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BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 1
BR - NEWSBETRIEBSRAT
LKH VILLACH
Ausgabe 78❘ Juni 2014
Aus dem InhaltHerzlich willkommen Seite
2Kindersommerferienaktion Seite 2Auf ein Wort Seite 3AK Wahl 2014
Seite 4KABEG KammerrätInnen Seite 5Brustkrebsvorsorge Seite 7
Begünstigt Behinderte, Verstärkung im BR Büro Seite 9Neue
Werbeträger und Angebote , Molden, Falkensteiner Seite 10Hätten Sie
gewusst Seite 11Businesscard Seite 12Kleinkindbetreuung und
Kinderbetreuung Seite 13Krankmeldung, Ausstellung Seite 14Gardaland
2014, Muttertag Seite 15Trödelmarkt Seite 16
Möge Ihnen der Sommer viele Sonnenstunden be-scheren und Sie
hoffentlich die Gelegenheit haben die-se auch zu nutzen. Sollte Ihr
Urlaubsziel in der Ferne sein - kommen Sie und die Ihren wieder
gesund und wohlbehalten nach Hause.
Im Namen des Betriebsrates wünschen wir Ihnen und Ih-rer Familie
sowie Freunden einen wunderschönen und einen erholsamen sowie
ge-lungenen Urlaub.
Junge und Junggebliebene genossen Gardaland bei Sonnenschein und
som-merlichen Temperaturen.
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Seite 2 BR - NEWS ❘ Ausgabe78/ Juni 2014
Herzlich willkommen!Wir haben neue
Kollegen bekommen:Reinhard Maier, Sonst. Personal, Pat.
Transp,
Jürgen Stuller, Sonst. Personal, Pat. Transp,
Drin. Berit Grabner, TÄ, UChir-Allg,
Margit Leeb, DGKS, Kdr/Jgd.KdrS-tat,
Dr. Alexander Skofitsch, TA, Kdr/Jgd.-Allg,
Katharina Dettelbacher, DGKS, Z-OP-Ortho,
Florian Wiegele, Radiologietech-nologe, UChir-Röntgen,
Drin. Susanne Pörnbacher, Ass. Ärztin, Gyn-Allg,
Markus Ruppnig, SHD Sonstige, Pat. Transp,
Dr. Hans-Dieter Hanschitz, Ass. Arzt, Med.Abt. Allg,
Claudia Ruppnig, Pfleghelferin, Neuro/P-Stat. C,
Martin Fugger, Radiologietechno-loge, UChir-Röntgen,
Markus Moser, Facharb, ZK,
Drin. Andreas Grabner, TA, Kdr/Jgd.-Allg,
Melissa Altziebler, Abtei-lungssekr, Med. Abt. Allg,
Eva-Maria Gruber, Abteilungsse-kr., MedGer.StatBer,
Nadja Telsnig, Abteilungssekr.,
Nico Mischitz, Handwerklicher Hilfsdienst, Z-OP,
Silvia Ragger, DGKS, Gyn-OP,
Melanie Oberluggauer, DGKS, Z-OP-Chir,
Franziska Umschaden, DGKS, Neuro/P-Stat.A8,
Summerlife for you
Für bd. Aktionen gibt es noch freie Plätze, Anmeldungen noch
möglich.Informationsmaterial erhalten Sie auch im BR-Büro.
Termine: 4. 8. - 8. 8. 201411. 8. - 15. 8. 2014Mo - Fr von 8h
-18h
Kindersommerferienaktionen
Ansuchen f. GÖD Zuschuss mit Kursbesuchsbestätigung im BR -
Büro.
Kontakt: Tel.: 0660/1581368 od. 0650/4519898 e-mail:
[email protected]
Summerlife wird, von Seiten des BR mit 80 e / Kind unterstützt.
Für alle Gewerkschaftsmitglieder: GÖD-Mitglieder können auch heuer
wieder um eine Unter-stützung von 40 e/1W., 80 e/2W. ansuchen.
Diese Möglichkeit haben wir für Summerlife und Fun with English mit
der GÖD Ktn. vereinbart.
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BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013
BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 3
Auf ein WortLiebe Kolleginnen und Kollegen!
ImpressumHerausgeber und Medieninha-ber: Gewerkschaft
öffentlicher Dienst Sektion 9 (Landesanstalten und Betriebe),
Bahnhofstraße 44, 9020 Klagenfurt. Für den Inhalt verantwortlich:
Betriebsratsvorsit-zender des LKH Villach, Karl Binder,
Nikolaigasse 43, 9500 Villach. Blattlinie: periodische Zeit-schrift
zur Information der Mitar-beiter des LKH Villach Redaktion und
Layout: Stv. Betriebsratsvor-sitzende Waltraud Rohrer Druck:
Druckerei ,Paul Gerin 9501 Villach Erscheinungsweise:
vierteljährlich und nach Bedarf zusätzlich.
Die Regentage werden sich hof-fentlich in den nächsten Wo-chen
dezimieren und der so von uns allen erhoffte Sommer möge sich bald
einstellen.
Ich hoffe, dass Sie in den nächs-ten Wochen Ihren geplanten
Er-holungsurlaub antreten können und mit Ihrer Familie schöne
Ur-laubstage im vertrauten Kreise verbringen werden. Anbei darf ich
die Hoffnung aussprechen, dass Sie wieder gesund und erholt aus dem
Urlaub zurück-kommen werden.
Derzeit sind wir mit dem Vor-stand der KABEG sowie der
Personalabteilung in Verhand-lungen für die „Rufbereitschaf-ten
NEU“, die wir hoffentlich bis Ende des Sommers auch zu einem
positiven Abschluss brin-gen werden. Wir gehen davon aus, dass wir
zukünftig für alle Berufsgruppen eine adäquate Bezahlung bei
Rufbereitschaften verhandeln und zum Abschluss bringen können.
