Scheitern. 37 Vgl. hierzu Kapitel B.I.1. 38 In
diesem Sinn soll er auch in der vorliegenden Arbeit verwendet
werden. 39 Vgl. Lynen, P. M. (2004), S. 515.
-
27
Prozess und das damit verbundene gestufte Studiensystem40
begünstigt zudem einen
„Homogenisierungsdrang“41 oder auch academic drift, „die
Annäherung eines
statusniedrigeren Hochschultyps an die statushöheren
Universitäten“42, was die
Verwirrung um die korrekten Bezeichnungen noch verstärkt.
Es drängt sich - gerade wegen der fehlenden substantiellen
Definition des Begriffs
‚Hochschule’ - die Frage nach der Abgrenzung hochschulähnlicher
Anbieter auf.
Unter welchen Umständen ist eine Bildungseinrichtung nicht als
Hochschule zu
bezeichnen? Sind zum Beispiel Berufsakademien und Corporate
Universities als
Hochschulen einzustufen? Das Hochschulrahmengesetz unterscheidet
staatliche und
staatlich anerkannte Hochschulen43, wobei die erstgenannte
Gruppe als die Regel
angesehen wird.44 Dies bedeutet, dass hochschulähnliche Anbieter
keine staatliche
Anerkennung anstreben oder sie ihnen verweigert wird. In
Ermangelung konsti-
tuierender Merkmale von Hochschulen, bleibt demnach nur der
Rückgriff auf einige der
in § 70 HRG genannten Voraussetzungen für die staatliche
Anerkennung von
Einrichtungen.45 Von einer Hochschule kann man also nicht
sprechen, wenn die
Einrichtung beispielsweise keine eigenen Hochschulabschlüsse
vergibt (sondern dies
kooperierenden Hochschulen im In- oder Ausland überlässt) oder
wenn ihre
hauptamtlichen Lehrenden keinen Professorenstatus haben. So
finden sich einige
inländische Institutionen, die ihren Unterricht ‚Studium’, ihre
Teilnehmer ‚Studenten’
und ihre Unterrichtsräume ‚Campus’ nennen und damit den Anschein
erwecken, eine
Hochschule zu sein (zum Beispiel das Private Institut für
Marketing und
Kommunikation in Berlin46). Tatsächlich vergeben sie jedoch nur
Abschlüsse auf
Kammerebene oder eigene Zertifikate. Des Weiteren agieren
ausländische Anbieter mit
Niederlassungen in Deutschland oder mit inländischen privaten
Partnerunternehmen (so
40 Vgl. etwa Kultusministerkonferenz (Hrsg.) (2003a). Einen
Überblick zur Schaffung des
europäischen Hochschul- und Forschungsraums geben Küster, E.
C./Schnitzer, K. (2005), S. 19 ff. 41 Eichhorn, P. (2005c), S. 3.
42 Meier, F./Schimank, U. (2002), S. 85, und Wolter, A. (1999), S.
49 f., der von „Entdifferenzierung“
spricht. Auch Peter Dietz konstatiert eine „Abkehr von der
institutionellen Differenzierung nach dem Hochschultyp“, die durch
die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben vom 10. Oktober 2003 der
Kultusministerkonferenz verursacht wurde. Vgl. Dietz, P. (2005), S.
268, und Kultusministerkonferenz (Hrsg.) (2003b).
43 Zu Details des Prozesses der staatlichen Anerkennung vgl.
Kap. III.1. 44 Vgl. Reich, A. (2005), S. 47. 45 Dies ist insofern
problematisch, als es sich nur um Mindestforderungen handelt. Vgl.
Reich, A.
(2005), S. 44, und Steinkemper, U. (2002), S. 27 und 47.
Einzelne Aspekte der Kriterienliste sollen hier jedoch als
Hilfsmittel dienen.
46 Vgl. Privates Institut für Marketing und Kommunikation IMK
Berlin (1. Dezember 2006), http://www.imk.de.
-
28
genanntes Franchising47) und verleihen akademische Grade des
Sitzlandes ihrer
Zentrale. Als Beispiel kann die Schiller International
University in Heidelberg dienen.48
Berufsakademien bieten seit der Mitte der 1970er Jahre ein
fachwissenschaftliches
Studium in Verbindung mit dem Erwerb berufspraktischer
Kenntnisse in einem
kooperierenden Unternehmen an und übertragen somit das
klassische
Berufsausbildungskonzept in den tertiären Sektor (sog. Duales
System).49 Die
hauptsächlichen Motive für ihre Gründung lagen in der Entlastung
der Hochschulen und
dem Wunsch nach einer bedarfsgerechteren, berufs- und
arbeitsweltbezogenen
Ausbildung.50 Die Berufsakademien sollten somit die
wahrgenommene Lücke zwischen
Abitur und Hochschulstudium schließen und Abiturienten „eine
geschlossene
Alternative zur bisherigen Einbahnstraße über das Abitur zur
Hochschule“ bieten.51 Das
bedeutet im Umkehrschluss, dass sich die Berufsakademien
tatsächlich nur auf
„hochschulähnlichem Niveau“52 betätigen, sie sind „Einrichtungen
des tertiären Bil-
dungsbereiches neben den Hochschulen“53 mit
Ergänzungsfunktion.54 Auch im Sinne
des Gesetzes gehören sie nicht zur Gruppe der Hochschulen.55
Unter bestimmten
Voraussetzungen sind sie jedoch den Fachhochschulen
gleichgestellt.
Ein immer häufiger auftretendes Phänomen in der deutschen
Bildungslandschaft bilden
die so genannten Corporate Universities. Die Ursprünge dieses
Konzepts der
betrieblichen Bildungsarbeit kommen aus den USA. In Deutschland
gelten Daimler-
Chrysler und Lufthansa, die jeweils im Jahre 1998 ihre
Firmenuniversität gründeten, als
die Pioniere.56 Unter einer Corporate University wird im
umfassendsten Sinne eine
Bildungseinrichtung verstanden, die von einem Unternehmen
gegründet und betrieben
wird und dabei als strategisches Dach für alle
Weiterbildungsbedarfe des Unternehmens
47 Vgl. Richter, T./Pierling, T. (2003), S. 224. Vgl. auch HHG §
106 und NRW HG § 118. Zum
Tätigwerden ausländischer Anbieter allgemein:
Kultusministerkonferenz (Hrsg.) (1997). Brockhoff unterscheidet
zwischen Export-Modell, Franchise-Modell, Kooperationsmodell und
dem Modell der Niederlassung. Vgl. Brockhoff, K. (2004), S. 324
ff.
48 Vgl. International University Heidelberg (1. Dezember 2006),
http://www.schiller.edu/siuheidel-berg/front_content.php.
49 Vgl. Münch, J. (2000), S. 98, und Osswald, R. (1988), S. 9,
23 und 113. 50 Vgl. Osswald, R. (1988), S. 9. Für das Erreichen
dieser Zielsetzung spricht eine Befragung der
Vorgesetzten, die den Absolventen u.a. unter den Aspekten
Einarbeitungszeit und Prozess der sozialen Eingliederung bessere
Noten geben als Hochschulabsolventen. Vgl. Osswald, R. (1988), S.
93.
51 Osswald, R. (1988), S. 24. 52 Münch, J. (2000), S. 99. 53
Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und
Forschungsförderung/Bundesagentur für Arbeit
(2004), S. 490. 54 Vgl. Osswald, R. (1988), S. 113. 55 Vgl.
Lynen, P. M. (2004), S. 529. 56 Vgl. Stauss, B. (1999), S. 122, und
Münch, J. (2003), S. 81.
-
29
fungiert.57 Sie zielt dabei primär auf die eigenen Mitarbeiter,
aber auch auf Kunden und
Zulieferer und fördert folglich nicht das allgemeine, sondern
das unternehmens-
spezifische Humankapital.58 Somit sind Personal- und
Organisationsentwicklung die
vorrangigen Ziele von Corporate Universities, was sich auch in
den stark praxis-
bezogenen, an der Firmenphilosophie und dem Unternehmenszweck
ausgerichteten
Inhalten zeigt. Diese werden zumeist von Dozenten ohne
Professorenstatus unterrichtet.
Die Zulassung der Studierenden knüpft sich nicht an formale
Voraussetzungen wie
beispielsweise die Hochschulzugangsberechtigung, sondern an den
Status innerhalb des
Unternehmens (oftmals beziehen sich die Aktivitäten auf
Führungskräfte) und ihre
persönliche Eignung. Auch dauert das „Studium“ oft nur wenige
Tage oder Wochen
und endet nicht mit einer Prüfung. Daher können Corporate
Universities letztlich auch
keine staatlich anerkannten Abschlüsse, sondern nur
Firmenzertifikate vergeben. Es
findet keine breit angelegte Forschung statt. Diese
Institutionen, die oftmals einen
virtuellen Charakter aufweisen, haben also „entgegen ihrer
Bezeichnung sehr wenig
damit zu tun, was man bei sowohl historischer als auch
systematischer Betrachtung
unter Universitäten, bzw. allgemeiner formuliert, unter
Hochschulen versteht.“59 Der
formale Hochschulstatus bleibt ihnen also - zurecht -
verwehrt.60 Nichtsdestoweniger ist
die Zusammenarbeit zwischen Corporate Universities und
Hochschulen möglich. Eine
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
beauftragte Studie kommt
zu dem Ergebnis, dass Corporate Universities keine Wettbewerber
von klassischen
Hochschulen sind und diese ihr Kooperationspotential noch nicht
ausgeschöpft haben.61
57 Vgl. Meister, J. C. (1998), S. 267: „A corporate university
is the strategic umbrella for developing
and educating employees, customers, and suppliers in order to
meet an organization’s business strategies.” Einen Überblick über
die verschiedenen Typisierungsmodelle gibt Maike Andresen, be-vor
sie diese zu ihrer eigenen Typologie, den vier Lernstrategien,
zusammenfasst. Vgl. Andresen, M. (2002), S. 235 ff. und 278 ff.
58 Vgl. Andresen, M. (2002), S. 22. 59 Münch, J. (2003), S. 64.
In der Grundbedeutung des lateinischen Wortes ‚universitas’, der
Gemein-
schaft der Lehrenden und Lernenden, ist die Bezeichnung stimmig,
da der Zusatz ‚corporate’ die Zugehörigen der Gemeinschaft auf
Akteure des Unternehmens oder dessen engen Umfelds einschränkt.
