DIMENSIONELLE MESSMITTEL MECHANISCHE MESSMITTEL THERMODYNAMISCHE MESSMITTEL ELEKTRISCHE MESSMITTEL KALIBRIEREN VOR ORT SOFTWARE UND SCHULUNG SCHNELL EINFACH AUDITSICHER KALIBRIERSERVICE Kalibrierservice für die Seite 4 – 5: Zusammenarbeit mit der 2020 – 2021 gültig vom 01. 08. 2020 bis 31. 07. 2021 Perschmann Calibration GmbH ist akkreditiert für dimensionelle Messgrößen, mechanische Messgrößen, elektrische Messgrößen, Zeit und Frequenz, thermodynamische Messgrößen
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t der KALIBRIERSERVICE - Hoffmann Group€¦ · 4 5 Erfahrene Spezialisten beraten Sie kompetent und herstellerübergreifend Ihre Messtechnik-Beratungsspezialisten der …
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DIMENSIONELLE MESSMITTEL
MEcHANIScHE MESSMITTEL
THERMODyNAMIScHEMESSMITTEL
ELEKTRIScHE MESSMITTEL
KALIBRIERENVOR ORT
SOFTWARE UNDScHULUNG
SCHNELLEINFACH
AUDITSICHER
KALIBRIERSERVICE
Kalibrierservice für die
Seite 4 – 5: Zusammenarbeit mit der
2020 – 2021gültig vom 01. 08. 2020 bis 31. 07. 2021
0 mm bis 25 mm, Skalenteilung 0,001 mm:Größe DIN 863 (04.1999)Spezifikation :
Prüfungsrichtlinie :
Die Kalibrierung erfolgt - durch Vergleich mit Bezugsnormalen bzw. Bezugsnormalmaßeinrichtungen, die rückgeführt sind auf nationale Normale zur Darstellung der physikalischen Einheiten inÜbereinstimmung mit dem Internationalen Einheitensystem (SI) - durch Perschmann Calibration GmbH Braunschweig. Hinweis zur DIN EN ISO 14253-1: Messwerte innerhalb der Grenzwertewerden als uneingeschränkt einsatzfähig bewertet, Ergebnisse im Bereich Grenzwert erweitert um U (k=2) erhalten die Bewertung eingeschränkt einsatzfähig. Die Entscheidung über dieEinsatzfähigkeit liegt beim Anwender.
Ein Service vonPerschmann Calibration GmbHHauptstraße 46 d38110 Braunschweigwww.perschmann-calibration.de
0 mm bis 25 mm, Skalenteilung 0,001 mm:Größe DIN 863 (04.1999)Spezifikation :
Prüfungsrichtlinie :
Die Kalibrierung erfolgt - durch Vergleich mit Bezugsnormalen bzw. Bezugsnormalmaßeinrichtungen, die rückgeführt sind auf nationale Normale zur Darstellung der physikalischen Einheiten inÜbereinstimmung mit dem Internationalen Einheitensystem (SI) - durch Perschmann Calibration GmbH Braunschweig. Hinweis zur DIN EN ISO 14253-1: Messwerte innerhalb der Grenzwertewerden als uneingeschränkt einsatzfähig bewertet, Ergebnisse im Bereich Grenzwert erweitert um U (k=2) erhalten die Bewertung eingeschränkt einsatzfähig. Die Entscheidung über dieEinsatzfähigkeit liegt beim Anwender.
Ein Service vonPerschmann Calibration GmbHHauptstraße 46 d38110 Braunschweigwww.perschmann-calibration.de
0 mm bis 25 mm, Skalenteilung 0,001 mm:Größe DIN 863 (04.1999)Spezifikation :
Prüfungsrichtlinie :
Die Kalibrierung erfolgt - durch Vergleich mit Bezugsnormalen bzw. Bezugsnormalmaßeinrichtungen, die rückgeführt sind auf nationale Normale zur Darstellung der physikalischen Einheiten inÜbereinstimmung mit dem Internationalen Einheitensystem (SI) - durch Perschmann Calibration GmbH Braunschweig. Hinweis zur DIN EN ISO 14253-1: Messwerte innerhalb der Grenzwertewerden als uneingeschränkt einsatzfähig bewertet, Ergebnisse im Bereich Grenzwert erweitert um U (k=2) erhalten die Bewertung eingeschränkt einsatzfähig. Die Entscheidung über dieEinsatzfähigkeit liegt beim Anwender.
Ein Service vonPerschmann Calibration GmbHHauptstraße 46 d38110 Braunschweigwww.perschmann-calibration.de
Entscheidungsregeln zur Bewertung von DAkkS-und Werks-KalibrierungenRichtlinien und Normen wie z. B. die IATF 16949 erfordern zunehmend die Umsetzung einer DAkkS-Kalibrie-
rung. Die neue DIN EN ISO/IEC 17025 erlaubt nun, dass Kalibrierlaboratorien die DAkkS-Kalibrierungen so
bewerten, wie Kunden es für ihr Unternehmen als sinnvoll erachten. Dafür ist eine schriftliche Vereinbarung
zu Entscheidungsregeln zwischen Kunde und Kalibrierlabor notwendig. Hier finden Sie die Entscheidungs-
regeln, die Perschmann Calibration auf Basis der DIN EN ISO 14253-1 seinen Kunden als Standard anbietet.
Bitte wählen Sie Ihre Entscheidungsregel zur Bewertung einfach jeweils für DAkkS- und Werkskalibrierung
per Ankreuzen aus – also 2 Entscheidungsregeln. Bitte senden Sie dieses ausgefüllte und unterschriebene
Wir setzen die Kalibrierungen dann entsprechend Ihren Anforderungen um – auditsicher. Bitte legen Sie die
mit uns getroffene Vereinbarung zu den Entscheidungsregeln für sich ab. Im Falle eines Audits sollten sie zur
Verfügung stehen. Auch wir werden Ihre Informationen archivieren.
Sie finden auf den Kalibrierscheinen eine Aussage zum Kalibrierergebnis gemäß DIN EN ISO 14253-1.
Zusätzlich erhalten Sie eine Bewertung der Einsatzfähigkeit entsprechend der getroffenen Vereinbarung
zur Entscheidungsregel. So sehen Sie auf einen Blick die Informationen zur Einsatzfähigkeit und zur Lage
der Messpunkte.
Auf jedem von uns erstellten Kalibrierschein finden Sie den Hinweis, welche Entscheidungsregel mit
Ihnen vereinbart und angewendet wurde.
Risikobewertung für die Nutzung von EntscheidungsregelnBei der Risikobewertung der Entscheidungsregeln geht es um die Bewertung des Risikos, dass ein Messmittel
falsch-positiv oder falsch-negativ bewertet wird. Das bedeutet, dass ein Messmittel als einsatzfähig bewertet
wird, obwohl es tatsächlich nicht einsatzfähig ist und umgekehrt. Bei der Auswahl der richtigen Entschei-
dungsregel sollte das Risiko bekannt sein und mit berücksichtigt werden.
Auf unserer Homepage finden Sie eine Risikobetrachtung, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen kann.
Sie finden die Informationenunter diesem Link: www.pecal.de/risiko
Erklärung Entscheidungsregeln
WICHTIG
Sollten uns keine Informationen zu Ihren Anforderungen
vorliegen, dann bewerten wir Werkskalibrierungen nach
P – WERK – 17025 – 01, bei DAkkS-Kalibrierungen führen
wir eine Istmaß-Feststellung durch.
WICHTIG
Sollten uns keine Informationen zu Ihren Anforderungen vorliegen, dann bewerten wir
Werkskalibrierungen nach P – WERK – 17025 – 01, bei DAkkS-Kalibrierungen führen
wir eine Istmaß-Feststellung durch.!
Bewertung von DAkkS-und Werks-Kalibrierungen
Kundenbewertungeinsatzfähig bedingt einsatzfähig bedingt einsatzfähig nicht einsatzfähig
U = erweiterte Messunsicherheit UT = untere Toleranzgrenze OT = obere Toleranzgrenze
P – WERK – 17025 – 01
P – DAKKS – 17025 – 01
P – WERK – 17025 – 02
P – DAKKS – 17025 – 02
P – WERK – 17025 – 04
P – DAKKS – 17025 – 04
P – WERK – 17025 – 03
P – DAKKS – 17025 – 03
Entscheidungsregeln UT OTMessbereich
Kalibrierergebnis
Werte innerhalb der Toleranz, im KonformitätsbereichBewertung: einsatzfähig
Werte innerhalb der Toleranz, innerhalb des UnsicherheitsintervallsBewertung: bedingt einsatzfähig, nicht einsatzfähig oder einsatzfähig
Werte außerhalb der Toleranz, innerhalb des UnsicherheitsintervallsBewertung: bedingt einsatzfähig, nicht einsatzfähig oder einsatzfähig
Werte außerhalb der Toleranz, außerhalb des UnsicherheitsintervallsBewertung: nicht einsatzfähig
Akkreditierungen sind flexible Akkreditierungen. Bei DAkkS-
Kalibrierungen werden geänderte Prüfungsrichtlinien sofort
umgesetzt.
Die DAkkS-Akkreditierung gibt Ihnen die höchste Sicherheit. Durch die DAkkS-Akkreditierung
werden unsere Prozesse regelmäßig genaustens überprüft: Nicht nur die Abläufe im Unternehmen,
sondern insbesondere auch die messtechnisch richtige Umsetzung der Kalibrierungen. So können
Sie sich auf die Messergebnisse verlassen.
Unsere Akkreditierungs-Urkunden finden Sie selbstverständlich immer aktuell auf unserer
Homepage unter www.pecal.de/akkreditierung
DAkkS-Akkreditierungen
Akkreditiert entsprechend DIN EN ISO/IEC 17025
für dimensionelle Messgrößen, mechanische Mess größen,
elektrische Messgrößen, Zeit und Frequenz,
thermodynamische Messgrößen
gepr ü f t e Q u alität
DIN EN ISO/
IEC 17025
AuditsicherAudit-Sicherheit
DAkkS-Akkreditierung
QR-Code mit Link zur Akkreditierungs-
Urkunde im Download-Bereich auf der
PeCal-Homepage.
