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Simone Kappler, Jenny Attinger, Jessica Sartori
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Nationale Minderheiten In Deutschland leben vier anerkannte
nationale Minderheiten Bestimmte Kriterien mssen erfllt sein
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Roma Rom/ Roma = Mann oder Mensch Stmme auerhalb des deutschen
Sprachraums Vielzahl von Bevlkerungsgruppen
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Sinti Gruppe des Roma Volkes Begriff Sinti und Roma entstand
Anfang der 80er Jahre. Hintergrund: Verfolgung whrend
Nationalsozialismus
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Aufbruch nach Europa Sinti und Roma zogen vor 1000 Jahren nach
Europa ein Sinti im heutigen Westeuropa, Roma in Ost und
Sdosteuropa 18. Jhd.: Sprachforscher entdecken Parallelen Grund fr
die Auswanderung
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Deutschland - Ankunft und Verfolgung 1407: Sinti wurden
erstmals urkundlich erwhnt 1423: Sinti bekommen Schutzbrief Ende
des Jh.: Situation ndert sich Ende 18. Jh.: Situation verbesserte
sich
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Kehrtwende/Zwangseingliederung 18. Jhd. Wende in der Politik
durch Humanismus Zwangseingliederung, Sprachverbot
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Verfolgung im dt. Reich 1864: Leibeigenschaft wurde von
Bulgarien und Rumnien aufgehoben 1899 deutschlandweite
Registrierung Bis Anfang 1930: fast alle Sinti und Roma waren
sesshaft + dt. Staatsbrgerschaft
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Massenmord im Dritten Reich Erneute Verfolgung durch
Nationalsozialisten 1940: Familien wurden in Konzentrationslager
deportiert dt. Staatsbrgerschaft wurde verweigert
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Die Brgerrechtsbewegung Ende 1970: Verbnde machen auf Missstnde
aufmerksam 1982: Bundeskanzler H.Schmidt erkennt die Ermordung als
Vlkermord an Verbnde bemhen sich gegen Diskriminierung 1995 Sinti
und Roma sind geschtzt
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Sinti und Roma heute 1990: Nach Brgerkrieg beginnt neue
Situation Bedrohte Situation besonders bei Kindern
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Gesetzliche Grundlagen Niemand darf wegen seines Geschlechts,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und
Herkunft, seines Glaubens, seiner religisen oder politischen
Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. (GG Artikel 3
Absatz 3 Satz 1)
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Gesetzliche Grundlagen Allgemeine Erklrung der Menschenrechte
spezieller Minderheitenschutz Ebene des Vlkerrechts Europarat
Organisation fr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
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Europarat Rahmenbereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
Europische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
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Rahmenbereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten Ziele:
Bestehen nationaler Minderheiten schtzen Identittsstiftend Klima
der Toleranz
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Rahmenbereinkommen Abschnitt 1, Artikel 3 Satz 1: Jede Person,
die einer nationalen Minderheit angehrt, hat das Recht, frei zu
entscheiden, ob sie als solche behandelt werden mchte oder nicht;
aus dieser Entscheidung oder der Ausbung der mit dieser
Entscheidung verbundenen Rechte drfen ihr keine Nachteile
erwachsen.
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Rahmenbereinkommen Abschnitt 2, Artikel 4, Satz 1: Die
Vertragsparteien verpflichten sich, jeder Person, die einer
nationalen Minderheit angehrt, das Recht auf Gleichheit vor dem
Gesetz und auf gleichen Schutz durch das Gesetz zu gewhrleisten. In
dieser Hinsicht ist jede Diskriminierung aus Grnden der
Zugehrigkeit zu einer nationalen Minderheit verboten.
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Rahmenbereinkommen Abschnitt 2, Artikel 5, Satz 1: Die
Vertragsparteien verpflichten sich, die Bedingungen zu frdern, die
es Angehrigen nationaler Minderheiten ermglichen, ihre Kultur zu
pflegen und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile
ihrer Identitt, nmlich ihre Religion, ihre Sprache, ihre
Traditionen und ihr kulturelles Erbe, zu bewahren.
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Rahmenbereinkommen Abschnitt 2, Artikel 6, Satz 1: Die
Vertragsparteien frdern den Geist der Toleranz und des
interkulturellen Dialogs und treffen wirksame Manahmen zur Frderung
der gegenseitigen Achtung und des gegenseitigen Verstndnisses sowie
der Zusammenarbeit zwischen allen in ihrem Hoheitsgebiet lebenden
Menschen unabhngig von deren ethnischer, kultureller, sprachlicher
oder religiser Identitt, und zwar insbesondere in den Bereichen
Bildung, Kultur und Medien.
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Rahmenbereinkommen Abschnitt 2, Artikel 7: Die Vertragsparteien
stellen sicher, da das Recht aller Angehrigen einer nationalen
Minderheit, sich friedlich zu versammeln und sich frei
zusammenzuschlieen, sowie ihr Anspruch auf freie Meinungsuerung und
auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit geachtet
werden.
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Rahmenbereinkommen Artikel 12, Satz 3: Die Vertragsparteien
verpflichten sich, die Chancengleichheit von Angehrigen nationaler
Minderheiten beim Zugang zu allen Bildungsstufen zu frdern.
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Aufgabe Diskutiert in Kleingruppen ber den jeweiligen Artikel
Werden die Artikel auch praktisch in Deutschland umgesetzt? Gibt es
ein Beispiel, das die Umsetzung des Artikels besttigt?
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Europische Charta zum Schutz nationaler Minderheiten 1992:
Verabschiedung Verpflichtung Frderpflichten
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Organisation fr Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
Internationale Organisation Aufgabe: Manahme zur
Konfliktverhinderung
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Kultur Keine einheitliche Kultur Religion Musik Rolle der
Familie Schulbildung Ausbildung zu Hause Vereine zur Vertretung
ihrer Interessen
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Sprache Romanes, unterschiedliche Dialekte Keine verbindliche
Normierung Sprachverlust Indische Wurzeln