Vgl. Andresen, M. (2002), S. 21). Die deutschsprachige Bezeichnung
‚Universität’ darf aus hochschulrechtlichen Gründen jedoch nicht
verwendet werden (vgl. Kap. B.III.1).
60 Eine Ausnahme stellt die Volkswagen AutoUni in Wolfsburg dar,
die die staatliche Anerkennung anstrebt und ab 2007 auch
Nicht-Mitarbeiter zulassen will. Vgl. Volkswagen Aktiengesellschaft
(1. Dezember 2006), http://www.autouni.de. Thieme trennt zwischen
„staatlich anerkannten Hochschulen“ und „hochschulähnlichen
Einrichtungen“, worunter er als „unechte Privathochschulen“ auch
die Firmenuniversitäten zählt. Thieme, W. (2004), S. 120. Diese
Bezeichnung ist unglücklich gewählt, da sie eben keine Hochschulen
sind.
61 Vgl. Wimmer, R./Emmerich, A./Nicolai, A. T. (2002), S. 7.
-
30
2. Definition des ‚Privaten’ bei Hochschulen
Vielfach wird nur zwischen staatlichen62 und nicht-staatlichen
Hochschulen getrennt,
was bedeutet, dass ‚nicht-staatlich’ und ‚privat’ gleichgesetzt
werden.63 Dabei handelt
es sich um eine Negativdefinition: Ausgehend von dem
„Normaltypus“ der staatlichen
Hochschule scheint das Nicht-Staatliche oder Private
erklärungsbedürftig oder
zumindest erwähnenswert.64 Aus wissenschaftlicher Sicht kann
dieser Zustand
bestenfalls als Verlegenheitslösung gelten. Angezeigt ist zum
einen mit dem Ziel einer
besseren Verständigung eine einheitliche Begriffsverwendung, zum
anderen eine
differenziertere Terminologie. Denn die beträchtlichen
Unterschiede zwischen den
Vertretern der jeweiligen Hochschultypen ziehen Konsequenzen in
Managementfragen
nach sich. Angesprochen sind damit insbesondere die Divergenzen
zwischen privat und
kirchlich getragenen Hochschulen.65 Der Begriff
‚nicht-staatlich’ empfiehlt sich als
Überbegriff für kirchliche Hochschulen, Bundeshochschulen und
private
Hochschulen.66
Da das Grundgesetz an keiner Stelle ausdrückliche inhaltliche
Regelungen bezüglich
der Hochschulen67 trifft, überrascht es nicht, dass es auch
private Hochschulen nicht
erwähnt.68 Viele Autoren interpretieren jedoch die „Freiheit von
Kunst und
Wissenschaft, Forschung und Lehre“ (Art. 5, Abs. 3 GG) derart,
dass sie einen gegen
Eingriffe des Staats geschützten Freiheitsraum gewährleistet und
das Grundrecht
beinhaltet, sie auch außerhalb staatlicher Organisationen zu
verwirklichen.69
62 Vereinzelt findet sich auch der Begriff ‚öffentliche
Hochschule’. Vgl. Göring, M. (1998), S. 589,
und Thieme, W. (2004), S. 122. Letzterer bevorzugt sonst den
Begriff ‚staatliche Hochschule’ und benutzt den Begriff
‚öffentlich’, um den Kreis der potentiellen Studierenden einer
Hochschule abzugrenzen. So seien zum Beispiel die Hochschulen des
Bundes keine öffentlichen Hochschulen, da sie nur dem
Bundespersonal offen stehen. Vgl. Thieme, W. (2004), S. 116.
63 Dies könnte von den Veröffentlichungen des BMBF herrühren.
Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.) (2005), S.
254 ff. Vgl. auch Münch, J. (2000), S. 84.
64 Es ist als bezeichnend anzusehen, dass einschlägige Lexika
nur einen Eintrag für private Hochschulen, nicht jedoch für
staatliche aufweisen. Vgl. Hanft, A. (2001) und Bretschneider,
F./Pasternack, P. (2005). Spezielle Studienführer für das Studium
an privaten Hochschulen (z.B. Barthold, H. (2000) und Göpfarth,
G./Zinkhahn, B. (2002)) untermauert diese Sonderstellung. Als
Gegenbeispiele sind neuere Schriften Herrmann, D./Verse-Herrmann,
A. (2005a) beziehungsweise Herrmann, D./Verse-Herrmann, A. (2005b)
zu nennen.
65 Die Besonderheiten der kirchlichen Hochschulen werden in Kap.
III.1 dargestellt. 66 So zum Beispiel Thieme, W. (2004), S. 47, und
Steinkemper, U. (2002), S. 18 f., während Peter
Michael Lynen nur private und kirchliche Hochschulen unter dem
Begriff ‚nicht-staatlich’ subsumiert. Vgl. Lynen, P. M. (2004), S.
528.
67 Vgl. Thieme, W. (2004), S. 55. 68 Susanne Wellmann schreibt,
dass die vorkonstitutionellen Länderverfassungen von Bayern,
Hessen
und Rheinland-Pfalz die Privathochschulfreiheit vorgesehen
hatten und die Nichtaufnahme ins Grundgesetz damit auf einer
bewussten Entscheidung und nicht auf unbeabsichtigtem Unterlassen
beruht haben muss. Vgl. Wellmann, S. (1996), S. 49.
69 Vgl. stellvertretend für viele Reich, A. (2005), S. 513, und
Wiedmann, T. (2001), S. 42.
