ÖFFNUNGSZEITEN DES BüROS Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr – Ferien ausgenommen – RBZ am Königsweg Regionales Berufsbildungszentrum der Landeshauptstadt Kiel Königsweg 80 24114 Kiel T 04 31 – 16 98 100 F 04 31 – 16 98 111 [email protected]www.rbz-koenigsweg.de Regionales Berufsbildungszentrum der Landeshauptstadt Kiel Erzieher*in Fachschule der Fachrichtung Sozialpädagogik (Vollzeit) KOSTEN UND FöRDERUNG Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Für einige Unterrichtsfächer entstehen regelmä- ßig Kosten, die nur teilweise vom Schulträger getragen werden. Es wird ein Kopiergeld von 10 € pro Schuljahr erhoben. Ausgaben für Schulwanderfahrten sind von den Schülerinnen und Schülern zu tragen. Über eine mögliche Förderung informieren die Ämter für Ausbil- dungsförderung. ANMELDUNG Anmeldungen für das Schuljahr sind jeweils im Februar einzureichen und zwar * Aufnahmeantrag der Schule * Vollständiger Lebenslauf und Lichtbild * Kopien der geforderten Zeugnisse * Angaben zum letzten beruflichen Abschluss * Angaben zum Abschlussjahr * Angaben zur Berufstätigkeit: Art und Dauer * Angaben zum Praktikum: Art und Dauer * Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) ist nach Zusage eines Ausbildungsplatzes erforderlich * Gegebenenfalls Nachweis deutscher Sprachkennt- nisse Niveau B 2 Falls die Zahl der Bewerbungen höher ist als die Anzahl der Schulplätze, wird ein Auswahlverfahren durchge- führt. Flyer/FS Sozialpädagogik/Volllzeit/2019
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Öffnungszeiten des Büros
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr– Ferien ausgenommen –
rBz am Königsweg regionales Berufsbildungszentrum der Landeshauptstadt Kiel
Regionales Berufsbildungszentrumder Landeshauptstadt Kiel
Erzieher*in
Fachschule der Fachrichtung Sozialpädagogik (Vollzeit)
Kosten und Förderung
Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden imRahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügunggestellt.FüreinigeUnterrichtsfächerentstehenregelmä-ßigKosten,dienurteilweisevomSchulträgergetragenwerden.EswirdeinKopiergeldvon10€proSchuljahrerhoben. Ausgaben für Schulwanderfahrten sind vonden Schülerinnen und Schülern zu tragen. Über einemögliche Förderung informieren die Ämter für Ausbil-dungsförderung.
SchulischeVoraussetzungistder„MittlereSchulabschluss“(Realschulabschluss).BeruflicheAufnahmevoraussetzungistderAbschlussineinemanerkanntenAusbildungsberufnach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerks-ordnung sowie der Abschluss der Berufsschule oder derAbschlusseinernachBundes-undLandesrechtvergleich-bar geregelten Ausbildung oder eine für die ZielsetzungderFachrichtungeinschlägigeBerufstätigkeitvon3Jahren.DerNachweisderHochschulreifeoderFachhochschulreifewirdalsgleichwertigeberuflicheAufnahmevoraussetzunganerkannt, wenn die Bewerberinnen und Bewerber ineinemfürdieAusbildungförderlichenBereicheineinschlä-gigesPraktikumoderineinemfürdieAusbildungförder-lichenBereicheineförderlicheBerufstätigkeitvoneinemJahrnachweisenkönnen.AufdieZeitendesPraktikumsundderBerufstätigkeitwerdenförderlichefreiwilligeDiensteaufderGrundlagevonBundesgesetzenangerechnet.WurdederAbschlussimAuslanderworben,istderNach-weisdeutscherSprachkenntnisseaufdemNiveauB2nachdem„GemeinsamenEuropäischenReferenzrahmenlehren,lernen,beurteilen“vorzulegen.*
Der Bildungsgang dauert drei Jahre. Innerhalb der Aus-bildung werden drei Praktika (2x10, 1x20 Wochen) voninsgesamt40WocheninsozialpädagogischenEinrichtun-genabsolviert.AFBGgeförderteAuszubildendehabeneinkürzeresOberstufenpraktikummitergänzenderTagespra-xis.EinPraktikummuss imElementarbereichabgeleistetwerdenundeinweiteresPraktikumist ineinemanderenArbeitsfelderforderlich.NachbestandenerAbschlussprü-fungerfolgtdieZuerkennungderBerufsbezeichnung