1 Wissenswertes im Umgang mit Krankenversicherungen - Probleme und Fallstricke Dr. med. Fulvia Rota 1 25.5.2018
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Wissenswertes im Umgang mit Krankenversicherungen
- Probleme und Fallstricke
Dr. med. Fulvia Rota 1
25.5.2018
Angaben über Beziehungen zu Unternehmen und Institutionen
Ich erkläre hiermit, dass ich keine geschäftlichen, persönlichen und materiellen Interessenbeziehungen zu Industrieunternehmen, oder privaten gewinnorientierten Institutionen (Privatkliniken, Verlage, Psychotherapieinstitute u.a.m.) unterhalten habe oder gegenwärtig unterhalte, welche bezüglich zu dem von mir hier vorgetragenen Thema relevant sind.
Dr. med. Fulvia Rota 2 25.5.2018
Wissenswertes im Umgang mit Krankenversicherungen
Probleme und Fallstricke
1. Allgemeines zur Berichterstattung
2. Hinweise zur Vergütung von Stimulantien
3. Juristisches Prozedere bei Ablehnungen
4. Vollmacht /Auskunftspflicht/ Herausgabe KG
5. KPT - Fragen zu delegierter Psychotherapie
6. Fragen und Diskussion
Dr. med. Fulvia Rota
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Berichterstattung
Unterscheidung IPPB und PT i.e.S.
• PTieS = Psychotherapie im engeren Sinne
• IPPB = Integrierte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung
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Dr. med. Fulvia Rota
4 25.5.2018
Berichterstattung
Unterscheidung IPPB und PT i.e.S.
• PTieS = Psychotherapie im engeren Sinne
Bringschuld des Arztes
• IPPB = Integrierte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung
Holschuld der Kasse
•
•
Dr. med. Fulvia Rota 5 25.5.2018
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Definition IPPB
IPPB ist eine exklusive Kompetenz des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie. Weil IPPB eine spezifisch ärztliche Tätigkeit ist, kann sie nicht delegiert werden.
Sobald die Behandlung eines Patienten durch einen delegiert arbeitenden Psychologen durchgeführt wird, handelt es sich um eine Psychotherapie gemäss KLV Art. 2 und 3.
In diesem Fall verfassen der delegierende Arzt und der delegiert arbeitende Psychologe gemeinsam vor der 40ten Sitzung einen ausführlichen Bericht gemäss KLV.
(Definition SGPP 2010)
Dr. med. Fulvia Rota 6 25.5.2018
Unterscheidung IPPB und PT i.e.S.
• IPPB ist eine „Schweizer Spezialität“
• Die Indikation zur IPPB stellt der Behandler.
• Kriterien bzgl. Frequenz, Methode oder Dauer sind nicht definiert!
• Zuordnung zu IPPB oder PTieS erfolgt nicht aufgrund der Diagnose.
• Keine direkte Korrelation zwischen Diagnose und Indikation resp. Intensität einer Therapie
• Auch Medikamentenverschreibung allein ist kein Kriterium!
Dr. med. Fulvia Rota 7 25.5.2018
Unterscheidung IPPB und PT i.e.S.
sind i.d.R. IPPB
• Psychosen
• Schwere chronische Störungen
• Behandlungen mit Schwerpunkt Sozialpsychiatrie
Dr. med. Fulvia Rota 8 25.5.2018
Unterscheidung IPPB und PT i.e.S.
Psychologen dürfen begleitende Langzeitpsychotherapien durchführen!
Aber:
Delegierte Psychotherapie unterliegt immer den Bestimmungen von KLV Art. 2 und 3, auch wenn sie nur den Anteil der Psychotherapie im Rahmen einer IPPB umfasst
Dr. med. Fulvia Rota 9 25.5.2018
PTieS - KLV Art. 2 & 3
Nur die PTieS untersteht der KLV Art. 2 & 3!
Psychiatrische Behandlungen und IPPB (Integriert psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlungen) sind von der KLV Art. 2 & 3 nicht betroffen!
(KLV= Krankenpflege-Leistungsverordnung)
Dr. med. Fulvia Rota 10 25.5.2018
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KLV, Krankenpflege-Leistungsverordnung Art. 2 & 3
I Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 wird wie folgt geändert
Art. 2 Grundsatz
1 Die Versicherung übernimmt die Kosten für Leistungen der ärztlichen Psychotherapie nach Methoden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist.
2 Psychotherapie ist eine Form der Therapie, die:
a. psychische und psychosomatische Erkrankungen betrifft;
b. ein definiertes therapeutisches Ziel anstrebt;
c. vorwiegend auf der sprachlichen Kommunikation beruht, aber eine
unterstützende medikamentöse Therapie nicht ausschliesst;
d. auf einer Theorie des normalen und pathologischen Erlebens und
Verhaltens sowie einer ätiologisch orientierten Diagnostik aufbaut;
e. die systematische Reflexion und die kontinuierliche Gestaltung der
therapeutischen Beziehung beinhaltet;
f. sich durch ein Arbeitsbündnis und durch regelmässige und
vorausgeplante Therapiesitzungen auszeichnet; und
g. als Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppentherapie durchgeführt wird
Dr. med. Fulvia Rota
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KLV, Krankenpflege-Leistungsverordnung Art. 2 & 3
Art. 3 Kostenübernahme
Die Versicherung übernimmt die Kosten für höchstens 40 Abklärungs- und
Therapiesitzungen. Artikel 3b bleibt vorbehalten.
