Christiane Koll LUGV Brandenburg Referat Ö 4 WRRL, Hydrologie, Gewässergüte 03.03.2011 0 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionale Wasserverfügbarkeit, Wasserbilanzen und Vergabe von Wassernutzungsrechten aus dem Blickwinkel der WRRL – Maßnahmenprogramme 2009 für die FGE Elbe und Oder Auftaktveranstaltung im „Fachdialog Wasser“ von INKA-BB Neuseddin am 03. März 2011
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Landesamt fürUmwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz
Kriterien zur Beurteilung der Signifikanz der Belastung
FGE Elbe Bewirtschaftungsplan Elbe (Anhang A 2-1)
� Überschreitung zulässiger Entnahmemengen aus den wasserrechtlichen Zulassungen oder Unterschreitung einer definierten Restwassermenge von tideunbeeinflussten Fließgewässern von 2/3 MNQ
� Zustand schlechter als „gut“ bei biologischen Qualitätskomponenten (z.B. wirbellose Fauna, Wasserpflanzen und Fischen) aufgrund zu geringer Abflussmengen
Unterschreitungswahrscheinlichkeit im Istzustand [Tage pro Jahr]Unterschreitungs-wahrscheinlichkeitder Prüfgröße MQ/3 im Modell ArcEGMOfür den quasinatürlichen Abfluss [Tage pro Jahr]
Landesamt fürUmwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz
� Sicherheit, mit der ein Nutzer (Lawi, Bifi, ...) mit Wasser versorgt werden kann� Sicherheit der Einhaltung von Mindestabflüssen� Füllungsgrad von Talsperren und Speicherbecken
Landesamt fürUmwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz WHG § 6 Allg. Grundsätze der
Gewässerbewirtschaftung
(1) Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel,1. ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiereund Pflanzen zu erhalten und zu verbessern, insbesondere durch Schutz vor nachteiligen Veränderungenvon Gewässereigenschaften,2. Beeinträchtigungen auch im Hinblick auf den Wasserhaushalt der direkt von den Gewässern abhängendenLandökosysteme und Feuchtgebiete zu vermeiden und unvermeidbare, nicht nur geringfügigeBeeinträchtigungen so weit wie möglich auszugleichen, 3. sie zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch im Interesse Einzelner zu nutzen,4. bestehende oder künftige Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgungzu erhalten oder zu schaffen,5. möglichen Folgen des Klimawandels vorzubeugen,6. an oberirdischen Gewässern so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleistenund insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligenHochwasserfolgen vorzubeugen,7. zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen.
Die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung hat ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu gewährleisten; dabei sind mögliche Verlagerungen nachteiliger Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes sowie die Erfordernisse des Klimaschutzes zu berücksichtigen.
(2) Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen.
Landesamt fürUmwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz WHG § 27 Bewirtschaftungsziele für
oberirdische Gewässer
(1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder erheblichverändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihreschemischen Zustands vermieden wird und2. ein guter ökologischer und ein guter chemischerZustand erhalten oder erreicht werden.
(2) Oberirdische Gewässer, die nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, sind so zu bewirtschaften, dass
1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzialsund ihres chemischen Zustands vermieden wird und2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guterchemischer Zustand erhalten oder erreicht werden.
Landesamt fürUmwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz WHG § 30
Abweichende Bewirtschaftungsziele
Abweichend von § 27 können die zuständigen Behörden für bestimmte oberirdische Gewässer weniger strenge Bewirtschaftungsziele festlegen, wenn
1. die Gewässer durch menschliche Tätigkeiten so beeinträchtigt oder ihre natürlichen Gegebenheiten so beschaffen sind, dass die Erreichung der Ziele unmöglich ist oder mitunverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre,
2. die ökologischen und sozioökonomischen Erfordernisse, denen diese menschlichen Tätigkeiten dienen, nicht durch andere Maßnahmen erreicht werdenkönnen, die wesentlich geringere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hätten und nicht mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wären,
3. weitere Verschlechterungen des Gewässerzustands vermieden werden und
4. unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Gewässereigenschaften, die infolge derArt der menschlichen Tätigkeiten nicht zu vermeiden waren, der bestmöglicheökologische Zustand oder das bestmögliche ökologische Potenzial und der bestmögliche chemische Zustand erreicht werden.
Landesamt fürUmwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz
Möglichkeiten der Wasserbewirtschaftung
� Wasserrückhalt in der Fläche (Wasserspeicherung – ausreichende Wassersättigung z.B. der Moorböden)
� Stauerhöhungen an Wehranlagen (insbesondere des Winterstaues) –ohne Nutzerbeeinträchtigung, schrittweise Umsetzung
� flexible Bewirtschaftung in Anpassung an die meteorologische undhydrologische Situation im Jahresverlauf (Zeitraum für Winterstau, Schaffung von Wasserreserven)