10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Systems G.-Nr. SEG/0600/2010 A.-Nr. 8106986084 Datum 17.04.2012 Zeichen Wieg Untersuchung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Zu- sammenhang mit der Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln – Flä- chenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem Auftraggeber RWE Power AG Stüttgenweg 2 50935 Köln Umfang 241 Seiten und Anlagen Bearbeiter Daniela Kirchner Helmut Wiegel (Projektleitung) TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Essen Bereich Engineering Langemarckstraße 20 45141 Essen Tel.: 0201/825-33 68 Fax: 0201/825-33 77 www.tuev-nord.de Amtsgericht Hamburg HRB 88330 Geschäftsführung Dipl.-Ing. Rudolf Wieland (Sprecher) Dr.-Ing. Ralf Jung TÜV ® Gewerbelärm Verkehrslärm Sport-/Freizeitlärm Geräuschemissionen Bau- und Raumakustik Lärm am Arbeitsplatz Erschütterungen Qualitätssicherung Bau Schadstoffe im Bau Thermografie, Luftdichtheit Olfaktometrie Umweltverträglichkeit
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Tagesordnungspunkt 06 3 k - bscw.nrw.de · 2.5 Methodische Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung auf der Ebene eines Regionalplans Sowohl bei der Darstellung der Bestandssituation
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Systems
G.-Nr. SEG/0600/2010
A.-Nr. 8106986084
Datum 17.04.2012
Zeichen Wieg
Untersuchung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Zu-
sammenhang mit der Änderung des Regionalplans für
den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Köln – Flä-
chenausweisung für die Kraftwerkserneuerung am
Standort Niederaußem
Auftraggeber RWE Power AG
Stüttgenweg 2
50935 Köln
Umfang 241 Seiten und Anlagen
Bearbeiter Daniela Kirchner
Helmut Wiegel (Projektleitung)
TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Essen Bereich Engineering
Langemarckstraße 20 45141 Essen
Tel.: 0201/825-33 68 Fax: 0201/825-33 77
www.tuev-nord.de
Amtsgericht Hamburg HRB 88330
Geschäftsführung Dipl.-Ing. Rudolf Wieland (Sprecher) Dr.-Ing. Ralf Jung
TÜV®
Gewerbelärm
Verkehrslärm
Sport-/Freizeitlärm
Geräuschemissionen
Bau- und Raumakustik
Lärm am Arbeitsplatz
Erschütterungen
Qualitätssicherung Bau
Schadstoffe im Bau
Thermografie, Luftdichtheit
Olfaktometrie
Umweltverträglichkeit
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Inhalt Seite
1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................... 18
2 Rechtliche und methodische Grundlagen ............................................. 20
Die in den Abbildungen verwendeten Kartengrundlagen auf der Basis der DGK 5, DTK 25 und DTK 100 wurden uns überwiegend von der RWE Power AG zur Verfügung ge-
stellt. Für diese Abbildungen gelten die Vervielfältigungsrechte Geobasisdaten NRW
Bonn + RWE Power AG, für die Zeichnungsinhalte RWE Power AG. Diese Unterla-gen können nur mit vorheriger Zustimmung der RWE Power AG an Dritte weitergege-ben, verbreitet, durch Bild- oder sonstige Informationsträger wiedergegeben oder ver-vielfältigt werden. Sie enthalten Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigen-
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tum der RWE Power AG im Sinne der UIG. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte lie-gen bei der RWE Power AG. Alle übrigen Abbildungen auf der Basis digitaler topografischer Karten tragen einen ei-genen Genehmigungsvermerk.
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Tabellenverzeichnis
Tab. 3-1: Mögliche Planwirkungen auf Natura-2000-Gebiete nach Lambrecht und
oder Besonderheiten, die für die Wahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Er-
haltungszustandes der Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.
Nachfolgend werden die zentralen im Zusammenhang mit den Erhaltungszielen ste-
henden Aspekte der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung näher erläutert.
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2.1 Erhaltungsziele
Der Begriff der Erhaltungsziele ist in § 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG definiert. Erhaltungs-
ziele eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung sind danach die Erhaltung oder
Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der dort vorkommenden natürli-
chen Lebensräume nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten des Anhangs II der
FFH-Richtlinie bzw. in Europäischen Vogelschutzgebieten die in Anhang I aufgeführten
Vogelarten sowie die nach Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) regelmäßig
auftretenden Zugvogelarten und ihre Lebensräume.
Arten, die in anderen Anhängen beider Richtlinien aufgeführt sind oder als besondere
Arten der Fauna und Flora eines Gebietes im Standard-Datenbogen genannt werden,
sind nicht Gegenstand einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, es sei denn, sie be-
stimmen als charakteristische Arten der Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie
die Erhaltungsziele mit (BMVBS 2008).
Der „günstige Erhaltungszustand" eines Lebensraums bzw. einer Art des Anhangs I
bzw. II ist in Art. 1, Buchstabe e) und i) FFH-Richtlinie definiert. Nach Buchstabe e) ist
der Erhaltungszustand eines Lebensraums als günstig einzustufen, wenn:
„sein natürliches Verbreitungsgebiet sowie die Flächen, die er in diesem Gebiet ein-
nimmt, beständig sind oder sich ausdehnen und
die für seinen langfristigen Fortbestand notwendige Struktur und spezifischen Funk-
tionen bestehen und in absehbarer Zukunft wahrscheinlich bestehen werden und
der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Buchsta-
bens i) günstig ist."
Ein günstiger Erhaltungszustand entspricht den Bewertungskategorien A (hervorra-
gend) und B (gut) des Standard-Datenbogens.
Nach Buchstabe i) ist der Erhaltungszustand einer Art als günstig einzustufen, wenn:
„aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese
Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraums, dem sie angehört, bildet
und langfristig weiterhin bilden wird, und
das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit
vermutlich abnehmen wird und
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ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vor-
handen sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu si-
chern."
Der „günstige Erhaltungszustand" von Vogelarten des Anhangs I und von Zugvögeln
nach Art. 4 Abs. 2 VSchRL ist in der VSchRL nicht explizit definiert. Die Begriffsdefiniti-
onen des Art. 1 Buchst. i) FFH-Richtlinie können jedoch in entsprechender Weise auf
zu schützende Vogelarten der VSchRL übertragen werden. Ähnlich wie für Arten des
Anhangs II der FFH-Richtlinie lässt sich der günstige Erhaltungszustand einer Vogelart
anhand des Erhaltungsgrads der Funktionen und der Wiederherstellungsmöglichkeiten
der für die Art wichtigen Habitatelemente abschätzen (BMVBS 2008).
2.2 Maßgebliche Bestandteile für die Erhaltungsziele
Bei den in § 34 Abs. 2 BNatSchG bezeichneten „maßgeblichen Bestandteilen eines
Gebietes" handelt es sich um das gesamte ökologische Arten-, Strukturen-, Faktoren-
und Beziehungsgefüge, das für die Wahrung bzw. Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustands der Lebensräume und Arten von Bedeutung ist. Maßgebliche Be-
standteile sollen konkret für die Erhaltungsziele benannt werden (BMVBS 2008):
Lebensräume des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (in FFH-
Gebieten) sowie Vogelarten des Anhangs I und Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2
VSchRL (in EU-Vogelschutzgebieten), nach denen das Gebiet ausgewählt wurde,
sowie zusätzlich als Bestandteile der geschützten Lebensraumtypen „die darin vor-
kommenden charakteristischen Arten“ (vgl. Art. 1 Buchst. e FFH-Richtlinie) sind im-
mer für die Erhaltungsziele maßgebliche Bestandteile. Lebensraumtypen und Arten
der Anhänge I und II FFH-Richtlinie oder Vogelarten des Anhangs I und Zugvögel
nach Art. 4 Abs.2 VSchRL, die im Standard-Datenbogen nicht genannt sind, können
dagegen keine Erhaltungsziele des Gebiets darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom
17.01.2007 - 9 A 20/05, Rn. 77 - Westumfahrung Halle).
Zu den maßgeblichen Bestandteilen eines Schutzgebietes können ferner Land-
schaftsstrukturen gehören, die zwar nicht selbst als Lebensräume des Anhangs I
einzustufen sind, jedoch für die Erhaltung dieser Lebensräume notwendig sind. So
können z.B. in das Schutzgebiet eingeschlossene Rand- und Pufferzonen zu an-
grenzenden intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zu den maßgeblichen Be-
standteilen eines Schutzgebiets gehören.
Einzelne Pflanzen- oder Tierarten können maßgebliche Bestandteile eines Lebens-
raums des Anhangs I sein, wenn sie charakteristisch für eine besondere Ausprägung
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des Lebensraumtyps bzw. für dessen Erhaltungszustand sind. Tier- oder Pflanzenar-
ten, welche eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage von Arten des Anhangs II bil-
den, sind für deren Vorkommen in einem Gebiet maßgeblich.
Auch allgemeine Strukturmerkmale eines Schutzgebiets kommen als maßgebliche
Bestandteile in Frage. So kann die Durchgängigkeit eines Gewässers für einen not-
wendigen Austausch zwischen den Lebensgemeinschaften zweier Teilflächen eines
Lebensraums des Anhangs I von maßgeblicher Bedeutung sein.
Ferner sind Flächen, die für die Wiederherstellung und Entwicklung des Erhaltungs-
zustandes dieser Lebensräume oder Arten von Bedeutung sind, als maßgebliche
Bestandteile des Gebiets einzustufen.
2.3 Verhältnis von Schutzzweck und Erhaltungszielen
Das BNatSchG unterscheidet in § 34 Abs. 2 zwischen den Erhaltungszielen und dem
Schutzzweck eines Gebietes.
Mit den Erhaltungszielen wird festgelegt, für welche Lebensräume bzw. Arten eines
Gebietes ein günstiger Erhaltungszustand erhalten oder wiederhergestellt werden soll.
Sie sind bei der Meldung des Gebietes von besonderer Bedeutung.
Der Schutzzweck ergibt sich aus den Vorschriften über das Schutzgebiet, nachdem die
Länder die in die Liste der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung eingetragenen Ge-
biete und die Europäischen Vogelschutzgebiete zu Schutzgebieten i. S. des § 20 Abs. 2
BNatSchG erklärt haben.
Sobald diese Erklärung erfolgt ist, ergeben sich gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG die
Maßstäbe für die Verträglichkeit aus dem jeweils auf der Grundlage der Erhaltungsziele
des Gebietes bestimmten Schutzzweck und den zur Erreichung des Schutzzweckes
erlassenen Vorschriften.
2.4 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW)
Die Rechtsvorschriften zum Aufbau und Schutz des Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“
innerhalb des Landes NRW sind in § 48a bis e LG NW enthalten. Seit Inkrafttreten der
Neuregelung des Naturschutzrechts auf Bundesebene am 01. März 2010 gelten diese
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Vorschriften nur noch bezüglich der in Ihnen enthaltenen Zuständigkeits- oder Verfah-
rensvorschriften fort. Weiterhin gilt § 48c Abs. 5 LG mit seinen gebietsbezogenen Be-
stimmungen weiter (MUNLV 2010).
2.5 Methodische Anforderungen an die FFH-Verträglichkeitsprüfung auf der Ebene eines Regionalplans
Sowohl bei der Darstellung der Bestandssituation als auch bei der Beschreibung und
der Bewertung der Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete ist zu berücksichtigen, dass
auf der Ebene der Regionalplanung noch keine ins Detail gehenden planerischen Fest-
legungen erfolgen. Dementsprechend kann die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung auf
der Ebene der Regionalplanung noch nicht die inhaltliche Tiefe haben, die insbesonde-
re für die abschließende Prüfung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erforder-
lich ist. Entscheidend für die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Regionalplanverfahren ist
im Wesentlichen, eine Entscheidungsgrundlage für die Regionalplanung zu schaffen
und die Frage, ob auf der Grundlage der vorgesehenen Darstellung des Regionalplans
die beabsichtigte Planung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit umgesetzt werden
kann.
Die Regionalplanung darf somit nicht erkennbar Konflikte auslösen, die auf den nach-
folgenden Planungsebenen nicht, ggf. auch durch Schadensvermeidungs- und Scha-
densbegrenzungsmaßnahmen, gelöst werden könnten. Konkrete Problemlösungen
müssen auf der Regionalplanebene aber noch nicht aufgezeigt werden.
Soweit mit der Realisierung eines Planinhalts Immissionen und Stoffeinträge als Wirk-
faktoren verknüpft sind, können mögliche Konflikte nur durch eine abschätzende Quan-
tifizierung von bestehenden Vorbelastungen und prognostizierten Zusatzbelastungen
identifiziert werden. Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass der Untersuchung ein
Braunkohle-Musterkraftwerk mit den für dieses Kraftwerk prognostizierten Immissionen
und Stoffeinträgen zugrundegelegt wird.
Über den Vergleich von Vorbelastungen, Zusatzbelastungen und Empfindlichkeiten der
Erhaltungsziele von potentiell betroffenen Natura-2000-Gebieten können mögliche Kon-
flikte erkannt und ggf. grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten ermittelt werden.
An dieser Prüfsystematik wird auch im Hinblick auf die mit der Kraftwerkserneuerung
verbundene Stilllegung von Altanlagen, die zu einer effektiven Entlastung führt, festge-
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halten. Dadurch kann dokumentiert werden, welche Auswirkungen durch den Betrieb
eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet bereits für sich genommen oder
jedenfalls unter Berücksichtigung der Stilllegung unerheblich sind.
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3 Kurzbeschreibung der relevanten Merkmale der Plan-änderung (Musterkraftwerk) und der Wirkfaktoren
3.1 Kurzbeschreibung des Anlagenkonzepts für ein Kraftwerk im Planänderungsgebiet
Gegenstand und Planungsziel der Regionalplanänderung ist die raumplanerische Er-
möglichung eines neuen Braunkohlenkraftwerks. Im Hinblick auf die konkreten Planun-
gen zur Kraftwerkserneuerung der Vorhabensträgerin RWE Power AG und um der
Umweltprüfung eine ausreichende Datengrundlage zu geben, werden repräsentativ die
Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks mit einer Kapazität von rund 1.100 MW
unter Berücksichtigung der zum Vorhaben der Kraftwerkserneuerung gehörigen Stillle-
gung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem untersucht („Musterkraft-
werk“).
Für die Beurteilung der Auswirkungen eines Braunkohlenkraftwerks werden für den
Abgasvolumenstrom die einschlägigen Immissionsgrenzwerte für feste Brennstoffe her-
angezogen1. Dabei wird die Verwendung von Braunkohle als Brennstoff unterstellt. Ein
Einsatz von Biomasse bis zu einem Anteil von 10 % wird hiermit abgedeckt.
Das zugrundegelegte Musterkraftwerk mit einer Leistung von rund 1.100 MW entspricht
dem aktuellen Entwicklungsstand. Für die Errichtung einer solchen Kraftwerksanlage ist
die vom Planänderungsgebiet umfasste Fläche ausreichend, aber auch erforderlich.
Berücksichtigt wird zusätzlich auch die Möglichkeit der Nachrüstung einer CO2-
Abscheidung. Die Errichtung eines weiteren Braunkohlenkraftwerksblocks oder eines
Braunkohlenkraftwerks mit deutlich höherer Leistung im Planänderungsgebiet kann
aufgrund des damit verbundenen größeren Flächenbedarfs ausgeschlossen werden.
Auch unter diesem Gesichtspunkt stellt die Zugrundelegung des hier beschriebenen
Musterkraftwerks für die Regionalplanänderung also eine konservative Grundlage dar.
Die sich an die raumordnungsrechtliche Prüfung und Bewertung sowie die Regional-
planänderung anschließenden Planungs- und Planvollzugsebenen (insbesondere Bau-
leitplanung und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren) sind in der Lage
sicherzustellen, dass sich die Auswirkungen eines raumordnungsrechtlich zulässigen
Braunkohlenkraftwerks in einem im Hinblick auf die berührten Belange verträglichen,
1 Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um eine Reduzierung der Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle und PCDD/F gegenüber den Vorgaben der 13. BImSchV und angesichts der im praktischen Anlagenbetrieb erreichbaren deutlichen Unterschreitung dieser Vorgaben wird für die Immissionsprognose davon ausgegangen, dass diese Grenzwerte halbiert werden können.
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insbesondere fachrechtlich zulässigen Rahmen halten. Abweichungen von der hier zu
Grunde gelegten Konzeption des Musterkraftwerks mit unvertretbaren Auswirkungen
kann hierbei aufgrund der zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen und der Maß-
gaben des Fachrechts sowie der Steuerungsmöglichkeiten in der Bauleitplanung aus-
reichend begegnet werden.
Die zu Grunde gelegten Parameter des Musterkraftwerks sind daher nicht als bindende
Vorgaben für die nachfolgende Bauleitplanung und das Anlagenzulassungsverfahren zu
verstehen. Es handelt sich hierbei nur um einen der raumordnerischen Planungsebene
angepassten Rahmen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung, mit der geklärt werden soll,
ob sich die Ansiedlung eines Braunkohlenkraftwerks (zudem mit konservativer Ab-
schätzung) raumverträglich realisieren lässt. Innerhalb dessen verbleibt der nachfol-
genden Bauleitplanung ein eigenständiger Gestaltungsspielraum.
Bestandteil des Kraftwerkserneuerungsprogramms der RWE Power AG ist die Stillle-
gung von vier 300-MW-Blöcken am Standort Niederaußem, die daher auch einen Bau-
stein des Musterkraftwerks darstellt. Hieraus ergibt sich zukünftig eine deutliche Minde-
rung der Belastungen. Die Stilllegung der 300-MW-Blöcke erfolgt spätestens sechs Mo-
nate nach Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus. Auch während dieser
Übergangsphase wird kein gleichzeitiger Volllastbetrieb der vier 300-MW-Blöcke und
BoAplus erfolgen. Die Stilllegung ist entsprechend abzusichern.
Auf der Fläche der stillgelegten 300-MW-Blöcke ist nach Maßgabe der GIB-Darstellung
im Regionalplan und auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans prognos-
tisch eine industriegebietstypische Nachfolgenutzung zu berücksichtigen. Aufgrund der
weiteren Planung zur Kraftwerkserneuerung im Rheinischen Revier wird dabei von ei-
nem perspektivisch langfristig denkbaren Ersatz der bestehenden zwei 600-MW-Blöcke
durch eine kapazitätsgleiche Kraftwerksanlage als realistische Nachnutzung auf dieser
Fläche ausgegangen. Auch in diesem Fall ist eine dauerhafte effektive Verringerung der
Schallemissionen und der Luftschadstoffemissionen des gesamten Kraftwerkstandortes
durch die Nutzung moderner, schallschutzoptimierter Anlagenkonzepte und unter Be-
rücksichtigung der einzuhaltenden Emissionsbegrenzungen anzunehmen. Im Rahmen
der Bauleitplanung kann zudem abgesichert werden, dass die Schall- und Schadstoff-
immissionen durch die Neuerrichtung einer Kraftwerksanlage und eine Nachfolgenut-
zung auf den Altflächen das heute bestehende Emissionsniveau und Immissionsniveau
nicht überschreiten bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschreiten werden.
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Nachfolgend wird das Anlagenkonzept der RWE Power AG für die Errichtung eines
Braunkohlenkraftwerks, das im Sinne eines Musterkraftwerks den Auswirkungsbetrach-
tungen zugrunde gelegt wird, beschrieben. Die Ausführungen basieren auf Angaben
der RWE Power AG.
3.1.1 Lage des Planänderungsgebiets
Die für die Kraftwerkserneuerung vorgesehene, im Eigentum der RWE Power AG ste-
hende Fläche (im Weiteren „Planänderungsgebiet“ oder „Vorhabensfläche“) liegt im
Regierungsbezirk Köln im Norden des Rhein-Erft-Kreises auf dem Gebiet der Stadt
Bergheim unmittelbar nordöstlich des Kraftwerks Niederaußem. Die Lage des Planän-
derungsgebietes ist der Abb. 3-1 zu entnehmen. Daneben sind die temporären Baustel-
Aufgrund der Entfernung zu Natura-2000-Gebieten keine Betroffenheit.
x
6 Stoffliche Einwirkungen
6-1 Stickstoff- und Phosphat-verbindungen/Nährstoffeintrag
Nährstoffe werden über den Luft- und Wasserpfad eingetragen und näher untersucht.
x
6-2 Organische Verbindungen
Organische Immissionen können in geringem Umfang aus dem Verbren-nungsprozess resultieren und über den Luftpfad in Natura-2000-Gebiete ein-getragen werden.
x
6-3 Schwermetalle Schwermetalle können über den Luftpfad eingetragen werden und wer-den und näher untersucht.
x
6-4 Sonstige durch Verbrennungs- und Produktionsprozesse ent-stehende Schadstoffe
Luftschadstoffimmissionen aus dem Verbrennungsprozess können Natura-2000-Gebiete erreichen und werden näher untersucht.
x
6-5 Salz Relevante Einleitungen von Salzen in aquatische Natura-2000-Gebiete fin-den nicht statt.
x
6-6 Depositionen mit strukturellen Auswirkungen (Staub/Schweb-stoffe und Sedimente)
Stäube werden mit ihren Inhaltsstoffen über den Luftpfad eingetragen und näher untersucht.
Elektromagnetische Felder beschrän-ken sich auf das Betriebsgelände und den Nahbereich der Freileitungstras-sen. Aufgrund der Entfernung zu Natu-ra-2000-Gebieten keine Betroffenheit.
x
7-2 Ionisierende/Radioaktive Strah-lung
Die radioaktiven Immissionen aus Braunkohlekraftwerken werden als vernachlässigbar eingestuft.
x
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Wirkfaktorengruppe / Wirkfaktoren Beurteilung
Mögliche Planwir-kungen auf Natu-ra-2000-Gebiete
Ja Nein
8 Gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen
8-1 Management gebietsheimischer Arten
Nicht gegeben x
8-2 Förderung/Ausbreitung gebiets-fremder Arten
Nicht gegeben x
8-3 Bekämpfung von Organismen (Pestizide u.a.)
Nicht gegeben x
8-4 Freisetzung gentechnisch neuer bzw. veränderter Organismen
Nicht gegeben x
Aufgrund der standörtlichen Besonderheiten ist der Wasserpfad (insbesondere Schwer-
metalle, Wärme) vorliegend nicht von Relevanz.
Aus dem Kraftwerksbetrieb stammendes Kühl- und Abwasser wird in den Gillbach ab-
geleitet. Der Gillbach selbst ist zwar nicht als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen, über
den Gillbach und im weiteren Verlauf die Erft können aber theoretisch Stoff- und Wär-
meeinträge aus dem Kraftwerk in den Rhein gelangen und potentiell auf die aquati-
schen Erhaltungsziele der dort ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete einwirken. Somit
wäre der Wasserpfad grundsätzlich neben dem Luftpfad zu berücksichtigen.
Wie im Umweltbericht (Kap. 4.4.4.4) werden aber keine Schwermetalle mit dem Ab-
wasser in den Gillbach eingeleitet. Die u. a. mit Quecksilber belasteten Wässer aus der
REA werden weiterhin zum Betrieb der Deponie für Kraftwerksreststoffe Fortuna-
Garsdorf zur Aschestabilisierung verwendet und zusammen mit der Kraftwerksasche
vollständig zur Kraftwerksreststoffdeponie ausgeschleust, ohne das Gewässer zu be-
lasten. Ein Eintrag von Schadstoffen aus dem REA-Abwasserstrom in den Gillbach und
im weiteren Verlauf über die Erft in den Rhein erfolgt daher weiterhin nicht.
Zur Kraftwerkskühlung wird am Standort Niederaußem Sümpfungswasser verwendet,
das ohnehin in den Rhein eingeleitet wird. Über den Kühlprozess wird zwar ein Teil des
Sümpfungswassers verdunstet, was zu Konzentrationserhöhungen im Gillbach führen
kann, aber die in den Rhein gelangenden Stofffrachten nicht verändert. Eine zusätzliche
stoffliche Belastung des Rheins durch den Kraftwerksbetrieb ist daher auszuschließen.
Aufgrund der großen Fließstrecke bis zum Rhein (ca. 24 km) ist auch davon auszuge-
hen, dass sich zusätzliche Wärmeeinträge aus dem Betrieb eines Kraftwerks in den
Gillbach bis zum Erreichen des Rheins so weit abgebaut haben, dass im Rhein keine
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messbaren Temperaturerhöhungen resultieren. Wie in Kap. 3.1.2 ausgeführt, ist ange-
sichts des Einsatzes moderner Kraftwerkstechnik zudem davon auszugehen, dass die
Wärmebelastung des Gillbachs insgesamt sinkt und sich damit auch die Wärmefracht in
den Rhein verringert.
Aufgrund der standörtlichen Besonderheiten ist der Wasserpfad vorliegend daher nicht
von Relevanz, so dass nur die betriebsbedingten Luftschadstoffimmissionen sowie
Stoffeinträge über den Luftpfad als einziger zu betrachtender, relevanter Wirkpfad ver-
bleiben.
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4 Bewertungsverfahren und -maßstäbe
4.1 Allgemeine Aspekte des Bewertungsverfahrens
Das Bewertungsverfahren orientiert sich an dem Leitfaden des BMVBW (2004). Danach
sind grundsätzlich zwei Bewertungsschritte erforderlich:
Bewertung der projektbedingten Beeinträchtigungen zunächst ohne Berücksichti-
gung schadensbegrenzender Maßnahmen, weiterhin gegebenenfalls unter Berück-
sichtigung schadensbegrenzender Maßnahmen
Bewertung projektbedingter Beeinträchtigungen im Zusammenwirken mit anderen
Plänen und Projekten.
Im vorliegenden Fall sind ausschließlich die möglichen Beeinträchtigungen durch Luft-
schadstoffimmissionen und Stoffeinträge zu bewerten.
Zentrales Bewertungskriterium ist die Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes
der maßgeblichen Bestandteile eines Gebietes. Beeinträchtigungen des Erhaltungszu-
standes sind dann als erheblich einzustufen, wenn die Projektwirkungen eine Ver-
schlechterung eines günstigen Erhaltungszustandes auslösen oder der Wiederherstel-
lung eines günstigen Erhaltungszustandes entgegenstehen.
Je ungünstiger ein Erhaltungszustand ist, desto eher sind Beeinträchtigungen als er-
heblich einzustufen. Je bedeutsamer die Wiederherstellung von Lebensraumtypen für
ein Gebiet ist, umso empfindlicher reagiert ein Gebiet auf Beeinträchtigungen entspre-
chender Wiederherstellungs- oder Entwicklungsziele.
Insgesamt ist jede Beeinträchtigung eines Erhaltungszieles eines Gebietes als erheb-
lich zu bewerten.
4.2 Bewertungsmaßstäbe für Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge
4.2.1 Übersicht
Als Bewertungsmaßstäbe für Luftschadstoffe können ökotoxikologisch begründete
Schwellenwerte (Critical Levels, Critical Loads etc.) und aus ihnen abgeleitete Beurtei-
lungswerte (Grenzwerte, Ziel-, Orientierungs- und Richtwerte) herangezogen werden.
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Hinsichtlich der Qualität von Beurteilungswerten ist zwischen folgenden Kategorien zu
unterscheiden:
Lebensraumtyp- und FFH-artenspezifische Werte
Kompartimentspezifische und biotaspezifische Werte
Aus der ersten Kategorie liegen nur wenige Beurteilungswerte vor. Lebensraumtypspe-
zifische Werte gibt es für die Stickstoffdeposition („Critical Loads“, vgl. Kap. 4.2.1.4).
Für einzelne Arten wie den Fischotter oder den Lachs liegen Wirkungsschwellenwerte
aus ökotoxikologischen Untersuchungen vor (LUA Brandenburg 2008).
Weitaus häufiger sind Beurteilungswerte aus der zweiten Kategorie verfügbar. Sie be-
ziehen sich auf Ökosytemkompartimente (Boden, Wasser, Sediment, Luft) oder Biota
(Vegetation, Vegetationstypen wie Wald, Artengruppen wie Flechten oder Moose).
Kompartiment- oder biotaspezifische Beurteilungswerte sind in der Regel so abgeleitet,
dass sie auch empfindliche Organismen schützen.
Entsprechend dem zugrunde gelegten Anlagentyp (Musterkraftwerk) werden die in der
13. BImSchV für derartige Anlagen aufgeführten Luftschadstoffe betrachtet. Die Beur-
teilungsmaßstäbe für die einzelnen Immissionsparameter sind in den Kapiteln 4.2.1.1
bis 4.2.1.6 dargestellt.
4.2.1.1 Schwefeldioxidimmissionen
Auf der Basis immissionsökologischer Untersuchungen wurden von der Wirtschafts-
kommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE 1992) für Schwefeldioxid (SO2)
kritische Schwellenkonzentrationen („Critical Level“) abgeleitet. Die Critical Levels wer-
den in der aktuellen Revision des „Manual on Methodologies and Criteria for Modelling
and Mapping Critical Loads & Levels and Air Pollution Effects, Risks and Trends” (UN-
ECE 2010) bestätigt. Sie sind in der Tab. 4-1 zusammengestellt.
Vegetationstyp Critical Level
[µg/m³]
Zeitbezug
Wälder 20 Jahresmittel und Winterhalbjahr
(Halb-)natürliche Vegetation 20 Jahresmittel und Winterhalbjahr
Cyanobakterien-Flechten 10 Jahresmittel
Tab. 4-1: Critical Levels für SO2 (Quelle: UNECE 2010a)
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Der Critical Level von 10 µg/m³ ist auch auf andere empfindliche Flechtenarten anzu-
wenden (vgl. WHO 2000, Hawksworth & Rose 1970).
Der Wert von 20 µg/m³ wurde auch als Kritischer Wert zum Schutz der Vegetation in
die 39. BImSchV und als Immissionswert zum Schutz der Vegetation und von Ökosys-
temen in die TA Luft übernommen.
Zu den Wirkungen von Schwefeldioxid auf Tiere sind weitaus weniger gesicherte Dosis-
Wirkungs-Beziehungen bekannt. Die vorliegenden Untersuchungen beziehen sich zu-
dem größtenteils auf Nutztiere. In experimentellen Untersuchungen ermittelte Effekte
wie chronische Atemwegserkrankungen oder Reduzierung der Milchleistung wurden
erst oberhalb von 150 µg SO2/m³, d. h. weit oberhalb der derzeitigen Hintergrundbelas-
tung mit Schwefeldioxid beobachtet (zsf. Darstellung in Guderian 2001, WHO 2005).
Wirbellose Tiere scheinen auf die Exposition mit Schwefeldioxid deutlich empfindlicher
zu reagieren als Wirbeltiere. So wird über einen Rückgang der Aktivitätsdichte einiger
Spinnenarten bereits ab Schwefeldioxid-Konzentrationen von 10 bis 25 µg/m³ und über
einen Individuenrückgang von Schmetterlingen und Hautflüglern ab 25 µg/m³ berichtet
(UBA 1987).
Der niedrigste für die Vegetation abgeleitete Critical Level von 10 µg/m³ dürfte damit
auch für empfindliche Tierarten ein hinreichendes Schutzniveau darstellen.
4.2.1.2 Stickstoffoxidimmissionen
Auf der Basis immissionsökologischer Untersuchungen wurde von der UNECE (1992)
für Stickstoffoxide (NOx: Summe aus NO2 und NO, angegeben als NO2) eine kritische
Schwellenkonzentration („Critical Level“) von 30 µg/m³ im Jahresmittel zum Schutz der
Vegetation abgeleitet. Getrennte Critical Levels für die beiden Stickstoffoxidspezies
können mangels unzureichenden Kenntnisstands nicht abgeleitet werden (UNECE
2010a). Der Critical Level wird in der aktuellen Revision des „Manual on Methodologies
and Criteria for Modelling and Mapping Critical Loads & Levels and Air Pollution Effects,
Risks and Trends” (UNECE 2010a) bestätigt. Der Wert wurde auch als Kritischer Wert
zum Schutz der Vegetation in die 39. BImSchV und als Immissionswert mit analogem
Schutzzweck in die TA Luft übernommen.
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Analog zur Situation beim Schwefeldioxid sind auch bezüglich der Stickstoffoxide Wir-
kungen auf Tiere deutlich weniger untersucht. Ebenso beschränken sich die experimen-
tellen Studien im Wesentlichen auf Wirbeltiere. Als niedrigste Effektkonzentration für
Lungenfunktionsänderungen oder Beeinträchtigungen der Infektionsabwehr wird nach
Auswertung neuerer Studien eine chronische Exposition von etwa 200 bis 1000 µg
NO2/m³ angegeben, als No-Effect-Konzentration für Veränderungen im molekularen
Bereich (Lipidperoxidation als früher Indikator für Membranschädigungen) eine chroni-
sche Exposition von 75 µg NO2/m³ (VDI 2004).
Der für die Vegetation abgeleitete Critical Level von 30 µg NOx/m³ dürfte damit auch für
Tiere ein hinreichendes Schutzniveau darstellen.
4.2.1.3 Ammoniakimmissionen
Für die Beurteilung von Ammoniakimmissionen werden gemäß UNECE (2010) folgende
Subatlantischer / mitteleuropäi-scher Stieleichenwald oder Ei-chen-Hainbuchenwald (9160)
15 - 20 15,5 – 16,7 205)
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*)
10 – 20?1) 27,0 26,1 – 33,86)
Königsdorfer Forst
Waldmeister-Buchenwald (9130)
10 - 20 16,5 – 19,2 -
Subatlantischer / mitteleuropäi-scher Stieleichenwald oder Ei-chen-Hainbuchenwald (9160)
15 - 20 16,7 – 20,6 205)
Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)
10 – 15 17,3 155)
Worringer Bruch
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*) 10 – 20?1) 27,5 26,1 – 33,86)
Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (91F0)
10 – 20?1) 26,7 29,16)
*: prioritärer Lebensraum 1)
: fraglich, da natürlicherweise eutroph (angegeben ist die allgemeine Spanne für EUNIS Code G1 „Broadleaved decidous woodland“; eine genauere Zuordnung ist in der Berner Liste nicht möglich, vgl. auch Erläuterungen im Text)
2): Berner Liste (UNECE 2010b, Bobbink & Hettelingh 2011)
3): ÖKO-DATA (2012)
4): Van Dobben und van Hinsberg (2008)
5): Oberer empirischer Critical Load
6): Modellierte Werte
Tab. 4-3: Vergleich empirischer und modellierter Critical Loads für eutrophierende Stoffeinträge
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Wie Tab. 4-3 zeigt, besteht eine große Übereinstimmung zwischen empirischen und
modellierten Critical Loads. Die von ÖKO-DATA modellierten Critical Loads liegen mit
Ausnahme der LRT 91E0 und 91F0 weitgehend innerhalb der Spannweite der jeweili-
gen empirischen Critical Loads oder überschreiten diese in Einzelfällen gering.
Bezüglich der Auwald-Lebensraumtypen LRT 91E0 und 91F0 rechnen beide Modelle
einheitlich Critical Loads zwischen 26 und 34 kg/ha·a, die die allgemeine Spannweite
der empirischen Critical Loads für Laubwälder deutlich überschreiten. Der LRT 91E0 in
den hier vorliegenden Ausprägungen und der LRT 91F0 stellen von Natur aus als Folge
der periodischen Überflutungen und Nährstoffsedimentation mit Nährstoffen sehr gut
versorgte Ökosysteme dar. Die zugehörigen Auenböden sind überwiegend stickstoff-
und basenreich. Auenwälder zeichnen sich dementsprechend durch eine hohe natürli-
che Produktivität aus (Reichholf-Riehm 1993, Ellenberg & Leuschner 2010). Die höhe-
ren, modellierten Critical Loads spiegeln die Empfindlichkeit der Auwald- Lebensraum-
typen gegenüber atmosphärischen Stickstoffeinträgen daher besser wider als die empi-
rischen Critical Loads. Bezüglich dieser Lebensraumtypen werden dementsprechend
zur Beurteilung in den Auswirkungsprognosen die von ÖKO-DATA modellierten Critical
Loads verwendet.
Das hohe Maß an Übereinstimmung zwischen empirischen und mit unterschiedlichen
Modellen berechneten Critical Loads dokumentiert, dass die Belastungsgrenzen der
potentiell betroffenen Lebensraumtypen richtig eingeschätzt werden.
4.2.1.5 Säuredeposition
4.2.1.5.1 Grundlagen
Critical Loads für Säureeinträge werden üblicherweise mit der Massenbilanzmethode
modelliert (vgl. Kap. 4.2.1.4). In der Massenbilanz werden die wesentlichen Säure pro-
duzierenden Bodenprozesse den Säure verbrauchenden bzw. den Säure puffernden
Prozessen gegenübergestellt. Die Höhe der tolerierbaren Depositionsmenge richtet sich
damit nach den Eigenschaften (insbesondere bodenchemischen Eigenschaften) des
jeweiligen Ökosystems.
Die Critical Loads wurden für die von der Planänderung potentiell betroffenen und ge-
genüber Säureeinträgen empfindlichen Natura-2000-Gebiete vom Büro ÖKO-DATA
berechnet (ÖKO-DATA 2012). Da versauernde und eutrophierende Wirkungen von
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Stickstoffeinträgen eng miteinander verzahnt sind, wurden auch die Critical Loads für
eutrophierende Stoffeinträge berechnet.
Nachfolgend wird das zugrunde gelegte Modell zusammenfassend auf der Basis der
Darstellung im Fachgutachten (ÖKO-DATA 2011) sowie von De Vries et al. (2007) und
Nagel et al. (2004) beschrieben. Da die Modellergebnisse in hohem Maße von den Ein-
gangsdaten abhängen, wird auch auf die Eingangsdaten eingegangen.
Die Modellierung erfolgte mit dem von ÖKO-DATA entwickelten BERN -Modellsystem.
Das Modell stellt eine Weiterentwicklung sogenannter geochemischer Steady-State-
Modelle (einfache Massenbilanz - „single mass balance“ - SMB) dar. Die Massenbilanz-
Berechnung für versauernde Einträge basiert dabei auch auf den Ergebnissen eines
Multilayer-Modells (PROFILE), dessen Hauptkomponente der Bestimmung der Mineral-
kinetik und Freisetzungsrate basischer Kationen aus dem Muttergestein dient. Mit dem
Modell PROFILE wurden sowohl die Freisetzungsraten basischer Kationen als auch die
Critical Loads für die Level-II-Flächen der Waldzustandsbeobachtung in Deutschland
berechnet (Becker et al. 2000, Gehrmann et al. 2003), so dass die Ergebnisse als Refe-
renzwerte in das BERN/SMB-Modell eingehen. Steady-State-Modelle beruhen auf ei-
nem einfachen Massenbilanzansatz, der einen (postulierten) Gleichgewichtszustand
(„steady-state“) in einem Ökosystem abbildet. Bildlich gesprochen bedeutet dies, dass
wie bei einer Waage den vom Menschen verursachten Stoffeinträgen auf der einen
Seite die Pufferung und Speicherung von Stoffen sowie unschädliche Stoffausträge auf
der anderen Seite gegenübergestellt werden (Abb. 4-1).
Abb. 4-1: Massenbilanzierung von Stoffen zur Ermittlung von Critical Loads
Der Critical Load bezieht sich spezifisch auf den Waldökosystemschutz.
Zur Bewertung von Schwermetallgehalten in Böden liegen verschiedene Bewertungs-
konzepte vor. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) enthält
im Anhang 2 Nr. 4.1 und 4.2 Vorsorgewerte zum Schutz vor schädlichen Bodenverun-
reinigungen. Die Ableitung der Vorsorgewerte beruht auf ökotoxikologischen Wirkungs-
daten.
Die Vorsorgewerte werden nach den Hauptbodenarten unterschieden; sie berücksichti-
gen den vorsorgenden Schutz der Bodenfunktionen bei empfindlichen Nutzungen.
Ökotoxikologisch begründete Beurteilungswerte für das Kompartiment Boden zum
Schutz terrestrischer Lebensgemeinschaften wurden darüber hinaus auch durch die
Dänische Umweltbehörde für acht Schwermetalle und Arsen definiert (LUA Branden-
burg 2008). Die Qualitätskriterien wurden mit Hilfe von Wirkungswerten für Bodenmik-
roorganismen und die durch sie verursachten Prozesse sowie für Pflanzen und Inver-
tebraten (Wirbellose) abgeleitet. Die Qualitätskriterien entsprechen weitgehend den
Vorsorgewerten der BBodSchV. Die Vollzugshilfe des Landesumweltamtes Branden-
burg (LUA Brandenburg 2008) sieht diese Qualitätskriterien als Beurteilungswerte für
terrestrische Lebensraumtypen vor. Die verwendeten Beurteilungswerte für die in der
13. BImSchV aufgeführten Schwermetalle sind in Tab. 4-8 zusammengestellt.
Tab. 4-7: Abschätzung von Critical Loads für Schwermetalleinträge im Hinblick auf den Ökosystemschutz im Bereich der FFH-Gebiete zwischen Düsseldorf und Köln (Quelle: Builtjes et al. 2011, Gauger et al. 2008)
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Schwermetall BBodSchV1) LUA Brandenburg (2008)
Arsen - 2
Blei 40/70 50
Cadmium 0,4/1,0 0,3
Nickel 15/50 10
Quecksilber 0,1/0,5 0,1
Thallium - -
Antimon - -
Chrom 30/60 50 (Cr III) 2 (Cr VI)
Kobalt - -
Kupfer 20/40 30
Mangan - -
Vanadium - -
Zinn - -
1): Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung: Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für
Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für Lehm/Schluff
4.2.1.7 Polychlorierte Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F)
Im Kontext der vorliegenden Studie ist nur die Rohrweihe, die vorsorglich als Erhal-
tungsziel des FFH-Gebietes „Worringer Bruch“ aufgefasst wird, da sie explizit als
Schutzziel im Landschaftsplan „Köln“ genannt wird, gegenüber Dioxinen und Furanen
als empfindlich einzustufen. Sie steht als Greifvogel am Ende der Nahrungskette. Die
nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich daher auf diese Tiergruppe.
Die Immissionen polychlorierter Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F, nachfolgend
verkürzt als „Dioxine“ bezeichnet) sind seit den 90er Jahren deutlich rückläufig
(Rappolder und Schröter-Kermani 2011). Vor allem in Tieren, die wie die Rohrweihe am
Ende von Nahrungsketten stehen, werden aber auch heute noch teilweise hohe Dioxin-
belastungen gemessen. Zur Belastung von Greifvögeln mit Dioxinen sowie anderen
Organochlorverbindungen liegen zahlreiche Untersuchungen vor. Für einzelne Arten
können auch Wirkschwellen angegeben werden. So wird für Küken des Fischadlers
eine Wirkschwelle von 200 pg TEQ/g TS genannt (Elliott et al. 2001). Beim Wanderfal-
ken ist nach von der Trenck et al. (2007) von einer ähnlichen Empfindlichkeit auszuge-
hen.
Tab. 4-8: Beurteilungswerte für Schwermetallgehalte in Böden
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Aus den in der Literatur für einzelne Arten verfügbaren Wirkschwellen können aber kei-
ne begrenzenden Werte für Dioxingehalte im Staubniederschlag abgeleitet werden.
Solche Werte existieren bislang nur im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Ge-
sundheit (Zielwerte des LAI für die langfristige Luftreinhalteplanung).
Auf die Dioxine und Furane wird im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nur
in Bezug auf die Rohrweihe im Worringer Bruch eingegangen. Die maximal prognosti-
zierte Zusatzbelastung mit Dioxinen und Furanen liegt hier aber bereits weit unter der
Messgenauigkeit. Ein Bezug auf Belastungsgrenzen ist daher nicht erforderlich.
4.2.1.8 Schadstoffbelastungen in Gewässern
Für Gewässer, die unter die Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie
2000/60/EG) fallen, werden unter anderem die Bewertungsmaßstäbe herangezogen,
die im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie entwickelt wurden.
Die Wasserrahmenrichtlinie schließt Natura-2000-Gebiete ausdrücklich ein. Gemäß Art.
4 Abs. 1 c zählen die für die wassergeprägten und wasserabhängigen Natura-2000-
Gebiete formulierten Ziele zu den Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie. Der che-
mische und ökologische Zustand der Gewässer müssen daher geeignet sein, den güns-
tigen Erhaltungszustand der wasserabhängigen Lebensraumtypen und Arten sicherzu-
stellen. Bei der Beurteilung des Erhaltungszustandes von FFH-Erhaltungszielen können
daher auch die für den angestrebten „guten“ ökologischen Zustand formulierten Um-
weltqualitätsnormen und Orientierungswerte berücksichtigt werden.
Als einziges nach der Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtiges Gewässer ist der
Rhein von der Planänderung potentiell betroffen. Für den Rhein wurden von der Inter-
nationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) spezifische Umweltqualitäts-
normen abgeleitet, die ebenfalls berücksichtigt werden.
Da der Rhein als Fischgewässer ausgewiesen ist, werden auch die Beurteilungswerte
der Fischgewässerverordnung NRW berücksichtigt. Die Fischgewässerverordnung
setzt die Richtlinie 2006/44/EG um. Sie tritt am 23.12.2013 außer Kraft.
Weiterhin werden Zielvorgaben der LAWA für das Schutzgut „aquatische Lebensge-
meinschaft“ und die Orientierungswerte der LAWA-Rahmenkonzeption Monitoring be-
rücksichtigt. Die LAWA-Zielvorgaben stellen aus ökotoxikologischen Untersuchungen
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abgeleitete Werte dar. Bei Einhaltung dieser Konzentrationswerte ist danach eine Ge-
fährdung der Lebensgemeinschaft der Gewässer nicht zu erwarten.
Die Orientierungswerte gemäß der LAWA-Rahmenkonzeption Monitoring wurden in den
„Leitfaden Monitoring Oberflächengewässer“ des Landes NRW übernommen. Sie kenn-
zeichnen im Kontext des Bewertungsschemas der Wasserrahmenrichtlinie den Über-
gang vom „guten“ zum „mäßigen“ Zustand eines Gewässers.
Die zur Bewertung herangezogen Beurteilungswerte sind in der Tab. 4-9 für die projekt-
relevanten Parameter zusammengestellt.
Parameter OGewV1)
JD-UQN IKSR2)
JD-UQN
FischGewV3) LAWA-
RaKon B11)
LAWA-Zielvor-gaben4) Guide-
wert Impera-tivwert
pH - - - 6 - 9 6,5 – 8,512) -
Gesamtstickstoff [mg/l] - - - - 3
Nitrat-Stickstoff [mg/l] - - - - 2,5
Nitrit-Stickstoff [mg/l] - - ≤ 0,009 - -
Ammonium-Stickstoff [mg/l]
0,0413) 0,030 - 1,5797)
0,16 0,78 0,312) -
Sulfat [mg/l] - - - - - 100
Antimon [mg/kg] - - - - -
Arsen [mg/kg] 4010) - - - -
Arsen [µg/l] - 1,58) - - -
Blei [mg/kg] - - - - 100
Blei [µg/l] 7,2 - - - 3,4
Cadmium [mg/kg] - - - - 1,2
Cadmium [µg/l] ≤ 0,08 – 0,255)
- - - 0,07
Chrom [mg/kg] 64010) - - - 320
Chrom [µg/l] - 3,789) - - 10
Kobalt [mg/kg] - - - - -
Kupfer [mg/kg] 16010) - - - 80
Kupfer [µg/l] - - - - 4
Mangan [mg/kg] - - - - -
Nickel [mg/kg] - - - - 120
Nickel [µg/l] 20 - - - 4,4
Quecksilber [mg/kg] - - - - 0,8
Quecksilber [µg/l] 0,056) - - - 0,04
Thallium [mg/kg] - - - - -
Thallium [µg/l] 0,2 - - - -
Vanadium [mg/kg] - - - - -
Tab. 4-9: Beurteilungswerte für Gewässerschadstoffe
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Parameter OGewV1)
JD-UQN IKSR2)
JD-UQN
FischGewV3) LAWA-
RaKon B11)
LAWA-Zielvor-gaben4) Guide-
wert Impera-tivwert
Zinn [mg/kg] - - - - - 1)
: Oberflächengewässerverordnung mit der Angabe des Jahresdurchschnittswertes der Umweltqualitätsnormen (JD-UQN) für oberirdische Gewässer ohne Übergangsgewässer (Stand 2011)
2): Internationale Kommission zum Schutz des Rheins mit der Angabe des Jahresdurch-
schnittswertes der Umweltqualitätsnormen (JD-UQN) für Binnenoberflächengewässer nach WRRL (Wissenschaftlicher Stand 2007, IKSR 2009)
3): Fischgewässerverordnung (Stand 2011): Konzentrationsangaben als 95 % Perzentile für
die Cyprinidengewässer; Imperativwert = Grenzwert, der eingehalten werden muss, Guidewert = Richtwert, der anzustreben ist.
4): Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (Stand 2006): Angaben für das Schutzgut „Aquati-
sche Lebensgemeinschaften“ als 50-Perzentil-Wert, Kursivangaben: Gesamtkonzentra-tionen aus Schwebstoffzielvorgaben berechnet (25mg/l Schwebstoff), daher Vergleichs-wert 50-Perzentil, diese Rechenwerte sollten nur dann Anwendung finden, wenn keine Messungen im Schwebstoff vorliegen
5): Zur Beurteilung der Jahresdurchschnittskonzentration an Cadmium und Cadmiumver-
bindungen wird die Umweltqualitätsnorm der Härteklasse verwendet, die sich aus dem fünfzigsten Perzentil der parallel zu den Cadmiumkonzentrationen ermittelten CaCO3-Konzentrationen ergibt.
6): Die Jahresdurchschnittskonzentration für Quecksilber und Quecksilberverbindungen gilt
nur in Verbindung mit der Umweltqualitätsnorm für Biota, die bei 20 µg/kg Nassgewicht liegt.
7): Umweltqualitätsnormen bei einem an der Messstation Stürzelberg von 2007 bis 2010
gemessenen pH-Wert von 7,5 – 8,3 und einer Temperatur von 0 – 30°C 8)
: Der Wert bezieht sich auf die gelösten Anteile in der Wasserphase 9)
: Der Wert bezieht sich auf die gelösten Anteile der Summe Chrom (III und IV) in der Wasserphase
10): JD-UQN-Angabe für Schwebstoff oder Sediment für oberirdische Gewässer einschließ-
lich Übergangsgewässer sowie Küstengewässer. Angabe bezieht sich auf die Trocken-substanz.
11): Orientierungswerte gemäß LAWA-Rahmenkonzept Monitoring, Teil B, Arbeitspapier II:
Hintergrund- und Orientierungswerte für physikalisch-chemische Komponenten 12)
: Werte gelten für den Fließgewässertyp 15g (Große sand- und lehmgeprägte Tiefland-flüsse).
13): JD-UQN-Angabe für Schwebstoff oder Sediment für oberirdische Gewässer einschließ-
lich Übergangsgewässer sowie Küstengewässer. Angabe bezieht sich auf die Trocken-substanz.
4.2.2 Bewertung von Zusatzbelastungen
Generell ist davon auszugehen, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzgebie-
ten auszuschließen sind, wenn die Beurteilungswerte, die die Belastungsgrenzen für
Lebensräume und Arten kennzeichnen, derzeit und zukünftig unter Berücksichtigung
von bestehenden Vorbelastungen und von projektbedingten Zusatzbelastungen sowie
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gegebenenfalls von Summationswirkungen mit anderen Projekten unterschritten wer-
den.
Schöpft bereits die Vorbelastung die Belastungsgrenzen aus oder überschreitet sie,
läuft prinzipiell jede Zusatzbelastung den Erhaltungszielen zuwider und ist deshalb er-
heblich (vgl. OVG Münster Urteil vom 03.09.2009, 10 D 121/07. NE, Kraftwerk Datteln,
BVerwG Beschluss vom 10.11.2009, 9 B 28.09, Hildesheim-Himmelsthür). Ausnahmen
von diesem Grundsatz sind aber zulässig.
So kann eine erhebliche Beeinträchtigung nach neuerer Rechtsprechung des BVerwG
in solchen Fällen verneint werden, in denen Hintergrundbelastungen oberhalb von Criti-
cal Loads zum Verschwinden hochempfindlicher lebensraumtypischer Arten geführt
haben, der Lebensraum sich aufgrund des verbliebenen, die Vorbelastung dauerhaft
verkraftenden Artenspektrums aber immer noch in einem günstigen Erhaltungszustand
befindet und die projektbedingte Zusatzbelastung daran nichts ändert, weil das verblie-
bene Artenspektrum auch die (zukünftige) Gesamtbelastung schadlos zu tolerieren ver-
mag (BVerwG, Beschluss vom 10.11.2009, 9 B 28.09, Hildesheim-Himmelsthür, Rz. 7).
Weiterhin hat die Rechtsprechung einen Bagatellvorbehalt aus Gründen der Verhält-
nismäßigkeit grundsätzlich anerkannt (Entscheidung des BVerwG zum Neubau der A
44, Teilabschnitt Hessisch-Lichtenau, Urteil vom 12. März 2008, Hessisch-Lichtenau,
Rz. 124). Das BVerwG hat den Bagatellvorbehalt auch im Hinblick auf Stoffeinträge
bestätigt (BVerwG, Beschluss vom 10.11.2009, 9 B 28.09, Hildesheim-Himmelsthür,
Rz. 8).
Anders als für Flächeninanspruchnahmen (vgl. Lambrecht & Trautner 2007) gibt es
aber bisher keine Fachkonvention, die Vorschläge enthält, wann Zusatzbelastungen
durch Schadstoffimmissionen oder Stoffeinträge als Bagatelle gelten können und keine
erheblichen Beeinträchtigungen auslösen.
Zur Beantwortung der Frage, welche Zusatzbelastungen unerheblich sind, muss die
allgemeine Definition von Erheblichkeit (siehe Kap. 4.1) konkretisiert werden. Hierzu
können die in den Kartieranleitungen der LANA und der Länder festgelegten Kriterien
zur Beurteilung des Erhaltungszustandes herangezogen werden. Als Hauptkriterien
gelten:
Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen
Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars
Beeinträchtigungen.
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Die für die drei Kriterien erhaltenen Teilwerte werden nach vorgegebenen Algorithmen
zu einem Gesamtwert aggregiert. Nach dem Dokument der EU-Kommission zur Erstel-
lung der Standard-Datenbögen ist der Erhaltungszustand in drei Stufen anzugeben:
A (hervorragend)
B (gut)
C (durchschnittlich oder beschränkt).
Als erheblich sind dann in jedem Fall solche Zusatzbelastungen zu bewerten, die unter
Berücksichtigung der aufgeführten Kriterien zu einer Verschlechterung des Erhaltungs-
zustandes auf eine niedrigere Stufe führen würden (vgl. LANA 2004). Andere Bewer-
tungsmethoden werden im Rahmen des bundesweiten Monitorings verwendet (vgl. Bal-
zer et al. 2008, Sachteleben & Behrens 2010). Die Bewertungsmethode der LANA wird
von Drachenfels (2011) kritisch diskutiert.
Beeinträchtigungen können aber auch vorliegen, wenn Verschlechterungen innerhalb
einer nach den oben genannten Methoden ermittelten Kategorie ausgelöst werden.
Allerdings kann dies nur solche Zusatzbelastungen betreffen, die sich mindestens auf
der Individuen- oder Populationsebene auswirken und direkt oder über Indikatoren er-
fasst und gemessen werden können (vgl. Plachter 1992, 1994), also bspw. zu Verände-
rungen in der Artenzusammensetzung, zum Ausfall von Nahrungskettengliedern oder
zur Verringerung der Strukturvielfalt führen.
Zusatzbelastungen, deren Auswirkungen auf molekulare und physiologische Prozesse
begrenzt bleiben oder denen keine adversen Effekte zugeordnet werden können, kön-
nen hingegen keine Erheblichkeit begründen. So stellt eine geringe Anreicherung mit
Stickstoff in der Vegetation, die auch langjährig noch keine messbaren Veränderungen
der Artenzusammensetzung auslöst, keine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes
dar.
Fachlich und rechtlich anerkannte Schwellenwerte (Bagatellschwellen), die solche ge-
ringfügigen Auswirkungen gegen erhebliche Auswirkungen abgrenzen, liegen bisher
nur für die Stickstoff- und Säuredeposition vor. In seinem Urteil zur Fortführung der A
44 Kassel – Herleshausen im Teilabschnitt Hessisch-Lichtenau-Ost bis Hasselbach
vom 14. April 2010 stuft das BVerwG eine projektbedingte Zusatzbelastung mit Stick-
stoffeinträgen bis zu einer Schwelle von 3 % des Critical Load unabhängig vom Umfang
der betroffenen Fläche als Bagatelle ein, „die die Verträglichkeit des Vorhabens nicht in
Frage stellt“ (Rz. 94). Zur Begründung führt das Gericht an, dass mittlerweile ein fach-
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wissenschaftlicher Konsens darüber bestehe, „dass Zusatzbelastungen von nicht mehr
als 3 % des Critical Load außerstande sind, signifikante Veränderungen des Ist-
Zustandes auszulösen oder die Wiederherstellung eines günstigen Zustandes signifi-
kant einzuschränken“ (Rz. 94).
Ergänzend stellt das Gericht darauf ab, dass die Vorbelastung den Critical Load bereits
um mehr als das Doppelte überschreitet. Bei dieser Sachlage würde nämlich zum einen
die Zusatzbelastung gegenüber der Vorbelastung nur gering ins Gewicht fallen und zum
anderen könnte nur mit einer effektiven Luftreinhaltepolitik ein dem Critical Load ent-
sprechender Zustand erzielt werden (Rz. 94). Zumindest für diese Fallgestaltung ist
eine Irrelevanzschwelle von 3 % des Critical Loads für eutrophierende Stoffeinträge
auch vom BVerwG anerkannt.
Im Urteil des OVG NRW zum Trianel-Kraftwerk Lünen (OVG NRW, Urteil vom
01.12.2011 – 8 D 58/08.AK) wurde eine Bagatellschwelle von 3 % des Critical Loads für
Stickstoff als eutrophierenden Stoffeintrag anerkannt, ohne auf das Verhältnis der Vor-
belastung zum Critical Load abzustellen. Desweiteren hat das Gericht im Zusammen-
hang mit Säureeinträgen ebenfalls eine Bagatellschwelle in Höhe von 3 % der Grenz-
belastung („Critical Load“) anerkannt.
In den Auswirkungsprognosen wird daher der Beurteilung der Stickstoff- und Säurede-
position eine Bagatellschwelle von 3 % des Critical Load zugrunde gelegt.
Bezüglich aller anderen Stoffe ist ungeklärt, ob aus anderen Rechtsgebieten (Immissi-
onsschutzrecht, Bodenschutzrecht) abgeleitete, meist über prozentuale Anteile an Be-
urteilungswerten definierte Irrelevanzschwellen zur Beurteilung von Zusatzbelastungen
im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung herangezogen werden können. Auf die
Anwendung solcher beispielsweise aus der TA Luft entlehnter Irrelevanzschwellen wird
daher vorläufig verzichtet. Stattdessen erfolgt für andere Stoffe eine einzelfallbezogene
naturschutzfachliche Bewertung. Grundsätzlich wird aber davon ausgegangen, dass
eine erhebliche Beeinträchtigung immer dann zu verneinen ist, wenn eine Zusatzbelas-
tung nicht zu einer messbaren Erhöhung der Vorbelastung führt oder die zukünftige
Gesamtbelastung unterhalb der Beurteilungswerte (Critical Loads, Critical Levels)
bleibt.
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5 Ermittlung der Natura-2000-Gebietskulisse
5.1 Methodische Vorgehensweise
In die Untersuchung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung sind grundsätzlich alle Natura-
2000-Gebiete einzubeziehen, die durch ein Projekt oder einen Plan erheblich betroffen
sein können. Dies bedeutet, dass die Grenze des Untersuchungsgebietes so weit zu
ziehen ist, bis eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen ausgeschlossen werden
kann.
Wie in Kap. 3.2 begründet wurde, sind im vorliegenden Fall ausschließlich betriebsbe-
dingte Luftschadstoffe (Immissionen und Stoffeinträge) als relevante Wirkfaktoren in die
Untersuchung einzustellen. Die Grenze des Untersuchungsgebietes ist damit so weit zu
ziehen, bis eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen durch die hier zu berücksichti-
genden Luftschadstoffe und Stoffeinträge ausgeschlossen werden kann.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes erfolgt in drei Arbeitsschritten:
Einbeziehung von FFH-Gebieten innerhalb des Beurteilungsgebietes nach TA Luft
Auswahl der zu prüfenden FFH-Gebiete mindestens nach der zur Verfügung stehen-
den Mess- oder Erfassungsgenauigkeit üblicher raumbezogener Methoden zur Er-
mittlung von Immissionen und Stoffeinträgen
Einbeziehung weiterer FFH-Gebiete, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass
diese aufgrund besonderer Empfindlichkeit ebenfalls nachteilig betroffen sein kön-
nen.
Nachfolgend werden diese Arbeitsschritte erläutert.
In einem ersten Arbeitsschritt werden die innerhalb des Beurteilungsgebietes gemäß
TA Luft gelegenen Natura-2000-Gebiete ermittelt. Das nach Nr. 4.6.2.5 TA Luft sche-
matisch abgeleitete Beurteilungsgebiet ist aber nicht wirkungsbezogen festgelegt. Es
wird daher für eine erste Orientierung herangezogen.
Wie in Kap. 4.2.2 dargelegt wurde, sind Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen aus-
zuschließen, wenn Zusatzbelastungen Bagatellschwellen unterschreiten. Zur weiteren
fachlichen Beurteilung wird die Grenze des Untersuchungsgebietes daher grundsätzlich
so weit gezogen, bis diese Bagatellschwelle erstmalig unterschritten wird. Aus der Defi-
nition der Bagatellschwelle folgt, dass Belastungen jenseits dieser Schwelle unerheblich
sind.
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Bagatellschwellen stellen damit ein grundsätzlich geeignetes Kriterium zur Festlegung
der weiteren, konkret zu prüfenden Natura-2000-Gebiete dar. Ihre Eignung wird aber
dadurch eingeschränkt, dass Bagatellschwellen teilweise lebensraumtypspezifisch oder
standortspezifisch definiert sind. Weiterhin kann die Berücksichtigung kumulativer Wir-
kungen erforderlich sein, die an dieser Stelle noch nicht bekannt sind.
Die Grenze des Untersuchungsgebietes wird in einem zweiten Arbeitsschritt somit wei-
ter gefasst und dort angesetzt, wo mit nicht mehr vertretbarer Genauigkeit eine Zusatz-
belastung von der bestehenden Vorbelastung abgegrenzt werden kann. Liegt eine Zu-
satzbelastung unterhalb der überhaupt noch messbaren Belastungen, so stellt dies
auch ein gewichtiges Argument für deren Unerheblichkeit in Bezug auf FFH-Gebiete
dar.
Mit welcher Genauigkeit oder Auflösung Immissionskonzentrationen oder Stoffeinträge
angegeben werden können, hängt u. a. von den eingesetzten Messverfahren und der
Anzahl der Messungen ab. Zur Abgrenzung der Natura-2000-Gebietskulisse werden
hier mindestens die Genauigkeiten berücksichtigt, die der raumbezogenen Darstellung
von Immissionsbelastungen im Rahmen der Berichterstattung zur Luftqualitätsüberwa-
chung durch die Bundesländer zugrunde gelegt werden.
Eine Besonderheit stellen die Stickstoff- und Säureeinträge dar. Sie setzen sich aus
drei verschiedenen Depositionsflüssen (trockene, nasse und feuchte Deposition) zu-
sammen, die teilweise nur mit sehr hohem messtechnischem Aufwand zu erfassen
sind. Zur raumbezogenen Darstellung werden daher in der Regel Daten aus Messun-
gen mit Modellberechnungen kombiniert. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutsch-
land liegt eine solche, aus Messungen und Modellrechnungen kombinierte, flächenhafte
Darstellung vor (Builtjes et al. 2011).
Für die messtechnisch vergleichsweise einfach zu erfassende nasse Deposition (Bulk-
Deposition als Summe nass und trocken sedimentierender Partikel) kann die Genauig-
keit aus der statistischen Behandlung von Messwerten abgeleitet werden. So werden
von Dämmgen (2006) im Rahmen eines landesweiten Messprogramms in Hessen die
Depositionen für die einzelnen Stickstoff-Spezies (Ammoniak- und Nitrat-Stickstoff) mit
einer Genauigkeit von jeweils 0,5 kg/ha·a angegeben. Aus dem veröffentlichten Daten-
material lässt sich für den Schwefeleintrag eine ähnliche Größenordnung annehmen.
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Im Rahmen der bundesweiten Darstellung der Stickstoff- und Säuredeposition (Builtjes
et al. 2011) werden die Unsicherheiten in der nassen Deposition für Stickstoff und
Schwefel mit etwa 30 % abgeschätzt. Die Unsicherheit in der trockenen Deposition wird
aufgrund von Unsicherheiten in den Modell-Eingangsdaten und kleinräumigen Einflüs-
sen höher eingeschätzt. Unter Berücksichtigung der Mess- und Modellunsicherheiten
wird die flächenbezogene Stickstoff-Gesamtdeposition in dem auf der Homepage des
UBA verfügbaren Datensatz mit einer Genauigkeit von 1 kg/ha·a angegeben. Aus den
in dem Forschungsbericht dargelegten Mess- und Modellunsicherheiten ist für die
Schwefeldeposition eine vergleichbare Genauigkeit anzunehmen. Dies entspricht für
die Säuredeposition, die sich aus der Deposition von oxidierten (NOx) und reduzierten
Stickstoffverbindungen (NHy) sowie oxidierten Schwefelverbindungen (SOx) zusam-
mensetzt, einer Genauigkeit im Bereich von 0,1 bis 0,2 keq/ ha·a. Eine höhere, statis-
tisch gesicherte Auflösung lässt sich mit den derzeit verfügbaren Modellen und Messda-
ten nicht erreichen.
Unabhängig hiervon wird von KIFL (2008) die Auffassung vertreten, dass unterhalb
einer Stickstoff-Zusatzbelastung von 0,1 kg/ha·a aus Gründen der methodischen Unge-
nauigkeit bei der Depositionsberechnung keine fachwissenschaftlich belastbaren Er-
gebnisse und folglich keine Beeinträchtigungen begründet werden können. Vorsorglich
wird dieser strengere Wert zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes herangezogen.
Im Sinne eines konservativen Ansatzes wird auch für die Säuredeposition ein strenge-
res Kriterium zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes gewählt. Für jede Stickstoff-
Spezies (Ammonium- und Nitrat-Stickstoff) und für Schwefel wird jeweils eine Genauig-
keit von 0,1 kg/ha·a zugrunde gelegt. Sie unterschreitet deutlich die allein für die nasse
Deposition erreichbare Auflösung (vgl. obige Ausführungen und Dämmgen 2006) und
erst recht die für die Gesamtdeposition erreichbare Auflösung und ist damit als ausge-
sprochen konservativ zu werten. Da 0,1 kg Ammonium- und 0,1 kg Nitrat-Stickstoff je-
weils gerundet 7 Säureäquivalenten und 0,1 kg Schwefel gerundet 6 Säureäquivalenten
entsprechen, ergibt sich hieraus ein Wert von 20 Säureäquivalenten (eq) oder 0,02
keq/ha·a.
Würde man auch die trockene Deposition mindestens mit der gleichen Auflösung be-
rücksichtigen, ergäbe sich ein Abschneidekriterium von 40 Säureäquivalenten (eq) oder
0,04 keq/h·a. Im Sinne einer konservativen Vorgehensweise wird hier der niedrigere
Wert von 20 eq als Kriterium zur Abgrenzung des Untersuchungsgebiets im Hinblick auf
Säureeinträge herangezogen.
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Zur besseren Übersicht sind die letztendlich zur Abgrenzung der Natura-2000-
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald
B 10
DE-5106-301 Kerpener Bruch und Parrig
6510 Artenreiche Mähwiesen des Flach- und Hügellandes
B
10 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer
Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald
B
91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior
C
DE-5107-302 Waldseenbereich Theresia
3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewäs-ser mit benthischer Vegetation aus Arm-leuchteralgen
A 18
Nachfolgend wird für die einzelnen Wirkfaktoren geprüft, ob unter Berücksichtigung der
Vorbelastung aufgrund besonderer Empfindlichkeiten zusätzliche FFH-Gebiete erheb-
lich betroffen sein können. Maximale Zusatzbelastungen in diesen Gebieten wurden
anhand der am Rand des Rechengebietes in der Immissionsprognose berechneten
Werte und unter Berücksichtigung des Abstandes der Gebiete zum Rechengebiet ab-
geschätzt bzw. der Immissionsprognose entnommen (Stickstoff- und Säuredeposition).
Gasförmige Immissionen
Für die gasförmigen Immissionen ergeben sich die in Tab. 5-4 dargestellten maximalen
Zusatzbelastungen durch den Betrieb des der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet.
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Parameter Einheit
Maximale Zusatzbe-lastung BKW3)
Vorbelas-tung2)
Critical Level4)
Stickstoffdioxid (NO2) µg/m³ < 0,14 21 - 30 -
Stickstoffoxide1) (NOx angege-ben als NO2)
µg/m³ < 0,32 30 - 50 30
Ammoniak (NH3) µg/m³ < 0,01 2 – 4 3 (2-4)/1
Schwefeldioxid (SO2) µg/m³ < 0,32 5 - 6 20/10
1): Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.
3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 4)
: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Wie Tab. 5-4 ausweist, sind die maximalen Zusatzbelastungen so gering, dass sie die
Vorbelastung nicht messbar verändern. Mit Ausnahme von Schwefeldioxid betragen sie
auch weniger als 1 % der Vorbelastung. Aufgrund der niedrigen Vorbelastung bleibt
aber die Schwefeldioxidbelastung auch zukünftig unter dem Critical Level.
Die Critical Levels sind so abgeleitet, dass sie auch besonders empfindlichen Organis-
men wie Flechten Schutz bieten (vgl. Kap. 4.2.1.1). Daher ist auch für die FFH-Gebiete
mit Lebensraumtypen, zu deren biotischen Bestandteilen charakteristischerweise unter
anderem Flechten gehören (vor allem Heide-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten
Ohligser Heide, Further Moor, Wahler Berg) und die diesbezüglich als besonders emp-
findlich einzustufen sind, eine erhebliche Betroffenheit auszuschließen.
Stickstoff-Deposition
Die rechnerische Zusatzbelastung liegt in diesen Gebieten zwischen 0,01 und 0,02
kg/ha·a. Sie beträgt weit weniger als 1 % der Vorbelastung, die in den Gebieten zwi-
schen 16 kg/ha·a und 29 kg/ha·a gemäß UBA-Datensatz 2007 schwankt.
Gegenüber Stickstoffeinträgen besonders empfindliche Lebensraumtypen weist vor
allem das FFH-Gebiet Further Moor mit den Torfmoos-Schlenken (LRT 7150) auf. Die-
sem Lebensraumtyp wird gemäß der Berner Liste ein Critical Load von 5 bis 10 kg/ha·a
Tab. 5-4: Maximale Zusatzbelastungen mit Luftschadstoffen (Jahresmittel) in FFH-Gebieten außerhalb der im zweiten Arbeitsschritt abgegrenzten Gebiets-kulisse (Erläuterungen siehe Text)
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zugewiesen. Aber auch die trockenen und feuchten Heiden in den Gebieten Ohligser
Heide, Further Moor und Wahler Berg gehören mit Critical Loads zwischen 10 und 20
kg/ha·a zu den stickstoffempfindlichen Lebensraumtypen. Die maximale zusätzliche
Deposition unterschreitet jedoch weit die Bagatellschwelle von 0,15 kg/ha für den nied-
rigsten Critical Load (3 % des CL von 5 kg/ ha·a). Daher ist auch für die stickstoffemp-
findlichsten Gebiete eine erhebliche Betroffenheit auszuschließen.
Säuredeposition
Die rechnerische Zusatzbelastung liegt in den im Süden nächstgelegenen Waldgebie-
ten Dickbusch, Lörsfelder Busch, Steinheide sowie Kerpener Bruch und Parrig und den
In den FFH-Gebieten selbst befinden sich keine Messstellen. Auf der Basis der Mess-
ergebnisse der über das Gebiet verteilten Messstationen kann daher nur ein großräu-
miges Immissionsniveau angegeben werden. Aufgrund der räumlichen Lage der FFH-
Tab. 6-1: Übersicht über die ausgewerteten Messprogramme und Messstellen
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Gebiete ist aber davon auszugehen, dass ihre Vorbelastung durch das großräumige
Niveau hinreichend charakterisiert ist.
Die ausgewerteten Messergebnisse sind in der Tab. 6-2 zusammengestellt.
Abb. 6-1: Messstellen zur Ermittlung der Vorbelastung mit Luftschadstoffen (Kar-tengrundlage DTK 100, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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Jahr NO2 NO NOx* SO2
µg/m³ µg/m³ µg/m³ µg/m³
Grevenbroich-Gustorf (LUQS, GRGG)
2006 21 6 30 5
2007 22 8 34 -
2008 21 7 32 -
2009 23 7 34 -
2010 24 7 35 -
Hürth (LUQS, HUE2)
2005 27 8 39 3
2006 28 10 43 4
2007 26 11 43 6
2008 25 10 40 -
2009 26 9 40 -
2010 27 9 41 -
Köln-Chorweiler (LUQS, CHOR)
2005 27 12 45 -
2006 29 13 49 -
2007 27 13 47 -
2008 29 15 52 -
2009 32 13 52 -
2010 30 11 43 -
Elsdorf-Berrendorf (MILIS)
2006 25 8 37 5
Pulheim-Stommeln (MILIS)
2008 28 12 46 -
Rheidt (Eurofins/GfA)
2007/2008 24,1 12,2 42,8 9,8**
Critical Level - - 30 10
*: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53.
**: Halbjahreswert Winterhalbjahr
Wie aus der Tab. 6-2 hervorgeht, lagen die Stickstoffoxid-Immissionskonzentrationen
(angegeben als NO2) mehrheitlich zwischen 35 und 50 µg/m³. Am niedrigsten belastet
war der Messstandort in Grevenbroich-Gustorf mit NOx-Immissionskonzentrationen
zwischen 30 und 35 µg/m³. Die höchste Belastung wies die Station Köln-Chorweiler mit
Jahresmittelwerten bis 52 µg/m³ auf. Der Critical Level wird an allen Messstationen
mehr oder weniger deutlich überschritten. Das Belastungsniveau entspricht der Hinter-
grundbelastung in Nordrhein-Westfalen. Deutlich höher belastet sind die Ballungsgebie-
te an Rhein und Ruhr. Niedrigere Werte mit einer Unterschreitung des Critical Level
Tab. 6-2: Immissionsvorbelastung der Luft mit SO2 und NOx (Jahresmittelwerte) für den Zeitraum 2005 bis 2010 (Datenquellen: siehe Text)
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werden an ballungsraumfernen Messstationen in der Eifel und im Rothaargebirge ge-
messen (MUNLV 2009).
Deutlich günstiger stellt sich die Belastungssituation hinsichtlich Schwefeldioxid dar. Die
Belastung lag im Messzeitraum mehrheitlich zwischen 5 und 6 µg/m³. Der höchste Wert
betrug 9,8 µg/m³ in Rheidt. Er bezieht sich aber auf eine Messperiode im Winterhalb-
jahr, so dass auch an diesem Standort der Jahresmittelwert im Bereich der übrigen
Messstationen liegen dürfte. Der Critical Level wird damit durchgängig deutlich unter-
schritten. Die gemessenen Schwefeldioxidkonzentrationen repräsentieren wie die
Stickstoffoxidkonzentrationen die Hintergrundbelastung in NRW.
Im Messzeitraum ist für keinen Parameter ein deutlicher Trend abnehmender oder zu-
nehmender Belastung erkennbar.
Aus den Messergebnissen wird folgendes großräumiges Immissionsniveau abgeleitet:
Schwefeldioxid: 5 – 6 µg/m³ (Jahresmittel)
Stickstoffdioxid: 20 – 30 µg/m³ (Jahresmittel)
Stickstoffoxide: 30 – 50 µg/m³ (Jahresmittel).
Für die Blöcke Neurath BoA 2&3 wird hinsichtlich der Konzentrationen von Schwefeldi-
oxid und Stickstoffoxiden jeweils ein maximaler Immissionsbeitrag von 0,4 µg/m³ im
oben beschriebenen Untersuchungsgebiet berechnet.. Diese maximalen Immissions-
beiträge verändern das beschriebene Immissionsniveau nicht nennenswert. Das aus
den Messergebnissen abgeleitete Immissionsniveau wird daher einheitlich als Vorbe-
lastung der vier FFH-Gebiete in der Auswirkungsprognose zugrunde gelegt.
Zur Immissionsvorbelastung mit Ammoniak liegen keine Messergebnisse aus dem
Untersuchungsgebiet vor. Das Hintergrundniveau kann daher lediglich abgeschätzt
werden. Nach LANUV (www.lanuv.nrw.de/landwirtschaft/ammoniak/u-vorhaben-1.htm)
liegt die Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen im Bereich von 2 – 4 µg/m³ im
Jahresmittel. Sie liegt damit im Bereich des Critical Level für Höhere Pflanzen. Der Cri-
tical Level für Moose und Flechten wird überschritten.
Da im Umfeld der vier FFH-Gebiete keine spezifischen Ammoniakquellen (insbesonde-
re Betriebe mit Intensivtierhaltung) bekannt sind, wird die Vorbelastung der Gebiete der
Hintergrundbelastung zugeordnet und gemäß LANUV einheitlich mit 2 – 4 µg/m³ (Jah-
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6.2 Zusatzbelastungen
Die Ermittlung der Zusatzbelastungen und die Berechnung von Stoffeinträgen und An-
reicherungen von Schadstoffen in Umweltkompartimenten erfolgten auf der Grundlage
der erstellten Immissionsprognose (argumet 2012a). Darin ist auch die Bilanzierung mit
den wegfallenden Immissionsbeiträgen der vier 300-MW-Blöcke enthalten, deren Still-
legung Bestandteil der Planänderung ist. Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Im-
missionsprognose sind in Kap. 6.2.1 zusammengefasst. Mit den prognostizierten Stoff-
depositionen wurden auch die Akkumulationen von Schwermetallen in Böden
(Kap.6.2.2) und die Auswirkungen auf die Stofffrachten im Rhein (Kap. 6.2.3) berech-
net.
6.2.1 Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und Entlastung durch die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke
6.2.1.1 Prognostizierte Zusatzbelastung
Alle in der Immissionsprognose prognostizierten Zusatzbelastungen sind als Jahresmit-
telwerte angegeben und wurden konservativ für ganzjährigen Volllastbetrieb (8.760
Stunden) berechnet. Mit Ausnahme von Schwefeldioxid, der Schwermetalle und der
polychlorierten Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F) wurde weiterhin als konservati-
ver Ansatz die Ausschöpfung der jeweils geltenden gesetzlichen Emissionsgrenzwerte
gemäß der 13. BImSchV unterstellt. Bezüglich der Schwermetalle und der polychlorier-
ten Dibenzodioxine und –furane (PCDD/F) wurde mit der Hälfte der jeweiligen Grenz-
werte gerechnet. Für Schwefeldioxid wurde ein reduzierter Jahresmittelwert von 100
mg/m³ angesetzt. Seitens RWE Power ist vorgesehen, diese gegenüber den gesetzlich
vorgegebenen Grenzwerten deutlich reduzierten Werte im Sinne einer freiwilligen
Selbstbeschränkung zu beantragen. Die Schwermetallkonzentrationen im Feinstaub
und im Staubniederschlag wurden unter Berücksichtigung ihrer prozentualen Verteilung
im Abgas berechnet. Das Schwermetallspektrum wurde von RWE Power aus Mittelwer-
ten von Emissionsmessungen an vergleichbaren Anlagen bestimmt und zur Verfügung
gestellt.
Die der Berechnung der Stickstoff- und Säuredeposition zugrunde gelegten Depositi-
onsgeschwindigkeiten sind der Immissionsprognose zu entnehmen. Da mit Ausnahme
der Rhein-Fischschutzzonen alle FFH-Gebiete ausschließlich Waldgebiete darstellen,
wurde für Ammoniak konservativ der Wert von 2,0 cm/s für Wald gemäß VDI-Richtlinie
3782, Blatt 5, eingesetzt. Bezüglich Schwefeldioxid wurde vom LANUV im Zusammen-
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hang mit den Depositionsberechnungen für den Neubau des Trianel-Steinkohlen-
kraftwerks Lünen die Verwendung einer Depositionsgeschwindigkeit von 1,25 cm/s vor-
geschlagen. Dieser Wert liegt zwischen dem Mesoskala-Wert von 1,0 cm/s und dem
Wert für Wald von 1,5 cm/s der VDI-Richtlinie 3782, Blatt 5. Begründet wurde dieser
Wert mit einem geringen Waldanteil von 15 % im Ausbreitungsgebiet und dem Laub-
waldcharakter des zu beurteilenden Waldgebiets (Cappenberger Wälder). Seitens des
OVG NRW wurde der Wert als sachgerecht angesehen (OVG NRW Verfahren Trianel
Kohlekraftwerk Lünen, Urteil vom 01.12.2011 – 8 D 58/08.AK). Da die genannten Ver-
hältnisse auch auf das vorliegend zu beurteilende Ausbreitungsgebiet zutreffen, wurde
der Wert von 1,25 cm/s auch hier als Depositionsgeschwindigkeit von Schwefeldioxid
angesetzt.
Die in der Immissionsprognose ermittelten, maximalen zusätzlichen Immissionen und
Stoffeinträge sind in der Tab. 6-5 zusammengestellt.
Parameter Einheit Maximale Immissions-
zusatzbelastung
SO2 µg/m³ 2,0
NO2 µg/m³ 0,28
NOx µg/m³ 2,0
NH3 µg/m³ 0,095
Stickstoffdeposition1) kg N/ha·a 0,12
Säuredeposition1 keq/ha·a 0,472
Arsen µg/(m²·d) 0,068
Blei µg/(m²·d) 0,11
Cadmium µg/(m²·d) 0,044
Nickel µg/(m²·d) 0,091
Quecksilber1) µg/(m²·d) 0,030
Thallium µg/(m²·d) 0,069
Antimon µg/(m²·d) 0,091
Chrom µg/(m²·d) 0,091
Kobalt µg/(m²·d) 0,080
Kupfer µg/(m²·d) 0,10
Mangan µg/(m²·d) 0,31
Vanadium µg/(m²·d) 0,091
Zinn µg/(m²·d) 0,10
PCDD/F pg/(m²·d) 0,23
1): an der östlichen Werksgrenze
Tab. 6-5: Maximale zusätzliche Immissionen und Stoffeinträge durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet (Datenquelle: ar-gumet 2012a)
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6.2.1.2 Wegfallende Emissions- und Immissionsbeiträge der vier 300-MW-Blöcke
Wie in Kap. 3.1 ausgeführt, ist die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke am Kraftwerks-
standort Niederaußem Bestandteil der Planänderung. In der nachfolgenden Abb. 6-2 ist
die Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung angestrebten
Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im Zuge der Umsetzung der Kraft-
werkserneuerung für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Staub dar-
gestellt. Die blauen Säulen kennzeichnen den derzeitigen Zustand (Betrieb der Blöcke
A bis H und BoA1), die grünen Säulen den Zustand nach erfolgter Stilllegung der zwei
150-MW-Blöcke A und B ab 2013 und die gelben Säulen den Zustand nach der Auf-
nahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-
Blöcke C bis F. Neben BoAplus sind dann noch die beiden 600-MW-Blöcke G und H in
Betrieb.
Wie aus der Abb. 6-2 hervorgeht, werden sich die genehmigten Emissionen nach der
Aufnahme des kommerziellen Betriebs von BoAplus und der Stilllegung der Altanlagen
deutlich verringern. Der stärkste Rückgang ergibt sich für die Schwefeldioxidemissio-
nen. Hier wird eine Reduktion auf etwa 45 % des heutigen Ausgangswertes erreicht. Mit
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
SO2 NOx Staub
Heute
Ab 2013
Nach Neubau
Abb. 6-2: Entwicklung der genehmigten bzw. für BoAplus zur Genehmigung ange-strebten Emissionsfrachten des Kraftwerks Niederaußem im Zuge der Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms (Datenquelle: RWE Power AG)
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der Verringerung der Emissionen sind auch eine Verringerung der Immissionen und
Stoffeinträge und damit eine Umweltentlastung verbunden.
Da die Stilllegung Bestandteil der Kraftwerkserneuerung ist, ist sie in den Auswirkungs-
prognosen zu berücksichtigen. Um textliche Wiederholungen zu vermeiden, wird nach-
folgend die grundsätzliche Vorgehensweise zur Berücksichtigung der Stilllegung der
Altanlagen vorweg erläutert.
Die Auswirkungsprognosen erfolgen jeweils in zwei Schritten:
Erster Schritt
Im ersten Schritt werden zunächst allein die Zusatzbelastungen betrachtet, die in der
Immissionsprognose für den Betrieb eines dem Konzept von BoAplus entsprechenden
Braunkohlenkraftwerks prognostiziert wurden.
Zweiter Schritt
Im zweiten Schritt wird die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt. Hierzu
werden die in der Immissionsprognose ergänzend berechneten Immissionsbeiträge der
vier 300-MW-Blöcke von den für BoAplus prognostizierten Immissionszusatzbelastun-
gen abgezogen.
Dies erfolgt zunächst für die in der Immissionsprognose ermittelten maximalen Zusatz-
belastungen eines dem Konzept von BoAplus entsprechenden Braunkohlenkraftwerks
und die maximalen Immissionsbeiträge der stillzulegenden vier 300-MW-Blöcke.
Wie alle so ermittelten Bilanzierungen zeigen, überwiegen die Entlastungseffekte durch
die Stilllegung der 300-MW-Blöcke deutlich die prognostizierten Zusatzbelastungen, so
dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig stets eine Verringerung der Im-
missionsbelastung resultiert.. Die tatsächlichen Immissionsbeiträge sind je nach Immis-
sionskenngröße niedriger anzusetzen. Dementsprechend wird auch die errechnete Im-
missionsminderung überschätzt. Würde man anstelle der maximal zulässigen Immissi-
onen die tatsächlichen Immissionsbeiträge bilanzieren, ergäbe sich ein geringerer Min-
derungsbetrag. An dem entscheidenden Umstand, dass die Immissionsbelastung ge-
ringer wird, ändert sich aber nichts. Dies ergibt sich im Übrigen auch ohne Berechnung
schon daraus, dass die Kapazität der stillzulegenden Blöcke die Kapazität der Neuan-
lage übersteigt und die Neuanlage zudem effizienter ist, also spezifisch weniger Emis-
sionen verursacht.
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Zusätzlich erfolgt eine weitere Bilanzierung mit den tatsächlichen bisherigen Immissi-
onsbeiträgen der stillzulegenden 300-MW-Blöcke. Das OVG NRW hat diese Art der
Verrechnung von Zusatzbelastung und Stilllegung im Rahmen einer FFH-Verträglich-
keitsuntersuchung im Sinne einer konservativen Vorgehensweise für geboten erachtet
(OVG NRW Verfahren Trianel Kohlekraftwerk Lünen, Urteil vom 01.12.2011 – 8 D
58/08.AK). Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass es in der Praxis keinen ganzjährigen
Volllastbetrieb und auch keine vollständige Ausnutzung der genehmigten Emissionen
gibt. Die vom Gericht zu beurteilende Fallkonstellation bezog sich zudem auf zwei
räumlich voneinander getrennte Kraftwerke. Im Falle des Kraftwerks Niederaußem er-
folgt die Stilllegung am Kraftwerksstandort. Da die Stilllegung mehr als kapazitätsgleich
erfolgt und die Neuanlage spezifisch weniger Emissionen verursacht, ist wie oben
schon dargestellt auch ohne Berechnung ersichtlich, dass die Kraftwerkserneuerung
tatsächlich zu einer Verminderung der Immissionsbelastung führt. Vorsorglich wird
gleichwohl eine solche Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastungen durch BoAplus
und der realen Immissionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke vorgenommen,
um zu dokumentieren, dass der Regionalplanänderung auch bei Anwendung dieser
Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall keine Hindernisse entgegenstehen.
Für die Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke bleibt die GIB-Darstellung im Regio-
nalplan bestehen. Daher sind auch mögliche Folgenutzungen hinsichtlich ihrer Luft-
schadstoffemissionen zu betrachten. Als realistischer Planungsfall kann der perspekti-
visch langfristig denkbare Ersatz der bestehenden zwei 600-MW-Blöcke durch eine
kapazitätsgleiche Kraftwerksanlage angenommen werden. In diesem Fall ist von einer
weiteren Verringerung der Luftschadstoffemissionen des Gesamtkraftwerks auszuge-
hen.
Andere industriegebietstypische Nachfolgenutzungen, durch die Luftschadstoffemissio-
nen verursacht werden, sind theoretisch ebenfalls möglich. Konzepte oder Planungen
hierzu liegen aber nicht vor. Die durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke erreichte Ver-
ringerung der Emissionen und Immissionen könnte in diesem Fall teilweise kompensiert
werden. Die Emissionen können aber durch Nutzungsbeschränkungen im Rahmen der
Bauleitplanung begrenzt werden.
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass die Emissionen eventueller späterer Folge-
nutzungen so weit begrenzt werden können, dass der Entlastungseffekt aus der Stillle-
gung der 300-MW-Blöcke nicht kompensiert wird und im Ergebnis eine Verringerung
der Immissionsbelastung verbleibt. Im realistischerweise anzunehmenden Planungsfall,
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dem perspektivisch langfristig denkbaren Ersatz der beiden 600-MW-Blöcke, ist sogar
von einer Verstärkung des Entlastungseffektes auszugehen.
Die einzige Ausnahme stellt Ammoniak dar. In dem neuen Braunkohlenkraftwerk wird
erstmalig eine DeNOx-Anlage zur Reduzierung der Stickstoffoxidemissionen eingesetzt.
Hierzu wird Ammoniak dem Abgasstrom zugegeben. Das Ammoniak reagiert mit den
Stickstoffoxiden zu elementarem Stickstoff und Wasser. Bei diesem Prozess fallen auch
Ammoniakemissionen in geringem Umfang an. Das bestehende Kraftwerk emittiert kein
Ammoniak. Allein für Ammoniak ergibt sich damit eine tatsächliche Zusatzbelastung
durch das geplante Braunkohlenkraftwerk, die allerdings auch im Immissionsmaximum
deutlich unter der Messgenauigkeit bleibt und damit zu vernachlässigen ist.
6.2.2 Berechnung der Schwermetallanreicherung in terrestrischen Kompartimenten (Boden)
Die Berechnung der Zusatzbelastung von Böden erfolgte mit dem Rechenmodell der
Vollzugshilfe des Landesumweltamtes Brandenburg zur Beurteilung der Erheblichkeit
von Stoffeinträgen in Natura-2000-Gebiete (Landesumweltamt Brandenburg, Stand
November 2008).
Grundlage dieser Berechnung bildet ein Modellbodensegment mit einer Fläche von 1
m² und einer Tiefe von 30 cm (Abb. 6-3).
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Für die Berechnung des aus der Zusatzbelastung resultierenden Schadstoffeintrages in
den Boden wurden folgende vereinfachenden Annahmen getroffen:
Der zu betrachtende Schadstoff verteilt sich gleichmäßig im Modellbodensegment.
Für den Betrachtungszeitraum werden im Sinne einer worst-case-Betrachtung kein
Abbau und kein Austrag von Schadstoffen aus dem Boden angenommen.
Als Betrachtungszeitraum wird eine voraussichtliche Laufzeit von 40 Jahren ange-
nommen.
Für das Modellbodensegment wird eine mittlere Dichte von 1,2 g/cm² (= 360 kg) an-
genommen.
6.2.3 Berechnung zusätzlicher Stofffrachten im Rhein
Zur Ermittlung der aus der Deposition von Stickstoffverbindungen, Schwefelverbindun-
gen und Schwermetallen resultierenden zusätzlichen Stofffrachten im Rhein wurden
konservativ die Einträge in alle in den Rhein mündenden Flüsse und größeren Bäche
betrachtet, die innerhalb der Fläche verlaufen, die durch das Abgrenzungskriterium für
die Säuredeposition von 0,02 keq/ha·a umschrieben wird, sowie in den Rheinabschnitt
zwischen Köln-Niehl im Süden und Düsseldorf-Lausward im Norden. Damit wird die
Fläche abgedeckt, die bezüglich des am weitesten reichenden Wirkfaktors überhaupt
messbar mit Depositionen beaufschlagt wird. Über den Rheinabschnitt von Düsseldorf-
Lausward bis Köln-Niehl werden auch mögliche Summationswirkungen mit den kumula-
tiv berücksichtigten Projekten erfasst. Alle zusätzlichen Depositionen außerhalb dieser
Fläche sind so gering, dass sie die Vorbelastung nicht mehr messbar verändern.
Abb. 6-3: Modellbodensegment zur Berechnung der Schadstoffakkumulation im Boden (Quelle: Landesumweltamt Brandenburg 2008)
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Folgende Fließgewässer, die direkt oder indirekt in den Rhein entwässern, wurden be-
rücksichtigt:
Erft
Norfbach
Stommelner Bach
Gillbach.
Länge und Breite der Fließgewässer wurden überschlägig aus der Gewässerstationie-
rungskarte und mit Hilfe von Luftbildauswertungen ermittelt und hieraus die Flächen für
einheitlich breite Abschnitte berechnet.
Um den jährlichen Eintrag auf die Fläche des jeweiligen Flussabschnitts zu erhalten,
wurde konservativ die maximale zusätzliche Deposition im Immissionsmaximum (au-
ßerhalb des Kraftwerksgeländes), die der Immissionsprognose entnommen wurde, mit
der jeweiligen Flussabschnittsfläche multipliziert.
Der jährliche gesamte Eintrag in den Rhein ergibt sich aus der Addition der für die je-
weiligen Teilflächen berechneten Einträge.
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7 Summationswirkungen
Gemäß § 34 BNatSchG sind im Hinblick auf die Prüfung der Erheblichkeit von Beein-
trächtigungen von Natura-2000-Gebieten auch andere Pläne und Projekte, die mit ei-
nem Plan oder Projekt zusammenwirken können, zu berücksichtigen.
Nach dem Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau
(BMVBW 2004), der auch über den Straßenbau hinaus Anerkennung gefunden hat,
sind andere Pläne und Projekte aber nur von Relevanz, wenn von dem zu prüfenden
Vorhaben überhaupt Beeinträchtigungen eines Schutzgebietes zu erwarten sind. Ande-
renfalls sind keine kumulierenden Effekte denkbar. Beeinträchtigungen von Schutzge-
bieten, die ausschließlich von anderen Projekten verursacht werden, sind in diesem Fall
in den jeweiligen FFH-Verträglichkeitsprüfungen dieser Projekte zu behandeln.
Eine durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet verursachte nachteilige
Summationswirkung kann aufgrund der mit der vorgesehenen Stilllegung verbundenen
Entlastung von vornherein verneint werden. Das heißt, aufgrund der Stilllegung wird es
nicht zu einer zusätzlichen Belastung, sondern tatsächlich zu einer effektiven Entlas-
tung der untersuchten FFH-Gebiete kommen (vgl. Kap. 6.2.1.2). Eine schädliche Ver-
stärkung von Effekten im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben ist daher von vorn-
herein ausgeschlossen.
Nur im Falle einer Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastungen durch BoAplus und
der realen Immissionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke können sich entge-
gen der zu erwartenden tatsächlichen Verhältnisse rechnerisch auf Teilflächen geringe
Zusatzbelastungen unterhalb der Bagatellschwellen ergeben (siehe Auswirkungsprog-
nosen in den Kap. 8 bis 11), da hierbei die Zusatzbelastung deutlich über- und die Ent-
lastung deutlich unterschätzt werden. Zur Information werden gleichwohl mögliche Wir-
kungen durch andere Projekte, die bezüglich dieser Teilflächen zu einer rechnerischen
Verstärkung der Wirkungen beitragen können, vergleichend dargestellt.
7.1 Übersicht über die berücksichtigten Projekte
Zur Ermittlung der Projekte, die Auswirkungen auf die untersuchten Gebiete haben
können, wurden von uns Anfragen an die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf so-
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wie an die Unteren Immissionsschutzbehörden des Rhein-Erft-Kreises, des Rhein-
Kreises Neuss und der Stadt Köln gerichtet.
Von den Unteren Immissionsschutzbehörden der beiden Kreise wurden uns keine Pro-
jekte genannt. Ebenso wurden von der Stadt Köln keine Projekte benannt. Von den
Bezirksregierungen wurden uns folgende Projekte angegeben:
Bezirksregierung Köln
RheinEnergie AG, GuD Niehl 3, Köln
Currenta GmbH & Co. OHG, Änderungsmaßnahmen SAV Bürrig, Leverkusen
Statkraft Market GmbH, GuD Knapsack 2, Hürth
RWE Power AG, Mitverbrennung von Klär- und Papierschlamm im Kraftwerk Golden-
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8.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes
In dem vom intensiven Ackerbau geprägten Naturraum der linksrheinischen Köln-
Bonner Rheinebene hat das FFH-Gebiet aufgrund der großflächigen Vorkommen von
naturnah ausgeprägten Laubwaldkomplexen, die in einem guten Erhaltungszustand
sind, eine große Bedeutung. Vor allem die gut ausgebildeten Stieleichen-
Hainbuchenwälder unterstreichen die hohe Bedeutung, da mit dem Auftreten der Win-
terlinde Übergänge zu der charakteristischen Waldgesellschaft des Maiglöckchen-
Stieleichen-Hainbuchenwaldes vorhanden sind, die hier in NRW in der Niederrheini-
schen Bucht ihr einziges Vorkommen hat. Im Bereich der Naturwaldzelle im Chorbusch
wird der Stieleichen-Hainbuchenwald seiner natürlichen Entwicklung überlassen.
Weiterhin sind die im Bereich der Altrheinschlinge im Knechtstedener Busch vorhande-
nen gut ausgeprägten Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder repräsentativ. In den Be-
reichen, wo sie durch Pappelforste ersetzt wurden, ist eine Naturverjüngung in Richtung
einer naturnahen Auwaldgesellschaft sichtbar.
Zudem kommen Perlgras-Buchenwald-Restbestände in enger Verzahnung mit anderen
Waldgesellschaften vor, die typisch für den Waldkomplex sind.
Einen hohen Stellenwert nimmt auch der Tierreichtum im FFH-Gebiet ein, der nahezu
das gesamte Artenspektrum einer typischen Waldfauna umfasst. Zahlreiche Rote-Liste
Tier- und Pflanzenarten sind in dem Gebiet vertreten. Aufgrund dieser Artenvielfalt ist
der Knechtstedener Wald mit Chorbusch ein Lebensraum von landesweiter Bedeutung.
Für die Vogelarten Mittelspecht, Schwarzspecht, Nachtigall und Pirol hat der
Knechtstedener Wald mit Chorbusch aufgrund seiner Strukturvielfalt an Lebensräumen
eine besondere Bedeutung als Brut-, Überwinterungs- oder Durchzugsgebiet.
8.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen
Negative Einflüsse wirken sowohl innerhalb als auch von außerhalb auf das FFH-
Gebiet ein. Hervorgerufen werden sie gemäß Standard-Datenbogen durch Wildverbiss,
Beseitigung von Tot- und Altholz sowie durch Sand- und Kiesabbau.
Innerhalb des FFH-Gebietes sind 80 % der Fläche durch Wildschäden und Wildverbiss
von Reh- und Damwild gering negativ betroffen. Damit die strukturreichen Laubholzge-
sellschaften sich weiterhin verjüngen können, wird das Schalenwild im Sinne des an-
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gewandten Naturschutzes in geringem Umfang bejagt. Die Jagd wirkt als positiver Ein-
fluss auf die Entwicklung des Laubholzbestandes.
Die Beseitigung von Tot- und Altholz auf 40 % der FFH-Gebietsfläche entzieht dem
Wald wichtige Nährstoffe und nimmt den holzzersetzenden Arten ihren Lebensraum.
Tot- und Altholz spielt bei der Erhaltung der Artenvielfalt eine große Rolle.
Durch den östlich des FFH-Gebietes betriebenen Sand- und Kiesabbau sowie durch
den seit den 1970er Jahren betriebenen Bergbau am östlichen Rand des Erftbeckens
treten fortschreitend Grundwasserabsenkungen auf, die den Wasserhaushalt des FFH-
Gebietes gefährden.
Zudem wird das FFH-Gebiet vor allem an den Wochenenden intensiv als Naherho-
lungsgebiet genutzt.
Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch die Anpflanzung
nicht einheimischer Gehölze, Entwässerung, Gewässerbegradigung sowie den Gewäs-
serausbau mit naturferner Gestaltung und durch Zerschneidung des Gebietes durch
Wege- und Straßenbau beeinträchtigt. Weitere Gefährdungen sind demnach auch
Müllablagerungen in Siedlungsnähe, Trittschäden an der Vegetation, Wildverbiss und
die Jagd.
8.1.4 Schutzstatus
Im Norden deckt sich die Fläche des NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ mit
der Fläche des Mühlenbusches und des Knechtstedener Busches des FFH-Gebietes
(vgl. Abb. 8-1). Das NSG ist im Landschaftsplan II „Dormagen“ des Rhein-Kreis-Neuss
(Stand Mai 2001) unter 6.2.1.4 textlich dargestellt und festgesetzt.
Das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ (alte Bezeich-
nung: LSG „Zons-Knechtstedener Grünspange“) umschließt das FFH-Gebiet nahezu
vollständig. Es ist ebenfalls im Landschaftsplan II unter 6.2.2.2 textlich dargestellt und
festgesetzt.
Im Süden umfasst das FFH-Gebiet vollständig das NSG „Chorbusch“ (vgl. Abb. 8-1). Es
ist im Landschaftsplan „Köln“ im Kapitel 3.2.2 als N 21 textlich dargestellt und festge-
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setzt. Das LSG „Chorbusch, Pletschbachtal und Umgebung“ schließt südlich des NSG
Chorbusches direkt an das FFH-Gebiet an.
Zudem befinden sich über das FFH-Gebiet verteilt vier Gebiete mit nach § 62 LG ge-
setzlich geschützten Biotopen. In drei Gebieten sind als gesetzlich geschützte Biotope
Auwälder sowie in einem Gebiet ein stehendes Binnengewässer ausgewiesen.
Das schutzwürdige Biotop „Chorbusch“ umfasst die Fläche des Chorbuscher Waldes.
Es ist im Biotopkataster des LANUV unter der Kennung BK-4906-500 beschrieben.
8.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000-
Gebieten
Die dem FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ nächst gelegenen Natura-
2000-Gebiete sind im Osten der „Worringer Bruch“, ein verlandeter Rheinaltarm mit
Auenwäldern, im Norden der „Wahler Berg“, eine natürliche Flugsanddüne und im
Nordosten der „Urdenbach, Kirberger Loch, Zonser Grind“, ein rezent überfluteter
Rheinauenkomplex.
Eine funktionale Beziehung besteht zwischen dem FFH-Gebiet und den Waldgebieten
der FFH-Gebiete in der Rheinaue. Durch die Umsetzung der Biotopverbundplanung
„Grünspange Zons – Knechtsteden“ werden die Biotope zwischen den Waldbereichen
im Westen und der Rheinaue im Osten verbunden, so dass ein Austausch der Lebens-
gemeinschaften zwischen den Waldgebieten möglich wird (Landschaftsplan II Dorma-
gen, Stand: Mai 2001).
8.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes
8.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
8.2.1.1 Übersicht
Die für das FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ in Anhang I genannten
Lebensraumtypen sind in der Tab. 8-1 aufgeführt. Ihre Lage im FFH-Gebiet ist in Abb.
8-2 dargestellt.
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EU-Code
Name Erhaltungszu-
stand
9110 Hainsimsen-Buchenwald B
9130 Waldmeister-Buchenwald B
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stielei-chenwald oder Eichen-Hainbuchenwald
B
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excel-sior
C
* prioritärer Lebensraum
Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand B = guter Erhaltungszustand C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
Tab. 8-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010)
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Abb. 8-2: FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ mit Lebens-raumtypen (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Ge-nehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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Der LRT umfasst nahezu ein Drittel der Fläche des FFH-Gebietes. Er ist als Schutzge-
genstand für die Meldung des Gebietes als Natura 2000-Gebiet ausschlaggebend. Im
nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammen-
gefasst (Tab. 8-2).
Subatlantischer/mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) und Mittelspecht
Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Gra-des von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung.
Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 9,3 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 27 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 321,7 ha Erhaltungszustand LRT 9160: B– gut
Repräsentativität: A - hervorragend Gesamtbeurteilung: A – sehr hoch
Schutzziele und Maßnahmen gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die ausschlaggebend für die Meldung des Gebietes sind
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typi-schen Fauna – insbesondere auch als Lebensraum für den Mittelspecht und verschiedene Fledermausarten – in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer stan-dörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder durch:
Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung der Na-turverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichen-den Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessions-flächen,
Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenar-ten,
Ggf. Wiederherstellung des natürlichen Standortverhältnisse (Wiedervernässung),
Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen.