Wie aus den Medien, aber auch aus dem Alltag bekannt, wer-den
zukünftig immer weniger Ärzte am Markt zur Verfügung stehen. Hier
ist der Betriebsrat, aber auch die Direktion und die KABEG bemüht,
neue Ver-handlungsschritte zu setzen, um diesen Zustand verbessern
zu können. Es wird jedoch noch eine Weile dauern, bis spürba-re
Schritte für die KollegInnen nachvollziehbar sein werden.
Seit wenigen Wochen haben wir auch die Wäschezuteilung NEU auf
den Stationen, hier ist vor allem aufgefallen, das zwar noch kleine
„Hoppalas“ am
Anfang da sind, aber im Großen und Ganzen, anhand des Feed-backs
an den Betriebsrat, kann man festhalten, dass der Betrieb positiver
angelaufen ist als ge-dacht . In den nächsten Wochen wird wieder
unsere Kinderbetreuung „Summerlife“ so wie jedes Jahr
stattfinden.
Wir haben aus den letzten Jahren die Erfahrung gemacht, dass es
sehr positiv angenommen wird und wir werden auch weiterhin bemüht
sein - diesen Service zu erhalten, sowie eventell zu
ver-bessern.
Auch die Reise ins Gardaland war wieder geprägt von vielen
lachenden Kinderaugen und be-stätigt unseren Einsatz für diese
Fahrt. Es würde mich sehr freuen, wenn der Betriebsrat im Sommer
bei seinen Reisen oder anderen Ver-anstaltungen einige KollegInnen
treffen würde, um einen Mei-nungsaustausch fernab vom Be-rufsstress
zu ermöglichen.
Ich darf Ihnen viel Spass beim Le-sen dieser Ausgabe
wünschen
und verbleibemit allerbesten Grüßen
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Seite 4 BR - NEWS ❘ Ausgabe78/ Juni 2014
Die Arbeiterkammerwahl wurde am LKH Villach in der Zeit vom 4. -
6.3.2014 abgehalten. An dieser Stel-le nochmals herzlichen Dank an
alle, welche sich beteiligt haben. Danke auch, dass Sie der FSG so
großes Ver-trauen geschenkt haben. Es war ganz wichtig an dieser
Wahl zu zeigen, dass die ArbeitnehmerIn-nenvertretung in der AK
wichtig ist. Dieses Ergebnis spiegelt sich dann auch wider, wenn es
um die Beset-zung in den Selbstverwaltungen wie Sozial- und
Pensionsversiche-rung u.s.w. geht. Aus diesem Grun-de möchte ich
Ihnen die AK in ihrer neuen Zusammensetzung vorstellen.
Die AK Wahlen endeten in Kärnten mit 12.3. und die HWK
ermittelte das vorläufige Endergebnis.
Am 17.3. wurde das Endergebnis, nach Einrechnung noch
fristgerecht nachgereichten Wahlkartenstim-men, festgestellt. Zur
Wahl 2014 traten in Kärnten fünf Fraktionen an.Die FSG = Fraktion
sozialdemokrati-scher GerwerkschafterInnen. Das BZÖ = Bündnis
Zukunft Öster-reich. Der ÖAAB = Österreichischer Arbei-ter- und
Angestellten Bund. Die Grünen/UL = Gewerkschafte-rinnen der Grünen
Fraktion und Un-abhängige Liste. Die FPÖ/FA = Freiheitliche Partei
Ö, FA Freiheitliche ArbeitnehmerInnen.
Das Ergebnis der Wahl spiegelt sich in der Besetzung der
einzelnen Gre-mien wider.
Die Gremien sind:Der AK Präsident, der Vorstand und die
Vollversammlung.
Die Kandidaten wurden von den je-weiligen Fachgewerkschaften und
Fraktionen nominiert. Die Größe der Gewerkschaften spiegelt sich in
der Anzahl der einzelnen Personen in den Gremien wieder.
Am 24.April wurden in der Konstitu-ierenden Vollversammlung der
Prä-sident, die Vizepräsidenten und der Vorstand einstimmig von den
Kam-merrätInnen gewählt.Erstmalig gibt es eine Vizepräsidentin und
der Vorstand hat erstmalig einen Frauenanteil von 45%. Fraktionell
hat der FSG Vorstand einen Frauen-anteil von 50%.
Der Präsident und die drei Vize-präsidentInnen:AK Präsident:
Günther Goach (FSG) PRO-Ge Lan-desvorsitzender, Vizepräsident:
Arnold Auer (FSG) GÖD Landesvor-sitzender ZBR Kabeg u.BR Vors.
Klini-kum Klagenfurt, Vizepräsidentin: Ursula Heizer(FSG)VIDA, BRV
Deutsch Ordensspital Friesach, Kul-tur und Sozialstadträtin in
Friesach, Vizepräsident: Gerald Loidl (FSG) GPA-djp Regional-vors.
Kärnten, BR Vors. Kelag Netz
AK Vorstand:
Besteht aus dem AK Präsidenten, den drei Vizepräsidenten und 7
weiteren Vorstandsmitgliedern: Jutta Brandhuber, (FSG), GPA-djp,
Regionalgeschäftsstellenleiterin der GPA-djp Kärnten / Christine
Käferle-Maas, (FSG), GÖD, Betriebsrätin Klinikum Klagenfurt /
Martin Kowatsch, Mag. Dr., (FSG), PRO-Ge,
Landespräsidiumsmitglied PRO-Ge, BR. Vors. RHI und des Euro-pa BR
RHI / Alois Peer (FSG) BAU HOLZ Landes-geschäftsführer BAU HOLZ /
Waltraud Rohrer, (FSG), ÖGB, stv. BR Vors. LKH Villach, ÖGB
Landes-frauenvorsitzende // Manfred Mischelin, (FA), PRO-Ge,
Betriebsrat Infineon.
