STADT HERDECKE - Bauamt - BPA Herdecke, 29.02.2012 NIEDERSCHRIFT zu der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planen Nr. 01/2012 am Dienstag, dem 28.02.2012 um 17.00 Uhr im Ratssaal Anwesend: Nicht anwesend: a) Vorsitzender: RM Goth b) Mitglieder: RM Schlusnus RM Reiß AM Pfingsten für AM Schröer AM Tebben RM Holthey RM Dr. Torwesten AM Lüneborg RM Wiechert für AM Tiefmann RM Gerigk RM Lehmkuhl-Stenzel RM Huck RM Wischkämper bis 18.30 Uhr zu 01.01 bis 18.30 Uhr zu 01.02 bis 19.30 Uhr zu 04 Entschuldigt: AM Schröer AM Tiefmann AM Korge Nicht entschuldigt: c) Schriftführung: Herr Kochbeck d) Verwaltung: Herren Grunwald Dr. Heismann Schmidt Matißik Schliepkorte Zahlaus Patzle Zagler Dr. Theobald
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STADT HERDECKE - Bauamt -
BPA
Herdecke, 29.02.2012 NIEDERSCHRIFT zu der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planen Nr. 01/2012 am Dienstag, dem 28.02.2012 um 17.00 Uhr im Ratssaal Anwesend: Nicht anwesend: a) Vorsitzender:
RM Goth
b) Mitglieder: RM Schlusnus RM Reiß AM Pfingsten für AM Schröer AM Tebben RM Holthey RM Dr. Torwesten AM Lüneborg RM Wiechert für AM Tiefmann RM Gerigk RM Lehmkuhl-Stenzel RM Huck RM Wischkämper
bis 18.30 Uhr zu 01.01 bis 18.30 Uhr zu 01.02
bis 19.30 Uhr zu 04
Entschuldigt: AM Schröer AM Tiefmann AM Korge Nicht entschuldigt:
Sitzungsdauer: 17.00 Uhr bis 20.10 Uhr Sitzungsunterbrechung: keine
Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Reihenfolge der Tagesordnung der Sitzung zu ändern und zunächst Tagesordnungspunkt 03 zu behandeln.
03 Vorstellung des ersten Entwurfs für das Wohnprojekt
„Alter Steinbruch“ (generationenübergreifendes Wohnen am Bahnhof) durch den Architekten Herrn Norbert Post__________________________________
Her Post stellt sein Büro Planungsgesellschaft Norbert Post und Hartmut Welters vor. Er erläutert seine bisherigen Erfahrungen aus den Projekten in Dortmund Tremaniapark und Brünninghausen. Es handelt sich um neue gemeinschaftliche Wohnformen für alle Lebensphasen. Mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation stellt er die angedachte Be-bauung vor und simuliert den Sonnenverlauf. Diese Präsentation wird auf die Home-page der Stadt Herdecke eingestellt und ist als Anlage der Niederschrift beigefügt. Der Ausschuss beauftragt einstimmig die Verwaltung, auf Grundlage der vorgestellten Möglichkeiten die Planung weiter zu betreiben und den jeweiligen Planungsstand die-sem mitzuteilen.
In den Monaten November 2011 bis einschließlich Januar 2012 sind für die in der mit der Einladung vom 16.02.2012 übersandten Liste aufgeführten Vorhaben Baugenehmi-gungen erteilt bzw. Abweichungen von Gestaltungssatzungen zugelassen worden.
01.02 Vorhaben
a) Bauantrag, Neubau Zentralküche Gerhard-Kienle-Weg 4 b) Bauvoranfrage, drei Einfamilienwohnhäuser Vaerstenberg c) Bauantrag, Lagerhalle Loerfeldstr. 11a d) Bauantrag, Wohnhausumbau und Erweiterung Bachstr. 3a e) Bauantrag, Lagerhalle Wittener Landstr. 19 f) Bauantrag, Nutzungsänderung: Autohaus in Tankstelle Gahlenfeldstr. 1 g) Befreiungsantrag, Umnutzung des landwirtschaftlichen Gebäudeteils
Westender Weg 164 h) Bauvoranfrage, Umbau und Erweiterung des Autohauses Gahlenfeldstr. 39 i) Bauantrag, Wohnhausanbau Sackgasse 2 Die Verwaltung beabsichtigt, die Vorhaben zuzulassen. Der Ausschuss gibt folgende Empfehlungen: zu b) hier ist zu prüfen, ob u. a auch eine Verlegung der Ausfahrt möglich ist. Es darf nicht zu Behinderungen des Busverkehrs kommen. zu e) hier ist auch die seinerzeit geforderte Begrünung des Altbaues zu überprüfen. Ferner ist nachzufragen, ob weitere Lagerflächen benötigt werden. zu f) Vor der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Verkehr ist eine ge-meinsame Ortsbesichtigung zusammen mit dem Ausschuss für Bauen und Planen zu terminieren. Hierzu ist auch der Architekt des Antragstellers einzuladen. Es ist zu prü-fen, ob es hier vor ca. 15 Jahren zu einer Ablehnung eines solchen Antrages kam.
01.03 Bauleitplanverfahren Folgende Planverfahren sind zur Zeit in Bearbeitung:
Verfahren Verfahrensstand Nächste Schritte
1. Regionalplan Aufstellung wurde von RVR beschlossen
Erarbeitung von Konzepten zukünftiger Bauland- und Ge- werbeflächenentwicklung
2. 6. Änderung des FNP und Aufstellung Bebauungs- plan Nr. 72 „Westfalia“- Teil I-
13. 5. Änderung Bebauungs- plan Nr. 28/VII „Hof As beck“
Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Einstellung des Verfahrens
Die Verwaltung beabsichtigt, die begonnenen Planverfahren in der vorgeschlagenen Reihenfolge zu bearbeiten. Im Folgenden sind die einzelnen Verfahrensschritte für ein Planverfahren dargestellt. • Aufstellungsbeschluss • Landesplanerische Anfrage an RVR und Bezirksregierung • Erarbeitung eines oder mehrerer städtebaulicher Konzepte • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung • Frühzeitige Behördenbeteiligung • Beschaffung der Fachgutachten (z.B. zu den Themen Lärm, Bodenbelastungen, Eingriffe in
Natur und Landschaft) • Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs mit Begründung • Beteiligung der Fachbehörden (Monatsfrist) • Einarbeiten der Anregungen der Fachbehörden in Bebauungsplanentwurf und Begründung • Offenlagebeschluss • Offenlage (Monatsfrist) • Einarbeiten der Bürgeranregungen in Bebauungsplanentwurf und Begründung
• Satzungsbeschluss • Genehmigung durch die Bezirksregierung ( 3 monatige Frist)
01.04 Kastenschilder „Fußgängerzone“ in der Hauptstraße Im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone sollen die beiden Kastenelemente aus Kupfer, die am Anfang und Ende der Fußgängerzone stehen, abgebaut werden. Die Objekte sind im Rahmen einer handwerklichen Fertigung hergestellt worden, Rech-te als Kunstwerk bestehen nicht. Die Kastenschilder werden bei den TBH eingelagert.
