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Status quo in der Regulatorik: Technische Machbarkeit vs. rechtliche Zulässigkeit We move it – Autonomes Fahren – Lösungen & Kompetenzen der Fahrzeugindustrie in Rheinland-Pfalz · Mainz · 17. Juni 2019 · Marko Gustke
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Status quo in der Regulatorik: Technische Machbarkeit vs ......Status quo in der Regulatorik: Technische Machbarkeit vs. rechtliche Zulässigkeit We move it –Autonomes Fahren –Lösungen

Sep 10, 2020

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Status quo in der Regulatorik:

Technische Machbarkeit vs. rechtliche ZulässigkeitWe move it – Autonomes Fahren – Lösungen & Kompetenzen der

Fahrzeugindustrie in Rheinland-Pfalz · Mainz · 17. Juni 2019 · Marko Gustke

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Der Weg zum autonomen Fahren führt über das assistierte und

automatisierte Fahren

Sensor

Sensor

Sensor

Motor

Bremse

Lenkung

+

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Der Weg zum autonomen Fahren führt über das assistierte und

automatisierte Fahren

Sensor

Sensor

Sensor

Motor

Bremse

Lenkung

+

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Der Weg zum autonomen Fahren führt über das assistierte und

automatisierte Fahren

Sensor

Sensor

Sensor

Motor

Bremse

Lenkung

+

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Von der Fahrerassistenz zum automatisierten Fahren

Industrieprojekte automatisiertes FahrenAssistenzfunktionen in Kundenhand

Eine Evolution

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Wahrnehmen, verstehen und planen sowie agieren

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Herausforderungen für automatisierte Fahrzeuge

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Einführung des automatisierten Fahrens

Autonomes Fahren / ParkenAssistiertes Fahren / Parken Automatisiertes Fahren / Parken8

Schematische Darstellung

1958: Tempomat

1995: Abstand

2006: Lenkung

2013: Bremsen

2016: Remote

Ab 2015:

Autobahnassistent

2022: Autobahn 20xx: Platooning

2020: Autobahn

<60 km/h

2020: Valet Parking201x: People Mover

200x: Werkshallen

Verkehr der Zukunft?

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Autonome Systeme im Straßenverkehr

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Anwendungsfelder

Ideale Mobilitätsangebote sind:

▪ Sicher, nahtlos und unmittelbar

▪ vom aktuellen Standort aus, komfortabel und preiswert

▪ mit geringstmöglicher Transportzeit, ohne viel Wartezeit

genau zum Zielpunkt

▪ Zusätzlich für gewerbliche Kunden Verbesserung der

total costs of ownership (TCO)

• Senkung von Personalkosten

• Einsparung bzw. Verlagerung administrativer

Tätigkeiten

• Senkung Ausfallkosten durch Unfälle

Autonomer Individualverkehr

2021: Autobahn 201x: Valet Parking2018: Stau

Evo

lutionär

Autonomer

Güterverkehr

Autonome

Servicefahrzeuge

Autonomer öffentlicher Personenverkehr

Dis

ruptiv

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Anforderungen an das technische System und das Verhalten

der Menschen müssen parallel entwickelt werden

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Internationale Rahmenabkommen

• Verhaltensrecht: Genfer- (1949) und Wiener- Übereinkommen (1968)

• Technische Vorschriften: 58/98 Abkommen oder EU Rahmenrichtlinie

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Anforderungen an das technische System und das Verhalten

der Menschen müssen parallel entwickelt werden

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Deutschland

• StVG (Mai 2017): regelt Pflichten des Fahrers und Anforderungen an das

System (u.a. Vorhandensein eines Datenspeichers) ➔ Fokus:

Automatisiertes Fahren und fahrerloses Parken

• Technische Vorschriften: Überarbeitung der UN Lenkungsrichtlinie noch

nicht abgeschlossen ➔ EU- Ausnahmeverfahren zur Einführung

innovativer Technologien möglich

• Ankündigung der Bundesregierung den Rechtsrahmen für fahrerloses

Fahren in abgegrenzten Anwendungsfeldern zu schaffen in der aktuellen

Legislaturperiode zu schaffen

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Anforderungen an das technische System und das Verhalten

der Menschen müssen parallel entwickelt werden

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USA

• Regulierungsentwürfe zur Harmonisierung aus Senat („AV START ACT“ )

und Repräsentantenhaus („SELF DRIVE ACT“) on hold

• Anforderungen bundesweit heterogen, föderale Ausnahmeregelungen für

die Gestaltung von Fahrzeugen möglich

• Kontrollierte Einführung ➔ Anhebung Maximalzahl von Fahrzeugen mit

Abweichungen von FMVSS- Regulierungen von 2500/Jahr und OEM auf

ca. 80.000 / Jahr und OEM

• NHTSA Guidance: veröffentlicht und bedarfsorientierte Weiterentwicklung

• Selbstzertifizierung zum Einhalten technischer Regeln/Standards

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Anforderungen an das technische System und das Verhalten

der Menschen müssen parallel entwickelt werden

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China

• Grundprinzipen der Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr vergleichbar

• Fahrerloses Fahren noch nicht zulässig

• Technische Anforderungen sind noch nicht eindeutig geregelt

• Standardisierungsroadmap (90 Vorhaben) Anfang 2018 vorgestellt

• Straßentests unter hohen Auflagen seit Mitte 2018 möglich

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Anforderungen an das technische System und das Verhalten

der Menschen müssen parallel entwickelt werden

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Japan

• Grundprinzipen der int. Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr

• Automatisiertes und fahrerloses Fahren noch nicht geregelt

• Technischen Vorschriften über UN- Regulierung

• Testen im öfftl. Raum: Domain-spezifische Ausnahmen / Anforderungen

• Fokus auf intelligente Infrastruktur wahrnehmbar

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Zusammenfassung

• Megatrend: Automatisiertes und fahrerloses Fahren

• Technologiepfade: Highway-Anwendungen und Urban-shuttles

• Regulierung: Einklang bei Anforderungen an Technik & Menschen nötig

• Einführung: Nationale und internationale Bestrebungen erkennbar

• Rahmenbedingungen: weltweite Synchronisierung anstreben

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Vielen Dank für Ihre AufmerksamkeitWe move it – Autonomes Fahren – Lösungen & Kompetenzen der

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