BILDUNG GESUNDHEIT POLIZEI JUSTIZ STAATLICHE DATENSAMMLUNG Sind Bürger gefährdet ?
BILDUNG
GESUNDHEIT
POLIZEI
JUSTIZ
STAATLICHE
DATENSAMMLUNG
Sind Bürger gefährdet ?
Bürger*innen wissen oft nicht, welche Daten Behörden über sie und die ihnen nahe stehenden Personen gespeichert haben. Diese Speicherung kann, auch wenn es gesetzliche Regeln dafür gibt, Grundrechte beeinträchtigen.
Wir glauben, dass die Bürger*innen ihre eigenen Rechte kennen sollten und nicht Politiker*innen und Behörden allein darüber entscheiden lassen sollten, wie die eigenen Daten genutzt werden.
Wir glauben, dass die Bürger*innen nicht nur auf die eigenen Daten, sondern auch auf die von Verwandten und Mitbürger*innen achten sollten.
Dieser Pass informiert Sie über Ihre Rechte und wie Sie auf Ihre Daten achten können. Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie sich weiter informieren und die nötigen Schritte zum Schutz Ihrer Privatsphäre unternehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den auf der Rückseite genannten Organisationen.
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DATENSAMMLUNG
Sind Bürger gefährdet ?
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Ziele und Gefahren der Dateien
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BILDUNG
ZIELE
Datenbanken werden im Bildungsbereich vor allem genutzt, um Ver waltungsvorgänge zu erleichtern. Dazu zählen insbesondere die Organisation der Aufnahme in Bildungseinrichtungen bzw. die Zuteilung zu Klassen, Aktivitäten und anderen Angeboten. Auch die Erstellung von Statistiken wird dadurch möglich. Das Ziel einer effi zienteren Verwaltung ist grundsätzlich legitim, z.B. kann so die Anzahl der nötigen Klassen und Lehrer*innen nach Fächern festgelegt werden.
GEFAHREN & NOTWENDIGE VORSICHTSMASSNAHMENDie untersuchten Schuldatenbanken enthalten eine beträchtliche Anzahl von Daten, auf die Schulen und manche Behörden Zugriff haben. Oft wird dabei die
Verhältnismäßigkeit in Hinblick auf den verfolgten Zweck nicht gewahrt.Nur Daten, die für die Verwaltung unbedingt notwendig sind, sollten gesammelt werden. Einige Dateien enthalten sensible Informationen, beispielweise über Gesundheits und Geisteszustand, Religion oder Herkunft der Schüler*innen. Eigentlich sollten die Zugriff sregeln und Maßnahmen zur Datensicherheit umso strenger sein, je sensibler die Daten sind – dies ist aber in Schulen nicht unbedingt der Fall. Kinder und ihre Familien können so unter Umständen Opfer von Diskriminierungen und sogar Angriff en werden.
Ziele und Gefahren der Dateien
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DATENSAMMLUNG
Sind Bürger gefährdet ?
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ZEITRAUM DER DATENSPEICHERUNG IN EINIGEN UNTERSUCHTEN LÄNDERN:
Land Dauer der Speicherung in den untersuchten Bildungsdatenbanken
Großbritannien: unbegrenzt
Frankreich: 5 Jahre nach dem letzten Schulabschluss
Italien: Ende des Jahres des Abschlusses
Luxemburg: bis zu 7 Jahren nach Verlassen der Sekundarschule – Daten über Schulverweise, Sprachen und Nichterscheinen werden nach Abschluss der Sekundarausbildung gelöscht
Initiativen aus der Zivilgesellschaft, die den Datenschutz stärkten2010 entschied in Frankreich das Verfassungsgericht, dass jeder Hinweis auf die Nationalität, das Datum der Ankunft in Frankreich und die Sprache der Eltern aus dem nationalen Bildungsregister entfernt werden muss. Dieses Urteil beruhte auf einer Klage von Nichtregierungsorganisationen. In Deutschland wurde 2006 der Vorschlag einer Schüleridentifikationsnummer aufgrund großen Widerstands in der Zivilgesellschaft aufgegeben.