AK Vollversammlung: 70 Mitglieder: Bestehend aus dem AK
Präsidenten (1), VizepräsidentIn-nen (3), Vorstandsmitgliedern (7)
und weiteren 59 KammerrätInnen. Durch das Wahlergebnis wurde
fol-gende Mandatsaufteilung erzielt:
AK- Wahl 2014 Ergebnisse Kärnten und KABEG
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BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013
BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 5
Kammerräte und Kammerrätin-nen in der Vollversammlung:
FSG - (Frakt. Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen in der
AK) • 56 KammerrätInnen
FA - (Freiheitliche Arbeitnehmer)• 6 Kammerräte
ÖAAB - (Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund)• 3
Kammerräte
GRÜNE - (Die Grünen und unabh.e GewerkschafterInnen Kärnten) • 3
KammerrätInnen
BZÖ - (Bündnis Zukunft)• 2 Kammerräte. Ergebnisse in der
KABEG:
Klinikum KlagenfurtWahlbeteiligung: 43,56%• FSG- 85,95%, •
GRÜNE- 7,09% • FPÖ- 2,45% • BZÖ- 2,45% • ÖAAB- 2,06%.
KH Wolfsberg Wahlbeteiligung: 52,34%• FSG- 92,43% • FPÖ- 4,18% •
BZÖ- 1,57% • ÖAAB- 1,04%• GRÜNE- 0,78%
KH Laas u. HermagorWahlbeteiligung: 59,04%• FSG- 87,32%, •
GRÜNE- 7,75% • ÖAAB- 2,82%• FPÖ- 2,11% • BZÖ- 0,00%
LKH Villach (=LKH mit GKP Schule und eingesprengelten Firmen)
Wahlbeteiligung: 47,10%• FSG- 87,24%, • GRÜNE- 5,01% • FPÖ- 3,30% •
BZÖ- 2,67% • ÖAAB- 1,71%. Durch Ihre tolle Unterstützung ha-ben wir
von Seiten des LKH Villach drei Mitglieder und ein Ersatzmit-glied
in der Vollversammlung.Folgende Kolleginnen und Kollegen aus der
KABEG sind in der Arbeiterkammer nun vertreten: (Siehe nebenst.
Spalten)
LKH Villach:
KH Hermagor:
KH Wolfsberg:
Kammerrat:
Karl Binder
BR VorsitzenderGÖD/FSG Bundessektions-vorsitzender der Sekt. 9
Krank-anst. u. Betriebe
Kammerrätin: AK Vorstands-mitglied
Waltraud Rohrer
Stv. BR. Vors.ÖGB Landesfr. Vorsitzende
Kammerrätin:
Karin Pucher
BR Mitglied
Kassierstellver-treterin
Kammerrat: (Ersatz)
Michael Orasch
Behindertenver-trauensperson LKH VillachStv. BVP des ZBR
Klinikum Klagenfurt:
Kammerrat:Vizepräsident
Arnold Auer
BR VorsitzenderKABEG ZBR Vors.GÖD Ktn.Vors.
Kammerrätin:AK Vorstands-mitglied
ChristineKäferle-MaasBR Mitglied
Kammerrätin:
Charlotte Hussa
BR Mitglied
Kammerrat:
Wolfgang Welser
BR. Vors. Stv.
Kammerrätin :
RosaOlsacher
BR Mitglied
Kammerrat:
Karl Manfred Pichler
BR Vors.
Kammerrätin: (Ersatz)
Isabella Sonnleitner
Stv. BR Vors.
Kammerrätin:
Herta Kristler
BR Vors.Stv. ÖGB Reg. Vors. Villach/ Hermagor
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BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013
BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 7
Das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm ist am 1.
Jänner 2014 gestartet und ersetzt sämtliche Angebote zur
Früherkennungsmammographie im Rahmen der Vorsorgeuntersu-chung.
Das neue Programm bietet verbes-serte Qualitätsstandards, einen
öster-reichweit systematischen Ablauf für Frauen in Österreich. Es
ersetzt alle bisherigen Mammographie - Ange-bote zur Früherkennung
von Brust-krebs. Ziel des Programms ist es, die
Brustkrebs-Früherkennung besser zu koordinieren und die Qualität
der Untersuchungen zu erhöhen.
Die Früherkennungsmammo-graphie und die diagnostische
Mammographie
Die im Programm angebotene Früh-erkennungsmammographie richtet
sich an gesunde Frauen ohne Sym-ptome. Davon zu unterscheiden sind
dia-gnostische Mammographien zur weiteren medizinischen Abklärung,
die unabhängig vom Alter der Frau jederzeit mittels Zuweisung durch
die Vertrauensärztin bzw. den Ver-trauensarzt durchgeführt werden
können. Eine diagnostische Mammographie ist notwendig, wenn bereits
Sym-ptome vorhanden sind, bei familiär
erhöhtem Risiko für eine Brustkrebs-erkrankung oder zur
Nachsorge nach einer Brustkrebserkrankung. Als Grundlage für die
ärztliche Zuwei-sung zur diagnostischen Mammo-graphie gilt die
Indikationenliste, die von Österreichischer Ärztekammer und
Sozialversicherung erarbeitet wurde. Folglich funktioniert der
Ablauf bei der diagnostischen Mammographie – also bei bereits
erkrankten Frauen, Frauen mit familiär erhöhtem Risiko und anderen
Indikationen – genauso wie bisher:
Sie werden weiterhin individuell von ihren Ärztinnen und Ärzten
betreut. Das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm
dagegen richtet sich an gesunde, symptomlo-se Frauen.
