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An die
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht
Konrad-Adenauer-Strae 20
60256 Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren, Hessen 17.06.1953
ich bringe den nachfolgend geschilderten Sachverhalt zur
Kenntnis und erstatte hiermit
Strafanziege
gegen
der zustndigen Dienstherrn.
Vermutlich ist das Verhalten die beiteiligte Amtstrger nicht mit
Art.1,20 Abs. 1, 101 GG Art.1,1a
EU sowie dem Rechtsstaatsprinzip aus Art 20 Abs. 3, Art. 24 Abs.
2, Art. 28, Abs. 1 GG
zu vereinbaren.
Sachverhalt:
Das Land Hessen begehrt, vertreten durch das Finanzamt Hofheim
im Taunus, einen Betrag in Hhe von 39.930,76 durch eine
Zwangsvollstreckungsmanahme, durch Pfndungs- und
Einziehungsverfgung vom 14.08.2014, Nr.: 1180/2014-EHB 1, gerichtet
an die Frankfurter
Sparkasse.
Weiter existiert eine zur damaligen Zeit an meinen damaligen
Auftraggeber gerichtete Pfndungs-
und Einziehungsverfgung vom 14.08.2014 (Geschfts-Nr.:
1177/2014-EHB 1, und zwar wegen smtlicher derzeitigen und knftigen
vertraglichen Ansprche.
Weiter existiert eine an einen weiteren Auftraggeber gerichtete
Pfndungs- und Einziehungsverfgung vom 19.11.2014 (Geschfts-Nr.:
1628/2014-EHB 1, und zwar wegen smtlicher derzeitigen und
knftigen vertraglichen Ansprche.
Dort wird ein Betrag in Hhe von 33.186,38 genannt.
Diese Einziehungsverfgungen stellen eine erhebliche Einschrnkung
meiner Grundrechte dar: Art 1,
2 Abs. 1 & 2, 6 Abs. 2, 12, 20 Abs. 1 GG und sind nicht mit
den Rechtstaatsprinzipien des Art. 20
Abs. 3, 23 Abs. 2, 28 Abs. 1 GG zu vereinbaren. Weiter kann das
Verhalten des Finanzamts nur das menschliche Gewissen empren, alle
Kinder der Bundesrepublik Deutschland zu verachten und das
Wohl deren Kinder zu gefhrden.
Die Pfndungs- und Einziehungsverfgungen begrnden sich auf eine
Einspruchsentscheidung vom
16.01.2014 gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 vom
26.09.2012.
Diese Einspruchsentscheidung weist schwerwiegende Fehler auf und
ist daher in sich gem 44 VwVfg rechtswidrig. Abgesehen davon ist
der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 26.09.2012
ersetzt durch den Einkommensteuerbescheid 2010 vom 07.01.2013,
der einem aktiven
Einspruchsverfahren unterliegt
Noch zu bercksichtigen wren die Einkommensverhltnisse aus den
Jahren 2011, 2012, 2013,
welche gem der 2 Abs. 6,7g, 10 d, 32, 32a Abs. 1 EstG. in
Verbindung mit 1612a BGB die
Einkommensverhltnisse fr das Jahr 2010 erheblich verndern. Fr
die Jahre 2011, 2012, 2013 liegt
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gleichermaen ein Einspruch vor. Daher ist festzustellen, dass
keine rechtlichen Grundlagen fr diese
Vollstreckung existieren.
Die Einspruchsentscheidung vom 16.01.2014 zum
Einkommensteuerbescheid 2010 vom 26.09.2012
richtet sich gegen jemanden, der einen Gewinn aus Gewerbebetrieb
von 12.604,62 erzielt und richtet sich gegen jemanden, der
Investitionsabzugsbetrge in Hhe von 61,049,- gebildet hat.
Weiterhin richtet sich der Einkommensteuerbescheid vom 26.09.2012
gegen jemanden, der Einknfte aus
Gewerbebetrieb von 51.109,- erzielt sowie auch gegen jemanden,
der keine Vorsorgeaufwendungen trifft und keine Kinder zu
unterhalten hat.
