Infrastruktur - Straße Abteilung II/ST2 - Technik und Verkehrssicherheit A-1011 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 1 71100 - 5951 ZULASSUNG GZ: BMVIT-327.120/0041-II/ST2/2006 Zulassungsgegenstand: System SAS 670 Bodenvernagelung S 670/800 mit Gewinderippung Ø 18, 22, 25, 28, 30, 35, 43, 57,5 und 63,5 mm für den Kurzzeiteinsatz, den semipermanenten Einsatz und als Dauernagel nach Entwurf ÖNORM EN 14490:2002 Zulassungswerber: Stahlwerk Annahütte Max Aicher GmbH & Co. KG D-83404 Ainring-Hammerau Deutschland Hersteller: Stahlwerk Annahütte Max Aicher GmbH & Co. KG D-83404 Ainring-Hammerau Deutschland Geltungsdauer: ab sofort, bis auf Widerruf längstens jedoch bis 9. November 2011 Fremdüberwachung: TVFA TU WIEN (Technische Versuchs- und Forschungsanstalt der Technischen Universität Wien) Hinweis: Der Zulassungswerber verpflichtet sich, die zulassungserteilende Stelle, das ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Abteilung II/ST2, von wesentlichen Änderungen, insbesondere vom Auslaufen von Überwachungsverträgen oder von konstruktiven Änderungen des Zulassungsgegenstandes, unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wien, 9. November 2006 Für den Bundesminister: i.V. Dr. Hubert TIEFENBACHER
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Infrastruktur - Straße Abteilung II/ST2 - Technik und Verkehrssicherheit A-1011 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 1 71100 - 5951
ZULASSUNG GZ: BMVIT-327.120/0041-II/ST2/2006
Zulassungsgegenstand: System SAS 670 Bodenvernagelung S 670/800 mit Gewinderippung
Ø 18, 22, 25, 28, 30, 35, 43, 57,5 und 63,5 mm für den Kurzzeiteinsatz, den semipermanenten Einsatz und als Dauernagel nach Entwurf ÖNORM EN 14490:2002
Zulassungswerber: Stahlwerk Annahütte
Max Aicher GmbH & Co. KG D-83404 Ainring-Hammerau Deutschland
Hersteller: Stahlwerk Annahütte
Max Aicher GmbH & Co. KG D-83404 Ainring-Hammerau Deutschland
Geltungsdauer: ab sofort, bis auf Widerruf längstens jedoch bis 9. November 2011 Fremdüberwachung: TVFA TU WIEN (Technische Versuchs- und
Forschungsanstalt der Technischen Universität Wien) Hinweis: Der Zulassungswerber verpflichtet sich, die zulassungserteilende Stelle, das ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Abteilung II/ST2, von wesentlichen Änderungen, insbesondere vom Auslaufen von Überwachungsverträgen oder von konstruktiven Änderungen des Zulassungsgegenstandes, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Wien, 9. November 2006
Für den Bundesminister:
i.V. Dr. Hubert TIEFENBACHER
BMVIT-327.120/0041-II/ST2/2006 1
Typenblatt zur ZULASSUNG Zulassungsgegenstand: System SAS 670
Bodenvernagelung S 670/800 mit Gewinderippung Ø 18, 22, 25, 28, 30, 35, 43, 57,5 und 63,5 mm für den Kurzzeiteinsatz, den semipermanenten Einsatz und als Dauernagel
Zulassungsinhaber: STAHLWERK ANNAHÜTTE
Max Aicher GmbH & Co. KG 83404 Ainring-Hammerau/Germany
Hersteller des STAHLWERK ANNAHÜTTE Bodennagelsystems: Max Aicher GmbH & Co. KG 83404 Ainring-Hammerau/Germany Fremdüberwachung: TVFA TU WIEN Geltungsbereich: Republik Österreich
Bundesstraßen Bezugsnorm: Entwurf ÖNORM EN 14490: 2002 Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten - Bodenvernagelung DasTypenblatt umfasst 11 Seiten und 12 Anlagen.
BMVIT-327.120/0041-II/ST2/2006 2
I Allgemeine Bestimmungen 1 Mit dieser Zulassung durch das BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie) ist der Nachweis über die Brauchbarkeit des Zulassungsgegenstandes er-bracht.
2 Der Zulassungsinhaber ist für die Konformität des Bauproduktes mit der Zulassung ver-antwortlich und gewährleistet alle für das Bauprodukt zugesicherten Eigenschaften.
3 Die Zulassung bezieht sich ausschließlich auf das Bauprodukt des genannten Herstellers. 4 Das BMVIT ist berechtigt, auf Kosten des Zulassungsinhabers überprüfen zu lassen, ob
die Bestimmungen dieser Zulassung eingehalten werden. 5 Die Zulassung wird widerruflich erteilt. Dies gilt besonders bei neuen technischen Er-
kenntnissen und Normen. 6 Die Zulassung darf nur vollständig wiedergegeben werden. Texte und Zeichnungen von
Werbeschriften dürfen nicht in Widerspruch zu der Zulassung stehen.
II Besondere Bestimmungen
Inhalt 1 Allgemeines 2 Bezugsnormen 3 Beschreibung des Bodennagelsystems 4 Anwendungsbereich 5 Baustoffe und Bauprodukte
5.1 Bodennagel 5.1.1 Eigenschaften und Einstufung des Stahltraggliedes 5.1.2 Anforderungen an die Tragfähigkeit des Bodennagelsystems
5.2 Nagelkopf 5.2.1 Nagelkopfausbildung 5.2.2 Lastübertragung auf die Außenhaut
5.3 Muffenverbindung 5.4 Verpressmörtel
6 Haltbarkeit der Bodennagelkonstruktion 6.1 Korrosionsschutz 6.2 Korrosionsbelastung 6.3 Ausführungsformen des Bodennagels
6.3.1 Bodennägel für den Kurzzeiteinsatz und den semipermanenten Einsatz unter Berücksichtigung einer Abrostrate (Standard-Korrosionsschutz)
6.3.2 Dauernägel 6.3.2.1 Korrosionsschutz durch Zementmörtelüberdeckung (Standard-
Korrosionsschutz) 6.3.2.2 Korrosionsschutz durch Verrohrung (Dauerkorrosionsschutz
1 Allgemeines Der Entwurf, die Ausführung, die Prüfung und Überwachung von Bodenvernagelungen darf nur von Unternehmen mit entsprechenden Fachkenntnissen, Erfahrungen und einschlägig ausgebildetem Fachpersonal vorgenommen werden. Die Verantwortlichkeiten für den Entwurf, die Ausführung, die Prüfung und Überwachung sind für die Durchführung eines Bauprojektes vertraglich festzulegen. Der Hersteller der Bestandteile der Bodennägel und des Korrosionsschutzsystems hat für die-se die Konformität mit der Zulassung zu gewährleisten.
2 Bezugsnormen
EN 14490: 2002 Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten – Boden-
vernagelung EN 1990: 2003 Eurocode – Grundlagen der Tragwerksplanung EN 1997-1: 2004 Eurocode 7 – Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geo-
technik – Teil 1: Allgemeine Regeln EN 1992-1-1: 2004 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton und
Spannbetontragwerken – Teil 1-1: Grundlagen und Anwen-dungsregeln für den Hochbau
EN ISO 15630-1: 2002 Stähle für die Bewehrung und das Vorspannen von Beton – Prüfverfahren – Teil 1: Bewehrungsstäbe, -walzdraht und –draht
ETAG 013: 2002 Richtlinie für die europäische technische Zulassung von Spann-systemen für das Vorspannen von Tragwerken
EN 206-1: 2001 Beton – Teil 1: Festlegung, Eigenschaften und Konformität EN 445: 1996 Einpressmörtel für Spannglieder – Prüfverfahren EN 446: 1996 Einpressmörtel für Spannglieder – Einpressverfahren EN 447: 1996 Einpressmörtel für Spannglieder – Anforderungen für übli-
che Einpressmörtel EN ISO 1461: 2000 Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zingüberzüge
(Stückverzinken) – Anforderung und Prüfung (ISO 1461: 1999) EN 1537: 2000 Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezi-
wahrscheinlichkeit in Böden, Teil 1: Allgemeines EN 12501-2: 2003 Korrosionsschutz metallischer Werkstoffe – Korrosions-
wahrscheinlichkeit in Böden, Teil 2: Niedrig und unlegierte Ei-senwerkstoffe
EN ISO 9001: 2000 Qualitätsmanagement - Systeme - Forderungen
