i OK 624.04:621.86/.87 Juni 1974 TGL 13472 ..... \{J s tahlbau STAHLTRAGWERKI! DER TAGEBAoonosSGERlTE Berechnung Bauliche Durchbildung 1--G---1-':it1_2_0_0_--1 ruppe J HecymHe CTanoHhle MOmHoro KapoepHoro Pacqeir KOHCXPYKUHH Struotural Steel Engineering Steel Supporting Structures of Heavy Aggregates for Open Mining Calculation Structural Design Deskriptoren: Stahltragw:erk; Stahlbau; Berechnung , f verbindlich ab 1.4.1975 D i e s e r S t a n d a r d g i l t in Verbindung mit TGL 13500 "Stahlbau; Stahltragwerke; Berechnung, Bauliche Durch- bildung" für Stahltragwerke von Tagebaugroßgerät:en gemäß Arbeits- schutz- und Brandschutzanordnung 122/1 "Bergbau über Tage" und Gurtbandförderern sowie für die mit solchen unmittelbar verbunde- nen Zwischenbrücken, Bandstraßen, Zuförderer und Verladeanlagen. D i e s e r S t a n d a r d g i 1 t a u o h beim Umbau be- stehender Geräte und bei vom Hersteller oder vom Betreiber vor- genommenen Umkonstruktionen. D i e s e r S t a n d a r d g i 1 t n i c h t fUr Wie- derholausfUhrungen von Geräten, deren Tragwerke vor dem Tannin der Verbindlichkeit konstruiert oder dimensioniert wurden und deren Tragwerke oder Belastungen keine wesentlichen Änderungen erfuhren. Abweichungen von diesem Standard sind zulässig, wenn sie durch Theorie oder Versuche ausreichend begründet sind. Sie sind von dem durch die Oberste Bergbehörde anerkannten Sachverständigen, der die Prüfung der Dokumentation gemäß Paragraph 79 der ABAO 122/1 durchführt. zu genehmigen. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Grundsätze 4 1.1. Berechnung 4 1.2. Zeichnungen 4 2. Lastannahmen 4 2.1. Hauptlasten 4 2.1.1. Ständige Lasten 4 2.1.2. Veränderliche Lasten aus der Stützung anderer Bauteile 5 2 .1. 3. Gurtzug 5 Fortaetzun& Se1t• 2 bis J2 verantwortl1ch: VVB Tagebauausruatungen, Krane und F6r4eranlagen Amt tur Standard1aierung, Keßweaen ________________________________________________________________ ___ :!: ::::; Bestätigt: 26.6.1974, und warenprutung, Berlin iL----------------------------------------- ............. a.tetlanlclwlft: Z9nba1e a-n.te!le, 701 Lelpsig, Postschlie81och 966 - Verlag: der DDR, 181 llerlllt
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Transcript
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OK 624.04:621.86/.87 Juni 1974
TGL 13472
..... \{J
~~he s tahlbau ~,.,, ~· Demok~Gj,che STAHLTRAGWERKI! DER TAGEBAoonosSGERlTE
D i e s e r S t a n d a r d g i l t in Verbindung mit TGL 13500 "Stahlbau; Stahltragwerke; Berechnung, Bauliche Durchbildung" für Stahltragwerke von Tagebaugroßgerät:en gemäß Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 122/1 "Bergbau über Tage" und Gurtbandförderern sowie für die mit solchen unmittelbar verbundenen Zwischenbrücken, Bandstraßen, Zuförderer und Verladeanlagen. D i e s e r S t a n d a r d g i 1 t a u o h beim Umbau bestehender Geräte und bei vom Hersteller oder vom Betreiber vorgenommenen Umkonstruktionen.
D i e s e r S t a n d a r d g i 1 t n i c h t fUr WiederholausfUhrungen von Geräten, deren Tragwerke vor dem Tannin der Verbindlichkeit konstruiert oder dimensioniert wurden und deren Tragwerke oder Belastungen keine wesentlichen Änderungen erfuhren.
Abweichungen von diesem Standard sind zulässig, wenn sie durch Theorie oder Versuche ausreichend begründet sind. Sie sind von dem durch die Oberste Bergbehörde anerkannten Sachverständigen, der die Prüfung der Dokumentation gemäß Paragraph 79 der ABAO 122/1 durchführt. zu genehmigen.
Kettenvorspannung Lasten aus Fördergut Lasten aus Verschmutzung und Verkrustung Massenkräfte Lasten aus normaler Neigung Normale Grabwiderstände Normale Reibungswiderstände an Bodenplatten von Raupen- oder Gleiskettenfahrwerken Sonstige Nutzlasten Zusabüasten Lasten aus teilweisem Aufliegen der Eimerleiter oder des Schaufelrades Lasten aus Verstopfung von Schurren Sonstige Massenkräfte Lasten aus Differenzen im Gleisabstand Zusatzgrabwiderstände Zusatzraupenwiderstände an Bodenplatten von Raupen- oder Gleiskettenfahrwerken Fahrwiderstände und Reibungskräfte an beweglichen Verbindungen Windlasten Lasten aus Neigung beim Transport Kranlasten Sonstige Zusatzlasten
Sonderlasten Lasten aus Notabstützungen Lasten aus Aufliegen von Auslegern Lasten aus Neigung im Sonderfall Sonderlasten aus Differenzen im Gleisabstand Sonderlasten aus der Grabeinrichtung Sonderiasten an Fahrwerken Sonderreibungskräfte Sonderlasten aus Fördergut Sonderlasten aus Verstopfung von Schurren Gre112laatf"älle Grundlaatf all 0 G:re112lastf all H
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2.4.3. 2.4.4.
3. 3.1.
3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. 3.6.1. 3.6.2.
4.
4.1. 4.2. 4.3. 4.'.3.1.
4.3.2.
4.3.3.
5.
5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 5.5. 5.6. 5.7. 5.8. 5.9.
6. 6.1. 6.2. 6.3. 6.4. 6.5. 6.6. Hinweise
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Grenzlastfall HZ Gre~lastfall S
Nachweise für die Stahlkonstruktion Nachweis der statischen und kinema~ tisohen Gliederung und Stützung Statischer Spannungsnachweis Stabilitätsnachweia Ermüdungsfestigkeitsnachweis Formänderungsnachweis Standsicherheitsnaohweis Nachweis gegen Umkippen Nachweis gegen Abtreiben
Nachweise für tragende Masohinenbauteile und Seile
Seite 21 22
~2
22 22 22 22 23 23 23 26
27 Nachweise für tragende Maschinenbauteile 27 Festigkeitsnaohweis für Seile 27 Pressungen an Lagerteilen 28
Walzenlager, Kipp- und Punktlager mit geringen Bewegungen 28
Laufrollen an Ausaugsvorriohtungen, Drehwerken und Fahrwerken Gleitlager· mit kleinen Relativbewegungen
Besondere Regeln der Berechnung und baulichen Durchbildung Stützung und Gliederung Vorschublose Schaufelradbagger Nebenspannungen Außermittiger Kraftangriff Möglichkeiten zum Anheben Konstruktiver Korrosionsschutz Fahrschienen Schrauben und Niete Schweißen an kaltverformten Blechen
Herstellung und Abnahme Werkstoffe Verarbeitung von St 45/60 Korrosionsschuta Kontage Kontrolle von Kontaktstellen Schwingungen
28
29
29 29 29 29 29 29 30 30 '.50 30
30 30 31 31 '.51 31 ,1 31
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1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
1.1. Berechnung
Die Berechnung muß die erforderlichen Nachweise für alle tragenden Teile einschließlich der für den Bestand des Gerätes wichtigen Maschinenbauteile und für die Anschlüsse und Stöße in übersichtlicher und leicht prüfbarer Form sowie Angaben der für die einzelnen Bauteile vorgesehenen Werkstoffe enthalten.
Ausrüstungen der Gerate - z. B. Hebezeuge, Aufzüge - sind nach den einschlägigen Vo~schriften zu berechnen (siehe auch Abschnitt 2.2.10.).
Das Tragwerk, seine Lage und seine Teile mit Zuordnung zu den Bezeichnungen der Berechnung sind darzustellen und die wichtigsten Maße anzugeben.
Die Art der Berechnungsverfahren ist freigestellt, soweit sie nicht den Festlegungen dieses Standards widersprechen. Für außergewöhnliche Formeln ist die Quelle anzugeben, soweit sie allgemein zugänglich ist; sonst sind die Herleitungen soweit zu entwickeln, daß ihre Richtigkeit geprüft werden kann.
Jede Berechnung muß ein in steh geschlossenes Ganzes bilden. Aus anderen Berechnungen dürfen ohne Herleitung nur dann Werte übernommen werden, wenn die neue Berechnung eine schon vorhandene ergänzt.
In den Zahlenendergebnissen ist eine größere Genauigkeit als auf drei geltende Ziffern nicht erforderlich.
1.2. Zeichnungen
Auf den Zeichnungen sind alle Teile der Stahlkonstruktion sowie die Verbindungselemente und Maschinenbauteile, die fUr den Bestand des Gerätes wichtig sind, vollständig darzustellen. Die Zeichnungen müssen auch eindeutige Angaben zu den Verbindungsmitteln, Hinweise auf Zusammenbau und Anschluß-Zeichnungen und Angaben über Ersatz-, Uberholt- und Deckblätter enthalten. Vermerke über Änderungen sind besonders hervorzuheben. Auf den Stahlbauzeichnungen sind außerdem alle wichtigen Maschinenteile skizzenhaft anzugeben.
2. LASTANNAHMEN
Im folgenden werden die anzunehmenden Lasten nach Art und Größe vorgeschrieben sowie Größe und Häufigkeit der Änderung der Lasten angegeben.
Liegen besondere Belastungsverhältnisse vor, die in den nachfolgenden Angaben nicht enthalten sind, oder ist verlangt, geeignete Annahmen zu treffen, so ist rechtzeitig mit der zuständigen Prüfstelle Einvernehmen über die für den Jeweiligen Fall anzunehmenden Lasten herzustellen.
2.1. Hauptlasten
2.1.1. Ständige Lasten
zu den ständigen Lasten gehören alle an dem zu untersuchenden Bauteil angreifenden Kräfte, die bei einer bestimmten Lage dieses Bauteiles ständig in gleicher Gr~ße und Richtung an der gleichen Stelle wirken.
Ihr Einfluß ist - wenn zweckmäßig, getrennt nach Herkunft - fUr die in Betrieb, außer Betrieb, bei Montage, bei Transport und bei vorgesehenen Reparaturen maßgebenden Lagen zu untersuchen.
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Die der Berechnung zugrunde gelegten Annahmen fUr die ständigen Lasten sind mit den endgUltigen Werten einer genauen, dem Übergabezustand des Gerätes entsprechenden Massenermittlung an Hand von Systemskizzen zu vergleichen. Sie dUrfen von letzteren höchstens 5 % abweichen. Anderenfalls sind die Auswirkungen der Abweichungen festzustellen und die erforderlichen Nachweise neu zu fUhren.
Einer Änderung in der Verteilung der Lasten ist sinngemäß Rechnung zu tragen.
Eine durch Wägung des Gerätes eventuell erforderlich werdende Vergrößerung der Ballastmasse ist bei der Lastannahme zu berUcksichtigen.
Bei der Festlegung der fUr den ErmUdungstestigkeitsnachweis maßgebenden Lastspiele braucht die maximal mögliche Änderung der Hubstellung von Auslegern sowie eine Änderung der StUtzwe1te von Tragwerken mit Auszug in der Regel nicht angenommen zu werden. Genauer zu untersuchen sind Jedoch Bereiche, an denen auch bei geringer Änderung der Hubstellung oder bei geringer StUtzwe1tenänderung schon beachtenswerte Spannungslinderungen auftreten.
