TGA-09 GEBÄUDETECHNIK Seite 1 von 29 Dipl.-Ing. KLAUS JENS VORLESUNGEN ÜBER GEBÄUDETECHNIK Version G Dipl.-Ing. Klaus JENS, 1020 Wien, Brigittenauerlände 6 Tel. +43 664 942 53 80 [email protected]TECHNISCHE GEBÄUDEAUSSTATTUNG 1 GRUNDLAGEN-1 2 WASSER 3 WÄRME 5 LUFT 6 INFORMATION 7 STROM TRANSPORT SICHERHEIT 4 KÄLTE 8 TRANSPORT 10 PROJEKTIERUNG 9 SICHERHEIT 12 ENERGIE 11 ÜBUNGEN 13 GRUNDLAGEN-2
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Dipl.-Ing.
KLAUS JENS
VORLESUNGEN ÜBER
GEBÄUDETECHNIK
Version G Dipl.-Ing. Klaus JENS, 1020 Wien, Brigittenauerlände 6 Tel. +43 664 942 53 80 [email protected]
TECHNISCHE GEBÄUDEAUSSTATTUNG
1 GRUNDLAGEN-1
2 WASSER
3 WÄRME
5 LUFT
6 INFORMATION
7 STROM
TRANSPORT
SICHERHEIT
4 KÄLTE
8 TRANSPORT
10 PROJEKTIERUNG
9 SICHERHEIT
12 ENERGIE
11 ÜBUNGEN
13 GRUNDLAGEN-2
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GEBÄUDETECHNIK
Kapitel Seite
09 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN 3
09.1 BRANDSCHUTZ 4
09.1.1 Brandabschnittsbildung 4
09.1.2 Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt 8
09.1.3 Brandmeldeanlagen 8
09.1.4 Erste Löschhilfe 10
09.1.5 Erweiterte Löschhilfe 11
09.1.6 Steigleitungen und Wandhydranten 11
09.1.7 Sprinkleranlagen 12
9.1.7.1 Gaslöschanlagen 14
09.1.8 Rauch- und Wärmefreihaltung 14
09.2 BLITZSCHUTZANLAGEN 17
09.2.1 Begriffsbestimmungen 18
09.2.2 Wirksamkeit und Schutzklasse 20
09.2.3 Bauelemente 21
09.2.4 Schutzverfahren 22
09.2.5 Messstellen 24
09.2.6 Artunterscheidung von Blitzschutzmaßnahmen 25
09.3 INTRUSIONSSCHUTZ 26
09.4 ZUTRITTSKONTROLLANLAGEN 27
09.5 LITERATURHINWEISE 28
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09 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN
Dass Gebäude ihren Gebäudenutzern „Schutz bieten“, darf man mit einem gewissen Selbst-
verständnis erwarten.
Aus Erfahrungen mit möglichen störungsbedingten Ausfällen gebäudetechnischer Anlagen-
komponenten bemüht man sich um Erhöhung der Betriebssicherheit wesentlicher Gebäude-
funktionen durch Schaffung von "Ausfallreserven" für unverzichtbare Anlagenkomponenten.
Als Beispiel dafür kann die doppelte Ausführung einer Heizwasser-Umwälzpumpe dienen,
wobei für den Normalbetrieb nur eine der beiden Pumpen (Betriebspumpe) erforderlich ist.
Bei störungsbedingtem Ausfall der Betriebspumpe würde automatisch die Reservepumpe als
Ausfallreserve zum Einsatz kommen und gleichzeitig würde eine Störungsmeldung
weitergeleitet, um eine Störungsbehebung an der ausgefallenen ursprünglichen Betriebs-
pumpe zu veranlassen. Derartige Konzepte werden auch als "redundant" bezeichnet. Unter
diesem Begriff ist das zusätzliche Vorhandensein funktional gleicher oder vergleichbarer
Anlagenkomponenten zu verstehen, wenn diese bei einem störungsfreien Betrieb im
Normalfall nicht benötigt werden.