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31
Die Kriterien für den privaten Charakter einer Hochschule sind
zunächst in deren
Trägerschaft70 und Finanzierung beziehungsweise in einer
Kombination derselben zu
suchen.71
Träger der meisten Hochschulen ist in Deutschland das Sitzland
der Hochschule.72
Ausnahmen bilden die von anderen Körperschaften öffentlichen
Rechts (KöR)
getragenen Hochschulen wie beispielsweise die Universitäten der
Bundeswehr in
Hamburg und Neubiberg bei München73, die vom Bund und den
Ländern gemeinsam
getragene Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften
Speyer74 oder die
Hochschulen der Kommunen (etwa die Hochschule für Musik
Nürnberg-Augsburg75
oder die Städelhochschule Frankfurt) sowie die kirchlichen und
die privaten
Hochschulen.
In der jüngeren Vergangenheit kam es zu Privatisierungen. Der
Begriff wird von
manchen Autoren76 auf das Gesamtsystem bezogen und meint dann
den wachsenden
Anteil privater Einrichtungen. Dieser Auslegung soll nicht
gefolgt werden. Unter
‚Privatisierung’ soll vielmehr die Übertragung öffentlichen
Eigentums auf private
Personen oder Unternehmen verstanden werden.77 Ein Beispiel für
eine materielle,
„echte“78 Privatisierung, auch Eigentumsprivatisierung79
genannt, verkörpert die
Hochschule 21 in Buxtehude.80 Es finden sich auch Beispiele für
nur formelle
Privatisierungen (Organisationsprivatisierungen)81. Damit ist
einzig die
70 Falk Bretschneider und Peer Pasternack definieren private
Hochschulen als „Hochschulen in
privater Trägerschaft.“ Vgl. Bretschneider, F./Pasternack, P.
(2005), S. 159. Dies reicht nicht zur Abgrenzung aus, wie zu zeigen
sein wird.
71 Die tatsächliche Ausgestaltung an privaten Hochschulen in
Deutschland wird in Kapitel II.1, Träger-schaft, bzw. I.2,
Finanzierung, behandelt, während hier die theoretisch denkbaren
Kategorien aufgezeigt werden sollen.
72 Reich, A. (2005), S. 512. Daten zur Verteilung der
verschiedenen Trägerrechtsformen bei Hochschulen finden sich in
Kap. II.1.
73 Vgl. Thieme, W. (2004), S. 47. 74 Vgl. Deutsche Hochschule
für Verwaltungswissenschaften Speyer (1. Dezember 2006),
http://www.hfv-speyer.de/Ueberuns/Ueberuns.htm. 75 Die
Hochschule wird getragen von vier kommunalen Gebietskörperschaften
(den Städten Nürnberg
und Augsburg sowie den Bezirken Mittelfranken und Schwaben), die
sich zum Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverband Hochschule für
Musik Nürnberg-Augsburg KöR zusammenge-schlossen haben: Finanziell
wird die Hochschule auch vom Freistaat Bayern getragen, der 60 %
der Lehrpersonalkosten übernimmt. Vgl. Hochschule für Musik
Nürnberg-Augsburg (1. März 2006),
http://hfm-n-a.de/hochschule/zweckverband.htm.
76 Vgl. Lüthje, J. (2002), S. 273, Reuter, L. R. (2002), S. 91,
und Brockhoff, K. (2003), S. 1. 77 Vgl. Eichhorn, P./Loesch, A. v.
(1989), Sp. 1303. 78 Eichhorn, P./Loesch, A. v. (1989), Sp. 1308.
79 Vgl. Eichhorn, P. (2001), S. 34, und Kämmerer, J. A. (2001), S.
45 f., der den Begriff ‚Popular-
privatisierung’ vorschlägt. 80 Vgl. Hochschule 21 (1. Dezember
2006), http://www.hs21.de. 81 Vgl. Eichhorn, P. (2001), S. 34, und
Kämmerer, J. A. (2001), S. 41 ff.
