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Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie Prüfung der erarbeiteten Gefahrenanalysen / Risikobeurteilung auf Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I 1.1. Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen Ja Nein 1.1.2. Grundsätze für die Integration der Sicherheit 1.1.3. Materialien und Produkte 1.1.4. Beleuchtung 1.1.5. Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung 1.1.6. Ergonomie 1.1.7. Bedienungsplätze 1.1.8. Sitze 1.2. Steuerung und Befehlseinrichtungen Ja Nein 1.2.1. Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen 1.2.2. Stellteile 1.2.3. Ingangsetzen 1.2.4. Stillsetzen 1.2.4.1. Normales Stillsetzen 1.2.4.2. Betriebsbedingtes Stillsetzen 1.2.4.3. Stillsetzen im Notfall 1.2.4.4. Gesamtheit von Maschinen 1.2.5. Wahl der Steuerungs- oder Betriebsart 1.2.6. Störung der Energieversorgung 1.3. Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen Ja Nein 1.3.1. Risiko des Verlusts der Standsicherheit 1.3.2. Bruchrisiko beim Betrieb 1.3.3. Risiken durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände 1.3.4. Risiken durch Oberflächen, Kanten und Ecken 1.3.5. Risiken durch mehrfach kombinierte Maschinen 1.3.6. Risiken durch Änderungen der Verwendungsbedingungen 1.3.7. Risiken durch bewegliche Teile 1.3.8. Wahl der Schutzeinrichtung gegen Risiken durch bewegliche Teile 1.3.8.1. Bewegliche Teile der Kraftübertragung 1.3.8.2. Bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess beteiligt sind 1.3.9. Risiko unkontrollierter Bewegungen 1.4. Anforderungen an Schutzeinrichtungen Ja Nein 1.4.1. Allgemeine Anforderungen 1.4.2. Besondere Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen 1.4.2.1. Feststehende trennende Schutzeinrichtungen 1.4.2.2. Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung 1.4.2.3. Zugangsbeschränkende verstellbare Schutzeinrichtungen 1.4.3. Besondere Anforderungen an nicht trennende Schutzeinrichtungen
1.5 Risiken durch sonstige Gefährdungen Ja Nein 1.5.1. Elektrische Energieversorgung 1.5.2. Statische Elektrizität 1.5.3. Nichtelektrische Energieversorgung 1.5.4. Montagefehler 1.5.5. Extreme Temperaturen 1.5.6. Brand 1.5.7. Explosionen 1.5.8. Lärm 1.5.9. Vibrationen 1.5.10. Strahlung 1.5.11. Strahlung von außen 1.5.12. Laserstrahlung 1.5.13. Emission gefährlicher Werkstoffe und Substanzen 1.5.14. Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden 1.5.15. Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko 1.5.16. Blitzschlag 1.6. Instandhaltung Ja Nein 1.6.1. Wartung der Maschine 1.6.2. Zugang zu den Bedienungsständen und den Eingriffspunkt für die Instandhaltung 1.6.3. Trennung von den Energiequellen 1.6.4. Eingriff des Bedienungspersonals 1.6.5. Reinigung innen liegender Maschinenteile 1.7. Informationen Ja Nein 1.7.1. Informationen und Warnhinweise an der Maschine 1.7.1.1. Informationen und Informationseinrichtungen 1.7.1.2. Warneinrichtungen 1.7.2. Warnung vor Restrisiken 1.7.3. Kennzeichnung der Maschine 1.7.4. Betriebsanleitung 1.7.4.1. Allgemeine Grundsätze für die Abfassung der Betriebsanleitung 1.7.4.2. Inhalt der Betriebsanleitung 1.7.5. Verkaufsprospekte Ort und Datum: Bearbeiter: Unterschrift:
nachher 1.1.2. Grundsätze für die Integration der Sicherheit / In allen Lebensphasen Gefährdung durch Nichtbeachtung der Grundsätze für die Integration der Sicherheit gemäß MR 2006/42/EG, Anhang I. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
A / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 5; Risikobewertung für auswechselbare Ausrüstung. Lösung: Grenzen festlegen und Risiko-beurteilung durchführen, Gefährdung beseitigen bzw. minimieren.
nachher 1.1.3. Materialien und Produkte / In allen Lebensphasen Gefährdung durch Verarbeitung von schadstoffhaltigen Materialien und Substanzen. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
B / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2, Abs. 6.2.3, Abs. 6.3.4.4; Lösung: Schadstofffreie Materialien für den Bau verwenden. Entsprechende Absauganlagen zur Ableitung der Gase vorsehen.
