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1. Geltungsbereich
Diese Technischen Anforderungen an den Betrieb von Wärmepum-pen,
elektrischen Raumheizungen und abschaltbaren Verbrauchern ergänzen
und konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik
sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den
Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversor-gung
in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) Sie
gelten für Neuanschlüsse sowie für Anschlussänderungen.
2. Allgemeines
Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich
Wärmepum-pen sind nach den anerkannten Regeln der Technik
(DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) und gemäß Abschnitt 10.2.4 der
jeweils aktu-ellen „Technischen Bedingungen für den Anschluss an
das Nieder-spannungsnetz (TAB), zu planen, auszuführen und
betriebsfähig zu halten.
2.1 Neuanlagen und jede Änderung bestehender Anlagen sind
grundsätzlich durch den Anschlussnehmer mit Anmeldung zum Anschluss
an das Niederspannungsnetz bei ESTW vorher schriftlich zu
beantragen. Bei Neuanlagen werden die unter-brechbaren
Verbrauchseinrichtungen grundsätzlich getrennt vom
Allgemeinstromverbrauch gemessen.
2.2 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich
Wärme-pumpen dürfen nur von einer in ein Installateurverzeichnis
ein-getragenen Elektro-Fachfirma ausgeführt und angeschlossen
werden. Sie sind über gesonderte Stromkreise zu betreiben, ein
Anschluss über Steckvorrichtung ist nicht möglich.
2.3 ESTW unterscheiden bei der Anschlussnutzung für
unter-brechbare Verbrauchseinrichtungen die Kundengruppen der
gemeinsamen Messung (Altanlagen/Anlagenbestand, ohne Tagnachladung)
und der getrennten Messung (Neuanlagen, ggf. mit
Tagnachladung).
3. Anschlussnutzung
3.1 Speicherheizungsanlagen
Unter Speicherheizungsanlagen fallen Anlagen mit
Einzelspei-chergeräten, Zentral- und Fußboden-speicherheizung.
Elektri-sche Speicherheizungsanlagen mit einer Gesamtleistung über
6 kW sind mit einer durch die ESTW anerkannten witterungs- und
restwärmeabhängigen Aufladesteuerung bzw. -regelung
auszustatten.
Der Anschluss kann für die Anschlussnutzung mit einer
Spei-cherheizung nachts in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr
(Niederta-rifzeit) und ggf. tags in der Zeit von 13 Uhr bis 19 Uhr
genutzt werden.
3.1.1 Aufladung 8 Stunden
Diese Speicherheizungsanlage ist für eine tägliche Aufladung von
8 Stunden in der Niedertarifzeit zu bemessen. Als Aufla-desystem
ist eine Rückwärtssteuerung (Steuerung mit Zeitver-schiebung)
vorgeschrieben.
3.1.2 Aufladung 8 + 6 Stunden (Tagnachladung)
Diese Speicherheizungsanlage ist für eine tägliche Ladedau-er
von maximal 14 Stunden bemessen. Als Aufladesystem ist eine
Rückwärtssteuerung vorgeschrieben. Die Freigabe des Strombezuges
erfolgt nachts für 8 Stunden in der Niedertarif-zeit und tags für 6
Stunden außerhalb der Netzhöchstlastzeit in etwa von 13 Uhr bis 19
Uhr. Die vorrangige Ladezeit der Heizung ist in die Niedertarifzeit
zu legen.
3.1.3 Messung
(1) Neuanlagen
Die Messung des Heizstromverbrauches erfolgt durch eine
gesonderte Zweitarif-Messeinrichtung. Warmwasserspeicher,
Durchlauferhitzer und Wärmepumpen zur Warmwasserberei-tung können
ohne Sperrzeiten über die getrennte Messung zur Erfassung des
Heizstromverbrauches betrieben werden, sofern die Geräte fest
angeschlossen sind.
(2) Altanlagen
Bei einem Anlagenbestand mit Inbetriebnahme vor 1996 mit
gemeinsamer Messung wird ein Teil des NT-Verbrauches nicht mit dem
Speicherheizungstarif sondern mit dem Schwachlast-tarif
(Allgemeiner NT-Tarif) abgerechnet. Dazu werden 20% aus dem
HT-Verbrauch (maximal jedoch 1.500 kWh) ermittelt und der
jeweiligen Abrechnung zugrunde gelegt. Bei Erweite-rungen oder
Änderungen der Heizungsanlage ist eine Auftren-nung der Messung
vorzunehmen.
3.2 Direktheizungsanlagen
Unter Direktheizungsanagen fallen Direktheizgeräte und
Fuß-bodendirektheizungen.
Der Anschluss kann für die Anschlussnutzung mit elektrischer
Direktheizung zusammenhängend bis zu 2 Stunden unterbro-chen
werden. Die tägliche Unterbrechungszeit beträgt maxi-mal 3 Stunden.
Dabei ist die Betriebszeit zwischen zwei Un-terbrechungen nicht
kürzer als die jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit.
