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SCHULENTWICKLUNGSPLAN 2014
Fortschreibung fr die
Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren,
Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen,
Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler
und
Schulen mit den Frderschwerpunkten emotionale und soziale
Entwicklung sowie geistige Entwicklung
LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich berregionale
Schulen
SCHULENTWICKLUNGSPLAN 2014
Fortschreibung fr die
Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren,
Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen,
Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler
und
Schulen mit den Frderschwerpunkten emotionale und soziale
Entwicklung sowie geistige Entwicklung
LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich berregionale
Schulen
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Herausgeber Landeswohlfahrtsverband Hessen
Text Dezernat Allgemeine Verwaltung Fachbereich berregionale
Schulen Christa Gerdsen Stndeplatz 2 34117 Kassel
Tel. 0561 1004 - 2121 Fax 0561 1004 - 1121
[email protected] www.lwv-hessen.de
Gestaltung Christa Gerdsen
Titelfoto www.fotolia.com
Druck Druckerei des LWV Hessen
Stand 8. Juli 2015
http:www.fotolia.comhttp:www.lwv-hessen.demailto:[email protected]
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3 Schulentwicklungsplan
TEIL 1
1 Anlass, Ziele und Grundlagen der Fortschreibung 51.1
Gesetzlicher Auftrag des LWV Hessen: Statusbeschreibung und
Entwicklungen 5
1.2 Politische Zielvorgaben 8
1.3 Belegungstrends 10
1.3.1 Belegungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
10
1.3.2 Entwicklung der Schlerzahlen in Hessen 12
1.4 berregionale Beratungs- und Frderzentren (BFZ) 13
1.5 Wahrnehmung der Schultrgeraufgaben, Schulmanagement 14
2 Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren 172.1 Entwicklung der
Schlerzahlen an den Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren 17
2.2 Belegung der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren nach
Kreisen/Stdten 19
2.3 Einzugsbereiche der Schulen und berregionalen Beratungs- und
Frderzentren 20
2.4 Vorklassen 22
2.5 Zielgleiche Unterrichtsangebote 23
2.6 Nicht zielgleiche Unterrichtsangebote 23
2.7 Berufsbildende Angebote an den Schulen mit dem
Frderschwerpunkt Hren 24
2.8 Ganztagsangebote 25
2.9 Angegliederte Einrichtungen 26
2.9.1 Internate 26
2.9.2 Frhfrderung 27
2.10 Perspektiven/Ausblick 28
3 Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen 313.1
Soll-Ist-Vergleich 31
3.2 Entwicklung der Schlerzahlen an den Schulen mit dem
Frderschwerpunkt Sehen 33
3.3 Belegung der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen nach
Kreisen/Stdten 34
3.4 Einzugsbereiche der Schulen und berregionalen Beratungs- und
Frderzentren 35
3.5 Vorklassen 37
3.6 Zielgleiche und zieldifferente Unterrichtsangebote und deren
Auslastung 37
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4
3.6.1 Zielgleiche Unterrichtsangebote 37
3.6.2 Nicht zielgleiche Unterrichtsangebote 37
3.6.3 Schulbezogene bersicht der Auslastung der
Unterrichtsangebote 38
3.7 Berufliche Schulangebote 38
3.8 Ganztagsangebote 39
3.9 Angegliederte Einrichtungen 40
3.9.1 Internat 40
3.9.2 Interdisziplinre Frhberatungsstellen 40
3.10 Perspektiven/Ausblick 41
4 Schulen mit dem Frderschwerpunkt emotionale und soziale
Entwicklung sowie kranke Schlerinnen und Schler und mit dem
Frderschwerpunkt geistige Entwicklung 45
4.1 Statusbeschreibung und Entwicklungen seit 2010 45
4.2 Schlobergschule, Wabern 48
4.3 Feldbergschule, Idstein 50
4.4 Max-Kirmsse-Schule, Idstein 51
4.5 Perspektiven und Organisationsentwicklung/Ausblick 53
5 Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler
545.1 Statusbeschreibung und Entwicklungen seit 2010 54
5.2 Organisationsentwicklung und Perspektiven/Ausblick der
Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler
55
6 Planung von Bauvorhaben und greren Sanierungsmanahmen 58
7 Planungsgrundlagen fr den Schulbau 61
8 Standards fr Schulbetrieb und -ausstattung 648.1
Essensversorgung 64
8.2 Schlerbefrderung 65
8.3 Technologieplan/DV-Support 66
8.4 Schulhausreinigung 66
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5 Schulentwicklungsplan
TEIL 1
1 Anlass, Ziele und Grundlagen der Fortschreibung
Die im Jahr 2010 vorgelegte und vom Hessischen Kultusministerium
(HKM) mit Erlass vom 17.12.2010 genehmigte Fortschreibung erfasste
erstmals alle Schulen in Trgerschaft des Lan-deswohlfahrtsverbandes
Hessen (LWV Hessen). Diese Fortschreibung war notwendig, da die
Schultrgeraufgaben nun gebndelt und in nur noch einer
Organisationseinheit wahrgenommen wurden. Die Planung erfolgte
schultypspezifisch und wurde in der Investitionsplanung
zusammen-gefhrt.
Die vorangegangenen Fortschreibungen des
LWV-Schulentwicklungsplans fr die (seinerzeit) Schulen fr
Hrgeschdigte, die Schulen fr Blinde und Sehbehinderte und die
Schulen fr Kran-ke waren vom HKM mit Erlass vom 18.12.2002 mit
einigen Auflagen genehmigt worden, ebenso die Fortschreibung fr die
Schulen fr Sehbehinderte aus dem Jahr 2006. Die bis dahin letzte
Planung fr die Schulen fr Erziehungshilfe erfolgte 1996.
Schwerpunkte der nun vorliegenden Fortschreibung des
Schulentwicklungsplans sind - aufgrund des Erlasses des HKM vom
01.03.2012 - die Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke
Schlerinnen und Schler einerseits sowie die strukturellen
Vernderungen am Schulstandort Idstein (und in der Bildungsregion
Rheingau-Taunus-Kreis) andererseits. Gleichzeitig werden die
aufgrund der Novellierung des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) im
Jahr 2011 vernderten Begrifflichkeiten angepasst und zudem die
Zahlen, Daten und Fakten aktuali-siert. Auf dieser Basis werden die
notwendigen planerischen Schlussfolgerungen fr die Schulen mit den
Frderschwerpunkten Hren, Sehen, emotionale und soziale sowie
geistige Entwick-lung dargestellt.
Aus Grnden der Lesbarkeit wird im folgenden Text bei Personen
berwiegend nur die mnnliche Form verwendet.
1.1 Gesetzlicher Auftrag des LWV Hessen: Statusbeschreibung und
Entwicklungen
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist gem 139 Abs. 1 Satz 1
HSchG Trger der Frder-schulen von berregionaler Bedeutung
einschlielich erforderlicher Schlerheime mit den
Fr-derschwerpunkten Sehen, Hren und krperliche und motorische
Entwicklung sowie der Schulen mit dem Frderschwerpunkt
Sprachheilfrderung [...].
Zudem ist er gem 139 Abs. 1 Satz 2 HSchG Trger der Schulen mit
den Frderschwerpunk-ten emotionale und soziale Entwicklung,
geistige Entwicklung und kranke Schlerinnen undSchler fr die Kinder
und Jugendlichen, die in seinen Einrichtungen untergebracht
sind.
Die in 139 Abs. 1 HSchG aufgefhrten Frderschulen sind dadurch
gekennzeichnet, dass sie auf-grund der - was die vorgenannten
Frderschwerpunkte anbelangt - landesweit geringen Schler-dichte
groe kreis- bzw. stadtbergreifende Einzugsbereiche haben oder an
berregionale LWV- bzw. Vitos-Einrichtungen angebunden sind.
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6
Vor diesem gesetzlichen Hintergrund wie auch bedarfsorientiert
ist der LWV Hessen derzeit Trger von
drei Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren sowieeiner Schule mit
dem Frderschwerpunkt Hren mit einem Schulzweig mit dem
Frder-schwerpunkt Sehen;
einer Schule mit dem Frderschwerpunkt Sehen, die blinde und
sehbehinderte Kinder undJugendliche beschult;
zwei Schulen mit den Frderschwerpunkten emotionale und soziale
Entwicklung undkranke Schlerinnen und Schler sowie einer Schule mit
den Frderschwerpunktenemotionale und soziale Entwicklung, Lernen,
geistige Entwicklung und kranke Sch-lerinnen und Schler, die alle
drei aus den ehemals heimgebundenen Sonderschulenentstanden sind,
und die Kinder und Jugendlichen beschulen, die in
Vitos-Einrichtungen un-tergebracht sind;
fnf bzw. (ab 01.04.2014) sechs Schulen mit dem Frderschwerpunkt
kranke Schlerin-nen und Schler, die in den Vitos-Kliniken fr
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychoso-matik und Psychotherapie
untergebracht sind.
Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren und dem Frderschwerpunkt
Sehen Diese fnf Schulen haben berregionale Einzugsbereiche, damit
die Schulen trotz der hessenweit (Frderschwerpunkt-bezogen)
geringen Schlerdichte gengend Schler haben, um ein ausreichend
differenziertes Unterrichtsangebot mit einer dem Schulgesetz
entsprechenden Gliederung schaffen zu knnen.
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-Die berregionalen Einzugsbereiche fhren dazu, dass nicht alle
Schler mit entsprechendem Frderbedarf die Schule vom Wohnort aus
besuchen knnen. Fr diese Schler wird das Angebot vorgehalten,
whrend der Schulzeit in einem der Internate zu wohnen, die an vier
der fnf Schulen angegliedert sind. Deren pdagogische Leitung
obliegt dem Schulleiter 1. Die fnf Schulen sind berregionale
Beratungs- und Frderzentren, deren Aufgabe auch darin besteht,
sinnesgeschdigte Schler an den rtlichen Regel- und Frderschulen
ambulant zu fr-dern sowie diese Schulen zu beraten. Zudem sind vier
dieser Schulen Ganztagsschulen mit Pro-fil 1 oder Profil 3 2. Den
Schulen fr Sinnesgeschdigte sind auerdem interdisziplinre
Frhberatungsstellen zu-geordnet. Dort beschftigt der LWV Hessen
Sozialpdagogen, die noch nicht schulpflichtige Kinder gem 53, 54
Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XII i. V. m. 55 Abs. 2 Nr. 2 und 56
SGB IX frdern und deren Eltern und Familien beraten. Hierfr bzw.
konkret fr die Aufgabe der Schuleingangsbegleitung/begleitende
Fachdienste stellt das HKM hessenweit vier Lehrkrfte zur Verfgung.
Die Kosten der Frhfrderung werden - mit Ausnahme der Personalkosten
fr die vorgenannten Lehrkrfte - durch die rtlichen
Sozialhilfetrger, das Land Hessen/ Hessi-sches Sozialministerium
(HSM) und den LWV Hessen gemeinsam getragen.
1 Sie wird gem 13 der Pflichtstundenverordnung des HKM auf die
Pflichtstundenzahl angerechnet.2 Profil 1: An mindestens 3 Tagen
wird ein Angebot von 7 Zeitstunden von 07:30 bis 16:00 oder 17:00
Uhr vorgehalten. Die Teilnahme ist freiwillig. - Profil 3: An 5
Tagen werden Betreuung, Unterricht und verpflichtende
Ganztagsangebote in der Zeit von 07:30 bis 16:00 oder 17:00 Uhr
vorgehalten.
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7 Schulentwicklungsplan
Fr die sehbehinderten Schler gab es ursprnglich sowohl rtliche
Schulangebote der Stdte Frankfurt und Kassel als auch das
berrtliche Angebot des LWV Hessen. Diese Regelung fhrte zu einer
Ungleichbehandlung der Trger des LWV Hessen. Auf der Grundlage der
Teilfortschrei-bung des LWV-Schulentwicklungsplanes fr die Schulen
fr Sehbehinderte vom Juli 2006 wurde mit den kommunalen
Spitzenverbnden vereinbart, dass zuknftig der LWV Hessen die
Beschu-lung sicherstellen soll und die rtlichen Schultrger dafr die
Beschulungskosten einzelfallbezo-gen erstatten.
Das HKM hat dieser Teilfortschreibung des
LWV-Schulentwicklungsplanes ebenso wie der
Schulorganisationsmanahme Errichtung einer Schule fr Sehbehinderte
am Standort der Schu-le am Sommerhoffpark [...] mit Erlass vom 4.
Mai 2007 zugestimmt 3.
Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke Schlerinnen und Schler
Die fnf bzw. nunmehr sechs Schulen mit dem Frderschwerpunkt kranke
Schlerinnen und Schler in LWV-Trgerschaft sind regelhaft rumlich an
den Kliniken fr Kinder- und Jugend-psychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie (KKJPP) der Vitos GmbH angesiedelt, um die dort
behandelten Kinder und Jugendlichen whrend ihres Klinikaufenthalts
schulisch zu frdern. Die Gre der Schulen ist abhngig von den vom
HSM im Rahmen der hessischen Kranken-hausplanung genehmigten
Betten- und Platzzahlen der jeweiligen KKJPP. Generell sind diese
Schulen ausschlielich als Durchgangsschulen konzipiert. Die Dauer
des Schulbesuchs ist von der - stationren oder teilstationren -
Verweildauer in der Klinik abhngig. Mit ihrem Unter-richtsangebot
muss die Schule das Spektrum aller Schulformen und -stufen, von der
Vorklasse bis zur Berufsschule, von der Abteilung fr Praktisch
Bildbare bis hin zum Abitur, abdecken.
ber Jahre hinweg bestand die Rechtsauffassung, dass der LWV
Hessen nur fr die Beschu-lung der Kinder und Jugendlichen zustndig
sei, die stationr in seinen bzw. den Vitos-Einrichtungen
untergebracht sind. Diese Einschtzung hat sich in jngerer
Vergangenheit ge-wandelt und mit Erlass vom 01.03.2012 hat das HKM
zu dieser Rechtsauslegungsfrage ausge-fhrt: [...] Wenn Kinder und
Jugendliche in Tageskliniken behandelt werden, kommt es daher nicht
darauf an, ob sie dort bernachten und vollverpflegt werden.
Entscheidend ist, ob sie sich nur auerhalb oder zumindest teilweise
auch innerhalb der regulren Schulbesuchszeiten in der Klinik
aufhalten. Ist Letzteres der Fall, so sind sie in der Klinik
untergebracht und der Landes-wohlfahrtsverband muss ihre Beschulung
nach 139 Abs. 1 Satz 2 HSchG sicherstellen. Dies gilt ohne Rcksicht
darauf, ob die Tagesklinik unmittelbar vom LWV betrieben wird oder
andere, u. U. auch privatrechtlich verfasste Rechtssubjekte
zwischengeschaltet sind. [...] Zudem msse das HKM als
Aufsichtsbehrde gem 17 Abs. 1 Satz 1 LWVG darauf hinwir-ken, dass
der LWV die Schulen an vorhandenen Tageskliniken, die zu Unrecht
von Stdten oder Landkreisen errichtet wurden und betrieben werden,
in seine Trgerschaft bernimmt. In-soweit wurde der LWV gebeten, mit
den verbandsangehrigen Stdten und Landkreisen in Ver-handlung zu
treten. Dies ist seither geschehen; die geplanten und abgestimmten
strukturellen Vernderungen werden nachfolgend im
Schulentwicklungsplan abgebildet.
3 Dies verbunden mit dem Hinweis: Diese Manahme steht in
Verbindung mit der Aufhebung der Hermann-Herzog-Schule (Schule fr
Sehbehinderte) in Frankfurt (Schultrger Stadt Frankfurt) [...].
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8
Schulen mit dem Frderschwerpunkt emotionale und soziale
Entwicklung Ursprnglich waren diese Schulen fr Erziehungshilfe als
sogenannte heimgebundene Son-derschulen an den berregionalen
Jugendhilfeeinrichtungen des LWV Hessen angesiedelt. Aufgrund der
fachlichen Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Sinne von
Normalisierung besu-chen inzwischen jedoch viele Kinder und
Jugendliche aus diesen Einrichtungen rtliche (auch Regel-) Schulen.
Die dadurch vakanten Schulpltze werden von den rtlichen Schultrgern
der Region mit Schlern mit sonderpdagogischem Frderbedarf an einer
Schule mit dem Frder-schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
belegt. Rund 72 % der Schler in den Schulen mit dem
Frderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung kommen daher
heute aus der jeweiligen Region. Grundstzlich ist deren Beschulung
eine rtliche Aufgabe und obliegt nicht dem LWV Hessen. Dem trgt die
Regelung in 139 Abs. 1 Satz 2 HSchG Rechnung, wonach der LWV Hessen
ausschlielich fr die Kinder und Jugendlichen, die in seinen
Einrichtungen un-tergebracht sind, die Schultrgerschaft zu
bernehmen hat. Weil insbesondere in Nordhessen die berwiegende Zahl
der Schler externer Herkunft (also nicht in einer Vitos-Einrichtung
untergebracht) war bzw. ist, hatte seinerzeit der
Landesrech-nungshof 4 empfohlen, die Trgerschaft dieser Schulen auf
andere Trger zu berfhren, wenn ein kostendeckendes Angebot nicht
aufrechtzuerhalten ist. In der Folge wurde mit allen zustn-digen
Schultrgern verhandelt und vereinbart, dass sie die
einzelfallbezogenen Schulkosten fr ihre Schler kostendeckend
bernehmen. Zudem unterrichteten alle drei Schulen (bis Sommer 2013)
in geringem Umfang auch kranke Schlerinnen und Schler, soweit eine
Vitos-Gesellschaft im jeweiligen Einzugsbereich statio-nre oder
teilstationre Angebote vorhlt, deren Beschulung sicherzustellen
ist.
Auerdem beschult die Max-Kirmsse-Schule, Idstein, auch Kinder
und Jugendliche im Frder-schwerpunkt geistige Entwicklung sowie
darber hinaus (noch) im Frderschwerpunkt Lernen. Letztgenannter
Frderschwerpunkt ist gem 139 Abs. 1 HSchG nicht dem
Zustndigkeitsbe-reich des LWV Hessen zugewiesen, so dass das HKM
seine Zustimmung zum Schulentwick-lungsplan 2010 mit der Vorgabe
verbunden hat, insoweit die entsprechenden strukturellen und
organisatorischen Manahmen zeitnah einzuleiten und umzusetzen. Die
erforderlichen Klrungs- und Abstimmungsgesprche sowie Verhandlungen
zwischen rtli-chem Schultrger Rheingau-Taunus-Kreis und dem LWV
Hessen unter Einbeziehung der zu-stndigen Schulaufsichtsbehrden
sind zwischenzeitlich gefhrt und abgeschlossen worden. Die insoweit
geplanten und abgestimmten strukturellen und organisatorischen
Vernderungen werden nachfolgend im Schulentwicklungsplan
abgebildet.
1.2 Politische Zielvorgaben Die Behindertenrechtskonvention der
Vereinten Nationen (UN-BRK) aus dem Jahr 2006 ist seit dem
26.03.2009 in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich. Diese
sieht insbesondere ein inklusives Bildungssystem vor, das fr alle
behinderten Kinder integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen
Unterricht an Grundschulen und weiterfhrenden Schulen ermglicht.
Zwischenzeitlich wurde im August 2012 auch der Hessische
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK verabschiedet und
verffentlicht. Auch hier werden - insbesondere im Kapitel 6 Schule
und Bildung - zehn Grundsatzziele sowie im Folgenden konkrete Ziele
und Manahmen formuliert und nicht zuletzt gute Beispiele - auch aus
den LWV-Schulen sowie deren berregionalen Bera-tungs- und
Frderzentren und Frhfrderstellen - benannt.
4 107. Prfung Haushaltsstruktur 2006:
Landeswohlfahrtsverband
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9 Schulentwicklungsplan
Und nicht zuletzt sind hinsichtlich der baulichen Gestaltung der
Schulen Artikel 9 der UN-BRK sowie die Magaben des Hessischen
Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK zu beachten, die (u. a.)
vorsehen, dass die Zugangshindernisse fr ffentliche Gebude
beseitigt werden sollen.
Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und Bndnis 90/Die
Grnen Hessen fr die 19. Wahlperiode des Hessischen Landtags 2014
2019 ist unter der berschrift Inklusion und Fr-derschulen
formuliert:
[...] Wir verfolgen das Ziel der Inklusion von Kindern mit und
ohne Beeintrchtigungen oder Behinderun-gen im Sinne der
UN-Behindertenrechtskonvention und deren Realisierung. Das Wohl des
einzelnen Kin-des muss stets im Mittelpunkt stehen.
[...] Dort, wo es von den Eltern gewnscht wird, werden wir das
Frderschulsystem weiter entwickeln.
[...] Das bedeutet insbesondere, dass die Ressourcen der
Frderschule fr Lernhilfe sowie fr emotionale und soziale
Entwicklung gem dem Elternwillen fr die inklusive Beschulung an der
allgemeinen Schule und an der Frderschule zur Verfgung gestellt
werden. [...]
Auch die Koalitionsvereinbarung der Fraktionen von CDU und
BNDNIS 90/DIE GRNEN in der Verbandsversammlung des
Landeswohlfahrtsverbandes Hessen fr die XV. Wahlperiode (2011 2016)
beinhaltet im Kapitel 3 Einrichtungen unter e) folgende Ziele:
Die Frderschulen in der Trgerschaft des LWV mssen in besonderem
Mae dem Gedanken der Inklusi-on verpflichtet sein. Die
Weiterentwicklung der Frderschulen zu Frderzentren, von denen aus
der ge-meinsame Unterricht von Schlerinnen und Schlern mit und ohne
Frderbedarf untersttzt wird, soll fort-gesetzt und intensiviert
werden. Dem hat die knftige Fortschreibung des
Schulentwicklungsplans auch un-ter Bercksichtigung der
Investitionsplanung und Bewirtschaftung der bentigten Immobilien
Rechnung zu tragen.
Konkretisiert werden diese Ziele durch das Leitbild Inklusion
des LWV Hessen, das die Ver-bandsversammlung am 02.10.2013 mit
groer Mehrheit beschlossen hat (Auszug):
Der LWV Hessen ist [...] zudem Trger von Frderschulen und von
Frhfrderstellen fr sinnesbeeintrch-tigte Kinder. Im Rahmen seiner
Zustndigkeiten und der gesetzlichen Vorgaben strebt der LWV Hessen
in Fortsetzung seiner bisherigen Praxis die Umsetzung seines
Leitbildes Inklusion bei allen Teilhabeleistun-gen an. Unter
Bercksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der
Leistungsberechtigten, der gesetzlichen Grundlagen und bewilligter
Haushaltsmittel werden dabei die folgenden Grundstze verfolgt:
[... ] Von den Schulen des LWV Hessen einschlielich ihrer
berregionalen Beratungs- und Frderzentren wird die gemeinsame
Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpdagogischen Frderbedarf
in der all-gemeinen Schule als Regelform weiter vorangetrieben und
gefrdert. Ziel ist die bestmgliche Frderung der Schlerinnen und
Schler unter Achtung des Elternwahlrechts. [...] Der LWV Hessen
wird die von ihm, seinen Schulen und deren angegliederten sozialen
Einrichtungen genutzten Grundstcke und Gebude barrierefrei
gestalten. Dies gilt fr Zugnglichkeit, Auffindbarkeit und innere
Gestaltung im Hinblick auf eine Nutzung durch
mobilittseingeschrnkte, blinde und sehbehinderte, gehrlose und
hrbehinderte Menschen sowie Menschen mit kognitiven
Beeintrchtigungen. Neu zu errich-tende Gebude werden entsprechend
gestaltet unter Bercksichtigung der einschlgigen DIN-Normen.
Be-stehende Gebude werden auf ihre Barrierefreiheit berprft und
schrittweise umgestaltet, insbesondere im Zuge notwendiger
Sanierungen und Instandsetzungen. Dabei darf der notwendige
Denkmalschutz Barriere-freiheit nicht verhindern.
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10
Die Schultrgerverwaltung beim LWV Hessen trgt diesen Vorgaben im
Rahmen ihrer Zustn-digkeiten seit Beginn der XV. Wahlperiode der
LWV-Verbandsversammlung Rechnung. Auf die Beschlsse Nr. 40 vom
10.10.2012 (betreffend Sanierung und Ausbau des Schulgebudes
Gis-bert-Lieber-Haus der Freiherr-von-Schtz-Schule in Bad Camberg)
sowie Nr. 52 vom 05.12.2012 (betreffend Neubau eines Schulgebudes
fr die Hermann-Herzog-Schule sowie Teilbereiche der Schule am
Sommerhoffpark, Frankfurt/Main) wird insoweit verwiesen. Auch in
Zukunft werden fr alle investiven Hochbaumanahmen im Bereich der
Schulen mit den Frderschwerpunkten Hren, Sehen sowie emotionale und
soziale Entwicklung standortbezogene Entwicklungs- und
Investitionskonzepte erarbeitet und den Verbandsgremien zur
Entscheidung vorgelegt. Zudem wird bei allen Schulneubauprojekten
darauf geachtet eine Bauweise zu whlen, die eine multifunktionale
Nachnutzung zulsst, sofern die Gebude nicht mehr fr schulische
Zwecke ge-nutzt werden.
Neben der baulichen Barrierefreiheit gilt es jedoch auch
behinderungsbedingten Einschrnkungen z. B. der Orientierung
und/oder der Kommunikation sowohl im schulischen als auch im
(brigen) sozialpdagogischen Bereich entgegen zu wirken. Hier hlt
der LWV Hessen fr seine Mitarbeiter in den Schlerheimen sowie in
der Fahrschler- bzw. pdagogischen Mittagsbetreuung
Qualifizie-rungsangebote z. B. in Gebrdensprache oder
bedarfsorientiert auch in Brailleschrift vor.
Die Umsetzung der vorstehend aufgefhrten Ziele lsst Auswirkungen
auf die pdagogisch-inhalt-liche, organisatorische wie auch die
Belegungsentwicklung der LWV-Frderschulen erwarten. Darber hinaus
ist davon auszugehen, dass unter diesen Vorzeichen die Beratung und
Frde-rung von behinderten Kindern in den Grund- wie auch den
weiterfhrenden Schulen breiteren Raum einnehmen wird und somit die
Bedeutung der LWV-Frderschulen als Beratungs- und Fr-derzentren
(weiter) wchst. Zudem wird die Wahlfreiheit der Eltern bezglich der
geeigneten Schulform fr ihr Kind erheblich grere Bedeutung
erhalten.
