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Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt D … · Prüfungsfeststellungen auf der Grundlage der Praxishilfe Jahresabschlussprüfung (anzuwenden auf die Eröffnungsbilanz) des Gemeinschaftsprojektes
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Drucksache Nr.: Vl-120-2015
Sichtvermerk des Landrates (notwendig für KA und KT)
� zuständiges Amt t Einbringer: Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
abschließende Beratung im
D Kreisausschuss 181 Kreistag
���tünf� �datur�' '-''.da ·� ·.��1-' �.Enth.- ·'"
Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Bau, Planung und Umwelt
Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend
Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit
Jugendhilfeausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss X 16.11.2015
Haushalts- und Finanzausschuss
Eigenbetriebsausschuss
Kreisausschuss 18.11.2015
Aufgabe/Betreff
Feststellung der Eröffnungsbilanz des .Landkreises Rostock zum Stichtag 01.01.2012
Beschlussvorschlag
Der Kreisausschuss stimmt der durch den Landrat am 16.10.2015 festgesetzten Eröffnungsbilanz, dem Anhang und den Anlagen zum Stichtag 01.01.2012 zu und empfiehlt die Feststellung der Eröffnungsbilanz durch Beschluss des Kreistages.
Das Vermögen des Landkreises Rostock beträgt zum 01.01.2012 Die Eigenkapitalquote beträgt zum 01.01.2012 Die Verschuldungsquote (Rückstellungen und Verbindlichkeiten) beträgt zum 01.01.2012
Begründung
275.839.646,22 € 13,45 %
57,96 %
Das Rechnungsprüfungsamt hat gemäß § 11 des Gesetztes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesen (KomDoppikEG M-V) i.V.m. § 1 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) die durch den Landrat am 16.10.2015
festgesetzte Eröffnungsbilanz, den Anhang und die Anlagen begleitend geprüft.
Nach Abschluss von Teilprüffeldern hat der Rechnungsprüfungsausschuss in umfangreichen Stichproben gemeinsam mit dem
Rechnungsprüfungsamt Prüfungshandlungen vorgenommen und sich den vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen
Feststellungen angeschlossen.
Nach Prüfung der Eröffnungsbilanz, des Anhanges und der Anlagen ist das Rechnungsprüfungsamt sowie der
Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis gekommen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen.
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.10.2015 und den abschließenden
Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 16.11.2015 zur Kenntnis.
bei zusätzlichem Platzbedarf Ersatzseite beifü en
Finanzielle Auswirkung
D Ja Produkt
Ergebnishaushalt 0Ja DNein
D planmäßig im Teilhaushalt
D durch Umverteilung aus anderen Teilhaushalten
D Pflichtaufgabe gemäß
Finanzhaushalt 0Ja 0Nein
D planmäßig im Teilhaushalt
D durch Umverteilung aus anderen Teilhaushalten
D Pflichtaufgabe gemäß
Bearbeitungsvermerk
€ �Nein
Landkreises Rostock
Rechnungsprüfungsamt
Schlussbericht vom:
Rechtsgrundlagen:
Prüfer/-in:
Prüfungszeit:
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz
des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
30. Oktober 2015
§ 11 KomDoppikEG M-V, §§ 1 und 3 KPG M-V
Frau Miske, Frau Fietze, Frau Pagels, Frau Glöde, Frau Wendland, Herr Vietzent, Frau Grimnitz, Herr
Grzesik
01.10.2011 bis 29.10.2015 (mit zeitlichen Unterbrechungen)
30.10.2015
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
-4-
Abkürzungsverzeichnis
BGB
GemHVO-Doppik M-V
GemKVO-Doppik M-V
GIS
HGB
KomDoppikEG M-V
KPG M-V
KV M-V
NKHR M-V
w
Bürgerliches Gesetzbuch
Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik M-V
Gemeindekassenverordnung-Doppik M-V
Geografisches Informationssystem
Handelsgesetzbuch
Gesetz zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushaltsund Rechnungswesen
Kommunalprüfungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern
Verwa ltu ngsvorsch rift
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012 - s -
1. Prüfungsauftrag
Ab dem 01.01.2012 wird die Haushaltswirtschaft des Landkreises Rostock nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im Rechnungsstil der doppischen Buchführung auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (§ 43 Abs. 5 KV M-V) und der Gemeindehaushalts- sowie der Gemeindekassenverordnung (GemHVO-Doppik M-V/GemKVO-Doppik M-V) geführt.
Damit die kommunale Haushaltswirtschaft erstmals im doppischen Rechnungsstil geführt wird, soll gemäß § 2 i.V.m. § 11 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KomDoppikEG M-V) eine Eröffnungsbilanz aufgestellt und beschlossen werden.
Die Rechnungsprüfung und damit auch die Prüfung der Eröffnungsbilanz obliegt nach geltender Rechtslage (§ 11 KomDoppikEG M-V) dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rostock.
Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über Art und Umfang sowie über die Ergebnisse der Prüfung.
Die Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock, der Anhang und die Anlagen wurden dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rostock am 16.04.2015 sowie am 22.10.2015 in korrigierter Form zur Prüfung übergeben.
Die Vollständigkeitserklärung des Landrates liegt vor.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rostock hat eine Prüfung der Eröffnungsbilanz auf der Grundlage des Abschnittes 1 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V durchgeführt.
2. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
2.1 Gegenstand der Prüfung
Gegenstand der Prüfung war die Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012. Sie wurde mit Datum vom 15.04.2015 erstellt.
Die Prüfung dieser Eröffnungsbilanz ergab Feststellungen, die die zur Prüfung festgelegte Höhe der Wesentlichkeitsgrenze (Fehlerquote) überschritten. So wurde am 22.10.2015 eine überarbeitete Eröffnungsbilanz dem Rechnungsprüfungsamt übergeben.
Geprüft wurde, ob die Eröffnungsbilanz entsprechend den Rechtsvorschriften aufgestellt wurde.
Nach § 4 KomDoppikEG M-V finden für die Eröffnungsbilanz die Vorschriften für die Erstellung einer Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres sinngemäß Anwendung. Die Eröffnungsbilanz ist gemäß § 3 KomDoppikEG M-V in einem Anhang zu erläutern. Dieser Anhang mit den Anlagen (§§ 48 ff GemHVO-Doppik M-V) - Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Verbindlichkeitenübersicht - war ebenfalls Gegenstand der Prüfung.
Bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Anhangs waren insoweit neben den Vorschriften der KV M-V auch die Vorschriften der GemHVO-Doppik M-V zu berücksichtigen. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass auf Unrichtigkeiten und Verstößen beruhende falsche Angaben, die das in der Eröffnungsbilanz und im Anhang vermittelte Bild über die Vermögens- und Finanzlage wesentlich verzerren, mit hinreichender Sicherheit erkannt und aufgezeigt werden konnten. Alle Prüfungsergebnisse sind vollständig im Faktenverfahren dokumentiert.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012 - 6 -
2.2 Art und Umfang der Prüfung
Für die Prüfung der Eröffnungsbilanz galten die Grundsätze der Prüfung einer Bilanz entsprechend § 11 KomDoppikEG M-V. Die Prüfung war darauf ausgerichtet, dass
die gesetzlichen und ortsrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden,
die stetige Aufgabenerfüllung des Landkreises bewertbar ist,
in der Eröffnungsbilanz das Vermögen richtig nachgewiesen wurde(§ 60 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 3a KPG M-V),
bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz die überleitenden Buchungsvorgänge vom kameralen in das doppische Rechnungswesen sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt wurden,
die Rückstellungen korrekt ausgewiesen wurden. Dem korrekten Ausweis der Rückstellungen kommt eine besondere Bedeutung zu, da Rückstellungen Verpflichtungen darstellen, welche in der Vergangenheit eingegangen wurden und welche in der Zukunft zu Ausgaben führen werden.
Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise (begründete Unterlagen) für die Angaben in der Eröffnungsbilanz und im Anhang auf der Basis von Stichproben beurteilt. Das Rechnungsprüfungsamt bestimmte im Einzelfall die Art und den Umfang der erforderlichen Prüfungshandlung nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die Datenbasis für die Prüfungsarbeiten waren die Inventare zum Grundvermögen, dem beweglichen Vermögen, dem immateriellen Vermögen, zu den Forderungen, den Verbindlichkeiten, den Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen.
Die Prüfungshandlungen für die Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Systembeurteilungen (Verlässlichkeit des Verfahrens z.B. bei der Bewertung), Plausibilitätsprüfungen sowie Einzelfallprüfungen.
In der Phase der Erarbeitung der Eröffnungsbilanz wurde das Rechnungsprüfungsamt (Altkreise Güstrow und Bad Doberan) u.a. bei der Festlegung von Bewertungsmethoden miteinbezogen, wenn der Leitfaden zur Bilanzierung des Vermögens M-V Wahlmöglichkeiten aufzeigte.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Eröffnungsbilanz überwiegend begleitend geprüft.
Wesentlichkeitsgrenzen für die Beurteilung der Prüfungsfeststellungen wurden zunächst nicht festgelegt. Festgestellte Fehler wurden dem Amt für Finanzen und Controlling übergeben und bis zur Festsetzung des Zahlenmaterials am 26.03.2015 zur endgültigen Feststellung der Eröffnungsbilanz am 15.04.2015 fortlaufend richtig gestellt.
Die Prüfungsfeststellungen wurden somit wertmäßig in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat, analog wie das Rechnungsprüfungsamt, die Eröffnungsbilanz begleitend geprüft.
Auf der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.05.2015 wurden nach der Festsetzung der Eröffnungsbilanz Wesentlichkeitsgrenzen für die Beurteilung der Prüfungsfeststellungen auf der Grundlage der Praxishilfe Jahresabschlussprüfung
(anzuwenden auf die Eröffnungsbilanz) des Gemeinschaftsprojektes NKHR festgelegt.
Demnach ist ein Fehler in der Bilanz wesentlich, wenn dieser wertmäßig größer als 0,5 % der Summe der einzelnen Posten des Anlagevermögens, des Umlaufvermögens (ohne Kassenbestand), der Rechnungsabgrenzungsposten, der Sonderposten, der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten ist.
Prüfungsfeststellungen über 10 T€ sind im Prüfbericht zu benennen.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
3. Grundsätze
3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
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Eine kommunale Körperschaft, die ihre Haushaltswirtschaft im doppischen Rechnungsstil führt, soll den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (Goß) folgen (§ 43 Abs. 5 KV M-V).
Die bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz in erster Linie relevanten Grundsätze sind:
Grundsatz der Vollständigkeit
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
Verrechnungsverbot
Grundsatz der Einzelbewertung
Stichtagsprinzip
Vorsichtsprinzip
Grundsatz der periodengerechten Ergebnisrechnung
Bilanzkontinuität und Willkürverbot
Grundsatz der Fortführung der Tätigkeit
Grundsatz der Wesentlichkeit.
3.2 Bewertungsgrundsätze
Das Prinzip der Einzelbewertung nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V besagt, dass Vermögensgegenstände und Schulden einzeln zu erfassen und zu bewerten sind, so dass sich die Bewertung jedes einzelnen Vermögensgegenstands und jeder einzelnen Schuldenposition an den individuellen Gegebenheiten ausrichtet.
Die Ausnahmen vom Prinzip der Einzelbewertung bilden die Bestimmungen zur Fest- bzw. Gruppenbewertung.
Die Bildung von Festwerten ist nach § 31 Abs. 8 GemHVO-Doppik M-V für Vermögensgegenstände des Sachvermögens, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, möglich. Der Bestand des Vermögensgegenstands sollte in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegen.
Die Gruppenbewertung gilt für gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens und andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände. Diese können nach § 31 Abs. 10 GemHVO-Doppik M-V zu jeweils einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.
Der Grundsatz der Stetigkeit bezieht sich auf die Bewertungsmethoden und auf Ansatzund Ausweisfragen. Aus Gründen der Vergleichbarkeit sind stets die gleichen Gliederungsbegriffe und -schemata für die Bilanz zu verwenden.
Für die Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock wurde von der Regelung der Wertaufgriffsgrenze von 5.000 € gemäß Anlage 8 des Leitfadens zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens Gebrauch gemacht.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
3.3 Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung
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Gemäß § 11 KomDoppikEG M-V i.V.m. § 3a Abs. 3 KPG M-V hat sich die Prüfung der Eröffnungsbilanz auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung zu erstrecken.
3.3.1 Buchführung
Der Landkreis verwendet ab dem Haushaltsjahr 2012 für das Haushalts- und Rechnungswesen auf doppischer Basis das Programm H&H pro Doppik, V 4.0 der Firma H&H Datenverarbeitungs- und Beratungsgesellschaft mbH.
Gemäß § 59 Abs. 2 KV M-V, § 26 Abs. 10 und § 28 Abs. 2 Nr. 2 der GemHVO-Doppik M-V ist das Programm vom Anwender zu prüfen und vom Landrat freizugeben. Voraussetzung hierfür war die vorherige Zertifizierung für M-V. Das Zertifikat der TÜV Informationstechnik GmbH wurde am 29.11.2010 erteilt mit einer Gültigkeit bis 30.11.2013.
