Brandschutzconsult Spitthöver GmbH Am Uhlenkrug 45 . 45133 Essen www.brandschutz-in-nrw.de Staatlich anerkannte Sachverständige zur Prüfung des Brandschutzes Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz R R ä ä umung und Evakuierung im umung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz betrieblichen Brandschutz Markus Kraft Markus Kraft Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik Staatlich anerkannter Sachverständiger zur Prüfung des Brandschutzes Brand in der Herzogin Anna Amalia-Bibliothek Foto: Maik Schuck / Stiftung Weimarer Klassik
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Räumung und Evakuierung im Staatlich anerkannte ... · - Schaffung von präventiven Regelungen zum Schutz der Mitarbeiter (Alarm- und Räumungsplan) - Regelungen zur Genehmigung
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Staatlich anerkannte Sachverständigezur Prüfung des Brandschutzes
Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
Brand in der Herzogin Brand in der Herzogin
Anna AmaliaAnna Amalia--BibliothekBibliothek
- Die Bibliothek wurde 1691 gegründet und durch Herzogin Anna Amalia zum Bibliotheksgebäude umgestaltet.
- Um 20.29 am 3.9.2004 geht bei der Feuerwehr die Meldung der BMA ein. Brand in der Bibliothek.
- Feuerwehr nach 6 Minuten am Brandort.
- Einsatz von bis zu 300 Feuerwehrleuten.
- Feuerwehrleuten, Mitarbeitern der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen sowie Freiwilligen bergen einen Großteil der Bücher (Weltkulturerbe).
- Durchzündung Dachstuhl um 21.10 Uhr.
- Direktor rettet Lutherbibel von 1534 aus brennendem Gebäude.
- Ablöschen der letzten Glutnester erst nach 3 Tagen.
- Durchnässte Bücher wurden in Leipzig schockgefrostet.
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
Konsequenzen aus Weimar?Konsequenzen aus Weimar?
- Brandschutz gab es schon im 17. Jahrhundert durch Feuerrutsche und eiserne Türen. Die alten Eisentüren glühten, hielten aber stand; die Feuerrutsche, ein alter Sackschlauch, war unbrauchbar geworden.
- Überwiegend brennbare Baustoffe und keine Brandabschnittsbildung.Brandausbreitungsgeschwindigkeit wurde unterschätzt.
- Brandmeldeanlagen gewährleisten eine schnelle Brandmeldung, bekämpfen aber keinen Brand.
- Es war keine Sprinkleranlage vorhanden, Risiko eines Wasserschadens aufgrund einer Fehlauslösung wurde als schwerwiegender eingestuft. Kein Räumungsplan zum Schutz der Kulturgüter � Räumungskonzept + Brandschutzordnung?
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
Verantwortung des UnternehmersVerantwortung des Unternehmers
- Betrieb eines Unternehmens und der Besitz von Gebäuden führt über § 3 MBO für den Unternehmer als Betreiber zur Gewährleistung sog.VerkehrssicherungspflichtenVerkehrssicherungspflichten
- Beispiel: gefährliche Handlungen aus den betrieblichen Abläufen oder durch den Betrieb des Objektes Gefahren nicht vollständig ausgeschlossen werden können
- Rechtspflichten, die im Falle einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Leben, Gesundheit, Lebensgrundlagen,…) ein prprääventivesventivesHandeln des Unternehmers erfordern
- Beispiel: § 10 ArbSchG fordert, dass Unternehmer Maßnahmen zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung und zur Evakuierung seiner Mitarbeiter festlegt.
- Unterbleibt dieses Vorsorge gegen Gefährdungen und deren Auswirkungen, so liegt ein OrganisationsverschuldenOrganisationsverschulden vor � Haftungsansprüche !
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
Aufgaben des UnternehmersAufgaben des Unternehmers
- Einhaltung der einschlägigen Regelwerke und insbesondere der Bau- und Betriebsgenehmigungen
- Festlegen des Brandschutzstandards in Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten
- Einbeziehung des Brandschutzbeauftragten für die Weiterentwicklung der Brandsicherheit bei der Planung von Neubauten, Umbauten, Erweiterungen und Prozessänderungen
- Schaffung von präventiven Regelungen zum Schutz der Mitarbeiter (Alarm-und Räumungsplan)
- Regelungen zur Genehmigung von Arbeiten mit besonderen Gefahren,insbesondere feuergefährlichen Arbeiten
- Organisation der Wartung und Instandhaltung der brandschutztechnischen Einrichtungen
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
RRääumung + Evakuierungumung + Evakuierung
- Räumung und Evakuierung werden im Allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend nebeneinander benutzt
- Dennoch werden die beiden Begriffe in der Fachliteratur durchausdifferenziert verwendet
-- Definition RDefinition Rääumungumung
- Räumung steht hierbei für das schnelle In-Sicherheit-Bringen aus einem gefährdeten Bereich;
- Für den Fall einer akuten Bedrohung werden die Personen aus einem Gebäude/Bereich zu einer Sammelstelle geführt.