C / V
1.1.3. Materialien und Produkte / Montage und Installation, Einrichten, Umrüsten, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung, Demontage, Außer Betrieb nehmen
Gefährdung durch Verwendung von Kauf- teilen. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
B / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2, Abs. 6.2.3; Lösung: Nur Teile entsprechen der EN ISO Norm mit Unbedenklichkeitszertifikat verwenden.
nachher 1.1.5. Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung / In allen Lebensphasen
Gefahr der Verletzung durch mangelnder Standsicherheit. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs B / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2, Abs. 6.2.6, Abs. 6.3.2.6; Mechanische Gefährdung durch Masse und Standfestigkeit. Lösung: Entsprechende Halteelemente vorsehen und in der Betriebsanleitung auf diese Gefahr hinweisen. Entsprechende Warnhinweise / -schilder an der auswechselbaren Ausrüstung vor der Inbetriebnahme vorsehen.
D / V
Gefahr der Verletzung durch mangelhafte Befestigungsein-richtungen. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs B / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2, Abs. 6.2.3, Abs. 6.3.2.6; Mechanische Gefährdung durch Masse und Standfestigkeit. Lösung: Entsprechend der zu erwarteten Belastung gestalten Halteelemente vor-sehen und in der Betriebsanleitung auf diese Gefahr hinweisen. Entsprechende Warnhinweise / -schilder an der auswechselbaren Ausrüstung vor der Inbetriebnahme vorsehen.
nachher 1.3.1. Risiko des Verlusts der Standsicherheit / Transport, Montage und Installation, Umrüsten, Reinigung, Fehlersuche und -beseitigung, Instand- Haltung, Demontage
Gefahr, dass aus-wechselbare Aus-rüstung kippt und Verletzungen verursacht. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2.4, Abs. 6.2.6, Abs. 6.3.2.6; Mechanische Gefährdung durch Masse und Standfestigkeit. Lösung: Entsprechende Halteelemente vorsehen und in der Betriebsanleitung auf diese Gefahr hinweisen. Entsprechende Warnhinweise / -schilder an der auswechselbaren Ausrüstung vor der Inbetriebnahme vorsehen.
nachher 1.3.2. Bruchrisiko beim Betrieb / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb Gefährdung durch Bruch der Schlauch-leitung, verbunden mit Verbrennungsgefahr. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
B / IV
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.10 und DIN EN ISO 4413:2011-04, Abs. 5.4.6.5; Schlauchleitung. Lösung: Nur neue Schlauchleitungen verwenden. Herstellerangaben bezüglich der Lagerdauer beachten.
D / IV
1.3.2. Bruchrisiko beim Betrieb / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb Gefährdung durch Bruch der Schlauch-leitung, verbunden mit Verletzungsgefahr durch Partikel. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
B / IV
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.10 und DIN EN ISO 4414:2011-04, Abs. 5.4.5.9; Schlauchleitung. Lösung: Nur neue Schlauchleitungen verwenden. Herstellerangaben bezüglich der Lagerdauer beachten. Schutzbrille verwenden
D / IV
1.3.2. Bruchrisiko beim Betrieb / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten und Betrieb
Gefahr der Verletzung durch Bruch von Maschinenelementen. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs C / III
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.6.6, Abs. 6.2.3; Mechanische Gefährdung durch unzulängliche mechanische Festigkeit. Lösung: Materialien entsprechend der zu erwartenden Belastung auswählen und gestalten. Trennende feststehende Schutzeinrichtung vorsehen, die nur mit Hilfe von Werkzeugen geöffnet oder entfernt werden kann.
nachher 1.3.3. Risiken durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstände / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb
Gefahr der Verletzung durch herabfallende oder herausge-schleuderte Gegen-stände. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / III
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2, Abs. 6.2.3, Abs.6.3.2; Mechanische Gefährdung durch heraus-geschleuderte Materialien. Lösung: Trennende feststehende Schutz-einrichtung vorsehen, die nur mit Hilfe von Werkzeugen geöffnet oder entfernt werden kann.
nachher 1.3.4. Risiken durch Oberflächen, Kanten und Ecken / In allen Lebensphasen Gefahr der Verletzung durch scharfe Kanten, Ecken und rauen Oberflächen. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
B / III
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2; Mechanische Gefährdung durch Form und Lage. Lösung: Scharfe Kanten und Ecken verrunden. Raue Oberflächen glätten.
nachher 1.3.7. Risiken durch bewegliche Teile / Montage und Installation, in Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung, Demontage, Außer Betrieb nehmen
Gefahr der Verletzung durch bewegliche Elemente. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs C / III
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2, Abs. 6.2.3, Abs. 6.3.3; Mechanische Gefährdung durch relative Lage, Masse und Geschwindigkeit. Lösung: Trennende feststehende Schutz-einrichtung vorsehen, die nur mit Hilfe von Werkzeugen geöffnet oder entfernt werden kann. Hinweis in der Betriebs-anleitung vorsehen. Entsprechende Warnhinweise / -schilder an der auswechselbaren Ausrüstung anbringen.
nachher 1.3.8. Wahl der Schutzeinrichtung gegen Risiken durch bewegliche Teile / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung
Gefahr der Verletzung durch bewegliche Elemente. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs C / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2, Abs. 6.2.3, Abs. 6.3.3; Mechanische Gefährdung durch relative Lage, Masse und Geschwindigkeit. Lösung: Trennende feststehende Schutz-einrichtung vorsehen, die nur mit Hilfe von Werkzeugen geöffnet oder entfernt werden kann. Hinweis in der Betriebs-anleitung vorsehen. Entsprechende Warnhinweise / -schilder an der auswechselbaren Ausrüstung anbringen.
nachher 1.3.8.1. Bewegliche Teile der Kraftübertragung / Montage und Installation, In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung
Gefahr der Verletzung durch bewegliche Elemente. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs C / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2, Abs. 6.2.3, Abs. 6.3.3; Mechanische Gefährdung durch relative Lage, Masse und Geschwindigkeit. Lösung: Trennende feststehende Schutz-einrichtung vorsehen, die nur mit Hilfe von Werkzeugen geöffnet oder entfernt werden kann. Hinweis in der Betriebs-anleitung vorsehen. Entsprechende Warnhinweise / -schilder an der auswechselbaren Ausrüstung anbringen.
nachher 1.3.8.2. Bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess beteiligt sind / Montage und Installation, In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung
Gefahr der Verletzung durch bewegliche Elemente. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs C / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2, Abs. 6.2.3, Abs. 6.3.3; Mechanische Gefährdung durch relative Lage, Masse und Geschwindigkeit. Lösung: Trennende feststehende Schutz-einrichtung vorsehen, die nur mit Hilfe von Werkzeugen geöffnet oder entfernt werden kann. Hinweis in der Betriebs-anleitung vorsehen. Entsprechende Warnhinweise / -schilder an der auswechselbaren Ausrüstung anbringen.
nachher 1.4.1. Allgemeine Anforderungen / Montage und Installation, In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung
Gefahr der Verletzung durch bewegliche Elemente. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs B / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.3.2, Abs. 6.3.3, Abs. 6.3.3.2; Trennende Schutzeinrichtung als körperliche Sperre. Lösung: Trennende feststehende Schutz-einrichtung vorsehen, die nur mit Hilfe von Werkzeugen geöffnet oder entfernt werden kann. Hinweis in der Betriebs-anleitung vorsehen. Entsprechende Warnhinweise / -schilder an der auswechselbaren Ausrüstung anbringen.
