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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs unddes Unternehmens
· 1.1 Produktidentifikator
· Handelsname: Chloroform / Methanol-Gemischvolumetrisch 1:1 gemischtH2O < 0,01 %Arbeitsmediumzur Wasserbestimmung nach Karl Fischer
· Artikelnummer: 27955· Registrierungsnummer
Gemische sind nicht registrierungspflichtig.Die Registrierungsnummern der Inhaltsstoffe (soweit vorhanden) wurden im Abschnitt 3angegeben.
· 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, vondenen abgeraten wirdKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Verwendung des Stoffes / des GemischesIndustrielle und professionelle Nutzung.Chemisches ZwischenproduktLaborchemikalien
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt· Hersteller/Lieferant:
STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
· 2.2 Kennzeichnungselemente· Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.· Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS06 GHS08
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:TrichlormethanMethanol
· GefahrenhinweiseH225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.H301+H311 Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt.H330 Lebensgefahr bei Einatmen.H315 Verursacht Hautreizungen.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.H370 Schädigt das zentrale NervensystemH336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.H372 Schädigt die Nieren und die Leber bei längerer oder wiederholter Exposition.
· SicherheitshinweiseP201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen
Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt
· zusätzl. Hinweise:Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen· Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.Atemschutz erst nach Entfernen verunreinigter Kleidungsstücke abnehmen.Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung.
· nach Einatmen:Für Frischluft sorgenBei Atemstillstand: sofort Gerätebeatmung, ggf. Sauerstoffzufuhr.
Handelsname: Chloroform / Methanol-Gemischvolumetrisch 1:1 gemischtH2O < 0,01 %Arbeitsmediumzur Wasserbestimmung nach Karl Fischer
(Fortsetzung von Seite 3)
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Sofort Arzt hinzuziehen.Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
· nach Hautkontakt:Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen.Sofort Arzt hinzuziehen.
· nach Augenkontakt:Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten (min.10 Min.) unter fließendem Wasserausspülen und sofort Augenarzt konsultieren.
· nach Verschlucken:Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.Sofort Arzt aufsuchen.
· 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und WirkungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
· 5.1 Löschmittel· Geeignete Löschmittel:
CO�, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oderalkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
· Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl.· 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbarer Stoff.Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über den Boden aus.Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich.Gefährliche Dämpfe können durch Umgebungsbrand entstehen.Explosionsfähige Gemische mit Luft sind schon bei Normaltemperaturen möglich.
· 5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungGefahrenbereich absperren.Unbeteiligte Personen fernhalten.Nicht im Wind stehen.
· Besondere Schutzausrüstung:Atemschutzgerät anlegen.Hautkontakt vermeidenAufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät.
· Weitere AngabenGefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Löschwasser nicht insOberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen.
Handelsname: Chloroform / Methanol-Gemischvolumetrisch 1:1 gemischtH2O < 0,01 %Arbeitsmediumzur Wasserbestimmung nach Karl Fischer
(Fortsetzung von Seite 4)
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
· 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällenanzuwendende VerfahrenHinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal:Dämpfe/Aerosol nicht einatmenFür ausreichende Lüftung sorgen.Substanzkontakt vermeiden.Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.Gefahrenzone räumen.Alle Zündquellen ausschalten. Keine Funken, kein Rauchen und keine Flammen imGefahrenbereich.Sachkundige hinzuziehen.Vorgehen nach Notfallplan.Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung siehe. Abschnitt 8
· 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern.Explosionsrisiko
· 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:Kanalisation abdichten.Auffangen, eindeichen und abpumpen.Mögliche Materialeinschränkungen beachten!Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)aufnehmen.Nachreinigen.Für ausreichende Lüftung sorgen.In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen.Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
· 6.4 Verweis auf andere AbschnitteInformationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
· 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungFür gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.Aerosolbildung vermeiden.Nur im Abzug arbeiten.Hinweise auf dem Etikett beachten.Das Essen, Rauchen und Trinken ist in Arbeitsbereichen verboten.Vor dem Essen, Trinken und Rauchen Hände und Gesicht waschen.Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung undSchutzausrüstungen ablegen.Allgemeine Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz.
Handelsname: Chloroform / Methanol-Gemischvolumetrisch 1:1 gemischtH2O < 0,01 %Arbeitsmediumzur Wasserbestimmung nach Karl Fischer
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· Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.Atemschutzgeräte bereithalten.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten· Lagerung:· Anforderung an Lagerräume und Behälter:
An einem kühlen Ort lagern.Unter Verschluss oder nur für Sachkündige oder deren Beauftragte zugänglich aufbewahren.