Die aktuellen Akkreditierungsurkunden und Anlagen finden
Sie auch auf der DAkkS-Homepage unter www.dakks.de oder
direkt unter www.dakks.de/content/akkreditierte-stellen-dakks;
Stichwort „perschmann“
Kurze Übersicht
Perschmann Calibration GmbH Kunden-Nr.: 19997.310
Hauptstraße 46 D38110 Braunschweig
Kalibrierschein Nr. P-1687976 Seite (1/1)
Ident-Nummer :Bezeichnung :
Prüfungsrichtlinie :Prüfgerät :
Bezugsnormal :Messunsicherheit k=2 :Bemerkung :
Prüfergebnis :
Prüfdatum :
Sichtprüfung :
1965 2010-03-19Lehrdorn DIN 7164
VDI/VDE/DGQ 2618 Blatt 4.1 Ü (Feb. 2006)SIP 302-M PM 0036
Rundes Endmaß 684 DKD-K-44301 09-120,8 µm + 2 · l · 10-6; l ist die Länge
in Ordnunguneingeschränkt einsatzfähig
GutseitePrüfebene I
UT Sollmaß OT
Prüfebene IIPrüfebene IIIPrüfebene III, 90°Prüfebene II, 90°Prüfebene I, 90°
AusschussseitePrüfebene I
UT Sollmaß OT
Prüfebene IIPrüfebene II, 90°Prüfebene I, 90°
Temperatur : 19,9 °C
Typ : Grenzlehrdorn (Opt.4)Nenndurchmesser: 55 mmToleranzklasse : H7Messkraft : 4 N
Kalibrierwerte:mmSoll
µm+ zul. Abw.
µm- zul. Abw.
µmfestg. Abw.
µm± U
Gutseite:Prüfebene I 55,00400 2,50 -7,00 -0,80 0,91Prüfebene II 55,00400 2,50 -7,00 -0,70 0,91Prüfebene III 55,00400 2,50 -7,00 -1,00 0,91Prüfebene III, 90° 55,00400 2,50 -7,00 -1,10 0,91Prüfebene II, 90° 55,00400 2,50 -7,00 -0,90 0,91Prüfebene I, 90° 55,00400 2,50 -7,00 -0,80 0,91Kalibrierergebnis (Mittelwert): 55,0031 mm, U(k=2) = 0,91 µm Ausschußseite:Prüfebene I 55,03000 2,50 -2,50 -0,10 0,91Prüfebene II 55,03000 2,50 -2,50 -0,30 0,91Prüfebene II, 90° 55,03000 2,50 -2,50 -0,30 0,91Prüfebene I, 90° 55,03000 2,50 -2,50 -0,20 0,91Kalibrierergebnis (Mittelwert): 55,0298 mm, U(k=2) = 0,91 µm
Prüfer: Veith Weihbusch
Die Kalibrierung erfolgt - durch Vergleich mit Bezugsnormalen bzw. Bezugsnormalmaßeinrichtungen, die rückgeführt sind auf nationale Normale zur Darstellung der physikalischen Einheiten inÜbereinstimmung mit dem Internationalen Einheitensystem (SI) - durch die Perschmann DKD-Kalibrierlabore Nr. 10801(Braunschweig), Nr.10802(Nürnberg).Hinweis zur DIN EN ISO 14253-1: Messwerte innerhalb der Grenzwerte werden als uneingeschränkt einsatzfähig bewertet, Ergebnisse im Bereich Grenzwert erweitert um U (k=2) erhalten die Bewertung eingeschränkt einsatzfähig. Die Entscheidung über die Einsatzfähigkeit liegt beim Anwender.
2011-04-28
Kalibrierung, DAkkS, DKD und Akkreditierung: Dies sind wesentliche Begriffe aus dem Bereich
der Messmittel-Kalibrierung. Diese Seite erklärt den Zusammenhang und gibt einen Überblick
zur Struktur der Metrologie in Deutschland.
Messmittel Kalibrierung Dokumentation
Was ist Kalibrieren?
Kalibrieren bedeutet das Feststellen der Abweichung der Anzeige eines Messgeräts bzw. des Nenn- oder
Aufschriftenwertes einer Maßverkörperung vom wahren oder konventionell richtigen Wert der Messgröße,
dargestellt durch ein Normal. Diese Abweichung ist zu dokumentieren, zum Beispiel in einem Kalibrierschein.
Hilfs-Messmittelim Unternehmen, nicht kalibriert
Prüfmittelim Unternehmen
Gebrauchs-Normaleim Labor und Unternehmen
DAkkS-Normale im Laborund Unternehmen
PTBnationaleNormale
Quelle: PTB/Perschmann Calibration 2011
Aufbau der Metrologie in Deutschland
Wichtige AbkürzungenDKD = Deutscher Kalibrierdienst
DAkkS = Deutsche Akkreditierungsstelle (seit 01.01.2010)
PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt
ILAC = International Laboratory Accreditation Cooperation
Das bedeutet Sicherheit für die Kunden der akkreditierten Laboratorien – international!
Die Akkreditierung stellt sicher, dass ein Labor u. a. die messtechnische
Kompetenz zur Durchführung der betreffenden Kalibrieraufgaben hat.
Internationale Vereinigung zur Überwachung der nationalen
Akkreditierungsstellen
Perschmann Calibration GmbH ist akkreditiert für dimensionelle Messgrößen, mechanische Messgrößen, elektrische Messgrößen, Zeit und Frequenz, thermodynamische Messgrößen
0 mm bis 25 mm, Skalenteilung 0,001 mm:Größe DIN 863-1 (02.2017)Spezifikation :
Kalibrierverfahren :
Darstellung der Bewertung/Entscheidungsregel
U = erweiterte Messunsicherheit
Messwerte innerhalb des Spezifikationsbereichs im Unsicherheitsbereich / bedingt einsatzfähig
Messwerte außerhalb des Spezifikationsbereichs im Unsicherheitsbereich / bedingt einsatzfähig
UTUT/OT = untere/obere Toleranzgrenze
*Die Messpunktlage ist eine Information für den Kunden zur Beurteilung der Kalibrierung. Bei der Anwendung einer Entscheidungsregel wird die Messpunktlage in die Bewertung einbezogen.
+ U
Messwerte im Nichtkonformitätsbereich / nicht einsatzfähig
+ U - U - UOT
Messwerte im Konformitätsbereich / einsatzfähig
Bewertung = Bewertung der Kalibrierung auf Basis der hier dargestellten Entscheidungsregel
+ U+ U - U - U
Entscheidungsregel: P WERK 17025 01
Ort der Kalibrierung: Labor Hauptstraße 46d 38110 Braunschweig
Auditiertes QM-Systemgemäß:DIN EN ISO 9001DIN EN ISO/IEC 17025
38110 Braunschweig
www.hoffmann-group-calibration.de
www.perschmann-calibration/downloads.html
www.perschmann-calibration.de
erstellt durch das Kalibrierlaboratorium /Kalibrierschein / Calibration certificate
issued by the calibration laboratory
KalibrierzeichenCalibration mark
Gegenstand:
Object:
Einstellring
Hersteller:Manufacturer:
Ruppel (ARA)
Typ:Type:
DIN 2250
Fabrikat/Serien-Nr.:Serial number:
-
Auftraggeber:Customer:
Demo GmbH
Auftragsnummer:Order No.:
000000
Anzahl der Seiten des Kalibrierscheins:Number of pages of the certificate:
Datum der Kalibrierung:Date of calibration:
2020-04-14
D-33333 SteinstadtSandstr. 15
DatumDate
2020-04-16
Freigabe durch:Approved by:
Heiner Klimke
BearbeiterPerson in charge
Sebastian Köhler
2020-04
D-K-
325151
15089-01-01
3
Perschmann Calibration GmbH
1025Identnummer:Identification number:
Messpunktlage:* Messwerte im KonformitätsbereichMeas. point loc.:*
Evaluation:Bewertung: Istmassfeststellung ohne Bewertung
Dieser Kalibrierschein dokumentiert diemetrologische Rückführbarkeit auf nationaleNormale zur Darstellung der Einheiten inÜbereinstimmung mit dem InternationalenEinhei tensystem (SI) . Die DAkkS is tU n t e r z e i c h n e r d e r m u l t i l a t e r a l e nÜbereinkommen der European co-operationfor Accreditation (EA) und der InternationalLaboratory Accreditation Cooperation (ILAC)zur gegense i t igen Anerkennung derKalibrierscheine. Für die Einhaltung einerangemessenen Frist zur Wiederholung derKalibrierung ist der Benutzer verantwortlich.
This calibration cartificate documents themetrological traceability to national standards,which realize the units of measurementaccording to the International System of Units(SI). The DAkkS is signatory to the multilateralagreements of the European co-operation forAccreditation (EA) and of the InternationalLaboratory Accreditation Cooperation (ILAC)for the mutual recognition of calibrationcertificates. The user is obliged to have theobject recalibrated at appropriate intervals.
Dieser Kalibrierschein darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Änderungen bedürfen derGenehmigung des ausstellenden Kalibrierlaboratoriums. Kalibrierscheine ohne Unterschrift haben keine Gültigkeit.
This calibration certificate may not be reproduced other than in full except with the permission of the issuing laboratory.Calibration certificates whithout signature are not valid.
Setting ring
Measured value in conforming range
Actual size determination without evaluation
Perschmann Calibration GmbHHauptstraße 46 d 38110 Braunschweig
Mitglied im member of the/Deutschen Kalibrierdienst
AkkreditierungssymbolNur ein DAkkS-Kalibrierschein darf dieses Logo tragen. Die Verwendung auf Werks-Kalibrierscheinen ist nicht zulässig. Das macht den DAkkS-Schein leicht erkennbar.
Das Kalibrier Zeichen zeigt die Scheinnummer, den Monat des Ausstellungsdatums und die Akkreditierung-Nummer des ausführenden Kalibrierlaboratoriums.
Der DAkkS-Schein wird normalerweise in deutscher und englischer Sprache ausgestellt.
Messpunkt-Lage Hier wird ausgesagt, in welchem Bereich die Messwerte ermittelt wurden. Eine Übersicht zu den verschiedenen Bereichen finden Sie am Ende der letzten Seite eines jeden DAkkS-Kalibrierscheins und in unserem Kalibrierkatalog auf Seite 11.
BewertungDie Bewertung wird von uns auf Kundenwunsch durchgeführt. Dafür geben Sie als Kunde uns eine Information, nach welchen Entscheidungsregeln wir die Kalibrierung bewerten sollen. Weitere Hinweise zu den Entscheidungsregeln finden Sie bei uns im Kalibrierkatalog auf Seite 11.Die von Ihnen gewählte Entscheidungsregel wird auf jedem DAkkS-Kalibrierschein auf der letzten Seite erklärt. Informationen zum Risiko der Bewertung finden Sie ebenfalls in unserem Kalibrierkatalog auf Seite 11 und auf unserer Homepage.Grafische Auswertung
In der Regel werden die Kalibrierscheine von uns mit einer Grafik zu den Messwerten ausgeliefert. In der Grafik sind obere und untere Toleranzgrenze, die Sollwerte, die ermittelten Messwerte (rote Punkte) sowie die Meßunsicherheit des jeweiligen Messwertes als feine rote Linie erkennbar.
Doppelte Unterschrift eine DAkkS-Kalibrierung wird im „Vieraugenprinzip“ überprüft. Nach der Kalibrierung wird die Richtigkeit des Scheins von einer autorisierten Person geprüft. Das wird mit Unterschrift bestätigt. Mit Einführung der neuen DIN EN ISO/IEC 17025:2018 ist eine automatisierte Bestäti-gung der Richtigkeit mit Hinweis auf die verantwortliche Stelle im Unternehmen auch ohne Unterschrift möglich.
Hier ist das Deckblatt eines DAkkS-Kalibrierscheins dargestellt. Die Messwerte sind auf den Folgeseiten zu sehen. Diese sind ähnlich aufgebaut wie der Werks-Kalibrierschein auf Seite 14.
WICHTIGSollten uns keine Informationen zu Ihren Anforderungen
vorliegen, dann bewerten wir Werkskalibrierungen nach
P – WERK – 17025 – 01, bei DAkkS-Kalibrierungen führen
wir eine Istmaß-Feststellung durch.
HINWEISÄnderungen auf unseren Kalibrierscheinen sind nur innerhalb von
SystemvoraussetzungenBetriebssysteme: Windows 7, 8, 10Arbeitsspeicher: 2 GBDatenbank: Eigene MS SQL-Server-Datenbank oder mitgelieferte Datenbank (MS SQL Express mit max. 10 GB Datenvolumen)Installation: trendic® 3.5 läuft auf Ihrem PC und die Datenbank (MS SQL) zentral auf Ihrem ServerLieferumfang: Die Software wird per Download zur Verfügung gestellt; inkl. Handbuch und Anwendungssupport
Der Einsatz von Software erleichtert das Messmittel-Management erheblich. Voraussetzung ist die richtige Anwendung. Dabei möchten wir Sie mit unseren Schulungen unterstützen. Hier finden Sie unsere Schulungsangebote, bei denen Sie nicht nur die jeweilige Software kennenlernen, sondern wichtige Tipps für ein effizientes Messmittelmanagement erhalten.
Hinweis Webinar: Für die Teilnahme ist die Nutzung von Skype oder Teams Voraussetzung.
trendic® 3.5 Software Version Lizenz p. a. Anzahl
lizensierter NutzerAnzahl
Messmittel Funktionalitäten
01 1011 LIGHT trendic® Light
101,– 1 150
Messmittel-Übersicht, Kalibrierschein-Verwaltung (inkl. Historie), elektronische Lesbarkeit von Messmitteln, Lieferschein-Erstellung inkl. Fälligkeitsübersicht, Zugang zur Online-Wiki-Datenbank
01 1011 ADVANCED trendic® Advanced
509,– 3 1.000
Vollständige Messmittelverwaltung inkl. Stammdaten, Messmittelausgabe, elektronischer Lesbarkeit von Mess-mitteln, Bewertung von DAkkS-Kalibrierungen, Zugang zur Online-Wiki-Datenbank
01 1011 PRO trendic® Pro
764,– 3 unbegrenzt
Vollständige Messmittelverwaltung inkl. Stammdaten, Messmittelausgabe, elektronischer Lesbarkeit von Mess-mitteln, Bewertung von DAkkS-Kalibrierungen, Zugang zur Online-Wiki-Datenbank
Zusatzmodule
01 1011 HEAD trendic® Add-a-Head
152,– 1 – Freischaltung eines zusätzlichen Nutzers
01 1011 MICRO trendic® Micro-Cal
407,– unbegrenzt unbegrenztBügelmessschrauben-Kalibrierroutinen für die interne, auditsichere Kalibrierung
01 1011 CALIPER trendic® Caliper-Cal
407,– unbegrenzt unbegrenztMessschieber-Kalibrierroutinen für die interne, auditsichere Kalibrierung
9017150 Schulung in Braunschweig
Variante 1 fester Termin Basis 275,– Vertiefung 345,–
01 1016 Schulung beim Kunden vor Ort
Variante 2 fl exibler Termin Pauschalpreis 650,– zzgl. Fahrtkosten
01 1016 WEB Individuelles Webinar
Variante 3 fl exibler Termin begrenzte Teilnehmerzahl mit bis zu 3 Personen Pauschalpreis 400,–
Auditsichere Kalibrierdaten im Online-Zugriff Entdecken Sie unser neues Portal trendic® hub. Leichter war es noch nie, Ihre Messmittel sicher zu managen.
Die Online-Plattform stellt Ihnen die Kalibrier-Ergebnisse direkt nach der Kalibrierung zur Ver-fügung. Testen Sie trendic® hub jetzt und erleben Sie viele weitere professionelle Funktionen.
Schneller Zugriff Ihre Kalibrierscheine sind weltweit in Echtzeit verfügbar.
Effi ziente ProzesseSie erhöhen die Produktivität Ihres Messmittelmanagements.
Einfache BedienungSie managen alle Services intuitiv und online.
Genauigkeit: DIN 862Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 9.1 „Ü“; DKD-R 4-3, Blatt 9.1.Hinweis: 01 1035 – Auf Wunsch Datenausgangsprüfung Nr. 01 9205. Die digitalen Messschieber werden zum Schutz der Messmittel nicht entmagnetisiert.
Genauigkeit: DIN 862Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 9.2 „Ü“; DKD-R 4-3, Blatt 9.2.Hinweis: Die digitalen Messschieber werden zum Schutz der Messmittel nicht entmagnetisiert.
Haken-Tiefenmessschieber
Größe = maximaler Messbereich mm 200 300 500 1000 1500
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 19.1 „Ü“ und Herstellerangabe.Hinweis: Schwundmaß- und Sonder-Messschieber auf Anfrage. Auf Wunsch Datenausgangsprüfung Nr. 01 9205.
Genauigkeit: DIN 863 Teil 3, Spindelweg bis 25 mm.Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 10.3 „Ü“; DKD-R 4-3, Blatt 10.3.
Feinzeiger-Messschrauben
Größe = maximaler Messbereich mm 25 200
01 2245 Feinzeiger-Messschraube 38,40 43,90
Prüfung: in Anlehnung an VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 5.1 „Ü“
Messbrücken für Messschieber (MS) und Messuhren (MU)
Größe = Typ MS MU
01 2585 Messbrücke 13,50 13,50
Messschrauben Spindelweg > 25mm
01 2455 Aufpreis Spindelweg > 25mm 15,30
Prüfung: Winkel von Kimme und Kegel sowie theoretischer Spitzenabstand.
Zubehör für Gewindeflanken-Bügelmessschrauben
Prüfung: Winkel von Kimme und Kegel.
01 2435Kimme- und Kegeleinsatzfür Gewindefl anken-Bügelmessschrauben
(Paar) 28,60
Größe = maximales Nennmaß mm 100 400
01 2385 Einstellmaß für Gewindefl anken-Bügelmessschrauben 27,40 46,10
01 2805 Innenkanten-Taster 21,20
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 19.1 „Ü“, Istmaßfeststellung.Hinweis: Zuzüglich Prüfungskosten für die Messuhr, siehe Nr. 01 3215.
Innenkanten-Taster
Ausführung: Spindelweg bis 25 mm bei Schnabel- und Doppelschnabel-Innenmessschrauben.Prüfungsrichtlinie: In Anlehnung an VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 10.8 „Ü“; DAkkS: interne Verfahrensanweisung.
01 3235 DAkkS Messuhr, analog 29,80 39,50 39,90 64,90
Messuhren
Messuhren
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 13.2 „Ü“.Hinweis: Zuzüglich Prüfungskosten für die Messuhr, siehe Nr. 01 3215. G = Grundkörper + 1 Messeinsatz. M = weitere Messeinsätze (jeder Messeinsatz muss geprüft werden). M2MM = von 1,5 bis 2 mm. 01 2925 – DAkkS: Preis je Messeinsatz ab 1,75 mm
Größe = Umfang G M M2MM
01 3535 Innen-Feinmessgerät für kleine Bohrungen 28,10 18,20 28,10
01 2925 DAkkS Innen-Feinmessgerät Bauform A 34,50
Innen-Feinmessgeräte Bauform A
A
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 13.2 „Ü“.Hinweis: Zuzüglich Prüfungskosten für die Messuhr, siehe Nr. 01 3215.
Größe = maximaler Messbereich mm 18 60 160 400 800
01 2935 DAkkS Innenfeinmessgerät Bauform B + C, bis 60 mm 41,20
Innen-Feinmessgeräte Bauform B+C
CB
Genauigkeit: DIN EN ISO 463 mit DIN 878:2006 oder Herstellerangabe. Prüfungsrichtlinie: DAkkS: DKD-R 4-3 Blatt 11.1 (für analoge Messuhren); interne Verfahrensanweisung F/04 (für elektronische Messuhren)
Größe = maximaler Messbereich mm 10 12,5 30 50 100
01 3215 Messuhr, analog und digital 14,90 17,10 21,10 27,30 41,90
Größe = maximaler Messbereich mm 12,5 100
01 3255 DAkkS Messuhr, analog und digital 22,20 66,–
Prüfungsrichtlinie: In Anlehnung an VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 12.1 „Ü“ und DKD-R 4-3, Blatt 12.1.Hinweis: Hinweis: Messtiefe bis 200 mm
01 3825 Dickenschnellmesser 18,20
01 1315 DAkkS Dickenschnellmesser bis 30 mm 25,40
Dickenschnellmesser
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 12.1 „Ü“ (Außen) bzw. Blatt 13.1. „Ü“ (Innen) DKD-R 4-3, Blatt 12.1 bzw. 13.1.Hinweis: DAkkS: Messarmlänge bis 200 mm Außendurchmesser 0 - 70 mm, Innendurchmesser 2,5 bis 80 mm
01 3855 Außen-/Innen-Schnelltaster 27,–
01 1325 DAkkS Außen-/Innen-Schnelltaster 36,10
Außen-/Innen-Schnelltaster
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 10.6 „Ü“.Hinweis: Auf Wunsch Datenausgangsprüfung, siehe Nr. 01 9205.
Höhenmessschrauben
Größe = maximales Nennmaß mm 300
01 4455 Höhenmessschraube 218,–
Prüfungsrichtlinie: Nach Herstellerangaben.
01 1415 Einstellnormal für Höhenmessgerät 58,–
Einstellnormale für Höhenmessgeräte
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 16.1 „Ü“ und Herstellerangabe.Hinweis: Datenausgangsprüfung auf Anfrage. Bis maximal 1000 mm Einbaumaßstab. Senden Sie bitte das Netzteil, die Einstellnormale und den Taster mit und aktivieren Sie vor Versand die Transportsicherung. Prüfung von Rechtwinkligkeits- und Geradheitsabweichung (bis maximal 800 mm) auf Anfrage.
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 9.3 „Ü“; DKD-R 4-3, Blatt 9.3.Hinweis: Auf Wunsch Datenausgangsprüfung, siehe Nr. 01 9205. Bitte senden Sie die Anreißspitze mit ein.
01 5375 UNI DAkkS Universal-Winkelmesser(maximal 1000 mm) 77,–
01 1355 WM DAkkS Ersatzschiene 27,–
Prüfungsrichtlinie: In Anlehung an VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 7.2 „Ü“; DAkkS: interne Verfahrensanweisung.
Winkelmesser/Gradmesser
01 5365 Winkelmesser/Gradmesser 37,30
01 5385 GRAD DAkkS Gradmesser 53,50
Genauigkeit: Laut Herstellerangabe.Prüfungsrichtlinie: In Anlehung an VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 7.1 „Ü“.
Zentrier-, Spitz- und Gehrungswinkel
01 5505 Zentrier-, Spitz- und Gehrungswinkel(maximal 300 mm) 26,80
Genauigkeit: DIN 874, Teil 2.Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 5.2 Ü. DAkkS: interne Verfahrensanweisung F/13.
Haarlineale
Größe = maximale Länge mm 500
01 6025 DAkkS Haarlineal 29,70
Größe = maximale Länge mm 200 500 1000 1500
01 6015 Haarlineal 12,90 21,20 32,30 42,40
Genauigkeit: DIN 866.Ausführung: Genauigkeit 1 + 2.Prüfungsrichtlinie: Entsprechend DIN 866 und 2004/22/EG Messgeräte Anhang MI-008 2004-03; DAkkS: interne Verfahrensanweisung. Hinweis: Gr. 500/2; 1000/2 – Breite ≥ 25 mm. Weitere Größen auf Anfrage.
Stahlmaßstäbe
Größe = maximale Länge mm 500 500/2 1000 1000/2 2000 2000/2 3000 3000/2
Prüfungsrichtlinie: Entsprechend DIN 877 (inklusive Justierung) und DIN 2276, Teil 1 und 2.Hinweis: Justierung elektronischer Neigungsmessgeräte, Genauigkeit ≤ 0,01° nach Aufwand und Gerätetyp.
Neigungsmessgeräte
Größe = Genauigkeit mm/m 0,02 0,10 0,40
01 6205 Rahmenwasserwaage, max. Länge 400 mm 87,50 64,– 49,40
01 6235 Wellenwasserwaage, max. Länge 400 mm 60,– 44,30 33,60
Prüfungsrichtlinie: 2004/22/EG Messgeräte Anhang MI-008 2004-03; DAkkS: interne Verfahrensanweisung.Hinweis: Gr. 10/2 – 5/2 – Ab Bandbreite 25 mm.
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 6.1 „Ü“.Prüfung: Dicke, Parallelität und Ebenheitsabweichung.
Glasparallele/Plangläser
Größe = maximaler Durchmesser mm 60
01 8285 Glasparallel/Planglas 27,40
01 8535 Einstellbare Rachenlehre 41,70
Prüfung: Ebenheit und Parallelität der Messflächen.Hinweis: Zuzüglich Kalibrierkosten für Messuhr/Feinzeiger.
Einstellbare Rachenlehren
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 4.6 „Ü“.Prüfung: Rundheit, Rechtwinkligkeit und Geradheit.
Prüfzylinder
Größe = maximale Höhe mm 600
01 8305 Prüfzylinder 131,–
Ausführung: Dicke und Ebenheitsabweichung, nach Herstellerangaben.
Messchnäbel für Endmaßhalter
01 8255 Messchnäbel pro Paar 37,20
01 8275 Anreißspitze pro Stück 27,–
Prüfung: DIN 875-2.Winkelnormale
Größe = Länge x Breite mm 800 x 600
01 6055 Winkelnormal 187,–
Genauigkeit: DIN 876.Prüfung: Kalibrierung der Ebenheit.Hinweis: Keine DAkkS-Kalibrierung bei Feinmesstischen.
Feinmesstische, Hartgesteinplatten
Größe = Länge x Breite mm 400 x 400
01 6225 Feinmesstisch 66,50
Größe = Länge x Breite (ab Größe 400 x 400) mm 400 x 400
01 6255 Hartgesteinplatte 62,50
01 6275 DAkkS Hartgesteinplatte 143,–
sonstige Messmittel
Schichtdickenmessgeräte
01 1445 Schichtdickenmessgerät 48,90
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 19.1 „Ü“. Prüfung: Nach Herstellerangaben (Preis je Sensor / Grundwerkstoff).Hinweis: Bis Schichtdicke 20 mm; nur nach induktivem oder Wirbelstromverfahren.
01 8155 DAkkS Hartmetall-Endmaß-Messunsicher-heit U = 0,15 + 1,2 × 10−6 × L 22,40
Prüfungsrichtlinie: DAkkS-Kalibrierung nach DKD-R 4-3, Blatt 3.1.Messumfang: Sichtprüfung, Nacharbeit, Ebenheitsprüfung mit Planglas, 2 Messzyklen (5-Punkt-Messung).Verwendung: Für Einsatz als Gebrauchsnormal, z. B. zum Kalibrieren/Prüfen von Messmitteln, hochwertige Messaufgaben in der Fertigung.
01 8125 DAkkS Hartmetall-Endmaß-Messunsicher-heit U = 0,15 + 1,2 × 10−6 × L 25,80
Prüfungsrichtlinie: DAkkS-Kalibrierung nach DKD-R 4-3, Blatt 3.1.Messumfang: Sichtprüfung, Nacharbeit, Anschubprüfung, 3 Messzyklen (5-Punkt-Messung).Verwendung: Für Endmaße zur Maßübertragung, z. B. Endmaße, die zur Überprüfung von anderen Endmaßen benutzt werden.Hinweis: Die angegebene Messunsicherheit ist die kleinst angebbare Messunsicherheit u. a. in Abhängigkeit von der Oberflächenqualität der Messflächen.
01 8095 DAkkS Hartmetall-Endmaß-Messunsicher-heit U = 0,08 + 1,2 × 10−6 × L 30,20
Prüfungsrichtlinie: DAkkS-Kalibrierung nach DKD-R 4-3, Blatt 3.1; ANSI-ASME B 89.1, 9 MMessumfang: Nacharbeit, 2 Messzyklen.
Größe = maximale Länge (ab 0,5 mm) mm 200 400 800 1000
01 8185 DAkkS Stahl-Endmaß 150 -1000 mmMessunsicherheit U = 0,3 + 0,7 × 10−6 × L 60,50 93,50 146,– 155,–
Endmaße > 150 mm (Option 3) – weitere Optionen auf Anfrage
Prüfungsrichtlinie: DIN EN ISO 3650, Werkskalibrierung nach VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 3.1 „Ü“.Messumfang: Sichtprüfung, Nacharbeit, Anschubprüfung, 3 Messzyklen (5-Punkt-Messung).Verwendung: Maßübertragung, Kalibrierung/Prüfung von hochwertigen Messmitteln und Geräten.
Prüfungsrichtlinie: DIN EN ISO 3650, Werkskalibrierung nach VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 3.1 „Ü“.Messumfang: Sichtprüfung, Nacharbeit, Ebenheitsprüfung mit Planglas, 2 Messzyklen (5-Punkt-Messung).Verwendung: Gebrauchsnormal (z.B. Prüfen von Handmessmitteln).
Prüfungsrichtlinie: DIN EN ISO 3650, Werkskalibrierung nach VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 3.1 „Ü“. Messumfang: Sichtprüfung, Nacharbeit, 2 Messzyklen (5-Punkt-Messung).Verwendung: Mess- und Kontrollaufgaben in der Fertigung.
Größe = Toleranzklasse 0 1 2
01 8045 Endmaß 0,5 bis 100 mm 7,95 6,80 6,25
Parallelendmaße Minimalkalibrierung (Option 3)
Prüfungsrichtlinie: DIN EN ISO 3650, Werkskalibrierung nach VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 3.1 „Ü“.Prüfung: Nacharbeit, 2 Messzyklen.
Größe = maximale Länge mm 200 400 800 1000
01 8145 Endmaß über 150 mm alle Genauigkeiten 31,80 71,50 124,– 131,–
Endmaße > 150 mm (Option 3) – weitere Optionen auf Anfrage
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618 Blatt 3.1 „Ü“; ANSI-ASME B 89.1, 9 MPrüfung: Sichtprüfung, Nacharbeit, Ebenheitsprüfung mit Planglas. Messzyklus in Abhängigkeit von der Bauform. Endmaß 0,5 bis 200 mm rund/quadratisch, normale Endmaße unter 0,5 mm, Zwischenmaße.
01 8115 Sonderendmaß 19,70
Sonderendmaße (runde/quadratische Endmaße, Endmaße < 0,5 mm, Endmaße mit Zwischenmaß)Prüfungsrichtlinie: DAkkS-Kalibrierung nach DKD-R 4-3, Blatt 3.1; ANSI-ASME B 89.1, 9 MMessumfang: Sichtprüfung, Nacharbeit, Ebenheitsprüfung mit Planglas. Messzyklus in Abhängigkeit von der Bauform. Endmaß 0,5 bis 100 mm rund/quadratisch.Hinweis: Optionen 2 + 3 auf Anfrage.
Sonderendmaße (Option 1) (runde/quadratische Endmaße, mit Bohrung bis 100 mm)
01 8105 DAkkS SonderendmaßMessunsicherheit U = 0,1 + 0,5 × 10−6 × L 35,60
VDI-Kalibrierung: Parallelendmaße aus Stahl/Keramik/Hartmetall (Wolframcarbid) DAkkS-Kalibrierung: Parallelendmaße aus Stahl/Keramik/Hartmetall (Wolframcarbid)
alle Genauigkeiten 100 – 150
01 8015 Endmaß 100 bis 150 mm 31,–
alle Genauigkeiten 100 – 150
01 8075 Endmaß 100 bis 150 mm 25,30
alle Genauigkeiten 100 – 150
01 7975 Endmaß 100 bis 150 mm 21,70
Option 1 wird angewendet, wenn uns bei der Beauftragung bzw. auf dem Lieferschein keine andere Information vorliegt. Option 1 wird angewendet, wenn uns bei der Beauftragung bzw. auf dem Lieferschein keine andere Information vorliegt.
Hinweis Hinweis
Perschmann Calibration GmbH ist akkreditiert für dimensionelle Messgrößen, mechanische Messgrößen, elektrische Messgrößen, Zeit und Frequenz, thermodynamische Messgrößen
Genauigkeit: DIN 2269.Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 4.2 „Ü“. DKD-R 4-3, Blatt 4.1, 0,17 > 20 mm.Hinweis: Option 1: Durchmesser in drei Ebenen und um 90 Grad gedreht. Ab 0,17 mm, Rundheit ab 2 mm. Weitere Optionen auf Anfrage. Satz: Standard-Satz mit Standard-Abstufungen.
01 8595 DAkkSGut- oder Ausschusslehrdorn (Option 1) 78,50 88,50
01 8455 DAkkSGut- oder Ausschusslehrdorn (Option 2) 58,– 68,50
01 8775 DAkkSGut- oder Ausschusslehrdorn (Option 3) 30,80 41,40
01 9655 DAkkSGut- oder Ausschusslehrdorn (Option 4) 16,– 25,80
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 4.1 „Ü“. DKD-R 4-3, Blatt 4.1.Hinweis: ø-Bestimmung für Lehren (Option 1, Option 2, Option 3 auf Anfrage). Preis ab 1 mm. DAkkS/Option 1: Geradheit/Parallität ist nur bis zu einer Strecke von 30 mm möglich.
Prüfungsrichtlinie: Ermittlung der Arbeitsmaße mit Gewindeeinstelllehren inklusive Justierung. In Anlehnung an VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 19.1 „Ü“ für metrische und andere Gewindearten.Hinweis: Gegebenenfalls zuzüglich Kosten für Sonderreinigung (z. B. bei festsitzenden Rollen), siehe Nr. 018965. Senden Sie bitte auch die dazugehörenden Einstelllehren mit (ab M1).
Gewinde-Grenzrollenrachenlehren
Die Kalibrieroption, die vor Einführung der unterschiedlichen Kalibrieroptionen für die Überwachung genutzt wurde. Ohne weitere Informationen auf dem Lieferschein wird die entsprechende Werkskalibrierung durchgeführt beziehungs-weise die von uns bei der vorigen Kalibrierung durchgeführte Option, falls vorhanden.
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 4.1 „Ü“. DKD-R 4-3, Blatt 4.1.Hinweis: ø-Bestimmung für Lehren (Option 1, Option 2, Option 3 auf Anfrage). Preis ab 1 mm. DAkkS/Option 1: Geradheit/Parallität ist nur bis zu einer Strecke von 30 mm möglich.
01 8655 DAkkS Prüfstift nur Ø (Option 1) 17,10 20,90
Standard
alle Genauigkeiten Satz
01 8395 Prüfstift im Satz ab 10 Stk. Ø (Option 1) 3,75
alle Genauigkeiten Satz
01 9755 DAkkS Prüfstift im Satz ab 10 Stk. nur Ø (Option 1) 6,40
Größe = maximales Nennmaß mm 5 – 100 170
01 8215 DAkkS Grenzrachenlehre 26,– 39,–
Perschmann Calibration GmbH ist akkreditiert für dimensionelle Messgrößen, mechanische Messgrößen, elektrische Messgrößen, Zeit und Frequenz, thermodynamische Messgrößen
Metrische ISO-Gewinde, Rohrgewinde, UST-Gewinde, Withworth-Gewinde, Einsatzgewinde.Trapez-, Rund- und Sägengewinde: nur VDI-Option 1. Keine DAkkS-Kalibrierung möglich.Hinweis: Weitere Gewindetypen und Sondergewinde auf Anfrage.
zylindrische Gewindelehren kegelige Lehren
Größe = maximaler Ø (ab M1, Steigung ab 0,2) mm 60 100 200 300
Größe = maximaler Ø (ab M3, Steigung ab 0,5) mm 150
01 9085 Gewinde-Lehrring (Option 2) 31,60
01 9095 Gewinde-Lehrring (Option 3) 33,60
01 9105 Gewinde-Lehrring (Option 4) 39,80
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 4.9 „Ü“; DKD-R 4-3, Blatt 4.9.Hinweis: bis max. 20 kg
Gewinde-Lehrringe
Prüfungsrichtlinie: Entsprechend Ausführung.
Prüfungsrichtlinie: In Anlehung an DKD-R 4-3, Blatt 4.9.Hinweis: Weitere Größen auf Anfrage.
Kegelige Gewinde-Lehrringe
Größe = maximaler Ø (ab 10 mm) mm 20 100
01 8645 Kegeliger Gewinde-Lehrring 26,50 49,–
Größe = maximaler Ø (ab 10 mm) mm 100
01 9645 DAkkS Kegeliger Gewinde-Lehrring 36,70
Beschreibung: Gr. 50; 100 – Durchmesser und Kegelwinkel.Ausführung: Gr. 50/A; 100/A; 200/A – Mit Absatz oder Marke.Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 4.12 „Ü“. Hinweis: Preise für Kegeldorne mit Skala auf Anfrage.
Beschreibung: Gr. 50; 100 – Durchmesser und Kegelwinkel.Ausführung: Gr. 50/A; 100/A; 200/A – Mit Absatz oder Marke.Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 4.12 „Ü“.
Ausführung: Einseitig. Größen mit .../2 sind zweiseitig.Prüfungsrichtlinie: DIN EN ISO 6789 – 2.Messbereich: Der niedrigste akkreditierte Messwert beträgt 1 Nm.Hinweis: Bei Drehmomentschlüsseln mit Passwort-Schutz bitte Passwort mitsenden.
Hinweis: Typprüfung gemäß neuer DIN EN ISO 6789-2, falls erforderlich.
Drehmoment-Typprüfung
Größe = maximales Drehmoment Nm 1000 1000/2
01 8835 DAkkS Drehmomentschlüssel 135,– 218,–
Größe = Typ Typ
01 9125 Typprüfung 71,–
Ausführung: Gr. 1000 – Einseitig. Gr 1000/2 – Zweiseitig.Prüfungsrichtlinie: DKD-R 3-8.Messbereich: Der niedrigste akkreditierte Messwert beträgt 4 Nm.Hinweis: Bitte elektronische Drehmomentprüfgeräte/Messwertgeber als vollständige Messkette (Anzeigegerät, Sensor, Netzteil) zusenden. Statische Prüfung.
Bei der Justage wird der Schlüssel neu eingestellt. Die Kalibrierwerte vor der Justage und nach der Justage sind vollständig auf dem Kalibrierschein abgebildet.
Kalibriereinrichtungen für Drehmomentschraubwerkzeuge, Drehmomentschlüsselprüfgeräte
Größe = maximales Drehmoment Nm 1000
01 8845 DAkkS Drehmomentprüfgerät 203,–
Größe = maximales Drehmoment Nm 1000/2
01 8845 DAkkS Drehmomentprüfgerät 275,–
01 8885 Justage Drehmomentschlüssel 12,80
Drehmoment, Waagen, Gewichte
Prüfungsrichtlinie: In Anlehnung an OIML.Gewichte
Größe = maximales Gewicht (Klasse M) kg 20
01 1435 Gewicht (Teilung ≥ 1 g) 32,–
Prüfungsrichtlinie: Werkskalibrierung: in Anlehnung an DKD-R 7-2. DAkkS-Kalibrierung: DKD-R 7-2.Hinweis: Bei Hängewaagen bitte Aufhängeösen und Lasthaken mitsenden. Bei elektronischen Geräten bitte das Netzteil mitsenden. Bei elektronischen Waagen bitte Handbuch/Bedienungsanleitung mitsenden. Mehrteilungswaagen: Preis je Skala. Bitte geben Sie bei DAkkS-Kalibrierungen Höhe über NN, Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Einsatzbereich mit an.
01 8875Dosenfederwaage bis 5 kg/50 N Hülsenfederwaage ab 10 g (nur Zug) bis 200 kg/2000 N
52,50
Bitte mitsenden:
NetzteilAusführung: 01 8865 – Einseitig. Größen mit .../2 sind zweiseitig.Prüfungsrichtlinie: In Anlehnung an DKD-R 3-8; in Anlehnung an DIN 51309.Hinweis: Bitte elektronische Drehmomentprüfgeräte/Messwertgeber als vollständige Messkette (Anzeigegerät, Sensor, Netzteil) zusenden. Bei Drehmomentprüfgeräten < 20 Nm bitte in der Bestellung angeben, ob Sie damit Drehmomentschlüssel oder Schraubendreher prüfen. Ohne weitere Information kalibrieren wir für die Nutzung zur Drehmomentschlüssel-Prüfung. Statische Prüfung. 01 8889 – Reparatur bis 50 % vom Neupreis.
01 8888Reparaturabwicklung- Reparatur mit Kostenvoranschlag- Bearbeitungspauschale (entfällt bei Auftragsvergabe)
34,10
Bitte mitsenden:
Netzteil und Anzeigegerät
Neue Norm:
DIN EN ISO 6789 – 2
Bitte mitsenden:
Netzteil und Anzeigegerät
Perschmann Calibration GmbH ist akkreditiert für dimensionelle Messgrößen, mechanische Messgrößen, elektrische Messgrößen, Zeit und Frequenz, thermodynamische Messgrößen
Prüfungsrichtlinie: Entsprechend Herstellerdokumentation und Perschmann Calibration Verfahrensanweisung.