-
32
Umwandlung in private Rechtsformen gemeint,82 in materieller
Hinsicht bleibt die
Hochschule staatlich. Im Jahre 2002 trat das novellierte
Niedersächsische
Hochschulgesetz in Kraft, in dem Niedersachsen als erstes
Bundesland von § 58 HRG
Gebrauch macht („Die Hochschulen sind in der Regel
Körperschaften öffentlichen
Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen. Sie können auch in
anderen Rechts-
formen errichtet werden.“) und alternative Rechtsformen für
Hochschulen zulässt.83 So
wurden nach §§ 55-63 NHG Stiftungshochschulen ermöglicht, die zu
der Gruppe der
nicht-staatlichen Hochschulen gezählt werden,84 nicht aber zu
der der privaten. Sie sind
prinzipiell als Stiftungen öffentlichen oder bürgerlichen Rechts
denkbar.85 Durch den
Kapitalstock der Stiftung, der vor dem schnellen Verbrauch
geschützt sein soll,
erschließt sich der Hochschule eine neue Finanzquelle, die auch
ohne die üblichen
Restriktionen verwendet werden kann (Budgeteffekt und
Flexibilitätseffekt86). Sie öff-
net sich damit auch für private Geldgeber.87 Eichhorn nennt in
diesem Zusammenhang
auf drei potentielle (Zu-) Stiftergruppen: Absolventen, Bürger
sowie kooperierende
Unternehmen, Verbände und Wissenschaftsorganisationen.88 In den
USA ist die
Hochschulfinanzierung durch Stiftungen schon wesentlich häufiger
als in Deutschland
zu finden.89 Diese Stiftungen dürfen nicht mit privaten
Hochschulen, deren Träger in
der Rechtsform einer Stiftung verfasst ist, verwechselt werden,
und auch nicht mit
schon tätigen Stiftungen, die im Rahmen einer
Kooperationsvereinbarung die
Zusammenarbeit mit einer Hochschule suchen.90
Aber auch der umgekehrte Fall, die Umwandlung ehemals privat
getragener in
staatliche Hochschulen, kann verzeichnet werden. Die Universität
zu Köln, die
Universität Frankfurt und die RWTH Aachen gingen auf private
Initiativen zurück und
82 Eichhorn, P./Loesch, A. v. (1989), Sp. 1305. 83 Vgl. Schmidt,
K. (2005), S. 1300, und Oppermann, T. (2003), S. 167. 84 Vgl.
Reich, A. (2005), S. 498. 85 Zu den jeweiligen Vor- und Nachteilen
vgl. Eichhorn, P. (2002), S. 33. Zur konkreten Ausgestaltung
vgl. auch Helberger, C. (2000), S. 232 ff. 86 Vgl. Helberger, C.
(2000), S. 222 f. Thieme bezeichnet diese Stiftungen als
„Pseudo-Stiftung“ oder
„Nenn-Stiftung“, da sie außer ihren Gebäuden kein
Stiftungsvermögen aufweisen und diese sie Unterhalt kosten, anstatt
Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu liefern. Vgl. Thieme,
W. (2004), S. 132. Er zweifelt auch den Gewinn an Selbständigkeit
an und sieht in der „Zwischenschal-tung“ einer Stiftung eine
Verkomplizierung der Organisation, die zudem zum „Rückzug aus der
politischen und finanziellen Verantwortung führt.“ Vgl. Thieme, W.
(2004), S. 131 f.
87 Vgl. Oppermann, T. (2003), S. 168. 88 Vgl. Eichhorn, P.
(2002), S. 38. 89 Vgl. Helberger, C. (2000), S. 222 und 230. 90 Zu
Public Private Partnership zwischen Stiftungen und Universitäten
vgl. Göring, M. (1998),
S. 589 ff.
-
33
wurden in den 1960er Jahren zu staatlichen Hochschulen.91 Auch
Brockhoff und
Spiegel verweisen auf die Handelshochschulen und ihre privaten
Vorläuferinstitutionen
als erste Ansätze des Privaten im Hochschulbereich.92
Vermehrt treten in den vergangenen Jahren Public Private
Partnerships auf. Diese
sehen eine auf Dauer angelegte, (gesellschafts-) vertraglich
fixierte Zusammenarbeit
zwischen öffentlichen und privaten Akteuren zur Erreichung
gemeinsamer Ziele vor,
wobei sich beide das unternehmerische Risiko teilen.93 Beispiele
sind die Hamburg
Media School und die Popakademie Mannheim.94
Ausgliederungen staatlicher Hochschulen sind ebenfalls zu
beobachten. Dabei
dominieren Business Schools,95 die mit privatwirtschaftlicher
Rechtsnatur das
Weiterbildungssegment oder einen Teil davon abdecken.
Beispielhaft ist die Mannheim
Business School zu nennen, die mit diversen MBA-Angeboten auf
den Markt getreten
ist. Gesellschafter sind zu 25 % die Universität Mannheim und zu
75 % die Prechel-
Stiftung, der die Professoren der Fakultät für
Betriebswirtschaftslehre angehören. Die
Mannheim Business School gGmbH ist damit ein wirtschaftlich
eigenständig agierendes
Unternehmen für die MBA-Programme, ist aber keine selbständige
Hochschule mit
eigener staatlicher Anerkennung.96
Festzuhalten bleibt, dass eine Vielfalt von Institutionen - auch
solche, die von Rechts
wegen privater Natur sind - im deutschen Bildungssystem
existiert. Da es sich aber in
den genannten Fällen nicht um Hochschulen handelt, werden diese
aus der weiteren
Untersuchung ausgeschlossen.
91 Vgl. Konegen-Grenier, C. (1996), S. 134. Die Universität zu
Köln wurde im Jahre 1960, die
Universität Frankfurt 1967 zur staatlichen Hochschule. Für die
RWTH Aachen wird kein Jahr angegeben. Vgl. auch Eichhorn, P.
(2002), S. 37, und Helberger, C. (2000), S. 225. Laut Steinkemper,
U. (2002), S. 40, führte zu den Umwandlungen „vor allem der
steigende Finanzbedarf.“
92 Vgl. Brockhoff, K. (2003), S. 2, und Spiegel, R. (1987), S.
11. Die Universität Mannheim ging ebenfalls aus einer
Handelshochschule hervor. Vgl. Brockhoff, K. (2003), S. 2.
93 Vgl. Eichhorn, P. (1995), S. 174, Greiling, D. (2002), S.
339, Sack, D. (2003), S. 357, und Becker, R. (2003), S. 12 ff.
Budäus charakterisiert PPP als einen „recht unstrukturierten
Sammelbegriff.” Vgl. Budäus, D. (2004), S. 12.
