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Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach
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Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Jan 10, 2016

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Bart

Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach. Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges. Zuständigkeiten. Gemeinden im Landkreis Landratsamt Miesbach. Gemeinden. Grundschulen Hauptschulen. Landratsamt Miesbach. Beförderungsanspruch Grundsätzlich Jahrgansstufe 5 - 10 - PowerPoint PPT Presentation
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Page 1: Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Page 2: Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges

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Zuständigkeiten

• Gemeinden im Landkreis

• Landratsamt Miesbach

Page 4: Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Gemeinden

• Grundschulen

• Hauptschulen

Page 5: Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Landratsamt Miesbach

• Beförderungsanspruch– Grundsätzlich Jahrgansstufe 5 - 10

• Kostenrückerstattungsanspruch– Grundsätzlich ab Jahrgangsstufe 11

Page 6: Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Beförderungsanspruch

Zu öffentl. oder staatl. anerkannten privaten

• Realschulen

• Gymnasien

• Berufsfachschulen

• Wirtschaftsschulen

bis einschließlich Jahrgansstufe 10

Page 7: Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Beförderungsanspruch

• Berufsschulen (Vollzeitunterricht)– z.B. BGJ, BVJ

Page 8: Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Kostenrückerstattungsanspruch

Zu öffentl. und staatl. anerkannten privaten

• Gymnasien

• Berufsfachschulen (ohne BFS Teilzeit)

• Wirtschaftsschulen

ab Jahrgansstufe 11

Page 9: Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Kostenrückerstattungsanspruch

Zu öffentl. und staatl. anerkannten privaten

• Fachoberschulen

• Berufsoberschulen

• Berufsschulen (Teilzeitunterricht)

Page 10: Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Beförderungspflicht

• Schule mit Beförderungsanspruch

• Gewöhnlicher Aufenthalt des Schülers

• Schulort

• Schulweg länger als 3 km (ab 5. Klasse)

• Pflicht- und Wahlpflichtunterricht

• Beförderung mit Linienbussen und Zügen

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Nächstgelegene Schule

• Pflichtschule– z.B. Volksschule, Realschule, Gymnasium

Die mit dem geringsten Beförderungs-aufwand erreichbar ist

Page 12: Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Nächstgelegene Schule

• Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung

Die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist

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Geringster Beförderungsaufwand

• Fahrtkosten gewöhnlicher Aufenthalt bis Schulort

• Nächstgelegene öffentliche Haltestelle

• Günstigstes öffentliches Verkehrsmittel

• Nur Berücksichtigung der Fahrtkosten nicht der geographischen Entfernung

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Beantragung der Fahrkarte

• Ausfüllen des Erfassungsbogens bei Einschreibung in der Schule

• Schule reicht Erfassungsbögen an Landratsamt weiter

• Landratsamt prüft Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges– Bei Ablehnung schriftliche Mitteilung an

Erziehungsberechtigte

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Aushändigung der Fahrkarte

• Landratsamt bestellt Fahrkarten bei Verkehrsunternehmern und verteilt diese anschließend an die Schulen

• Schüler erhält innerhalb der ersten Schulwoche die Schülerjahresfahrkarte in der Schule

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Lichtbild für Fahrkarte

• BOB Schüler müssen mit Erfassungsbogen Lichtbild abgeben

• Schüler aller anderen Verkehrsmittel werden gebeten zu Schuljahresbeginn ein Lichtbild bereitzuhalten, dieses muss selbst in den Fahrausweis eingeklebt werden

Page 17: Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Schulaustritt / Umzug

• Fahrkarte ist unverzüglich zurückzugeben– Schule– Landratsamt

Page 18: Schülerbeförderung im Landkreis Miesbach

Verlust / Diebstahl / Beschädigung

• Formular „Verlustanzeige“

• Vorläufige Fahrtberechtigung

• Neue Fahrkarte

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Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit