Schuljahr 2018/19 Formblatt zur vorläufigen Ermittlung des Schulgeldes für den Jules Verne Campus (Grundschule und Gymnasium) Jules Verne Campus gGmbH Bayerwaldstr. 8 81737 München Tel. +49 (0)89 62 81 66 86-0 Fax +49 (0)89 62 81 66 86-99 [email protected] www.jules-verne-campus.de Gesetzlicher Vertreter: Mutter Name, Vorname: ___________________________________________________ Geburtsdatum: ____________________ Gesetzlicher Vertreter: Vater Name, Vorname: ___________________________________________________ Geburtsdatum: ____________________ Kind: Name, Vorname (alle): ________________________________________________Geburtsdatum: _____________________ Ein Bildungsprojekt des Jules Verne Campus gGmbH Geschäftsführung: Dr. C. Ebner, R. Ammann Sitz: München, HRB 203207 HypoVereinsbank Konstanz IBAN: De75 6902 0190 0018 6360 85 BIC Code: HYVEDEMM591 HINWEIS: Summe aus den einzelnen jeweils positiven Einkünften der Eltern / Erziehungsberechtigten bzw. der im gleichen Haushalt in eheähnlicher Gemeinschaft erwachsenen Personen. Sollte das Kind über eigene Einkünfte verfügen, so sind diese ebenfalls anzugeben. Alle Einkunftsarten werden zusammengerechnet. Das Formblatt dient dazu, das monatliche Schulgeld und den Aufnahmebeitrag ermitteln zu können. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ist zur Bestimmung des Schulgeldes die Summe aus den einzelnen jeweils positiven Einkünften des vorletzten Steuerjahres im Bezug zum Schuljahresbeginn heranzuziehen. Entscheidend ist die Ich / Wir versichern, dass die Summe aus den einzelnen jeweils positiven Jahreseinkünften insgesamt _________________ Euro betragen. Uns/Mir ist bekannt, dass das tatsächliche Schulgeld von den positiven Einkünften abhängig ist, die durch den jeweils gültigen Einkommensteuerbescheid des entsprechenden Veranlagungsjahres festgesetzt werden. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, diesen Einkommensteuerbescheid der Jules Verne Campus gGmbH vorzulegen, sobald er bekannt gegeben wurde. Wenn kein solcher Einkommensteuerbescheid vorliegt, sind andere geeignete Dokumente, aus denen sich die Einkünfte ergeben, vorzulegen. Um einen ordnunggemäßen Schulbetrieb zu ermöglichen, erkläre/n ich/wir mich/uns damit einverstanden, dass ich/wir rückwirkend zum Vertragsbeginn mindestens den sich aus der freiwilligen Einkunftsermittlung ergeben- den Schulgeldbeitrag / Aufnahmebeitrag selbst für den Fall entrichte/n, dass die im Einkommensteuerbescheid festgestellten Einkünfte niedriger sein sollten. Eine entsprechende Verminderung an die im Einkommensteuerbescheid festgestellten Einkünfte erfolgt erst für das folgende Schuljahr. Sollten die Einkünfte aus dem Einkommensteuerbescheid höher sein als von mir/uns angegeben, wird das Schulgeld rückwirkend auf Basis der höheren Einkünfte aus dem Einkommensteuerbescheid ermittelt. Ich/Wir verzichte/n auf die Vorlage des entsprechenden Einkommensteuerbescheids und leiste/n freiwillig das monatliche Schulgeld sowie den entsprechenden Aufnahmebeitrag aus der höchsten Einkunftskategorie, diese beginnt für die Grundschule bei positiven Jahreseinkünften ab € 250.000 und für das Gymnasium bei positiven Jahreseinkünften ab € 220.000. Bitte ankreuzen: 1/2