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3 Beschreibung des Bodennagelsystems Das Bodennageltragglied ist ein durchgehend schraubbarer
Stabstahl S 670/800 mit Gewinderippung System SAS 670 Ø 18, 22, 25, 28, 30, 35, 43, 57,5 und 63,5 mm
für den speziellen Anwendungsbereich Geotechnik. Der Stahl weist gegenüber einem nor-mierten Betonstahl höhere Festigkeitswerte auf, ist aber auf Grund seiner Eigenschaften in die Gruppe der Betonstähle einzuordnen. Der Bodennagel wird in ein vorgebohrtes Bohrloch zentriert eingebracht und anschließend mit Zementmörtel verpresst. Der Nagelkopf wird je nach Anforderung durch eine gerade, quadratische Ankerplatte mit Sechskantmutter bzw. mit Kugelbundmutter oder durch eine ballige Ankerplatte mit Kugel-bundmutter aufgebaut. Eine Kopplung ist mittels verdrehgesicherter Gewindemuffe vorgese-hen. Ausführungsformen und Haltbarkeit von Bodennagelsystemen (Anlage 1 – 3):
- Bodennägel für den Kurzzeiteinsatz mit einer Nutzungsdauer bis zu 2 Jahren - Bodennägel für den semipermanenten Einsatz mit Berücksichtigung eines Abrost-
zuschlages für eine Nutzungsdauer von mehr als 2 Jahren und bis zu 50 Jahren - Dauernägel für eine Nutzungsdauer von mehr als 2 Jahren und bis zu 100 Jahren
Die Bodennagelsysteme für den Kurzzeiteinsatz und den semipermanenten Einsatz werden für erhöhte Anforderungen an die Nutzungsdauer auch in feuerverzinkter Ausführung herge-stellt. Freiliegende Zubehörteile sind ebenfalls verzinkt. Detailangaben über das Bodennagelsystem enthalten die folgenden Anlagen: Anlage 1: Systemzeichnung Bodennägel für den Kurzzeiteinsatz, den semiperma-
nenten Einsatz und als Dauernagel mit Korrosionsschutz durch Zement-mörtelüberdeckung (Standard-Korrosionsschutz), Nagelkopfvarianten und Muffenverbindungen
Anlage 2: Systemzeichnung Dauernägel (Dauerkorrosionsschutz nach EN 1537), Nagelkopfvarianten, Muffenverbindungen und Detailangaben zum Kor-rosionsschutz
Anlage 3: Achs- und Randabstände des Bodennagelsystems, Korrosionsschutz des Nagelkopfes
Anlage 4 und 5: Daten des Stabstahls mit Gewinderippen S 670/800 Ø 18 bis 63,5 mm, rechtsgängig
Anlage 6: Tragkraftverlust des Bodennagels durch Abrosten Anlage 7 bis 10: Zubehörteile und Komponenten des Korrosionsschutzsystems mit Ab-
messungen und Werkstoffangabe Anlage 11 und 12: Herstellen von Bodennägeln
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4 Anwendungsbereich Die Bodenvernagelung ist ein Konstruktionsverfahren zur Erhöhung/Aufrechterhaltung der Bodenstabilität durch Einbau von Bewehrungselementen (Bodennägel) nach den Grundsätzen über die Ausführung von geotechnischen Arbeiten. Die Beanspruchung des Bodennagels er-folgt dabei überwiegend auf Zug.
Die Grundsätze für die Bauausführung sind in EN 14490 festgelegt und umfassen Informatio-nen über die Ausführung von Bodenvernagelungen, Baugrunduntersuchungen, Baustoffe und Bauprodukte, Entwurfskriterien, Ausführungsaspekte und die Prüfung und Überwachung von Bodennägeln. Ebenso werden die Anforderungen hinsichtlich Oberflächenvorbereitung, Ent-wässerung und Frontausbildung behandelt. Im Anhang A der Norm werden Richtlinien für die Konstruktion, im Anhang B für die Prüfung von Bodennagelsystemen angegeben.
Die Grundlagen der Tragwerksplanung nach EN 1990 sind zu beachten. Weitere geotechni-sche Bemessungsregeln sind in ENV 1997-1 enthalten.
5 Baustoffe und Bauprodukte
5.1 Bodennagel
5.1.1 Eigenschaften und Einstufung des Stahltraggliedes
Als Tragglied wird ein mikrolegierter, warmgewalzter und walzhitzevergüteter Stabstahl S 670/800 Ø 18 bis 63,5 mm mit rechtsgängigen Gewinderippen verwendet.
Der Stabstahl wurde für den speziellen Anwendungsbereich Geotechnik entwickelt. Eine Schweißbarkeit und eine Biegbarkeit ist nicht vorgesehen. Die charakteristischen Festigkeits-werte liegen über den Werten eines normierten Betonstahles. Die wesentlichen Kenngrößen sind:
Die Kenngrößen des Stabstahles sind nach den Anforderungen an Betonstähle gemäß EN 1992-1-1, Anhang C, in den Anlagen 4 und 5 zusammengestellt. Die Prüfungen wurden dabei nach EN ISO 15630-1 durchgeführt.
Der Stabstahl ist auf Grund seiner Affinität zu Betonstahl in die Gruppe der Betonstähle ein-zureihen.
Für erhöhte Anforderungen an die Nutzungsdauer des Bodennagelsystems wird eine Oberflä-chenbeschichtung des Stabstahles durch Feuerverzinken nach den Anforderungen von EN ISO 1461 durchgeführt. Die mittlere Dicke der Zinkschicht beträgt dabei mindestens 150 µm. Freiliegende Bestandteile des Bodennagelsystems sind dabei ebenfalls verzinkt.
5.1.2 Anforderungen an die Tragfähigkeit des Bodennagelsystems
Die Zugtragfähigkeit des Bodennagels, bestehend aus den Systemkomponenten Nagel, Na-gelkopf und Muffe, weist in Bezug auf die charakteristische Bruchkraft des Zuggliedes einen Wirkungsgrad von 100% auf. Für den Nachweis der Tragfähigkeit des Bodennagelsystems sind die Werte nach Anlage 5 zugrunde zu legen. Die maximal zulässige Gebrauchsspannung wird mit 0,6 Rm = 480 N/mm² begrenzt.
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Wird eine Abrostrate für Korrosion vorgesehen, dann ist der Querschnittsverlust beim Nach-weis der Tragfähigkeit zu berücksichtigen. Anlage 6 enthält diesbezügliche Werte. Unter Punkt 6.1 wird der Korrosionsschutz behandelt.
Die nach den Bedingungen der ETAG 013 nachgewiesene Dauerschwingfestigkeit des Bo-dennagels beträgt bei allen Stabdimensionen 80 N/mm². 5.2 Nagelkopf 5.2.1 Nagelkopfausbildung
Die Kopfausbildung wird wahlweise durch eine quadratische Ankerplatte mit Sechskantmut-ter bzw. mit Kugelbundmutter oder durch eine ballige Ankerplatte mit Kugelbundmutter auf-gebaut.
Für den semipermanenten Einsatz unter Berücksichtigung einer Abrostrate bzw. beim Dauer-nagel mit Korrosionsschutz durch Zementmörtelüberdeckung (Standard-Korrosionsschutz) ist der Nagelbereich unterhalb der Mutter mit einem Schrumpfschlauch abzudecken, der 200 mm in das Bohrloch hineinreicht. Der Schrumpfschlauch wird werksseitig aufgebracht und hat den Korrosionsschutz im Übergangsbereich Bodenkörper – Außenhaut zu gewährleisten. Der Nagelkopf ist mit konstruktivem Beton oder Spritzbeton von mindestens 50 mm Dicke zu ummanteln. Das gleiche gilt für den Dauernagel mit Dauerkorrosionsschutz durch Verroh-rung.
Angaben zu den wesentlichen Systemgrößen der Zubehörteile, der Komponenten des Korro-sionsschutzsystems und der Werkstoffe enthalten die Anlage 7 bis 10.
Für den Korrosionsschutz des Nagelkopfes sind in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer die in Anlage 3 angeführten Maßnahmen vorzusehen. 5.2.2 Lastübertragung auf die Außenhaut
Die Außenhaut ist nach EN 1992-1-1 zu bemessen und ein Nachweis hinsichtlich einer erfor-derlichen Zusatzbewehrung und gegen Durchstanzen im Bereich des Nagelkopfes zu führen. Die Verankerung des Bodennagels in der Außenhaut erfolgt durch handfestes Anziehen der Mutter.
Die Anforderungen für die Lastübertragung auf das Tragwerk werden nach ETAG 013 abge-leitet. Mit den folgenden Größen wird in Bezug auf die charakteristische Bruchkraft des Zug-gliedes ein Wirkungsgrad von 110% eingehalten:
- Betondruckfestigkeit ≥ 25 N/mm² - Betongüte ≥ C 20/25 gemäß EN 206-1 - Achs- und Randabstände der Bodenvernagelung ohne Zusatzbewehrung (Spalt-
zugbewehrung) nach Anlage 3 -
5.3 Muffenverbindung
Das Stahltragglied kann über eine Muffe gekoppelt werden. Die Muffe ist durch einen Schrumpfschlauch gegen Herausdrehen zu sichern. Angaben zu den wesentlichen Systemgrö-ßen der Muffe samt Werkstoff enthält Anlage 9
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5.4 Verpressmörtel
Alle eingebauten Bodennägel weisen herstellungsbedingt eine äußere Zementmörtelüberde-ckung zur Bohrlochwand auf. Angaben über die erforderliche Mindestbetondeckung unter Berücksichtigung der Aggressivitätsklassen nach EN 206-1 enthält EN 1992-1-1.
Eine Zentrierung des Nagels erfolgt durch Abstandhalter. Für den Aufbau des äußeren Ver-presskörpers wird ein Zementmörtel nach den Anforderungen der Normen EN 445, EN 446 und EN 447 verwendet. Der Wasserzementwert ist dabei den Baugrundbedingungen anzupas-sen.
Der Korrosionsschutz des Dauernagels wird durch ein Ripprohr mit einer Wanddicke ≥ 0,1 mm und einer inneren Zementmörtelschicht zwischen Ripprohr und Stab von mindes-tens 5 mm aufgebaut und entspricht jenem der Verankerungslänge eines Dauerankers nach EN 1537. Die innere Zementmörtelschicht muss den Normen EN 445, EN 446 und EN 447 entsprechen. Der Stab wird durch eine Schnur oder Abstandhalter zentriert. Die Aufbringung des Korrosionsschutzes und der inneren Verpressung erfolgt werksseitig. 6 Haltbarkeit der Bodennagelkonstruktion
6.1 Korrosionsschutz
Für den Kurzzeiteinsatz bis zu 2 Jahren bedarf es keiner Schutzmaßnahmen.
Das vorliegende Bodennagelsystem bedient sich der folgenden Methoden für das Erreichen der gewünschten Nutzungsdauer:
- Systembedingte Einkapselung durch Ausbildung eines Verpresskörpers (Standard-Korrosionsschutz). Einsatz auch als Dauernagel bei vorgegebener Mindestbeton-deckung und Korrosionsbelastung
- Abrostrate für Korrosion bei begrenzter Nutzungsdauer für den semipermanenten Einsatz
- Oberflächenbeschichtung durch Feuerverzinken - Verrohrung (Dauerkorrosionsschutz nach EN 1537) für den Einsatz als Dauernagel
Weitere Anforderungen bezüglich der Tragfähigkeit und des Korrosionsschutzes sind aus einer kritischen Bewertung des Bauwerkes und aus den Umgebungsbedingungen abzuleiten. Insbesonders ist sicherzustellen, dass auch bei einem frühzeitigen Versagen einzelner Elemen-te die Tragfähigkeit des Bodennagelbauwerkes gewährleistet bleibt.
Der Korrosionsschutz durch Abrosten ist nur bei einer statistisch abgesicherten Anzahl von Bodennägeln anwendbar.
Wird eine Abrostrate für Korrosion berücksichtigt, dann ist von einer Zementmörtelüberde-ckung von mindestens 15 mm auszugehen. Der Einfluss einer Verlangsamung der Korrosionsgeschwindigkeit des Stahles durch die Verpressmörtelüberdeckung kann alternativ berücksichtigt werden, wenn die genannte Zementmörtelüberdeckung sicher gestellt werden kann.
Bei nicht verpressten Anwendungen oder einer Zementmörtelüberdeckung < 15 mm sind Ab-rostraten des blanken oder verzinkten Stahles anzusetzen.
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6.2 Korrosionsbelastung
Zur Beurteilung der Korrosionsbelastung metallischer Werkstoffe in Böden ist nach EN 12501-1 und EN 12501-2 vorzugehen. Die Korrosionsbelastung wird eingestuft in:
- niedrig - mittel - hoch
Die wichtigsten physikalischen und chemischen Parameter der Böden und Bettungsmateria-lien werden in EN 12501-2 behandelt. Der Anhang B der Norm enthält detaillierte Angaben zur Datensammlung für eine Bodeneinstufung.
Eine Beurteilung der unterschiedlichen Korrosionsbelastungen wird durch eine informative Aufstellung der wesentlichen Bodenparameter vorgenommen. Diese stellen die Grundlage für die Größenangabe der jeweiligen Abrostrate des Bodennagels durch Korrosion dar. Kriterien zur Beurteilung der Korrosionsbelastung in Böden
Korrosionsbelastung in Böden Bodenparameter niedrig mittel hoch
6.3.1 Bodennägel für den Kurzzeiteinsatz und dem semipermanenten Einsatz unter Be-rücksichtigung einer Abrostrate
Die Anlage 1 enthält eine Schemazeichnung. Der Bodennagel ist im Bohrloch zu zentrieren. Für den Kurzzeiteinsatz sind keine weiteren Maßnahmen hinsichtlich Korrosionsschutz vor-gesehen.
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Beim Bodennagel für den semipermanenten Einsatz ist der Übergangsbereich Bohrloch - Ver-ankerungsmutter mittels Schrumpfschlauch korrosionsschutzmäßig gesichert. Der Nagelkopf ist mit einer mindestens 50 mm dicken Beton- bzw. Spritzbetonschicht zu ummanteln. Die Muffe ist mittels Schrumpfschlauch gegen Verdrehen zu sichern. Die Nutzungsdauer wird durch eine zulässige Größe für die Abrostrate bestimmt. Die Ze-mentmörtelüberdeckung beträgt in der Regel mindestens 15 mm und ist kleiner als jene des Dauernagels nach Punkt 6.3.2.1. Nachfolgend werden Richtwerte für die Abrostrate des Bodennagels in Böden nach Ergebnis-sen von Langzeitauslagerungen abgeleitet. Dabei wird die Abrostrate für eine niedrige, mittle-re und hohe Korrosionsbelastung und eine Nutzungsdauer von 2, 7, 30 und 50 Jahren angege-ben. Die Rundungsgröße beträgt etwa 0,1 mm. Die angeführten Abrostraten für blanken Stahl und verzinkten Stahl sind nur in Sonderfällen vorgesehen, da der Bodennagel systembedingt in ein vorgebohrtes Bohrloch zentriert einge-bracht und mit Zementmörtel verpresst wird. Sie werden außerdem als maßgebende Aus-gangsgröße für das Abrostverhalten des Stahles mit Zementmörtelüberdeckung angeführt. Durch die Berücksichtigung einer Zementmörtelüberdeckung von mindestens 15 mm wird aus dem Karbonatisierungsverlauf in Abhängigkeit von der Bodenkorrosion eine Verlangsa-mung der Korrosionsgeschwindigkeit des Stahles erreicht und die Abrostrate vermindert. Richtwertangabe für die Abrostrate
Abrostrate in mm bei einer Korrosionsbelastung Nutzungsdauer
in Jahren Bodennagel
Typ niedrig mittel hoch
2
A B
A+C B+C
0 0 0 0
0 0 0 0
0,2 0 0 0
7
A B
A+C B+C
0,2 0 0 0
0,2 0 0 0
0,5 0,4 0 0
30
A B
A+C B+C
0,4 0
0,2 0
0,6 0,2 0,4 0
D
50
A B
A+C B+C
0,5 0,2 0,4 0
D D
A blanker Stahl B verzinkter Stahl, Zinkschichtdicke ≥ 150 µm C Zementmörtelüberdeckung ≥ 15 mm D Korrosionsschutz durch Verrohrung nach EN 1537
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Der zulässige Dickenverlust der Oberfläche durch Korrosion (Abrostrate) beträgt:
≤ 1,0 mm bei allen Bodennageltypen Ø 18 bis 63,5 mm
Die Anlage 6 enthält Angaben zu dem Tragkraftverlust des Bodennagels infolge Abrostens. Damit wird auch das Abrosten an der Verbindungsmuffe abgedeckt. Ein gesonderter Nach-weis ist dazu nicht erforderlich. 6.3.2 Dauernägel 6.3.2.1 Korrosionsschutz durch Zementmörtelüberdeckung (Standard-Korrosionsschutz)
