Peutz Consult GmbH Beratende Ingenieure VBI Messstelle nach § 26 BImSchG zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Erschütterungen VMPA Güteprüfstelle für den Schallschutz im Hochbau Leitung: Dipl.-Phys. Axel Hübel Dipl.-Ing. Heiko Kremer Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften: Kolberger Straße 19 40599 Düsseldorf Tel. +49 211 999 582 60 Fax +49 211 999 582 70 [email protected]Martener Straße 535 44379 Dortmund Tel. +49 231 725 499 10 Fax +49 231 725 499 19 [email protected]Knesebeckstraße 3 10623 Berlin Tel. +49 30 310 172 16 Fax +49 30 310 172 40 [email protected]Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gerard Perquin Dr. ir. Martijn Vercammen Dipl.-Ing. Ferry Koopmans AG Düsseldorf HRB Nr. 22586 Ust-IdNr.: DE 119424700 Steuer-Nr.: 106/5721/1489 Bankverbindungen: Stadt-Sparkasse Düsseldorf Konto-Nr.: 220 241 94 BLZ 300 501 10 DE79300501100022024194 BIC: DUSSDEDDXXX Niederlassungen: Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, F Lyon, F Leuven, B Sevilla, E www.peutz.de Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 7321-31 in Bonn Bericht VL 7023-1 vom 16.05.2013 Auftraggeber: Paeschke GmbH Elisabeth-Selbert-Straße 9 40764 Langenfeld Bericht-Nr.: VL 7023-1 Datum: 16.05.2013 Niederlassung: Düsseldorf Ref.: MJ / AH Dokument: P:\VL\7023_VL_B-Plan_Bahnhofstr_Bonn_Paeschke_AH\@Rap_01-Verkehrslärm\7023_VL_Rap_01_20130516_Paeschke_MJ.odt
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan … · 4.3 Flugverkehr ... und abendliche Spitzenstunde dokumentiert. Zur Untersuchung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen
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Peutz Consult GmbHBeratende Ingenieure VBI
Messstelle nach § 26 BImSchG zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen undErschütterungen
VMPA Güteprüfstellefür den Schallschutzim Hochbau
Leitung:
Dipl.-Phys. Axel Hübel
Dipl.-Ing. Heiko KremerStaatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
5.1 Durchführung der Immissionsberechnungen..........................................................125.2 Ergebnisse der Immissionsberechnungen..............................................................12
8.1 Allgemeines..........................................................................................................198.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen..............................................................................198.3 Passive Schallschutzmaßnahmen.........................................................................198.4 Weitere passive Schallschutzmaßnahmen.............................................................228.5 Erhöhte Lärmschutzanforderungen für Schienen- und Flugverkehrslärm................22
9 Auswirkungen der Planung ........................................................................................23
Die Stadt Bonn plant mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7321-31 "Bahnhofstraße" auf einem bislang gewerblich genutzten Gelände (Autohaus) Planungsrecht für Wohnnutzungen zu schaffen. Innerhalb des Bebauungsplanes ist vorgesehen zwei- bis dreigeschossige Be-bauung mit einer Gebietsausweisung als allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen.
Im Übersichtslageplan der Anlage 1 sind die örtlichen Gegebenheiten wiedergegeben.
Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung sind die auf das Plangebiet ein-wirkenden Schallimmissionen aus Straßen- und Schienenverkehr zu ermitteln und auf Grundlage der DIN 18005 zu beurteilen. Bei Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 sind Schallschutzmaßnahmen zu planen und als Grund-lage für Festsetzungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinflüsse im Bebauungsplan-verfahren darzustellen.
Ergänzend zu den Verkehrslärmimmissionen ist eine Bewertung zu den Auswirkungen der innerhalb des Plangebietes vorhandenen Musikschule durchzuführen.
Zusätzlich werden die schalltechnischen Auswirkungen des planungsbedingten Mehrver-kehrs auf das Umfeld untersucht.