Abbildung 09.1: Umwälzpumpe mit Ausfallreserve [15]
Aus Erfahrungen mit Unglücksfällen wurden allmählich auch bautechnische, anlagentech-
nische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen entwickelt, um das Wiederholungs-
risiko für bekannte Unglücksfälle oder deren Folgeschäden abzumindern. Auf diese Weise
haben sich Sicherheitsbestimmungen für die Errichtung, die Ausstattung und für den Betrieb
von Gebäuden entwickelt, die allmählich in Gesetze, Verordnungen, behördliche Bescheide
sowie in technische und sonstige Richtlinien aufgenommen worden sind.
Bei der Vorschreibung von Sicherheitsvorkehrungen behalten sich Baubewilligungsbehörden
aus verständlichen Gründen einen Ermessensspielraum vor, um auf neue Herausforderun-
gen zeitgerecht mit angemessenen Auflagen reagieren zu können. Es ist aus diesem
Grunde äußerst empfehlenswert, bereits vor der Einreichung von Bauvorhaben mit den dafür
zuständigen Behördenvertretern den jeweiligen Letztstand der zu erwartenden behördlichen
Sicherheitsvorschreibungen zu erörtern.
Aus der Fülle gesetzlich und behördlich vorgeschriebener sowie von Institutionen empfohle-
ner Sicherheitsbestimmungen werden nachfolgend einige Sicherheitvorkehrungen an willkür-
lich ausgewählten Beispielen beschrieben:
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09.1 BRANDSCHUTZ
Mit dem Begriff „Brandschutz“ werden Maßnahmen bezeichnet, die zur Verhütung und Be-
kämpfung von Bränden beitragen. Dem vorbeugenden Brandschutz dienen unter anderem
Regelungen über Bauabstände, Brandabschlüsse, Herstellung von Bauteilen aus unbrenn-
baren Stoffen und Einrichtungen, die im Brandfall automatisch aktiviert werden.
09.1.1 Brandabschnittsbildung
Durch Bildung von Brandabschnitten kann man im Brandfall das Übergreifen eines Brandes
auf andere Gebäudeteile erschweren oder gar verhindern und damit einen Brandschaden
möglichst klein halten. Brandabschnitte sind deshalb ein wichtiger Bestandteil des baulichen
Brandschutzes. Die Trennung der Brandabschnitte wird durch brandwiderstandsfähige Bau-
teile mit raumabschließender Wirkung vorgenommen.
Abbildung 09.2: Brandabschnitte
Die Bewertung des Brandwiderstandes von Bauteilen erfolgt nach folgenden Kriterien [169]:
R für Tragfähigkeit (Resistance)E für Raumabschluss (Etanchéité) I für Wärmedämmung (Isolation)W für StrahlungM für mechanische EinwirkungC für SelbstschließvermögenS für RauchdurchlässigkeitG für RußbrandbeständigkeitK für Brandschutzfunktion von Verkleidungen
Bei einer Klassifizierung des Brandwiderstandes nach einem EU-Grundlagendokument
„Brandschutz“ wird die Zeitspanne in Minuten ausgedrückt, während der die zuvor ange-
führten Kriterien erfüllt sind („Leistungszeit“). Wegen der Berücksichtigung einzelstaatlich
bestehender Klassen von Schutzanforderungen können „Leistungszeiten“ mit folgenden
Zahlen angegeben werden:
Leistungszeiten in Minuten: 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, und 240.
Werden Kriterien kombiniert, dann entspricht die angegebene „Leistungszeit“ dem Kriterium
mit der kürzesten Dauer.
Beispiele für tragende Bauteile:
REI [Leistungszeit] Mindestzeit, während der alle Kriterien (Tragfähigkeit,Raumabschluss und Wärmedämmung) erfüllt sind.
