-
Europa-Union Deutschland,
Stadtverband Haan in Zusammenarbeit mit der
VHS Hilden-Haan
Studienreise
Toskana * 07. - 14. Sep. 2019 Reiseveranstalter: Tangram Tours,
Küssaberg
Reiseleitung: Klaus Nilgen, Europa-Union Haan
Reiseablauf
1. Tag: Sa, 07. Sep 2019
Düsseldorf – Florenz – Marina di Pietrasanta Individuelle
Anreise zum Flughafen nach Düsseldorf und Flug mit Eurowings
(Economy) nach Florenz. Begrüßung durch die örtliche Reiseleitung
nach Ankunft und Bus-transfer zum Hotel in Marina di Pietrasanta.
Begrü-ßungstrunk im Hotel und Check-in 7 Übernachtungen in Marina
di Pietrasanta
2. Tag: So, 08. Sep 2019
Marina di Pietrasanta - Florenz Fahrt mit dem Reisebus nach
Florenz. Um ca. 10:30 Uhr treffen Sie sich mit dem örtlichen
Reiseleiter in Florenz für eine ca. 3-stündige Stadtbesichtigung.
Sie besichtigen den Domplatz mit der Kathedrale und deren Kuppel
von Brunelleschi, Glockenturm des Giotto, das Baptisterium, die
Piazza della Signroia, die Piazza Santa Croce, die Piazza S. Maria
Novella und Ponte Vecchio. Der Besuch endet beim Piazzale
Michelangelo. Der restliche Nachmittag steht zur freien Verfügung.
Rückkehr zum Hotel.
3. Tag; Mo, 09. Sep. 2019
Marina di Pietrasanta – Siena Fahrt mit dem Bus nach Siena. Dort
treffen Sie sich um
ca. 10:30 Uhr mit dem örtlichen Reiseleiter und unternehmen eine
ca. 6-stündige Besichtigung in Siena. Die Piazza del Campo ist
einer der schönsten mittelalterlichen Plätze Italiens. Prunkstück
der Stadt ist der mit Marmor verkleidete Dom. Das ehrgeizigste
Projekt Sienas, die größte Kirche der Welt zu bauen, wurde nie
vollendet. Zu bewundern im neuen Dom ist jedoch die Maestà von
Duccio. Schon im Mittelalter war im Palazzo Pubblico Demokratie ein
Thema. Lorenzettis Fresken zeigen eindrucksvoll die Auswirkungen
einer guten und schlechten Regierung. Am Nachmittag Weiterfahrt
nach Petroio und Besuch des Terrakotta-Museums.
4. Tag: Di, 10. Sep. 2019
Marina di Pietrasanta - San Gimignano - Volterra Busfahrt nach
San Gimignano, der Stadt der Geschlech-tertürme. Sie spazieren zum
Palazzo del Popolo und ge-langen über die Collegiata Sta. Maria
Assunta mit wunder-schönen Fresken zur Kirche San Agostino. Am
Nachmittag Weiterfahrt nach Volterra, eine faszinie-rende Stadt, in
der noch die Reste der etruskischen Mau-ern zu sehen sind. Sie
besuchen die etruskische Akropo-lis und das römisches Theater. Am
späteren Nachmittag Rückfahrt zum Hotel.
5. Tag: Mi, 11. Sep. 2019
Marina di Pietrasanta – Pisa - Lucca Fahrt nach Pisa. Sie sehen
ein spektakuläres Panorama aus weißem Carrara-Marmor auf dem Campo
dei Miracoli von Pisa. Bewundern Sie den Schiefen Turm (von
au-ßen), den Dom, das Baptisterium und den Campo Santo. Nach der
Mittagspause Weiterfahrt nach Lucca. Die voll-ständig erhaltenen
Stadtwälle von Lucca mussten nie einer menschlichen Belagerung
standhalten. Sie dienten vor allem als Schutz vor Überschwemmungen.
Heute lädt dort eine schattige Platanenallee zum Spaziergang ein.
Ihre Route führt durch das historische Stadtzentrum zur Kirche San
Michele und zum Dom San Martino.
