Druckdatum 11.09.2017, Überarbeitet am 11.09.2017 Version 02. Ersetzt Version: 01 Seite 1 / 15 Rudolf Hensel GmbH Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE) HENSOTHERM® 910 KS STAMM 21039 Börnsen ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator HENSOTHERM® 910 KS STAMM 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.2.1 Relevante Verwendungen Brandschutzbeschichtungsmittel 1.2.2 Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine bekannt 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma Rudolf Hensel GmbH Lauenburger Landstr. 11 21039 Börnsen / DEUTSCHLAND Telefon +49 (0)40-72 10 62 10 Fax +49 (0)40-72 10 62 52 Homepage www.rudolf-hensel.de E-Mail [email protected]Auskunftgebender Bereich Technische Auskunft [email protected]Sicherheitsdatenblatt [email protected]1.4 Notrufnummer Firma +49 (0)40-72 10 62 10 (7:00 - 17:00) 0172 4115390 (17:00 - 07:00) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Skin Irrit. 2: H315 Verursacht Hautreizungen. Skin Sens. 1: H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Eye Dam. 1: H318 Verursacht schwere Augenschäden. Aquatic Chronic 2: H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, 170519 rhh00155 DE
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Rudolf Hensel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE)
HENSOTHERM® 910 KS STAMM
21039 Börnsen
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
HENSOTHERM® 910 KS STAMM
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1 Relevante Verwendungen
Brandschutzbeschichtungsmittel
1.2.2 Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
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Rudolf Hensel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE)
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2.2 Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme
Signalwort GEFAHR
Enthält: Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
1,3-Bis(2,3-epoxypropoxy)-2,2-dimethylpropan
Reaktionsprodukt: Bisphenol-F-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700
[3-(2,3-Epoxypropoxy)propyl]trimethoxysilan
Trimethylolpropantriglycidylether
Trimethylolpropantriacrylat
Reaktionsprodukte von 12-Hydroxyoctadecansäure und Octadecansäure und 1,3-phenylenedimethanamine
Gefahrenhinweise H315 Verursacht Hautreizungen.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H318 Verursacht schwere Augenschäden.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise P260 Dampf / Aerosol nicht einatmen.P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen.P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen/nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2004/42/EG (FarbVOC) < 10 g/l II A j Lb Zweikomponenten-Reaktionslack (max. 500 g/l)
2.3 Sonstige Gefahren
Umweltgefahren Enthält keine PBT bzw. vPvB Stoffe.
Andere Gefahren Weitere Gefahren wurden beim derzeitigen Wissensbestand nicht festgestellt.
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Bestandteilekommentar SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe.Der Wortlaut der angeführten H-Sätze ist dem ABSCHNITT 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Einatmen Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen.Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken Sofort Arzt hinzuziehen.Kein Erbrechen einleiten.Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Allergische ReaktionenReizende Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
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Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.Bei Einwirkung von Dämpfen Atemschutz verwenden.Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.Persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzkleidung) verwenden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Bei Eindringen des Produktes in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser, zuständige Behörden informieren.Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel, Kieselgur) aufnehmen.Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ABSCHNITTE 8+13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.Für geeignete Absaugung im Verarbeitungsbereich sorgen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.Nach der Arbeit und vor den Pausen für gründliche Hautreinigung sorgen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen
Für ausreichende Be- und Entlüftung am Arbeitsplatz sorgen.Messverfahren zur Durchführung von Arbeitsplatzmessungen müssen die Leistungsanforderungen der DIN EN 482 erfüllen. Empfehlungen sind beispielsweise in der IFA-Gefahrstoff-Liste genannt.
Augenschutz Schutzbrille. (EN 166:2001)
Handschutz 0,7mm Butylkautschuk, >480 min (EN 374-1/-2/-3).Bei den Angaben handelt es sich um Empfehlungen. Für weitere Informationen bitte den Handschuhlieferanten kontaktieren.
Körperschutz Arbeitsschutzkleidung.
Sonstige Schutzmaßnahmen Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.Die persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden.
