1von2 CEVI REGIONALVERBAND ‚ AG-SO-LU-ZG “9 1 Spesenreglement des Cevi Regionalverbands Aargau-Solothurn-Luzern-Zug (Regionalverband AG-SO-LU-ZG der Christlichen Vereine Junger Frauen und Männer) 3.2. Geltungsbereich Dieses Spesenreglement gilt für alle Mitarbeitenden des Cevi Regionalverbands AG-SO‑ LU-ZG, die Freiwilligenarbeit leisten. Dies sind insbesondere die Mitglieder des Vorstands und der Arbeitsgruppen (gem. Sta‑ tuten) und MitarbeiterInnen in Projektgruppen und Kursangeboten. Ausgenommen sind die Freiwilligen in den Ortsgruppen. Die Freiwilligenarbeit erfolgt unentgeltlich. Definition des Spesenbegriffs Als Spesen gelten die Auslagen, die ihm Rahmen der Freiwilligenarbeit anfallen und nicht als Sachkosten einem Angebot oder Projekt zugeordnet werden können. Dies sind insbe‑ sondere Reisekosten, Telefongebühren, Portogebühren, Verpflegungskosten bei auswär‑ tigen Einsätzen, welche mehr als 4 Stunden dauern, Übernachtungskosten bei Einsätzen die mehr als einen Tag dauern oder die Benützung von privater Einrichtung zur Ausübung der Freiwilligenarbeit (Büroeinrichtung, Computer, Internetzugang etc.). Spesenrückerstattung . Grundsatz Der Cevi Regionalverband AG-SO-LU-ZG vergütet grundsätzlich nicht die effektiven Aus‑ gaben pro Ereignis, sondern ein berechneter Pauschalbeitrag, welcher die unter Punkt 2. genannten Kosten deckt. Den Mitgliedern des Vorstands werden pro Kopfjährlich Pauschalspesen in der Höhe des unter Punkt 3.2. genannten Betrags ausbezahlt. Pro Arbeitsgruppe werden jährlich Pauschalspesen gemäss Punkt 3.2. ausbezahlt, welche die Auslagen aller Arbeitsgruppenmitglieder unter Punkt 2. decken. An Projektgruppen und Kursleitungsteams werden keine Pauschalspesen ausgerichtet. Projektmitarbeitenden und Kursmitarbeitende können Spesen gemäss Punkt 2. mittels Spesenformular und Einzelbelegen über das Projekt/den Kurs abrechnen. Pauschalspesen Vorstand Den Mitgliedern des Vorstands werden jährlich die folgenden Pauschalspesen vergütet: . 100.- Franken fürjedes Vorstandsmitglied (inkl. Präsidium) . 200.‐ Franken zusätzlich für das Präsidium (pro Person Co‐Präsidium) . 250.- Franken pro Arbeitsgruppe Die damit getätigten Ausgaben gemäss Punkt 2. und 3.1 müssen nicht belegt werden. ). °£fl?ifl