Top Banner
Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung Köln Bonn am 01.12.2007
21

Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

Apr 05, 2015

Download

Documents

Renate Gauer
Welcome message from author
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
Page 1: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

Stiften: schwer,aber nicht schwierig.Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung

Annette Enzmann

Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung Köln

Bonn am 01.12.2007

Page 2: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

2 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Ihre Stiftung – Vorüberlegungen und Entscheidungen

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Ablauf des Verfahrens

Page 3: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

3 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Vorüberlegungen und Entscheidungen

Zu welchem Zweck gründen Sie eine Stiftung?

• Was?- Gemeinnützige Zwecke

• Wen?- Empfänger

• Wie?- Kapitalstiftung (fördernd)

- Anstaltsstiftung (operativ)

Page 4: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

4 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Vorüberlegungen und Entscheidungen

Welches Vermögen wollen Sie der Stiftung zur Verfügung stellen?

- Vermögensarten

- Mindesthöhe

Page 5: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

5 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Vorüberlegungen und Entscheidungen

Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und Kontrolle

•Der Vorstand

•Das Kuratorium

•Geschäftsführer

Page 6: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

6 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Vorüberlegungen und Entscheidungen

Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und Kontrolle

•Weitere Organe- (Fach-)Beiräte

- Stifterforum, Stifterversammlung (Bürgerstiftungen)

- Fachausschüsse

Page 7: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

7 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Vorüberlegungen und Entscheidungen

Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? – Entscheidung und Kontrolle

... und der Stifter?

Page 8: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

8 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stifter Stiftung

Vermögen

Stiftungs-aufsicht

Anerkennung

Satzung

(Stifterwille)

Page 9: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

9 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stifter

VORSTAND

Stiftung

KURATORIUM

Entscheidung

Kontrolle

Page 10: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

10 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stifterwille Autonomie

Stifter

Stiftungs-aufsicht

(Grund-)Rechte (Grund-)Rechte

VORSTAND

Stiftung

KURATORIUM

Garantie

Garantie

Page 11: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

11 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Name der Stiftung

Sitz der Stiftung

Stiftungszweck

Page 12: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

12 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Stiftungsvermögen

• Erhaltung des Stiftungsvermögens

• Vermögensanlage

• Verwendung der Erträge und Zuwendungen

Page 13: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

13 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Stiftungsorganisation

• Zahl und Benennung der Organe (mindestens: Vorstand)

• Zahl (ggfs. Mindest-, Höchstzahl) ihrer Mitglieder

• Vetretungsbefugnisse (Einzel-, Gemeinschaftsvertretung)

• Amtszeit, Wiederwahlmöglichkeit

Page 14: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

14 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Stiftungsorganisation

• Berufung der Organmitglieder

- Kooptation

- Wahl durch ein anderes Stiftungsorgan

- Bestellung durch andere juristische Person

- "geborene" Mitglieder

• Abberufung von Organmitgliedern

Page 15: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

15 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Stiftungsorganisation

• Aufgaben und Rechte des Vorstands, ggfs. der übrigen Organe

• Ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Vergütung

Page 16: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

16 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Stiftungsorganisation

• Regelungen über Beschlüsse, Sitzungsregularien

• oder: Geschäftsordnung für die Organe

Page 17: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

17 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Die Satzung: Inhaltliche Regelungen

Satzungsänderungen

• "einfache" Satzungsänderungen

• Änderung des Stiftungszwecks

Zusammenschluss mit anderen Stiftungen

Auflösung der Stiftung

Page 18: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

18 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Ablauf des Verfahrens

Zuständige Behörde

Beratung

Beteiligung anderer Behörden

Page 19: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

19 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Ablauf des Verfahrens

Antrag und Unterlagen

• Stiftungsgeschäft

• Stiftungssatzung

• bei juristischen Personen ...

• Kapitalnachweis

Page 20: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

20 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Ablauf des Verfahrens

Anerkennung

Veröffentlichung

Page 21: Stiften: schwer, aber nicht schwierig. Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung.

21 © Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

Noch Fragen, bitte!

www.bezreg-koeln.nrw.de/stiftungen