RE [Leistungszeit] Mindestzeit, während der die beiden Kriterien (Tragfähigkeit und Raumabschluss) erfüllt sind.
R [Leistungszeit] Mindestzeit, während der das Kriterium Tragfähigkeit erfüllt ist.
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Beispiele für nichttragende Bauteile:
EI [Leistungszeit] Mindestzeit, während der die beiden Kriterien (Raumabschluss und Wärmedämmung) erfüllt sind.
E [Leistungszeit] Mindestzeit, während der das Kriterium Raumabschluss erfüllt ist.
Die im EU-Grundlagendokument „Brandschutz“ [86] ausgewiesenen EN-Klassen stellen die
Summe der in den EU-Mitgliedstaaten vorhandenen Brandwiderstandsklassen dar. Der mit
der Brandabschnittsbildung verbundene Aufwand wäre dann vergebens, wenn sich ein
Brand über offene Tore oder Türen, Luftleitungen, Rohrleitungen oder Kabeldurchführungen
von einem Brandabschnitt in einen anderen Brandabschnitt ausbreiten könnte. Überall dort,
wo Bauteile gebäudetechnischer Anlagen brandabschnittbildende Raumumschließungs-
flächen durchdringen, sind deshalb Brandschutzabschlüsse anzuordnen, die mindestens der
gleichen Brandwiderstandsklasse entsprechen müssen wie die angrenzende Um-
schließungsfläche.
Für derartige Brandabschlüssen sind folgende Bezeichnungen üblich:
„Brandschutztore“ für Tore„Brandschutztüren“ für Türen„Brandschutzklappen“ für Einbauteile in Luftleitungen„Brandschutzmanschetten“ für Einbauteile in Kunststoff-Rohrleitungen„Kabelschottungen“ für Durchführungen von Stromkabeln
Brandschutztore und Brandschutztüren [87]
Brandschutztore und Brandschutztüren sind in Brandschutzwänden anzuordnen und mit
Selbstschließeinrichtungen auszustatten. Wenn diese Tore oder Türen betriebsbedingt in
geöffneter Stellung verbleiben sollen, dann sind sie mit Feststellanlagen auszurüsten,
welche im Brandfall - auch bei Netzstromausfall - den Schließvorgang zuverlässig auslösen.
In ÖNORM B 3851 [88] sind Anforderungen an den Rauchschutzabschluss dieser Tore und
Türen zusammengestellt.
Abbildung 09.3: Brandschutztüren [87]
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Brandschutzklappen "BSK"
Brandschutzklappen sind überall dort einzusetzen, wo Luftleitungen Brandabschnittsgrenzen
durchdringen. Ihre Aufgabe besteht darin, eine Brandausbreitung über Luftdurchtrittsöff-
nungen zwischen Brandabschnitten zu verhindern. Sie bestehen aus brandbeständigen Ge-
häusen, in welchen brandbeständige Klappen angeordnet sind, die bei Überschreitung
festgelegter Lufttemperaturen selbsttätig schließen. Die thermische Auslösung erfolgt
entweder über eine Berstsicherung (Glaspatrone mit Standardbersttemperatur von 70°C, 90,
110, 130, oder 140°C), oder mit Stellmotoren, die auch bei Stromausfall durch Federkraft
selbsttätig schließen können.
Das Schließen von Brandschutzklappen kann auch durch Fernauslösung von einer zentralen
Stelle aus (über Haltemagnet, Zugmagnet oder Stellmotor) bewirkt werden.
Den Bestimmungen der ÖNORM H 6025 [127] entsprechend sind als "BSK" gekennzeich-
nete Brandschutzklappen für genormte Brandwiderstandsklasse zu prüfen.
Abbildung 09.4: Brandschutzklappe
Brandrauchsteuerklappen "BRK"
Brandrauchsteuerklappen [91] dienen der Entrauchung von Entrauchungsabschnitten nach
einem Brand. Sie werden im Gegensatz zu Brandschutzklappen nicht temperaturabhängig
ausgelöst, sondern können über eigene Steuerungsanlagen bedarfsabhängig geöffnet oder
geschlossen werden. Ansonsten entspricht ihre Bauweise der von Brandschutzklappen. Den
Bestimmungen der ÖNORM H 6033 [128] entsprechend sind als "BRK" gekennzeichnete
Brandrauchsteuerklappen zu prüfen.
Es werden bei diesen Steuerklappen folgende Sicherheitsstellungen unterschieden:
Sicherheitsstellung „offen“: dient zur Brandrauchabsaugung eines Entrauchungs- oderBrandabschnittes
Sicherheitsstellung „geschlossen“: dient zur Vermeidung der Ausbreitung von Brand und Brandrauch in andere Abschnitte.
Zur Verhinderung von Kaltrauchübertragung ist die Auslösung von Entrauchungsklappen
über Berstsicherungen oder Schmelzlot nicht geeignet. Entrauchungs- und Brandrauch-
steuerklappen werden deshalb vorzugsweise über Rauchmelder ausgelöst.
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Brandschutzmanschetten
werden dort angeordnet, wo Kunststoffrohrleitungen Brandabschnittsgrenzen durchdringen.
Sie bestehen aus einer um das Rohr angeordneten brandbeständigen Einfassung, die mit
einer brandbeständigen aufquellbaren Masse gefüllt ist. Bei Überschreitung einer Aus-
lösungstemperatur quillt die Masse auf und verschließt die Rohrdurchführung mit dem
thermisch erweichten Kunststoffrohr.
Abbildung 09.5: Brandschutzmanschetten
Kabelschottungen [92]
kommen für unterschiedliche Bauteildurchführungen durch Brandabschnittsgrenzen zum
Einsatz, in allen Fällen bei Kabeldurchführungen. Sie bestehen aus starren Umhüllungen,
die mit brandbeständiger Masse gefüllt sind. Bei Überschreitung einer Auslösungstemperatur
quillt die brandbeständige Masse auf und verschließt die Bauteildurchführung.
Abbildung 09.6: Kabelschottungen [17]
Brandabschottungen
Schutzwürdige Bauteile oder Installationstrassen können durch brandbeständige Umhüllun-
gen von Brandabschnitten in der Weise abgeschottet werden, dass sie brandschutztech-
nisch nicht mehr dem von ihnen getrennten Brandabschnitt zuzuordnen sind.
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Abbildung 09.7: Brandabschottungen
09.1.2 Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt
Herkömmliche Kabel mit Isoliermaterial aus Polyvinylchlorid („PVC“) setzen in Brandfall
Qualm und säurebildende korrosive Brandgase frei, verlieren bei Überschreitung einer kriti-
schen Brandenergie rasch ihre flammhemmende Eigenschaft sowie ihre Funktionstüchtigkeit
und können zur Ausbreitung eines Brandes beitragen.
Diese Unzulänglichkeiten lassen sich durch Einsatz von „halogenfreien Sicherheitskabeln“
vermeiden. Die für diese Art von Kabel verwendeten Gummi- oder Kunststoffmischungen
setzen im Brandfall zwar nur geringe Mengen an sichtbehinderndem Qualm, jedoch keine
Salzsäuredämpfe frei. Die bei Verbrennung von Polyvinylchlorid (Kurzzeichen PVC) freiwer-
denden Salzsäuredämpfe gefährden Menschen, elektronische Anlagen und Gebäude.
Weil der Funktionserhalt einer Kabelanlage nicht nur von der Kabelbeschaffenheit, sondern
auch von der Beschaffenheit des Befestigungs- und Tragesystems abhängt, wird für den
Nachweis des Funktionserhaltes einer Kabelanlage das aus Kabel und Tragevorrichtung be-
stehende System nach den Bestimmungen der ÖNORM/DIN 4102-12 (2009) [93] gemein-
sam geprüft.
In Ausschreibungen sollte für sicherheitsrelevante Kabelanlagen die Vorlage von Prüfzeug-
nissen gefordert werden, die nach dieser Norm die Dauer des Funktionserhaltes im Brandfall
(in Minuten) bestätigen (z.B.: E30, E60 oder E90).
09.1.3 Brandmeldeanlagen
Durch den Einsatz von Brandmeldeanlagen soll ein Entstehungsbrand so zeitgerecht an
eine Brandbekämpfungsstelle gemeldet werden, dass noch geeignete Brandbekämp-
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fungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Anforderungen, Prüfverfahren und
Leistungsmerkmale für derartige Anlagen sind unter anderem in der Technischen Richtlinie
TRVB 123 S (2017) [94] und ÖNORM EN 54-21 (2006) [177] und festgelegt. Die Errichtung
und der Betrieb von Brandmeldeanlagen sollten forlgenden Grundsätzen entsprechen:
An den zu überwachenden Stellen sollen Brandkenngrößen mit Brandmeldern er-fasst, und in elektrische Größen umgewandelt werden.
Übersteigt die Brandkenngröße einen bestimmten Wert, dann soll ein elektrischesSignal an die Brandmeldezentrale abgegeben und dort als Brandmeldung optisch undakustisch angezeigt werden.
Automatische Brandmeldeanlagen sollen auch mit nicht automatischen Brandmeldern(z.B. Druckknopfmeldern) ausgerüstet werden.
Störungen in Verbindungsleitungen zwischen einzelnen Anlageteilen sowie Störungender Energieversorgung sollen an der Brandmeldezentrale optisch und akustischangezeigt werden, sodass eine Störungsbeseitigung veranlasst werden kann.
Als Energieversorgung soll ein elektrisches Netz und ein Akkumulator zur Verfügungstehen. Bei Ausfall des elektrischen Netzes soll der Akkumulator die elektrischeEnergieversorgung für eine vorgegebene Zeit übernehmen können.
Durch eine betriebsspezifische Alarmorganisation soll sichergestell werden, daß einBrandalarm jederzeit durch Personen entgegengenommen werden kann und daß da-durch Brandbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
Abbildung 09.8: Aufbau einer Brandmeldeanlage
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09.1.4 Erste Löschhilfe
Unter „Erster Löschhilfe“ sind jene Löschmaßnahmen zu verstehen, die vor Eintreffen der
Feuerwehr im unmittelbaren Gefahrenbereich mit vorhandenen Kleinlöschgeräten durchge-
führt werden können.
Tragbare Feuerlöscher sind in ÖNORM EN 3-7 für folgende Brandklassen [178] genormt:
Abbildung 09.9: Tragbare Feuerlöscher nach ÖNORM EN 3-7 [96]
In Richtlinie TRVB 124 F (2017) [95] sind für erhältliche tragbare Feuerlöscharten folgende
Kurzbezeichnungen in Abhängigkeit von der Löschmittelmenge für diese Brandklassen [178]
Der innere Blitzschutz muss innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage gefährliche
Funkenbildung verhindern, die ein Blitzstrom verursachen kann, der durch die Leiter des
äußeren Blitzschutzes fließt. Gefährliche Funkenbildung kann verhindert werden durch
Potenzialausgleichsverbindungen oder durch Trennung zwischen den Teilen.
Blitzschutz-Potenzialausgleich
Ein Blitzschutz-Potenzialausgleich wird dadurch erreicht, dass der Leiter des äußeren
Blitzschutzes mit dem Metallgerüst der baulichen Anlage, mit den Installationen aus Metall,
mit den äußeren leitenden Teilen und mit den Einrichtungen der elektrischen Energie- und
Informationstechnik im zu schützenden Volumen verbunden wird. Diese Verbindungsmaß-
nahmen bestehen aus Potenzialausgleichsleitungen, wenn die durchgehende elektrische
Leitfähigkeit nicht durch die natürlichen Verbindungen erreicht wird oder aus Ableitern, wenn
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direkte Verbindungen mit Potenzialausgleichsleitern nicht erlaubt sind. Überschläge können
auch zu Metallteilen außerhalb der zu schützenden baulichen Anlage auftreten, wenn diese
sich nahe an Leitungen des äußeren Blitzschutzes befinden. Wenn diese gefährliche Aus-
maße annehmen können, dann müssen sie mit den für inneren Blitzschutz angeführten
Maßnahmen verhindert werden. Für außerhalb von Schutzbereichen liegende Metallteile
kann ein Blitzschutz- Potenzialausgleich erforderlich werden. Ableiter sind auf geeignete
Weise so zu installieren, dass sie für Überprüfungen leicht zugänglich sind.
Blitzschutz-Potenzialausgleich für metallene Installationen
Der Blitzschutz-Potenzialausgleich ist an den folgenden Stellen auszuführen:
Im KeIlergeschoß oder im Bereich des Erdniveaus. Potenzialausgleichsleitungen sindmit der Potenzialausgleichsschiene (Haupterdungsschiene, Haupterdungsklemme) zuverbinden, die so zu installieren ist, dass sie für Überprüfungen leicht zugänglichbleibt. Die Potenzialausgleichsschiene ist an die Erdungsanlage anzuschließen. Beigroßen baulichen Anlagen können mehrere miteinander verbundene Potenzialausgleichsschienen installiert sein.
Wo Anforderungen an die Trennung nicht erfüllt sind, ist der Blitzschutz-Poten-zialausgleich nur auf Erdbodenniveau auszuführen. Potenzialausgleichsverbindungenwerden an den Verbindungsstellen von Ringleitern mit den Ableitungen empfohlen.
In großen baulichen Anlagen können mehrere Potenzialausgleichsschienen installiert wer-
den, die miteinander verbunden sein müssen. Fließt durch die Verbindung zwischen den
Potentialausgleichsschienen ein Blitzteilstrom, dann verursacht dieser Spannungsabfälle
und damit Potenzialdifferenzen. Diese Potenzialdifferenzen treten auch zwischen allen an
verschiedenen Potenzialausgleichsschienen angeschlossenen leitenden Teilen auf und er-
fordern gegebenenfalls die Anordnung zusätzlicher Potenzialausgleichsleitungen. Kann der
Sicherheitsabstand zwischen dem Blitzschutzsystem und den leitenden Installationen nicht
eingehalten werden, dann muss eine Verbindung (über Ableiter) hergestellt werden.
Blitzschutz-Potenzialausgleich für äußere leitende Teile
Für äußere leitende Teile muss der Blitzschutz-Potenzialausgleich möglichst nahe an der
Eintrittstelle in die bauliche Anlage durchgeführt werden. Potenzialausgleichsleitungen müs-
sen dem durchfließenden Teil des Blitzstromes ohne Beschädigung standhalten.
09.3 INTRUSIONSSCHUTZ
Unter dem Sammelbegriff „Intrusionsschutz“ werden Schutzvorkehrungen zusammenge-
fasst, die zur wirkungsvollen Abwehr von Wirtschaftskriminalität oder sonstigen kriminellen
Handlungen beitragen. Nach Schutzbereichen lassen sich in folgende Arten aufgliedern:
Perimeterüberwachung
diese beginnt bereits im Gelände vor den zu schützenden Gebäuden und Einrichtungen;
Außenhautüberwachung
Gebäudeaußenflächen, Türen, Fenster und sonstige Gebäudeöffnungen werden überwacht;
Zugangsüberwachung
dient der Kontrolle von Zugängen zu sicherheitsempfindlichen Bereichen in Gebäuden;
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Innenraumüberwachung
dient der Überwachung sicherheitsempfindlicher Bereiche in Innenräumen.