Veränderliche Lasten aus der Stützung anderer Bauteile
Veränderliche StUtzlasten aus der ständigen Last von Bauteilen und AusrUstungsteilen sind entsprechend Abschnitt 2.1.1. zu berechnen.
Bei schwenkbaren Geräten im Strossenbetrieb braucht fur den ErmUdungstestigkei tsnachweis eine Änderung der Schwenkstellung in der Regel nicht angenommen zu werden. Bei Blockbetrieb ergeben sich Zahl und Größe der Lastspiele aus Schwenkgeschwindigkeit und Schwenkbereich.
2.1.J. Gurtzug
Der Gurtzug setzt sich zusammen aus der Vorspannung und dem Zug zum Bewegen des Gurtes bei maximaler Belastung durch Fördergut. Er ist nach TGL 20-J50001 zu ermitteln.
Beim Ermüdungsfest1gkeitsnachwe1s kann die Änderung des Gurtzuges fUr die Haupttragkonstruktion in der Regel vernachlllSsigt werden.
Kettenvorspannung
Die erforderliche Kettenvorspannung ist in der Berechnung zu berücksichtigen. Der Kettenzug beim Graben ist nach Abschnitt 2.1.9.1. und 2.2.5.1. zu errechnen.
2.1.5. Lasten aus Fördergut
2.1.5.1. Fördergut auf Fördereinrichtungen
Die Belastung der Fördereinrichtungen durch Fördergut im normalen Betrieb ist anzunehmen zu
Qmax • 7 p = J600 • V
Mp/m (1)
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/
In Gleichung (1) bedeuten:
7
maximale Förderl,istung, aufgelockert, in mJ/h
bezogene Last des geschütteten Fördergutes in Mp/m3
Der Wert datur ist im Liefervertrag zu vereinbaren.
Unter den Bedingungen des Braunkohlenbergbaues der DDR ist für Abraum der Wert 1 = 1,7 Mp/mJ anzunehmen.
v Gurtgeschwindigkeit in m/s
Die maximale Förderleistung ist zu ermitteln für Schaufelradbagger nach
!Ur Eimerkettenbagger nach
Qmax = 11 8 • Qth
fUr Geräte mit Massenaufnahme durch Gurtbandförderer im allgemeinen nach
In Gleichung (2), (J) und (4) bedeuten:
Qth theoretische Förderleistung, aufgelockert, des Schaufelrad- bzw. Eimerkettenbaggers nach TGL 21198/01
v1 theoretisches stündliches Ftirdervolumen des leistungsbestimmenden Gurtbandförderers nach TGL 20-J50001
( 2)
{ J)
(4)
Sind automatisch wirkende Regeleinrichtungen zur Begrenzung der Förderleistung vorhanden, so kann die durch diese Einrichtungen begrenzte Förderleistung als maximale Förderleistung angenommen werden.
Wird bei Geräten mit Massenaufnahme durch Gurtbandförderer begründet von Gleichung (4) abgewichen, dann ist eine Sonderlast nach Abschnitt 2.J.s. anzunehmen.
Soweit notwendig, ist a~ch streckenweise Belastung aus Fördergut zu berücksichtigen.
Die fUr den ErmUdungafestigkeitsnachweis maßgebenden Belastungen und Lastspielzahlen sind den Einsatzbedingungen des Gerätes entsprechend festzulegen. Zum Beispiel ist für Bagger im Zugbetrieb anzunehmen, daß die Belastung durch Fördergut während einer Zugbeladung mindestens einmal zwischen O und dem berechneten Wert wechselt.
2.1.5.2. Fördergut in Eimerleiter und Rinne
Die Verteilung der EimerfUllung in der Leiter und in der Rinne von Eimerkettenbaggern ist wie folgt anzunehmen:
a) bei Tieflage und bei Planumlage
b)
c)
im rinnenseitigen Drittel der Leiter zu 100 %; Länge einschließlich der PlanierstUcke gemessen, im übrigen Teil bis aut Null am äußeren Ende abfallend;
bei Hochlage
zu Null in den schräg liegenden und zu horizontal liegenden Leiterteilen;
100 ~ in den
innerhalb der Rinne zu 180 % bei jeder Lage.
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Für die Ermittlung der Lasten nach den angegeben~n Prozentsätzen ist die bezogene Last nach Abschnitt 2.1.5.1. und als Eime~inhalt der Nenninhalt der Eimer nach TGL 100-5173/04 anzunehmen.
Für den ErmUdungsfestigkeitsnachweis ist davon auszugehen, daß die Belastung sich von o bis zum berechneten Wert andern kann. BezUglich der H&utigkei t gilt das gleiche wie unter Abschnitt 2.1.5.1. Dabei ist die vom Besteller geforderte Lebensdauer zu beachten (vergleiche Abschnitt J.4c).
2.1.5.J. Fördergut im Schaüfelrad
Bei Schaufelradbaggern sind die Schaufeln auf einem Drittel des Umfa~~€8 1 mindestens aber J Schaufeln, als gefüllt anzunehmen, wobei die bezog~~~ Last nach Abschnitt 2.1.5.1. und als Schaufelinhalt der Nenninhalt ds~ Schaufeln nach TGL 100-517)/04, bei zellenlosen Schaufelrädern zuzUglioh des anteiligen Ringraumes, anzunehmen ist.
Lasten aus Verschmutzung und Verkrustung
Die Verschmutzung ist fUr Bandstraßen mit 10 % der Gurtbelastung gemäß Abschnitt 2.1.5,1. anzunehmen.
Die Verkrustung der Eimerleiter ist mit 15 % des Inhaltes der Eimer eines Kettentrums, die des Schaufelrades mit 15 % des Inhaltes aller Schaufeln anzunehmen, wobei die bezogene Last entsprechend Abschnitt 2.1.5.1. anzusetzen ist.
Die Verkrustung an Schurren ist mit 15 % der Last aus Verstopfung nach Abschnitt 2.2.2. zu berücksichtigen.
2,1.1. Massenkräfte
Die durch Schwingungen der vorhandenen Massen entstehenden Massenkräfte sind, wenn keine genaueren Schwingungsuntersuchungen durchgeführt werden, durch vertikal gerichtete dynamische Kräfte
P dyn = ..:!:. IJl • l' P ( 5)
zu ersetzen. Unter l' P ist die Summe der Lasten nach Abschnitt 2.1.1., 2.1.2., 2.1.5. und 2.1.6. zu verstehen.
Es ist zu rechnen mit
~ 0,15 fUr Eimerleiter und Schaufelradträger einschließlich ihrer Aufh!lngungen,
~ 0 1 10 !Ur Bandträger in AbraumförderbrUcken, Schaufelradbaggern, Eimerkettenbaggern, Absetzern und Zwischenförderern einschließlich Aufh!lngung und !Ur die Teile des HauptgerUstes im unmittelbaren Bereich der Stützung und Aufhängung von Eimerleiter, Schaufelradträger und Bandträger,
~ = 0,05 !Ur Förderer, deren Bandträger zugleich Haupttraggeruat ist sowie rur Ballast- und Verladeaualeger an Baggern.
Uber die Berücksichtigung der Schwingwirkung an anderen Teilen des Haupttragwerkes oder bei besonderen Konstruktionsformen sind geeignete Annahmen zu treffen.
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2.1.1.2. Stoß- und Schlagwirkung
Die Wirkung von Stts.ßen und s chll!l.gen, insbesondere an der Verlagerung von Schaufelrad, Eimerkettenturas, Ubergabestationen usw. ist durch den Beiwert ~ nicht erfaßt. Sie ist konstruktiv zu berücksichtigen.
An Ubergabestellen ist der Staudruck infolge Fördergutübergabe erforderlichenfalls rechnerisch zu berücksichtigen.
2.1.a. Lasten aus normaler Neigung
2.1.a.1. Neigung ~nfolge Höhentoleranzen
Die Ll!l.ngs- und Querneigung des Brückenkörpers von AbraumförderbrUcken mit Abstützungen auf verschiedenen Strossen werden bestimmt durch die bergbautechnisch bedingten HBhentoleranzen der Fahrstrossen, durch deren Ll!l.ngsneigungen und durch den Schwenkwinkel der Brücke. Die zugehtsrigen Werte sind !Ur jedes Gerät vom Besteller anzugeben.
2.1.a.2. Strossenneigung
Die Ll!l.ngs- und Querneigung der Fahrwerke und Schwingen der Brücken nach Abschnitt 2.1.a.1. und die Neigungen anderer FBrderbrücken und sonstiger Gerl!l.te sind abhängig von den planmäßigen Strossenneigungen und von den tsrtlichen Unregelmäßigkeiten im Fahrplanum.
Mit folgenden Werten gelten die planmäßigen Strossenneigungen und Unregelmäßigkeiten im Planum als berücksichtigt, wenn mit dem Besteller nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen werden.
Gerl!l.te auf Schienen:
Ll!l.ngs- und Querneigung der Fahrstrossen 2 % Geräte auf Raupen:
Neigung 11!1.ngs und quer zur Fahrtrichtung j % Ll!l.ngs- und Querneigung sind gleichzeitig zu berücksichtigen.
FUr den Ermttdungsfestigkeitsnachweis braucht ein Wechsel der Neigung nicht angenommen zu werden. Es ist jedoch zu beachten, daß auch bei stillstehendem Fahrwerk, z. B. fUr den schwenkenden Oberteil eines im Blockbetrieb arbeitenden Gerätes innerhalb eines Quadranten, die Querneigung zwischen den Normalwerten in beiden Richtungen wechseln kann. Da das Gerl!l.t nicht dauernd in diesem Bereich arbeiten wird, ist es ausreichend, einen Wechsel der Belastung zwischen Null und dem Normalwert in einer Richtung mit entsprechender Haufigkeit anzunehmen.
2.1.9. Normale Grabwiderstände
2.1.9.1. Reißkraft an der Eimerleiter
Der Kettenzug am Turaa bei Eimerkettenbaggern ist für normale Betriebsbedingungen zu ermitteln nach
75 • 1i • N Znorm a 7j6 • VK llp ( 6)
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In Gleichung (6) bedeuten:
Ti Wirkungsgrad des Getriebes
N elektrische Nennleistung des Antriebsmotors in kW
vK kleinste planmäßige Kettengeschwindigkeit in m/s
Vom Kettenzug am Turas entf~llt auf die normale Reißkraft:
Rnorm = Znorm' - ZH - (ZK + ZR)
In Gleichung (7) bedeuten:
ZK Kraft zur Uberwindung der Kettensteifigkeit
ZR Kraft zur Uberwindung der Reibung an den FUhrungsschienen
ZH von der Leiterlage abhängige Kraft zum Heben des Fördergutes
( 7)
Diese inneren Kettenkräfte besitzen nur für die Festigkeit von Eimerleiter, Rinne und Turasverlagerung Bedeutung.
Die Werte ZH und (ZK + ZR) sind rechnerisch zu begründen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, wenn ZH = O {beim Anschneiden oder bei waagerechter E1merle1ter) und (ZK + ZR) nicht größer als J Znorm angenommen wird.
Die Reißkraft wirkt in der Regel gleichmäßig über die Länge der Eimerleiter verteilt. Ihr Einfluß ist für alle maßgebenden Stellungen zu untersuchen.