94 Vgl. Hamburg Media School (1. Dezember 2006),
http://www.hamburgmediaschool.com und Popakademie Mannheim (1.
Dezember 2006), http://www.popakademie.de.
95 Selbstverständlich schließt der Begriff ‚Business School’
auch und gerade solche Organisationen ein, die ohne den Hintergrund
einer staatlichen Hochschule aktiv sind. Meffert und Kirchgeorg
fassen beispielsweise die WHU Koblenz, die EBS Oestrich-Winkel, die
HHL in Leipzig und die EAP Berlin darunter und stellen zugleich
fest, dass „in Deutschland keine formale Einordnung der sogenannten
Business Schools auszumachen“ ist. Meffert, H./Kirchgeorg, M.
(1999), S. 83.
96 Vgl. Mannheim Business School (1. Dezember 2006),
http://www.mba.uni-mannheim.de/-mbsprofile.html.
-
34
Das zweite Abgrenzungskriterium neben der Trägerschaft, die
Finanzierung, fragt nach
der Art der Einnahmenquellen einer Hochschule und nach deren
Anteilen. Ungeklärt ist
hierbei der Schwellenwert, ab dem eine Hochschule als ‚privat’
gelten soll. Walther Ch.
Zimmerli schlägt vor: „Als ‚staatliche Universitäten’ bezeichnen
wir solche, bei denen
das Verhältnis von staatlicher und privater Finanzierung bis zu
70:30 geht, während wir
‚Privatuniversitäten solche Hochschulen nennen, die durch das
umgekehrte Verhältnis
gekennzeichnet sind.“97 Er nennt jedoch keine Quelle oder
Begründung für diese
Zahlen. Im Rückgriff auf die amtlichen Erhebungen soll im
Folgenden die 50 %-Marke
als Definitionskriterium dienen.98 Je nach Kapitalmehrheit, ist
eine Hochschule
demnach privat oder staatlich.99
Staatliche Hochschulen finanzieren sich oftmals zu einem großen
Teil aus privaten
beziehungsweise nicht-staatlichen Quellen, wie Zuschüssen von
Stiftungen, der DFG
oder des BMBF. Zudem wächst der Anteil der privaten
Finanzierung, da sich die
Hochschulen zunehmend um private Mittel bemühen.100 „Die
durchschnittliche
jährliche Wachstumsrate der Drittmittel übersteigt mit 4,2 %
(real) (…) die der
Grundmittel um mehr als das Dreifache. An den Hochschulen
insgesamt machen die
Grundmittel durchschnittlich 61 % der Finanzeinnahmen aus, die
Drittmittel 9 % und
die Verwaltungseinahmen 30 %.“101
Stiftungsprofessuren tragen ihren Namen in Deutschland in fast
allen Fällen zu Unrecht
und sind eher als Spenden einzuordnen, da nur die Kosten für
eine Professur nur
befristet übernommen werden, nicht aber Stiftungskapital
errichtet wird.102
Führt man nun die Ausprägungen beider Kriterien zusammen,
ergeben sich vier
idealtypische Kombinationsmöglichkeiten: (1) staatlich getragene
Hochschulen mit
überwiegend staatlicher Finanzierung beziehungsweise (2) mit
überwiegend privater
Finanzierung, (3) privat getragene Hochschulen mit überwiegend
staatlicher
97 Zimmerli, W. C. (1998), S. 565. 98 Vgl. Eichhorn, P. (1995),
S. 178. 99 Führte man eine Kategorie ‚gemischtwirtschaftlich’ ein,
sollte man die Grenze bei 25 % der
stimmberechtigten Kapitalanteile ziehen oder die Regelung einer
Sperrminorität berücksichtigen. Vgl. Eichhorn, P. (1995), S. 177
f.
100 Vgl. stellvertretend für viele Lüthje, J. (2002), S. 273.
101 Wissenschaftsrat (2000a), S. 11. Wolfgang Frühwald gibt
(unbelegte) höhere Werte an: „Real
stiegen die von den Hochschulen eingeworbenen Drittmittel
zwischen 1975 und 1990 um zwei Drittel, dadurch nahm der Anteil der
Drittmittel an den gesamten Hochschulausgaben von 12 % auf 18 %
zu.“ Siehe Frühwald, W. (1997), S. 43.
102 Vgl. Helberger, C. (2000), S. 225 und 234 ff.
-
35
Finanzierung beziehungsweise (4) mit überwiegend privater
Finanzierung.103 Für die
vorliegende Arbeit ist nur Fall (4) von Interesse und soll näher
betrachtet werden.
(4) private Hochschule i.e.S.
(3) Stiftungshochschulen nach nieder-sächsischem Vorbild
privater Träger
(2) irrelevanter Fall
(1) staatliche Hochschule
staatlicher Träger
überwiegend privat finanziert
überwiegend staatlich finanziert
Tab. 1: Idealtypische Ausprägungen von Hochschulen Quelle:
Eigene Darstellung
Die diversen Ausprägungen privater Hochschulen lassen sich auf
einen gemeinsamen
Nenner bringen. Die Arbeitsdefinition des Begriffs ‚Private
Hochschule’ lautet
demnach:
Eine private Hochschule i.e.S. ist eine als Hochschule
anerkannte Institution, die
von einer oder mehreren privaten natürlichen oder juristischen
Person(en)
getragen wird und sich überwiegend aus privaten Mitteln
finanziert.