Verbesserte Qualitätsstandards
Das qualitätsgesicherte Mammogra-phie-Screening gilt derzeit als
die verlässlichste Methode zur Früher-kennung von
Brustkrebs.Umfassende Qualitätskriterien für die Untersuchung – wie
eine standardi-sierte Doppelbefundung nach dem 4-Augen-Prinzip
sowie neueste tech-nische Geräte – und verbindliche Zertifizierung
für die am Früherken-nungsprogramm teilnehmenden Ra-diologinnen und
Radiologen sichern die hohe Qualität des Programms.
Die Möglichkeit zur „diagnostischen Mammographie“, die der
Abklärung von Beschwerden oder eines Krank-heitsverdachts dient,
wird nicht ver-ändert.
Einladung zur Früherkennungs-mammographie
Frauen im Alter zwischen 45 und 69 Jahren erhalten alle 24
Monate eine persönliche Einladung zugesandt, die als direkte
Berechtigung für eine Mammographie gilt; eine Zu-weisung zur
Untersuchung ist nicht mehr notwendig.
Voraussichtlich ab Juli 2014 wird für alle Frauen von 45 bis 69
Jahren die e-card für die Früherkennungsmam-mographie alle zwei
Jahre freige-schalten. Damit ist die Inanspruchnahme der
Mammographie für Frauen dieser Altersgruppe ab dann nur mit der
e-card möglich, eine Einladung ist nicht mehr notwendig. Frauen im
Alter von 40 bis 44 Jah-ren bzw. von 79 bis 74 Jahren (ab
voraussichtlich 1. Juni ab 70 Jahren ohne Altersgrenze nach oben)
kön-nen einen Einladungsbrief über die kostenlose
Telefon-Serviceline anfor-dern.
Kontakt Österreichisches Brust-krebs-Früherkennungspro-gramm
Die kostenlose Telefon-Serviceline 0800 500 181
die auch in den Sprachen Englisch, Türkisch, Bosnisch, Kroatisch
und
Serbisch berät, ist von Montag bis Freitag zwi-
schen 8:00 und 18:00 Uhr sowie per E-Mail unter
[email protected] erreichbar.
Informationen zum Programm finden Sie unter
www.frueh-erkennen.at .
Dort finden sich Informationsunterla-gen zum Programm zum
Download, die auch bei der Telefon-Serviceline bestellt werden
können.
Informationen über die BrustkrebsvorsorgeDas Österreichische
Brustkrebs-Früherkennungsprogramm
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BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013
BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 9
Ab Juni verstärkt Herr Orasch Michael unser Team im
Betriebsratsbüro.
Er steht Euch/Ihnen jede zweite Woche im Monat mit Rat und Tat
zur Seite. Durch seine Unterstützung ist es uns möglich, noch
schneller und effi-zienter auf Eure/Ihre aller Anliegen zu
reagieren.
Die Termine für Kollegen Orasch werden durch Frau Binder (DW
2205) und
Frau Wirtitsch (DW 2772) koordiniert.
Was muss ich tun, um zum Kreis der begünstigt behinderten
Menschen zu gehören?Menschen die eine Behinderung oder ein
körperliches Gebrechen (Krankheit) haben, können einen An-trag bei
der zuständigen Landesstel-le des Bundessozialamtes stellen.
Beträgt der Grad der Behinderung mind. 50%, wird Ihnen der
Begüns-tigtenstatus zuerkannt.
An wen kann ich mich wenden?Die Feststellung des Grades der
Be-hinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des
Bundessozial-amtes in Klagenfurt oder dem Zivil-invalidenverband in
Villach.Es ist allerdings darauf zu achten, dass man bei dem
Zivilinvaliden-verband nur einen Behindertenpass und keinen
Bescheid erhält. Dieser Bescheid ist allerdings notwendig, um die
Ansprüche beim Arbeitgeber geltend zu machen.
Vorteile der begünstigt behinderten Menschen• Förderung im
Beruf, z. B. Lohnkostenzuschüsse zur Erlangung und Sicherung von
Ar-beitsplätzen, Mobilitätshilfen, techn. Arbeitshilfen, Zuschüsse
zur berufli-chen Aus- und Weiterbildung• Besonderer Kündigungs-
schutz:Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch der Kündigung die
Zustimmung des Behindertenausschusses einholen.
Den Kündigungsschutz gibt es aber erst nach einer bestimmten
Dauer des Arbeitsverhältnisses:
Bei Arbeitsverhältnissen, die bis zum 31.12.2010 abgeschlossen
wurden, wird der Kündigungsschutz nach Ablauf der ersten sechs
Monate wirk-sam. Für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1.1.2011
neubegründet wurden wird der Kündigungsschutz für Men-schen, die
den Behindertenstatus be-reits haben, erst nach Ablauf von vier
Jahren wirksam. Anderes gilt für Menschen, die den
Begünstigtenstatus innerhalb des Vier-Jahres-Zeitraumes erst
feststel-len lassen: auch für sie wird der Kün-digungsschutz
bereits nach Ablauf von sechs Monaten wirksam. • Anspruch auf
Zusatzurlaub • Anspruch auf einen Lohn-
steuerfreibetrag bzw. steuer-liche Begünstigungen.