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2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien
Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat. Datum
[1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schäd-lichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
G Aktuelle Fassung
[2] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, An-forderungen und Nachweise
N November 1989
[3] DIN 18 005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau – Grundlagen und Hinweise für die Planung
N Juli 2002
[4] DIN 18 005, Teil 1, Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau – Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung
N Mai 1987
[5] RLS-90Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
Eingeführt mit allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom 10.4.1990
RIL 1990
[6] Schall 03Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen
Deutsche Bundesbahn, Bundesbahn Zentralamt München, eingeführt am 19.03.1990 – W 2.010 Mau 9.1
RIL 1990
[7] VLärmSchR 97 Richtlinien für den Verkehrslärm-schutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
Bundesministerium für Ver-kehr, allgemeines Rund-schreiben Straßenbau Nr. 26/1997, Sachgebiet 12.1: Lärmschutz Bonn, den 02.06.1997, StB 15 / 14.80.13-65 / 11 Va 97
RIL 02.06.1997
[8] VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen
RIL 01.08.87
[9] LIS-Bericht Nr. 33Ermittlung von Verkehrsgeräusch-immissionen
Landesanstalt für Immissions-schutz des Landes NRW
Lit. 1983
[10] Bebauungskonzept Zur Verfügung gestellt durch den Auftraggeber
P 02/2013
[11] Verkehrsuntersuchung zum Be-bauungsplan Nr. 7321-31 in BonnSchlussbericht
Zur Verfügung gestellt durch den Auftraggeber
P 04/2013
Kategorien:G Gesetz N NormV Verordnung RIL RichtlinieVV Verwaltungsvorschrift Lit Buch, Aufsatz, BerichtRdErl. Runderlass P Planunterlagen / Betriebsangaben
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3 Beurteilungskriterien gemäß DIN 18005
Die anzustrebenden schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm sind in der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau", Beiblatt 1 [4] aufgeführt. Dabei ist die Einhaltung folgender schalltechnischer Orientierungswerte, bezogen auf Verkehrslärm, anzustreben:
Tabelle 3.1: Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN 18005, Beiblatt 1
In Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 heißt es zu der Problematik der Überschreitung der schall-technischen Orientierungswerte:
"In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und Gemengelagen, lassen sich sie Orientierungswerte oft nicht ein-halten. Wo im Rahmen einer Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundriss-gestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vor-gesehen und planungsrechtlich abgesichert werden."
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4 Emissionspegel
4.1 Straßenverkehr
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung [11] wurde ausgehend von einer Verkehrszählung der Bestandssituation die zukünftige Verkehrsbelastung unter Berücksichtigung der all-gemeinen Verkehrsentwicklung sowie bereits bekannter Entwicklungsvorhaben im Ein-wirkungsbereich der Bahnhofstraße (Carré am Burgweiher, Baugebiet Am Bruch) ermittelt. Gleichfalls wurde der Mehrverkehr durch die geplante Wohnnutzung im Bebauungsplan-gebiet und einer geplanten Kindertagesstätte in diesem Bereich errechnet.
Für diese Prognosesituation wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung die morgendliche und abendliche Spitzenstunde dokumentiert.
Zur Untersuchung der auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen wurde auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Verkehrsuntersuchung [11] anhand der Prognose-situation die Verkehrsbelastung aus den Spitzenstundenwerten der Nachmittagsstunde hochgerechnet.
Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung wurde der DTV-Wert für die Prognose-situation auf Grundlage des LIS-Bericht Nr. 33 [9] hochgerechnet. Hierbei wurde die nach-mittägliche Spitzenstunde, die den höheren Verkehrsanteil aufweist, mit einem Anteil von 9 % am Tagesverkehr berücksichtigt.
Die Lkw-Belastung im Straßenquerschnitt der Bahnhofstraße wurde gemäß den Verkehrs-zählungen in der Bestandssituation berücksichtigt. Da durch die geplanten Bauvorhaben insbesondere zusätzlicher Pkw-Verkehr induziert wird, ist eher mit einer Reduzierung des Lkw-Anteils zu rechnen. Die Berechnung der Emissionspegel erfolgt gemäß den Vorgaben der RLS-90.
Die Berechnung der Emissionspegel ist in Anlage 2.1 für die Prognosesituation dokumentiert. Die Verkehrsmenge sowie die resultierenden Emissionspegel sind in der nachfolgenden Tabelle 4.1 dargestellt.
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Tabelle 4.1: Verkehrsmengen und Emissionspegel Prognosefall
StraßenbezeichnungDTV-Wert [Kfz/24h]
Lkw-Anteil[%]
Emissionspegel Lm,E [dB(A)]
Tag Nacht Tag NachtBahnhofstraße(nördl. Bereich)
6804 5 1,5 60,0 50,7
Bahnhofstraße(südl. Bereich)
6871 5 1,5 60,1 50,7
Ferdinand-Porsche-Straße 370 6,5 3 48,0 39,0
Oedekovener Straße 4060 10 3 59,6 48,0
Planstraße (30 km/h) 696 5 3 47,7 38,2
Zur Ermittlung der Auswirkungen des Zusatzverkehrs durch die Planung auf die an-grenzende bestehende Wohnbebauung ist nur der Zusatzverkehr durch die Planung zu be-rücksichtigen. Die allgemeine Verkehrssteigerung sowie Auswirkungen durch andere Bau-vorhaben werden hier nicht betrachtet.
Durch das Bauvorhaben wird gemäß [11] ein Zusatzverkehr von 534 Kfz/24h durch die ge-plante Wohnnutzung und 162 Kfz/16 h (nur Tageszeitraum) für die geplante Kindertages-stätte verursacht.
Unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen Verteilung der durch das Plangebiet erzeugten Verkehre Richtung Norden und Süden auf der Bahnhofstraße ergibt sich ein Zusatzverkehr von jeweils 21 Kfz/h zum Tageszeitraum und 3 Kfz/h für den Nachtzeitraum je Fahrtrichtung. Durch das Plangebiet ergeben sich keine Auswirkungen auf die verkehrliche Situation der Ferdinand-Porsche-Straße. In der nachfolgenden Tabelle sind die resultierenden Emissionspegel der Bahnhofstraße dargestellt. In der Anlage 2.2 ist die Immissions-berechnung detailliert wiedergegeben.
Tabelle 4.2: Verkehrsmengen und Emissionspegel Prognosefall ohne Plangebiet
StraßenbezeichnungDTV-Wert [Kfz/24h] -
Zusatzverkehr Lkw-Anteil [%]
Emissionspegel Lm,E [dB(A)]
Tag Nacht Tag NachtBahnhofstraße(nördl. Bereich)
6480 5 1,5 59,8 50,5
Bahnhofstraße(südl. Bereich)
6547 5 1,5 59,9 50,6
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4.2 Schienenverkehr
Ergänzend zu den umliegenden Straßen wurde ebenfalls die südlich verlaufende Nahver-kehrsstrecke der Deutschen Bahn AG berücksichtigt. Bei diesen Berechnungen konnte auf einer schalltechnischen Untersuchung der Peutz Consult GmbH zum Haltepunkt Bonn-Duisdorf zurückgegriffen werden. Insgesamt sind die Schienenlärmimmissionen innerhalb des Plangebietes aufgrund der vorgelagerten Bebauung von untergeordneter Bedeutung.
Im Zuge der Planungen für die Deutsche Bahn AG wurden 45 Züge je Richtung für 24 Stunden berücksichtigt. Bei den Zügen handelt es sich um Fahrzeuge der Reihe Talent, d.h. ausschließlich um Personenverkehr.
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5 Immissionsberechnungen
5.1 Allgemeines
Die Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen innerhalb des Plangebietes erfolgt rechnerisch unter Zugrundelegung der Verkehrsbelastung der Straßen- und Schienenverkehrswege mit einem digitalen Berechnungsmodell.
Ausgehend von der Fahrzeugdichte der Geschwindigkeit und weiteren Parametern wird als Ausgangspunkt für die weiteren Berechnungen die sogenannte.
Emission
berechnet.
Der Emissionsschallpegel ist eine Eingangsgröße für die weiteren Berechnungen. Der Emissionsschallpegel eines Verkehrsweges bezieht sich auf einen Abstand von 25 m vom jeweiligen Fahrstreifen.
Ausgehend von den so berechneten Emissionsschallpegeln wird dann die
Immission
in Form des sogenannten Beurteilungspegels an Immissionsorten berechnet.
Für die Verkehrslärmberechnung innerhalb des Plangebietes sind die Beurteilungspegel aus Verkehrslärm mit den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005 [3] zu ver-gleichen.
Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte sind Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.
5.2 Ergebnisse der Immissionsberechnungen
Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung werden die auftretenden Verkehrslärm-immissionen an 72 Immissionsorten entlang der Baugrenzen innerhalb des Plangebietes geschossweise, getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum, für bis zu 4 Geschosse be-rechnet.
Die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen sind in Anlage 3 dargestellt.
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Die angestrebten schalltechnischen Orientierungswerte für allgemeines Wohngebiet (WA) von 55 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts werden an den zur Bahnhofstraße orientierten nächstgelegenen Baugrenzen deutlich überschritten. Die maximale Belastung tritt am Im-missionsort 6 mit 67 dB(A) zum Zeitraum des Tages und 57 dB(A) zum Nachtzeitraum auf. Hier wird der schalltechnische Orientierungswert um bis zu 12 dB(A) zum Tages- und Nachtzeitraum überschritten.
Bereits die 2. Gebäudezeile weist allein aufgrund des Abstandes schon eine deutlich geringere Überschreitung der zur Bahnhofstraße hin orientierten Fassaden auf, sodass hier nur noch Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte von < 5 dB(A) auf-treten. Auch im Einwirkungsbereich der Erschließungsstraße ergeben sich an einigen Ge-bäudefassaden noch Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte, die hier jedoch ebenfalls < 5 dB(A) sind. Unter Berücksichtigung einer zukünftigen abschirmenden Bebauung ergeben sich für die Gebäude in der zweiten Reihe durch die abschirmende Wirkung der ersten Gebäudezeile deutlich geringere Beurteilungspegel.
Für geplante Wohngebäude sind deshalb insbesondere für die 1. Gebäudezeile Schall-schutzmaßnahmen für die zur Bahnhofstraße orientierten Fassaden notwendig.
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6 Auswirkungen der Planung auf den Bestand
Zusätzlich zu den Berechnungen der auftretenden Beurteilungspegel innerhalb des Plan-gebietes wurden die Auswirkungen der Planung im Umfeld berechnet. Hierfür wurden in einem separaten Rechenschritt die an der angrenzenden bestehenden Wohnbebauung auf-tretenden Beurteilungspegel, welche durch den induzierten Mehrverkehr des Planvorhabens hervorgerufen werden, berechnet.
Durch die Planung der neuen Wohnnutzungen sind insgesamt zusätzlich 534 Kfz-Fahrten/24h zu erwarten. Durch die geplante Errichtung einer Kindertagesstätte sind weiter 162 Kfz-Fahrten zum Tageszeitraum zu berücksichtigen. Insgesamt ergibt sich ein Mehr-verkehr von 696 Kfz/24h
Die Emissionsberechnung ist im Kapitel 4 aufgeführt.
Wie die Berechnungsergebnisse der Anlage 5 zeigen, ergeben sich an den angrenzenden Gebäuden Erhöhungen der Beurteilungspegel durch den Mehrverkehr um bis zu 0,3 dB(A) am Immissionsort 82.
Eine Pegeländerung des Beurteilungspegels in dieser Größenordnung kann von der menschlichen Wahrnehmung nicht differenziert werden.
Durch Reflexionen an den Fassaden der zukünftigen Bebauung ergeben sich je nach Ge-bäudegröße, Fassadengestaltung, Material der Fassade und weitere zusätzliche Faktoren ebenfalls geringe Pegelerhöhungen an denen der Planung gegenüberliegenden be-stehenden Bebauung in ähnlicher Größenordnung. Jedoch kann sich der Höreindruck der Verkehrslärmgeräusche ändern, was aber nicht direkt mit einer Erhöhung der Verkehrs-lärmbelastung gleichzusetzen ist. Insgesamt ist die Veränderung der Verkehrslärm-immissionen an der bestehenden Bebauung aber als vertretbar einzustufen.
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7 Lärmschutzmaßnahmen
7.1 Allgemeines
Zum Schutz gegen Lärm ist grundsätzlich eine Vielzahl von Maßnahmen möglich. Diese können sich sowohl auf die eigentliche Schallquelle, auf den Übertragungsweg zwischen Schallquelle und Empfänger als auch auf den Bereich des eigentlichen Empfängers be-ziehen.
Bei Lärmschutzmaßnahmen wird zwischen aktiven und passiven Maßnahmen unter-schieden, wobei sich aktive Maßnahmen auf die eigentliche Schallquelle bzw. den Schall-ausbreitungsweg beziehen und passive Maßnahmen auf den Bereich des Empfängers be-schränkt sind.
7.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen
In der vorliegenden Situation sind keine aktiven Schallschutzmaßnahmen entlang der Bahnhofstraße geplant.
7.3 Passive Schallschutzmaßnahmen
Zum Schutz der Empfängerseite vor erhöhten Schallimmissionen sind verschiedene passive Schallschutzmaßnahmen möglich. Dies sind z.B.:
• Akustisch günstige Orientierung der Gebäude • Einbau schalldämmender Fenster• Erhöhung der Schalldämmung der Fassade• Akustisch günstige Ausbildung bzw. Anordnung der Freibereiche (Terrassen,
Balkone)• Erhöhung der Schallabsorption in lärmempfindlichen Räumen• Ausschluss von schützenswerten Nutzungen hinter lauten Fassaden
Erläuterungen zu Außenlärmpegeln und Lärmpegelbereichen
Zur Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 [5] sind die so ge-nannten "maßgeblichen Außenlärmpegel", bezogen auf den Zeitraum des Tages (6 Uhr bis 22 Uhr), heranzuziehen. Hierbei unterscheiden sich die maßgeblichen Außenlärmpegel bei Verkehrslärm von den berechneten Beurteilungspegeln zum Zeitraum des Tages durch einen Zuschlag von 3 dB(A). Die berechneten Außenlärmpegel und zugehörigen Lärm-
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pegelbereiche sind im Anlage 3 für die einzelnen Immissionsorte aufgeführt und im Lageplan der Anlage 4 für alle Fassaden gekennzeichnet.
Die maßgeblichen Außenlärmpegel werden nach DIN 4109 Lärmpegelbereichen mit einer Bereichsbreite von 5 dB zugeordnet. In Abhängigkeit von diesen Lärmpegelbereichen er-geben sich dann im späteren bauaufsichtlichen Verfahren die individuellen Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile.
Erläuterungen zu schalltechnischen Anforderungen an Außenbauteile
In der Tabelle 8 der DIN 4109 ist eine Staffelung der schalltechnischen Anforderung an die Dämmung der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit vom Außenpegel bzw. dem Lärmpegelbereich wiedergegeben.
Hinweis: Diese Zuordnung gilt für ein Verhältnis von Gesamtfläche des Außenbauteiles (Fassade) zur Grundfläche des Aufenthaltsraumes von 0,8. Bei anderen baulichen Gegebenheiten er-geben sich etwas abweichende Verhältnisse.
Diese Tabellen 8 und 9 der DIN 4109 sind in Anlage 6 dargestellt. In der Spalte 4 der Tabelle 8 sind als Raumarten "Aufenthaltsräume in Wohnungen" angegeben.
Im der Ergebnistabelle der Anlage 3 und im Lageplan der Anlage 4 sind die nach DIN 4109 ermittelten maßgeblichen Außenlärmpegel und die zugehörigen Lärmpegelbereiche auf-geführt.
Anforderungen an das Bauvorhaben
Entsprechend den berechneten maßgeblichen Außenlärmpegeln und den hieraus resultierenden Lärmpegelbereichen ergeben sich Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile der Gebäude entsprechend den Lärmpegelbereichen I bis IV.
Aufgrund der Immissionen an den geplanten Fassaden des Bauvorhabens liegen An-forderungen von maximal Lärmpegelbereich IV vor.
Dabei ist zu beachten, dass die Anforderung bis einschließlich des Lärmpegelbereiches III für Wohnnutzung keine "echten" Anforderungen an die Fassadendämmung darstellen, da diese Anforderung bereits von den heute aus Wärmeschutzgründen erforderlichen Isolier-glasfenstern bei ansonsten üblicher Massivbauweise normalerweise bei entsprechendem Flächenverhältnis von Außenwand zu Fenster erfüllt wird.
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Anforderungen an Wände / Fenster
In den Spalten 3 bis 5 der o.g. Tabelle 8 der DIN 4109 (Anlage 6) wird die resultierende Schalldämmung des Gesamtaußenbauteiles (Wand einschließlich Fenster etc.) eingeführt. Abhängig von den Flächenverhältnissen Wand / Fenster und der tatsächlichen Schall-dämmung der Außenwand sowie der Größe und der Nutzung des Raumes kann dann im späteren bauaufsichtlichen Verfahren das erforderliche Schalldämmmaß des Fensters be-rechnet werden. Durch dieses Verfahren kann eine Überdimensionierung der Fenster etc. vermieden werden, indem den individuellen Gegebenheiten der Gebäudekonstruktion Rechnung getragen wird.
Geht man von üblichen Flächenverhältnissen von maximal 40 % Fenster zu 60 % Wand-fläche aus, so können die Schallschutzklassen der Fenster abgeschätzt werden. Hiernach ergeben sich für Wohnräume die in der nachfolgenden Tabelle 7.1 aufgeführten Schalldämmwerte jeweils für die Wand und für das Fenster:
Tabelle 7.1: Abgeschätzte Schalldämmwerte der Außenbauteile nach DIN 4109 mit max. 40 % Fensterfläche (gültig für Verhältnis 0,8 – siehe oben) für Wohnräume
der FensterIII 35 dB 40 dB 30 dB 2IV 40 dB 45 dB 35 dB 3V 45 dB 50 dB 40 dB 4
7.4 Weitere passive Schallschutzmaßnahmen
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit schalldämmenden Fenstern ist die Lüftung. Bei Fenstern älterer Bauart erfolgt die Lüftung in der Regel kontinuierlich über die Fugen. Da bei modernen, den heutigen Wärmeschutzanforderungen genügenden Fenstern die Fugen durch Mehrfachdichtungen wesentlich besser abgedichtet sind, ist die sogenannte Fugenlüftung nicht mehr wirksam.
Bei schalldämmenden Fenstern tritt dieses Problem verstärkt auf, da an ihre Dichtigkeit er-höhte Anforderungen gestellt werden. Deshalb sollte in Schlafräumen, insbesondere auf-grund der auftretenden Spitzenpegel bei Vorbeifahrten von Lkw,zumindest für Fassaden mit Überschreitungen des Orientierungswertes nachts eine schalldämmende Lüftung vor-gesehen werden, um auch bei geschlossenen Fenstern einen Luftaustausch zu ermög-lichen. Bei der Auswahl der schalldämmenden Lüfter ist darauf zu achten, dass die Schall-dämmung der Fenster durch die Lüftung nicht verschlechtert wird. Zweckmäßigerweise werden deshalb integrierte Lösungen, bestehend aus einem Fenster und einem dazu-gehörenden schalldämmenden Lüfter gleicher Schallschutzklasse vorgesehen Aus-wirkungen der Planung.