nachher 1.5.1. Elektrische Energieversorgung / Montage und Installation, In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung (Gilt nur bei der Verwendung von elektr. Elementen)
Gefahr der Verletzung durch schadhafte oder unvollständige Isolation. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs / Betriebselektrikers
C / I
Vorgabe: DIN EN 60204-1:2007-06 Abs. 6.2; Schutz gegen direktes Berühren Lösung: Nur neues Material verwenden. Vor der Inbetriebnahme der auswechsel-baren Ausrüstung vom Betriebselektriker prüfen und freigeben lassen. Entsprechenden Hinweis in der Betriebs-anleitung vorsehen. Entsprechende Warnhinweise / -schilder an der aus-wechselbaren Ausrüstung anbringen. In der Betriebsanleitung auf entsprechende Schutzbekleidung hinweisen.
D / IV
1.5.1. Elektrische Energieversorgung / Montage und Installation, In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung (Gilt nur bei der Verwendung von elektr. Elementen)
Gefahr der Verletzung durch schadhafte Schnittstelle zur elektrischen Energie. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs / Betriebselektrikers
C / I
Vorgabe: DIN EN 60204-1:2007-06 Abs. 6.2 bis Abs. 6.4; Schutz gegen direktes oder indirektes Berühren Lösung: Vor der Inbetriebnahme der auswechselbaren Ausrüstung von Betriebselektriker prüfen und freigeben lassen. Entsprechenden Hinweis in der Betriebsanleitung vorsehen. Entsprechende Warnhinweise / -schilder an der auswechselbaren Ausrüstung anbringen. In der Betriebsanleitung auf entsprechende Schutzbekleidung hin-weisen.
nachher 1.5.2. Statische Elektrizität / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung
Gefahr der Verletzung durch elektrostatisch aufgeladener Teile. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs B / V
Vorgabe: DIN EN 60204-1:2007-06 Abs. 6.2; Schutz gegen direktes Berühren Lösung: Auswechselbare Ausrüstung erden. Entsprechenden Hinweis in der Betriebsanleitung vorsehen. Entsprechende Warnhinweise / -schilder an der auswechselbaren Ausrüstung anbringen. In der Betriebsanleitung auf entsprechende Schutzbekleidung hin-weisen.
nachher 1.5.3. Nichtelektrische Energieversorgung / Montage und Installation, in Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr der Verletzung durch heiße Flüssig-keiten. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2, Abs. 6.2.10; Mechanische Gefährdung durch Hochdruckinjektion. Lösung: Nur neues Verbindungsmaterial verwenden, wenn möglich feste Verbind-ungselemente vorsehen. Entsprechenden Hinweis in der Betriebsanleitung vor-sehen. Entsprechende Warnhinweise / - schilder an der auswechselbaren Aus-rüstung anbringen. In der Betriebs-anleitung auf entsprechende Schutz-bekleidung hinweisen.
D / V
1.5.3. Nichtelektrische Energieversorgung / Montage und Installation, in Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr der Verletzung durch schadhaftes oder undichtes Verbindungs-material. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs C / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2, Abs. 6.2.10;Mechanische Gefährdung durch Hochdruckinjektion. Lösung: Nur neues Verbindungsmaterial verwenden, wenn möglich feste Verbind-ungselemente vorsehen. Entsprechenden Hinweis in der Betriebsanleitung vor-sehen. Entsprechende Warnhinweise / - schilder an der auswechselbaren Aus-rüstung anbringen. In der Betriebs-anleitung auf entsprechende Schutz-bekleidung hinweisen.
nachher 1.5.4. Montagefehler / Montage und Installation, in Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr der Verletzung durch nicht befestigte auswechselbare Ausrüstung. Bearbeitung Aufgabe des Einrichters
C / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2, Abs. 6.2.3, Abs. 6.3.2.6; Mechanische Gefährdung durch Masse und Standfestigkeit. Lösung: Entsprechenden Hinweis in der Betriebsanleitung vorsehen.