· Zusammenlagerungshinweise:Getrennt von Lebensmitteln lagern.Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
· Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:Behälter dicht geschlossen halten.In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
· Lagerklasse nach VCI:· Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Entzündbare Flüssigkeiten· 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungen
· Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
· 8.1 Zu überwachende Parameter
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
67-66-3 Trichlormethan
AGW Langzeitwert: 2,5 mg/m³, 0,5 ml/m³2(II);DFG, EU, Y, H, X
67-56-1 Methanol
AGW Langzeitwert: 270 mg/m³, 200 ml/m³4(II);DFG, EU, H, Y
BGW 30 mg/lUntersuchungsmaterial: UrinProbennahmezeitpunkt: bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehrerenvorangegangenen Schichten, Expositionsende bzw. SchichtendeParameter: Methanol
· Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.(Fortsetzung auf Seite 8)
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· 8.2 Begrenzung und Überwachung der ExpositionTechnische Maßnahmen und geeignete Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatzpersönlicher Schutzausrüstung.
· Persönliche Schutzausrüstung:· Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung.Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.Die Wahl der Körperschutzmittel ist von der Gefahrstoffkonzentration und -menge abhängig. Diechemische Beständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Liferanten geklärt werden.
· Atemschutz:Erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen.Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Expositionumluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltung, Reinigung und Prüfung vonAtemschutzgeräten nach den Benutzerinformationen des Herstellers ausgeführt und entsprechenddokumentiert werden
· Handschutz: Schutzhandschuhe.· Handschuhmaterial Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe.· Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.· Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille.· Körperschutz:
Arbeitsschutzkleidung.Kontaminierte Kleidung sofort wechseln. Vorbeugender Hautschutz. Nach Arbeitsende Händeund Gesicht waschen.Flammenhemmende antistatische SchutzkleidungVor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf der Basis derdurchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einemSpezialisten genehmigt werden.
· Begrenzung und Überwachung der UmweltexpositionFreisetzung in die Umwelt vermeiden.Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.Explosionsrisiko
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
· 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften· Allgemeine Angaben· Aussehen:
· Dichte bei 20 °C: 1,13217 g/cm³· Relative Dichte Nicht bestimmt.· Dampfdichte Nicht bestimmt.· Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt.
· Löslichkeit in / Mischbarkeit mitWasser: nicht bzw. wenig mischbar
· Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: Nicht bestimmt.
· Viskosität:dynamisch: Nicht bestimmt.kinematisch: Nicht bestimmt.
· Lösemittelgehalt:Organische Lösemittel: 34,9 %
· 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
· 10.1 Reaktivität Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.· 10.2 Chemische Stabilität· Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.· 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit Oxidationsmitteln.· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Erwärmung
Verursacht schwere Augenreizung.· Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.· Sonstige Angaben (zur experimentellen Toxikologie):
Das Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben.· Subakute bis chronische Toxizität: Schädigt Organe· Akute Wirkungen (akute Toxizität, Reiz- und Ätzwirkung)
Giftig bei VerschluckenGiftig bei HautkontaktGiftig bei Einatmen
Handelsname: Chloroform / Methanol-Gemischvolumetrisch 1:1 gemischtH2O < 0,01 %Arbeitsmediumzur Wasserbestimmung nach Karl Fischer
(Fortsetzung von Seite 10)
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· Toxizität bei wiederholter AufnahmeKann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
· CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdendeWirkung)Kann vermutlich Krebs erzeugen.Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.Kann das Kind im Mutterleib schädigen.Bei Tätigkeiten mit dem Stoff/Gemisch ist die Einstufung nach der Technischen Regel fürGefahrstoffe 905 zu berücksichtigen.
Biologische Abbaubarkeit 0 % (.) (14h / nicht biologisch abbaubar)MSDS
67-56-1 Methanol
Biologische Abbaubarkeit 99 % (.) (30d)MSDS
· 12.3 Bioakkumulationspotenzial
67-66-3 Trichlormethan
log Pow 2 (n-Oktanol/Wasser) (25°C)MSDS
67-56-1 Methanol
log Pow �0,77 (n-Oktanol/Wasser)MSDS
· 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.· Weitere ökologische Hinweise:
· CSB-Wert:
67-56-1 Methanol
Chemischer Sauerstoffbedarf 1.420 mg/g (.)MSDS
· Allgemeine Hinweise:Wassergefährdungsklasse 3 (Selbsteinstufung): stark wassergefährdendNicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht inkleinen Mengen.Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringster Mengen in den Untergrund.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung· PBT: Nicht anwendbar.· vPvB: Nicht anwendbar.· 12.6 Andere schädliche Wirkungen
Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung· Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen.
Handelsname: Chloroform / Methanol-Gemischvolumetrisch 1:1 gemischtH2O < 0,01 %Arbeitsmediumzur Wasserbestimmung nach Karl Fischer
(Fortsetzung von Seite 14)
48.0.3
· Signalwort Gefahr
· Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:TrichlormethanMethanol
· GefahrenhinweiseH225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.H301+H311 Giftig bei Verschlucken oder Hautkontakt.H330 Lebensgefahr bei Einatmen.H315 Verursacht Hautreizungen.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.H370 Schädigt das zentrale NervensystemH336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.H372 Schädigt die Nieren und die Leber bei längerer oder wiederholter Exposition.
· SicherheitshinweiseP201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen
Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt
anrufen.P330 Mund ausspülen.P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit
Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeitentfernen. Weiter spülen.
P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe auf diesemKennzeichnungsetikett).
P361+P364 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutemTragen waschen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen /
nationalen/ internationalen Vorschriften.
· Richtlinie 2012/18/EU· Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.· Seveso-Kategorie
H2 AKUT TOXISCHP5c ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN
· Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse 50 t· Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse 200 t· VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII Beschränkungsbedingungen: 3, 32, 69
· Verordnung (EU) Nr. 649/2012
67-66-3 Trichlormethan Annex I Part 1(Fortsetzung auf Seite 16)
Handelsname: Chloroform / Methanol-Gemischvolumetrisch 1:1 gemischtH2O < 0,01 %Arbeitsmediumzur Wasserbestimmung nach Karl Fischer
(Fortsetzung von Seite 15)
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· Nationale Vorschriften:
· Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:Arbeitnehmer dürfen den in dieser Zubereitung enthaltenen krebserzeugenden Gefahrstoffennicht ausgesetzt sein.Die TRGS 905 ist zu beachten.
· Technische Anleitung Luft:
Klasse Anteil in %
I 100,0
· Wassergefährdungsklasse: WGK 3 (Selbsteinstufung): stark wassergefährdend.
· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und VerbotsverordnungenBeschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche (JArbSchG) beachten.Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter (MuSchG, MuSchRiV)beachten.(94/33/EG und 92/85/EWG)Das Produkt unterliegt der Anlage 2 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) -Anforderungen in Bezug auf die Abgabe
· Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gemäß REACH, Artikel 57
Dieses Produkt enthält keine besonders besorgniserregenden Stoffe über dem jeweiligengesetzlichen Grenzwert (> 0,1 % (w/w) REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Artikel 57).
· Schweizerischer VOCV-Gehalt 34,86 %
* ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenDie Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keineZusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
· Relevante SätzeH225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.H301 Giftig bei Verschlucken.H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H311 Giftig bei Hautkontakt.H315 Verursacht Hautreizungen.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H331 Giftig bei Einatmen.H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.H370 Schädigt das zentrale NervensystemH372 Schädigt die Nieren und die Leber bei längerer oder wiederholter Exposition.
· SchulungshinweiseFür angemessene Informationen, Anweisungen und Ausbildung der Verwender sorgen.
· Ansprechpartner: Abteilung Produktinformation(Fortsetzung auf Seite 17)
Handelsname: Chloroform / Methanol-Gemischvolumetrisch 1:1 gemischtH2O < 0,01 %Arbeitsmediumzur Wasserbestimmung nach Karl Fischer
(Fortsetzung von Seite 16)
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· Abkürzungen und Akronyme:ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning theInternational Carriage of Dangerous Goods by Road)IMDG: International Maritime Code for Dangerous GoodsIATA: International Air Transport AssociationGHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of ChemicalsEINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical SubstancesELINCS: European List of Notified Chemical SubstancesCAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)MAL-Code: Måleteknisk Arbejdshygiejnisk Luftbehov (Regulation for the labeling concerning inhalation hazards,Denmark)DNEL: Derived No-Effect Level (REACH)PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH)LC50: Lethal concentration, 50 percentLD50: Lethal dose, 50 percentPBT: Persistent, Bioaccumulative and ToxicSVHC: Substances of Very High ConcernvPvB: very Persistent and very BioaccumulativeFlam. Liq. 2: Entzündbare Flüssigkeiten – Kategorie 2Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4Acute Tox. 2: Akute Toxizität – Kategorie 2Acute Tox. 3: Akute Toxizität – Kategorie 3Skin Irrit. 2: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 2Eye Irrit. 2: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 2Muta. 2: Keimzellmutagenität – Kategorie 2Carc. 2: Karzinogenität – Kategorie 2Repr. 2: Reproduktionstoxizität – Kategorie 2STOT SE 1: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 1STOT SE 3: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) – Kategorie 3STOT RE 1: Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) – Kategorie 1