Sachgebiet Hütten-, Walzwerksanlagen, Gießereien und Hebetechnik (SG HWGH) 1 / 14 Rückblick 2019_19.06.2019.docx Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge Leitung: Herr Dr. Matthias Eisenbrand Jahresrückblick 2019 Coilbox Bild: Stahl-Zentrum/ThyssenKrupp Steel Europe AG Sehr geehrte Damen und Herren, das Themenfeld Krane, Winden, Elektrozüge möchte sich auf diesem Weg nochmals für die gute Zusammenarbeit mit Ihnen in den vergangenen Jahren bedanken. Der beiliegende Rückblick auf das Jahr 2019 soll Ihnen hilfreiche und wichtige Informationen für Ihre Tätigkeit als von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Sachverständige / als von der Berufsgenossenschaft ermächtigter Sachverständiger für die Prüfung von Kranen geben. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit, Glück und Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes „Krane, Winden, Elektrozüge“
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Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
1 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Themenfeld
Krane Winden Elektrozuumlge
Leitung Herr Dr Matthias Eisenbrand
Jahresruumlckblick 2019
Coilbox Bild Stahl-ZentrumThyssenKrupp Steel Europe AG
Sehr geehrte Damen und Herren
das Themenfeld Krane Winden Elektrozuumlge moumlchte sich auf diesem Weg nochmals fuumlr die gute Zusammenarbeit mit Ihnen in den vergangenen Jahren bedanken Der beiliegende Ruumlckblick auf das Jahr 2019 soll Ihnen hilfreiche und wichtige Informationen fuumlr Ihre Taumltigkeit als von der Berufsgenossenschaft ermaumlchtigte Sachverstaumlndige als von der Berufsgenossenschaft ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger fuumlr die Pruumlfung von Kranen geben Wir wuumlnschen Ihnen weiterhin viel Gesundheit Gluumlck und Erfolg Mit freundlichen Gruumlszligen Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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Inhaltsverzeichnis
+ 1 Normen zu Kranen 3
2 Listung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeit 3
3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU5
7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen 9
8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400) 10
9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411) 10
10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspekten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungssystemen 11
11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit 12
12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen 13
13 Unfallgeschehen 13
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1 Normen zu Kranen
Zum Thema bdquoNormung CENTC 147 ndash Krane ndash Sicherheit aktueller Stand der Normung im CENTC 147 bdquoKrane - Sicherheitldquo moumlchten wir Sie informieren
Detaillierter Bericht von Herrn Klaus Pokorny - 2019
Die Fachabteilung Krane und Hebezeuge (Normung) des VDMA erstellt jedes Jahr einen Be-richt zum aktuellen Normungsstand Dies ist mit viel Aufwand verbunden das Sachgebiet Huumlt-ten- und Walzwerksanlagen dankt Herrn Pokorny (E-Mail klauspokornyvdmaorg Tel 069 6603-1500) ausdruumlcklich fuumlr die Zurverfuumlgungstellung
Internet Internet wwwvdmaorg - Normung Krane und Hebezeuge
2 Listung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeit
Eine Erlaumluterung zum Thema bdquoListung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeitldquo wurde am 17042019 vom VDMA (Lyoner Str 18 60528 Frankfurt) im Internet veroumlffentlicht Erlaumluterung von Herrn Dr Gerhard Steiger vom 17042019 Auszug bdquohellip
Uumlber viele Jahre hinweg erfolgte die Listung von harmonisierten Normen aufgrund
der guten Zusammenarbeit zwischen Normung und Industrie einerseits und der fuumlr
die Maschinenrichtlinie zustaumlndigen Stelle bei der Europaumlischen Kommission an-
dererseits weitestgehend reibungslos Letztmalig wurde auf dieser Basis eine kon-
solidierte Liste aller mehr als 770 harmonisierten Normen zur 200642EG mit ak-
tuellen Anpassungen am 9 Maumlrz 2018 im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amts-
blatt veroumlffentlicht Diese Art der Veroumlffentlichungsform enthielt in transparenter
und verstaumlndlicher Form alle fuumlr die potenziellen Anwender von harmonisierten
Normen erforderlichen Informationen
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Ausgeloumlst durch die Rechtsprechung des Europaumlischen Gerichtshofs (EuGH) zu
zwei Faumlllen bei denen ein Zusammenhang mit harmonisierten Normen bestand
hat die Europaumlische Kommission den rechtlichen Status von harmonisierten Nor-
men einer grundsaumltzlichen Bewertung unterzogen Im Ergebnis ist die Europaumlische
Kommission dabei bedauerlicherweise zu einer rechtlichen Auslegung gekommen
die sich vorrangig an Aspekten orientiert die sie zur Gewaumlhrleistung ihrer eigenen
Rechtssicherheit fuumlr erforderlich haumllt Aufgrund dieser internen Findungsphase
wurden anstehende Listungen im EU-Amtsblatt durch die Europaumlischen Kommis-
sion uumlber mehr als ein Jahr ausgesetzt
Am 19 Maumlrz 2019 erfolgte nun uumlber den Durchfuumlhrungsbeschluss (EU)
2019436 die lange uumlberfaumlllige Listung von neuen harmonisierten Normen zur
200642EG Die Veroumlffentlichungsform dieses Durchfuumlhrungsbeschlusses ist als
generelle Blaupause fuumlr alle weiteren Listungen von harmonisierten Normen auch
fuumlr andere Binnenmarktrechtsakte nach dem New Approach (NLF) anzusehen Die
Bekanntgabe erfolgt danach ab jetzt im Journal L (Rechtsakte) und nicht mehr wie
bisher im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amtsblattes Damit verbunden ist auch
eine neue - uumlber Anhaumlnge segmentierte - Form der Bekanntgabe von neuen bzw
zuruumlckgezogenen harmonisierten Normen Das hat den Nachteil dass die Ver-
staumlndlichkeit und Eindeutigkeit fuumlr die potenziellen Nutzer von harmonisierten Nor-
men nicht mehr gewaumlhrleistet ist Daher hat der VDMA darauf gedraumlngt dass kurz-
fristig eine aktualisierte konsolidierte Liste der harmonisierten Normen zur
200642EG in der bisher praktizierten Form von der Europaumlischen Kommission
zur Verfuumlgung gestellt wird Die Europaumlische Kommission hat eine solche Liste
zwar bereits zugesagt ohne bisher einen festen Termin fuumlr deren Bereitstellung
zu nennen
Ein weiteres Manko des Durchfuumlhrungsbeschlusses betrifft den unmittelbaren Er-
satz von bisher existierenden harmonisierten Normen durch neue Ausgaben die-
ser Normen ohne jegliche Uumlbergangsfrist (betrifft alle Normen bei denen in An-
hang III des Durchfuumlhrungsbeschlusses in der Spalte bdquoDatum der Streichungldquo der
1932019 eingetragen ist) Damit besteht fuumlr Anwender von harmonisierten Nor-
men keinerlei Zeitpuffer ihre Produkte an die mit den aktualisierten Normen ver-
aumlnderte Sachlage anzupassen Hierzu hat die Europaumlische Kommission mitgeteilt
dass dieser Aspekt bei ihrer naumlchsten Veroumlffentlichung im Amtsblatt beruumlcksichtigt
werden soll
Ein weiteres Detail hat zu weitreichenden Verunsicherungen bei den betroffenen
Kreisen im Maschinenbau gesorgt Es handelt sich dabei um die Nennung von EN
ISO 12100 im Erwaumlgungsgrund (14) des Durchfuumlhrungsbeschlusses Nach Bestauml-
tigung der Europaumlischen Kommission handelt es sich dabei um einen redaktionel-
len Fehler Dementsprechend wird dieser Norm nicht der Status als harmonisierte
Norm entzogen was nach Aussage der Europaumlischen Kommission auch dadurch
belegt wird dass die EN ISO 12100 nicht im Anhang III bdquoNormen die aus dem
Amtsblatt entfernt werdenldquo aufgefuumlhrt ist
hellipldquo
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3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU
In der Folge haben wir Ihnen die wichtigsten Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zum Downloaden aufgefuumlhrt
EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen
2008-04-16
EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen
2008-07-23
EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung
2008-07-23
EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane
2018-02-28
EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane
2014-05-14
EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen
2015-04-08
EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen
2014-08-06
EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken
2018-01-17
EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben
2014-08-06
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8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten
2014-10-08
EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager
2018-12-05
EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken
2016-08-10
EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder
2018-02-28
EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen
2018-04-11
EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel
2009-03-25
EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane
2009-08-12
EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang
2008-04-16
EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung
2013-09-25
EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane
2004-10-27
EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren
2009-08-12
EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane
2009-05-13
EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2009-10-21
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9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2010-03-24
EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke
2019-06-12
EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel
2010-05-26
EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane
2012-02-15
EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane
2014-02-19
EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern
2009-05-20
EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme
2017-01-25
7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen
Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen
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Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen
Internet DGUV - FB Bau
8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)
Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher
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Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)
10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen
Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz
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12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit
Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen
Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg
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12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen
An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung
Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich
13 Unfallgeschehen
Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung
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14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde
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Inhaltsverzeichnis
+ 1 Normen zu Kranen 3
2 Listung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeit 3
3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU5
7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen 9
8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400) 10
9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411) 10
10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspekten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungssystemen 11
11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit 12
12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen 13
13 Unfallgeschehen 13
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1 Normen zu Kranen
Zum Thema bdquoNormung CENTC 147 ndash Krane ndash Sicherheit aktueller Stand der Normung im CENTC 147 bdquoKrane - Sicherheitldquo moumlchten wir Sie informieren
Detaillierter Bericht von Herrn Klaus Pokorny - 2019
Die Fachabteilung Krane und Hebezeuge (Normung) des VDMA erstellt jedes Jahr einen Be-richt zum aktuellen Normungsstand Dies ist mit viel Aufwand verbunden das Sachgebiet Huumlt-ten- und Walzwerksanlagen dankt Herrn Pokorny (E-Mail klauspokornyvdmaorg Tel 069 6603-1500) ausdruumlcklich fuumlr die Zurverfuumlgungstellung
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2 Listung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeit
Eine Erlaumluterung zum Thema bdquoListung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeitldquo wurde am 17042019 vom VDMA (Lyoner Str 18 60528 Frankfurt) im Internet veroumlffentlicht Erlaumluterung von Herrn Dr Gerhard Steiger vom 17042019 Auszug bdquohellip
Uumlber viele Jahre hinweg erfolgte die Listung von harmonisierten Normen aufgrund
der guten Zusammenarbeit zwischen Normung und Industrie einerseits und der fuumlr
die Maschinenrichtlinie zustaumlndigen Stelle bei der Europaumlischen Kommission an-
dererseits weitestgehend reibungslos Letztmalig wurde auf dieser Basis eine kon-
solidierte Liste aller mehr als 770 harmonisierten Normen zur 200642EG mit ak-
tuellen Anpassungen am 9 Maumlrz 2018 im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amts-
blatt veroumlffentlicht Diese Art der Veroumlffentlichungsform enthielt in transparenter
und verstaumlndlicher Form alle fuumlr die potenziellen Anwender von harmonisierten
Normen erforderlichen Informationen
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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Ausgeloumlst durch die Rechtsprechung des Europaumlischen Gerichtshofs (EuGH) zu
zwei Faumlllen bei denen ein Zusammenhang mit harmonisierten Normen bestand
hat die Europaumlische Kommission den rechtlichen Status von harmonisierten Nor-
men einer grundsaumltzlichen Bewertung unterzogen Im Ergebnis ist die Europaumlische
Kommission dabei bedauerlicherweise zu einer rechtlichen Auslegung gekommen
die sich vorrangig an Aspekten orientiert die sie zur Gewaumlhrleistung ihrer eigenen
Rechtssicherheit fuumlr erforderlich haumllt Aufgrund dieser internen Findungsphase
wurden anstehende Listungen im EU-Amtsblatt durch die Europaumlischen Kommis-
sion uumlber mehr als ein Jahr ausgesetzt
Am 19 Maumlrz 2019 erfolgte nun uumlber den Durchfuumlhrungsbeschluss (EU)
2019436 die lange uumlberfaumlllige Listung von neuen harmonisierten Normen zur
200642EG Die Veroumlffentlichungsform dieses Durchfuumlhrungsbeschlusses ist als
generelle Blaupause fuumlr alle weiteren Listungen von harmonisierten Normen auch
fuumlr andere Binnenmarktrechtsakte nach dem New Approach (NLF) anzusehen Die
Bekanntgabe erfolgt danach ab jetzt im Journal L (Rechtsakte) und nicht mehr wie
bisher im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amtsblattes Damit verbunden ist auch
eine neue - uumlber Anhaumlnge segmentierte - Form der Bekanntgabe von neuen bzw
zuruumlckgezogenen harmonisierten Normen Das hat den Nachteil dass die Ver-
staumlndlichkeit und Eindeutigkeit fuumlr die potenziellen Nutzer von harmonisierten Nor-
men nicht mehr gewaumlhrleistet ist Daher hat der VDMA darauf gedraumlngt dass kurz-
fristig eine aktualisierte konsolidierte Liste der harmonisierten Normen zur
200642EG in der bisher praktizierten Form von der Europaumlischen Kommission
