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Als Trinkwasser gilt unabhängig vom Verwendungszweck ein für menschlichen Genuss und
Gebrauch geeignetes Wasser.
Als Nutzwasser wird Wasser bezeichnet, das für menschlichen Genuss nicht geeignet ist.
Sind innerhalb eines Grundstückes Versorgungseinrichtungen sowohl für Trinkwasser als
auch für Nutzwasser vorhanden, dann sind diese so übersichtlich anzuordnen und zu kenn-
zeichnen, dass sie nicht miteinander verwechselt werden können. Eine Verbindung von Trink-
wasserleitungen mit Nutzwasserleitungen ist unzulässig.
Wird Löschwasser einer Trinkwasseranlage entnommen, so ist aus hygienischen Gründen
am Beginn der Löschleitung ein baumustergeprüfter Rückflussverhinderer einzubauen. Darü-
ber hinaus sind am Ende von Löschwasserleitungen Entnahmestellen vorzusehen.
Von Löschwasserleitungen abzweigende Verbrauchsleitungen müssen für sich absperrbar
sein.
2.2 � Projektierung von Versorgungsleitungen
Ein Teil der zur Projektierung von Wasserversorgungsanlagen überlieferten technischen Er-
fahrungen wurde als Projektierungsgrundsätze in Normen aufgenommen, wie beispielsweise :
• Verbrauchsleitungen sind möglichst geradlinig und mit Steigung zu den Entnahme-stellen anzuordnen. An Tiefpunkten sind Entleerungsvorrichtungen vorzusehen.
• Verteilungs- und Steigleitungen müssen einzeln absperrbar und entleerbar sein und sollen mit Schildern gekennzeichnet werden.
• Jede Wohnung oder sonstige Einheit soll jeweils nur über eine Leitung versorgt werden, in die bei Bedarf ein eigener Wasserzähler eingebaut werden kann.
• Armaturen sind so anzuordnen, dass sie zugänglich und leicht bedienbar sind.
• Bei Leitungsführung in nicht frostfreien Bereichen muss in geeigneter Weise für den Frostschutz gesorgt werden.
• Die Verlegung von Leitungen in Decken sowie in und unter Fußböden ist möglichst zu vermeiden.
• Bei Mauer- und Deckendurchführungen ist eine Rohrummantelung anzuordnen, um die Beweglichkeit des Rohres zu ermöglichen und Schallübertragung zu vermeiden.
• Durch Schlitze oder Durchbrüche für die Leitungsführung darf die statische Sicher-heit von Bauwerken nicht beeinträchtigt werden.
• Die Verlegung von Verbrauchsleitungen durch Abwasserkanäle oder Abwasser-schächte, Kaminmauerwerk, Zu- und Abluftschächte, Aufzugschächte sowie durch Transformator- und Öllagerräume ist unzulässig
• Mit Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit soll die Fließgeschwindigkeit in Verbrauchs-leitungen mindestens 1 m/s betragen. Mit Rücksicht auf Fließgeräusche soll die maximale Fließgeschwindigkeit 2 m/s nicht überschreiten.
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Fließgeschwindigkeit "w" mit physikalische Einheit: Meter / Sekunde [ m/s ]
Den in Normen angeführten Erfahrungswerten entsprechend sollten die Fließgeschwindigkei-
ten in Verbrauchsleitungen im Bereich zwischen w = 1 und 2 m/s gewählt werden :
Die erforderlichen Nenndurchmesser von Verbrauchsleitungen sind für die ermittelten Spitzen-
durchflüsse nach folgender Tabelle so zu wählen, dass die Fließgeschwindigkeiten im Bereich
zwischen 1 m/s und 2 m/s liegen :
Tabelle T 02.04
15 0,5 0,18 2,0 0,35
20 1,6 0,31 6,3 0,63
25 3,9 0,49 15,4 0,98
32 10,3 0,80 41,4 1,61
40 25,3 1,26 101,1 2,51
50 61,7 1,69 246,7 3,93
65 176,1 3,32 704,6 6,64
80 404,3 5,03 >1000 10,05
100 987,0 7,85 >1000 15,71
l /s
Fließgeschwindigkeit w
Q S
bei 2 m/sbei 1 m/s
! B
Durch-
messer
DN ! B Q S
BW l /s BW
2.7 Projektierung von Entwässerungsanlagen
Ein Teil der zur Projektierung von Entwässerungsanlagen überlieferten technischen Erfah-
rungen wurde als Projektierungsgrundsätze in Normen aufgenommen, wie beispielsweise :
• Jede Ablaufstelle in Gebäuden ist zur Verhinderung des Austrittes von Kanalgasen mit einem Geruchsverschluss zu versehen, soferne sie nicht aus einem mit Geruchs-verschluss versehenen Entwässerungsgegenstand besteht.