Schallpegelmesser
Hinweis: Bitte senden Sie uns die Druckmessgeräte einschließlich Zubehör.
Zur Kalibrierung benötigte technische Daten: - Druckmedium (Öl, Wasser, Luft oder Stickstoff) - Anschlussbedingungen
Zusätzlich bei elektronischen Druckumformern: - Versorgungsspannung - Ausgangssignal
Preis gilt für einen Anschluss, weitere auf Anfrage.Bei starker Verschmutzung wird eine Sonderreinigung berechnet (siehe Artikel Nr.: 01 9941, Seite 47).
Ausführung: Thermoelement Typ J, K, N, R, S, T = −200 °C bis + 1300 °C; Typ PT100 = −100 °C bis + 800 °C.Prüfungsrichtlinie: Spannungs- bzw. Widerstandssimulator gemäß DKD-R 5-5 bzw. Herstellerspezifikation.Hinweis: Bitte weisen Sie in der Bestellung darauf hin, wenn bei Messketten das Anzeigegerät separat kalibriert werden soll. Preis gilt jeweils je Typ für einen Kanal.
Ausführung: Bei Eintauch-/Luftfühlern: 5 vorgegebene Messpunkte, 10 °C bis 195 °C. Bei Oberflächenfühlern: 5 vorgegebene Messpunkte, 35 °C bis 160 °C. Prüfung: Entsprechend VDI/VDE 3511 Blatt 2; Akkreditierter Bereich: −25 °C bis + 500 °C; DKD-R 5-1/5-3.Hinweis: Zur Kalibrierung ist die Mitlieferung der technischen Daten durch den Kunden unbedingt erforderlich
(Messbereich, Toleranzen, Fühlerart). Ohne Bereitstellung der technischen Daten kann ggf. keine Bewertung durchgeführt werden.
Prüfungsrichtlinie: Entsprechend DIN EN 837-1 und 837-3 und DKD-R 6-1.
Druckmessgeräte
Kalibrieroptionen je Medium, Messbereichs-angaben in bar
Messbereich
Medium Druck DAkkS DIN
Öl Relativ 1 bis 800 0 bis 1600
Wasser Relativ – 0 bis 1600
Stickstoff /Luft Absolut – 0 bis 101
Relativ 1 bis 30 -1 bis 100
Bitte mitsenden:
Netzteil und Zubehörteile,
Passwort (falls erforderlich)Info zu Druckmedium
erforderlich:
Öl, Wasser, Luft, Stickstoff
Perschmann Calibration GmbH ist akkreditiert für dimensionelle Messgrößen, mechanische Messgrößen, elektrische Messgrößen, Zeit und Frequenz, thermodynamische Messgrößen
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ/DKD 2622, Blatt 3 bzw. Herstellerspezifikation.Hinweis: Die DKD-Richtlinie und Werkskalibrierungsrichtlinie sind inhaltlich identisch. Ist das
Labor bei der Durchführung einer DAkkS-Kalibrierung für einen Teilbereich nicht akkre-ditiert, dann werden die Messwerte außerhalb des akkreditierten Bereichs im Protokoll mit einer Raute optisch gekennzeichnet. Das entspricht der Standard-Prozedur bei der Kalibrierung elektrischer Messmittel. Multimeter mit Temperaturfühler werden per Temperatur-Simulation kalibriert (elektrisches Ein- und Ausgangssignal), der Fühler muss nicht bei dem Gerät dabei sein.
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ/DKD 2622, Blatt 3.Hinweis: Stromzangen mit DMM-Funktion und Leistungs- und Phasenwinkelmesser auf Anfrage. Preis gilt bei vorhandener Spezifikation.
Stromzangen (bis 1000 V/1000 A, AC/DC)
Größe = Anzahl Kanäle 2 3 4
01 6305 Analoge und digitale Oszilloskope 76,– 87,– 97,50
Prüfungsrichtlinie: Entsprechend VDI/VDE/DGQ/DKD 2622, Blatt 4 (Entwurf) bzw. Herstellersdokumentation.
Oszilloskope (bis 1 GHz)
01 6605 Drehzahlmesser, Stroboskop 88,50
01 6835 DAkkS Drehzahlmesser 100,–
Prüfungsrichtlinie: Kalibrierung mit Verfahren der elektrischen Simulation (Drehzahlmesser, Direktanregung) und Frequenzmessung (Stroboskope) entsprechend Herstellerdokumentation und Perschmann Calibration Verfahrensanweisung.
Drehzahlmesser und Stroboskope
elektrische und weitere Messgrößen
Größe = Typ STANDARD SPEZIAL
01 9925 Sicherungswechsel 18,70 35,10
Ausführung: Gr. STANDARD – Austausch einer Standard-Sicherung. Gr. SPEZIAL – Austausch einer Spezial-Sicherung (Superflinke).
Austausch von Sicherungen
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ/DKD 2622, Blatt 9.1 bzw. Herstellerspezifikation.
Geräte zur Feststellung der elektrischen Sicherheit
01 7385 Multitester 76,–
01 7875 Spannungsprüfer/Drehfeldmesser 56,–
01 7945 Schutzleiterprüfgerät bis 20 A 48,30
01 6865 Erdungsmessgerät 54,–
01 7915 DIN VDE Prüfgerät (0701-0702, 0751, 0100) 76,–
01 6855 Isolationsprüfgerät bis 1000 V 74,50
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ/DKD 2622, Blatt 1, 3, 8 und 9.1, Herstellerrichtlinie bzw. Perschmann Calibration Verfahrensanweisung.Hinweis: Bis maximal 4 Nachkommastellen.
Strom, Spannung und Widerstand
01 7705 Analog-Multimeter 54,–
01 7315 Spannungs- und Stromkalibrator, Prozessmeter 65,–
01 7415 DAkkS Spannungs- und Stromkalibrator, Prozessmeter 85,–
Hinweis: Bis Tasterspitzengröße 5 µm. Weitere Modelle auf Anfrage.
Rauheitsmessgeräte
01 6295 Rauheitsmessgerät 181,–
Prüfungsrichtlinie: VDI/VDE/DGQ 2618, BLatt 16.1 „Ü“ und Herstellerangabe.Hinweis: 01 4505 – Ohne Prüfung von Rechtwinkligkeits- und Geradheitsabweichung. 01 4505 Gr. 1000 – Bis maximal 800 mm Einbaumaßstab. 01 3905 – Eine DAkkS/DKD-Kalibrierung ist nur bei kalibrierter Messplatte und
im klimatisierten Bereich möglich. Ohne Prüfung von Rechtwinkligkeits- und Geradheitsabweichung.
Ausführung: Einseitig, zweiseitigPrüfungsrichtlinie: DIN EN ISO 6789-2.
Ausführung: EinseitigPrüfungsrichtlinie: DIN EN ISO 6789-2.
Ausführung: ZweiseitigPrüfungsrichtlinie: DIN EN ISO 6789-2.
Zusatzkosten für die Drehmoment-Kalibrierung vor Ort
Bei der Justage wird der Schlüssel neu eingestellt. Die Kalibrierwerte vor der Justage und nach der Justage sind vollständig auf dem Kalibrierschein abgebildet.
Drehmomentschlüssel
Drehmomentschraubendreher
Größe = maximales Drehmoment Nm 1000-D 1000/2-D
01 8835 DAkkS Drehmomentschlüssel 141,– 208,–
Größe = maximales Drehmoment Nm 0,02 – 10–D
01 8825 Drehmomentschraubendreher 60,50
Größe = maximales Drehmoment Nm 0,02 – 10/2D
01 8825 Drehmomentschraubendreher 87,–
01 8907 DFahrtkosten je Kilometer (inkl. Fahrtzeit, Spesen, Auto) bei Wunschtermin
1,50
01 8908 DFahrtkosten je Kilometer (inkl. Fahrtzeit, Spesen, Auto) bei Terminkoordination durch uns
1,15
01 8885 D Justage Drehmoment vor Ort 12,80
Größe = maximales Drehmoment Nm 400/2-D 1000/2-D
01 8825 Drehmomentschlüssel 84,50 108,–
Größe = maximales Drehmoment Nm 400-D 1000-D
01 8825 Drehmomentschlüssel 56,– 70,–
Hinweis: Mindestauftragswert: 600,– Euro An- und Abfahrtspauschale mindestens 149,− Euro
Kalibrierservice vor OrtAkkreditiert vor Ort für− Mikroskope− Projektoren− Hartgesteinplatten− Höhenmessgeräte− Waagen– Drehmomentschlüssel/-schraubendreher
Höchste Qualität bei kürzester Ausfallzeit!
Kalibrierservice vor Ort
schnell - einfach - auditsicher: Kalibrieren vor Ort
KALIBRIERSCHEINEUND ABSCHLUSSDas Ergebnis der Kalibrierung erhalten Sie unmittelbar nach der Kalibrierung im Abschlussgespräch.
Die Kalibrierscheine erhalten Sie von uns in den Folgetagen schriftlich oder per PDF.
IHR VORTEIL Ihre Geräte werden in unsere Prüf-mittelüberwachung übernommen.
Spätestens zwei Monate vor Ablauf Ihres Prüfintervalls melden wir uns bei Ihnen und stimmen den Bedarf mit Ihnen ab. Sollte kein Prüfintervall vorgegeben sein, melden wir uns im Folgejahr.
So unterstützen wir Sie dabei, dass Ihre Messmittel immer auditsicher kalibriert sind.
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Wir kommen zu Ihnen!
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KALIBRIEREN VOR ORT
www.perschmann-calibration.de46 47
Sicherer Transport Ihrer MessmittelNutzen Sie unsere Versandboxen für die Abholung Ihre Ware!
www.perschmann-calibration.de
1. PeCal-Transportbox anfordern Telefonisch: + 49 5307 933-200 E-Mail: [email protected] Für die Nutzungsdauer der Leihbox werden Ihnen einmalig
45,80 Euro berechnet.
2. Abholung der Messmittel zur Rekalibrierung anmelden Nutzen Sie ganz einfach das Online-Abholportal von DHL über
den Link auf unserer Homepage: www.pecal.de/abholservice
3. Abholung am Folgetag DHL kommt am Folgetag mit einem Versand-Aufkleber zu
Ihnen. Die Abrechnung für die Leihbox und die Abholung erfolgt nach dem Rückversand der Ware mit der Rechnung für die Rekalibrierung. Je Packstück bis 30 kg werden für die Abholung 9,95 Euro berechnet.
