25.01.2014 1 REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST Herzlich willkommen zur 10. Vollversammlung der Regionalkonferenz Zürich Nordost Begrüssung • Alle Mitglieder der Regionalkonferenz • Medien (ohne Stimmausweis) • Gäste und Interessierte (ohne Stimmausweis) • Markus Firtschi, Nagra • Philipp Senn, Nagra • José Rodriguez, BFE • Thomas Flüeler, Kanton Zürich • Joachim Heierle, Kanton Schaffhausen • Jean-Claude Stettler, Geschäftsstelle • Urs Bachmann, Prozessbegleiter REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
41
Embed
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST Begrüssung...25.01.2014 2 Programm 10. Vollversammlung ZNO • Einladung wurde frühzeitig verschickt • Es wurden keine zusätzliche Anträge eingereicht-aber
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
25.01.2014
1
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
Herzlich willkommen zur 10. Vollversammlung der
Regionalkonferenz Zürich Nordost
Begrüssung
• Alle Mitglieder der Regionalkonferenz• Medien (ohne Stimmausweis)• Gäste und Interessierte (ohne Stimmausweis)
• Markus Firtschi, Nagra• Philipp Senn, Nagra• José Rodriguez, BFE• Thomas Flüeler, Kanton Zürich• Joachim Heierle, Kanton Schaffhausen
Alle von der Nagra vorgeschlagenen Standorte für Oberflächenanlagen sind aufgrund der Ergebnisse bisheriger Abklärungen in unterschiedlichem Masse ungeeignet.
Antrag (1/7) (Seite 40)
Fachgruppe
Oberflächenanlage
2.
Der gesamte Perimeter ist aufgrund der, im kantonalen und im regionalen Raumordnungskonzept formulierten Strategien für eine Anlage in dieser Grössenordnung ungeeignet.
Antrag (2/7) (Seite 40)
25.01.2014
9
Fachgruppe
Oberflächenanlage
3.
Sollte unter dem Primat der Sicherheit ein Standort im Gebiet ZNO weiterverfolgt werden, muss dieser, unter dem Vorbehalt der weiteren Prüfung durch den Kanton Zürich, der Nagra sowie weiteren Gremien, im Perimeter «Isenbuck / Berg» geprüft werden.
Antrag (3/7) (Seite 40)
Fachgruppe
Oberflächenanlage
4.
Dabei sind zwingend folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
a) Nicht einsehbar von Siedlungsgebieten;
b) Minimierung der Emissionen während Bau und Betrieb;
c) Möglichst geringer Verlust von Fruchtfolgeflächen;
d) Die Grenze der Gewässerschutzbereiche im Bereich Isenbuck und Berg sind nur grob festgelegt und sind deshalb im Hinblick auf die Etappe 3 detaillierter abzuklären
Antrag (4/7) (Seite 40)
25.01.2014
10
Fachgruppe
Oberflächenanlage
4.
Dabei sind zwingend folgende Rahmenbedingungen einzuhalten (Fortsetzung):
e) Ausserhalb des «Strategischen Interessengebietes Grundwasser»;
f) Frühzeitige Zusprachen eines entsprechenden Ersatzes für Hof und Land der betroffenen Grundeigentümer;
g) Entschädigungen sind spätestens ab Etappe 3 (2016) auszurichten;
h) Sofortige Entlastung der restlichen Grundeigentümer;
Antrag (5/7) (Seite 40)
Fachgruppe
Oberflächenanlage
4.
Dabei sind zwingend folgende Rahmenbedingungen einzuhalten (Fortsetzung):
i) Umfassende Prüfung aufgrund des neuen Kenntnisstandes zu geologischem Untergrund, Erschliessung und Sicherheit der Standorte der Oberflächenanlagen im Perimeter ZNO in einer allfälligen Etappe 3;
j) Vollumfänglicher Einbezug der Regionalkonferenz in den weiteren Prozessen.