Zur Prüfung des Programms hat sich der Landkreis Rostock eines Dritten (nach Ausschreibung), der Firma audit-kommunal-Prüfstelle für Software, bedient. Diese stellte mit Prüfbericht vom 28.03.2015 die Ordnungsmäßigkeit des Programms H&H in der Anwendung beim Landkreis Rostock wie folgt fest:
„Unter Berücksichtigung der nachstehenden Risikoeinschätzung wird die Freigabe des gegenwärtigen Stands der Anwendung einschließlich Schnittstellen für sämtliche eingerichtete Mandanten empfohlen."
Die Freigabe durch den Landrat erfolgte mit Schreiben vom 13.04.2015 und wurde ordnungsgemäß dokumentiert.
3.3.2 Dienstanweisungen
Die Gemeindehaushalts- und die Gemeindekassenverordnung-Doppik M-V regeln die Grundsätze für die Organisation des Rechnungswesens. Aus diesen Vorschriften heraus besteht die Pflicht zum Erlass von Dienstanweisungen zur Organisation des Rechnungswesens. In der entsprechenden Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums vom 08. Dezember 2008 ist geregelt, dass der Leitfaden zur Erstellung von Dienstanweisungen zur Organisation des Rechnungswesens zu beachten und anzuwenden ist und das die einzelnen Regelungen an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen sind.
Für den Landkreis Rostock wurden folgende Dienstanweisungen (DA) erlassen:
DA über die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen sowie den Vergleich von Ansprüchen des Landkreises Rostock vom 01.03.2015
DA für Vollstreckungsbedienstete des Landkreises Rostock vom 01.03.2015
DA für die Geschäftsbuchhaltung des Landkreises Rostock vom 15.04.2015
DA für die Kreiskasse des Landkreises Rostock vom 01.05.2015.
Weiterhin war zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz zur vorherigen Erfassung und Bewertung des Vermögens des Landkreises eine Bewertungsrichtlinie zu erlassen. Diese trat am 28.06.2012 in Kraft. Die Erfassung (Inventur) und überwiegend auch die Bewertung erfolgten bereits vor 2012. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Altkreise Güstrow (30.09.2008) und Bad Doberan (01.12.2010) bereits Richtlinien, nach denen gearbeitet wurde, erlassen.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
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3.3.3 Inventur
Gemäß § 30 GemHVO-Doppik M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres mit einer Rechnungsführung nach den Regeln der doppelten Buchführung für Zwecke der Erstellung der Bilanz ihr Vermögen, ihre Sonderposten, ihre Rückstellungen und ihre Verbindlichkeiten sowie für Zwecke des Anhangs ihre Haftungsverhältnisse und ihre Verpflichtungen aus kreditähnlichen Geschäften sowie alle Sachverhalte, aus denen sich für die Gemeinde sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben können, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung genau zu verzeichnen.
Die Inventur für die Eröffnungsbilanz wurde, je nach Altkreis, in den Jahren 2008-2011 durchgeführt. Das Rechnungsprüfungsamt hat Bestandsaufnahmen zur Inventur begleitet. Beanstandungen wurden zu diesem Zeitpunkt nicht festgestellt.
Nach § 30 GemHVO-Doppik M-V und der durch den Landkreis Rostock erlassenen Inventurrichtlinie Pkt. 3 Abs. 2 erfolgt aufgrund des enormen zeitlichen und personellen Aufwandes der Inventur für die physisch erfassbaren Vermögensgegenstände nur alle 3 Jahre eine körperliche Inventur. In allen anderen Jahren erfolgt eine Buchinventur anhand der Daten der Anlagenbuchhaltung.
Vollständig abgeschriebene, aber noch genutzte Wirtschaftsgüter sind weiterhin mit einem Erinnerungswert von 0,00 € nachzuweisen (Vollständigkeitsgrundsatz).
Im Rahmen der Auswertung der Durchführung der Inventur per 31.12.2014 wurden Abweichungen zu den Ergebnissen der Inventur per 01.01.2012 festgestellt.
Eine Beratung zwischen dem Amt für Finanzen und Controlling und dem Rechnungsprüfungsamt erfolgte. Es wurde festgelegt, dass alle sich daraus ergebenden Änderungsbuchungen bis zur Übergabe der Eröffnungsbilanz an das Rechnungsprüfungsamt möglich sind.
Die werthaltigen Vermögensgegenstände sind somit Bestandteil der Eröffnungsbilanz.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
4. Eröffnungsbilanz
4.1 Aktiva
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Auf der Aktivseite der Bilanz wird das bewertete Vermögen des Landkreises ausgewiesen. Diese Seite repräsentiert somit die Mittelverwendung bzw. das historisch vorhandene Vermögen.
Die Aktiva verteilen sich im Landkreis Rostock wie folgt:
w Anlagevermögen •Umlaufvermögen u Latente Steuern u Abgrenzungsposten "'Nicht d..-ch EK gedeckter Fehlbetrag
Ansicht 1: Vereinfachte Vermögensübersicht der geprüften Aktiva
4.2 Passiva
Die Passivseite der Bilanz repräsentiert die Mittelherkunft. Sie weist Verbindlichkeiten, Rückstellungen und das Eigenkapital des Landkreises aus.
Die Passiva zeigen folgende Verteilung:
Ansicht 2:
w 1. Eigenkapital
. 4. Verbindlichkeiten
1 \n•.wm:
\ \
"-...._
71.476 Tt
• 2. Sonderposten '3. Rückstellungen
u 5. Rechnungsabgrenzungsposten _ 6. Passive latente Steuern
Vereinfachte Finanzierungsübersicht der geprüften Passiva
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
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5. Wesentliche Aussagen zur Eröffnungsbilanz
Die Bilanzsumme stellt das Bilanzvolumen dar und entspricht der Schlusssumme der Aktiva bzw. der Passiva. Die Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock hat zum 01.01.2012 ein Bilanzvolumen von 275.839.646,22 €.
Das Grundschema der Eröffnungsbilanz basiert auf den Vorgaben der KV M-V, der GemHVO-Doppik M-V (§§ 33 ff) und der aufgrund der KomDoppikEG M-V geltenden Sonderregelungen. Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rostock geprüften Unterlagen entsprachen diesen Vorschriften. Die Bilanz wurde(nach Korrektur) gemäß § 61
GemHVO-Doppik M-V entsprechend dem verbindlichen Muster 15 aufgestellt.
Die Anlagen entsprachen den Anforderungen des § 42 GemHVO-Doppik M-V i.V.m. §§ 7-9
KomDoppikEG M-V.
Die Bewertung des immobilen und infrastrukturellen Vermögens ist in der Eröffnungsbilanz von herausragender Bedeutung, da in der Regel zwischen 80 und 90 Prozent des kommunalen Vermögens dieser Kategorie (im Landkreis Rostock 81,4 %) zuzurechnen sind. Die Bewertung erfolgt im Grundsatz zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die darauf basierenden Abschreibungen (§ 33 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V).
Können die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden, so gilt es einen Ersatzwert auf der Grundlage geschätzter historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 5 Abs. 2 KomDoppikEG M-V) zu bilden.
Die Wertermittlung von Grund und Boden erfolgt getrennt von der Wertermittlung der Gebäude und Bauten. Grundsätzlich sind bei Grund und Boden ebenfalls die Anschaffungskosten maßgeblich.
Der Landkreis Rostock bewertete das Vermögen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Vorschriften des § 5 KomDoppikEG M-V, §§ 33 ff GemHVO-Doppik M-V sowie des Leitfadens zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens haben Beachtung gefunden.
Bei Prüfung der Aufstellung der Eröffnungsbilanz sind Eigenheiten, die sich aus der Kreisgebietsreform ergeben, zu berücksichtigen wie u.a.:
unterschiedlich zeitlicher Beginn der Inventur und anschließender Bewertung (im Altkreis Güstrow sollte zum 01.01.2010 und im Altkreis Bad Doberan zum 01.01.2012 die Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung eingeführt werden)
verschiedene Beraterfirmen zur Unterstützung der Einführung der neuen Rechnungslegung
in der Auslegung vom Leitfaden zur Bilanzierung des kommunalen Vermögens vorgeschriebener Verfahren bzw. gegebener Wahlmöglichkeiten.
Hierdurch sind einige unterschiedliche Herangehensweisen bei der Bewertung von Vermögen, die jedoch alle im rechtlichen Rahmen der Bilanzierungsvorschriften lagen bzw. vom Innenministerium genehmigt wurden, festgestellt worden.
Unterschiedliche Herangehensweisen sind bei der Bildung von Sonderposten aus
Zuwendungen, bei der Bewertung der Straßenflurstücke sowie bei der Bewertung von historischen Gebäuden nach dem Ersatzwertverfahren zu verzeichnen.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
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6. Aktiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen
6.1 Anlagevermögen
Das Anlagevermögen des Landkreises Rostock wurde insgesamt mit 235.707.750,64 € bilanziert.
6.1.1 Immaterielles Vermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände sind durch Entgelt erworbene Rechte, die als Anschaffungskosten zu bewerten sind. Immaterielles Vermögen, das nicht entgeltlich erworben wurde, darf nicht aktiviert werden (§ 40 GemHVO-Doppik M-V).
Als immaterielles Vermögen hat der Landkreis 2.382 Softwarelizenzen, von denen zum Bilanzstichtag 151 Softwarelizenzen werthaltig mit einem ausgewiesenen Gesamtbetrag in Höhe von 586.085,15 € bilanziert wurden. Die Voraussetzungen für die Bilanzierungsfähigkeit waren gegeben.
6.1.2 Sachanlagen
Die Sachanlagen stehen dem Landkreis Rostock dauerhaft zur Verfügung und stellen den wesentlichen Teil des Anlagevermögens dar.
Der Wert der Sachanlagen belief sich auf 226.733.760,02 €.
Aus dem Bereich des Sachvermögens wurden im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz die unbebauten Grundstücke, die bebauten Grundstücke und das Infrastrukturvermögen einer ausführlichen Betrachtung unterzogen. Die Wertermittlung für bebaute Grundstücke geht immer von einer getrennten Wertermittlung für die Bauten und den zugehörigen Grund und Boden aus.
Den Bestand an unbebauten und bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ermittelte der Landkreis aus der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK Altkreis Güstrow) bzw. aus dem kvwmap (Geodateninformationssystem Altkreis Bad Doberan). Auf dieser Grundlage ist die vollständige Erfassung aller im Eigentum des Landkreises stehenden Vermögenswerte sichergestellt gewesen.
Der Dokumentation zur Wertermittlung des Eigentums wurden Grundbuchauszüge bzw. Auszüge aus kvwmap beigefügt. Im Rahmen der Erfassung und Bewertung der Flurstücke erfolgte ein Abgleich der Nutzung laut Kataster bzw. kvwmap mit der tatsächlichen Nutzung.
Die Bewertung der Grundstücke erfolgte nach der Hauptnutzungsart.
Lagen für Grundstücke keine Anschaffungskosten vor, wurden folgerichtig die entsprechenden Bodenrichtwerte (Stand 31.12.1999) für die Bewertung zu Grunde gelegt. Es wurde entsprechend dem Leitfaden des Innenministeriums sowie den eigenen Bewertungsrichtlinien bewertet.
6.1.2.1 Wald, Forsten
Der Landkreis Rostock hat einen Laubwald an der Kreisstraße 29 Güstrow in Höhe von 440,22 € bilanziert.
Die Ermittlung der Bilanzposition erfolgte in der korrekten Höhe.
6.1.2.2 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Der Gesamtwert aller unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte des Landkreises wird in Höhe von 208.188,67 € festgestellt.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012 - 13 -
Die Prüfung umfasste die Bewertung der Parkanlage am Krankenhaus Hohenfelde (mit Wegen, Graben, Teich/Weiher, Park) mit einer Gesamtfläche von 30.000 m2 mit insgesamt 153.387,56 €.
Weitere 72 Flurstücke mit einem Gesamtwert von 54.801,11 € werden für Garten-, Acker-, Weide- und Grünland sowie Schutzflächen, Gewässer, Deponieflächen und Straßenbegleitflächen ausgewiesen.
In den geprüften Fällen wurde entsprechend dem Leitfaden des Innenministeriums sowie der Bewertungsrichtlinien bewertet.
6.1.2.3 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Zu den bebauten Grundstücken zählen alle Grundstücke, die mit Gebäuden bebaut sind. Gebäude sind alle nach den Regeln der Bautechnik geschaffenen Vermögensgegenstände, die Wohn-, Verwaltungs- oder Betriebszwecken dienen. Hierzu zählen insbesondere: Büro-, Betriebs- und Lagergebäude, Schulen und Internate, kulturelle und soziale Einrichtungen (z. B. Theater, Güstrower Werkstätten) und sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude (z.B. Verwaltungsgebäude, Feuerwehrzentralen, Straßenmeistereien etc.).
Der Gesamtwert der Bilanzposition Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte belief sich auf 122.613.699,33 €.
Tabelle 1: Übersicht bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Während der begleitenden Prüfung (Oktober 2011 - Januar 2012) wurde festgestellt, dass bei der Bewertung von Gebäuden nach dem Ersatzwertverfahren (speziell Gebäude mit einem Baujahr vor 1932 - Ermittlung der Restnutzungsdauer) in den beiden Altkreisen unterschiedlich herangegangen wurde.