Art. 3b Verfahren zur Kostenübernahme bei Fortsetzung der
Therapie nach 40 Sitzungen
1 Soll die Psychotherapie nach 40 Sitzungen zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden, so hat der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin dem Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin rechtzeitig zu berichten. Der Bericht muss enthalten:
a. Art der Erkrankung;
b. Art, Setting, Verlauf und Ergebnisse der bisherigen Behandlung;
c. einen Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie unter Angabe
von Ziel, Zweck, Setting und voraussichtlicher Dauer
Dr. med. Fulvia Rota 12 25.5.2018
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KLV, Krankenpflege-Leistungsverordnung Art. 2 & 3
2 Der Bericht darf nur Angaben enthalten, die zur Beurteilung der
Leistungspflicht des Versicherers nötig sind!!!
3 Der Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin prüft den Vorschlag und beantragt, ob und für welche Dauer bis zum nächsten Bericht die Psychotherapie zu Lasten der Krankenversicherung fortgesetzt werden kann.
4 Der Versicherer teilt der versicherten Person mit Kopie an den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang des Berichts beim Vertrauensarzt oder der Vertrauensärztin mit, ob und für welche Dauer die Kosten für die Psychotherapie weiter übernommen werden.
Dr. med. Fulvia Rota 13 25.5.2018
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Berichterstattung
PT i.e.S. = BRINGSCHULD des Arztes
IPPB = HOLSCHULD der Kasse
Achtung:
Die Kasse darf grundsätzlich jederzeit einen Bericht verlangen!
Jedoch:
Die Frequenz der Einholung von Berichten sollte verhältnismässig sein.
Dr. med. Fulvia Rota 14 25.5.2018
Berichterstattung – formale Kriterien
Arzt-Bericht!!
Delegierte Psychotherapie
→ Der Arzt ist für die Therapie verantwortlich!
→ Der Arzt ist für den Bericht verantwortlich!
→ Briefkopf und Unterschrift des Arztes!
Dr. med. Fulvia Rota 15 25.5.2018
Berichterstattung – formale Kriterien
Frühzeitig schreiben!
Mindestens 2 - 3 Wochen vor der 40. Sitzung!
**************
max. 2 Seiten so viel wie nötig – so wenig wie möglich!
(gem. KLV Art. 3b, lit. 2!!)
Schrift nicht zu klein und nicht zu dicht!
Abstände und Titel
Dr. med. Fulvia Rota 16 25.5.2018
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Berichterstattung
„c‘est le ton qui fait la musique“
Dr. med. Fulvia Rota 17 25.5.2018
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Berichterstattung - Inhalt
so einfach, so konkret und so direkt wie möglich
Fleisch am Knochen!!
Dr. med. Fulvia Rota 18 25.5.2018
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Berichterstattung - Inhalt
• Kurze (!) Anamnese
• Beschwerden
• Befunde (psychopathol. Befunde erwähnen!)
• Auswirkungen im (sozialen) Alltag!
• Diagnose (inkl. ICD-10)
• Somatische Zusatzdiagnosen nicht vergessen!
• Evt. soziale Besonderheiten
• Modalitäten der Psychotherapie
• Verlauf
• Voraussichtliche Dauer
• Prognose
Dr. med. Fulvia Rota 19 25.5.2018
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Berichterstattung - Inhalt
Auswirkungen im sozialen Alltag - Beispiele
Kognitive Verzerrungen
Selbstüberschätzung
Überforderungsgefühle
Geringes Durchhaltevermögen
Schneller Leistungsabfall
Erhöhte Kränkungsbereitschaft
→ sozialer Rückzug, Depression, Suizidalität, etc.
Dr. med. Fulvia Rota 20 25.5.2018
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Berichterstattung - Inhalt
Auswirkungen im sozialen Alltag - Beispiele
Mangelhafte Realitätsprüfung
→ Verzerrungen im Beziehungsfeld, Konflikte
→ Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
Zwänge
→ Vermeidungsverhalten, sozialer Rückzug
Ichschwäche
→ geringe Frustrationstoleranz
→ erhöhte Aggressionsbereitschaft
→ Konflikte am Arbeitsplatz/ in der Beziehung
→ Stellenverlust/Scheidung
Dr. med. Fulvia Rota
21 25.5.2018
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Berichterstattung - Inhalt
Modalitäten der Psychotherapie Setting
Sitzungsfrequenz angeben und knapp begründen!