1.3 Belegungstrends Um fr die nchsten Jahre belastbare Aussagen
ber die Entwicklung der Frderschulen in Tr-gerschaft des LWV Hessen
treffen zu knnen, wird die Belegungsentwicklung der jeweiligen
Schulen seit 2001 betrachtet. Die Schulen mit dem Frderschwerpunkt
kranke Schlerinnen und Schler werden dabei ausge-klammert, da deren
Belegungsentwicklung im Wesentlichen von der der KKJPP abhngig ist.
Beispielhaft sei darauf hingewiesen, dass sich die Zahl der
genehmigten Betten in den Vitos-Kliniken fr Kinder- und
Jugendpsychiatrie im Jahr 2011 von 280 auf 339 (+ 21 %) sowie die
An-zahl der Tagesklinikpltze von 122 auf 229 und damit sogar um rd.
88 % erhht hat.
1.3.1 Belegungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
(vgl. jhrliche Berichte des Statistischen Bundesamtes: Bildung und
Kultur - Allgemeinbildende Schulen)
Der bundesweite Geburtenrckgang fhrte schon seit 2001 an den
allgemeinen Schulen zu einem Rckgang der Schlerzahlen. Im Jahr 2013
betrug die Schlerzahl 86 % (2001: 9.807.600; 2013: 8.420.111) der
Schler des Jahres 2001. Und 4,08 % (in 2001: 4,34 %) aller Schler
in Deutschland besuchten Frderschulen. Dort ist die Belegung
gegenber 2001 um 19,3 % gesunken (2001: 425.483; 2013:
343.343).
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11 Schulentwicklungsplan
Vernderungen der Schlerzahlen in der Bundesrepublik Deutschland
im Bereich Frderschulen - Schulen fr Sinnesgeschdigte -
1
1
1
10%
05%
00%
95%
90%
85%
80% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
2013
Schler gesamt Frderschulen
Frderschwerpunkt Hren Frderschwerpunkt Sehen
4,5%
4,0%
3,5% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
2013
Anteil der sinnesgeschdigten Schler an den Frderschlern
Anteil der Frderschler an der Gesamtschlerzahl
Entgegen diesem Trend stiegen die Schlerzahlen der Schulen fr
Sinnesgeschdigte bundesweit bis zum Jahr 2008 weiter an. Seither
ist eine rcklufige Entwicklung zu beobachten, wobei auch aktuell
die Schlerzahlen noch bei 98,3 % des Ausgangswertes von 2001 (2001:
15.666; 2013: 15.401) liegen. Dabei blieb bei den Schulen mit dem
Frderschwerpunkt Hren die Auslastung (jetzt bei 98,5%) weitgehend
konstant. Der Anteil sinnesgeschdigter Schler an der Gesamtzahl der
Frderschler stieg im Zeitraum 2001 bis 2013 von 3,68 % auf 4,49 %
an.
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Vernderungen der Schlerzahlen in der Bundesrepublik Deutschland
im Bereich Frderschulen - Schulen mit dem Frderschwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung -
140%
130%
120%
110%
100%
90%
80% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
2013
Schler gesamt Frderschulen emotionale und soziale
Entwicklung
12,0%
11,0%
10,0%
9,0%
8,0%
7,0%
6,0%
5,0%
4,0% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
2013 Anteil der Schler mit dem Frderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung an den FrderschlernAnteil der Frderschler an
der Gesamtschlerzahl
Die Belegung der Schulen mit dem Frderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung stieg von 2001 bis 2013 bundesweit um fast 38 %
an (2001: 27.573; 2013: 37.959). Deren Anteil an allen Frderschlern
liegt damit bei nun ber 11 % (2001: 6,5 %).
-
12
1.3.2 Entwicklung der Schlerzahlen in Hessen(vgl. jhrliche
Berichte des Statistischen Bundesamtes: Bildung und Kultur -
Allgemeinbildende Schulen)
In Hessen weicht die Entwicklung vom Bundestrend leicht ab. Hier
sinken erst seit 2006 die Schler-zahlen an den allgemeinen Schulen
und seit 2008 an den Frderschulen. Deren Belegung liegt aber immer
noch geringfgig (2001: 24.217; 2013: 24.419) ber der im Jahr 2001.
Der Anteil der Frder-schler an der Gesamtschlerzahl betrug im Jahr
2013 3,84 % (2001: 3,46 %).
Prozentuale Vernderungen der Schlerzahlen im Land Hessen im
Bereich Frderschulen - Schulen mit den Frderschwerpunkten Hren und
Sehen -
4,5%
4,0%
3,5%
3,0% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
2013
Anteil der sinnesgeschdigten Schler an den Frderschlern
Anteil der Frderschler an der Gesamtschlerzahl
Der Anteil sinnesgeschdigter Schler an der Gesamtzahl der
Frderschler sank in den letzten beiden Jahren in Hessen. Allerdings
haben hauptschlich die hrgeschdigten Schler ihren Anteil daran, da
ihre Zahl in den letzten Jahren rcklufig war. Gegenber dem
Vergleichsjahr 2001 liegt die Zahl der sinnesgeschdigten Schler
aber immer noch 5,0 % ber dem des Ba-sisjahres (2001: 993; 2013:
1.043).
Gegenber dem Jahr 2002 stieg die Zahl der Schler an den Schulen
mit dem Frderschwer-punkt emotionale und soziale Entwicklung um ber
75 %. Ihr Anteil an allen Frderschlern lag mit 8 % gleichwohl unter
dem Bundesdurchschnitt.
Prozentuale Vernderungen der Schlerzahlen im Land Hessen im
Bereich Frderschulen - Schulen mit dem Frderschwerpunkt emotionale
und soziale Entwicklung -
180%
170%
160%
150%
140%
130%
120%
110%
100%
90%
80% 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
2013
Schulen gesamt
Frderschulen
emotionale und soziale Entwicklung
8,0%
7,0%
6,0%
5,0%
4,0%
3,0% 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
2013
Anteil der Schler mit dem Frderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung an den Frderschlern Anteil der Frderschler an
der Gesamtschlerzahl
Schlerzahlen der Schulen mit dem Frderschwerpunkt emotionale und
soziale Entwicklung liegen erst ab dem Jahr 2002 vor.
-
13 Schulentwicklungsplan
Um die Nachfrageentwicklung an den LWV-Frderschulen insgesamt
einschtzen zu knnen, werden regelhaft die statistischen Berichte
des Hessischen Statistischen Landesamtes herange-zogen. Der
aktuellste verfgbare Bericht Schler und Schulentlassene in Hessen
Ergebnisse der Vorausberechnung [...] fr die allgemeinbildenden
Schulen bis 2025 [...]" datiert vom Februar 2013 und basiert auf
der Bevlkerungsvorausberechnung 2010 und der Schulstatistik
2011/12. Danach wrde fr die Schlerzahlen in hessischen Frderschulen
(aller Frderschwerpunkte) bis zum Jahr 2025 ein Rckgang von 12,5 %
erwartet.
Da der LWV Hessen jedoch mit seinem Frderschulangebot im
Wesentlichen die Lcken der kommunalen Frderschulangebote schliet,
ist es im Hinblick auf die Nachfrageentwicklung an den LWV-Schulen
sinnvoller, die Bevlkerungsentwicklung in den Regionen zu
betrachten. Den statistischen Berichten des Hessischen
Statistischen Landesamtes aus 2013 ber Die Bevlke-rung der
hessischen Gemeinden am 31. Dezember 2013 ist zu entnehmen, dass
der berwie-gende Teil der Landkreise und kreisfreien Stdte
Bevlkerungszuwchse zu verzeichnen hat.
Die Landkreise Kassel, Hersfeld-Rotenburg, Waldeck-Frankenberg
sowie der Lahn-Dill-Kreis, der Werra-Meiner-Kreis, der
Schwalm-Eder-Kreis, der Vogelsbergkreis und der Odenwaldkreis
wei-sen Bevlkerungsrckgnge aus. Diese Regionen liegen berwiegend in
den Einzugsbereichen der nord- und mittelhessischen Frderschulen in
LWV-Trgerschaft, so dass allenfalls dort Aus-wirkungen auf die
Nachfrage zu erwarten sind. Da sich der Bevlkerungsrckgang in den
vg. Landkreisen jedoch in einem Korridor von 0,3 bis knapp 0,6 %
bewegt und die Bevlkerungszu-wchse in den brigen Regionen deutlich
hher sind, ist in der Gesamtbetrachtung mit einer signi-fikant
rcklufigen Schlerzahlenentwicklung in den berregional wirkenden
LWV-Schulen nicht zu rechnen.
Bei einer allgemein sinkenden Auslastung der Schulen aufgrund
der demografischen Entwicklung liegen die Schlerzahlen der Schulen
mit den Frderschwerpunkten Hren wie auch emotionale und soziale
Entwicklung hessenweit ber denen des Basisjahres 2001. Gravierend
zeigte sich zu-letzt der Anstieg bei den Schulen mit dem
Frderschwerpunkt emotionale und soziale Entwick-lung. Hier war in
2013 erneut eine hhere Schlerzahl zu verzeichnen als noch in den
Jahren 2010 und 2011, wobei der bisherige Hchststand von 2009 nun
um 77 Schler berschritten wird.
1.4 berregionale Beratungs- und Frderzentren (BFZ) Gem 53 Abs. 1
Satz 3 HSchG ist die Beratung der allgemeinen Schulen in
sonderpdagogi-sche Fragen Bestandteil sonderpdagogischer Frderung
und gehrt zu den Aufgaben der Fr-derschulen. 53 Abs. 2 HSchG regelt
die weitere Ausgestaltung der BFZ, wobei ber die Ein-richtung einer
Frderschule als sonderpdagogisches Beratungs- und Frderzentren das
HKM im Benehmen mit dem Schultrger entscheidet. Nheres hinsichtlich
Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise der BFZ regelt fr die
LWV-Frderschulen insbesondere 25 Abs. 3 der Verordnung ber
Unterricht, Erziehung und sonder-pdagogische Frderung von
Schlerinnen und Schlern mit Beeintrchtigungen oder Behinde-rungen
(VOSB) in der Fassung vom 15.05.2012. Deren Angebote, Aufgaben,
Qualifikationen und Qualittssicherung legten die Richtlinien ber
die Arbeit der sonderpdagogischen Beratungs-und Frderzentren vom
29.11.2006 fest.
Die berregionalen Beratungs- und Frderzentren fr
Sinnesgeschdigte bestehen seit 1994 an den Schulen mit den
Frderschwerpunkten Hren und Sehen des LWV Hessen. Zu deren
Ein-zugsbereichen folgen detailliertere Informationen jeweils zu
Ziffer 2.3 und Ziffer 3.4. Auch die
-
14
Schlobergschule in Wabern mit den Frderschwerpunkten emotionale
und soziale Entwicklung und kranke Schlerinnen und Schler ist ein
berregionales Beratungs- und Frderzentrum.
Ziel der Arbeit der berregionalen Beratungs- und Frderzentren
ist es, Schlern mit entspre-chendem Frderbedarf den erfolgreichen
Besuch einer allgemeinen Schule - im Optimalfall im wohnortnahen
Umfeld - zu ermglichen. Die Arbeit der Beratungs- und Frderzentren
in Trgerschaft des LWV Hessen richtet sich an Schler, bei denen
aufgrund ihrer Sinnesschdigung oder ihres sonderpdagogischen
Unterstt-zungsbedarfs im Bereich des sozialen Handelns und
emotionalen Erlebens das Erfordernis der Beratung und Frderung
besteht, weil
ihr Beratungs- und Frderbedarf die prventiven Mglichkeiten
bersteigt, die von den allgemeinen Schulen ohne fachspezifische
Hilfe geleistet werden knnen,
der sonderpdagogische Frderbedarf nicht notwendigerweise in
einer Frderschule mit dem Frderschwerpunkt Hren oder Sehen bzw. mit
dem Frderschwerpunkt emotionale und sozi-ale Entwicklung abgedeckt
werden muss,
sie eine Sinnesschdigung haben und eine Frderschule mit
abweichender Zielsetzung besuchen oder
sie selbst hren oder sehen knnen, ihre Eltern aber gehrlos oder
blind sind.
Die Arbeit der Beratungs- und Frderzentren richtet sich aber
auch an die Lehrkrfte der Regel-schulen und die Eltern, die von der
spezifischen Kompetenz der Zentren in Form von Beratung oder
Fortbildungsveranstaltungen profitieren.
Die Beratungs- und Frderzentren bentigen entsprechende
Ressourcen, um ihrem Auftrag ge-recht zu werden. Dazu gehrt neben
Personal und den dazugehrigen Sachkosten (Reisekosten und Kosten fr
Lernmittel, die das HKM finanziert) die schliche Ausstattung, fr
die der jeweilige rtliche Schultrger der Schule, die das Kind
aufgenommen hat, Sorge trgt. Der LWV Hessen als Trger berregionaler
Beratungs- und Frderzentren gem 25 Abs. 3 VOSB hat die zu deren
Aufgabenerledigung erforderlichen rumlichen und schlichen
Vorausset-zungen zu schaffen. Ein wesentlicher Teil der notwendigen
Ausstattung steht durch die effektive gemeinsame Nutzung von
Schulausstattung sowie -sekretariat und -rumen zur Verfgung. Darber
hinaus werden PC-Arbeitspltze fr die Beratungslehrer mit
entsprechenden Kommuni-kationsmglichkeiten, Lager fr Materialien
und Akten sowie Raum, um diagnostische Manah-men mit externen
Schlern durchzufhren, vorgehalten. Hinzu kommt eine
Grundausstattung mit Hilfsmitteln fr Hilfsmitteldiagnose und
Demozwecke, Bromaterial und Portokosten.
1.5 Wahrnehmung der Schultrgeraufgaben, Schulmanagement Die
Schultrgeraufgaben werden sowohl zentral durch die Hauptverwaltung
des LWV Hessen als auch dezentral - insbesondere im Sinne eines
effizienten operativen Schulmanagements - an den drei
Schulstandorten Homberg/Efze, Friedberg und Frankfurt/Main
wahrgenommen.
Am Standort Homberg/Efze angesiedelt ist der Sitz der Verwaltung
der Hermann-Schafft-Schule, der Schlobergschule und der
Kthe-Kollwitz-Schule.
Die Verwaltung am Standort Friedberg ist zustndig fr die
Johannes-Vatter-Schule, die Johann-Peter-Schfer-Schule, die
Anna-Freud-Schule, die Rehbergschule sowie die Paula-Frst-Schule
(bis 31.03.2014 in Trgerschaft der Stadt Hanau).
-
15 Schulentwicklungsplan
In Frankfurt/Main ist die Verwaltung fr die Schule am
Sommerhoffpark, die Freiherr-von-Schtz-Schule, die
Max-Kirmsse-Schule, die Feldbergschule, die Peter-Hrtling-Schule
und die Heinrich-Bll-Schule verortet. In der Schule in Bad Camberg
befindet sich zudem eine Auenstelle dieser Verwaltung, die jene
Aufgaben fr die Schulen in Bad Camberg und Idstein erledigt, die
besser in rtlicher Nhe der Schulen wahrzunehmen sind. Insbesondere
handelt es sich hierbei um Be-schaffungen, die Organisation der
Schlerbefrderung oder die Abrechnung der Internats-, Frhfrder- oder
Beschulungskosten mit den jeweils zustndigen Kostentrgern.
Fr die aus Schultrgersicht notwendigen Neubau-, Umbau- und
Ausbaumanahmen sowie die Bauunterhaltung aller Schulen zeichnet
regelhaft das LWV-Baumanagement bei der Hauptverwal-tung des LWV
Hessen mit Sitz in Kassel verantwortlich.
Der DV-Support aller Schulen wird berwiegend durch den
Fachbereich Datenverarbeitung des LWV Hessen in dezentraler
Organisation auf Basis von Servicevereinbarungen sichergestellt.
Teilweise werden - unter Wirtschaftlichkeitsaspekten -
entsprechende Dienstleistungen auch von den IT-Abteilungen der
Vitos-Gesellschaften erbracht.
Die nachfolgende bersicht zeigt die Organisationsstrukturen und
Zustndigkeitsbereiche der Schultrgerverwaltung des LWV Hessen an
den vorgenannten drei Standorten, wie sie berwie-gend bereits heute
bestehen bzw. hinsichtlich der Schulen mit dem Frderschwerpunkt
kranke Schlerinnen und Schler umzusetzen geplant sind.
-
16
-
17 Schulentwicklungsplan
2 Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren Frderschulangebote fr
hrgeschdigte Kinder und Jugendliche bestehen auer an den vier
Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren in Trgerschaft des LWV Hessen
auch an
der Wilhelm-Lckert-Schule in Kassel, die hrbehinderte
Grundschler aus der Stadt unddem Landkreis Kassel aufnimmt,
der Herderschule in Darmstadt, die absprachegem hrgeschdigte
Schler aufnimmt(vgl. Soll-Ist-Vergleich SEP 2010, S. 16).
Auch die Carl-Preising-Schule, eine Schule in freier Trgerschaft
in Bad Arolsen, nimmt in Einzel-fllen hrgeschdigte Schler auf, die
in der Regel mehrfachbehindert sind.
Die ambulante Beratung der Pdagogen und/oder Frderung
hrgeschdigter Schler in Regel-schulen erfolgt ausschlielich durch
die Schulen in Trgerschaft des LWV Hessen als berregio-nale
Beratungs- und Frderzentren. Deren Einzugsbereiche hat das
Hessische Kultusministerium gem 25 Abs. 3 VOSB vom 15.05.2012 im
Benehmen mit dem LWV Hessen zuletzt im August 2013 (neu)
festgelegt. Detailliertere Informationen dazu folgen unter Ziffer
2.3.
Die Hermann-Schafft-Schule in Homberg ist seit dem Schuljahr
2006/07 eine gebundene Ganz-tagsschule (jetzt Profil 3), die
Freiherr-von-Schtz-Schule in Bad Camberg seit Beginn des
Schul-jahrs 2008/09. Die Johannes-Vatter-Schule in Friedberg wurde
zum Schuljahr 2010/11 umgewan-delt, die Schule am Sommerhoffpark in
Frankfurt/Main zum Schuljahr 2013/14 (beide Profil 1).
2.1 Entwicklung der Schlerzahlen an den Schulen mit dem
Frderschwerpunkt Hren
Seit 2001 stieg die Zahl aller durch diese Frderschulen
betreuten hrgeschdigten Schler um (Summe linke Spalten 2001/02 =
1.243 zu 2013/14 = 2.011) 61,8 % an. Der grte Anstieg ist bei der
ambulanten Frderung (+ 133,5 %) zu verzeichnen, aber auch die
Schlerzahl in den Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren ist in
diesem Zeitraum um knapp 11,4 % angewachsen.
-
18
Verbesserte Diagnostik, die inzwischen bereits bei Neugeborenen
regelhaft im Rahmen der Neu-geborenen-Hrscreenings durchgefhrt
wird, fhrt dazu, dass weniger Hrschdigungen bei Kin-dern unerkannt
bleiben. In der Vergangenheit erhielten hrgeschdigte Kinder hufig
nicht die angemessene Frderung und wurden teilweise als
lernhilfebedrftig eingestuft. Auerdem werden zunehmend Kinder, die
wegen einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstrung die
Sprache nur erschwert auf natrlichem Weg erlernen knnen, von den
Schulen mit dem Frder-schwerpunkt Hren gefrdert. Der Anteil
ambulanter Schler an allen hrgeschdigten Schlern stieg von 41,3 %
auf 59,6 % an, so dass inzwischen mehr hrgeschdigte Schler in
Schulen am Wohnort als in den Frderschu-len unterrichtet werden.
Wenn rtliche Schultrger im Sinne der begabungsgerechten Schule ihr
Augenmerk verstrkt auf die inklusive Beschulung lenken und ihre
Schulen insbesondere im Hin-blick auf die Akustik besser ausstatten
wrden, knnte dieser Anteil noch steigen.
Entwicklung des Inklusionsanteils bei den Schulen mit dem
Frderschwerpunkt Hren
Entwicklung der Schlerzahlen beim Frderschwerpunkt Hren
Die vorstehende Grafik zeigt, dass die Entwicklung der
Schlerzahlen an den einzelnen Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren
in Trgerschaft des LWV Hessen unterschiedlich verluft.
-
19 Schulentwicklungsplan
Die nebenstehende Tabelle erklrt den seit 2001 relativ stetigen
Zuwachs in der Freiherr-von-Schtz-Schule - bei erstmals leichtem
Rckgang in 2013. Dieser ist auch auf die leicht angestiege-ne Zahl
von Kindern mit dem Frderschwerpunkt Sprachheilfrderung
zurckzufhren, fr die der Landkreis Limburg-Weilburg die
Beschu-lungs- und Schlerbefrderungskosten auf der Grundlage einer
ffent-lich-rechtlichen Vereinbarung vom September/Dezember 2007
trgt. Dem liegt auch ein (Organisations-) Beschluss der
Verbandsversamm-lung des LWV Hessen (XIV/181) vom 06.04.2011
zugrunde. Danach hat das HKM mit Erlass vom 22.06.2011 der
Errichtung dieser Sprach-heilabteilung zugestimmt. In den brigen
Schulen hingegen blieb die Belegung im letzten Jahr eher
konstant.
Ein Anstieg der Schlerzahlen wie in den vergangenen Jahren ist
fr die Schulen mit dem Frder-schwerpunkt Hren angesichts der
bereits dargestellten politischen Zielsetzungen und der
demo-grafischen Entwicklung nicht mehr in diesem Ausma zu erwarten.
Lediglich fr den Standort Frankfurt mit seinem sdhessischen
Einzugsbereich knnte mit Zuwchsen zu rechnen sein, da in den Stdten
Offenbach, Frankfurt sowie Darmstadt aktuell der hessenweit strkste
Bevlkerungs-zuwachs zu verzeichnen ist. Ob und inwieweit sich der
rcklufige Trend bei den Schulen in Friedberg und Homberg/Efze
best-tigen wird, ist derzeit bei dem differenzierten Bild der
hessischen Bevlkerungsentwicklung nicht si-cher zu beurteilen.
Angesichts der relativ stabilen Frderzahlen in den
interdisziplinren Frhbera-tungsstellen fr hrgeschdigte Kinder ist
ein signifikantes Absinken der Schlerzahlen nicht zu er-warten.
Insofern ist davon auszugehen, dass die Belegung dieser
Frderschulen in Friedberg, Bad Camberg und Homberg/Efze in den
nchsten 5 Jahren weitgehend konstant bleibt.
2.2 Belegung der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren nach
Kreisen/Stdten Im Schuljahr 2013/14 kamen die Schler der Schu-len
mit dem Frderschwerpunkt Hren aus folgen-den Kreisen und
Stdten:
Soweit die nebenstehende Tabelle eine erhhte Schlerzahl beim
Landkreis Limburg-Weilburg aus-weist, ist dies auf die unter Ziffer
2.1 vorstehend be-schriebene Konstellation zurckzufhren. Mit dem
zustndigen Staatlichen Schulamt ist bzw. wurde seinerzeit die
Einrichtung von max. zwei Klas-sen mit dem Frderschwerpunkt
Sprachheilfrderung abgestimmt und in der Folge - wie oben
beschrieben - umgesetzt.Grundstzlich knnte der Frderbedarf dieser
Kinder im inklusiven Unterricht oder an einer anderen Schu-le mit
Frderschwerpunkt Sprachheilfrderung - einentsprechendes regionales
Angebot vorausgesetzt -abgedeckt werden.
-
20
2.3 Einzugsbereiche der Schulen und berregionalen Beratungs- und
Frderzentren5
Die Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren in Trgerschaft des LWV
Hessen sind relativ gleichmig ausgelastet. Antrge von Eltern auf
Aufnahme ihres Kindes in einer anderen als der zustndigen Schule,
in deren Einzugsbereich sie wohnen, sind seltener geworden. Die
Schulbus-linien sind so optimiert, dass die Schler berwiegend
tglich befrdert werden knnen - wobei es nicht zu vermeiden ist,
dass Fahrzeiten von 90 Minuten je Strecke erreicht, zum Teil auch
ber-schritten werden. Eine Vernderung der Einzugsbereiche wird aus
Schultrgersicht gleichwohl derzeit nicht angestrebt.
Im Frderschwerpunkt Hren sind die Einzugsbereiche der Schulen
deckungsgleich mit denen der berregionalen Beratungs- und
Frderzentren. Deren Einzugsbereiche wurden vom HKM im August 2013
in Abstimmung auch mit dem Schultrger LWV Hessen (neu) festgelegt.
Vorgese-hen ist (einvernehmlich) eine zweijhrige Erprobungsphase,
der sich eine Evaluation der Ergeb-nisse und Erfahrungen anschlieen
soll, um darauf aufbauend eine zukunftsfhige endgltige Regelung fr
die nchsten Jahre treffen zu knnen.
Danach stellen sich die Zustndigkeiten fr vorbeugende Manahmen
und inklusive Beschulung der berregionalen Beratungs- und
Frderzentren (BFZ) fr den Frderschwerpunkt Hren wie folgt dar
(wortgetreu zitierte Regelung des HKM):
1. Kreis Bergstrae und Odenwaldkreis, Stadt Darmstadt und
Landkreis Darmstadt-Dieburg, Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach,
Landkreis Gro-Gerau, Main-Taunus-Kreis (nrdlicher Bereich), Stadt
Frankfurt,:Schule am Sommerhoffpark, Schule mit dem
Frderschwerpunkt Hren, BFZ in Frankfurt amMain.
2. Main-Taunus-Kreis (sdlicher Bereich), Stadt Wiesbaden,
Rheingau-Taunus-Kreis, KreisLimburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis,
Hochtaunuskreis (westlicher Bereich):Freiherr-von-Schtz-Schule,
Schule mit dem Frderschwerpunkt Hren, BFZ in Bad Cam-berg.
