Allgemeine Hinweise 1 Diese Broschüre stellt Studienfinanzierungsmöglichkeiten vor, die Studierende diverser Fachrichtungen fördern. Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung. Ein Verzeichnis einiger kleinerer Stipendiengeber kann bei dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft Barkhovenallee 1 45239 Essen Tel.: 0201/8401-0 Fax.: 0201/8401-301 E-mail: [email protected]angefordert werden. Die Stipendienvergabe richtet sich nach den Voraussetzungen und den Mitteln der Stif- tungen, sowie den jeweiligen Förderungsschwerpunkten. Es kann daher vorkommen, dass einige Stiftungen zeitweise keine Stipendien vergeben oder nur Forschungsvorha- ben von Hochschulen fördern. Grundsätzlich ist die Vergabe von Stipendien mit Bedingungen verbunden, so zum Bei- spiel Bedürftigkeit, politische oder religiöse Betätigung. Teilweise wird erwartet, dass die Stipendiaten im Anschluss an das Studium für den Stiftungsfonds oder in seinem Sinne tätig werden. Die in dieser Broschüre, soweit vorhanden, angegebenen Auswahlkriterien bzw. Ver- pflichtungen sind aufgrund der Vielseitigkeit mitunter nicht vollständig. Es empfiehlt sich daher, die einzelnen Stiftungen mit der Bitte um Informationsmaterial anzuschrei- ben bzw. sich im Internet zu informieren. Eine Übersicht über Förderungsmöglichkeiten für deutsche Studierende und Graduierte im Ausland finden Sie unter: www.daad.de. Für zusätzliche Informationen empfehlen wir die im Anhang aufgeführten www-Adressen bzw. Literaturhinweise. Für Anregungen und Hinweise sind wir dankbar!
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Allgemeine Hinweise
1
Diese Broschüre stellt Studienfinanzierungsmöglichkeiten vor, die Studierende diverser Fachrichtungen fördern.
Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung. Ein Verzeichnis einiger kleinerer Stipendiengeber kann bei dem
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft Barkhovenallee 1 45239 Essen
Die Stipendienvergabe richtet sich nach den Voraussetzungen und den Mitteln der Stif-tungen, sowie den jeweiligen Förderungsschwerpunkten. Es kann daher vorkommen, dass einige Stiftungen zeitweise keine Stipendien vergeben oder nur Forschungsvorha-ben von Hochschulen fördern.
Grundsätzlich ist die Vergabe von Stipendien mit Bedingungen verbunden, so zum Bei-spiel Bedürftigkeit, politische oder religiöse Betätigung. Teilweise wird erwartet, dass die Stipendiaten im Anschluss an das Studium für den Stiftungsfonds oder in seinem Sinne tätig werden.
Die in dieser Broschüre, soweit vorhanden, angegebenen Auswahlkriterien bzw. Ver-pflichtungen sind aufgrund der Vielseitigkeit mitunter nicht vollständig. Es empfiehlt sich daher, die einzelnen Stiftungen mit der Bitte um Informationsmaterial anzuschrei-ben bzw. sich im Internet zu informieren.
Eine Übersicht über Förderungsmöglichkeiten für deutsche Studierende und Graduierte im Ausland finden Sie unter: www.daad.de. Für zusätzliche Informationen empfehlen wir die im Anhang aufgeführten www-Adressen bzw. Literaturhinweise.
Für Anregungen und Hinweise sind wir dankbar!