Antrag (6/7) (Seite 40)
25.01.2014
11
Fachgruppe
Oberflächenanlage
Perimeter
Antrag (7/7) (Seite 41)
4.) Fragen zum Zwischenbericht
• Adrian Lacher, Leiter Fachgruppe OFA
• Bezüglich der vorgestellten Änderungen und Ergänzungen
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
25.01.2014
12
Petition von Privatpersonen lanciert
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
Petition
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
• Das Petitionsrecht ist das Recht, schriftlich ein Anliegen an eine zuständige Behörde zu richten. Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit sein. Die Behörden sind zwar verpflichtet, vom Anliegen Kenntnis zu nehmen, nicht aber es zu behandeln oder zu beantworten.
• Von Jürg Keller: Diverse Gemeinden Bez. Andelfingen 103 „Unterzeichnungen“
• Von Klar! Schweiz: Diverse Gemeinden Region (inkl. SH) 62 „Unterzeichnungen“
• Von Hochrheinaktiv e.V.: Diverse Gemeinden Deutschland (Jestetten etc.) 40 „Unterzeichnungen“
• Total 205 „Unterzeichnungen“ Stand: 23.01.2014
25.01.2014
14
Weiteres Vorgehen Zwischenbericht
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
• Diskussion• Definition von zusätzlichen Anträgen (Nebenanträge)• Abstimmung/Bereinigung der einzelnen Nebenanträge• Abstimmung über den Antrag im Zwischenbericht
• Pkt. 1 / Seite 40• Pkt. 2 / Seite 40• Pkt. 3 / Seite 40• Pkt. 4 / Seite 40 Rahmenbedingungen a bis j• Perimeter / Seite 41
(einzeln oder auf Wunsch in Globo)
5.) Diskussion Zwischenbericht
Diskussion
Moderation: Urs Bachmann
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
25.01.2014
15
Auszüge aus dem Sachplan geologische Tiefenlager
• Seite 45, 5.1.1 Konkretisieren der Lagerprojekte
Die Standortregionen diskutieren die Vorschläge und äussern sich zu Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur.
Basierend auf der Zusammenarbeit mit den Standortregionen bezeichnen die Entsorgungspflichtigen (Nagra) sodann pro Planungsperimeter mindestens einen Standort.
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
Auszüge aus dem Sachplan geologische Tiefenlager
• Seite 80, 9.9 Hauptfunktion Entsorgungspflichtige
Die Entsorgungspflichtigen konkretisieren in Etappe 2 in Zusammenarbeit mit den Standortregionen die Lagerprojekte und bezeichnen pro Planungsperimeter mindestens einen Standort.
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
25.01.2014
16
Ein Standort oder eine Region wird benannt
• die RK nimmt ihren Auftrag gemäss Sachplan wahr
• die RK folgt den Anträgen der Milizspezialisten der FG OFA
• die RK berücksichtigt und respektiert die bisherigen Abstimmungen in der FG und der letzten VV
• die nicht berücksichtigten Standorte werden entlastet
• Die von der RK verlangten Rahmenbedingungen müssen durch die Nagra berücksichtigt werden
• Die RK verlangt nicht nur Ehrlichkeit und Transparenz,sie ist auch ehrlich und transparent
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
6.) Behandlung von Anträgen
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
• Antrag 1: P. Rietschin/JJ. Fasnacht: Keine Standortbezeichnung und kein Perimeter benennen
• Antrag 2: Th. Feurer: Zusätzliche Rahmenbedingung, Einbindung Deutschland
• Antrag 3: H. Jenny: Eigentümer Entschädigungsregelung bereits 2014
25.01.2014
17
Behandlung von Anträgen
• Abstimmung über die einzelnen Anträge
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
Zwischenbericht Hauptantrag der LG
• Abstimmung über den Antrag der Leitungsgruppe Seite 40 und 41 des Zwischenberichtes
• Einzel-Abstimmung oder als Ganzes
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
25.01.2014
18
Pause
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
8.) Fachgruppe SÖW
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
• Luca Fasnacht
25.01.2014
19
Fachgruppe FG SÖW ZNO25. Januar 2014
Quelle: Stefan Jordi BFE, Koordinationstreffen FG SÖW, 14. Mai 2013
Zeitverzögerung
durch Neuausschreibung
Zeitplan BFE FG SÖW 2014
25.01.2014
20
Sitzungsplan FG SÖW ZNO 2014
Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov.
