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Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V.
gemeinnütziger Tierschutzverein
Geschäftsstelle: Auf der Geest 4, 21435 Stelle, Telefon und Fax:
(04174) 5181 E-Mail: [email protected]
Internet: www.tierschutz-landwirtschaft.de –
www.eier-deklaration.de
Rundbrief 2011
So sollte es immer sein: Glückliche Hühner in Freilandhaltung ©
Eckard Wendt / AGfaN e.V.
Hamburg im Dezember 2011
Liebe Mitglieder der AGfaN e.V., liebe Tierfreundinnen und
Tierfreunde, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der AGfaN!
Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir
Tierschützerinnen und Tierschützer hatten in der Vergangenheit
unermüdlich gekämpft und schauten fast immer frustriert zurück.
Doch 2011 regte sich die Politik: Im Februar stellte Minister
Lindemann seinen „Tierschutzplan“ vor. Aufge-schreckt durch den
großen Dioxinskandal folgte kurz darauf Ministerin Aigner mit ihrer
„Charta für Landwirtschaft und Verbraucher“. In beide Prozesse
wurden neben den Wirtschaftsbeteiligten auch Tierschutzver-bände
einbezogen. Trotz unserer frühzeitigen Bewerbungen wurden wir nicht
berücksichtigt. Ich vermute, dass wir in der Vergangenheit als
nicht kompromissbereit genug in Erscheinung getreten sind. In
diesem Heft finden Sie wieder eine Reihe interessanter Beiträge.
Ich wünsche Ihnen ein gutes neues Jahr und den Nutztieren eine
bessere Zukunft. Eckard WendtEckard WendtEckard WendtEckard Wendt,
Vorsitzender
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Antibiotika-Skandal bei Masthühnchen - alarmierende Studie
Resistente Keime im Umkreis von einem Kilometer
Viel Aufsehen verursachte die vom nordrhein-westfälischen
Verbraucher-schutzminister, Johannes Remmel (Die Grünen), in
Auftrag gegebene Stu-die, die Mitte November 2011 vom
nordrhein-westfälischen Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV) zum Antibiotika-Einsatz in der Hühnermast
veröffentlicht wurde. Fast jedes Masthuhn (96,4 %) wird während der
kurzen und tierquälerischen Mast mit Antibiotika behandelt.
Ausgewertet wurden die Daten von 836 Mastdurchgängen aus 182
Betrie-ben in NRW. Hier die wichtigsten Ergebnisse der Studie: Von
den 182 Betrieben gab es überhaupt nur 9,9 % (18 Betriebe), die
durchgängig auf eine antibiotische Behandlung verzichteten; es
handelte sich hier um kleine Betriebe, auf die lediglich 3,6 % der
Tiere entfallen, darunter 5 Biobetriebe. In den anderen, größeren
und großen Betrieben wurden pro behandeltem Mastdurchgang (35 Tage)
durchschnittlich 3 verschiedene antibiotische Wirkstoffe
verab-reicht – teils bis zu 8 Wirkstoffe. Im Durchschnitt wurden
den Masthühn-chen während der 35tägigen Mast- (bzw. Lebens-)dauer
an 7,3 Tagen Antibiotika verabreicht. In den gravierendsten Fällen
wurden die Tiere bis zu 26 Tage mit verschiedenen Antibiotika
behandelt. Die Situation, wonach 96 % der Masthühner mit
Antibiotika behandelt werden, ist gefährlich und deshalb nicht
akzeptabel. Bei der Behandlungsdauer ist außerdem auffallend, dass
bei über 53% aller Behandlungen die Präparate kürzer als in den
Zulassungsbedingungen vorgeschrieben verabreicht wurden, wobei das
jeweilige Präparat vielfach lediglich über 1 bis 2 Tage eingesetzt
wurde. Da die Keime dadurch nicht restlos abgetötet werden, ist
dieses Vorgehen für die Entwicklung von Resistenzen besonders
gefährlich. Auf dieser Grundlage wird derzeit geprüft, ob ein
Verstoß gegen § 56a Arzneimittelgesetz vorliegt. Der
nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel
bilanzierte: Die Studie lege den Schluss nahe, dass Mäster die
Antibiotika trotz Verbots zur Wachstumsförderung einsetzen. So wird
bewirkt, dass die Tiere schneller an Gewicht zulegen und damit
früher schlachtreif sind. Außerdem sei offenbar die intensive
Tierhaltung derart anfällig für Krankheiten, dass sie ohne
Antibiotika nicht mehr auskomme. Wenn die Haltung überhaupt nur
noch mit Antibiotika möglich sei, zeige dies, dass das
Haltungssystem nicht den Vorgaben des Tierschutzgesetzes
entspreche, da womöglich keine angemessene Ernährung, Pflege und
verhaltensgerechte Unterbringung vorliege. So liegt die
Besatzdichte der Masthühnchen derzeit durchschnittlich bei 39 kg
bzw. rund 24 Tieren pro Quadratmeter (!). Durch
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das Gedränge erhöht sich das Krankheitsrisiko, so dass die
Züchter immer häufiger zu Antibiotika greifen. Weil die
Agrarindustrie aber zunehmend mehr Tiere auf engstem Raum hält,
werden dort Mutationen der Erreger und damit
Antibiotika-Resistenzen wahrscheinlicher. Zweck der Studie war es,
belastbare Zahlen zum Antibiotika-Einsatz bei der Geflügelmast zu
bekommen. Seit 2011 werden zwar in einer bun-desweiten Datei
(DIMDI*) die Zahl der verwendeten Medikamente und die zugehörige
Region nach den ersten Ziffern der Postleitzahlen erfasst.
Ausgerechnet die Geflügelbranche ist hiervon jedoch ausgenommen.
Ein Antrag der Grünen im Bundestag, auch die Geflügelwirtschaft in
die Erfassung einzubeziehen, wurde noch im Oktober 2011 mit den
Stimmen von CDU und FDP abgelehnt. Als Ursache dafür wird die
intensive Lobby-arbeit der Geflügelindustrie vermutet. Der Verkauf
der Antibiotika erfolgt über die Tierärzte, die daran gut
verdienen. In Dänemark ist der Medika-mentenverkauf über Tierärzte
bereits verboten, die Niederlande prüfen dies zurzeit. Der Einsatz
von Antibiotika in der intensiven Tierhaltung steht auch deshalb in
der Kritik, weil er die Entwicklung von multiresistenten Keimen
fördert, die für den Menschen hochgefährlich sind. Wissenschaftler
und Tierschützer warnen seit langem, dass der regelmäßige
großflächige Einsatz von Antibiotika die Bildung multiresistenter
Bakterien begünstigt. Werden Menschen von solchen Keimen infiziert,
bleiben die meisten Antibiotika wirkungslos. Diese gefährlichen
Keime sind weltweit stark auf dem Vormarsch. Schon jetzt sterben in
der EU jährlich 25.000 Patienten an Infektionen mit
antibiotikaresistenten Bakterien. Das zeigen die Daten, die das
Europäische Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten
(ECDC**) im November 2011 veröffentlicht hat. Für bestimmte Keime
gibt es bereits jetzt Resistenzen von 15 bis 53 % (z. B. bei
Lungenentzündungen und Harnwegsinfektionen). Die EU gibt sich zwar
alarmiert, der Aktionsplan der EU-Kommission in dieser Sache kommt
jedoch nicht voran. Auch auf EU-Ebene landen immer noch 50 % der
eingesetzten Antibiotika in der Tiermast. Eine Forderung geht
dahin, den Einsatz von für den Menschen besonders wichtigen
Antibiotika in der Tierhaltung zu verbieten. Die EU-Kommission will
ein solches Verbot aber allenfalls „erwägen“. Experten weisen in
Deutschland auf Lücken etwa im Arzneimittelgesetz hin. Diese
Gesetzeslücken ermöglichten es, einen ganzen Tierbestand von
beispielsweise 170.000 Masthühnern mit Antibiotika zu behandeln,
obwohl ________________ * Deutsches Institut für Medizinische
Dokumentation und Information www.dimdi.de/static/de/index.html **
www.ecdc.europa.eu
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nur einige wenige Tiere erkrankt sind. Minister Remmel forderte
Bundes-agrarministerin Ilse Aigner (CSU) auf, den Einsatz von
Antibiotika in der Tiermast „zügig und substantiell“ zu reduzieren.
Falls Frau Aigner nicht zügig handle, werde NRW über den Bundesrat
dafür sorgen, dass die notwendigen Gesetzesreformen in Angriff
genommen werden. Für Nie-dersachsen hat jetzt
Landwirtschaftsminister Lindemann eine Minimierungs-strategie für
den Antibiotika-Einsatz angekündigt. Er spricht aber lediglich von
einer Verringerung des Antibiotika-Einsatzes um „mindestens 30 %“.
In Mecklenburg-Vorpommern (mit 800 Geflügelhaltungen) gehen die
Überle-gungen in die gleiche Richtung. Es bleibt abzuwarten, ob den
Ankündigun-gen auch Taten folgen. Die Vorwürfe gegen die
Geflügelindustrie sind nicht neu. NDR Info hatte bereits vor über
einem Jahr, im Oktober 2010, auf die erheblichen Miss-stände bei
der Verwendung von Antibiotika in der Geflügelbranche hingewiesen.
In dem damaligen Bericht bestätigte das niedersächsische
Landwirtschaftsministerium, dass die Mäster in der konventionellen
Hühn-chenhaltung von Jahr zu Jahr mehr Antibiotika einsetzten,
inzwischen in fast jedem Maststall. Das niedersächsische
Landwirtschaftsministerium erklärte damals dem Radiosender, dass
ohne den Einsatz von Antibiotika die Tiere oftmals nicht bis zum
Ende ihrer Mastzeit überleben würden (!). Gemäß einer Auskunft von
Landwirtschaftsminister Lindemann vom November 2011 beträgt in
Niedersachsen der Anteil der Antibiotika-Einsätze bei Hühnermast 83
%, bei Puten 92 %, bei Rindern 80 % und bei Schweinen 77 %.
Mastkälber erhalten laut Agrarministerium sogar flächendeckend
Antibiotika.
Eine Untersuchung des niedersäch-sischen Landesgesundheitsamtes
in 34 Krankenhäusern ergab im Mai 2011, dass 22 % der gefährlichen
multire-sistenten Keime aus dem Veterinär-bereich stammten***.
Anmerkung zur Graphik: Über die Wachstumsrate freut sich die
Pharmain- dustrie. Schließlich verdient sie anschließend auch an
Menschen, die sich krank gegessen haben. Graphik: Bundesverband für
Tiergesundheit e.V. (BfT), Tiergesundheit im Blickpunkt Nr. 66 /
Juni 2011 (Eckard Wendt)
______________ *** Rede der niedersächsischen Sozialministerin
Aygül Özkan im Landtag am 8.12.2011 ;
http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=4972&article_id=101184&_psmand=17
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Laut einer neuen Studie der niederländischen Universität Utrecht
treten gegen Antibiotika resistente Keime, sogenannte
MRSA-Krankenhauskeime, auch in einem Umkreis von einem Kilometer
Entfernung von Großmast-anlagen noch in der Außenluft auf (!).