Wer sind „Begünstigte Behinderte Menschen“?Oft wird die Frage
gestellt - wer gehört zu dem Kreis der begüns-tigten Behinderten.
Im BR Büro machen wir oft die Erfahrung, dass viele Bedienstete
nicht über ihre Möglichkeiten diesbezüglich Bescheid wissen.
Speziell kurzzei-tig schwer erkrankte Mitarbeite-rInnen verabsäumen
es ihre Rech-te in Anspruch zu nehmen. Hier ein paar Antworten auf
die wesent-lichsten Fragen. Im Detail berate ich Sie gerne im
Betriebsratsbüro.
Was ist bei der Antrag-stellung mitzubringen?• ein ausgefüllter
Antrag• ärztliche Befunde und • der Staatsbürgerschaftsnachw.
Wer kann diese Leistun-gen in Anspruch nehmen?
Jeder Mensch hat die Möglichkeit, bei körperlichen Gebrechen
oder Krankheit solch einen Antrag zu stel-len, auch wenn das
Gebrechen oder die Erkrankung in absehbarer Zeit ausgeheilt ist, da
auch befristete Ein-stufungen möglich sind (z.B. Unfälle,
Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder
Krebserkrankungen).Selbstverständlich bin ich gerne be-reit, Sie
genauer über die o. a. Leis-tungen zu informieren sowie Sie bei der
Antragstellung zu unterstützen.
Michael Orasch Behindertenvertrauensperson
Mehr Service für alle
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Ein geschultes Team, ein moderner Fuhrpark machen die Ausbildung
in der Fahrschule Molden zum
Erlebnis – mit Wohlfühlgarantie!Es werden selbstverständlich
alle Führerscheinklassen an-geboten.
In Zusammenarbeit mit Hrn. Betriebsratsvorsitzenden Karl Binder
bietet die Fahrschule Molden nun auch für alle Mitarbeiter der
Kabeg Vorteilskonditionen an.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen gerne un-sere Sekretärin Frau
Macko Martina unter 04242/25397 oder [email protected]
zur Verfügung.
Kabeg und Fahrschule Molden Gemeinsam zum Führerschein!
Die Fahrschule Molden zeigt wie es geht und unterstützt die
Kabeg Mitarbeiter.
Seit dem Jahre 1998 ist die Fahrschule Molden (ehemals
Fahrschule Zerzer) in Villach in der Widmanngasse 2 ein Begriff für
fachliche Kompetenz und beste Prüfungser-gebnisse. Für die
Fahrschule Molden steht die Ausbildungsqualität mit unserem Top
Team und die Kundenzufriedenheit an erster Stelle.
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BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013
BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 11
Hätten Sie gewusst, dass...?
H...,dass …H...,dass …H...,dass …
H...,dass …die Homepage des Be-triebsrates neu gestaltet
wurde?H...,dass …Sie alle aktuellen Be-triebsratsmitglieder der
FSG, der Lis-te Villacher Bündnis und der FSG und unabhängige Liste
mit Foto, Namen und aktueller Telefonnummer auf dieser HP
finden?H...,dass …Sie die Öffnungszeiten des Betriebsratsbüros und
des Ge-meinschaftshauses ersehen können?H...,dass …sich unter dem
Button „News“ der Speiseplan des Gemein-schaftshauses sowie
wichtige Links zur AK Kärnten, GÖD Kärnten, KA-BEG, LKH Villach und
ÖGB befinden?H...,dass …Alle aktuellen Veranstal-tungen, welche
über den Betriebsrat angeboten werden mit Datum, ge-nauem Programm
und Tagesablauf, sowie den Reisekosten aufgelistet zu finden
sind?H...,dass …Sie unter „Service“ In-formationen von Seiten des
BR und der GÖD über Vergünstigungen bei diversen Firmen,
Gutscheininforma-
tionen, Verleih des BR-Autos und des Pritschenwagens und einiges
mehr bekommen? H...,dass …auf der HP die GÖD Infos über
Sozialunterstützung, Bil-dungsfahrten, Familienförderung,
Bildungsförderung, Versicherungen ersichtlich sind? Diverse Anträge
und Formulare sind mit Hilfe von Links di-rekt zum
Downloaden.H...,dass …nun auch alle BR-News, ab September 2013
veröffentlicht sind und direkt unter dem gleichna-migem Button zu
öffnen sind? Somit können Sie jederzeit in den Zeitun-gen nachlesen
und stöbern, auch wenn Sie diese einmal nicht in Pa-pierform zur
Hand haben.H...,dass …man das Gemein-schaftshaus für viele
verschiedene Gelegenheiten nutzen kann?H...,dass …vielfach
Abschlussfeiern nach Kursen, Geburtstagsfeiern, Sta-tionsfeiern und
vieles mehr abgehal-ten werden? Auf Wunsch wird gerne ein vorher
abgesprochenes Buffet
oder Menü zusammengestellt.H...,dass …im Gemeinschaftshaus auch
eine Sauna für die Belegschaft zur Vefügung steht? Die Sauna kann
von Mo - Fr nach Vereinbarung mit den Mitarbeitern des
Gemeinschafts-hauses gemietet werden. H...,dass …für die Benützung
des Weinkellers nur ein Termin im BR-Büro zu vereinbaren und der
Keller dann gratis benützt werden kann? Mit Unterstützung von Fr.
Gärtner wird je nach Wunsch und Budget ein Buffet zusammengestellt.
Für das Wohl der Gäste im Weinkeller sorgen die Betriebsräte, die
diese Tätigkeit unentgeltlich übernehmen.H...,dass … sich
derSparverein des Gemeinschaftshauses des LKH Vil-lachs mit über
100 Mitgliedern gro-ßer Beliebtheit erfreut? H...,dass …dass
trotzdem noch genügend freie Plätze für Sparer vor-handen sind? Die
Aushebung erfolgt immer im Oktober mit einem Spar-vereinsessen im
Gemeinschaftshaus.