Eine annähernde Übereinstimmung der bewerteten historischen Gebäude mit den Bewertungsvorschriften konnte nur zum Teil festgestellt werden. Nach Auswertung dieses Sachverhaltes mit dem Landrat sowie dem zuständigen Dezernenten für das Amt für Finanzen und Controlling, wurde eine Berichtigung in Form der Anpassung der beiden Altkreise vorgenommen. Es erfolgte eine Überarbeitung der bis dato ermittelten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer nach dem strengen Niederstwertprinzip. Der Bilanzwert der Gebäude verringerte sich insgesamt von 17.653.603,73 € um 7.557.193,25 € auf 10.096.410,48 € und wurde zeitgleich in die sich zu diesem Zeitpunkt in Erarbeitung befundenen Eröffnungsbilanz berichtigt.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
Bei den Wertberichtigungen handelt es sich um folgende Gebäude:
Verwaltungsgebäude Güstrow Haus 3-4
Musikschule Güstrow
J. B. Gymnasium Güstrow
Verwaltungsgebäude Haus 2 Bad Doberan
Verwaltungsgebäude Haus 3 Bad Doberan
F. F. Gymnasium Bad Doberan (Altbau)
./. 10.034.507,52 €
./. 342.768,84 €
./. 1.724.237,16 €
+ 2.021.489,00 €
+ 1.309.374,00 €
+ 1.213.457,00 €
Alle dem Landkreis gehörenden Gebäude wurden lückenlos geprüft.
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Die Ermittlung der bilanzierten Werte erfolgte in Übereinstimmung mit den Bewertungsvorschriften.
6.1.2.4 Infrastrukturvermögen
Zum Infrastrukturvermögen im engeren Sinne zählen alle öffentlichen Einrichtungen/Aufbauten, die ausschließlich nach ihrer Bauweise und Funktion der örtlichen Infrastruktur dienen. Es umfasst demnach neben dem jeweiligen Grund und Boden, die darauf befindlichen Bauten wie Straßen, Rad- und Gehwege, Plätze, Verkehrslenkungsund Lichtsignalanlagen sowie Brücken und Tunnel.
Das Infrastrukturvermögen des Landkreises belief sich am Eröffnungsbilanzstichtag auf 98.054.285,72 €.
Der Landkreis bilanzierte das Straßennetz mit einer Länge von 617 km in Höhe von insgesamt 86.881.256,42 €. Für die Bewertung wurde das Straßennetz in 614 Straßenabschnitte unterteilt.
Die Rad- und Gehwege wurden mit einem Wertumfang in Höhe von 3.474.694,21 € bewertet. Auch hierbei erfolgte eine Unterteilung in Abschnitte.
Die Bewertung der Straßen sowie der Rad- und Gehwege erfolgte entsprechend der gesetzlichen Vorschriften sowohl auf der Grundlage der vorhandenen Anschaffungs- und Herstellungskosten als auch durch die Ermittlung eines Ersatzwertes.
Neben dem Straßenkörper und den Wegen wurden 9 Lichtsignalanlagen mit einem Wert von 32.543,47 € sowie 3 Verkehrslenkungsanlagen mit einem Wert in Höhe von 255.621,42 € als selbstständige Vermögensgegenstände bewertet.
Der Gesamtwert der Grundstücke im Infrastrukturvermögen wurde in Höhe von 4.675.913,08 € ermittelt. Die Ermittlung erfolgte dabei sowohl durch Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als auch durch die Ermittlung eines Ersatzwertes unter Zugrundelegung des Bodenrichtwertes.
Der Landkreis Rostock hat insgesamt 25 Brücken und 3 Wehre auf eigenem Grund und Boden mit einem Gesamtwert von 2.734.257,12 € bilanziert. Die Bewertung erfolgte für 6 Brücken auf der Grundlage von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Da für 19 Brücken, die sich im Altkreis Güstrow befinden, keine Vergleichspreise vorlagen, wurden als Ersatzwerte die pauschalen Erfahrungswerte gern. Ziffer 4 des Leitfadens des Infrastrukturvermögens des Landes M-V zur Bewertung herangezogen.
Die Wehre wurden anhand eines Vergleichspreises des Ingenieurbüros MIV Schwerin bewertet.
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6.1.2.5 Bauten auf fremdem Grund und Boden
Auf fremden Grund und Boden wurden 13 Brücken und ein Klettergerüst in der Förderschule Teterow errichtet. Der Gesamtwert der Bilanzposition Bauten auf fremdem Grund und Boden belief sich auf 2.784.823,89 €. Die Erfassung und Bewertung der Brücken auf fremden Grund und Boden erfolgte für 1 Brücke mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, für 5 Brücken mit einem Ersatzwert und für 7 Brücken mit den pauschalen Erfahrungswerten des Leitfadens.
6.1.2.6 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Gemäß § 1 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes M-V (DSchG M-V) obliegt dem Land sowie den Gemeinden, Landkreisen die besondere Pflicht, die ihnen gehörenden und die von ihnen genutzten Kulturdenkmäler als Quellen der Geschichte und Tradition zu pflegen und sie im Rahmen des Möglichen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Im Landkreis Rostock wurden zum Bilanzstichtag insgesamt 68.648,77 €aktiviert.
Das Denkmal (Gedenkstein Häschendorf an der B 105) wurde mit einem Erinnerungswert von 0,00 €und das dazugehörende Flurstück mit 62,70 €bewertet.
Zudem wurden 99 Kunstgegenstände (Bilder, Skulpturen) mit einem Gesamtwert von 68.586,07 € bilanziert.
Die Bewertung erfolgte mit vorhandenen Anschaffungskosten bzw. mit dem Erinnerungswert von je 0,00 €.
Der Wert für die Bilanzposition Kulturdenkmäler und Kunstgegenstände wurde ordnungsgemäß ermittelt.
6.1.2.7 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Diese Bilanzposition weist einen Wert von insgesamt 1.297.072,14 €aus.
Von 202 inventarmäßig erfassten Fahrzeugen gingen insgesamt 43 Fahrzeuge wertmäßig mit 407.814,07 € in die Bilanz ein. Hierbei handelt es sich u.a. um Dienstfahrzeuge des Fuhrparks sowie um Fahrzeuge der Straßenmeistereien und des Brand- und Katastrophenschutzes.
209 Maschinen und technische Anlagen wurden erfasst und mit einem Wert von 145.546,60 € bewertet. Die hier bilanzierten Vermögensgegenstände, die überwiegend zur Betriebstechnik der Straßenmeistereien sowie zu den technischen Anlagen des Brand- und Katastrophenschutzes zählen, dienen ihrer Art nach unmittelbar der Leistungserbringung.
Der Landkreis weist 76 Betriebsvorrichtungen mit einem Wert von 743.711,47 € aus. Hierzu gehören u.a. Mess- und Steuerungsanlagen für die Deponienachsorge sowie in den Feuerwehrzentralen, Bühnentechnik bzw. Verteilungsanlagen in Schulen.
Der Wert der Bilanzpositionen wurde ordnungsgemäß ermittelt.
6.1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Betriebs- und Geschäftsausstattung sind Gegenstände, die der langfristigen Betriebsbereitschaft eines Unternehmens oder einer Körperschaft dienen, aber nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt sind, beispielsweise PCs, Drucker oder Werkstatteinrichtungen.
Der Wert der Bilanzposition betrug 1.482.801,28 € und war ordnungsgemäß ermittelt.
6.1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
In der Bilanzposition Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden alle Zahlungen für Vermögenswerte aktiviert, die unfertige Anlagen bzw. unfertige Gebäude betreffen.
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Darüber hinaus werden in dieser Bilanzposition Anzahlungen für noch nicht durchgeführte Lieferungen oder Leistungen aktiviert. Der Wert der Bilanzposition betrug 223.800,00 €.
Die kameralen Abschlagszahlungen wurden vollständig in der Bilanzposition ausgewiesen.
Geleistete Anlagen im Bau waren vollständig für das Vorhaben Güstrow K 11 (Feldstraße Güstrow) mit insgesamt 223.800,00 € bilanziert.
Der Wertansatz der Bilanzposition Anlagen im Bau erfolgte ordnungsgemäß.
6.1.3 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen des Landkreises Rostock beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 8.387.905,47 €. Die Höhe der Finanzanlagen entsprach damit in etwa 3 Prozent des Bilanzvolumens.
6.1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Verbundene Unternehmen sind die nach § 61 Abs. 5 KV M-V konsolidierungspflichtigen Einrichtungen unter beherrschendem Einfluss der Gemeinde, d. h. mit mehr als 50 % Beteiligung. Der Wert der Bilanzposition betrug 1.114.422,24 €.
Die verbundenen Unternehmen des Landkreises Rostock wurden vollständig erfasst.
Der Wert für die Bilanzposition Anteile an verbundenen Unternehmen war ordnungsgemäß wie folgt ermittelt:
Omnibusverkehrsgesellschaft Güstrow zu 100 % und einem Anteilswert von 268.428,24 €
- Küstenbus GmbH zu 100 % und einem Anteilswert von 600.000,00 €
- Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH zu 63,3 % und einem Anteilswert von 232.700,00 €
- Entwicklungsgesellschaft Bad Doberan mbH zu 52 % und einem Anteilswert von 13.294,00 €.
Die zum Eröffnungsbilanzstichtag bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen im Landkreis Rostock wurden auf der Grundlage der Gesellschafterverträge bzw. der Jahresabschlüsse des Jahres 2011 ermittelt.
6.1.3.2 Beteiligungen
Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Es gab Beteiligungen (Anteile kleiner als 50 Prozent), die unter der Position Beteiligungen zu bilanzieren waren. Der Wert der Bilanzposition betrug 216.726,79 €.
Die Beteiligungen waren vollständig wie folgt erfasst:
Wirtschaftsfördergesellschaft Güstrow mbH zu 49,973 % und einem Wert von 90.950,00 €
Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH zu 35,565 % und einem Wert von 71.130,00 €
- Güstrower Werkstätten GmbH zu 48 % und einem Wert von 48.000,00 €
- Regionalverkehr Küste GmbH zu 26% und einem Wert von 6.646,79 €.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
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Der Landkreis Rostock weist in dieser Bilanzposition 4 Beteiligungen aus. Die Wertermittlung der Anschaffungskosten erfolgte durch Heranziehen der Gesellschafterverträge bzw. der Jahresabschlüsse des Jahres 2011.
6.1.3.3 Sondervermögen mit Sonderrechnung
Nach § 64 KV M-V zählen zum Sondervermögen mit Sonderrechnung das städtebauliche Sondervermögen, das Vermögen der nichtrechtsfähigen örtlichen Stiftungen, wirtschaftliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetriebe), sonstige Sondervermögen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden. Der Landkreis hatte das Sondervermögen im Sinne des§ 64 KV M-V auszuweisen. Der Wert der Bilanzposition betrug 4.617.228,62 €.
Das vorhandene Sondervermögen wurde vollständig erfasst und in der Bilanz ausgewiesen.
Die Ermittlung der bilanzierten Werte des Sondervermögens erfolgte in Übereinstimmung mit den Bewertungsvorschriften.
Die Mitgliedschaft im Zweckverband Studieninstitut M-V wurde entsprechend einem Erlass des Innenministeriums M-V unter Finanzanlagen mit einem Erinnerungswert von 1,00 € bilanziert.
Der Landkreis Rostock verfügt zum Bilanzstichtag über 3 Eigenbetriebe. Dabei handelt es sich um den Eigenbetrieb Rettungsdienst Güstrow (1.895.319,35 €), den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Güstrow (270.234,66 €) sowie den Eigenbetrieb Rettungsdienst Bad Doberan (2.451.673,61 €).
6.1.3.4 Anteilige Rücklagen der Versorgungskassen zur Abdeckung der Pensionsverpflichtungen
Gern. § 37 Abs. 7 GemHVO-Doppik M-V sind anteilige Rücklagen der Versorgungskassen zur Abdeckung von Pensionsverpflichtungen als Finanzanlagen auszuweisen. Nach den W 22.4 zu § 37 GemHVO M-V setzen sich diese Finanzanlagen aus der anteiligen Versorgungsrücklage nach § 14 a des Bundesbesoldungsgesetzes und der anteiligen allgemeinen Rücklage der Versorgungskasse zur Abdeckung von Pensionsverpflichtungen zusammen. Die Höhe der Rücklagen und die Aufteilungsgrundlagen werden dem Landkreis zum Bilanzstichtag vom kommunalen Versorgungsverband mitgeteilt.
Der Landkreis Rostock stellt diesen Aktivposten in Höhe von insgesamt 2.233.976,93 € dar.
6.1.3.5 Sonstige Ausleihungen
Der Landkreis Rostock hat Ausleihungen an den sonstigen inländischen Bereich in Höhe von 205.550,89 € ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um vom Sozialamt ausgegebene Darlehen.
6.2 Umlaufvermögen
Der Landkreis Rostock weist zum Bilanzstichtag ein Umlaufvermögen in Höhe von insgesamt 29.712.391,94 €aus.
6.2.1 Vorräte
Vorräte sind Vermögensgegenstände, die zum Ge- bzw. Verbrauch dienen und sich noch im Besitz des Landkreises befinden. Zu den Vorräten zählen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse und Waren.
Im Landkreis Rostock sind als fertige Erzeugnisse zum Bilanzstichtag u.a. Grundstücke in Entwicklung (zum Verkauf stehende Objekte) in Höhe von 738.153,71 €ausgewiesen.
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Zudem wurden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe durch Messen, Zählen und Wiegen in Höhe von 87.562,37 € nach dem Verbrauchsfolgeverfahren ermittelt.