3. Hochtaunuskreis (stlicher Bereich), Wetteraukreis,
Main-Kinzig-Kreis, Stadt Gieen,Landkreis Gieen, Vogelsbergkreis
(sdlicher Bereich), Kreis Marburg-Biedenkopf(westlicher Bereich,
Bereich Mitte):Johannes-Vatter-Schule, Schule mit dem
Frderschwerpunkt Hren, BFZ in Friedberg.
4. Kreis Marburg-Biedenkopf (stlicher Bereich), Vogelsbergkreis
(nrdlicher Bereich), KreisFulda, Schwalm-Eder-Kreis Kreis
Waldeck-Frankenberg, Kreis Hersfeld-Rotenburg,Werra-Meiner-Kreis,
Stadt Kassel, Landkreis Kassel:Hermann-Schafft-Schule, Schule mit
dem Frderschwerpunkt Hren (und Sehen), BFZ inHomberg (Efze).
Nachfolgend werden diese Einzugsbereiche zur besseren bersicht
anhand der Hessenkarte dargestellt.
5 ohne Frhfrderung!
-
21 Schulentwicklungsplan
Frderschwerpunkt Hren
-
22
2.4 Vorklassen Vorklassen sind in allen LWV-Schulen mit dem
Frderschwerpunkt Hren eingerichtet. Dort sind die Kinder
aufzunehmen, die schulpflichtig sind, jedoch aufgrund ihres
Entwicklungstandes vom Schulbesuch zurckgestellt wurden. Gem 58
Abs. 2 HSchG stehen sie auch Kindern offen, die sonderpdagogischen
Frderbedarf haben und bis zum 30. Juni des Jahres das vierte
Le-bensjahr vollenden.
In Einzelfllen nehmen die Schulen, in Abstimmung mit dem
Staatlichen Schulamt und dem Schultrger sowie auf Wunsch der
Eltern, auch jngere Kinder auf sofern Kapazitten vorhanden sind. In
die Vorklassen der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren werden
berwiegend Kin-der aufgenommen, die noch nicht im schulpflichtigen
Alter sind. Vorrangig in der Pflicht fr diese Kinder ist jedoch der
rtliche Jugendhilfetrger als Verantwortlicher fr die
Kindertagessttten. Alle Vorklassen werden ganztgig gefhrt. Dafr
setzt der LWV Hessen Erzieherpersonal ein. Anderenfalls msste fr
diese Kinder eine zustzliche (zweite) Busabfahrt mit entsprechend
hhe-ren Mehrkosten organisiert werden.
Im Hinblick auf die vorrangige Zustndigkeit der
Kindertagessttten wird eine Ausweitung der Zahl der Vorklassen -
auch in Anbetracht der erwarteten demografischen Entwicklung -
nicht ange-strebt.
Belegung der Vorklassen zum Stichtag 01.11.2013
Die vorstehende Tabelle zeigt eine relativ hohe Zahl an
Vorklassenkindern in der Freiherr-von-Schtz-Schule in Bad Camberg.
Whrend in den anderen Schulen durchschnittlich 7,8 % der Schler
Vorklassen besuchen, ist die Quote in Bad Camberg mit 13,7 % fast
doppelt so hoch (siehe hierzu auch die Ausfhrungen zu Ziff.
2.2).
In Friedberg besuchen nur noch wenige Kinder die Vorklasse(n),
da fr Kinder mit zustzlichem sonderpdagogischen Frderbedarf an
einer Schule fr Praktisch Bildbare bzw. des Frder-schwerpunkts
geistige Entwicklung keine Vorklassen vorgesehen sind. Angesichts
der aktuelleren Nachfrage an dieser Schule wird die weitere
Entwicklung zu beobachten und dahingehend zu evaluieren sein, ob
zuknftig nur noch eine (statt bislang zwei) Vorklasse(n) vorzusehen
sind.
Fr die folgenden Schuljahre wird davon ausgegangen, dass
4 Vorklassen in der Freiherr-von-Schtz-Schule in Bad Camberg, 2
Vorklassen (b. a. w.) in der Johannes-Vatter-Schule in Friedberg, 2
Vorklassen in der Hermann-Schafft-Schule in Homberg und 2
Vorklassen in der Schule am Sommerhoffpark in Frankfurt
erforderlich sind.
-
23 Schulentwicklungsplan
2.5 Zielgleiche Unterrichtsangebote Alle Schulen mit dem
Frderschwerpunkt Hren bieten Unterricht von der Grundstufe bis zum
Haupt- oder Realschulabschluss an. Weiterfhrende Angebote gibt es
in Hessen nur in Verbin-dung mit der beruflichen Schule.
Zielgleich unterrichtete Schler im Schuljahr 2013/14
In Friedberg und Homberg ist die Zahl der Grundschler
signifikant niedriger als die Schlerzahl in den oberen sechs
Klassen. Perspektivisch knnte hier die Schlerzahl sinken, sobald
die obe-ren Klassen abgehen. In Bad Camberg hingegen berschreitet
die Zahl der Grundschler leicht die der Schler der oberen sechs
Klassen. Da die Grundschler regelhaft noch lngere Zeit in den
Schulen verbleiben (werden), sind rcklufige Schlerzahlen nicht zu
erwarten. In den lernzielgleichen Klassen der Grundstufe
berschreitet die durchschnittliche Klassenbele-gung die Richtzahl
von 8 Schlern nur in der Freiherr-von-Schtz-Schule minimal. In den
Klassen der Mittel -und Hauptstufe werden im Regelfall kleinere
Klassen gebildet, jedoch knnen auchhier geringfgige berschreitungen
auftreten.
Insgesamt ist das Angebot an Klassenrumen derzeit
ausreichend.
2.6 Nicht zielgleiche Unterrichtsangebote An allen Schulen mit
dem Frderschwerpunkt Hren besteht die Mglichkeit, hrgeschdigte
Kin-der mit zustzlichen Beeintrchtigungen zu unterrichten. Die
einzige Abteilung mit dem Frderschwerpunkt geistige Entwicklung
besteht an der Johannes-Vatter-Schule. Hier werden kleinere
Lerngruppen gebildet, so dass die durchschnittliche Klassen-gre bei
weniger als 8 ( 5,75) Schlern liegt.
Nicht zielgleich unterrichtete Schler im Schuljahr 2013/14
Schule
Abteilung oder Klassen mit Abteilung mit dem dem
Frderschwerpunkt
Lernen Frderschwerpunkt geistige
Entwicklung Schler Klassen Schler Klassen
Freiherr-von-Schtz-Schule, Bad Camberg 54 7
Johannes-Vatter-Schule, Friedberg 38 6 46 8
Hermann-Schafft- cS hule, Homberg 31 5
Schule am S ommerhoffpark, Frankfurt 55 7 gesamt 178 25 46 8
-
24
Die Zahl der hrgeschdigten Schler, die nicht lernzielgleich
unterrichtet werden, war von 2005 bis 2008 vor allem in Frankfurt
sprunghaft gestiegen, zeigt inzwischen jedoch in allen Schulen -
mit Ausnahme der Schule am Sommerhoffpark - eine leicht rcklufige
Entwicklung.
Vernderungen dieses Angebots sind derzeit nicht geplant.
Auslastung der nicht zielgleichen Abteilungen
2.7 Berufsbildende Angebote an den Schulen mit dem
Frderschwerpunkt Hren Ein berufsbildendes Schulangebot fr
Hrgeschdigte gibt es zentral nur an der Johannes-Vatter-Schule.
Hrgeschdigte Auszubildende aus ganz Hessen besuchen die dortige
Berufsschule, wenn sie eine besondere hrspezifische Untersttzung
bentigen, die die Berufsschule vor Ort nicht bieten kann.
Die Schule bietet Unterricht in den Berufsfeldern
Metalltechnik Drucktechnik Wirtschaft und Verwaltung Ernhrung
und Hauswirtschaft Textiltechnik Agrarwirtschaft Farbtechnik und
Raumgestaltung sonstige Berufe (nach Anfrage).
Darber hinaus knnen Schler mit Hauptschulabschluss die
Berufsfachschule in den Berufsfeldern
Metalltechnik Wirtschaft und Verwaltung besuchen.
-
25 Schulentwicklungsplan
Schler, die noch nicht berufsreif sind, knnen
berufsvorbereitende Manahmen besuchen. Fr Schler, die die
Vollzeitschulpflicht von 10 Jahren noch nicht erfllt haben, wird
eine schulische Manahme angeboten in den Berufsfeldern
Wirtschaft und Verwaltung Landwirtschaft und Gartenbau
Metalltechnik Ernhrung und Hauswirtschaft Textiltechnik.
Die Schlerzahlen der Berufsschule sind im Schuljahr 2013/14 - in
der summarischen Betrach-tung der Angebote - erstmalig wieder
rcklufig.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtberblick ber die
Entwicklung der hrgeschdigten Berufsschler seit dem Schuljahr
2001/02. Insbesondere durch die Einstellung des Frderlehr-ganges
war ab dem Schuljahr 2010/2011 ein nicht unerheblicher Rckgang
festzustellen.
Die weitere Entwicklung wird deshalb genau zu beobachten und zu
evaluieren sein. Ggf. werden bedarfsorientierte Korrekturen des
Angebots auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten unvermeidbar
sein.
2.8 Ganztagsangebote Bisher gibt es in allen Schulen eine sog.
Fahrschler- oder auch pdagogische Mittagsbetreuung (regelhaft als
Hort bezeichnet). Damit wurde bzw. wird ein effizienter
Ressourceneinsatz sicher-gestellt, da die Schulbusse zu gleichen
Zeiten abfahren (knnen).
-
26
In den beiden Ganztagsschulen in Homberg/Efze und Bad Camberg
stellt der LWV Hessen die dort bislang eingesetzten personellen
Ressourcen. Dafr erhlt er die Hlfte des seitens des HKM zur
Verfgung gestellten Personalzuschlags zur teilweisen Refinanzierung
dieser Personalkosten. In gleicher Weise wrde auch bei den beiden
anderen Schulen (Johannes-Vatter-Schule, Schule am Sommerhoffpark)
verfahren, die inzwischen ebenfalls als Ganztagsschulen arbeiten,
wenn sie schlielich Profil 3 anbieten. Damit wird das bisherige
Angebot der Fahrschlerbetreuung in den Ganztagsunterricht
integriert und die Erzieher werden in die Schulorganisation
eingebunden.
2.9 Angegliederte Einrichtungen Den Schulen fr Sinnesgeschdigte
sind Internate und Frhberatungsstellen angegliedert. Hier trgt der
LWV Hessen auch fr die pdagogisch-inhaltliche Arbeit die
Verantwortung, whrend das HKM diese fr die Schulen bernimmt. Die
pdagogische Leitung der Einrichtungen obliegt dem Schulleiter, dem
dafr seitens des Kultusministeriums gem der Verordnung ber die
Pflichtstunden ein Zeitkontingent angerechnet wird. Mit dieser
Regelung soll die pdagogische Einheit von Schule und angegliederten
Einrichtungen gewhrleistet werden.
Fr hrgeschdigte Schler werden Internatspltze in Homberg/Efze,
Friedberg und Bad Cam-berg vorgehalten.
2.9.1 Internate Der Schultrger wird durch das HSchG
verpflichtet, fr die Kinder, die nicht tglich die Schule er-reichen
knnen, ein Schlerheim einzurichten. Die Personalausstattung des
Internats ergibt sich aus der Einstufung der Kinder in die
jeweiligen Hilfebedarfsgruppen und der dafr mit dem zu-stndigen
Kostentrger ausgehandelten Leistungs- sowie
Vergtungsvereinbarung.
In der Johannes-Vatter-Schule in Friedberg sind aktuell vier
Internatsgruppen (bei 25 Pltzen und zzt. 20 plus 4 betreuten
Kindern und Jugendlichen) erforderlich, da dort das landesweit
einzige Angebot fr hrgeschdigte Schler mit zustzlichem Frderbedarf
an einer Schule mit dem Fr-derschwerpunkt geistige Entwicklung und
fr hrgeschdigte Berufsschler vorgehalten wird.
-
27 Schulentwicklungsplan
Die Schlerheime in Bad Camberg und Homberg erfordern von ihrer
Gre her (12 und 9 bentig-te Pltze) die Einrichtung von einer bzw.
zwei Internatsgruppe/n. Solange diese kleinen Internate
kostendeckend arbeiten und mit ihrem Vergtungssatz im Rahmen des
landesweiten Durch-schnitts bleiben, sollen sie trotz der geringen
Belegung bestehen bleiben. Zustzliches gruppen-bergreifendes
Personal ist dort bei dieser Gre jedoch nicht darstellbar.
2.9.2 Frhfrderung Bereits in den fnfziger Jahren fuhren Lehrer
aus den Schulen fr Hrbehinderte oder Gehrlose in die Familien, um
dort noch nicht schulpflichtige Kinder frhzeitig zu frdern. Daraus
entstanden die interdisziplinren Frhberatungsstellen (u. a.) fr
hrgeschdigte Kinder in Trgerschaft des LWV Hessen. Deren
fachbegleitende Dienste werden sowohl von Lehrkrften als auch
sozialp-dagogischem Personal der Schulen (LWV-Mitarbeiter)
sichergestellt.