Es ist grundsätzlich anzunehmen, daß die Reißkraft mit einer der Dauerfestigkeit entsprechenden Häufigkeit zwischen Null und dem berechneten Normalwert wechselt.
2.1.9.2. Seitenkraft an der Eimerleiter
Die Seitenkraft an der Eimerleiter ist aus der Reißkraft im Verhältnis der Schnittgeschwindigkeiten nach
s ( 8)
zu ermitteln und ihre Verteilung Uber die Leiterlänge entsprechend der seitlichen Geschwindigkeit der einzelnen Leiterpunkte reohteck- oder trapezförmig anzunehmen.
In Gleichung (8) bedeuten:
RE Reißkraft an der Eimerleiter
v5 seitliche Schnittgeschwindigkeit
vK Kettengeschwindigkeit
Der Wert es ist in geeigneter Gr~ße zwischen 1,0 und 1,J anzunehmen.
Bei der Grenzwertbildung kann angenommen werden, daß die Seitenkraft nur gleichzeitig mit der normalen Reißkraft auftritt.
Bei Geräten im Strossenbetrieb ist anzunehmen, daß die Seitenkraft mit einer der Dauerfestigkeit entsprechenden Häufigkeit zwischen Null und dem berechneten Normalwert wechselt. Bei Blockbetrieb ist dem Dauerfestigkeitanachweia ein Wechsel der Belastung zwischen den Normalwerten in beiden Rich tungen zugrunde zu legen.
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2.1.9.J. Reißkraft am Schaufelrad
Die Reißkraft am Schaufelrad ist zu erm1tteln nach
75 • V • l/ • N Rs = 7JG • v Mp
In Gleichung (9) bedeuten:
v Faktor für die Absicherung der Antriebsleistung; V = 1 1 J bis 1 1 7
r; Wirkungsgrad des Getriebes
N elektrische Nennleistung des Antriebsmotors in kW
v kleinste planmäßige Schnittgeschwindigkeit in m/s
( 9)
Bei der Berechnung der Reißkraft darf der Anteil aus der Leistung, der zum Heben des Fördergutes im Schaufelrad verbraucht wird, in Abzug gebracht werden.
Die Reißkraft ist im allgemeinen für alle maßgebenden Stellungen des Schaufelradträgers lotrecht gerichtet am Messerkreisumfang anzunehmen.
Für den ErmUdungsfestigkeitsnachweis gilt das unter Abschnitt 2.1.9.1. Gesagte entsprechend.
2.1.9.4. Seitenkraft am Schaufelrad
Die Seitenkraft am Schaufelrad ist aus der Reißkraft im Verhältnis der Schnittgeschwindigkeiten zu ermitteln nach
VS S = R • -S V ( 10)
In Gleichung (10} bedeuten:
Vs maximale Schwenkgeschwindigkeit
v kleinste planmäßige Schnittgeschwindigkeit
Der Wert Cs ist in geeigneter Größe zwischen 1,0 und 1,J anzunehmen.
Die Lage der Wirkungslinie wird vorgeschrieben im Schnittpunkt des Messerkreises mit einer radialen unter 45° zur verlängerten Längsachse des Schaufelradträgers gerichteten Geraden.
Für den Ermüdungsfestigkeitsnachweis gilt das unter Abschnitt 2.1.9.2. Gesagte entsprechend.
2.1.10. Normale Reibungswiderstände an Bodenplatten von Raupen- oder Gleiskettenfahrwerken
Die bei Kurvenfahrt oder infolge Nichtparallellaufen der Raupen- oder Gleisketten auch bei Geradeausfahrt (Querrutschen mehrerer Raupen gegeneinander) zwischen Bodenplatten und Fahrplanum wirkenden Reibungskräfte werden durch den Reibungswert µ begrenzt. Dieser ist für den normalen Betrieb zu o ,4 anzunehmen.
Bei der Berechnung der Auflasten der Fahrwerke kann der Einfluß des Grabwiderstandes, dea F~rdergutes und der Neigung unberücksichtigt bleiben.
FUr den ErmUdungs~estigkeitanachweis braucht eine Änderung dieser Belastung nicht angenommen zu werden.
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2.1.11. Sonstige Nut~lasten
2.1.11.1 0 Lasten auf Laufategen und Trappen
Die Laufstege und Treppen sind im Regelfall für eine wandernde vertikale Einzellast von .JOO kp in beliebiger Stellung und ihre GellLnder entsprechend für eine wandernde horizontale Einzellaat von JO kp zu bemessen. Der Einfluß dieser Kräfte auf daa Haupttragwerk darf in der Regel vernaoh~:iasigt werd~n.
Für Laufstege und Treppen, die nur selten begangen werden, dttrfen di~ 7ortikalen Lasten aut' die Hälfte herabgesetzt werden.
2.1.11.2. Lasten auf Bühnen und Podesten
Außer den planmäßigen Lasten sind auch die be1m Absetzen von Kaachin&~n teilen bei vorgesehenen Reparaturen auftretenden Lasten zu erfassen.
FUr den Ermüdungstestigkeitsnachweis braucht eine Änderung der sonstigen Nutzlasten nicht angenommen zu werden.
2.2. Zuaatalaaten
Lasten aus teilweisem Aufliegen der Eimerleiter oder des Schaufelrades
Es ist anzunehmen, daß die Eimerleiter oder das Schaufelrad mit einer der Einstellung der Autlegesicherung entsprechenden Kratt aufliegt. Ist keine Sicherung vorhanden, eo ist anzunehmen, daß die Eimerleiter mit 40 ~ ihrer Gesamtlast (einschließlich der Kette) aufliegt; fUr Schaufelradbagger sind geeignete Annahmen zu treffen.
Lasten aua Verstopfung von Schurren
Es ist damit zu rechnen, daß Schurren und benachbarte Podeste UberschUttet werden.
Es sind folgende Lasten anzunehmen:
Bei Aufnahmeachurren an stationl!Lren Ubergabestellen und bei Abwurfschurren die 1,25tache Sohurrenfüllung mit FHrdergut;
bei Aufnahmeschurren an beweglichen Ubergabestellen, die zur Verbesserung der Ubergabeverhältnisse besonders lang oder breit ausgetUhrt sind, die Füllung der Schurre mit dem maximal mHglichen FHrdergutkegel (der Winkel der inneren Reibung ist dabei tUr Abraum mit 45° anzunehmen);
bei Austragsachurren am Schaufelrad die 0 1 625tache SohurrentUllung mit FHrdergut.
Die bezogene Last kann fUr Abraum auf 1 • 1,5 Kp/m3 abgemindert werden.
Bei auBergewHhnlichen Schurrentormen oder wenn keine Podeste vorbanden sind sind geeignete Annahmen Uber die anzusetzenden Lasten zu treffen.
Sonstige Kassenkr&fte
Von einer Berücksichtigung der Kaasenkr&fte beim Antahren oder Abbremaen von Fahr-, Schwenk-, Dreh• oder Hubbewegungen darf abgeaehen werden, wenn die zugeh6rigen Beschleunigungen kleiner a1a 2 ~ 4er Erdbeachleunigung sind.
Lasten aua Ditterenzen im Gleiaabatand
Abweichungen vom p1ama&Bigen Gleisabstand aind naoh Tabelle 1 zu berUokaichtigen.
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Tabelle 1
Gleisabstand Abstandsänderung
m %
bis 5,0 + 2,5
ab 10,0 + 2,0
Zwischenwerte sind linear zu interpolieren.
Die Häufigkeit der Laständerung ist fUr den ErmUdungsfestigkeitsnachweis den betrieblichen Bedingungen entsprechend zu berUcksichtigen.
2.2.5. Zusatzgrabwiderstände
2.2.5.1. zusatzreiDkraft
Bei Eimerkettenbaggern ist die zusatzreißkraft an der Eimerleiter aus der abgesicherten Leistung des Antriebsmotors zu ermitteln.
Als extreme ReiDkraft ergibt sich damit
In Gleichung (11) und (12) bedeuten:
Znorm normaler Kettenzug am Turas nach Abschnitt 2.1.9.1.
Rnorm normale ReiDkraft nach Abschnitt 2.1.9.1.
ZH von der Leiterlage abhl!l.ngige Kraft zum Heben des F6rdergutes (vergleiche Abschnitt 2.1.9.1.)
v Faktor fUr die Absicherung der Antriebsleistung
( 11)
( 12)
Bei Schaufelradbaggern gilt die abgesicherte ReiDkraft am Schaufelrad nach Abschnitt 2.1.9.J. als normaler Grabwiderstand.
Die Zusatzseitenkraft an der Eimerleiter oder am Schaufelrad ergibt sich zu
5z = sextrem - s
In Gleichung (1J) bedeuten:
Sextrem extreme Seitenkraft an der Eimerlei~er oder am Schaufelrad, die durch die Absicherung in der seitlichen Haltung (seitliche Abspannung oder Kreuzseile) oder durch die Absicherung am Schwenkwerksantrieb bestimmt wird.
s Seitenkraft an der Eimerleiter nach Abschnitt 2.1.9.2. oder am Schaufelrad nach Abschnitt 2.1.9.4.
( 1))
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Es ist zu beachten, daß durch die Absicherung nicht allein die seitliche Grabkraft, sondern die S'.llllllle der seitlichen Kräfte aus Grabwirkung, Neigung und Wind begrenzt wird.
Das HauptgerUst wird im allgemeinen am ungUnstigsten bei gleichgerichteten seitlichen Kräften aus Grabwirkung, Neigung und Wind beansprucht. FUr einzelne Teile - insbesondere Leiter und Schaufelradträger - ist zu untersuchen, ob ungleichgerichtete seitliche Kräfte größere Beanspruchungen hervorrufen.
zusatzraupenwiderstände an Bodenplatten von Raupen- oder Gleiskettenfahrwerken
Die zusatzraupenwiderstände sind zu ermitteln als Differenzen aus den extremen Reibungswiderständen und den normalen Reibungswiderständen nach Abschnitt 2.1.10.
Als extremer Reibungsbeiwert für die Reibung zwischen Raupenplatten und Fahrplanum ist µ = 0 1 6 anzunehmen. Die Änderung der vertikalen Auflasten d•r Fahrwerke infolge der Zusatzlasten kann unberUcksichtigt bleiben.
Fahrwiderstände und Reibungskräfte an beweglichen Verbindungen
Die Fahrwiderstände in Fahrwerken oder Fahrwerksteilen sind bei Schienenfahrwerken mit J % und bei Raupenfahrwerken mit 10 ~ der vertikalen Auflast zu berücksichtigen.
Der Verschiebewiderstand an beweglichen Verbindungen mit Laufrädern ist bei Gleitlagerung zu J % und bei Wälzlagerung zu 1 % der Auflast anzunehmen.
Der Laufwiderstand an Kugel- und Rollenbahnen ist mit 1 % der Auflast zu berücksichtigen.
An Stützkugeln, Bolzengelenken und GleitfUhrungen ist mit einem Reibungswert µ = 0,12 zu rechnen.
Die Häufigkeit der Laständerung ist !Ur den ErmUdungstestigkeitsnacbweis den betrieblichen Bedingungen entsprechend zu berUcksichtigen.
Windlasten
Die Windrichtung ist im Regelfall horizontal und entweder in Längsrichtung der Anlage oder rechtwinklig dazu anzunehmen.
Windlasten aus horizontal schräg gerichteter Anströmung sowie mögliche Auftriebs- oder Abtriebswirkungen, die !Ur Teile der Anlage Bedeutung gewinnen können, sind abzuschätzen.
Die rechtwinklig auf eine Fläche auftreffende Windlast beträgt
W = c • q • Fw (14)
In Gleichung (14) bedeuten:
c Gestaltsbeiwert nach Tabelle 2
q Staudruck nach Abschnitt 2,2.a.1.
Fw vom ~ind getroffene Fläche nach Abschnitt 2.2.a.2.
2.2.s.1. Staudruck
Der Staudruck wird in Abhängigkeit von der H!She der angestrtsmten Flllche Uber dem Flanum nach Tabelle J vorgeschrieben.
Seite 14 TGL 13472
Tabelle 2
Lfd. Querschnitts form ! Art der Bauteile c Nr. Beispiele
Vollwandkonstruktionen 1
1 " V
1 • mit weit hervorstehenden
1 , 6 Teilen, Aussteifungen oder Aussparungen
JJ / I"'.
Vollwandkonstruktionen m 2. mit glatten AuJenfl~chen 1 / 2 und Hauswände
f(j' „,, Vollwandkonstruktionen
"@ d q>I 0,7
J. in Hohrbaul'leise m1 t glatten Außenflächen •1)
1 , 2 dyq<T
4. Fachwerkkonstruktionen aus gegliederten Stäben + m 1 , G
5. Fachwerkkonstruktionen aus glatten Stäben -m 1 ,4
r Fachwerkkonstruktionen M o. aus Rohren
1
7. Verkleidungen, Abdeckungen ID 1 , 2
8. Dr ä.h t e , S e 11 e 1 Kabel ~
* 1)H1erbei ist d in m und q in kp/m2 einzusetzen.
TGL 13472 Seite 15
Tabelle 3
Höhe Uber dem Planum Staudruck q
m kp/m2
im Betrieb außer Betrieb
bis 10 16 50
Uber 10 25 80
Bei Geräten mit großen Tragwerksabmessungen ist der Staudruck im Fall "außer Betrieb" zur BerUcksichtigung ungleichmäßiger Verteilung fUr d1~ Hauptbereiche des Tragwerkes wechselweise auf den halben Wert abzwnin~~rn, wenn dadurch ungUnstigere Beanspruchungen entstehen.
Die Staudrücke nach Tabelle 3 sind auch zur Bestimmung der Einflusse der auf dem Gerät befindlichen Hebezeuge zu verwenden.
Die angeströmten Flächen sind im allgemeinen zeichnerisch festzulegen und rechnerisch zu ermitteln. Die der Berechnung zugrunde gelegten Windflächen dUrfen nicht mehr als 10 % von den endgUltigen, der AusfUhrung im Ubergabezustand entsprechenden abweichen. Anderenfalls sind die Auswirkungen der Änderung festzustellen und erforderlichenfalls die Nachweise neu zu führen.
Liegen mehrere vom Wind getroffene Fl1tchen hintereinander, so ist die zweite und jede folgende Fläche auf
( 15)
abzumindern.
Teile der zweiten und folgenden Flächen, die nicht verdeckt sind, müssen voll in Rechnung gesetzt werden.
Der Abminderungsfaktor k ist Bild 1 zu entnehmen.
Er ist abhängig vom Völl1gkeitsgrad
b der ersten ~and und dem Verhältnis i , Bild 2.
In Bild 1 und 2 und Gleichung (16) bedeuten:
Fw 1 Windfläche der ersten Wand
F1 zugehörige Umrißfläche
h kleinstes Seitenmaß (Höhe oder Breite} der Umrißfläche
b Abstand der Wände voneinander
(16)
Abweichend vom Bild 1 ist fUr die zweite Fläche und die folgenden, sofern sie in Windrichtung gesehen von der ersten verdeckt sind und der Abstand bei Fachwerken kleiner als die Stabbrette oder bei Vollwandträgern kleiner als die Trägerhöhe ist, k • o zu setzen.
Seite 16 TGL 13472
~ ricntung
k
tp
49
OfJ
w
q2
0,1
0
t .qr
0 1 2 3 5
Bild 1
6 7 8 9 10 b h
Abminderungsfaktoren fUr hintereinander liegende Windflächen. Die Faktoren k fllr i~ 6 (gestrichelte Darstellung) werden zur Anwendung empfohlen.
Bild 2
TGL 13472 Seite 17
Die Diagonalen von Tragwerkscheiben, deren Ebene parallel zur Windrichtung liegt, dUrfen vernachlässigt werden, wenn sie durch Teile verdeckt sind, die bei der Windfläche bereits berUcksiohtigt wurden.
Lasten aus Neigung beim Transport
Die Planum-Neigungen beim Transport sind fUr Schaufelradbagger, Eimerkettenbagger und Absetzer wie folgt anzunehmen:
Geräte auf Schienen:
Längs- und Querneigung der Fahrstrossen 4 % Geräte auf Raupen:
Neigung längs und quer zur Fahrtrichtung 5 % Diese Werte sind jeweils nur fUr eine Richtung anzunehmen, in der anderen Richtung gelten dabei die Neigungen nach Abschnitt 2.1.a.2.
Für Förderbrücken sind jeweils besondere Vereinbarungen mit dem Besteller zu treffen.
Die aus dem Betrieb der aut dem Gerät befindlichen Hebezeuge herrührenden Kräfte sind nach TGL 1J470 zu bestimmen, mit Ausnahme der Windlast, die nach Abschnitt 2.2.a. zu ermitteln ist.
Die Einflüsse sind in der fUr das zu betrachtende Teil ungünstigsten Kombination und Stellung anzunehmen.
Die Berechnung der Hebezeuge erfolgt nach TGL 1)4.70.
2.2.11. Sonstige Zusatzlasten
Die Wirkung von 6rtlichen Temperaturunterschieden und die Belastung aus Schnee oder Eauhreif dUrfen im Regeltalle vernachlässigt werden.
2.3. Sonderlasten
Lasten aus NotabstUtzungen
Alle vorgesehenen Notabstutzungen des Gerätes oder einzelner Geräteteile sind zu berücksichtigen.
Lasten aus Aufliegen von Auslegern
FUr heb- und senkbare Verlade• oder Abwurtausleger muß mit einem Autliegen gerechnet werden, wenn nicht zwei unabhängig voneinander wirkende, tunktionstUchtige Anstoßsicherungen vorhanden sind.
Lasten aus Neigung im Sonderfall
Um bei B6schungsausbrUchen oder beim Einsinken der Fahrwerke und der einzelnen Stützpunkte gr6ßere Schäden am Hauptgerust weitgehend auazuschließen, ist in' Abhängigkeit von den hierfür maßgebenden StUtzweiten mit folgenden örtlichen Planumne1gungen in oder quer zur Fahrtrichtung zu rechnen:
tur FörderbrUcken ············••••••••••••••••••••••• 7 ~
!Ur die anderen Geräte •••••••••••••••••••••••••••••• 10 ~
. ü
Seite 18 TGL 13472
fUr Fahrwerke oder Schwingen, deren Neigungen nur von einem einzelnen Gleis- oder Gleiskettenstrang abhängig sind, ausgenommen die Längsneigung von Schwingen, deren Stützweite in Gleisrichtung grHßer als 5 m ist, ••••••••••••••••••••••••••••• 15 ~, wenn die Freigängigkeit zwischen einzelnen Bauteilen diese Neigung zuläßt, anderenfalls kann der durch die Freigängigkeit begrenzte Wert angenommen werden.
Diese Werte sind jeweils nur !Ur eine Richtung anzunehmen, in der anderen Richtung gelte·n dabei die Neigungen nach Abschnitt 2.1.a.
Sonderlasten aus Differenzen im Gleisabstand
Die maximalen Toleranzen im Gleisabstand sind in geeigneter Größe anzunehmen.
2.J.5. Sonderlasten aus der Grabeinrichtung
2.J.5.1. vollständiges Aufliegen der Eimerleiter oder des Schaufelrades
Es ist mit vollständigem Aufliegen der Eimerleiter oder des Schaufelrades durch Versagen eines Hubelementes oder durch unachtsame Betätigung der Hubwerke zu rechnen.
Von der Annahme eines vollständigen Aufliegens durch Versagen eines Hubelementes darf abgesehen werden, wenn durch besondere Maßnahmen - z. B. Doppelseilaufhängung - dafür gesorgt wird, daß in einem solchen Falle kein vollständiges Aufliegen eintreten und kein größerer Schaden entstehen kann. Die Wirksamkeit der besonderen Maßnahmen ist rechnerisch nachzuweisen.
Sind Hubwerke gegen daa Aufliegen durch unachtsame Betätigung so abgesichert, daß bei Verminderung der Last auf einen eingestellten Wert das weitere Absenken selbsttätig verhindert wird, so darf angenommen werden, daß dieser Wert nicht unterschritten wird.
2.J.s.2. Sonderreißkraft an der Eimerleiter
Die Sonderreißkraft an der Eimerleiter ist dem vollen von der Absicherung abhängigen Kettenzug ohne Abzüge gleichzusetzen.
2.J.5.J. Sonderreißkratt am Schaufelrad
Die Sonderreißkratt am Schaufelrad ist aus dem kurzzeitig möglichen größten Drehmoment des Antriebsmotors zu errechnen. Diese Belastung ist im allgemeinen nur !Ur den Schautelradträger und die Konstruktion zur Verlagerung der Authänge-Seilrollen zu berücksichtigen.
2.J.5.~. Anpreßkratt des Schaufelrades
Bei Schaufelradbaggern mit besonderer Sicherheitseinrichtung zur Begrenzung von Anpreßkräften ist der abgesicherte Wert in Rechnung zu stellen. Ist eine solche Sicherheitseinrichtung nicht vorhanden, dann ist fur die Bemessung der Hauptkonatruktion ein rechnerischer Wert in geeigneter Größe zu wählen. Siehe auch Abschnitt 5.2.
TGL 13472 Seite 19
2.J.6. Sonderlasten an Fahrwerken
2.J.6.1. Sonderstützung bei Raupenfahrwerken
zur Berücksichtigung von Ungleichmäßigkeiten des Fahrplanums ist anzunehmen, daß die Raupenträger sich auf den Antriebs- und Umlenksternen abstützen.
2.J.6.2. Festfahren von Raupenfahrwerken
Die Größe der auftretenden Kräfte wird begrenzt durch die Reibung oder das kurzzeitig mögliche größte Drehmoment der Fahrmotoren der nicht festgefahrenen Raupen. Der Reibungswert ist dabei mit µ = o,6 in Rechnung zu stellen.
2.J.6.J. Festfahren von Schienenfahrwerken
Die Größe der auftretenden Kräfte wird begrenzt durch die Reibung oder durch das kurzzeitig mögliche größte Drehmoment der Motoren. Die Reibung zwischen den angetriebenen Rädern und der Schiene ist dabei mit µ = 0,2 zu berücksichtigen.
Bei AbraumförderbrUcken oder in besonderen Fällen sind geeignete Belastungsannahmen zu treffen.
2.J.7. Sonderreibungskräfte
2.J.1.1. Verschiebliche Verbindungen mit Laufrädern
Der Verschiebewiderstand an beweglichen Verbindungen mit 4 oder mehr Laufrädern ist bei Anwendung von '.Välzlagern mit 5 % und bei Anwendung von Gleitlagern mit 8 % der Auflast anzunehmen. Bei weniger als 4 Rädern ist die Annahme zu treffen, daß mindestens 1 Rad blockiert. Der Wert für die Reibung zwischen blockiertem Rad und Schiene ist dabei mit µ = 0,2 in Rechnung zu stellen.
