Kontakt: Bettina Höfner Leiterin Neue Medien DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e. V. Hahnstraße 70 60528 Frankfurt/Main Tel. +49 69 401 276-541 Fax +49 69 401 276-599 E-Mail [email protected] www.specials.ddv.de Abmeldung: Eine kostenfreie Stornierung Ihrer Teilnahme ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach und bei Nichterschei- nen wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann selbstverständlich jederzeit kostenfrei benannt werden. Stornierung: Der DDV behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen und ggf. Ersatztermine anzubieten. Falls die Ver- anstaltung kurzfristig aus unvorhersehbaren und nicht im Ein- flussbereich des DDV liegenden Gründen storniert werden muss, erhalten Sie unverzüglich Nachricht und wir erstatten bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnahmegebühr: EUR 149,– zzgl. MwSt. für DDV-Mitglieder EUR 299,– zzgl. MwSt. für Nicht-Mitglieder In den Teilnahmegebühren enthalten sind Vor- trag, Tagungsunterlagen und -getränke, sowie die Verpflegung während der Kaffeepause. Anmeldung: Bitte melden Sie sich mit umseitigen Formular an oder online unter www.specials.ddv.de Die Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhal- ten Sie Ihre Teilnahmebestätigung und Rech- nung. Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Neuregelungen bei Werkverträgen und Leiharbeit in der Dialogmarketing-Branche Donnerstag, 9. März 2017 in Frankfurt/Main www.specials.ddv.de Zum 1. April 2017 treten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und anderen Gesetzen in Kraft, die gerade bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern im Bereich Call- und Customer-Service oder Face-to-Face erhebliche Auswirkungen haben können. Das DDV-Special gibt einen umfassen- den Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen und kompetente Hilfe- stellung für die betriebliche Praxis. Erstmals legt der Gesetzgeber in § 611 a BGB eine Definition des „Arbeitneh- mers“ vor, die weitreichende Auswir- kungen haben wird. Dies betrifft nicht nur die Zusammenarbeit mit „freiberufli- chen Mitarbeitern“, sondern kann auch auf die Beauftragung von Call- und Customer-Service-Centern Auswirkun- gen haben. Wichtige Punkte in diesem Zusammenhang: • Abgrenzung zwischen freiem Mitar - beiter und Arbeitnehmer • Wann ist von einer Arbeitnehmer- überlassung auszugehen? • Welche Regelungen sind bei einer Arbeitnehmerüberlassung zu beach- ten (z. B. Überlassungshöchstdauer, Equal Pay, Vorratserlaubnis)? • Welche Auswirkungen ergeben sich bei der Vertragsgestaltung zwischen Dialogmarketing-Dienstleister und Auftraggeber? • Mögliche Sanktionen: Bußgelder, Zustandekommen eines Arbeitsver- hältnisses • Organisatorische Auswirkungen Angesichts drastischer Sanktionen bei missbräuchlicher Gestaltung (Bußgel- der bis 300.000 Euro, Zustandekom- men von Arbeitsverhältnissen mit Mitar- beitern des Dienstleisters) sollten sich sowohl Auftraggeber wie Auftragneh- mer von Dialogmarketing-Dienstleistun- gen (z. B. Call- und Customer-Services, Face-to-Face, Agenturdienstleistungen) mit den Neuregelungen und möglichen Auswirkungen vertraut machen. Ziel des Workshops ist es zudem, exemp- larisch an typischen Konstellationen der Teilnehmer(branchen) Optionen zur rechtskonformen Gestaltung der Arbeitsverhältnisse und der Auftrag- geberbeziehung aufzuzeigen. DDV-Special Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes – Neuregelungen bei Werkverträgen und Leiharbeit in der Dialogmarketing-Branche Donnerstag, 9. März 2017 14.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr Regionalverband FrankfurtRheinMain Poststraße 16 60329 Frankfurt am Main RA Michael Niermann ist Seniorpartner der Sozietät TIGGES Rechtsanwälte. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut er überwiegend mittelständische Unterneh- men und deren Führungsper- sonen. Hierbei erstreckt sich seine Tätigkeit auf alle Fragen im Bereich des Arbeitsrechts, vom ersten Einstellungsgespräch bis zur Verhandlung von Beendigungsvereinbarungen. In der Bera- tungs- und Prozessführungstätigkeit deckt er alle Bereiche des individuellen und kollektiven Arbeits- rechts ab. Ein aktueller Schwerpunkt seiner Beratungstätigkeit sind Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetz (AÜG). DDV-SPECIAL