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Tabellen, Diagrammeund Übersichten
1. Wichtige beim Bau von deutschen Seeschiffenzu beachtende Vorschriften62
Berufsgenossenschaft für Transport und VerkehrswirtschaftDienststelle Schiffssicherheitsabteilung/Ship Safety DivisionReimerstwiete 220457 Hamburg
1. Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmen der Seefahrt (UVV See) vom 01.01.1981 (i. d. F. des 1. bis 17. Nachtrages, Stand: 01.10.2003)
2. Internationales Übereinkommen von 1974/88 zum Schutz des menschlichen Lebensauf See – Verordnung vom 11.01.1979 (BGBl. 1979 S. 141) i. d. F. des Protokolls von1988 – Verordnung vom 20.09.1994 (BGBl. 1994 II S. 2458), zuletzt geändert durch20. SOLAS – ÄndV vom 27.11.2009 (BGBl. 2009 II S. 1226 vom 08.12.2009)
3. Bekanntmachung des Internationalen Rettungsmittel-(LSA-)Codes vom 04.06.1998in der jeweils geltenden Fassung
4. Schiffsausrüstungsrichtlinie 96/98/EG in der jeweils geltenden Fassung5. Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) vom 09.09.1998 (BGBl. 1998 I S. 2860), zuletzt
geändert durch die Zehnte Schiffssicherheitsanpassungs-Verordnung vom 11.03.2009(BGBl. I S. 507)
6. Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) (BGBl. 1998 I S. 3023) – zuletzt geändertdurch die Zehnte Schiffssicherheitsanpassungs-Verordnung vom 11.03.2009 (BGBl. IS. 507)
7. Schiffsbesetzungsverordnung vom 26.08.1998 (BGBl. I S. 2577), zuletzt geändertdurch Artikel 524 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407)
8. Gesetz zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 (BGBl. II S. 249vom 20.02.1969) i. d. F. der 6. VO über Änderungen des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966 vom 24.06.2008 (BGBl. II S. 668)
9. Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen (BGBl. I Nr. 38 vom29.04.1972), zuletzt geändert durch die 3. Änderungs-Verordnung vom 05.09.2007(BGBl. I Nr. 46, S. 2221)
10. Verordnung über die Unterbringung der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahr-teischiffen und Änderungen dieser Verordnung (BGBl. I Nr. 10 vom 10.02.1973 undBGBl. I Nr. 109 vom 31.08.1976)
11. Technische Regeln für Bau und Ausrüstung von Unterkunftsräumen auf Seeschiffen(Ausgabe Mai 1975) mit 1. bis 11. Änderung
12. Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Mee-resverschmutzung durch Schiffe und zu dem Protokoll von 1978 zu diesem Überein-kommen (MARPOL 73/78; BGBl. II Nr. 1 vom 07.01.1982), zuletzt geändert durchdie 15. Verordnung Umweltschutz-See vom 24.08.2009 (BGBl. II S. 995)
13. Richtlinien und Merkblätter der See-Berufsgenossenschaft, Stand Juni 200314. Vorschriften der jeweiligen Klassifikationsgesellschaft, die eine Schiffsbesichti-
gungsvereinbarung mit der See-BG haben, in der jeweils gültigen Fassung15. Vorschriften über die Baumusterprüfung von Kompassen, Ortungsfunkanlagen, Po-
sitionslaternen und Schallsignalgeräten sowie Bedingungen für die Aufstellung bzw.Anbringung der vorgenannten Geräte
16. Handbuch „Schiffssicherheitsvorschriften“ (Stand Juni 2004). Dieses Buch ent-hält die vorstehend unter 2, 5, 6, 8 und 12 aufgeführten Vorschriften sowie dieGefahrgutverordnung-See.
