Herzlich willkommen zur Gemeindeversammlung
Herzlich willkommenzur
Gemeindeversammlung
A.o. Gemeindeversammlung Montag 21. März 2011
• Schulsozialarbeit. Einführung per Schuljahr 2011/12 • Personal. Personalverordnung (PeVo)
• Behörden. Behördenbesoldungsverordnung (BeVo)
• Zweckverbände. Heilpädagogische Schule Winkel (HPS) Statutenrevision
Schulsozialarbeit. Einführung per Schuljahr 2011/12
• Schulsozialarbeit. Wunsch oder Notwendigkeit?
SchulSozialArbeit in Bachenbülach
Wunsch oder Notwendigkeit?
02.05.2023 Schulsozialarbeit Bachenbülach ab 2011/12
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Agenda
• Schule heute• Aufgaben SSA• Wirkung SSA• Bedürfnisse Bachenbülach• Leistungsvereinbarung• Fazit
02.05.2023 Schulsozialarbeit Bachenbülach ab 2011/12
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Schule heute
• Bildungsauftrag• Erziehungs-und Präventionsaufgaben• Sozialisationsort• Höhere Anforderungen an Lehrpersonen und
deren Klassen
02.05.2023 Schulsozialarbeit Bachenbülach ab 2011/12
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Aufgaben Schulsozialarbeit
• Erfassen von sozialen Problemen • Zentrale Funktion zwischen Schule – Familie• Beratungsstelle für Lehrpersonen, Eltern
(Schweigepflicht!)• Anlaufstelle für Schüler• Verbindung Schule – soziale Institutionen• Frühzeitiges Erkennen von Gefährdungen
02.05.2023 Schulsozialarbeit Bachenbülach ab 2011/12
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Wirkung Schulsozialarbeit
• Unterstützung und Entlastung • Substanzieller Beitrag zur Erfüllung des
Bildungsauftrages• Konstruktive Konfliktlösungen• Präventionsarbeit - weniger Therapien• Unbürokratische Beratung für Eltern, Kinder
Schulsozialarbeit Bachenbülach ab 2011/12
Bedürfnisse Bachenbülach
Beratung/Unter-stützung
Koordination
Prävention
Soziokultur
Schulsozialarbeit Bachenbülach ab 2011/12
Leistungen SSA Bülach
• Dienste im gewünschten Umfang• Zusammenarbeit mit Leitung und Team vor Ort• Beratung für Eltern und Kinder• Stellvertretungs-/Kriseninterventionsmöglichkeit• Personalführung, gesamte Personaladministration• Teamsitzungen, interne Weiterbildungen• IT-Dienstleistungen
02.05.2023 Schulsozialarbeit Bachenbülach ab 2011/12
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Leistungsvereinbarung
• mit Primarschule Bülach • 14 Std. wöchentlich vor Ort• Fr. 105.-- /Std.• ca. Fr. 58‘000.— / Jahr• 2-jahres Vertrag / 12 monatige Kündigungsfrist• Evaluation 2012/2013• Vertragsänderungen jederzeit möglich
02.05.2023 Schulsozialarbeit Bachenbülach ab 2011/12
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Fazit
• Bedürfnis seit vielen Jahren• Stärkung von „Standort Bachenbülach“• Qualitätssteigerung der Schule• Präventive Wirkung auf verschiedenen Ebenen• Synergien und Koordination innerhalb
Kreisgemeinden und Bülach
02.05.2023 Schulsozialarbeit Bachenbülach ab 2011/12
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Mitte stärken
Alle Kinder profitieren
SchulSozialArbeit in Bachenbülach
Notwendigkeit und Wunsch!
Schulsozialarbeit Bachenbülach ab 2011/12
Leistungen Schule Bachenbülach
• aktive Einbindung ins Team• Weitergabe notwendiger Informationen• Büroarbeitsplatz• Abnahmeverpflichtung (12-16 Stunden)• Entschädigung für ausserordentliche
Tätigkeiten (z.B. Lagerbegleitung)
Schulsozialarbeit Bachenbülach ab 2011/12
Mitte stärken
Die Schulpflege bittet die Schulgemeindeversammlungum Genehmigung der Vorlage.
A.o. Gemeindeversammlung Montag 21. März 2011
• Personal. Personalverordnung (PeVo)
Veraltete Besoldungsverordnung 1997, Teilrevision 2001
Personal- undBehörden-entschädigungs-Verordnung
Personal. Personalverordnung (PVO)
1. Neue Kantonsverfassung 1.Jan. 20062. Neue Personalverordnung des Kantons 1. Jan. 20103. Politische Gemeinde. Genehmigung 24. Juni 2010
Personalverordnung Bachenbülach PeVo 2011
1. Bedürfnisse der Schulgemeindemit unterschiedlichen Personalkategorien (kommunales und kantonales Lehrpersonal,Verwaltungspersonal )
2. Entschädigungen wie Sitzungsgelder, Spesenseparates Reglement
3. klare Anstellungsgrundlage und eine entsprechende Rechtssicherheitfür eine zeitgemässe Personalpolitik.
Personalverordnung Bachenbülach PeVo 2011
Die Schulpflege bittetdie Schulgemeindeversammlungum Genehmigung der Vorlage.
A.o. Gemeindeversammlung Montag 21. März 2011
• Behörden. Behördenbesoldungsverordnung (BeVo)
Veraltete Besoldungsverordnung 1997, Teilrevision 2001
Behörden-entschädigungs-Verordnung
Behördenentschädigungsverordnung BeVo 2011
• GV 24. Juni 2010 Behördenentschädigung Polit. Gemeinde genehmigt
Behördenentschädigungsverordnung BeVo 2011
Änderungen
• Aufhebung Abschnitt Kindergartenkommission• Spesenvergütung / Sitzungsgelder (In Behördenentschädigung eingeschlossen) • Berechnung Behördenentschädigung
7 Mitglieder: 101% 5 Mitglieder: 83% (ab 2007) 5 Mitglieder: 81% (ab Annahme Antrag)
Behördenentschädigungsverordnung BeVo 2011
• Einlösung eines Versprechens seitens Behörde• Wertschätzung des Leitungsgremium Schulpflege
• Weitsicht der Gemeindeversammlung Sicherung von qualifizierten Behördenmitgliedern www.psbb.ch : Anforderungsprofil an Behörden Mitgliedern
Behördenentschädigungsverordnung BeVo 2011
Die Schulpflege bittet die Schulgemeindeversammlungum Genehmigung der Vorlage.
A.o. Gemeindeversammlung Montag 21. März 2011
• Zweckverbände. Heilpädagogische Schule Winkel (HPS) Statutenrevision
Statutenrevision
Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach
Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach
• Zweckverband / 21 Gemeinden• Durchführung von Sonderschulung
– Tagesschule / Werkstufe– Integrierte Sonderschulungen– 83 Schüler Schuljahr 2005/06 – 165 Schüler Schuljahr 2010/11
• „alte“ Statuten von 2002
Statutenrevision „Kantonale Vorgaben“
• auf Grund neuer Kantonsverfassung 2005
– Mitwirkungsrecht der Stimmberechtigten• Initiative und Referendum• Beschlussfassung über Ausgaben (<1,5 Mio einmalig
und < 500‘000.-- jährlich wiederkehrend)
Statutenrevision „Interessen Verband“
• Neue Kostenverteilung
- Schulgeldansatz 75% (bisher 50%)- Restdefizit - nach HPS geschulten Kinder an die
Gemeinden verteilt - Investitionskosten – weiterhin nach Einwohnerzahl
Weitere Neuerungen „Interessen Verband“
• Öffentliche Publikation der Beschlüsse der Delegiertenversammlung
• Pro 5000 Einwohner – 1 Delegierter (bisher pro 10‘000 Einwohner)
• Präsidium und Vizepräsidium der Delegiertenversammlung und der Schulkommission = dieselben Personen
• Finanzkompetenzen wurden angepasst• Kompetenzen der GL (neu ab 2009) wurden in Statuten
integriert
Alternativen zu Zweckverband
• Abklärungen zur Umwandlung in eine Stiftung• Grundlegende Veränderung mit kantonalen Ämtern• Eigenfinanzierungsanteil der Gemeinden um Sfr. 1,4 Mio höher (Subventionsvorgaben tiefer)• Sonderpädagogik steht in einer Umbruchsphase
• Genaue Beobachtung unsererseits• Vorschlag; Prüfung „Interkommunale Anstalt“
Inkraftsetzung
• ab 1. Januar 2011• Bachenbülach = letzte Gemeinde, die abstimmt
• auf Grund zeitlicher Engpässe, war eine seriöse Prüfung erst auf GV März 11 möglich
• Einstimmige Annahme der gesamten Statutenrevision notwendig
• Alle Mitgliedsgemeinden bisher zugestimmt!
Primarschule Bachenbülach
• Wir empfehlen Ihnen die neuen Statuten des Zweckverbandes Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach zur Annahme
21. März 2011 / PSBB/mdo
Willkommen an der SchuleBesuchswoche: Mo, 18. - Do 21. April 2011Tag der offenen Türe:
Mi, 20. April, 13.30-19.00h