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogel- und Fledermausarten
sowie Insekten und Schnecken.
Tab. 8-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998)
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8.2.1.3 LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald)
Der LRT ist auf 8 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist als Schutzgegen-
stand für die Meldung des Gebietes als Natura 2000-Gebiet ausschlaggebend. Im
nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammen-
gefasst (Tab. 8-3).
Waldmeister-Buchenwald (9130)
Mitteleuropäische Buchen- und Buchen-Eichenwälder auf kalkhaltigen und neutralen aber basenreichen Böden der planaren bis montanen Stufe. Krautschicht meist gut ausgebildet, oft geophytenreich. In höheren Lagen z.T. mit Beimischung von Picea abies und Abies alba (Berg-mischwälder basenreicher Böden).
Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 9,5 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 8 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 90,7 ha Erhaltungszustand LRT 9130: B – gut
Repräsentativität: A - hervorragend Gesamtbeurteilung: B - hoch
Schutzziele und Maßnahmen gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die ausschlaggebend für die Meldung des Gebietes sind
Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeis-ter-Buchenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna – insbesondere auch als Lebensraum für den Schwarzspecht und verschiedene Fledermausarten - in ihren verschiedenen Entwicklungsstu-fen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder z.B. durch:
Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung von Nebenbau-marten,
Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflä-chen,
Erhaltung und Entwicklung von Vorkommen besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
Vermehrung der Buchenwälder durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogel- und Fledermausarten
sowie Insekten und Schnecken.
Tab. 8-3: Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Knecht-stedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998)
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8.2.1.3.1 LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an Fließ-gewässern)
Der LRT ist nur auf einer kleinen Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist jedoch für
das Netz Natura 2000 von Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für den Pirol und
die Nachtigall. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem
LRT zusammengefasst (Tab. 8-4).
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0) insbesondere auch als Lebens-
raum für Pirol und Nachtigall
Fließgewässerbegleitende Erlen- und Eschenauwälder sowie quellige, durchsickerte Wälder in Tä-lern oder an Hangfüßen. In der planaren bis kollinen Stufe mit Schwarzerle, in höheren Lagen auch Grauerlenauenwälder. Ferner sind die Weichholzauen an regelmäßig und oft länger überfluteten Flußufern eingeschlossen. Als Sonderfall sind auch Erlenwälder auf Durchströmungsmoor im Über-flutungsbereich der Flüsse in diesen Lebensraumtyp eingeschlossen.
Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 9,4 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: < 1 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 10,7 ha Erhaltungszustand LRT 91E0:C – mittel bis schlecht
Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – durchschnittlich-beschränkt
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darü-ber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Naturnahe Bewirtschaftung und Entwicklung natürlich strukturierter Wälder, einschließlich Vermeh-rung von Alt- und Totholz, Erhaltung alter Bäume über die Nutzung hinaus, Erhaltung von Horst- und Höhlenbäumen, Optimierung und Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder, insbesondere durch:
Umbau der mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen potentiellen Standorte und Ent-nahme beigemischter nicht bodenständiger Gehölze,
Förderung der natürlichen Sukzession; falls eine Bepflanzung erforderlich ist, Verwendung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft; wegen der Seltenheit sollte eine Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen angestrebt werden,
Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasserverhältnisse
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogelarten sowie Insekten und
Schnecken.
Tab. 8-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 91E0 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998)
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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8.2.1.4 LRT 9110 (Hainsimsen-Buchenwald)
Der LRT kommt auf 7 % der Fläche des FFH-Gebietes vor und ist für das Netz Natura
2000 bedeutsam, so dass Schutzziele und Maßnahmen auch für diesen LRT gelten. Im
nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammen-
gefasst (Tab. 8-5).
Hainsimsen-Buchenwald (9110) und Schwarzspecht
Bodensaure, meist krautarme Buchenwälder von der planaren/kollinen Stufe bis in die montane Stufe (mit Hochstauden in der Krautschicht). Eingeschlossen sind auch bodensaure naturnahe Flachland-Buchenwälder, die z. T als eigene Assoziationen beschrieben sind. Dies schließt auch buchenreiche Ausbildungen des Fago-Quercetum mit ein. In der Höhenzonierung eingeschlossen sind auch Buchen-Tannen- und Buchen-Tannen-Fichtenwälder der montanen Stufe („Bergmisch-wälder“ basenarmer Standorte), ohne das „Aceri-Fagetum“ der hochmontanen bis subalpinen Stufe (eigener LRT 9140).
Minimale Entfernung zum Änderungsbereich: 10,3 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 7 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 85,7 ha Erhaltungszustand LRT 9110: B – gut
Repräsentativität: B - gut Gesamtbeurteilung: B - hoch
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darü-ber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Erhaltung und Entwicklung großflächig-zusammenhängender, naturnaher Hainsimsen-Buchenwälder mit ihrer typischen Flora und Fauna – insbesondere auch als Lebensraum für den Schwarzspecht und verschiedene Fledermausarten - in ihren verschiedenen Entwicklungsstu-fen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldränder z.B. durch:
Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein-schließlich ihrer nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förde-rung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Walgesellschaft,
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflä-chen,
Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachläufen)
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind verschiedene Vogelarten sowie Insekten und
Schnecken.
Tab. 8-5: Charakteristik des Lebensraumtyps 9110 im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldokument, BfN Handbuch 1998)
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8.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Im Standard-Datenbogen werden keine Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufge-
führt.
8.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten
Im Standard-Datenbogen wird als weitere bedeutende Art für das FFH-Gebiet das Ge-
färbte Laichkraut (Potamogeton coloratus) genannt.
Als Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie werden der Mittelspecht
(Dendrocopus medius) und der Schwarzspecht (Dryocopus martius) im Standard-
Datenbogen angeführt. Regelmäßig vorkommende Zugvogelarten im FFH-Gebiet sind
die Nachtigall (Luscinia megarhynchos) und der Pirol (Oriolus oriolus).
Nach dem Schutzzieldokument hat das FFH-Gebiet für die genannten Vogelarten im
Gebietsnetz Natura 2000 eine Bedeutung als Brut-, Überwinterungs- oder Durchzugs-
gebiet. Die Arten sind auch Bestandteile der Schutzziele für den LRT 9160 (Mittel-
specht, vgl. Tab. 8-2), LRT 91E0 (Pirol und Nachtigall, vgl. Tab. 8-4) sowie LRT 9110
(Schwarzspecht, vgl. Tab. 8-5).
Pirol und Nachtigall werden darüber hinaus explizit als Schutzziele für das NSG „Chor-
busch“ im LP Köln genannt (vgl. Tab. 8-7).
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8.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss und
Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln
Im Landschaftsplan II (Stand September 2010) des Rhein-Kreises Neuss ist das NSG
„Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“ und im Landschaftsplan „Köln“ (Stand Januar
2011) des Kreises Köln das NSG „Chorbusch“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab.
8-6 und Tab. 8-7 genannten Schutzzwecken festgesetzt.
NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemäß § 20 LG a), b) und c) LG NW insbesondere
zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten in einem großen, zusammenhängenden und weitgehend unzerschnittenen Waldgebiet. Schützenswert sind in ihrer natürlichen Vergesell-schaftung insbesondere die Traubenkirschen-Erlen-Eschenwälder, die Eichen-Hainbuchenwälder, die Hainsimsen-Buchenwälder, die Waldmeister-Buchenwälder sowie die naturnahen Fließgewässerabschnitte und die naturnahen Kleingewässer. Schützenswert ist desweiteren die natürliche Artenvielfalt der Schnecken, Insekten Reptilien, Amphibien, Vögel und Fledermäuse im Gebiet sowie das Vorkommen vieler gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
NSG „Chorbusch“
Das NSG „Chorbusch“ wird nach § 20a), b) und c) LG festgesetzt:
zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung eines naturnah entwickelten großen Waldbereichs als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, ins-besondere der Naturwaldzelle „Am Sandweg“,
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des durch Wald, Auenvegetation und ländlichen Charakter geprägten Landschaftsbildes,
Zur Erhaltung, Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen für Lebensgemein-schaften und Biotope bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
Wegen der besonderen Bedeutung als großer Erholungsraum am Stadtrand von Köln,
Zur Erhaltung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender Zugvögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.4.1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten:
- Pirol (Oriolus oriolus)
- Nachtigall (Luscinia megarhynchos)
Besondere Festsetzungen nach der FFH-Richtlinie: siehe Kapitel 7.1.2.4
Tab. 8-6: Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das NSG „Waldnaturschutzgebiet Knechtsteden“
Tab. 8-7: Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG „Chorbusch“
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Des Weiteren ist im Landschaftsplan II das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftli-
chen Niederungsbereichen“ nach § 21 LG NRW mit den in der Tab. 8-8 genannten
Schutzzwecken festgesetzt ist.
LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“
Das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“ wird nach § 21a), b) und c) LG insbesondere festgesetzt:
zur Erhaltung der Niederungszone unterhalb der Terrassenkante als erlebbarer Landschaftsraum mit einem kleinflächigen Mosaik aus Wäldern, Wiesen, Weiden, Bäumen und Gehölzen mit besonderer Bedeutung für die Naherholung, zur Erhal-tung der vielfältigen, verstreut liegenden Grünelemente in den ackerbaulich genutz-ten Bereichen sowie zur Erhaltung, Aufwertung und Wiederherstellung einer Grün-verbindung zwischen Zons und Knechtsteden als Biotopverbundachse und Naher-holungsraum zwischen den Waldgebieten im Westen und der Rheinaue im Osten.
8.3 Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Für das FFH-Gebiet wurde zwischenzeitlich ein SOMAKO (Sofortmaßnahmenkonzept)
erstellt. Desweiteren sind neben den in Kap. 8.2.1 aufgeführten Maßnahmen auch
Maßnahmen in den Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Le-
bensraumtypen in MUNLV (2004) formuliert.
8.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu
prüfende maßgebliche Bestandteile
Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des FFH-
Gebietes noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken und spezifischen
Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht
zusammengestellt.
Tab. 8-8: Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss für das LSG „Niederterrasse mit landwirtschaftlichen Niederungsbereichen“
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Komparti-
ment/Biota
Projektrelevante Schutzzwecke Empfindlich gegenüber
LRT 9110 Erhaltung und Entwicklung großflä-
chig-zusammenhängender, naturna-
her Hainsimsen-Buchenwälder mit
ihrer typischen Flora und Fauna
Luftschadstoffimmissionen, Ein-
trägen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
LRT 9130 Erhaltung und Entwicklung naturna-
her basenreicher, meist kraut- und
geophytenreicher Waldmeister-
Buchenwälder mit ihrer typischen
Flora und Fauna
Luftschadstoffimmissionen, Ein-
trägen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
LRT 9160 Erhaltung und Entwicklung naturna-
her Sternmieren-Eichen-Hain-
buchenwälder mit ihrer typischen
Fauna
Luftschadstoffimmissionen, Ein-
trägen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
LRT 91E0* Entwicklung natürlich strukturierter
Wälder, Optimierung und Vermeh-
rung der Erlen- und Eschenwälder
Luftschadstoffimmissionen, Ein-
trägen von Luftschadstoffen,
Eutrophierung, Versauerung
Pirol, Nachtigall Erhaltung von Lebensräumen und
stabilen, überlebensfähigen Popula-
tionen
Luftschadstoffimmissionen,
Stoffeinträgen
Über die im Standard-Datenbogen aufgeführten Erhaltungsziele hinaus sind der Pirol
und die Nachtigall explizit als Schutzziele im LP „Köln“ aufgeführt. Nach der Recht-
sprechung können Vogelarten keine Erhaltungsziele eines FFH-Gebietes sein, weil
insoweit die VSchRL eine spezielle Regelung des Gebietsschutzes trifft (BVerwG, Urteil
vom 30. Mai 2009 - 9 A 73.07 -, Rz. 47). Vorsorglich wird gleichwohl auf diese Arten in
der Auswirkungsprognose gesondert eingegangen.
8.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen
8.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten
Nachfolgend werden den bestehenden Vorbelastungen die prognostizierten Zusatzbe-
lastungen gegenübergestellt. Wie in Kap. 6.2.1 beschrieben, werden zunächst die Zu-
satzbelastungen berücksichtigt, die sich bei alleiniger Betrachtung des Betriebes eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ergeben. Im zweiten Schritt wird die
Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, die Bestandteil der geplanten Kraft-
werkserneuerung ist. Im dritten Schritt werden vorsorglich die Wirkungen anderer Pro-
Tab. 8-9: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des FFH-Gebietes "Knecht-stedener Wald mit Chorbusch" (DE- 4806-303)
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jekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet untersucht. Die Immissionen und Stoffeinträ-
ge werden mit den in Kap. 4.2 abgeleiteten Beurteilungswerten (Critical Levels, Critical
Loads etc.) verglichen.
Gasförmige Luftverunreinigungen
In der Tab. 8-10 sind die Vorbelastungen sowie die für den Bereich des FFH-Gebietes
ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-
werks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical
Level gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Levels sind durch Fettdruck
hervorgehoben.
Parameter Vorbelastung2)
[µg/m³]
Maximale
Immissionszusatzbelastung
BKW3)
[µg/m³]
Critical Level4)
[µg/m³]
Schwefeldioxid 5 - 6 0,45 20/10
Stickstoffdioxid 21 - 30 0,14 -
Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,45 30
Ammoniak 2 – 4 0,019 3 (2 - 4)/1 1)
: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.
3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 4)
: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Wie aus der Tab. 8-10 hervorgeht, bleibt die Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid auch
zukünftig unterhalb des Critical Level.
Die Vorbelastung mit Stickstoffoxid-Immissionen überschreitet den Critical Level. Die
Zusatzbelastung ist so gering, dass sie das Immissionsniveau nicht signifikant erhöht.
Die Vorbelastung mit Ammoniak-Immissionen liegt im Bereich des Critical Level; hin-
sichtlich besonders empfindlicher Organismen wie Flechten und Moose wird der Critical
Tab. 8-10: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-Zusatz-belastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chor-busch“
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Level durch die Vorbelastung überschritten. Die Zusatzbelastung liegt weit unter der
Messgenauigkeit. Sie leistet keinen von der Vorbelastung abgrenzbaren Immissionsbei-
trag und führt nicht zu einer messbaren Erhöhung der Immissionsbelastung.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks
im Planänderungsgebiet und der wegfallenden Immissionsbeiträge aus der Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 8-11 für die maximalen und in der Tab. 8-12 für
die realen Immissionsbeiträge dargestellt.
Parameter
Vorbe-
lastung2)
[µg/m³]
Maximale
Immissi-
onszusatz-
belastung
BKW3)
[µg/m³]
Maximaler
Immissi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[µg/m³]
Maximale Immissi-
onszusatzbelastung
BKW minus
maximaler Immissi-
onsbeitrag
300-MW-Blöcke
[µg/m³]
Critical
Level4)
[µg/m³]
Schwefeldioxid 5 - 6 0,45 2,11 -1,66 20/10
Stickstoffdioxid 21 - 30 0,14 0,40 -0,26 -
Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,45 1,41 -0,96 30
Ammoniak 2 – 4 0,019 - - 3 (2 - 4)/1 1)
: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.
3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 4)
: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Wie aus Tab. 8-11 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte die prognostizierten
Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Ver-
ringerung der Immissionsbelastung resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).
Tab. 8-11: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immis-sionsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
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Parameter
Vorbe-
lastung2)
[µg/m³]
Maximale
Immissi-
onszusatz
belastung
BKW3)
[µg/m³]
Realer Im-
missions-
beitrag
300-MW-
Blöcke
[µg/m³]
Maximale Immissi-
onszusatzbelastung
BKW minus
realer Immissions-
beitrag
300-MW-Blöcke
[µg/m³]
Critical
Level4)
[µg/m³]
Schwefeldioxid 5 - 6 0,45 0,25 0,20 20/10
Stickstoffdioxid 21 - 30 0,14 0,23 -0,09 -
Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,45 0,83 -0,38 30
Ammoniak 2 – 4 0,019 - - 3 (2 - 4)/1 1)
: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.
3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 4)
: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Wie aus Tab. 8-12 hervorgeht, überwiegen auch bei einem Abzug der realen Immissi-
onsbeiträge für die Stickstoffoxide die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbe-
lastungen. Für Schwefeldioxid ergibt sich hingegen rechnerisch eine Zusatzbelastung,
da die realen Schwefeldioxidemissionen der 300-MW-Blöcke weit unter den genehmig-
ten bleiben. Tatsächlich wird sich aber auch die Schwefeldioxidkonzentration, wie in
Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern.
Tab. 8-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissi-onsbeiträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
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Stickstoffdeposition
In der Tab. 8-13 sind die Vorbelastungen sowie die für die Lebensraumtypen des FFH-
Gebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffdeposition durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load ge-
genübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgeho-
ben.
Lebensraumtyp
Vor-
belas-
tung
[kg/ha·a]
Maximale
Zusatzbe-
lastung
BKW2)
[kg/ha·a]
Critical Load
[kg/ha·a] Bagatell-
schwelle5)
[kg/ha·a] Berner
Liste3) ÖKO-DATA4)
Hainsimsen-Buchenwald (9110)
26,51 0,039 10 - 20
11,9 (B84)
0,3 – 0,6
12,1 (B72)
14,4 (B52)
20,6 (L42)
18,3 (G-L42)
18,3 (G53)
Waldmeister-Buchenwald (9130)
26,45 0,039 10 - 20 16,1 (B84)
0,3 – 0,6 17,8 (B72)
Subatlantischer / mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hain-buchenwald (9160)
26,51 0,039 15 - 20
15,9 (B52)
0,45 – 0,6 15,5 (HN04)
16,7 (G-B84)
16,7 (G73)
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*)
26,33 0,037 10 – 20?1) 27,0 (HN04) 0,81
*: prioritärer Lebensraum 1)
: fraglich, da natürlicherweise eutroph (vgl. auch Erläuterungen im Text) 2)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
braunerde, B72 = Typische Braunerde, B84 = Typische Braunerde, zum Teil tiefreichend humos, L42 = Typische Parabraunerde, vereinzelt typische Braunerde, G-L42 = Gley-Parabraunerde, G-B84 = Gley-Braunerde, HN04 = Niedermoor, zum Teil Moorgley
5): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Tab. 8-13: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffde-position durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde ge-legten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwel-len im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
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Systems Systems
Wie aus der Tab. 8-13 hervorgeht, werden für die Buchenwald-Lebensraumtypen und
den Eichen-Hainbuchenwald die Critical Loads von der Vorbelastung überschritten. Der
LRT 91E0 ist in seiner in Flussauen stockenden Ausprägung von Natur aus nährstoff-
reich und gegenüber atmosphärischen Stickstoffeinträgen als wenig empfindlich einzu-
stufen. Hierzu gehört auch der im Gebiet vertretene Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald
(IVÖR 2010). Wie in Kap. 4.2.1.4 begründet, wird für diesen LRT daher der von ÖKO-
DATA modellierte Critical Load zur Beurteilung herangezogen. Dieser Critical Load wird
von der Vorbelastung unterschritten.
Die Bagatellschwellen werden von der Zusatzbelastung weit unterschritten. Die Zusatz-
belastung liegt mit Werten im Bereich von 0,04 kg N/ha∙a in allen Fällen auch weit unter
der Genauigkeit, mit der Stickstoffeinträge bestimmt werden können. Die prognostizier-
ten zusätzlichen Stickstoffeinträge sind damit so gering, dass sie die Vorbelastung nicht
messbar verändern werden.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines der Immissionsprognose
zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und der wegfallen-
den Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 8-14
für die maximalen und in der Tab. 8-15 für die realen Immissionsbeiträge dargestellt.
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Systems Systems
Lebensraumtyp Vorbe-lastung
[kg/ha·a]
Maximale Zusatz-
depositi-on BKW1)
[kg/ha·a]
Maximaler Depositi-
onsbeitrag 300-MW-Blöcke
[kg/ha·a]
Maximale Zusatzdep.
BKW minus
maximaler Depositi-
onsbeitrag 300-MW-Blöcke
[kg/ha·a]
Critical Load
[kg/ha·a]
Bagatell-schwelle4)
[kg/ha·a]
Hainsimsen-Buchenwald (9110)
26,51 0,039 0,173 -0,134 10 – 202) 0,3 – 0,6
Waldmeister-Buchenwald (9130)
26,45 0,039 0,174 -0,135 10 – 202) 0,3 – 0,6
Subatlantischer / mitteleurop. Stielei-chenwald oder Ei-chen-Hainbuchen-wald (9160)
26,51 0,039 0,173 -0,134 15 – 202) 0,45 – 0,6
Auenwälder mit A. glutinosa und F. excelsior (91E0*)
26,33 0,037 0,166 -0,129 27,03) 0,81
*: prioritärer Lebensraum 1)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
2): Berner Liste, Stand 2010
3): ÖKO-DATA (2012)
4): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Tab. 8-14: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Be-trieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden ma-ximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chor-busch“
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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Systems Systems
Lebensraumtyp
Vorbe-lastung
[kg/ha·a]
Maxima-le Zu-
satzde-position BKW1)
[kg/ha·a]
Realer Depositi-
onsbeitrag 300-MW-Blöcke
[kg/ha·a]
Maximale Zusatz-
deposition BKW
minus realer Depositions-beitrag 300-MW-Blöcke
[kg/ha·a]
Critical Load
[kg/ha·a]
Bagatell-schwelle4)
[kg/ha·a]
Hainsimsen-Buchenwald (9110)
26,51 0,039 0,098 -0,059 10 – 202) 0,3 – 0,6
Waldmeister-Buchenwald (9130)
26,45 0,039 0,103 -0,064 10 – 202) 0,3 – 0,6
Subatlantischer / mitteleurop. Stielei-chenwald oder Ei-chen-Hainbuchenwald (9160)
26,51 0,039 0,098 -0,059 15 – 202) 0,45 – 0,6
Auenwälder mit A. glutinosa und F. ex-celsior (91E0*)
26,33 0,037 0,100 -0,063 27,03) 0,81
*: prioritärer Lebensraum 1)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
2): Berner Liste, Stand 2010
3): ÖKO-DATA (2012)
4): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Wie aus Tab. 8-14 und Tab. 8-15 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte in bei-
den Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der 300-
MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung
der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Stickstoffdeposition resultiert (vgl. Kap.
6.2.1.2).
Säureeinträge
In der Tab. 8-16 sind die Vorbelastungen sowie die maximalen Zusatzbelastungen mit
Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem
Tab. 8-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Be-trieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden rea-len Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chor-busch“
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Systems Systems
jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind
durch Fettdruck hervorgehoben.
Die Zusatzbelastungen wurden differenziert für die im Gebiet vorkommenden Kombina-
tionen von Lebensraumtypen und Bodentypen ermittelt. Die räumliche Zuordnung der
Bodentypen zu den Lebensraumtypen ist der Abb. 8-3 und der Abb. 8-4 zu entnehmen.
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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Systems Systems
Lebensraum-typ
Bodentypen
Vor-belastung1)
[eq/ha·a]
Maximale Zusatz-
belastung BKW2)
[eq/ha·a]
Critical Load3)
[eq/ha·a]
Bagatell-schwelle4)
[eq/ha·a]
Hainsimsen-Buchenwald (9110)
Typische Braunerde 3082 41 2048 61
Braunerde, verein-zelt Parabraunerde
3029 44 1008 30
Braunerde, z.T. tief-reichend humos
3125 44 1478 44
Parabraunerde, ver-einzelt Braunerde
3042 46 1386 42
Gley-Parabraunerde 3034 44 1503 45
Gley, vereinzelt Braunerde-Gley
3125 16 1430 40
Waldmeister-Buchenwald (9130)
Braunerde, z.T. tief-reichend humos
3121 44 1344 41
Typische Braunerde, 3121 42 1330 40
Subatlantischer / mitteleuropäi-scher Stielei-chenwald oder Eichen-Hain-buchenwald (9160)
Gley-Braunerde, z.T. tiefreichend humos
3042 43 1524 46
Niedermoor, z.T. Moorgley
3110 36 1220 37
Braunerde, verein-zelt Parabraunerde
3053 45 1488 45
Gley, vereinzelt Braunerde-Gley
3121 34 1516 46
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0*)
Niedermoor, z.T. Moorgley
3030 40 2364 71
*: prioritärer Lebensraum 1)
: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp
2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 3)
: ÖKO-DATA (2012) 4)
: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Tab. 8-16: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträ-gen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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Systems Systems
Wie der Tab. 8-16 zu entnehmen ist, überschreitet die Vorbelastung durchgängig die
Critical Loads.
Die Zusatzbelastungen überschreiten (ohne Berücksichtigung der Stilllegung) vollstän-
dig (LRT 9130) oder teilweise (LRT 9110) die Bagatellschwelle von 3 % der Critical
Loads der Buchenwald-Lebensraumtypen. Bezüglich der Eichen-Hainbuchenwälder
(LRT 9160) wird die Bagatellschwelle erreicht oder unterschritten, bezüglich der Auwäl-
der (LRT 91E0) wird die Bagatellschwelle deutlich unterschritten.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch ein der Immissionsprognose zugrunde ge-
legtes Braunkohlenkraftwerk und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stillle-
gung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 8-17 für die maximalen und in der Tab.
8-18 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt.
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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Systems Systems
LRT Bodentyp Vor-
belastung1)
[eq/ha·a]
Maximale Zusatz-belas-tung
BKW2)
[eq/ha·a]
Maximaler
Depositi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[eq/ha·a]
Maximale
Zusatz-
deposition
BKW
minus ma-
ximaler
Depositi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[eq/ha·a]
Critical Load3)
[eq/ha·a]
Bagatell-schwelle4)
[eq/ha·a]
9110
Typische Braunerde
3082 41 266 -225 2048 61
Braunerde 3029 44 289 -245 1008 30
Braunerde 3125 44 289 -245 1478 44
Parabrauner-de
3042 46 285 -239 1386 42
Gley-Para-braunerde
3034 44 289 -245 1503 45
Gley, verein-zelt Brauner-de-Gley
3125 16 132 -116 1430 40
9130 Braunerde 3121 44 286 -242 1344 41
Typische Braunerde
3121 42 263 -221 1330 40
9160
Gley-Braun-erde
3042 43 270 -227 1524 46
Niedermoor, z.T. Moorgley
3110 36 284 -248 1220 37
Braunerde 3053 45 286 -241 1488 45
Gley, verein-zelt Brauner-de-Gley
3121 34 246 -212 1516 46
91E0* Niedermoor, z.T. Moorgley
3030 40 263 -223 2364 71
*: prioritärer Lebensraum 1)
: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp
2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 3)
: ÖKO-DATA (2012) 4)
: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Tab. 8-17: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maxima-len Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
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Systems Systems
Wie aus Tab. 8-17 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte durch die Stilllegung
die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung
zukünftig eine Verringerung der Säuredeposition resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).
LRT Bodentyp
Vor-belas-tung1)
[eq/ha·a]
Maximale Zusatz-belas-tung
BKW2)
[eq/ha·a]
Realer
Depositi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[eq/ha·a]
Maximale Zu-
satzdeposition
BKW
minus realer
Depositions-
beitrag 300-
MW-Blöcke
[eq/ha·a]
Critical Load3)
[eq/ha·a]
Bagatell-schwelle4)
[eq/ha·a]
9110
Typische Braunerde
3082 41 33 8 2048 61
Braunerde 3029 44 34 10 1008 30
Braunerde 3125 44 34 10 1478 44
Parabrauner-de
3042 46 33 13 1386 42
Gley-Para-braunerde
3034 44 34 10 1503 45
Gley, verein-zelt Brauner-de-Gley
3125 16 17 -1 1430 40
9130
Braunerde 3121 44 34 10 1344 41
Typische Braunerde
3121 42 30 12 1330 40
9160
Gley-Braun-erde
3042 43 33 10 1524 46
Niedermoor, z.T. Moorgley
3110 36 33 3 1220 37
Braunerde 3053 45 33 12 1488 45
Gley, verein-zelt Brauner-de-Gley
3121 34 29 5 1516 46
91E0* Niedermoor, z.T. Moorgley
3030 40 32 8 2364 71
*: prioritärer Lebensraum 1)
: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, max. Wert der jeweiligen Komb. LRT und Bodentyp 2)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
3): ÖKO-DATA (2012)
4): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Tab. 8-18: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 127 von 241
Systems Systems
Analog zu den Schwefeldioxidkonzentrationen, deren Höhe maßgeblich die Säurede-
position bestimmt, ergibt sich für die Säuredeposition (mit einer Ausnahme) nach Abzug
der realen Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke rechnerisch eine Zusatzdeposition.
Tatsächlich wird sich aber auch die Säuredeposition, wie in Kap. 6.2.1.2 begründet,
verringern.
Schwermetalldeposition
In der Tab. 8-19 sind die Vorbelastungen sowie maximalen zusätzlichen Schwermetall-
depositionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt. Wie in Kap. 4.2.1.6 ausge-
führt, werden für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber Critical Loads zu
einem orientierenden Vergleich mit angegeben. Überschreitungen von Critical Loads
sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Parameter
Vorbelas-tung1)
Rheidt / Hürth [µg/m²d]
Maximaler Depositi-onsbeitrag BoA2/3
Neurath [µg/m²d]
Maximale Zusatz-deposition BKW2)
[µg/m²d]
Critical Load3)
[µg/m²d]
Arsen < 0,7 / 0,46 0,0165 0,0147 -
Blei 6,8 / 8,2 0,0275 0,0246 5,4 – 8,1
Cadmium 0,2 / 0,28 0,0107 0,0098 0,7 – 2,0
Nickel 4,5 / 4,0 0,022 0,0197 -
Quecksilber < 0,13 / < 0,1 - 0,0065 < 0,14
Thallium < 0,6 / 0,2 0,0167 0,0147 -
Antimon - 0,022 0,0197 -
Chrom - / 1,9 0,022 0,0197 -
Kobalt - 0,0192 0,0172 -
Kupfer - / 24 0,0247 0,0221 -
Mangan - / 48 0,0743 0,0663 -
Vanadium - / 0,8 0,022 0,0197 -
Zinn - 0,0247 0,0221 -
1): Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt und Messwerte
aus 2010/2011 in Hürth-Berrenrath zur orientierenden Einordnung des Vorbelastungsni-veaus (aus: GfA 2008, eretecUA 2011)
2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 3)
: Critical Loads gemäß Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008)
Tab. 8-19: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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Systems Systems
Die Vorbelastung ist, wie in Kap. 6.1.3 ausgeführt, insgesamt im Bereich der ländlichen
Hintergrundbelastung anzusiedeln. Bezüglich der Bleideposition ist mit einer Über-
schreitung des Critical Load für den Ökosystemschutz zu rechnen. Die Quecksilberde-
position liegt im Bereich des Critical Load. Eine weitergehende Einschätzung hinsicht-
lich einer Über- oder Unterschreitung des Critical Load ist nicht möglich, da sowohl der
Critical Load als auch die Vorbelastung im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Der
Critical Load für Cadmium wird von der Vorbelastung unterschritten. Die in der Tab.
8-20 dargestellte Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen im Gebiet ist ebenfalls
teilweise durch Überschreitungen der Beurteilungswerte gekennzeichnet.
Die für das Gebiet prognostizierte maximale Zusatzdeposition ist so gering, dass sie
deutlich bis weit unter der Genauigkeit des jeweiligen Messverfahrens liegt, so dass
sich die Vorbelastung nicht messbar verändern wird.
Da die Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen zum Teil oberhalb der Beurtei-
lungswerte liegt, wurde trotz der faktisch nicht messbaren Zusatzbelastung vorsorglich
geprüft, welche Schwermetallanreicherung im Boden rechnerisch nach einer Kraft-
werks-Laufzeit von 40 Jahren resultiert. Die Vorbelastung sowie die maximale Zusatz-
belastung und Anreicherung im Boden sind in der Tab. 8-20 aufgeführt und den Beurtei-
lungswerten gegenübergestellt.
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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1): Niedrigster und höchster Messwert des A-Horizontes gemessen an Waldstandorten (Quel-
le: FIS-StoBo) 2)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
3): Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für
Lehm/Schluff
Wie Tab. 8-20 zeigt, sind die berechneten maximalen Anreicherungen in allen Fällen so
gering, dass auch nach 40jähriger Betriebszeit keine messbaren Veränderungen der
Schwermetallbelastung der Böden resultieren.
Wie bereits für die gasförmigen Luftschadstoffe sowie die Stickstoff- und Säuredepositi-
on ausgeführt, ist auch bezüglich der Schwermetalldeposition durch die Kraftwerkser-
neuerung eine Verringerung der Immissionsbelastung zu erwarten.
8.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung
Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet,
die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der Stilllegung der vier 300-
MW-Blöcke ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Auswirkungen anderer
Projekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet dargestellt und bewertet.
Tab. 8-20: Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“ durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 130 von 241
Systems Systems
8.5.2.1 Bewertung der Auswirkungen der Planänderung
8.5.2.1.1 Buchenwald-Lebensraumtypen (LRT 9110 und 9130) sowie Eichen-Hainbuchenwald-Lebensraumtyp (LRT 9160)
Die Buchenwald-Lebensraumtypen und der Eichen-Hainbuchenwald-Lebensraumtyp
befinden sich gemäß Standard-Datenbogen in einem günstigen Erhaltungszustand (Er-
haltungszustand B). Den ausgewerteten Unterlagen sind keine Hinweise zu entneh-
men, dass bestehende Vorbelastungen mit Luftschadstoffen und Stoffeinträgen, die
teilweise im Bereich der Belastungsgrenzen liegen oder diese überschreiten, zu gravie-
renden Beeinträchtigungen des Gebiets geführt haben.
Wie in Kap. 8.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplan-
änderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden
Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwerme-
tallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen der Buchenwald-Lebensraum-
typen und des Eichen-Hainbuchenwald-Lebensraumtyps sind damit ausgeschlossen.
Damit werden auch die Habitatqualitäten für den Pirol und die Nachtigall, die als
Schutzziele im Landschaftsplan genannt sind, nicht beeinträchtigt.
Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten der Lebensraumtypen. Eine gesonder-
te Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.
8.5.2.1.2 Erlen-Eschenwald und Weichholzauenwald an Fließgewässern (LRT 91E0)
Der für den LRT 91E0 im Standard-Datenbogen angegebene Erhaltungszustand C
wurde durch das Büro IVÖR (2010) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung auf
Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Nach IVÖR (2010) erfolgte im Jahr 1999 ent-
sprechend den Kartieranleitungen die Einstufung in den Erhaltungszustand C, weil es
sich bei allen drei Beständen im Gebiet (vgl. Abb. 8-2) um sogenannte „Lebensraumty-
pen zur Entwicklung“ handelte.
Die im August 2010 erfolgte Überprüfung ergab folgende Befunde für die drei Teilflä-
chen, mit denen der LRT im Gebiet vertreten ist (alle Angaben aus IVÖR 2010):
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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Systems Systems
Teilfläche im Norden des Gebietes
Bewertung der Bestandsstruktur: B
Bewertung der Artenkombination: C
Bewertung der Beeinträchtigungen: B
Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes: B
Die Bewertung des Erhaltungszustandes fällt damit eine Stufe besser aus als im Jahr
1999. IVÖR weist allerdings darauf hin, dass die Zuordnung der Fläche zum Trauben-
kirschen-Erlen-Eschenwald und damit zum LRT 91E0 nicht mehr eindeutig ist. Vielmehr
deutet sich eine Entwicklung zum Eichen-Hainbuchenwald (LRT 9160) an. Als LRT
9160 erhielte die Fläche ebenfalls die Gesamtbewertung B.