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8 Schalltechnische Betrachtungen zur vorhandenen Musikschule
Innerhalb eines Gebäudeteils des Grundstückes Bahnhofstraße 112 im nördlichen Bereich des Plangebietes befindet sich eine Musikschule. Innerhalb der Räumlichkeiten sind ver-schiedene Probenräume vorhanden. Vorgelagert am nördlichen Rand des Plangebietes be-finden sich zugehörige Stellplätze.
Innerhalb der Musikschule finden Kurse / Übungen in der Zeit zwischen 14.00 und 22.00 Uhr statt. Zur Feststellung einer möglichen Schallübertragung wurden am 23.01.2013 in Ab-stimmung mit dem Betreiber Messungen außerhalb des Gebäudes unmittelbar angrenzend an der Fassade im Dachbereich durchgeführt. Während dieser Messungen fand neben den regulären Übungen auch eine Nutzung durch Schlagzeug / Band innerhalb eines der Probenräume statt.
Die baulichen Gegebenheiten der Musikschule sind bereits hinsichtlich der Schalldämmung sowie der Raumbedämpfung innen sehr gut schalltechnisch optimiert. Bei den Räumen handelt es sich um Raum-in-Raum-Bauweisen, d.h. die Decken der Räume stellen nicht das nach außen abschließende Bauteil dar, sondern sind innerhalb des Gebäudes separat ein-gezogen. Bei den Messungen waren Immissionen aus der Musikschule nur sehr schwach im Umfeld zuzuordnen. Der Messpunkt wurde daher genau auf Höhe der Dachkante gewählt. In der nachfolgenden Grafik ist ein Auszug aus dem Pegelschrieb bei Messungen unmittelbar 10 cm vor der Dachkante dargestellt. In diesem Bereich ist die Schallübertragung von den Musikübungsräumen nach außen aufgrund des Anschlusses Fassade / Dach am größten. In diesem unmittelbaren Nahbereich ergab sich für den o.g. Zeitverlauf mit Band-Nutzung ein Mittelungspegel von LAeq = 48,7 dB(A) und ein Taktmaximalpegel von LAFTeq = 53,1 dB(A). Dieser Schallpegel würde an dieser Stelle auftreten, wenn über den gesamten Tageszeit-raum von 06.00 bis 22.00 Uhr eine entsprechende Nutzung stattfinden würde. Ein größerer Abstand sowie eine tatsächlich vorliegende deutliche geringere Nutzungszeit führen dann auch zu deutlich geringeren Schallpegeln.
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Die Betrachtung zeigt, dass auch im unmittelbaren Nahbereich zur Musikschule eine Ein-haltung der Anforderungen der TA Lärm am Tag durch die Nutzung der Musikschule vorliegt. Auch eine Einbeziehung von Pkw-Fahrten auf dem heute vorhandenen Parkplatz würde zu einer Einhaltung des Immissionsrichtwertes von 55 dB(A) für allgemeine Wohngebiete führen.
Aus Sicht der Schallimmissionen der Musikschule ist daher eine Umsetzung der Planung wie vorgesehen möglich. Bei der konkreten Bauausführung ist zur Minderung der Schallüber-tragung bei unmittelbaren Anbau an die Gebäude der Musikschule allerdings eine Ent-kopplung durch Trennfuge erforderlich. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf berück-sichtigt allerdings eine Bebauung nur an das vorhandene Wohngebäude, das an die Musik-schule angrenzt. An den Anbau der Musikschule selber ist kein direkter Anbau neuer Ge-bäude planungsrechtlich gemäß vorliegendem Bebauungsplanentwurf zulässig. Ent-sprechende Betrachtungen sind allerdings dann bei der konkreten Bauplanung durchzu-führen.
Abbildung 1: Darstellung eines Ausschnittes aus dem Betrieb während der Messungen im Bereich der Musikschule