01.05 Resolutionsentwurf zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels Durch das Auslaufen des Landesentwicklungsprogrammgesetztes (LEProG) am 31.12.2011 bestehen auf Landesplanungsebene keine Steuerungsinstrumente mehr zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Diese Gesetzeslücke sollte durch die rechtzeitige Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) nicht ent-stehen. Die Aufstellung verschiebt sich jedoch aufgrund einer komplizierten Ressortab-stimmung. Wegen der fehlenden Steuerung der Einzelhandelsentwicklung versuchen derzeit Investoren, die entstandene Rechtslücke zu nutzen, um großflächige Einzelhan-delsvorhaben an nicht integrierten oder zumindest umstrittenen Standorten zu realisie-ren. Aktuelle Projekte sind IKEA (VK ca. 25.500 m²) + Homepark Wuppertal (VK ca. 21.400 m²), FOC Werl (VK ca. 18.000 m²) sowie das FOC Remscheid (VK ca. 20.000 m²). Der EN-Kreis und damit auch Herdecke sind jeweils von den Einzugsgebieten der ge-planten Einkaufszentren betroffen. Zum Thema „IKEA mit Homepark“ ist in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-förderung und Tourismus im September 2010 auf die Problematik hingewiesen worden und der Kreistag hat Ende 2010 ein Positionspapier zu diesem Thema verabschiedet. Um schnellstmöglich eine neue Regelung für die Einzelhandelssteuerung auf Landesp-lanungsebene zu erhalten, hat der RVR bereits Ende 2011 eine Resolution an den Landtag verfasst. Eine Resolution des EN-Kreises zu diesem Thema durchläuft gerade die Gremien. Im Nachgang zu der Veranstaltung der SIHK zum Thema IKEA und Homepark – Auswirkungen auf die Nachbarstädte – (24.02.2012) wurde vereinbart, dass alle Kommunen des EN-Kreises jetzt zeitnah ebenfalls eine Resolution durch die Räte verabschieden sollen, um den Druck auf die Landesregierung zu erhöhen. Als Vorlage soll der Resolutionsentwurf des EN-Kreises dienen. Die Verwaltung beabsich-tigt daher, in der Ratssitzung am 22.03.2012 einen Resolutionsentwurf einzubringen. Darüber hinaus soll auf der Bürgermeisterkonferenz des EN-Kreises am 29.02.2012 ein Brief an Frau Ministerpräsidentin Kraft von allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterschrieben werden.
01.06 Hundetoiletten im Stadtgebiet Durch den Einsatz des Lions Club Herdecke und der Bürgerstiftung konnten in diesem
Jahr 8 Standorte, in Abstimmung mit der Abteilung Umwelt und dem Ordnungsamt, mit Ständern für die Entnahme von Tüten und den Einwurf von Abfällen, sogenannte „Hun-detoiletten“ ausgestattet werden. Folgende Standorte wurden ausgestattet: • Kirchender Dorfweg, neben dem Spielplatz hinter dem Gemeindezentrum • In den Höfen, am Eingang zur Grünanlage • Huser Feld, neben dem Eingang zum Spielplatz und der Grünanlage • Nierfeldstraße, neben dem Spielplatz Sperlingsweg • Hauptstraße, oberer Anfang der Fußgängerzone • Kampstraße, an der Blumenmauer • Vinkenbergstraße, neben dem Spielplatz, am Eingang zum Grünzug und Schulhof • Ringstraße, neben dem Spielplatz und der Grünanlage
Ausgesucht wurden Standorte mit möglichst großem „Nutzeraufkommen“ und in den Konfliktzonen zu Spielplätzen. Der Tütenspender in der Fußgängerzone soll zur Freibadzufahrt umgesetzt werden. Die Kosten für die Beschaffung wurden von dem Lions Club Herdecke und der Bürger-stiftung übernommen, außerdem werden die Säulen von den „Lions“ mit Tüten bestückt. Die Entsorgung der Abfälle wird von den TBH übernommen.