3.2.1 Freigabe des Strombezuges
Diese direktwirkende Heizung ist für den durchgehenden Be-trieb
ausgelegt, wobei sich die ESTW eine Unterbrechung der
Heizstromlieferung abhängig von ihren Spitzenlastzeiten vor-
Technische Anforderungen an den Betrieb von Wärmepumpen,
elektrischen Raumheizungen und abschaltbaren Verbrauchern
Stand: 1. August 2016
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behalten und zwar täglich zwischen 8 und 9 Uhr und zwischen 10
und 12 Uhr. Eine Änderung der Sperrzeiten entsprechend den
Belastungsverhältnissen der ESTW bleibt vorbehalten. Während der
Unterbrechungszeit darf der Raumwärmebedarf nicht durch eine andere
netzgekoppelte elektrische Heizung gedeckt werden.
3.2.2 Messung
Die Messung des Heizstromverbrauches erfolgt durch eine
gesonderte Zweitarif-Messeinrichtung. Warmwasserspeicher,
Durchlauferhitzer und Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung können
ohne Sperrzeiten über diesen Heizungszähler betrie-ben werden,
sofern die Geräte fest angeschlossen sind.
3.3 Kombinierte Direkt- und Speicherheizungsanlagen
Hierunter fallen Heizungsanlagen, die den stündlichen
Raum-wärmebedarf durch eine Kombination wärmespeichernder
Heizsysteme (lt. Ziffer 3.1) und direktwirkende Heizeinrichtun-gen
(lt. Ziffer 3.2) decken.
3.3.1 Freigabe des Strombezuges / Aufladung
Das Speicherheizsystem ist grundsätzlich für eine 8-stündige
Aufladung in der Niedertarifzeit bemessen. Bei Einbau eines
Aufladesystems ist eine Rückwärtssteuerung vorgeschrieben. Die
direktwirkenden Heizeinrichtungen sind für durchgehen-den Betrieb
ausgelegt, wobei Sperrzeiten während der Netz-höchstlastzeit bis zu
ca. 3 Stunden auftreten können.
3.3.2 Messung
Die Messung des Heizstromverbrauches erfolgt durch eine
gesonderte Zweitarif-Messeinrichtung. Warmwasserspeicher,
Durchlauferhitzer und Wärmepumpen zur Warmwasserberei-tung können
ohne Sperrzeiten über die getrennte Messung zur Erfassung des
Heizstromverbrauches betrieben werden, sofern die Geräte fest
angeschlossen sind.
3.4 Heizungswärmepumpen-Anlagen (alle Betriebsweisen)
Hierunter fallen Heizungswärmepumpen mit folgenden
Be-triebsweisen:
• monovalent
Die Wärmepumpe übernimmt allein die Beheizung des Ge-bäudes.
• bivalentalternativ
Die Wärmepumpe beheizt ein Gebäude bis zum Erreichen einer
bestimmten Außentemperatur (Bivalenzpunkt, z.B. 0°C oder -2°C). Bei
Erreichen dieser Temperatur wird die Wär-mepumpe ab- und ein
anderer Wärmeerzeuger mit einer an-deren Energieart
eingeschaltet.
• bivalentteilparallel
Die Wärmepumpe beheizt ein Gebäude bis zum Erreichen einer
bestimmten Außentemperatur. Ab dieser Temperatur wird ein zweiter
Wärmeerzeuger mit einer anderen Energie-art zugeschaltet
(Zuschaltpunkt). Beide Wärmeerzeuger ar-beiten parallel, bis die
Rücklauftemperatur des Heizsystems so hoch wird, dass die
Wärmepumpe keine Wärme mehr abgeben kann und abgeschaltet werden
muss (Abschalt-punkt).
• bivalentparallel
Bei der bivalent parallelen Betriebsweise arbeiten ab einer
bestimmten Temperatur beide Wärmeerzeuger parallel bis zur
tiefsten Außentemperatur. Voraussetzung dafür ist, dass die
Rücklauftemperatur des Heizsystems so niedrig ist, dass die
Wärmepumpe noch Wärme abgeben kann.
Der Anschluss kann für die Anschlussnutzung mit Wärme-pumpen
zusammenhängend bis zu 2 Stunden unterbrochen werden. Die tägliche
Unterbrechungszeit beträgt maximal 3 Stunden. Dabei ist die
Betriebszeit zwischen zwei Unterbre-chungen nicht kürzer als die
jeweils vorangegangene Unter-brechungszeit.
3.4.1 Freigabe des Strombezuges
Die Wärmepumpenanlage ist für einen durchgehenden Be-trieb
ausgelegt, wobei sich die ESTW eine Unterbrechung der
Stromlieferung abhängig von ihren Spitzenlastzeiten vorbe-halten
und zwar täglich zwischen 8 und 9 Uhr und zwischen 10 und 12 Uhr.
Eine Änderung der Sperrzeiten entsprechend den
Belastungsverhältnissen der ESTW bleibt vorbehalten. Während der
Unterbrechungszeit darf der Raumwärmebedarf nicht durch eine andere
netzgekoppelte elektrische Heizung gedeckt werden.