Zusatzleistungen und Lohnmessung
Sicherer Transport Sicherer Transport Sicherer Transport
01 8945 Lasersignierung von Ident-Nummern/Texten auf Messmittel/Erstbeschriftung 5,10
01 9998 ohne Lasersignierung von Texten auf Messmitteln ohne anschließende Kalibrierung 7,35
01 9997 Ändern der Ident-Nummer inklusive Signieren, unkenntlich machen der alten Nummer und Datenbankanpassung 9,35
01 8815 Lasersignierung von Logos, Datamatrixcode 6,90
01 9255 Programmierkosten für Logoerstellung 27,40
01 8985 Nennmaßänderung inklusive Gravur 6,90
Kalibrierung: Kalibrierung Sonderlehren gemäß Zeichnung, Messunsicherheiten ≥ 1,2 μm im KMG-Bereich. Hinweis: Bei umfangreichen Anfragen können Angebotskosten entstehen, die bei Auftragserteilung gutgeschrieben werden.
Kalibrierung Sonderlehren
01 7205 Stundensatz Messmaschine 134,–
01 7285 Stundensatz Handmessung 100,–
Ausführung: Einpflegen und Aktualisierung von Zusatzinformationen wie Kostenstelle, Lagerort, Abteilung, Import von Daten in Messmittelverwaltungssoftware, etc.
Zusatzleistungen
01 9305 Stammdatenpfl ege je Messmittel 1,05
Reinigung, Reparatur, Instandsetzung
01 8995 Alte Ident-Nummer entfernen/unkenntlich machen 6,60
01 8955 Versiegelung durch Schmelztauchen, ab 200 mm Durchmesser doppelte Berechnung (nur bei Bewertung "einsatzfähig" oder "bedingt einsatzfähig") 5,–
01 8965 Sonderreinigung bei starker Verschmutzung 8,25
01 8975 Messkrafteinstellung bei Bügel- und Innenmessschrauben 5,10
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Perschmann Calibration GmbH
AGB Datenschutz
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (§ 310 I 1 BGB) Anwendung.
§ 1 Geltungsbereich und Datenschutz
(1) Allen Liefergeschäften, Vereinbarungen und Angeboten im kaufmännischen Geschäftsverkehr liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde, auch wenn wir uns zukünftig nicht mehr ausdrücklich auf sie berufen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die nachfolgenden Bedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn unser Kunde seine eigenen, von diesen Bedingungen abweichende AGB mitgeteilt oder auf Schriftstücken überreicht hat. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung werden diese nicht Vertragsinhalt.
(2) Sämtliche im Rahmen der Registrierung oder Bestellung erfassten Kundendaten werden von uns gespeichert und zum Zwecke der Bestellabwicklung und Kundenbetreuung weiterverarbeitet. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gem. Artikel 12 ff. der EU-DSGVO.
Im übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutz-bestimmungen.
§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
(1) Angaben im Katalog, in den elektronischen Medien sowie auch sonstigen Datenträgern sind freibleibend. Sie stellen kein bindendes Angebot dar. Aufgrund der Marktgegebenheiten müssen wir uns im Übrigen vorbehalten, während der Gültigkeitsdauer eines Kataloges Leistungen und Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie Produkt- und Leistungseigenschaften zu ändern.
(2) Die in Katalogen, auf Datenträgern, in den elektronischen Medien und sonstigen Werbeaussendungen enthaltenen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten sowie in Bezug genommenen E-, DIN-, VDE-Normen oder –Daten stellen keine Garantien oder Zusicherungen, sondern lediglich Beschaffenheitsangaben dar, die bis zum Zustandekommen des Vertrages jederzeit berichtigt werden können. In Angeboten enthaltene technische Angaben verstehen sich lediglich als Information zur Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung.
(3) An unseren Katalogen, auch an Datenträgern und elektronischen Medien, und sonstigen Verkaufsunterlagen behalten wir uns das gesetzliche Urheberrecht und (außer an sonstigen Werbesendungen) auch das Eigentum vor; sie dürfen (außer sonstige Werbesendungen) Dritten nicht überlassen werden. Sämtliche Nutzungen bezüglich der genannten Unterlagen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
(4) Die Bestellung des Kunden ist für diesen ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung durch Auftragsbestätigung in Textform annehmen. Eine Annahme des Angebots stellt es auch dar, wenn wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bearbeitete/kalibrierte Ware zusenden.
§ 2a Zustand der Ware
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die uns zugesandte Ware (Messmittel) nicht gesundheitsgefährdend oder mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (Kontaminationen) behaftet ist.
(2) Sollten notwendige Prüfungen zur elektrischen Sicherheit kundenseitig nicht erbracht oder die Ware nicht entsprechend gekennzeichnet sein, so behalten wir uns eine entsprechende Überprüfung vor. Wir sind berechtigt, den mit dieser Überprüfung verbundenen Aufwand abzurechnen.
§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen
(1) Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die Nettopreise, die am Tag der Bestellung in unseren neuesten Katalogen und Preislisten angegeben sind, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einem Auftragswert unter 100,00 Euro netto berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 42,80 Euro. Kataloge und Preislisten können in unseren Geschäftsräumen eingesehen oder über uns kostenfrei angefordert werden.
(2) Unsere Rechnungen sind ausnahmslos 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei verspätetem Zahlungseingang gilt der gesetzliche Verzugszinssatz (§ 288 BGB). Ab der 1. Mahnung berechnen wir pro Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 15 € zzgl. der gesetzlichen USt.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
(4) Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, behalten wir uns das Recht vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse anzunehmen. Wir werden den Kunden entsprechend zuvor darauf hinweisen.
§ 4 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
(1) Wir können Teillieferungen – dies gilt insbesondere für größere Aufträge – vornehmen, sofern dies für unseren Kunden nicht unzumutbar ist.
(2) Sofern wir Liefertermine oder Fristen angeben, verstehen diese sich als unverbindliche Information an den Kunden über den bei Vertragsschluss geschätzten Bearbeitungszeitraum.
(3) Hat der Kunde noch Handlungen vorzunehmen, Informationen beizubringen bzw. Voraussetzungen herbeizuführen, ohne die unsere Leistungen nicht erbracht werden können, verschiebt bzw. verlängert sich eine etwaig verbindlich vereinbarte Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum. Die Liefertermine sind für einen solchen Fall neu zu vereinbaren.
(4) Sind wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch Umstände höherer Gewalt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, wie z. B. Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen oder unvermeidbare Rohstoffverknappung sowie ähnliche nicht von uns zu vertretende Umstände gehindert, so sind wir für die Dauer dieser Störung von unserer Leistungspflicht befreit. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Bei einer Verzögerung um mehr als 4 Wochen ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Kunden sind für Umstände der vorgenannten Art ausgeschlossen. Jedoch sind auch die vertraglichen Verpflichtungen unseres Kunden für die Dauer der Störung suspendiert. Wir werden den Kunden von Beginn und Ende der vorstehenden Umstände höherer Gewalt im Sinne dieser Bestimmung umgehend in Kenntnis setzen und spätestens 6 Monate nach Beendigung der Störung den Nachweis erbringen, dass uns hieran kein Verschulden getroffen hat.
(5) Verzögert sich die Lieferung in Folge eines durch den Kunden zu vertretenden Umstandes, so ist dieser verpflichtet, alle uns dadurch entstehende Mehraufwendungen zu ersetzen.
§ 5 Gefahrübergang/Versand
(1) Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, sobald die Ware der mit der Versendung bestimmten Person übergeben wurde. Dies ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Kunden.
(2) Auf Wunsch des Kunden wird die Ware beim Transporteur gegen alle von diesem oder über diesen zu versichernden Risiken auf Kosten des Kunden versichert.
§ 6 Pfandrecht/Zurückbehaltungsrecht
(1) Wir erhalten gemäß § 647 BGB ein Pfandrecht an den uns zur Kalibrierung übergebenen Instrumente und Apparaturen des Kunden. Dieses Pfandrecht dient der Absicherung aller unserer Forderungen gegen den Kunden. Wir behalten uns an diesen Gegenständen die Verwertung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 1204 ff. BGB) vor.
(2) Ist ein Pfandrecht nach Abs. 1 nicht entstanden, so werden wir für den Fall des Zahlungsverzugs unseres Kunden ein Zurückbehaltungsrecht an dessen bei uns zur Kalibrierung überlassenen Gegenständen ausüben.
§ 7 Abholung/Transport
(1) Soweit die Lieferung der Ware nicht vereinbart ist, benachrichtigen wir den Kunden unmittelbar nach Erbringung der bei uns beauftragten Gewerke, dass die kalibrierten Gerätschaften zur Abholung bereitstehen.
(2) Auf Wunsch des Kunden werden wir die bei uns zur Kalibrierung überreichten Instrumente und Gerätschaften nach Fertigstellung unserer Leistungen und Gewerke an diesen per externen Kurierdienst auf Rechnung und Gefahr des Kunden versenden. Die Preise für die Kurierdienstversendung teilen wir auf Wunsch des Kunden bei Auftragserteilung mit.
§ 8 Messgenauigkeit
(1) Die Kalibrierungen im Labor erfolgen bei Labortemperatur. Die genaue Temperatur wird im Kalibrierschein dargestellt. Aufgrund des Einsatzes in anderen Temperaturbereichen können sich Abweichungen von der Kalibrierung ergeben. Der Grad der Abweichung hängt unter anderem von der Temperaturumgebung und von dem Gerätematerial/Gerätetyp ab.
(2) Das kalibrierte Instrument ist durch den Kunden mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, zu verwenden und zu transportieren, um die Messgenauigkeit zu erhalten.
§ 9 Rechte des Kunden bei Mängeln
(1) Im Falle von mangelhaft erbrachten Leistungen unsererseits stehen dem Kunden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu.
(2) Der Kunde hat Anspruch auf Nacherfüllung.
(3) Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit unseres Werkes ergeben, nur, wenn dies auf eine zumindest grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
(4) Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft eine Pflicht verletzen, die eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet oder eine Pflicht verletzt wird, die dem Vertrag das Gepräge gibt.
(5) Wir haften nur entsprechend unserem Verschuldensbeitrag (§ 254 BGB).
§ 10 Gesamthaftung
(1) Wir haften für alle sonstigen Schäden gleich welcher Art, insbesondere solche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen der Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, wenn sie auf eine zumindest grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Im Übrigen haften wir nicht.