Der Wert der Bilanzposition betrug insgesamt 825.716,08 €. Die vorhandenen Vorräte waren im Sinne des Gesetzes vollständig bilanziert.
6.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände des Landkreises Rostock beliefen sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 15.856.392,23 €.
In dieser Summe wurden unter anderem zum 31.12.2011 gebildete Kasseneinnahmereste sowie Bestände der jeweiligen Verwahr- und Vorschusskonten der beiden Altkreise Güstrow und Bad Doberan bilanziell einzelnen Forderungsarten zugeordnet. Überzahlungen (Guthaben ) wurden richtig unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Der Landkreis Rostock hat die auf Forderungen entfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge den entsprechenden einzelnen Forderungen zugeordnet.
Wertberichtigungen wurden zur Eröffnungsbilanz nicht vorgenommen , da im Vorfeld, u.a. mit dem Jahresabschluss 2011, bereits nicht mehr werthaltige bzw. zweifelhafte Forderungen niedergeschlagen wurden.
6.2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen
Bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen handelt es sich um in Geld bewertete Ansprüche für Gebühren und Beiträge sowie Transferleistungen gegenüber dem privaten und sonstigen Bereich. Der Wert der Bilanzposition betrug insgesamt 6.291.097,91 €.
Unter der Position Gebührenforderungen weist der Landkreis Rostock insgesamt 729.020,20 €aus.
Die Gebührenforderungen gegen den privaten Bereich betrugen zum Bilanzstichtag insgesamt 437.263,03 €. Hier wurden u.a. Forderungen aus Verkehrsangelegenheiten in Höhe von 171.630,71 €, Forderungen aus Baurechtlichen Verfahren in Höhe von 150.862,94 € sowie Forderungen für Vermessungsleistungen in Höhe von 49.016,58 € bilanziert.
Die Gebührenforderungen gegen den sonstigen Bereich betrugen insgesamt 291.757,17 €. Hier wurden als größte Posten u.a. Forderungen der Fleischhygiene - Schlachthof Teterow mit 233.116,79 €, Forderungen aus dem Bereich Sicherheit und Ordnung mit 8.391,57 € sowie 8.098,95 €aus dem Bereich der Kindertagesstätten bilanziert.
An bilanzierten Beitragsforderungen weist der Landkreis Rostock insgesamt 668.321,27 € aus.
Die Beitragsforderungen gegen den privaten Bereich wurden in Höhe von insgesamt 664.243,35 € ausgewiesen. Als größte Posten sind hier aus dem sozialen Bereich die laufenden Leistungen bei Hilfen zum Leben mit 145.274,64 €, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mit 111.140,43 € sowie laufende Leistungen der Grundsicherung mit 41.178,80 € bilanziell ausgewiesen.
Im Bereich des Jugendamtes wurden Beitragsforderungen für die Heimerziehung mit 103.075,48 €sowie 55.375,92 €für die Vollzeitpflege bilanziert.
Bilanzierte Beitragsforderungen gegen den sonstigen Bereich in Höhe von insgesamt 4.077,92 € betreffen den sozialen Bereich (Heimerziehung 3.492,36 €, sonstige soziale Hilfen und Leistungen 585,56 €).
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Forderungen aus Transferleistungen resultieren aus typisch öffentlichen Finanzbeziehungen, in welchen Finanzleistungen nicht in einem Leistungs-Gegenleistungsverhältnis stehen, sondern entweder zur Förderung bestimmter Zwecke oder im Zusammenhang mit öffentlichen Finanzierungsbeziehungen gezahlt werden. Sie wurden in der Bilanz mit dem Betrag von insgesamt 4.013.867,35 €ausgewiesen.
Diese setzten sich überwiegend aus Forderungen gegen den privaten Bereich in Höhe von 4.013.347,35 € zusammen. Es wurden hier u.a Forderungen für Leistungen für Unterkunft und Heizung über 3.718.734,08 €, im Bereich des Unterhaltsvorschusses 178.817,34 € (§ 5 UVG) sowie 62.584,42 €für Heimat- und sonstige Kulturpflege bilanziert.
Die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen von insgesamt 879.889,09 € gegenüber dem privaten Bereich wurden bilanziert für Forderungen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten mit 415.107,93 €, für sonstige soziale Hilfen und Leistungen mit 202.503,68 € sowie für Bauverwaltungsleistungen mit 48.224,87 €.
6.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Eine privatrechtliche Forderung basiert auf einem Schuldverhältnis nach § 241 BGB, z. B. Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsverträgen. Zu diesen Forderungen zählen unter anderem die Forderungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, die noch nicht oder nur zum Teil bezahlt wurden, aufgelaufene Gebäudemieten sowie Zahlungsrückstände auf Waren oder Dienstleistungen, sofern ihnen keine Kredite zugrunde liegen. Zudem sind hier die Unterhaltsvorschussforderungen nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz auszuweisen. Der Wert der Bilanzposition betrug insgesamt 8.772.979,33 €.
Die größte Position privatrechtlicher Forderungen ist dem Bereich des Unterhaltsvorschusses (§ 7 UVG) in Höhe von 8.540.040,37 € zu zuordnen.
Aus vollzogenen baurechtlichen Ersatzvornahmen wurden Forderungen in Höhe von 70.177,46 €bilanziert.
Mit der Korrektur der festgesetzten Eröffnungsbilanz vom 26.03.2015 wurden Änderungen entsprechend dem für verbindlich vorgeschriebenen Landeseinheitlichen Kontenrahmen M-V vorgenommen. Somit entspricht die Eröffnungsbilanz vom 16.10.2015 den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
6.2.2.3 Forderungen gegen Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
Der Landkreis Rostock weist zum Stichtag der Eröffnungsbilanz bei der Bilanzposition Forderungen gegen Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen einen Bestand in Höhe von 14.046,69 € aus. Davon entfallen 352,80 € auf Transferforderungen gegen den öffentlichen Bereich (gegen Zweckverbände) sowie 13.693,89 €auf Forderungen aus L. u. L. gegen Sondervermögen (Eigenbetriebe).
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
6.2.2.4 Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich
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Bei den Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich handelt es sich um Beitrags- und Transferforderungen gegen Gemeinden und Gemeindeverbänden, gegen Land und Bund sowie gegen den sonstigen öffentlichen Bereich. Insgesamt wurden unter dieser Bilanzposition 533.634,72 € ausgewiesen.
Darin enthalten sind unter anderem 158.320,25 € Forderungen gegenüber dem Bund (Grundsicherungsleistungen), Transferforderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (39.464,39 €)und Hilfe zur Pflege (34.254,19 €)gegenüber dem Land.
6.2.2.5 Sonstige Vermögensgegenstände
Unter Sonstigen Vermögensgegenständen versteht man alle nicht an anderer Stelle auszuweisenden Forderungen. Es waren sonstige Vermögensgegenstände vorhanden. Der Wert der Bilanzposition betrug 244.633,58 €.
In dieser Bilanzposition sind u. a. Landesblindengeldforderungen gegenüber dem Land in Höhe von 105.940,12 € sowie 77.652,47 € aus dem Bereich der Abfallwirtschaft enthalten.
6.2.3 Liquide Mittel
Zu den liquiden Mitteln zählen insbesondere der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Die Höhe der liquiden Mittel belief sich zum Stichtag auf 13.030.283,63 €. Diese stimmen mit den Bestandsnachweisen, wie z. B. den Saldenbestätigungen und Kontoauszügen der Banken überein.
6.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Bei aktiven Rechnungsabgrenzungsposten geht es um Ausgaben (vor dem Bilanzstichtag bezahlt) für Aufwendungen, die erst nach dem Bilanzstichtag anfallen und somit einer anderen Periode zuzurechnen sind. Im Landkreis Rostock wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten im Umfang von 10.419.503,64 € gebildet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten waren in zutreffendem Umfang gebildet worden.
Der Altkreis Güstrow hat mit Nutzungsvertrag vom 09.08./18.08.2005 vom Land M-V am Berufsschulstandort Bockhorst in Güstrow die Schulgebäude Haus 2 und Haus 3 angemietet. Zum Betrieb als Berufliche Schule waren Investitionen notwendig, die durch
den Landkreis erfolgten. Die aus Investitionsmitteln des Landkreises hergestellten Bauten bleiben Eigentum des Landes. Auf Grund dessen wurde vereinbart, nachfolgend die vom Landkreis aufgebrachten Investitionskosten mit dem angemessenen ortsüblichen Nutzungsentgelt zu verrechnen. Somit sind die Investitionskosten als Vorauszahlung des Nutzungsentgeltes zu werten und als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage des geprüften Verwendungsnachweises. Es ergibt sich insgesamt ein Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 5.246.818,29 €. Des Weiteren wurden für die Beamtenbesoldung zum Stichtag der Eröffnungsbilanz insgesamt 183.115,72 € abgegrenzt. Für Leistungen des Jugendamtes waren insgesamt 534.484,05 €, für Sozialhilfezahlungen und Kosten der Unterkunft 4.454.895,58 € aktiv abzugrenzen.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
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7. Passiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen
7.1 Eigenkapital
Das in der kommunalen Bilanz auf der Passiv-Seite ausgewiesene Eigenkapital entspricht annähernd dem handelsrechtlichen Eigenkapital. Zum Eigenkapital gehören nach § 47 Abs. 5 GemHVO-Doppik M-V die Bilanzposten Kapitalrücklage (Allgemeine und zweckgebundene) und Zweckgebundene Ergebnisrücklagen. Der Ergebnisvortrag ist in der Eröffnungsbilanz mit 0,00 € auszuweisen. Die Eigenkapitalquote beträgt 13,4 Prozent.
Das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz ergibt sich aus dem Saldo der Aktiva und Passiva und bildet als Anfangskapital den Bestand der Kapitalrücklage.
7 .1.1 Kapitalrücklage
Es wurde eine Allgemeine Kapitalrücklage in Höhe von 37.096.784,36 €ausgewiesen.
7.2 Sonderposten
Als Passivposition müssen Sonderposten u. a. Investitionszuwendungen ausgewiesen werden, da diese zwar das Vermögen erhöhen, aber zweckgebunden zu übertragen sind. Anschließend werden sie entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Sie fließen ebenso wie die Abschreibungen des finanzierten Vermögensgegenstandes in die Ergebnisrechnung ein. Beim Landkreis Rostock wurden Sonderposten im Gesamtwert von 71.476.185,03 € ausgewiesen.
7 .2.1 Sonderposten zum Anlagevermögen
Der Bilanzwert wurde mit insgesamt 66.299.698,86 € ausgewiesen.
7 .2.1.1 Sonderposten aus Zuwendungen
Zum Eröffnungsbilanzstichtag wurden 65.163.594,06 € als Sonderposten aus Zuwendungen bilanziert.
Dabei handelt es sich um Zuweisungen vom Bund, vom Land und von Gemeinden für Investitionsmaßnahmen des Anlagevermögens.
Als Grundlage wurden die Bescheide des Zuwendungsgebers bzw. die geprüften Verwendungsnachweise herangezogen.
Zur Berechnung der Sonderposten wurden Ersatzwerte oder Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Grunde gelegt.
7.2.1.2 Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen
Der Landkreis hat zum Eröffnungsbilanzstichtag Sonderposten aus Anzahlungen für Anlagevermögen in Höhe von insgesamt 1.136.104,80 € zu bilanzieren. Hierbei handelt es sich um investive Fördermittel: 971.717,43 € für den BOS Digitalfunk, 2.882,27 € für den Kitabereich, 13.039,46 € aus der Feuerschutzsteuer, 18.465,64 € für den Instrumentenkauf der Kreismusikschule Güstrow sowie 130.000,00 € für die Kreisstraße 11 Güstrow.
7.2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich
Im Vorjahresabschluss entstand eine Kostenüberdeckung für Benutzungsgebühren im Bereich der Abfallwirtschaft (Altkreis Bad Doberan). Der Überdeckungsbetrag wurde rechtmäßig als Sonderposten für Gebührenausgleich in Höhe von 4.831.664,83 € ausgewiesen.
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7 .2.3 Sonstige Sonderposten
Sonstige Sonderposten wurden in Höhe von 344.821,34 € bilanziert. Es handelt sich hierbei um Mittel für Ersatzmaßnahmen zum ökologischen Ausgleich, insbesondere zur Renaturierung im Recknitzbereich in Höhe von 264.832,64 €, Mittel für den Vollzug des Baum- und Alleenschutzes in Höhe von 1.785,81 € sowie für weitere Ausgleichsmaßnahmen zur Natur- und Landschaftspflege in Höhe von 78.202,89 €.
7.3 Rückstellungen
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die in der Fälligkeit und/oder Höhe nach noch ungewiss sind, deren Aufwand jedoch der Verursachungszeit zugeordnet werden müssen. Grundlage für die Bildung von Rückstellungen bildet der § 35 GemHVO-Doppik M-V.
Die Eröffnungsbilanz weist in der Position Rückstellungen insgesamt einen Wert von 25.411.375,14 € aus.
7.3.1 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen
Unter der Bilanzposition Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen werden Mittel für künftige Aufwendungen zur Altersversorgung der Beamten und deren Angehörige, geregelt nach dem Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG, sowie die Rückstellungen für Beihilfen, die nach der Beihilfenverordnung (BVO) geregelt sind, bilanziert. Beihilfen sind eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte und Berufsrichter sowie deren Ehepartner und Kinder, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.
Der Wert der Bilanzposition betrug insgesamt 11.826.973,16 €.
Es bestand eine unmittelbare Versorgungsverpflichtung des Landkreises Rostock gegenüber ihren aktiven Beamten und Pensionären. Der Landkreis hatte zum Prüfungszeitpunkt insgesamt 58 anspruchsberechtigte Personen, einschließlich der anspruchsberechtigten Hinterbliebenen. Infolgedessen waren für diesen Personenkreis Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für Beihilfen zu bilden. Dementsprechend wurden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 9.855.811,00 € und Rückstellungen für Beihilfen in Höhe von 1.971.162,16 € errechnet und entsprechend in die Bilanz eingestellt.
Der Wert der Rückstellungen berücksichtigt sowohl die im Ruhestand befindlichen Versorgungsberechtigten, als auch die noch im aktiven Erwerbsstatus befindlichen Beamten und die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen. Je Versorgungsberechtigten in der Versorgungsphase errechnet sich ein durchschnittlicher Rückstellungsbetrag von 240.415,17 €, je versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ein durchschnittlicher Rückstellungsbetrag von 74.220,33 €,je Anspruchsberechtigten in der aktiven Dienstphase ein durchschnittlicher Rückstellungsbetrag von 156.934,14 €. Als Berechnungsgrundlage wurde der derzeit gültige Rechnungszinsfuß von 6 Prozent zugrunde gelegt.
7.3.2 Sonstige Rückstellungen
Die Bilanzposition Sonstige Rückstellungen beinhaltet die Rückstellungen für Altersteilzeit, nicht in Anspruch genommenen Urlaub, geleistete Überstunden, für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren, für die Nachversicherung der Kreisverwaltungsinspektorenanwärter sowie für ausstehende Rechnungen. Der Gesamtbetrag der Bilanzposition betrug zum Stichtag 13.584.401,98 €.
7.3.2.1 Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen
Nach Vollendung des 55. Lebensjahres konnten Beschäftigte mit dem Landkreis vereinbaren, in einem Altersteilzeitverhältnis mit im Regelfall halbierter durchschnittlicher Arbeitszeit beschäftigt zu werden. Das Altersteilzeitentgelt der Beschäftigten wird von der Kommune für die Laufzeit der Vereinbarung aufgestockt (meist von 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens um 33 Prozentpunkte auf insgesamt 83 Prozent).
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für die Altersteilzeitverhältnisse sind (z. B. TV ATZ zum TVöD) auf der
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individuelle oder Grundlage des
Für Altersteilzeit wurden Rückstellungen in Höhe von 10.784.013,80 € bewertet und gebildet. Für jeden Mitarbeiter, der die Altersteilzeitregelung in Anspruch nahm ( 140 Altersteilzeitfälle insgesamt), errechnet sich somit ein durchschnittlicher Rückstellungsbedarf von 77.028,67 €.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit waren vollständig und in richtiger Höhe gebildet.
7.3.2.2 Rückstellung für geleistete Überstunden und nicht in Anspruch genommenen Urlaub
Diese Bilanzposition beinhaltet Rückstellungen für geleistete Überstunden in Höhe von 19.657,85 € und für nicht in Anspruch genommenen Urlaub von 36.741,25 €.
Der Landkreis Rostock hat zur Bildung von Rückstellungen für Überstunden und Urlaubsansprüche Festlegungen getroffen. Danach wurden Rückstellungen für Überstunden erst ab einer Anzahl von 40 Stunden und bei Urlaubsansprüchen aus dem Vorjahr von mehr als 10 Tagen gebildet.
7.3.2.3 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren
Sofern die Tatbestände drohender Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren gegeben waren, sind die sich daraus ergebenden möglichen drohenden Verluste in ihrer Höhe zu bestimmen und durch die Bildung von Rückstellungen zu passivieren.
Die Tatbestände drohender Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren lagen im Landkreis Rostock in Höhe von 243.871,41 € für 242 Geschäftsfälle vor.
Die Rückstellungsbeträge wurden in angemessener Höhe gebildet.
7 .3.2.4 Rückstellung für die Nachversicherung der Kreisverwaltungsinspektoren-anwärter
Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zu § 35 GemHVO-Doppik M-V waren Rückstellungen für die Nachversicherung der Beamten auf Widerruf zu bilden.
Der Landkreis Rostock hat Rückstellungen in Höhe von 48.624,09 € gebildet.
7.3.2.5 Rückstellung für ausstehende Rechnungen
Zum Stichtag der Eröffnungsbilanz hat der Landkreis Rostock Rückstellungen für ausstehende Rechnungen mit einem Gesamtwert von 2.451.493,56 € bilanziert.
Hierbei handelt es sich um Altfälle des Sozialamtes Güstrow in Höhe von 1.222.856,95 €, anteiliges Leistungsentgelt des Fleischhygieneamtes Güstrow in Höhe von 2.056,82 €, für den Schul- und Internatslastenausgleich in Höhe von 970.993,79 € sowie Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe in Höhe von 255.586,00 €.
7 .4 Verbindlichkeiten
Die Bilanzposition Verbindlichkeiten besteht entsprechend den Vorgaben der GemHVODoppik M-V aus Geldschulden, Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Transferverbindlichkeiten sowie auch sonstigen Verbindlichkeiten. Der Landkreis Rostock stellte insgesamt 134.444.083,97 € als Schulden in die Bilanz ein. Die Werte der Bilanz werden in der Verbindlichkeitenübersicht (Muster 18) dargestellt.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012 - 24 -
7.4.1 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen
Der Landkreis Rostock bilanzierte zum Stichtag 01.01.2012 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 70.530.871,87 €.
Geldschulden sind Geldbeträge, die der Kommune von einem Dritten zur Verfügung gestellten wurden, mit der Verpflichtung, das aufgenommene Kapital mit Zinsen zurückzuzahlen. Gemäß des Mecklenburg-Vorpommerschen Kontenrahmens bestehen Geldschulden aus Anleihen, Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen sowie Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung.
Anleihen wurden vom Landkreis Rostock nicht ausgegeben.
Der Landkreis Rostock hat aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 51.599.824,25 € bilanziert.
Der Landkreis Rostock hatte zum Bilanzstichtag Liquiditätskredite in Höhe von 18.931.047,62 € in Anspruch genommen.
Der Betrag der gesamten Geldschulden war richtig berechnet und ausgewiesen.
7.4.2 Vorgänge, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Kreditähnliche Rechtsgeschäfte darf die Gemeinde aufgrund § 43 Abs. 4 KV M-V („Der Haushaltsplan ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen und auszuführen.") nur realisieren, wenn diese mindestens ebenso wirtschaftlich sind wie eine herkömmliche Durchführung. Typische Beispiele sind Leasingverträge.
Es gab keine Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften.
Die bestehenden Leasingverträge sind als Mietverträge Leasinggegenstände dem Leasinggeber zuzurechnen sind. grundsätzlich nicht in der Bilanz erfasst.
7.4.3 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
anzusehen, da die Somit werden diese
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren zum Bilanzstichtag vorhanden. Der Wert der Bilanzposition betrug 1.767.146,33 €.
Hierbei handelt es sich u.a. um Leistungen, die aufwandsmäßig dem Jahr 2011 und kassenmäßig dem Jahr 2012 zuzuordnen sind. Das entspricht den kameralen Kassenausgaberesten 2011 z. B. für Bewirtschaftungskosten oder Bestände der Verwahrkonten.
7.4.4 Transferverbindlichkeiten
Es wurden Transferverbindlichkeiten in Höhe von 1.900.220,36 € ausgewiesen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um soziale Leistungsverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.
7.4.5 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts
Zum 01.01.2012 sind Verbindlichkeiten in Höhe von 3.392,32 € ausgewiesen worden. Hierbei handelt es sich u.a. um Zinsen für das Jahr 2011 an Sparkassen in Höhe von 3.388,25 €.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
7.4.6 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich
In dieser Bilanzposition werden zum 01.01.2012 56.309.967,87 €ausgewiesen.
- 25 -
Diese Position beinhaltet zum größten Teil die Investitionskredite vom Land mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren. Diese belaufen sich auf 45.840.410,27 €, die anhand der Saldenlisten nachgeprüft wurden.
Weiterhin werden die Verbindlichkeiten gegenüber dem Land für Rückforderungen nach § 7 UVG (Unterhaltsvorschuss) von 8.709.658,45 € ausgewiesen. Diese Summe betrifft das Jahr 2011 und Vorjahre und wurde als Kassenausgaberest kameral ermittelt.
Ebenfalls wurden Verbindlichkeiten für Schulkostenbeiträge an kommunalen Schulen getrennt nach Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen und Berufliche Schulen unter dieser Position bilanziert. Zum 01.01.2012 beliefen sich diese Verbindlichkeiten auf insgesamt 678.310,41 €. Im Jahr 2011 wurde für zu zahlende Zinsen an das Land ein Kassenausgaberest gebildet und vorgetragen. Der Betrag beläuft sich auf 583.456,71 €.
7.4. 7 Sonstige Verbindlichkeiten
Die Höhe der Bilanzposition Sonstige Verbindlichkeiten beträgt 3.932.485,22 €.
Davon entfallen 864.774,21 € auf den Schullastenausgleich an Schulen in anderer Trägerschaft. Aus dem Haushaltsjahr 2011 wurden zweckgebundene Einnahmen „Duales System" in Höhe von 746.327,01 € in das Jahr 2012 vorgetragen. Des Weiteren wurden die Bestände diverser Verwahrkonten 2011 in das Jahr 2012 vorgetragen und ausgezahlt, wie z. B. Mündelgeldkonten, Landesblindengeld, Landesmittel Kriegsgräber und Fördermittel " Stärken vor Ort".
7 .5 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Bei passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Einnahmen, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Erträgen führen.
Der Landkreis Rostock hat passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 7.411.217,72 €gebildet.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten waren in zutreffendem Umfang gebildet.
Dabei handelt es sich zum größten Teil um Fördermittel für vorweggenommene Nutzungsentgelte der Beruflichen Schule Bockhorst in Höhe von 4.292.942,38 €. Der Verwendungsnachweis bildet die Grundlage hierfür.
Weiterhin sind nicht verbrauchte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket von 2.843. 774,26 € passiv abgegrenzt worden. Diese finanziellen Mittel befanden sich zum Jahresabschluss 2011 auf dem Verwahrkonto 18 Bad Doberan und dem Verwahrkonto 4.4000.10006 Güstrow.
Für das Jahr 2012 wurden im Jahr 2011 Einnahmen in Höhe von 7.899,71 € eingenommen. Dabei handelt es sich um Entgelte für jahresübergreifende Kurse der Volkshochschule. Diese Einnahmen befanden sich am 31.12.2011 auf dem Verwahrkonto 18 Bad Doberan.
Weitere Einzahlungen im Jahr 2011 mit Ertrag 2012 befanden sich in Höhe von insgesamt 229.741,15 € zum Jahresende 2011 auf dem Verwahrkonto 5 Bad Doberan und auf dem Verwahrkonto 0300.10004 Güstrow, die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen wurden. Hierbei handelt es sich um allgemein geleistete Einzahlungen für 2012.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012 - 26 -
8. Feststellungen zum Anhang
Die Eröffnungsbilanz ist gemäß § 3 KomDoppikEG M-V in einem Anhang zu erläutern. Der Anhang soll durch notwendige und vorgeschriebene Angaben dazu beitragen, dass mit der Eröffnungsbilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Zu prüfen ist also, ob der Anhang diesem Anspruch gerecht wird. Im Anhang werden diejenigen Angaben aufgenommen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz zum Verständnis sachverständiger Dritter notwendig oder vorgeschrieben sind.
Die Prüfung des Anhanges bezog sich auf die Einhaltung des § 6 KomDoppikEG M-V sowie des § 48 GemHVO-Doppik M-V.
Die im Anhang angegebenen und erläuterten Sachverhalte entsprechen diesen gesetzlichen Vorgaben.
9. Abschließende wesentliche Feststellungen
Die Prüfung ergab folgende wesentliche Feststellungen:
1. Die umfassende Prüfung des Übergangs vom kameralen zum doppischen Rechnungswesen ergab, dass in der Jahresrechnung 2011 ausgewiesene Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste, die Bestände der Verwahr- und Vorschusskonten je Kontenart im doppischen Rechnungswesen als Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert wurden.
2. Die Bilanzsumme Gebäude verringerte sich um 7.557.193,52 €auf 10.096.410,48 € (Punkt 6.1.2.3 Seiten 13-14 des Berichtes).
Die Prüfungsfeststellung zu Punkt 2 ist zwar wesentlich, wurde aber bereits während der Aufstellung der Eröffnungsbilanz berichtigt, so dass sie nicht zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerkes führt.
Die Prüfungsfeststellungen, die nicht wesentlich sind, wurden in diesem Bericht nicht erwähnt. Sie finden ihren Niederschlag in den internen Prüferaufzeichnungen des Rechnungsprüfungsamtes. Zudem wurden diese Feststellungen im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt und dem Amt für Finanzen und Controlling zur Korrektur der Eröffnungsbilanz (bis zum Stichtag der Festsetzung des Zahlenmaterials am 26.03.2015 bzw. 16.10.2015) übergeben bzw. zur weiteren Verarbeitung im anstehenden Jahresabschluss 2012.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012 - 27 -
10. Bestätigungsvermerk
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Eröffnungsbilanz und die Korrektur der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012 geprüft. Zur Prüfung lag die Eröffnungsbilanz mit dem Anhang und den Anlagen vor.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Rostock erteilt aufgrund der Prüfungsfeststellungen folgenden
Uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
Gemäß § 1 Abs. 4 KPG M-V obliegt die örtliche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss des Landkreises Rostock. Er hat sich des Rechnungsprüfungsamtes zu bedienen, soweit ein solches eingerichtet ist. Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 11 KomDoppikEG M-V i.V.m. § 3 Abs.1 Nr. 1 und 3 KPG M-V auch die Prüfung der Eröffnungsbilanz, des Anhangs und der Anlagen zur Eröffnungsbilanz sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Aufgrund dieser rechtlichen Bestimmungen wurde die Eröffnungsbilanz mit Anhang und Anlagen unter Einbeziehung des Rechnungswesens des
Landkreises Rostock
zum 01.01.2012 geprüft.
Das Rechnungswesen und die Eröffnungsbilanz sowie der Anhang und die Anlagen gemäß des Kommunal-Doppik-Einführungsgesetzes M-V §§ 2-11 und der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik M-V §§ 47, 48, 50-52 wurden von der Verwaltung unter der Gesamtverantwortung des Landrates erstellt.
Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz sowie der Anlagen unter Einbeziehung des Rechnungswesens abzugeben.
Die Prüfung wurde unter Beachtung des § 3a des Kommunalprüfungsgesetzes M-V vorgenommen. Die Prüfung wurde so geplant, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz, den Anhang und die Anlagen zur Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Landkreises Rostock sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in der Eröffnungsbilanz überwiegend auf der Basis umfangreicher Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze. In die Prüfung wurden das Inventar sowie die Belege und die Angaben über die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände einbezogen.
Das Rechnungsprüfungsamt ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sicherere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entsprechen die Eröffnungsbilanz, der Anhang und die Anlagen den Vorschriften der §§ 2-11 des Kommunal-DoppikEinführungsgesetzes M-V und der §§ 47, 48, 50-52 der GemeindehaushaltsverordnungDoppik M-V sowie den ergänzenden Satzungen/Dienstanweisungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012
- 28 -
Die Eröffnungsbilanz vermittelt insgesamt gesehen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Landkreises Rostock.
Im Ergebnis der Prüfung wird zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Landkreises Rostock folgendes festgestellt:
Das Vermögen beträgt zum 01.01.2012
Die Eigenkapitalquote beträgt zum 01.01.2012
Die Verschuldungsquote beträgt zum 01.01.2012 (Rückstellungen und Verbindlichkeiten)
Bad Doberan, 30.10.2015 Miske
275.839.646,22 €
13,45 %
57,96 %
Leiterin Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012 - 29 -
11. Anlagen
Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock zum 01.01.2012 mit Anhang und Anlagen vom 16.10.2015 sowie Vollständigkeitserklärung des Landrates
Landkreis Rostock Der Landrat
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 - Vollständigkeitserklärung
Die Vollständigkeitserklärung wird hiermit, auf Grundlage des§ 11 Abs. 2, Gesetz zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KomDoppikEG M-V) vom 14.Dezember 2007 (GVOBI. M-V S. 410), gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben.
Es wird bestätigt, dass folgende kameralen Daten aus den Jahresabschlüssen 2011 der Altkreise Güstrow und Bad Doberan in die Doppik überführt wurden: - Kasseneinnahmereste, - Kassenausgabereste, - Bestände der Verwahr- und Vorschusskonten.
Alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Abgrenzungen sind in der zu prüfenden Eröffnungsbilanz berücksichtigt. Alle erforderlichen Angaben wurden nach den einschlägigen Rechtsvorschriften gemacht. Zur Prüfung vorgelegt werden: - Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012, -Anhang zur Eröffnungsbilanz 01.01.2012 - einschließlich der Übersichten:
Forderungen Verbindlichkeiten Anlagenübersicht,
- Bewertungshandbuch des Landkreises Rostock, als Handreichung für das Rechnungsprüfungsamt.
Sebastian Constien Landrat
Güstrow, 16.10.2015
Ä·ie� Marlies Behrens Amtsleiterin Amt 20
0
c
2012 Landkreis Rostock
Aktivseite Posten
1 1.1 1.1.1
1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5
1.2 1.2.1 1.2.2
1.2.3 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 1.2.9 1.2.10
1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4
1.3.5
1.3.6
1.3.7 1.3.8
1.3.9 2 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.2 2.2.1
2.2.2
2.2.3 2.2.4
2.2.5
2.2.6 2.2.6.1
2.2.6.2
2.2.7 2.3 2.3.1 2.3.2
2.3.3 2.4
3 3.1 3.2 4 5
Bezeichnung
Anlaaevenmöaen Immaterielle Vermöaensaeaenslände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Geleistete Zuschüsse Gezahlte lnvestitionszuwendunQen Geschäft� oder Firmenwert Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermöaensoeoenstände Sachanlaaen Wald Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke und
1 arundstücksoleiche Rechte Bebaute Grundstücke und arundstücksQfeiche Rechte lnfrastrukturvennöaen Bauten auf fremden Grund und Boden Kunstaeaenslände Denkmäler Maschinen technische Anlagen Fahrzeuae Betriebs- und Geschäftsausstattuna Pftanzen und Ttere Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen, Anlagen im Bau Finanzanlaaen Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihunaen an verbundene Unternehmen Beteiliaunaen Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteifiaunasverhältnis besteht Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbände, Anstalten des öffenUichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiflunaen Ausleihungen an Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbände, Anstalten des 6ffenUichen Rechts, rechtsfähiae kommunale Stiftungen Sonstiae Wertoaoiere des Anlaaevennöaens Anteilige Rücklagen der Versorgungskassen zur Abdeckuna von Pensionsveromchtunaen Sonstine Ausleihunoen Umlaufvenmöaen Vorräte Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe Unfertiae Erzeuanisse, unfertiae Leistunaen Fertiae Erzeuanisse fertiae Leistunaen und Waren Geleistete Anzahlunoen auf Vorräte Farderunaen und sonstiae Ve""öaensgeaenstände Öffentlich-rechUtche Forderungen, Forderungen aus Transferleistuntien PrivatrechUiche Forderungen aus Lieferungen und Leistunaen Forderunaen aeaen verbundene Unternehmen Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiliaunasvertiältnis besteht Forderungen gegen Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts. rechtsfähige kommunale Stiftungen Forderunaen aeaen den sonstinAn öffentlichen Bereich Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlunosmittelbestand Sonstige Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich Sonstioe Vennöaensaeaenstände Wertoaoiere des Umlaufvermögens Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an Untemehmen, mit denen ein Beteiliounosverhältnis besteht Sonstioe Wertoapiere des Umlaufvermögens Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei de Europäischen Zentralbank, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks RechnunasabarenzunasDosten Disaaia Sonsüae RechnunasabQrenzunasoosten Aktive latente Steuern Nicht durch Elaenkaoitat aedeckter Fehlbetraa
122.613.699,33 2.1.1 Sonderposten aus Zuwendungen P.2.1.1 65.163.594 06 98.054.285.72 2.1.2 Sonderoosten aus BeiträQen und ähnlichen EntQelten P.2.1.2 0 00
2.784.823,89 2.1.3 Sondemosten aus Anzahlunaen für Anlaaevermöaen P.2.1.3 1.136.104,80 68.648 77 2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich P.2.2 4.831.664,83
2012 Landkreis Rostock In der Fassung vom 16.10.2015
Forderungsübersicht
Forderunaen zum Ende des Haushaltiahres Kumulierte
kumulierte
Abzinsung sonstige Wert- Bilanzwert Bilanzwert
Art davon mit einer Restlaufzeit berichtigungen Posten (gemäߧ 47 Absatz 4 Nummer 2.2 GemHVO-Doppik) bis zu einem Jahr von über einem bis von mehr als fünf zum Ende zum Ende 01.01.2012 zum Ende
zu fünf Jahren Jahren Nominalwert 2011 2011 2010
in€ 2.2.1 Offentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
4.2.1 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvesti-tionsfördermaßnahmen
4.2.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Sicherung der Zahlungs-fähigkeit
4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
4.4 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteili-gungsverhältnis besteht
4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen
4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich
4.10.1 Verbindlichkeiten aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand
4.10.2 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich
4.11 Sonstige Verbindlichkeiten
4 Summe Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenübersicht
Verbindlichkeiten zum 01.01.2012
mit einer Restlaufzeit
b' .
J h von über einem bis
is zu einem a r zu fünf Jahren
0 0
18.931.047,62 270.783,01
0 270.783,01
18.931.047,62 0
0 0
0 0
1.136.970,74 412.901,81
1.897.016,65 3.203,71
0 0
0 0
3.392,32 0
0 0
10.469.714,47 512.034,39
1.082.507,45 -2.963,68
33.520.649,25 1.195.959,24
von mehr als fünf Jahren
0
51.329.041,24
51.329.041,24
0
0
0
217.273,78
0
0
0
0
0
45.328.219,01
2.852.941,45
99.727.475,48
Stand zum 01.01.2012
Abzinsung
(Nominalwert) zum 01.01.2012
in€
0
70.530.871,87
51.599.824,25
18.931.047,62
0
0
1.767.146,33
1.900.220,36
0
0
3.392,32
0
56.309.967,87
3.932.485,22
134.444.083,97
15.04.2015
Stand zum davon durch Stand zum 01.01.2012
Grundpfandrechte Art und Form der 31.12.2010
(Bilanzwert) oder ähnliche Sicherheit
(Bilanzwert) Rechte
0
70.530.871,87
51.599.824,25
18.931.047,62
0
0
1.767.146,33
1.900.220,36
0
0
3.392,32
0
56.309.967,87
3.932.485,22
134.444.083,97
Seite 1 von 1
Landkreis Rostock
Anlagenübersicht 2012
Anschaffunqs- und Herstellunqskosten I Zuführunosbeträoe Abschreibunoen, Wertberlchtioun<1en I Auflösun<1sbeträ<1e Stand Zugänge Abgänge Umbu- Stand aufgelau- Zuschrei- Abschrei- Umbu- aufgelau- Ab schrei-
in in chungen fene bungen bungen chungen fene bungen in Abschrei- in in in Abschrei-
Art zum 2012 2012 2012 zum bungen zum 2012 2012 2012 bungen zum
Posten (gern. § 47 Abs. 4 Nr. 1 31.12.2011' 31.12.2012 31.12.2011 auf Abgänge 31.12.2012
bzw. § 47 Abs. 5 Nr. 2 GemHVO-Doppik)
in€
AnlagenUbersicht
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
1.1.1 Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an 1.069.813,36 483.728,21 solchen Rechten und Wenen
1, 1.2 Geleistete Zuwendungen 0,00 0,00
1.1.3 Gezahlte lnvesUtionszuscnUsse 0,00 0,00
1. 1 .4 Geschäfts- oder Finnenwen 0,00 0,00
1.1.5 Geleistete Anzahlungen auf immaterielle 0,00 0,00 Vermögensgegenstände
Anschaffungs- und Herstellunaskosten I Zuführunasbeträae Abschrelbunaen, Wertberichtigungen I Auflösungsbeträge Stand Zugänge Abgänge Umbu- Stand aufgelau- Zu schrei- Abschrei- Umbu- aufgelau- Abschrei-
in in chungen fene bungen bungen chungen fene bungen in Abschrei- in in in Abschrei·
Art zum 2012 2012 2012 zum bungen zum 2012 2012 2012 bungen zum
Posten (gern. § 47 Abs. 4 Nr. 1 31.12.20111 31.12.2012 31.12.2011 auf Abgänge 31.12.2012 bzw. § 47 Abs. 5 Nr. 2
GemHVO-Doppik)
in€ 1 .3.8 Anteilige Rücklagen der Versorgungskassen 2.233.976,93 o.oo
zur Abdeckung von Pensionsverpnlchtungen
1.3.9 Sonstige Ausleihungen 205,550.89 o.oo
Summe Finanzanlagen 8,387.905,47 o,oo
Summe Anlagevermögen 310.606.312,23 74.898.661,59
Sonderpostenübersicht zum Anlagevermögen
2.1.1 Sonderposten aus Zuwendungen 70,563.830.93 5.400.235.87
2.1.2 Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen 0,00 0,00
Entgelten
2. 1 .3 Sonderposten aus Anzahtungen 1.136.104.80 o.oo
Summe Sonderpo5ten zum Anlagevermögen 71.599.935, 73 6.400.236,87
Einschheßlich aller aurgelaurener Zu· und Abgänge sowie Umbuchungen.
q:/hkr-gklform-verwaltung/anlagenübersicht.rtf
Anlage zu § 50 GemHVO-Doppik In der Fassung vom 16.10.2015
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sind nicht auszuweisen.
A.2.1.3 fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen und Waren 738.153,71 EUR
Unter dieser Position ist im Landkreis Rostock zum Eröffnungsbilanzstichtag ein Gesamtwert von 738.153,71
EUR auszuweisen. Dabei handelt es sich um Grundstücke in Entwicklung:
Grundstücke in Entwicklung Bereich Güstrow (Berufliche Schule Ulrichsplatz Güstrow, Grünfläche
Zietlitz, Berufliche Schule Hamburger Straße Güstrow, Jugendhaus CJD Teterow) mit einem
Gesamtwert von 737.697,71 EUR
Grundstücke in Entwicklung Bereich Bad Doberan (5 Flurstücke der K 11 Lambrechtshagen) zu
insgesamt 456,00 EUR.