17. Internationaler Code von 2000 für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeu-gen vom 05.12.2000 (Verkehrsblattdokument Nr. B 8128 – Vers. 06/02) in der jeweilsgeltenden Fassung
18. Internationaler Code für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code) vom 05.12.2000 –Entschließung MSC.98(73) in der jeweils geltenden Fassung
Tabellen, Diagramme und Übersichten 505
Die vorstehend genannten Vorschriften können bezogen werden bei
Unterlagen zu Nr. 1 Druckerei Paul Moehlke GmbHHohenfelder Allee 17–19, 22087 Hamburg
Unterlagen zu Nr. 2, 5–10 und 12 Verlag BundesgesetzblattPostfach 13 20, 53003 Bonn
Unterlagen zu Nr. 11 und 13 BG Verkehr – Dienststelle SchiffssicherheitReimerstwiete 2, 20457 Hamburg
Unterlagen zu Nr. 14 jeweilige Klassifikationsgesellschaftz. B. DNV�GLBrooktorkai 18, 20457 Hamburg
Unterlagen zu Nr. 15 Bundesamt für Seeschifffahrt undHydrographie (BSH)Postfach 30 12 20, 20305 Hamburg
Unterlagen zu Nr. 16 Druckerei Paul Moehlke GmbHHohenfelder Allee 17–19, 22087 Hamburg
Unterlagen zu Nr. 3, 4 und 17 Bundesanzeiger Verlagsges. mbH,Breite Str. 78–80, 50667 Köln oderPostfach 10 05 34, 50445 Köln
Unterlagen zu Nr. 18 und 19 Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co KGHohe Straße 39, 44139 Dortmund
2. Werte für die Dichte von Seewasser in kg=m3
für überschlägige Berechnungen
Süßwasser 1000Ostseewasser bis zu 1015Nordseewasser bis zu 1025Rotes-Meer-Wasser bis zu 1044Kaspisches-Meer-Wasser bis zu 1060Großer Salzsee (USA) bis zu 1230Totes-Meer-Wasser bis zu 1278
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3. Auswahl von Schwingungsdämpfern63
Megi® - Puffer
Megi® - Maschinenfüße
Megi® - Konen
Megi® - Schienen
eignen sich als einfache und preiswerteStandardelemente in vielen Fällen zurelastischen Lagerung von leichten undmittelschweren Aggregaten, Motoren und Kompressoren.
empfehlen wir für die elastische Lagerunggrößerer Aggregate, Motoren, Drehbänke,Rüttel- und Vibrationsmaschinen, Aufzugs-maschinen u.ä. (Lieferlänge bis zu 2000 mm).
werden bevorzugt eingesetzt bei Forderung nach großer Horizontalsteifigkeit bei guter vertikaler Durchfederung für die elastische Lagerung von Exzenterpressen, Hobelma-schinen, Druckerei- und Textilmaschinen u.ä.
eignen sich besonders gut zur elastischenLagerung von Motoren, Karosserieaufbautenauf Fahrgestellrahmen, Kompressoraggre-gaten an Triebwagen u.ä., wobei Stöße durchAnschlagplatten progressiv abgefangen werden.
als Lagerelemente mit großer vertikalerWeichheit und desweiteren ausreichenderHorizontalsteifigkeit werden Megi-Lager für Motor- und Kompressorlagerung u.ä. verwendet.
sind spezielle Lagerelemente für elastischeLagerung von empfindlichen Apparaten,Messgeräten und Instrumenten.
werden im Fahrzeugbau und allen Zweigen desMaschinenbaus als elastische Gelenkeverwendet. Sie arbeiten völlig wartungsfrei,geräuschlos und schwingungsisolierend mithoher Dauerfestigkeit.
Megiflex-Scheiben eignen sich für Zug- undStoßapparate, als Drehmomentstützen, für die Abfederung von Pendelstützen, Blattfeder-enden u.ä.Megi-Ringpuffer ergeben eine elastischeLagerung von Maschinen, die ralativ hart ist.Hauptaufgabe des Elements ist die Trennungder Körperschallbrücke.
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4. Insgesamt frequenzbewerteter Effektivwert für Frequenzen von 1bis 80Hz als Leitlinien für die Bewohnbarkeit verschiedener Bereicheeines Schiffs nach GL Technology Ship Vibration, 2001
Area classificationA B Cmm=s2 mm=s mm=s2 mm=s mm=s2 mm=s
Values above which adverse commentsare probable
143 4 214 6 286 8
Values below which adverse commentsare not probable
71,5 2 107 3 143 4
NOTE The zone between upper and lower values reflects the shipboard vibration environment com-monly experienced and accepted.
Bereichsklasse A PassagierkabinenBereichsklasse B MannschaftsunterkünfteBereichsklasse C Maschinen- und Arbeitsbereiche
Richtwerte für bewertete Schwingstärken in mm=s2 und mm=s auf Fußböden undFlurplattenDie Richtwerte in KB gemäß der VDI-Richtlinie 2057, Stand 24.10.1987, sind in Klam-mern dargestellt. Hinweis: Die Richtwerte in der KB-Bewertung entsprechen den Wertender Schwingstärke in mm=s.
