11.11.2016 1 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern Schulung Überleitungsgutachten ab 01.01.2017 MDK Bayern Sozialdienste der Krankenhäuser Agenda 11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 2 01 Einführung 02 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 03 Die 6 Module 04 Definition der Aktivitäten im Überleitantrag 05 Grundlagen zum Überleitantrag in den Begutachtungs- richtlinien 06 Struktur und Inhalt des neuen Antrags
34
Embed
Schulung Überleitungsgutachten ab 01.01...4.3.6 Verbale Aggression 0 1 3 5 4.3.7 Andere pflegerelevante vokale Auf-fälligkeiten 0 1 3 5 Folie I 11 / 2016 Schulung Überleitantrag
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
11.11.2016 1
Medizinischer Dienstder Krankenversicherung
in Bayern
Medizinischer Dienstder Krankenversicherung
in Bayern
Schulung Überleitungsgutachten ab 01.01.2017
MDK Bayern
Sozialdienste der Krankenhäuser
Agenda
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 2
01 Einführung
02 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
03 Die 6 Module
04 Definition der Aktivitäten im Überleitantrag
05Grundlagen zum Überleitantrag in den Begutachtungs-richtlinien
06 Struktur und Inhalt des neuen Antrags
11.11.2016 2
Einführung
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
● Kernstück des PSG II ist die Einführung des neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
● Die Leistungen der Pflegeversicherung werden weiter verbessert und
flexibilisiert.
● Der Umstieg auf das neue System erfolgt zum 1. Januar 2017.
Bis 31. Dezember 2016 ändert sich an der Begutachtung und
den Pflegestufen nichts.
● Zur Finanzierung wird der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um
weitere 0,2 Beitragssatzpunkte angehoben.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 4
11.11.2016 3
Der neue
Pflegebedürftig-
keitsbegriff
Neue Definition der Pflegebedürftigkeit
● Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen und
deshalb die Hilfe von anderen brauchen.
● Pflegebedürftig sind Personen, die körperliche, kognitive
oder psychische Belastungen oder gesundheitlich bedingte
Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder
bewältigen können.
● Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für
mindestens 6 Monate, bestehen.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 6
11.11.2016 4
Neuer Maßstab für Pflegebedürftigkeit ist …
● der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen,
● die Abhängigkeit von personeller Hilfe und zwar nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege,
● sondern in den relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung.
● Der ressourcenorientierte Ansatz ermöglicht zudem eine systematische Erfassung von Präventions- und Rehabilitationsbedarf.
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 7
Module des neuen Begutachtungsinstrumentes
Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 8
Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen
der Selbständigkeit oder Fähigkeiten in folgenden sechs Modulen:
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder
therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
7. Außerhäusliche Aktivitäten
8. Haushaltsführung
11 / 2016
Dies Bereiche werden im Gutachten dargestellt, werden jedoch nicht in der Berechnung des Pflegegrades berücksichtigt.
11.11.2016 5
Die 6 Module
(Rot die für den
Überleitantrag
relevanten
Aktivitäten)
Modul 1
Mobilität
11.11.2016 6
Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 1: Mobilität
selbstständigüberwiegend selbstständig
überwiegend unselbstständig
unselbstständig
4.1.1 Positionswechsel im Bett 0 1 2 3
4.1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 0 1 2 3
4.1.3 Umsetzen 0 1 2 3
4.1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 0 1 2 3
4.1.5 Treppensteigen 0 1 2 3
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 11
Modul 2
Kognitive und
kommunikative
Fähigkeiten
11.11.2016 7
Die Fähigkeit ist:
vorhanden/
unbeeinträchtigt
größtenteils
vorhanden
in geringem
Maße vorhanden
nicht
vorhanden
4.2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld 0 1 2 3
4.2.2 Örtliche Orientierung 0 1 2 3
4.2.3 Zeitliche Orientierung 0 1 2 3
4.2.4 Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen 0 1 2 3
4.2.5 Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen 0 1 2 3
4.2.6 Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben 0 1 2 3
4.2.7 Verstehen von Sachverhalten und Informationen 0 1 2 3
4.2.8 Erkennen von Risiken und Gefahren 0 1 2 3
4.2.9 Mitteilen von elementaren Bedürfnissen 0 1 2 3
4.2.10 Verstehen von Aufforderungen 0 1 2 3
4.2.11 Beteiligen an einem Gespräch 0 1 2 3
Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 13
Modul 3
Verhaltensweisen
und psychische
Problemlagen
11.11.2016 8
Das neue Begutachtungs-VerfahrenModul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
nicht täglich, nicht auf DauerDie Person erhält zusätzlich zur oralen Nahrungsaufnahme Sondennahrung, aber nur gelegentlich oder vorübergehend.
täglich, zusätzlich zu oraler ErnährungDie Person erhält in der Regel täglich Sondennahrung und täglich oral Nahrung. Sie wird zum Teil, aber nicht ausreichend über die orale Nahrungsaufnahme ernährt und benötigt zur Nahrungsergänzung bzw. zur Vermeidung von Mangelernährung täglich Sondenkost.
ausschließlich oder nahezu ausschließlichDie Person erhält ausschließlich oder nahezu ausschließlich Sondennahrung. Eine orale Nahrungsaufnahme erfolgt nicht oder nur in geringem Maße zur Förderung der Sinneswahrnehmung.
Zeitliche Orientierung
Fähigkeit vorhanden
zeitliche Strukturen (z.B. Uhrzeit, Tagesabschnitte, Jahreszeiten, Ereignisse im eigenen
Leben) werden erkannt.
Fähigkeit größtenteils vorhanden
Person ist die meiste Zeit, jedoch nicht durchgängig zeitlich orientiert. Hat
Schwierigkeiten, ohne äußere Orientierungshilfen den Tagesabschnitt zu bestimmen
Fähigkeit in geringem Maße vorhanden
Zeitliche Orientierung ist nur in Ansätzen vorhanden. Trotz Orientierungshilfen zumeist
nicht in der Lage Tageszeiten zu erkennen.
Fähigkeit nicht vorhanden
Kein Verständnis für zeitliche Strukturen und Abläufe vorhanden
Es ist nicht relevant, ob der Antragsteller Medikamente bekommt, sondern ob er in der Lage ist diese selbständig zu nehmen. Eine Unselbständigkeit kann sowohl kognitive, als auch somatische Gründe haben.Der Dauerzustand (vorrausichtlich mehr als 6 Monate) ist in jedem Fall zu prüfen.
11.11.2016 28
• Injektionen (s.c., i.m.)
• subkutane Infusionen
zum Beispiel:
• Heparin-Gaben
• MTX-Gaben
• Insulininjektionen
• fettlösliche Vitamine (EDKA)
• Insulinpumpen (Platzieren bzw. Wechseln der Kanüle)
Es ist nicht relevant, ob der Antragsteller Injektionen bekommt, sondern ob er in der Lage ist diese selbständig durchzuführen. Eine Unselbständigkeit kann sowohl kognitive, als auch somatische Gründe haben.Der Dauerzustand (vorrausichtlich mehr als 6 Monate) ist in jedem Fall zu prüfen.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Unterstützung des pflegebedürftigen Menschen, …
• bei der Bewältigung von belastenden Emotionen (z. B. Panikattacken)
• beim Abbau psychischer Spannungen und bei der Impulssteuerung
• bei der Förderung positiver Emotionen durch Ansprache oder körperliche Berührung
• bei der Vermeidung von Gefährdungen im Lebensalltag
• bei Tendenz zu selbstschädigendem Verhalten
Im Fokus steht, inwieweit eine Person ihr Verhalten ohne personelle
Unterstützung steuern kann!
Diese Aspekte sind im Überleitantrag im Freitext zu beschreiben!
schwersteBeeinträchtigung der Selbständigkeitmit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, oder vorliegen einer besonderen Bedarfskonstellation.
12,5 27 47,5 70 90 100
Punktwert
11.11.2016 Schritt für Schritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 58
11.11.2016 30
11 / 2016
● Im Rahmen des Überleitungsverfahrens muss ab dem 01.01.2017 eine Beurteilung möglich sein, ob mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens
� Pflegegrad 1 vorliegt, d.h. im NBA mindestens 12,5 bis unter 27,5 gewichtete Punkte erreicht werden, oder
� Pflegegrad 2 vorliegt, d.h. im NBA mindestens 27 gewichtete Punkte erreicht werden.
●-> Eine Differenzierung muss hinlänglich möglich sein.
● Den Mitarbeitern von Sozialdiensten der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen muss eine sichere Einschätzung von dauerhafter Pflegebedürftigkeit im Sinne SGB XI möglich sein.
● Der MDK erhält Anträge, die eine sichere Beurteilung möglich machen.● -> Gutachtern müssen hinreichend Informationen zu Verfügung stehen, um über die
„Mindestanforderungen“ für Pflegegrad 1 oder 2 entscheiden zu können.
Grundlagen in den Begutachtungsrichtlinien
Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 59
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 60
• Derzeit fehlt in Bayern noch der Vertrag zwischen der bayerischen
Krankenhausgesellschaft und der Arbeitsgemeneischaft der Pflegekassen in
Bayern
• Hierin ist zu regeln,
• Ob ab 01.01.2017 der Antrag unmittelbar an den MDK Bayern zu senden ist
(wie bisher), oder
• ob der Antrag an die zuständig Pflegekasse des Versicherten zu senden ist.