2.J.7.2. Ringlaufbahnen
zur Berücksichtigung erhöhter Reibungskräfte an Ringlaufbahnen ist anzunehmen, daß am Schwenkwerkritzel eine Kraft wirkt, die der abgesicherten Leistung des Schwenkwerkantriebes oder bei nicht abgesichertem Antrieb dem kurzzeitig möglichen größten Drehmoment des Antriebsmotors entspricht.
2.J.7.J. Gleitverbindungen
Für StUtzkugeln, Bolzengelenke und Gle1tfUhrungen ist ein Reibungswert µ = 0 1 J zu berücksichtigen. FUr sehr selten bewegte Bolzengelenkverbindungen mit sehr steifer Anschlußkonstruktion ist erforderlichenfalls mit einem höheren Reibungswert zu rechnen.
Sonderlasten aus Fördergut
~ird bei Geräten mit Massenaufnahme durch Gurtbandförderer von Gleichung (4) nach Abschnitt 2.1.5.1. abgewichen, dann ist die der maximalen Förderleistung des leistungsbest1mmenden Förderers entsprechende Belastung als Sonderlast anzunehmen.
Seite 20 TGL 13472
Sonderlasten aus Verstopfung von Schurren
Es ist damit zu rechnen, daß Austragsschurren am Schaufelrad oder Aufnahmesohurren an beweglichen Ubergabestellen vollständig UberschUttet werden. Als Belastung ist die 1,25fache SchurrenfUllung mit Fördergut anzunehmen, wobei die bezogene Last nach Abschnitt 2.2.2. einzusetzen ist.
2. 4. GrenzlaatfiHle
Für die nach Abschnitt J. und 4. zu führende Berechnung sind die Schnittgrößen aus den einzelnen Lasten und Kräften so in drei Grenzlastfällen H, HZ und s zusammenzufassen, daß aus jedem dieser Fälle die maßgebenden Werte für die erforderlichen Nachweise erhalten werden. Dabei sind alle im Sinne der gesuchten Schnittgröße entlastend wirkenden und nicht zwangsläufig vorhandenen Lasten wegzulassen.
Grundlastfall O
Dieser Fall dient der Bildung von Ausgangswerten fUr die Grenzlastfälle H, HZ und s. Dazu sind f'Ur den Fall "ohne Betrieb" Grenzwerte zu bilden aus:
Ständige Lasten nach Abschnitt 2.1.1. Veränderliche Stützlasten II II 2.1.2.
Gurtzug II II 2. 1 • J. Kettenvorspannung II " 2. 1 .4. Verschmutzung und Verkrustung II lt 2.1.6. Raupenwiderstände II lt 2.1.10.
2.4.2. Grenzlastfall H
FUr den Fall "normaler Betrieb" sind die Grenzwerte zu bilden aus:
Fall "ohne Betrieb" nach Abschnitt 2 .4 .1. Fördergut II II 2.1.5. Y.asaenkrtlf'te II II 2.1.1. Normale Neigungen II II 2.1.a. Normale Grabwiderstände II 11 2.1.9. Sonstige Nutzlasten II II 2.1.11.
Bei örtlichen Untersuchungen sind f'Ur den ErmUdungsfestigkeitsnachweis auch die Lasten aus Differenzen im Gle1aabstand nach Abschnitt 2.2.4. und die Fahrwiderstände und Reibungskrll.fte an beweglichen Verbindungen nach Abschnitt 2.2.1. zu berücksichtigen.
Der Grenzlastfall H dient in der Regel nur dem Nachweis der ErmUdungsfestigkei t. FUr solche Bauteil•, die in die Lastspielgruppe c eingestuft werden, ist mit den Schnittgrößen des Grenzl~stfalles H der statische Spannungsnachweis und der Stabilitll.tsnachweis zu führen.
TGL 13472 Seite 21
2.4.J. Grenzlastfall HZ
2.4.J.1. Fall "extremer Betrieb"
FU'r den Fall "extremer Betrieb" sind die Grenzwerte zu bilden aus:
Fall "normaler Betrieb" nach Abschnitt 2.4.2.
teilweises Aufliegen der Eimer-le1ter oder des S chaufelrades2) II II 2.2.1.
Verstopfung von Schurren2) lt " 2.2.2.
Sonstige Massenkräfte II II 2.2.J.
Differenzen im Gleisabstand II II 2. 2 .4.
zusatzgrabw1derstände2) " II 2.2.5.
Zusatzraupenwiderstände2) tl tl 2.2,6.
Fahrwiderst !tnde und Reibungskräfte tl tl 2.2.1.
Wind "im Betrieb" 11 lt 2.2.a.
sonstige Zusatzlasten lt tl 2.2.11.
2.4.J.2. Fall "außer Betrieb"
Für den Fall "außer Betrieb" sind die Grenzwerte zu bilden aus:
Fall "ohne Betrieb" nach Abschnitt
Normale Neigungen II II
Differenzen im Gleisabstand II tl
Fahrwiderstände und Reibungskräfte lt lt
Wind "außer Betrieb" " tl
2 .4-. J.J. Fall "Transport"
FUr den Fall "Transport" sind die Grenzwerte zu bilden aus:
Fall "ohne Betrieb"
Differenzen im Gleisabstand
Fahrwiderstände und Re 1 bungskrllfte
Wind "im Betrieb"
Neigung (Transport}
2.4.J.4. Fälle "Montage" und "Reparatur"
nach Abschnitt II II
tl tl
lt tl
tl tl
2.4.1.
2.1.a.
2.2.4.
2.2.1.
2.2.a.
2.4. 1.
2.2.4.
2.2.1.
2.2.a.
2.2.9.
FUr die Fälle "Montage" und "Reparatur" sind die Grenzwerte unter BerUcksi chtigung der Kranlasten nach Abschnitt 2.2.10. und unter Beachtung der ungünstigsten zwischenzustllnde und der besonderen Abstützung sinngemäß z~ bilden. Bei Montagezuständen, die Uber längere Zeit andauern, ist mit Wind "außer Betrieb" nach Abschnitt 2.2.a. zu rechnen.
2>von diesen Belastungen sind jeweils nur die zwei ungUnstigaten zu berUokai chtigen, von einer tlberlagerung der Fälle 2.2.1. und 2.2.2. dar~ jedoch abgesehen werden.
Seite 22 TgL 13472
2 .4- „4. Grenzlast:f'all s
Im allgemeinen sind die Grenzwerte zu bilden aus:
Fall "normaler Betrieb" nach Abschnitt 2.4.2.
Wind "im Betrieb" " lt
jeweils eine Sonderlast " tl
Bei Berücksichtigung der Sonderlasten aus Fördergut, Neigung, Grabwiderstand oder Raupenwiderstand entfällt Jeweils der Anteil nach Ab-schnitt 2.1.5., 2.1.s., 2.1.9. oder 2.1.10.
Bei Ansatz der Sonderlast aus Verstopfung der Schaufelradaustragsschurre braucht nur die j,. fache Reißkraft am Schaufelrad naoh Abschnitt 2.1.9.J. als gleichzeitig wirkend berücksichtigt zu werd.en.
3. NACHWEISE FUR DIE STAHLKONSTRUKTION
Folgende Nachweise sind getrennt zu führen. Offensichtlich nicht maßgebende Nachweise dür:f'en ent:f'allen.
3.1. Nachweis der statischen und kinematischen Gliederung und Stützung
Die Art der Verbindung der zueinander beweglichen Geräteteile, die Grenzen der relativen Bewegungen und die Art der Stützung auf der Fahrstrosse sind mit Skizzen zu kennzeichnen.
Es ist entweder nachzuweisen, daß Gliederung und Stützung statisch bestimmt sind, oder anzugeben, wie die Wirkung statisch überzähliger Verbindungen oder Stützungen durch genaue Untersuchungen oder durch geeignete Annahmen zur Kräfteüberleitung berücksichtigt wird.
3.2. Statischer Spannungsnachweis
Der statische Spannungsnachweis ist nach TGL 1J500 zu führen,
3.3. Stabilitätsnaohweis
Der Stabi·litätsnachweis ist nach TGL 1J50J und TGL 1J500 zu führen.
Abweichend von TGL 1J50J darf der Schlankheitsgrad der Druckstäbe den Wert i = 150 nicht überschreiten; FUllstäbe von Verbänden, die nur Längskräfte aus Wind und Neigung erhalten, oder Hilfsstäbe, die nur Druckglieder gegen Ausknicken sichern, dürfen jedoch Schlankheitsgrade bis i a 200 aufweisen.
Ermüdungsf estigkeitsnachweia
In der Regel ist der ErmUdungsfestigkeitsnaohweis nur für Grenzlastfall H nach TGL 1J500 zu führen. Beim Vorhandensein entsprechender Voraussetzungen kann der Ermüdungsfestigkeitsnachweis als Betriebsfestigkeitsnachweis geführt werden.
Die Einstufung in die Lastspielgruppen erfolgt nach Tabelle 4 in Abhängigkeit von der Gesamtlastapielzahl während der Betriebsdauer.
r TGL 13472 Seite 23
Tabelle 4
l
Gesamtlastspielzahl Lastspiel- Geforderter Ermüdungs-während der Betriebsdauer gruppe festigkeitsnachweis
Uber 500 000 A Dauer:f'estigkeit
Uber 60 000 B Zeitfestigkeit bis 500 000
bis 60 000 c entfällt
Die Zahl der Lastspiele ist unter Beachtung der im Abschnitt 2. für die einzelnen Lasten gegebenen Hinweise zu ermitteln. Dabei sind zutreffende Annahmen bezüglich der zeitlichen Auslastung des Gerätes, der Schwenkbereiche, der Hubstellungen und dergleichen zugrunde zu legen.
Zur Ermittlung des Verhältnisses X der Grenzspannungen beim Ermüdungs:f'estigkei tsnachweis nach TGL 13500 ist für jeden Höchstwert der Beanspruchung der zugehörige Mindestwert zu bestimmen.
Für unterbauten und Fahrwerke ist im allgemeinen kein Ermüdungsfestigkeitsnachweis erforderlich.
3.5. Formänderungsnachweis
Die Formänderungen sind zu ermitteln, wenn dies zum Nachweis der FunktionstUcht1gke1 t oder der Einhaltung des geforderten Lichtraumes, zur Überprüfung ,der Freig~ng1gke1t beweglicher Bauteile oder zur Beurteilung der Schwingungseigenschaften des Tragwerkes notwendig ist.
SchwingwirkunJ und Lochabzug bleiben bei Formänderungsberechnungen unberücksichtigt.
3.6. Standsicherheitsnachweis
Jc6•1• Nachweis gegen Umkippen
Sofern kein genauerer Nachweis erbracht wird, ist nachzuweisen, daß alle als statisch wirkend anzunehmenden Lasten und Kräfte in ihrer ungünstigsten Lage und Größe das Gerät nicht zum Umkippen bringen.
FUr die in Tabelle 5 aufgeführten Lastf~lle ist wenigstens eine der beiden Bedingungen zu er:f'Ullen:
In Gleichung (17a) und (17b} bedeuten:
dem Kippen entgegenwirkendes Moment aus ständiger Last, bezogen au:f die Kippkante
kippend wirkende Momente aus standigen'und nicht ständigen Lasten und Kratten, bezogen au:f die Kippkante
ErhHhungstaktor nach Tabelle 5
( 17a)
(17b)
Seite 24 TGL 13472
E Abminderungsfaktor
E • 0 1 95
E = 0 1 91
fUr Eimerkettenbagger
fUr Schaufelradbagger, Absetzar und Abraumförderbrücken
zueinander bewegliche Geräteteile sind in ungünstigster Stellung und StUtzung anzunehmen.
Die Lasten der Konstruktion und Ausrüstung dürfen zur Vereinfachung der Untersuchung abschnittsweise zusammengefaßt werden.
J)Bei rechnerischer Ermittlung der Momente sind die endgültigen, der Ausführung im Ubergabezustand entsprechenden ständigen Lasten einzusetzen.
4 >vorausaetzung fUr die Ermittlung der Momente aus Wägung des Gerätes ist die Anwendung eines Wägeverfahrens mit genügender Genauigkeit. Erforderlich werdende Ballastkorrekturen mUssen_gewährleistet sein.
5>von einer Überlagerung der Anteile aus teilweisem Aufliegen und Schurrenverstopfung darf abgesehen werden.
G)Dabei sind die endgültigen, der Ausführung im Übergabezustand entsprechenden Windflächen einzusetzen.
7>Be1 schwenkbaren Eimerkettenbaggern ist das Schwanken von der Hoohin die Tiefschnittstallung (oder umgekehrt) als extremer Betriebszustand zu betrachten.
* 8 )Bei Geräten mit besonderer HilfsabstUtzung an der Einpunktseite gelten beim Umkippen über die nach der Einpunktseite führende Kippkante (ohne Inanspruchnahme der Hilfsstütze) die Klammerwerte.
* 9)Ba1m Vorhandensein einer Auflagesicherung gilt der kleinere Wert.
*10) Wenn gewll.hrleistet werden kann, daß die Geräte vor Aufnahme des Transports gesäubert werden.
* 11) Bai Montagezuständen, die über längere Zeit andauern, ist mit Wind "au.Bar Betrieb" zu rechnen.
* 12) FUr Schaufelradgarate ist der kleinere Wert anzunehmen.
1J) Es ist jeweils nur eine Sonderlast zu berücksichtigen, wobei die ent-sprechende Haupt- oder Zusatzlast entfällt.
*14) 0 er zutreffende Wert ist in den angegebenen Grenzen in Abhängigkeit von den Eigenschaften der verwendeten Sonderlast geeignet zu wählen.
Um eine ausreichende Sicherheit gegen Abtreiben zu eewährleisten sind folgende zwei Nachweise zu fUhren:
Bei normaler Neigung und bei Wind "im Betrieb" ist nachzuweisen, daß unttlr BerUcksichtigung der in Abhängigkeit von der Motorschaltung einfallenden Bremsen gilt:
µ • l: Rb 1 + fJ ' l: 3.r 1
2,5 • N1 + N ( 13)
Bei normaler Neigung und bei ''iind "auf.ler Betrieb" ist nacnzm:eisen, da:l unter BerUcksichtigung aller Bremsen und Schier.enzar.ben Gilt:
µ • r Rb 2 + p • r Rr 2 + r z VA (VI 2 + N)
( 1 9)
In den Gleichungen (18) und (19) bedeuten:
IZ
in der Ebene der Ra1berUhrungsstellen in Fahrtrichtung wirkende Horizontalkomponente aus normaler Neigung nach Abschnitt 2.1.a.
in der Ebene der Radberuhrungsstellen in Fahrtrichtung wirkende Horizontalkomponente aus \'lindlast "im Betrie'b" nach Abschnitt 2.2.s.
wie vor, jedoch aus \'11ndlast "außer Betrieb" nach Abschnitt 2.2.a.
Summe der Vertikallasten der gebremsten ~äder aus Belastung nach Abschnitt 2.1.1. und 2.1.5. *15)
Summe der Vertikallasten der gebrems~en rtäder aus Belastung nach Abschnitt 2.1.1.
Summe der Vertikallasten der nicht gebremsten Häder aus Belastung nach Abschnitt 2.1.1 0 und 2 0 1.5.
Summe der Vertikal.lasten der nicht gebremsten :~äder aus Belastung nach Abschnitt 2.1.1.
Summe der Haltekräfte der Schienenzangen
Erhöhungsfaktor
VA= 1,J5 bis 1,50 fUr AbraumförderbrUcken
Der einzusetzende Wert ist in Abhängigkeit von der Zuverlässigkeit des verwendeten ~remssystems zwischen Herstell.er der Abraumförderbrücke, Betreiber und zuständiger Prüfstelle zu vereinbaren.
JI A = 1 1 20 für andere Geräte
µ Reibungswert
FUr gleitende Reibung zwischen Schiene und gebremsten Rädern µ = 0' 12
/J Fahrwiderstandsbeiwert
Gl.eitlagerung /J = 0,02
Wlil.zl.agerung /J 0,007
* 15>oer Anteil nach Abschnitt 2.1.5. ist Null zu setzen, wenn dadurch das Abtreiben begUnetigt wird.
TGL 13472 Seite 27
µ • l' Rb ist nur dann anzusetzen, wenn die Bremsen diese Kraft au:rnehmen können. Anderenfalls ist der Wert maßgebend, der von den Bremsen aufgenommen werden kann.
FUr Geräte mit Raupenfahrwerken kann im allgemeinen der Nachweis gegen Abtreiben entfallen.
4. NACHWEISE FtlR TRAGENDE MASCHINENBAUTEILE UND SEILE
4.1. Nachweise für tragende Maschinenbauteile
Stützsäulen, Stützkugeln, Bolzen, Achsen, Wellen, Spindeln, zahnrll.der. Zahnstangen und andere Maschinenbauteile, die in Verbindung mit der Stahlkonstruktion Tragfunktionen zu erfUllen haben und für die in TGL 1J500 keine Angaben enthalten sind. sind nach den Regeln und Standards des Maschinenbaues zu behandeln. 16)
Mit den Grenzwerten der Belastungen nach Abschnitt 2. sind im allgemeinen folgende Nachweise zu führen:
Offensichtlich nicht maßgebende Nachweise können entfallen.
4.2. Festigkeitsnachweis für Seile
Die Ausführung der Seiltriebe erfolgt nach TGL 20)22. Abweichend davon ist fUr die Seile eine ausreichende Sicherheit fUr die Grenzlastfälle H, HZ und s nachzuweisen.
Als Sicherheit gilt das Verhältnis der rechnerischen Seilbruchlast zur tatsächlichen größten Seilkraft 0 Dabei dUrfen die erforderlichen Sicherheiten nach Tabelle S nicht unterschritten werden.
Die Seil- und Seilrollenreibung während des Hub- oder Senkvorganges ist in den Grenzlastfltllen HZ und S durch den Se1lrollenw1rkungsgrad 7jR mit
7jR = 0 1 96 bei Gleitlagerung bzw.
7iR = 0 1 98 bei Wälzlagerung
(bei 1soo Umechlingungsw1nkel) zu berücksichtigen.
Tabelle 6 Erforderliche Sicherheiten
Merkmal Grenzlastfall
H HZ
Laufende Seile 5 4 (8) (6)
Spiralseile 4 J,5
Stehende L1tzenseile
Seile verschlossene Seile J,5 J
Seile, die nur zur Aufhängung von 10 -Bedienungsständen dienen
Klammerwerte gelten bei Doppelseilaufhängung17)
16) siehe Hinweise J.7., J.11., 4. und s. 17) siehe Abschnitt 2.J.5.1.
s
J,5 1 ( 6)
J
2,5
-
•
Seite 28 TGL 13472
4.3. Pressungen an Lagerteilen
4.J.1. Walzenlager, Kipp- und Punktlager mit geringen Bewegungen
Die nach Hertz berechneten größten Pressungen in den Berührungslinien dürfen die zulässigen Werte nach TGL 1J500 nicht überschreiten.
Für die dort nicht angegebenen Stahlmarken ist die zulässige Pressung aus der nachzuweisenden i,antl.,:isthärtezahl nach Brinell (HB in kp/mm2 ) bzw. nach Vickera (HV in kp/mm2 ) nach Tabelle 7 zu errechnen.
2 Tabelle 7 Zulässige Pressung in kp/cm
Härte
kp/mm2 H
HB = HV S J50 60 . HB
J50 -< !W ~ 650 56 . HV
Grenzlastfall
HZ s
64 • HB 69 • HB
60 • HV 65 . HV
4.J.2. Laufrollen an Auszugsvorrichtungen, Drehwerken und Fahrwerken
Die nach Hertz berechneten größten Pressungen zwischen Laufrolle und Schiene dürfen die zulässigen Werte nach Tabelle 8 und 9 nicht überschreiten.
Tabelle 8 2
Zulässige Pressung in kp/cm bei Schienen
Grenzlastfall Werkstoff
HZ H
St J8 5JOO 5600
St 52 7000 7500
St 60 7500 8000
St 70 8800 9400
andere HB = HV s J50 kp/mm2 45•HB 48•HB
StlLhl.e J50 kp/mm2 -< HV s 650 Kp/mm2 42•HV 45·HV
Bei der Bemessung von Stützkugeln, Kreuzgelenken und Gleitführungen ist neben der zulltssigen Beanspruchung des Mater~als nach Abschnitt ~.1. die an den Gleitfläc.hen zulässige Pressung zu beachten.
Die grtlßte Pressung an der Gleitfläche von Stützkugeln darf im normalen Betrieb bei Verwendung von Stahl auf Stahl nicht grijßer als 120 kp/cm2 und bei Verwendung von Stahl auf Bronze nicht grijßer als 200 kp/cm2 sein.
Für Kreuzgelenke und Gleitführungen mit kleinen Relativbewegungen und unvollkommener Schmierung beträgt die zul~sige Pressung (0,5 bis 0,7)•zulad, wobei zul ad die zulässige Druckspannung des Werkstoffes ist.
Als Bezugsfläche für die Ermittlung der Pressung gilt die projizierte Fläche.
5. BESONDERE REGELN DER BERECHNUNG UND BAULICHEN DURCHBILDUNG
Die Tragwerke sind für die bauliche Durchbildung in Austührungsgruppe A oder O nach TGL 1)500 einzustufen.
5.1. Stützung und Gliederung
Die räumliche Stützung der Tragwerke auf den Fahrstrossen ist im allgemeinen statisch bestimmt auszuführen. Die Bewegungsmöglichkeit in den Gelenkverbindungen und die Freigängigkeit zwischen den Baukörpern müssen so groß sein, daß beim Fahren aus den Unebenheiten des Planums18) keine Zwängungen entstehen. Bei Abweichungen davon sind alle möglichen statisch bestimmten, für die Festigkeit maßgebenden Stützungen zu berücksichtigen.
Die Stahlkonstruktion, die bei der vorgenannten Art der Stützung als räumliches Tragwerk wirkt, soll durch geeignete Ausbildung und Gliederung die äußeren Kräfte eindeutig und klar übertragen. Das ist besonders bei statisch unbestimmter Gliederung zu beachten.
5.2. Vorschublose Schaufelradbagger
Bei Baggern ohne besondere Sicherheitseinrichtung zur Begrenzung von Anpreßkräften ist die Stahlkonstruktion so durchzubilden, daß eventuelle Schäden die Aufh~ngung des Schaufelradträgers nicht gefährden.
5.3. Nebenspannungen
Stabquerachnitte, StabanachlUsse, Knotenbleche und andere Konstruktionselemente, die die Steifigkeit der Knoten und Anschlüsse beeinflussen, sind so auszubilden, daß Nebenspannungen klein bleiben.
5. 4. Außermittiger Kraftangriff
Außermittiger Kraftangriff ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Abweichend von TGL 1J500 ist für Gurtstäbe die Außermittigkeit durch den Anschluß von verbandstäben, deren Ebene nicht in der Höhe der gemittelten Gurtschwerachs0 liegt, zu berücksichtigen.
5.5. Möc'lichkeiten zum Anheben 0
Möglichkeiten zum Anheben von Teilen des Gerätes fUr zwecke der Kontrolle oder Repara.tur müssen in ausreichendem Maße vorgesehen werden.
Seite 30 TGL 13472
5.6. Konstruktiver Korrosionssohutz
Die Konstruktion ist so durchzubilden, daß Korrosionsschäden durch Ansammlung von Wasser oder Schmutz weitestgehend vermieden werden. D!e Festlegungen der TGL 1.J500 sind zu beachten.
Fahrschienen
Konstruktive Ausbildung und Nachweis der Fahrschienenanschlüsse sind entsprechend TGL 1)470 vorzunehmen.
5.8. Schrauben und Niete
Für die schrauben- und N1etabstände gelten die Werte rur BrUckenbau nach TGL 1)500. Wenn Senkniete verwendet werden müssen, dann ist die Dicke des Bleches, in dem der Senkkopf sitzt, so zu wählen, daß !Tietlockerungen mit Sicherheit vermieden werden. Bei tragenden Teilen soll die Blechdicke mindestens 80 % des Schaftdurchmessers des Senknietes betragen.
5.9. Schweißen an kaltverformten Blechen
Schwei.ßnl:!.l:te un kaltverformten Blechen entsprechend Bild .J sind als il!ihte der Ausführungsklasse II B auszuführen und einzustufen (Beanspruch~ng rechtwinklig zur Schweißnaht).
Bild .J
Die Festlegungen gelten fUr St .JB der GUtegruppen 2 und .J nach TGL 7960 und sind una":>hängig von der Abkant- und i'lalzrichtung. Bei der Auswahl des Werkstoffes ist auch die Kaltverformung zu berUcksichtigen.
6. HERSTELLUNG UND ABNAHME
Herstellung und Abnahme erfolgen nach TGL 1)510.
Die Tragwerke von Tagebaugroßger•ten Uber 1000 t Dienstmasse unterliegen dem Uberwachungegrad 1, solche mit geringerer Dienstmasse dem U~erwachungsgrad 2.
Folgende zusätzliche Forderungen sind zu berücksichtigen:
6.1. Werkstoffe
Für das Stahltraggeruat und tür Maschinenbauteile, die für den Bestand der Gerate von Bedeutuna sind, ist Material mit Abnahmezeugnis nach TGL 16988 oder bei Import mit entsprechendem Zertirikat zu verwenden.
TGL 13472 Seite 31
FUr besonders hoch beanspruchte Bauteile können darUber hinaus zusätzliche WerkstoffprUfungen vom Konstrukteur gefordert werden.
Maschinenbauteile, von deren Tragfähigkeit der Bestand des Gerätes oder größerer Teile abhllngig ist, sind auf Oberflächenfehler und auf innere Fehler zu untersuchen.
6.2. Verarbeitung von St 45/60
Beim Einsatz von St 45/60 in Schweißkonstruktionen sind die neuesten Erkenntnisse Uber die Verarbeitung dieses Stahles zu berücksichtigen. 16)
6.3. Korrosionssohutz
Die BerUhrungsflächen in Niet- und Schraubenverbindungen sind auch bei hochfesten Baustählen mit einem Grundanstrich zu versehen.
6.4. Montage
FUr die DurchfUhrung der Montage von Tagebaugroßgeräten sind Montageanleitungen mit der Beschreibung des Montagevorganges zu geben, wobei die Berechnung nach Abschnitt 2.4.J.4. zu beachten ist.
Der Ballast ist einzuwiegen. Über den Einwägevorgang ist ein Protokoll anzufertigen. Die Ballastmasse ist an den Ballastkästen gut sichtbar anzugeben.
6.5. Kontrolle von Kontaktstellen
Die einwandfreie zeichnungsgemäße AusfUhrung von Kontaktstellen, an denen große Druckkräfte zu Ubertragen sind, ist durch Zwischenkontrollen zu prUfen und im Werkabnahmeprotokoll zu bestätigen, besonders, wenn eine nachträgliche Kontrolle nicht möglich ist.
6.6. Schwingungen
Schwingungen, die zur Beeinträchtigung der runktionssicherheit von Bauteilen führen können, sind zu beseitigen.
16) siehe Hinweise 6.
Hinweise
1. Ersatz !Ur TGL 1.3472 Ausg.9.6)
2. Änderungen gegenUber Ausg.9.6):
Vollständig überarbeitet.
J. Im vorliegenden Standard ist auf folgende Standards Bezug genommen:
5. Berechnungsgrundlagen für Maschinenteile von Tagebaugeräten des Institutes für Fördertechnik Leipzig
6. Richtlinie zur schweißtechnischen Verarbeitung des höherfesten Baustahles St 45/60 des Institutes für Fördertechnik Leipzig
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c:ii ·;::; Cl. 'ii .... C>
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OK 624.04:621.86 .87 / Fachbereichstandard 1. Änderun1
~~~e Demokfla·ti,sche
Stahlbau TG[ - -~
Stahltragwerke der T agebaugro6geräte 13472 Berechnung Bauliche Durchbildung - - ---
Gruppe 131200
Umfang 5 Seiten
Verantwortlich/bestätigt: 31. 12. 1984, VEB Schwermaschinenbaukombinat TAKRAF, Leipzig
Verbindlich ab 1. 11. 1986
In TGL 13 472 Ausg. 6.74 wurden die Seiten 1, 4, 7, 11, 20, 21, 22, 27 und 30 geändert. Seite 22, Abschnitt 3.4. und Seite 27, Abschnitt 4.2. erhielten eine vollständig neue Fassung. Tabellen und Gleichungen in diesen geänderten Abschnitten erhielten neue Zählnummern.
Seite 1, Abweichungsregelung erhält folgende Fassung:
Abweichungen von diesem Standard sind zulässig, wenn sie durch Theorie oder Versuche ausreichend begründet und von der zuständigen Prüfstelle 1 genehmigt sind.
Seite 4, Abschnitt 2., zweiter Satz lautet:
liegen besondere Belastungsverhältnisse vor, die in den nachfolgenden Angaben nicht enthalten sind, oder ist verlangt, geeignete Annahmen zu treffen, so ist rechtzeitig mit dem zuständigen Sachverständigen Einvernehmen über die für den jeweiligen Fall anzunehmenden Lasten herzustellen.
Seite 7, Abschnitt 2. \..6., ist zu ergänzen:
An besonders verschmutzungsgeföhrdeten Stellen sind, insbesondere wenn dadurch die Standsicherheit des Gerätes erheblich beeinflußt wird, geeignete Annahmen zu treffen.
Seite 11, Abschnitt 2.2.1., ist zu ergänzen:
Bei Eimerkettenbaggern ist ein teilweises Aufliegen der Eimerleiter mit 20 % der Gesamtlast aus Leiter und Kette im Ermüdungsfestigkeitsnachweis zu berücksichtigen.
Seite 20, Abschnitt 2.4.2. erhält folgende Fassung:
2.4.2. Grenzlastfall H
2.4.2.1. Fall „normaler Betrieb"
Für den Fall „normaler Betrieb" sind die Grenzwerte zu bilden aus:
Fall „ohne Betrieb"
Fördergut
Massenkräfte
Normale Neigungen
Normale Grabwiderstände
~ rnstige Nutzlasten
nach Abschnitt 2.4.1. nach Abschnitt 2.1.5. nach Abschnitt 2.1.7. nach Abschnitt 2.1.8. nach Abschnitt 2.1.9 . nach Abschnitt 2.1.11.
2.4.2.2. Fall „Ermüdung"
Für den Fall „Ermüdung" sind die Grenzwerte zu bilden aus:
Fall „normaler Betrieb"
Lasten aus teilweisem Aufliegen der Eimerleiter
Lasten aus Differenzen im Gleisabstand
Fahrwiderstände und Reibungskräfte an
nach Abschnitt 2.4.2.1 .
flach Abschnitt 2.2.1.
nach Abschnitt 2.2.4.
beweglichen Verbindungen nach Abschnitt 2.2.7.
Die Lasten nach Abschnitt 2.2.4. und 2.2.7. sind in der Regel nur bei örtlichen Untersuchungen zu berücksichtigen.
Seite 21, Abschnitt 2.4.3.1. ist zu ergänzen:
Dabei sind auch Neigungslasten aus der Verstopfung von Schurren zu berücksichtigen.
Seite 22, Abschnitt 3.4. erhält folgende Fassung:
3.4. Ermüdungsfestigkeitsnachweis
3.4.1. Allgemeines
Der Ermüdungsfestigkeitsnachweis ist für den Fall „Ermüdung" nach Abschnitt 2.4.2.2. als Betriebsfestigkeitsnachweis nach TGL 13500/01 und /02 zu führen. Dabei erfolgt die rechnerische Ermittlung des Betriebsfestigkeitsfaktors nach Abschnitt 3.4.2. oder- die Einstufung einzelner Geräteteile in Beanspruchungsgruppen nach Abschnitt 3.4.3. Sind für den nachzuweisenden Querschnitt Völligkeit und Umfang des Beanspruchungskollektivs bekannt, kann die zulässige Spannung für den Betriebsfestigkeitsnachweis nach TGL 13 500/02 berechnet werden.
Für Unterbauten und Fahrwerke kann der Ermüdungsfestigkeitsnachweis in der Regel entfallen, wenn die tragenden Teile für die bauliche Durchbildung und Ausführung in Ausführungsgruppe A nach TGL 13500/01 eingestuft werden. Er ist, insbesondere in örtlich begrenzten Bereichen dann zu führen, wenn veränderliche Lasten maßgebenden Einfluß haben.
/•1,töndige Prüfstelle ist die von der Obersten Bergbehörde dafür beauftragte oder anerkannte Institution.
1
s~ Seite 2 TGL 13 472 1. Änderung
3.4.2. Rechnerische Ermittlung des Betriebsfestigkeits-faktors
Der Betriebsfestigkeitsfaktor ist auf der Grundlage der vorhandenen Beanspruchungs- bzw. Belastungskollektive zu ermitteln. Ausgehend von den vom Betreiber des Gerätes anzugebenden Einsatzbedingungen sind die für den Betriebsfestigkeitsnachweis zu treffenden grundlegenden Annahmen zwischen Gerätehersteller und Sachverständigen abzustimmen. Dabei sind spezielle fachbezogene Festlegungen zu berücksiftigen.
Betriebsfestigkeitsfaktoren y > 2,20 für Abraumförderbrücken bzw. y > 1,69 für andere Geräte bedürfen einer besonderen Begründung. Falls keine genauere Ermittlung des Beanspruchungskollektivs erfolgt, kann der Betriebsfestigkeitsfaktor näherungsweise aus den veränderlichen Schnittgrößen der Lasten des Falles „Ermüdung" bestimmt wPrden, wenn folgende Größen bekannt sind:
Größtwert (max S•) und Kleinstwert (min S;) der Schnittgröße für jede zu berücksichtigende Belastung i
Völligkeit v, des Kollektivs der Belastungi
- .Zahl. der während der Nutzungsdauer des Gerätes auftretenden Belastungsspiele N; der Belastung i.
