17,71 m² ANKLEIDE 5,04 m² WC 9,74 m² DUSCHBAD 4,73 m² HWR/TECHNIK 3,30 m² FLUR 24,57 m² ZIMMER 1 28,97 m² ZIMMER 2 5,66 m² GARD. 18,00 m² BAD 22,01 m² DIELE 2,32 m² ABST. 2,72 m² AUFZUG 23,56 m² BALKON Diele 22,01 m² Abstell 2,32 m² Garderobe 5,66 m² WC 5,04 m² Aufzug 2,72 m² Flur 3,30 m² Hauswirtschaftsraum 4,73 m² Duschbad 9,74 m² Ankleide 17,71 m² Bad 18,00 m² Zimmer 1 24,57 m² Balkon 1 anteilig (gesamt 23,56 m²) 11,78 m² Wohnfläche 157,00 m² Grundfl. nicht tragende Trennwände 9,85 m² Funktion-, Verkehrsflächen 9,85 m² Dachgeschoss gesamt 166,85 m² Zimmer 2 28,97 m² (Staffelgeschoss gesamt 135,31 m²) Sophienpalais HAMBURG N Sophienplatz HARVESTEHUDER STIEG ALSTERKAMP SOPHIENTERRASSEN SOPHIENTERRASSEN MITTELWEG MITTELWEG HARVESTEHUDER STIEG DACHGESCHOSS / STAFFELGESCHOSS WOHNUNG 101 // SKYDECK // EBENE 1 GESAMTVERKAUFSFLÄCHE: 302,16 m 2 * Kaufpreis inkl. 2 TG-Stellplätze auf Anfrage Raumhöhe < 2 m, z.B. Dachschrägen Abhang Deckenkoffer Anschlüsse für käuferseitige Küchen AK Elektrounterverteilung EV Ein Projekt der: FRANKONIA Eurobau Investment Sophienterrassen GmbH | Architekt kister scheithauer gross Wohnung Stützen Lüftungsauslass - Boden Nicht angerechnete, tragende Innenwände/Schächte Übermessene, nicht tragende Wände sowie nicht tragende, massive, halbhohe Wände und Brüstungen Abhangdecken sind nicht gesondert dargestellt. Sichtbare Stahlträger in den Decken der Staffelgeschosse der Wohnungen 96-102 sind nicht dargestellt. EV ERLÄUTERUNGEN Maßstab 1:100 - Stand April 2018 Abstellräume außerhalb der Wohnung (im DG und / oder Keller) sind nicht dargestellt. * zzgl. Abstellraum Dachgeschoss (DG) 3,81 m² * zzgl. Abstellraum Keller 17,39 m² Die Ermittlung der Wohnflächen werden abweichend von der DIN 277 und der Wohnflächenverordnung vom 25.11.2003 wie folgt ermittelt: Wohnfläche ist die Grundfläche zwischen den Wohnungstrennwänden und Wohnungsaußenwänden (ausgehend von der Vorderkante der Rohwände bzw. der Innenseite der bodengleichen Fenster und Balkon-/Terrassentüren und der Wohnungseingangstür). Nicht tragende, wohnungs- interne Wände (inkl. Vorsatzschalen) und feste Einbauten (z.B. Wandschränke, wohnungseigene Kamine) werden übermessen, wohnungsinterne Treppen, deren Absatztreppe sowie Maisonettetreppen werden in allen Ebenen übermessen. Mit einbezogen werden auch Nischen der Fenster, der Balkon-/ Terrassentüren (jeweils innen und außen) und der Wände. Grundflächen werden unter Dachschrägen vollständig angerechnet, soweit deren lichte Höhe mindestens 2,00 m beträgt; soweit deren lichte Höhe mindestens 1,00 bis 2,00 m beträgt, werden sie unter Dachschrägen zu 50% angerechnet. Soweit deren lichte Höhe unter 1,00 m beträgt, werden die Grundflächen unter Dachschrägen nicht angerechnet. Gemeinschaftsschächte inkl. Schachtwände und tragende Stützen/Wände (Rohstütze/Rohwand) werden ebenfalls nicht angerechnet. Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von Balkonen, Terrassen und Loggien, wobei diese wie folgt angerechnet werden: Flächen von Terrassen und Balkonen sowie Loggien werden grundsätzlich zu 50% angerechnet. Eingezeichnetes Mobiliar und Sanitär- und Küchenobjekte gehören nicht um Kaufumfang, es sei denn, sie sind in der Baubeschreibung ausdrücklich aufgeführt.