DIN ISO 6954 (VDI Richtl. 2057, Bl. 4.3)mm=s2 mm=s (KB)
UnterkunftsbereichWohn- und Schlafräume 112 3,2 (3,2)
Messen und andere Aufenthaltsräume 123 3,5 (3,5)
Hospital und andere Behandlungsräume 112 3,2 (3,2)
Hobby- und Spielräume 140 4,0 (4,0)
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5. Ausrüstungmit Ankern, Ketten und Trossen nach BauvorschriftDNV�GL
Die folgende Tabelle stellt einen Auszug aus der DNV�GL Bauvorschrift „Rules for Clas-sification – Ships, Part 3 Hull, Chap. 11 Hull equipment, supporting structure and appen-dages“ dar.
Ungefähre Mindestbruchlasten verschiedener Seile ¿ 10mm in daN (genaue Angabensind den einschlägigen Hersteller- und Lieferantenkatalogen zu entnehmen).
Absperrventil in Zu-laufleitung schließenPrüfen, ob Wasser inStevenrohr eindringtWassergehalt öfterprüfenEvtl. 20-Liter-Tankvorübergehend höhersetzenAusrichtung vonDichtungsgehäuseund Laufbuchse prü-fen und wenn nötigverbessern
a Ölverbrauch von bis zu 1% der Dichtungsgröße in Liter/Tag ist kein Anzeichen für eine Störungan der Dichtung. Ist der Ölverbrauch stetig größer, kann ein Öl höherer Viskosität eingesetzt wer-den. Alternativ kann man das Absperrventil in der Zulaufleitung schließen und zweimal täglich füreine Stunde öffnen.b Leichte Öltropfen über dem Überlauf des 20-Liter-Hochtanks sind kein Anzeichen für eine schad-hafte Dichtung, solange die Menge pro Tag unter ca. 1% der Dichtungsgröße bleibt.c Kleine Wassermengen, die in die 20-Liter-Hochtanks eindringen, sind kein Anzeichen für eineschadhafte Dichtung, solange die Menge pro Tag unter ca. 1% der Dichtungsgröße bleibt.
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17. Konstruktive Ruderausführungen
Die folgenden Abbildungen zeigen diverse konstruktive Ausführungen von Rudern. DieBezeichnung der Ruderausführung erfolgt nach der Art der Lagerung von Ruderblatt undRuderwelle.
20. Empfohlene Strömungsgeschwindigkeiten in Rohrleitungen70
Die folgende Tabelle gibt eine Auswahl für empfohlene Strömungsgeschwindigkeiten inRohrleitungen für einige Anwendungsfälle an. Für weitere Anwendungen wird auf ent-sprechende Literatur verwiesen.
Strömungsgeschwindigkeit (m=s)
