Top Banner
Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungen Pressegespräch 13. März 2015 Gerhard Müller Vorsitzender des GDV-Vertriebsausschusses
15

Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

Jul 23, 2015

Download

Economy & Finance

Welcome message from author
This document is posted to help you gain knowledge. Please leave a comment to let me know what you think about it! Share it to your friends and learn new things together.
Transcript
Page 1: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungen Pressegespräch 13. März 2015

Gerhard Müller

Vorsitzender des GDV-Vertriebsausschusses

Page 2: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

2

Was kann der Verhaltenskodex leisten?

Wie funktioniert der Verhaltenskodex?

Inhalte des Verhaltenskodex

Beitritte

Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse

Weiterentwicklung des Verhaltenskodex

Fahrplan 2015

Verhaltenskodex für den Vertrieb

4

3

56

2

7

Brancheninitiative: Verhaltenskodex für den Vertrieb

8

1

Page 3: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

3

Brancheninitiative: Verhaltenskodex für den Vertrieb

Kundenvertrauen soll auf eine neue Basis gestellt werden

Unternehmen stoßen Verhaltensänderungen an

Gesetzliche Initiativen bestärken die Branche beim Umbau der Vertriebe

Steigende Erwartungen

der Öffentlichkeit

Steigende Erwartungen des Gesetzgebers:

LVRGIMD2

Ombudsmann für Versicherungen

Verhaltenskodex

Initiative gut beraten

Code of Conduct für Datenschutz

Qualitativ hochwertige

Beratungund Produkte

Initiativen der Branche

Checkliste Beratungsdokumentation

Überarbeitung der Muster für allg. Vertragsbedingungen

Page 4: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

4

Inhalte des Verhaltenskodex

Klare Produkte, faire Tarife

Kundenbedürfnis im Mittelpunkt

Beratungs-dokumentation

Compliance

Beratung nach Abschluss

Umdeckung

4

3

1

5

6

2

Klare, verständliche Versicherungsprodukte – Angaben über mögliche zukünf-tige Gesamtleistungen basieren auf standardisierten und fairen Verfahren.

Kundeninteresse steht im Mittelpunkt bei Beratung und Vermittlung;Wünsche des Kunden haben Vorrang vor Provisionsinteresse.

Erweiterte Anforderungen an Monitoring und Reporting bzw. Compliance-Vorschriften (Vertraulichkeit von Daten, Wettbewerb, Korruption, Bestechung).

Persönliche Aushändigung der Beratungsdokumentation bei Vertragsabschluss (Verzicht auf Dokumentation als Ausnahme).

Beratung nach Vertragsabschluss ist Grundlage für nachhaltige Kundenbeziehung (gerade auch bei der Lebensversicherung).

Kundeninteresse ist alleinige Motivation für Umdeckung.

Page 5: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

5

Inhalte des Verhaltenskodex

Legitimation

Vermittler-qualifikation

Hinweis Ombudsmann

Zusatzvergütung Makler

Verbindlichkeit des Kodex

10

9

7

11

8

Eindeutige und klare Legitimation von Vertretern, Maklern und Beratern gegenüber dem Kunden.

Neue Anforderung an Weiterbildung: Versicherer stellen hochwertigeAusbildung der Vermittler sicher und arbeiten nur mit qualifiziertenVermittlern zusammen.

Zusatzvergütungen dürfen die Unabhängigkeit des Maklers und das Kundeninteresse nicht beeinträchtigen.

Der Kunde ist auf das bestehende Ombudsmannsystem in geeigneterForm hinzuweisen.

Neue Anforderung aufgrund Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und Verpflichtung der Vermittler.

Page 6: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

1

Prüfung vertriebsrelevanter Unternehmens-regelungen durch Wirtschaftsprüfer Angemessenheitsprüfung Wirksamkeitsprüfung Zeitvorgabe für die Vorlage der

Prüfungsergebnisse Erstmalige Vorlage vier Monate nach Ablauf eines

vollen Geschäftsjahres nach Beitritt zum Kodex Erneute Prüfung nach zwei Jahren Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse auf www.gdv.de

Weiterentwicklung des Verhaltenskodex

Transparenz

Prüfung

Beitritt

2

Neue inhaltliche Schwerpunkte:Compliance und Weiterbildung Unternehmen müssen sich und ihren Mitarbeitern

Compliance-Regeln geben Laufende fachliche Fortbildung muss nachgewiesen werden

3Umdeckung Nachteile sind offenzulegen und zu dokumentieren

6

Page 7: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

Wie funktioniert der Verhaltenskodex?

7

Vorstand erzeugt Commitment im gesamten Unternehmen und tritt Kodex bei

Versicherer setzt Kodex in interne Regeln um

Versicherer vereinbart Regeln mit Vermittlern

Page 8: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

8

Compliance Management-SystemInterne Regeln werden durch ein Compliance Management-System abgebildet, das folgende Elemente abdecken muss:

ComplianceKultur

ComplianceZiele

Compliance Risiken

Compliance Programm

Compliance Organisation

Compliance Kommuni-

kation

Compliance Überwachung & Verbesserung

Page 9: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

Wie funktioniert der Verhaltenskodex?

9

Vorstand erzeugt Commitment im gesamten Unternehmen und tritt Kodex bei

Versicherer setzt Kodex in interne Regeln um

Versicherer vereinbart Regeln mit Vermittlern

Wirtschaftsprüfer prüft CMS-Beschreibung und erstellt Prüfungsergebnis

GDV veröffentlicht positives Prüfungsergebnis auf GDV.de

Prüfung durch Wirtschaftsprüfer findet alle zwei Jahre statt

Page 10: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

Diesen Schritt ist bisher

keine andere Branchegegangen.

10

Page 11: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

11

Was kann der Verhaltenskodex leisten?

Höhere Beratungsqualitätfür die Verbraucher

Kodex fordert Unternehmen auf, sich durch unabhängige Dritte prüfen zu lassen

Kodex richtet sich ausschließlichan Unternehmen

Kodex bildet mit seinen Leitlinien eine Richtschnur für Unternehmen

Kodex muss von Unternehmen „gelebt“ werden, indem sie nachweislich

Compliance Management-Regeln fürden Vertrieb etablieren

Page 12: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

12

Beitritte zum Verhaltenskodex

Stand: März 2015

227 Versicherungsunternehmen

87,8 % Marktanteil(nach Beitragseinnahmen)

Page 13: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

13

Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse auf gdv.de- Beispiel -

Page 14: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

14

Fahrplan 2015

Transparenz – Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse durch den GDV

* Frist sofern Geschäftsjahr = Kalenderjahr

Erste Veröffentlichung –Eingänge bis 31.03.2015

Veröffentlichung auf GDV.de – Eingänge

bis 30.04.2015

02.04.

04.05.30.04.

Rückmeldefrist aller in 2013 beigetretener Versicherer*

Page 15: Presseworkshop zum Verhaltenskodex für den Vetrieb: Präsentation von Gerhard Müller

Wilhelmstraße 43 / 43 G, D-10117 Berlin

Postfach 08 02 64, D-10002 Berlin

Tel.: +49 30 2020-5000

Fax:+49 30 2020-6000

www.gdv.de @gdv_de

51, rue Montoyer

B-1000 Brüssel

Tel.: +32 2 28247-30

Fax:+32 2 28247-39