D / V
1.5.4. Montagefehler / Montage und Installation, in Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung (Gilt bei der Verwendung von eleatischen Elementen: z.B. Federn usw.)
Gefahr der Verletzung durch Fehlmontage von vorgespannten Elementen. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.3; Mechanische Gefährdung durch potentielle Energie von elastischen Elementen. Lösung: Entsprechenden Hinweis in der Betriebsanleitung vorsehen. Entsprechende Warnhinweise / - schilder an der auswechselbaren Ausrüstung anbringen.
D / V
1.5.4. Montagefehler / Montage und Installation, in Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung (Gilt bei der Verwendung von beweglichen Elementen: z.B. Schieber usw.)
Gefahr der Verletzung durch ungesicherte Elemente, die sich durch das Eigengewicht bewegen können. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2, Abs. 6.2.2.2, Abs. 6.2.3; Mechanische Gefährdung durch Masse und Geschwindigkeit. Lösung: Sicherungselemente vorsehen und entsprechenden Hinweis in der Betriebsanleitung vorsehen. Entsprechende Warnhinweise / - schilder an der auswechselbaren Ausrüstung anbringen.
nachher 1.5.5. Extreme Temperaturen / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr der Verbrenn-ung durch Berührung heißer Maschinenteile. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
A / IV
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.8 c); Thermische Gefährdung durch Verbrennungen und Verbrühung. Lösung: Arbeiten nur mit entsprechender Schutzbekleidung ausführen. Entsprechende Warnhinweise /-schilder vor der Inbetriebnahme vorsehen. In der Betriebsanleitung auf entsprechende Schutzbekleidung hinweisen.
D / V
1.5.5. Extreme Temperaturen / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung (Gilt bei Einsatz von gasgekühlten Elementen)
Gefahr der Unterkühl-ung bei der Berührung von gasgekühlten Maschinenteilen. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / III
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.8 c); Thermische Gefährdung durch Unterkühlung. Lösung: Arbeiten nur mit entsprechender Schutzbekleidung ausführen. Entsprechende Warnhinweise /- schilder vor der Inbetriebnahme vorsehen. In der Betriebsanleitung auf entsprechende Schutzbekleidung hinweisen.
nachher 1.5.6. Brand / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr der Verbrenn-ung durch entzündeten Kunststoff. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs/ Elektrikers
C / II
Vorgabe: DIN EN 13478:2001+A1:2008 Brandschutz von Maschinen. Lösung: Einsatz von Brandmeldeanlagen, um durch handbetätigte Löschsysteme einen Brand zu löschen.
D / V
1.5.6. Brand / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Fehlersuche und -beseitigung (gilt nur bei der Verwendung von elektr. Elementen)
Gefahr der Verbrenn-ung durch Schmorbrand bei elektrischen Kabel. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs/ Elektrikers
C / II
Vorgabe: DIN EN 13478:2001+A1:2008 Brandschutz von Maschinen. Lösung: Nur neues brandsicheres Kabel-material verwenden. Zustand der Kabel grundsätzlich nur im ausgebauten Zustand gemäß den Wartungsintervallen gemäß Wartungsplan überprüfen und ggf. austauschen. Einsatz von Brandmelde-anlagen, um durch handbetätigte Lösch-systeme einen Brand zu löschen.
1.5.6. Brand / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Fehlersuche und -beseitigung (gilt nur bei der Verwendung von Hydrauliköl)
Gefahr der Verbrenn-ung durch entzündetes Hydrauliköl. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs/ Elektrikers
C / II
Vorgabe: DIN EN 13478:2001+A1:2008 Brandschutz von Maschinen. Lösung: Nur neue Verbindungsschläuche und Anschlüsse verwenden. Zustand der Schläuche und Elemente grundsätzlich nur im ausgebauten Zustand gemäß dem Wartungsintervallen gemäß Wartungsplan überprüfen und ggf. austauschen. Einsatz von Brandmeldeanlagen, um durch handbetätigte Löschsysteme einen Brand zu löschen.
nachher 1.5.7. Explosionen / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr der Verletzung durch Vergassungs-explosionen durch überhitztes Material. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2.2, Abs. 6.2.3, Abs. 6.2.8 c); Thermische Gefährdung durch Verbrennungen und Verbrühung. Lösung: Arbeiten an der auswechselbaren Ausrüstung nur mit entsprechender Schutzbekleidung ausführen. Entsprech-ende Warnhinweise und- schilder vor-sehen. In der Betriebsanleitung auf entsprechende Schutzbekleidung hin-weisen.