Dr. med. Fulvia Rota 22 25.5.2018
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Berichterstattung - Inhalt
Mögliche Ziele:
Verringerung des Leidensdruckes
Klärung der psychodynamischen Hintergründe
Verbesserung der Realitätsprüfung mit
Fokussierung auf die Wahrnehmung
Verbesserung der Selbstwertregulation
Bearbeitung konflikthafter Beziehungsmuster
Korrigierende emotionale Erfahrung
Dr. med. Fulvia Rota 23 25.5.2018
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Berichterstattung - Inhalt
Dauer
Indikation zur Langzeittherapie schon im 1. Bericht erwähnen. Wirksamkeit der Therapie betonen.
Dr. med. Fulvia Rota 24 25.5.2018
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Berichterstattung - Inhalt
Geht nicht!
• Nur psychosoziale Gründe erwähnen
• Zu spezifische Fachbegriffe
• Prävention ist keine Leistungspflicht
• „Mobbing“
• „Partnerschaftsprobleme“
Dr. med. Fulvia Rota 25 25.5.2018
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Berichterstattung - Inhalt
Keine Diagnose von Angehörigen!!!
Dr. med. Fulvia Rota 26 25.5.2018
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Berichterstattung - Inhalt
Beantragen Sie Sitzungen (nicht Stunden!)
Bitten Sie um eine Verlängerung für mindestens 1 Jahr!
Schluss: Gesprächsbereitschaft signalisieren!
Dr. med. Fulvia Rota 27 25.5.2018
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Berichterstattung - Inhalt
Empfehlung: Erleichtern Sie die Arbeit des Vertrauensarztes! Daher:
• Minimalste Zusammenfassung der Vorgeschichte
• Diagnose / Beurteilung gehört auch in jeden Verlaufsbericht!
• Beeinträchtigende Symptome wiederholen!
• Einschränkungen auf der Arbeits- und Beziehungsachse
• Arbeitsfähigkeit?
• IV – Anmeldung?
• Verlauf der bisherigen Therapie inkl. Settingangabe
• Prognose - Zeitrahmen für den Antrag nicht vergessen
Dr. med. Fulvia Rota 28 25.5.2018
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Berichterstattung – online-Formular – neu!
Neu!
online-Formular für Kostengutsprachegesuche
www.fmpp.ch
-> Mitgliederbereich
-> SKV
-> Links: – Link zu Formular Kostengutsprachegesuch
oder
www.vertrauensaerzte.ch
Dr. med. Fulvia Rota 29 25.5.2018
Kostengutsprachen
Problem:
Entscheidungen werden an Leute delegiert, die die Verantwortung für die Handlung nicht selber tragen!!
Wichtig:
Der Vertrauensarzt (VA) gibt lediglich eine Empfehlung ab.
Der Entscheid liegt bei der Kasse!
Dr. med. Fulvia Rota 30 25.5.2018
Problem: Eingriff ins Setting
Ein Eingriff ins Setting durch den VA ist nicht statthaft!
Aber: Kostengutsprachen sind einzuhalten!!
Frequenzerhöhung erfordert eine Kontaktaufnahme mit Kasse/VA!!
Dr. med. Fulvia Rota 31 25.5.2018
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Problem: Eingriff ins Setting
Aus einer eindeutigen und unmissverständlichen Stellungnahme des BAG (April 2010)
„Der Antrag des VA bezieht sich nur nur auf die Frage, ob und für welche Dauer/welchen Zeitraum die PT auf Kosten der Krankenversicherung im Rahmen des vorgeschlagenen Settings fortgesetzt werden kann.
Der Begriff "für welche Dauer“ bezieht sich nicht auf Sitzungszahl/
-dauer/-frequenz, sondern ….bis wann die Psychotherapie weiterhin vergütet wird….“
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Dr. med. Fulvia Rota 32 25.5.2018
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Atupri und Eingriff ins Setting
Atupri versucht eigene Regeln aufzustellen:
Sie will bei Psychotherapien und IPPB die Sitzungsdauer limitieren.
z.B. max. 60‘/Woche o. 240‘/ Monat inkl. LAP (02.0070)!
•
Dr. med. Fulvia Rota 33 25.5.2018
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Atupri und Eingriff ins Setting
Was macht die Fachgesellschaft, die SKV?
• Juristische Begleitung in einem besonders krassen Fall – mit Erfolg, wenn auch erst nach Androhung einer Beschwerde auf Rechtsverzögerung.
• Aufsichtsbeschwerde beim BAG. Dieses verweist auf den Rechtsweg.
• Antrag 18002 -GI-08 betreffend Zeitlimitationen bei der PIK (Paritätische Interpretationskommission). Annahme des Antrags am 22.3.2018.
Dr. med. Fulvia Rota 34 25.5.2018
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Atupri und Eingriff ins Setting
Bedeutung des Antrags 18002 -GI-08 betreffend Zeitlimitationen
• Eine Krankenkasse kann nicht einfach eigenmächtig die Dauer einer Sitzungs beschränken.
• Die maximale Sitzungsdauer ist im Tarmed bei der jeweiligen Tarifposition bei der Regel „Menge“ verbindlich hinterlegt.