Die Zahl der von diesen interdisziplinren Frhberatungsstellen
betreuten Kinder ist bis zum Jahr 2010 infolge des
Neugeborenen-Hrscreenings, das zunchst unter Federfhrung des
Hessi-schen Sozialministeriums als Modellprojekt erprobt wurde und
inzwischen flchendeckend in Hessen eingefhrt ist, erheblich
angestiegen. Seither war ein leichter Rckgang der Frderzahlen zu
verzeichnen, die sich nun jedoch wieder stabilisiert haben.
Die angegliederten sozialen Einrichtungen erweitern das
Angebotsspektrum der Schulen, die da-mit ihrem Auftrag als
berregionale Beratungs- und Frderzentren in besonderer Weise
gerecht werden. Die Arbeit der interdisziplinren
Frhberatungsstellen Hren und Kommunikation erfhrt eine qualitative
Erweiterung durch das berregional ausgerichtete Angebot der sog.
stationren Wechselgruppe an der Johannes-Vatter-Schule in
Friedberg.
Damit trgt die Frhfrderung und -beratung erheblich dazu bei,
dass hrgeschdigte Kinder rtli-che Schulen besuchen knnen. 54 % der
hrgeschdigten Schler, die mit Beendigung der Frhfrderung
schulpflichtig geworden sind, wurden im vergangenen Jahr in die
Grundschule (Regelschule) eingeschult.
-
28
Einschulungsquote nach Schularten
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
0% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
2013
Einschulung in Regelschule Einschulung in wohnortnahe
Frderschule Einschulung in Schule fr Hrgeschdigte
2.10 Perspektiven/Ausblick Wie bereits ausgefhrt, ist im Rahmen
einer mittelfristigen Planung (bis zum Jahr 2018) von ei-nem nahezu
gleichbleibenden Bedarf an Schulpltzen auszugehen. Gleichwohl
werden flchen-deckend Baumanahmen erforderlich, um die Schulbauten
im Hinblick auf die Betriebskosten zu optimieren und das vorhandene
Raumangebot an den Bedarf von Ganztagsschulen anzupassen.
Da die Arbeit eines berregionalen Beratungs- und Frderzentrums
mit Beratung und ambulanter Frderung einen erheblichen Umfang
angenommen hat, soll dieser Entwicklung bei der Bau- und
Ausstattungsplanung der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren
angemessen Rechnung ge-tragen werden. Insbesondere, weil durch eine
erfolgreiche Arbeit der Beratungs- und Frderzen-tren mit hoher
Inklusionswirkung die Schlerzahlen des jeweiligen
LWV-Schulstandortes und da-mit auch dessen Kosten gesenkt werden.
Die Schulen sollen fr ihre Aufgaben als berregionale Beratungs- und
Frderzentren ausreichend Rume mit entsprechend angemessener
Ausstattung fr die Beratung und Diagnostik erhalten, wobei die
vorhandene Audiometrie und die brige Aus-stattung der jeweiligen
Schule genutzt werden sollte.
Fr alle LWV-Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren gilt, dass sie
sich auf eine zunehmend komplexere Schlerschaft beispielsweise
aus/mit schwierigen familiren Verhltnissen, Migrati-onshintergrund
u. . m. einstellen und dieser gerecht werden mssen. Damit dies
gelingen kann, bentigen die Schulen nicht nur entsprechend
qualifizierte Lehrkrfte, sondern insbesonde-re auch
Schulsozialarbeit. Das Land Hessen hat hier mit der durch Erlass
vom 01.08.2014 in Kraft gesetzten Richtlinie fr
unterrichtsuntersttzende sozialpdagogische Frderung (USF) zur
Erfl-lung des Bildungs- und Erziehungsauftrags an Schulen in Hessen
im Sinne der 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) einen
ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Die dort
formulierten Voraussetzungen reichen von Konzept ber Kooperation,
Personalausstattung und Finanzierung, arbeitsrechtliche Regelungen,
Dokumentation etc. bis hin zur Rechenschaftslegung und Evaluation.
Sie stellen damit einerseits Anforderungen (u. a.) konzeptioneller
und kooperie-
-
29 Schulentwicklungsplan
render Art an die Schulen, die sich diesen Aufgaben stellen
(wollen), andererseits aber auch an das Land Hessen hinsichtlich
der Finanzierung des damit einhergehenden Personalbedarfs. Soweit
die Richtlinie regelt, dass alle Schulen auf der Hlfte ihrer freien
Lehrerstellen, die ber die 100%ige Lehrerversorgung
(Grundunterrichtsversorgung) hinausgehen, sozialpdagogische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Sozialpdagoginnen und
Sozialpdagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Personen mit
gleichwertigen Studienabschlssen oder beruflichen Voraussetzun-gen,
siehe Anlage 3) beschftigen knnen oder dass die Zuweisung aus dem
Sozialindex [...] in vollem Umfang fr diesen Zweck verwendet werden
kann, knnen die Bedarfe der berregiona-len Frderschulen des LWV
Hessen insoweit nicht gedeckt werden. Diese Handhabung wrde
aufgrund deren besonderer Schlerklientel entweder bei Einsparungen
an anderer Stelle dort nicht vertretbare Lcken reien bzw. stehen
Mittel aus dem Sozialindex kaum bzw. nicht zur Verfgung. Hier
besteht aus Schultrgersicht wie auch beim Sozialindex fr die
LWV-Frderschulen wei-terer Regelungs- sowie Nachsteuerungsbedarf,
insofern also Verhandlungsbedarf mit dem HKM.
Freiherr-von-Schtz-Schule Die Freiherr-von-Schtz-Schule in Bad
Camberg wurde vor einigen Jahren durch einen Neubau erweitert und
die vorhandenen lteren Gebude umfassend renoviert. Der Schule stand
damit zunchst ein angemessenes Raumangebot zur Verfgung, das jedoch
den heutigen Anforderun-gen an eine moderne Ganztagsschule nicht
mehr entspricht. Hier sind fr die kommenden Jahre weitere Aus- und
Umbaumanahmen geplant und im Jahr 2012 von der Verbandsversammlung
des LWV Hessen beschlossen worden.
In den Klassen wurden - resultierend aus der zustzlichen
Aufnahme von hrgeschdigten sprachbehinderten Schlern, fr die der
Landkreis Limburg-Weilburg die Kosten trgt 6 - teilweise mehr als
acht Schler unterrichtet. Die Aufnahme dieser Schler kann nur im
Rahmen der vor-handenen Ressourcen erfolgen. Nach Einschtzung der
Schulleitung der Freiherr-von-Schtz-Schule knnen in Einzelfllen
bzw. bei Bedarf grere Klassen bis zur Obergrenze von 10 Sch-lern
gebildet werden. Durch die beschlossenen Aus- und Umbaumanahmen
drfte sich die rumliche Situation dann zeitnah entspannen.
Die der Freiherr-von-Schtz-Schule fr den Schulsport zur Verfgung
stehende Hallenkapazitt in Bad Camberg hatte in den vergangenen
Jahren weiter abgenommen, so dass der im Stunden-plan vorgesehene
Sportunterricht nicht mehr im vollen Umfang erteilt werden
konnte.
Im Rahmen eines kommunalen Gemeinschaftsprojektes von Landkreis
Limburg-Weilburg, Stadt Bad Camberg und LWV Hessen wurde der Neubau
einer modernen Dreifeldhalle im Jahr 2010 beschlossen und
inzwischen umgesetzt. Mit einer finanziellen Beteiligung von
850.000 Euro hat sich der LWV Hessen die Sporthallenkapazitt im
bentigten Umfang gesichert. Die Sporthalle wurde am 02.09.2013 im
Rahmen einer Feierstunde ihrer Bestimmung bergeben.
Hermann-Schafft-Schule Fr die Hermann-Schafft-Schule in Homberg
wurde mit einer Grundsanierung und Erweiterung begonnen. Nach dem
Abschluss aller Manahmen voraussichtlich im Jahr 2015 wird das
Raum-angebot den Erfordernissen einer Schule mit dem
Frderschwerpunkt Hren mit einem Schul-zweig mit dem
Frderschwerpunkt Sehen als Ganztagsschule (Profil 3)
entsprechen.
6 Vergleiche Beschluss Nr. XIV/181 der Verbandsversammlung des
LWV Hessen vom 06.04.2011 zur Einrichtung einer Sprachheilabteilung
an der Freiherr-von-Schtz-Schule.
-
30
Angestrebt wird eine Weiterentwicklung der Schulen mit dem
Frderschwerpunkt Hren wie auch Sehen zu Kompetenzzentren fr
Menschen mit Sinnesschdigungen.
Schule am Sommerhoffpark Durch wachsende Schlerzahlen in den
letzten Jahren ist es in der Schule am Sommerhoffpark in Frankfurt
enger geworden, so dass bei gleichbleibender Tendenz eine
Erweiterung des Rauman-gebots erforderlich wird. Dies gilt
insbesondere jetzt, wo auch die Schule am Sommerhoffpark in eine
Ganztagsschule (zunchst Profil 1, spter Profil 3) umgewandelt wird
und lngere Unter-richts- und Betreuungszeiten gegenber dem
aktuellen Angebot zu realisieren sind.
Durch den Neubau der Hermann-Herzog-Schule am gleichen Standort
ab 2014/2015 sollen Sy-nergieeffekte erschlossen und genutzt
werden. Daher sind fr die Schule am Sommerhoffpark neben den
betriebsnotwendigen Ersatzbauten keine eigenstndigen zustzlichen
Baumanah-men vorgesehen.
Johannes-Vatter-Schule Fr die Johannes-Vatter-Schule in
Friedberg ist ein umfangreiches Sanierungs- und Neubaupro-gramm
aufgelegt und beschlossen worden, um die Gebude sowohl aktuelleren
pdagogischen als auch baufachlichen Anforderungen entsprechend
anzupassen. Der derzeitige Gebudebe-stand ist das Resultat jener
Zeit, in der die Schule als Zentralschule ein groes Internat
bentigte. Nachdem die Schule ihre Funktion als hessische
Zentralschule fr Gehrlose verlor und das Schulangebot soweit
regionalisiert wurde, dass die meisten hrgeschdigten Schler von
ihrem Wohnort in die Schulen fahren knnen, ging die Belegung des
Internates signifikant zurck. Ein Teil der nicht mehr bentigten
Internatsrume wird nun fr die pdagogische Mittagsbetreuung genutzt.
Teilweise bleiben Rume ungenutzt, weil sie fr Betreuungszwecke zu
klein sind oder - wie z. B. die Bder - nicht (mehr) bentigt werden.
Zudem liegen die Gebude - teilweise weit - verstreut im Gelnde. Fr
die Umsetzung des Konzeptes einer Ganztagsschule mit Profil 3 ist
das vorhandene Raumangebot so nicht geeignet. Darber hinaus mssen
die meisten Gebude grundlegend saniert und insbesondere aus
energetischer Sicht modernisiert werden.
Im Rahmen einer Entwicklungsplanung wurde der Bedarf ermittelt
und die Verbandsversammlung hat am 29.10.2008 umfangreiche
Baumanahmen zur Modernisierung der Schule beschlossen. Ein Teil
dieser Manahmen - wie z. B. Mensa- und Wirtschaftsgebude sowie
Rumlichkeiten von Frhfrderung und stationrer Wechselgruppe - wurde
inzwischen realisiert. Derzeit wird an einer Aktualisierung der
Entwicklungs- und Investitionsplanung gearbeitet.
-
31 Schulentwicklungsplan
3 Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen Die letzte
SEP-Teilfortschreibung fr die (damaligen) Schulen fr Sehbehinderte
hat den Umset-zungsstand hinsichtlich der im Genehmigungserlass zum
Schulentwicklungsplan vom 18.12.2003 enthaltenen Auflagen als Soll
dokumentiert. Vorangegangen war die Beschlussfas-sung der
Verbandsversammlung des LWV Hessen zur Sicherstellung der
schulischen Versor-gung sehbehinderter Kinder und Jugendlicher in
Hessen vom 05.07.2006 (Beschluss Nr. 287/XIII) als Grundlage fr
diese Teilfortschreibung, die vom HKM mit Erlass vom 4. Mai 2007
ge-nehmigt wurde. Sie beinhaltete (u. a.) die nachfolgend
dargestellten Vorgaben.
3.1 Soll-Ist-Vergleich
Schulische Frderung sehbehinderter Kinder
Soll:
In der Vereinbarung zur schuli-schen Frderung sehbehinderter
Kinder war vorgesehen, dass die Feststellung des Beschulungsor-tes
der jeweiligen sehbehinderten Kinder im Rahmen von Steue-rungs-
oder Regionalkonferenzen erfolgen soll. Das HKM hat im
Genehmigungserlass darauf hingewiesen, dass die
Steue-rungskonferenzen unter Beteili-gung der Beratungs- und
Frder-zentren stattfinden sollen.
Ist:
Im Rahmen der Regionalkonferenz wird die Aufnahme der Kinder auf
Vorschlag der berregionalen Beratungs- und Frderzentren mit den
zustndigen Schulmtern und den rtlichen Schultrgern abgestimmt. Die
jeweils zustndigen Beratungs- und Frderzentren erstellen als
Grundlage der Beratungen eine Liste der sehbehinderten Kinder, die
im jeweils kommenden Schuljahr einzuschulen sind. Dort wird bereits
der Beschulungsort vorgeschlagen und dieser Vorschlag in der
Konferenz zwischen den Beteiligten abgestimmt. Die Erfahrungen der
beiden seinerzeit durchgefhrten Konferenzen ha-ben gezeigt, dass
nur selten Beratungsbedarf besteht. Deshalb erfolgt die Abstimmung
seither im schriftlichen Umlaufverfahren. Eine Konfe-renz wrde nur
noch bei entsprechendem Beratungsbedarf stattfinden.