Einem Sicherungskonzept entsprechend werden für die zu überwachenden Bereiche Melder
eingesetzt, die üblicherweise nach folgenden Meldeprinzipien physikalische Kenngrößen in
In einer Intrusionsmeldezentrale werden alle eingehenden Meldungen erfasst, ausgewertet
und angezeigt. Im Alarmfall werden einer festgelegten Alarmorganisation entsprechend be-
stimmte Personen alarmiert (z.B.: Werkschützer, Verantwortliche, Bewachungsunternehmen,
Polizei, anonyme Öffentlichkeit).
Abbildung 09.26: Alarmorganisation [17]
Meldezentralen lassen sich auch mit Komponenten von Datenverarbeitungsanlagen kombi-
nieren, die im Alarmfall den zu alarmierenden Personen gezielt jene Informationen über-
mitteln können, die für die zu ergreifenden Maßnahmen von Bedeutung sind.
09.4 ZUTRITTSKONTROLLANLAGEN
Durch den Einsatz von Zutrittskontrollanlagen soll sichergestellt werden, dass Unberechtigte
keinen Zugang zu bestimmten Räumen, Sicherheitsbereichen oder Gebäuden erhalten. Be-
rechtigte Personen erhalten spezielle Ausweiskarten, mit welchen die von Ausweislesern
kontrollierten Türen geöffnet werden können, falls dafür Berechtigungen bestehen. Durch
Programmierung der Zutrittskontrollanlagen können zeitabhängige Zutrittskriterien und Be-
rechtigungsgruppen gebildet werden. Diese Anlagen bilden wesentliche Komponenten von
Informations- und Sicherheitskonzepten und sind deshalb wie zentrale Leittechnikanlagen in
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geschützten Räumen anzuordnen. Zutrittskontrollanlagen sollen folgenden Mindestanforde-
rungen entsprechen:
Nur berechtigten Personen soll der Zutritt zu kontrollierten Räumen möglich sein.
Der Zeitraum für den Aufenthalt identifizierbarer Personen in kontrollierten Räumenmuss festgelegt werden können.
Berechtigungsänderungen müssen dokumentiert und rasch vorgenommen werdenkönnen.
Für Schleusenzonen müssen Schleusenbedingungen vorgegeben werden können(z.B.: Entriegelung der zweiten Schleusentüre erst nach Geschlossenmeldung derersten Schleusentüre).
Abbildung 09.27: Systemkonzept einer Zutrittskontrolanlage [17]
09.5 LITERATURHINWEISE
Die Aktualität von Normen (mit Ausgabejahr) ist vor deren Anwendung zu überprüfenhttps://shop.austrian-standards.at
[15] Pech, Jens „Baukonstruktionen Band 15 Heizung und Kühlung“ISBN 3-211-21501-8 Springer Wien New York
[17] Pech, Jens „Baukonstruktionen Band 17 Elektro- und Regeltechnik“ ISBN 978-3-211-33034-0 Springer Wien New York
[22] TRVB 128 S (2012) „Ortsfeste Löschwasseranlagen naß und trocken“ www.pruefstelle.at
[86] Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG des Rates vom 1988-12-21: Grundlagendoku-mente zu dieser Richtlinie“, herausgegeben von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, Generaldirektion Industrie, erneuert durch Bauprodukte-Verordnung vom 2010-10-21.