D / V
Gilt nur bei Lärm der im Zyklus wiederkehrend auftritt GSA / Gefahrenstelle / Norm - Gefahrenstelle / Lebensphase
Beschreibung der Gefährdung
Risiko vorher Maßnahmen Risiko
nachher 1.5.8. Lärm / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Betrieb
Gefahr durch gleich-mäßigen, im Zyklus auftretenden Lärm. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2.2, Abs. 6.2.3, Abs. 6.2.4, Abs. 6.2.8; Gefahr durch Lärm. Lösung: Auswechselbare Ausrüstung soweit möglich mit lärmdämpfenden Elementen versehen, entsprechende Hinweisschilder vorsehen. In der Betriebsanleitung auf entsprechen-den Gehörschutz hinweisen.
Gilt bei der Verwendung von beweglichen Elementen: z.B. Schieber, Ausdreheinheiten usw. GSA / Gefahrenstelle / Norm - Gefahrenstelle / Lebensphase
Beschreibung der Gefährdung
Risiko vorher Maßnahmen Risiko
nachher 1.5.9. Vibrationen / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Betrieb Gefahr, dass sich be-wegliche Element im bestimmungsgemäßen Gebrauch lösen können. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2.2, Abs. 6.2.3.c); Gefahr durch herausgeschleuderte Materialien. Lösung: Bewegliche Elemente so mech-anisch absichern, dass diese sich bei Vibrationen nicht lösen können.
nachher 1.5.10. Strahlung / In allen Lebensphasen Gefahr durch Röntgen- und Gammastrahlen. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2.2, Abs. 6.2.3.c); Gefährdung durch Strahlung. Lösung: Grundsätzlich nur Materialien zur Herstellung der auswechselbaren Aus-rüstung verwenden, für das ein Material-zeugnis nach EN 10204 - 2.2 vorliegt.
Gilt vor allem bei der Verarbeitung von chlorhaltigen Kunststoffen! GSA / Gefahrenstelle / Norm - Gefahrenstelle / Lebensphase
Beschreibung der Gefährdung
Risiko vorher Maßnahmen Risiko
nachher 1.5.13. Emission gefährlicher Werkstoffe und Substanzen / Montage und Installation, in Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr, dass giftige Dämpfe eingeatmet werden können. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs B / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2.2, Abs. 6.2.3.c); Gefährdung durch Materialien und Substanzen. Lösung: Bei Verarbeitung solcher Materialien und Substanzen, auf der auswechselbaren Ausrüstung ent-sprechende Warnhinweise und -schilder anbringen. Entsprechenden Hinweis in der Betriebsanleitung vorsehen. Wenn not-wendig, entsprechende Absaugvorricht-ungen vorsehen!
D / V
Gilt vor allem bei größeren auswechselbaren Ausrüstungen! GSA / Gefahrenstelle / Norm - Gefahrenstelle / Lebensphase
Beschreibung der Gefährdung
Risiko vorher Maßnahmen Risiko
nachher 1.5.14. Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden / Montage und Installation, in Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr, dass Personen bei Montagearbeiten eingeschlossen werden. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2.1; Mechanische Gefährdung die von einer Maschine ausgehen kann. Lösung: Grundsätzlich Montagearbeiten nur zu Zweit ausführen!
nachher 1.6.1. Wartung der Maschine / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr, dass sich das Bedienpersonal bei Arbeiten an der auswechselbaren Ausrüstung verletzten kann. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2.1; Mechanische Gefährdung, die von einer Maschine ausgehen kann. Lösung: Grundsätzlich nur im aus-gebauten Zustand an der auswechsel-baren Ausrüstung Arbeiten ausführen. Wartung entsprechend der Vorgaben des Herstellers durchführen.
nachher 1.6.2. Zugang zu den Bedienungsständen und den Eingriffspunkt für die Instandhaltung / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr, dass sich das Bedienpersonal bei Instandhaltungsarbeiten verletzt kann. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
B / IV
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2.1, Abs. 6.2.7; Die auswechsel-bare Ausrüstung muss so gestaltet sein, dass ein leichter Zugang möglich und dass eine leichte Handhabung sichergestellt ist. Lösung: Grundsätzlich nur im ausge-bauten Zustand gemäß dem Wartungs-plan.
D / V
Gilt nur bei der Verwendung von HK- Systemen oder elektrisch betriebenen Elementen ansonsten: -> nicht zutreffend GSA / Gefahrenstelle / Norm - Gefahrenstelle / Lebensphase
Beschreibung der Gefährdung
Risiko vorher Maßnahmen Risiko
nachher 1.6.3. Trennung von den Energiequellen / Montage und Installation, In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instand- haltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr durch einen Stromschlag. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / I
Vorgabe: DIN EN 60204-1:2007-06 Abs. 6.2 bis Abs. 6.4; Schutz gegen direktes oder indirektes Berühren Lösung: Vor Arbeiten an der auswechsel-baren Ausrüstung muss die Steckerver-bindung unterbrochen werden. Entsprechende Warnhinweis / -schild anbringen.
nachher 1.6.4. Eingriff des Bedienungspersonals / In Betrieb nehmen, Einrichten Gefahr, dass ein Teil / Anguss in der aus-wechselbaren Aus-rüstung hängen bleibt und sich das Bedien-personal bei der Be-seitigung des Teils verletzt. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
A / V
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2.1, Abs. 6.2.7; Mechanische Gefährdung, die von einer Maschine ausgehen kann. Lösung: Auswechselbare Ausrüstung so gestalten, dass möglichst einfach ein hängen gebliebenes Teil / Anguss entfernt werden kann.
C / V
1.6.4. Eingriff des Bedienungspersonals / Betrieb Gefahr, dass ein Teil / Anguss in der aus-wechselbaren Aus-rüstung hängen bleibt und sich das Bedien-personal bei der Be-seitigung des Teils verletzt. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / V
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2.1, Abs. 6.2.7; Mechanische Gefährdung, die von einer Maschine ausgehen kann. Lösung: Auswechselbare Ausrüstung so gestalten, dass möglichst einfach ein hängen gebliebenes Teil / Anguss entfernt werden kann.
nachher 1.6.5. Reinigung innen liegender Maschinenteile / Reinigung, Instandhaltung Gefahr, dass sich das Bedienpersonal bei der Reinigung verletzt werden kann. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
C / II
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.2.2.1, Abs. 6.2.7; Die auswechselbare Ausrüstung muss so gestaltet sein, dass ein leichter Zugang möglich und dass eine leichte Handhabung sichergestellt ist. Lösung: Reinigung grundsätzlich nur im ausgebauten Zustand gemäß der Reinig-ungsintervalle, gemäß Wartungsplan.
nachher 1.7.1. Informationen und Warnhinweise an der Maschine / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr durch unver-ständliche und nicht lesbare Informationen und Warnhinweise. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs D / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.4.4; An der auswechselbaren Aus-rüstung müssen alle Kennzeichnungen, Zeichen (Piktogramme) und schriftliche Warnhinweise verständlich und gut lesbar angebracht sein. Lösung: Vor Inverkehrbringen der aus-wechselbaren Ausrüstung alle Kennzeich-nungen, Zeichen (Piktogramme) und schriftliche Warnhinweise verständlich und gut lesbar anbringen.
nachher 1.7.1.1. Informationen und Informationseinrichtungen / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr durch unver-ständliche und nicht lesbare Informationen und Warnhinweise. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs D / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.4.4; An der auswechselbaren Aus-rüstung müssen alle Kennzeichnungen, Zeichen (Piktogramme) und schriftliche Warnhinweise verständlich und gut lesbar angebracht sein. Lösung: Vor Inverkehrbringen der aus-wechselbaren Ausrüstung alle Kennzeich-nungen, Zeichen (Piktogramme) und schriftliche Warnhinweise verständlich und gut lesbar anbringen.