• Für die Pos. 02.0010 und 02.0210 gilt eine max. Dauer von 90 und für die Pos. 02.0020 eine solche von 75 Minuten.
• Diese zeitlichen Limitationen sind für alle Leistungserbringer und alle Kostenträger, also auch für Atupri, verbindlich und unterliegen dem Tarifschutz gemäss Art.44 Abs. 2 KVG!
Sollte die Kasse Atupri weiterhin auf den oben erwähnten Einschränkungen bestehen, so sollten Sie sich mit Hinweis auf den PIK-Entscheid wehren!
Dr. med. Fulvia Rota 35 25.5.2018
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Empfehlungen bei Ablehnung der Kostengutsprache
Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Vertrauensarzt
• Evt. Vorankündigung bei Sachbearbeiterin
• Gute Vorbereitung
• Ruhe bewahren und Freundlichkeit → Erfolg
• Begründung erfragen für abweichende Haltung
• Weitere Ergänzungen zum Bericht anbieten
Im Falle einer Einigung: Schriftliche Bestätigung verlangen!
Dr. med. Fulvia Rota 36 25.5.2018
Hinweise für den Vertrauensarzt
Die Wirksamkeit höher frequenter Langzeitpsychotherapien ist mittlerweile
durch zahlreiche Studien belegt!
Bieten Sie ihm an, ihm Studien zuzustellen, wenn er interessiert ist.
Sehr lesenswert!
Jonathan Shedler: „Die Wirksamkeit psychodynamischer Psychotherapie“
Psychotherapeut2011 ·
56:265–277· DOI 10.1007/s00278-011-0819-2
© Springer-Verlag 2011
Dr. med. Fulvia Rota 37 25.5.2018
Vergütung von Stimulantien bei ADHS durch die KK
Dr. med. Fulvia Rota 38 25.5.2018
Vergütung von Stimulantien bei ADHS durch die KK
Wichtige generelle Hinweise betreffs Medikamentenvergütung:
Dr. med. Fulvia Rota 39 25.5.2018
Vergütung von Stimulantien bei ADHS durch die KK
Wichtige generelle Hinweise betreffs Medikamentenvergütung: •Medikamente müssen in der Schweiz von swissmedic zugelassen sein!
Dr. med. Fulvia Rota 40 25.5.2018
Vergütung von Stimulantien bei ADHS durch die KK
Wichtige generelle Hinweise betreffs Medikamentenvergütung: •Medikamente müssen in der Schweiz von swissmedic zugelassen sein!
•Sollen sie von der Krankenversicherung vergütet werden, müssen sie zudem in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sein.
Dr. med. Fulvia Rota 41 25.5.2018
Vergütung von Stimulantien bei ADHS durch die KK
Wichtige generelle Hinweise betreffs Medikamentenvergütung: •Medikamente müssen in der Schweiz von swissmedic zugelassen sein!
•Sollen sie von der Krankenversicherung vergütet werden, müssen sie zudem in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sein.
•In der SL können Limitierungen festgelegt werden!
Dr. med. Fulvia Rota 42 25.5.2018
Vergütung von Stimulantien bei ADHS durch die KK
Wichtige generelle Hinweise betreffs Medikamentenvergütung: •Medikamente müssen in der Schweiz von swissmedic zugelassen sein!
•Sollen sie von der Krankenversicherung vergütet werden, müssen sie zudem in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sein.
•In der SL können Limitierungen festgelegt werden!
•Bei Erwachsenen sind bei ADHS grundsätzlich nur Retard-Präparate zugelassen!
Dr. med. Fulvia Rota 43 25.5.2018
Vergütung von Stimulantien bei ADHS durch die KK
Wichtige Hinweise: •Medikamente müssen in der Schweiz von swissmedic zugelassen sein!
•Sollen sie von der Krankenversicherung vergütet werden, müssen sie zudem in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sein.
•In der SL können Limitierungen festgelegt werden!
•Bei Erwachsenen sind bei ADHS grundsätzlich nur Retard-Präparate zugelassen!
•Mögliche Probleme der aktuell geltenden Limitierungen: Beginn einer Behandlung, Eruieren der richtigen Dosis, gute Erfahrung mit einem bestimmten Präparat seit Jugendjahren.
Dr. med. Fulvia Rota 44 25.5.2018
Vergütung von Stimulantien bei ADHS durch die KK
Wichtige Hinweise:
•Medikamente müssen in der Schweiz von swissmedic zugelassen sein!
•Sollen sie von der Krankenversicherung vergütet werden, müssen sie zudem in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sein.
•In der SL können Limitierungen festgelegt werden!
•Bei Erwachsenen sind bei ADHS grundsätzlich nur Retard-Präparate zugelassen!
•Mögliche Probleme der aktuell geltenden Limitierungen: Beginn einer Behandlung, Eruieren der richtigen Dosis, gute Erfahrung mit einem bestimmten Präparat seit Jugendjahren.
•In solchen Situationen kommen die Bestimmungen über den sog. "off-label-use" zum Tragen; diese sind in Art. 71a KVV festgehalten.