A.2.1.4 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0,00 EUR
Anzahlungen auf Vorräte wurden nicht geleistet.
A.2.2 Forderungen 15.856.392,23 EUR
Zum Stichtag der Eröffnungsbilanz hat der Landkreis Rostock insgesamt 15.856.392,23 EUR zu bilanzieren.
Eine Unterteilung der einzelnen Positionen nach den jeweiligen Altkreisen ist aus technischen Gründen nicht
möglich gewesen.
Die Zusammensetzung der einzelnen Forderungsarten ist mittels Listen und Vermerken dokumentiert und
kann jederzeit eingesehen werden.
11
A.2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 6.291.097,91 EUR
Die Forderungen zum Eröffnungsbilanzstichtag wurden anhand der Kasseneinnahmereste des Jahres 2011
ermittelt und bilanziell den einzelnen Forderungsarten zugeordnet. Die Überzahlungen sind unter den sonstigen Verbindlichkeiten entsprechend ausgewiesen.
Der Landkreis Rostock hat die auf die Forderungen entfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge den entsprechenden einzelnen Forderungen zugeordnet.
Wertberichtigungen wurden zur Eröffnungsbilanz nicht vorgenommen, da im Vorfeld bereits alle nicht mehr werthaltigen bzw. zweifelhaften Forderungen niedergeschlagen wurden.
Im Landkreis Rostock bestehen zum Eröffnungsbilanzstichtag öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen mit einem Gesamtwert von 6.291.097,91 EUR.
Gebührenforderungen
Im Landkreis Rostock sind unter dieser Position 729.020,20 EUR auszuweisen. Die Gebührenforderungen sind wie folgt zu unterscheiden:
Gegen den privaten Bereich 437.263,03 EUR Gegen den sonstigen Bereich 291.757,17 EUR
Beitragsforderungen
Der Landkreis Rostock weist zum Eröffnungsbilanzstichtag Beitragsforderungen in Höhe von 668.321,27 EUR aus. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Gegen den privaten Bereich Gegen den sonstigen Bereich
Steuerforderungen
664.243,35 EUR 4.077,92 EUR
Steuerforderungen sind beim Landkreis Rostock zum Eröffnungsbilanzstichtag nicht auszuweisen.
Forderungen aus Transferleistungen
Zum Stichtag der Eröffnungsbilanz sind hier 4.013.867,35 EUR auszuweisen. Die Forderungen setzten sich wie folgt zusammen:
Gegen den privaten Bereich 4.013.347,35 EUR Gegen den sonstigen Bereich 520,00 EUR
Darin enthalten sind u.a. Unterhaltsvorschussforderungen gemäߧ 5 UVG in Höhe von 178.817,34 EUR.
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Der Landkreis Rostock weist unter dieser Position 879.889,09 EUR aus. Hierbei handelt es sich um
Forderungen gegen den privaten Bereich.
12
A.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8. 772.979,33 EUR
Die privatrechtlichen Forderungen wurden zum Eröffnungsbilanzstichtag im Landkreis Rostock mit einem
Gesamtwert von 8.772.979,33 EUR bilanziert.
Die auf die Forderungen entfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge wurden den entsprechenden
einzelnen Forderungen zugeordnet.
Wertberichtigungen wurden zur Eröffnungsbilanz nicht vorgenommen, da bereits alle nicht mehr
werthaltigen bzw. zweifelhaften Forderungen im Vorfeld niedergeschlagen wurden.
Die Forderungen sind wie folgt zu unterscheiden:
- gegen den privaten Bereich 8.678.032,12 EUR
- gegen den sonstigen Bereich 94.947,21 EUR
Darin enthalten sind u.a. Unterhaltsvorschussforderungen gemäß 7 UVG in Höhe von 8.540.040,37 EUR.
A.2.2.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 EUR
Hier ist zum Stichtag der Eröffnungsbilanz nichts auszuweisen.
A.2.2.4 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 EUR
Der Landkreis Rostock hat zum Stichtag der Eröffnungsbilanz unter dieser Position nichts zu bilanzieren.
A.2.2.5 Forderungen gegen Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbände, Anstalten
des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen 14.046,69 EUR
Der Landkreis Rostock weist zum Stichtag der Eröffnungsbilanz 14.046,69 EUR aus. Die
Forderungen setzten sich wie folgt zusammen:
Forderungen aus Transferleistungen
Privatrechtliche Forderungen
352,80 EUR
13.693,89 EUR
A.2.2.6 Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich 533.634, 72 EUR
Forderungen aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand sind nicht auszuweisen.
Der Landkreis Rostock hat Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich in
Höhe von 533.634,72 EUR. Die Forderungen kann man unterteilen in:
Beitragsforderungen gegen Gemeinden
Beitragsforderungen gegen d. sonst. öffentl. Bereich
Im Altkreis Bad Doberan sind zum Stichtag folgende Kassenbestände zu verzeichnen gewesen:
Barkasse: 1.033,51 EUR.
Der Landkreis Rostock weist zum Stichtag der Eröffnungsbilanz einen gesamten Kassenbestand von
19.240,89 EUR aus.
A.3 Rechnungsabgrenzungsposten 10.419.503,64 EUR
Die entsprechenden Verträge sind geprüft worden. Gemäß Dienstanweisung für die Regelungen zum Jahresabschluss 2011 - Übergang auf die Doppik in 2012 sind wiederkehrende Zahlungen unter 1.000 EUR
für die Eröffnungsbilanz nicht abzugrenzen.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist beim Altkreis Güstrow die einmalige Mietzahlung für die
berufliche Schule Bockhorst auszuweisen. Gemäß Vertrag sind die Investitionskosten als Mietvorauszahlung zu werten. Die Unterlagen sind vollständig vorhanden. Die Berechnung der Gesamtsumme erfolgte auf Grundlage des Verwendungsnachweises. Für das Haus 2 sind Investitionskosten in Höhe von 3.276.104,99
EUR angefallen. Daraus ergibt sich ein Abgrenzungsbetrag von 3.158.896,99 EUR.
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Für das Haus 3 sind lnvestionskosten von 2.091.596,30 EUR entstanden. Es sind 2.087.921,30 EUR abzugrenzen. Insgesamt sind zum Eröffnungsbilanzstichtag für die Vorauszahlung Miete für die BS Bockhorst 5.246.818,29 EUR aktiv abzugrenzen.
Für die Beamtenbesoldung sind zum Stichtag der Eröffnungsbilanz 183.115,72 EUR, für die die Sozialhilfezahlungen und Kosten der Unterkunft 4.454.895,58 EUR, für die Leistungen des Jugendamtes 534.484,05 EUR sowie für sonstige Geschäftsvorfälle 190,00 EUR aktiv abzugrenzen gewesen.
Das ergibt einen Eröffnungsbilanzwert von 10.419.503,64 EUR.
A.4 Aktive latente Steuern 0,00 EUR
Aktive latente Steuern sind nicht zu bilanzieren.
A.S Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 EUR
Ein nicht durch Eigenkapital gedeck�er Fehlbetrag ist nicht auszuweisen.
In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 kann eine allgemeine Kapitalrücklage in Höhe von 37.096.784,36
EUR ausgewiesen werden. Sie ergibt sich aus dem Saldo von Aktiva und Passiva.
P .1.1.2 zweckgebundene Kapitalrücklage 0,00 EUR
Eine zweckgebundene Kapitalrücklage ist nicht zu bilanzieren.
P .1.2 zweckgebundene Ergebnisrücklagen 0,00 EUR
Zweckgebundene Ergebnisrücklagen sind beim Landkreis Rostock nicht vorhanden.
P.1.3 Ergebnisvortrag 0,00 EUR
Ergebnisvorträge liegen noch nicht vor.
P.1.4 Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 0,00 EUR
Ein Überschuss bzw. Fehlbetrag ist nicht auszuweisen.
P.1.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 EUR
Hier ist im Landkreis Rostock zum Eröffnungsbilanzstichtag nichts auszuweisen.
P.2 Sonderposten 71.476.185,03 EUR
P.2.1 Sonderposten zum Anlagevermögen 66.299.698,86 EUR
P.2.1.1 Sonderposten aus Zuwendungen 65.163.594,06 EUR
Es wurden alle -Zuweisungen von der Europäischen Union, vom Bund, vom Land, von Gemeinden sowie von
Dritten für Investitionsmaßnahmen des Anlagevermögens erfasst. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt
jeweils über die Restnutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes. Ein Nachweis erfolgte
immer anhand der Bescheide des Zuwendungsgebers.
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Pauschale Investitionszuschüsse wurden, soweit möglich, auch den bezuschussten Vermögensgegenständen zugeordnet und über deren Nutzungsdauer aufgelöst. Soweit eine exakt Zuordnung nicht mit vertretbarem Aufwand möglich war, erfolgte die Auflösung gemäß Bewertungsrichtlinie und in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Zum Stichtag der Eröffnungsbilanz sind im Landkreis Rostock insgesamt 65.163.594,06 EUR als Sonderposten auszuweisen.
P.2.1.2 Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 0,00 EUR
Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten sind nicht zu bilanzieren.
P.2.1.3 Sonderposten aus Anzahlungen 1.136.104,80 EUR
Der Landkreis Rostock hat Sonderposten aus Anzahlungen für folgende Positionen zu bilanzieren: Kosten der Umstellung auf,ß()S-Digitalfunk in Höhe von 971.717,43 EUR, investive Zuweisungen für den Kitabereich 2.882,27 EUR, Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer 13.039,46 EUR, Zuwendungen für Instrumentenkauf in der Kreismusikschule Güstrow 18.465,64 EUR und Zuwendungen für Kreisstraßen in Höhe von 130.000,00
EUR.
Zum Stichtag der Eröffnungsbilanz weist der Landkreis Rostock 1.136.104,80 EUR als Sonderposten aus Anzahlungen aus.
P.2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich 4.831.664,83 EUR
Unter dieser Bilanzposition sind im Altkreis Bad Doberan 4.831.664,83 EUR als Gebührenausgleichsrücklage für die Abfallentsorgung auszuweisen.
P.2.3 Sonderposten mit Rücklagenanteil 0,00 EUR
Unter dieser Position ist in der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock nichts auszuweisen.
P .2.4 Sonstige Sonderposten 344.821,34 EUR
Hierbei handelt es sich um Sonderposten für Ausgleichsmaßnahmen des Umweltbereiches. Es sind 344.821,34 EUR zu bilanzieren.
P.3 Rückstellungen 25.411.375,14 EUR
P.3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 11.826.973,16 EUR
Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden vom Kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg
Vorpommern berechnet und dem Landkreis Rostock mit Schreiben vom 14.02.2012 mitgeteilt. Anzusetzen waren die angegebenen Teilwerte.
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Rückstellungen für Beschäftigte
Es sind Pensionsrückstellungen in Summe von 6.748.168,00 EUR und 20% pauschal für Beihilfen gemäß den
Hinweisen des Innenministeriums MV in Höhe von 1.349.633,56 EUR auszuweisen. Insgesamt ergibt sich
zum Eröffnungsbilanzstichtag ein Betrag von 8.097 .801,56 EUR.
Rückstellungen für Versorgungsempfänger
Der Landkreis Rostock hat 3.107.643,00 EUR Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger und 20%
pauschal für Beihilfen in Höhe von 621.528,60 EUR zu bilanzieren. Es ergibt sich insgesamt ein
Eröffnungsbilanzwert von 3.729.171,60 EUR.
Rückstellungen für ehrenamtlich Tätige
Rückstellungen für ehrenamtlich Tätige wurden nicht gebildet.
P .3.2 Steuerrückstellungen 0,00 EUR
Steuerrückstellungen sind nicht auszuweisen.
P .3.3 Sonstige Rückstellungen 13.584.401,98 EUR
Aufwandsrückstellungen für unterlassene Instandhaltung
Sonstige Aufwandsrückstellungen
Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge kommunale Deponien
Sonstige Rekultivierungsverpflichtungen
Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten
Rückstellungen für Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen und für Altlastensanierungen
Die oben aufgelisteten Rückstellungen wurden beim Landkreis Rostock zum Eröffnungsbilanzstichtag nicht
gebildet.
Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub
Der Landkreis Rostock hat Rückstellungen für nicht in Anspruch genommen Urlaub nur gebildet für
Urlaubstage, die über die Zahl 10 hinausgehen (Rückstellung ab dem 11. Tag).
Für den Landkreis Rostock ergeben sich zum Eröffnungsbilanzstichtag Urlaubsrückstellungen von insgesamt:
36.741,25 EUR.
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Rückstellungen für geleistete Überstunden (Mehrarbeit)
Rückstellungen für geleistete Überstunden werden nur für die Mehrarbeitsstunden gebildet, die über die Kappungsgrenze von 40,0 Stunden hinausgehen und deren Übertragung genehmigt wurde.
Im Landkreis Rostock sind zum Stichtag der Eröffnungsbilanz Rückstellungen für geleistete Überstunden in Höhe von 19.657,87 EUR zu bilanzieren.