• Jeder Wasserablauf muss einen gesicherten Wasserzulauf zur Ergänzung des Sperr-wassers haben.
• Anschlussleitungen von Entwässerungsgegenständen sind so auszuführen, dass zwi-schen dem Wasserspiegel im Geruchsverschluss und der Sohle der Anschlussleitung am Fallleitungsabzweiger ein Höhenunterschied von h ≥ DN2 vorhanden ist.
• Bei Regenwasserabläufen im Bereich von Gebäuden muss die Geruchsverschlusshöhe mindestens 100 mm betragen.
• Es dürfen keine Druckschwankungen auftreten, die das Sperrwasser aus den Geruchver-schlüssen absaugen oder in die Entwässerungsgegenstände zurückdrücken.
• Entwässerungsanlagen müssen neben dem Abfluss der Abwässer einen einwandfreien Luftaustausch gewährleisten.
• Grundleitungen sind frostfrei anzuordnen.
• In Entwässerungsanlagen soll Abwasser geräuscharm abgeführt werden.
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• Die Selbstreinigungsfähigkeit der Entwässerungsanlage muss sichergestellt sein. Bei der üblichen Freispiegelentwässerung ist dafür ein ausreichender Füllungsgrad ( h/di ) und eine mittlere Fließgeschwindigkeit ( v ) erforderlich.
• Abwässer sind auf kürzestem Weg und so störungsfrei abzuleiten, dass sich in den Leitungen keine Ablagerungen bilden können. Abwasserleitungen dürfen deshalb in Fließ-richtung nicht verjüngt werden.
• Häusliche oder tierische Abfälle (z.B. Müll, Stallmist) und Abwässer aus landwirt-schaftlichen Betrieben (z.B. aus Jauchengruben) dürfen in Entwässerungsanlagen nicht eingebracht werden.
• In Räumen mit Heizanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe (gefährliche Stoffe, die schwerer als Luft sind) darf kein Bodenablauf eingebaut werden.
• Durch Abwasser- und Lüftungsleitungen darf der geforderte Brandwiderstand von Trenn-bauteilen zwischen benachbarten Brandabschnitten nicht beeinträchtigt werden.
2.8 Anwendungsbereich von Regelwerken
In Europa existieren eine Reihe von Entwässerungssystemen, die aufgrund unterschiedlicher
technischer Gewohnheiten entstanden sind. Man konnte sich auf europäischer Ebene bisher
nicht auf ein einheitliches europäisches Entwässerungssystem einigen und hat sich daher auf
folgende 4 Systemtypen festgelegt:
Tabelle T 02.05
I 0,5Einzelfallleitungsanlage mit teilgefüllten
Sammelanschlussleitungen
II 0,7
Einzelfallleitungsanlage mit teilgefüllten
Sammelanschlussleitungen und geringeren
Abmessungen
III 1,0Einzelfallleitungsanlage mit vollgefüllten
Sammelanschlussleitungenen
IVAufteilung in zwei Leitungssysteme
(Grauwasser, Schmutzwasser)
Schema
ENTWÄSSERUNGSSYSTEMEnach ÖNORM EN 12056-2 Abschnitt 4.2
BeschreibungSystem-
typ h / d i
Füllgrad
In einer gebäudebezogenen Gesamtanlage darf nur ein Systemtyp zur Anwendung gelangen.
In Österreich ist vorzugsweise das System I unter Berücksichtigung der in Abbildung
A 02.02 angeführten Regelwerke3 anzuwenden :
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Bezeichnung von Entwässerungsleitungen Abbildung A 02.02
1 m
Gru
ndst
ück
gre
nze
Geb
äu
de
gre
nze
ÖNORM EN 12056 ÖNORM EN 752
ÖNORM B 2501
ÖNORM B 2503
ÖNORM EN 1610
GrundstücköffentlicherBereich
Sammelan-schlussleitung
Einzelan-schlussleitung
Reg
en
wass
erf
alll
eitu
ng
Geb
äu
de
gre
nze
Fa
llle
itung
AnschlusskanalGrundleitung
Lüft
un
gsl
eitu
ng
Sammelleitung
2.9 Begriffsbestimmungen
Abscheider : Einrichtungen, die Stoffe wie Leichtflüssigkeiten, Fette u.a. aus dem Abwasser abscheiden.
Abwasserhebeanlagen : Einrichtungen, die das Abwasser aus tiefer gelegenen Behältern in höher gelegene Abwasser-leitungen fördern.
Anschlusswert "DU" ("design unit") Der Anschlusswert ist ein Bemessungswert für Entwässerungsanlagen und entspricht dem Schmutzwasserabfluss eines Entwässerungsgegenstandes in der Zeiteinheit.
Abflusskennzahl "K" : Durch die Abflusskennzahl "K" wird die Benutzungshäufigkeit von sanitären Entwässerungs-gegenständen berücksichtigt. Tabelle T 02.06
Schmutzwasserabfluss "Qww" (quantity of waste water) :
Der Schmutzwasserabfluss QWW in einem Teil oder der gesamten Entwässerungsanlage dient der Bemessung von Entwässerungsleitungen unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit und wird nach folgender Näherungsgleichung ermittelt:
Schmutzwasserabfluss Gleichung G 02.04
Größen Q WW = K ! " DU
Einheiten [ l / s ] QWW Schmutzwasserabfluss K Abflusskennzahl DU Anschlusswert "design unit"
Dauerabfluss "QC" Abfluss, der ununterbrochen durch die Entwässerungsanlage geleitet wird.
Pumpenförderstrom "QP" Förderstrom, der mit Pumpen durch die Entwässerungsanlage geleitet wird.
Gesamtschmutzwasserabfluss "Qtot" Der Gesamtschmutzwasserabfluss Qtot dient der Bemessung von Entwässerungsleitungen unter Berücksichtigung von Gleichzeitigkeit, Dauerabfluss und Pumpenförderstrom nach folgender Gleichung : Gesamt- Schmutzwasserabfluss Gleichung G 02.05
Füllgrad: Mit Füllgrad einer Entwässerungsleitung wird das Verhältnis des zu erwartenden Wasserstan-des "h" zum inneren Rohrdurchmesser "di" bezeichnet.
Grundleitung : Entwässerungsleitung, die innerhalb eines Gebäudes oder in der Erde unter den Fundamen-ten verlegt ist, an die Fallleitungen angeschlossen sind.
Sammelleitung : Liegende, in der Regel frei verlegte Leitung zur Aufnahme des Abwassers von Fall- und An-schlussleitungen.
Einzelanschlussleitung : Leitung vom Entwässerungsgegenstand bis zur Einmündung in die weiterführende Sammel-anschluss-, Fall-, Sammel- oder Grundleitung.
Sammelanschlussleitung : Leitung zur Aufnahme des Abwassers mehrerer Einzelanschlussleitungen bis zur Einmündung in die Fall-, Sammel- oder Grundleitung.
Sturzstrecke : Teil einer Anschlussleitung mit mehr als 45° Neigung und mehr als 0,2 m Höhenunterschied.
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Fallleitung : Senkrechte Leitung, die durch ein oder mehrere Geschosse führt.
Lüftungsleitung : Leitung, die nur dem Luftdruckausgleich dient.
Nennweite "DN" : Als Nennweite "DN" wird in ÖNORM EN 12056 für Entwässerungsrohre eine genormte Kenn-größe definiert, die ungefähr dem äußeren Durchmesser einer Rohrleitung mit einer gerunde-ten Zahl in mm entspricht. Den jeweiligen Nennweiten ist ein Mindest- Innendurchmesser "dimin" zugeordnet.
Nennweite "DN/OD" : Mit dieser Bezeichnung4 wird auf Nennweiten in Produktnormen für Kunststoffrohre Rücksicht genommen. Auch diesen Nennweiten ist jeweils ein Mindest- Innendruchmesser "dimin" zuge-ordnet. Tabelle T 02.07
d i min mm 26 34 44 49 56 68 75 79 96 113 146 184 207 230 290
Normzahlreihe
Mindest- Innen-
durchmesser :
Schmutzwasser "SW" : Sammelbezeichnung für Grau- und Schwarzwasser
Grauwasser: Bei der Nutzung von "Grauwasser" soll nur geringfügig verunreinigtes Abwasser für unter-geordnete Zwecke (z.B. für Toilettenspülung) einem nochmaligen Einsatz zugeführt werden. Trotz der Einfachheit der Idee konnte sie sich bisher auf dem Markt noch kaum durchsetzen. Einerseits erfordert eine Grauwasseranlage (ebenso wie eine Regenwasseranlage) eigene Leitungsinstallationen, andererseits ergibt sich bei manchen derartigen Anlagen das Problem, dass das gesammelte warme, leicht verschmutzte Wasser zu faulen und damit zu riechen beginnt. Es entstehen Schwefelwasserstoffausdünstungen. Professionelle Grauwasser-anlagen lösen das Geruchsproblem mit einer biologischen Reinigungsstufe, beispielsweise einem Schilfbeet, oder aber mit biologischen Klärprozessen im Grauwassersammelbehälter. Nach Möglichkeit sollte in Gebäuden Schmutzwasser ("SW") und Regenwasser in getrennten Leitungen abgeleitet werden.
Geruchsverschluss : Einrichtung, die das Austreten von Kanalgasen verhindert. Der Wasserabfluss darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Sperrwasser darf weder durch Unterdruck durchbrochen, noch durch Überdruck herausgedrückt werden. Bei Absaugurinalen und Absaugklosetts ist das Wiederauffüllen des Geruchsverschlusses durch entsprechende Einrichtungen zu sichern. Abbildung A 02.03
Sperrwasser-
höhe
Geruchverschluss mitwirksamem Wasserstand
Kugelsifon bleibt auch nachSperrwasserverlust wirksam
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Sperrwasserhöhe : Wirksamer Wasserstand im Geruchverschluss. . Für Sperrwasserhöhen sind folgende Min-destwerte einzuhalten :
bei Abläufen für Schmutzwasser : 50 mm bei Abläufen für Regenwasser : 100 mm
Durch den Abflussvorgang darf die Sperrwasserhöhe höchstens um 25 mm verringert werden. Der Restwasserstand muss stets über 20 mm liegen. Wenn zu erwarten ist, dass der Rest-wasserstand durch Verdunstung unter den Mindestwert von 20 mm absinken kann, sind Kugelsifone einzusetzen. Diese ermöglichen auch ohne Sperrwasser einen wirksamen Ge-ruchsverschluss.
Trennsystem : Erfolgt die Abwasserableitung nach dem Trennsystem, dann müssen Schmutzwasser und Regenwasser ausnahmslos getrennt in den Schmutz- bzw. Regenwasserkanal abgeleitet werden. In Schmutzwasserleitungen dürfen daher keine Regen-, Kühl- oder Drainagewässer, in Regenwasserleitungen keine Schmutzwässer eingeleitet werden.
Mischsystem : Nur bei lotrechten Fallleitungen (mindestens DN 100) ohne jede Verziehung bis zu 26 m Höhe kann in Ausnahmefällen Regenwasser von Dachflächen bis höchstens 100 m² auch in eine Fallleitung gemeinsam mit Schmutzwasser abgeleitet werden. In den beiden untersten Ge-schossen dürfen an Schmutzwasser- Fallleitungen, die auch Regenwasser führen, Ein-richtungsgegenstände nur über eine Umgehungsleitung angeschlossen werden. Ansonsten müssen Schmutzwässer und Regenwässer in getrennten Fallleitungen abgeleitet werden. Diese dürfen erst in der Grundleitung, möglichst außerhalb des Gebäudes, zusammengeführt werden. Abbildung A 02.04
Ko
ntr
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Mischsystem Trennsystem
Re
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Bei Entwässerungsanlagen im Trennsystem sind für Schmutz- und Regenwasser getrennte
Schächte vorzusehen. Putzstücke für Schmutzwasser und solche für Regenwasser dürfen
nicht in einem gemeinsamen Schacht angeordnet werden.
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In Abwasseranlagen dürfen gesundheitsschädigende Stoffe sowie Stoffe, die geeignet sind,
die Benützbarkeit, den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der Entwässerungsanlage zu
beeinträchtigen, nicht eingeleitet werden. Zu diesen Stoffen zählen :
• Feste Stoffe wie, Schutt, Asche, Sand u.a.
• feuergefährliche Stoffe
• radioaktive Stoffe
• Stoffe, die das biologische Leben in Abwasserreinigungsanlagen und Vorflutern stören können, wie Fette, Öle, Säuren, Alkalien, Emulsionen, Phenole, Antibiotika u.a.
• Stoffe, die belästigende Gerüche verursachen
• Infektiöse Abwässer z.B. aus Krankenanstalten oder Laboratorien
• häusliche oder tierische Abfälle z.B. Müll, Stallmist
2.12 Lüftungsleitungen in Entwässerungsanlagen
In Entwässerungsanlagen dienen Lüftungsleitungen dem erforderlichen Luftdruckausgleich
und verhindern eine übermäßige Anreicherung von Kanalgasen im Entwässerungssystem.
Bei der Projektierung von Entwässerungsanlagen sind in Zusammenhang mit dieser Lüftung
folgende Grundsätze einzuhalten :
• Lüftungsleitungen von Kanälen dürfen mit keinerlei anderen Be- und Entlüftungsleitun-gen verbunden werden.
• Um die Lüftung sicherzustellen, dürfen in Schmutz- und Mischwasserleitungen keine Geruchsverschlüsse eingebaut werden mit Ausnahme von Verbindungen zwischen Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen.
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• Jede Hauptlüftung muss denselben Querschnitt wie die Fallleitung haben.
• Mehrere Hauptlüftungen können zusammengeführt und gemeinsam über Dach ent-lüftet werden. Der Querschnitt der gemeinsamen Leitung muss dabei mindestens der halben Summe der Einzelquerschnitte entsprechen, jedoch mindestens so groß sein wie der Querschnitt der größten angeschlossenen Lüftungsleitung.
• Die Ausmündung von Lüftungsleitungen über Dach muss immer nach oben offen sein und mindestens 0,3 m über das Dach geführt werden. Dunsthüte oder Abdeckungen sind nur dann zulässig, wenn der freibleibende Querschnitt dem vollen Querschnitt der Lüftungsleitung entspricht.
• Bei Ausmündungen mit weniger als 2 m Abstand zu Fenstern oder Türen sind die Lüftungsleitungen mindestens 0,1 m über den Fenster- oder Türsturz zu führen.
• Zu den Ansaugbereichen von Lüftungs- und Klimaanlagen ist ein angemessener Schutzabstand einzuhalten, der nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Anlagen-hersteller festzulegen ist.
• Umlüftungen und Verziehungen von Lüftungsleitungen müssen ein Gefälle von 2 % aufweisen. Alle Einmündungen von Lüftungsleitungen sind mit einem Winkel von 45° bis 70° auszuführen.