•Siehe unter:http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950219/index.html#a33
Dr. med. Fulvia Rota 45 25.5.2018
„off-label-use“
Folgender Passus ist zu beachten:
Dr. med. Fulvia Rota 46 25.5.2018
„off-label-use“
Folgender Passus ist zu beachten:
•off-label-use: Medikamente können vergütet werden, wenn " vom Einsatz des Arzneimittels ein grosser therapeutischer Nutzen gegen eine Krankheit erwartet wird, die für die versicherte Person tödlich verlaufen oder schwere und chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann und wegen fehlender therapeutischer Alternativen keine andere wirksame und zugelassene Behandlungsmethode verfügbar ist".
Dr. med. Fulvia Rota 47 25.5.2018
„off-label-use“
Folgender Passus ist zu beachten:
•off-label-use: Medikamente können vergütet werden, wenn " vom Einsatz des Arzneimittels ein grosser therapeutischer Nutzen gegen eine Krankheit erwartet wird, die für die versicherte Person tödlich verlaufen oder schwere und chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann und wegen fehlender therapeutischer Alternativen keine andere wirksame und zugelassene Behandlungsmethode verfügbar ist".
•Ob nun das Fehlen einer (vergüteten) kurzwirkenden Variante eines Präparates (z.B. Ritalin bei Erwachsenen) die Kriterien von Art. 71a KVV erfüllt, ist heute strittig.
Dr. med. Fulvia Rota 48 25.5.2018
„off-label-use“
Folgender Passus ist zu beachten:
•off-label-use: Medikamente können vergütet werden, wenn " vom Einsatz des Arzneimittels ein grosser therapeutischer Nutzen gegen eine Krankheit erwartet wird, die für die versicherte Person tödlich verlaufen oder schwere und chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann und wegen fehlender therapeutischer Alternativen keine andere wirksame und zugelassene Behandlungsmethode verfügbar ist".
•Ob nun das Fehlen einer (vergüteten) kurzwirkenden Variante eines Präparates (z.B. Ritalin bei Erwachsenen) die Kriterien von Art. 71a KVV erfüllt, ist heute strittig.
•Es ist auf jeden Fall unumgänglich und notwendig, vor der Verordnung eines Medikamentes im off-label-use, eine Kostengutsprache bei der Krankenversicherung einzuholen.
Dr. med. Fulvia Rota 49 25.5.2018
„off-label-use“
• Heutige Praxis: Gewisse Versicherer wenden die heute gültigen Limitierungen weniger eng an als andere. Dies begründet rechtlich allerdings keinen Anspruch, um bei anderen Versicherern dieselbe Praxis einzufordern!
• Bestimmte Krankenkassen verlangen explizit, dass der behandelnde Arzt die Bedingung erfüllt, „..Spezialarzt mit Spezialisierung auf Behandlung des ADHS " zu sein:
Fachärzte für Psychiatrie & Psychotherapie bzw. Kinder- &Jugendpsychiatrie & –
psychotherapie erfüllen diese Bestimmung!
Dr. med. Fulvia Rota 50 25.5.2018
Vergütung von Stimulantien bei ADHS durch die KK Probleme bei Kindern und Jugendlichen
• Immer öfter verweigern, die Kassen die Kostenübernahme von Medikamenten im off-label-use bei Kindern und Jugendlichen!
• Bis vor einigen Jahren waren sie bei der Bezahlung viel kulanter.
• Heute halten sich die meisten Kassen bei ADS an die Vorgaben von Swissmedic:
Also muss eine der folgenden Diagnosen vorliegen:
• nach ICD-10 die Diagnose ADHS F 90.0, F90.1, F90.8 oder
• nach DSM-IV/DSM-V die Diagnose „ADHS vorherrschend unaufmerksamer Typ“
• neben dem Aufmerksamkeitsdefizit müssen auch die Kriterien der Hyperaktivität und Impulsivität erfüllt sein, ansonsten die Kassen nicht verpflichtet sind, die Kosten der Medikamente zu übernehmen!
Dr. med. Fulvia Rota 51 25.5.2018
Vergütung von Stimulantien bei ADHS
• Bei Problemen mit der Kostengutsprache bei der Therapie von Patienten mit ADHS empfiehlt die SKV/FMPP in der aktuellen Situation – und nachdem der Arzt eine klare Kenntnis der hier zusammen gefassten Regelungen hat (!) – eine direkte Kontaktnahme mit dem Vertrauensarzt.
• Die hier zusammengefassten Informationen stellen lediglich eine Kurzfassung zur schnellen Orientierung dar.