Leider trägt auch der (unkritische) Verbraucher eine Mitschuld an
der Entwicklung: Geflügelfleisch (aus industrieller
Billigproduktion) nimmt weiter an Beliebtheit zu. Auf dem
Hühnchenmarkt entwickelte sich in Deutschland die Wachstumsrate
dynamisch mit einem Anstieg der Bruttoeigenerzeugung von knapp 5%
auf 1,07 Millionen Tonnen. Quelle:
www.situations-bericht.de/index.asp?seite=6&kapitel=4
Dr. Hilmar Tilgner
Zum aktuellen Stand des politischen Vorhabens
Tierschutz-Verbandsklage
Die Tierschutz-Verbandsklage zählt gegenwärtig auf politischer
Ebene zu den wichtigsten Vorhaben der Politiker im Tierschutz. Die
Verbandsklage setzt den Hebel an bei den bekanntermaßen massiven
Vollzugsdefiziten im Tierschutz. Erlässt beispielsweise die
zuständige Tierschutzbehörde gegen einen Tiernutzer eine Anordnung
nach § 16a Tierschutzgesetz (also tierschutz-
rechtliche Auflagen zum Schutz der Tiere), so kann der
Tiernutzer hiergegen nach der Verwaltungsgerichtsordnung durch drei
Instanzen klagen. Bleibt die Behörde demgegenüber untätig, braucht
sie weder mit einem Widerspruch noch mit verwaltungsgerichtlichen
Klagen zu rechnen, denn die Belange der Tiere sind nicht
einklagbar. Ähnlich liegt der
Ein stark abgemagertes Kamerunschaf mit Lamm. Sein
Ernährungszustand ist sehr schlecht: Die Hüftknochen stehen vor,
das Rückgrat zeichnet sich ab. Trotz wochenlangen Hungers auf
nahezu vegetationsloser Fläche und massiver Abmagerung der gesamten
Herde, trotz mindestens eines Todesfalles in der Herde und trotz
zahlreicher Beschwerden der Tier-schützer (mit Fotodokumentationen)
reagierte das Veterinäramt nicht. Eine schließlich durch-gesetzte
Besichtigung der Herde durch den Amtsveterinär blieb ohne sichtbare
Folgen. Die Verbandsklage kann die Möglichkeit eröffnen, die
Veterinärbehörde durch eine Gerichtsent-scheidung zum Tätigwerden
und zur Abstellung der Tierschutzmängel zu verpflichten. Allein
schon mit der Androhung einer solchen Klage wird man in vielen
Fällen bereits Erfolg haben. © Dr. Hilmar Tilgner / AGfaN e.V.
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Fall, wenn eine Genehmigung für ein Vorhaben beantragt wird,
durch das Tieren Leiden zugefügt werden (z. B.Tiermastanlagen,
Tierversuche, Taubentötungen oder Schächtgenehmigungen). Verweigert
die zuständige Behörde die beantragte Genehmigung, muss sie mit
verwaltungsgerichtli-chen Klagen des Tiernutzers rechnen. Stellt
sie ihre Bedenken zurück und genehmigt das tierschutzwidrige
Vorhaben, so kann niemand eine gerichtliche Überprüfung der
Tierschutzaspekte herbeiführen, weil die Belange der Tiere nicht
einklagbar sind. Zwar können z. B. gegen die eklatant
tierschutzwidrigen Mastanlagen im Genehmigungsverfahren
Ein-wendungen erhoben werden. In der Regel werden jedoch sämtliche
tier-schutzrechtlichen Einwendungen per Genehmigungsbescheid
zurückgewie-sen. Bisher kann niemand gegen die Nichtbeachtung des
Tierschutzge-setzes klagen. Dieses strukturelle Ungleichgewicht
bewirkt, dass im Tierschutzrecht massive Vollzugsdefizite bestehen.
Das bedeutet, dass in vielen eklatanten Fällen klar rechtswidrige
(tierschutzwidrige) Zustände von der Tierschutzbehörde nicht
beseitigt werden oder dass rechtswidrige Zustände genehmigt werden.
Durch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a
Grund-gesetz im Jahr 2002 haben sich die Gewichte verschoben –
zunächst un-merklich, aber jetzt doch zunehmend mit Auswirkungen.
Die Staatsziel-bestimmung bedeutet einen Schutzauftrag des Staates
für die Tiere. Damit geht juristisch die Pflicht zur effektiven
Kontrolle einher. Der Gesetzgeber ist damit verpflichtet, Mittel
für die Erfüllung des Schutzauftrages zu schaffen. Ein solches
Mittel ist die (verwaltungsgerichtliche) Tierschutz-Verbands-klage.
Sie bedeutet, dass anerkannte Tierschutzvereine bzw. -verbände
vor
Die Moderhinke ist eine hochgradig schmerz-hafte und ansteckende
Erkrankung der Klauen. Die drei Schafe knien auf ihren
Karpalgelenken (Handgelenken), um die Klauen wegen der extremen
Schmerzen zu entlasten. Das Schaf im Vordergrund ist zudem stark
abgemagert (Hüftknochen vorstehend; langfristiger, chroni-scher
Krankheitsverlauf). Trotz sechsjähriger engagierter Bemühungen des
Tierschutzes (und schließlich sogar partiell auch des
Veteri-näramtes) und laufender Tierschutzstrafverfah-ren gegen den
Tierhalter sowie trotz Drucks vonseiten des Tierschutzes wurden
bisher,
wenn überhaupt, durch den Tierhalter nur Einzeltiere
(unzureichend) behandelt. Die dringend notwendige Herdensanierung
unterbleibt, weil das Veterinäramt dies nicht durchsetzte. Dadurch
stecken sich immer wieder neue Tiere mit der sehr schmerzhaften
Krankheit an. Mit einer erfolgreichen Verbandsklage könnte das
Veterinäramt verpflichtet werden, die zwingend notwendige
Herdensanierung durchzusetzen. © Dr. Hilmar Tilgner / AGfaN
e.V.
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den Verwaltungsgerichten gegen die (fehlenden oder
unzureichenden) Auf-lagen der Tierschutzbehörden oder gegen
tierschutzwidrige Genehmi-gungen klagen können Die Zulassung von
Klagen vor den Verwaltungsgerichten fällt eigentlich in die
Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers, der auch die
Verwaltungs-gerichtsordnung geschaffen hat. Vom Bundesgesetzgeber
sind aber seit Jahren keine Initiativen für eine
Tierschutz-Verbandsklage zu erwarten. Juristische Fachgutachten
haben aber ergeben, dass auch die Landesgesetzgeber für ihr
jeweiliges Bundesland die Tierschutz-Verbands-klage einführen
können, weil der Bundesgesetzgeber insoweit sein Gestal-tungsrecht
nicht ausgeübt hat. In der Folge gibt es jetzt eine Fülle von
Vor-haben, die Tierschutz-Verbandsklage auf Landesebene
einzuführen. Ziel der politischen Initiatoren ist es, in möglichst
vielen Bundesländern die Tierschutz-Verbandsklage zu ermöglichen,
um so auch den Bundesgesetz-geber seinerseits durch die Länder
unter Zugzwang zu setzen. Hier ist zur-zeit viel im Fluss. Mehrere
Bundesländer planen gegenwärtig die Einführung dieser
Klagemöglichkeit. Ich möchte kurz über den aktuellen Stand
berichten: Bremen 2007 Als erstes Bundesland hat Bremen 2007 die
Tierschutz-Verbandsklage für anerkannte Tierschutzvereine
eingeführt. Hierbei handelt es sich jedoch noch um einen
zurückhaltenden ersten Schritt. Denn Bremen hat 2007 nur eine
sogenannte Feststellungsklage zugelassen. Grund waren u. a.
recht-
Leidendes neugeborenes Lamm im Winter bei Minusgraden (-7 °C) im
tiefen Schnee (Rhein-land-Pfalz). Nach einer Verwaltungsvorschrift
in Rheinland-Pfalz von 2005 sind neugebo-rene Lämmer im Winter bei
Temperaturen unter 0 °C aufzustallen. Denn nach einer
gut-achtlichen Stellungnahme des Tierschutz-beirates
Rheinland-Pfalz leiden neugeborene Lämmer, die sich bei Minusgraden
im Freien befinden, erheblich. Die Verwaltungsvorschrift des Landes
beruht auf einer entsprechenden Empfehlung der Tierärztlichen
Vereinigung für Tierschutz (TVT). In dieser Schäferei im Huns-
rück kamen innerhalb eines Jahres 184 neugeborene Lämmer zu
Tode. Doch die Amtsvete-rinärin reagierte nicht. Erst nach
Erstattung einer sehr umfangreichen Strafanzeige gegen die
Veterinärin wegen Untätigkeit kam Bewegung in die Sache. Sie erließ
die Verfügung, die Lämmer mit ihren Muttertieren im Winter
aufzustallen. Mit der Verbandsklage hätte man schon sehr viel
früher das Leiden der Lämmer beenden können, zumal es eine klar
bindende Verwaltungsvorschrift gibt. © Dr. Hilmar Tilgner / AGfaN
e.V.
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liche Bedenken, wie weit die Gesetzgebungskompetenz der Länder
hier reicht. Außerdem steht in der Gesetzesbegründung, dass
„allerdings darauf zu achten (ist), dass die Anforderungen des
Tierschutzes mit den Anforderungen des Forschungs- und
Wirtschaftsstandorts Bremen zu einem vernünftigen Ausgleich
gebracht werden“. Damit wird u. a. auf Tierversuche in Industrie
und Universität angespielt (z. B. Prof. Kreiters Versuche mit
Primaten). Eine Feststellungsklage hat keinerlei aufschiebende
Wirkung und auch keine Auswirkung auf den aktuell mit der Klage
angegriffenen Sachverhalt. (Denn ob unter Berücksichtigung des
Bestandsinteresses des Begünstigten auch eine Aufhebung bereits
ergangener Entscheidungen in Betracht kommt, ist in der
überwiegenden Zahl der Fälle zu verneinen.) Vielmehr kann nur im
Nachhinein die Feststellung erreicht werden, dass das angegriffene
Verwaltungshandeln rechtswidrig war. Allerdings ist die Verwaltung
in den später folgenden Parallelfällen daran gebunden. Insoweit
entfaltet ein solches Urteil Wirkung für die Zukunft. Es handelt
sich hier also nur um einen sehr beschränkten Rechtsbehelf. Dennoch
hatte die Zulassung der Tierschutz-Verbandsklage in Bremen
Signalwirkung für die Politik in anderen Bundesländern. Saarland
2009–2011 Die „Jamaika-Koalition“ (CDU, FDP, Grüne) im Saarland
arbeitet schon seit Ende 2009 an der Einführung der auch im
Koalitionsvertrag vorgesehenen Tierschutz-Verbandsklage. Der erste
Gesetzentwurf vom Oktober 2010 war eine Mogelpackung. Vor eine
Tierschutz-Verbandsklage sollte eine sogenannte Verbandsbeschwerde
vorgeschaltet werden, über die die oberste Tierschutzbehörde (das
Landesministerium) entscheiden sollte. Sähe das Landesministerium
im konkreten Fall kein Tierschutzdefizit, sollte keine Klage
möglich sein. Doch gerade in diesen Fällen wird die
Klagemöglichkeit gebraucht! Ein solches Gesetz wäre eine Farce. Auf
Druck der Tierschutzverbände wurde jetzt im Mai 2011 ein erheblich
verbesserter Gesetzentwurf vorgelegt. Der neue Entwurf sieht eine
Feststellungsklage wie in Bremen vor, vorgeschaltet ist ein
Beschwerdeverfahren. Der neue Entwurf ist aber immer noch nicht
wirklich eindeutig: Sähe das Landesministerium im konkreten Fall
kein Tierschutzdefizit, bleibt offen, ob dann eine Klage möglich
ist oder nicht. Außerdem regelt der Gesetzentwurf nicht eindeutig,
ob sich die Klagebefugnis auch auf bau- und
immissions-schutzrechtliche Genehmigungen erstreckt. Solche Klagen
müssen aber zwingend zugelassen sein, denn hier können Verstöße
gegen § 2 Tier-schutzgesetz vorkommen. Insgesamt entwickelt sich
die Situation im Saar-land äußerst zäh.
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Nordrhein-Westfalen 2010-2011 In NRW hatten 2010 im Vorfeld der
Landtagswahl vom März 2010 sowohl die SPD als auch B90/Grüne die
Tierschutz-Verbandsklage in ihr jeweiliges Wahlprogramm
aufgenommen. Diese gemeinsame Forderung wurde nach der Wahl in den
Koalitionsvertrag übernommen. Die Koalitionspartner haben
hinsichtlich der Tierschutz-Verbandsklage sehr weitreichende Pläne.