• Belüftungsventile dürfen zur Belüftung von Einzel- und Sammelanschlussleitungen eingesetzt werden, wenn die Fallleitung mit Hauptlüftung versehen ist und die Möglichkeit einer Sekundär- oder Umlüftung nicht gegeben ist. In durch Rückstau gefährdeten Bereichen und für die Belüftung von Hebeanlagen dürfen keine Belüftungsventile verwendet werden.
Es werden folgende Lüftungsleitungen unterschieden :
Hauptlüftung entspricht einer Fortsetzung der Fallleitung ab oberstem Anschluss bis über Dach
Direkte Nebenlüftung entspricht einer Lüftungsleitung, die neben der Fallleitung geführte wird, und in jedem Geschoss mit der Fallleitung verbunden ist.
Indirekte Nebenlüftung entspricht einer zusätzlichen Lüftungsleitung am oberen Ende von Anschluss- oder Sammel-schlussleitungen
Umlüftung entspricht einer Lüftungsleitung für Einzel- oder Sammelanschlussleitungen, die im selben Geschoss wieder an die Fallleitung oder an die Hauptlüftung angeschlossen werden.
Sekundärlüftung entspricht einem zusätzlichen Leitungssystem zur Entlüftung von Einzelanschlussleitungen
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Bei der Verlegung von Entwässerungsleitungen folgende Grundsätze einzuhalten :
• Grundleitungen sind möglichst geradlinig und parallel zu Gebäudemauern zu verle-gen.
• Richtungsänderungen in Grund- und Sammelleitungen dürfen nur mit Einzelbögen mit Winkeln bis höchstens 45° ausgeführt werden. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Einzelbogen einen Radius von mindestens 500 mm aufweist.
• In Grund- und Sammelleitungen dürfen Abzweiger mit Winkeln von höchstens 45° ein-gebaut werden. Doppelabzweiger sind unzulässig.
• In Grundleitungen dürfen Fall- und Sammelleitungen nur im Winkel von 45° in Fließ-richtung eingebunden werden. Der seitliche Abzweigstutzen muss dabei von mindes-tens 15° bis höchstens 45° aufgebogen sein. Gleiches gilt auch für die Einmündungen von Sammelleitungen, jedoch kann bei wenig Feststoff führenden Abwässern (z.B. Küche, Bad, Regenwasser) die Einführung der Fallleitung mittels lotrecht aufge-stelltem Schrägabzweiger erfolgen.
2.14 Ausführung von Fallleitungen
• Fallleitungen sind lotrecht und ohne Änderung der Nennweite durch die Geschosse zu führen. Jede Fallleitung ist ohne Querschnittsverminderung als Hauptlüftungsleitung über Dach zu führen.
• Bei Fallleitungen, die nicht mehr als 3 Geschosse durchlaufen, kann der Übergang in die Grund- und Sammelleitung mit einem Bogen von 87° bis 90° erfolgen.
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• Sollten 4 bis 9 Geschosse durchlaufen werden, so ist der Bereich von 2 m in der senkrechten Leitung (ab Kanalsohle) und 1 m in der liegenden Leitung (nach dem Umlenkbogen) von Anschlüssen freizuhalten. Ebenfalls dürfen bei Verzügen jeweils 1 m nach dem zulaufseitigen und 1 m vor dem ablaufseitigen Bogen keine Anschlüsse eingebunden werden.
• Bei Verzügen kleiner als 2 m ist eine Umgehungsleitung erforderlich.
• Der Übergang in die Grund- und Sammelleitung sowie Verzüge sind mit zwei Bögen 45° und einem Zwischenstück von mindestens 250 mm Länge oder, wenn eine Um-gehungsleitung ausgeführt wird, mit Bögen 87° bis 90° auszuführen.
Abbildung A 02.07
Anschlüsse möglich
Fallleitungen, die 4 bis 9Geschosse durchlaufen
! 1
0 m
! 2
m
! 1 m ! 1 m ! 1 m
Einmündung in Grund- und Sammelleitungen Abbildung A 02.08
Anschlüsse möglich
! 2
m
! 1 m
! 2 m
! 1 m
! 1
mFallleitungsverzug
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Legende: A ... Querschnitt in cm² L ... Lüftungsleitung SW ... Schmutzwasserleitung
2.19 Ableitung von Regenwasser
Bei der Projektierung von Regenwasserleitungen sind folgende Grundsätze einzuhalten:
• Dächer und Terrassen sind durch entsprechende Dachrinnen und Fallrohre zu ent-wässern, falls das von ihnen ablaufende Niederschlagswasser Verkehrsflächen bespülen würde.