-
32
Errichtung einer Schule fr Sehbehinderte am Standort der Schule
am Sommerhoffpark
Soll:
Zum Schuljahr 2009/10 soll eine Schule fr Sehbehinderte am
Standort der Schule am Sommer-hoffpark errichtet werden. Die
Hermann-Herzog-Schule in Tr-gerschaft der Stadt Frankfurt soll mit
Ablauf des Jahres 2008/09 geschlossen werden. Mit der Stadt
Frankfurt soll die bergangsweise rumliche Un-terbringung geklrt
werden.
Ist:
Seit 2006 hat sich der LWV Hessen um den Ankauf eines
Grundstckes neben der Schule am Sommerhoffpark (SamS) fr den Neubau
der Schule fr Sehbehinderte bemht, ohne dass dies wie auch die
ur-sprngliche Zeitplanung realisiert werden konnte.
Zwischenzeitlich wurde entschieden, auch den Neubau fr die
Hermann-Herzog-Schule (HHS) auf dem Gelnde der SamS zu errichten.
Die Ver-bandsversammlung des LWV Hessen hat im Jahr 2012 den
notwendigen Beschluss gefasst. Die Planungen laufen und fr das Jahr
2015 ist der Baubeginn vorgesehen. Fr den Neubau der HHS sind auer
den erforderlichen Unterrichtsfach- und Verwaltungsrumen auch die
rumlichen Bedingungen fr ein Ganz-tagsangebot zu planen. Auerdem
ist die gemeinsame Nutzung von Rumlichkeiten und Flchen durch die
SamS und die HHS vorgesehen, um Synergieeffekte zu erzielen. Diese
wrden sich ber die gemeinsame Verwaltung der Schulen bis hin zur
gemeinsamen Organisation der Schlerbefrderung fortsetzen. Mit der
Stadt Frankfurt ist vereinbart, dass sie bis zur Fertigstellung des
Neubaus der HHS die Trgerschaft der Schule fr Sehbehinderte
behlt.
Kostendeckender Schulbeitrag
Soll:
In der (o. g.) Vereinbarung zwi-schen den kommunalen
Spitzen-verbnden und dem LWV Hessen (beratend untersttzt vom HKM)
vom Juli/August 2006 war vorgese-hen, dass die rtlichen Schultrger
dieser Vereinbarung beitreten und einen kostendeckenden
Schulbei-trag an den LWV Hessen entrich-ten.
Ist:
In Nordhessen traten alle Schultrger dieser Vereinbarung bei
bzw.bernehmen seither den Schulbeitrag.In Mittelhessen ist der
Schulbeitrag fr die sehbehinderten Schler zu bernehmen, die die
Johann-Peter-Schfer-Schule besuchen und nicht im Internat wohnen.
Hier waren die Schultrger, die das Angebot der
Johann-Peter-Schfer-Schule bisher kostenfrei nutzten, zunchst nicht
zur bernahme des Beitrags und zum Beitritt zur Vereinbarung bereit
waren. Inzwischen sind diese Differenzen ausgerumt. In Sdhessen
wird sich die Frage der Kostenerstattung erst stellen, wenn der LWV
Hessen die Trgerschaft der Hermann-Herzog-Schule,Frankfurt/Main,
mit dem Frderschwerpunkt Sehen bernimmt.
Die ursprnglich vorgesehene Planung (Schulentwicklungsplan 2010,
Seite 30) einer Abteilung fr praktisch bildbare, sehbehinderte
Schler in Nordhessen wurde seitens des HKM unter Hin-weis auf den
Bedarf in Frage gestellt und eine gemeinsame Abteilung fr
hrgeschdigte und sehbehinderte praktisch bildbare Schler aus
fachlichen Grnden abgelehnt. Deshalb hat der
-
33 Schulentwicklungsplan
LWV Hessen diese Planung nicht weiter verfolgt. Somit werden
weiterhin sehbehinderte Schler mit Frderbedarf auch im
Frderschwerpunkt geistige Entwicklung, deren Frderbedarf den
Be-such einer Schule fr Sehbehinderte erforderlich macht,
ausschlielich in der Johann-Peter-Schfer-Schule aufgenommen. Damit
bleibt die Johann-Peter-Schfer-Schule hessenweit die einzige Schule
fr sehbehinderte Schler mit zustzlichem Frderbedarf im
Frderschwerpunkt geistige Entwicklung. Zudem ist sie derzeit fr bl
inde Schler als ffentliche Schule die hessenweite
Zentralschule.
3.2 Entwicklung der Schlerzahlen an den Schulen mit dem
Frderschwerpunkt Sehen Mit der Erffnung des Schulzweigs an der
Hermann-Schafft-Schule im Schuljahr 2005/06 ist der Anteil der
sehbehinderten und blinden Schler, die Schulen in Trgerschaft des
LWV Hessen be-suchen, grer geworden.
Fr die sehbehinderten Grundstufenschler aus der Stadt und dem
Landkreis Kassel besteht - um lange Fahrzeiten mglichst zu
vermeiden - weiterhin das Angebot, die Wilhelm-Lckert-Schule zu
besuchen.
Fr Sdhessen bernimmt zurzeit die Hermann-Herzog-Schule in
Trgerschaft (noch) der Stadt Frankfurt die Beschulung der
sehbehinderten Kinder und Jugendlichen.
LWV-Schler (zzt. 202) ohne Berufsschler (derzeit 9)
68,3 % aller blinden und sehbehinderten Kinder in Hessen
besuchen Regelschulen oder wohnort-nahe Frderschulen und werden
durch die Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen ambulant gefrdert.
Daran haben die Frderschulen in Trgerschaft des LWV Hessen
mageblichen Anteil. Wie die Zahlen im mittleren Tabellenblock
belegen, ist der Anteil der ambulant gefrderten Schler von 47,2% in
2001/02 auf aktuell 69,6% und damit verhltnismig am strksten
angestiegen.
-
34
Die Einrichtung der Abteilung mit dem Frderschwerpunkt Sehen in
Homberg hat zu Verschiebun-gen zwischen den Schulen gefhrt. So sind
die Schlerzahlen der Johann-Peter-Schfer-Schule in Friedberg
seither um 49 gesunken, whrend die Abteilung in Homberg auf 31
Schler angewach-sen ist.
Der Belegungsrckgang in Friedberg ist zudem auch auf die
Erffnung einer Nachfolgeeinrichtung fr mehrfachbehinderte blinde
Erwachsene zurck zu fhren. Dadurch hat sich die Zahl der Schler mit
einer Schulzeitverlngerung (bis zu drei Jahren) reduziert.
3.3 Belegung der Schulen mit dem Frderschwerpunkt Sehen nach
Kreisen/Stdten
-
35 Schulentwicklungsplan
3.4 Einzugsbereiche der Schulen und berregionalen Beratungs- und
Frderzentren7
Whrend die Johann-Peter-Schfer-Schule fr blinde Kinder die
einzige hessenweit zustndige ffentliche Schule ist, wurden im
Rahmen einer Fortschreibung fr die sehbehinderten Kinder
Einzugsbereiche gebildet. Diese wurden im Sommer 2006 verbindlich
geregelt in einer Vereinba-rung zur schulischen Versorgung
sehbehinderter Kinder in Hessen bis zum Abschluss der Mittel-stufe
zwischen den Stdten in Hessen, die Schultrger sind, und den
hessischen Landkreisen, beide vertreten durch die Kommunalen
Spitzenverbnde, sowie dem LWV Hessen. Dem hat das HKM seinerzeit
mit Erlass vom 30.05.2006 zugestimmt.
Diese so vereinbarten Einzugsbereiche entsprechen weitgehend
denen der benachbarten LWV-Schulen mit dem Frderschwerpunkt Hren;
damit kann die Schlerbefrderung gemeinsam or-ganisiert werden.
Diese Einzugsbereiche haben sich bewhrt, so dass derzeit kein
Vernde-rungsbedarf besteht.
Anders als im Frderschwerpunkt Hren sind im Frderschwerpunkt
Sehen die Einzugsbereiche der Schulen nicht deckungsgleich mit
denen der berregionalen Beratungs- und Frderzentren. Aber auch hier
gilt, dass die Einzugsbereiche der BFZ vom HKM im August 2013 in
Abstimmung - u. a. - mit dem Schultrger LWV Hessen (neu) festgelegt
wurden.
Wie bereits zu Ziffer 2.3 ausgefhrt ist beabsichtigt, nach einer
zweijhrigen Erprobungsphase ei-ne Evaluation der Ergebnisse und
Erfahrungen vorzunehmen, um darauf aufbauend dann eine
zukunftsfhige endgltige Regelung fr die nchsten Jahre zu
treffen.
Derzeit stellen sich die Zustndigkeiten fr vorbeugende Manahmen
und inklusive Beschulung der berregionalen Beratungs- und
Frderzentren (BFZ) fr den Frderschwerpunkt Sehen wie folgt dar
(wortgetreu zitierte Regelung des HKM):
1. Kreis Bergstrae und Odenwaldkreis, Stadt Darmstadt und
Landkreis Darmstadt-Dieburg, Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach,
Landkreis Gro-Gerau, Main-Taunus-Kreis, Stadt Frankfurt, Stadt
Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis: Hermann-Herzog-Schule, Schule mit
dem Frderschwerpunkt Sehen, BFZ in Frankfurt am Main.
2. Hochtaunuskreis, Wetteraukreis, Main-Kinzig-Kreis, Kreis
Limburg-Weilburg, Stadt Gie-en, Landkreis Gieen (Linden, Fernwald,
Laubach, Pohlheim, Lich, Langgns, Hungen) Vogelsbergkreis, Kreis
Fulda: Johann-Peter-Schfer-Schule, Schule mit dem Frderschwerpunkt
Sehen, BFZ in Friedberg.
3. Schwalm-Eder-Kreis Kreis Waldeck-Frankenberg, Kreis
Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meiner-Kreis, Stadt Kassel, Landkreis
Kassel: Hermann-Schafft-Schule, Schule mit dem Frderschwerpunkt
Sehen (und Hren), BFZ in Homberg (Efze).
4. Kreis Marburg-Biedenkopf, Landkreis Gieen (Biebertal,
Wettenberg, Lollar, Stauffenberg, Allendorf (Lumda), Rabenau,
Grnberg, Reiskirchen, Buseck, Heuchelheim), Lahn-Dill-Kreis:
Carl-Strehl-Schule, Private Schule mit dem Frderschwerpunkt Sehen,
BFZ in Marburg.
Nachfolgend werden diese Einzugsbereiche zur besseren bersicht
anhand der Hessenkarte dargestellt.
7 ohne Frhfrderung!
-
Frderschwerpunkt Sehen
36
-
37 Schulentwicklungsplan
3.5 Vorklassen Ein Vorklassenangebot besteht lediglich an der
Johann-Peter-Schfer-Schule. Fr die dortige Be-legung mit zurzeit
vier Kindern ist eine Klasse ausreichend. Ein Anstieg ist nicht zu
erwarten.
3.6 Zielgleiche und zieldifferente Unterrichtsangebote und deren
Auslastung Von den insgesamt 202 sehbehinderten und blinden Schlern
in den Frderschulen des LWV Hessen werden 101 Schler (= 50 %) in
den Abteilungen mit dem Frderschwerpunkt Sehen un-terrichtet. Die
brigen 50 % besuchen nicht lernzielgleiche Abteilungen.
3.6.1 Zielgleiche Unterrichtsangebote
Zielgleiche Angebote in den Schulen des LWV Hessen bestehen fr
sehbehinderte Schler an der Hermann-Schafft-Schule in Homberg und
der Johann-Peter-Schfer-Schule in Friedberg. Letztere hlt auch ein
zielgleiches Angebot fr blinde Schler vor.
Zielgleich unterrichtete Schler im Schuljahr 2013/14
Auerdem werden an der JPSS im lfd. Schuljahr 4 Kinder zielgleich
in einer Vorklasse unterrichtet.
Unter diesen 101 zielgleich unterrichteten Schlern befinden sich
auch Kinder und Jugendliche mit Frderbedarf im Frderschwerpunkt
Lernen und/oder krperliche und motorische Entwicklung, soweit diese
nicht in speziellen Klassen (s. Ziffer 3.6.2) unterrichtet
werden.
3.6.2 Nicht zielgleiche Unterrichtsangebote
Von den 101 zielabweichend unterrichteten Schlern befinden sich
61 in der Abteilung mit dem Frderschwerpunkt krperliche und
motorische Entwicklung und 40 in der Abteilung mit dem
Fr-derschwerpunkt geistige Entwicklung der
Johann-Peter-Schfer-Schule.
Zielabweichend unterrichtete Schler im Schuljahr 2013/14
-
38
Die in der Johann-Peter-Schfer-Schule verfgbaren Rumlichkeiten
erffnen auch die Mglich-keit, 42 Schler in sieben Gruppen (bei
Bedarf) im Internatsbereich zu unterrichten. Dies vor dem
Hintergrund, dass die Kinder und Jugendlichen zum Teil so schwer
behindert sind, dass ein rum-licher Wechsel kaum oder nur schwierig
gestaltbar ist. Auerdem bentigen sie partiell spezielle
Hilfsmittel, die nur einmal vorhanden sind.
