Projekt Projekt Projekt Projektbegleitung Wildbach begleitung Wildbach begleitung Wildbach begleitung Wildbach- und und und und Lawinenverbauung Lawinenverbauung Lawinenverbauung Lawinenverbauung: Von der Von der Von der Von der Idee bis zum baufertigen Idee bis zum baufertigen Idee bis zum baufertigen Idee bis zum baufertigen Plan Plan Plan Plan Fachbereichsarbeit in Geographie und Wirtschaftskunde am Realgymnasium Schwaz Schuljahr 2006/2007 Claudia Sauermoser, 8R Betreuer: Prof. Mag. Fritz Tiefenthaler
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ProjektProjektbegleitung Wildbach begleitung Wildbachbegleitung ...gw.eduhi.at/bundesarge/fba/Claudia_Sauermoser.pdf · 3 Vgl.: „Landschaftsformen und Landschaftselemente im Hochgebirge“,
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Kapitel 2: Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung
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Abb. 2: Mure in der Gemeinde Kaltenbach(Foto: WLV Tirol)
2.1.3. Hangbewegungen
Hangbewegungen treten meistens in Verbindung mit Quell- oder Grundwasser auf. Dabei
unterscheidet man zwischen „langsamen“ Gleitrutschungen oder „schnellen“ Rutschungen
und Hangmuren. Man differenziert ebenso zwischen Rotations- und Translationsrutschungen.
Bei Translationsrutschung handelt es sich um Rutschungen parallel zur Oberfläche auf einer
präformierten Gleitfläche.2 Bei Rotationsrutschungen verlaufen die Gleitflächen jedoch
annähernd kreisförmig.3 In Tirol findet man Rutschungen häufig in Schiefergebieten oder im
Bereich eiszeitlicher Lockermassen (Moränen).
2 mündl. Mitteilung: DI Siegfried Sauermoser 3 Vgl.: „Landschaftsformen und Landschaftselemente im Hochgebirge“, S.92
Kapitel 2: Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung
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Abb. 3: Rotationsrutschung (Foto: WLV Tirol)
Abb. 4: Translationsrutschung (Foto: WLV Tirol)
2.1.4. Steinschlag
Steinschlag ist das Abstürzen einzelner Gesteinsbrocken. Steinschlag kann durch
mechanische oder chemische Verwitterung ausgelöst werden. Ein Beispiel für mechanische
Verwitterung ist Frostsprengung, wobei Wasser in Gesteinsritzen in kurzer Zeit gefriert und
wieder auftaut. Durch die Ausdehnung des Wassers beim Gefrieren kommt es zur Sprengung
des Gesteins. Häufig tritt Frostsprengung im Herbst oder im Frühjahr auf. Wenn größere
Gesteinsmassen abstürzen, spricht man von Fels- oder Bergsturz.
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Abb. 5: Felssturz Bärenbad in der Gemeinde Brandberg (Foto: WLV Tirol)
2.1.5. Lawinen
Lawinen entstehen durch den plötzlichen, ruckartigen Abgang von größeren Schneemassen an
einem Steilhang.4 Sie unterscheiden sich in der Form ihres Anrisses (Schneebrett- oder
Lockerschneelawine), in der Bewegungsform (Fließ- oder Staublawine), in ihrer Gleitfläche
(Ober- oder Grundlawine), in ihrer Feuchtigkeit (Nass- oder Trockenschneelawine) und der
Form der Sturzbahn (kanalisierte oder Flächenlawine). Die größte Lawinengefahr besteht bei
einer Hangneigung von 30° bis 50°. Ausschlaggebend ist auch das Gewicht der Schneedecke,
die durch Temperatur, Strahlung und Niederschlag beeinflusst wird. Je größer das Gewicht,
umso größere Scherkräfte entwickeln sich, denen die verschiedenen Schneeschichten nur
ungenügend Festigkeit entgegensetzen können.5 Deshalb genügt oft nur eine leichte
Belastung, um eine Lawine auszulösen. Die vorhin genannten Lawinenmerkmale sind in einer
internationalen Lawinenklassifikation festgelegt (siehe Tabelle).