• Ab dem 01.01.2017 (sofern bis dahin eine vertragliche Regelung vorliegt)
stehen die Informationen und der Antrag auf der Homepage des MDK
Bayern zur Verfügung.
Vertragliche Grundlagen auf Länderebene
11.11.2016 31
Struktur und Inhalt
des neuen Antrags
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 62
Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zum Antragsteller
Angaben zur Person des Antragstellers, zum Krankenhaus und zu seinem evtl. Betreuer X
Hans BetreuerBetreuerstraße 267890 MusterstadtDr. Jakob SpritzeMasernstraße 367890 Musterstadt
Angaben zur geplanten Entlassung und zur Versorgungsform
Angaben zur beantragten Leistung
Angaben zu evtl. geplanten Rehabilitationsmaßnahmen
13.02.2017
11.11.2016 32
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 63
Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zum Antragsteller und Beteiligten
Hier muss der Antragsteller, bzw. sein Betreuer unterschreiben.
Hier muss der Mitarbeiter des Krankenhauses (Sozialdienst) unterschreiben und seinen Namen / Funktion und Telefonnummer angeben.
23.03.2017 Max Mustermann
Anna Maier / Sozialdienst KH Musterstadt / 08121-123456 Anna Maier
Datenschutzerklärung!Ohne eine Unterschrift des Vers. oder seines Betreuers ist eine Bearbeitung nicht möglich!
Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zur Diagnose, Einschränkungen und Schädigungen
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 64
Angaben zu pflegebegründendeDiagnosenz.B. Z. n. Apoplex mit armbetonter Hemiparese rechts und
Schluckstörungen, Harninkontinenz und beginnende Demenz
z.B. Funktionsverlust des rechten Arms und der rechten Hand, unsicheres Gangbild, leichte Schluckstörungen, Harninkontinenz mit Einlagen versorgt, Unterstützung erforderlich, Orientierungsstörungen, Orientierungshilfen erforderlich
X
Angaben zu Einschränkungen und Schädigungen die eine Auswirkung auf die Selbständigkeit und Fähigkeit des Antragsstellers haben
Keine Diagnosen!
Angaben zum Dauerzustand (mindestens 6 Monate)
11.11.2016 33
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 65
Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zur Selbständigkeit - Beispiel
X Lagerungshilfe beim rechten Arm
X stabiles Sitzen selbständig möglich
X Hilfe beim Transfer aus dem Bett
X Begleitung bei Sturzgefahr
X Hilfe bei der linken X Körperhälfte, sowie des Intimbereiches
X muss weitgehend übernommen werden
X Vers. kann nur geringe Anteile X selbständig durchführen
X Beaufsichtigung wegen leichter X Schluckstörungen erforderlich
X gelegentliches Nachreinigen nach StuhlgangX Einlagenwechsel
============================= Entfällt, da keine Stuhlinkontinenz und Ernährung parenteral oder
============================= über PEG
Keine Angaben zur Häufigkeit (Zahl) erforderlich!
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 66
Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zur kognitiven Fähigkeiten
X Tagesstrukturierung erforderlich
X nur sehr einfache Sachverhalte
X elementare Bedürfnisse (Hunger) X werden mitgeteilt, einfache
Aufforderungen verstanden undumgesetzt
Gelegentlich nächtliche Unruhe, wenn der Vers. komplexere Sachverhalte nicht versteht, reagiert er gelegentlich verbal aggressiv
Hier können Auffälligkeiten und Verhaltensweisen dokumentiert werden, aus denen ein personeller Unterstützungsbedarf resultiert.
Keine Angaben zur Häufigkeit (Zahl) erforderlich!
11.11.2016 34
11 / 2016 Schulung Überleitantrag Krankenhaussozialdienst Seite 67
Inhalt des neuen NahtlosigkeitsantragAngaben zur Behandlungspflege
X 3 x Medikamenteneinnahme muss kontrolliert werden, Vers. vergisst diese.
Hier können weitere Angaben zu Behandlungspflege, aber auch Angaben zu weiteren Besonderheiten oder zur geplanten Versorgungsform gemacht werden.
Der Versicherte trägt Kompressionsstrümpfe.Derzeit besteht ein abheilender Dekubitus an der rechten Ferse.Der Versicherter lebt mit seiner betagten Ehefrau zusammen.Im häuslichen Bereich soll die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden.
Achtung!Hier ist nicht nur ein Kreuz erforderlich, die Häufigkeit (Zahl) muss angegeben werden!