01.07 WAZ/Vorberg - Geräuschimmissionsmessungen der Bezirksregierung Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Stadtverwaltung folgende Messergebnisse aus dem Jahr 2011 in Bezug auf den Anlagenbetrieb der Firma WAZ GmbH mitgeteilt: Eine Schallpegelmessung durch den Mess- und Prüfdienst der Bezirksregierung am 23.02.2011 hat ergeben, dass am Wohnhaus „An der Heege 10“ der zulässige Immissi-onsrichtwert von 50 dB (A) für die Tagzeit eingehalten wurde. Während der Messung lag keine Geräuschspitze vor, die den Immissionswert zur Tagzeit um mehr als 30 dB (A) überschritt. Weiterhin fand im Zusammenhang mit der am 13.07.2011 durchgeführten Abnahmeprü-fung eine Geräuschimmissionsmessung als Inbetriebnahmemessung durch einen Sachverständigen aufgrund der Nebenbestimmung des Genehmigungsbescheides vom 09.12.2008 statt. Dem Mess- und Prüfbericht ist zu entnehmen, dass bei dem am 30.05.2011 untersuchten, im Sinne der TA Lärm maximalen Betriebszustand der WAZ GmbH die an den Immissionsorten festgesetzten Immissionsrichtwerte im Tageszeit-raum nicht überschritten werden. Die Vorgaben der Nebenbestimmung des Genehmi-gungsbescheides vom 09.12.2008 werden erfüllt. Im Rahmen der Genehmigung wur-den einige lärmmindernde Maßnahmen umgesetzt, insbesondere der Neubau der Halle. Bei der Abnahmeprüfung am 13.07.2011 wurden hinsichtlich der lärmmindernden Maß-nahmen keine Mängel oder Beanstandungen festgestellt. Im Zeitraum vom 11.08. bis zum 09.09.2011 wurde durch den Mess- und Prüfdienst der Bezirksregierung am Wohnhaus „An der Heege 10“ eine Langzeitmessung durchge-führt. Die Auswertung der Messungen zeigt die Einhaltung des zulässigen Immissions-richtwertes von 50 dB (A) für die Tagzeit. Gleiches gilt für den maximal zulässigen Spit-zenschallpegel. In Abstimmung mit dem betroffenen Nachbarn ist seitens der Bezirksregierung Arnsberg beabsichtigt, eine weitere Langzeitmessung von Geräuschimmissionen an diesem Immissionsort in naher Zukunft durchzuführen. Zudem haben im Jahr 2011 einige unangemeldete aber regelmäßige Überprüfungen durch den Ermittlungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg stattgefunden. Dabei wird zunächst die Geräuschsituation im Umfeld des Betriebes geprüft. Danach erfolgt eine Überprüfung der betrieblichen Situation und der Betriebsabläufe auf dem Anlagenge-lände. Abweichungen von den Vorgaben des Genehmigungsbescheides wurden in der Regel nicht festgestellt. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Bezirksregierung Arnsberg sind schädliche Um-weltwirkungen nach den Vorgaben des BImSchG durch den Betrieb der Anlage der Firma WAZ GmbH nicht zu besorgen.
01.08 Ausschreibung Baumaßnahmen
Ausschreibung und Vergabe von Tiefbaumaßnahmen: a) Umgestaltung Bahnhofsvorplatz, Park & Ride und Zufahrtsbereich Bahnhof-
straße (Nord) b) Neubau der Westtangente (Mühlenstraße/Ruhrstraße) einschl. Kanalbau Die Baumaßnahmen wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotseröffnungen er-folgen für die „Bahnhofstraße“ am 08.03.12, für die Westtangente am 22.03.12. Es ist beabsichtigt den Beschluss für die Auftragsvergabe der Baumaßnahme „Bahnhofstra-ße“ im der Sitzung des Hauptausschusses am 13.03.12 herbei zu führen. Die Arbeiten zum Bau der Westtangente bzw. des Kanalbaus im Erschließungsgebiet wurden gemeinsam ausgeschrieben. Sämtliche Arbeiten können hier aus logistischen Gründen nur durch einen Bieter ausgeführt werden. Die Auftragsvergabe muss auf dem Dringlichkeitswege erfolgen, da zeitnah nach der Angebotseröffnung keine Sitzung des Haupt- bzw. Betriebsausschusses stattfindet. Die Dringlichkeit ist darüber hinaus gebo-ten auf Grund der im städtebaulichen Vertrag mit der Fa. Kräling eingegangenen Fertig-stellungsfristen. Es ist vorgesehen, dass anschließend federführend durch den Haupt-ausschuss neben der Vergabe der Straßenbauarbeiten auch die Vergabe des Kanal-baus bestätigt wird.
01.09 Gutachterkosten für das Projekt Westfalia
Die Gutachterkosten für das Projekt Westfalia betragen bisher insgesamt 284.508,71 €. Die Hälfte der Kosten wurde vom GEA-Konzern übernommen.
Die Teilnahme der Herren Prof. Dr. Leerkamp, Bulk, Jud, Dr. Lessmann, Dr. Bischopink, Schäperklaus, Schauerte-Lüke und Lehnardt an der gemeinsamen Sitzung des Aus-schuss für Bauen und Planen und des Ausschuss für Umwelt, Klima und Verkehr am 22.09.2011 hat 3.687,81 € gekostet.