4 Vgl.: „Landschaftsformen und Landschaftselemente im Hochgebirge“, S. 162 5 Vgl.: „Lawinen“, S.165
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Abb.6: Internationale Lawinenklassifikation („Lawinenhandbuch“, S.97)
Abb. 7: Staublawine Sonntagsköpfl in der Gemeinde Fügenberg (Foto: WLV Tirol)
Zone Kriterium Alternative Merkmale
Form des Anrisses Von einem Punkt
ausgehend: Lockerschneelawine
Von einer Linie anreißend: Schneebrettlawine
Lage der Gleitfläche Innerhalb der Schneedecke:
Oberlawine
Auf der Bodenoberfläche: Bodenlawine
Ab
bru
chg
ebie
t
Flüssiges Wasser im Lawinenschnee
Trocken: Trockenschneelawine
Nass: Nassschneelawine
Form der Sturzbahn Flächig:
Flächenlawine
Runsenförmig: Runsenlawine (kanalisierte
Lawine)
Stu
rzb
ahn
Form der Bewegung
Stieben, als Schneewolke durch die
Luft: Staublawine
Fließend, dem Boden folgend:
Fließlawine
Oberflächenrauhigkeit der Ablagerung
Grob (über 0,3 m): Grobe Ablagerung
Fein (unter 0,3 m): Feine Ablagerung
Flüssiges Wasser in der Ablagerung
Trocken: Trockene Ablagerung
Nass: Nasse Ablagerung
Ab
lag
eru
ng
sgeb
iet
Fremdmaterial in der Ablagerung
Fehlend: Reine Ablagerung
Vorhanden (Steine, Erde, Äste, Bäume):
Gemischte Ablagerung
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2.2. Anthropogene Einflüsse
Ca. 12 % der Tiroler Landesfläche ist als Dauersiedlungsraum nutzbar. Durch die ständige
Expansion des Lebensraums steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Mensch mit
Naturgefahren in Berührung kommt.
Seit 1900 hat besonders der Westen Österreichs einen starken Bevölkerungszuwachs erfahren.
In Tirol ist der Einwohnerstand seit 1900 um 153 % 6 gestiegen. Natürlich bedeutet das auch
eine Ausweitung des Siedlungsraumes, wodurch der Kampf gegen Naturgewalten immer
schwieriger wird.
Durch das Zusammentreffen von natürlichen Erosionsprozessen und den Interessen der
wachsenden Bevölkerung entsteht zunehmendes Konfliktpotenzial.
Im Mittelalter wurden vor allem große, mächtige Mauern, die vor Überschwemmungen und
mitgeführtem Geröll schützen sollen, errichtet. Das heißt, die Präventionsmaßnahmen
beschränkten sich bis zum 18. Jahrhundert nur auf den Unterlauf der Wildbäche.
Abb. 8: Sperre in Trient, die im 16. Jahrhundert errichtet wurde (Foto: WLV Tirol)
6 Vgl.: „Die Tiroler Bevölkerung, Ergebnisse der Volkszählung 2001“, S. 2
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1788 erschien das Gubernialdekret vom damaligen Gouverneur Wenzel Graf von Sauer, das
besagte, die Bevölkerung gefährdeter Gebiete solle zur Selbsthilfe greifen und sich zu
Arbeitsgemeinschaften zusammenzuschließen, um Schutzbauten zu errichten. Aber sie sollten
vor allem auf die Bewirtschaftung von Wäldern in Wildbacheinzugsgebieten achten. So lautet
zum Beispiel eine Aufforderung: „Bei Anlegung der Holzschläge, so wie bei Abhauung
einzelner Bäume, sie mögen durch privat- oder landesfürstliche Forstämter geschehen, ist
jederzeit darauf zu sehen, dass keine zu beträchtlichen Gegenden, besonders nach der
Richtung, wo sie den kalten nördlichen Winden ausgesetzt würden, von Bäumen entblößt
werden; hauptsächlichst aber ist darauf zu denken, dass an den untern Theilen der Berge, und
an jene, so jäh abhängig dem Angriffe vorbeifliessender Gewässer, sie mögen nun aus
wirklichen oder nur von dem anhaltenden Regen entstehenden Bächen bestehen, ausgesetzt
sind, immer so viele Bäume gelassen werden, als es erforderlich ist, um für sich das Erdreich
fest zu erhalten, und den künftigen Nachwachs zu sichern.“7
Wie man aus dem Auszug erkennt, wurden nun auch Maßnahmen getroffen, die das gesamte
Umfeld eines Wildbaches mit einbeziehen. Dabei spielte ein Faktor eine wichtige Rolle.
Besonders in Tirol wurden zu viele Rodungen betrieben. Zum Beispiel nahm die Waldfläche
im Paznauntal von 7.124 ha innerhalb von 150 Jahren (1774/1800 – 1953/1960) auf 3.887 ha
ab.8 Man benötigte das Holz in Hall zur Salzgewinnung, um die Solen zu erhitzen. Natürlich
war man sich nicht im Klaren darüber, welche Folgen die großflächige Abholzung der Wälder
mit sich brachte. Durch die ständigen Rodungen hatte der Boden keinen Halt mehr und war
deshalb besonders anfällig für Erosion.
Auch Georg Freiherr von Aretin verfasste 1808 das Buch „Ueber Bergfälle und die Mittel,
denselben vorzubeugen, oder wenigstens ihre Schädlichkeit zu vermindern“. Er
erkannte ebenso wie Gouverneur Wenzel, dass die schlecht betriebene Waldbewirtschaftung
Mitschuld an den zahlreichen Naturkatastrophen hatte.
Aber alle Erkenntnisse zu dieser Zeit waren vergebens. Erst 1826 gelang es, Interesse an der
Bekämpfung von Wildbächen zu wecken. So wurden zum Beispiel im Fersinatal in Südtirol
zahlreiche Hänge begrünt und aufgeforstet und der Boden stabilisiert.
Durch die Hochwasserkatastrophe 1882 am südlichen Alpenhauptkamm (Kärnten, Tirol,
Krain) wurden vom Tiroler Landtag folgende Anträge beschlossen:
− eine durchgreifende Regulierung aller Wildbäche und Flüsse nach einem einheitlichen
Plan durchzuführen und
7 Vgl.: „Dokumente und Materialien zur Geschichte der Wildbach- und Lawinenverbauung in Österreich“, S.14 8 Vgl.: „Das Bergwald-Protokoll; H. Aulitzky: Siedlungsentwicklung und Naturkatastrophenpotenzial“, S.40
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− gleichzeitig mit den Regulierungsmaßnahmen auch forstliche Maßnahmen zur
Entwässerung und Befestigung der Gebirgsböden anzuwenden.9
Dafür wurde eigens die „Landescommission für die Regulierung der Gewässer in Tirol“
eingerichtet. Diese Einrichtung bezog sich speziell auf Tirol.
2.3. Die Entwicklung der Wildbachverbauung
Die erste Einrichtung, die für den Schutz vor Wildbächen in Tirol zuständig war, wurde, wie
oben schon genannt, 1882 installiert. Ein Jahr später wurde dafür die finanzielle Grundlage
geschaffen. Somit war der erste Schritt zu einer vom Staat und Land ausgehenden
einheitlichen Organisation getan. Auf Grund einer kaiserlichen Entschließung wurde von der
Regierung ein Gesetzesentwurf im Parlament eingebracht. Darin ist unter anderem
festgehalten, dass die Staatsverwaltung, Länder, Bezirke, Gemeinden und andere
Interessenten an der Finanzierung der Projekte beteiligt sind.
1884 wurde dann die Forsttechnische Abteilung für Wildbachverbauungen eingerichtet.
Wegen des baldigen Mangels an geschulten Arbeitskräften und an den notwendigen
Budgetmitteln kam es erst zu einer allmählichen Erweiterung der Abteilung und zur
Vermehrung der Mitarbeiter. Innerhalb von 30 Jahren (1884 – 1914) erhöhte sich die Zahl der
verschiedenen Sektionen von 2 auf 14, die über das gesamte, ehemalige Österreich verteilt
waren.
Im Ersten Weltkrieg erlag die Wildbachverbauung großen Einschränkungen und ihre
Tätigkeit kam mehr oder weniger zum Erliegen. Durch den Verlust österreichischer Gebiete
wurde auch die Wildbachverbauung mit einem Schlag kleiner. So waren es nach dem Krieg
nur noch sieben Sektionen. Besonders in der Nachkriegszeit waren die Zeiten nicht rosig. Erst
1925 war wieder ein Aufblühen der Bautätigkeit zu verzeichnen, das durch die
Weltwirtschaftskrise jedoch wieder eingedämmt wurde. Als Österreich mit Deutschland
zusammengeschlossen wurde, flossen zuerst vermehrt Gelder in die Wildbachverbauung. Die
Situation im Zweiten Weltkrieg war aber nicht minder besser als jene im Ersten Weltkrieg.
Durch zahlreiche Verhandlungen konnte nach dem Zweiten Weltkrieg wieder ein
Mitarbeiterstab, darunter auch Akademiker, die in der Nachkriegszeit Mangelware waren,
aufgebaut werden. Manuelle Arbeit wurde zunehmend durch Maschinen ersetzt, weshalb es
9 Vgl.: „100 Jahre Wildbachverbauung in Österreich“, S. 18
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auch nötig war, Bauhöfe einzurichten, um Baustellen mit dem erforderlichen Material zu
versorgen und die Maschinen zu warten.
2.4. Die Entwicklung der Lawinenverbauung
Seit Jahrhunderten ist bekannt, dass der Wald einen wesentlichen Schutz vor dem „weißen
Tod“ bietet. Bereits 1397 wurde der Wald oberhalb der schweizerischen Ortschaft Andermatt
in „Bann“ gelegt. Das heißt, in diesem Wald waren Holzschlägerungen strengstens untersagt.
Lawinenverbauungen hat man in der älteren Vergangenheit nur wenig Aufmerksamkeit
geschenkt, da die Alpentäler sehr dünn besiedelt waren. Erst in den 50er Jahren des 19.
Jahrhunderts entstanden die ersten Verbauungen gegen Lawinen. Durch den Ausbau des
Verkehrssystems und die wachsende Entwicklung des Wintersportes wurde die
Lawinengefahr immer präsenter.
Anfangs blieb es aber nur bei wenigen örtlich begrenzten Schutzmaßnahmen. Auch als 1879
41 Tote bei einem Lawinenunglück in Kärnten und mehrere Jahre darauf 53 Tote in Tirol und
Vorarlberg zu beklagen waren.
Erst mit dem Bau der Arlbergbahn (1880 – 1884) wurden an den lawinengefährdeten Hängen
Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Die folgenden Jahre blieb die Lawinenverbauung eine
Domäne der Eisenbahn und der Straßenbauverwaltung. In Tirol wurde die erste
Lawinengalerie 1854 an der Reschenstraße errichtet. Während des Ersten Weltkrieges kam
auch diese Verbauungstätigkeit zum Erliegen.
Nach dem Zusammenschluss Österreichs mit Deutschland im Jahr 1939 wurde das
„Forsttechnische Amt“ zum „Amt für Wildbach- und Lawinenverbauung“ umbenannt und
somit die Lawinenverbauung mit der Wildbachverbauung zusammengelegt. Bis dahin war die
Lawinenverbauung im Schatten der Verbauungsmaßnahmen von Wildbächen gestanden. Eine
Wende trat in den Katastrophenwintern 1950/51 mit 135 und 1953/54 mit 143 Lawinentoten
ein.10Aufgrund der historischen Entwicklung werden Lawinenschutzmaßnahmen nicht nur
von den Sektionen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft ausgeführt, sondern auch von der Österreichischen Bundesbahn und den
Straßenbauämtern.
2.5. Struktur und Organisation der Wildbach- und Lawinenverbauung
10 Vgl.: „100 Jahre Wildbachverbauung in Österreich“, S. 31
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Die Wildbach- und Lawinenverbauung ist eine Einrichtung (Abteilung 5) des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
In den neun Bundesländern sind derzeit sieben Sektionsleitungen und 27 Gebietsbauleitungen
eingerichtet, wobei die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland in einer Sektion
zusammengefasst sind. Weiters gibt es drei Stabstellen, die ebenfalls wichtige
Planungsaufgaben erfüllen. Geregelt sind der Sitz und die Anzahl der Dienstellen im
Forstgesetz von 1975. 280 MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung sowie 960
KollektivertragsarbeiterInnen11 sind bei der Wildbach- und Lawinenverbauung tätig (Stand
2003).
Abb. 9: Organigramm der Wildbach- und Lawinenverbauung (Foto: www.forstnet.at/article/archiv/12705)
2.6. Aufgaben der Wildbach- und Lawinenverbauung
11 Vgl.: „Wildbach und Lawinenverbauung in Österreich“, S. 9
Kapitel 2: Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung
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Den Schutz vor Wildbächen und Lawinen zu gewährleisten ist Aufgabe des Bundes und ist in
der österreichischen Verfassung verankert. Diese Aufgaben werden auf der Grundlage des
Forstgesetztes von 1975 durch den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und
Lawinenverbauung ausgeübt.
Im Forstgesetz festgehalten sind sowohl die Aufgaben, aber auch, wie schon vorhin genannt,
der Sitz und die Anzahl der Dienststellen.
Zu den Aufgaben der Wildbach- und Lawinenverbauung gehören die Erstellung von
Gefahrenzonenplänen, die Planung und Durchführung von technischen und forstlich-
biologischen Schutzmaßnahmen, die Beratung und Sachverständigentätigkeit, die Betreuung
der Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen, die Verwaltung der zugewiesenen
Förderungsmittel und die Vertretung des öffentlichen Interesses des Schutzes vor alpinen
Naturgefahren. Zu den Kernleistungsfeldern gehören deshalb:
− Beratung: Dabei wird besonders Wert darauf gelegt, das Wissen und das Bewusstsein
bezüglich Naturgefahren zu stärken. So wird die Eigenprävention gefördert.
− Sachverständigentätigkeit: Darunter versteht man das Erstellen von Gutachten und
Stellungsnahmen im Rahmen von Behördenverfahren. Dabei ist das öffentliche
Interesse am Schutz vor alpinen Naturgefahren zu vertreten.
− Gefahrenzonenplanung: Darunter versteht man die Ausscheidung von durch
Naturgefahren gefährdeten Gebieten. Wichtig dabei ist, laufend am Stand der Technik
zu bleiben. Bis 2010 versucht man Gefahrenzonenpläne flächendeckend
abzuschließen.
− Maßnahmenplanung: Auf Basis der gutachtlichen Bewertung der Gefahren werden
Schutzsysteme erarbeitet.
− Maßnahmensetzung: Dabei werden die geplanten Schutzsysteme umgesetzt und für
deren Erhaltung gesorgt
− Förderungsabwicklung: Dies sind Maßnahmen, die im gesetzlichen Auftrag des
Forstgesetztes 1975 und des Wasserbautenförderungsgesetztes ausgeführt werden.
Im Jahr 2003 wurden in Österreich 13.186 Gutachten und 202 Gefahrenzonenpläne erstellt.
498 Projekte wurden ausgeführt, 704 Projekte wurden abgeschlossenen und 549
Betreuungsmaßnahmen in Wildbacheinzugsgebieten durchgeführt.12
2.7. Finanzierung
12 Vgl.: „Wildbach- und Lawinenverbauung in Österreich“, S. 9
Kapitel 2: Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung
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Die Finanzierung von Maßnahmen erfolgt nach dem Katastrophenfondgesetz und dem
Wasserbautenförderungsgesetz. Jährlich werden etwa 69 Millionen € aus dem
Katastrophenfond des Bundes für den Schutz vor Wildbächen und Lawinen bereitgestellt.
Gemeinsam mit den Bundesländern, den Gemeinden und anderen Interessenten stehen fast
120 Millionen € zur Verfügung. Im Durchschnitt werden die Projekte der Wildbach- und
Lawinenverbauung etwa zu 50 - 60 % vom Bund, 15 – 20% vom Land und 15 – 30 % von
den Interessenten finanziert.
Von den verfügbaren Mitteln werden in Österreich ca. 54 % für Wildbachschutz, 14% für
Lawinenschutz, 11 % für flächenwirtschaftliche Maßnahmen, darunter fallen Sanierung und
Erhaltung von Schutzwäldern und die Einzugsgebietbewirtschaftung, 4 % für Planung und der
Rest zum Schutz vor Steinschlag und Rutschungen verwendet.13
2.8. Der Gefahrenzonenplan
Gefahrenzonenplanung ist erst seit den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts bekannt. Im
Forstgesetz von 1975 ist rechtlich geregelt, dass gefährdete Zonen, Vorbehalts- und
Hinweisbereiche in Gefahrenzonenplänen darzustellen sind. Die Erstellung eines
Gefahrenzonenplanes beruht auf der Grundlage von Methoden nach dem Stand der Technik.
Dazu zählen die Ergebnisse digitaler Prozessmodellierung (Computersimulierung), die
persönliche Erfahrung, die Dokumentation historischer Katastrophenereignisse und die
Vorstellung möglicher Szenarien, die mit einer 150-jährlichen Eintrittswahrscheinlichkeit
angenommen werden. Der Plan wird in einem Maßstab von 1:2.000 dargestellt und erfolgt
meist flächenhaft für das Gebiet einer Gemeinde.
Der vorläufige Entwurf des Gefahrenzonenplanes, vom Forsttechnischen Dienst für
Wildbach- und Lawinenverbauung erstellt, wird dem/der BürgermeisterIn übermittelt und vier
Wochen lang zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Jeder hat ein Recht auf Einsichtnahme und
auch zur schriftlichen Stellungnahme. Dadurch soll eine hohe öffentliche Akzeptanz dieser
wichtigen Grundlage für Raumplanung, Bau- und Sicherheitswesen gesichert werden. Nach
Ablauf der vier Wochen wird der Plan durch eine Kommission, bestehend aus einem Vertreter
des Ministeriums, des Bundeslandes, der zuständigen Sektion des Forsttechnischen Dienstes
und der Gemeinde, geprüft und gegebenenfalls geändert, wobei schriftliche Stellungnahmen
zu beachten sind.
13 Vgl.: „Wildbach- und Lawinenverbauung in Österreich“, S. 8
Kapitel 2: Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung
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Die Genehmigung des endgültigen Planes erfolgt durch den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Ein Gefahrenzonenplan stellt die Summe aller möglichen Gefährdungen durch Wildbäche
oder Lawinen dar und hat keine direkte rechtliche Bindewirkung. Indirekte rechtliche
Bindewirkung erlangt der Gefahrenzonenplan durch die Raumordnungsgesetze bzw.
Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer, in denen die Beachtung der Gefahrenzonenpläne
für Widmungs- und Bauzwecke meistens vorgeschrieben ist.
Der Gefahrenzonenplan dient weiter als Basis für die Projektierungsarbeiten der Wildbach-
und Lawinenverbauung, aber auch zur Reihung der Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit.
Ändern sich jedoch die Verhältnisse in einem Einzugsgebiet, so wird der Gefahrenzonenplan
einer Revision unterzogen. Natürlich treten häufig Konflikte mit Interessenten auf, doch in
den vergangenen Jahren hat sich bewiesen, dass der Gefahrenzonenplan zu höherem Schutz
vor Naturgefahren beiträgt.
2.8.1 Die Gefahrenzonen:14
− In der Roten Gefahrenzone ist die Gefährdung durch Wildbäche und Lawinen so
groß, dass eine ständige Besiedelung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand möglich ist.
− In der Gelben Gefahrenzone ist die ständige Benützung für Siedlungs- und
Verkehrszwecke beeinträchtigt. Eine Bebauung ist hier nur eingeschränkt und unter
Einhaltung von Auflagen möglich.
− Blaue Vorbehaltsbereiche sind für technische oder biologische Schutzmaßnahmen
freizuhalten oder sind Wälder, welche einer besonderen Art der Bewirtschaftung
bedürfen.
− Mit Braunen Hinweisbereichen wird auf andere als durch Wildbäche und Lawinen