Der Kabinettsentwurf der rot-grünen Landesregierung vom April 2011
räumt den Tierschutzvereinen sehr umfassende Rechte ein. Vorgesehen
sind das Kla-gerecht sowie Mitwirkungs- und Informationsrechte für
anerkannte Ver-bände zu folgenden Bereichen des Tierschutzes: bau-
und immissions-schutzrechtliche Genehmigungen für
Tierhaltungsanlagen; Erlaubnisertei-lungen zum Schlachten ohne
Betäubung; Erlaubniserteilungen zum Kürzen von Schnäbeln (Puten,
Moschus-(„Flug“)enten und viele Legehennen) sowie alle Maßnahmen,
die unter § 6 Abs. 3 TierSchG fallen; Genehmigungen von
Tierversuchen; Erlaubnisse zur Zucht und Haltung von Tieren. Das
Klage-recht ist auch vorgesehen zu § 16 a TierSchG (also
tierschutzrechtliche Auflagen zum Schutz der Tiere oder
Unterlassung solcher Auflagen). Das ist von besonderem Belang, weil
damit die Untätigkeit vieler Veterinärämter in Tierschutzsachen
angegriffen und ein Tätigwerden gerichtlich durchgesetzt werden
kann. Dabei soll nicht nur die Feststellungsklage, sondern das
gesamte Spektrum der nach der Verwaltungsgerichtsordnung möglichen
Klagen eröffnet werden, und zwar mit aufschiebender Wirkung. Mit
dem Gesetz sollen auch die Beteiligungs- und Anhörungsrechte der
Tier-schutzvereine gestärkt werden. Damit bekämen die Vereine die
Möglichkeit, bereits im Vorfeld von bestimmten
Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren für die Rechte der
Tiere einzutreten. Jedoch haben die Gegner des Verbandsklagerechts
in NRW inzwischen mit massiver Gegenwehr begonnen. Ein Teil dieser
Widersacher gehört in das Umfeld der Tierversuchsnutzer (u. a.
Gesellschaft für Versuchstier-kunde GV-SOLAS, Verband der
forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), GFBF/Gesellschaft zur
Förderung biomedizinischer Forschung sowie VBIO), außerdem die
üblichen agrarindustriellen Tiernutzer. So hat der WLV
(Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband) angedroht, er werde
gegen ein solches Gesetz „mit allen rechtsstaatlichen Mitteln
vorgehen“. Auf Druck des Forschungsministeriums sieht der
Gesetzentwurf jetzt für den Bereich der Tierversuchsprojekte
öffentlicher Institutionen zurzeit nur noch eine Feststellungsklage
vor (wie in Bremen), also keine Anfechtungsklage mit aufschiebender
Wirkung mehr, zum „Schutz“ des Forschungsstandortes NRW. Derzeit
ist leider eine Befristung des Gesetzes auf 5 Jahre vorgesehen.
Auch die Tierärztekammer NRW hat sich ablehnend zu dem
Gesetzentwurf geäußert. Zudem macht auch die CDU massiv Front
gegen
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das Gesetz. Wünschen wir dem federführenden Umweltminister
Johannes Remmel (Die Grünen) das nötige Stehvermögen.
Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg (2011) In Rheinland-Pfalz
hat die AGfaN in meiner Person an der Vorbereitung des Terrains für
die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage aktiv mitge-wirkt.
Vorbild war NRW: Grüne und SPD hatten die Verbandsklage beide im
Wahlprogramm, bei den Koalitionsverhandlungen wurde dann die
Ver-bandsklage als übereinstimmendes Element auch in den
Koalitionsvertrag übernommen. Nach den Umfragewerten war schon im
Herbst 2010 erkenn-bar, dass es bei den Wahlen im Frühjahr 2011 in
Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg wahrscheinlich je eine
rot-grüne Koalition geben würde. Frühzeitig vor den Wahlen hatte
ich im Herbst die Entwürfe für die Wahlprogramme von Grünen und SPD
in Rheinland-Pfalz überprüft. In beiden Entwürfen fehlte die
Verbandsklage. Daraufhin habe ich die Doppelspitze der Grünen in
Rheinland-Pfalz und die für den Tierschutz zuständige
Landtagskandidatin der Grünen, Anne Spiegel, kontaktiert und mit
guten Argumenten für die Aufnahme der Verbandsklage in das
Wahlprogramm geworben, auch unter Verweis auf NRW. Der Erfolg: Die
Tierschutz-Verbandsklage stand bei den Grünen im Wahlprogramm, und
zwar als tierschutzpolitische Hauptforderung. Entsprechend habe ich
bei der SPD in Rheinland-Pfalz den Tierschutzbeauftragten David
Langner kontak-tiert und dafür geworben, auch dort die
Verbandsklage in das Wahlpro-gramm aufzunehmen. Herr Langner hat
sich als Mitautor des Wahlpro-gramms dafür eingesetzt und sandte
mir kurz vor Weihnachten die gute Nachricht: Die Verbandsklage
stand jetzt tatsächlich auch bei der SPD im
Programm. Die Rechnung ging auf – und die Verbands-klage wurde
von SPD und Grünen als gemeinsame For-derung auch in den
Koalitions-vertrag aufgenommen. In Baden-Württemberg wur-de die
Tierschutz-Verbands-klage ebenfalls in den Koaliti-onsvertrag der
neuen grün-roten Landesregierung über-nommen.
Mit Verbandsklagerecht hätten wir Tierschützer dieses Lamm und
viele andere Tiere sicherlich vor vermeidbaren Leiden und dem Tod
retten können! © Eckard Wendt/AGfaN e.V.
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Hamburg (2009 und 2011) Anfang Mai 2011 brachte Die Linke erneut
ihren Antrag zur Einführung der Tierschutz- Verbandsklage von 2009
aus der letzten Legis-latur in die Bürgerschaft ein. Damals wurde
der Antrag nur von der SPD unterstützt und scheiterte an den
Stimmen von CDU und Grünen (GAL). Dieser Antrag sollte ab August
2011 in den Ausschüssen beraten werden. Sowohl Feststellungsklage
als auch Anfechtungsklage sind in der Diskus-sion. Seit Februar
2011 regiert die SPD allein in Hamburg. Im Zuge des Wahlkampfes
nahm in Hamburg auch die GAL (wie die SPD und die Linken) die
Tierschutzverbandsklage in ihr Wahlprogramm für 2011 auf. Die GAL
forderte zudem im Februar 2011 im Rahmen dieses Kurswechsels die
Ein-führung der Klagemöglichkeit. Dies wird nun durch die aktuelle
Zusammen-setzung der Hamburgischen Bürgerschaft vorstellbar.
Andere Bundesländer (Auswahl) In Hessen hat die SPD-Fraktion
(derzeit Opposition) im September 2011 im Landtag einen
Gesetzentwurf zur Tierschutz-Verbandsklage eingereicht, und zwar
nach dem hervorragenden Muster des Gesetzentwurfs in NRW. Das lässt
für einen etwaigen Regierungswechsel nach der Wahl im Herbst 2013
darauf hoffen, dass dann diese Initiative wiederaufgenommen wird.
Gerade in den Bundesländern mit massiver oder stark expandierender
agrarindustrieller Tiernutzung (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt,
Mecklen-burg-Vorpommern) gibt es jetzt jedoch keine entsprechenden
Gesetzes-vorhaben. Beispiel Niedersachsen: Der Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 05.09.2005 wurde am 03.02.2006 im Landtag
vertreten. CDU und FDP lehnten ihn am 26.02.2006 in der
Plenarsitzung gegen die Stim-men von SPD und Linken ab. Zurzeit
liegt dort kein Antrag auf Einführung der Tierschutz-Verbandsklage
vor.
Dr. Hilmar Tilgner Literaturhinweise: 1. RA Hans-Georg Kluge:
http://www.erna-graff-stiftung.de/cms/media/Stellungname_RA_Kluge.pdf
2. Christoph Weißkirchen,NRW_Landtag,
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/
Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Aufmacher/2011/12/Aufmacher.jsp
Landkreis Stade: Bericht über das erste Strafverfahren zum
Schächten und die Pressekonferenz vom 5. 12. 2011 in Buxtehude
Vorbemerkung: Wegen der Komplexität des Problems kann nur eine
stark komprimierte Zusammenfassung vorgestellt werden. Die
Medienberichte können im Internet nachgelesen werden.
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In der Schweiz, Schweden, Island und Liechtenstein ist Schächten
(ritu-elles Schlachten der Tiere bei vollem Bewusstsein ohne
Betäubung) verboten. Das betäubungslose Schlachten ist in
Deutschland aus Tierschutzgründen verboten (§ 4a Abs. 1 TierSchG).
Angehörige von Religionsgemeinschaften, denen das betäubungslose
Schächten zwingend vorgeschrieben ist, können eine
Ausnahmegenehmi-gung beantragen (§4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG). 2002
haben Bundestag und Bundesrat das Staatsziel Tierschutz im
Grundgesetz verankert und damit dem Tierschutz Verfassungsrang
einge-räumt. Die Belange des Tierschutzes müssen nunmehr mit den
Grund-rechten der Religions- und Berufsfreiheit in Ausgleich
gebracht werden. Beim Schächten wird dem Tier die Halsunterseite
durchschnitten, um das möglichst rückstandslose Ausbluten zu
gewährleisten. Gegner des Schächtens kritisieren, dass die Tiere
nicht sofort bewusstlos sind , da die Blutversorgung des Gehirns
auch durch die nicht durchtrennten Blutgefäße im Bereich der
Wirbelsäule und des Nackens aufrecht erhalten bleibt; die Tiere
erleiden einen minutenlangen qualvollen Todeskampf. Um das unnötige
Leiden von Tieren beim Schächten einzudämmen, hat der Bundesrat
2007 und 2010 mit überwältigender Mehrheit eine Änderung des
Tierschutzgesetzes beschlossen, die von der Bundesregierung noch
immer nicht verabschiedet wurde. Die Türkei hat der EU das Verbot
des betäubungslosen Schächtens ab Dezember 2011 zugesagt. Es ist
abzuwarten, inwieweit dieses Verbot befolgt wird. In der vom Islam
geprägten Türkei ist offensichtlich möglich, was im christlichen
Deutschland bisher nicht durchgesetzt wurde. Tierschützer haben in
einem Schlachtbetrieb im Landkreis Stade ein Video gedreht, auf dem
das betäubungslose Schächten eines Schafes und der minutenlange
qualvolle Todeskampf zu sehen sind; auf dem Boden lagen mehrere
bereits tote Schafe. Dem Schlachtbetrieb war keine
Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG erteilt worden,
folglich war das betäubungslose Schächten rechtswidrig. 2008 zeigte
Report Mainz Auszüge aus dem Video. Tierschützer erstat-teten
Anzeige gegen den Schlachtbetrieb und die Stader Amtsveterinärin.
Die Anzeige gegen die Amtsveterinärin wegen Duldung des
betäubungs-losen Schächtens wurde 2010 eingestellt. Für den 5.12.
2011 war die Verhandlung über das Klageverfahren gegen einen
beteiligten muslimischen Schlachter und den Inhaber der
Schlachterei vor dem Amtsgericht Buxtehude angesetzt. Die
öffentliche Gerichts-verhandlung wurde kurzfristig abgesetzt, da
die Beschuldigten Strafbefehle
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wegen Tierquälerei in Höhe von 1.500,-- Euro für den Schlachter
und 2.500,-- Euro für den Inhaber des Schlachthofes akzeptierten.
Die Strafbefehle, die einer Verurteilung gleichkommen, sind
rechtskräftig. Zum Prozess luden die klagenden Tierschützer zu
einer Pressekonferenz ein, die großes Medieninteresse fand. Das
Filmmaterial, das als Beweis-
mittel diente, wurde vorgeführt. Der Anwalt der Kläger,
Hans-Georg Kluge aus Berlin, wertete die Verurteilung der
Beschuldigten als Erfolg, da damit fest-gestellt dokumentiert
wurde, dass Schächten ohne amtliche Genehmigung verboten ist. Der
Berliner Anwalt strebt nun eine Wiederaufnahme des Verfah-rens
gegen die Amtsveterinärin an.
Vera Fauner Beim betäubungslosen Schlachten, dem Schächten,
werden den Tieren bei vollem Bewusst-sein mit einem Kehlschnitt die
Luftröhre, die Speiseröhre und die Halsschlagadern durch-trennt.
Diese Tötungsmethode ist extrem grausam, weil oft Blut in Luftröhre
und Lunge ge-langt, wodurch zusätzlich noch Erstickungsängste
ausgelöst werden. Angesichts verfügbarer reversibler
Betäubungsverfahren, die nicht zum Tode führen (wie es z. B. beim
Bolzen-schuss ins Gehirn der Fall ist), ist es auch aus religiösen
Gründen nicht mehr erforderlich, Ausnahmen vom generellen
Schächtverbot zuzulassen. © Deutsches Tierschutzbüro
Besichtigung einer Freilandhaltung mit Mobilstall
Schon von weitem leuchtete ihr überwiegend braunes und auch
weißes Gefieder in der Sonne. Was für ein leider ungewohnter, das
Herz erfreuen-der Anblick! Zahlreiche Legehennen und Hähne
(Hybridrasse Tetra) tum-melten sich auf einer Weide, liefen eifrig
umher, scharrten im Boden und
pickten im Gras. Der Minkenhof in Jesteburg-Itzenbüt-tel hatte
am 22.10.2011 zum Tag des offenen Stalls geladen, um seine
ökolo-gische Freilandhaltung in neuen mobilen Hühnerställen mit
ganzjährigem Auslauf vorzustellen. Auf der ca. 2 ha großen
Weidefläche waren zwei mobile Ställe der Firma Wördekemper
Kollenberg (http://www.mobilstall.de/ ) platziert für je
Durch das geschickte Auslaufmanagement befinden sich stets
begrünte Auslaufflächen in für die Tiere vom Stall aus gut
erreichbarer Entfernung. S. a. S. 1 © Sonja König / AGfaN
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1100 Legehennen und Hähne. Der eine der beiden Ställe war noch
nicht mit Tieren besetzt und konnte von den Besuchern besichtigt
werden, wobei Herr Meyer vom Minkenhof bereitwillig alle gestellten
Fragen beantwortete. Der mobile Stall ist komplett isoliert und
wetterbeständig und soll damit auch für den Winterbetrieb geeignet
sein. So genannte Belüftungsgardinen steuern die Belüftung. Ein
kleiner Vorraum dient als Hygieneschleuse und in einem weiteren
kann die Verpackung der Eier erfolgen. Als Kaltscharrraum befindet
sich seitlich angrenzend ein Wintergarten, den die Tiere durch
geöffnete Stallklappen betreten können. Der Stall steht auf Kufen,
soll er aber mit der gesamten Einrichtung befördert werden, muss
diese auf weitere Kufen aufgebaut werden, um mitgezogen werden zu
können. Die Ausgestaltung des Stalles erfolgte durch die Fa. Volito
(http://www.volito.com/de). Auf einer Seite befindet sich eine
Reihe von Nestern, die mit Plastikvorhängen versehen und mit
Kunststoffrasenmatten ausgelegt sind. Von ihnen rollen die gelegten
Eier auf ein Förderband, das sie in den Verpackungsvorraum
transportiert. In einer zweiten Reihe befinden sich die Futter- und
Ruheplätze. Futter und Wasser werden aus einem sich neben dem Stall
befindenden Silo und Tank automatisch zu der Futterrinne und den
Nippeltränken mit Auffangschälchen geleitet, und ste-hen den Tieren
so immer zur Verfügung. Die Fläche auf dieser Ebene und auch die
der sich darüber befindlichen Ruheebene besteht aus Metallrosten,
durch die der Kot auf ein Förderband fällt und so nach außen
befördert werden kann. Die Ränder der Futter- und Ruheebenen
bestehen aus Vier-kanthölzern und dürften für die Vogelfüße genauso
wenig angenehm sein wie die über der Ruheebene angebrachten
Metallsitz-stangen bei niedrigen Temperaturen. Es wäre natürlich
interessant gewesen, einmal einen Blick in den bereits bezogenen
Mobilstall zu werfen, aber das war leider nicht möglich. Die Herde
hielt sich zu einem beträchtlichen Teil verstreut auf der Weide
auf
und gedrängt vor dem Kaltscharrraum, aber der größte Teil befand
sich in die-sem und wahrscheinlich auch im Stall. Die Legehennen
und Hähne waren im Juli eingestallt worden und die, die auf der
Weide umherliefen, befanden sich alle in einem guten körperlichen
Zustand und hatten ein prachtvolles, glänzendes Gefieder. Jedem
Tier stehen 4m² Weide-fläche zur Verfügung.
Der Stall ist sehr geräumig und von Tageslicht hell durchflutet.
Gut zu erkennen ist, dass die Hennen auf dem Boden scharren und
Sandbäder nehmen können. © Sonja König / AGfaN
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In der Teilherde herrschte eine ausgesprochen friedliche
Stimmung. Hin und wieder begannen einige Hennen – durch irgendetwas
aufgeschreckt- in Richtung Stall zu laufen, was jedes Mal eine
kleine Fluchtwelle auslöste, jedoch wagten sich dieselben Tiere
schon nach kurzer Zeit wieder auf die Weide. Auf dieser befinden
sich mehrere gebogene Wellbleche, unter denen die Tiere in Deckung
gehen können. Herr Meyer berichtete, dass der überwiegende Teil der
Herde sich zwar morgens immer schon an den Stallöffnungen aufhalten
würde, bei grellem Sonnenlicht jedoch den Aufenthalt im Stall
vorziehen würde. Die beliebteste Zeit für einen Weidegang sei der
späte Nachmittag. Ein Umziehen des mobilen Stalles wurde bisher
noch nicht vorgenommen. Es steht den Tieren noch eine größere
Weidefläche im mittleren und hinteren Bereich der Gesamtfläche zur
Verfügung, eine beträchtliche Fläche vor dem Kaltscharrraum wurde
indes bereits total abgeweidet, bis hin zur Zerstörung der
Grasnarbe. Fazit: Der Zustand und das Verhalten der Legehennen und
Hähne, die auf der Weide zu sehen waren, vermitteln einen durchaus
positiven Eindruck hinsichtlich der Haltung der Tiere. Aber die
Herde lebt erst seit ca. 3 Monaten im Mobilstall und es bleibt
abzuwarten, wie sie den Winter überstehen wird.
Offene Fragen: Wie kann eine Beheizung bei sehr niedrigen
Temperaturen erfolgen? Wird die Weidefläche ausreichen, wenn eine
weitere Herde von 1100 Tieren in den noch leeren Stall einzieht? Es
soll im nächsten Jahr allerdings noch 2 ha Weidefläche dazu
gepachtet werden. Wie wird es mit dem Umziehen der Ställe klappen?
M.E. wird das nur innerhalb einer Weidefläche möglich sein, nicht
aber über Wirtschaftswege oder Straßen. Muss das Umziehen nicht
öfter erfolgen, um die Grasnarben zu erhalten, die Weide nicht zu
überdüngen und die Keimzufuhr zu beschränken?
Sonja König Elke Hinrichsmeyer schaut sich das Legenest genau
an. Es ist durch einen leicht beweglichen Vorhang abgeschattet,
weil Hennen zur Eiablage gerne einen abgedunkelten, ge-schützten
Platz aufsuchen. Leider besteht der Boden aus einer relativ harten
Kunststoffrasen-Matte, die die Reinigung erleichtert. Manche Hennen
koten nämlich auch ins Nest, wodurch der Anteil von Schmutzeiern
steigt. © Sonja König / AGfaN
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Sichtfenster
Werte Leute, ihr könnt uns jetzt durchs Fenster sehen, ihr wollt
wissen, wie mag es wohl uns Tieren gehen. Schaut richtig her, nicht
oberflächlich, dann erkennt ihr, wir leiden gar beträchtlich.
Ihr nennt es wirtschaftliche Geflügelmast, für uns ist es der
schlimmste Knast. Kraftfutter und Medikamente bekommen wir genug,
viel mehr als wir brauchen und uns gut tut.
Schnelles Wachstum von Schenkeln und Brust, es ist schmerzhaft,
bringt Leiden und Frust; Brustblasen, degenerierte Beine und
Fußballen, unser Gewicht wird verlagert, wir hinken und fallen.
So wie uns geht es den meisten Nutztieren; wie gerne würden wir
alle ein artgerechtes Leben führen, auf harten Betonböden müssen
wir unser Dasein fristen, weit abseits der Dörfer stehen unsere
Hallen, die tristen.
Durchs Sichtfenster könnt ihr uns sehen im Stall, doch wer sieht
von euch wohl unsere Qual? Der Landwirt handelt mit uns, damit der
Euro rollt, doch ist das ethisch vertretbar, hat Gott das
gewollt?
Renate Komm
Schlachtabfälle statt Import-Soja!
Als vor einigen Jahren bei einer großen Zahl von Rindern BSE
ausbrach, wurde vermutet, dass diese Krankheit dadurch verursacht
wurde, dass die Rinder mit unzureichend erhitztem Tiermehl
gefüttert worden waren. Das Tiermehl wurde den Kühen als
Eiweißspender gegeben, um ihre Milch-leistung erheblich zu
steigern. Dies wurde von den meisten Menschen als besonders abwegig
empfunden, da sich Rinder ja bekanntlich von Gras und Kräutern
ernähren. Um BSE zu bekämpfen, wurde damals die Verfütterung von
Tiermehl ganz und gar verboten, nicht nur für Rinder, sondern auch
für Schweine und Geflügel, obwohl diese Tiere keine Vegetarier,
sondern Allesfresser sind. Das verbotene eiweißreiche Tiermehl
wurde im Tierfutter hauptsächlich
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durch Soja ersetzt, das in großen Mengen unter anderem aus
Südamerika importiert wird. Die starke Nachfrage nach Soja bringt
erhebliche Probleme für die Menschen z. B. in Brasilien mit sich.
Um große Soja- Plantagen anzulegen, wurden häufig Kleinbauern von
ihren Ländereien vertrieben, und diese hatten keine Möglichkeit
mehr, ihre Familien zu ernähren. Noch immer verhungern Menschen in
Brasilien, obwohl genug Nahrung vorhanden ist, aber sie wird nach
Europa verschifft, um an die “Nutztiere”, hauptsächlich in den
Intensivtierhaltungen, verfüttert zu werden. Es werden auch
weiterhin Urwälder gerodet, um Platz für den Soja-Anbau zu
schaffen, wodurch das Weltklima leidet. Durch die einseitige
Nutzung wird die Bodenfruchtbarkeit zerstört, außerdem wird die
Gentechnik gefördert. Neben der drastischen Reduzierung unseres
Fleischkonsums wäre die erneute Zulassung der Verfütterung von
Tiermehl an Schweine und Geflügel ein guter Beitrag zur Bekämpfung
des Hungers in der Welt. Auf meine diesbezügliche Frage an Frau
Aigner bei der Pressekonferenz der Grünen Woche erhielt ich die
Antwort, dass es keine kurzfristige Lösung für die Zulassung von
Tiermehl geben werde. Wir meinen aber, dass es eine
unverantwortliche Verschwendung ist, vorhandene Schlachtabfälle zu
trocknen und zu verbrennen und stattdessen (Gen-) Soja zu
verfüttern. Es sollte möglich sein, durch strengste Kontrollen und
hohe Strafandrohungen dafür zu sorgen, dass für Schweine und
Geflügel wieder Abfälle aus der Verarbeitung von Schlachttieren als
Futter zugelassen werden und damit die Soja-Importe reduziert
werden.
Ingrid Wendt
Ebermast kostet mehr Leben!
Seit langem wird seitens des Tierschutzes ein Verzicht auf die
extrem tierquälerische betäubungslose Kastration gefordert.