zur Verfuumlgung gestellt wird Die Europaumlische Kommission hat eine solche Liste
zwar bereits zugesagt ohne bisher einen festen Termin fuumlr deren Bereitstellung
zu nennen
Ein weiteres Manko des Durchfuumlhrungsbeschlusses betrifft den unmittelbaren Er-
satz von bisher existierenden harmonisierten Normen durch neue Ausgaben die-
ser Normen ohne jegliche Uumlbergangsfrist (betrifft alle Normen bei denen in An-
hang III des Durchfuumlhrungsbeschlusses in der Spalte bdquoDatum der Streichungldquo der
1932019 eingetragen ist) Damit besteht fuumlr Anwender von harmonisierten Nor-
men keinerlei Zeitpuffer ihre Produkte an die mit den aktualisierten Normen ver-
aumlnderte Sachlage anzupassen Hierzu hat die Europaumlische Kommission mitgeteilt
dass dieser Aspekt bei ihrer naumlchsten Veroumlffentlichung im Amtsblatt beruumlcksichtigt
werden soll
Ein weiteres Detail hat zu weitreichenden Verunsicherungen bei den betroffenen
Kreisen im Maschinenbau gesorgt Es handelt sich dabei um die Nennung von EN
ISO 12100 im Erwaumlgungsgrund (14) des Durchfuumlhrungsbeschlusses Nach Bestauml-
tigung der Europaumlischen Kommission handelt es sich dabei um einen redaktionel-
len Fehler Dementsprechend wird dieser Norm nicht der Status als harmonisierte
Norm entzogen was nach Aussage der Europaumlischen Kommission auch dadurch
belegt wird dass die EN ISO 12100 nicht im Anhang III bdquoNormen die aus dem
Amtsblatt entfernt werdenldquo aufgefuumlhrt ist
hellipldquo
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU
In der Folge haben wir Ihnen die wichtigsten Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zum Downloaden aufgefuumlhrt
EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen
2008-04-16
EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen
2008-07-23
EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung
2008-07-23
EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane
2018-02-28
EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane
2014-05-14
EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen
2015-04-08
EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen
2014-08-06
EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken
2018-01-17
EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben
2014-08-06
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten
2014-10-08
EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager
2018-12-05
EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken
2016-08-10
EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder
2018-02-28
EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen
2018-04-11
EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel
2009-03-25
EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane
2009-08-12
EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang
2008-04-16
EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung
2013-09-25
EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane
2004-10-27
EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren
2009-08-12
EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane
2009-05-13
EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2009-10-21
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2010-03-24
EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke
2019-06-12
EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel
2010-05-26
EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane
2012-02-15
EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane
2014-02-19
EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern
2009-05-20
EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme
2017-01-25
7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen
Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen
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10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen
Internet DGUV - FB Bau
8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)
Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher
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11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)
10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen
Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz
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12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit
Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen
Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg
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13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen
An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung
Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich
13 Unfallgeschehen
Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
3 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
1 Normen zu Kranen
Zum Thema bdquoNormung CENTC 147 ndash Krane ndash Sicherheit aktueller Stand der Normung im CENTC 147 bdquoKrane - Sicherheitldquo moumlchten wir Sie informieren
Detaillierter Bericht von Herrn Klaus Pokorny - 2019
Die Fachabteilung Krane und Hebezeuge (Normung) des VDMA erstellt jedes Jahr einen Be-richt zum aktuellen Normungsstand Dies ist mit viel Aufwand verbunden das Sachgebiet Huumlt-ten- und Walzwerksanlagen dankt Herrn Pokorny (E-Mail klauspokornyvdmaorg Tel 069 6603-1500) ausdruumlcklich fuumlr die Zurverfuumlgungstellung
Internet Internet wwwvdmaorg - Normung Krane und Hebezeuge
2 Listung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeit
Eine Erlaumluterung zum Thema bdquoListung von harmonisierten Normen zur Maschinenrichtlinie 200642EG im EU-Amtsblatt nach uumlber einem Jahr Wartezeitldquo wurde am 17042019 vom VDMA (Lyoner Str 18 60528 Frankfurt) im Internet veroumlffentlicht Erlaumluterung von Herrn Dr Gerhard Steiger vom 17042019 Auszug bdquohellip
Uumlber viele Jahre hinweg erfolgte die Listung von harmonisierten Normen aufgrund
der guten Zusammenarbeit zwischen Normung und Industrie einerseits und der fuumlr
die Maschinenrichtlinie zustaumlndigen Stelle bei der Europaumlischen Kommission an-
dererseits weitestgehend reibungslos Letztmalig wurde auf dieser Basis eine kon-
solidierte Liste aller mehr als 770 harmonisierten Normen zur 200642EG mit ak-
tuellen Anpassungen am 9 Maumlrz 2018 im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amts-
blatt veroumlffentlicht Diese Art der Veroumlffentlichungsform enthielt in transparenter
und verstaumlndlicher Form alle fuumlr die potenziellen Anwender von harmonisierten
Normen erforderlichen Informationen
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
4 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Ausgeloumlst durch die Rechtsprechung des Europaumlischen Gerichtshofs (EuGH) zu
zwei Faumlllen bei denen ein Zusammenhang mit harmonisierten Normen bestand
hat die Europaumlische Kommission den rechtlichen Status von harmonisierten Nor-
men einer grundsaumltzlichen Bewertung unterzogen Im Ergebnis ist die Europaumlische
Kommission dabei bedauerlicherweise zu einer rechtlichen Auslegung gekommen
die sich vorrangig an Aspekten orientiert die sie zur Gewaumlhrleistung ihrer eigenen
Rechtssicherheit fuumlr erforderlich haumllt Aufgrund dieser internen Findungsphase
wurden anstehende Listungen im EU-Amtsblatt durch die Europaumlischen Kommis-
sion uumlber mehr als ein Jahr ausgesetzt
Am 19 Maumlrz 2019 erfolgte nun uumlber den Durchfuumlhrungsbeschluss (EU)
2019436 die lange uumlberfaumlllige Listung von neuen harmonisierten Normen zur
200642EG Die Veroumlffentlichungsform dieses Durchfuumlhrungsbeschlusses ist als
generelle Blaupause fuumlr alle weiteren Listungen von harmonisierten Normen auch
fuumlr andere Binnenmarktrechtsakte nach dem New Approach (NLF) anzusehen Die