6. Tag: Do, 12. Sep. 2019
Marina di Pietrasanta - Monte Oliveto Maggiore -Pienza Südlich
von Siena liegt die Abtei Monte Oliveto Maggiore. Durch den Park
spazieren Sie zur monumentalen Anlage. Ganzer Stolz des Klosters
ist der Freskenzyklus im Kreuzgang, der von den Renaissance-Malern
Sodoma und Luca Signorelli stammt. Nach einer Weinprobe im
Klosterkeller Weiterfahrt nach Pienza. Mit dieser am Reißbrett
entworfenen Stadt ließ der Renaissance-Papst Pius II seine "città
ideale“ verwirk-lichen, inklusive perspektivischer Tricks. Noch
bekannter
http://3.bp.blogspot.com/-S61KOC1SIzU/Uq8MLPbYT3I/AAAAAAAAFSQ/VHL4_h8x51s/s1600/Tuscany+map.jpg
-
EUROPA-UNION DEUTSCHLAND, Stadtverband Haan
Studienreise * Toskana * 07. - 14. Sep. 2019
ist Pienza für seinen Pecorino, dessen Duft die ganze Stadt
erfüllt. Nach einem Blick in den Dom besuchen Sie eine
Schafs-Käserei mit verschiedenen Käse-Sorten. Anschließend
Rückfahrt zum Hotel.
7. Tag: Fr, 13. Sep. 2019
Marina di Pietrasanta – Chianti-GebietGanztägiger Ausflug durch
das Chianti-Gebiet mit Besuch bei einer Azienda Agricola und
Weinprobe. Sie fahren vor-bei an Dörfern wie Castellina in Chianti
mit der Kirche San Salvatore, Via delle Volte, einer
mittelalterlichen Bogen-straße, die auch für ihre Töpferei bekannt
ist. Weiterfahrt nach Radda in Chianti, einem wunderschönen Dorf,
über den Weinbergen gelegen. Der ursprüngliche mittelalterliche
elliptische Grundriss des Ortes ist noch erhalten.Fortsetzung nach
Greve in Chianti, Hauptort der Chianti-Weinregion, in der jährlich
die Weinmesse stattfindet. Die Piazza Matteotti ist ein schöner
zentraler Platz mit Cafés und Geschäften. Rückkehr zum Hotel.
8. Tag, Sa 14. Sep. 2019
Marina di Pietrasanta – Florenz - Düsseldorf Transfer zum
Flughafen nach Florenz und Rückflug nach Düsseldorf. Nach Ankunft
individuelle Heimreise.
Programmänderungen vorbehalten
Flüge Linienflüge mit Eurowings in der Economy Class,
Flug-planänderungen vorbehalten 07. Sep 2019 Düsseldorf – Florenz
11:10-13:25 Uhr14. Sep 2019 Florenz - Düsseldorf 14:05-16:30
Uhr
Eingeschlossene Leistungen
Flüge Economy; Eurowings: Düsseldorf-Florenz-Düsseldorf, inkl.
Flughafensteuern/-gebühren (€ 52Stand Okt 2018)
Übernachtungen im Standorthotels der Mittelkasse (3
*),Hotelkategorie entspricht dem Landesstandard.
Hotel-Übernachtungssteuer, € 1,50 pro Pers/ pro Nacht
Mahlzeiten: Halbpension (Frühstück, Abendessen)
Busgestellung ab / bis Flughafen Florenz
Durchgängige deutschsprachige Reisebegleitung abFlughafen
Florenz und örtliche Stadtführer
Kopfhörer von Tag 2 bis zum Tag 7
Eintrittsgelder: Florenz: Kombi-Ticket für KathedraleSanta Maria
del Fiore, Brunelleschis Dom, GiottosGlockenturm, das Baptisterium
San Giovanni, SantaReparata und das Museo dell'Opera del
Duomo;Siena: Dom, San Gimignano; Dom; Petroio: Terrakot-ta-Museum,
(Spende); Volterra: Römisches Theater;Etruskische Akropolis; Pisa:
Dom und Baptisterium;Lucca: Dom San Martino
Weinprobe im Chianti-Gebiet
Wein- und Ölprobe in der Abtei von Monte OlivetoMaggiore
Käseprobe in Pienza
Insolvenzsicherungsscheine
Preise pro Pers. im ½ Doppelzimmer
ab 30 voll zahlenden Personen € 1.496,00
Einzelzimmer-Zuschlag € 248,00
Nicht eingeschlossene Leistungen/Kosten (pro Pers)
Reiserücktrittskosten-Versicherung und
sonstigeReiseversicherungen
Falls die empfohlenen Unterkünfte nicht verfügbarsind, werden
gleichwertige Unterkünfte gebucht. DerPreis kann sich entsprechend
ändern.