Inzwischen wird auch von der Wissenschaft bestätigt, dass die
Ferkel während der Prozedur und
auch danach erhebliche Schmerzen erlei-den. Viele Praktiker
geben zu, dass die Auch ein glücklicher Start bei einem
Neuland-Bauern, wie auf diesem Foto, endet letztlich am
Schlachthaken. Neuland-Bauern ersparen aber den Eberferkeln die
kastrationsbedingten Schmerzen, weil sie schonend mit Isofluran
betäubt werden und eine anhaltende Schmerzbehandlung gewährleistet
wird (z.B. mit Metacam ®). © Eckard Wendt
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Kastraten (sogenannte Börge) anschließend auch noch tagelang
Juckreiz empfinden, den sie durch Scheuern an Wänden und auf dem
Boden zu lin-dern versuchen. Als Alternativen bieten sich
prinzipiell vier Verfahren an: 1. Kastration mit
Isofluran-Betäubung und Schmerzbehandlung (zum Beispiel mit
Metacam®)*, 2. die Immunokastration durch die künstliche hormonelle
Verhinderung der Geschlechtsreife wie sie in der Schweiz und
Neuseeland durchgeführt wird (Pfizer Improvac ®), 3. die sogenannte
Jungebermast mit stark vermindertem Lebendgewicht zur Schlachtung
und 4. die Ebermast bei normalem Mastendgewicht, bei der die
„Stinker“ aussortiert werden müssen. Letztere wird inzwischen in
zunehmendem Umfang vom größten deutschen Schlachtunternehmen
(Tönnies, Gütersloh) praktiziert. Eberferkel werden kastriert, um
„Stinkefleisch“ zu verhindern. Der Eberge-ruch entsteht durch
hormonelle Veränderungen, die zum Beginn der Ge-schlechtsreife
einsetzen. Eberfleisch kann beim Erhitzen sehr unange-nehme Gerüche
freisetzen, die allerdings von verschiedenen Menschen
unterschiedlich stark wahrgenommen und bewertet werden. Eberfleisch
wurde früher nicht nur bei uns in Deutschland generell als nicht
genuss-tauglich verworfen. Da EU-Recht über nationalem Recht steht,
gilt jetzt die Verordnung (EG) 854/2004, nach der geruchsbehaftetes
Fleisch nur noch als „genussuntauglich auszusortieren“ ist“ **. Es
darf aber durchaus für Ver-arbeitungsprodukte wie Wurst und
Frikadellen verwendet werden, bei denen durch entsprechende Würzung
oder Verschnitt mit unbelasteten Teilstü-cken eine geschmackliche
Wahrnehmung nicht mehr möglich ist. In der Diskussion
geflissentlich ausgeblendet und deshalb nicht öffentlich diskutiert
wird die Kehrseite der Medaille: Bei normaler Mastdauer und
praxisüblichem Lebendgewicht von 110 bis 120 kg besteht selbst bei
Redu-zierung des Energie- und Eiweißanteils zugunsten von
rohfaserreichen Fut-terkomponenten noch ein Restrisiko von 2 bis 4%
stark geruchsauffälligen Ebern. Diese stellen insbesondere für
selbst schlachtende örtliche Metzge-reien, die nur wenige Tiere in
der Woche (meistens am Montag) schlachten, ein erhebliches Risiko
dar, weil sich schon ein „Stinker“ ruinös auswirken ___________ *
Siehe Rundbrief 2009, S. 20 - 23 und Rundbrief 2008-1, S. 22 – 24
sowie die Pressemitteilung auf der AGfaN Homepage unter:
www.tierschutz-landwirtschaft.de/Kastration_nach_Neuland_Juni_2009.pdf
** „VERORDNUNG (EG) Nr. 854/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften
für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr
bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs: (…) Kapitel V:
ENTSCHEIDUNGEN BEZÜGLICH FLEISCH / 1. Fleisch ist für
genussuntauglich zu erklären, wenn es … p) sich um Fleisch mit …
organoleptischen Anomalien, insbesondere ausgeprägtem
Geschlechtsgeruch, handelt.“ Quelle: Verordnung (EG) Nr. 854/2004;
Anhang I, Abschnitt II, Kapitel V, Nr. 1 p, Amtsblatt der
Europäischen Union, DE, L226, S. 101
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kann, wenn keine Möglichkeit besteht, den Schlachtkörper an
einen weiter-verarbeitenden Betrieb zu verkaufen. Die Schließung
kleinerer Schlachte-reien würde aber auch dazu führen, dass noch
weniger Verbraucher bei der Anlieferung von Schweinen erfahren,
dass vor dem Stück Fleisch auf dem Teller ein ganzes Leben
existierte. Bei leider anzunehmendem, gleichbleibend hohem
Schweinefleischkon-sum müssten zumindest kleine Schlachtbetriebe
Jungeber mit einem Le-bendgewicht von unter 80 kg kaufen, also ca.
30% mehr Tiere töten, weil es nämlich nicht sicher ist, dass diese
Metzgereien zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen ausschließlich
weibliche Tiere (mit vorhersehbarem Preisauf-schlag) kaufen können.
Hierdurch würde sich ihre ohnehin schwierige Wett-bewerbssituation
gegenüber dem Frischfleischangebot der Supermärkte noch weiter
verschlechtern und sie letztlich zur Aufgabe zwingen. Aber auch
insgesamt müssten über 600.000 Schweine mehr geschlachtet werden,
wenn die Nachfrage nach Frischfleisch gleichbleibt. Das würde etwa
der Einwohnerzahl von Stuttgart entsprechen (606.588***). Können
wir das als Tierschützer wollen? Ich meine nein, weder die
zusätzlichen Tötungen noch die betäubungslose Kastration sind
ethisch vertretbar. Fachliche Hintergrundinformationen: Der
Ebergeruch wird durch das im Hoden produzierte, intensive Pheromon
Androstenon in Verbindung mit dem Hormon Skatol verursacht. Der
Geruch der Eber stimuliert die Deckbereitschaft der Sauen und
erfüllt deshalb im Zusammenspiel mit deren Pheromonen bei der
Fortpflanzung eine entscheidende Aufgabe, weil von der Natur auf
diese Weise der optimale Zeitpunkt für den Deckakt gefunden wird.
Weitergehende Informationen sind u.a. beim Schweizer Bundesamt für
das Veterinärwesen (BVET) zu finden unter:
http://www.bvet.admin.ch/tsp/02204/02215/02258/02986/index.html?lang=de.
Stimuliereber in der Deckstation eines Vermeh-rungsbetriebs: Er
soll mit seinem Geruch die Deckbereitschaft der Sauen anregen und
synchro-nisieren, um die künstliche Besamung aller Sauen zeitnah
durchführen zu können. Dass dies für die Tiere, insbesondere aber
für die Eber, mit hohem Stress durch Frustration verbunden ist,
wird von den Tiernutzern im Interesse der Kostenminimie-rung
billigend in Kauf genommen. © Eckard Wendt / AGfaN e.V.
Eckard Wendt _____________ *** Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Gro%C3%9Fst%C3%A4dte_in_Deutschland
#Aktuelle_Gro.C3.9Fst.C3.A4dte
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Ein kleines aber feines Symposium anlässlich des 30jährigen
Bestehens der AGfaN e.V.
Das 30jährige Bestehen der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte
Nutztier-haltung e.V. haben wir im Rahmen eines kleinen Symposiums
gefeiert. Als kleiner, aber aktiver Tierschutzverein lebt unsere
Arbeit vom persönli-chen Einsatz aller Mitglieder. Deshalb wollten
wir unserem Jubiläum einen persönlichen Rahmen verleihen und luden
dazu viele Gäste in unser Haus. Unter ihnen befanden sich auch
Vertreter der großen Bürgerinitiativen Wietze (Deutschlands größte
Bürgerinitiative nach Gorleben und Stuttgart) und der Calenberger
Initiativen, Netzwerk gegen Massentierhaltung, mit de-nen uns eine
starke Gemeinschaft verbindet. Für unser kleines Symposium ist es
uns gelungen, herausragende Refe-
renten zu gewinnen. Nach der Begrüßung durch Dr. Friedrich Groß
hielt Herr Dr. Seidel unter dem Titel „Bruder Bulle, Schwester
Huhn“ eine theologische Reflexion zur Massentierhaltung. Herr Dr.
Seidel ist Pfarrer in Brandis und erster Vorsitzender von AKUT
(Aktion Kirche und Tiere e.V.). Pfarrer Seidel hielt einen
beeindruckenden Vortrag © Eckard Wendt / AGfaN e.V.
Er sprach über das große Zugehörigkeitsgefühl, das sich hinter
den Begriffen Bruder und Schwester verbirgt und von der großen
Vision, die nicht nur Menschen und Konfessionen in die Ökumene
einschließt sondern alle Bewohnerinnen und Bewohner dieser Erde, ob
mit Flügeln, Federn oder Fell und dass dann das Reich Gottes den
ganzen belebten Erdkreis umfasse und so greifbar wäre. Leider hat
sich der Mensch in millionenfacher Weise von diesem großen
Einheits- und Verantwortungsgefühl losgelöst und betrachtet die
Tiere nicht als Bruder und Schwester sondern als
Produktionseinheiten. „Frag doch mal die Tiere, was sie über dich,
Mensch, denken. Frag mal das Masthuhn oder das arme Schwein auf dem
Schlachthof.“ Es ist an uns Menschen, den Lebenswillen der anderen
Geschöpfe zu achten. Sie sind keine Sachen sondern Mitgeschöpfe.
Sie haben dieselben Sinne und damit die fundamentalen Empfindungen
wie Menschen. Wir tragen also Verantwortung für leidensfähige
Mitgeschöpfe, die leiden können, wie wir. Im Anschluss an diesen
ergreifenden Vortrag lud das Klavierspiel von Malte Groß
(Beethovens Appassionata) zum weiteren Besinnen ein.
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21
Ernst Ulich aus Berlin sprach über die politische Verantwortung
für die weltweiten Folgen der Massentierhaltung (Hunger in der
Welt, Wasser-, Boden- und Luftverschmutzung, Klimakatastrophe,
Gesundheitsgefährdung durch resistente Keime und Tierquälerei in
gigantischen Ausmaßen u.v.m.). Ernst Ulich ist Begründer des
Vereins „Tier und Mensch“ e.V. und bekam wegen seiner großen
Verdienste 2008 den Preis der Hans-Rönn-Stiftung und 2009 den
Berliner Tierschutzpreis. Mit ihm verbindet uns eine innige
Freundschaft und viel kreative Zusammenarbeit. „Wenn alle Menschen
der Erde Vegetarier wären, könnten 12 Milliarden Menschen satt
werden. Wenn alle so viel Fleisch äßen, wie in den USA gegessen
wird, könnten nur 3 Milliarden ernährt werden.“ Viele Berichte sind
in der letzten Zeit zum Thema Massentierhaltung und deren Folgen
für Tier, Mensch und Umwelt erschienen: in allen großen Zeitungen
und im Fernsehen. Die Zahl der Vegetarier steigt. Die Erkenntnis,
wie viele Schäden wir uns durch Massen-tierhaltung selber zufügen,
wächst in der Bevölkerung. Aber die verant-wortlichen Politiker
setzen sich gegen die einflussreiche Lobby der
Agrarindustrie nicht durch. Notwen-dige Entscheidungen werden
nicht getroffen und getroffene Entschei-dungen werden nicht
umgesetzt. Statt ein mutiges Vorbild zu geben, wird immer wieder
„Brüssel“ vor-geschoben. Ernst Ulich beeindruckte einmal mehr seine
Zuhörer mit spannenden Berichten und Analysen. © Eckard Wendt /
AGfaN e.V.
Der nächste Referent war Herr Dr. med. vet. Hermann Focke,
leitender Veterinärdirektor a.D. Herr Dr. Focke war
Veterinäramtsleiter in der Region mit der größten Tierdichte
Europas. Er blickt von seiner Amtsstellung her tief hinter die
Kulissen. Auf Grund seiner offenen und deutlichen Worte war er 1995
der erste Preisträger des Zivilcourage-Preises der
Solbach-Freise-Stiftung. Ein Jahr zuvor erhielt er den
Tierschutz-Forschungspreis der Freien Universität Berlin. Er ist
bekannt u.a. auch als Autor der Bücher „Tierschutz in Deutschland –
Etikettenschwindel ?!“ und „Die Natur schlägt zurück“. Herr Dr.
Focke erhielt 2011 den Tierschutzpreis der „Hans-Rönn-Stiftung
Menschen für Tiere“ (www.hans-roenn-stiftung.de). Aus seinem
Referat sprach seine detaillierte und profunde Kenntnis der
wirklichen Verhältnisse in der Agro-Industrie. Anhand vieler
praktischer Beispiele wurde bestätigt, worauf bereits Ernst Ulich
zuvor aufmerksam gemacht hatte. Beschlüsse, die die aufmerksamer
werdende Bevölkerung beruhigen
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sollen, werden durch verbale Tricks in ihr Gegenteil verkehrt.
Hier führte er das Beispiel mit der Besatzdichte an. 20 Masthühner
pro m² wurden rhetorisch als zu hoch befunden. Schließlich wurden
27 Tiere ganz legal auf demselben Platz zusammengedrängt. Seine
Aussagen gipfelten zusam-menfassend in der Aussage: „Die Wirtschaft
macht die Politik, die Politiker die Rhetorik und die
Ministerialbürokratie und die kommunalen Verwal-tungen verhalten
sich devot und angepasst.“ Nach der Veranstaltung bogen sich die
Tische von einem wunderbaren vegetarischen / veganen Buffet. Wir
danken Frau Helga Salehi herzlich dafür, dass sie zwei Tage lang in
der Küche der Familie Groß das Mahl vorbereitete. Mit ihrer
ausgezeichneten Kochkunst trug sie wesentlich zum Gelingen des
Festes bei. Wir danken aber auch sehr herzlich der Firma Topas
(www.wheaty.de), die unsere Tierschutzarbeit seit langer Zeit
äußerst großzügig mit ihren Produkten unterstützt. Bei vielen
Heimtiermessen und anderen Gelegenheiten durften wir schon auf
unseren Infoständen die leckeren Weizenprodukte anbieten und so die
Menschen gleich an Ort und Stelle davon überzeugen, dass man ohne
Fleisch hervorragend kochen und essen kann. Die hübschen kleinen
Kochbüchlein mit den Rezeptvorschlägen der Fa. Topas fanden bei den
Gästen reges Interesse. Am Ende des Festes fanden sich etliche
Gäste spontan um das Klavier zusammen. Dr. Focke und Helga Salehi
spielten zu fröhlichen Liedern auf und die Gäste sangen ausgelassen
in heiterer Runde mit. Tierschutz ist angesichts aller Hindernisse
und Hürden keine einfache Sache. Zu viele wirtschaftliche
Interessen sind mit der rücksichtslosen Aus-beutung der Tiere
verbunden. Wir Tierschützer stehen oft am Rande un-serer
Belastungsfähigkeit. Deshalb ist es wichtig, dass wir auf uns
selbst aufpassen und uns nicht von den vielen Leiden, deren wir
teilhaftig werden, verzehren lassen. Fröhliche Feste und die Sicht
auf die kleinen positiven
Veränderungen halten uns fit, denn vermut-lich wird unser
Einsatz noch lange gebraucht.
Maria und Dr. Friedrich Groß
Das vegetarische Buffet mundete dem Pianisten Malte Groß (links)
ebenso wie allen anderen Gästen. © Maria Groß /AGfaN e.V.
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Kinder spielen und tanzen für den Tierschutz
Die Idee: Die Prinzessin hat Geburtstag. Der Kammerdiener Egon
gratuliert ihr und fragt sie nach ihren Wünschen. Ach, die
Prinzessin ist ja so bescheiden. Nur einen leckeren Schweinebraten
möchte sie essen und eine warme Pelzjacke hätte sie gerne, wenn es
ihr kalt ist. Am Bett wäre noch ein Fell schön, damit die Füße beim
Aufstehen nicht frieren. Egon versichert der Prinzessin, dass alle
Wünsche sofort in Auftrag gegeben werden. „Übrigens“, bemerkt er
noch, „die Tiere des Waldes haben sich angemeldet. Sie wollen Ihnen
gratulieren“. Ach, da freut sich die Prinzessin, denn sie mag doch
Tiere so gerne. Alle Tiere sind ihre Freunde. Egon kümmert sich um
die Geburtstagsgeschenke. Er beauftragt den Jäger, ein Wildschwein
zu schießen, damit die Prinzessin ihren Schweine-braten bekommt.
Ein Fuchs soll den Pelz liefern und ein Häschen wird für den
Bettvorleger gebraucht. Im Wald treffen sich die Tiere und beraten,
wie sie der Prinzessin ihre Aufwartung machen können. Ein Geschenk
mitbringen? Nein, lieber singen und einen Tanz für sie aufführen.
Also gehen sie alle zum Schloss und begrüßen die Prinzessin. Wie
die Prinzessin sich darüber freut! Wo sie doch die Tiere so gerne
mag! Aber mitten im Tanz erscheint der Jäger und will die Tiere
erschießen. Die Prinzessin ist entsetzt. „Jäger! Bist du verrückt
geworden? Du darfst doch nicht meine Freunde totschießen! Alle
Tiere sind meine Gäste und meine lieben Freunde. Du darfst sie
nicht töten!“ „Wieso, Prinzessin? Wolltest du nicht einen leckeren
Schweinebraten essen und einen Pelz haben, wenn es dir kalt ist?
Und hast du nicht noch ein Fell für deine Füße bestellt? Wie kannst
du denn zu deinen Wünschen kommen, wenn ich die Tiere nicht
totschießen darf?“ Da ist die Prinzessin beschämt. Sie hat noch nie
darüber nachgedacht.
Und doch wäre sie beinah die Auftrag-geberin für das Töten ihrer
Freunde geworden. Da entschuldigt sie sich bei den Tieren und
schickt den Jäger weg. Dann feiern sie fröhlich zusammen. Zuletzt
kommt noch ein Gast angelau- Es ist immer wieder eine große Freude
zu erle-ben, wie begeistert die Kinder das Theaterstück aufführen.
© Helga Salehi / Tier und Mensch e.V.
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fen: ein Huhn, fast ohne Federn und außer Atem, stürzt in das
Schloss. „Wo kommst du denn her“, wird es gefragt, „und wieso
siehst du denn so schrecklich aus?“ „Ich komme aus der Legebatterie
und bin noch ganz geblendet, weil ich noch nie das Tageslicht
gesehen habe. Die Käfigtür stand einen Spalt offen, da bin ich
weggelaufen.“ „Weshalb hat man dich denn ins Dunkel gesperrt?“ „Da
sind noch 10.000 andere Hennen. Und wir müssen alle jeden Tag ein
Ei legen. Aber wir haben keinen Platz, uns zu bewegen und die
Schnäbel haben sie uns auch abgeschnitten. Das hat schrecklich
wehgetan. Und die Füße tun mir vom Gitter weh. Sie halten uns
dunkel, damit wir einander nicht aus Verzweiflung verletzen.“ Die
Prinzessin lädt das Huhn ein, von der Geburtstagstorte zu essen.
Aber das Huhn hat große Bedenken. „Prinzessin, in diesem Kuchen
werden doch wohl nicht die Käfigeier eingebacken sein, die meine
Geschwister und ich legen mussten?“ „Nein, liebes Huhn, du kannst
ganz beruhigt sein. Die Köchin hat Bio-Eier dafür verwendet. Sie
kauft keine Eier mit der 3, denn die kommen aus Quälerei, auch wenn
da etwas von Kleingruppenhaltung darauf steht.“Jetzt schließt das
Theater mit einer großen, schönen Torte, die hereingetragen wird
und mit einem fröhlichen Tanz, bei dem alle mitmachen.
Die Durchführung AGfaN-Mitglied Helga Salehi hat dieses Theater
mit einer Grundschul-klasse in Berlin einstudiert. Alle Kinder
trugen entsprechend ihrer Rolle far-benfrohe Kostüme, von denen die
meisten von Helga Salehi selbst genäht worden waren. Die Aufführung
lag genau am Tage von Ernst Ulichs Ge-burtstag im September. Er
hatte die Texte geschrieben und ein schönes Kinderheftchen damit
herausgebracht. Wie viele gedankliche Anregungen zum Thema
Tierschutz wurden wohl bei dieser Theaterarbeit den Kindern
vermittelt? Und wie viel von den Ge-danken wurde wohl in die
Familien hineingetragen, während der Zeit des
Einstudierens und bei der schönen Aufführung, bei der viele
Eltern stolz ihre Kinder bewunderten. Dass Ernst Ulich und Helga
Salehi diese viele Tierschutzarbeit in Schulen vollkommen
ehrenamtlich machen, da-rüber haben sie natürlich nicht geredet
Maria Groß Wenn es sich ergibt, spielt auch Ernst Ulich sehr
ger-
ne mit! © Karin Ulich/ Tier und Mensch e.V.
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25
Gespräch mit Weihbischof Uhl
Wie im letzten Rundbrief berichtet, haben wir beim Ökumenischen
Kirchentag in München Unterschriften gesammelt, um den Vorsitzenden
der Bischofskonferenz, Erzbischof Zollitsch, und den Präses der
Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), Nikolaus Schneider, darum
zu bitten “sich öf-fentlichkeitswirksam in den Medien dafür
einzusetzen, dass sich Christinnen und Christen beim Einkauf von
Lebensmitteln ihrer Verantwortung gegen-über ihren Mitgeschöpfen
bewusst sind und Erzeugnisse aus Intensivtier-haltungen meiden
sowie den Verbrauch tierischer Produkte stark ein-schränken, um den
Hunger in der Welt zu vermindern”. Von beiden Seiten bekamen wir
auf unsere Bitte um einen Übergabe-termin zunächst die Nachricht,
dass beide keine Zeit für uns erübrigen könn-ten. Nach mehrfacher
Nachfrage und dem Hinweis auf die Dringlichkeit des Anliegens
sowohl im Hinblick auf die Tierquälerei als auch auf den Hunger in
der Welt erhielten wir das Angebot, an Stelle von Erzbischof
Zollitsch die Unterschriften an Weihbischof Uhl, der für den
Bereich Ökologie zuständig ist , in der Katholischen Akademie in
Berlin zu übergeben. Obwohl dieser Vorschlag nicht ganz unseren
Vorstellungen entsprach, denn die Briefe waren schließlich an
Erzbischof Zollitsch gerichtet und es ging uns ja um die möglichst
öffentlichkeitswirksame Aufforderung durch die jeweilige
Kirchen-leitung, weniger Fleisch zu essen, nahmen wir das Angebot
an. Wir waren eine halbe Stunde vor dem angegebenen Termin in der
Katholischen Akademie und wurden in den Wintergarten gebeten.
Während Eckard sich noch in dem Restaurant über die Bio-Angebote
informierte, kam Weihbischof Uhl schon in den Wintergarten, damit
wir genügend Zeit für unser Gespräch haben sollten. Er erkundigte
sich zunächst danach, welches der Anlass dafür gewesen sei,
Erzbischof Zollitsch anzuschreiben. Ich erläuterte ihm, dass es uns
völlig unverständlich ist, dass ausgerechnet eine “christliche
Partei” in Gestalt des damaligen Ministers Seehofer (CSU), der sich
selbst als gläubiger Katholik bezeichnet, dafür verantwortlich ist,
dass nach dem Regierungswechsel 2005 die tierquälerische und
rechtswid-rige Haltung von Legehennen in herkömmlichen Käfigen um 2
Jahre verlän-gert wurde, was für 80 Millionen Hennen lebenslange
Qual bedeutete. Auch die Aufhebung des Verbots aller Arten von
Käfighaltungen für Legehennen in Deutschland ab 2012 und die
Zulassung der beschönigend als “Klein-gruppenhaltung” bezeichneten
größeren Käfige wurde durch Minister Seehofer veranlasst und
entspricht dem Regierungsprogramm der “christ-lichen Parteien”.
Anhand großer Fotos konnten wir Herrn Uhl Beispiele der gängigen
tier-quälerischen Praxis wie die Sauen in Kastenständen und
Abferkelgestellen,
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gekürzte Schwänze und Spaltenboden bei Schweinen, drangvolle
Enge, gekürzte Schnäbel und deformierte Beine bei Puten sowie die
Käfighaltung von Legehennen in den neuen Käfigen zeigen. Herr Uhl
zeigte sehr viel Interesse und Verständnis für unsere Argumente,
konnte uns aber natürlich nicht vorhersagen, wie Erzbischof
Zollitsch sich unserem Anliegen gegenüber verhalten würde.
Inzwischen hat Herr Uhl uns in einem Brief mitgeteilt, dass er
Herrn Zollitsch unser Anliegen vorgetragen hat, von diesem haben
wir aber noch keine Rückmeldung. Herr Uhl selbst hat uns zwei
Auszüge aus Predigten, die er nach unserem Gespräch gehalten hat,
zugesandt. In der einen heißt es: ”...es gibt unstrittige
Zusammenhänge zwischen unserem Lebensstil und problematischen
Ernährungssituationen in ärmeren Ländern. Es gibt eine Verbindung
zwischen unserem hohen Fleischkonsum und einer schwierigen
Ernährungslage für die Armen, wenn z. B. kostbares Ackerland in
Brasilien oder Mexiko zur Produktion von Viehfutter für Europa
verwendet wird. Der hohe Fleischkonsum bei uns führt weiterhin zu
der problematischen Massentierhaltung.” Wir haben uns bei Herrn Uhl
für diese klaren Worte bedankt. Mitte Dezember haben wir verbunden
mit Weihnachtsgrüßen nochmals
Erzbischof Zollitsch um einen Gesprächs-termin gebeten. Immerhin
haben wir vom Kirchentag in Dresden trotz entsetzlicher Hitze an
unserem Info-Stand im Zelt noch-mal ca. 500 Unterschriften für ihn
bekom-men. Zumindest erwarten wir zeitnah eine schriftliche
Erklärung von ihm.
Ingrid Wendt Ingrid Wendt überreicht Weihbischof Uhl die
Unter-schriftenlisten und Informationsmaterial. © Eckard Wendt /
AGfaN e.V.
Predigt: Genug ist genug* Mit Entsetzen habe ich gelesen, dass
die Zahl der Tierversuche in Deutschland in den vergangenen Jahren
deutlich gestiegen ist. Für die schwarz-gelbe Regierung ist das
legitim, um den Forschungsstandort Deutschland auszubauen.
__________ * Predigt am Buß- und Bettag 2011
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27
Tierschützer sehen in dieser Entwicklung ein völliges Versagen
gegenüber dem Tierschutz. …Ärzte gegen Tierversuche setzen sich für
eine Forschung ohne Tierver-suche ein. Sie sagen: "Tiere und
Menschen sind so unterschiedlich, dass die Ergebnisse aus
Tierversuchen nicht auf den Menschen übertragen werden können." Sie
kommen zu dem Ergebnis, dass Tierversuche weder zur Behandlung der
menschlichen Zivilisationskrankheiten etwas Wesentliches
beigetragen haben, noch sind sie in der Lage, den Verbraucher vor
schädlichen Chemikalien und Medikamenten wirkungsvoll zu schützen.
Wenn wir schon bei den Tieren sind, dann möchte ich auch die
Massentierhaltung aufgreifen. Unter entsetzlichen Bedingungen
fristen die Tiere hier ein armseliges Leben, das alles andere als
artgerecht ist. Am Ende steht ein qualvolles Sterben in der
Todesmaschinerie. Da meine ich jetzt gar nicht das abartige
Schächten, das strikt verboten werden sollte. In Deutschland werden
jährlich 620 Mio. Tiere geschlachtet. Das Gemetzel muss im Akkord
gehen, da bleibt der Tierschutz schon mal auf der Strecke, wenn ein
Tier nicht so schnell will, wie der Schlachter meint. Massenweise
werden Tiere von einem Land Europas in ein anderes zum Schlachten
gefahren: Pferde von Weißrussland nach Sardinien, Schafe von
Spanien nach Griechenland, Kälber von Deutschland nach Spanien usw.
Hoch lebe Europa! Warum dieser Irrsinn? Ganz einfach: Fleisch soll
möglichst billig sein. Es liegt am Verbraucher. Bert Brecht sagte:
"Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral." In Anlehnung an
dieses Zitat gilt für den deutschen Verbraucher: "Hauptsache
Fressen und Saufen - sind bei Aldi und Co. billig zu kaufen."
"Genug ist genug." Dieses doppelte "genug" wirkt wie eine
Verstärkung. Darin stecken Empörung und Zorn. Da gäbe es noch viele
Beispiele zu nennen, wo es genug ist, wo es reicht, wo es völlig
aus dem Lot geraten ist. Wo es so nicht weitergehen kann und darf.
Genug ist genug. Im Paradies ist für alle genug da. Für Menschen
und für Tiere. "Hiermit übergebe ich euch alle Pflanzen auf der
ganzen Erde, die Samen tragen, und alle Dekan Kans-Peter Kunert mit
seiner Lieblingskatze © Privataufnahme Kuhnert
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Bäume mit samenhaltigen Früchten. Euch sollen sie zur Nahrung
dienen. Allen Tieren des Feldes, allen Vögeln des Himmels und
allem, was sich auf der Erde regt, was Lebensatem in sich hat, gebe
ich alle grünen Pflanzen zur Nahrung. So geschah es. Gott sah alles
an, was er gemacht hatte: Es war sehr gut." (Gen 1,29-30) Im
Paradies gibt es ausschließliche vegane Ernährung. Es gilt nicht
das Gebot vom Fressen und Gefressen werden. Kein von Gott
geschaffenes Lebewesen braucht Angst um sein Leben zu haben; Angst
davor, dass es von Menschen oder Tieren aufgefressen wird.
Dekan Hans-Peter Kunert, Anton-Roth-Weg 8, 91583
Schillingsfürst
Umgang mit Tieren in der industriellen Massentierhaltung
In zunehmendem Maße bewegt die Öffentlichkeit der Umgang mit
Tieren in der agrarindustriellen Massentierhaltung zur
Aufrechterhaltung einer bisher nicht dagewesenen
„Fleischproduktion“ auf Kosten der Tiere in Haltung, Aufzucht,
Problemen mit dem Medikamenteneinsatz und Schlachtung.
Diese Produktionsweise verletzt die gottgewollte
Schöpfungsgemeinschaft von Mensch und Tier. In Anbetracht eines
weiteren Ausbaus der indu-striellen Massentieranlagen unterstützt
die Synode Kirchgemeinden und Bürgerinitiativen in ihrem Engagement
gegen die Errichtung solcher Anlagen und für eine artgerechte
Haltung der Tiere und bittet die Kirch-gemeinden, kein Kirchenland
für die industrielle Massentierhaltung zur Verfügung zu
stellen.
Angesichts der globalen Auswirkungen des hohen Fleischkonsums
hierzulande ermutigt die Synode Christinnen und Christen zu einem
ande-ren Lebensstil, der den Fleischkonsum einschränkt oder meidet.
An dieser Stelle stehen auch kirchliche Einrichtungen in einer
besonderen Verpflich-tung als Zeichen unserer weltweiten
christlichen Verantwortung.
Otto Guse, Präsident Dresden, den 12. November 2011 Quelle:
http://www.evlks.de/doc/DS_123.pdf Anmerkung: Der Antrag wurde vom
Sozial-Ethischen Ausschuss der Synode unter der Leitung von Andreas
Weigel und Dr. Ulrich Seidel erarbeitet. Dr. Seidel ist
Vorsitzender der Aktion Kirche und Tiere e.V. (AKUT)
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29
Kirchentag 2011 und Vorankündigung für 2013
Die AGfaN beteiligte sich auch in diesem Jahr wieder in
bewährter Weise am Deutschen Evangelischen Kirchentag in Dresden.
Gemeinsam mit der „Aktion Kirche und Tiere“ e.V. (AKUT) sammelten
wir Unterschriften, um bei der Kirchentagsleitung für den
Kirchentag in Hamburg 2013 einen Gottes-dienst für Menschen und
Tiere genehmigt zu bekommen. Diese wurden bislang immer abgelehnt.
Mit diesem Rundbrief erhalten Sie eine Unter-schriftenliste. Bitte
beteiligen Sie sich selbst und suchen Sie weitere Unter-stützer
unter Ihren Verwandten, Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen.
Die Unterzeichner müssen NICHT der evangelischen Kirche angehören
oder irgendwelche Verpflichtungen eingehen! Selbstverständlich
würden sich die Organisatoren freuen, wenn möglichst viele
Unterstützer dann auch am Gottesdienst teilnehmen würden.
Geplant ist auch ein Umzug für Tiere vom Messegelände aus nach
Möglichkeit bis zur Kirche, in der der Gottesdienst stattfinden
wird. Die Unterschriftenliste kann auch von der AGfaN-Homepage über
die Unterseite „Aktuelles“ heruntergela-den werden:
www.tierschutz-landwirtschaft.de/ html/aktuelles.html Eckard
Wendt
Am Stand der AGfaN: Maria Groß, Renate Müntefering, Elke
Hinrichsmeyer und Renate Komm. © Eckard Wendt / AGfaN e.V.
Irreführende Werbung des DBV
Bissige bäuerliche Zungen behaupten gelegentlich, dass das
Unterrichtsfach „Klagen“ ein Schwerpunktfach der
landwirtschaftlichen Ausbildung ist. So beklagt der Deutsche
Bauernverband e.V. (DBV) fortwährend das schlechte Ansehen der
Agrarwirtschaft und damit der Landwirte in der öffentlichen
Meinung. Kernpunkt der Kritik ist, dass die Bürger immer noch den
vermeintlich glücklicheren Zeiten der Tierhaltung nachtrauern, die
sich in ihren Köpfen unausrottbar eingenistet haben. Dabei wird
geflissentlich übersehen, dass es gerade der DBV und die oft sogar
direkt von ihm gesteuerten Lobbyverbände (Fördergemeinschaft
Nachhal- tige Landwirtschaft e.V. [FNL] u.a.) sind, die diese
„Bilderbuch-Idyllen“
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zementieren, weil sie nichts mehr fürchten, als dass die
Menschen im Lande erfahren, welches ungeheure Maß an Tierleid
hinter den hermetisch ver-riegelten Stalltüren stattfindet. Ein
Beispiel für die eklatanten Irrefüh-rungsaktionen ist die Kampagne
„Arbeit mit Leidenschaft – unsere Leistung ist Ihr Geld wert“
(Foto). Ich nahm das Großplakat bei vielen Veranstal-tungen zum
Anlass, den Bauernverband deswegen öffentlich zu kritisieren. Auf
einen Brief diesen Inhalts antwortete DBV-Generalsekretär Dr. Born
nur halbherzig. Immerhin verspricht Bauernpräsident Sonnleitner in
seinem
Grußwort zum Jahreswechsel: „Ich rufe alle Bäuerinnen, Bauern
und Landju-gendlichen auf, ihre Stalltüren und Hoftore zu öffnen
oder die Berufskol-legen im Kreisverband dabei zu
unter-stützen.“*
Eckard Wendt Mit solchen Bilderbuch-Idyllen wirbt der
Bauern-verband © Eckard Wendt / AGfaN
_______ * Quelle:
http://www.bauernverband.de/?redid=152813&mid=467154
Kurzmeldungen:
1. Demos Wir beteiligten uns beginnend mit der Großdemo
anlässlich der Internationalen Grünen Woche „Wir haben es satt!“ an
zahlreichen anderen Protestveranstaltungen wie vor dem Gebäude der
Region Hannover, dem Agrarministerium in Hannover und etlichen
regionalen Aktionen, wobei Maria Groß wegen der Nähe zu den
geplanten Stallneubauten für den Schlachthof in Wietze besonders
aktiv war.
2. Legehennen Das Verbot herkömmlicher Käfige ohne Nester,
Scharrbereich und Sitzstangen gilt ab 2012 in allen EU-Staaten.
Allerdings versagten 12 Länder bei der Umsetzung oder widersetzten
sich sogar absichtlich. Es sind: Belgien, Bulgarien, Frankreich
(soll immerhin 2011 gegenüber 2010 etwa 27% weniger Hennen in
Käfige eingestallt haben), Polen, Portugal, Rumä-nien und Zypern.
Dazu kommen noch Griechenland, Italien, Lettland, Spanien und
Ungarn, die der EU-Kommission noch nicht einmal die angeforderten
Zahlen mitteilten! Die AGfaN forderte Verbraucherschutzkom-
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missar John Dalli am 26.10.2011 auf, wegen der
Vertragsverletzungen hart durchzugreifen. In diesem Zusammenhang
forderten wir auch die offene Deklaration verarbeiteter Eier
(Nudeln u.a.)
(http://www.tierschutz-landwirtschaft.de/EU_Dalli-alte_Kafige__26.10.2011.pdf).
Wir hoffen, dass Kommissar Dalli die angekündigten
Vertragsverletzungsverfahren wirklich durchsetzen wird.
3. „Pelz“tiere Am 11.12.11 trat eine weitere Verschärfung der
Pelztierhaltungsverordnung in Kraft. Dies soll bereits einige
Betreiber von „Pelzfarmen“ zur Aufgabe veranlasst haben (z. B. in
Trittau). Die (vorerst) letzte Stufe wird am 11.12.16 greifen und
dann zumindest in Deutschland dem miesen Geschäft mit den
„Pelz“tieren hoffentlich den finanziellen Garaus bereiten. Eckard
Wendt
Beispiel einer großartigen privaten Öffentlichkeitsarbeit
Zwei Tierfreunde bieten schon seit Jahren Spaziergängern
Infoschriften des „Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung /
Provieh“ e.V. und der AGfaN e.V. zur Mitnahme an. Im Sommer erbaten
sie auch ein Banner der AGfaN, das als besonderer Blickfang am Zaun
angebracht wurde. Es werden darauf unter der Überschrift „Sie
entscheiden, wie unsere Nutztiere gehalten werden!“ die
tierquälerische Haltung einer Zuchtsau mit Ferkeln in einem
typischen Vermehrungsbetrieb dargestellt und daneben die tier-
freundliche Alternative mit Frei-landhaltung. Das Banner finden
Sie auf der AGfaN-Homepage über die linke Leiste unter „Infos /
leaflets“.
Eckard Wendt Dieser Blickfang ist nicht zu übersehen! Im Kasten
rechts liegt Infomaterial zur Mitnahme aus. © Eckard Wendt /
AGfaN
Plakataktion zum Erntedankfest der Kampagne „Meine
Landwirtschaft“ Die AGfaN unterstützte auch 2011 die Aktion zum
Erntedanktag und konnte das Plakat (Foto) in vielen Geschäften und
öffentlichen Anschlagflächen anbringen. Außerdem hängten es viele
Kirchengemeinden im Landkreis Harburg aus, denen wir es zugeschickt
hatten. Mitglieder, die 2012 Plakate
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32
haben möchten, wenden sich bitte an die AGfaN-Geschäftsstelle
oder direkt an die Koordinierungsstelle: Arbeitsgemeinschaft
bäuerliche Landwirtschaft e.V. Georg Janßen, Heiligengeiststr. 28,
21335 Lüneburg. Informationen gibt es im Internet unter:
www.meine-landwirtschaft.de Eckard Wendt
Bis auf weiters Das Messer blitzt, die Schweine schrein, Man muß
sie halt benutzen,
Denn jeder denkt: Wozu das Schwein, Wenn wir es nicht
verputzen?
Und jeder schmunzelt, jeder nagt Nach Art der Kannibalen, Bis
man dereinst »Pfui Teufel!« sagt Zum Schinken aus Westfalen.
Wilhelm Busch, 1909, aus der Sammlung Schein und Sein Wer
finanziert die Forschung? Hier sehen Sie eine Folie mit den
Sponsoren einer wissenschaftlichen Tagung. „Honi soit qui mal y
pense“; ist wirklich derjenige „ein Narr, der Böses dabei denkt“?
Erläuterungen: Big Dutchman stellt Stalleinrichtungen. für
Legehennen und Schweine her;
Inhaber sind Josef und Bernd Meerpohl, in Vechta Calveslage. Die
EW Group gehört der Familie Erich Wesjohann, die ebenso wie die
PHW-Gruppe von Paul-Heinz Wesjohann (Wie-senhof) 1998 aus der
Lohmann-Wesjohann-Gruppe hervorging. Heidemark gehört zu den Großen
der Putemmast-Integratoren. Die Deut-sche Frühstücksei ist der
größte deutsche Eiervermarkter. Rothkötter ist bekannt durch den
Mega-Schlachthof in Wietze, der etwa 400 Hühner-Mastbetriebe zur
Auslastung benötigt.
Eckard Wendt
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Kommen auch Sie zur Groß-Demonstration nach Berlin Auch im
Januar 2012 wird es in Berlin anlässlich der Internationalen Grünen
Woche wieder einen großen Demonstrationszug mit abschließender
Kundgebung vor dem Brandenburger Tor geben. Das Motto wird wieder
lauten:
Wir haben es satt! Treffpunkt ist am 21.01.12 um 11:30 Uhr vor
dem Berliner Hauptbahnhof (Südseite in Richtung Bundestag und
Kanzleramt). Bringen Sie Elan, gute Laune, selbstgemalte
Protestschilder und gegebenenfalls auch Regenbe-kleidung mit.
Seitens der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztier-haltung
werden wir wieder Protesttafeln der Serie „Arbeit, die Leiden
schafft!“ und unsere Banner „Tierschutz fängt beim Essen an!“ sowie
„Sie entscheiden, wie die Nutztiere gehalten werden!“
ausleihen.
Links. Offizieller Aufruf zur Demo 2012 Rechts: Einige
Teilnehmer mit AGfaN-Protesttafeln
Die Mitglieder der AGfaN treffen sich auch dieses Jahr wieder
nahe beim
Ausgang zum Vorplatz draußen auf der linken Seite. Mit Ihrer
Hilfe kann es gelingen, eine noch machtvollere Demonstration auf
die Beine zu stellen als beim ersten Mal. … und wer selbst nicht
teilnehmen kann, der unterstütze bitte die Organis-ationsleitung,
denn die für die Kundgebungstechnik (Bühne / Verstär-keranlage
usw.) erforderlichen Kosten sind erheblich: DNR Umwelt und
Entwicklung, Konto-Nr.: 26005181, BLZ: 370 501 98 (Sparkasse
Köln-Bonn), Verwendungszweck: Spende Demo, Info:
www.wir-haben-es-satt.de
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Leserbriefe: Leserbriefe gehören zu den am meisten gelesenen
Beiträgen der Zeitungen und Zeitschriften. Sie müssen nicht von
Fachwissen strotzen. Viel wichtiger ist es, die eigene
Betroffenheit zu vermitteln und Alternativen anzubieten, damit
andere Menschen dazu angeregt werden, sich für Ware zu
ent-scheiden, für deren Gewinnung keine Tiere Zeit ihres kurzen
Lebens in einer tierquälerischen Massentierhaltung leiden mussten.
Lesen Sie bitte die nachstehenden Beispiele unserer Mitglieder. Zum
Schächten Was für eine Art von Dank soll das sein, unschuldige
Tiere qualvoll zu Tode zu bringen? Ein Opfer für wen? Ein
wahrhaftig von Herzen kommendes Opfer wären Demut und persönlicher
Verzicht. Demut vor Gott und seiner Schöpfung und Verzicht auf
leibliche Genüsse wie z.B. Fleisch, das man sich nur zu Lasten
anderer Geschöpfe gönnen kann. Gott, so wie ich ihn erfahre,
erfreut sich nicht an geschlachteten und ausblutenden Tieren,
sondern an Menschen, die Mitgefühl und Liebe empfinden für alle
Mitgeschöpfe. Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das
Weitergeben der Flamme! Und auch wir Christen sollten beim Verzehr
unseres nächsten günstigen Fleischstückes vom Discounter darüber
nachdenken, ob ein Moment der „Gaumenfreude“ ein solches Leid
rechtfertigt! Denn was sich täglich in unserer industriellen
Massentierhaltung abspielt, ist um keinen Deut besser: Enge,
Dunkelheit, Dreck und Krankheit in abgesperrten Mastställen,
unerträgliche Enge, Durst und Todesängste auf den stundenlangen
Transporten und lang andauernde Todesqualen in den
Riesenschlachthöfen. Jeder kann sich darüber informieren und es
wissen wollen. Jeder kann zumindest weniger Fleisch essen und dafür
mehr bezahlen. Persönlicher Verzicht aus Mitgefühl gerade zu
religiösen Festta-gen ist ein echtes Opfer und damit ehrlicher.
Sabine Gause, Winsen / Luhe
Zum Bau einer Schweinefabrik Zunächst möchte ich dem Winsener
Anzeiger ein Lob dafür aussprechen, dass er dem Thema
Massentierhaltung Aufmerksamkeit widmet. Die Auf-drucke auf den
Verpackungen tierischer Erzeugnisse (Fleisch, Wurst, Käse, Milch)
widersprechen fundamental der Realität. Der Großteil der Produkte
stammt aus Agrarfabriken und eben nicht aus bäuerlicher Idylle. Und
genau das müssen die Verbraucher wissen. Nur wir Verbraucher können
die bäuerliche Landwirtschaft unterstützen. Doris Herrenkind,
Hohnstorf / Elbe
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Zum Schwänzekürzen: (…) Vielleicht wird nun das Rad zum zweiten
Mal erfunden. Der Tierarzt Dr. Michael Alt äußert sich zum Problem
des „Schwänze-beißens“ und teilt den Lesern mit, dass (…) auf
Bundes- und Landesebene intensiv geforscht wird, wie die
Haltungsbedingungen verbessert werden können, um das Auftreten von
Schwanzbeißen zu minimieren. Auf unserem Hof wurden seit
urdenklichen Zeiten (…) auch Sauen, Ferkel, Läufer und Mastschweine
gehalten. Von 1964 bis 1995 in zusammen 44 Zehner-buchten in
„Dänischer Aufstallung“ mit Schlittenentmistung. Es gab kein
Schwanzbeißen. Hier auf dem Hof wurden nie die Schwänze kupiert!
Einige Voraussetzungen waren aus meiner Sicht: - Stroheinstreu vom
ersten bis zum letzten Tag. - Säugezeit von 56 Tagen. - Würfe
blieben immer zusammen. (…) Rangkämpfe blieben daher aus. - Wir
fütterten ohne „Leistungsförderer“ immer bedarfsgerecht. - Eigenes
Getreide und Grasgrünmehl bildeten die Grundlage. –Zum „Nachtisch“
wurde täglich Gras, Raps, Senf, Runkelschnitzel und Eicheln
gegeben. Den aufgezeigten Weg zur sicheren Verhinderung des
Schwanz- und Ohrenbeißens mag oder kann heute kaum jemand mehr
gehen. Ich bin gespannt, was die neuen Forschungen demnächst an
praktikablen Ergebnissen erbringen werden. Willi Dohemann, Brüne
(in der Land- und Forstwirtschaftlichen Zeitung)
Bücher-Tipps Wir empfehlen Ihnen diese Bücher:
Von links: Hanna Rheinz: Zwischen Streichelzoo und Schlachthof;
Rainer Hagencord: Die Würde der Tiere; Annamaria Grabowski: Schwein
gehabt? Drama hinter verschlossenen Türen: Das Schwein in der
Massentierhaltung;
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Kirchlicher Dienst auf dem Lande der Landeskirche Hannover:
Landwirt-schaftliche Nutztierhaltung. Bitte fragen Sie in Ihrer
Bücherei nach den Büchern und bitten Sie gegebenenfalls darum, dass
sie angeschafft werden. Wenn Sie eines der Bücher kaufen wollen,
bitten Sie Ihre Buchhandlung um deutlich sichtbare Auslage für
einige Tage, bevor sie es erwerben.
Inhaltsverzeichnis 1 Grußwort 2 Antibiotika-Skandal bei
Masthühnchen - alarmierende Studie
Resistente Keime im Umkreis von einem Kilometer 5 Zum aktuellen
Stand der Tierschutz-Verbandsklage 11 Schächten: Bericht über das
erste Strafverfahren zum Schächten
und die Pressekonferenz vom 5. 12. 2011 in Buxtehude 13
Besichtigung einer Freilandhaltung für Legehennen mit Mobilstall 16
Sichtfenster (Gedicht) 16 Schlachtabfälle statt Import-Soja 17
Ebermast kostet mehr Leben 20 30 Jahre AGfaN: Ein kleines Symposium
23 Kinder spielen und tanzen für den Tierschutz 25 Gespräch mit
Weihbischof Uhl 26 Predigt: Genug ist genug 28 Umgang mit Tieren in
der industriellen Massentierhaltung 29 Kirchentag 2011 und
Vorankündigung für 2013 29 Irreführende Werbung des Bauernverbandes
30 Kurzmeldungen 31 Beispiel einer großartigen privaten
Öffentlichkeitsarbeit 31 Plakat-Aktion der Kampagne „Meine
Landwirtschaft“ 32 Bis auf weiters (Gedicht von Wilhelm Busch) 32
Wer finanziert die Forschung? 33 Aufruf zur Demo „Wir haben es
satt!“ 34 Leserbriefe 35 Bücher-Tipps
___________________________________________________________________________________
v. i. S. d. P.: Eckard Wendt, Vorsitzender - Lektorat: Ingrid Wendt
- Kontakt: siehe S. 1 Die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte
Nutztierhaltung e.V. ist als gemeinnütziger und besonders
förderungswürdiger Tierschutzverein anerkannt (Amtsgericht Hamburg,
VR 17390). Mitgliedsbeiträge und Spenden sind gemäß
Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord vom 08.05.2008
von der Steuer absetzbar (Steuernummer 17/401/08502).
Bankverbindung: Sparkasse Harburg-Buxtehude (BLZ: 20750000), Konto:
13094958