Ausführlichere Informationen finden Sie im Internet z.B. bei swissmedic:
https://www.swissmedic.ch/marktueberwachung/00135/00752/01840/index.html?lang=de
und
bei der Schweizerischen Fachgesellschaft ADHS:
http//www.sgf-adhs.ch/
Dr. med. Fulvia Rota 52 25.5.2018
Merkblatt: Vergütung von Stimulantien bei ADHS durch die KK
Siehe Homepage der FMPP:
www.fmpp.ch oder www.psychiatrie.ch/fmpp
→Interner Bereich: Anmelden
→ SKV
→ Merkblatt zur Vergütung von Stimulantien - Jan. 2015
Dr. med. Fulvia Rota 53 25.5.2018
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Juristisches Prozedere bei Ablehnung der Kostengutsprache
1. Beim Versicherer eine schriftliche rekursfähige Verfügung verlangen! Achtung: Vollmacht des Patienten notwendig! 2. Der Versicherer muss innert 30 Tagen eine Verfügung ausstellen. Diese Verfügung muss den Entscheid des Versicherers, eine Begründung für diesen Entscheid und eine Rechtsmittelbelehrung (Angabe der Frist und des Adressats für die Einreichung der Einsprache) enthalten (Art. 80 KVG)
Dr. med. Fulvia Rota 54 25.5.2018
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Juristisches Prozedere bei Ablehnung der Kostengutsprache
3. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Verfügung hat der Versicherte innert 30 Tagen beim Versicherer Einsprache zu erheben (Art. 85 KVG).
4. Der Versicherer muss den ganzen Fall nochmals beurteilen und das Ergebnis der Beurteilung in eine Einspracheentscheid (wieder mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung) schriftlich festhalten.
Dem Versicherten dürfen keine Kosten auferlegt werden; er hat aber keinen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten (z.B. Anwaltskosten).
Achtung:
Bei negativem Entscheid: Spätestens jetzt einen Juristen beiziehen!
Dr. med. Fulvia Rota 55 25.5.2018
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Juristisches Prozedere bei Ablehnung der Kostengutsprache
5. Ist der Versicherte mit dem Einspracheentscheid nicht einverstanden, so kann er innert 30 Tagen seit Zustellung
Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht erheben (Art. 86 KVG), massgebend ist der Wohnort des
Patienten!!
6. Stellt der Versicherer trotz Begehren keine Verfügung bzw. keinen Einspracheentscheid aus, so kann der Versicherte direkt Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht erheben (Art. 86 KVG).
Das Verfahren des kant. Versicherungsgerichtes ist in Art. 87 KVG geregelt.
Dr. med. Fulvia Rota 56 25.5.2018
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Juristisches Prozedere bei Ablehnung der Kostengutsprache
7. Verliert ein Versicherter oder ein Versicherer den Prozess vor dem kant. Versicherungsgericht, so besteht die Möglichkeit, innert 30 Tagen seit der Urteilseröffnung, beim Bundesgericht in Luzern eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten einzureichen (Bundesgerichtsgesetz, BGG)
8. Wird die Beschwerde vom Bundesgericht abgewiesen, so wird die Verfügung des Versicherers rechtskräftig.
Das bedeutet, dass an ihrem Inhalt grundsätzlich nichts mehr geändert werden kann, und dass die Verfügung deshalb vollstreckt werden kann.
Dr. med. Fulvia Rota 57 25.5.2018
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Auskunftspflicht des Arztes - Herausgabe der KG
Aus einer Stellungnahme von Prof. Dr. iur. U. Kieser, Zürich:
„Zu klären ist Frage, auf welche Unterlagen sich die entsprechende Auskunftspflicht des Arztes bezieht.
Es kann jedenfalls nur um Unterlagen gehen, welche für die Beurteilung des geltend gemachten Leistungsanspruches von Bedeutung sind.“
Dr. med. Fulvia Rota 58 25.5.2018
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Auskunftspflicht des Arztes - Herausgabe der KG
Wichtig: Datenschutzrechtliche Überlegungen!
Insoweit sind wohl persönliche Notizen des Therapeuten nicht an sich der Krankenversicherung zu übergeben;
Die Forderung, die ganze KG zu schicken geht i.d.R. zu weit. Wenn schon dürften nur Teile der KG, die relevant sind, geschickt werden.
Cave: Aussagen über andere Personen!!
Dr. med. Fulvia Rota 59 25.5.2018
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Vollmacht
Mit der Erteilung einer Vollmacht ist ein Auftrag an den Arzt verbunden!
Daraus kann Verantwortung entstehen -
z.B. für die Wahrung von Fristen!
daher:
Dr. med. Fulvia Rota 60 25.5.2018
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Vollmacht
Keine Generalvollmacht!
sondern:
Schrittweise spezifische Entbindungen!!
Genaue Umschreibung des Inhalts der Vollmacht!!
Dr. med. Fulvia Rota 61 25.5.2018
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KPT – Fragekatalog zur delegierten Psychotherapie
Die KPT verschickt seit einigen Monaten gezielt Fragebögen an Praxen, die mehrere delegiert arbeitende Psychologen beschäftigen.
Der Zweck ist die Überprüfung der Einhaltung der geforderten Bedingungen für die Delegierte Psychotherapie :
Dr. med. Fulvia Rota 62 25.5.2018
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KPT – Fragekatalog zur delegierten Psychotherapie
Die KPT verschickt seit einigen Monaten gezielt Fragebögen an Praxen, die mehrere delegiert arbeitende Psychologen beschäftigen.