WAS DAS GESETZ SAGTder betreffenden Schule gespeichert werden und sichergehen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Einige Daten können auch ohne Ihre Zustimmung gesammelt werden. Sie sollten sich daher darüber informieren, welche Daten aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage in
Sensible Daten – z.B. Religion und Herkunft – sollten nicht ohne Zustimmung der Eltern in einer Bildungsdatenbank gespeichert werden. Abgesehen von Student*innen und Schüler*innen kurz vor dem Abschluss, handelt es sich bei den Betroffenen um Minderjährige. Ein Fehler in den Daten oder die Speicherung von nachteiligen Informationen könnte für Schüler*innen negative Folgen während des gesamten Bildungswegs und darüber hinaus haben.
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UNSERE EMPFEHLUNGEN
BILDUNG
ALS BÜRGER*IN SOLLTEN SIE SICH DAFÜR EINSETZEN, DASS
Daten, die für die Verwaltung von Schulen erhoben werden, nur bei den maßgeblichen örtlichen Stellen gespeichert werden. Über die Schwierigkeiten und Schwächen der Schüler*innen muss nur die Schule und vielleicht die örtliche Verwaltung Bescheid wissen.
Daten, sofern sie auf überregionaler Ebene für Statistiken verarbeitet werden, nur in aggregierter Form gespeichert werden, besonders wenn es sich um sensible Daten handelt. Die Anonymisierung der Daten allein reicht oft nicht aus, da der individuelle Datensatz auch ohne Namen weitere Rückschlüsse zulassen kann.
WENN SIE ODER IHR KIND VON DER SPEICHERUNG IN EINER BILDUNGSDATEI BETROFFEN SIND:
FORDERN SIEdarüber informiert zu werden, welche Daten wie genutzt werden, damit Sie Ihre Rechte zum Widerspruch bzw. Berichtigung und Löschung durchsetzen können.
ÜBERPRÜFEN SIEdass die schulischen Daten nicht als Grundlage für diskriminierende Maßnahmen genutzt werden, z. B. durch eine Profi lbildung. Einige Datenbanken erstellen allerdings ein Profi l von Schüler*innen, um sie bezüglich ihrer schulischen oder berufl ichen Zukunft beraten zu können.
Kontrollieren Sie die erhobenen Daten, gerade wenn um Ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung gebeten wird.
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GESUNDHEIT
ZIEL
Gesundheitsdateien werden dazu benutzt, um die Eff ektivität des Gesundheitswesens sicherzustellen, eine persönliche Nachkontrolle von Patient*innen und Versicherten zu gewährleisten, wozu auch die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern zählt, und den Gesundheitsstatus der Bevölkerung durch statistische Daten zu beobachten.
SEHR SENSIBLE DATEN UND BEKANNTE RISIKENGesundheitsdaten sind per Defi nition “sensibel”, weil sie Informationen über die Gesundheit von Patient*innen, aber auch Informationen über den sozialen Status und andere persönliche Informationen enthalten können. Diese Daten sollten besonders geschützt werden. Das ist aber unmöglich, wenn viele verschiedene Stellen einfach auf die Daten zugreifen
können. Die ärztliche Schweigepfl icht, eine notwendige Voraussetzung für das Vertrauen zwischen Arzt/Ärztin und Patient*in, ist dann gefährdet. In zentralisierten Datenbanken werden Daten oft nicht getrennt aufbewahrt oder zumindest wird den Zugriff sberechtigten nur ein eingeschränkter Zugang auf spezifi sche Daten gewährt.Die Anonymität von Patient*innen ist nicht immer garantiert, was andere Akteur*innen, wie Arbeitgeber*innen, Versicherungen und Banken, dazu verleiten kann, aus wirtschaftlichen Interessen auf die Daten zuzugreifen. Das ist ein Bruch der Vertraulichkeit und kann zu Benachteiligungen aufgrund des Gesundheitszustands führen: eine Bank kann beispielweise einen Kredit versagen, eine Bewerbung für eine Arbeitsstelle kann abgelehnt werden oder eine Krankenversicherung kann sich weigern, eine unheilbar Kranke aufzunehmen.
Ziele und Gefahren der Dateien
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Sind Bürger gefährdet ?
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WIE LANGE GESUNDHEITSDATEN GESPEICHERT WERDEN:
Land Dauer der Speicherung
Deutschland: lebenslang, auf Wunsch des Patienten können bestimmte Teile vorher gelöscht werden
Frankreich: zehn Jahre nachdem die Akte des Patienten geschlossen wurde
Finnland: dreißig Monate in der zentralen Datenbank für elektronische Rezepte, danach bis zu zehn Jahre in einem gesonderten Archiv
Griechenland: bis zu zwanzig Jahre
Großbritannien: lebenslang
Italien: lebenslang, auf Wunsch des Patienten können Daten vorher gelöscht werden
Tschechische Republik: fünf Jahre (manchmal bis zu fünfzig Jahre)
Ungarn: dreißig bis fünfzig Jahre
Der Zwang zu elektronischen Dateien
In Finnland soll es bald nur noch papierlose Verschreibungen geben, was das Ende von Papierrezepten und eine elektronische Archivierung von Gesundheitsdaten bedeutet. Diesem Informationssystem kann man nicht ausweichen. Das ist eine Verletzung des Rechts, medizinische Aufzeichnungen privat zu halten.
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GESUNDHEIT
Patient*innen werden informiert, wenn ihre Daten gespeichert werden, wobei sie der elektronischen Aktenführung und den Kriterien, nach denen Dritte auf Teile dieser Daten Zugriff haben, zustimmen müssen. Sie müssen außerdem Zugang zu den Daten bekommen, Dritte vom Zugang ausschließen und die Daten berichtigen oder löschen können.
Eine unabhängige Stelle muss eine Studie über die Vor und Nachteile der verschiedenen Arten der Dokumentation durchführen.
Gesundheitsdaten müssen besonders geschützt werden, wozu auch eine Verschlüsselung gehört, die Datenlecks verhindert.
Daten, die für Statistiken verwendet werden, müssen vorher anonymisiert werden.
Auf Wunsch der Patient*innen müssen alternative Systeme, wie Papierrezepte, benutzt werden.
Die Patient*innen bestimmen darüber, ob elektronische Gesundheitsdateien verwendet werden.
Elektronische medizinische Daten sollte es nur für Patient*innen geben, die eine teure und lange Behandlung benötigen.
UNSERE EMPFEHLUNGEN
Eine unabhängige Stelle muss eine Studie über die Vor und Nachteile der verschiedenen Arten der Dokumentation durchfüh
Gesundheitsdaten müssen besonders geschützt werden, wozu auch eine Verschlüsselung gehört, die Datenlecks verhindert.
Daten, die für Statistiken verwendet werden, müssen vorher ano
Auf Wunsch der Patient*innen müssen alternative Systeme, wie
Die Patient*innen bestimmen darüber, ob elektronische Gesund Die Patient*innen bestimmen darüber, ob elektronische Gesundheitsdateien verwendet werden.
Elektronische medizinische Daten sollte es nur für Patient*innen geben, die eine teure und lange Behandlung benötigen.