Inhaltsverzeichnis
2
1. Stipendien für Studierende (Antragsstellung bereits vor dem Studium)
Seite
Hans-Böckler-Stiftung 4
Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst 4
Friedrich-Ebert-Stiftung 5
Friedrich-Naumann-Stiftung 5
Hanns-Seidel-Stiftung 6 2. Stipendien für deutsche und internationale Studierende
Airbus 7
Bayer-Stiftung 8
Erich Becker Stiftung 8
Walter Blohm Stiftung 9
Cusanuswerk Bischöfliche Studienförderung 9
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. 10
e-fellows.net - Stipendium - online 11
Dr.-Ing. eh. Fritz Honsel Stiftung 11
Ernest-Solvay-Stiftung 12
Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst 12
Friedrich-Ebert-Stiftung 13
Friedrich Flick Förderungsstiftung 13
Friedrich-Naumann-Stiftung 14
Gottlieb Daimler- und Karl Benz-Stiftung 14
Hanns-Seidel-Stiftung e.V. 15
Hans-Böckler-Stiftung 16
Heinrich-Böll-Stiftung 16
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. 17
Markelstiftung 17
Nordmetall-Förderung an die TUHH 18
3
Otto Benecke Stiftung e.V. 18
Prof. Dr.-Ing. Erich Müller-Stiftung 19
Rheinstahl-Stiftung 20
Richard-Winter-Stiftung 20
RWE Power AG 20
Schiffbautechnische Gesellschaft e.V. 21
Stiftung Johannes und Ella Hinsch 21
Stiftung Stipendien-Fonds 22
Studienförderwerk Klaus Murmann 22
REpower Systems AG 23
Liste der Vertrauensdozenten an der TUHH oder dem Standort Hamburg 24
3. Stipendien für internationale Studierende 3.1. Stipendien der Technischen Universität Hamburg-Harburg 25 3.2. Deutsches Studierendenwerk 26
Internetadressen 28
Literaturhinweise 28
Impressum 29
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1. Stipendien für Studierende (Antragsstellung bereits vor dem Studium)
Hans-Böckler-Stiftung Dietrich Einert Bewerberauswahl Hans-Böckler Str. 39
Bewerben können sich Abiturientinnen und Abiturienten, die ein Studium an einer Hochschule bzw. Fachhochschule aufnehmen wollen - in allen Fachrichtungen.
Voraussetzung
Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (in begründeten Fällen kann der Vor-stand Ausnahmen erlassen)
5
Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsland der Europäischen Union
Nachgewiesener gesellschaftlicher Einsatz (z.B. Kirche, Soziales, Umwelt, Politik)
Bewerbungsschluss für das jeweilige Wintersemester ist der 01.03. des jeweiligen Jahres bzw. für das Sommersemester der 01.09. des jeweiligen Jahres.
Studienanfänger/innen und Bildungsinländer/innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschulen und Fachhochschulen eine Studienplatzzusage bzw. eine Immatrikulationsbescheinigung für das 1. Hochschulsemester haben
Vorraussetzungen
Besondere Begabung und herausragende schulische und studienbezogene Leistungen
Antragsberechtigt sind Studienanfänger/innen aller Fachrichtungen (Voraussetzung: zu Beginn der Förderung müssen diese immatrikuliert sein).
Voraussetzung
Überdurchschnittliche Schul-/Studienleistungen
Aktive Teilnahme im politischen oder sozialen Umfeld
Bewerbungsschluss ist der 15. Januar und 15. Juli jeden Jahres.
7
2. Stipendien für deutsche und internationale Studierende Airbus Deutschland GmbH Studienförderung Frau Nicole Friedrich, HDA 2 Kreetslag 10 21129 Hamburg
Gefördert werden Studierende im Hauptstudium und Absolventen deren Abschluss nicht älter als zwei Jahre ist.
Voraussetzungen
Erwartet wird neben überdurchschnittlichen Noten ein hohes Maß an Leistungsbereit-schaft, ein breiter Horizont und soziales Engagement. Gefördert werden folgende Stu-dienbereiche:
Biotechnologie und Bioverfahrenstechnik, Biochemie und Biologie
Chemie und Chemieingenieurwesen
Pharmazie
Physik
Erich Becker Stiftung Stiftungsbüro, Geb. 162 60547 Frankfurt am Main
Förderung von Wissenschaft und Forschung - insbesondere verwirklicht wird die Förde-rung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet des Luftverkehrs durch Vergabe von Stipendien und die Aussetzung von Preisen für besondere wissenschaftliche Leistungen.
Voraussetzungen
Nach den gültigen Richtlinien über die Vergabe von Stiftungsmitteln können Stipendien an Einzelpersonen vergeben werden, die an Hochschulen des In- und Auslandes vor-nehmlich luftverkehrsbezogene Themen bearbeiten, z.B. in
Diplomarbeiten oder ähnlichen wissenschaftlichen Arbeiten
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Dissertationen
Habilitationsschriften
Dabei können Anträge jederzeit schriftlich gestellt werden, solange die Arbeit noch nicht bei dem zuständigen Gremium der Hochschule eingereicht wurde.
Walther Blohm Stiftung Dr. Martin Schagerl Airbus Deutschland GmbH Abteilung EDSASMG Kreetslag 10 21129 Hamburg
Tel.: 040/74383645
Internet: www.walther-blohm-stiftung.de
Stiftungszweck
Gefördert werden Hochbegabte, die sich im Wesentlichen mit Luft- und Raumfahrt be-schäftigen, durch die Gewährung von Subventionen
zum Studium an Technischen Hochschulen und Fachhochschulen
zur Weiterbildung von jungen Ingenieuren
für Doktoranden
zu Studienreisen und vergleichbaren Maßnahmen, die zweifelsfrei der fachlichen Weiterbildung dienen
zur Durchführung von technischen Projekten im Kontext universitärer Gruppen.
Cusanuswerk Bischöfliche Studienförderung Frau Dr. Claudia Lücking-Michel Baumschulallee 5 53115 Bonn
Förderung besonders begabter und engagierter Studierender und Promovierender aller Fachrichtungen an wissenschaftlichen Hochschulen, Musik-, Kunst- und Fachhochschu-len.
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Voraussetzungen:
Katholische Konfession
Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitglieds-Landes oder der Status eines Bildungsinländers bzw. einer Bildungsinländerin im Sin-ne des BAföG § 58
Immatrikulation an einer deutschen staatlich anerkannten Hochschule, sei es eine Universität, Gesamt-, Kunst-, Musik- oder Fachhochschule, unabhängig vom Stu-dienfach
mindestens noch vier Semester Regelstudienzeit zum Zeitpunkt der Aufnahme
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. Kennedyallee 50 53175 Bonn
Der DAAD hat nach seiner Satzung die Aufgabe, die internationalen Hochschulbezie-hungen, insbesondere den akademischen und wissenschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und dem Ausland, zu fördern. An diesem Austausch sind Wissenschaft-ler/innen, Professor/innen und Studierende aller Fachrichtungen, einschließlich der Künste, aus nahezu allen Ländern der Welt beteiligt.
Insbesondere verfolgt der DAAD folgende Ziele:
DAAD-Stipendienprogramme für Studierende
DAAD-Stipendienprogramme für Graduierte und Promovierte
DAAD-Förderungsmöglichkeiten für Wissenschaftler und Hochschullehrer
DAAD-Stipendien und Förderungsmöglichkeiten für verschiedene Länder
Das Online-Stipendium richtet sich insbesondere an Studierende der Rechts- und Wirt-schaftswissenschaften sowie an Studierende natur- und ingenieurwissenschaftlicher Fä-cher.
Voraussetzung
Gefördert werden überdurchschnittlich begabte Studierende, Doktoranden und Rechts-referendare. Aufgenommen werden Bewerber von Universitäten und sonstigen Hoch-schulen.
Dr.-Ing. eh. Fritz Honsel-Stiftung c/o Honsel AG Fritz-Honsel-Straße 30 59872 Meschede
a) Gefördert wird der begabte Nachwuchs für technische und kaufmännische Berufe mit Beihilfen für:
das Studium an Universitäten und Fachhochschulen
b) Unterstützt durch Zuschüsse werden überwiegend:
Doktoranden zu projektbezogenen Doktorarbeiten
Ausbildungsstätten und Institute (mit dem Status der Gemeinnützigkeit) zur An- schaffung von Gerätschaften und Hilfsmitteln (Fachliteratur, Software u.ä.) für Projekte, die dem Studium sowie der Fort- und Weiterbildung dienen
Tätige auf dem Gebiet der Produktionstechnik, Betriebsführung und der Leicht- metallverarbeitung
Anträge sind bis zum 30. Oktober jeden Jahres zu stellen.
12
Ernest-Solvay-Stiftung DSZ-Deutsches Stiftungszentrum Frau Eszter Jánosi Barkhovenallee 1 45239 Essen
Tel.: 0201/8401-123 Fax: 0201/8401-255
Internet: www.stifterverband.de
Stiftungszweck
Studierenden der Fachrichtungen Chemieingenieurwesen, Verfahrenstechnik und Tech-nische Chemie an deutschsprachigen wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland soll ein Studienaufenthalt im Ausland ermöglicht werden.
Voraussetzungen
Unterstützt werden Studierende höherer Fachsemester, die ihre Diplom-/Master-/ Stu-dien- oder Bachelorarbeit an einer ausländischen Hochschule erstellen wollen. Wichtig dabei sind überdurchschnittliche Studienleistungen und gute Sprachkenntnisse.
Anträge sind bis 31. Mai und 31. Dezember eines jeden Jahres zu stellen.
Evangelisches Studienwerk e.V. Iserlohner Str. 25 58239 Schwerte
Gefördert werden begabte, evangelische Studierende und Promovierende aller Fach-richtungen an wissenschaftlichen, künstlerischen und pädagogischen Hochschulen so-wie Fachhochschulen.
Voraussetzung
Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche (in begründeten Fällen kann der Vor-stand Ausnahmen erlassen)
Staatsangehörigkeit in einem Mitgliedsland der Europäischen Union
Nachgewiesener gesellschaftlicher Einsatz (z.B. Kirche, Soziales, Umwelt, Politik)
Überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen (Abschlussnote mindestens „gut“, in Jura „voll befriedigend“)
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Promotionsberechtigter Abschluss
Stichtage für Bewerbungen: Für Studierende der 01.03. und der 01.09. Für Promovie-rende der 15.06. und der 05.12..
Gefördert werden Studierende, Doktoranden oder junge Wissenschaftler/innen der In-genieurwissenschaften bzw. Wirtschaftswissenschaften (ausgenommen Architektur und Bauwesen) an deutschen Hochschulen.
Die Förderung ist offen für deutsche und ausländische Studierende und Graduierte an den Hochschulen Deutschlands, sofern die Bewerberinnen und Bewerber die in den Förderrichtlinien beschriebenen Voraussetzungen erfüllen und das Auswahlverfahren erfolgreich bestehen. Gefördert werden Erststudien (Diplom, Magister, Bachelor- und Masterstudiengänge) sowie Promotionen.
Voraussetzung
Hochbegabung Hierbei werden nicht nur die überdurchschnittliche fachspezifische Begabung, son-dern auch weitere fachliche Interessen gewertet.
Charakterliche Qualitäten Hierzu zählen Zuverlässigkeit, Leistungswille, Entschlussfreudigkeit sowie die Bereit-schaft, Verantwortung zu übernehmen und die eigenen Fähigkeiten in die Weiter-entwicklung der Gesellschaft aktiv einzubringen.
Liberales, politisches und gesellschaftliches Engagement Erwünscht sind Aktivitäten in der studentischen Selbstverwaltung, in Hochschulgremien, in einer liberalen Partei, in einer politischen studentischen Orga-nisation oder in gesellschaftlichen Institutionen und Vereinigungen.
Bewerbungsschluss ist der 31. Mai und 30. November jeden Jahres.
Gottlieb Daimler- und Karl Benz-Stiftung Frau Petra Jung Dr.-Carl-Benz-Platz 2 68526 Ladenburg
Gefördert werden junge Deutsche im Ausland sowie junge Ausländer/innen an deut-schen Forschungseinrichtungen. Es werden Stipendien im Rahmen der Promotion ver-geben. Das Programm ist für alle Fachdisziplinen, Themen und Länder offen. Vorraus-setzung ist ein eigenes Forschungsvorhaben und die Einbettung in eine wissenschaftli-che Einrichtung im Gastland. Die Arbeitsmöglichkeiten müssen mit der aufnehmenden Einrichtung vor der Bewerbung abgeklärt sein.