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Seite 12 BR - NEWS ❘ Ausgabe78/ Juni 2014
Sie können im BR-Büro die Business-card erhalten, um mit der ÖBB
we-sentlich günstiger zu reisen. Ob ers-ter Klasse oder mit
Platzreservierung - die Tarife sind für Sie bis zu 20% günstiger.
Da zunehmend mehr An-gebote der ÖBB zur Verfügung ste-hen, fassen
wir die wesentlichsten Informationen zusammen. Sollten Sie Reisen
mit mehreren Personen oder Ihrer Familie mit Kindern pla-nen
informieren Sie sich bei der ÖBB über Gruppen oder Familientarife,
da diese oft noch günstiger angeboten werden. Dies gilt auch für
Vielfahrer ,da es da Angebote im Rahmen der Vorteilscard gibt.
Die Businesscard:Diese entspricht in ihrer Funktion ei-ner
Kreditkarte. Deshalb ist es auch notwendig, ihre Daten bei Abholung
zu registrieren.
Ebenso wesentlich ist es, dass Sie diese Karte mit der gleichen
Sorgfalt behandeln, welche Sie auch Ihrer Kreditkarte zukommen
lassen.
Wie funktioniert es: Alle auf die jeweilige Karte gebuch-ten
Transaktionen werden von der ÖBB dem Betriebsrat in Rechnung
gestellt.
Alleine daran erkennen Sie, dass die Handhabung eine sorgfältige
buch-halterische Genauigkeit verlangt.
Bitte unterstützen Sie mit Ihrem sorgfältigen Umgang unsere
Sekre-tärinnen bei der Abrechnung.Bitte behalten Sie die Karten nur
so lange wie unbedingt notwendig und bringen Sie falls notwendig
die Fahrscheine und Buchungen bei der Rückgabe mit.
Nutzung der Business-card:Das BR Büro ermöglicht Ihnen mit dem
Service der Business-card drei Varianten der Nut-zung!
Nutzungsvariante eins:Die Fahrtstrecke ist bekannt und der
Fahrpreis wird gleich bezahlt.
Dies ist die üblichste und meistge-nutzte Form. Sie geben uns
die Fahrtstrecken be-kannt und wir berechnen Ihnen den Fahrpreis
anhand der aktuellen Preis-liste der ÖBB. Bezahlung vor Ort bei
Abholung der Karte im Betriebsratsbüro. Danach müssen Sie mit der
Business-card nur mehr am Fahrkartenschal-ter Ihren Fahrschein
lösen. Bitte auf
Ein Service des BR - Die ÖBB BUISNESScard
* 20 % Ermäßigung in Österreich, nach Liechtenstein sowie für
den ÖBB Intercitybus; 10 % Ermäßigung auf Standard-Tickets in
Deutschland, der Schweiz, Slowenien, Slowakei, Kroatien, Ungarn und
einige Destinationen in Polen und Tschechien sowie auf der
Brennerstrecke München - Innsbruck - Bologna/Mailand mit den DB-ÖBB
EuroCity-Zügen. ** ab einem Gesamt-umsatz von € 7.000,- pro
Kalenderjahr 2,5 % Gutschrift bzw. ab € 35.000,- 5 % Gutschrift für
das Folgejahr.
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BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013
BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 13
keinen Fall an der Kasse nochmals bezahlen.Sie sollten beachten,
dass die Fahr-kartenschalter an den Bahnhöfen nicht durchgehend
besetzt sind. So ist es oft zweckmäßig, die Fahrkarte eventuell
schon ein, zwei Tage vor-her zu lösen.Nach der Nutzung bitte die
Karte ehestmöglich im BR-Büro wieder ab-geben.
Nutzungsvariante zwei:
Die Strecke ist nicht im Tarifkata-log oder Sie wollen eine
Sonder-leistung in Anspruch nehmen.
Sollten Sie eine Strecke wählen, wel-che in unserer Tariftabelle
nicht bere-chenbar ist oder eine Sonderleistung wie
Platzreservierung oder anderes wählen, erhalten Sie die
Business-card ohne vorab den Fahrtpreis zu entrichten. Hier ist es
unbedingt notwendig, dass Sie den Fahrschein gut aufbe-wahren. Sie
bezahlen die Fahrkarte nach der jeweiligen Preisangabe am Ticket im
BR-Büro bei der Rückgabe der Businesscard. Keinesfalls an der ÖBB
Kasse.Auch hier ist es für die Abrechnung ganz wichtig, uns die
Karte und den Fahrschein so bald als möglich zur Verrechnung vorbei
zu bringen.
Nutzungsvariante drei:
Sie wollen eine Internetbuchung vornehmen.
In speziellen Fällen wie BUS Vene-dig oder Kombiangeboten der
ÖBB können Buchungen manchmal nur online vorgenommen werden. In
diesen Fällen benötigen Sie für die Buchung einen Zugangscode. Für
diese Fälle haben wir einige we-nige Karten, welche dies
ermögli-chen. Bei der Abholung müssen Sie uns den Wunsch mitteilen
und er-halten dann eine Karte samt dazu gehörigem Code. Hier gilt
die Bitte um sorgsamen Umgang noch umso mehr. Für die Abrechnung
benötigen wir den Buchungsbeleg samt dazuge-hörigen Tickets. Bitte
bringen Sie die Unterlagen samt Karte ehest zurück.