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POLIZEI
Elektronische Dateien sind eine wichtige Arbeitshilfe für die Polizei, um die Bürger*innen vor Gefahren zu schützen und Straftaten aufzuklären. Sie verbessern die Möglichkeiten, Ermittlungen erfolgreich durchzuführen und mutmaßliche Straftäter*innen anzuklagen. Allerdings sind in diesen Dateien häufi g auch Menschen gespeichert, bei denen nur der Verdacht besteht, dass sie straffällig geworden sind oder gefährlich sein könnten. Daher können leicht die Unschuldsvermutung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden. Mit dem Argument, die Menschen besser schützen zu können, wurden in ganz Europa Dateien für biometrische und genetische Daten eingeführt. Allerdings steht das Ausmaß der Erhebung und Nutzung dieser Daten oft in keinem angemessenen Verhältnis zu dem ursprünglich verfolgten Zweck. Dies ist schon in Rechtsstaaten ein Grund zur Besorgnis. Die Überlegung, dass einige
Staaten rechtsstaatliche Grundsätze aufweichen könnten, bietet einen weiteren Grund, über die Gefahren dieser Datenverarbeitung nachzudenken.
ZWISCHEN GEFAHREN-ABWEHR UND DISKRIMINIERUNGSGEFAHRDie Polizei speichert persönliche Daten nicht nur von Verurteilten, sondern auch von Tatverdächtigen, Opfern, Zeug*innen und Menschen, die Kontakt zu ihnen hatten. Abhängig davon, wie diese Dateien genutzt werden und wer darauf Zugriff hat, können diese Daten zu diskriminierenden Maßnahmen führen und sich z.B. negativ auf das berufl iche Fortkommen einer Person auswirken.Oft werden diese Daten zudem unverhältnismäßig lange gespeichert und schlecht gepfl egt.
Ziele und Gefahren von polizeilichen Datenbanken
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Sind Bürger gefährdet ?
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Die heikle Frage der Transparenz Um zu verhindern, dass Ermittlungen gefährdet werden, können persönliche Daten auch ohne Wissen der Betroff enen rechtmäßig erhoben werden. Ein verdecktes Vorgehen ist jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum gerechtfertigt, in der Regel nicht über das Ende der Ermittlungen hinaus. Eine Person, die nicht länger verdächtig ist, sollte über die Einzelheiten der Datenspeicherung informiert und ihre Daten sollten gelöscht werden.
Die Ausbreitung und Erweiterung polizeilicher DatenbankenDie Anzahl polizeilicher Datenbanken hat über die Jahre stark zugenommen, beispielweise durch die Sammlung von DNADaten, Fingerabdrücken oder Informationen über Einwander*innen, ansässige Ausländer*innen und Personen, die im Rahmen polizeilicher Ermittlungen wichtig sind. Letztlich kann heute jeder Mensch überall Spuren hinterlassen, auch an Orten, an denen später Ermittlungen durchgeführt werden.
Die hohe Wahrscheinlichkeit von FehlernFehler können aus unterschiedlichen Gründen entstehen: Dateien können während oder nach Abschluss der Ermittlungen nicht aktualisiert werden
(so dass z. B. Entlastete immer noch als „gefährlich“ geführt werden) oder die Daten können falsch eingegeben werden (z. B. eine Kategorisierung als „Täter*in“ anstatt „Zeug*in“. Auch können Namen falsch geschrieben werden, was zu Verwechslungen führen kann). Diese Fehler sind zunehmend schwerer zu berichtigen, da sie sich in verschiedenen miteinander verbundenen polizeilichen oder justiziellen Dateien fortsetzen und sogar in europäische Dateien kopiert werden. Das EurodacSystem bezieht z. B. Daten aus nationalen Dateien, die Fingerabdrücke von Ausländer*innen enthalten. In das Schengener Informationssystem (SIS II) werden Daten über mutmaßliche Terrorist*innen weitergeleitet. Fehler werden dabei automatisch übernommen.
Die Auswirkung der Zusammenführung auf europäischer EbeneEuropäische Dateisysteme, die auf immer ausgefeilteren und eingriffsintensiveren Techniken beruhen, führen zu einer zunehmenden Überwachung. Die Zusammenlegung dieser Systeme stellt ein zusätzliches Risiko da, zumal eine Diskrepanz zwischen den Zielen der Datenerhebung und der tatsächlichen Datennutzung besteht.