Teilfläche westlich des Klosters Knechtsteden
Bewertung der Bestandsstruktur: B
Bewertung der Artenkombination: C
Bewertung der Beeinträchtigungen: C
Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes: C
Die Bewertung des Erhaltungszustandes entspricht damit der aus dem Jahr 1999. Sie
ist jedoch anders begründet. Als maßgebliche Beeinträchtigungen wurden von IVÖR
vor allem Veränderungen im Wasserregime identifiziert. So wird der hohe Anteil von
Eutrophierungs- und Störzeigern (> 50%) auf Austrocknungen zurückgeführt, die zu
einer Freisetzung der im Boden gespeicherten Nährstoffvorräte führen.
Südliche Teilfläche
Bewertung der Bestandsstruktur: B
Bewertung der Artenkombination: C
Bewertung der Beeinträchtigungen: C
Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes: C
Die Bewertung des Erhaltungszustandes entspricht damit der aus dem Jahr 1999. Sie
ist jedoch nunmehr ebenfalls anders begründet. Die Ursache für die Beeinträchtigungen
wird wie für die Teilfläche westlich des Klosters Knechtsteden im Wesentlichen in den
Veränderungen des Wasserhaushalts (Austrocknung mit Nährstofffreisetzung) gese-
hen.
In keinem Fall besteht ein erkennbarer Zusammenhang zu bestehenden Belastungen
mit Luftschadstoffen oder atmosphärischen Stoffeinträgen. Maßgeblich für die aktuelle
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
10_0600g01_Rev.01_FFH_Niederaußem.docx Seite 132 von 241
Systems Systems
Einstufung der beiden Teilflächen in einen ungünstigen Erhaltungszustand durch IVÖR
(2010) sind vielmehr Veränderungen im Wasserhaushalt. Grundwasserabsenkungen
haben zu Austrocknung und in der Folge zu Nährstofffreisetzungen geführt, die sich
auch in einer Zunahme von Stör- und Eutrophierungszeigern äußern und in der Folge
Veränderungen im Artenspektrum bewirken. In den mit dem Erhaltungszustand C be-
werteten beiden Teilflächen wurden von IVÖR (2010) hohe Anteile an Eutrophierungs-
und Störzeigern in der Krautschicht festgestellt (siehe oben).
Wie in Kap. 8.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplan-
änderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden
Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwerme-
tallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit
ausgeschlossen.
Damit werden auch die Habitatqualitäten für den Pirol und die Nachtigall, die als
Schutzziele im Landschaftsplan genannt sind, nicht beeinträchtigt.
Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten der Lebensraumtypen. Eine gesonder-
te Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.
Entsprechend den identifizierten wesentlichen Ursachen für den derzeitigen ungünsti-
gen Erhaltungszustand sind Verbesserungen des Erhaltungszustandes vor allem durch
Veränderungen im Wasserregime in Richtung einer Wiederherstellung des natürlichen
Wasserhaushalts zu erzielen. Ein Konzept, das in diese Richtung wirken kann, ist das
Entwicklungskonzept des Erftverbandes für den Norfbach (Erftverband 2011). Solchen
Maßnahmen steht die Regionalplanänderung nicht entgegen.
8.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet
Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der
Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem
bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der
Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind.
Die Bilanzierungen erfolgen, wie in Kap. 6.2.1.2 erläutert, jeweils unter Heranziehung
der realen Immissions- und Depositionsbeiträge der stillzulegenden 300-MW-Blöcke,
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auch wenn sich bei dieser Vorgehensweise in einigen Fällen entgegen der zu erwar-
In der Tab. 8-21 ist die Summe der Zusatzbelastungen anderer Projekte den Zusatzbe-
lastungen durch den Betrieb eines dem Planungskonzept von BoAplus entsprechenden
Braunkohlenkraftwerks sowie den aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke resultie-
renden Entlastungseffekten für das gesamte FFH-Gebiet gegenübergestellt. Bezüglich
der Stickstoff- und Säuredeposition wird nicht zwischen Lebensraum- und Bodentypen
differenziert. Eine differenzierte Bilanzierung der Säuredeposition für alle berücksichtig-
ten Kombinationen von Boden- und Lebensraumtypen enthält Tab. 8-22.
Immissi-ons-
parameter Einheit
Maximale Zusatz-
belastung BKW2)
Maximale Zusatz-
belastung BKW
minus realer Immissions-beitrag 300-MW-Blöcke5)
Summe maximaler
Zusatz-belas-tungen andere
Projekte3)
Vorbe-lastung
Critical Level/ Critical Load4)
Bagatell-schwelle4)
SO21) µg/m³ 0,45 0,20 0,045 5 - 6 20/10 -
NO21) µg/m³ 0,14 -0,09 0,26 21 - 30 - -
NOx1) µg/m³ 0,45 -0,38 0,34 30 - 50 30 -
Stickstoff-Deposition
kg/ha·a 0,037 bis
0,039 -0,059 bis
-0,064 0,071
26,33 - 26,51
10 - 27 0,3 – 0,81
Säure-Deposition eq/ha·a 16 bis 46
-1 bis 13
13 3029 – 3125
1008 – 2364
30 - 71
1): Jahresmittelwert
2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 3)
: jeweils maximaler Wert aus der Anlage 3 (P7, N3, S6) 4)
: Siehe Kap. 8.5.1 5): Bilanzierung für maximale Zusatzbelastung BoAplus und reale Immissions- und Depositi-
onsbeiträge der 300-MW-Blöcke
Tab. 8-21: Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
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LRT Boden-
typ1)
Vorbe-
lastung2)
[eq/ha·a]
Maxi-
male
Zusatz-
deposi-
tion
BKW3)
[eq/ha·a]
Realer
Deposi-
tions-
beitrag
300-MW-
Blöcke
[eq/ha·a]
Maximale
Zusatz-
dep.
BKW
minus
realer
Depositi-
onsbei-
trag
300-MW-
Blöcke
[eq/ha·a]
Maxi-
male
Zusatz-
dep.
andere
Pro-
jekte4)
[eq/ha·a]
Maximale
Zusatzdep.
BKW mi-
nus realer
Dep.beitrag
300-MW-
Blöcke
plus max.
Zusatzdep.
andere
Projekte
[eq/ha·a]
Critical
Load5)
[eq/ha·a]
Bagatell-
schwelle5)
[eq/ha·a]
9110
B72 3082 41 33 8 11 19 2048 61
B52 3029 44 34 10 12 22 1008 30
B84 3125 44 34 10 12 22 1478 44
L42 3042 46 33 13 12 25 1386 42
G-L42 3034 44 34 10 12 22 1503 45
G53 3125 16 17 -1 13 12 1430 40
9130 B84 3121 44 34 10 13 23 1344 41
B72 3121 42 30 12 12 24 1330 40
9160
G-B84 3042 43 33 10 10 20 1524 46
HN04 3110 36 33 3 12 15 1220 37
B52 3053 45 33 12 12 24 1488 45
G73 3121 34 29 5 12 17 1516 46
91E0 HN04 3030 40 32 8 12 20 2364 71 1)
: B52 = Typische Braunerde, vereinzelt typische Parabraunerde, B72 = Typische Braunerde, B84 = Typische Braunerde, zum Teil tiefreichend humos, L42 = Typische Parabraunerde, vereinzelt typische Braunerde, G-L42 = Gley-Parabraunerde, G-B84 = Gley-Braunerde, HN04 = Niedermoor, zum Teil Moorgley
2): Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp 3)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
4): jeweils maximaler Wert der Kombination LRT und Bodentyp aus der Anlage 3 (S1 – S13)
5): Siehe Kap. 8.5.1
Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Schwefeldioxid durch die anderen
Projekte beträgt deutlich weniger als 0,1 µg/m³. Unabhängig von der tatsächlichen
Höhe der Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung sind Beeinträchtigungen von Le-
bensraumtypen und Arten hierdurch auszuschließen, da das Immissionsniveau auch
zukünftig deutlich unter dem Critical Level bleibt.
Tab. 8-22: Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der Säuredeposi-tion im FFH-Gebiet „Knechtstedener Wald mit Chorbusch“
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Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Stickstoffoxiden durch die anderen
Projekte beträgt deutlich weniger als 0,5 µg/m³. Die Entlastung durch die Kraftwerkser-
neuerung liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den realen Immis-
sionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke in demselben Bereich. Tatsächlich ist sie
noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Immissio-
nen durch andere Projekte von einer Verringerung des bestehenden Immissionsniveaus
oder zumindest von einem gleich bleibenden Immissionsniveau auszugehen.
Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Ammoniak durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet wird in der Immissionsprognose mit
0,019 µg/m³ prognostiziert. Die Zusatzbelastung durch andere Projekte wurde nicht
berechnet. Ammoniak-Emissionen werden nur durch die TDI-Anlage im Chemiepark
Dormagen verursacht. Die Immissionen sind aber so gering (TÜV SÜD 2011), dass sie
auch unter kumulativen Aspekten völlig vernachlässigbar sind. Auch in der Summe
bleibt die Ammoniakkonzentration damit deutlich unter der Messgenauigkeit. Unabhän-
gig davon liegt die Immissionsbelastung in einem Bereich, in dem direkte kurzfristige
Wirkungen auf Waldökosysteme ausgeschlossen sind (vgl. Baumgarten 2006, Elling et
al. 2007). Die langfristigen Wirkungen über die Stickstoffdeposition sind in der Gesamt-
stickstoffdeposition enthalten, die abnehmen wird. Beeinträchtigungen von Lebens-
raumtypen und Arten sind damit auszuschließen.
Die maximale zusätzliche Stickstoffdeposition durch die anderen Projekte wurde mit
0,071 kg/ha·a berechnet. Sie bleibt damit bereits für sich betrachtet deutlich unter der
Bagatellschwelle von 0,3 kg/ha·a für den empfindlichsten Lebensraumtyp im Gebiet.
Unabhängig davon ist der aus der Kraftwerkserneuerung resultierende Entlastungsef-
fekt zu berücksichtigen. Er liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit
den realen Depositionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke zwischen -0,059 und -0,064
kg/ha·a und entspricht damit der maximalen Zusatzbelastung durch die anderen Projek-
te. Die tatsächliche Entlastung ist noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berück-
sichtigung zusätzlicher Stickstoffeinträge anderer Projekte von einer Verringerung der
derzeitigen Stickstoffdeposition auszugehen. Es bleibt gewährleistet, dass die Bagatell-
schwellen deutlich unterschritten werden.
Die maximale zusätzliche Säuredeposition durch die anderen Projekte wurde mit 13
eq/ha·a abgeschätzt und liegt damit unterhalb der Bagatellschwelle für den niedrigsten
Critical Load im Gebiet. Die detaillierte Bilanzierung aller maximalen Zusatzbeiträge
(BoAplus und andere Projekte) und der wegfallenden realen Depositionsbeiträge der
stillzulegenden Blöcke ergab rechnerische Zusatzdepositionen zwischen 11 und 25 eq/
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ha·a. Alle Bagatellschwellen werden, wie Tab. 8-22 zeigt, deutlich unterschritten. Tat-
sächlich wird sich die Säuredeposition im Gebiet durch die Kraftwerkserneuerung ver-
ringern. Wieweit dieser Entlastungseffekt durch die anderen Projekte aufgezehrt wird,
lässt sich nicht prognostizieren. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass sich die
Säuredeposition allenfalls geringfügig erhöht, und sichergestellt ist, dass die Bagatell-
schwellen in allen Fällen unterschritten werden.
Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbe-
lastungen anderer Projekte keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebie-
tes und keine auf nachfolgenden Planungsebenen unlösbaren Konflikte erkennbar sind.
8.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit
Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechen-
den Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die geplante Regionalplanände-
rung zugrunde gelegt wird, sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Immis-
sionen und Stoffeinträge mit Ausnahme der Säureeinträge so gering, dass
sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder
die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig un-
terhalb der Beurteilungswerte bleibt oder
die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden.
Lediglich die maximalen zusätzlichen Säureeinträge überschreiten auf Teilflächen des
Gebietes die Bagatellschwellen.
Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planände-
rung und der Kraftwerkserneuerung ist, ergibt sich zukünftig tatsächlich eine Verringe-
rung der bestehenden Immissionsbelastung. Dies schließt auch mögliche Folgenutzun-
gen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke ein.
Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der
Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch An-
reicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Ver-
änderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungs-
relevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl. Tab. 8-9) sind somit insgesamt
auszuschließen.
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Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets
auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch die für einen
Teil der Lebensraumtypen als Schutzziele im Landschaftsplan ausgewiesenen Vogelar-
ten Pirol und Nachtigall eingeschlossen. Entsprechendes gilt auch für alle charakteristi-
schen Arten.
Auch bei vorsorglicher Berücksichtigung anderer Projekte sind keine Beeinträchtigun-
gen von Erhaltungszielen erkennbar.
Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Knechtstedener Wald mit Chor-
busch“, die nicht auf den nachfolgenden Planungsebenen gelöst werden können und
der Umsetzung der geplanten Kraftwerkserneuerung entgegenstehen könnten, sind
damit insgesamt nicht zu erkennen.
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9 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Königsdorfer Forst“ (DE-5006-301)
9.1 Beschreibung des Schutzgebietes
Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen:
LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LP 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-
Kreises (Stand Januar 2007), LANUV-Biotopkataster.
9.1.1 Allgemeines
Das FFH-Gebiet befindet sich mit einer Fläche von 329 ha ca. 6,5 km südsüdöstlich des
Kraftwerkstandortes (kürzeste Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes zum Planände-
rungsgebiet bei Bergheim, östlich der Gemeinde Königsdorf am Ostrand der Ville. Im
Südwesten und Nordwesten grenzen rekultivierte Halden bzw. eine Bahntrasse, im Sü-
den ein Baumschulgelände und im Osten ausgedehnte Ackerflächen an.
Der Königsdorfer Forst ist ein großes Waldgebiet mit naturnahem Laubwald, in dem
eingestreut vereinzelte Nadelwaldparzellen sowie kleinere, periodisch trocken fallende
Tümpel liegen. Die Hälfte des Gebietes besteht aus den für die ursprünglichen
Villewälder typischen Perlgras-Buchenwäldern auf Lössboden und feuchten Eichen-
Buchenwäldern, die oft sehr alt- und totholzreich sind sowie eine artenreiche, aber häu-
fig spärliche Krautschicht aufweisen. Am Ostrand des Königsdorfer Forstes sind die
Altholzbestände dieser Laubwaldgesellschaften übermäßig aufgelichtet und infolge der
Siedlungsnähe und Düngerdrift aus den angrenzenden Ackerflächen stark eutrophiert.
Am Ostrand befinden sich zudem einige trocken gefallene Bachläufe, deren untere Tal-
bereiche mit einigen alten und gut ausgebildeten Eichen-Hainbuchen-Waldresten be-
standen sind.
Infolge von Grundwasserabsenkungen durch den Tagebau und Drainierung sind auf
den ehemals staunassen Pseudogleyböden nur noch mäßig staufeuchte Bereiche mit
naturnahen bodensauren Birken-, Eichen- und Buchen-Eichenwaldresten verzahnt mit
Hainbuchenwaldresten und Eschen-, Erlen-, Pappelforsten vorhanden.
Das FFH-Gebiet ist in Abb. 9-1 dargestellt.
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Im Süden des Königsdorfer Forstes liegt ein temporärer Flachwassertümpel, der mit
einer geschlossenen Schwimmblattdecke aus Wasserlinsen und zum Teil nach der Ro-
ten Liste gefährdeten Schwimmmoosen bewachsen ist. An den Ufern finden sich
Schwarz-Erlen, Ohr-Weiden und Moorbirken.
Im gesamten Gebiet sind Fichten-, Kiefern-, Douglasien-, Lärchen- und Bergahorn-
Forste eingestreut. Zudem durchzieht ein dichtes Wanderwegenetz den Königsdorfer
Wald.
9.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes
Das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ umfasst den größten erhaltenen Restbestand der
Villewälder auf unverritztem Boden im nördlichen vom Braunkohleabbau geprägten Teil
der Ville mit Vorkommen von Waldmeister-Buchenwäldern, Eichen-Hainbuchenwäldern
und bodensauren Eichenwäldern. Diese Wälder sind Relikte von ehemals in der Nieder-
rheinischen Bucht weit verbreiteten Waldgesellschaften. Aufgrund der Lage des Wald-
komplexes und der Vorkommen dieser Laubwaldgesellschaften wird dem Königsdorfer
Forst eine besondere Bedeutung zugesprochen.
Daher hat das FFH-Gebiet ebenfalls für den Biotopverbund in der Rekultivierungsland-
schaft eine wichtige Bedeutung als Rückzugsraum und Regenerationszelle für den Er-
halt und die Wiederherstellung weiterer naturnaher Waldbestände.
Die naturnahen, strukturreichen Laubwaldgesellschaften mit reichem Anteil an Alt- und
Totholz bedingen die Bedeutung des Gebietes für seltene Tier- und Pflanzenarten, die
den Königsdorfer Wald als Brut-, Rast- oder Durchzugsgebiet nutzen. Trotz intensiver
Naherholung ist der Königsdorfer Wald für zahlreiche Vogelarten, Fledermäuse, Am-
phibien und Schmetterlinge bedeutsam. Für die Vogelarten Mittelspecht, Grauspecht
und Schwarzspecht hat der Königsdorfer Forst eine besondere Bedeutung als Brutge-
biet, da ausreichend Altholz und Großhöhlenbäume zur Verfügung stehen. Auch für die
Nachtigall sind arten- und strukturreiche Waldränder als Lebensraum vorhanden. In
dem Flachwassertümpel kommen die in der Roten Liste stehende Langährige Segge,
die Schnabel-Segge, das Untergetauchte Sternlebermoos und der Sumpf-Wasserstern
sowie Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea vor.
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Zudem weist der Königsdorfer Forst landesweit gefährdete Biotoptypen (Stieleichen-
Hainbuchenwald, Buchenmischwälder, Bruch- und Sumpfwälder, Röhrichte) auf, was
die Bedeutung des FFH-Gebietes zusätzlich noch unterstreicht.
9.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen
Innerhalb des FFH-Gebietes wirken sich gemäß Angaben des Standard-Datenbogens
die Anpflanzungen von nicht autochthonen Arten und die Trockenlegung von Flächen
negativ auf die Lebensräume aus und können damit die vorhandenen natürlichen Le-
bensräume mit ihren seltenen Tier- und Pflanzenarten gefährden.
Die Trockenlegung von Flächen betrifft das gesamte FFH-Gebiet. Gefährdet werden
durch Drainage und die zusätzlich schon vorhandene Grundwasserabsenkung durch
den Tagebau vor allem die Laubwaldgesellschaften feuchter Standorte mit ihren selte-
nen Tier- und Pflanzenarten, wie z.B. Eichen-Hainbuchenwälder.
Die Anpflanzung von nicht heimischen Baumarten durch intensiv betriebene Forstwirt-
schaft findet auf 25 % der FFH-Gebietsfläche statt und beeinträchtigt die Erhaltung und
Förderung der natürlichen Lebensräume wie z.B. des Stieleichen-Hainbuchenwalds.
Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch die Beeinträchtigung
der Geländemorphologie, den Kahlschlag von Flächen und die Beseitigung von alten
Bäumen vor allem infolge einer intensiven Forstwirtschaft beeinträchtigt.
Weitere Gefährdungen gehen von allgemeiner Eutrophierung (Eutrophierungszeiger),
Müllablagerungen, Wegebau und Aufschüttungen sowie Freizeitaktivitäten (intensive
Nutzung als Naherholungsgebiet) aus.
9.1.4 Schutzstatus
Die Fläche des FFH-Gebietes ist gleichzeitig als NSG „Königsdorfer Forst“ ausgewie-
sen. Das NSG ist im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-Kreises
(Stand Januar 2007) unter NSG 2.1-2 textlich dargestellt und festgesetzt.
Das FFH-Gebiet überlagert sich mit dem LSG „Königsdorfer Wald“ zu 98 %. Das LSG
ist im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-Kreises (Stand Januar
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2007) unter LSG 2.2-1 textlich dargestellt und festgesetzt. Das LSG „Auf der Fisch-
bachhöhe“ grenzt an das FFH-Gebiet an.
Zudem befindet sich im Süden des FFH-Gebietes ein Gebiet (GB-5006-100) mit zwei
nach § 62 LG gesetzlich geschützten Biotopen. Als gesetzlich geschützte Biotope sind
dort die Bruch- und Sumpfwälder sowie ein stehendes Binnengewässer ausgewiesen.
Das schutzwürdige Biotop „Königsdorfer Wald“ nimmt ebenfalls die gesamte Fläche des
FFH-Gebietes „Königsdorfer Forstes“ ein. Es ist im Biotopkataster des LANUV unter der
Kennung BK-5006-0001 beschrieben.
9.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten
Die dem FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete sind
das FFH-Gebiet „Kerpener Bruch und Parrig“, zwei Eichen-Hainbuchenwälder in der
Hartholzaue der Erft, und das FFH-Gebiet „Dickbusch, Loersfelder Busch, Steinheide“,
drei Waldgebiete am Rande der Erfttalniederung in der Niederrheinischen Bucht, die
sich beide südwestlich des Gebietes befinden.
Zu diesen beiden Gebieten, die ebenfalls noch Vorkommen der für die Niederrheinische
Bucht typischen Eichen-Hainbuchenwälder aufweisen, besteht eine funktionale Bezie-
hung. Der Königsdorfer Forst dient weiterhin als Rückzugsraum, Regenerationszelle
und Ausbreitungsweg von Lebensgemeinschaften zu anderen Buchenwaldkomplexen
im Rekultivierungsgebiet der Ville.
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9.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes
9.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
9.2.1.1 Übersicht
Die für das FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ in Anhang I genannten Lebensraumtypen
sind in der Tab. 9-1 aufgeführt. Ihre Lage im FFH-Gebiet ist in Abb. 9-2 dargestellt.
EU-Code
Name Erhaltungszu-
stand
9130 Waldmeister-Buchenwald B
9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stielei-chenwald oder Eichen-Hainbuchenwald
B
9190 Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen
-
Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand B = guter Erhaltungszustand C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
Der LRT 9190 ist für das Gebiet nicht repräsentativ, wird aber im Landschaftsplan des
Rhein-Erft-Kreises „Rekultivierte Ville“ als Schutzziel mit dem Ziel der Wiederherstel-
lung genannt. Ebenso sind die im Standard-Datenbogen nicht aufgeführten LRT 3150
und 9110 dort mit dem Ziel der Wiederherstellung genannt.
Tab. 9-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Kö-nigsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008)
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Abb. 9-2: Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ mit Le-bensraumtypen (Datenquelle: LANUV; Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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9.2.1.2 LRT 9130 (Waldmeister-Buchenwald)
Der LRT ist auf 40 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist als Schutzgegen-
stand für die Meldung des Gebietes als Natura 2000-Gebiet ausschlaggebend. Im
nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu diesem LRT zusammen-
gefasst (Tab. 9-2).
Waldmeister-Buchenwald (9130)
einschließlich Schwarzspecht und Grauspecht
Mitteleuropäische Buchen- und Buchen-Eichenwälder auf kalkhaltigen und neutralen aber basenreichen Böden der planaren bis montanen Stufe. Krautschicht meist gut ausgebildet, oft geophytenreich. In höheren Lagen z.T. mit Beimischung von Picea abies und Abies alba (Berg-mischwälder basenreicher Böden).
Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 6,6 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 40 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 132,0 ha Erhaltungszustand LRT 9130: B – gut
Repräsentativität: A - hervorragend Gesamtbeurteilung: B - hoch
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind
Erhaltung und Entwicklung naturnaher basenreicher, meist kraut- und geophytenreicher Waldmeis-ter-Buchenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora, in ihren verschiedenen Entwicklungsstu-fen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, -gebüsche, strukturreicher Waldränder und Staudenfluren, durch:
naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürlichen Waldgesellschaft ein-schließlich der Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förde-rung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen bis zur Zerfallsphase als Lebensraum für Höhlenbrüter (Schwarzspecht), d.h. Erhaltung von Buchenaltholzbeständen, -inseln oder –gruppen und langfristiger Erhalt von Höhlenbaumzentren,
Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflä-chen,
Vermehrung des Waldmeister-Buchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Fledermausarten sowie
Insekten und Schnecken.
Tab. 9-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 9130 im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldo-kument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998)
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Der LRT ist auf 9 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist für das Netz Natura
2000 von Bedeutung. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu
diesem LRT zusammengefasst (Tab. 9-3).
Subatlantischer/mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160) einschließlich Mittelspecht
Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Grades von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung.
Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 6,8 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 9 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 29,7 ha Erhaltungszustand LRT 9160: B – gut
Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Maiglöckchen-Ausbildung) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstu-fen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder und -gebüsche, Waldränder und Staudenfluren durch:
naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft, ein-schließlich der Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände (ein-schließlich Unterholz für Nachtigall) und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der na-türlichen Waldgesellschaft,
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Tot-holz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen bis zur Zerfallsphase als Lebens-raum für Höhlenbrüter, insbesondere von Alteichen mit totholzreichen Starkkronen für den Mittelspecht,
Förderung der natürlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessions-flächen,
Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Fledermausarten sowie
Insekten und Schnecken.
Tab. 9-3: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldo-kument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998)
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9.2.1.4 LRT 9190 (Alte bodensauer Eichenwälder)
Der LRT 9190 kommt nur auf 3 % der Fläche des FFH-Gebietes vor und ist für das Ge-
biet gemäß Standard-Datenbogen nicht repräsentativ. Er wird aber im Landschaftsplan
des Rhein-Erft-Kreises „Rekultivierte Ville“ als Schutzziel genannt. Im nachfolgenden
Steckbrief werden die wichtigsten vorhandenen Angaben zu diesem LRT zusammenge-
fasst (Tab. 9-4).
Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen
Naturnahe Birken-Stieleichenwälder (Betulo-Quercetum roboris) und Buchen-Eichenmischwälder auf Sand (z.B. Altmoränen, Binnendünen, altpleistozäne Sande) im nord-deutschen Flachland. Baumschicht i.d.R. fast buchenfrei, auf trockenen, sehr armen Sandbö-den, aber auch feuchte Standorte mit Molinia caerulea.
Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 6,9 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 3 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: -
Fläche: 9,5 ha Erhaltungszustand LRT 9190: -
Repräsentativität: D – nicht signifikant Gesamtbeurteilung: -
Es werden gemäß LANUV-Fachinformationssystem keine Schutzziele und Maßnahmen für die-sen LRT im Schutzzieldokument genannt.
Im Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises „Rekultivierte Ville“ wird als Schutzziel die Wieder-herstellung dieses Lebensraumtyps genannt (vgl. Tab. 9-5).
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Insektenarten.
9.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Im Standard-Datenbogen werden keine Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufge-
führt.
Tab. 9-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 9190 im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: März 2008; Schutzzieldo-kument, Stand: August 2001; BfN Handbuch 1998)
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9.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten
Im Standard-Datenbogen werden für das FFH-Gebiet keine weiteren bedeutenden Ar-
ten genannt.
Es werden im Standard-Datenbogen der Mittelspecht (Dendrocopus medius), der Grau-
specht (Picus canus), der Schwarzspecht (Dryocopus martius) und der Wespenbussard
(Pernis apivorus) als Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie genannt.
Eine regelmäßig vorkommende Zugvogelart ist die Nachtigall (Luscinia megarhynchos).
Nach dem Schutzzieldokument hat das FFH-Gebiet für die drei Spechtarten eine Be-
deutung vor allem als Brutgebiet. Die Arten sind auch Bestandteile der Schutzziele für
den LRT 9160 (Mittelspecht, vgl. Tab. 9-3) und LRT 9130 (Schwarzspecht und Grau-
specht, vgl. Tab. 9-2).
Mittel-, Grau- und Schwarzspecht sowie Wespenbussard und Nachtigall werden darü-
ber hinaus explizit als Schutzziele für das NSG „Königsdorfer Forst“ im LP „Rekultivierte
Im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ (Stand Januar 2009) des Rhein-Erft-Kreises
ist das NSG „Königsdorfer Forst“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab. 9-5 genannten
Schutzzwecken festgesetzt.
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NSG „Königsdorfer Forst“
a) Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 20 a Satz 1 sowie 2 LG), insbesondere
zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von ge-meinschaftlichem Interesse (§ 48 c LG gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie):
- Stieleichen-Hainbuchenwald (9160),
- Waldmeister-Buchenwald (9130),
Zur Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse (gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie):
- Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190),
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)
- Natürliche eutrophe Seen und Altarme (3150),
zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichen Interesse sowie zur Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG:
- Mittelspecht (A238)
- Schwarzspecht (A236)
- Grauspecht (A234)
- Wespenbussard (A072)
zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebens-fähigen Populationen folgender Vögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzricht-linie:
- Nachtigall (A271),
zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Waldlebensgemeinschaften mit der für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Flora und Fauna, in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen, einschließlich Alt- und Tot-holz, mit typischen Artenspektren, in der standörtlichen Variationsbreite, inklusive struktur- und artenreicher Waldränder sowie Staudenfluren,
wegen der Bedeutung der naturnahen Laubwälder mit vielfältigen Strukturen der Gewässerbiotope und Röhrichte, der artenreichen Tier- und Pflanzenwelt als Le-bensstätte sowie als Regenerationspotential für die Rekultivierungsgebiete,
b) Aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen (§ 20 b LG), insbesondere weil der Königsdorfer Forst ein Relikt ehemals weitverbreiteter Waldgesellschaften in der Niederrheinischen Bucht ist,
c) Wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Waldes (§ 20 c LG), insbesondere wegen der vielfältigen Strukturen seltener Pflanzen dieses artenreichen Waldes und zur Erhaltung des größten zusammenhängenden naturnahen Laubwaldes auf der Ville-Hochfläche auf unverritztem Boden.
Des Weiteren liegt das FFH-Gebiet mit 98 % seiner Fläche im LSG „Königsdorfer
Wald“, das im Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ nach § 21 LG NRW mit den in der
Tab. 9-6 genannten Schutzzwecken festgesetzt ist.
Tab. 9-5: Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-Kreises für das NSG „Königsdorfer Forst“
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LSG „Königsdorfer Wald“
a) Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (§ 21 LG), insbesondere
zur Erhaltung und zur naturnahen Entwicklung der Waldbestände, zur Erhaltung der Bäume, Gehölzbestände, Hofeingrünungen, Obstbäume und Stauden- und Grünlandflächen als ökologisch wertvolle Landschaftselemente, aufgrund ihres bio-tischen Potentials und als Trittsteinbiotop,
als Maßnahme des Bodenschutzes zur Erhaltung unversiegelter Böden sowie der jeweiligen Bodentypen und Oberflächengestalt wegen ihrer Regelungsfunktion als Filter-, Puffer- und Stoffumsetzungssystem, wegen ihrer Lebensraumfunktion und Produktionsfunktion sowie zur Grundwasserneubildung,
wegen der Bedeutung als Pufferzone zur Abschirmung störender Randeinflüsse auf das Naturschutzgebiet „Königsdorfer Forst“,
b) wegen der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes (§ 21 b LG), insbesondere
wegen des durch Wald, Waldrand und Villehang geprägten Landschaftsbildes,
wegen der Bedeutung als landschaftlicher Freiraum mit Sichtverbindungen in der freien Landschaft,
c) wegen der Bedeutung für die Erholung (§ 21 c LG), insbesondere
wegen der Bedeutung für die ortsnahe, ruhige Erholung.
9.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Für das FFH-Gebiet wurde zwischenzeitlich ein SOMAKO (Sofortmaßnahmenkonzept)
erstellt. Neben den in Kap. 9.2.1 aufgeführten Maßnahmen sind Maßnahmen in den
Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in
MUNLV (2004) formuliert.
9.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu prüfende maßgebliche Bestandteile
Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des FFH-
Gebietes noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken und spezifischen
Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht
zusammengestellt.
Tab. 9-6: Schutzziele gemäß Landschaftsplan 6 „Rekultivierte Ville“ des Rhein-Erft-Kreises für das LSG „“Königsdorfer Wald“
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Komparti-
ment/Biota Projektrelevante Schutzzwecke Empfindlich gegenüber
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Gasförmige Luftschadstoffimmissionen
In der nachfolgenden Tab. 9-8 sind die Vorbelastungen sowie die für den Bereich des
FFH-Gebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit gasförmigen Luftschad-
stoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem
jeweiligen Critical Level gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Levels sind
durch Fettdruck hervorgehoben.
Parameter Vorbelastung2)
[µg/m³]
Maximale Immissions-
zusatzbelastung BKW3)
[µg/m³]
Critical Level4)
[µg/m³]
Schwefeldioxid 5 - 6 0,36 20/10
Stickstoffdioxid 21 - 30 0,11 -
Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,35 30
Ammoniak 2 – 4 0,015 3 (2 - 4)/1 1)
: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.
3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 4)
: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Wie aus der Tab. 9-8 hervorgeht, bleibt die Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid auch
zukünftig unterhalb des Critical Level.
Die Vorbelastung mit Stickstoffoxid-Immissionen überschreitet den Critical Level. Die
Zusatzbelastung ist aber so gering, dass sie das Immissionsniveau nicht signifikant
erhöht.
Die Vorbelastung mit Ammoniak-Immissionen liegt im Bereich des Critical Level; hin-
sichtlich besonders empfindlicher Organismen wie Flechten und Moose wird der Critical
Level durch die Vorbelastung überschritten. Die Zusatzbelastung liegt weit unter der
Messgenauigkeit. Sie leistet keinen von der Vorbelastung abgrenzbaren Immissionsbei-
trag und führt nicht zu einer messbaren Erhöhung der Immissionsbelastung.
Tab. 9-8: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-Zusatz-belastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“
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Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks
im Planänderungsgebiet und der wegfallenden Immissionsbeiträge aus der Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 9-9 für die maximalen und in der Tab. 9-10 für
die realen Immissionsbeiträge dargestellt.
Parameter
Vorbe-
lastung2)
[µg/m³]
Maximale
Immissi-
onszusatz-
belastung
BKW3)
[µg/m³]
Maximaler
Immissi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[µg/m³]
Maximale Immissi-
onszusatz-
belastung BKW
minus maximaler
Immissionsbeitrag
300-MW-Blöcke
[µg/m³]
Critical
Level4)
[µg/m³]
Schwefeldioxid 5 - 6 0,36 2,55 -2,19 20/10
Stickstoffdioxid 21 - 30 0,11 0,56 -0,45 -
Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,35 1,7 -1,35 30
Ammoniak 2 – 4 0,015 - - 3 (2 - 4)/1 1)
: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.
3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 4)
: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Wie aus Tab. 9-9 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte die prognostizierten
Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Ver-
ringerung der Immissionsbelastung resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).
Tab. 9-9: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immis-sionsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
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Systems Systems
Parameter
Vorbe-
lastung2)
[µg/m³]
Maximale
Immissi-
onszusatz-
belastung
BKW3)
[µg/m³]
Realer
Immissi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[µg/m³]
Maximale Immis-
sionszusatz-
belastung BKW
minus realer
Immissionsbeitrag
300-MW-Blöcke
[µg/m³]
Critical
Level4)
[µg/m³]
Schwefeldioxid 5 - 6 0,36 0,28 0,08 20/10
Stickstoffdioxid 21 - 30 0,11 0,31 -0,2 -
Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,35 1,00 -0,65 30
Ammoniak 2 – 4 0,015 - - 3 (2 - 4)/1 1)
: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.
3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 4)
: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Wie aus Tab. 9-10 hervorgeht, überwiegen auch bei einem Abzug der realen Immissi-
onsbeiträge für die Stickstoffoxide die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbe-
lastungen. Für Schwefeldioxid ergibt sich hingegen rechnerisch eine Zusatzbelastung,
da die realen Schwefeldioxidemissionen der 300-MW-Blöcke weit unter den genehmig-
ten bleiben. Tatsächlich wird sich aber auch die Schwefeldioxidkonzentration, wie in
Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern.
Stickstoffdeposition
In der Tab. 9-11 sind die Vorbelastungen sowie die für die Lebensraumtypen des FFH-
Gebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffdeposition durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load ge-
genübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgeho-
ben.
Tab. 9-10: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissi-onsbeiträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
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Lebensraumtyp
Vor-belastung
[kg/ha·a]
MaximaleZusatzbe-lastung BKW1)
[kg/ha·a]
Critical Load
[kg/ha·a] Bagatell-schwelle4)
[kg/ha·a] Berner Liste2) ÖKO-DATA3)
Waldmeister-Buchenwald (9130)
29,11 0,035 10 - 20
16,5 (B72)
0,3 – 0,6
17,7 (sL34)
17,3 (S33)
19,2 (S-L32)
18,9 (K34)
Subatlantischer / mit-teleuropäischer Stiel-eichenwald oder Ei-chen-Hainbuchen-wald (9160)
29,37 0,033 15 - 20
16,7 (S33)
0,45 – 0,6 19,6 (sL34)
20,6 (K34)
Alte bodensaure Ei-chenwälder auf Sand-ebenen (9190)
29,37 0,029 10 - 15 17,3 (S33) 0,3 – 0,45
1): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
Wie aus Tab. 9-11 hervorgeht, werden für alle im Gebiet vertretenen Lebensraumtypen
die Critical Loads bereits von der Vorbelastung überschritten.
Die Bagatellschwellen werden von der Zusatzbelastung weit unterschritten. Die Zusatz-
belastung liegt mit Werten im Bereich von 0,03 kg N/ha∙a auch weit unter der Genauig-
keit, mit der Stickstoffeinträge bestimmt werden können. Die prognostizierten zusätzli-
chen Stickstoffeinträge sind damit so gering, dass sie die Vorbelastung nicht messbar
verändern werden.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines der Immissionsprognose
zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet und der wegfallen-
den Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 9-12
für die maximalen und in der Tab. 9-13 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt.
Tab. 9-11: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffde-position durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde ge-legten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwel-len im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“
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Lebensraumtyp
Vorbelas-tung
[kg/ha·a]
Maximale Zusatz-
depositi-on BKW1)
[kg/ha·a]
Maximaler Depositi-
onsbeitrag 300-MW-Blöcke
[kg/ha·a]
Maximale Zusatz-
deposition BKW minus
maximaler Depositions-beitrag 300-MW-Blöcke
[kg/ha·a]
Critical Load
[kg/ha·a]
Bagatell-schwelle3)
[kg/ha·a]
Waldmeister-Buchenwald (9130)
29,11 0,035 0,23 -0,195 10 – 202) 0,3 – 0,6
Subatlantischer / mitteleurop. Stiel-eichenwald oder Eichen-Hain-buchen-wald (9160)
29,37 0,033 0,239 -0,206 10 – 202) 0,3 – 0,6
Alte bodensaure Eichenwälder auf Sand-ebenen (9190)
29,37 0,029 0,151 -0,122 15 – 202) 0,45 – 0,6
1): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 2)
: Berner Liste, Stand 2010 3)
: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Tab. 9-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Be-trieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlen-kraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallen-den maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
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Systems Systems
Lebensraumtyp Vorbe-lastung
[kg/ha·a]
Maximale Zusatz-
depositi-on BKW1)
[kg/ha·a]
Realer Depositi-
onsbeitrag 300-MW-Blöcke
[kg/ha·a]
Maximale Zusatz-
deposition BKW
minus realer Depositions-beitrag 300-MW-Blöcke
[kg/ha·a]
Critical Load
[kg/ha·a]
Bagatell-schwelle3)
[kg/ha·a]
Waldmeister-Buchenwald (9130)
29,11 0,035 0,125 -0,090 10 – 202) 0,3 – 0,6
Subatlantischer / mitteleurop. Stiel-eichenwald oder Eichen-Hain-buchen-wald (9160)
29,37 0,033 0,132 -0,099 10 – 202) 0,3 – 0,6
Alte bodensaure Eichenwälder auf Sand-ebenen (9190)
29,37 0,029 0,077 -0,048 15 – 202) 0,45 – 0,6
1): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 2)
: Berner Liste, Stand 2010 3)
: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Wie aus Tab. 9-12 und Tab. 9-13 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte in bei-
den Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der 300-
MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung
der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Stickstoffdeposition resultiert (vgl. Kap.
6.2.1.2).
Säureeinträge
In der Tab. 9-14 sind die Vorbelastungen sowie die maximalen Zusatzbelastungen mit
Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem
jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind
durch Fettdruck hervorgehoben.
Tab. 9-13: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Be-trieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlen-kraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallen-den realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
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Die Zusatzbelastungen wurden differenziert für die im Gebiet vorkommenden Kombina-
tionen von Lebensraumtypen und Bodentypen ermittelt. Die räumliche Zuordnung der
Bodentypen zu den Lebensraumtypen kann der Abb. 9-3 entnommen werden.
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Lebensraumtyp Bodentyp Vor-
belastung1)
[eq/ha·a]
Maximale Zusatz-belas-tung
BKW2)
[eq/ha·a]
Critical Load3)
[eq/ha·a]
Bagatell-schwelle4)
[eq/ha·a]
Waldmeister-Buchenwald (9130)
Parabraunerde, pseudovergleyt
3113 45 1352 41
Typischer Pseudogley
3131 45 1346 40
Typisches Kolluvium
3113 45 1389 42
Typische Braunerde
3071 43 1373 41
Pseudogley-Parabraunerde, erodiert
3058 37 1284 39
Subatlantischer / mit-teleuropäischer Stiel-eichenwald oder Ei-chen-Hainbuchen-wald (9160)
Parabraunerde, pseudovergleyt
3089 36 1449 44
Typischer Pseudogley
3131 41 1487 45
Typisches Kolluvium
3071 39 1586 48
Alte bodensaure Ei-chenwälder auf Sandebenen (9190)
Typischer Pseudogley
3097 36 1500 45
1): Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp 2)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
3): ÖKO-DATA (2012)
4): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Wie der Tab. 9-14 zu entnehmen ist, überschreitet die Vorbelastung durchgängig die
Critical Loads.
Die Zusatzbelastungen unterschreiten bezüglich der Eichen- und Eichen-
Hainbuchenwälder die Bagatellschwelle von 3 % des Critical Load. Auf Teilflächen des
Waldmeister-Buchenwalds wird die Bagatellschwelle hingegen überschritten.
Tab. 9-14: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträ-gen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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Systems Systems
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch ein der Immissionsprognose zugrunde ge-
legtes Braunkohlenkraftwerk und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stillle-
gung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 9-15 für die maximalen und in der Tab.
9-16 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt.
LRT Bodentyp
Vor-belas-tung1)
[eq/ha·a]
Maximale Zusatz-
belastung BKW2)
[eq/ha·a]
Maximaler
Depositi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[eq/ha·a]
Maximale
Zusatz-
deposition
BKW
minus
maximaler
Depositi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[eq/ha·a]
Critical Load3)
[eq/ha·a]
Bagatell-schwelle4)
[eq/ha·a]
9130
Parabraunerde 3113 45 361 -316 1352 41
Typischer Pseudogley
3131 45 397 -352 1346 40
Typisches Kolluvium
3113 45 370 -325 1389 42
Typische Braunerde
3071 43 369 -326 1373 41
Pseudogley-Parabrauner-de, erodiert
3058 37 281 -244 1284 39
9160
Parabraunerde 3089 36 278 -242 1449 44
Typischer Pseudogley
3131 41 391 -350 1487 45
Typisches Kolluvium
3071 39 356 -317 1586 48
9190 Typischer Pseudogley
3097 36 257 -221 1500 45
1): Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp 2)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
3): ÖKO-DATA (2012)
4): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Tab. 9-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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Systems Systems
Wie aus Tab. 9-15 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte durch die Stilllegung
die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung
zukünftig eine Verringerung der Säuredeposition resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).
LRT Bodentypen
Vor-belas-tung1)
[eq/ha·a]
Maximale Zusatz-
belastung BKW2)
[eq/ha·a]
Realer
Depositi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[eq/ha·a]
Maximale
Zusatz-
deposition
BKW
minus
realer
Depositi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[eq/ha·a]
Critical Load3)
[eq/ha·a]
Bagatell-schwelle4)
[eq/ha·a]
9130
Parabraunerde 3113 45 40 5 1352 41
Typischer Pseudogley
3131 45 45 0 1346 40
Typisches Kolluvium
3113 45 41 4 1389 42
Typische Braunerde
3071 43 41 2 1373 41
Pseudogley-Parabrauner-de, erodiert
3058 37 34 3 1284 39
9160
Parabraunerde 3089 36 33 3 1449 44
Typischer Pseudogley
3131 41 45 -4 1487 45
Typisches Kolluvium
3071 39 41 -2 1586 48
9190 Typischer Pseudogley
3097 36 27 9 1500 45
1): Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und
Bodentyp 2)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
3): ÖKO-DATA (2012)
4): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Analog zu den Schwefeldioxidkonzentrationen, deren Höhe maßgeblich die Säurede-
position bestimmt, ergibt sich für die Säuredeposition (mit zwei Ausnahmen) nach Ab-
Tab. 9-16: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
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zug der realen Depositionsbeiträge der 300-MW-Blöcke rechnerisch eine Zusatzdeposi-
tion. Tatsächlich wird sich aber auch die Säuredeposition, wie in Kap. 6.2.1.2 begrün-
det, verringern.
Schwermetalldeposition
In der Tab. 9-17 sind die Vorbelastungen sowie maximalen zusätzlichen Schwermetall-
depositionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt. Wie in Kap. 4.2.1.6 ausge-
führt, werden für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber Critical Loads zu
einem orientierenden Vergleich mit angegeben. Überschreitungen von Critical Loads
sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Parameter
Vorbelas-tung1)
Rheidt / Hürth [µg/m²d]
Maximaler Depositions-
beitrag BoA2/3 Neurath [µg/m²d]
Maximale Zusatz-
deposition BKW2)
[µg/m²d]
Critical Load3)
[µg/m²d]
Arsen < 0,7 / 0,46 0,0083 0,0107 -
Blei 6,8 / 8,2 0,0139 0,0179 5,4 – 8,1
Cadmium 0,2 / 0,28 0,0054 0,0070 0,7 – 2,0
Nickel 4,5 / 4,0 0,0111 0,0143 -
Quecksilber < 0,13 / < 0,1 - 0,0050 < 0,14
Thallium < 0,6 / 0,2 0,0085 0,0107 -
Antimon - 0,0111 0,0143 -
Chrom - / 1,9 0,0111 0,0143 -
Kobalt - 0,0097 0,0125 -
Kupfer - / 24 0,0125 0,0161 -
Mangan - / 48 0,0377 0,0482 -
Vanadium - / 0,8 0,0111 0,0143 -
Zinn - 0,0125 0,0161 - 1)
: Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt und Messwerte aus 2010/2011 in Hürth-Berrenrath zur orientierenden Einordnung des Vorbelastungsni-veaus (aus: GfA 2008, eretecUA 2011)
2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 3)
: Critical Loads gemäß Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008),
Die Vorbelastung ist, wie in Kap. 6.1.3 ausgeführt, insgesamt im Bereich der ländlichen
Hintergrundbelastung anzusiedeln. Bezüglich der Bleideposition ist mit einer Über-
Tab. 9-17: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Königsdorfer Forst“
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schreitung des Critical Load für den Ökosystemschutz zu rechnen. Die Quecksilberde-
position liegt im Bereich des Critical Load. Eine weitergehende Einschätzung hinsicht-
lich einer Über- oder Unterschreitung des Critical Load ist nicht möglich, da sowohl der
Critical Load als auch die Vorbelastung im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Der
Critical Load für Cadmium wird von der Vorbelastung unterschritten. Die in der Tab.
9-18 dargestellte Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen im Gebiet ist ebenfalls
teilweise durch Überschreitungen der Beurteilungswerte gekennzeichnet.
Die für das Gebiet prognostizierte maximale Zusatzdeposition ist so gering, dass sie
deutlich bis weit unter der Genauigkeit des jeweiligen Messverfahrens liegt, so dass
sich die Vorbelastung nicht messbar verändern wird.
Da die Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen zum Teil oberhalb der Beurtei-
lungswerte liegt, wurde trotz der faktisch nicht messbaren Zusatzbelastung vorsorglich
geprüft, welche Schwermetallanreicherung im Boden rechnerisch nach einer Kraft-
werks-Laufzeit von 40 Jahren resultiert. Die Vorbelastung sowie die maximale Zusatz-
belastung und Anreicherung im Boden sind in der Tab. 9-18 aufgeführt und den Beurtei-
lungswerten gegenübergestellt.
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1): Niedrigster und höchster Messwert des A-Horizontes gemessen an Waldstandorten (Quel-
le: FIS-StoBo) 2)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
3): Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für
Lehm/Schluff
Wie Tab. 9-18 zeigt, sind die berechneten maximalen Anreicherungen in allen Fällen so
gering, dass auch nach 40jähriger Betriebszeit keine messbaren Veränderungen der
Schwermetallbelastung der Böden resultieren.
Wie bereits für die gasförmigen Luftschadstoffe sowie die Stickstoff- und Säuredepositi-
on ausgeführt, ist auch bezüglich der Schwermetalldeposition durch die Kraftwerkser-
neuerung eine Verringerung der Immissionsbelastung zu erwarten.
9.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung
Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet,
die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der Stilllegung der vier 300-
Tab. 9-18: Vorbelastung und maximale Anreicherung von Schwermetallen in Böden des FFH-Gebietes „Königsdorfer Forst“ durch den Betrieb eines der Im-missionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
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MW-Blöcke ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Auswirkungen anderer
Projekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet dargestellt und bewertet.
9.5.2.1 Bewertung der Auswirkungen der Planänderung
9.5.2.1.1 Buchenwälder (LRT 9110 und 9130), Eichen-Hainbuchenwälder (LRT 9160) und bodensaure Eichenwälder (LRT 9190)
Die im Gebiet vertretenen Wald-Lebensraumtypen befinden sich gemäß Standard-
Datenbogen in einem günstigen Erhaltungszustand (Erhaltungszustand B). Dem Stan-
dard-Datenboden sind allerdings Hinweise auf Eutrophierungserscheinungen vor allem
im östlichen Teil des Gebietes zu entnehmen.
Wie in Kap. 9.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplan-
änderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden
Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwerme-
tallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen der Wald-Lebensraumtypen sind
damit ausgeschlossen.
Damit werden auch die Habitatqualitäten für den Schwarz-, Mittel- und Grauspecht so-
wie Wespenbussard und Nachtigall, die als Schutzziele im Landschaftsplan genannt
sind, nicht beeinträchtigt.
Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten der Lebensraumtypen. Eine gesonder-
te Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.
Aufgrund der zu erwartenden Verringerung der Immissionsbelastung steht die Planän-
derung auch nicht der angestrebten Wiederherstellung des derzeit nicht mehr im Gebiet
In der Tab. 9-19 ist die Summe der Zusatzbelastungen anderer Projekte den Zusatzbe-
lastungen durch den Betrieb eines dem Planungskonzept von BoAplus entsprechenden
Braunkohlenkraftwerks sowie den aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke resultie-
renden Entlastungseffekten für das gesamte FFH-Gebiet gegenübergestellt. Bezüglich
der Stickstoff- und Säuredeposition wird nicht zwischen Lebensraum- und Bodentypen
differenziert. Eine differenzierte Bilanzierung der Säuredeposition für alle berücksichtig-
ten Kombinationen von Boden- und Lebensraumtypen enthält Tab. 9-20.
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Immissi-onspara-
meter Einheit
Maximale Zusatz-
belastung BKW2)
Maximale Zusatz-
belastung BKW
minus realer Immissions-beitrag 300-MW-Blöcke5)
Summe maximaler
Zusatz-belas-tungen andere
Projekte3)
Vorbe-lastung
Critical Level/
Critical Load4)
Bagatell-schwelle4)
SO21) µg/m³ 0,36 0,08 0,026 5 - 6 20/10 -
NO21) µg/m³ 0,11 -0,2 0,16 21 - 30 - -
NOx1) µg/m³ 0,35 -0,65 0,22 30 - 50 30 -
Stickstoff-Deposition
kg/ha·a 0,029 bis
0,035 -0,048 bis
-0,099 0,051
29,11 – 29,37
10 - 20 0,3 – 0,6
Säure-Deposition eq/ha·a 36 bis 45
-4 bis +9
8 3058 – 3131
1284 – 1586
39 - 48
1): Jahresmittelwert
2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 3)
: jeweils maximaler Wert aus der Anlage 3 (P3, N6, S14 – S22) 4)
: Siehe Kap. 9.5.1 5): Bilanzierung für maximale Zusatzbelastung BoAplus und reale Immissions- und Depositi-
onsbeiträge der 300-MW-Blöcke
Tab. 9-19: Immissions-und Depositionszusatzbelastungen durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet „Königsdorfer Forst“
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10.2.1.2 LRT 91E0 (Erlen-Eschen-Wald und Weichholzauenwald an Fließ-gewässern)
Der LRT ist ein prioritärer Lebensraum und nimmt ein Fünftel der Fläche des FFH-
Gebietes ein. Er ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura
2000-Gebiet ausschlaggebend. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten
Angaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-2).
Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (91E0)
einschließlich Wespenbussard, Nachtigall und Pirol
Fließgewässerbegleitende Erlen- und Eschenauwälder sowie quellige, durchsickerte Wälder in Tä-lern oder an Hangfüßen. In der planaren bis kollinen Stufe mit Schwarzerle, in höheren Lagen auch Grauerlenauenwälder. Ferner sind die Weichholzauen an regelmäßig und oft länger überfluteten Flußufern eingeschlossen. Als Sonderfall sind auch Erlenwälder auf Durchströmungsmoor im Über-flutungsbereich der Flüsse in diesen Lebensraumtyp eingeschlossen.
Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 13,6 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 23 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 37,5 ha Erhaltungszustand LRT 91E0: C – durchschnittlich/beschränkt
Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C - mittel bis gering
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind
Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typi-schen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer stan-dörtlich typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, -gebüsche, strukturreicher Waldränder (Nachtigall) und Staudenfluren auch auf Lichtungen (Wespenbussard) durch:
Natürliche Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein-schließlich ihrer Nebenbaumarten, sowie auf alters- und strukturdiverser Bestände (auf Teilflä-chen dichtes Unterholz) und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Wald-gesellschaft,
Vermehrung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder auf geeigneten Standor-ten durch natürliche Sukzession (Weichholzauenwald) oder ggf. Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschenwald),
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen- und Uraltbäumen,
Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen über die Naturwaldzelle hinaus,
Erhaltung bzw. Wiederherstellung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflu-tungsverhältnisse,
Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoff-einträgen
Tab. 10-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 91E0 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldo-kument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998)
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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Systems Systems
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogelarten sowie Insekten und
Schnecken.
10.2.1.3 LRT 3150
Der LRT ist auf 15 % der Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist für das Netz Natura
2000 von Bedeutung. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu
diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-3).
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
Natürliche eutrophe Seen und Teiche einschließlich ihrer Ufervegetation mit Schwimm- und Was-serpflanzenvegetation, Krebsschere oder Wasserschlauch.
Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 13,6 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 15 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 24,5 ha Erhaltungszustand LRT 3150: C – durchschnittlich/beschränkt
Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darü-ber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch:
Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe,
Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoff-einträgen,
Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-)Nutzung des Gewässers auf ein naturver-trägliches Maß,
Erhaltung bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nähr-stoffhaushalts.
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogelarten, Fische, Amphibien und
Reptilien, Libellen, Muscheln und Schnecken.
Tab. 10-3: Charakteristik des Lebensraumtyps 3150 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldo-kument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998)
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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Der LRT ist auf einer kleinen Fläche des FFH-Gebietes vertreten. Er ist für das Netz
Natura 2000 von Bedeutung. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten An-
gaben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 10-4).
Subatlantischer/mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (9160)
Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten Böden mit hohem Grundwasserstand (Stellario-Carpinetum). Primär auf für die Buche ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und sekundär als Ersatzgesellschaften 1. Grades von Buchenwäldern aufgrund der historischen Nutzung.
Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 14,3 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 5 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 7,6 ha Erhaltungszustand LRT 9160: C – durchschnittlich/beschränkt
Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrer typi-schen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder durch:
Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein-schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und För-derung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Tot-holz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen,
Vermehrung des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten.
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogel- und Fledermausarten sowie
Insekten und Schnecken.
10.2.1.5 LRT 91F0 (Hartholzauenwälder)
Der LRT kommt auf 8 % der Fläche des FFH-Gebietes vor und ist für das Netz Natura
2000 bedeutsam. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Angaben zu die-
sem LRT zusammengefasst (Tab. 10-5).
Tab. 10-4: Charakteristik des Lebensraumtyps 9160 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldo-kument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998)
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Systems Systems
Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder
Fraxinus angustifolia (91F0)
Hartholzauenwälder am Ufer großer Flüsse mit natürlicher Überflutungsdynamik. Dominierende Überflutungsdynamik in Abhängigkeit vom Wasserregime Esche, Ulmen und Eiche; Wälder stick-stoffreicher Standorte mit meist üppiger Krautschicht und gut ausgebildeter Strauchschicht, reich an Lianen.
Minimale Entfernung zum Planänderungsbereich: 14,4 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 8 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 13,9 ha Erhaltungszustand LRT 91F0: C – durchschnittlich/beschränkt
Repräsentativität: C - signifikant Gesamtbeurteilung: C – mittel bis gering
Schutzziele und Maßnahmen für LRT und Arten gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die darü-ber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Erhaltung und Entwicklung der Eichen-Ulmen-Auenwälder mit ihrer typischen Flora in ihren ver-schiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie Waldränder durch:
Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein-schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förde-rung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft,
Vermehrung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder auf geeigneten Standorten nach Möglich-keit durch natürliche Sukzession ,
Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, sowie Uraltbäumen,
Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen und in Kernbereichen
Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhält-nisse.
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind mehrere Vogelarten sowie Insekten und
Schnecken.
Tab. 10-5: Charakteristik des Lebensraumtyps 91F0 im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Feb. 2010; Schutzzieldo-kument, Stand: Juli 2010; BfN Handbuch 1998)
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10.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Im Standard-Datenbogen ist der Kammmolch (Triturus cristatus) als Art nach Anhang II
der FFH-Richtlinie aufgeführt (Tab. 10-6).
EU-Code
Name Population/-
Status
Bewertung
Population Erhaltungs-
zustand Isolierungs-
grad Gesamtbe-urteilung
1166 Kammmolch (Triturus cristatus)
i > 1001 / nichtziehend
C A C B
Population: i Paare Population (relativ zur nationalen Population): C < 2 % Erhaltungszustand: A sehr gute Erhaltung Isolierungsgrad: C Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebietes Gesamtbeurteilung: B guter Wert
Die Population im Worringer Bruch ist vermutlich eines der größten europäischen Vor-
kommen (LP Köln, Stand Dezember 2010). Im Schutzzieldokument des LANUV-
Informationssystems sind für den Kammmolch folgende Schutzziele und Maßnahmen
angeführt (Tab. 10-7).
Kammmolch
Erhalt einer kopfstarken Kammmolch-Population durch Schutz ihrer aquatischen und terrestri-schen Lebensräume durch:
Schutz ihres Laichgewässers in seinem jetzigen Zustand (kein Fischbesatz)
Erhalt und ggf. Extensivierung der umgebenen Acker- und Grünlandflächen als Sommer-lebensraum für die Population
Erhalt der angrenzenden Waldflächen als Winterquartier für die Population
Vermeidung von Strukturveränderungen
Erhalt und Entwicklung von Wanderstrukturen wie Waldsäume und andere bandförmige Biotoptypen (Raine, Gräben, Hecken) als Verbindungselement zu vorhandenen Gewäs-serkomplexen.
Tab. 10-6: Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "Worringer Bruch" (DE-4907-301)
Tab. 10-7: Schutzziele und Maßnahmen für den Kammmolch gemäß LANUV-Fachinformationssystem, für den als Anhang II-Art der FFH-Richtlinie das FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 Bedeutung hat (Quelle: Schutz-zieldokument, Stand: Juli 2010)
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10.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten
Im Standard-Datenbogen werden für das FFH-Gebiet keine weiteren bedeutenden Ar-
ten genannt.
Als Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie werden im Standard-
Datenbogen die Rohrweihe (Circus aeruginosus) und der Wespenbussard (Pernis
apivorus) aufgeführt. Regelmäßig vorkommende Zugvogelarten sind die Nachtigall
(Luscinia megarhynchos) und der Pirol (Oriolus oriolus).
Nach dem Schutzzieldokument hat das FFH-Gebiet für alle genannten Vogelarten eine
Bedeutung als Brut-, Überwinterungs- oder Durchzugsgebiet. Wespenbussard, Nachti-
gall und Pirol sind auch Bestandteile der Schutzziele für den LRT 91E0 (vgl. Tab. 10-2).
Für die Rohrweihe sind eigene Schutzziele im Schutzzieldokument formuliert (Tab.
10-8).
Rohrweihe
Schutz der ausgedehnten Primärröhrichte in dem Altarm des Rheins durch:
Entwicklung und Revitalisierung von Röhrichten
Stabilisierung des Wasserhaushaltes
Wiederherstellung der Überflutungsdynamik
Reduzierung des Stickstoff- und Pestizideintrages in das Gewässer
Lenkung der Freizeitnutzung
Alle Arten werden darüber hinaus explizit als Schutzziele für das NSG „Worringer
Bruch“ im LP Köln genannt (vgl. Tab. 10-9).
10.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln
Im Landschaftsplan „Köln“ (Stand Dezember 2010) des Kreises Köln ist das NSG „Wor-
ringer Bruch“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab. 10-9 genannten Schutzzwecken
festgesetzt.
Tab. 10-8: Schutzziele und Maßnahmen für die Rohrweihe gemäß LANUV-Fachinformationssystem, für die das FFH-Gebiet im Gebietsnetz Natura 2000 eine Bedeutung hat (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Juli 2010)
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NSG „Worringer Bruch“
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemäß § 20 LG a), b) und c) LG NW insbesondere
zur Erhaltung und Wiederherstellung eines Lebensraumes bedrohter Tier- und Pflanzenarten der Auen- und Bruchwaldgesellschaften,
aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gründen,
wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des inzwischen weitgehend natur-nahen Rheinarms im Gebiet eines Ballungszentrums,
zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps „Natürliche eutrophe Seen und Altarme“,
zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps „Stieleichen-Hainbuchenwald,
zur Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumtyps „Hartholz-Auenwälder“
Besondere Festsetzungen nach der FFH-Richtlinie:
Die Unterschutzstellung des NSG „Worringer Bruch“ erfolgt in Ausführung des § 48 c LG in Verbindung mit der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (FFH-Richtlinie)
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Pflanzen und Tiere.
Die Unterschutzstellung erfolgt weiterhin gemäß § 20 Satz 1 a) sowie gemäß § 20 Satz 2 LG
wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes.
Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlagge-bend sind
Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 be-deutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie:
Kammmolch
Rohrweihe
10.3 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Für das FFH-Gebiet wurde zwischenzeitlich ein SOMAKO (Sofortmaßnahmenkonzept)
erstellt. Neben den in Kap. 10.2.1 aufgeführten Maßnahmen sind Maßnahmen in den
Landschaftsplänen, im Biotopkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in
MUNLV (2004) formuliert.
Tab. 10-9: Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG „Worringer Bruch“
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10.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu prüfende maßgebliche Bestandteile
Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des FFH-
Gebietes noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken und spezifischen
Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellarischen Übersicht
zusammengestellt.
Komparti-
ment/Biota Projektrelevante Schutzzwecke Empfindlich gegenüber
LRT 91E0* Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und
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10.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen
10.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten
Nachfolgend werden den bestehenden Vorbelastungen die prognostizierten Zusatzbe-
lastungen gegenübergestellt. Wie in Kap. 6.2.1 beschrieben, werden zunächst die Zu-
satzbelastungen betrachtet, die sich bei alleiniger Betrachtung des Betriebes eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet ergeben. Im zweiten Schritt wird die
Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke berücksichtigt, die Bestandteil der geplanten Kraft-
werkserneuerung ist. Im dritten Schritt werden vorsorglich die Wirkungen anderer Pro-
jekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet untersucht. Die Immissionen und Stoffeinträ-
ge werden mit den in Kap. 4.2 abgeleiteten Beurteilungswerten (Critical Levels, Critical
Loads etc.) verglichen.
Gasförmige Luftschadstoffimmissionen
In der Tab. 10-11 sind die Vorbelastungen sowie die für den Bereich des FFH-Gebietes
ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-
werks aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Level gegenübergestellt.
Überschreitungen von Critical Levels sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Parameter Vorbelastung2)
[µg/m³]
Maximale
Immissionszusatzbelastung
BKW3)
[µg/m³]
Critical Level4)
[µg/m³]
Schwefeldioxid 5 - 6 0,23 20/10
Stickstoffdioxid 21 - 30 0,09 -
Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,22 30
Ammoniak 2 – 4 0,008 3 (2 - 4) /1
1): Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.
3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 4)
: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Tab. 10-11: Vorbelastung (Jahresmittel) und jährliche maximale Immissions-Zusatz-belastung mit gasförmigen Luftschadstoffimmissionen im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“ durch den Betrieb eines der Immissions-prognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
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Wie aus der Tab. 10-11 hervorgeht, bleibt die Gesamtbelastung mit Schwefeldioxid
auch zukünftig unterhalb des Critical Level.
Die Vorbelastung mit Stickstoffoxid-Immissionen überschreitet den Critical Level. Die
Zusatzbelastung ist so gering, dass sie das Immissionsniveau nicht signifikant erhöht.
Die Vorbelastung mit Ammoniak-Immissionen liegt im Bereich des Critical Level; hin-
sichtlich besonders empfindlicher Organismen wie Flechten und Moose wird der Critical
Level durch die Vorbelastung überschritten. Die Zusatzbelastung liegt weit unter der
Messgenauigkeit. Sie leistet keinen von der Vorbelastung abgrenzbaren Immissionsbei-
trag und führt nicht zu einer messbaren Erhöhung der Immissionsbelastung.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks
im Planänderungsgebiet und der wegfallenden Immissionsbeiträge aus der Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 10-12 für die maximalen und in der Tab. 10-13
für die realen Immissionsbeiträge dargestellt.
Parameter
Vorbe-
lastung2)
[µg/m³]
Maximale
Immissions-
zusatz-
belastung
BKW3)
[µg/m³]
Maximaler
Immissi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[µg/m³]
Maximale Immis-
sionszusatz-
belastung BKW
minus maximaler
Immissionsbeitrag
300-MW-Blöcke
[µg/m³]
Critical
Level4)
[µg/m³]
Schwefeldioxid 5 - 6 0,23 1,85 -1,62 20/10
Stickstoffdioxid 21 - 30 0,09 0,47 -0,38 -
Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,22 1,23 -1,01 30
Ammoniak 2 – 4 0,008 - - 3 (2 - 4)/1 1)
: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.
3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 4)
: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Tab. 10-12: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Immis-sionsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
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Wie aus Tab. 10-12 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte die prognostizierten
Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Ver-
ringerung der Immissionsbelastung resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).
Parameter
Vorbe-
lastung2)
[µg/m³]
Maximale
Immissi-
onszusatz-
belastung
BKW3)
[µg/m³]
Realer
Immissions-
beitrag
300-MW-
Blöcke
[µg/m³]
Maximale Immis-
sionszusatz-
belastung BKW
minus realer
Immissionsbeitrag
300-MW-Blöcke
[µg/m³]
Critical
Level4)
[µg/m³]
Schwefeldioxid 5 - 6 0,23 0,20 0,03 20/10
Stickstoffdioxid 21 - 30 0,09 0,28 -0,19 -
Stickstoffoxide1) 30 - 50 0,22 0,73 -0,51 30
Ammoniak 2 – 4 0,008 - - 3 (2 - 4)/1 1)
: Summe aus NO2 und NO (angegeben als NO2). Die Umrechnung der Konzentrationen von
NO in NO2 zur Ermittlung der Vorbelastung erfolgte entsprechend dem Verhältnis der Mol-massen mit dem Faktor 1,53. Die erhaltenen Konzentrationen wurden auf ganzzahlige Wer-te gerundet.
3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 4)
: Erläuterungen und Herleitung siehe Kap. 4.2
Wie aus Tab. 10-13 hervorgeht, überwiegen auch bei einem Abzug der realen Immissi-
onsbeiträge für die Stickstoffoxide die Entlastungseffekte die prognostizierten Zusatzbe-
lastungen. Für Schwefeldioxid ergibt sich hingegen rechnerisch eine Zusatzbelastung,
da die realen Schwefeldioxidemissionen der 300-MW-Blöcke weit unter den genehmig-
ten bleiben. Tatsächlich wird sich aber auch die Schwefeldioxidkonzentration, wie in
Kap. 6.2.1.2 begründet, verringern.
Tab. 10-13: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit gasförmigen Immissionen durch ein der Immissionsprognose zugrunde gelegte Braunkohlenkraftwerk und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Immissi-onsbeiträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
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Stickstoffdeposition
In der Tab. 10-14 sind die Vorbelastungen sowie die für die Lebensraumtypen des FFH-
Gebietes ermittelten maximalen Zusatzbelastungen mit Stickstoffdeposition durch den
Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem jeweiligen Critical Load ge-
genübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind durch Fettdruck hervorgeho-
ben.
Lebensraumtyp
Vor-
belastung
[kg/ha·a]
Maximale Zu-
satzbelastung
BKW2)
[kg/ha·a]
Critical Load
[kg/ha·a] Bagatell-
schwelle5)
[kg/ha·a] Berner
Liste3)
ÖKO-
DATA4)
Natürliche eutrophe Seen (3150)
17,15 0,023 306) - 0,9
Subatlantischer / mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchen-wald (9160)
26,17 0,023 15 - 20 - 0,45 – 0,6
Auenwälder mit A. glutinosa und F. ex-celsior (91E0*)
26,17 0,024 10 – 20?1) 27,5
(aG34) 0,83
Hartholzauewälder (91F0)
26,17 0,022 10 – 20?1) 26,7
(aG34) 0,80
*: prioritärer Lebensraum 1)
: fraglich, da natürlicherweise eutroph (vgl. auch Erläuterungen im Text) 2)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
6): Empirischer Wert nach van Dobben & van Hinsberg (2008); die Berner Liste enthält keinen
CL.