WasserleitungenKreiselpumpe, saugseitig 0,7–1,5
Kreiselpumpe, druckseitig 1,0–5,5
Kolbenpumpe, saugseitig 0,8–1,0
Kolbenpumpe, druckseitig 1,0–2,0
Presswasserdruckleitungen 15,0–20,0
Heißwasserdruckleitung 2,0–3,0
Trink- und Brauchwasserleitungen 1,0–2,0
DampfleitungenTurbine, Heißdampf, kleine Leistung 35,0
Turbine, Heißdampf, mittlere Leistung 40,0–50,0
Turbine, Heißdampf, große Leistung 50,0–70,0
Sattdampf 25,0
Abdampf 15,0–25,0
LuftleitungenSaugleitung f. Kolbenverdichter 16,0–20,0
Druckleitung f. Kolbenverdichter 25,0–30,0
Turboverdichter (Saug- u. Druckleitung) 20,0–25,0
Druckluftleitung, allgemein 15,0
Leitungen in BrennkraftmaschinenGasmaschinen, Luftleitung 20,0
Gasmaschinen, Gasleitung 35,0
Gasmaschinen, Auspuffleitung 20,0–25,0
Dieselmaschine, Saugleitung 20,0
Dieselmaschine, in Spülschlitzen � 80,0
Gebläsezuleitungen 25,0–30,0
Brennstoffleitungen Bis ca. 20,0
Schmierölleitungen Abhängig v. Zähigkeit 0,5–1,0
70 DUBBEL – Taschenbuch für den Maschinenbau; Bd. 1; Springer Verlag, Berlin, Heidelberg NewYork, 1974.
530 Tabellen, Diagramme und Übersichten
21. SpezifischeWärmekapazität für ausgewählte Stoffe
Flüssigkeiten Die folgenden Werte für die spezifische Wärmekapazität gelten für einenTemperaturbereich von 0 ıC < t < 100 ıC. Für andere Temperaturen sind die Werte ineinschlägigen Tabellenwerken zu suchen oder nach folgender Gleichung zu berechnen:
a Beim Abkippen von Schüttgütern bildet sich ein Schüttkegel mit einem Böschungswinkel aus.Während des Abkippens rutscht das Material nach. Es stellt sich insofern ein kleinerer Böschungs-winkel ein als der, wenn das Material zur Ruhe gekommen ist.
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25. Sicherheitskennzeichen, Sicherheitsleitsystem
Auswahl der Sicherheitskennzeichen nach ISO 7010Hinweis: Eine umfassende Übersicht der zurzeit gültigen Sicherheitskennzeichnungen fin-det sich u. a. unter www.a-spe.com oder auch unter www.brady.de.
26. Funkausrüstungspflicht in Abhängigkeit der Fahrtgebiete72
Geräteausstattung A 1UKW
A 2GW
A 3Satellit
A 4KW
UKW-Sprechfunkanlage X X X X
UKW-DSC-Controller X X X X
UKW-Wachempfänger Kanal 70 X X X X
Navtex-Empfänger X X X X
EPIRB (406MHz od. 1,6GHz) X X X X
Radartransponder (SART) X X X X
UKW-Handsprechfunkgeräte X X X X
GW-Sprechfunkanlage X X
GW-DSC-Controller X X
GW-/KW-Sprechfunkanlage X
GW-/KW-DSC-Controller X
EGC-Empfänger X X
INMARSAT-C od. -B X
Erklärungen
UKW Ultrakurzwelle (Frequenzbereich 30 bis 300MHz)GW Grenzwelle (Frequenzband zwischen 1605 und 3800 kHz, liegt auf der „Grenze“
zwischen Mittelwelle und Kurzwelle)KW Kurzwelle (Frequenzbereich 3 bis 30MHz)
Seegebiet A 1 Ein von der zuständigen Verwaltung festgelegtes Gebiet innerhalb derSprechfunkreichweite mindestens einer UKW-Küstenfunkstelle, die ununterbrochen fürDSC-Alarmierungen zur Verfügung steht (Reichweite 30 nm).
Seegebiet A 2 Ein von der zuständigen Verwaltung festgelegtes Gebiet (ohne SeegebietA 1) innerhalb der Sprechfunkreichweite mindestens einer GW-Küstenfunkstelle, die un-unterbrochen für DSC-Alarmierungen zur Verfügung steht (Reichweite 150 nm).
Seegebiet A 3 Ein Gebiet (ohne Seegebiet A 1 und A 2) innerhalb der Überdeckungeines geostationären INMARSAT-Satelliten, der ununterbrochen für Alarmierungen zurVerfügung steht (Reichweite ca. 75ı N bis 75ı S).
Seegebiet A 4 Ein Gebiet außerhalb der Seegebiete A 1 bis A 3 (Gebiete der Polkappen).
Es bleibt jeder Verwaltung überlassen, welche geografischen Grenzen sie für die Ein-richtung der Seegebiete A 1 und A 2 wählt. Die Grenzen der einzelnen Seegebiete könnendem „Masterplan for shore-based facilities“, herausgegeben von der IMO, entnommenwerden.