Diese Feststellungen sind weder mir noch meinem Betrieb
zuzuordnen. Daher ist dementsprechend ein
fristgerechter Einspruch vom 16.10.2012 eingelegt worden.
Ich habe im Wirtschaftsjahr 2010 ein Betriebsergebnis von
63.271,27 erzielt. Dieser Betrag reduziert sich gem 7g EStG. um
26.756,- welcher dann 36.515,27 ergibt. Der Unterschiedsbetrag von
12.760,- ergibt sich daraus, dass dieser Betrag, gem 7g EStG.,
zurck auf das Jahr 2009 gebucht
werden muss.
Zu bercksichtigen sind dabei die Einkommensverhltnisse (=
Verluste) aus den Jahren 2011, 2012 und 2013, und mittlerweile
2014, welche gem 2 Abs. 6, 7g, 10 d, 32, 32a Abs. 1 EStG in
Verbindung mit 1612 a BGB zurckzutragen sind und deshalb mein
steuerpflichtiges Einkommen
fr das Jahr 2010 erheblich reduzieren.
Fr die Jahre 2011, 2012 und 2013 wurde Einspruch eingelegt.
Daher ist festzustellen, dass derzeit
keine rechtlichen Grundlagen fr diese Vollstreckung
existieren.
Die Behauptungen, dass Erklrungen nicht eingereicht sind, knnen
nicht zutreffend sein. Der fr
2013 erteilte GewSt-Bescheid weist zutreffend einen
Gewerbeertrag von Null aus.
Gem. 834 ZPO, der weder den Frderungen des Art. 19 Abs. 1 GG
gengt und nicht mit dem
Rechtsaatsprinzip zu vereinbaren ist, werde ich nicht von einem
Gericht gehrt. Meine Bemhungen vor dem Vollstreckungsgericht Hchst
werden zurckgewiesen.
Ein Antrag an das Finanzamt wurde gestellt, aber wie ich
befrchtet habe, habe ich dort keine Abhilfe
bekommnen.
Ich bin zurzeit obdachlos, zahlungsunfhig, kreditunwrdig und
habe angeblich keinen Anspruch auf
Sozialhilfe der Bundesrepublik Deutschland und sehe mich dem
Hungertod entgegen.
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Aus dem Beschluss 13 V 158/ 15 vom 26.05.2015, erlassen durch
Herrn Bechtel, der Person Westerkamp, der Person Rubow-Kricke, in
Kapazitt als Richter am Hessisches Finanzgericht, Kassel,
ist der Verdacht auf Rechtsbeugung und auch Beihilfe zum
Totschlag durch Unterlassung zu
bergrnden.
Begrundung:
Auszug Beschluss vom 26.05.2015, seite 2.
Auszug Beschluss vom 26.05.2015, seite 5.
Die Unabhngigkeit eines Gerichts sollte eigentlich ein Prinzip
sein, welsches das Gericht aus jeglicher Abhngigkeit herausnimmt.
Art. 97 Abs. 1 GG garantiert die sachliche Unabhngigkeit der
Richter. Richter sind, insbesondere sowie Richter Recht
sprechen, nur dem Gesetz unterworfen. 25
DRiG und 1 GVG wiederholen diese Ansicht. So steht die in Art.
97 Abs. 1 GG verbrgte Unabhngigkeit des Richters in engem
Zusammenhang mit der in Art. 20 Abs. 3 GG
hervorgehobenen Bindung der Rechtsprechung an Gesetz und Recht
sowie dem in Art. 20 Abs. 2
Satz 2 GG verankerten Grundsatz der Gewaltenteilung. Nur der
unabhngige Richter kann dem Gebot eines wirkungsvollen
Rechtsschutzes, den Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG mit seiner
Rechtsschutzgarantie
speziell gegen die Akte der ffentlichen Gewalt und im brigen die
dem grundgesetzlichen
Rechtsstaatsprinzip immanente allgemeine
Justizgewhrleistungspflicht fordern, trotz der Forderung
der 31 Abs. 1 BVerfGG. gengen.
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Durch die oben ersichtlich, glaubhaft und hiermit vorgetragenen
Auszge des Beschlusses
13 V 158/ 15 vom 26.05.2015, welcher durch Herrn Bechtel, der
Person Westerkamp, der Person
Rubow-Kricke, in Kapazitt als Richter am Hessisches
Finanzgericht Kassel, erlassen wurde, ist zu entnehmen, dass die
beteiligten Richter sich einen unverhltnismigen Einfluss durch
den
Kommentar einer einzige Person unterwerfen.
Die Befgnisse eines Richter beschrnken sich auf die Auslegung
geltender Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland, im Volksmund deutsche Gesetze,
solche die durch die demokrtaisch
ermchtigen Organen des Rechtsstaats, im Einzelen der Bundestag
und auch der Bundesrat, in
Krafttreten drfen.
Auszug Schreiben vom 24.03.2015, seite 2.
Ich gebe an, dass die Obdachlosikeit eine Situation ist, sowie
das Zahlungsunfhigkeit, Kreditunwurdigkeit und sogar die
Leistungsunfhigkeit. Diese zugefgte
Umstnde stammen ganz und allein aus das Verhalten
rechtsprchenden Beamte des Finanzamts
Hofheim am Taunus, Sozial Amt Palleske Str. Frankfurt am Main,
diverse rechtspreche Richter, sowie sonstige Amtstrger.
Gewi das Hungertod ist kein
Status aber wohl doch der Weg dorthin,
das Hungern.
Wenn aber das richtige Schalter im Gehirn umgelegt wird, kann
ein Mensch eine ganze Weile ohne
Nahrung auskommen. Die Tragik: Gerade bei Kranken, Schwachen und
Kindern funktioniert dieser
Mechanismus oft nicht.
Die Evolution hat den Menschen auf Phasen ohne ausreichendes
Nahrungsangebot vorbereitet. Bis zu
zwei oder gar drei Monate kann ein Mensch ohne Nahrung berleben
vorausgesetzt, er hat gengend Wasser und ist gesund. Hunger ist
keine Krankheit, sondern eine Kompetenz des menschlichen
Krpers. Mit Blick auf hungernde Menschen in Afrika mag das
zynisch klingen, doch aus Sicht des
Mediziners handelt es sich um eine berlebenswichtige Strategie
des menschlichen Organismus.
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Was die Wissenschaftler ber den Hunger wissen, basiert zu einem
groen Teil auf einem Experiment,
das heutzutage gar nicht mehr denkbar wre: Jede Ethikkommission
wrde es sofort unterbinden.
Mitte der 1940er Jahre untersuchte der US-amerikanische
Wissenschaftler Ancel Keys, was der Hunger mit dem Menschen macht.
36 Versuchspersonen nahmen dabei drei Monate lang nur die
Hlfte der Kalorien zu sich, die sie eigentlich bentigten. Keys'
Ziel war es, dass jeder Proband
whrend dieser Zeit ein Viertel seines Gewichts verlor. In den
darauffolgenden drei Monaten baute er die Versuchspersonen mit
unterschiedlichen Speiseplnen wieder auf.
Vor allem die psychischen Wirkungen von stndigem Hunger wurden
deutlich. Viele Mnner zogen
sich zurck und wurden apathisch. Der Hunger berdeckte alles, sie
interessierten sich nur noch fr Dinge, die mit dem Essen zu tun
hatten. Einige trumten sogar von Kannibalismus. Gleichzeitig
waren
ihre Sinne auf uerste geschrft: Die Versuchspersonen vermochten
sehr viel besser zu riechen und
zu hren als vor Studienbeginn.
Eine zentrale Rolle fr die Geschehnisse im menschlichen Krper
bei Hunger spielt das
Hungerzentrum im Hypothalamus. Die Stoffwechsel-Zentrale im
Gehirn wird aktiv, sobald der Blutzuckerspiegel fllt. Als erste
Manahme sorgt dieser Teil des Gehirns dafr, dass die Nebenniere
das Stresshormon Adrenalin ausschttet damit der Mensch alle
Krfte mobilisieren kann, um erfolgreich auf Nahrungssuche zu gehen.
Wird keine Nahrung zugefhrt, greift das Gehirn zu Plan B.
