Änderung der Änderung der Übungsleiterbezuschussung in eine Übungsleiterbezuschussung in eine Vereinspauschale (zum 1. Januar Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006) 2006) Sportförderung des Sportförderung des Freistaates Bayern Freistaates Bayern
Jan 22, 2016
Änderung der Übungsleiterbezuschussung in Änderung der Übungsleiterbezuschussung in eine Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006)eine Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006)
Sportförderung des Sportförderung des Freistaates BayernFreistaates Bayern
Ziele der neuen FörderungZiele der neuen Förderung
VerwaltungsvereinfachungVerwaltungsvereinfachung
Planungssicherheit für Staat und Verein ???Planungssicherheit für Staat und Verein ???
Verstärkte Förderung der JugendarbeitVerstärkte Förderung der Jugendarbeit
QualitätssicherungQualitätssicherung
Förderumfang der PauschaleFörderumfang der Pauschale
ÜbungsleiterÜbungsleiter
GroßgeräteGroßgeräte
SportbetriebspauschaleSportbetriebspauschale
FördervoraussetzungenFördervoraussetzungen
Mitglied beim Bayerischen Landessportverband, dem Bayerischen Mitglied beim Bayerischen Landessportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund oder dem Oberpfälzer SportschützenbundSportschützenbund oder dem Oberpfälzer Sportschützenbund
Aktive Jugendarbeit (Anteil der Jugendlichen bis einschl. 26 Jahren)Aktive Jugendarbeit (Anteil der Jugendlichen bis einschl. 26 Jahren)
Jugendanteil von mindestens 10% der GesamtmitgliederzahlJugendanteil von mindestens 10% der Gesamtmitgliederzahl
Mitgliederzahl ist zum 1. Januar des jeweiligen Antragsjahres anzugebenMitgliederzahl ist zum 1. Januar des jeweiligen Antragsjahres anzugeben(muss mit den Angaben der Bestandserhebung des BLSV, BSSB übereinstimmen)(muss mit den Angaben der Bestandserhebung des BLSV, BSSB übereinstimmen)
Max. 4% der Max. 4% der aktivaktiv eingesetzten Übungsleiterlizenzen zur eingesetzten Übungsleiterlizenzen zur Gesamtmitgliederzahl werden gefördertGesamtmitgliederzahl werden gefördert
Mindestzuschussvoraussetzung bei 500 MEMindestzuschussvoraussetzung bei 500 ME
Was ist zu beachten (1)!!!Was ist zu beachten (1)!!!
Mitgliederzahlen zum 1. Januar 2006 (Übereinstimmung mit BLSV,BSSB-Bestandserhebung)
Beitrags-Ist-Aufkommen zum 31.12.2005
Original-Lizenzen bzw. Mitteilung bei Lizenzteilung
Nur aktive Übungsleiterlizenzen können gewertet werden
Mehrfachlizenzen eines Übungsleiters werden gewertet(z.B. A-Lizenz und F-Lizenz somit 2 x 650 Punkte) wenn Übungsstunden in beiden Lizenzarten gehalten werden.
Was ist zu beachten (2)!!!Was ist zu beachten (2)!!!
Max. Lizenzteilung auf 2 Vereine
Zusatzlizenzen werden mit 325 Punkten gewertet(Lizenzteilung ist nicht möglich)
Lizenz muss im Bewilligungsjahr gültig sein. Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen sind nachzuweisen
Keine Übungsleiterbestätigung mehr erforderlich
Abgabefrist 1. März 2006 – Vollständiger Antrag
Vereinsvorsitzender trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben
BerechnungsverfahrenBerechnungsverfahrenBerechnungsformel:
Erwachsene Mitglieder
+ Jugendliche x 10
+ Eingesetzte Übungsleiterlizenzen x 650 (max. 4%)
= ME (Mitgliedereinheiten)
Beispiel:980 Erwachsene490 Jugendliche57 Volllizenzen
980 + 490 x 10 + (57 x 650) = 42.930 ME x (Fördereinheit) ?=xxx €
Antragsverfahren/BewilligungAntragsverfahren/Bewilligung
Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereinspauschale Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereinspauschale bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/Kreisfreie Stadt)(Landratsamt/Kreisfreie Stadt)
Antrag muss spätestens am 1. März des Zuwendungsjahres Antrag muss spätestens am 1. März des Zuwendungsjahres eingegangen sein.eingegangen sein.
Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werdenUnvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden
Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt nach der Mitteilung Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt nach der Mitteilung der FE durch das Kultusministerium durch die der FE durch das Kultusministerium durch die KreisverwaltungsbehördenKreisverwaltungsbehörden
AusgleichsregelungAusgleichsregelung
Zur Vermeidung existenzgefährdender Veränderungen bei der Umstellung der Sportförderung auf das pauschalierte Verfahren gilt, befristet bis zum 31.12.2008 folgende Regelung:
Übersteigt der Förderbetrag die im Jahr 2005 bewilligte Zuwendung für Übungsleiter um mehr als 20%, so ist die Förderung auf diesen Betrag zu begrenzen.
Die einbehaltenen Mittel werden von den Kreisverwaltungsbehörden auf die Vereine, deren Förderbetrag die im Jahr 2005 bewilligte Zuwendung für Übungsleiter unterschreitet, im Verhältnis zur jeweiligen Unterschreitung verteilt.
Vielen Dank für Ihre Vielen Dank für Ihre AufmerksamkeitAufmerksamkeit