Das LKH Villach bietet den Kollegen und Kolleginnen am LKH
Villach schon seit dem Jahr 1999 die Mög-lichkeit, ihre Kinder ab
dem dritten Lebensjahr im Kindergarten Nikolai betreuen zu
lassen.
Die Lösung wurde seinerzeit ge-troffen, da es aufgrund
räumlicher Gegebenheiten nicht möglich war und ist einen
Betriebskindergarten zu errichten. Mit dem Kindergarten Nikolai
wurde ein Vertrag geschlos-sen, in welchem dem LKH Villach ein
Einweisungsrecht zukommt.
Bringen und Abholen der Kin-der:Bringen - von 6.45h bis 9.00h
Abholen ab 11.30h bis spätestens 19.30 jederzeit möglich.
Kinderbetreuung im LKH Villach
Inanspruchnahme der verlän-gerten Öffnungszeit:
LKH Bedienstete brauchen dafür keine Mehrkosten zu bezahlen, da
das LKH Villach einen jährlichen Mehrkostenbeitrag leistet.
Anmeldung: Die Anmeldungen der Kinder er-folgen ganzjährig im BR
Büro und werden von uns an den Kindergar-ten weitergeleitet.
Jeweils im Früh-jahr schreiben wir die angemelde-ten Mitarbeiter an
und informieren sie über den Einschreibungstermin im Kindergarten.
Erst wenn alle Kinder der MitarbeiterInnen un-tergebracht sind,
werden diese bei noch freien Plätzen anderswertig vergeben.
Seit 2014 hat der BR und das LKH Villach mit der Kinderbetreuung
Sonnen-strahl einen Vertrag über Zuwei-sungsrecht geschlossen.
Die Kosten für die Reservierung der Betreuungsplätze werden vom
Betriebsrat und dem LKH Villach getragen. Derzeit werden 10 Plät-ze
in Evidenz gehalten. Die Infor-mation darüber haben Sie mittels
Ausschreibung erhalten.
Anmeldungen für 2014 und 2015 sind noch möglich.
Standorte: Die Kinderbetreuung Sonnenstrahl bietet Einrichtungen
in der Italienerstrasse und Othmar-Crusitz-Strasse in Villach
an.
Anmeldung:Anmeldeformulare und Informati-onsmappe liegen im BR
Büro auf. Anmeldungen werden immer im BR Büro aufgenommen und von
uns weitergeleitet.Öffnungszeiten: Von Montag bis Freitag von 6.30
bis 17h. Die Ein-richtung ist ganzjährig geöffnet. Die
Vormittagsbetreuung endet um 13h.Betreuungsalter: Wird ihr Kind bis
zum 31.08. drei Jahre alt darf es ab September nicht mehr in der
Kindergruppe betreut werden. Wird ihr Kind nach dem 31.08. drei
Jahre alt, so kann es bis zum Sep-tember des darauffolgenden Jahres
betreut werden.
Betreuung ab dem dritten Lebensjahr
NEU!!
Kleinkind-betreuung
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Seite 14 BR - NEWS ❘ Ausgabe78/ Juni 2014
In letzter Zeit traten Fragen zur Krankmeldung auf. Allgemein
ist festzuhalten, dass jede Dienstver-hinderung unverzüglich seinem
Arbeitgeber zu melden ist. Die Arbeitsverhinderung durch Krank-heit
wird landläufig als Krankmel-dung bezeichnet. Festgehalten ist
jedoch nicht die Pflicht sich krank zu melden, sondern die Pflicht
eine Dienstverhinderung bekannt zu geben. Somit besteht keine
Pflicht sich an freien Tagen krank zu mel-den, da keine
Dienstverhinderung vorliegt.
Festgeschrieben ist dies im LVBG. § 27 (1) K-LVBG
Dienstverhinderung:Ist ein Vertragsbediensteter verhin-dert, seinen
Dienst zu versehen, so hat er dies ohne Verzug seinem Vor-gesetzten
anzuzeigen und auf des-sen Verlangen den Grund der
Dienst-verhinderung zu bescheinigen.
Dies bedeutet für den regelmäßigen Dienst:
Eine Krankmeldung hat von MO-FR so schnell wie möglich zu
erfolgen. Am SA und SO kann die Meldung entfallen. Zum Einen ist am
Wochen-ende kein Vorgesetzter dienstlich er-reichbar (außerhalb der
üblichen Ge-schäftstätigkeit) und die SA und SO haben keine
Berechnungsrelevanz, da die Wochenarbeitsleistung bereits erbracht
wurde.
Dies bedeutet auch, dass bei einer Krankmeldung bis
einschließlich Freitag der SA und SO als freie Tage zählen und
somit keine Einschrän-kung der Freizeitgestaltung mehr ge-geben ist
- wenn am Mo der Dienst angetreten wird.
Dies bedeutet für den un-regelmäßigen Dienst:
Die Meldung der Dienstverhinderung hat ebenso ehestmöglich zu
erfolgen. Sollten Sie während Ihrer freien Tage erkranken und
absehbar sein, dass Sie zum vorgesehenen Dienst nicht an-treten
können, haben Sie dies ebenso ab der Kenntnis zu melden.
Beispiel 1:Sie erkranken am Mi haben aber bis einschließlich FR
frei. Am DO haben Sie noch die Absicht den Dienst an-zutreten, da
Sie davon ausgehen, dass Ihr Gesundheitszustand bis da-hin besser
sein wird. Am FR ist je-doch ersichtlich, dass Sie am SA den Dienst
nicht antreten können. In die-sem Fall haben Sie dies am FR
ehest-möglich zu melden. Wenn Sie nicht schon vorher den Arzt
aufgesucht haben, sollten Sie dies spätestens am Freitag tun.