27. Lichterführung
a) nach KVR und SeeSchStrO73
73 Entnommen aus: Dreyer, R., Sportküstenschifferschein und Sportbootführerschein See,14. Auflg., Verlag Delius Klasing, Bielefeld.
a Ist der Müll mit anderen Schadstoffen vermischt oder verunreinigt, die nicht eingebracht oder ein-geleitet werden dürfen oder für die andere Vorschriften für das Einbringen oder Einleiten gelten, sogelten die strengeren Vorschriften.b Zerkleinerte oder zermahlene Lebensmittelabfälle müssen ein Sieb mit höchstens 25mm weitenÖffnungen passieren können.c Das Einbringen von eingeführten Vogelerzeugnissen im Antarktisgebiet ist nicht zulässig, soferndiese Erzeugnisse nicht verbrannt, autoklaviert oder in sonstiger Form behandelt wurden, um siekeimfrei zu machen.d Offshoreplattformen, die 12 Seemeilen vom nächstgelegenen Land entfernt liegen, und dazu-gehörige Schiffe umfassen alle festen oder schwimmenden Plattformen, die zur Erforschung undAusbeutung und der damit zusammenhängenden Verarbeitung von Bodenschätzen des Meeresbo-dens eingesetzt sind, und alle Schiffe, die sich neben oder im Umkreis von 500m von solchenPlattformen entfernt befinden.e Der Ausdruck Ladungsrückstände bezeichnet nur die Ladungsrückstände, die bei Anwendung ge-wöhnlich verfügbarer Entladeverfahren nicht wieder aufgenommen werden können.f Diese Stoffe dürfen nicht schädlich für die Meeresumwelt sein.
544 Tabellen, Diagramme und Übersichten
29. Anforderungen an Schiffsmüllverbrennungsanlagen
Forderung nach einem wei-testgehenden Ausbrand derEinsatzstoffe;Mindesttemperatur der Gaseim Nachbrennraum bei einerVerweilzeit von mind. 2 sund O2min D 6% muss850 ıC, beim Einsatz vonhalogenhaltigen Abfällen1100 ıC betragen;Zusatzbrenner;Autom. Verriegelung derMüllzufuhr bei Unterschrei-tung der Mindesttemperatur
PCB, Abfälle nachMARPOL An-hang V mit mehrals Spuren vonSchwermetallen,raffinierte Erd-ölprodukte (dieHalogene enthal-ten), PVC
Tabellen, Diagramme und Übersichten 545
30. Diagramme zur Ermittlung erforderlicher Adsorbensmengen
Die folgenden Diagramme geben die erforderliche Masse der Adsorbensmischungen je-weils in Abhängigkeit vom angenommenen zu verbrennenden Abfallaufkommen zwi-schen 1,2 kg pro Person und Tag bis zu 1,5 kg pro Person und Tag in Abhängigkeit vonder Gesamtzahl der Personen an Bord an.
Beispiel zur Anwendung der DiagrammeEs ist eine Adsorbensmischung aus Kalkhydrat und Aktivkohle gewählt worden. An Borddes Kreuzfahrtschiffes befinden sich insgesamt 2500 Personen. Es wird mit einem zu ver-brennenden Abfallaufkommen von 1,3 kg pro Person und Tag gerechnet. Wie hoch ist derAdsorbensverbrauch pro Tag? Hierzu ist im nachstehenden Diagramm auf der Abszis-se bei „2500“ eine senkrechte Linie nach oben bis zur gepunkteten Geraden zu ziehen.Auf der Ordinate kann dann die erforderliche Adsorbensmasse – hier 19,5 kg pro Tag –abgelesen werden.
