Übersicht Photovoltaikanlagen Photovoltaikspeicher Referat 4/04 – Energiewirtschaft und -beratung Fanny-von-Lehnert-Straße 1 | Postfach 527 | 5010 Salzburg E-Mail: [email protected] | www.energieaktiv.at Juli 2017 Andere Förderungen Land Salzburg Wer wird gefördert Maximal förderbare Größe Förderung Amerkungen Privathaushalte Wohnbaufördung (Nachrüstung der PV-Anlage) 15 bis 35 % d. Investitionskosten bis zur Höhe von € 3.000,— je kW p (0 ≤ 5 kW p ) € 2.000,— je zus. kW p (>5 kW p ) Energieausweis ist erforderlich; Energieertrag > 800 kWh/a pro kW p ansonsten aliquote Reduktion; Gemeinden (GAF) 15 % der Anlagenkosten Energieertrag > 900 kWh/a pro kW p ; eine Fördergenehmigung schließt grund- sätzlich eine mögliche Inanspruchnahme weiterer Förderungen nicht aus; Betriebe Wachstumsfonds – PV Max. 100 kW p 6. bis 10. kW p € 500,— kW p 11. bis 25. kW p € 300,— kW p 26. bis 100. kW p € 100,— kW p Energieertrag > 800 kWh/a pro kW p ; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 100 kW p ; es ist keine zusätzliche Förderung möglich; Eigenverbrauchsquote > 60 %; Beratung Voraussetzung; Betriebe Wachstumsfonds PV-Speicher 18 kWh € 600,— pro kWh Die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 12 kWh; es ist keine zusätzliche Förderung möglich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage; Ländliche Entwicklung Inselanlagen Eigenver- brauchs- bezogen Bis 40 % der anrechenbaren Nettokosten Fördervoraussetzung nach Richtlinie LE-Projektentwicklung Periode 14-20 Impressum Medieninhaber: Land Salzburg | Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/04 – Energiewirtschaft und -beratung | Herausgeber: Mag. Rudolf Krugluger | Bilder: fotoalia | Gestaltung: Hausgrafik Land Salzburg | Druck: Hausdruckerei Land Salzburg | Alle: Postfach 527, 5010 Salzburg | August 2017 Ländliche Entwicklung 0662 8042 2650 oder 2147 www.salzburg.gv.at/investfoerderung Wohnbauförderung (SIR) 0662 623455 0 www.salzburgwohntbesser.at Gemeindeausgleichsfond (GAF) 0662 8042 3761 www.salzburg.gv.at/gemeindeausgleichsfonds Betriebe Wachstumsfonds 0662 8042 3872 www.salzburg.gv.at/betriebliche-photovoltaik Ansprechpartner / Informationen (Land Salzburg) PV-Förderungen
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PV-Förderungen · 2017-08-29 · Contracting (Großanlagen) Größer 10 kW p bis max. 200 kW p Sockel € 5.000,— + gegf. Erhöhung € 2.500,— + 20 % der Netto-Investkosten
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PrivathaushalteWohnbaufördung(Nachrüstung der PV-Anlage)
15 bis 35 % d. Investitionskosten bis zur Höhe von€ 3.000,— je kWp (0 ≤ 5 kWp)€ 2.000,— je zus. kWp (>5 kWp)
Energieausweis ist erforderlich; Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp ansonsten aliquote Reduktion;
Gemeinden (GAF) 15 % der Anlagenkosten
Energieertrag > 900 kWh/a pro kWp; eine Fördergenehmigung schließt grund-sätzlich eine mögliche Inanspruchnahme weiterer Förderungen nicht aus;
BetriebeWachstumsfonds – PV Max. 100 kWp
6. bis 10. kWp € 500,— kWp 11. bis 25. kWp € 300,— kWp 26. bis 100. kWp € 100,— kWp
Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 100 kWp; es ist keine zusätzliche Förderung möglich; Eigenverbrauchsquote > 60 %; Beratung Voraussetzung;
BetriebeWachstumsfonds PV-Speicher
18 kWh € 600,— pro kWh
Die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 12 kWh; es ist keine zusätzliche Förderung möglich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Ländliche Entwicklung Inselanlagen
Eigenver-brauchs-bezogen
Bis 40 % der anrechenbaren Nettokosten
Fördervoraussetzung nach Richtlinie LE-Projektentwicklung Periode 14-20
Impressum
Medieninhaber: Land Salzburg | Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/04 – Energiewirtschaft und -beratung |
Herausgeber: Mag. Rudolf Krugluger | Bilder: fotoalia | Gestaltung: Hausgrafik Land Salzburg | Druck: Hausdruckerei Land Salzburg | Alle: Postfach 527, 5010 Salzburg | August 2017
Ländliche Entwicklung 0662 8042 2650 oder 2147 www.salzburg.gv.at/investfoerderung
Förderstart Anfang Kalenderjahr; ausschließlich an oder auf einem Gebäude;
Förderungen von Gemeinden
Siehe: www.energieaktiv.at/ gemeindefoerderungen/
Energieförderungen Land Salzburg
Ansprechpartner / Informationen (Bund)
Wer wird gefördert
Maximal förderbare Größe
Förderung Amerkungen
Privathaushalte bzw. land- und
forstwirtschaftliche Betriebe 15 kWp € 600,— pro kWp
Bei höherem Stromverbrauch als 9.000 kWh kann die Förderung für eine größere Anlage als 3 kWp gewährt werden
PV Speicher für Privathaushalte 6 kWh € 600,— pro kWh
Die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 6 kWh; es ist keine zusätzliche Förderung möglich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 80 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 80 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Abfallsammel- und behandlungsanlagen Abwasserbehandlungs-anlagen (Großanlagen)
Größer 10 kWp
bis max. 200 kWp
Sockel € 5.000.— + 20 % derNetto-Investitkosten
Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 80 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Nahwärmever- sorgungseinrichtungen auf Basis Erneuerbare
Größer 5 kWp
bis max. 200 kWp
Sockel € 5.000,— + 20 % derNetto-Investkosten
Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 90 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Vereine und konfessionelle Einrichtungen(Großanlagen)
Größer 5 kWp
bis max. 200 kWp
Sockel € 5.000,— + 20 % derNetto-Investkosten
Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 200 kWp; es ist keine Doppelförderung möglich; ergänzend können die ersten 5 kWp vom Klien gefördert werden; bei OeMAG – Förderung entfallen die 20 %; Eigenver-brauchsquote > 80 %; Ertragsanzeige erforderlich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
3 kWp € 600,— pro kWp Energieertrag > 800 kWh/a pro kWp; die Anlage darf größer errichtet werden, gefördert wird aber nur bis max. 3 kWp; es ist keine zusätzliche Förderung mög-lich; Bestellung der Anlage erst nach Förderzusage;
Übersicht über Förderungen für Photovoltaikanlagen und Photovoltaikspeicher
Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie mittels Solarzellen. Genutzt wird Photovoltaik weltweit und findet unter anderem Anwendung auf Dächern, Fassaden und Freiflächen.
Bei der Planung Ihrer Photovoltaikanlage unterstützt Sie gerne die Energieberatung Salzburg. Melden Sie sich online unter www.salzburg.gv.at/energieberatung
Für die Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.
Art und Ausmaß der Förderung
Die nachstehenden Ausführungen sind nur eine Übersicht. Sie können keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und es gelten immer die jeweiligen Förderrichtlinien!