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POLIZEI
ALS BÜRGER*IN SOLLTEN SIE FOLGENDES SICHERSTELLEN:
Sie sollten über die Erhebung und Speicherung Ihrer Daten angemessen informiert werden. Das ist wegen der zunehmenden Zahl von polizeilichen Datenbanken und der möglichen negativen Folgen für die erfassten Personen von besonderer Bedeutung.Sie können sich an die für die Datei verantwortliche Behörde, an die Gerichte und an die Datenschutzbeauftragen wenden, damit Ihre Daten korrigiert oder gelöscht werden.Die Daten werden so gespeichert, dass jede Stelle nur Zugriff auf diejenigen Daten hat, die sie benötigt (Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Zweckbindungsgebots). Die DNA von Demonstrant*innen und politischen Aktivist*innen wird nicht gesammelt. Die Datenschutzbehörden bewerten die polizeilichen Datenbanken schon bevor diese errichtet werden und überprüfen regelmäßig die gesetzmäßige Handhabung, besonders im Hinblick auf Aktualisierung und sicheren Zugriff .Die für sichere Ausweise gesammelten biometrischen Daten sind strikt von den Daten zu trennen, die während polizeilicher Ermittlungen gewonnen wurden.
Wenn Sie glauben, dass Ihre persönlichen Daten in einer polizeilichen Datei ge-speichert wurden, sei es als Verdächtige*r, Zeug*in oder Demonstrant*in, sollten Sie Ihr Auskunftsrecht bezüglich der über Sie gespeicherten Daten wahrnehmen.
UNSERE EMPFEHLUNGEN
WIE LANGE DIE POLIZEI DNA-DATEN SPEICHERT:Land Dauer der SpeicherungDeutschland: Spätestens nach 10 Jahren bei Erwachsenen und 5 Jahren bei
Jugendlichen muss überprüft werden, ob die Daten zu löschen sind.
Frankreich: 25 Jahre für Verdächtige, 40 Jahre für Verurteilte.
Groß-britannien:
Ursprünglich unbegrenzt, seit 2012 zwischen 2 und 5 Jahren, manche Daten können immer noch unbegrenzt gespeichert werden.
Ungarn: 20 Jahre für Verdächtige von schweren Straftaten und deren Kontakte
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JUSTIZ
Ziele und Gefahren der DateienZIEL
Das legitime Ziel von Dateien in der Rechtspfl ege ist es, Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verfolgen. Dabei dürfen jedoch die Grundrechte, wie das Recht auf freie Berufswahl oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht verletzt werden.
Bei Gericht werden verschiedene Akten geführt. Strafregister, in denen die Verurteilungen von Bürger*innen enthalten sind, sind in allen europäischen Ländern vorhanden. Es gibt außerdem Register, in denen bestimmte Delikte festgehalten werden, wobei die Bandbreite von Verkehrsverstößen bis zu Mord reicht. Zudem gibt es Dateien mit genetischen und biometrischen Informationen, die teilweise von Polizei und Justiz gemeinsam genutzt werden.
GEFAHREN
Nicht nur die Täter*innen sind von diesen Dateien betroff en. Auch als Zeug*innen oder Verdächtige können Sie erfasst werden, ohne explizit darüber informiert zu werden. In diesem Fall ist es besonders schwierig, etwas dagegen zu unternehmen. Außerdem gibt es Fehler in diesen Dateien, die bei der Erfassung, Speicherung oder Übertragung der Daten entstehen können.
Es ist trotzdem möglich, seine Rechte durchzusetzen und die gespeicherten Daten zu überprüfen. Dazu muss bei der zuständigen Stelle ein Antrag gestellt werden, die Daten zu korrigieren und zu überprüfen, ob Daten, die zu löschen sind, auch tatsächlich gelöscht werden. Außerdem können diese Datenbanken für Zwecke benutzt werden,
STAATLICHE
DATENSAMMLUNG
Sind Bürger gefährdet ?