Erhöhungen v. Steuern / Gebühren außerhalb
unseresEinflussbereiches, z.B. Zuschläge Dieselkraftstoff
/Kerosin
Alle nicht im Programm erwähnten oder fakultativ
ge-kennzeichneten Ausflüge und Besichtigungen, alleAusgaben
persönlicher Natur wie Getränke, Trinkgel-der (Hotel, Busfahrer,
örtlicher Reiseleiter), Wäsche-reinigung, Telefonate sowie alle
anderweitigensonstigen privaten Ausgaben.
Mindestbeteiligung: 30 Personen
Die schriftlichen Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres
Eingangs berücksichtigt.
Fakultative Leistungen
Reiserücktrittskosten-Versicherung (Stand Okt 2018)- ohne
Selbstbehalt, bis € 1.600,00 € 73,00 - ohne Selbstbehalt, bis €
1.800,00 € 82,00
Zahlungsbedingungen für die Gruppe
Anzahlung: nach Buchung, 20 % des Reisepreises
Schlusszahlung: ca. 35 Tage vor Reisebeginn
Zur Anmeldung verwenden Sie bitte beiliegendes Anmel-deformular
und schicken uns dieses bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück,
inkl. einer Kopie Ihres Reisepas-ses oder Personalausweises
(Lichtbildseite). Des Weiteren erhalten Sie Informationen zur
Pauschal-reise. Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine
vorläufige Bestätigung.
Reisedokumente: Zur Einreise nach Italien / Toskana benötigt
jeder Teilnehmer einen gültigen Personalaus-weis. (Angaben gelten
für EU-Bürger)
Gesundheit: Eine gute körperliche Konstitution sowie ein guter
gesundheitlicher Allgemeinzustand sind Voraussetzung.
Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des
Reise-veranstalters Tangram Tours, die beigefügt sind.
Anmeldung, ab sofort mit beigefügtem Anmeldebogen
Anmeldebogen an Tangram Tours, Austraße 1, 79790 Küssaberg
Vortreffen, voraussichtlich 12. Aug. 2019, 19:30 Uhr
VHS-Gebäude, Diekerstr. 49
Anmeldeschluss 01. Juni 2019, Plätze nach Verfügbarkeit
-
Allgemeine Reisebedingungen Tangram Tours 2018
Die nachstehenden Reisebedingungen und wichtigen Hin-weise zur
Konkretisierung des Vertragsinhaltes ergänzen die gesetzlichen
Bestimmungen der §§ 651 a ff BGB und regeln das Rechtsverhältnis
zwischen Reisekunde und Reisever-anstalter. Aufgrund der
veränderten Rechtslage durch das neue Pauschalreisegesetz gelten
neue Allgemeine Reisebe-dingungen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig
durch.
1 Anmeldung
Der Reisekunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine
eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Nach
Vertragsschluss wird dem Reisekunden eine Reisebe-stätigung
ausgehändigt, in welcher auch die Reisepass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften für die gebuchte Reise aufgelistet sind.
Der Reisevertrag kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung
zustande. Mit der Reiseanmeldung des Reisekunden gelten diese hier
angeführten Buchungs- und Reisebedingungen vom Reisekunden als
anerkannt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt
der Reiseanmeldung ab, sind wir 10 Tage an dieses Angebot gebunden.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Reisekunde uns inner-halb dieser Frist die Annahme
erklärt. Der Reisekunde wird gebeten die Reiseanmeldung, wenn
möglich, auf unserem Anmeldeformular vorzunehmen oder diese
schriftlich und detailliert zu formulieren.
2 Reisevertag
Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich Angaben,
Beschreibungen und Bedingungen in unseren Reiseaus-schreibungen
sowie unsere Reisebestätigung. Alle sonstigen Beschreibungen,
insbesondere in Orts- und Hotelprospekten, in Reisehandbüchern und
Reiseführern sind für uns nicht verbindlich.