Meldung beim direkten Vorgesetzten.Im unregelmäßigen Dienst gilt
die Meldung an der Dienststelle bei ei-ner /einem KollegIn als
korrekte Meldung. Tunlichst sollten Sie aber versuchen, die /den
Vorgesetzten zu erreichen.Bei der Meldung ist es aber auch
notwendig nicht nur die Dienstver-hinderung bekannt zu geben,
son-dern auch zu melden, ab wann Sie bereits krank sind.
Das Datum der Arbeitsunfähigkeit am Krankenschein und die
korrek-te Meldung gewährleisten Ihnen den Anspruch der
Entgeltfortzah-lung.
Beispiel 2:Sie erkranken am Mi haben aber bis einschließlich FR
frei. Am Mi verletzen Sie sich und erhal-ten einen Schonverband für
5 Tage, dann ist Ihnen schon am MI ersicht-lich, dass Sie Ihren
Dienst am SA. nicht antreten können und Sie haben dies auch am MI
schon zu melden.
Das Datum der Arbeitsunfähigkeit am Krankenschein und die
korrek-te Meldung gewährleisten Ihnen den Anspruch der
Entgeltfortzah-lung.
Wenn Sie an den freien Tagen er-kranken, sich krank gemeldet
haben, und das Ende der Arbeitsunfähigkeit so fällt, dass die
Krankmeldung am Dienstplan auf freie Tage fällt, müs-sen Sie den
Dienst nach Beendigung des Krankenstandes antreten.Das Ende des
Krankenstandes ist dem Dienstgeber ab Ihrer Kenntnis darüber
mitzuteilen.
Ausstellung
Hans Laber
Leben in Farbe
Ölbilder
AquarelleZeichnungenRadierungen
4. - 13. Juli 2014Bambergsaal
Parkhotel
Montag - Samstag10 -19 UhrSonntag
10 - 15 Uhr
Krankmeldung - Rechte und Pflichten der DNUnentschuldigtes
Fernbleiben:Sollten Sie den Dienst ohne Verein-barung mit dem
Dienstgeber nicht antreten, gelten diese Tage als un-entschuldigtes
Fernbleiben und wer-den nicht bezahlt.
In solch einem Fall müssen Sie mit dienstrechtlichen
Konsequenzen rechnen. Sie können nicht wie im re-gelmäßigen Dienst
davon ausgehen, dass Ihre freien Tage frei sind, da Sie eine 7 Tage
Arbeitswoche haben.
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BR - News Ausgabe 79 / Juli 2013
BR - NEWS ❘ Ausgabe 78 / Juni 2014 Seite 15
Alljähliche Muttertagsaktion des BR
Jahr für Jahr starten wir mit Fans Junge und
Junggebliebenen.
Kids, Teenies und Begleitpersonen, welche oft mit Begeisterung
und manchmal mit gemischten Gefühlen aufbrechen, um einen
ausgelasse-nen Tag zu begehen. Wettervorher-sagen wurden mehrmals
aufgerufen um in Erfahrung zu bringen, ob Re-genausrüstung von
Nöten ist. Picknickpakete wurden geschnürt, um die Anreisedauer von
über vier Stunden ohne Hungersnot zu über-stehen. Nicht zu
vergessen, man kann schneller verdursten als ver-hungern, also noch
schnell einige Getränke eingepackt. So gerüs-tet stand einer
erfolgreichen Reise nichts mehr im Wege. Getreu dem Motto:
Ausgelassen wollen wir heute einen Tag des Ver-gnügens begehen wird
Süßes in Form von Bonbons und Säften ge-
reicht. Kaum das Kanaltal erreicht schüttete es in vollen
Strömen und die Kids zeigten schon einen Anflug an Zweifel an der
Wettervorhersage. Aber je näher das Ziel kam desto schöner wurde
das Wetter und im
BR- Gardalandreise 2014 Gardaland angekommen war es klar,
Regenschutz und Jacken kön-nen im Auto bleiben. Nur Wasser-scheue
nahmen den Regenschutz mit, um die Fahrten in so mancher
Wasserrinne und durch so manchen Wasserfall trocken zu überstehen.
Nicht so die Hartgesottenen - die schafften es so viel Wasser in
die Ge-fährte zu bringen, dass dieses sogar in den Schuhen bis zum
Rand stand und auch die Unterwäsche nicht trocken blieb. „No
Problem“ Die Profis haben mit Reservewäsche vor-gesorgt und den
Rest erledigte der Fahrtwind auf den rasanten Achter-bahnen. Die
Stunden verflogen und wieder staunte man, dass es nicht gelang alle
Attraktionen zu genie-ßen. Wer nun glaubt dass die Kids todmüde im
Bus in die Sessel fielen – weit gefehlt - denn todmüde wirk-ten
eher die BegleiterInnen dieser. Die Heimreise dauert empfundener-
weise immer länger als die Hinfahrt. Nichts desto trotz war zu
Hause für viele klar: Nächstes Jahr sehen wir uns wieder!
Sieben Mitglieder des Betriebrates statteten am Mut-tertag allen
„potentiellen“ Müttern, welche an die-sem Tag Dienst versehen
mußten, einen Besuch ab. Frau Gärtner hat mit ihrem Team schon die
Tage zu-vor über hundert Torten gebacken und verziert. Neben der
Muttertagstorte gab es für alle Frauen auch eine CD als
Geschenk.Diese Aktion fand, wie schon die Jahre zuvor, großen
Anklang und gab uns damit die Sicherheit, auch in Zukunft am
Muttertag den Kolleginnen den Tag mit einer Torte etwas zu
verschönen.
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