a) Diagramm für eine Adsorbensmischung aus 75% Ca.OH/2 und 25% Aktivkohle
Erforderliche Adsorbensmenge pro Tag
0
5
10
15
20
25
30
35
0 1000 2000 3000 4000
Anzahl Personen an Bord
Mas
se A
dsor
bens
mis
chun
gin
kg
Adsorbensmenge bei 1,2kg Abfallaufkommen proPerson und TagAdsorbensmenge bei 1,3kg Abfallaufkommen proPerson und TagAdsorbensmenge bei 1,4kg Abfallaufkommen proPerson und TagAdsorbensmenge bei 1,5kg Abfallaufkommen proPerson und Tag
546 Tabellen, Diagramme und Übersichten
b) Diagramm für eine Adsorbensmischung aus 79% CaCO3 und 21% Aktivkohle
Erforderliche Adsorbensmenge pro Tag
05
10152025303540
0 1000 2000 3000 4000
Anzahl Personen an Bord
Mas
se A
dsor
bens
mis
chun
gin
kg
Adsorbensmenge bei 1,2kg Abfallaufkommen proPerson und TagAdsorbensmenge bei 1,3kg Abfallaufkommen proPerson und TagAdsorbensmenge bei 1,4kg Abfallaufkommen proPerson und TagAdsorbensmenge bei 1,5kg Abfallaufkommen proPerson und Tag
COGLAG-Antrieb, 93COGOG-Antrieb, 94Cold Ironing, 336coliforme, 298Combined Diesel and Diesel, 91Combined Diesel and Gas, 92Combined Diesel or Gas, 91Combined Diesel-Electric and Gas, 93Combined Gas or Gas, 94Combined Gasturbine and Gasturbine, 93, 95Common-Rail-Einspritzung, 108Conventions on the International Regulations
for Preventing Collisions at Sea, 8COSPAS-SARSAT, 394, 400Cross-Flow-Filtration, 478CWL, 19
Garn, 38Gas, 322Gasturbinenanlage, 120Gasturbinenprozess, 129Gasturbogenerator, 335Gebotszeichen, 378Gefährdungsbeurteilung, 351Gefäßadsorber, 435Gemischbildung, 104Generatorsatz, 131geodätischer Höhenverlust, 246Geradengleichung, 445Gesamtanodengewicht, 65Gesamt-C-Abscheidung, 437Gesamtdruckverlust, 453Gesamtförderhöhe, 224Gesamtschutzstrombedarf, 67Gesamtwirkungsgrad, 265Geschlagenes Tauwerk, 37geschlossene Reling, 56Geschwindigkeitsdreiecke, 122Gesetz von Bernoulli, 326Gesetz von Gay-Lussac, 376Gesetz zu dem Internationalen
Freibord-Übereinkommen, 504Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen
von 1973 zur Verhütung derMeeresverschmutzung durch Schiffeund zu dem Protokoll von 1978 zudiesem Übereinkommen, 504
gesetzliche Unfallverhütung, 10gesetzliche Unfallversicherung, 353gespeicherte Energie, 148Gestaltung von Gleitlagern, 185Getrennthaltung und Sortierung der
indizierte Mitteldruck, 114indizierte Pumpenleistung, 227indizierter Pumpendruck, 227Induktionsgesetz, 133Inertisierung des Adsorbers, 433Infrarotdetektion, 402, 403Inglefield-Anker, 31INMARSAT, 394, 400INMARSAT-Schiffserdfunkstelle, 395Innenleistung, 112Innenpolmaschine, 138, 335Innenpolsynchronmotor, 138innere Arbeit, 112Installationsschema, 491Instandsetzungsfähigkeit, 403integrated electric propulsion, 95integrated full electric propulsion, 95integrierte Schaltkreise, 346intermittierende Fördermittel, 314International Code for Fire Safety Systems, 367International Convention for the Safety of Life
at Sea, 7International Electrotechnical Commission, 11International Labour Organisation, 7International Maritime Organisation, 7International Organization for Standardization,
11International Safety Management Code, 349International Ship and Port Facility Security
Code, 8, 349internationale Übereinkommen, 7internationale Übereinkommen zur Verhütung
Fremdstrom, 65Kavitationseigenschaften, 163Keime, 298Kenndaten des Synchronmotors, 138Kennlinie einer Kreiselpumpe, 230Kennzeichnung, 237Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem
VVakuumtoiletten, 467VDE, 11VDE 0100, 333VDI, 11Vektoraddition, 42Venturi-Düse, 325Verband der Elektrotechnik Elektronik
Informationstechnik e. V., 11Verbotszeichen, 378Verbrennungsdreieck, 362Verdampfer, 260Verdampferleistung, 263Verdichter, 265Verdichterantriebsleistung, 265Verdichterarbeit, 264Verdränger, 13, 86Verdrängerfahrt, 84Verdrängerpumpen, 222Verdrängung des Schiffes auf Spanten, 19Verdrängungsgewicht, 15Verdrängungsvolumen, 15Verdünnungsverfahren, 495Verein Deutscher Ingenieure, 11Verflüssiger, 260Verflüssigung, 264, 322Vergleichsprozess, 263Verkeimungen des Trinkwassers, 298Verkettungsfaktor, 139Verlusthöhe, 224Vernebelungsanlagen, 371Verordnung über die Krankenfürsorge auf
Kauffahrteischiffen, 504Verordnung über die Unterbringung der
Besatzungsmitglieder an Bord vonKauffahrteischiffen, 504
Verordnung zu den Internationalen Regeln von1972 zur Verhütung vonZusammenstößen auf See, 10