Voraussetzung
Bewerben können sich deutsche und ausländische Nachwuchswissenschaftler/innen, die im Rahmen ihrer Promotion einen Aufenthalt im Ausland beziehungsweise in Deutsch-land beabsichtigen.
Die Altersgrenze liegt bei 30 Jahren. Der letzte akademische Abschluss (Diplom oder Master) darf zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses nicht länger als ein Jahr zurück-liegen.
Die Bewerbungen müssen jeweils zum 01. März und 1. Oktober eines Jahres in der Stif-tung vollständig eingegangen sein.
Hanns-Seidel-Stiftung e.V. Förderungswerk Lazarettstraße 33 80636 München
Gefördert werden deutsche Studenten/innen und Bildungsinländer/innen aller Fachrich-tungen, die immatrikuliert sind und an einer Universität bzw. Fachhochschule in Deutschland studieren.
Voraussetzung
Überdurchschnittliche Schul-/Studienleistungen
Aktive Teilnahme im politischen oder sozialen Umfeld
Bewerbungsschluss ist der 15. Januar und 15. Juli jeden Jahres
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Hans-Böckler-Stiftung Dietrich Einert Bewerberauswahl Hans-Böckler Str. 39 40476 Düsseldorf
Gefördert werden Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen und Nationalitäten an Universitäten und Fachhochschulen in allen Bundesländern.
Voraussetzung
a) Für deutsche Bewerber/innen bzw. Bildungsinländer/innen gilt:
Bewerber/innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das erste Semester ab-solviert haben und sich mindestens vier Semester vor Studienabschluss im Rah-men der Regelstudienzeit befinden.
b) Für ausländische Bewerber/innen (nicht EU-Angehörige), die ein Studium in Deutsch-land aufnehmen wollen, gilt:
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Bewerber/innen müssen einen ersten Berufsqualifizierenden Studienabschluss nachweisen. Förderschwerpunkt ist die Förderung von Graduierten in einem Masterstudium.
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt; ein Nachweis darüber wird erbeten.
Die angegeben Bewerbungsfristen 01. März und 01. September können sich unter Um-ständen ändern.
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Begabtenförderung und Kultur Rathausallee 12 53757 Sankt Augustin
Ermöglichung des Studiums zur Vorbereitung auf Leitungs- und Führungsaufgaben für überdurchschnittlich qualifizierte Studierende, die im politischen, sozialen, kirchlichen oder kulturellen Bereich engagiert sind oder dies vorhaben.
Gefördert werden:
Deutsche Studierende an Universitäten und Fachhochschulen
Deutsche Graduierte
Ausländische Studierende und Graduierte
Voraussetzungen
Überdurchschnittlicher Abschluss des Studiums bzw. der Promotion.
Markelstiftung Geschäftsstelle Marion Oertel-Nau Wernerstr. 1 70469 Stuttgart (Feuerbach)
Beihilfen für eine berufsbezogene Ausbildung deutscher Studierender, z.Zt. auf Baden-Württemberg begrenzt.
Voraussetzung
Es müssen die Ergebnisse aus dem Vor- oder ersten Semester vorliegen. Antragstermine sind jeweils der 01.04. und 01.10. eines Jahres.
Nordmetall-Förderung an der TUHH Infotronik - Programm Mechatronik - Programm Dr.-Ing. Sven-Ole Voigt Dipl.-Ing. Jonas Witt Schwarzenbergstr. 95 (E) Eißendorfer Str. 40
Gefördert wird im Rahmen des Garantiefonds die Eingliederung von
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern,
Ehegatten von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern (nur wenn im Registrierschein eingetragen)
Kindern (Abkömmlingen) von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
Familienangehörigen im Sinne des § 8 Bundesvertriebenengesetz
Asylberechtigten
Kontingentflüchtlingen und gleichgestellten Personen
Bei Beginn der Förderung darf das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Mit der Förderung soll die Vorbereitung auf ein Hochschulstudium bzw. die Fortführung eines im Herkunftsland bereits begonnenen Studiums oder die erfolgreiche Ergänzung eines Studiums in Deutschland ermöglicht werden.
Prof. Dr.-Ing. Erich Müller-Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft Herrn Harald Schaaf Postfach 16 44 60 45224 Essen
Gefördert werden Studierende aus den Ingenieurwissenschaften (insbesondere Maschi-nenbau, Elektrotechnik). Für Informatiker, Physiker, Mathematiker ist eine Bewerbung nur dann sinnvoll, wenn ein direkter Bezug zu den Ingenieurwissenschaften besteht.
Bewerbungen sind bis zum 31.03 eines Jahres einzureichen.
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Rheinstahl-Stiftung Herrn Hans-Uwe Meier Am Thyssenhaus 1 45128 Essen
Förderung der Naturwissenschaft in Forschung und Lehre, insbesondere die Förderung begabter und bedürftiger Studierender und Doktorand/innen unabhängig von Nationa-litäten und Religion, im In- und Ausland.
In erster Linie werden Studierende in höheren Fachsemestern (Master-/Diplomstu-dierende) in den Studiengängen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bau-ingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Physik und Nuclear Applications gefördert.
Schiffbautechnische Gesellschaft e.V. Veith-Berghoff-Stiftung Bramfelder Straße 164 22305 Hamburg
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft auf schiffs- und meerestechni-schem Gebiet durch Gewährung von Zahlungen an förderungswürdige Studierende der Schiffs- und Meerestechnik an deutschen Universitäten und Fachhochschulen.
Voraussetzung
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin sollte Mitglied der Schiffbautechnischen Ge-sellschaft sein, beziehungsweise werden.
Stiftung Johannes und Ella Hinsch Prof. Dr.-Ing. D.G. Feldmann TU Hamburg-Harburg Denickestraße 17 21071 Hamburg
Die Förderung des technischen Nachwuchses und der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Hydraulik, insbesondere im Rahmen der Pumpentechnik,
Unterstützung bedürftiger und würdiger Angehöriger des technischen Nachwuchses auf dem Gebiet der hydraulischen Pumpentechnik und
die Unterstützung bedürftiger Techniker/innen, die sich auf dem Gebiet der hydrau-lischen Pumpentechnik besondere Verdienste erworben haben.
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Voraussetzung
Gefördert werden Student/innen von Universitäten, Technischen Hochschulen und Fachhochschulen, sowie Schüler/innen von Techniker-Fachschulen und Personen, die sich neben ihrer regelmäßigen Arbeit im Rahmen organisierter Ausbildungsgänge wei-terqualifizieren, also Teilnehmer/innen an Abendlehrgängen, Fernstudent/innen oder Doktorand/innen.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Chemie durch Stu-dienbeihilfen, Stipendien und andere Förderungsmaßnahmen für deutsche Studierende und jüngere Wissenschaftler/innen der Chemie.
Studienförderwerk Klaus Murmann Studienstiftung des deutschen Volkes Breite Straße 29 10178 Berlin
Gefördert werden Student/innen und Doktorand/innen aller Fachrichtungen und Hoch-schularten. Unterrepräsentiert sind noch immer Studierende aus ingenieur- und natur-wissenschaftlichen Fächern.
Voraussetzung
Antragsberechtigt sind herausragende Student/innen und Doktorand/innen, die bereit sind in der Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Gesucht werden daher Men-schen, die sich auch jenseits ihrer ganz persönlichen Interessen und beruflichen Bestre-bungen gerne für die Gemeinschaft einsetzen. Entsprechendes gesellschaftliches Enga-
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gement kann sich widerspiegeln in
der aktiven Mitwirkung in Hochschulgremien
der aktiven Mitwirkung in Vereinen, Parteien, Kirchen, sozialen Einrichtungen
Bewerberinnen und Bewerber sollten darüber hinaus
über soziale Kompetenz und
über eine gute Allgemeinbildung verfügen und
abstrakte Zusammenhänge erkennen und verarbeiten können
Prof. Dr. Friedrich Mayer-Lindenberg Technische Universität Hamburg-Harburg Rechnertechnologie Schwarzenbergstraße 95 (E) 21073 Hamburg
Tel.: 040/42878-3055
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3. Stipendien für internationale Studierende
3.1. Stipendien und Beihilfen der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH)
Stipendien mit Betreuungsleistung Antragsberechtigte
Ausländische Studierende der TUHH, die sich in der Betreuung internationaler Kommili-tonen engagieren wollen, z.B. durch Tutorienprogramme.