3 Zahlung Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen
auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder
annehmen, wenn dem Reisekunden der Sicherungsschein übergeben
wurde. Nach Vertragsabschluss und innerhalb von 10 Tagen nach
Erhalt der Bestätigung und des Sicherungs-scheines unseres
Versicherers wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises
zur Zahlung bzw. Überweisung fällig. Spätestens 4 Wochen vor
Reisebeginn ist der Zah-lungstermin für die Restzahlung für diese
Reise. Es wird dem Reisekunden die Rechnung unter Berücksichtigung
der geleisteten Anzahlung fristgerecht zugestellt. Anzahlungs- und
Restzahlungsrechnung können auch schon mit der Bu-chungsbestätigung
/ Anzahlungsrechnung erfolgen. Anzah-lung- / Restzahlungsbetrag
sind vom Reisekunden direkt und terminrichtig auf das angegebene
Bankkonto zu entrichten. Zahlungen mit Kreditkarten (z.B.:
MASTERCARD oder VISA) sind nicht möglich. Die Reiseunterlagen
werden nach voll-ständiger Zahlung, ca. 14 Tage vor Reiseantritt,
ausge-händigt. Bei Buchungen, weniger als 14 Tage vor Reiseantritt,
ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Rechnung / Be-stätigung
sofort fällig. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbu-chungskosten
sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
4 Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschrei-bungen in
der Reiseausschreibung des Reiseveranstalters und aus den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die dort
enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Angaben
zur Reiseausschreibung zu erklären, über die der Reisekunde vor
Buchung informiert wird. Abhängig vom Zielgebiet kann es vorkommen,
dass Flughafensteuern bzw. Sicherheitsgebüh-ren für den Rückflug
direkt am Rückflughafen vom Reise-kunden zu bezahlen sind. Diese
sind dann nicht im Reisepreis eingeschlossen.
5 Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Ver-tragsabschluss notwendig werden und
die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche blei-ben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. Reisepreisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages
im Falle der Erhöhung der Beförderungs-kosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Sicherheits- oder
Hafengebühren, entsprechend ihren konkreten Auswirkungen pro Person
bzw. pro Sitzplatz bzw. pro Mietobjekt zulässig, wenn zwischen
Vertragsab-schluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate
liegen. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor dem
Abreisetermin verlangt werden. Soweit eine Reisepreis-änderung
erfolgt, werden die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis
gesetzt. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsab-schluss um mehr als 8
% des Gesamtreisepreises sind Reise-kunden berechtigt ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurück-zutreten oder die Teilnahme an einer
anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche anzubieten. Die
Rechte sind unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend zu machen.
6 Rücktritt durch den Reisekunden
Der Reisekunde kann jederzeit von der gebuchten Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittser-klärung
bei uns. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte ein Rücktritt
auch schriftlich erklärt werden. Bei Rücktritt können wir
angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen verlangen.
Dabei richtet sich die Rück-trittspauschale nach dem Reisepreis und
wird wie folgt berechnet:
Stornokosten, Reservierungsgebühren für nur Flugtickets 100 %
zzgl. Bearbeitungsgebühr: € 25,00 zzgl. MWSt - nach Buchung 20% des
Reisepreises - 95 - 41 Tage vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises -
40 - 31 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises - 30 - 21 Tage
vor Reisebeginn 65% des Reisepreises - 20 - 08 Tage vor Reisebeginn
80 % des Reisepreises - 07 vor Reisebeginn bis Ankunft 100 % des
Reisepreises Statt zurückzutreten kann der Reisekunde eine
Ersatzperson benennen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so
haften die Ersatzperson und der zurück getretene Reisekunde
gleicher-maßen für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten, ggf. für die Umbuchung oder
Neuausstellung von Flugtickets. Wir können dem Per-sonenwechsel aus
wichtigem Grund widersprechen, wenn der Dritte z.B. den besonderen
Erfordernissen der Reise nicht genügt. Ein abgelehnter Wechsel der
Person gilt als ein Rücktritt seitens des Reisekunden. Falls der
Reisekunde gezwungen ist die Reise (wegen Verletzung / Krankheit)
vorzeitig abzubrechen, besteht kein Anspruch auf Rücker-stattung
der Reisekosten. Es empfiehlt sich in jedem Fall der Abschluss
entsprechender Reiseversicherungen (Reise-rücktritts-, -abbruch-,
-kranken-, Reiseunfallversicherung). Im Falle eines Rücktritts
können wir auch die tatsächlich ent-standenen Mehrkosten verlangen.