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Alterstei/zeit
Bestandteile der Rückstellung sind das Teilzeitentgelt, der AG-Anteil, der Aufstockungsbetrag sowie die tarifliche Abfindung. Für den Landkreis Rostock ergibt sich somit ein Eröffnungsbilanzwert von insgesamt 10.784.013,80 EUR.
Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren
Das Kommunalaufsichts- und Rechtsamt hat die Rückstellungshöhe von 243.871,41 EUR zum Eröffnungsbilanzstichtag für den Landkreis Rostock ermittelt. Es sind die zu erwartenden Anwalts-, Gerichtsund Sachverständigen kosten, die ausschließlich das Rechtsamt trägt, berücksichtigt.
Rückstellungen für sonstige finanzielle Verpflichtungen
Unter dieser Position sind die Altfälle des Sozialamtes Güstrow - Rechtsstreitigkeiten mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in Höhe 1.222.856,95 EUR, das anteilige Leistungsentgelt des Fleischhygieneamtes Güstrow in Höhe von 2.056,82 EUR, für den Internatslastenausgleich in Höhe von 108.654,82 EUR, für den Schullastenausgleich in Höhe von 862.338,97 EUR sowie die Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe in Höhe von 255.586,00 EUR auszuweisen. Es ergibt sich zum Stichtag der Eröffnungsbilanz für den Landkreis Rostock ein Gesamtwert von 2.451.493,56 EUR.
Andere sonstige Rückstellungen
Des Weiteren wurde eine Rückstellung für die Nachversicherung der lnspektoranwärterlnnen in Höhe von 48.624,09 €gebildet.
P.4 Verbindlichkeiten 134.444.083,97 EUR
Bei den Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme wurde die jeweilige Restschuld laut Saldenmitteilung der Kreditinstitute ausgewiesen. Bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten handelt es sich vorrangig um ehemalige Kassenausgabereste der Kameralistik. Die Verbindlichkeiten wurden mit den kameralen Kassenausgaberestelisten abgestimmt.
P.4.1 Anleihen 0,00 EUR
Der Landkreis Rostock hat keine Anleihen in Anspruch genommen.
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P.4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme 70.530.871,87 EUR
P.4.2.1 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförder-
maßnahmen 51.599.824,25 EUR
In der Eröffnungsbilanz hat der Landkreis Rostock unter dieser Bilanzposition 52 Verbindlichkeiten mit
insgesamt 51.599.824,25 EUR auszuweisen.
Die Unterteilung erfolgte gemäß den Empfehlungen nach der Vertragslaufzeit (bis 1 Jahr, 1-5 Jahre und über
5 Jahre). Die Verbindlichkeiten sind einzeln nachgewiesen.
P.4.2.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
18.931.047,62 EUR
Unter dieser Position werden im Landkreis Rostock Kassenkredite zum Stichtag der Eröffnungsbilanz in Höhe
von 18.931.047,62 EUR bilanziert. Der Bestand ermittelte sich aus den Saldenbestätigungen bzw.
Kontoauszügen.
P .4.3 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen
0,00 EUR
Hier ist beim Landkreis Rostock zum Eröffnungsbilanzstichtag nichts auszuweisen.
P .4.4 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 EUR
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind nicht zu bilanzieren.
P .4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.767.146,33 EUR
Unter dieser Position werden im Landkreis Rostock Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum
Stichtag der Eröffnungsbilanz in Höhe von 1.767.146,33 EUR. Der Bestand ermittelte sich aus
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
gegenüber dem privaten Bereich
gegenüber Sonstigen
P.4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
1.282.437,30 EUR
484.709,03 EUR.
1.900.220,36 EUR
Unter dieser Position werden im Landkreis Rostock Verbindlichkeiten aus Transferleistungen zum Stichtag
der Eröffnungsbilanz in Höhe von 1.900.220,36 EUR erfasst. Der Bestand ermittelte sich aus
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
gegenüber dem privaten Bereich 1.768.831,43 EUR
gegenüber Sonstigen 131.388,93 EUR.
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P.4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 EUR
Der Landkreis Rostock hat keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
P.4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
0,00 EUR
Der Landkreis Rostock hat keine Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.
P.4.9 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden,
Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähigen kommunalen Stiftungen 3.392,32 EUR
Unter dieser Position werden Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen, Zweckverbän
den sowie Anstalten in Höhe von 3.392,32 EUR ausgewiesen. Der Bestand ermittelt sich aus:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4,07 EUR
Sonstige Verbindlichkeiten 3.388,25 EUR.
P.4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich .56.309.967,87 EUR
P.4.10.1 Verbindlichkeiten aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand
Der Landkreis Rostock hat keine Verbindlichkeiten aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand
auszuweisen.
0,00 EUR
P.4.10.2 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich
56.309.967,87 EUR
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich wurden in Höhe von
56.309.967,87 EUR ermittelt. Sie setzten sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Land
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Land
Sonst. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinden
Sonst. Verbindlichk. gegenüber d. sonst. Bereich
.10 Investitionskredite beim LFI - Altkreis Bad Doberan
25 Investitionskredite beim LFI - Altkreis Güstrow
P.4.11 Sonstige Verbindlichkeiten
329.718,39 EUR
113.865,67 EUR
8.709.658,45 EUR
614.920,93 EUR
678.631,12 EUR
22.763,04 EUR
12.827.906,91 EUR
33.012.503,36 EUR.
3.932.485,22 EUR
Unter dieser Position werden im Landkreis Rostock sonstige Verbindlichkeiten zum Stichtag der
Eröffnungsbilanz in Höhe von 3.932.485,22 EUR erfasst. Der Bestand ermittelte sich aus sonstigen
Verbindlichkeiten
gegenüber dem sonstigen inländischen Bereich 1.129.504,53 EUR
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Sonstige 2.802.980,69 EUR.
P.5 Rechnungsabgrenzungsposten 7.411.217,72 EUR
Gemäß Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt wurden die Vereinfachungsregelungen der „Dienstanweisung für die Regelungen zum Jahresabschluss 2011 - Übergang auf die Doppik in 2012"
herangezogen. Somit sind wiederkehrende Zahlungen unter 1.000 EUR für die Eröffnungsbilanz nicht abzugrenzen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einzahlungen im Jahre 2011 ausgewiesen, die das Geschäftsjahr 2012 betreffen.
P.5.1 Grabnutzungsentgelte 0,00 EUR
P.5.2 Anzahlungen auf Grabnutzungsentgelte 0,00 EUR
Grabnutzungsentgelte und diesbezügliche Anzahlungen sind nicht abzugrenzen. Der Landkreis Rostock bewirtschaftet keine Begräbnisstätten.
P.5.3 Sonstige 7.411.217,72 EUR
Dabei handelt es sich um Fördermittel für die vorweggenommenen Mietzahlungen für die berufliche Schule Bockhorst, Übertragung nicht verwendeter Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT), Entgelte für jahresübergreifende Kurse der Volkshochschule sowie sonstige vorzeitig eingegangen Einzahlungen.
In der Eröffnungsbilanz des Landkreises Rostock sind insgesamt 7.411.217,72 €passiv abzugrenzen.
P.6 Passive latente Steuern 0,00 EUR
Passive latente Steuern sind nicht auszuweisen.
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Ergänzende Angaben gemäߧ 48 GemHVO- Doppik MV
Trägerschaft bei Sparkassen
Der Landkreis Rostock hat mit der Hansestadt Rostock einen Sparkassenzweckverband gegründet,
der Träger der Ostseesparkasse Rostock (OSPA) ist. Die OSPA hat den öffentlichen Auftrag, ein
flächendeckendes Angebot an Finanzdienstleistungen zu gewährleisten und die wirtschaftliche
Entwicklung wie den sozialen Zusammenhalt der Region zu fördern.
Nähere Regelungen enthalten das Sparkassengesetz M-V sowie die Satzung des
Sparkassenzweckverbandes für die OSPA Rostock.
Umrechnung in Euro
Soweit erforderlich wurde eine Währungsumrechnung anhand des amtlichen Umrechnungsfaktors
vorgenommen. Der amtliche Umtauschkurs beträgt 1 Euro für 1,95583 DM. Eine Umrechnung
anderer Fremdwährungen ist nicht erfolgt.
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten herangezogen.
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
Es wurden keine Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet. Etwaige Schäden oder
Baumängel wurden bei der Bewertung berücksichtigt.
Gesetzliche oder vertragliche Einschränkungen für Grundstücke, Gebäuden
und andere Bauten
Per 01.01.2012 liegen folgende Einschränkungen für Grundstücke, Gebäude und andere Bauten vor:
Erbbaugrundstücke
Erbbaurechte sind grundstücksgleiche Rechte, die bilanzielf wie Grundstücke behandelt werden.
Erbbaurechtsverträge sind schuldrechtliche Verträge, die notariell beurkundet werden und
grundbuchmäßig gesichert sind (Erbbaugrundbuch).
Die aufgrund eines Erbbaurechtes errichteten Gebäude oder Bauwerke werden bürgerrechtlich nicht
wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens, sondern sie sind wesentlicher Bestandteil des
Erbbaurechtes. Da der Erbbauberechtigte während der Dauer des Erbbaurechtes bürgerlich
rechtlicher Eigentümer des Gebäudes ist und auch als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist, hat
dieser die Gebäude zu bilanzieren. Der Grund und Boden verbleibt in bürgerlich-rechtlichen und
wirtschaftlichen Eigentum des Grundstückseigentümers und ist infolge dessen auch von diesem in
seiner Bilanz auszuweisen. Erst mit Ablauf/ Ende des Erbbaurechtes wird der Grundstückseigentümer
auch in bürgerlich-rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes.
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Der Landkreis Rostock hat folgende Liegenschaften erbverpachtet (Erbbaurechtsgeber):
Verpachtung mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums für 25 Jahre Tellow, Thünengut
Dinglich gesicherte Rechte und Baulasten Des weiteren bestehen unzählige Belastungen durch Baulasten im Baulastenverzeichnis und/ oder
Eintragungen in der Zweiten Abteilung einiger Grundbücher, die jedoch als unbedeutsam
einzuschätzen sind, wie Wegerechte von Privaten, Leitungsrechte von Versorgungsunternehmen.
Eine Vielzahl von Leitungsrechten auf Kreisstraßengrundstücken sind grundbuchrechtlich nicht
gesichert, da hier Rahmenvereinbarungen zwischen dem Landkreis als Straßenbaulastträger und den
Versorgungsunternehmen abgeschlossen wurden.
Einschränkungen von Grundbesitzrechten bei kreiseigenen Liegenschaften Der Landkreis hat mit dem Erwerb von Liegenschaften, einige Grundstücke verbilligt erhalten, i.d.R.
Erwerb aus öffentlicher Hand. Dazu wurde notariell zwischen den Vertragspartner eine befristete
Nutzungsbindung vereinbart. Für den Fall einer höherwertigen Nutzung oder Weiterveräußerung hat
der Landkreis die Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und Wert des Grundstückes zu zahlen.
Güstrow, Bockhorst, Freiflächen/ Parkplatz an der Berufsschule - zugunsten des Bundes
Güstrow, Am Wall 3 - zugunsten des Landes M/V
Güstrow , Am Wall 3 - 5 - zugunsten der Stadt Güstrow
Ungeklärte Eigentumsverhältnisse
Im Zusammenhang mit der Erfassung des lnfrastrukturvermögens konnte eine vollständige Klärung
des rückständigen Grunderwerbs an Kreisstraßenflächen nicht erfolgen, da in fast allen Fällen
Grundstücksvermessungen erforderlich sind und der öffentliche Nutzer kein Ankaufsrecht besitzt. Ein
Großteil der Flächen befindet sich in Privateigentum. Der Landkreis hat zum Bilanzstichtag keine
Vermögensgegenstände bilanziert, deren Eigentumsverhältnisse ungeklärt waren.
Drohende finanzielle Belastungen, für die keine Rückstellungen gebildet
wurden
Entsprechende Sachverhalte sind nicht bekannt.
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Verpflichtungen aus Leasingverträgen und sonstigen kreditähnlichen
Rechtsgeschäften
Es wurden folgende Leasingverträge abgeschlossen:
Vertragsgegenstand Rate Abrechnungsmodus Ende der Laufzeit
Fahrzeug Unimog 1.618,84 EUR Monatlich Juni2014
Fahrzeug Unimog 2.195,55 EUR Monatlich Juni 2014
LKW MAN bis 05/2012 744,94 EUR Monatlich
ab 06/2012 678,30 EUR Monatlich Mai 2014
LKW MAN bis 05/2012 808,01 EUR Monatlich
ab 06/2012 725,90 EUR Monatlich Mai 2014
PKW GÜ-LK 228 133,28 EUR Monatlich Juli 2013
PKW GÜ-LK 229 133,28 EUR Monatlich Juli 2013
PKW GÜ-LK 231 133,28 EUR Monatlich Juli 2013
PKW GÜ-LK 232 133,28 EUR Monatlich Juli 2013
PKW GÜ-LK 233 133,28 EUR Monatlich Juli 2013
PKW GÜ-LK 234 133,28 EUR Monatlich Juli 2013
PKW GÜ-LK 235 133,28 EUR Monatlich Juli 2013
PKW GÜ-LK 236 133,28 EUR Monatlich Juli 2013
PKW GÜ-LK 237 133,28 EUR Monatlich Juli 2013
PKW GÜ-LK 238 133,28 EUR Monatlich Juli 2013
Kleinbus GÜ-LK 207 342,72 EUR Monatlich April 2014