Voraussetzung
Die/Der Studierende muss eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen und über interkul-turelle Kompetenz verfügen, sowie mindestens zwei Semester an der TUHH studiert haben. Die Stipendien werden zweimal im Jahr (April und Oktober) ausgeschrieben. Die Termine werden auf den Webseiten der TUHH und per Aushang bekannt gegeben.
Leistungsstipendien Antragsberechtigte
Ausländische Studierende der TUHH, deren Studienleistungen über dem Durchschnitt der jeweiligen Vergleichsgruppe (Vordiplom, Bachelor und Master) liegen.
Voraussetzung
Die/Der Studierende muss mindestens ein Semester an der TUHH studiert haben und während dieser Zeit Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben. Die Stipendien werden einmal im Jahr (April) ausgeschrieben. Die Termine werden auf den Webseiten der TUHH und per Aushang bekannt gegeben.
Studienabschlussbeihilfen Antragsberechtigte
Ausländische Studierende der TUHH, bei denen ein erfolgreicher Abschluss nach An-tragsstellung innerhalb eines Jahres abzusehen ist. Master-Studierende können nur für das letzte Semester Beihilfe beantragen.
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Voraussetzung
Die/Der Studierende muss eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Die Stipendien werden zweimal im Jahr (April und Oktober) ausgeschrieben. Die Termine werden auf den Webseiten der TUHH und per Aushang bekannt gegeben.
Antragsunterlagen und Informationen erhalten Sie für alle Stipendien und Beihilfen der TUHH unter folgenden Adressen:
International Office SBS 95E, Raum 0.055/0.056
Tel.: 040/42878-4289 040/42878-3159
Infothek SBS 95E, Raum 0.022
Tel.: 040/42878-4272
Die Anträge können auch unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden: http://www.tu-harburg.de/studium/finanzierung/stipendien/internationale_finanzierung.html
Erasmus Mundus Stipendium Antragsberechtigte
Studieninteressierte für den Studiengang Joint European Master in Materials Science (EMMS) und Joint European Master in Environmental Studies (JEMES).
Voraussetzung
Zu beachten ist hierbei, dass die Studieninteressierten aus Drittstaaten kommen müssen (d.h. aus Ländern, die nicht zur EU oder EFTA gehören und auch keine Beitrittskandida-ten sind und während der letzten 5 Jahre nicht mehr als insgesamt 12 Monate in der EU bzw. EFTA gelebt oder gearbeitet haben).
Bewerbungsfrist ist der 31. Januar des jeweiligen Jahres. Die Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:
Office of International Academic Programs Schwarzenbergstr.95 21073 Hamburg Tel.: 040/42878-3499 Fax: 040/42878-2546 E-Mail: [email protected]
3.2. Studierendenwerk Hamburg Antragsberechtigte
Ausländische Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben, können für den Ab-schluss ihres Studiums eine Förderung aus Landesmitteln erhalten. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
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Voraussetzung
Die Ausbildung muss spätestens zwei Semester nach Antragsstellung beendet werden. Hier muss zudem ein Leistungsstand nachgewiesen werden, der dem laufenden Fach-semester entspricht. Eine finanzielle Bedürftigkeit des/der Studierenden muss nachge-wiesen werden, d.h. es darf keine Zuwendung von Eltern bzw. aus anderweitigen Fi-nanzierungsquellen bestehen.
Anträge können nur gestellt werden beim
Amt für Ausbildungsförderung Grindelallee 9, Zi. 204 20146 Hamburg