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die nichts mit der Arbeit der Justiz zu tun haben, zum Beispiel wenn im Rahmen einer Bewerbung ein Führungszeugnis verlangt wird. Derartige Nutzungen gefährden die Privatsphäre der Person, ohne dass dies in vielen Fällen sinnvoll, nötig oder vorgeschrieben ist.
Das Problem Führungszeugnis
Wenn Sie sich bewerben, können Arbeitgeber*innen ein Führungszeugnis anfordern. Diese Forderung kann routinemäßig und unabhängig von der angestrebten Stelle erfolgen. Die Bedingungen für eine solche Abfrage unterscheiden sich allerdings stark von Land zu Land. Teilweise stellt die zuständige Stelle einen vollständigen Registerauszug zur Verfügung, teilweise wird nur ein Auszug erstellt, der lediglich die schwersten Taten oder die Taten enthält, die im Zusammenhang mit der angestrebten Stelle von Bedeutung sind.
Auch hier zeigt sich wieder, dass ein Datenaustausch zwischen EUMitgliedstaaten, der zudem nicht in jedem Fall notwendig ist, zu Diskriminierungen führen kann.
Austausch zwischen Ländern: ECRIS – Europäisches Straf-registerinformationssystem
ECRIS ist ein System zum Austausch von Informationen über Straftäter*innen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Problematisch ist dabei, dass die nationalen Strafvorschriften teilweise stark voneinander abweichen: was in einem Land eine Straftat ist, kann in einem anderen Land gänzlich straff rei sein. Außerdem werden Informationen über Straftäter*innen unterschied lich bearbeitet und verschieden lange gespeichert.
Grundsätzlich gelten bei dem Tatbestand der Straftat und den Aufbewahrungsfristen die Regeln des Mitgliedstaates, in dem die Täter*innen verurteilt werden. Werden Täter*innen im Ausland verurteilt, müssen diese Daten an das Herkunftsland übermittelt werden. Dort werden sie im Strafregister gespeichert und an jeden anderen Mitgliedstaat weitergegeben, der sie anfordert.
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JUSTIZ
DAS SOLLTEN SIE WISSEN:
Wenn Sie als Arbeitgeber*in ein Führungszeugnis verlangen, sollte Ihnen bewusst sein, dass die darin enthaltenen Informationen kein Hindernis für eine Wiedereingliederung oder eine Diskriminierung des/der Bewerber*in sein dürfen.
Als EU-Bürger*in haben Sie Rechte:
Das Recht auf Information über den Inhalt Ihrer Strafakte
Das Recht auf Datenschutz: Akten und Daten müssen nach den Regeln der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zum verfolgten Zweck behandelt werden.
Bei Fehlern haben Sie das Recht, diese den Justizbehörden zu melden und korrigieren zu lassen oder eine Beschwerde an die Datenschutzbeauftragten zu richten.
In einigen Ländern geben die Gesetze Arbeitgeber*innen das Recht, eine Kopie des Führungszeugnisses zu verlangen. In Frankreich und Luxemburg gibt es für Abfragen aus dem Strafregister jedoch keine gesetzlichen Regeln.
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Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröff entlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
LDH, Ligue des droits de l’Hommewww.ldhfrance.org
HU, Humanistische Unionwww.humanistischeunion.de
ALOS-LDH, Action Luxembourg Ouvert et Solidaire - Ligue des Droits de l’Hommewww.ldh.lu
AEDH, Association européenne des droits de l’Hommewww.aedh.eu
HCLU, Hungarian Civil Liberties Unionwww.tasz.hu/en
MEDEL, Magistrats européens pour la démocratie et les libertéswww.medelnet.eu
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung des Fundamental Rights Programms der Europäischen Kommission fi nanziert.
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