Der Korrosionsschutz des Dauernagels wird durch Einkapselung mit einem Verpresskörper ausreichender Zementmörtelüberdeckung erreicht. In Abhängigkeit von den Bodenklassen wird auf der Grundlage einschlägiger europäischer geotechnischer Normen eine erforderliche Zementmörtelüberdeckung festgelegt. Die Rissbreiten unter Zugbeanspruchung sind dabei mit ≤ 0,2 mm begrenzt. Richtwertangabe für die erforderliche Mindestüberdeckung
Zementmörtelüberdeckung in mm Korrosionsbelastung in Böden Zug
niedrig 35
mittel 40
hoch Verrohrung nach EN 1537
Der Nagelbereich der Verankerung ist mit einem Schrumpfschlauch zu schützen, der 200 mm in das Bohrloch hineinreicht. Der Nagelkopf ist mit einer 50 mm dicken Betonschicht abzu-decken. 6.3.2.2 Korrosionsschutz durch Verrohrung (Dauerkorrosionsschutz nach EN 1537) Die Anlage 2 enthält eine Schemazeichnung der Dauernägel mit Detailangaben zum Korrosi-onsschutz. Die wesentlichen Korrosionsschutzkomponenten sind: Nagelschaft: Ripprohr ≥1,0 mm mit einer inneren Zementmörtelschicht > 5 mm ge-
gen das Stahltragglied. Äußere Zementmörtelüberdeckung > 10 mm gegen die Bohrlochwand.
Das erdseitige Nagelende ist durch eine Kunststoffkappe abgeschlossen. Bei aggressiven Böden gilt EN 206-1.
Muffenverbindung: Abdichtung mittels Schrumpfschlauch. Der Schrumpfschlauch weist innenseitig eine Kleberbeschichtung auf. Nagelkopf: Der Nagelbereich unterhalb der Verankerungsmutter ist mit einem
Schrumpfschlauch abzudecken, der 200 mm in das Bohrloch hinein-reicht.
Der Nagelkopf ist mit einer mindestens 50 mm dicken Beton- bzw. Spritzbetonschicht zu überdecken.
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7 Einbau Eine Anleitung für den Einbau des Bodennagels sowie für die werkseitige Herstellung des Korrosionsschutzes des Bodennagels ist in den Anlagen 11 und 12 wiedergegeben. Der Einbau des Bodennagels darf nur unter Einhaltung der angeführten Verfahrens- und Ein-bauanweisung des Zulassungsinhabers mit geschultem Personal erfolgen. 8 Prüfungen
8.1 Werkstoffprüfungen Der Hersteller der Bestandteile der Bodennägel hat eine nach EN ISO 9001 geregelte werks-eigene Produktionskontrolle und eine Eigenüberwachung durchzuführen. Diese bezieht sich auf:
- Herstellung der Bodennagelkomponenten - Herstellung des Korrosionsschutzsystems
Die Fremdüberwachung ist durch eine akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle auf der Grundlage eines Überwachungsvertrages durchzuführen, in dem auch der Umfang der Eigen-überwachung festgelegt ist. Der Fremdüberwachungsvertrag ist zwischen dem Zulassungsin-haber und der fremdüberwachenden Stelle abzuschließen. Die Fremdüberwachung ist mindes-tens einmal jährlich durchzuführen. Über die Ergebnisse ist ein Bericht auszufertigen.
8.2 Bodennagellastprüfungen Auf der Baustelle sind Bodennagellastprüfungen nach den Anforderungen von EN 14490 durchzuführen und zu dokumentieren.
Achs- und Randabstände Mechanische Verankerung ohne Zusatzbewehrung (Spaltzugbewehrung) Betonfestigkeit > 25 N/mm² Mindestbetongüte > C 20/25
Zugglied Ø
[mm]
Achsabstand A
[mm]
Randabstand R
[mm]
18 22 25
160 200 230
70 + c 90 + c 105 + c
28 30 35
250 270 310
115 + c 125 + c 145 + c
43 57,5 63,5
380 510 560
180 + c 245 + c 270 + c
c...Betondeckung der konstruktiven Bewehrung in Abhängigkeit der nationalen Anforderungen und gegebenenfalls von Expositionsklassen nach EN 206-1
Gewinderippen (rechtsgängig) Nenndurch-messer
Nenn-masse
1)
Nenn-querschnitt
Kerndurchmesser Höhe Breite Abstand Neigung Radius