3.4.2 Messung
Die Messung des Heizstromverbrauches erfolgt durch eine
gesonderte Zweitarif-Messeinrichtung. Warmwasserspeicher,
Durchlauferhitzer und Wärmepumpen zur Warmwasserberei-tung können
ohne Sperrzeiten über diesen Heizungszähler betrieben werden,
sofern die Geräte fest angeschlossen sind. Hilfs- und
Regeleinrichtungen können an diesen Zähler ange-schlossen
werden.
3.5 Unterbrechbare Verbraucher
Der Anschluss kann für die Anschlussnutzung von unterbrech-baren
Verbrauchseinrichtungen je nach den Belastungsver-hältnissen der
ESTW zusammenhängend bis zu 2 Stunden un-terbrochen werden. Die
tägliche Unterbrechungs¬zeit beträgt maximal 6 Stunden. Dabei ist
die Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen nicht kürzer als die
jeweils vorangegangene Unterbrechungszeit
3.5.1 Freigabe des Strombezugs
Die Freigabe der Anschlussnutzung für unterbrechbare
Ver-brauchseinrichtungen erfolgt durch eine Steuereinrichtung
(Tarifsteuergerät) der ESTW über ein Steuerrelais (Arbeitsre-lais),
das der Anschlussnehmer/ Anschlussnutzer nach den Angaben der ESTW
auf eigene Kosten durch eine Elektro-Fachfirma einbauen lässt.
Eine Änderung der Sperrzeiten entsprechend den
Belastungs-verhältnissen der ESTW bleibt vorbehalten.
3.5.2 Messung
Die Messung der abschaltbaren Verbraucher erfolgt durch eine
gesonderte Zweitarif-Messeinrichtung.
4. Steuerung
Die Laststeuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen
so-wie die Freigabe der Schwachlastzeit erfolgt im Netzgebiet der
ESTW mittels Tonfrequenz-Rundsteuerung. Die Ansteuerung der
Tarifsteu-ergeräte (TSG) erfolgt mit einer Frequenz von 190 Hz.
Hinweise zur Verdrahtung des Tarifsteuergerätes und die Funktion
der einzelnen Steuerleitungsadern sind den Abbildungen 1 und 2 zu
entnehmen.
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4.1 Steuerrelais (SR)
Die Freigabezeiten von unterbrechbaren elektrischen
Ver-brauchsgeräten in der elektrischen Anlage werden mittels
kun-deneigener Steuerrelais freigegeben. Im Verteilnetz der ESTW
dürfen nur Steuerrelais verwendet werden, die folgende
Vor-aussetzungen erfüllen:
• ReiheneinbaugerätfürMontageaufTrageschienenachDIN-EN 50
022
• Steuer-undSchaltspannung230V
• 1Öffner+1Schließerbzw.1Wechsler
• plombierbar
• Nennschaltstrom10A
• Steuerstrombei230V<15mA
• Berührungsschutz(geräteseitig)VDE0106-100bzw.DGUV-Vorschrift 3
(ehemals BGV A3)
Die Verdrahtung der Steuerrelais hat entsprechend der Ab-bildung
2 zu erfolgen. Über die Schaltkontakte der Steuer-relais dürfen
grundsätzlich nur Steuerstromkreise geführt werden. Die in der
Tabelle Abbildung 1 festgelegte Numme-rierung der Steueradern ist
zu beachten.
Der ungezählte Steuerstromkreis für das ESTW-Steuergerät ist mit
einem Leitungsschutzschalter (10A / 25kA) gesondert
abzusichern.
4.2 Kennzeichnung der Steuerleitungen
Die Steuerleitungsadern sind mit Nummern zu versehen. Im
Netzgebiet der ESTW ist die in der nachfolgenden Tabelle definierte
Nummerierung der Steueradern für unterbrechbare
Verbrauchseinrichtungen anzuwenden.
Nr. der Steuerleitung
Bezeichnung tägl. Freigabe/Sperrzeit
1 Außenleiter
2 Reserve
3 Warmwasser 8 Stunden
4 Speicherheizung 8 Stunden
5 Direktheizung/Lastabwurf
6 Wärmepumpe 1 + 2 Stunde/n
7 Tagnachladung 6 Stunden
4.3 Schaltbild für die Steuerung von abschaltbaren
Verbrauchs-einrichtungen
In BKE-I – Zählerschränken ist für das Anbringen des
Tarif-schaltgerätes ein Zählerfeld mit 3-Punkt-Befestigung
erforder-lich. Zusätzlich sind im Zählerfeld eine optische
Schnittstelle sowie ein Tarifschaltmodul im Raum für
Zusatzanwendungen von der Elektro-Fachfirma einzubauen.
Der Aufbau der Zweitarifmessung ist folgendermaßen
vorzu-nehmen:
ESTW – Erlanger Stadtwerke AGNetzanschlüsse und
Zählerwesen/MeteringÄußere Brucker Str. 33, 91052 Erlangen
Telefon: 09131 823-4534 oder 4539Fax: 09131
823-4730www.estw.de
Abbildung 2: Steuerung von abschaltbaren Verbrauchern in Form
von elektrischen Heizanlagen
Abbildung 1: Klemmenbelegung