Wir zahlen jedoch tatsäch-lich eingesparte Aufwendungen dem
Reisekunden zurück.
7 Rücktritt des Reiseveranstalters Bis 14 Tage vor Reisebeginn
können wir von der Reise zu-rücktreten, wenn die in der
Reiseausschreibung oder sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt
geworden sind, fest-gelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wurde. Der Rücktritt wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Die
Reise-kunden erhalten den eingezahlten Reisepreis zurück. Falls wir
bereit und in der Lage sind, die Reise trotz Nichterreichen der
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl zu geänderten Konditionen
durchzuführen, so werden die Reisekunden gleichzeitig mit der
Rücktrittserklärung hiervon unterrichtet. Es steht dem Reisekunden
frei, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Stimmt der Reisekunde
dem Angebot zu, kommt auf dieser Grundlage ein neuer Reisevertrag
zustande. Wir haften nicht für Stornogebühren für Vor– oder
Nachpro-gramme, die bei anderen Leistungsträgern / Veranstaltern
gebucht wurden. Für in Eigenregie gebuchte Fremdleistungen besteht
kein Anspruch auf Schadenersatz (Flug-/Bahntickets, Visa,
Impfungen, Ausrüstungen etc.). Erhalten wir vor Reisebeginn
Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisekunden liegenden
Gründen, die eine nach-haltige Störung der Reise befürchten lassen,
sind wir be-rechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten.
Er-gänzend gelten Vereinbarungen Rücktritt durch den Reise-kunden
und Umbuchung. Nach Antritt der Reise können wir den Reisevertrag
ohne Fristeinhaltung kündigen, sollte der Reisekunde die
Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stören oder sich
vertragswidrig verhalten. Kündi-gen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis, müssen sich jedoch den Wert der
späteren Aufwendungen anrechnen lassen.
8 Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere
Unruhen, hoheitsrechtliche Anordnungen, Naturkata-strophen u.a.)
erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt, so können wir wie
auch der Reisekunde den Vertrag kündi-gen. Weiterhin sind wir zu
allen notwendigen Maßnahmen verpflichtet, insbesondere zum
Rücktransport aus dem Reiseland. Die Mehrkosten für den
Rücktransport sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zu Last.
9 Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen eines ordentlichen
Kaufmanns für: - Gewissenhafte Vorbereitung der Reise - Sorgfältige
Auswahl / Überprüfung der Leistungsträger - Richtigkeit der
Leistungsbeschreibungen - Organisation, Reservierung,
Zurverfügungstellung der Leis-
tungen gemäß Reisevertrag unter Berücksichtigung der orts- u.
landesüblichen Gegebenheiten
- Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen
10 Haftungsbeschränkungen
Wir haften für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
be-schränkt auf den dreifachen Reisepreis, wenn der Schaden nicht
schuldhaft herbeigeführt wird. Unsere deliktische Haftung für
Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist auf den drei-fachen Reisepreis beschränkt. Diese
Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisekunde und Reise. Mögliche
darüber hin-ausgehende Ansprüche aufgrund internationaler
Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Von der
örtlichen Reiseleitung in eigener Organisation oder von anderen
Personen in eigener Organisation im Reiseland angebotene und vor
Ort gebuchte Ausflüge, Beförderungs-leistungen, sportliche
Aktivitäten und Mietwagen gehören nicht zum Reisevertragsinhalt
zwischen dem Reisekunden und uns. Für solche Leistungen übernehmen
wir keine Haf-tung. Dieses gilt auch für Ausflüge, die wir in den
Reiseaus-schreibungen lediglich als sehenswert vorschlagen. Ein
Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit be-schränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund von internatio-nalen Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden ge-setzlichen Vorschriften, die auf die
von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzun-gen
ausgeschlossen ist. Sollten wir in Reiseunterlagen Namen von
Reiseleiter veröf-fentlichen, so ist diese Nennung stets
unverbindlich und wird nicht Bestandteil des Reisevertrages.