Um zu funktionieren, braucht das Gehirn Traubenzucker, also
Glucose. Obwohl das Gehirn nur zwei
Prozent der Krpermasse eines Menschen ausmacht, beansprucht es
etwa die Hlfte des
Glucoseverbrauchs im Krper. Also sichert sich das Gehirn durch
einen Trick die gesamten Glucosevorrte. Und der geht so: Ohne
Insulin kann Glucose nicht in die Muskeln gelangen. Also gibt
das Gehirn das Signal, die Insulinausschttung zu stoppen.
Resultat: Die Muskeln gehen leer aus. Das
Gehirn steuert den Stoffwechsel so, dass es selbst berlebt.
Jedes Organ schrumpft whrend starken
Hungers auf etwa die Hlfte seines ursprnglichen Gewichts, bis
der Tod eintritt. Nicht so das Gehirn: Es nimmt maximal um zwei bis
vier Prozent ab.
Dauert der Nahrungsentzug weiter an, greift der Krper auf Eiwei
zur Energiegewinnung zurck. Auch diese Manahme geht zu Lasten der
Muskeln, die zu einem groen Teil aus Eiwei bestehen.
Der Krper kann nmlich aus kleingehackten Eiweien, den
Aminosuren,
nach acht bis zehn Tagen stellt der Krper seinen Stoffwechsel
auf eine Art Energiesparprogramm um: Wesentliche Aktivitten werden
heruntergefahren, laufen auf Sparflamme: Herzfrequenz,
Blutdruck
und Krpertemperatur sinken - hnlich wie bei einem Tier im
Winterschlaf.
Daneben geht der Krper dazu ber, seine Fettdepots anzuzapfen.
Dazu baut er Fettsuren zu sogenannten Ketonkrpern um. Diese
Ketonkrper sind eine uerst wichtige Energiequelle und
machen das berleben in Hungerzeiten berhaupt erst mglich, denn
sie sind die einzigen
Verbindungen, die das Gehirn neben Glucose berhaupt verwerten
kann. Den Umstand, dass der Stoffwechsel eines Hungernden auf die
Fettdepots zurckgreift, kann man mitunter sogar riechen.
Denn zu den Ketonkrpern, die ber die Niere und die Atemluft
ausgeschieden werden, gehrt auch
Aceton mit seinem charakteristischen Nagellack-Geruch. Mit
anhaltender Dauer des Hungerns treten immer mehr negative Folgen
auf: Die Barrierefunktion der
Haut lsst nach, das Immunsystem wird schwcher, Entzndungen
machen sich breit. Am
gravierendsten ist, dass der Krper auch den Herzmuskel allmhlich
zu Gehirnfutter umbaut und ebenso alle anderen lebenswichtigen
Organe, denn auch sie bestehen zu einem groen Teil aus Eiweien.
Nach einer Weile ist der Mensch nur noch Haut und Knochen, Kinder
sehen dann aus wie
alte Leute. Der Mensch stirbt, wenn seine Organe versagen.
Der Mensch kann nur dann maximal drei Monate hungern, wenn sich
der Stoffwechsel wie
beschrieben umprogrammiert hat: Das Gehirn stellt sich zum Teil
auf Ketonkrper als Energiequelle
um. Das heit, es braucht weniger Glucose, die Eiweireserven in
den lebenswichtigen Organen
werden geschont. Voraussetzung dazu ist, dass der Krper das
ntige Hungersignal, also den Stopp der Insulinausschttung, gegeben
hat. Und das bedeutet, dass der Hungerstoffwechsel nicht in
Gang
kommt. Die Folge: Der Krper baut innerhalb krzester Zeit das
gesamte Eiwei ab, Ketonkrper als
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Energielieferant entstehen keine, die Fettreserven bleiben
unangetastet. Beim Hungerstoffwechsel
kommt es zur Ketose. Der lang anhaltende Verzicht auf Nahrung
oder lang anhaltende
Hungerzustnde fhren letztendlich zum Hungertod.
Einhundreteinundvierzig Euro und fnfundsechsig Cent mal zwlf
Monate ergibt dann einen Betrag von
Eintausendeinhundertneunundneunzig Euro und achtzig Cent. Dies
geteilt durch
dreihundertvierundsechsigundeindrittel Tag ergibt einen
Tagessatz von vier Euro und sechsundsechzig
Cent. Soger jeden zweiten Tag einen Cent mehr.