Gleichwohl muss die Trennung von Wohnen/Leben einerseits und
Schule andererseits auch fr diese Kinder und Jugendlichen erlebbar
gestaltet werden. Daher gibt es fr diese Schlergrup-pe/n
Klassenrume, die - rumlich sinnvoll abgetrennt - im Wohnheimbereich
angesiedelt sind. Bei Bedarf werden hier die Lehrkrfte durch
Mitarbeiter des Internats untersttzt.
3.6.3 Schulbezogene bersicht der Auslastung der
Unterrichtsangebote
Zusammensetzung der Schlerschaft der
Johann-Peter-Schfer-Schule
Zusammensetzung der Schlerschaft der Hermann-Schafft-Schule,
Schulzweig Sehen
3.7 Berufliche Schulangebote Die Johann-Peter-Schfer-Schule ist
die einzige Schule mit dem Frderschwerpunkt Sehen fr Blinde und
Sehbehinderte in ffentlicher Trgerschaft mit berufsbildenden
Angeboten in Hessen. Zwei dieser Angebote werden in Vollzeitform
durchgefhrt.
Die Berufsvorbereitung dauert drei Jahre und ist insbesondere fr
Jugendliche, die keinen lern-zielgleichen Abschluss erreichen
konnten, konzipiert.
-
39 Schulentwicklungsplan
Die Berufsfachschule ist im Bereich Wirtschaft und Verwaltung
angesiedelt. In Einzelfllen werden dort auch Jugendliche
aufgenommen, die einen Ausbildungsvertrag in einem Betrieb haben
und die spezielle Frderung der Johann-Peter-Schfer-Schule bentigen.
Die Schlerzahlen in die-sem Bereich sind verhltnismig niedrig,
bleiben aber seit Jahren relativ konstant. Pro Angebot ist eine
Klasse erforderlich.
Aktuell wird - mangels Nachfrage - kein Berufsvorbereitungsjahr
angeboten.
Vernderungen dieses Angebots sind fr den Planungszeitraum (2014
- 2018) zunchst nicht vorgesehen.
3.8 Ganztagsangebote Bislang ist die Johann-Peter-Schfer-Schule
nicht in das hessische Ganztagsschulprogramm aufgenommen, so dass
ein Ganztagsangebot gem Profil 1, 2 oder 3 nicht besteht.
Gleichwohl werden auch dort die zielgleich zu unterrichtenden
Schler, die jeweils am Montag, Dienstag und Donnerstag am
Nachmittag Unterricht im Rahmen der Stundentafel erhalten oder aber
jene, deren Unterricht vor der 6. Schulstunde endet, in der Schule,
whrend der Mittagspause und in Freistunden von Erziehern betreut,
die der LWV Hessen einsetzt.
-
Derzeit befinden sich nachmittags 28 Kinder und Jugendliche in
der Fahrschler- bzw. pdagogischen Mittagsbetreuung.
-
-
40
3.9 Angegliederte Einrichtungen Die Johann-Peter-Schfer-Schule
unterhlt ein Internat und betreibt eine interdisziplinre
Frhbe-ratungsstelle fr blinde und sehbehinderte Kinder mit einer
Auenstelle in Wiesbaden.
Die Hermann-Schafft-Schule in Homberg hingegen hlt keine
Internatspltze fr sehbehinderte Schler vor. Dort besteht ein
Frhfrderangebot, das in einer Auenstelle in Kassel angesiedelt
ist.
3.9.1 Internat
Das Schlerheim der Johann-Peter-Schfer-Schule ist das einzige
hessische Internat fr blinde und sehbehinderte Schler an einer
Schule in ffentlicher Trgerschaft.
Von den 180 Schlern einschlielich der Berufsschler leben derzeit
84 im Internat. Hier hat sich die Belegung ber die letzten fnf
Jahre hinweg rcklufig entwickelt.
Zum Angebot des Internats gehrt auch ein (Dauer-) Wohnheim mit
zehn Pltzen, das im Schuljahr 2013/14 - nachfragebedingt - mit zwlf
Schlern belegt war. Dort werden ausschlielich Schler der
Johann-Peter-Schfer-Schule aufgenommen, die whrend der
unterrichtsfreien Zeit am Wochenen-de und in den Ferien nicht
stndig von den Eltern betreut werden knnen.
Aufgrund der Gre des Internats hat der LWV Hessen - zustzlich zu
dem vom Land Hessen ein-gesetzten Schulleiter - eine
Internatsleitung mit insgesamt drei Mitarbeitern eingesetzt.
3.9.2 Interdisziplinre Frhberatungsstellen Die Frhfrderung
sehbehinderter Kinder in Hessen wird von den interdisziplinren
Frhberatungsstellen der Johann-Peter-Schfer-Schule mit einer
Auenstelle in Wiesbaden und der Hermann-Schafft-Schule in der
Auenstelle Kassel sowie von zwei freien Trgern durchgefhrt. Die
Struktur entspricht im Wesentlichen jener der interdisziplinren
Frhberatungsstellen fr Hrgeschdigte. Hier setzt der LWV Hessen
eigenes Personal fr die fachbegleitenden Dienste in Kassel und
Wiesbaden ein, da die am Standort Friedberg zur Verfgung stehende
Lehrerstelle nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken.
--
-
-
41 Schulentwicklungsplan
Entwicklung der Frderzahlen in der Frhfrderung Sehgeschdigter
Stichtag 31.12.
108 113 119 134 126 133 121 128 122 138 127 132 132
43 40 42 45 46 45 44 46 48
52 54 49 58 99 106 105
107 100 106 98 105 117 118 116 115 122
55 60 49 59 54 53 54
60 59 59 62 49
5272 79 82
89 83 89 79
89 92 102 88
81 80
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
2013
Hermann-Schafft-Schule Johann-Peter-Schfer-Schule - Auenstelle
Wiesbaden Johann-Peter-Schfer-Schule Blindenstudienanstalt Marburg
Evangelischer Regionalverband Frankfurt
Aus den interdisziplinren Frhberatungsstellen wurden 68 Kinder
im Jahr 2013 eingeschult, davon 18 in eine Schule mit dem
Frderschwerpunkt Sehen, 31 in eine andere Frderschule und 19 in
eine Regelschule. In Prozenten ausgedrckt bedeutet dies, dass nur
der kleinere Teil der Kinder, nmlich 26 %, in eine spezielle Schule
fr Sehbehinderte oder Blinde eingeschult wurde, whrend 46 % in
einer anderen Frderschule aufgenommen wurden.
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Einschulungsquote nach Schularten 60%
20%
30%
40%
50%
10% 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
2013
Einschulung in Regelschule Einschulung in wohnortnahe
Frderschule Einschulung mit dem Frderschwerpunkt Sehen
3.10 Perspektiven/Ausblick Auch fr die LWV-Schulen mit dem
Frderschwerpunkt Sehen gilt, dass sie sich auf eine zuneh-mend
komplexere Schlerschaft beispielsweise aus/mit schwierigen
familiren Verhltnissen, Migrationshintergrund u. . m. einstellen
und dieser gerecht werden mssen. Damit dies gelin-gen kann,
bentigen diese Schulen nicht nur entsprechend qualifizierte
Lehrkrfte, sondern ins-besondere auch Schulsozialarbeit. Auf die
Ausfhrungen zu Ziffer 2.10 wird insoweit verwiesen.
-
42
Das Land Hessen hat hier mit der durch Erlass vom 01.08.2014 in
Kraft gesetzten Richtlinie fr unterrichtsuntersttzende
sozialpdagogische Frderung (USF) zur Erfllung des Bildungs- und
Erziehungsauftrags an Schulen in Hessen im Sinne der 2 und 3 des
Hessischen Schulgeset-zes (HSchG) einen ersten Schritt getan und
Regelungen getroffen. Soweit dort zur Personalaus-stattung und
Finanzierung ausgefhrt wird, dass alle Schulen auf der Hlfte ihrer
freien Lehrer-stellen, die ber die 100%ige Lehrerversorgung
(Grundunterrichtsversorgung) hinausgehen, sozi-alpdagogische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter [...] beschftigen knnen oder dass
die Zuwei-sung aus dem Sozialindex [...] in vollem Umfang fr diesen
Zweck verwendet werden kann, sind damit die Bedarfe der
berregionalen Frderschulen des LWV Hessen nicht angemessen
abzu-decken. Vielmehr wrden aufgrund deren besonderer
Schlerklientel so bei Einsparungen an an-derer Stelle dort nicht
vertretbare Lcken entstehen; zudem stehen Mittel aus dem
Sozialindex kaum bzw. nicht zur Verfgung. Hier besteht aus
Schultrgersicht wie auch beim Sozialindex fr die LWV-Frderschulen
wei-terer Regelungs- sowie Nachsteuerungsbedarf, insofern also
Verhandlungsbedarf mit dem HKM.
Insgesamt ergibt sich aus den vorstehend im Kap. 3 dargestellten
Entwicklungen fr die Johann-Peter-Schfer-Schule, dass eine
quantitative Ausweitung des Schulangebots fr blinde und
seh-behinderte Kinder und Jugendliche nicht erforderlich sein wird.
Zudem knnte es dort zu einem weiteren Nachfragerckgang kommen, wenn
(ihre) sehbehinderten Schler aus dem sdlichen und stlichen
Einzugsbereich der Hermann-Schafft-Schule die Mglichkeit nutzen
wrden, diese Frderschule mit tglicher Anfahrt zu besuchen. Nachdem
im Jahr 2010 die Grundstcksfrage fr einen Neubau fr die
Hermann-Herzog-Schule noch zu klren war, wurde zwischenzeitlich
entschieden (vgl. Ziffer 3.1), auch diese Schule auf dem Gelnde der
Schule am Sommerhoffpark zu errichten. Die Verbandsversammlung des
LWV Hessen hat im Jahr 2012 den entsprechenden Beschluss gefasst.
Die Planungen laufen und fr das Jahr 2015 ist der Baubeginn
vorgesehen.
Nach Fertigstellung des Schulgebudes voraussichtlich im
Schuljahr 2016/2017 und bernahme dieser Schule in die Trgerschaft
des LWV Hessen wird im Zuge der nchsten Fortschreibung des
Schulentwicklungsplans zu entscheiden sein, ob und inwieweit dann
auch diese Schule sowie die Hermann-Schafft-Schule zuknftig blinde
Kinder und Jugendliche8 frdern. Dabei sind aus Schultrgersicht
soweit Bedarf bestnde und wirtschaftlich realisierbar wre -
insbesondere die Auswirkungen hinsichtlich zustzlicher
Anforderungen an die bauliche, rumliche sowie schliche Ausstattung
zu bercksichtigen wie auch auf die Schlerzahlenentwicklung an der
Johann-Peter-Schfer-Schule.
Mediothek Der LWV Hessen untersttzt die inklusive Beschulung
sehbehinderter und blinder Kinder und Ju-gendlicher, indem er mit
85 %9 der Kosten die Finanzierung von blinden- oder
sehbehinderten-spezifischen Gerten, die ein blindes oder
sehbehindertes Kind in der Regelschule oder wohnort-nahen
Frderschule bentigt, bernimmt. Er verwaltet diese Gerte, lagert
nicht mehr bentigte Gerte ein und gibt diese bei Bedarf an andere
Schultrger weiter. Im Jahr 2012 wurden 196 Kin-der mit
Spezialgerten ausgestattet.
8 voraussichtlich strker mehrfachbehinderte, da nur blinde
Schler/innen eher lernzielgleich in der Regelschule inklusiv
beschult wrden
9 Beschluss des Verwaltungsausschusses des LWV Hessen vom
23.01.2014
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43 Schulentwicklungsplan
Die jhrlich dafr vorgesehenen 50.000 waren bislang ausreichend,
um den Bedarf zu decken. Diese Manahme soll zur Frderung inklusiver
Beschulung unbedingt fortgesetzt werden. Die ak-tuell initiierten
Modifizierungen der Finanzierungsstruktur werden hinsichtlich ihres
Erfolgs beo-bachtet und zeitnah evaluiert, um ggf. erforderliche
Manahmen einleiten zu knnen. Hier wird im Rahmen des
Jahresberichtes ber die Erfahrungen und Ergebnisse jeweils
rckwirkend des Ka-lenderjahres informiert!
Johann-Peter-Schfer-Schule Der seit 2007 zu verzeichnende
leichte Schlerzahlenrckgang lsst erwarten, dass sich die zeit-weise
rumlich beengte Situation in der Schule und im Internat nicht
weiter verschrft. Fr 70 zielgleich zu unterrichtende Schler werden
bei einem Divisor von 8 (bei Sehbehinderten 12) Schlern sechs bis
maximal neun Klassenrume einschlielich einer Vorklasse bentigt.
Von den 101 Schlern der Abteilungen mit den Frderschwerpunkten
krperliche und motorische Entwicklung einerseits sowie geistige
Entwicklung andererseits knnen 42 Schler in 7 Gruppen im
Internatsbereich10 unterrichtet werden. Fr die brigen 59 Schler
werden 8 Klassenrume be-ntigt. H