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14. September 2010 Dr. Elke Frenzel Sicherheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor
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Sicherheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ... · 14. September 2010 Dr. Elke Frenzel Sicherheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor

Aug 12, 2019

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14. September 2010Dr. Elke Frenzel

Sicherheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

im Labor

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Biologischer Arbeitsstoff?

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Biologische Arbeitsstoffe ?!?

§ 2 BioStoffV: Biologische Arbeitsstoffe sind

Mikroorganismen einschließlich gentechnisch veränderter Mikroorganismen, Zellkulturen undhumanpathogener Endoparasiten, die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können. Ein biologischer Arbeitsstoff (...) ist auch ein mit transmissibler, spongiformer Enzephalopathie assoziiertes Agens, das beim Menschen eine Infektion oder eine übertragbare Krankheit hervorrufen kann.

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XPrionen

XStuhl, Urin

X„ Blutegel“

XLeiche, Leichenteile

X„ Rinderbandwurm“

XSpeichel, Sputum

XPenicillin

XPenicillium notatum

XLabormaus

XIsolierte DNA

XHI-Virus

XMycotoxin A

XAspergillus fumigatus

XBlut

XHepatitis-A-Virus

XEnterotoxin v. E. coli

XE. coli K12 GVO

XE. coli WT

NeinJaSpezies

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• Viren

Variola (Pockenvirus) (Foto: CDC)

• Pilze

Aspergillus (Gießkannenschimmel) (Foto: CDC / Dr. Ajello)

Salmonella spec. (Foto: CDC / Janice Carr)

• Bakterien

Mikroorganismen

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Zellkulturen

Zellkultur (Foto: CDC / Dr. Chen)

Humanpathogene Endoparasiten

Bandwurm (Foto: CDC / Dr. Melvin)

TSE-Erreger

Gehirngewebe bei BSE (Foto: APHIS)

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KEINE (!!) biologischen Arbeitsstoffe

Toxine

Allergene• Blütenpollen• Tierhaare• Federn• Holzstäube

Tierhaare sind keine biologischen Arbeitsstoffe ( Foto: CDC / Gathany)

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Biologischer Arbeitsstoff? �

Gezielte / nicht gezielte Tätigkeit ?

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14.09.2010Dr. Elke Frenzel Seite 9

Tätigkeiten (...) sind das

- Herstellen und Verwenden biologischer Arbeitsstoffe, - insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, - das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, - (...) - das innerbetriebliche Befördern, - Lagern einschließlich Aufbewahren, - das Inaktivieren und Entsorgen.

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Die Biostoff-Verordnung unterscheidet zwischen sogenannten

„ gezielten Tätigkeiten“

und im Gegensatz dazu den

„ nicht gezielten Tätigkeiten“

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Gezielte Tätigkeit liegt vor, wenn

die biologischen Arbeitsstoffe mindestens der Spezies nach bekannt sind,

die Exposition der Beschäftigten im Normal-betrieb hinreichend bekannt oder abschätzbar ist.

die Tätigkeit auf einen oder mehrere biologische Arbeitsstoffe unmittelbar ausgerichtet ist und

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Labore mit gezielten Tätigkeiten

Forschungslabor, Gentechnologie

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Nicht gezielte Tätigkeiten

Fehlt nur eines der drei Kriterien für gezielte Tätigkeiten, handelt es sich immer um

nicht gezielte Tätigkeiten

im Sinne der Biostoffverordnung

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Labore mit „ nicht gezielten Tätigkeiten“

Routinediagnostik

Pathologie Labor in einer Kläranlage

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Einstufung des biol. Arbeitsstoff in Risikogruppe

Gezielte / nicht gezielte Tätigkeit �

Biologischer Arbeitsstoff? �

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14.09.2010Dr. Elke Frenzel Seite 16

1Unwahrscheinlich, dass diese Erreger beim Menschen eine Krankheit verursachen

2• Erreger die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und

eine Gefahr für Beschäftigte darstellen könnten. • Eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich. • Eine effektive Vorbeugung oder Therapie ist normalerweise möglich

3• Erreger die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können

und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können.

• Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen.

• Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich

4• Erreger die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können

und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen.

• Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß.

• Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung o. Behandlung nicht möglich.

4

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Risikogruppe 1 - Beispiele

• Pilze– Saccharomyces cerevisiae (Bierhefe)

– Escherichia coli K12

Escherichia coli K12 (Foto: CDC)

• Bakterien

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Risikogruppe 2 - Beispiele

– Escherichia coli (WT)

• Pilze– Candida albicans

• Viren– Hepatitis-A-Virus

• Bakterien

– Legionella spp.

Legionella pneumophila (Foto: CDC / Dr. Fields)

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Risikogruppe 3 - Beispiele

• Viren– „Gelbfiebervirus-Gruppe“

• Bakterien

- Yersinia pestis

– Mycobacterium tuberculosisMycobacterium tuberculosis (Foto: CDC / Dr. Butler, Carr)

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Risikogruppe 3**

Einige biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 sind mit ** gekennzeichnet (sog. „3**-Organismen“).

Besonderheit hier: Diese biologischen Arbeitsstoffe sind nicht über den Luftweg übertragbar.