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Ich gebe an, dass ich mit diesem vorgesehenen Betrag nmlich
141,65 mich nicht hinreichend ernhren kann.
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FGO
Ausfertigungsdatum: 06.10.1965
Finanzgerichtsordnung (FGO) 114
(1) Auf Antrag kann das Gericht, auch schon vor Klageerhebung,
eine einstweilige Anordnung in Bezug auf den
Streitgegenstand treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch
eine Vernderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines
Rechts des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert
werden knnte. Einstweilige Anordnungen sind auch zur Regelung eines
vorlufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhltnis
zulssig, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden
Rechtsverhltnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder
drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Grnden ntig
erscheint.
Ich bin der Auffassung, dass ich auch den Schutz des
Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland, Art 79 abs. 3 GG, Art. 18 AEUV vom 01.12.2009,
geneie.
AO
Ausfertigungsdatum: 16.03.1976
Abgabenordnung (AO) 258 Einstweilige Einstellung oder
Beschrnkung der
Vollstreckung
Soweit im Einzelfall die Vollstreckung unbillig ist, kann die
Vollstreckungsbehrde sie einstweilen einstellen oder beschrnken
oder eine Vollstreckungsmanahme aufheben.
Auszug Beschluss vom 26.05.2015, seite 5.
Durch den oben ersichtlich, glaubhaft und hiermit vorgetragenen
Auszug des Beschlusses 13
V 158/ 15 vom 26.05.2015, welcher durch Herrn Bechtel, der
Person Westerkamp, der Person
Rubow-Kricke, in Kapazitt als Richter am Hessisches
Finanzgericht Kassel, erlassen wurde, ist zu entnehmen, dass die
beteiligten Richter sich einen unverhltnismigen Einfluss durch
die
Kommentar einer einziger Person unterwerfen.
Herr Bechtel, der Person Westerkamp, der Person Rubow-Kricke, in
ihren Kapazitten als Richter am
Hessisches Finanzgericht Kassel bevorzugen beide Vorschriften so
auszulegen, dass die ersichtliche
konzequnenzen nicht mit Art.1,20 Abs. 1, Art.1,1a EU vereinbaren
sind. geschweige denn den
Internationalen Pakt vom 19.12.1966,
Teil II, Art. 2, Abs. 3, Teil III Art. 6, abs. 1,
inkraft getreten am 09.03.1976.
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Der Wortlaut des 258 AO kann nicht anderweitig, als es dort
steht ausgelegt werden, nicht auf einen
zeitraum, sei dies vorbergehend oder auch befristet auf 6 bis 12
Monate.
Unbilligkeit ist eben Unbilligkeit.
Wie die rechtsprechenden Richter die Vorschrift des 258 AO
ausgelegt haben, ist ersichtlich nicht mit die Werteordnung des
Bundesrepuplik Deutschland zu vereinbaren. Es ist ersichtlich,
glaubhaft, vorgetragen, dass der Rechtsprechenden Richter das
Vorschrift 258 AO nach einem
Kommentar und nicht nach Gesetz (Art. 97 GG ) ausgelegt
haben.
Es wird hiermit beantragt das im Sinne
339 Stgb
zu ermittlen da das objective Recht in schwerwiegender Weise
verletzt wirt.
Auszug Beschluss vom 26.05.2015, seite 6.
Die unverbrchlich normierte Wirkweise des Grundgesetzes als
ranghchste Rechtsnorm der
Bundesrepublik Deutschland auch und gerade gem Art. 1 abs. 3 und
2 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 97 Abs. 1 GG zwingt
insbesondere auch die Richter in die besondere Garantenstellung
des berwachungsgaranten ebenso wie in die des Beschtzergaranten
mit den jeweils dieser Garantenstellung besonders innewohnenden
Garantenpflicht.
Es wird hiermit beantragt das im Sinne
212, 13, 22 StGB
zu ermittlen da das objective Recht in schwerwiegender Weise
verletzt wirt.
lex superior derogat legi inferiori
Barrett