[87] ÖNORM B 3850 (2006) Feuerschutzabschlüsse - Drehflügeltüren und -tore sowie Pendeltüren – Anforderungen und Prüfungen für ein- und zweiflügelige Elemente;aktualisiert 2014
[88] ÖNORM B 3851 (2004) Rauchschutzabschlüsse – Drehflügel- Pendeltüre und -tore, Anforderungen und Prüfungen für ein- und zweiflügelige Elemente; aktualisiert 2014
[89] ÖNORM EN 15650 (2010) "Lüftung von Gebäuden - Brandschutzklappen"
Version G Dipl.-Ing. Klaus JENS, 1020 Wien, Brigittenauerlände 6 Tel. +43 664 942 53 80 [email protected]
[90] ÖNORM H 6029 (2009) "Lüftungstechnische Anlagen - Brandrauchverdünnungs-Anlagen (BRV-Anlagen)"
[91] ÖNORM H 6031 (2007) "Lüftungstechnische Anlagen - Einbau und Kontrollprüfung von Brandschutzklappen und Brandrauch-Steuerklappen"; aktualisiert 2014
[92] DIN EN 15882-3 (2009) "Erweiterter Anwendungsbereich der Ergebnisse aus Feuer-widerstandsprüfungen für Installationen - Teil 3: Abschottungen
[93] ÖNORM DIN 4102-12 (2000) "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen" - Teil 12: Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen - Anforderungen und Prüfungen
[94] TRVB 123 S (2016) „Brandmeldeanlagen“ www.pruefstelle.at
[95] TRVB 124 F (2017) „Erste und erweiterte Löschhilfe“ www.pruefstelle.at
[96] ÖNORM EN 3-7 (2007) "Tragbare Feuerlöscher" -
[97] ÖNORM EN 12845 (2009) Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen - Automatische Sprinkleranlagen – Planung und Installation und Instandhaltung aktualisiert 2016
[98] Pech, Jens, Warmuth, Zeininger „Baukonstruktionen Sonderband Parkhäuser – Garagen“ ISBN- 10 3-211-25254-1 Springer Wien New York
[100] Technische Gebäudeausstattung -TU Wien Kapitel 01 bis 13 http://www.hochbau.tuwien.ac.at/lehre/downloads/
[102] ÖVE/ÖNORM E 8049-1 (2001) "Blitzschutz baulicher Anlagen" - Teil 1: Allgemeine Grundsätze
[103] ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1 (2013) "Errichtung von elektrischen Anlagen mit Nennspannungen bis AC 1000 V und DC 1500 V" - Teil 1: Begriffe und Schutz gegen elektrischen Schlag (Schutzmaßnahmen) (Änderung)
[104] ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 (2012) „Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagenund Personen (IEC 62305-3:2010 modifiziert; deutsche Fassung)
[127] ÖNORM H 6025 (2012) " Lüftungstechnische Anlagen - Brandschutzklappen - (BSK)"- Nationale Ergänzungen zu ÖNORM EN 1366-2, EN 13501-3 und EN 15650
[128] ÖNORM H 6033 (2012) Lüftungstechnische Anlagen-Brandrauchsteuerklappen BRK -Nationale Ergänzungen zu ÖNORM EN 12101-8, EN 13501-4 und EN 1366-10; aktualisiert 2013
[168] ÖNORM EN 13501-1 (2009) Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungenzum Brandverhalten von Bauprodukten
[169] ÖNORM EN 13501-2 (2016] „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen
[170] DIN 14461-2 (2009) Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen – Teil 2: Einspeiseeinrichtung und Entnahmeeinrichtung für Löschwasserleitungen „trocken“
[171] ÖNORM EN 15004-9 (2016) Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen – Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln - Teil 9: Physikalische Eigenschaften und Anlagenaus-legung für Löschmittel IG-55 (ISO 14520-14:2015, modifiziert)
[172] ÖNORM EN 12101-2 (2017) Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)
[173] ÖNORM H 6028 (2013) Lüftungstechnische Anlagen – Differenzdruckanlagen (Druckbelüftungsanlagen) – Überströmelemente (DÜE) für definierte Luftströmung durch Wände und Decken mit und ohne Anforderungen an den Feuerwiderstand.
[177] ÖNORM EN 54-21 (2006) Übertragungseinrichtungen für Brand- und Störungs-meldungen Teil 7: Eigenschaften, Löschleistung, Anforderungen und Prüfungen
[178] ÖNORM EN 2 (2004) Brandklassen
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