(2) Die vorstehende Regelung findet keine Anwendung für vorhersehbare Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir soweit der Schaden vorhersehbar war. Unsere Haftung schließt nicht vorhersehbare Exzessrisiken nicht ein.
(3) Abs. 1 und 2 gelten nicht, sofern durch unsere schuldhafte Pflichtverletzung oder eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird oder eine Pflicht verletzt wird, die dem Vertrag das Gepräge gibt.
§ 11 Rücktritt
(1) Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
(2) Wir sind ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn unser Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt.
(3) Unser Rücktrittsrecht besteht ebenfalls für den Fall, dass unser Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht. Dies gilt auch für den Fall, dass unser Kunde objektiv kreditunwürdig ist und dadurch unser Werklohnanspruch gefährdet erscheint; dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde eine eidesstattliche Versicherung (Vermögensauskunft) abgegeben hat.
(4) Im Übrigen bestimmt sich das Rücktrittsrecht beider Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Rechtswahl/Gerichtsstand
(1) Für die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Braunschweig.
§ 13 Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für alle vertraglichen Pflichten vereinbaren die Parteien Braunschweig.
Nachfolgend möchten wir Sie mit diesen Informationspflichten i.S.d. Art. 13,14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Perschmann Calibration GmbH, sowie die Ihnen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ab dem 25. Mai 2018 zustehenden Rechten als betroffene Person informieren.
Für unseren Datenschutzbeauftragten verweisen wir auf unsere Homepage: https://www.perschmann-calibration.de/perschmann-gruppe/datenschutz/ und unsere E-Mail: [email protected]
Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung
Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO, des BDSG, sowie den einschlägigen bereichsspezifischen Gesetzen. Daher verarbeiten wir Ihre Daten nur, sofern eine vertragliche Grundlage hierfür besteht, Sie uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten erteilt haben oder ein Gesetz die Verarbeitung Ihrer Daten erlaubt bzw. uns dazu verpflichtet.
Datenverarbeitung zum Zweck der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten, die Sie uns im Rahmen einer Bestellung oder einer Kontaktaufnahme (z. B. telefonisch oder per E-Mail) bereitstellen. Wir verwenden Ihre Daten zur Bestell- und Auftragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer dazugehörigen Anfragen.
Datenverarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
Wir verarbeiten Ihre Daten soweit Sie hierfür uns eine ausdrückliche Einwilligung erteilt haben. In diesen Fällen stellen wir Ihnen im Rahmen des Einwilligungsverfahrens zusätzliche datenschutzrechtliche Informationen gesondert zur Verfügung. Ihre Einwilligungen können Sie jederzeit unter den oben genannten Kontaktdaten widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung erfolgt für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.
Datenverarbeitung aus berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Wir verarbeiten Ihre Daten darüber hinaus, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der berechtigten Interessen eines Dritten erforderlich ist. Zu den von uns durchgeführten Verarbeitungen aufgrund eines berechtigten Interesses zählen dabei regelmäßig die Direktwerbung im Zusammenhang mit unseren Produkten und Dienstleistungen, Maßnahmen zur Verbesserung des Service, Markt- und Meinungsforschungen durchzuführen, bzw. von Markt- und Meinungsforschungsinstituten durchführen zu lassen und Ihre Daten anonymisiert zu Analysezwecken und Statistiken zu verwenden.
Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
Wir verarbeiten Ihre Daten zudem sofern dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir unterliegen, erforderlich ist. Zu den von uns zu erfüllenden Verpflichtungen zählen dabei insbesondere die steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ein Teil Ihrer personenbezogenen Daten werden an anderen internen Stellen bzw. Abteilungen der Perschmann Calibration GmbH, die am Prozess beteiligt sind, sowie an beteiligte Unternehmen weitergegeben. Die beteiligten Unternehmen finden Sie unter: https://www.perschmann-calibration.de/perschmann-gruppe/
Im Rahmen der Vertragserfüllung und Beauftragung bedienen wir uns ggf. an Dienstleistern für die Herstellung von Werkzeugen, Arbeitskleidung, Verbrauchsmaterial und Bonitätsprüfungen, für das Forderungsmanagement. Soweit zur Lieferung bestellter Waren erforderlich, geben wir Ihre Daten an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter.
Unsere externen Dienstleister, sowie unsere verbundenen Unternehmen die in unserem Auftrag eine Datenverarbeitung durchführen sind nach Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet, die personenbezogenen Daten nach geltenden Vorschriften zu behandeln.
Weiterhin stellen wir ggf. den Behörden Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung, wenn dies im Rahmen unserer gesetzlichen Mitteilungspflichten erforderlich ist.
Datenquellen
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Kunden erhalten. Weiterhin verarbeiten wir auch personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen, z.B. aus Schuldnerverzeichnissen, Handels- und Vereinsregistern, der Presse und dem Internet, zulässigerweise gewinnen dürfen. Außerdem nutzen wir personenbezogene Daten, die wir von Dritten, z.B. Auskunfteien oder Städten und Gemeinden erhalten.
Datenübermittlung in ein Drittland
Grundsätzlich übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten nicht in ein Drittland oder an eine internationale Organisation außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Sollten wir in Einzelfällen eine solche Übermittlung vornehmen, so geschieht dies nur in jene Drittländer, für die ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt oder deren Datenschutzniveau durch geeignete oder angemessene Garantien (z.B. Binding Corporate Rules oder EU-Standardvertragsklauseln) bestätigt wurde.
Dauer der Datenspeicherung
Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert und darüber hinaus, soweit noch Ansprüche bestehen oder anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder gesetzliche Rechtfertigungsgründe bestehen.
Rechte der betroffenen Person
Als betroffene Person haben Sie gemäß Art. 15 ff. DSGVO folgende Rechte: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung oder Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und ein Widerrufsrecht bei einer erteilten Einwilligung.
Datenschutz-Aufsichtsbehörde
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde über unsere Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten zu beschweren. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
0 mm bis 25 mm, Skalenteilung 0,001 mm:Größe DIN 863-1 (02.2017)Spezifikation :
Kalibrierverfahren :
Darstellung der Bewertung/Entscheidungsregel
U = erweiterte Messunsicherheit
Messwerte innerhalb des Spezifikationsbereichs im Unsicherheitsbereich / bedingt einsatzfähig
Messwerte außerhalb des Spezifikationsbereichs im Unsicherheitsbereich / bedingt einsatzfähig
UTUT/OT = untere/obere Toleranzgrenze
*Die Messpunktlage ist eine Information für den Kunden zur Beurteilung der Kalibrierung. Bei der Anwendung einer Entscheidungsregel wird die Messpunktlage in die Bewertung einbezogen.
+ U
Messwerte im Nichtkonformitätsbereich / nicht einsatzfähig
+ U - U - UOT
Messwerte im Konformitätsbereich / einsatzfähig
Bewertung = Bewertung der Kalibrierung auf Basis der hier dargestellten Entscheidungsregel
+ U+ U - U - U
Entscheidungsregel: P WERK 17025 01
Ort der Kalibrierung: Labor Hauptstraße 46d 38110 Braunschweig
Bitte markieren Sie hier die Messmittel, die nach der
Kalibrierung speziell mit Wachsmasse konserviert
werden sollen.
DAkkS-Kalibrierung1
Bitte markieren Sie hier die Messmittel, für die eine
DAkkS-Kalibrierung durchgeführt werden soll. Ohne diese
Markierung wird eine Werkskalibrierung ausgeführt.
Weitere Informationen zu den Dienstleistungsoptionen
finden Sie im Kalibrierkatalog Seite 22–46.
Lieferschein-Formulare, auch zum Ausfüllen am Bildschirm, finden Sie im Downloadbereich unter www.perschmann-calibration.de
Bitte der Warensendung beilegen und nicht vorab senden.
Absender (Adresse)
Pos. Bezeichnung Mess-bereich
Bemerkungen (Kostenstellen etc.) / neue Ident.-Nr.
Intervall* (Monate)
Ansprechpartner*
Perschmann-Calibration-Kd-Nr.*
Telefon*
Fax / E-Mail
Best.-Nr.*
Zu den Bedingungen von Perschmann Calibration bestelle ich:
Datum/Unterschrift
Selbstabholung
Abwicklung beschleunigen/Fehler vermeiden:Die mit * gekennzeichneten Angaben sind für eine schnelle Abwicklung notwendig.
Versand durch Perschmann Calibration
Rücksendung* per:
Ident-Nr.*
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
Hinweis: 39,– Euro Bearbeitungspauschale bei Auftragswert unter 100,– Euro netto1 Diese Markierungen/Dienstleistungen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, siehe Katalogseite 47
Bemerkungen (Kostenstellen etc.) / neue Ident.-Nr.
Intervall* (Monate)
Datum/UnterschriftAbwicklung beschleunigen/Fehler vermeiden:Die mit * gekennzeichneten Angaben sind für eine schnelle Abwicklung notwendig.
Ident-Nr.*
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Hinweis: 39,– Euro Bearbeitungspauschale bei Auftragswert unter 100,– Euro netto1 Diese Markierungen/Dienstleistungen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden, siehe Katalogseite 47
Auditiertes QM-Systemgemäß:Auditiertes QM-Systemgemäß:gemäß:DIN EN ISO 9001gemäß:DIN EN ISO 9001DIN EN ISO 9001DIN EN ISO/IEC 17025DIN EN ISO 9001DIN EN ISO/IEC 17025DIN EN ISO/IEC 17025
P – WERK – 17025 – 03
P – DAKKS – 17025 – 03
Entscheidungsregeln Kalibrierkatalog
eu
wa
re
-ka
li (PeCal-ID-System bei der Bestellung mit angeben, Erklärung siehe Seite 16)
keine Prüfplakette: Bei der Bestellung mit angeben!
DAkkS-KalibrierungBitte markieren Sie hier die Messmittel, für die eine
DAkkS-Kalibrierung durchgeführt werden soll. Ohne diese
Markierung wird eine Werkskalibrierung ausgeführt.
Weitere Informationen zu den Dienstleistungsoptionen
finden Sie im Kalibrierkatalog Seite 22–46.Ein Service vonEin Service von
*Die Messpunktlage ist eine Information für den Kunden zur Beurteilung der Kalibrierung. Bei der Anwendung einer Entscheidungsregel wird die Messpunktlage in die Bewertung einbezogen.