Wird von deutschen privaten Hochschulen gesprochen, bedingt
dies, dass ihr Sitz in
Deutschland liegt und die Hochschule nach deutschem Recht, also
dem Recht des
Sitzbundeslandes, anerkannt wurde.104 Eine Übersicht der gemäß
dieser Definition
deutschen privaten Hochschulen findet sich im Anhang.
103 Brockhoff trennt noch strenger „gemischt private“ von „rein
privaten“ Hochschulen. Beide weisen
eine privatrechtliche Rechtsform auf, aber nur Erstere nimmt
eine institutionelle Förderung aus öffentlichen Haushalten in
Anspruch. „Rein private“ Hochschulen finanzieren sich demnach zu
100 % aus privaten Mitteln. Vgl. Brockhoff, K. (2003), S. 4.
104 Der Wissenschaftsrat unterscheidet unter anderem anhand des
Sitzlandes zwischen fünf möglichen Strukturen privater
Gründungsinitiativen. Vgl. Wissenschaftsrat (2000b), S. 6. Nur die
erste der fünf Strukturen ist eine private Hochschule im Sinn der
vorliegenden Arbeit. Zum Verfahren der staatlichen Anerkennung vgl.
Kap. B.III.1.
-
36
II. Ausprägungen privater Hochschulen in Deutschland
1. Trägerschaft
Grundsätzlich haben private Hochschulen in Fragen der
Governance105 die Wahl
zwischen verschiedenen privatrechtlichen Rechtsformen, wobei
sich eingetragener
Verein, Stiftung bürgerlichen Rechts, Aktiengesellschaft und
(gemeinnützige) GmbH
anbieten und in der Praxis oft gewählt werden.106 Eichhorn
schreibt jedoch in Bezug auf
Stiftungsuniversitäten, dass nicht die Rechtsform wesentlich
ist, „sondern die Art und
Weise ihrer Ausgestaltung, mithin der Geist der Regelung und
ihrer Anwendung.“107
Dies lässt sich auf die privaten Hochschulen übertragen. Die
Kernfrage besteht demnach
nicht in der Wahl der Rechtsform, sondern in der Frage nach dem
Verhältnis zwischen
der Verfassung des Hochschulträgers und der Satzung oder
Grundordnung der
Hochschule selbst. Karsten Schmidt unterscheidet diese so
genannten
Trägerschaftsmodelle in Einheitsmodell und Trennungsmodell oder
monistische und
dualistische Verfassung.108 Die erste Lösung versucht, die „aus
Hochschule und
Trägerschaft bestehende korporative Hochschulverfassung nach
Kräften als Einheit zu
konzipieren“109, während der zweite Ansatz den Träger „weit
davon entfernt‚ die
Hochschule’ zu sein - nur in den Dienst der
Hochschulorganisation“110 stellt. Im Fall
einer monistischen Verfassung „ist“ der Träger also die
Hochschule und der
Geschäftsführer gleichzeitig Präsident, bei der dualistischen
„hat“ der Träger eine
Hochschule,111 die als abhängiges Unternehmen zwar
Selbstverwaltung im
Binnenrechtsverkehr mit dem Träger genießt, aber einer eigenen
Rechtspersönlichkeit
entbehrt.112
105 Der Begriff ‚Governance’ bezeichnet die „Gesamtheit von
Leitung, Regime und Kontrollgewalt
bzw. die entsprechenden Instanzen, Personen und Organe, d.h. das
Steuerungs- und Regelungssystem einer gesellschaftlichen Einheit.“,
Bretschneider, F./Pasternack, P. (2005), S. 84. Ausführlicher
Budäus, D. (2005), S. 2 ff.
106 Zu deren jeweiligen Vor- und Nachteilen beim Gründen und
Betreiben einer privaten Hochschule vgl. Schmidt, K. (2003), S. 107
ff. Hans-Uwe Erichsen hält auch die eingetragene Genossenschaft für
möglich. Vgl. Erichsen, H. (2000), S. 156.
107 Eichhorn, P. (2002), S. 34. 108 Schmidt, K. (2003), S. 111
ff., und Schmidt, K. (2005), S. 1304 ff. In Kämmerers
Terminologie
heißen sie Dispositions- und Trägermodell. Vgl. Kämmerer, J. A.
(2003), S. 126 ff. Diese „Doppelnatur“ weisen auch die staatlichen
Hochschulen auf. Vgl. Schmidt, K. (2005), S. 1309. Zur Diskussion
um die Frage „Körperschaft und Anstalt“ vgl. Schmidt, K. (2005), S.
1296 ff.
109 Vgl. Schmidt, K. (2005), S. 1306. 110 Schmidt, K. (2005), S.
1306. 111 Vgl. Schmidt, K. (2005), S. 1305 beziehungsweise S. 1306
und 1308. 112 Vgl. Kämmerer, J. A. (2003), S. 126 f.
-
37
Ein Leistungsvergleich ergibt, dass im Einheitsmodell die
GmbH-Struktur „verbogen“
werden muss, damit eine korporative Hochschulstruktur überhaupt
möglich wird, so
dass von dem scheinbaren Vorteil der Natürlichkeit nicht mehr
viel übrig bleibt.113 Das
Trennungsmodell hingegen will entgegen seinem Namen eher
vereinbaren als
trennen.114 Es betont die eigentliche Hochschule, was sich auch
in der Satzungslänge
manifestiert,115 und gestattet es ihr, „nach ihrer eigenen, ihr
wesensgemäßen
körperschaftlichen Verfassung unter dem Präsidenten“116 zu
leben.