Der Betriebsfestigkeitsfaktor für das nachzuweisende Bauteil ist dann wie folgt zu ermitteln:
Bestimmen der Schwingbreiten d S; der Schnittgrößen für jede zu berücksichtigende Belastung
dS; =max S;-min S, (20)
Bestimmen eines Faktors y•; für jede zu berücksichtigende Belastung
•. _ · ( 2 . 1 o• )o.22e .-o.1a1 y,- ~ ·V,
Berechnen des Betriebsfestigkeitsfaktors
~ .~ S;
Y = __ii)____\ S- , wobei y ~ y (B 7). ,.., " 1
Ci> -;;·i
3.4.3. Einstufung in Beanspruchungsgruppen
(21)
(22)
Ohne differenzierte Betrachtung der Beanspruchungsbzw. Belastungkollektive ist die Einstufung einzelner Geräteteile in Beanspruchungsgruppen nach Tabelle 10 vorzunehmen.
Bei Anwendung der Tabelle 10 ist die obere Grenze anzunehmen, wenn nicht durch entsprechende Betrachtungen auf der Grundlage der Einsatzbedingungen des Gerätes eine günstigere Einstufung im angegebenen Bereich nachgewiesen wird. Dieser liegt eine über große Zeiträume hohe Auslastung der Geräte zugrunde.
Tabelle 10 Einstufung in Beanspruchungsgruppen
Geräteort, Bauteil
1. Schaufelradbagger
1.1. Geräte mit einer Dienstmasse bis 1000t
- Radausleger mit Aufhängung und Stützung
- Oberbau - V'erlodeousleger mit Aufhängung und
Stützung
1.2. Geräte mit einer Dienstmasse über 1000 t bis 2000 t
- Radausleger mit Aufhängung .und Stützung - Mast - Ballostausleger
- Oberbau, Turm
- Verlodeousleger, Bondträger des Verlode-gerätes mit Aurhängung und Stützung
1.3. Geräte mit einer Dienstmasse ü'.:ier 2000 t
- Radausleger mit Aufhängung und Stützung - Most - Ballostausleger
- Oberbau, Turm
- Verlodeausleger, Bandträger des Verlade-gerätes mit Auflfängung und Stützung
2. Eimerkettenbagger
- Eimerleiterousleger einschließlich Aufhängung und Stützung der Eimerleiter
- Oberbau im maßgebend durch Grabkräfte beeinflußten Bereich
- übriger Oberbau, Ballostausleger
- Verlodeausleger einschließlich Aufhängung und Stützung
3. Bandobsetzer und Bandwagen
- Abwurfausleger einschließlich Aufhängung und Stützung
- Aufnahmeausleger - Oberbau, Turm
- Ballastausleger einschließlich Aufhängung und Stützung
~ie a.nz1tnehmende Beanspruchungsgruppe ist mit dem Sachverständigen abzustimmen.
Beonspru-' chungsgruppe ! noch · Tabelle 11
B5bisB6/7
B4bisB5/6
B5bisB6
! B5/6 bis 86/7 B5 bis B6
. B4/5bisB5/6
B4/5 bis B5/6
B 5 bis B 6
i B4/5bisB5/6 1 84bisB5
B 4 bis B5
B 5 bis B 6
B 5 bis B 6
B 5 bis B 6 B4 bis B52)
B 5 bis B 6
: B4/5 bis B5/6 ß4/5 bis B5/6
B 4/5
3) 3)
') In örtlich begrenzten Bereichen kann eine ungünstigere Einstufung erforderlich werden. In diesen Fällen ist rechtzeitig mit dem Sachverständigen Einvernehmen herzustellen.
3) Für diese Baugruppe kann der Ermüdungsfestigkeitsnochweis in der Regel entfallen. Er ist jedoch, auch bereichsweise, dann zu führen, wenn veränderliche Belastungen maßgebenden Einfluß ausüben. Umfang des Nachweises und Beanspruchungsgruppe sind mit dem Sachverständigen abzustimmen.
1. Änderung TGL 13472 Seite 3
In Erweiterung zu TGL 13500/01 gelten für die Beanspruchungsgruppen BO bis B7 die Betriebsfestigkeitsfaktoren nach Tabelle 11.
zulässige Spannung für Einstufenbeanspruchung nach TGL 13 500/01
Entsprechend ist der Nachweis für max -r zu führen.
Seite 27, Abschnitt 4.2. erhält folgende Fassung:
4.2. Berechnung von Drahtseilen und Seiltrieben in Tragwerken
4.2.1. Allgemeines
Begriffe, Gestaltung, Berechnung, Kontrolle und Instandhaltung der Drahtseile und Seiltriebe nach den Grund-sätzen der TGL 34 022/01 bis /04. '
Die Berechnung setzt eine fachgerechte Montagetechnologie der Drahtseile voraus.
Die Seiltriebelemente sind nach Standard auszuwählen oder entsprechend nachzuweisen.
4.2.2. Nachweise
4.2.2.1. Nachweis der technischen Sicherheit für Litzen-seile in Seiltrieben
Durch die Einhaltung einer erforderlichen Sicherheitszahl erf v und eines Mindestwertes des Durchmesserverhältnisses min (D/d)' wird die technische Sicherheit der Seile im Zeitraum ihrer Arbeitsfähigkeit gewährleistet.
Es ist nachzuweisen, daß
v = ~II_ __ ~ erf v max F - und (25)
D ~ d · min ( ~ )• · f (26)
Es bedeuten
V
erf v
FeR
max FN
z
D
d
min ( ~-)•
max F
vorhandene Sicherheitszahl
erforderliche Sicherheitszahl nach Tabelle 12
rechnerische Bruchkraft des Seiles (aus Abmessungsstandards oder Katalogen zu entnehmen)
größte Zugkraft im nachzuweisenden Grenzlastfall am Krafteinleitungspunkt des Seiltriebes
Anzahl der Seilstränge
Wirkungsgrad des Seiltriebes, abhängig von der Anordnung der Seiltriebelemente und deren Wirkungsgrade l)R aus Lagerreibung und Seilbiegewiderstand.
Bei 180° Umschlingungswinkel ist
l)R = 0,96 für eine Seilrolle mit Gleitlagerung
l)R = 0,98 für eine Seilrolle mit Wölzlagerung anzunehmen.
Durchmesser des Seiltriebelementes
Seildurchmesser
für die Gewährleistung der technischen Sicherheit erforderlicher Mindestwert des Durchmesserverhöltnisses nach Tabelle 14. Spaite 6
Betriebsbedingungsfaktor nach Tabelle 12
größte Seilzugkraft im nachzuweisenden Grenzlastfall in einem Seilstrang
max F = max fN
(27) 1 . 1)
Seite 4 TGL 13 472 1. Änderung
Tabelle 12 Erforderliche Sicherheitszahl erf 'J und Betriebsbedingungsfaktor f für Litzenseile in Seiltrieben
Merkmal Grenzlastfall
' H,HZ Seile in allen Seiltrieben, außer für Bedienungsstände
f-----~-- -------- ----
Ausfall eines Seilsystems in Mehrfach- Seilaufhängungen (s. Abschnitt 2.3.5.1.) i ~-----··--------------- ___ , ____ _
s
')
HZ
erf Y
4,0
3,0
1 i
3,0 '
3,0 Verbleibendes Seilsystem bei Seil- 1
wechsel in Mehrfach-Seilauf- 1
hängungen r------------------1.-- ___ -,--- --
1,30
1,20
1,20
1,20
Seil kann in maximal beanspruchten ! H, HZ 4,5 1,40 Seilabschnitten nicht unmittelbar 1----·-· --- --------kontrolliert werden S 3,2 1,30
t---------------- - --------
Drahtseilendanschlüsse mit Spleiß, 1
Drahtseilklemmen •oder Preßverbin- HZ, S 3,6 dung (Seiltriebelemente 2. Art)
Seile, die nur zur Aufhängung von 1
Bedienungsständen dienen H 7,1 2,25
Treffen mehrere Merkmale gleichzeitig zu, ist die zugehörige größte Sicherheitszahl maßgebend.
•) Im verbleibenden Seilsystem ist die Belastung aus „normalem Betrieb" und „Wind im Betrieb" ohne Berücksichtigung des Wirkungsgrades des Seiltriebes anzunehmen.
Tabelle 13 Durchmesserverhältnis min (-~)
Betriebsbewegungen des Seiltriebes
2
sehr selten
3
selten'
4.2.2.2. Betriebsdauernachweis
Der Betriebsdauernachweis ist nach TGL 34 022/03 zu führen. liegen normale Betriebsbedingungen vor, die mit den in Tabelle 13 angegebenen Betriebsbewegungen erfaßt werden, so darf der Betriebsdauernachweis in der Form erbracht werden, daß in Abhängigkeit von der Häufigkeit der Betriebsbewegungen und von der vorhandenen Sicherheitszahl 'J des maßgebenden Grenzlastfalles H oder HZ der Mindestdurchmesser min D eines Seiltriebelementes nach Gleichung (28) berechnet wird.
min D = d · min (~ ) (28)
Außer den bereits erläuterten Größen bedeuten
ne
4
häufig
für die Gewährleistung der Betriebsdauer, die durch die Biegewechselzahl ri. angegeben wird, erforderlicher Mindestwert des Durchmesserverhältnisses nach Tabelle 13, Spalte 2 bis 5.
Für Seiltrommeln mit Seilrillen kann der arithmetische Mittelwert aus Spalte 6 und der maßgebende Spalte 2 bis 5 angewendet werden. Für Seiltrommeln ohne Seilrjllen und/ oder Mehrlagenwicklung gelten die Werte für Drahtberührung (X).
Für Drahtseile mit besonderen Konstruktionsmerkmalen, für Seilrollen mit geringem Seilauflagewinkel und für Nennzugfestigkeit crs > 1570 MPa ist TGL 34 022/03 zu beachten.
Zahl der auftretenden Einfachbiegewechsel im maximal beanspruchten Seilabschnitt bis zum Erreichen des Grenzzustandes.
Für unbewegte Seile ist der Nachweis der technischen Sicherheit analog Abschnitt 4.2.2.1. mit den erforderlichen Sicherheitszahlen nach Tabelle 14 zu führen.
Tabelle 14 Erforderliche Sicherheitszahl erf v für unbewegte Seile
Seile, die nur zur Aufhängung van Bedienungsständen dienen
3,5 3,0 1 2,2
1---=-j
7,1 1
Erfahren unbewegte Seile Beanspruchungen, die wesentlichen Einfluß auf ihre Betriebsdauer haben, z. B. Biegewechsel aus Ausgleichbewegungen an nicht drehenden Seiltriebelementen 1. Art (Ausgleich-, Ablenkrollen, Auflageschuhe, a. a.) oder Zugkraftveränderungen in entsprechender Größe und Häufigkeit an Seiltriebelementen 1. oder 2. Art, so sind diese erforderlichenfalls zu berück
sichtigen ..
6) Der größere Wert gilt für Drahtseilendonschlüsse mit Spleiß, Drahtseilklemmen oder Preßverbindung.
1. Änderung TGL 13 472 Seite 5
Seite 30, Abschnitte 5.10. und 5.11. sind neu aufzunehmen:
5.10. Drillschwingungen an Zugbändern
Es ist nachzuweisen, daß große winderregte Drillschwingungen an Zugbändern vermieden werden.
5.11. Sicherung von Oberbauten gegen Kippen
Schwenkbare Tagebaugeräte sind mit Sicherungen gegen ein Ablaufen oder Abkippen des Oberteiles auszurüsten.
Die für die Sicherungen zugrunde zu legenden Belastungsannahmen sind mit dem Sachverständigen abzustimmen.
Hinweise
In vorliegender Änderung ist auf folgende Standards Bezug genommen:
TGL 13 500/01 und /02; TGL 34 022/01 bis /04
Weitere Festlogungen sind in den Vorschriften für Berechnung und Konstrl on des VEB Schwermoschinenbaukombinot TAKRAF enthalten.