Bekanntgabe erfolgt danach ab jetzt im Journal L (Rechtsakte) und nicht mehr wie
bisher im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amtsblattes Damit verbunden ist auch
eine neue - uumlber Anhaumlnge segmentierte - Form der Bekanntgabe von neuen bzw
zuruumlckgezogenen harmonisierten Normen Das hat den Nachteil dass die Ver-
staumlndlichkeit und Eindeutigkeit fuumlr die potenziellen Nutzer von harmonisierten Nor-
men nicht mehr gewaumlhrleistet ist Daher hat der VDMA darauf gedraumlngt dass kurz-
fristig eine aktualisierte konsolidierte Liste der harmonisierten Normen zur
200642EG in der bisher praktizierten Form von der Europaumlischen Kommission
zur Verfuumlgung gestellt wird Die Europaumlische Kommission hat eine solche Liste
zwar bereits zugesagt ohne bisher einen festen Termin fuumlr deren Bereitstellung
zu nennen
Ein weiteres Manko des Durchfuumlhrungsbeschlusses betrifft den unmittelbaren Er-
satz von bisher existierenden harmonisierten Normen durch neue Ausgaben die-
ser Normen ohne jegliche Uumlbergangsfrist (betrifft alle Normen bei denen in An-
hang III des Durchfuumlhrungsbeschlusses in der Spalte bdquoDatum der Streichungldquo der
1932019 eingetragen ist) Damit besteht fuumlr Anwender von harmonisierten Nor-
men keinerlei Zeitpuffer ihre Produkte an die mit den aktualisierten Normen ver-
aumlnderte Sachlage anzupassen Hierzu hat die Europaumlische Kommission mitgeteilt
dass dieser Aspekt bei ihrer naumlchsten Veroumlffentlichung im Amtsblatt beruumlcksichtigt
werden soll
Ein weiteres Detail hat zu weitreichenden Verunsicherungen bei den betroffenen
Kreisen im Maschinenbau gesorgt Es handelt sich dabei um die Nennung von EN
ISO 12100 im Erwaumlgungsgrund (14) des Durchfuumlhrungsbeschlusses Nach Bestauml-
tigung der Europaumlischen Kommission handelt es sich dabei um einen redaktionel-
len Fehler Dementsprechend wird dieser Norm nicht der Status als harmonisierte
Norm entzogen was nach Aussage der Europaumlischen Kommission auch dadurch
belegt wird dass die EN ISO 12100 nicht im Anhang III bdquoNormen die aus dem
Amtsblatt entfernt werdenldquo aufgefuumlhrt ist
hellipldquo
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU
In der Folge haben wir Ihnen die wichtigsten Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zum Downloaden aufgefuumlhrt
EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen
2008-04-16
EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen
2008-07-23
EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung
2008-07-23
EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane
2018-02-28
EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane
2014-05-14
EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen
2015-04-08
EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen
2014-08-06
EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken
2018-01-17
EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben
2014-08-06
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten
2014-10-08
EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager
2018-12-05
EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken
2016-08-10
EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder
2018-02-28
EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen
2018-04-11
EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel
2009-03-25
EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane
2009-08-12
EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang
2008-04-16
EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung
2013-09-25
EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane
2004-10-27
EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren
2009-08-12
EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane
2009-05-13
EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2009-10-21
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2010-03-24
EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke
2019-06-12
EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel
2010-05-26
EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane
2012-02-15
EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane
2014-02-19
EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern
2009-05-20
EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme
2017-01-25
7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen
Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen
Internet DGUV - FB Bau
8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)
Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher
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Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)
10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen
Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz
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12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit
Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen
Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg
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12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen
An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung
Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich
13 Unfallgeschehen
Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
4 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Ausgeloumlst durch die Rechtsprechung des Europaumlischen Gerichtshofs (EuGH) zu
zwei Faumlllen bei denen ein Zusammenhang mit harmonisierten Normen bestand
hat die Europaumlische Kommission den rechtlichen Status von harmonisierten Nor-
men einer grundsaumltzlichen Bewertung unterzogen Im Ergebnis ist die Europaumlische
Kommission dabei bedauerlicherweise zu einer rechtlichen Auslegung gekommen
die sich vorrangig an Aspekten orientiert die sie zur Gewaumlhrleistung ihrer eigenen
Rechtssicherheit fuumlr erforderlich haumllt Aufgrund dieser internen Findungsphase
wurden anstehende Listungen im EU-Amtsblatt durch die Europaumlischen Kommis-
sion uumlber mehr als ein Jahr ausgesetzt
Am 19 Maumlrz 2019 erfolgte nun uumlber den Durchfuumlhrungsbeschluss (EU)
2019436 die lange uumlberfaumlllige Listung von neuen harmonisierten Normen zur
200642EG Die Veroumlffentlichungsform dieses Durchfuumlhrungsbeschlusses ist als
generelle Blaupause fuumlr alle weiteren Listungen von harmonisierten Normen auch
fuumlr andere Binnenmarktrechtsakte nach dem New Approach (NLF) anzusehen Die
Bekanntgabe erfolgt danach ab jetzt im Journal L (Rechtsakte) und nicht mehr wie
bisher im Journal C (Mitteilungen) des EU-Amtsblattes Damit verbunden ist auch
eine neue - uumlber Anhaumlnge segmentierte - Form der Bekanntgabe von neuen bzw
zuruumlckgezogenen harmonisierten Normen Das hat den Nachteil dass die Ver-
staumlndlichkeit und Eindeutigkeit fuumlr die potenziellen Nutzer von harmonisierten Nor-
men nicht mehr gewaumlhrleistet ist Daher hat der VDMA darauf gedraumlngt dass kurz-
fristig eine aktualisierte konsolidierte Liste der harmonisierten Normen zur
200642EG in der bisher praktizierten Form von der Europaumlischen Kommission
zur Verfuumlgung gestellt wird Die Europaumlische Kommission hat eine solche Liste
zwar bereits zugesagt ohne bisher einen festen Termin fuumlr deren Bereitstellung
zu nennen
Ein weiteres Manko des Durchfuumlhrungsbeschlusses betrifft den unmittelbaren Er-
satz von bisher existierenden harmonisierten Normen durch neue Ausgaben die-
ser Normen ohne jegliche Uumlbergangsfrist (betrifft alle Normen bei denen in An-
hang III des Durchfuumlhrungsbeschlusses in der Spalte bdquoDatum der Streichungldquo der
1932019 eingetragen ist) Damit besteht fuumlr Anwender von harmonisierten Nor-