Atemschutz Atemschutz bei hohen Konzentrationen.Kurzzeitig Filtergerät, Kombinationsfilter A-P2. (DIN EN 14387)
Thermische Gefahren nicht anwendbar
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Zum Schutz der Umwelt geeignete Schutzmaßnahmen anwenden, um Emissionen zu begrenzen oder zu verhindern.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form flüssig
Farbe grau
Geruch charakteristisch
Geruchsschwelle nicht relevant
pH-Wert nicht anwendbar
pH-Wert [1%] nicht anwendbar
Siedebeginn/Siedebereich [°C] nicht bestimmt
Flammpunkt [°C] nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) [°C] nicht anwendbar
Untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
nicht anwendbar
Obere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
nicht anwendbar
Oxidierende Eigenschaften nein
Dampfdruck [kPa] nicht bestimmt
Relative Dichte [g/ml] 1,20-1,30 (20 °C / 68,0 °F)
Schüttdichte [kg/m³] nicht anwendbar
Löslichkeit in Wasser unlöslich
Verteilungskoeffizient [n-Oktanol/Wasser]
nicht bestimmt
Viskosität 11000-15000 mPas (20 °C)
Dampfdichte nicht bestimmt
Verdampfungsgeschwindigkeit nicht bestimmt
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt [°C] nicht bestimmt
Selbstentzündungstemperatur [°C] nicht relevant
Zersetzungstemperatur [°C] nicht anwendbar
9.2 Sonstige Angaben
keine
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Schwere Augenschädigung/-reizung Gefahr ernster Augenschäden.Aufgrund der verfügbaren Informationen sind die Einstufungskriterien erfüllt.Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.Berechnungsmethode
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut ReizendAufgrund der verfügbaren Informationen sind die Einstufungskriterien erfüllt.Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.Berechnungsmethode
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Kann allergische Hautreaktionen verursachen.Aufgrund der verfügbaren Informationen sind die Einstufungskriterien erfüllt.Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.Berechnungsmethode
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Enthält keinen relevanten Stoff, der die Einstufungskriterien erfüllt.Aufgrund der verfügbaren Informationen sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Enthält keinen relevanten Stoff, der die Einstufungskriterien erfüllt.Aufgrund der verfügbaren Informationen sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
Mutagenität Enthält keinen relevanten Stoff, der die Einstufungskriterien erfüllt.Aufgrund der verfügbaren Informationen sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
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Reproduktionstoxizität Enthält keinen relevanten Stoff, der die Einstufungskriterien erfüllt.Aufgrund der verfügbaren Informationen sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
Karzinogenität Enthält keinen relevanten Stoff, der die Einstufungskriterien erfüllt.Aufgrund der verfügbaren Informationen sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
Aspirationsgefahr Enthält keinen relevanten Stoff, der die Einstufungskriterien erfüllt.Aufgrund der verfügbaren Informationen sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Allgemeine Bemerkungen
keine
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Bestandteil
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht ≤ 700, CAS: 25068-38-6
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen. Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in Absprache mit dem Entsorger festzulegen.
Produkt
Als gefährlichen Abfall entsorgen.Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer Verbrennungsanlage zuführen.
AVV-Nr. (empfohlen) 080111* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
Ungereinigte Verpackungen
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
AVV-Nr. (empfohlen) 150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
Landtransport nach ADR/RID 3082
Binnenschifffahrt (ADN) 3082
Seeschiffstransport nach IMDG 3082
Lufttransport nach IATA 3082
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Landtransport nach ADR/RID Umweltgefährdender Stoff, flüssig, n.a.g. (Bisphenol-A/F-Epoxidharz)
- Wassergefährdungsklasse 2, gem. AwSV vom 18.04.2017
- Störfallverordnung ja
- Klassifizierung nach TA-Luft 5.2.5 Organische Stoffe.
- Lagerklasse (TRGS 510) LGK 10-13
- Beschäftigungsbeschränkungen Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
- VOC (2010/75/EG) < 10 g/l
- Sonstige Vorschriften TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt. - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen.TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen BehälternTRGS 907: Verzeichnis sensiblisierender Stoffe.BGI 595: Merkblatt: Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe (M 004).
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
nicht anwendbar
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.1 Gefahrenhinweise(ABSCHNITT 03)
H335 Kann die Atemwege reizen.H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.H318 Verursacht schwere Augenschäden.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H315 Verursacht Hautreizungen.
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16.2 Abkürzungen und Akronyme:
ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par RouteRID = Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereusesADN = Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieureAVV = Abfallverzeichnis-VerordnungATE = acute toxicity estimateBGI = Berufsgenossenschaftliche InformationenCAS = Chemical Abstracts ServiceCLP = Classification, Labelling and PackagingDMEL = Derived Minimum Effect LevelDNEL = Derived No Effect LevelEC50 = Median effective concentrationECB = European Chemicals Bureau EEC = European Economic CommunityEINECS = European Inventory of Existing Commercial Chemical SubstancesELINCS = European List of Notified Chemical SubstancesGHS = Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsIATA = International Air Transport AssociationIBC-Code = International Code for the Construction and Equipment of Ships carrying Dangerous Chemicals in BulkIC50 = Inhibition concentration, 50%IMDG = International Maritime Code for Dangerous GoodsIUCLID = International Uniform ChemicaL Information DatabaseLC50 = Lethal concentration, 50%LD50 = Median lethal doseLC0 = lethal concentration, 0%LOAEL = lowest-observed-adverse-effect level LGK = LagerklasseMARPOL = International Convention for the Prevention of Marine Pollution from ShipsNOAEL = No Observed Adverse Effect LevelNOEC = No Observed Effect ConcentrationPBT = Persistent, Bioaccumulative and Toxic substancePNEC = Predicted No-Effect ConcentrationREACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of ChemicalsSTP = Sewage Treatment PlantTLV®/TWA = Threshold limit value – time-weighted averageTLV®STEL = Threshold limit value – short-time exposure limitTRGS = Technische Regeln für GefahrstoffeVOC = Volatile Organic CompoundsvPvB = very Persistent and very BioaccumulativeAwSV: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Geänderte Positionen ABSCHNITT 6 gelöscht: Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
ABSCHNITT 8 hinzugekommen: Messverfahren zur Durchführung von Arbeitsplatzmessungen müssen die Leistungsanforderungen der DIN EN 482 erfüllen. Empfehlungen sind beispielsweise in der IFA-Gefahrstoff-Liste genannt.
ABSCHNITT 12 hinzugekommen: Auslaufende Substanz kann in den Boden eindringen und zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen führen.
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