02 Fragestunde für EinwohnerInnen_________________________________________
Herr Schliepkorte erläutert, dass es bezüglich der Treppensanierungen ein Konzept zur Sanierung einzelner Treppenanlagen gibt. Dies wird in der nächsten Sitzung vorgestellt. Er regt an, dass in den politischen Gremien darüber entschieden wird, ob der an der Sanierung der Treppenanlage Haupt-Bahnhofstraße festgehalten werden soll. Die Kos-ten hierfür werden auf 300.000 bis 400.000 € geschätzt. Diese Mittel würden dringend für andere Maßnahmen benötigt. Bei der Westumgehungsstraße ist der Ansatz von 2013 in eine Verpflichtungsermächti-gung für 2012 zu ändern.
05 Änderung der Bebauungspläne Nr. 9 und 1. Änderung, Nr. 27 und 1. Änderung, Nr. 36 und 1. Änderung, Nr. 40 und 1. Änderung, Nr. 50, Nr. 72 Teil I und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Untere Hauptstraße“ hier: Aufstellungsbeschluss
-Drucksache Nr 04/2012-_________________________________________________
Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 9 2. Änderung, Nr. 27 2.Änderung, Nr. 36 2. Änderung, Nr. 40 2.Änderung, Nr. 50 1. Änderung und Nr. 72 Teil I 1.Änderung. Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 76 „Untere Hauptstraße“ für den Bereich westlich der Hauptstraße zwischen Mühlenstraße und Wetterstraße. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan-ge gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür -mithin so beschlossen-
06 Bebauungsplan Nr. 28/XI „Gewerbliche Großküche am Krankenhaus“
hier: Verfahrensabschließende Beschlüsse -Drucksache Nr. 05/2012-________________________________________________
Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW: S.666), in der aktuell geltenden Fas-sung, der §§ 1 bis 4, 5 und 8 bis 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Be-kanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der aktuell geltenden Fassung, der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Fassung der Bekannt-machung vom 23.01.1990 (BGBI. I S.132), in der aktuell geltenden Fassung, des § 86 Abs. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), in der aktuell geltenden Fassung,
fasst der Rat der Stadt folgende Beschlüsse: 1. Stellungnahme der Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange, private Stellungnahmen 1.1 Beratung und Beschluss über die Stellungnahmen der Behörden und sonsti-gen Träger öffentlicher Belange Nach eingehender Beratung der dem Rat der Stadt in vollem Wortlaut bekannten Anre-gungen und der schriftlich und mündlich vorgetragenen Stellungnahme der Verwaltung kommt der Rat der Stadt unter Abwägung privater und öffentlicher Belange gegen- und untereinander zu dem Ergebnis, die Anregungen unter Punkt 1) im Bauleitplanverfahren nicht zu berücksichtigen. Der Rat der Stadt übernimmt die Stellungnahme der Verwaltung als Begründung für die Ablehnung der vorgebrachten Anregungen. 1.2 Beratung und Beschluss über die privaten Stellungnahmen Der Rat der Stadt stellt fest, dass keine privaten Anregungen vorgetragen wurden. 2. Bebauungsplanbeschlüsse 2.1 Aufhebung bestehender Festsetzungen Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der bestehenden Festsetzungen des Be-bauungsplans Nr. 28/III - 1. Änderung, soweit sie sich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 28/XI "Gewerbliche Großküche am Krankenhaus" überlagern. 2.2 Satzungsbeschluss Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplans Nr. 28/XI "Gewerbliche Großküche am Krankenhaus" in der Fassung vom 25.10.2011 einschließlich der Begründung in der Fassung vom 26.10.2011 als Satzung. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür -mithin so beschlossen-
07 Bebauungsplan Nr. 28/VIII 5. Änderung „Hof Asbeck“
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses -Drucksache Nr. 06/2012-________________________________________________
Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt stimmt dem neuen Planungskonzept zu und beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28/VIII "Hof Asbeck". Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür -mithin so beschlossen-
08 Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund
Hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG -Drucksache Nr. 11/2012_________________________________________________
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Planen stellt fest, dass durch den Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund Belange der Stadt Herdecke nicht berührt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür -mithin so beschlossen-
Anm. der Verwaltung: In der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung werden nur Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen im Jahr betrachtet. Mit 26.391 (Quelle: Arbeitsgemeinschaft Deut-scher Verkehrsflughäfen) Flugbewegungen bleibt der Flughafen Dortmund deutlich da-runter. Außerdem werden durch die vorhandenen Flugbewegungen die Grenzwerte, die eine Lärmaktionsplanung notwendig machen (täglicher Durchschnitt = 70dB(A), nächtli-cher Durchschnitt = 60 dB(A)) nicht erreicht.
09 Anfragen und Anregungen_______________________________________________ 09.01 RM Gerigk: Ist eine offizielle Eröffnung des Kunstwerkes am Kreisel mit den Betei-
ligten geplant? Herr Schliepkorte:Details sind noch mit der Bürgermeisterin zu besprechen. Angedacht
ist auch die Aufstellung von 3 Infotafeln. Ein Textentwurf von Dr. Hei-mann ist der Niederschrift beigefügt
09.02 RM Holthey: In der Fußgängerzone ist ein Hochbeete entfernt und mit Splitt aufge-
füllt worden. Hier scharren die Hunde und benutzen die Fläche als Hundeklo.
RM Gerigk: Warum werden Einzelmaßnahmen in der Fußgängerzone durchge-führt, bevor über ein Gesamtkonzept entschieden wurde?
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Alter Steinbruch in Herdecke
Bahnhof Herdecke
»Steinbruch-Park«
Bruchstraße
Ladestraße
N
Norbert Post, Architekt und Stadtplaner BDA
Neue gemeinschaftliche Wohnformen gfür alle Lebensphasen
28. Februar 2012
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Architektur - Neues Wohnen + Neue Energien Städtebau
Arbeitsschwerpunke
Verfahrensmanagement
20 Jahre Erfahrung und Innovation
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
WohnreWIR am Tremoniapark in Dortmund
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
»WIR wohnen anders« in Dortmund-Brünninghausen
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Bausteine unserer Wohnprojekte
• demographischer Wandel - Wohnen für alle Lebensphasen - • Energiewende - klimafreundlich Wohnen - • Individualität und Gemeinschaft - verlässliche Nachbarschaft • gemeinsame Infrastruktur • Umkehr des Wohnungsmarktes - aktive Bewohner –
Norbert Post
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Begegnung - Rückzug
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Familie - Single
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Alt - jung
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Barrierefreiheit
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
1. klimaneutrale Siedlung in Dortmund
WIR wohnen anders
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Aufgabenverständnis des Architekten
Wohnbau ist
die Gestaltung von
Lebensräumen
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
...vorne die Ostsee - hinten der Kudamm
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Alter Steinbruch /Bruchstraße in Herdecke
Blick von der Bruchstraße
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Alter Steinbruch in Herdecke – Standort im Dornröschenschlaf
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Alter Steinbruch in Herdecke – Standort im Dornröschenschlaf
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Alter Steinbruch in Herdecke - Lage in der Stadt
Dortmund Rathaus, Altstadt,
Gastronomie
Schule Bahnhof Herdecke
»Steinbruch-Park«
Bruchstraße
Bahnhofstraße
Ladestraße
N
Rehberg
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Geplante Bebauung »Alter Steinbruch« in Herdecke
Wohnen für alle Lebensphasen »Alter Steinbruch« in Herdecke
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Wohnen für alle Lebensphasen »Alter Steinbruch« in Herdecke
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Wohnen für alle Lebensphasen »Alter Steinbruch« in Herdecke
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Beispiel der zusammengefügten Grundrisse
Wohnen für alle Lebensphasen »Alter Steinbruch« in Herdecke
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Wohnen für alle Lebensphasen »Alter Steinbruch« in Herdecke
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
Wohnen für alle Lebensphasen »Alter Steinbruch« in Herdecke
Eingangssituation mit Gemeinschaftsraum & Galerieerschließungen
Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH
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VP.04
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