men keinerlei Zeitpuffer ihre Produkte an die mit den aktualisierten Normen ver-
aumlnderte Sachlage anzupassen Hierzu hat die Europaumlische Kommission mitgeteilt
dass dieser Aspekt bei ihrer naumlchsten Veroumlffentlichung im Amtsblatt beruumlcksichtigt
werden soll
Ein weiteres Detail hat zu weitreichenden Verunsicherungen bei den betroffenen
Kreisen im Maschinenbau gesorgt Es handelt sich dabei um die Nennung von EN
ISO 12100 im Erwaumlgungsgrund (14) des Durchfuumlhrungsbeschlusses Nach Bestauml-
tigung der Europaumlischen Kommission handelt es sich dabei um einen redaktionel-
len Fehler Dementsprechend wird dieser Norm nicht der Status als harmonisierte
Norm entzogen was nach Aussage der Europaumlischen Kommission auch dadurch
belegt wird dass die EN ISO 12100 nicht im Anhang III bdquoNormen die aus dem
Amtsblatt entfernt werdenldquo aufgefuumlhrt ist
hellipldquo
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
5 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU
In der Folge haben wir Ihnen die wichtigsten Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zum Downloaden aufgefuumlhrt
EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen
2008-04-16
EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen
2008-07-23
EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung
2008-07-23
EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane
2018-02-28
EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane
2014-05-14
EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen
2015-04-08
EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen
2014-08-06
EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken
2018-01-17
EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben
2014-08-06
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten
2014-10-08
EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager
2018-12-05
EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken
2016-08-10
EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder
2018-02-28
EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen
2018-04-11
EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel
2009-03-25
EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane
2009-08-12
EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang
2008-04-16
EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung
2013-09-25
EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane
2004-10-27
EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren
2009-08-12
EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane
2009-05-13
EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2009-10-21
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2010-03-24
EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke
2019-06-12
EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel
2010-05-26
EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane
2012-02-15
EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane
2014-02-19
EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern
2009-05-20
EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme
2017-01-25
7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen
Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen
Internet DGUV - FB Bau
8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)
Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)
10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen
Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit
Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen
Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen
An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung
Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich
13 Unfallgeschehen
Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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3 Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zur Maschinenrichtlinie 200642EG und Amtsblatt der EU
In der Folge haben wir Ihnen die wichtigsten Durchfuumlhrungsbeschluumlsse zum Downloaden aufgefuumlhrt
EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen
2008-04-16
EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen
2008-07-23
EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung
2008-07-23
EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane
2018-02-28
EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane
2014-05-14
EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen
2015-04-08
EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen
2014-08-06
EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken
2018-01-17
EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben
2014-08-06
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten
2014-10-08
EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager
2018-12-05
EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken
2016-08-10
EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder
2018-02-28
EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen
2018-04-11
EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel
2009-03-25
EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane
2009-08-12
EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang
2008-04-16
EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung
2013-09-25
EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane
2004-10-27
EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren
2009-08-12
EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane
2009-05-13
EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2009-10-21
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2010-03-24
EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke
2019-06-12
EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel
2010-05-26
EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane
2012-02-15
EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane
2014-02-19
EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern
2009-05-20
EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme
2017-01-25
7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen
Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen
Internet DGUV - FB Bau
8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)
Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)
10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen
Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz
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11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit
Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen
Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen
An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung
Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich
13 Unfallgeschehen
Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
6 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
CENTC 147WG 2 Konstruktion allgemein
CENTC 147WG 20 Handbetriebene Krane
CENTC 147WG 21 Lose Lastaufnahmemittel
CENTC 147WG 3 Gestaltung und Auswahl von Ausruumlstungen
EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen
2008-04-16
EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen
2008-07-23
EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung
2008-07-23
EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane
2018-02-28
EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane
2014-05-14
EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen
2015-04-08
EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen
2014-08-06
EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken
2018-01-17
EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben
2014-08-06
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten
2014-10-08
EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager
2018-12-05
EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken
2016-08-10
EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder
2018-02-28
EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen
2018-04-11
EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel
2009-03-25
EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane
2009-08-12
EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang
2008-04-16
EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung
2013-09-25
EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane
2004-10-27
EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren
2009-08-12
EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane
2009-05-13
EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2009-10-21
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2010-03-24
EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke
2019-06-12
EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel
2010-05-26
EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane
2012-02-15
EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane
2014-02-19
EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern
2009-05-20
EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme
2017-01-25
7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen
Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen
Internet DGUV - FB Bau
8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)
Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)
10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen
Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit
Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen
Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen
An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung
Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich
13 Unfallgeschehen
Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
7 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
FprCENTS 17471 (WI=00147163)
Krane - Interface zwischen Ladekran und Arbeitsbuumlhne
FprEN 12999 (WI=00147159)
Krane ndash Ladekrane
FprEN 13001-2 (WI=00147167)
Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen (Detaillierte Liste dazu siehe Anlage 50)
EN 12077-21998+A12008 (WI=00147092) Sicherheit von Kranen - Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen - Teil 2 Begrenzungs- und Anzeigeeinrichtungen
2008-04-16
EN 12644-12001+A12008 (WI=00147094) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 1 Betriebs-anleitungen
2008-07-23
EN 12644-22000+A12008 (WI=00147095) Krane - Informationen fuumlr die Nutzung und Pruumlfung - Teil 2 Kenn-zeichnung
2008-07-23
EN 129992011+A22018 (WI=00147153) Krane ndash Ladekrane
2018-02-28
EN 130002010+A12014 (WI=00147140) Krane ndash Fahrzeugkrane
2014-05-14
EN 13001-12015 (WI=00147137) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 1 Allgemeine Prinzipien und An-forderungen
2015-04-08
EN 13001-22014 (WI=00147119) Kransicherheit - Konstruktion allgemein - Teil 2 Lasteinwirkungen
2014-08-06
EN 13001-3-12012+A22018 (WI=00147160) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-1 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Stahltragwerken
2018-01-17
EN 13001-3-22014 (WI=00147125) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-2 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Drahtseilen in Seiltrieben
2014-08-06
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten
2014-10-08
EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager
2018-12-05
EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken
2016-08-10
EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder
2018-02-28
EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen
2018-04-11
EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel
2009-03-25
EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane
2009-08-12
EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang
2008-04-16
EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung
2013-09-25
EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane
2004-10-27
EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren
2009-08-12
EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane
2009-05-13
EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2009-10-21
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2010-03-24
EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke
2019-06-12
EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel
2010-05-26
EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane
2012-02-15
EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane
2014-02-19
EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern
2009-05-20
EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme
2017-01-25
7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen
Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen
Internet DGUV - FB Bau
8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)
Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)
10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen
Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit
Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen
Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen
An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung
Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich
13 Unfallgeschehen
Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
8 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 13001-3-32014 (WI=00147126) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-3 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von LaufradSchiene-Kontakten
2014-10-08
EN 13001-3-42018 (WI=00147127) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-4 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweise fuumlr Maschinenbauteile ndash Lager
2018-12-05
EN 13001-3-52016 (WI=00147132) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-5 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitshinweise von geschmiedeten Haken
2016-08-10
EN 13001-3-62018 (WI=00147142) Krane - Konstruktion allgemein - Teil 3-6 Grenzzustaumlnde und Sicher-heitsnachweis von Maschinenbauteilen ndash Hydraulikzylinder
2018-02-28
EN 131352013+A12018 (WI=00147149) Krane - Sicherheit - Konstruktion - Anforderungen an die Ausruumlstun-gen
2018-04-11
EN 131552003+A22009 (WI=00147099) Krane - Sicherheit - Lose Lastaufnahmemittel
2009-03-25
EN 131572004+A12009 (WI=00147108) Krane - Sicherheit - Handbetriebene Krane
2009-08-12
EN 135572003+A22008 (WI=00147093) Krane - Stellteile und Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 135862004+A12008 (WI=00147090) Krane ndash Zugang
2008-04-16
EN 13852-12013 (WI=00147115) Krane - Offshore-Krane - Teil 1 Offshore-Krane fuumlr allgemeine Ver-wendung
2013-09-25
EN 13852-22004 (WI=00147044) Krane - Offshore-Krane - Teil 2 Schwimmende Krane
2004-10-27
EN 142382004+A12009 (WI=00147109) Krane - Handgefuumlhrte Manipulatoren
2009-08-12
EN 144392006+A22009 (WI=00147101) Krane - Sicherheit ndash Turmdrehkrane
2009-05-13
EN 14492-12006+A12009 (WI=00147110) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2009-10-21
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2010-03-24
EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke
2019-06-12
EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel
2010-05-26
EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane
2012-02-15
EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane
2014-02-19
EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern
2009-05-20
EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme
2017-01-25
7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen
Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen
Internet DGUV - FB Bau
8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)
Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)
10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen
Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
12 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit
Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen
Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen
An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung
Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich
13 Unfallgeschehen
Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde
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9 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Verweis Titel
Veroumlffentlichungs-datum
EN 14492-12006+A12009AC2010 (WI=00147C15) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 1 Kraftgetrie-bene Winden
2010-03-24
EN 14492-22019 (WI=00147146) Krane - Kraftgetriebene Winden und Hubwerke - Teil 2 Kraftgetrie-bene Hubwerke
2019-06-12
EN 14502-12010 (WI=00147089) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 1 Haumlngende Personenaufnahmemittel
2010-05-26
EN 14502-22005+A12008 (WI=00147091) Krane - Einrichtungen zum Heben von Personen - Teil 2 Houmlhenver-stellbare Steuerstaumlnde
2008-04-16
EN 149852012 (WI=00147106) Krane - Ausleger-Drehkrane
2012-02-15
EN 150112011+A12014 (WI=00147138) Krane - Bruumlcken- und Portalkrane
2014-02-19
EN 150562006+A12009 (WI=00147102) Krane - Anforderungen an Spreader zum Umschlag von Containern
2009-05-20
EN 168512017 (WI=00147139) Krane - Leichtkransysteme
2017-01-25
7 Mindestanforderungen an Krane im Betrieb neben Bahnanlagen
Werden Krane (Turmdrehkrane Fahrzeugkrane) in der Naumlhe von Bahnanlagen eingesetzt kommt es unter Umstaumlnden neben den Gefaumlhrdungen beim Kranbetrieb an sich auch zu Ge-faumlhrdungen fuumlr den Bahnverkehr durch den Kran Verletzt ein Kran mit seiner Ausruumlstung oder mit der angehaumlngten Last das Lichtraumprofil (LRP) der Bahn kann bei gleichzeitig stattfin-dender Fahrt einer Bahn diese beruumlhrt werden Dies ist ein gefaumlhrlicher Eingriff in den Bahn-verkehr der gravierende und sogar toumldliche Folgen fuumlr Beschaumlftigte Bahnbedienstete und Fahrgaumlste nach sich ziehen kann Unterschreitet ein Kran den Schutzabstand einer vorhande-nen unter Spannung stehenden Oberleitungsanlage oder einer Bahnenergieleitung (Speise- Umgehungs- oder Verstaumlrkungsleitung) selbst durch die Ausruumlstung oder Last besteht die Gefahr eines Stromschlages der ebenfalls gravierende bis toumldliche Folgen nach sich ziehen kann Zusaumltzlich wird der Bahnbetrieb massiv gestoumlrt mit nicht absehbaren Folgen unter Um-staumlnden entsteht hoher Material- und Sachschaden Eine Anzahl von Unfaumlllen mit entsprechenden Folgen und eine noch groumlszligere Anzahl von Bei-naheunfaumlllen zeugen von der Brisanz des Themas Die Gruumlnde hierfuumlr liegen oft in mangelhafter Planung und in daraus resultierenden falschen oder unzureichenden Schutzmaszlignahmen
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
10 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen
Internet DGUV - FB Bau
8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)
Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)
10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen
Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit
Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen
Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
13 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen
An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung
Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich
13 Unfallgeschehen
Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung
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Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde
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Deshalb werden an dieser Stelle vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e V Informationen im Internet zur Verfuumlgung gestellt die syste-matisch von der Planung und Ausschreibung uumlber die Anforderungen an Krane Kranaufstel-lungen und Pruumlfungen bis hin zum Betrieb des Krans Mindestanforderungen formulieren die fuumlr den sicheren Betrieb von Kranen in der Naumlhe von Bahnanlagen nach dem im Arbeitsschutz geforderten Stand der Technik anzuwenden sind und in weiteren Gesetzen Vorschriften und Unternehmensrichtlinien der jeweiligen Infrastrukturbetreiber konkretisiert sind Diese Min-destanforderungen entbinden die Beteiligten nicht von ihrer Pflicht die in den entsprechenden Gesetzestexten geforderte Gefaumlhrdungsbeurteilung durchzufuumlhren und fuumlr die konkrete Situ-ation vor Ort ggf weitergehende Maszlignahmen vorzusehen
Internet DGUV - FB Bau
8 Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
Industriesteuerungen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (Safety-SPS) waren in der Vergan-genheit kompakte Inselloumlsungen Sie waren oft direkt an einer Maschine verbaut und Eingriffe waren nur unmittelbar an der Maschine moumlglich Auf dem Weg zu einer hochvernetzten In-dustrie mit immer komplexeren Anlagen werden sicherheitsrelevante Steuerungssysteme zu-nehmend mit Computernetzwerken verbunden Seitdem koumlnnen gefaumlhrliche Eingriffe prinzipi-ell jederzeit aus dem Netzwerk erfolgen Davon profitierten unter anderem die erfolgreichen und weltweit bekannt gewordenen Angriffe auf Industriesteuerungen durch den Computerwurm Stuxnet im Jahr 2011 Es folgten viele weitere gefaumlhrliche Angriffe auf vernetzte Steuerungen in den unterschiedlichsten Bereichen Im Jahr 2014 sorgte ein Angriff in einem deutschen Stahlwerk dafuumlr dass ein Hochofen nicht geregelt heruntergefahren werden konnte und dadurch massiven Schaden nahm In einem Chemiewerk im Nahen Osten installierten Angreifer eigene Software in eine Safety-SPS und programmierten eine Sequenz zur Zerstoumlrung des Werks Gluumlcklicherweise machten sie einen Fehler der zum Abbruch der Sequenz fuumlhrte und niemand wurde verletzt Die in der Schrift aufgefuumlhrten Beispiele verdeutlichen die Bedeutung von Security vernetzba-rer Steuerungen in unterschiedlichsten Bereichen Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Security in sicherheitsrelevanten Steuerungssystemen (0400)
9 Arbeitskreis zu Industrial Security (0411)
Sicherheitsfunktionen an Maschinen und Anlagen werden oft mithilfe programmierbarer elek-tronischer Systeme realisiert Zufaumllliges oder absichtlich herbeigefuumlhrtes Fehlverhalten solcher
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11 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)
10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen
Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz
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11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit
Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen
Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg
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12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen
An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung
Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich
13 Unfallgeschehen
Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung
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Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde
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Systeme kann zu Gefaumlhrdungen am Arbeitsplatz fuumlhren Damit Sicherheitsfunktionen von Sys-temen zuverlaumlssig funktionieren muumlssen diese daher vor Ausfall und Manipulation besonders geschuumltzt sein Im Englischen gibt es zwei Begriffe fuumlr Sicherheit Die Sicherheit vor nicht absichtlich herbei-gefuumlhrten Gefaumlhrdungen wird mit bdquosafetyldquo beschrieben Dagegen wird die Sicherheit vor ab-sichtlich herbeigefuumlhrten Gefaumlhrdungen als bdquosecurityldquo bezeichnet Eine solche beabsichtigte Gefaumlhrdung kann etwa eine Manipulation an einer Steuerung in ei-nem Chemiewerk sein die zur Zerstoumlrung des Werks fuumlhrt Das Bundesamt fuumlr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet eine zunehmende Anzahl solcher Angriffe Sowohl die Herkunft als auch die genauen Absichten sind oft nicht eindeutig rekonstruierbar Haumlufige Gruumlnde fuumlr solche Angriffe sind Erpressungen oder die Absicht einem bestimmten Wirt-schaftszweig regional zu schaden Manchmal ist jedoch kein wirtschaftlicher Zusammenhang erkennbar oder ein System wurde willkuumlrlich ausgewaumlhlt Herausgeber DGUV eV Glinkastraszlige 40 10117 Berlin ISSN (Internet) 2190ndash0006X ISSN (Druckversion) 2190ndash0051 Download Arbeitskreis zu Industrial Security und Webseite wwwdguvdeifasecurity (0411)
10 Neuer Grundsatz fuumlr die Pruumlfung und Zertifizierung von Security-Aspek-ten in der funktionalen Sicherheit von industriellen Automatisierungs-systemen
Dieser Pruumlfgrundsatz findet Anwendung bei der Teil- und Gesamtpruumlfung sowie bei der Zerti-fizierung von Komponenten der funktionalen Sicherheit (Safety) Er ist dann anzuwenden wenn die Eignung einer Safety-Komponente im Hinblick auf die Security festgestellt werden soll kann aber nicht alleinige Pruumlfgrundlage sein HINWEIS In diesem Pruumlfgrundsatz werden Anforderungen fuumlr das Erreichen eines Security Levels 1 (SL 1) nach DIN EN 62443-3-3 beschrieben Es besteht kein Zusammenhang zwi-schen einem Security Level (SL) und einem Performance Level (PL) nach DIN EN ISO 13849-1 bzw Safety Integrity Level (SIL) nach DIN EN 61508-1 In diesem Pruumlfgrundsatz wird zwischen bdquoHersteller von Maschinenldquo (Integrator) und bdquoHersteller von elektronischen Komponentenldquo (Komponentenhersteller) unterschieden Internet Institut fuumlr Arbeitsschutz der DGUV Pruumlf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test Alte Heerstr 11153757 Sankt Augustin Internet wwwdguvde - IFA Pruumlfgrundsatz
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit
Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen
Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg
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12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen
An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung
Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich
13 Unfallgeschehen
Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung
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Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde
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11 Fehlertoleranz in der Maschinensicherheit
Es wird zurzeit eine Broschuumlre bdquoFehlertoleranz in der Maschinensicherheitldquo erarbeitet und vo-raussichtlich Ende 2020 fertiggestellt In dieser Broschuumlre soll ein Weg beschrieben werden fehlertolerante Sicherheitsfunktionen zu implementieren die einen weiteren Betrieb einer Maschine oder Anlage bei bestimmten Fehlerszenarien erlauben ohne den Personenschutz zu vernachlaumlssigen
Herausgeber Fachbereich Schaltgeraumlte Schaltanlagen Industriesteuerungen Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) eV Lyoner Straszlige 9 60528 Frankfurt am Main Experte Dr Markus Winzenick Telefon +49 69-6302-426 EndashMail winzenickzveiorg Internet wwwzveiorg
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12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen
An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung
Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich
13 Unfallgeschehen
Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung
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14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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12 Nachpruumlfung der Qualifikation von Pruumlfsachverstaumlndigen
An Pruumlfsachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen werden spezielle Anforderungen gestellt (siehe Anhang 3 Abschnitt 1 Nr 2 BetrSichV) Die entsprechenden Anforderungen der Be-trSichV werden durch die TRBS 1203 (Ausgabe Maumlrz 2019) konkretisiert Fuumlr die zutreffende Auswahl der Pruumlfer ist der Arbeitgeber verantwortlich Er muss si-cherstellen dass die von ihm beauftragten Pruumlfsachverstaumlndigen den Anforderungen genuumlgen Die Entscheidung des Arbeitgebers uumlber die ausreichende Einhaltung der Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 fuumlr den von ihm beauftragen Pruumlfsach-verstaumlndigen fuumlr Krane unterliegt der Nachpruumlfung im Rahmen des Vollzugshandelns durch die zustaumlndigen staatlichen Arbeitsschutzbehoumlrden bzw der Traumlger der gesetzlichen Unfallversicherung Dabei koumlnnen alle Anforderungen in Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis e) TRBS 1203 anhand der Nachweise inhaltlich hinterfragt werden Wie Sie als ermaumlchtigte Sachverstaumlndige ermaumlchtigter Sachverstaumlndiger wissen kann der Arbeitgeber (bzw der Unternehmer) gemaumlszlig Nummer 41 Absatz 4 ohne weitere Verifizie-rung davon ausgehen dass die Anforderungen nach Nummer 41 Absatz 1 Buchstaben a) bis c) erfuumlllt sind wenn derdie Pruumlfsachverstaumlndige eine Ermaumlchtigung eines Traumlgers der Ge-setzlichen Unfallversicherung nachweist Anmerkung
Fuumlr Pruumlfungen im Offshore-Bereich und bei der Pruumlfung von unter Offshore-Bedingungen be-triebenen Kranen sind aufgrund der aktuellen Rechtssituation (siehe Aumlnderung der BetrSichV ndash Ausgegeben zu Bonn am 07Mai2019) weitergehende Anforderungen erforderlich
13 Unfallgeschehen
Als Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es zu einem Personenschaden (Verletzung oder Tod) gekommen ist Als Beinahe-Unfall wird ein Ereignis bezeichnet bei dem es nicht zum Personenschaden jedoch zu einem Sachschaden gekommen ist Vorfall Ein Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens verletzte sich beim Transport eines StahlndashFas-ses mit einem Bruumlckenkran Das Fass wurde aufrecht mit dem losen Lastaufnahmemittel (FassndashGreifer) transportiert Zum Fuumlhren des FassndashGreifers hielt er das Lastaufnahmemittel aus Unachtsamkeit an einer der beweglichen Scheren fest Als sich die Scheren des Lastauf-nahmemittels beim FassndashTransport bewegten verletzte sich der Kranfuumlhrer zwei Finger schwer Wir hoffen Sie mit diesen Informationen in Ihrer Taumltigkeit als Sachverstaumlndigeals Sachver-staumlndiger fachlich unterstuumltzen zu koumlnnen Besuchen Sie gerne unsere Website 1729 des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Hier finden Sie aktuelle Beitraumlge fuumlr ermaumlchtigte Sachverstaumlndige fuumlr die Pruumlfung von Kranen Fuumlr Fragen steht Ihnen das Sachgebiet gerne zur Verfuumlgung
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
14 14 Ruumlckblick 2019_19062019docx
Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde
Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik (SG HWGH)
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Duumlsseldorf den 19062020 gez Dietmar Kraus Leiter des Themenfeldes bdquoKrane Winden Elektrozuumlgeldquo Berufsgenossenschaft Holz und Metall Arcadiastraszlige 8 40472 Duumlsseldorf fuumlr die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e V Fachbereich Holz und Metall Sachgebiet Huumltten- Walzwerksanlagen Gieszligereien und Hebetechnik Internet wwwbghmde