Die Zuordnung der einzelnen Hochschulen zu einem der Modelle
gestaltet sich
schwierig, da die Satzungen und Grundordnungen nicht immer
öffentlich zugänglich
gemacht werden. Zudem haben nicht alle Hochschulen eine
Grundordnung verfasst.117
Zusätzlich firmieren häufig Hochschulen und deren Träger um oder
die Träger
wechseln und damit die Eigentumsverhältnisse beziehungsweise
Gesellschafter.
Wesentlich ist die Personalunion zwischen Träger und
Hochschulleitung. Diese
entscheidet in hohem Maße über die Abhängigkeit der Hochschule
vom Träger, wenn
auch nicht als einziges Kriterium. Während im Einheitsmodell die
Personalunion
gewollt ist, ist sie im Trennungsmodell zwar möglich, aber
zugleich eine potentielle
Ursache für Probleme.
2. Finanzierung
Kritisch beäugt von vielen Vertretern staatlicher Hochschulen,
erhalten manche private
Hochschulen staatliche Mittel. Es wird gefragt, ob die privaten
Hochschulen in solchen
Fällen überhaupt als privat oder eher ‚Mogelpackungen’ zu
bezeichnen sind, auf
welchen rechtlichen Grundlagen diese Förderung basiert und ob
sie zu rechtfertigen ist.
So warnte Theodor Berchem, Präsident der WRK, vor der
staatlichen Finanzierung von
Privatinitiativen. Es sei angesichts der Finanzknappheit absurd,
die geringen Mittel
derart zu „verzetteln.“118 In der jüngeren Vergangenheit können
Uwe Erichsens
Aussagen als Beispiel dienen: die staatliche Unterstützung von
Privathochschulen gehe
in der Regel zu Lasten der staatlichen Hochschulen. Dies sei
angesichts des Gebots der
113 Schmidt, K. (2005), S. 1308. So entzieht zum Beispiel die
GmbH-Satzung der International
University Bremen den Gesellschaftern ihre Allzuständigkeit fast
komplett und verlagert diese auf andere Gremien.
114 Vgl. Schmidt, K. (2005), S. 1308. 115 Schmidt gibt diese mit
3:1 im Verhältnis zur Stiftungssatzung an. Vgl. Schmidt, K. (2005),
S. 1307. 116 Schmidt, K. (2005), S. 1309. 117 Vgl. Thieme, W.
(2004), S. 66. Im persönlichen Kontakt mit Hochschulleitern hat
sich diese
Tatsache bestätigt. 118 Vgl. Spiegel, R. (1987), S. 16.
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38
effizienten Mittelverwendung kein Problem, solange die Privaten
besser und billiger
seien.119 Auch in den „Überlegungen zur Zusatzfinanzierung
privater Hochschulen aus
öffentlichen Mitteln“ der HRK aus den Jahren 1998 und 2002 kommt
diese Haltung klar
zum Ausdruck, wenn gesagt wird, dass private Hochschulen nicht
nur gleichwertig sein
sollen, sondern einen zusätzlichen Nutzen für die öffentliche
Hand generieren oder bei
einem geringeren Kostenbeitrag des Staates pro Kopf ausbilden
müssen, um
Subventionen zu erhalten.120
Allerdings gibt es auch andere Stimmen: „Was auf den ersten
Blick plausibel erscheint
(die vollständige private Finanzierung, Anm. der Verf.), ist bei
näherer Betrachtung aus
ökonomischer Sicht nicht ganz so eindeutig.“121 Es verwundert
nicht, dass der VPH als
Vertreter eines großen Teils der deutschen privaten Hochschulen
in seinem
Grundsatzprogramm fordert: „Soweit der Staat finanzielle
Subventionen an
Hochschulen vergibt, haben alle zugelassenen Hochschulen
unabhängig von der
Trägerschaft in gleicher Weise Anspruch auf diese
Subventionen.“122
So bleibt einerseits die Frage, ob private Hochschulen überhaupt
einen Anspruch auf
staatliche Förderung haben. Andererseits könnte diese vielleicht
sogar politisch
erwünscht und/oder volkswirtschaftlich sinnvoll sein. In der
Diskussion sind demnach
der juristische, der politische und der ökonomische Aspekt zu
berücksichtigen.
Weder im Grundgesetz noch in den Landesverfassungen finden sich
ausdrückliche
Regelungen zur staatlichen Förderung privater Hochschulen; auch
aus den
einfachgesetzlichen Vorschriften kann man dies nicht
entnehmen.123 Aus Art. 5 Abs. 3
GG folgt zwar eine allgemeine Förderpflicht, nicht aber eine
Finanzierungspflicht.124
Wie der Staat seiner Förderpflicht nachkommt, liegt in seinem
Ermessen. Dabei hat er
die begrenzten Haushaltsmittel zu beachten und sie im Sinne der
Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die Bestandteil aller
entsprechenden Landesgesetze
sind, zu verwenden. 125 Das macht eine direkt bei der Gründung
beginnende Förderung
einer privaten Hochschule problematisch,