Erarbeiten und Beantworten Zusatzfragen 1 + 10
Antworten a+c Fragen
Sitzungen FG
Startsitzung ZF 10 15.01.2014
Vorbereitung Workshop 18.01.2014
Workshop ZF BFE a+c Fragen 15.03.2014
Zwischensicherung ZF 10 Anf. April
+ Ergebnis Workshop
Entwurf Schlussbericht ZF 10 Mai / Juni
Mitwirkung/Austausch SÖW II Mai / Juni nach vorliegen Planungsstudie NAGRA
Bespr. Entwurf Schlussbericht SÖW Sept.
Vollversammlungen
Zwischenorientierung ZF 15.05.2014
Präs. Ergebnisse ZF 14.09.2014
Publikation Schlussbericht SÖW Okt.
Störfall – was dann? Abgeltungen – wofür? Entwicklung verunmöglicht –wie weiter?
Zusatzfrage Nr. 1, Auswirkungen bei einem Störfall
Zusatzfrage Nr. 4, Abgeltung und Kompensation
Zusatzfrage Nr. 10, Entwicklungsstrategien
25.01.2014
21
41
ZF Nr. 4 Abgeltungszahlungen und Kompensationsmassnahmen
42
25.01.2014
22
Denn (!): Postulat (13.3286) Auswirkungen eines
geologischen
Tiefenlagers:
2. Wie können positive und negative Auswirkungen eines
geologischen Tiefenlagers erkannt werden, und welche
Massnahmen sind im Falle von negativen Auswirkungen
vorgesehen?
6. (..) Wie sieht das Vorgehen zur Aushandlung allfälliger
Abgeltungen aus? Wozu könnten
die Abgeltungen verwendet werden?
• Kellerhals (Bern) wurde mit BFE Auftrag im Zusammenhang mit Abgeltungszahlungen beauftragt
44
ZF Nr. 10 Zukünftige Entwicklung
25.01.2014
23
Projektziel
� Beantwortung Zusatzfrage Nr. 10: „Zukünftige Entwicklung“
Hauptfrage
� Welche langfristigen zukünftigen Entwicklungen über den Status Quo hinaus werden durch die Planung oder den Bau eines Tiefenlagers erschwert, gar verunmöglicht oder ermöglicht?
Teilfragen
� Welche langfristigen Entwicklungen über den Status Quo hinaus sind für den Untersuchungsraum ohne Tiefenlager denkbar (Basisszenarien)?
� Welchen Einfluss hat die Planung oder der Bau eines Tiefenlagers auf die verschiedenen Basisszenarien bzw. auf die zugrunde liegenden Entwicklungstreiber?
Wirtschaft � Beschäftigung� Land- und Forstwirtschaft� Freizeit und Tourismus� Baugewerbe� Steuern und Abgaben� etc.
Gesellschaft � Bevölkerung� Mobilität� Ortsbilder und Siedlungsqualität� Immobilien� etc.
Umwelt � Naturlandschaft� Kulturlandschaft� Natürliche Ressourcen� etc.
– Beispiel –
2. Bestimmung möglicher Entwicklungslinien
Umfeldfaktoren Mögliche Entwicklungslinien (<- Treiber und Potenziale)
Wirtschaft Naturnahe Land-wirtschaft
Innovative Unter-nehmen
SanfterTourismus
Beschäftigungs-rückgang in Industrie und Gewerbe
…
Gesellschaft Attraktiver Wohn-standort
Lebendige Dorfkultur
Verjüngung der Bevölkerung
„Schlafdörfer“ …
Umwelt Unberührte Natur
Erlebbare Natur
ZunehmendeMobilität
Lärm-emissionen
…
– Beispiel –
25.01.2014
25
3. Entwicklung der Basisszenarien
Umfeldfaktoren Mögliche Entwicklungslinien (<- Treiber und Potenziale)
Wirtschaft Naturnahe Land-wirtschaft
Innovative Unter-nehmen
SanfterTourismus
Beschäftigungs-rückgang in Industrie und Gewerbe
…
Gesellschaft Attraktiver Wohn-standort
Lebendige Dorfkultur
Verjüngung der Bevölkerung
Schlafdörfer …
Umwelt Unberührte Natur
Erlebbare Natur
ZunehmendeMobilität
Lärm-emissionen
…
Worst: „Zürich Nordost als Naturmuseum“ (als Beispiel)
Best: „Zürich Nordost als Technologieregion“ (als Beispiel)
Trend: „Zürich Nordost als hochwertiger Lebensraum“ (als Beispiel)
– Beispiel –
50
Methode: Szenario-Technik
25.01.2014
26
4. Einfluss Tiefenlager auf Basisszenarien
51
Zürich Nordost als Technologieregion
Zürich Nordost als hochwertiger Lebensraum
Zürich Nordost als Naturmuseum
Bau und Betrieb Tiefenlager
Zürich Nordost als Technologieregion
Zürich Nordost als hochwertiger Lebensraum
Zürich Nordost als Naturmuseum
Basisszenarien (ohne Tiefenlager)
Einfluss auf…
– Beispiel –
Schlussfolgerungen; Chancen/Risiken
Fragen / Diskussion FG SÖW
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
25.01.2014
27
9.) Fachgruppe Sicherheit (Martin Ott)
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
• Harald Jenny
Bericht FG Sicherheit ZNO22. Januar 2014
25.01.2014
28
Ausgangslage
• Fragen der Fachgruppe:
�Was kann passieren, und was würde das bedeuten?
• Antwort der Experten:
�Wir haben folgendes vorgekehrt, damit das, was Sie fragen, nicht passiert.
Schutz ☺☺☺☺
Vorschlag: Berechnung Worst Case SzenarienBeispiel : Versagen der Abschirmung der OFA
• Annahme: OFA voll. Plötzlich kein Schutz mehr (keine Mauern, keine Castorbehälter, keine Hüllrohre)
• Frage: Wie gross ist die Radioaktivität– Am Ereignistag– Nach 1 Woche– …– Nach 100 Jahren
• Frage: Wie viel Dosis nimmt ein Mensch während 1 Stunde auf – Direkt vor Ort– In 500 m Entfernung– …– In 5 km Entfernung�Bis wo ist die Dosis – tödlich? - Schädlich? – unschädlich?
25.01.2014
29
Zu Grunde liegende Annahmen und Zielsetzung
• Eintretenswahrscheinlichkeiten der Szenarien nicht berücksichtigt – rein rechnerische Bewertung
• Es interessiert jeweils – die Strahlung in Bq als Funktion der Zeit und des Orts– die schädliche Dosis in mSv als Funktion der
Aufenthaltsdauer in der Nähe– der Grössenordnungsvergleich mit dem Zwilag, Gösgen
und Fukushima
• Die Szenarien gehen bewusst an die Grenze des Vorstellbaren
• Ziel ist das Entwickeln eines Verständnisses für die Gefährlichkeit der Materialien bei Nichtprofis
Quantifizierung Worst Case Szenarien –10 Fragestellungen
• Fragestellung 1: Versagen der Abschirmung der OFA• Fragestellung 2: Feuersbrunst in der OFA• Fragestellung 3: Feuersbrunst beim Transport, bei HAA, SMA und
Kombilagern• Fragestellung 4: Geothermiebohrung ins TL• Fragestellung 5: Brand im TL• Fragestellung 6: Variation von Fragestellungen 4 und 5 für HAA, SMA
und Kombilager• Fragestellung 7: Verseuchung des Rheins• Fragestellung 8: Erdbeben• Fragestellung 9: Gletschererosion• Fragestellung 10: Grundwassereinbruch und Trinkwasserverseuchung
25.01.2014
30
Beispiel Fragestellung 2:Feuersbrunst in der OFA
• Annahme: OFA voll. Vollgetankter A340 stürzt ab. Alles geht in die Luft, schlägt sich als Fallout nieder. Kein Wind.
• Frage: Wie sieht die nukleare Fallout-Karte aus? • Vergleich mit Zwilag, Fukushima• Einzeichnen,
– bis wo tödlich– bis wo schädlich– ab wo unschädlichim Falle einer Aufenthalts-dauer von 1 Monat.
• Fragestellung 3:– Nur ein HAA– Nur ein SMA– Das ganze Lager (HAA)– Das ganze Lager (Kombi)
Möglicher weiterer Ablauf
• Eingabe der Fragestellungen ans Technische Forum Sicherheit• Besprechung der Fragestellungen• Berechnungen durch die zuständigen Stellen (ENSI etc.)• Diskussion der Resultate• Konsequenzen für den Objektschutz und den Notfallschutz
25.01.2014
31
Fragen / Diskussion FG Sicherheit
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
10.) Reduktion der Einladungsfrist der Unterlagen zur Vollversammlung
Ausgangslage:
Gemäss Art. 3.2.1 lit. d Ziff. 1 des Organisationsreglements sollen die Mitglieder der Regionalkonferenz spätestens 20 Tage im Voraus mit den definitiven Traktanden und den dazugehörenden Unterlagen schriftlich eingeladen werden.
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
25.01.2014
32
10.) Reduktion der Einladungsfrist der Unterlagen zur Vollversammlung
Die damit gemachten Erfahrungen haben aufgezeigt, dass es nur mit grossem Aufwand möglich ist, diese Zeitspanne von 20 Tagen einzuhalten. Zumal die Traktanden an einer voran-gehenden Leitungsgruppensitzung bewilligt werden sollen. Zudem beeinträchtigt diese relativ grosse Zeitspanne die Flexibilität.Die Regionalkonferenz Zürich Nordost ist die einzige, welche eine Einladungsfrist von 20 Tagen hat. Bei den übrigen Regionalkonferenzen beträgt diese Frist 14 Tage.
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
10.) Reduktion der Einladungsfrist der Unterlagen zur Vollversammlung
Die Leitungsgruppe beantragt der Regionalkonferenz folgenden Beschluss:
„Die Einladungsfrist wird von 20 Tagen auf 14 Tage reduziert".
Das Organisationreglement Art. 3.2.1 lit. d Ziff. 1 ist ent-sprechend anzupassen.
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
25.01.2014
33
11.) Zusatz 2 zur Leistungsvereinbarung BFE
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
11.) Zusatz 2 zur Leistungsvereinbarung BFE
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
25.01.2014
34
Zusatz 2 zur Leistungsvereinbarung BFE
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
Fragen?
12.) Informationen vom BFE
REGIONALKONFERENZ ZÜRICH NORDOST
• Aktuelle Situation
• Ausblick
• Referent José Rodriguez, BFE
25.01.2014
35
Sachplan geologische Tiefenlager: Ausblick 2014
10. VV Regionalkonferenz Zürich Nordost• 25. Januar 2014 • José Rodriguez, BFE
70
Vorschläge Standortareale für die Oberflächenanlage: Zeitplan
RKTermin Vollversammlung,Stellungnahme RK
Vorstellung Planungsstudie
Wellenberg 24. Januar 2013 � 5. September 2013
Jura-Südfuss 27. April 2013 � 26. September 2013
Jura Ost 6. Juni 2013 � 26. September 2013
Nördlich Lägern 14. Dezember 2013 � 24. Mai 2014
Südranden 1. Zwischenbericht: 3. Juli 2013 2. Zwischenbericht: 25. September 2013
� 4. Dezember 2013
Zürich Nordost 1. Lesung: 16. November 20132. Lesung: 25. Januar 2014