- Hierbei sind Flucht- und Rettungswege sowie Sammelstellen festzulegen und entsprechend zu gestalten.
- Der Rettungseinsatz der Feuerwehr und der betrieblichen Helfer ist vorzubereiten [Quelle: T. Wolff in VB – Vorbeugender Brandschutz 17(1998)1, S. 41-43].
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
RRääumung + Evakuierungumung + Evakuierung
-- Definition EvakuierungDefinition Evakuierung
- Evakuierung steht demgegenüber für das längerfristige Verlegen von Personen aus einem gefährdeten oder zerstörten Bereich in einen intakten Bereich mit gleichwertiger Versorgungsmöglichkeit aufgrund einer übergeordneten Entscheidung.
- Es ist zu klären, in welchen Bereichen eine gleichwertige Versorgung gewährleistet ist, und es müssen Absprachen mit den Verantwortlichen für den Fall einer entsprechenden Evakuierung getroffen werden.
- Personal- und Transportkapazitäten sind vorzuplanen.
- Evakuierung schließt vor diesem Hintergrund auch vorbereitende Maßnahmen für eine Räumung mit ein[Quelle: T. Wolff in VB – Vorbeugender Brandschutz 17(1998)1, S. 41-43].
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
RRääumungsplumungspläänene
- Nach der Detektion eines Brandes und der Alarmierung muss eine geordnete Räumung des Objektes sichergestellt werden.
- Um eine Fehleinschätzung der realen Gefährdungslage im Brandfall durch die betroffenen Personen auszuschließen müssen die einzelnen Schritte einzelnen Schritte
des Rdes Rääumungsablaufes umungsablaufes im Vorfeld im Rahmen eines Räumungsplans festgelegt werden.
- Das Ziel eines Räumungsplanes besteht darin, die Personen im Objekt schnell und sicher aus dem Gebäude in Sicherheit zu bringen.
- Jede Räumung sollte durch RRääumungshelfer umungshelfer und mind. einen Sammelplatzleiter unterstützt werden.
- Das Objekt ist in RRääumungsbereicheumungsbereiche zu unterteilen. Jeder Räumungsbereich sollte innerhalb von 2-3 Minuten von einem Räumungshelfer kontrolliert werden können.
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
TeilTeil-- oder Vollroder Vollrääumungumung
- In Abhängigkeit von der Art, Größe und Nutzung des Gebäudes kann es notwendig werden eine Teil- oder Vollräumung durchzuführen.
- Die TeilrTeilrääumungumung eines Objektes bietet sich immer dann an, wenn aufgrund der Brandabschnittsbildung und der Führung der Rettungswege eine Gefährdung der nicht vom Brand betroffenen Bereiche nicht zu erwarten ist.
- In Hochhäusern müssen im Brandfall das Brandgeschoss und die darüber-und darunterliegenden Geschosse im Brandfall geräumt werden.
- Aufgrund der Vielzahl von Personen in einem Hochhaus werden die anderen Geschosse z.B. durch die Einsatzleitung der Feuerwehr alarmiert und zum Verlassen des Objektes aufgefordert.
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
RRääumungshelferumungshelfer
- Die Räumungshelfer veranlassen, unterstützen und kontrollieren nach einer Alarmierung die Räumung eines Gebäudes.
- Durch die Funktion des Räumungshelfers wird den Personen die subjektive subjektive
EntscheidungEntscheidung über das Maß der Gefährdung und der daraus resultierenden Reaktionen abgenommen.
- Alle Räumungshelfer müssen im Räumungsfall befugt sein anderen Personen AnweisungenAnweisungen zu geben. � Dies gilt auch gegenüber Vorgesetzten.
- Nach einer Alarmierung ist es die Aufgabe der Räumungshelfer unverzüglich alle Arbeiten einzustellen und die Mitarbeiter persönlich aufzufordern sofort den Sammelplatz aufzusuchen.
- Der Räumungshelfer achtet darauf, dass keine unnötigen Gegenstände von den Flüchtenden mitgenommen werden.
- Es ist sicherzustellen, dass alle Personen den Bereich verlassen haben (KontrolleKontrolle der Nebenbereiche).
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
SammelplatzleiterSammelplatzleiter
- Dem Sammelplatzleiter obliegt es, die flüchtenden Personen am Sammelplatz zusammenzuführen, diese über den weiteren Ablauf zu informieren und die Versorgung der Personen am Sammelplatz zu organisieren.
- Der Sammelplatzleiter dokumentiert den Räumungsablauf.
- Meldungen über vermisste oder verletzte Personen werden beim Sammelplatzleiter zusammengeführt und der Feuerwehr gemeldet.
- Weiterhin informiert er die Einsatzleitung welche Räumungsbereiche, aufgrund der Einwirkung von Feuer und Rauch, nicht mehr auf zurückgebliebene Personen kontrolliert werden konnten.Die Einsatzleitung der Feuerwehr entscheidet dann ob die Menschenrettung auf bestimmte Bereiche des Objektes konzentriert werden kann.
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
SammelplSammelpläätzetze
- Sammelplätze dienen dazu die flüchtenden Personen an zentralen und sicheren Ort zusammen zuführen.
- Weiterhin kann festgestellt werden, ob Personen fehlen bzw. ob alle Personen den Sammelplatz erreicht haben.
- Sammelplätze sind örtlich so anzuordnen, dass sie die logische Fortsetzung der Fluchtwege des zu räumenden Objektes bilden.
- Sie müssen immer abseits von Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen angeordnet werden.
- Bei weitläufigen Objekten kann der Sammelplatz eventuell in einem anderen Brandabschnitt angeordnet werden.
- Die Zahl der Sammelplätze sollte möglichst gering gehalten werden. Mehrere Sammelplätze implizieren das Risiko, dass Personen zu den falschen Sammelplätzen laufen und als vermisst eingestuft werden.
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SammelplSammelpläätzetze
VollzVollzäähligkeithligkeit
- Am Sammelplatz muss festgestellt werden, ob alle Personen das Objekt erfolgreich verlassen haben.
- Durch die Räumungshelfer sind alle Personen eines Räumungsbereiches in GruppenGruppen zusammenzufassen.
- Bis die Vollzähligkeit der Personen am Sammelplatz festgestellt ist, ist ein Verlassen dieser Gruppen zu untersagen.
- Aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Außendienst ist es grundsätzlich schwierig festzustellen ob Personen als vermisst gemeldet werden müssen.
- Durch eine BefragungBefragung aller Mitarbeiter kann festgestellt werden, ob Personen die vorher im Gebäude noch gesehen worden sind, den Sammelplatz erreicht haben.
- Vermisste Personen werden dem Sammelplatzleiter gemeldet.
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
RRääumungsumungsüübungenbungen
- Praktische Übungen ermöglichen es die Festlegungen der Brandschutzordnung in der Realität zu hinterfragen und die Inhalte den betroffenen Personen anschaulich zu vermitteln.
- Von Seiten der Unternehmensleitung werden die Notwendigkeit, die Kosten und der Nutzen solcher Übungen hinterfragt.
- Hier obliegt es dem Brandschutzbeauftragten diese Punkte positiv und umfassend zu beantworten.
- Dies ist dann möglich, wenn ein Konzept zur Durchführung von regelmäßigen Räumungsübungen erarbeitet wird.
- Im Rahmen dieser Konzeption können die Ziele der Räumungsübungen benannt und die zu erwartenden Ausfallzeiten der Mitarbeiter abgeschätzt und minimiert werden.
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RRääumungsumungsüübungenbungen
ZieleZiele
- Ziel einer Räumungsübung ist es das richtige Verhalten der Personen nach einer Alarmierung zu trainieren.
- Zusätzlich können Mängel in der Organisation und der Kommunikation aufgedeckt werden.
- Primäres Ziel jeder Räumungsübung ist die Minimierung der erforderlichen RRääumungsdauerumungsdauer.
- Durch die Vorgabe einer anzustrebenden Räumungsdauer wird das Ziel der Übung greifbar und nach mehreren Räumungsübungen werden die erreichten Trainingseffekte sichtbar.
- Die vorzugebende Räumungsdauer kann unter Einbindung des Brandschutzbeauftragten und der örtlichen Feuerwehr für jedes Gebäude individuell festgelegt werden.
- Generell ist anzustreben, dass im Brandfall die Räumung vor Eintreffen der Feuerwehr weitestgehend abgeschlossen sein sollte.
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RRääumungsumungsüübungenbungen
ZieleZiele
- Durch eine Veröffentlichung der Räumungsdauer im Unternehmen wird die Motivation der Mitarbeiter sich aktiv einzubringen bestärkt.
- Im Rahmen der Planung einer Räumungsübung sollten weitere sekundäre Ziele im anlagentechnischen Brandschutz anlagentechnischen Brandschutz definiert werden.
- Die Überprüfung der folgenden sicherheitstechnischen Einrichtungen ist denkbar:
- Überprüfung des Alarmierungssignals, dessen Lautstärke und Verständlichkeit in Nebenbereichen (z.B. Lagerräume, Technikzentralen, Untergeschosse, Tiefgarage,…);
- Sichtbarkeit und Vollständigkeit der Fluchtwegpiktogramme sowie der Flucht- und Rettungswegpläne;
- Funktionsweise von Anti-Panikschlössern und Terminals zur Freigabe von Rettungswegtüren;
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
RRääumungsumungsüübungenbungen
ZieleZiele
- Abschließend besteht die Möglichkeit tertiäre Ziele zur Überprüfung von ausgewählten organisatorischen Strukturen organisatorischen Strukturen unter Einbindung der örtlichen Feuerwehr zu entwickeln.
- Folgende Szenarien sind denkbar:- Einbindung der örtlichen Feuerwehr (Anrücken eines Löschzuges mit Blaulicht und
Martinshorn)
- Verrauchung von Teilbereichen des Gebäudes mit kaltem Diskonebel
- Bergung von verletzten Personen aus einem Räumungsbereich durch die Mitarbeiter
- Evakuierung eines Rollstuhlfahrers aus einem Obergeschoss über die Treppen im Objekt
- Verlegung des Sammelplatzes auf Anweisung der Einsatzleitung
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
RRääumungsumungsüübungenbungen
DurchfDurchfüührunghrung
- Die Durchführung einer ersten Räumungsübung sollte nach Erstellung der Brandschutzordnung erfolgen.
- Erstunterweisung der Mitarbeiter steht im Vordergrund.- Diese erste Rerste Rääumungsumungsüübung bung dient dazu die Regelungen der
Brandschutzordnung durch die Mitarbeiter anzuwenden. - Das Ziel dieser Räumungsübung liegt nicht auf der Ermittlung einer
realistischen Räumungsdauer.- Der Zeitpunkt der Räumungsübung wird allen Personen bekannt gegeben. - Mitarbeiter können sich im Vorfeld über die Verhaltensregeln nochmals
informieren.- Die zweite Rzweite Rääumungsumungsüübungenbungen folgt im Abstand von 3-4 Monaten.- Hierbei handelt es sich um eine nicht angekündigte Räumungsübung. - Ziel dieser zweiten Übung ist es das Gelernte zu vertiefen und zu überprüfen
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Räumung und Evakuierung im betrieblichen Brandschutz
FazitFazit
-- Betrieblicher Brandschutz, RBetrieblicher Brandschutz, Rääumungskonzepte umungskonzepte und RRääumungsumungsüübungenbungensind ein zentraler Bestandteil der allgemeinen Risiko-Vorsorge eines Unternehmens
- Unternehmen benötigen eine individuelle und objektspezifische betriebliche Brandschutzorganisation
- Schulung der Mitarbeiter als wichtigste Maßnahme zur erfolgreichen Umsetzung
- Verhalten der Mitarbeiter im Brandfall ist wichtiger als das letzte Quäntchen baulicher oder anlagentechnischer Brandschutz
- Betrieblicher Brandschutz muss von der Geschäftsführung vorangetrieben werden
- Notwendigkeit von Regelungen und Notfallplanungen wird in Zukunft vom Gesetzgeber stärker gefordert
Brandschutzordnung Brandschutzordnung ––Leitfaden fLeitfaden füür die Umsetzung in die Praxisr die Umsetzung in die Praxis
- Betrieblicher Brandschutz ist nicht nur ein Thema für Großunternehmen oder für Betriebe, in denen mit Brandrisiken umgegangen wird. Generell stellt die Gefahr eines Brandschadens eine ernste Bedrohung für den Fortbestand eines Unternehmens dar.
- Die Brandschutzordnung und der Brandschutzbeauftragte ermöglichen ein effektives Risiko-Management und eine Sensibilisierung der eigenen Mitarbeiter.
- Dieser kompakte und praxisorientierte Leitfaden bietet einen handlichen Einstieg in den betrieblichen Brandschutz. Der strukturierte Aufbau und die zahlreichen Praxisbeispiele erleichtern die Herangehensweise und die Umsetzung im Arbeitsalltag.
- Die beiliegende CD enthält Formblätter, Muster, Checklistenund Arbeitshilfen zur Brandschutzordnung.
- Ziel ist es praxisnahe Antworten auf typische Fragestellungen zu geben, die im Rahmen der Erstellungeiner Brandschutzordnung üblicherweise auftreten.
- Dieses Buch bietet: - kompakte, handliche Information zur Brandschutzordnung
- Hilfestellungen für die Einführung einer betrieblichen Brandschutzorganisationsstruktur