Wie aus der Tab. 10-14 hervorgeht, wird nur der Critical Load für den Eichen-
Hainbuchenwald (LRT 9160) von der Vorbelastung überschritten. Für die eutrophen
Stillgewässer (LRT 3150) und die Auwald-Lebensraumtypen (LRT 91E0 und 91F0)
werden die Critical Loads hingegen von der Vorbelastung unterschritten. Bezüglich der
Auwald-Lebensraumtypen wurde der von ÖKO-DATA modellierte Critical Load zur Be-
urteilung herangezogen, wie in Kap. 4.2.1.4 begründet.
Tab. 10-14: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Stickstoffde-position durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde ge-legten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwel-len im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“
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Die Bagatellschwellen werden von der Zusatzbelastung weit unterschritten. Die Zusatz-
belastung liegt mit Werten im Bereich von 0,02 kg N/ha∙a in allen Fällen auch weit unter
der Genauigkeit, mit der Stickstoffeinträge bestimmt werden können. Die prognostizier-
ten zusätzlichen Stickstoffeinträge sind damit so gering, dass sie die Vorbelastung nicht
messbar verändern werden. Bezüglich der Gewässer-Lebensraumtypen (LRT 3150)
und der Auwald-Lebensraumtypen bleibt die Gesamtbelastung auch zukünftig unterhalb
des Critical Load.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Betrieb eines
der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks im Planänderungs-
gebiet und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stilllegung der vier 300-MW-
Blöcke ist in der Tab. 10-15 für die maximalen und in der Tab. 10-16 für die realen Im-
missionsbeiträge dargestellt.
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Lebensraumtyp
Vorbe-
lastung
[kg/ha·a]
Maxima-
le Zu-
satzde-
position
BKW1)
[kg/ha·a]
Maximaler
Depositi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[kg/ha·a]
Maximale
Zusatz-
deposition
BKW
minus
maximaler
Depositions-
beitrag 300-
MW-Blöcke
[kg/ha·a]
Critical
Load
[kg/ha·a]
Bagatell-
schwelle5)
[kg/ha·a]
Natürliche eutrophe Seen (3150)
17,15 0,023 0,16 -0,137 302) 0,9
Subatlantischer / mitteleurop. Stielei-chenwald oder Ei-chen-Hainbuchen-wald (9160)
26,17 0,023 0,156 -0,133 15 - 203) 0,45 – 0,6
Auenwälder mit A. glutinosa und F. excelsior (91E0*)
26,17 0,024 0,16 -0,136 27,54) 0,83
Hartholzauewälder (91F0)
26,17 0,022 0,152 -0,130 26,74) 0,80
*: prioritärer Lebensraum 1)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
2): van Dobben & van Hinsberg (2008)
3): Berner Liste, Stand 2010
4): ÖKO-DATA (2012)
5): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Tab. 10-15: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Be-trieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlen-kraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallen-den maximalen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
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Lebensraumtyp
Vorbe-
lastung
[kg/ha·a]
Maxima-
le Zu-
satzde-
position
BKW1)
[kg/ha·a]
Realer De-
positions-
beitrag
300-MW-
Blöcke
[kg/ha·a]
Maximale
Zusatz-
deposition
BKW
minus realer
Depositions-
beitrag 300-
MW-Blöcke
[kg/ha·a]
Critical
Load
[kg/ha·a]
Bagatell-
schwelle5)
[kg/ha·a]
Natürliche eutrophe Seen (3150)
17,15 0,023 0,093 -0,070 302) 0,9
Subatlantischer / mitteleurop. Stielei-chenwald oder Ei-chen-Hainbuchen-wald (9160)
26,17 0,023 0,093 -0,070 15 - 203) 0,45 – 0,6
Auenwälder mit A. glutinosa und F. excelsior (91E0*)
26,17 0,024 0,096 -0,072 27,54) 0,83
Hartholzauewälder (91F0)
26,17 0,022 0,088 -0,066 26,74) 0,80
*: prioritärer Lebensraum 1)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
2): van Dobben & van Hinsberg (2008)
3): Berner Liste, Stand 2010
4): ÖKO-DATA (2012)
5): 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text
Wie aus Tab. 10-15 und Tab. 10-16 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte in
beiden Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen Depositionsbeiträge der
300-MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass unter Berücksichti-
gung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Stickstoffdeposition resultiert (vgl.
Kap. 6.2.1.2).
Beeinträchtigungen durch Säureeinträge
In der Tab. 10-17 sind die Vorbelastungen sowie die maximalen Zusatzbelastungen mit
Säureeinträgen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Tab. 10-16: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Stickstoffdeposition durch den Be-trieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlen-kraftwerks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallen-den realen Stickstoffeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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Systems Systems
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt und zum Vergleich dem
jeweiligen Critical Load gegenübergestellt. Überschreitungen von Critical Loads sind
durch Fettdruck hervorgehoben.
Die Zusatzbelastungen wurden differenziert für die im Gebiet vorkommenden Kombina-
tionen von Lebensraumtypen und Bodentypen ermittelt. Die räumliche Zuordnung der
Bodentypen zu den Lebensraumtypen ist der Abb. 10-3 zu entnehmen.
Lebensraumtyp Bodentyp Vor-
belastung1)
[eq/ha·a]
Maximale Zusatz-
belastung BKW2)
[eq/ha·a]
Critical Load3)
[eq/ha·a]
Bagatell-schwelle4)
[eq/ha·a]
Subatlantischer / mit-teleuropäischer Stiel-eichenwald oder Ei-chen-Hainbuchen-wald (9160)
Auengley, Gley
3129 23 15165) 46
Auenwälder mit A. glutinosa und F. ex-celsior (91E0*)
Auengley, Gley
3129 23 2403 72
Hartholzauewälder (91F0)
Auengley, Gley
3129 21 2161 65
*: prioritärer Lebensraum 1)
: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp
2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 3)
: ÖKO-DATA (2012) 4)
: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 5)
: Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete CL herangezogen.
Tab. 10-17: Vorbelastung und jährliche maximale Zusatzbelastung mit Säureeinträ-gen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads und Bagatellschwellen im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“
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Wie der Tab. 10-17 zu entnehmen ist, überschreitet die Vorbelastung durchgängig die
Critical Loads. Die Zusatzbelastungen unterschreiten deutlich die Bagatellschwellen.
Die Bilanzierung der Zusatzbelastung durch ein der Immissionsprognose zugrunde ge-
legtes Braunkohlenkraftwerk und der wegfallenden Depositionsbeiträge aus der Stillle-
gung der vier 300-MW-Blöcke ist in der Tab. 10-18 für die maximalen und in der Tab.
10-19 für die realen Depositionsbeiträge dargestellt.
LRT Bodentyp
Vor-belas-tung1)
[eq/ha·a]
Maximale Zusatz-
belastung BKW2)
[eq/ha·a]
Maximaler
Depositi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[eq/ha·a]
Maximale Zu-
satzdeposition
BKW
minus
maximaler
Depositions-
beitrag 300-
MW-Blöcke
[eq/ha·a]
Critical Load3)
[eq/ha·a]
Bagatell-schwelle4)
[eq/ha·a]
9160 Auengley, Gley
3129 23 228 -205 15165) 46
91E0* Auengley, Gley
3129 23 236 -213 2403 72
91F0 Auengley, Gley
3129 21 234 -213 2161 65
*: prioritärer Lebensraum 1)
: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp
2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 3)
: ÖKO-DATA (2012) 4)
: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 5)
: Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete CL herangezogen.
Tab. 10-18: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden maximalen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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Systems Systems
LRT Bodentyp
Vor-belas-tung1)
[eq/ha·a]
Maximale Zusatz-
belastung BKW2)
[eq/ha·a]
Realer
Depositi-
onsbeitrag
300-MW-
Blöcke
[eq/ha·a]
Maximale Zu-
satzdeposition
BKW
minus realer
Depositions-
beitrag 300-
MW-Blöcke
[eq/ha·a]
Critical Load3)
[eq/ha·a]
Bagatell-schwelle4)
[eq/ha·a]
9160 Auengley, Gley
3129 23 28 -5 15165) 46
91E0* Auengley, Gley
3129 23 29 -6 2403 72
91F0 Auengley, Gley
3129 21 28 -7 2161 65
*: prioritärer Lebensraum 1)
: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp
2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 3)
: ÖKO-DATA (2012) 4)
: 3 % des CL. Weitere Erläuterungen siehe Text 5)
: Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete CL herangezogen.
Wie aus Tab. 10-18 und Tab. 10-19 hervorgeht, überwiegen die Entlastungseffekte
durch die Stilllegung in beiden Fällen (Abzug der maximalen und Abzug der realen De-
positionsbeiträge der 300-MW-Blöcke) die prognostizierten Zusatzbelastungen, so dass
unter Berücksichtigung der Stilllegung zukünftig eine Verringerung der Säuredeposition
resultiert (vgl. Kap. 6.2.1.2).
Schwermetalldeposition
In der Tab. 10-20 sind die Vorbelastungen sowie maximalen zusätzlichen Schwerme-
talldepositionen durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet aufgeführt. Wie in Kap. 4.2.1.6 ausge-
führt, werden für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber Critical Loads zu
einem orientierenden Vergleich mit angegeben. Überschreitungen von Critical Loads
sind durch Fettdruck hervorgehoben.
Tab. 10-19: Bilanzierung der Zusatzbelastung mit Säuredeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-werks und der durch die Stilllegung der 300-MW-Blöcke wegfallenden realen Säureeinträge im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
Bericht SEG/0600/2010 vom 17.04.2012 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zur Regionalplanänderung KW Niederaußem
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Systems Systems
Parameter
Vorbelas-tung1)
Rheidt / Hürth [µg/m²d]
Maximaler Depositi-
onsbeitrag BoA2/3 Neurath [µg/m²d]
Maximale Zusatz-
deposition BKW2)
[µg/m²d]
Critical Load3)
[µg/m²d]
Arsen < 0,7 / 0,46 0,061 0,0062 -
Blei 6,8 / 8,2 0,0269 0,0104 5,4 – 8,1
Cadmium 0,2 / 0,28 0,0105 0,0040 0,7 – 2,0
Nickel 4,5 / 4,0 0,0215 0,0083 -
Quecksilber < 0,13 / < 0,1 - 0,0028 < 0,14
Thallium < 0,6 / 0,2 0,0164 0,0062 -
Antimon - 0,0215 0,0083 -
Chrom - / 1,9 0,0215 0,0083 -
Kobalt - 0,0188 0,0073 -
Kupfer - / 24 0,0242 0,0093 -
Mangan - / 48 0,0728 0,0278 -
Vanadium - / 0,8 0,0215 0,0083 -
Zinn - 0,0242 0,0093 - 1)
: Messwerte Winterhalbjahr 2007/2008 an der Messstelle Bergheim-Rheidt und Messwerte aus 2010/2011 in Hürth-Berrenrath zur orientierenden Einordnung des Vorbelastungsni-veaus (aus: GfA 2008, eretecUA 2011)
2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 3)
: Critical Loads gemäß Builtjes et al. (2011) sowie Gauger et al. (2008),
Die Vorbelastung ist, wie in Kap. 6.1.3 ausgeführt, insgesamt im Bereich der Hinter-
grundbelastung anzusiedeln. Bezüglich der Bleideposition ist mit einer Überschreitung
des Critical Load für den Ökosystemschutz zu rechnen. Die Quecksilberdeposition liegt
im Bereich des Critical Load. Eine weitergehende Einschätzung hinsichtlich einer Über-
oder Unterschreitung des Critical Load ist nicht möglich, da sowohl der Critical Load als
auch die Vorbelastung im Bereich der Messgenauigkeit liegen. Der Critical Load für
Cadmium wird von der Vorbelastung unterschritten. Die in der Tab. 10-21 dargestellte
Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen im Gebiet ist ebenfalls teilweise durch
Überschreitungen der Beurteilungswerte gekennzeichnet.
Die für das Gebiet prognostizierte maximale Zusatzdeposition ist so gering, dass sie
deutlich bis weit unter der Genauigkeit des jeweiligen Messverfahrens liegt, so dass
sich die Vorbelastung nicht messbar verändern wird.
Tab. 10-20: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“
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Da die Vorbelastung der Böden mit Schwermetallen zum Teil oberhalb der Beurtei-
lungswerte liegt, wurde trotz der faktisch nicht messbaren Zusatzbelastung vorsorglich
geprüft, welche Schwermetallanreicherung im Boden rechnerisch nach einer Kraft-
werks-Laufzeit von 40 Jahren resultiert. Die Vorbelastung sowie die maximale Zusatz-
belastung und Anreicherung im Boden sind in der Tab. 10-21 aufgeführt und den Beur-
teilungswerten gegenübergestellt.
Schwer-metall
Vorbe-lastung
1)
[mg/kg]
Maxima-le Zu-
satzde-position BKW
2)
[µg/m²d]
Maximale Zusatz-
depositi-on BKW
2)
in 40 a [µg/m²]
Maximale Anreiche-rung im Boden
nach 40 a [mg/kg]
Beurteilungswert [mg/kg]
BBodSchV3)
LUA Bran-
denburg
Arsen 23 0,0062 90,52 0,00025 - 2
Blei 39 - 105 0,0104 151,84 0,00042 40/70 50
Cadmium 2 0,0040 58,4 0,00016 0,4/1,0 0,3
Nickel 45 - 76 0,0083 121,18 0,00034 15/50 10
Quecksilber 0,27 0,0028 40,88 0,00011 0,1/0,5 0,1
Thallium 0,3 0,0062 90,52 0,00025 - -
Antimon - 0,0083 121,18 0,00034 - -
Chrom 48 0,0083
121,18 0,00034 30/60 50 (Cr III) 2 (Cr VI)
Kobalt - 0,0073 106,58 0,00030 - -
Kupfer 32 - 39 0,0093 135,78 0,00038 20/40 30
Mangan - 0,0278 405,88 0,00113 - -
Vanadium - 0,0083 121,18 0,00034 - -
Zinn - 0,0093 135,78 0,00038 - -
1): Niedrigster und höchster Messwert des A-Horizontes gemessen an Waldstandorten (Quel-
le: FIS-StoBo) 2)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept BoAplus
3): Die Werte vor dem Schrägstrich gelten für Sand, die Werte hinter dem Schrägstrich für
Lehm/Schluff
Wie Tab. 10-21 zeigt, sind die berechneten maximalen Anreicherungen in allen Fällen
so gering, dass auch nach 40jähriger Betriebszeit keine messbaren Veränderungen der
Schwermetallbelastung der Böden resultieren.
Wie bereits für die gasförmigen Luftschadstoffe sowie die Stickstoff- und Säuredepositi-
on ausgeführt, ist auch bezüglich der Schwermetalldeposition durch die Kraftwerkser-
neuerung eine Verringerung der Immissionsbelastung zu erwarten...
Tab. 10-21: Vorbelastung und jährliche maximale zusätzliche Schwermetalldeposition durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks sowie Critical Loads im Bereich des FFH-Gebiets „Worringer Bruch“
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Dioxine und Furane im Staubniederschlag
Die maximale zusätzliche Deposition mit Dioxinen und Furanen wird mit 0,02 pg/m²·d
prognostiziert. Sie liegt damit weit unter der Messgenauigkeit. Wie oben für die
Schwermetalle erläutert, wird sich aufgrund der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke
auch die Deposition von Dioxinen und Furanen mit dem Staubniederschlag verringern.
10.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung
Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet,
die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der parallelen Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planänderung ist, ergeben. Anschließend
werden vorsorglich mögliche Summationswirkungen mit anderen Projekten dargestellt
und bewertet.
10.5.2.1 Bewertung der Auswirkung der Planänderung
10.5.2.1.1 LRT 3150 (Natürliche eutrophe Seen)
Der im Standard-Datenbogen für den Lebensraumtyp angegebene Erhaltungszustand
C wurde durch das Büro IVÖR (2011) überprüft, um zu ermitteln, ob die Einstufung auf
Stoffeinträge zurückzuführen sein kann. Die im Herbst 2011 erfolgte Überprüfung ergab
folgende Befunde:
Große Bereiche der in Abb. 10-2 dargestellten Gewässerflächen sind nach den derzei-
tigen Verhältnissen nicht mehr als Gewässer einzustufen. Nur noch etwa 5 ha von sei-
nerzeit rund 24 ha des Lebensraumtyps können noch als temporäres Gewässer ange-
sprochen werden. Auch diese Flächen waren aber zum Zeitpunkt der Begehung nach
einer längeren trockenen Witterungsperiode trocken gefallen. Dieser Bereich ist auf-
grund der Beeinträchtigungen auch zurzeit nur mit "C" zu bewerten (IVÖR 2011).
Die vorgefundene Vegetation der restlichen Flächen des Lebensraumtyps lässt darauf
schließen, dass hier seit etlichen Jahren keine Überflutung mehr erfolgt. Die aktuelle
Vegetation setzt sich aus feuchten Hochstauden- und Ruderalfluren, Weidengebü-
schen, Faulbaumgebüschen sowie Schilf- und Wasserschwaden-Röhrichten mit viel
Brennnessel zusammen. Diese Bereiche können aufgrund dessen aktuell nicht mehr
dem LRT 3150 zugeordnet werden (IVÖR 2011).
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Die Begehung hat damit die Einstufung im Standard-Datenbogen bestätigt. Ein Zu-
sammenhang mit atmosphärischen Stoffeinträgen besteht aber offenkundig nicht.
Wie in Kap. 10.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplan-
änderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden
Immissionsbelastung. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen (Schwerme-
tallen) im Boden ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit
ausgeschlossen. Ebenso gilt dies für alle charakteristischen Arten des Lebensraumtyps.
Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfallen.
In der Tab. 10-22 ist die Summe der Zusatzbelastungen anderer Projekte den Zusatz-
belastungen durch den Betrieb eines dem Planungskonzept von BoAplus entsprechen-
den Braunkohlenkraftwerks sowie den aus der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke re-
sultierenden Entlastungseffekten für das gesamte FFH-Gebiet gegenübergestellt. Be-
züglich der Stickstoff- und Säuredeposition wird nicht zwischen Lebensraum- und Bo-
dentypen differenziert. Eine differenzierte Bilanzierung der Säuredeposition für alle be-
rücksichtigten Kombinationen von Boden- und Lebensraumtypen enthält. Tab. 10-23.
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Immissi-onspara-
meter Einheit
Maximale
Zusatz-
belastung
BKW2)
Maximale
Zusatz-
belastung
BKW
minus realer
Immissions-
beitrag 300-
MW-Blöcke5)
Summe maximaler
Zusatz-belas-tungen andere
Projekte3)
Vorbe-lastung
Critical Level/
Critical Load4)
Bagatell-schwelle4)
SO21) µg/m³ 0,23 0,03 0,067 5 - 6 20/10 -
NO21) µg/m³ 0,09 -0,19 0,35 21 - 30 - -
NOx1) µg/m³ 0,22 -0,51 0,55 30 - 50 30 -
Stickstoff-Deposition
kg/ha·a 0,022 bis
0,024 -0,066 bis
-0,072 0,09
17,15 – 26,17
15 - 30 0,45 – 0,9
Säure-Deposition eq/ha·a 21 bis 23 -5 bis -7 17 3129
1516 – 2403
46 – 72
1): Jahresmittelwert
2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 3)
: jeweils maximaler Wert aus der Anlage 3 (P5, N8, S23) 4)
: Siehe Kap. 10.5.1 5)
: Bilanzierung für maximale Zusatzbelastung BoAplus und reale Immissions- und Depositi-onsbeiträge der 300-MW-Blöcke
Tab. 10-22: Immissions-Zusatzbelastungen durch den Betrieb eines Braunkohlen-kraftwerks im Planänderungsgebiet, Entlastung durch die Stilllegung von Altanlagen und Zusatzbelastungen durch andere Projekte im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
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Systems Systems
LRT Boden-
typ1)
Vor-belas-tung2)
[eq/ha·a]
Maxi-male
Zusatz-belas-tung
BKW3)
[eq/ha·a]
Realer
Deposi-
tions-
beitrag
300-MW-
Blöcke
[eq/ha·a]
Max.
Zusatz-
dep.
BKW
minus
realer
Dep.bei-
trag 300-
MW-
Blöcke
[eq/ha·a]
Max.
Zusatz-
deposi-
tion
andere
Pro-
jekte4)
[eq/ha·a]
Max. Zu-
satz-dep.
BKW minus
realer Dep.-
beitrag 300-
MW-Blöcke
plus max.
Zusatzdep.
andere
Projekte
[eq/ha·a]
Critical Load5)
[eq/ha·a]
Bagatell-schwelle5)
[eq/ha·a]
9160 aG34 3129 23 28 -5 15 10 15166) 46
91E0 aG34 3129 23 29 -6 16 10 2403 72
91F0 aG34 3129 21 28 -7 17 10 2161 65 1)
: aG34 – Auengley, Gley 2)
: Quelle: UBA-Datensatz, Stand 2007, maximaler Wert der jeweiligen Kombination LRT und Bodentyp
3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Konzept
BoAplus 4)
: jeweils maximaler Wert der Kombination LRT und Bodentyp aus der Anlage 3 (S23 – S25) 5)
: Siehe Kap. 10.5.1 6): Als CL wurde der für die Kombination Gley/LRT 9160 im Knechtstedener Wald berechnete
CL herangezogen.
Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Schwefeldioxid durch die anderen
Projekte beträgt deutlich weniger als 0,1 µg/m³ anzusetzen. Unabhängig von der tat-
sächlichen Höhe der Entlastung durch die Kraftwerkserneuerung sind Beeinträchtigun-
gen von Lebensraumtypen und Arten hierdurch auszuschließen, da das Immissionsni-
veau auch zukünftig deutlich unter dem Critical Level bleibt.
Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Stickstoffoxiden durch die anderen
Projekte beträgt deutlich weniger als 1 µg/m³. Die Entlastung durch die Kraftwerkser-
neuerung liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den realen Immis-
sionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke in demselben Bereich. Tatsächlich ist sie
noch größer. Insgesamt ist daher auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Immissio-
nen durch andere Projekte von einer Verringerung des bestehenden Immissionsniveaus
oder zumindest einem gleich bleibenden Immissionsniveau auszugehen.
Die maximale zusätzliche Immissionsbelastung mit Ammoniak durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet wird in der Immissionsprognose mit
Tab. 10-23: Summationswirkung mit anderen Projekten hinsichtlich der Säuredeposi-tion im FFH-Gebiet „Worringer Bruch“
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0,008 µg/m³ prognostiziert. Die Zusatzbelastung durch andere Projekte wurde nicht
berechnet. Ammoniak-Emissionen werden nur durch die TDI-Anlage im Chemiepark
Dormagen verursacht. Die Immissionen sind aber so gering (TÜV SÜD 2011), dass sie
auch unter kumulativen Aspekten völlig vernachlässigbar sind. Auch in der Summe
bleibt die Ammoniakkonzentration damit deutlich unter der Messgenauigkeit. Unabhän-
gig davon liegt die Immissionsbelastung in einem Bereich, in dem direkte kurzfristige
Wirkungen auf Waldökosysteme ausgeschlossen sind (vgl. Baumgarten 2006, Elling et
al. 2007). Die langfristigen Wirkungen über die Stickstoffdeposition sind in der Gesamt-
stickstoffdeposition enthalten, die abnehmen wird. Beeinträchtigungen von Lebens-
raumtypen und Arten sind damit auszuschließen.
Die maximale zusätzliche Stickstoffdeposition durch die anderen Projekte wurde mit
0,09 kg/ha·a angeben. Sie bleibt damit bereits für sich betrachtet deutlich unter der Ba-
gatellschwelle von 0,3 kg/ha·a für den empfindlichsten Lebensraumtyp im Gebiet. Un-
abhängig davon ist der aus der Kraftwerkserneuerung resultierende Entlastungseffekt
zu berücksichtigen. Er liegt bei Bilanzierung der maximalen Zusatzbelastung mit den
realen Depositionsbeiträgen der stillzulegenden Blöcke zwischen -0,066 und -0,072
kg/ha·a. Die tatsächliche Entlastung ist noch größer. Insgesamt ist daher auch unter
Berücksichtigung zusätzlicher Stickstoffeinträge anderer Projekte von einer Verringe-
rung der derzeitigen Stickstoffdeposition auszugehen. Es bleibt gewährleistet, dass die
Bagatellschwellen deutlich unterschritten werden.
Die maximale zusätzliche Säuredeposition durch die anderen Projekte wurde mit 17
eq/ha·a berechnet und liegt damit unterhalb der Bagatellschwelle für den niedrigsten
Critical Load im Gebiet. Die detaillierte Bilanzierung aller maximalen Zusatzbeiträge
(BoAplus und andere Projekte) und der wegfallenden realen Depositionsbeiträge der
stillzulegenden Blöcke ergab rechnerische Zusatzdepositionen von 10 eq/ha·a. Alle
Bagatellschwellen werden, wie Tab. 10-23 zeigt, deutlich unterschritten. Tatsächlich
wird sich die Säuredeposition im Gebiet durch die Kraftwerkserneuerung verringern.
Wieweit dieser Entlastungseffekt durch die anderen Projekte aufgezehrt wird, lässt sich
nicht prognostizieren. Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass sich die Säuredepo-
sition allenfalls geringfügig erhöht, und sichergestellt ist, dass die Bagatellschwellen in
allen Fällen unterschritten werden.
Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbe-
lastungen anderer Projekte keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebie-
tes und keine auf nachfolgenden Planungsebenen unlösbaren Konflikte erkennbar sind.
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10.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit
Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechen-
den Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die geplante Regionalplanände-
rung zugrunde gelegt wird, sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Immis-
sionen und Stoffeinträge so gering, dass
sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder
die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig un-
terhalb der Beurteilungswerte bleibt oder
die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden.
Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planände-
rung und der Kraftwerkserneuerung ist, ergibt sich zukünftig tatsächlich eine Verringe-
rung der bestehenden Immissionsbelastung. Dies schließt auch mögliche Folgenutzun-
gen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke ein.
Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der
Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch An-
reicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Ver-
änderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungs-
relevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl. Tab. 10-10) sind somit insge-
samt auszuschließen.
Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets
auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch die für einen
Teil der Lebensraumtypen als Schutzziele im Landschaftsplan ausgewiesenen Vogelar-
ten Pirol und Nachtigall eingeschlossen. Entsprechendes gilt auch für alle charakteristi-
schen Arten.
Auch bei vorsorglicher Berücksichtigung anderer Projekte sind keine Beeinträchtigun-
gen von Erhaltungszielen erkennbar.
Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Worringer Bruch“, die nicht auf
den nachfolgenden Planungsebenen gelöst werden können und der Umsetzung der
Planänderung entgegenstehen könnten, sind damit insgesamt nicht zu erkennen.
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11 Auswirkungsprognose FFH- Gebiet „Rhein-Fischschutz-zonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301)
11.1 Beschreibung des Schutzgebietes
Die nachfolgende Beschreibung des Schutzgebietes basiert auf folgenden Quellen:
LANUV-Fachinformationssystem Natura 2000, LANUV-Biotopkataster.
11.1.1 Allgemeines
Das FFH-Gebiet umfasst mehrere schutzwürdige Teilabschnitte des Rheins von Bad
Honnef bis Emmerich, die vor allem durch Flach- und Ruhigwasserzonen, besonders
zwischen den Buhnenfeldern, gekennzeichnet sind und im wesentlichen die Ufer und
die Hauptfahrrinne einbeziehen. Oft grenzen die ausgewiesenen Rheinabschnitte an
vorhandene Naturschutzgebiete an. Insgesamt nehmen die Teilabschnitte eine Fläche
von ca. 2336 ha ein.
Die Uferbereiche sind aufgrund ihrer möglichen Nutzung als Laichplätze und Jungfisch-,
Nahrungs- sowie Ruhehabitate ausgewiesen worden; die Hauptfahrrinne ist als potenti-
elle Wanderstrecke für Wanderfische, wie Rundmäuler, Lachs und Maifisch, mit einbe-
zogen worden. Einige naturnähere Mündungsbereiche von Nebengewässern sind
ebenfalls als schutzwürdig ausgewiesen worden, da sie aufgrund vorhandener strö-
mungsberuhigter Vertiefungen Wanderfischen als Ruhehabitat vor dem Aufstieg dienen
und während Rheinhochwasser weiteren Fischarten ein Rückzugsgebiet bieten können.
Der hier behandelte ca. 4,3 km lange Rheinabschnitt befindet sich ca. 15,2 km nord-
nordöstlich des Kraftwerkstandortes (kürzeste Entfernung vom Rand des FFH-Gebietes
zum Planänderungsgebiet) zwischen dem Stadtteil Worringen der Stadt Köln auf der
westlichen und der Stadt Monheim auf der östlichen Rheinseite.
Dieser Rheinabschnitt wird durch Buhnen und dazwischen liegenden flachen Kiesufern
mit bei Niedrigwasser trockenfallenden Bereichen strukturiert. Lokal kommen Flachufer,
Flachwasserzonen und Stillwasserbereiche vor. Die Ufer sind über weite Strecken mit
Gänsefuß- und Knöterichfluren bewachsen, die stellenweise durch dichte Staudenfluren
und Pappel/Weidenaufwuchs bedrängt werden. Vor allem im Süden sind die bis zu 3 m
hohen Uferböschungen oft mit Steinschüttungen befestigt und weisen leicht magere
Hochstaudenfluren auf.
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Die der Hafeneinfahrt nördlich gegenüber gelegenen Ufer bestehen aus sandigen, fla-
chen und unbefestigten Böschungen, die mit ruderalen Hochstaudenfluren und der
Kratzbeere bewachsen sind. Vorgelagert finden sich Auenbereiche. Gehölze sind in
diesem Teilabschnitt der Rhein-Fischschutzzonen bis auf zumeist ältere Weiden eher
seltener vorhanden.
Der hier behandelte Rheinabschnitt des FFH-Gebiets ist in Abb. 11-1 dargestellt.
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Abb. 11-1: Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emme-rich und Bad Honnef“ (Datenquelle: LANUV-Fachinformationssystem FFH-Gebiete, Kartengrundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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11.1.2 Bedeutung des Schutzgebietes
Der gesamte Rheinstrom hat eine maßgebliche Bedeutung für die Fischfauna in ver-
schiedensten Fließgewässersystemen wie z.B. der Ruhr und der Lippe. Die als FFH-
Gebiete ausgewiesenen Teilabschnitte des Rheins umfassen vor allem Stillwasserbe-
reiche sowie Bereiche mit langsamer Strömung und haben eine besondere Bedeutung
als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs- und Ruhehabitate für Rundmäuler und Fischar-
ten. Durch die vielen einzelnen Schutzausweisungen der Teilabschnitte können die
Abwanderung und die Ernährung der Jungtiere sowie potentielle Laichhabitate und vor
allem der Zu- und Anzug der Langdistanzwanderer im Rhein gesichert werden und so-
mit auch deren Populationen in den oberhalb gelegenen Nebenflüssen des Rheins.
Flachwasserzonen mit steinig-kiesigem Untergrund haben vor allem für die Jungfische
der Groppe als Habitat eine große Bedeutung. Als Adulte leben sie vorwiegend in den
tieferen Bereichen der Hauptrinne und laichen dort auch ab. Die Jungfische werden in
die strömungsberuhigten Zonen verdriftet und wachsen dort auf. Auch für die abwan-
dernden Junglachse bietet das Flachwasser einen gewohnten Lebensraum als Zwi-
schenstation und Nahrungshabitat.
Die am Rhein für die Flussregelung angelegten Buhnen sind ebenfalls von wichtiger
Bedeutung für verschiedene Fischarten. Die strömungsberuhigten und schlammigen
Bereiche um die Buhnen sind für das Fluss- und Meerneunauge als Aufenthalts- und
Laichort von Bedeutung. Die aus den Hauptlaichhabitaten der rechtsrheinischen Ne-
benflüsse verdriftende Brut kann in den Buhnenfeldern Jungtierhabitate finden. Auch
die abwandernden Junglachse finden im Strömungsschatten der Buhnen die sonst im
Strom fehlenden Ruhe- und Rastzonen.
Stillwasserbereiche sind auch für den Steinbeißer als Laichplatz bedeutend und strö-
mungsberuhigte Bereiche können von den Larven des Maifisches als Nahrungshabitat
genutzt werden.
11.1.3 Einflüsse, Nutzungen und Gefährdungen
Gemäß Standard-Datenbogen wirken mehrere negative Einflüsse innerhalb des FFH-
Gebiets auf die gesamte Fläche ein.
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Mit einer hohen negativen Intensität gefährden vorhandene Sand- und Kiesgruben, der
Abbau von Stränden, das Verfüllen von Gewässern oder Feuchtgebieten, die Sediment-
räumung und Ausbaggerung von Gewässern, Veränderungen von Lauf und Struktur der
Fließgewässer, sonstige anthropogene Veränderungen im Wasserhaushalt, das Ent-
stehen von Schlamm- und Spülgutdeponien, die natürliche Eutrophierung, die Aus-
trocknung und Anhäufung organischer Substanz, starke infrastrukturelle Erschließung
sowie sonstige vorhandene Industrie- und Gewerbeflächen und siedlungs-, gewerbliche
oder industrielle Aktivitäten das FFH-Gebiet.
Einen mittleren negativen Einfluss üben der Untertagebau, vorhandene Deponien,
Wasserverschmutzung und Deiche, Aufschüttungen sowie künstliche Strände aus.
Gering wirken sich die stationäre Fischerei durch Reusen und Stellnetze, vorhandene
Camping- und Caravanplätze, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Aus-
übung von Wassersport und die Trittbelastung durch Besucher aus.
Als neutraler Einfluss wird die Schifffahrt eingestuft. Positiv wirkt sich innerhalb des
FFH-Gebiets die Überflutung und Überstauung aus. Auch von außerhalb wirkt die Über-
flutung und Überstauung sowie die Sand- und Kiesgruben positiv auf das FFH-Gebiet.
Gemäß Biotopkataster wird das FFH-Gebiet zusätzlich noch durch Gewässerausbau
gefährdet.
11.1.4 Schutzstatus
Der betrachtete Teilabschnitt des FFH-Gebiets liegt mit einem großen Flächenanteil im
NSG „Rheinaue Worringen-Langel (siehe Abb. 11-1). Das NSG ist im Landschaftsplan
Köln (Stand Dezember 2010) unter N4 textlich dargestellt und festgesetzt.
Das LSG „Rheinufer“ und das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“
überschneiden sich teilweise mit dem nördlichen Bereich des FFH-Gebietes. Das LSG
„Rheinufer“ ist im Landschaftsplan Kreis Mettmann (Stand Dezember 2006) unter D
2.3-10 und das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“ im Landschafts-
plan Köln (Stand Dezember 2010) unter L4 textlich dargestellt und festgesetzt.
Zudem überschneidet sich das FFH-Gebiet mit zwei schutzwürdigen Biotopen. Das
schutzwürdige Biotop „Rheinufer am NSG Rheinaue Worringen-Langel“ (BK-4907-201)
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nimmt fast vollständig die Fläche des FFH-Gebiets ein. Ein schmaler Streifen im Nor-
den des FFH-Gebiets liegt im schutzwürdigen Biotop „Rheinufer und kleinstrukturierte
Kulturlandschaft im Monheimer Rheinbogen“ (BK-4907-10). Dort befindet sich ebenfalls
das nach § 62 LG gesetzlich geschützte Biotop GB-4907-1, ein naturnaher Röhricht-
bestand.
11.1.5 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura-2000-
Gebieten
Die dem Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich
und Bad Honnef“ nächst gelegenen Natura-2000-Gebiete sind im Süden der „Worringer
Bruch“, ein verlandeter Rheinaltarm mit Auenwäldern und im Norden der „Urdenbach,
Kirberger Loch, Zonser Grind“, ein rezent überfluteter Rheinauenkomplex.
Eine funktionale Beziehung besteht zwischen diesem Rheinabschnitt und den beiden
genannten FFH-Gebieten „Worringer Bruch“ und Urdenbach, Kirberger Loch, Zonser
Grind. Die einzelnen Teilabschnitte der Rhein-Fischschutzzonen sind wichtige Trittstein-
Biotope für das gesamte Fließgewässersystem des Rheins. Um ihre Vernetzung und
damit ihre ökologische Funktion großräumig zu erhalten und weiter entwickeln zu kön-
nen, ist es gemäß der Entwicklungsziele des Standard-Datenbogens u.a. wichtig Auen-
bereiche und dort vorkommende Stillgewässer anzubinden. Die Auenbereiche der bei-
den benachbarten FFH-Gebiete unterstützen somit eine Vernetzung der Biotope und
den Austausch von Lebensgemeinschaften.
11.2 Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Schutzgebietes
11.2.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
11.2.1.1 Übersicht
Die für das gesamte FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und
Bad Honnef“ in Anhang I genannten Lebensraumtypen sind in der Tab. 11-1 aufgeführt.
In dem hier behandelten Teilabschnitt des FFH-Gebiets kommt nur der Lebensraumtyp
3270 vor. Seine Lage im Teilabschnitt ist in Abb. 11-2 dargestellt. Nachfolgend wird nur
der im Teilabschnitt vorkommende Lebensraumtyp weiter betrachtet.
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EU-Code
Name Erhaltungszu-
stand
3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
B
3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p und des Bidention p.p.
B
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien
B
6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und mon-tanen bis alpinen Stufe
B
6510 Magere Flachland-Mähwiesen B
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excel-sior
C
* prioritärer Lebensraum
Erhaltungszustand: A = hervorragender Erhaltungszustand B = guter Erhaltungszustand C = durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
Tab. 11-1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009)
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Abb. 11-2: Teilabschnitt des FFH-Gebiets „Rhein-Fischschutzzonen zwi-schen Emmerich und Bad Honnef“ mit Lebensraumtypen (Daten-quelle: LANUV-Fachinformationssystem FFH-Gebiete; Karten-grundlage: DTK 25, Genehmigungsvermerk siehe Abb.verz.)
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11.2.1.2 LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken)
Der LRT 3270 ist als Schutzgegenstand für die Meldung des Gebietes als Natura-2000-
Gebiet ausschlaggebend. Im nachfolgenden Steckbrief werden die wichtigsten Anga-
ben zu diesem LRT zusammengefasst (Tab. 11-2).
Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p und des Bidention p.p. (3270)
Naturnahe Fließgewässer mit einjähriger, nitrophytischer Vegetation auf schlammigen Ufern (Verbände Chenopodion rubri p.p. und Bidention p.p.) (planar bis submontan).
Minimale Entfernung zum Planänderungsgebiet: 15,3 km
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtgröße des FFH-Gebietes: 4 %
Anteil des LRT im Vergleich zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps in Deutschland: C - < 2 %
Fläche: 100,6 ha Erhaltungszustand LRT 3270: B– gut
Repräsentativität: B - gut Gesamtbeurteilung: B - hoch
Schutzziele und Maßnahmen gemäß LANUV-Fachinformationssystem, die ausschlaggebend für die Meldung des Gebietes sind
Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen der Rheinufer mit Vegetation der Ver-bände Chenopodion rubri (p.p.) und Bidention (p.p.) und ihrer typischen Fauna durch:
Erhaltung und Entwicklung einer möglichst unbeeinträchtigten Fließgewässerdynamik,
Möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen (insbesondere von Schadstoffen), Schaffung von Pufferzonen,
Vermeidung von Trittschäden, ggf. Regelung von (Freizeit-) Nutzungen,
Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue.
Dem Lebensraumtyp werden verschiedene charakteristische Arten zugeordnet (MUNLV
2004, Ssymank et al. 1998). Darunter sind der Flussuferläufer, die Säbeldornschrecke
und verschiedene Käferarten.
11.2.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Im Standard-Datenbogen werden sechs Fischarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
aufgeführt, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind (Tab. 11-3).
Tab. 11-2: Charakteristik des Lebensraumtyps 3270 im FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (Quelle: Stan-dard-Datenbogen, Stand: Dez. 2009; Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010; BfN Handbuch 1998)
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EU-Code
Name Population/-
Status
Bewertung
Popula-tion
Erhaltungs-zustand
Isolie-rungsgrad
Gesamtbe-urteilung
1095 Meerneunauge (Petromyzon mari-nus)
i R / auf dem Durchzug
A C C B
1099 Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
i R /auf dem Durchzug
B B C B
1102 Maifisch (Alosa alosa)
i P /auf dem Durchzug
C C C C
1106 Lachs (Salmo salar)
i R /auf dem Durchzug
A C C B
1149 Steinbeißer (Cobitis taenia)
i R / nichtzie-hend
C C C C
1163 Groppe (Cottus gobio)
i C / nichtzie-hend
C C C C
Population: i Paare R selten P vorhanden C häufig Population (relativ zur nationalen Population): A 15 % - 100 % B 2 % - 15 % C < 2 % Erhaltungszustand: B gute Erhaltung C durchschnittlicher Erhaltungszustand Isolierungsgrad: C Population nicht isoliert, innerhalb des Verbreitungsgebietes Gesamtbeurteilung: B guter Wert C signifikanter Wert
Im Schutzzieldokument des LANUV-Informationssystems sind für die sechs Fischarten
folgende Schutzziele und Maßnahmen angeführt (Tab. 11-4).
Meerneunauge
Erhaltung und Förderung der Meerneunaugen-Population durch:
Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Bereiche mit gut überströmten, kiesigen, sandigen und schlammigen Habitaten,
Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinde-rung von Stoffeintrag in die Gewässer
Tab. 11-3: Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef " (DE-4405-301)
Tab. 11-4: Schutzziele und Maßnahmen für sechs Fischarten gemäß LANUV-Fachinformationssystem (Quelle: Schutzzieldokument, Stand: Feb. 2010)
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Flussneunauge
Erhaltung und Förderung der Flussneunaugen-Population durch:
Erhaltung und Förderung von zur Fortpflanzung und für die Larvenzeit geeigneter, linear durchgängiger, sauerstoffreicher Bereiche mit gut überströmten, kiesigen, sandigen Be-reichen und Feinsedimentbereichen,
Verbesserung der Durchgängigkeit,
Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinde-rung von Stoffeintrag in die Gewässer z.B. durch breite, unbewirtschaftete Uferrandstrei-fen
Steinbeißer
Erhaltung und Förderung der Steinbeißer-Population durch:
Erhaltung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger Bereiche mit Gewässersohl-bereichen aus nicht verfestigten, sandigen und feinkiesigen Bodensubstraten,
Erhaltung und Verbesserung einer natürlichen Abflussdynamik mit sich umlagernden Sanden und Feinkiesen,
Schonende, angepasste Gewässerunterhaltung,
Erhaltung von Habitatstrukturen im Gewässer wie Wurzeln und Steine
Lachs
Erhaltung und Förderung der Lachs-Population durch:
Erhaltung und naturnahe Entwicklung von für die Junglachse geeigneter, mit durchström-ten Kiesbänken und flachen, grobkiesigen, stark, turbulent überströmten Gewässerstre-cken (Rauschen),
Sicherung und Förderung der möglichst naturnahen Gewässerdynamik und Geschiebe-transport,
Verhinderung von Stoffeinträgen in die Gewässer und Verbesserung der Wasserqualität,
Erhalt von strömungsberuhigten, tiefen Bereichen als Ruhezone für wandernde Fische
Maifisch
Erhaltung und Förderung der Maifisch-Population durch:
Da die Art im Rhein-System verschollen ist, wird bis 2010 ein LIFE-Projekt zur Wiederein-bürgerung durchgeführt. Für den Erfolg einer Wiedereinbürgerung sind die Passierbarkeit der Flüsse und Mündungsbereiche, eine gute Wasserqualität und der Schutz bzw. die Entwicklung geeigneter Laichhabitate Voraussetzung
Groppe
Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch:
Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler sauerstoffreicher und totholzreicher Zonen mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern,
Vermeidung von organischer Gewässerverschmutzung bzw. Reduzierung und Verhinde-rung von Stoffeintrag in die Gewässer,
Entwicklung von Auenwäldern
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11.2.3 Weitere im Standard-Datenbogen aufgeführte Arten
Im Standard-Datenbogen werden keine weiteren Arten für das FFH-Gebiet genannt.
11.2.4 Schutzziele gemäß Landschaftsplan II des Rhein-Kreises Neuss und
Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln
Im Landschaftsplan Köln (Stand Dezember 2010) des Kreises Köln ist das NSG
„Rheinaue Worringen-Langel“ nach § 20 LG NRW mit den in der Tab. 11-5 genannten
Schutzzwecken festgesetzt.
NSG „Rheinaue Worringen-Langel“
Die Festsetzung als NSG erfolgt gemäß § 20 LG a), b) und c) LG NW insbesondere
zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensstätten der typischen Fauna und Flora der Rheinaue, insbesondere der Weich- und Hartholzauenbereiche, der typi-schen Rheinwiesen, der Tümpel und Altwässer als Lebensraum seltener und ge-fährdeter Tierarten,
wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart dieses großen und in Teilbereichen noch weitgehend naturnahen Rheinufer-Saumbereichs im Ballungsraum Köln
Des Weiteren ist im Landschaftsplan Kreis Mettmann (Stand Dezember 2006) das LSG
„Rheinufer“ und im Landschaftsplan Köln (Stand Dezember 2010) das LSG „Rhein und
Rheinauen Worringen bis Merkenich“ nach § 21 LG NRW mit den in der Tab. 11-6 und
Tab. 11-7 genannten Schutzzwecken festgesetzt.
LSG „Rheinufer“
Das LSG „Rheinufer“ wird nach § 21a), b) und c) LG insbesondere festgesetzt:
wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum für Steinkauz und Höhlenbrüter und
wegen der Bedeutung als Amphibienlaichplatz und als Enten- und Limikolen-rastplatz
Tab. 11-5: Schutzziele gemäß Landschaftsplan „Köln“ des Kreises Köln für das NSG „Rheinaue Worringen-Langel“
Tab. 11-6: Schutzziele gemäß Landschaftsplan Kreis Mettmann für das LSG „Rheinufer“
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LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“
Das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“ wird nach § 21a), b) und c) LG ins-besondere festgesetzt:
zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere durch Sicherung naturnah entwickelter Rheinuferbereiche und der Umgebung von Naturschutzgebieten als Lebensraum bedrohter Tier- und Pflan-zenarten,
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes dieser Rheinau-enbereiche
wegen der besonderen Bedeutung für die stille Erholung durch das Erlebnis natur-naher Landschaftsräume
11.3 Managementpläne/Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Für das FFH-Gebiet wurde noch kein Managementplan erstellt. Neben den in Kap.
11.2.1 aufgeführten Maßnahmen sind Maßnahmen in den Landschaftsplänen, im Bio-
topkataster und allgemein für die Lebensraumtypen in MUNLV (2004) formuliert.
11.4 Gegenüber den projektrelevanten Luftschadstoffen empfindliche und zu
prüfende maßgebliche Bestandteile
Nachfolgend sind die in der Auswirkungsprognose zu prüfenden Bestandteile des Teil-
abschnitts des FFH-Gebiets noch einmal mit ihren projektrelevanten Schutzzwecken
und spezifischen Empfindlichkeiten gegenüber den Projektwirkungen in einer tabellari-
schen Übersicht zusammengestellt.
Tab. 11-7: Schutzziele gemäß Landschaftsplan Köln für das LSG „Rhein und Rheinauen Worringen bis Merkenich“
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Komparti-
ment/Biota Projektrelevante Schutzzwecke
Empfindlich
gegenüber
LRT 3270 Erhaltung und Förderung der Population durch
möglichst weitgehende Reduzierung der die
Wasserqualität beeinträchtigenden direkten
und diffusen Einleitungen (insbesondere von
Schadstoffen), Schaffung von Pufferzonen
Einträgen von Luft-
schadstoffen, Eutrophie-
rung
Meerneunauge Erhaltung und Förderung der Population durch
Vermeidung von organischer Gewässerver-
schmutzung bzw. Reduzierung und Verhinde-
rung von Stoffeintrag in die Gewässer
Einträgen von Luft-
schadstoffen, Eutrophie-
rung
Flussneunauge Erhaltung und Förderung der Population durch
Vermeidung von organischer Gewässerver-
schmutzung bzw. Reduzierung und Verhinde-
rung von Stoffeintrag in die Gewässer
Einträgen von Luft-
schadstoffen, Eutrophie-
rung
Maifisch Erhaltung und Förderung der Population bzw.
Wiedereinbürgerung durch eine gute Wasser-
qualität
Einträgen von Luft-
schadstoffen, Eutrophie-
rung
Lachs Erhaltung und Förderung der Population durch
Verhinderung von Stoffeinträgen in die Ge-
wässer und Verbesserung der Wasserqualität
Einträgen von Luft-
schadstoffen, Eutrophie-
rung
Steinbeißer Erhaltung und Förderung der Population Einträgen von Luft-
schadstoffen, Eutrophie-
rung
Groppe Erhaltung und Förderung der Population durch
Vermeidung von organischer Gewässerver-
schmutzung bzw. Reduzierung und Verhinde-
rung von Stoffeintrag in die Gewässer
Einträgen von Luft-
schadstoffen, Eutrophie-
rung
11.5 Prognose möglicher Beeinträchtigungen
11.5.1 Vor- und Zusatzbelastungen sowie Vergleich mit Beurteilungswerten
Innerhalb des Untersuchungsraumes ist mit der Teilfläche Worringen-Langel nur ein
aquatischer bzw. semiaquatischer Lebensraumtyp (LRT 3270) betroffen. Von daher
sind nur Stoffeinträge in den Rhein von Relevanz und werden nachfolgend hinsichtlich
ihrer möglichen Auswirkungen betrachtet.
Tab. 11-8: Prüfungsrelevante empfindliche Bestandteile des Teilabschnitts des FFH-Gebiets "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" (DE- 4405-301)
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11.5.1.1 Vorbelastung des Rheins
In der Tab. 11-9 ist die Vorbelastung des Rheins mit den für ein Braunkohlenkraftwerk
relevanten Schadstoffen an der Messstelle Stürzelberg etwa 16 km unterhalb der Teil-
fläche Worrigen-Langel dargestellt. Ausgewertet wurde die Messperiode 2007 bis 2010.
Angegeben sind jeweils die niedrigsten und die höchsten Einzelwerte sowie der Mittel-
wert der Messperiode. Überschreitungen von Beurteilungswerten sind durch Fettdruck
1): Arithmetischer Mittelwert in ng/g Frischgewicht (FG); Werte wurden auf eine Stelle nach
dem Komma gerundet
Wie aus der Tab. 11-9 hervorgeht, werden Beurteilungswerte nur von einem Teil der
Stickstoffverbindungen überschritten. Alle anderen Beurteilungswerte werden eingehal-
ten oder unterschritten.
Die in Fischen gemessenen Quecksilbergehalte überschreiten deutlich die Umweltquali-
tätsnorm für Biota, während die in Dreikantmuscheln gemessenen Quecksilbergehalte
deutlich darunter liegen (Tab. 11-10 und Tab. 11-11).
11.5.1.2 Zusatzbelastungen des Rheins
Um die zusätzlichen Stoffeinträge in den Rhein mit der Vorbelastung vergleichen zu
können, wurden aus den Konzentrationen und dem Abfluss die Stofffrachten über-
Tab. 11-10: Quecksilbergehalte in Rotaugen und Aalen im Niederrhein (Quelle: IKSR
2002)
Tab. 11-11: Quecksilbergehalte in Dreikantmuscheln und Brassen im Niederrhein an der Messstelle Bimmen (Quelle: Umweltprobenbank des Bundes)
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schlägig ermittelt. Zugrunde gelegt wurde der Mittelwasserabfluss (MQ) der Jahre 1961
bis 2010 an der Pegelmessstelle Düsseldorf, der uns von der Bundesanstalt für Ge-
wässerkunde (BfG) angegeben wurde. Die so ermittelten Stofffrachten sind in den
nachfolgenden Tabellen (Tab. 11-12 und Tab. 11-13) zusammengestellt. Bezüglich der
Schwermetalle wurden nur die prioritären Metalle Blei, Cadmium, Nickel und Quecksil-
ber berücksichtigt, da die Vorbelastung mit Schwermetallen die Beurteilungswerte ins-
gesamt deutlich unterschreitet.
Parameter
Mittelwert der Messperiode 2007 bis 2010
GÜS-Station 000220 [mg/l]
Fracht-Vorbelastung Rhein1)
[Mg/a]
Gesamtstickstoff 3,01 210.115
Sulfat 49,94 3.480.463
1: Vorbelastung bei mittlerem Abfluss (MQ) der Jahre 1961 bis 2010 von 2.210 m
3/s an der
Messstation Düsseldorf. 1 Mg = 1.000 kg
Parameter
Mittelwert der Messperiode 2007 bis 2010
GÜS-Station 000220 [µg/l]
Fracht-Vorbelastung Rhein1)
[kg/a]
Blei 1,78 124.189
Cadmium 0,032 2.244
Nickel 2,46 171.128
Quecksilber 0,0064 446 1: Vorbelastung bei mittlerem Abfluss (MQ) der Jahre 1961 bis 2010 von 2.210 m
3/s an der
Messstation Düsseldorf
Die aus den maximalen zusätzlichen Depositionen eines Braunkohlenkraftwerks im
Planänderungsgebiet resultierenden maximalen Erhöhungen der Stofffrachten im Rhein
sind in den Tab. 11-14 und Tab. 11-15 dargestellt.
Tab. 11-12: Gesamtstickstoff- und Sulfatfrachten des Rheins (Vorbelastung) an der GÜS-Messstelle 000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen: http://www.elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm)
Tab. 11-13: Schwermetallfracht des Rheins (Vorbelastung) an der GÜS-Messstelle 000220 - Stürzelberg (Quelle Stoffkonzentrationen: http://www.-elwasims.nrw.de/ims/ELWAS-IMS/start.htm)
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1): Zusätzliche Einträge aus der Schwefeldeposition für die vollständige Oxidation zu Sulfat
umgerechnet 2)
: jeweils bezogen auf die Fläche des Flussabschnittes, die innerhalb des Abschneide-kriteriums liegt: Erft = 52,92 ha, Gillbach = 10,86 ha, Norfbach/Stommelner Bach = 11,5 ha Fläche des Rheins zwischen Düsseldorf-Lausward und Köln-Niehl = 920 ha
3): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Kon-
zept BoAplus 4)
: 1 Mg = 1000 kg
Wie aus der Tab. 11-14 hervorgeht, erhöhen sich die Frachten mit Stickstoff und Sulfat
im Rhein maximal um 0,0006 %. Da sich die Abflussmengen nicht verändern, gilt diese
Erhöhung auch für die Stoffkonzentrationen. Die Erhöhungen sind so gering, dass sie
die Vorbelastung nicht messbar verändern.
Tab. 11-14: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
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1): jeweils bezogen auf die Fläche des Flussabschnittes, die innerhalb des Abschneide-
kriteriums liegt: Erft = 52,92 ha, Gillbach = 10,86 ha, Norfbach/Stommelner Bach = 11,5 ha, Fläche des Rheins zwischen Düsseldorf-Lausward und Köln-Niehl = 920 ha
2): BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Kon-
zept BoAplus
Wie aus der Tab. 11-14 hervorgeht, erhöhen sich die Schwermetallfrachten im Rhein
maximal um 0,02 %. Da sich die Abflussmengen nicht verändern, gilt diese Erhöhung
auch für die Schwermetallkonzentrationen. Die Erhöhungen sind so gering, dass sie die
Vorbelastung nicht messbar verändern. Damit sind auch keine messbaren Anreiche-
rungen von Schwermetallen in Gewässersedimenten oder Gewässerorganismen zu
erwarten.
Berücksichtigt man die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planän-
derung ist, ist eine Verringerung der Stoffdeposition zu erwarten. Auch wenn man mög-
liche Folgenutzungen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke berücksichtigt,
ist davon auszugehen, dass die geplante Kraftwerkserneuerung im Ergebnis eine Ver-
ringerung der Stoffdeposition bewirkt. Damit sind auch Erhöhungen von Stoffkonzentra-
tionen oder Stofffrachten im Rhein ausgeschlossen.
11.5.2 Naturschutzfachliche Bewertung
Nachfolgend werden zunächst die möglichen Auswirkungen dargestellt und bewertet,
die sich aus dem Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks und der Stilllegung der vier 300-
Tab. 11-15: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Schwermetallen in den Rhein durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkoh-lenkraftwerks
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MW-Blöcke ergeben. Anschließend werden vorsorglich mögliche Auswirkungen anderer
Projekte auf das hier betrachtete FFH-Gebiet dargestellt und bewertet
11.5.2.1 Bewertung der Auswirkung der Planänderung
11.5.2.1.1 LRT 3270 (Flüsse mit Schlammbänken)
Der Lebensraumtyp befindet sich gemäß Standard-Datenbogen in einem günstigen
Erhaltungszustand (Erhaltungszustand B).
Wie in Kap. 11.5.1 ausgeführt, führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung
der vier 300-MW-Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplan-
änderung ermöglicht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden
Belastung mit Stoffeinträgen. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen in Se-
dimenten des Rheins und in Ufersedimenten (Schlammbänken) sowie in Gewässeror-
ganismen ausgeschlossen. Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps sind damit ausge-
schlossen.
Damit werden auch die Habitatqualitäten für charakteristische Arten des Lebensraum-
typs nicht beeinträchtigt. Eine gesonderte Betrachtung dieser Arten kann daher entfal-
Mit Ausnahme des Flussneunauges, dessen Erhaltungszustand günstig bewertet wird
(Erhaltungszustand „B“), wird der Erhaltungszustand der Arten als ungünstig bewertet
(Erhaltungszustand „C“). Wesentliche Gründe hierfür sind die Gewässerverschmutzung,
Überfischung und der Ausbau des Rheins zur Schifffahrtsstraße.
Die Habitatqualitäten werden durch die Planänderung nicht zusätzlich beeinträchtigt.
Vielmehr führt die aus dem Vorhaben BoAplus und der Stilllegung der vier 300-MW-
Blöcke bestehende Kraftwerkserneuerung, die mit der Regionalplanänderung ermög-
licht werden soll, insgesamt zu einer Verringerung der bestehenden Belastung mit
Stoffeinträgen. Damit sind auch Anreicherungen von Schadstoffen in Gewässersedi-
menten und Anreicherungen von Schadstoffen in Wasserorganismen ausgeschlossen.
Eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der Arten ist damit ebenfalls ausge-
schlossen.
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Aufgrund der zu erwartenden Verringerung der Stoffeinträge in den Rhein steht die
Planänderung auch nicht der angestrebten Wiederansiedlung des Maifischs entgegen.
11.5.2.2 Betrachtung der Auswirkungen anderer Projekte auf das FFH-Gebiet
Wie in Kap. 7 dargelegt und begründet, wird nachfolgend trotz der Verringerung der
Immissionsbelastung, die durch die Kraftwerkserneuerung am Standort Niederaußem
bewirkt wird, untersucht, ob Beeinträchtigungen des Gebiets unter Berücksichtigung der
Zusatzbelastungen anderer Projekte möglich sind.
Bezüglich des Gebiets sind ausschließlich Stickstoff- und Sulfateinträge in den Rhein
von Relevanz, die durch die anderen Projekte verursacht werden. Die maximalen abge-
schätzten zusätzlichen Einträge sind in angegeben. Die hieraus berechneten zusätzli-
chen Einträge in den Rhein sind in Tab. 11-16 dargestellt.
Parameter
Fracht-
Vorbelastung
im Rhein
[Mg/a]2)
Maximale zu-
sätzliche Ein-
träge in den
Rhein BKW3,4)
[Mg/a]
Prozentua-
le Erhö-
hung BKW
[%]
Maximale zu-sätzliche Ein-träge in den
Rhein andere Projekte
[Mg/a]
Prozentua-le Erhö-
hung ande-re Projekte
[%]
Gesamt-
stickstoff 210.115 0,119 0,00006 0,101 0,00005
Sulfat1) 3.480.463 22,185 0,0006 0,580 0,00002
1): Zusätzliche Einträge aus der Schwefeldeposition für die vollständige Oxidation zu Sulfat
umgerechnet 2)
: 1 Mg = 1000 kg 3)
: gemäß Tab. 11-14 4)
: BKW: der Immissionsprognose zugrunde gelegtes Braunkohlenkraftwerk gemäß Kon-zept BoAplus
Wie aus Tab. 11-16 hervorgeht, entsprechen die zusätzlichen Einträge denen, die
durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraft-
werks verursacht werden (Gesamtstickstoff) oder sind deutlich kleiner (Schwefel).
Selbst wenn man beide Einträge jeweils addieren würde, läge die maximale Erhöhung
Tab. 11-16: Maximaler zusätzlicher Eintrag von Stickstoff und Schwefel in den Rhein durch den Betrieb eines der Immissionsprognose zugrunde gelegten Braunkohlenkraftwerks
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der Frachten bei 0,0006 % und würde keine messbare Veränderung der Vorbelastung
bewirken.
Die angestellten Betrachtungen zeigen, dass auch bei Berücksichtigung von Zusatzbe-
lastungen anderer Projekte keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen des Gebie-
tes und auf nachfolgenden Planungsebenen keine unlösbaren Konflikte erkennbar sind.
11.5.2.3 Gesamtbewertung und Fazit
Betrachtet man allein die Auswirkungen des dem Konzept von BoAplus entsprechen-
den Braunkohlenkraftwerks, das als repräsentativ für die geplante Regionalplanände-
rung zugrunde gelegt wird, sind die für das Gebiet prognostizierten zusätzlichen Stoff-
einträge in den Rhein so gering, dass sich die Vorbelastung nicht messbar ändert.
Zusammen mit der Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planände-
rung und der Kraftwerkserneuerung ist, ergibt sich zukünftig eine tatsächliche Verringe-
rung der bestehenden Belastung mit Stoffeinträgen. Dies schließt auch mögliche Fol-
genutzungen auf der Fläche der stillzulegenden 300-MW-Blöcke ein.
Damit sind sowohl direkte nachteilige Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere auf der
Individuen- und Populationsebene als auch indirekte nachteilige Wirkungen durch An-
reicherung über die Nahrungskette oder durch andere funktionelle und strukturelle Ver-
änderungen auszuschließen. Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele prüfungs-
relevanten maßgeblichen Bestandteile des Gebiets (vgl. Tab. 11-8) sind somit insge-
samt auszuschließen.
Da sich die verwendeten Beurteilungsmaßstäbe (Critical Levels, Critical Loads) stets
auf die empfindlichsten Lebensraumtypen und Arten beziehen, sind auch alle charakte-
ristischen Arten eingeschlossen.
Auch bei vorsorglicher Berücksichtigung anderer Projekte sind keine Beeinträchtigun-
gen von Erhaltungszielen erkennbar.
Konflikte mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Fischschutzzonen des Rheins
zwischen Emmerich und Bad Honnef“, die nicht auf den nachfolgenden Planungsebe-
nen gelöst werden können und der Umsetzung der Planänderung entgegenstehen
könnten, sind damit insgesamt nicht zu erkennen.
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12 Gesamtergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
Für Pläne oder Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder
Projekten ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutz-
gebiete) erheblich beeinträchtigen können, ist gemäß § 34 BNatSchG die Verträglich-
keit mit den Erhaltungszielen des betreffenden Gebiets zu prüfen. Die Anwendung der
diesbezüglichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Aufstellung oder
Änderung von Raumordnungsplänen regelt § 7 Abs. 6 und 7 ROG.
Aufgrund ihrer Entfernung zum Planänderungsgebiet sind Natura-2000-Gebiete aus-
schließlich durch Luftschadstoffimmissionen und Stoffeinträge potenziell durch den Be-
trieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet betroffen. Potenzielle Aus-
wirkungen über den Wasserpfad können aufgrund des Abwasserkonzeptes ausge-
schlossen werden.
Für die folgenden vier Gebiete wurden die möglichen Auswirkungen untersucht:
DE-4806-303 (Knechtstedener Wald mit Chorbusch)
DE-4907-301 (Worringer Bruch)
DE-5006-301 (Königsdorfer Forst)
DE-4405-301 (Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef).
Als Kriterium zur Abgrenzung der zu untersuchenden Gebiete wurde die Mess- oder
Erfassungsgenauigkeit der für ein Braunkohlenkraftwerk relevanten Immissionsparame-
ter verwendet. Alle Gebiete, deren Immissionsbelastung sich durch den Betrieb eines
Braunkohlenkraftwerks messbar erhöhen würde, wurden in die Untersuchung einbezo-
gen.
Ergänzend wurde geprüft, ob über die vier betrachteten Gebiete hinaus weitere FFH-
Gebiete aufgrund besonderer Empfindlichkeiten erheblich beeinträchtigt werden könn-
ten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass auch für alle weiteren Natura-2000-Gebiete
erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, selbst wenn man die
Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke außer Acht lässt.
Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ergab, dass bei alleiniger Betrachtung des zu-
grunde gelegten Braunkohlenkraftwerks die durch den Kraftwerksbetrieb verursachten
Immissionen und Stoffeinträge mit Ausnahme der Säureeinträge so gering sind, dass
sich die Vorbelastung nicht messbar ändert oder
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die Gesamtbelastung als Summe aus Vor- und Zusatzbelastung auch zukünftig un-
terhalb der Beurteilungswerte bleibt oder
die Bagatellschwellen für die Zusatzbelastung unterschritten werden.
Lediglich die maximalen zusätzlichen Säureeinträge überschreiten auf Teilflächen in
zwei FFH-Gebieten die Bagatellschwellen bei Vorbelastungen, die oberhalb der Critical
Loads liegen. Diesbezüglich lassen sich Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen da-
her nicht grundsätzlich ausschließen, wenn man die mit der Stilllegung von Anlagen
verbundenen Entlastungseffekte zunächst außer Acht lässt.
Die Stilllegung der vier 300-MW-Blöcke, die Bestandteil der Planänderung ist, führt in
den betrachteten FFH-Gebieten zu einer tatsächlichen Verringerung der Immissionsbe-
lastung mit gasförmigen Luftschadstoffen und mit Stoffeinträgen. An diesem Umstand
ändert sich auch durch Folgenutzungen der Fläche der stillgelegten Blöcke nichts, da
die Luftschadstoffemissionen dieser Fläche im Rahmen der Bauleitplanung entspre-
chend begrenzt werden können. Der realistische, perspektivisch langfristig denkbare
Planfall, die Erneuerung der beiden 600-MW-Blöcke, würde sogar zu einer weiteren
Umweltentlastung führen.
Damit sind für alle untersuchten Natura-2000-Gebiete Beeinträchtigungen der Erhal-
tungsziele auszuschließen. Dies gilt auch für Gebiete mit einer bereits derzeit beste-
henden Vorbelastung oberhalb kritischer Belastungsgrenzen und für Gebiete mit Le-
bensraumtypen oder Arten, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden.
Die mit der Planänderung angestrebte Kraftwerkserneuerung steht auch nicht Maß-
nahmen zur Verbesserung von ungünstigen Erhaltungszuständen entgegen.
Eine durch ein Braunkohlenkraftwerk im Planänderungsgebiet verursachte nachteilige
Summationswirkung kann aufgrund der mit der vorgesehenen Stilllegung verbundenen
tatsächlichen Entlastung von vornherein verneint werden. Das heißt, aufgrund der Still-
legung wird es nicht zu einer zusätzlichen Belastung, sondern tatsächlich zu einer ef-
fektiven Entlastung der untersuchten FFH-Gebiete kommen. Eine schädliche Verstär-
kung von Effekten im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben ist daher von vornherein
ausgeschlossen.
Andere Pläne und Projekte sind im vorliegenden Fall daher nicht relevant. Vorsorglich
wurden aber dennoch mögliche Wirkungen durch andere Projekte auf die hier unter-
suchten FFH-Gebiete berücksichtigt. Diese Betrachtung ergab, dass auch unter Be-
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rücksichtigung der Zusatzbelastungen anderer Projekte Beeinträchtigungen von FFH-
Gebieten auszuschließen sind.
Insgesamt sind keine Beeinträchtigungen von Erhaltungszielen von Natura-2000-
Gebieten durch den Betrieb eines Braunkohlenkraftwerks im Planänderungsgebiet er-
kennbar. Konflikte, die auf der Ebene der Bauleitplanung nicht gelöst werden könnten,
sind auszuschließen.
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geändert durch Artikel 5 Absatz 31 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S.
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Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ver-
ordnung über Großfeuerungs- und Turbinenanlagen – 13. BImSchV), in der Fassung
der Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 1717, 2847), zuletzt geändert durch
Artikel 1 der Verordnung vom 27. Januar 2009 (BGBl. I S. 129)
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schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten – ABI
EG Nr. L 222 S.1 – Vom 27. August 1997, GV. NRW. S. 286, zuletzt geändert am 10.
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schaftsgesetz – LG) des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntma-
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März 2010 (GV. NRW. S. 185)
Landesplanungsgesetz (LPIG) des Landes Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.Mai 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010 (GV. NRW. S.212)
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Landschaftsplan „Köln“ Stadt Köln, 10. Änderungsverfahren, Rechtskraft 16.12.2010
Landschaftsplan Nr. 6 „Rekultivierte Ville“ Rhein-Erft-Kreis, 11. Änderungsverfahren,
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Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und 2009/147/EG (VschRL)
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Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissions-
höchstmengen – 39. BImSchV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August
2010 (BGBl. I S. 1065)
Raumordnungsgesetz (ROG), vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geän-
dert durch Artikel 9 des Gesetzes vom31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Stand November 2009
Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhal-
tung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie – VSchRL) vom 30. Novem-
ber 2009 (kodifizierte Fassung)
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober
2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im
Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) vom 23. Oktober 2000
Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21. Mai 1992
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung –
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Zn als Bestandteile des Staubniederschlages mit Hilfe der Massenspektrometrie (ICP-
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Digitale BK 50 vom Fachinformationssystem Bodenkunde, Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, Abfrage am 07.12.2011
LANUV-Fachinformationssystem - www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de: Biotoptypenschlüssel, Biotopkataster, Geschützte Arten, FFH- und Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete - unter Verwendung von Sach- und Grafikdaten, Aktualisierungsda-tum: 21.12.2011