Das Infektionsrisiko für die Beschäftigten ist begrenzt.

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Risikogruppe 3** - Beispiele

• Viren– HI-Virus– Hepatitis B-Virus

• TSE-Erreger (Prionen)– BSE– Creutzfeld-Jacob Erkrankung

Zecke (Foto: CDC / Loftis,Nicholson, Reeves, Paddock)

– Zentraleurop. Zeckenenzephalitisvirus

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Risikogruppe 4 - Beispiele

– Lassa-Virus

Bislang wurden nur Viren dieser höchsten Risikogruppe zugeordnet

• Viren

– Pocken-Virus (Variola major)

– Ebola-Virus

Ebola-Virus (Foto: CDC / Murphy)

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Einstufung des biol. Arbeitsstoff in Risikogruppe

Gezielte / nicht gezielte Tätigkeit �

Biologischer Arbeitsstoff?

Zuordnung der Tätigkeit zu einer Schutzstufe

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Schutzstufenkonzept

Gezielte Tätigkeiten:Die Schutzstufe wird durch die Einstufung des biologischen Arbeitsstoffes wiedergegeben, z. B.Organismus der Risikogruppe 1 = Schutzstufe 1.

Nicht gezielte Tätigkeiten:Kommen mehrere biologische Arbeitsstoffe vor (sog. Mischexposition), so ist die Schutzstufe von der Wahrscheinlichkeit / Häufigkeit des vorkommenden biologischen Arbeitsstoffes abhängig (sog. Relevanz).

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Einstufung des biol. Arbeitsstoff in Risikogruppe

Gezielte / nicht gezielte Tätigkeit

Schutzmaßnahmen /Sicherheitsmaßnahmen

Biostoff-Verordnung GenTSV

Biologischer Arbeitsstoff?

Zuordnung der Tätigkeit zu einer Schutzstufe �

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Containment (=Sicherheitsmaßnahmen)

• „Biologisches“ Containment

• „Physikalisches“ Containment- Bauliche /Technische Maßnahmen- Organisatorische Maßnahmen- Personenbezogene Maßnahmen

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Rechtssystematik - welches Gesetz gilt?

ArbSchG GenTG

GVOs„Natürliche biol. Arbeitsstoffe“

BioStoffV GenTSV

TRBA

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Schutzstufe 1 (TRBA, GenTSV)

Baulich/technisch• Räume ausreichend groß, abgegrenzt• Leicht zu reinigende Oberflächen (Arbeitsflächen und

Fußböden)

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Schutzstufe 1 (TRBA, GenTSV)

Baulich/technisch

• Räume ausreichend groß, abgegrenzt• Leicht zu reinigende Oberflächen (Arbeitsflächen und

Fußböden)• Waschbecken vorhanden

• Autoklav im Betriebsgelände vorhanden

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Schutzstufe 1 (BiostoffV, TRBA, GenTSV)

Organisatorisch- Betriebsanweisungen- Unterweisung der Beschäftigten- GMT (=gute mikrobiologische Technik)- Identität der MOs regelmäßig prüfen- Hautschutzplan

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Schutzstufe 1 (BiostoffV, TRBA, GenTSV)

Organisatorisch-Betriebsanweisungen-Unterweisung der Beschäftigten-GMT (=gute mikrobiologische Technik)- Identität der MOs regelmäßig prüfen-Hautschutzplan

- Kennzeichnung gentechnischer Sicherheitsbereich

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Schutzstufe 1 (BiostoffV, TRBA, GenTSV)

Organisatorisch-Betriebsanweisungen-Unterweisung der Beschäftigten-GMT (=gute mikrobiologische Technik)- Identität der MOs regelmäßig prüfen-Hautschutzplan- Kennzeichnung gentechnischer Sicherheitsbereich

Personenbezogen

- Laborkittel oder andere Schutzkleidung

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Schutzstufe 2 (BiostoffV, TRBA, GenTSV)

• Baulich/technisch-Türen nach außen aufschlagend, Sichtfenster!- Waschbecken ohne Handberührung bedienbar- Augenspüleinrichtung- Autoklav mit HEPA-Filter o.ä. im Gebäude

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14.09.2010Dr. Elke Frenzel Seite 38

Schutzstufe 2 (BiostoffV, TRBA, GenTSV)

- Kennzeichnungspflicht

- Zugangsbeschränkung

- Spezifische Desinfektionsverfahren / Hygieneplan

• Baulich/technisch

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Schutzstufe 2 (BiostoffV, TRBA, GenTSV)

- Sicherheitswerkbänke – Klasse I oder II (� „wo angebracht“.....)

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Klasse I Klasse II

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Schutzstufe 2 (BiostoffV, TRBA, GenTSV)

- Sicherheitswerkbänke – Klasse I oder II (� „wo angebracht“...)- Autoklav im Labor oder Gebäude

- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (u.U. verpflichtend!)

Organisatorisch

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Grundausstattung GUV- I 850.0(Laborrichtlinie)

Ausstattung S1

Ausstattung S2

S3

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Bio – Chemie?

Arbeiten mit Gefahrstoffen?

Biostoffe oder Gentechnik?

GrundausrüstungChemie

Grundausrüstungnach Schutzstufe

Basis-Labor-Ausrüstung

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !