Reha-Schiedsstellen Edelinde Eusterholz Stellv. Leiterin Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) BDPK-Bundeskongress 2013 27.06. und 28.06.2013 Berlin
Reha-Schiedsstellen
Edelinde Eusterholz
Stellv. Leiterin Abteilung Gesundheit
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
BDPK-Bundeskongress 2013
27.06. und 28.06.2013 Berlin
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Reha-Schiedsstellen – Warum?
"Für die Preisverhandlungen mit den
Krankenkassen sollen Schiedsstellen
eingerichtet werden. Hintergrund: Seit
Jahren beklagen die Rehaanbieter ein
Preisdumping der Kassen. Während die
Anforderungen an die medizinische
Rehabilitation immer weiter stiegen,
stagniere die Vergütung. Eine
hochwertige Behandlung sei zu den
Konditionen der Kassen kaum noch zu
leisten."
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Reha-Schiedsstellen – Warum?
"Mit der Regelung zeigte er (Max Lux) sich
zufrieden. Für die Möglichkeit zu
„Verhandlungen auf Augenhöhe“ habe man
jahrelang gekämpft."
"Union und FDP hatten die Einrichtung der
Schiedsstellen im Koalitionsvertrag vereinbart.
Sie sollen Konflikte bei den
Vergütungsverhandlungen schlichten. Bei den
Schiedsstellen handelt es sich um eine
langjährige Forderung der Rehaverbände.
Diese hatten immer wieder eine
unzureichende Vergütung durch die
gesetzliche Krankenversicherung beklagt."
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Reha-Schiedsstellen – Warum nicht?
• Reha-Einrichtungen fordern Erhöhung in Höhe
Grundlohn nicht ein
• Gemeinsame Vergütungsvereinbarungen mit
Landesverbänden/-vertretungen wird durch
Einzelverträge unterlaufen
• Schiedsstelle/Kontrahierungszwang
unterstützt Überversorgung
Zitat AOK-BV
"Wir sehen in der Regelung eher einen Eingriff in die freie
Preisbildung, denn der Gesetzgeber hat den
Rehabilitationsbereich als Wettbewerbsbereich vorgesehen",
hält Polak, die im AOK-Bundesverband für Rehabilitation und
Vorsorge zuständig ist, dem entgegen. "Der
Rehabilitationsmarkt ist eher von Über- denn von
Unterversorgung geprägt, es gibt für GKV-Versicherte keine
langen Wartezeiten, und die Krankenkassen müssen die
Möglichkeiten des Marktes zur Vertrags- und Preisgestaltung
nutzen."
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Reha-Schiedsstellen – Warum nicht?
• Krankenkassen sind Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit verpflichtet
• Läuft ins Leere für Vergütungsverträge
zwischen Krankenkassen und
Reha-Einrichtung / Vertragskündigung
möglich
• Aufbau von Bürokratie
• Wenn Regelung, dann SGB IX
Zitat fakten & aspekte
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Reha-Schiedsstellen – Wie?
Besondere Probleme:
• Krankenkassen stehen im Wettbewerb
• Vielfalt der Vertragspartner
• Unterschiedliche Besetzung
• Ansiedlung der Geschäftsstelle
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Reha-Schiedsstellen – Wie?
§ 111b SGB V - Gesetzliche Regelung
• zunächst nur für stationäre Reha
• durch Einführung § 111c SGB V auch für
ambulante Reha
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Reha-Schiedsstellen – Wie?
• Umsetzung auf Landesebene
• Einrichtung Schiedsstelle durch Landesverbände der Krankenkassen und
die Ersatzkassen gemeinsam mit Interessenvertretungen der Vorsorge-
und Reha-Einrichtungen auf Landesebene.
• in der Regel mit Landesverordnungen
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Reha-Schiedsstellen - Landesverordnungen (Stand: 06/2013)
- Verordnung verabschiedet
- Verordnung in Abstimmung
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Reha-Schiedsstellen - Einrichtung von Schiedsstellen
(Stand: 06/2013)
- Schiedsstelle eingerichtet
- Schiedsstelle in Abstimmung
- keine Schiedsstelle
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Reha-Schiedsstellen - Schiedsstellenverfahren
(Stand: 06/2013)
- Schiedsstellensverfahren durchgeführt
- Schiedsstellenverfahren in Durchführung
- kein Schiedsstellenverfahren
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Reha-Schiedsstellen – Was geht?
Tendenzen aufgrund erster Schiedssprüche:
• Landesschiedsstelle ist an Rechtsvorschriften gebunden
• Gleiche rechtliche Grenzen wie für Vergütungsvereinbarung
• Vergütungsvereinbarung kann durch Krankenkasse oder Landesverbände
mit der Reha-Einrichtung geschlossen werden
• Vergütungen können frei vereinbart werden
• Selbstkostendeckungsprinzip ist ausgeschlossen
• Grundsatz der Beitragssatzstabilität § 71 Abs. 1 Satz 1 SGB V gilt
• Weitergabe Veränderungsrate Grundlohn begründet auch rückwirkend