• Befestigte Flächen sind derart zu entwässern, dass kein Niederschlagswasser auf fremde Grundstücke gelangen kann.
• Die Versickerung von Regenwässern aus Dachflächen ist zulässig und anzustreben, soferne es die Bodenverhältnisse gestatten, und keine Nachteile für Anrainer entstehen.
• Das Regenwasser von Dächern, Balkonen, Loggien und dergleichen ist in der Regel in ei-genen Fallleitungen abzuleiten. Diese Leitungen können außerhalb oder innerhalb des Gebäudes liegen.
• Regenwasserfallleitungen, die an einen Mischwasserkanal angeschlossen sind, müssen mit einem Geruchsverschluss in frostsicherer Anordnung versehen werden, wenn eine Geruchsbelästigung zu erwarten ist.
2.20 Bemessung von Regenwasserleitungen
Die Bemessung von Regenwasserleitungen erfolgt nach den Bestimmungen der ÖNORM
EN 12056-3 mit folgenden Kenngrößen:
Regenwasserabfluss "Q" mit Einheit: Liter / Sekunde [ l / s ]
Berechnungsregenspende "r" mit Einheit: Liter / (Sekunde und Hektar) [ l / (s•ha) ] es ist mit einem Mindestwert von r = 300 l / (s ha), das entspricht r = 0,030 l / (s•m²) zu rechnen, soferne nicht bekannt ist, dass höhere Werte auftreten können.
Wirksame Dachfläche "A" mit Einheit: Quadratmeter [ m² ] entspricht der horizontalen Projektion der beregneten Fläche.
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Abflussbeiwert "C" Dimensionslos Der Abflussbeiwert C berücksichtigt die Dachneigung, die Rauhigkeit und den Grad des Wasseraufnahmevermögens der Dachfläche.
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In Mischwasserleitungen wird sowohl Schmutzwasser als auch Regenwasser transportiert.
Der für die Bemessung maßgebende Mischwassermenge "QM" setzt sich zusammen aus
der Schmutzwassermenge "QS" und dem Regenwassermenge "QR":
Gleichung G 02.07
Größen Q M = Q S + Q R
Einheiten [ l / s ] [ l / s ] [ l / s ]
QM Mischwassermenge QS Schmutzwassermenge QR Regenwassermenge Die Bemessung von Grund- und Sammelleitungen für Mischwasser ist für einen Füllungsgrad
h/di = 0,5 nach Tabelle T 02.15 vorzunehmen.
2.22 Literaturhinweise
1 ÖNORM B 2531-2 "Trinkwasserversorgungseinrichtungen - ... Bemessung Rohrleitungen" 2 ÖNORM EN 12056 "Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden" 3 ÖNORM B 2501 "Entwässerungsanlagen für Gebäude - Ergänzende Richtlinien ..."
ÖNORM EN 12050-1 bis 4 "Abwasserhebeanlagen ..." ÖNORM EN 12056-1 bis 5 "Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden" ÖNORM B 2503 "Kanalanlagen - Ergänzende Richtlinien ..." ÖNORM B 2504 "Schächte für Entwässerungsanlagen ..." ÖNORM EN 752-1 bis 7 "Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden" ÖNORM EN 1610 "Ausführung und Prüfung ..."
4 ÖNORM B 2501 Punkt 5.2 und ÖNORM EN 12056-2 Abschnitt 6.2.1
5 ÖNORM EN 12056-2 Tabelle 2 6 www.ubka.uni-karlsruhe.de/vvv/2002/bau-verm/16/16.pdf
7 ÖNORM B 2501 Punkt 5.5 8 ÖNORM B 2501 Punkt 5.10.4 9 http://www.geberit.at