Kurzfristige Änderun-
gen sind nicht auszuschließen und berechtigen den Reisen-den
nicht zu kostenloser Aufhebung des Reisevertrags. Es kann sich eine
Haftungsbeschränkung (Anrechnung) aus § 651p III BGB ergeben.
11 Mitwirkungspflicht
Der Reisekunde ist verpflichtet bei auftretenden
Leistungs-störungen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen,
mit-zuwirken. Der Reisekunde ist insbesondere verpflichtet seine
Beanstandungen bzw. Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
oder uns zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisekunde
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung und vertragliche Schadenser-satzansprüche nicht ein. Dies
gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist
oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
12 Anmeldung von Ansprüchen (Fristen), Verjährung und
Abtretungsverbot
Dem Reisenden wird empfohlen, seine Ansprüche unver-züglich nach
Reiseende beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Schäden oder
Zustellungsverzögerungen von Gepäck bei Flugreisen empfehlen wir
dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäck-verlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21
Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust,
die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der
Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Reisever-anstalters
anzuzeigen. Ansprüche des Reisekunden aus dem Reisevertragsrecht
(§§ 651a ff BGB) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reise-endes. Die Abtretung
von Ansprüchen des Reisekunden gegen uns an Dritte ist
ausgeschlossen. Dieses Verbot gilt nicht bei einer Familienreise
unter mitreisenden Familienangehörigen.
13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige eines Staates der
Eu-ropäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Auf besondere
Gesundheitsvorschriften des Reise-landes weisen wir in der
Reiseausschreibung oder Buchungs-bestätigung hin. Der Reisekunde
sollte sich über Infektions- und Impfschutzmaßnahmen für das
vereinbarte Reiseziel rechtzeitig informieren. Es wird auf die
Möglichkeit der Infor-mationsbeschaffung bei den Gesundheitsämtern,
bei Ärzten (Reisemedizinern) und Tropeninstituten u.a. hingewiesen.
Der Reisekunde ist für die Einhaltung aller für die Durch-führung
der Reise wichtigen Reisepass-, Visa- und Gesund-heitsvorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbe-sondere die Zahlung
von Reiserücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten der Reisekunden,
ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation vom Reiseveran-stalter bedingt sind. 14
Datenschutz / Ausführendes Luftfahrtunternehmen Wir erfassen und
speichern Kundendaten ausschließlich zur Reisedurchführung,
Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen
der Kundenpflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde
jederzeit widersprechen(§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz).
Eben-so wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35
Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung. Die
Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Reisebe-dingungen. Die
EU-Verordnung Nr. 2111/2005 vom 14.12.2005 ver-pflichtet
Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von
Beförderungsverträgen, die Kunden über die Identität jeder
ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden ver-traglichen
Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht.
Soweit dies bei Anmeldung noch nicht der Fall ist, muss zunächst
die wahrscheinlich ausführende Flug-gesellschaft angegeben werden.
Bei Wechsel der Flugge-sellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der
Kunde unver-züglich zu unterrichten.
15 Rechtswahl und Gerichtsstand Vertrags- und Rechtsverhältnisse
zwischen dem Reiseveran-stalter und dem Reisekunden richten sich
nach deutschem Recht. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den
gesetzlichen Re-gelungen. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen
des Rei-sekunden gegen den Reiseveranstalter ist der Sitz des
Reise-veranstalters. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den
Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn,
die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters
maßgebend.
16 Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren von
Verbrau-cherschlichtungsstellen teil. Wir sind dazu nicht
verpflichtet.
17 Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedin-gungen hat
nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedin-gungen zur Folge. Auf §
306 BGB wird verwiesen. Stand dieser Bedingungen ist
01.07.2018.
18 Reiseveranstalter Anschrift und Sitz: Tangram Tours /
Heinrich Patrzek, Austraße 1, 79790 Küssaberg; T: +49 (0)7741 966 0
996; Fax +49 (0)7741 / 966 0 999; @:[email protected]
mailto:[email protected]
-
Europa-Union Deutschland,
Stadtverband Haan
in Zusammenarbeit mit der
VHS Hilden-Haan Veranstalter: Tangram Tours * 79790 Küssaberg *
Austraße 1 * T 07741 966 0 996
Vermittler: Europa-Union Haan u. VHS Hilden-Haan
Toskana * 07. – 14. Sep. 2019
Verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der 8-tägigen Bildungs-,
Begegnungs- und Kulturfahrt
Bitte in allen Teilen gut leserlich ausfüllen. Zutreffendes
ankreuzen und Nichtzutreffendes durchstreichen!
Wir buchen ein Doppelzimmer zum Preis von € 1.496,00 pro Person
ab 30 voll zahlenden Teilnehmern.
Ich bitte, wenn möglich, um die Unterbringung im Doppelzimmer
zum Preis von € 1.496,00 pro Pers.
ab 30 voll zahlenden Teilnehmern. Falls aufgrund der
Teilnehmerliste (Anmeldereihenfolge) kein Partner zugeordnet werden
kann, nehme ich ein Einzelzimmer.
Ich buche ein Einzelzimmer zum Preis von € 1.496,00 pro Person
ab 30 voll zahlenden Teilnehmern; plus Einzelzimmerzuschlag von €
248,00 pro Person.
Anmerkung: Einzelzimmer sind begrenzt verfügbar, Reihenfolge der
Anmeldung ist maßgebend.
Fakultative Leistungen (pro Person). Ich / wir (Anzahl Personen:
.….. ) buche/n folgende Leistung:
Reiserücktritts-
kosten-Vers., OHNE
Selbstbehalt
bis € 1.600: € 73
bis € 1.800: € 82
Reiseversicherung, Travel-Paket:
Reiserücktrittskosten-Vers. ohne
Selbstbehalt, Rückreise-Schutz,
Auslandskranken-Vers.,
Reisegepäck-Vers.:
bis € 1.600 bis 64 J € 110
ab 65 J € 158
bis € 1.800 bis 64 J € 138
ab 65 J € 188
Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittskosten-Versicherung. Diese deckt im Krankheitsfall,
vor Reiseantritt, die Stornokosten im Rahmen der
Versicherungsbedingungen.
Wir / ich benötige/n keine Reiserücktrittskosten-Versicherung,
da wir / ich bereits versichert sind / bin.
Bitte beachten Sie beiliegendes Formblatt zur Unterrichtung des
Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a des Bürgerlichen
Gesetzbuchs.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 30 Personen.
Der Anmeldung bitte eine Kopie des Reisepasses (Lichtbildseite)
beifügen!
1. Person 2. Person
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . (Familienname, Vorname, muss mit
Reisepass übereinstimmen) (Familienname, Vorname, muss mit
Reisepass übereinstimmen)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . / . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . / . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . .
(Geburtsdatum) (Telefon-Nr.) (Geburtsdatum) (Telefon-Nr.)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . .
(Straße und Hausnummer) (Straße und Hausnummer)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . .
(PLZ / Wohnort) (PLZ / Wohnort)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . .
(Nr. des Reisedokumentes, gültig bis) (Nr. des Reisedukomentes,
gültig bis)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . .
e-mail-Adresse e-mail-Adresse
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . .
(Ort, Datum und Unterschrift) (Ort, Datum und Unterschrift)
Die Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich.
Mit der Geltung der Reise- und Zahlungsbedingungen des
Reiseveranstalters, die mir vollständig übermittelt und von mir zur
Kenntnis genommen wurden, bin ich einverstanden, ebenso mit den
Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger.
Hiermit erkläre ich auch, dass ich für die Verpflichtungen der
von mir angemeldeten Reiseteilnehmer gegenüber dem
Reiseveranstalter bzw. Leistungsträgern wie für meine eigenen
einstehen werde.
Über das neue Reiserecht, gem. § 651 a des Bürgerlichen
Gesetzbuchs, wurde ich mittels beiliegendem Formblatt
„Pauschalreise“ unterrichtet.
Des Weiteren erkläre ich mich einverstanden, dass meine
perönlichen Daten im Rahmen und zum Zweck der gebuchten Reise auch
an die Leistungsträger weitergegeben werden.
18-Europa-Haan-Toskana-Anmelde-Form-Okt-2719 EUROPA
Ausschreibung Toskana Okt-27neu2ATT00004