nachher 1.7.1.2. Warneinrichtungen / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr, dass die Signale und Warn-einrichtungen nicht deutlich erkennbar sind bzw. zu viele ver-schiedene nicht unter-scheidbare Signale verwendet werden. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
D / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Ab. 6.4.3; Signale und Warneinrichtungen müssen eindeutig, deutlich wahrnehmbar und unterscheidbar sein. Lösung: Vor Inverkehrbringen der aus-wechselbaren Ausrüstung die Signale und Warneinrichtungen so ausführen, dass diese eindeutig vom Bedienpersonal erkannt werden können.
nachher 1.7.2. Warnung vor Restrisiken / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Um- rüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefahr, dass trotz Maß-nahmen zur Integration der Sicherheit bei der Konstruktion und trotz ergänzender Schutz-maßnahmen weiterhin Risiken bestehen und diese keine entsprech-enden Warnhinweise / -schilder angebracht sind. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
D / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Ab. 6.4.4; Lösung: Vor Inverkehrbringen der aus-wechselbaren Ausrüstung entsprechende Warnhinweise / Schilder verständlich und deutlich sichtbar und eindeutig lesbar in der jeweiligen Landessprache anbringen. So dass, diese eindeutig vom Bedien-personal erkannt werden können.
nachher 1.7.3. Kennzeichnung der Maschine / In allen Lebensphasen außer der Herstellung der auswechselbaren Ausrüstung
Gefahr, dass die Kennzeichnung der auswechselbaren Ausrüstung fehlt und auf eine nicht bestimmungsgemäß festgelegte Maschine verwendet wird. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs
D / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Ab. 6.4.4; Die auswechselbare Ausrüstung muss eindeutig gekennzeichnet sein. Firmenname mit Anschrift, Bezeichnung, CE- Kennzeichnung, Baureihe / Typ, Seriennummer und Baujahr sind zwingend notwendig. Lösung: Vor Inverkehrbringen der aus-wechselbaren Ausrüstung die Signale und Warneinrichtungen so ausführen, dass diese eindeutig vom Bedienpersonal erkannt werden können.
nachher 1.7.4. Betriebsanleitung / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefährdung durch fehlende Betriebsan-leitung in der jeweiligen Landessprache. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs / Technischer Redakteur
D / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.4; Benutzerinformation, die über bestimmungsgemäße Verwendung, alle Betriebsarten, Handhabung, Transport, Lagerung und Risiken informiert. Lösung: Vor Inverkehrbringen der aus-wechselbaren Ausrüstung die Betriebs-anleitung in die jeweilige Landessprache übersetzen.
nachher 1.7.4.1. Allgemeine Grundsätze für die Abfassung der Betriebsanleitung / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefährdung durch unverständliche Beschreibung. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs / Technischer Redakteur
D / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.4; Benutzerinformation muss allgemein verständlich geschrieben werden. Lösung: Vor Inverkehrbringen der aus-wechselbaren Ausrüstung die Betriebs-anleitung entsprechend auf Verständlich-keit hin überprüfen.
nachher 1.7.4.2. Inhalt der Betriebsanleitung / In Betrieb nehmen, Einrichten, Einlernen, Umrüsten, Betrieb, Reinigung, Instandhaltung, Fehlersuche und -beseitigung
Gefährdung durch un- zureichende/ fehlende Benutzerinformation. Bearbeitung Aufgabe des Konstrukteurs / Technischer Redakteur
D / I
Vorgabe: EN ISO 12100:2011-03, Abs. 6.4; Benutzerinformation, die über bestimmungsgemäße Verwendung, alle Betriebsarten, Handhabung, Transport, Lagerung und Risiken informiert. Lösung: Vor Inverkehrbringen der aus-wechselbaren Ausrüstung die Betriebs-anleitung auf Vollständigkeit überprüfen.