Der Zweck ist die Überprüfung der Einhaltung der geforderten Bedingungen für die Delegierte Psychotherapie :
• Arbeiten die Therapeuten in der gleichen Praxis wie der delegierende Arzt?
Dr. med. Fulvia Rota 63 25.5.2018
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KPT – Fragekatalog zur delegierten Psychotherapie
Die KPT verschickt seit einigen Monaten gezielt Fragebögen an Praxen, die mehrere delegiert arbeitende Psychologen beschäftigen.
Der Zweck ist die Überprüfung der Einhaltung der geforderten Bedingungen für die Delegierte Psychotherapie :
• Arbeiten die Therapeuten in der gleichen Praxis wie der delegierende Arzt?
• Wie wird die Aufsichtspflicht wahrgenommen?
Dr. med. Fulvia Rota 64 25.5.2018
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KPT – Fragekatalog zur delegierten Psychotherapie
Die KPT verschickt seit einigen Monaten gezielt Fragebögen an Praxen, die mehrere delegiert arbeitende Psychologen beschäftigen.
Der Zweck ist die Überprüfung der Einhaltung der geforderten Bedingungen für die Delegierte Psychotherapie :
• Arbeiten die Therapeuten in der gleichen Praxis wie der delegierende Arzt?
• Wie wird die Aufsichtspflicht wahrgenommen?
• Wer stellt die Erstdiagnose?
Dr. med. Fulvia Rota 65 25.5.2018
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KPT – Fragekatalog zur delegierten Psychotherapie
Die KPT verschickt seit einigen Monaten gezielt Fragebögen an Praxen, die mehrere delegiert arbeitende Psychologen beschäftigen.
Der Zweck ist die Überprüfung der Einhaltung der geforderten Bedingungen für die Delegierte Psychotherapie :
• Arbeiten die Therapeuten in der gleichen Praxis wie der delegierende Arzt?
• Wie wird die Aufsichtspflicht wahrgenommen?
• Wer stellt die Erstdiagnose?
• Wie viele Psychologinnen sind angestellt und mit welchem Arbeitspensum?
Dr. med. Fulvia Rota 66 25.5.2018
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KPT – Fragekatalog zur delegierten Psychotherapie
Die KPT verschickt seit einigen Monaten gezielt Fragebögen an Praxen, die mehrere delegiert arbeitende Psychologen beschäftigen.
Der Zweck ist die Überprüfung der Einhaltung der geforderten Bedingungen für die Delegierte Psychotherapie :
• Arbeiten die Therapeuten in der gleichen Praxis wie der delegierende Arzt?
• Wie wird die Aufsichtspflicht wahrgenommen?
• Wer stellt die Erstdiagnose?
• Wie viele Psychologinnen sind angestellt und mit welchem Arbeitspensum?
• Erfüllen die Psychotherapeutinnen die Anforderungen für die DP?
Dr. med. Fulvia Rota 67 25.5.2018
68
KPT – Fragekatalog zur delegierten Psychotherapie
Die KPT verschickt seit einigen Monaten gezielt Fragebögen an Praxen, die mehrere delegiert arbeitende Psychologen beschäftigen.
Der Zweck ist die Überprüfung der Einhaltung der geforderten Bedingungen für die Delegierte Psychotherapie :
• Arbeiten die Therapeuten in der gleichen Praxis wie der delegierende Arzt?
• Wie wird die Aufsichtspflicht wahrgenommen?
• Wer stellt die Erstdiagnose?
• Wie viele Psychologinnen sind angestellt und mit welchem Arbeitspensum?
• Erfüllen die Psychotherapeutinnen die Anforderungen für die DP?
• Sind die Therapeuten in der Haftpflichtversicherung des Arztes eingeschlossen?
Dr. med. Fulvia Rota 68 25.5.2018
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KPT – Fragekatalog zur delegierten Psychotherapie
Die KPT verschickt seit einigen Monaten gezielt Fragebögen an Praxen, die mehrere delegiert arbeitende Psychologen beschäftigen.
Der Zweck ist die Überprüfung der Einhaltung der geforderten Bedingungen für die Delegierte Psychotherapie :
• Arbeiten die Therapeuten in der gleichen Praxis wie der delegierende Arzt?
• Wie wird die Aufsichtspflicht wahrgenommen?
• Wer stellt die Erstdiagnose?
• Wie viele Psychologinnen sind angestellt und mit welchem Arbeitspensum?
• Erfüllen die Psychotherapeutinnen die Anforderungen für die DP?
• Sind die Therapeuten in der Haftpflichtversicherung des Arztes eingeschlossen?
Gefordert werden auch Kopien der Anstellungsverträge mit den Psychotherapeuten und das Fortbildungsdiplom des delegierenden Arztes etc.
Dr. med. Fulvia Rota 69 25.5.2018
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KPT – Fragekatalog zur delegierten Psychotherapie
Juristische Abklärungen der FMPP haben ergeben, dass das Vorgehen der KPT legal ist!
Gemäss KVG sind die Krankenkassen dafür verantwortlich, dass bei einer Behandlung die WZW-Kriterien und die Bedingungen für die verrechneten Leistungen gemäss Spartenkonzept erfüllt sind.
Dr. med. Fulvia Rota 70 25.5.2018
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KPT – Fragebogen an den Patienten!?!
Die KPT verschickt aber auch an Patienten detaillierte Fragebögen!
Dr. med. Fulvia Rota 71 25.5.2018
72
KPT – Fragebogen an den Patienten!?!
Die KPT verschickt aber auch an Patienten detaillierte Fragebögen!
• Mit Fragen zu abgeschlossenen wie aber auch noch laufenden Therapien!!!
Dr. med. Fulvia Rota 72 25.5.2018
73
KPT – Fragebogen an den Patienten!?!
Die KPT verschickt aber auch an Patienten detaillierte Fragebögen!
• Mit Fragen zu abgeschlossenen wie aber auch noch laufenden Therapien!!!
• Inkl. Aufforderung, das Auskunftsbegehren der KPT dem Leistungserbringer zu verschweigen! Also hinter dem Rücken des behandelnden Arztes!
Dr. med. Fulvia Rota 73 25.5.2018
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KPT – Fragebogen an den Patienten!?!
Die KPT verschickt aber auch an Patienten detaillierte Fragebögen!
• Mit Fragen zu abgeschlossenen wie aber auch noch laufenden Therapien!!!
• Inkl. Aufforderung, das Auskunftsbegehren der KPT dem Leistungserbringer zu verschweigen! Also hinter dem Rücken des behandelnden Arztes!
Dagegen hat die FMPP am 2.3.2018 beim BAG eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.
Dr. med. Fulvia Rota 74 25.5.2018
75
KPT – Fragebogen an den Patienten!?!
Antwort BAG auf die Aufsichtsbeschwerde der FMPP:
Dr. med. Fulvia Rota 75 25.5.2018
76
KPT – Fragebogen an den Patienten!?!
Antwort BAG auf die Aufsichtsbeschwerde der FMPP:
• Eine Kasse darf im Rahmen ihrer Abklärungs- und Kontrollpflicht der Wirtschaftlichkeit von Leistungen den Versicherten Fragen stellen.
Dr. med. Fulvia Rota 76 25.5.2018
77
KPT – Fragebogen an den Patienten!?!
Antwort BAG auf die Aufsichtsbeschwerde der FMPP:
• Eine Kasse darf im Rahmen ihrer Abklärungs- und Kontrollpflicht der Wirtschaftlichkeit von Leistungen den Versicherten Fragen stellen.
• In Bezug auf Auskunfts- und Mitwirkungspflicht ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
Dr. med. Fulvia Rota 77 25.5.2018
78
KPT – Fragebogen an den Patienten!?!
Antwort BAG auf die Aufsichtsbeschwerde der FMPP:
• Eine Kasse darf im Rahmen ihrer Abklärungs- und Kontrollpflicht der Wirtschaftlichkeit von Leistungen den Versicherten Fragen stellen.
• In Bezug auf Auskunfts- und Mitwirkungspflicht ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
• Der Satz des Fragebogens, mit welchem die angeschriebenen Versicherten aufgefordert werden, das Auskunftsbegehren der KPT gegenüber dem Leistungserbringer zu verschweigen, muss von der KPT gestrichen werden!
Dr. med. Fulvia Rota 78 25.5.2018
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KPT – Fragebogen an den Patienten!?!
Antwort BAG auf die Aufsichtsbeschwerde der FMPP:
• Eine Kasse darf im Rahmen ihrer Abklärungs- und Kontrollpflicht der Wirtschaftlichkeit von Leistungen den Versicherten Fragen stellen.
• In Bezug auf Auskunfts- und Mitwirkungspflicht ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
• Der Satz des Fragebogens, mit welchem die angeschriebenen Versicherten aufgefordert werden, das Auskunftsbegehren der KPT gegenüber dem Leistungserbringer zu verschweigen, muss von der KPT gestrichen werden!
Leider wird in der Antwort des BAG der Besonderheit und der Bedeutung der Arzt-Patienten-Beziehung und der Tatsache, dass das Verschicken von Fragebögen bei einer laufenden Psychotherapie sehr heikel ist und viel Schaden anrichten kann, nicht Rechnung getragen!
Wir bleiben dran! Melden Sie uns Verstösse!
Dr. med. Fulvia Rota 79 25.5.2018
80
ADRESSE BAG
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Leistungen
Sektion Qualität und Prozesse
Schwarzenburgstrasse 165
CH-3097 Liebefeld
Dr. med. Fulvia Rota 80 25.5.2018
81
Bei Fragen oder Schwierigkeiten schreiben Sie bitte an:
Für SGPP/SGKJPP-Mitglieder sind die Beratungen gratis!
so treten Sie doch bei!
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!
Dr. med. Fulvia Rota 81 25.5.2018