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PREISLISTE / VERZEICHNIS
2019Gültig ab 01. Januar 2019
peterbeton Rudolf Peter GmbH & Co. KG Kies- und
BetonwerkeRichard-Haniel-Straße 3 76532 Baden-Badene-mail:
[email protected] www.peterbeton.de
VERTRIEB: Telefon 07221 /684221Telefax 07221 /684210
BETONDISPOSITION:Werke 1 – 6 Telefon 07221 /684212
Telefax 07221 /684216Werke 7 – 8 Telefon 0721 /593007
Telefax 0721 /558136
WERKE:1 Sandweier Telefon 07221 / 6842122 Achern Telefon 07841 /
37643 Bühl-Vimbuch Telefon 07223 / 231086 Bietigheim Telefon 07245
/ 28217 Rheinhafen Telefon 0721 /5930078 Neureut Telefon 0721
/785798
Bestellungen bitte 2 Arbeitstage vor Bedarf!
DIN EN 206-1/DIN 1045-2
-
Preisliste/Verzeichnis 2019DIN EN 206-1/DIN 1045-2
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und
BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212
Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007
Expositions-klasse(n)*
Festigkeitsentwicklunglangsam(l)istnichtbeiallenBetonenmöglich.
PreiseaufAnfrage1) .
Festigkeitsentwicklungsehrlangsam(sl)istnichtbeiallenBetonenmöglich.
PreiseaufAnfrage1) .
NRK
NRK 16
XC4, XF1, XA1
Konsi-stenz-klasse
Feuchtig-keits-klasse
bes.Eigen-schaften
Beton-festig-keits-klasse
Über-wach-ungs-klasse
Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 €/m3
Art Größt-kornDmax
Abw. v.Regel-anf.
Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3
(gelber Lieferbereich)
Betone für den Wohnungs- und Industriebau
X0
XC2 WF
Allgemeiner Betonbau Alle Betone in der Konsistenzklasse � F3
(außer C8/10) sind pumpfähig.C8/10
C8/10
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
32
16
32
16
32
16
8
32
16
32
16
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
32
16
8
–
–
–
–
–
–
–
WF
C8/10
C8/10
F3
F3
C12/15
C12/15
C12/15
C1
C1
C1
C12/15
C12/15
F3
F3
–
–
C25/30
C25/30
C25/30
F3
F3
F3
2
2
2
NRK
NRK
NRK
32
16
8
LP
LP
LP
XC4, XD1, XF2,XF3, XA1, XM12)+12)
(Dmax8 kein XM)
C30/37
C30/37
LP
LP
WA
WAXC4, XD3, XF4,
XA24+6), XM23+12)
C16/20
C16/20
F3
F3
F3
F3
F3
–
–
XC3 WF
C20/25
C20/25
C20/25
–
–
–
C25/30
C25/30
C25/30
–
–
–
WF
XC4, XD1, XF1,XA1, XM12)
C30/37
C30/37
C30/37
–
–
–WA
XC4, XD3, XF2,XF3, XA24+6)
C40/50
C40/50
F3
F3
2
2
32
16
–
–
XC4, XD2, XF2,XF3, XA26), XM12)
(Dmax8 kein XM)
C35/45
C35/45
C35/45
–
–
–
WA
XC4, XD3, XF2,XF3, XA24+6), XM23)
C35/45
C35/45
C35/45
–
–
–
WA
WA
WA
XC4, XF1, XA1
C25/30
C25/30
C25/30
F3
F3
F3
Bkl 1
(WUe)
XC4, XD1, XF1,XA1, XM12)
C30/37
C30/37
C30/37
Bkl 1
(WUe)
WF
WA
C1
C1
1
1
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
142001
142401
142801
153001
153401
153801
165001
165401
165801
177001
177401
177801
178021
178421
178821
188001
188401
110202
110602
110002
110402
120202
120602
120822
120002
120402
131002
131402
142002
142402
142802
109,60
111,55
114,15
116,65
112,25
114,20
118,15
116,45
118,40
120,65
122,35
121,85
123,80
131,00
110203
110603
110003
110403
120203
120603
120823
120003
120403
131003
131403
142003
142403
142803
110,60
112,55
115,15
117,65
113,25
115,20
119,15
117,45
119,40
121,65
123,35
122,85
124,80
132,00
124,25
126,20
133,40
127,40
129,35
136,10
133,95
135,95
141,65
139,65
141,65
148,35
140,70
142,65
147,30
147,70
149,70
136,85
141,75
153002
153402
153802
165002
165402
165802
177002
177402
177802
178022
178422
178822
–
–
125,00
126,95
133,70
131,20
133,20
138,90
136,90
138,90
145,60
137,95
139,90
144,55
–
–
–
–
–
–
153011
153411
153811
165011
165411
165811
131,85
133,80
139,90
135,95
137,95
143,65
153012
153412
153812
165012
165412
165812
129,45
131,40
137,50
133,20
135,20
140,90
154001
154401
154801
169021
169421
146,70
148,65
142,85
144,80
152,80
154002
154402
154802
169022
169422
143,95
145,90
140,45
142,40
150,40
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
32
16
8
F4F4F4
32
16
8
F4F4F4
NRK
NRK
NRK
32
16
8
MS25/F2MS25/F2MS25/F2
F4F4F4
MS25/F2MS25/F2
2
2
108411
108811
154,15
160,45
MS25/F2MS25/F2
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
C45/55
C45/55
F3
F3
2
2
32
16
–
–WA
198001
198401
149,90
151,95
–
–
–
–
MS25/F2MS25/F2
NRK
NRK
C50/60
C50/60
F3
F3
16
8
–
–
NRK
NRK
32
16
8
NRK
NRK
NRK
32
16
8
F4F4F4
32
16
8
MS25/F2MS25/F2MS25/F2
MS25/F2MS25/F2MS25/F2
F3
F3
2
2
NRK
NRK
32
16
MS18MS18
F3
F3
F3
F3
F3
F3
2
2
2
F3
F3
F3
2
2
2
25)
25)
25)
F3
F3
F3
2
2
2
2
2
2
F3
F3
F3
NRK
NRK
NRK
2
2
2
1) Betone mit Festigkeitsentwicklung „langsam“ und „sehr
langsam“ auf Anfrage3) als XM3 zusätzlich bauseits Einstreuen von
Hartstoff nach DIN 1100 erforderlich5) ohne XA Überwachungsklasse
112) dadurch ist die Frostbeständigkeit nicht mehr
gewährleistet*Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit
ein, Ausnahme Expositionsklasse XF.
–––
Betone für „Wasserundurchlässige Bauwerke“ gemäß
DAfStb-Richtlinie
LP-Betone (maschinelles Glätten kann die Porenstruktur
schädigen)
schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere
Ausschalfristenvorzugsweise bei
sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung
mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen
vorzugsweise beikühler Witterung,
normale Wärmeentwicklung
langsame (l)Festigkeitsentwicklunglängere Ausschalfristen
vorzugsweise bei mittlerenund hohen Temperaturen,
geringere Wärmeentwicklung
(sl)
XC4, XF1, XD1,XA1, XM1
C30/37 165521 139,001655222F4–WA F4
XC4, XF1, XA1 C25/30 153521 134,4515352225)F4–WF F416
Betone geeignet für Sichtbetonflächen (Baustellenversuch mit
Erprobungsfläche erforderlich!)
– 2 –
2) als XM2 Oberflächenbehandlung bauseits erforderlich (z.B.
Vakuumieren und Flügelglätten ...)4) als XA3 nur mit zusätzlichen
Schutzmaßnahmen (z.B. geeignete Beschichtung, dauerhafte
Verkleidung)6) beständig gegen Sulfatangriff bis 600 mg/l im
Grundwasser. Betone mit hohem Sulfat-
widerstand (SO42– > 600 mg/l) nur auf Anfrage.
-
Preisliste/Verzeichnis 2019DIN EN 206-1/DIN 1045-2
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und
BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212
Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007
Festigkeitsentwicklunglangsam(l)istnichtbeiallenBetonenmöglich.
PreiseaufAnfrage1) .
mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen
vorzugsweise beikühler Witterung,
normale Wärmeentwicklung
Expositions-klasse(n)*
Konsi-stenz-klasse
Feuchtig-keits-klasse
bes.Eigen-schaften
Beton-festig-keits-klasse
Über-wach-ungs-klasse
Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 €/m3 €/m3
Art Größt-kornDmax
Abw. v.Regel-anf.
Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3
(gelber Lieferbereich)
schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere
Ausschalfristenvorzugsweise bei
sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung
(sl)(l)
Betone für den Ingenieurbau
C25/30
C25/30
C25/30
–
–
F3
F3
F3
NRK
NRK
NRK
32
16
8
2
2
2
753001
753401
753801
129,40
131,35
137,55
753002
753402
753802
127,00
128,95
135,15
C30/37
C30/37
–
–
F3
F3
32
16
2
2
765001
765401
135,95
137,95
765002
765402
133,20
135,20
C30/37*
C30/37*
C30/37*
–
–
–
F3
F3
F3
32
16
8
2
2
2
767001
767401
767801
767002
767402
767802
134,90
136,85
141,50
C40/50
C40/50
–
–
F3
F3
32
16
2
2
788001
788401
–
–
–
–
C25/30*
C25/30*
C25/30*
LP
LP
LP
42010)
42010)
42010)
32
16
8
2
2
2
759001
759401
759801
142,10
144,05
149,90
759002
759402
759802
139,70
141,65
147,50
C30/37
C30/37
LP
LP
42010)
42010)32
16
2
2
769021
769421
148,70
150,65
769022
769422
145,95
147,90
C30/37
C30/37
FD
FD
F3
F3
32
16
2
2
765031
765431
138,85
140,85
765032
765432
136,10
138,10
C45/55
C45/55
–
–
F3
F3
32
16
2
2
798001
798401
–
–
–
–
C35/45
C35/45
FD
FD
F3
F3
32
16
2
2
778021
778421
142,70
144,65
778022
778422
139,95
141,90
C30/37
C30/37
FD+LP
FD+LP
F3
F3
32
16
2
2
766031
766431
148,65
150,65
766032
766432
145,90
147,90
C30/37
C30/37
FD+LP
FD+LP
F3
F3
NRK
NRK
NRK
NRK
32
16
2
2
769041
769441
149,90
151,85
769042
769442
147,15
149,10
C25/30
C25/30
F5
F5
32
16
2
2
–
–
753062
753462
F5
65010)32
32
2
2
–
–
–
–
153132
153232
134,45
137,95
C25/30
C25/30
–
–
C30/37–
WF
F5 32 2 – 167032– 138,20
C30/37
C30/37
F5
F5
32
16
2
2
–
–
765062
765462
C30/37*
C30/37*
F5
F5
32
16
2
2
–
–
767062
767462
130,80
132,75
132,70
135,15
138,70
141,15
–
–
–
–
–
–
C50/60
C50/60
–
–
F3
F3
32
16
2
2
708011
708411
152,20
154,20
–
–
–
–
C35/45
C35/45
C35/45
–
–
F3
F3
F3
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
32
16
8
F2F2F2
F2F2
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
F2F2
F2F2
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
MS25/F211)
2
2
2
777101
777501
777801
137,65
139,60
144,25
149,70
151,70
151,20
153,20
142,10
144,10
149,10
777102
777502
777802
139,35
141,35
146,35
Betone nach ZTV-ING (*normabmindernde Regelungen!)Betone der
Expositionsklassen X0, XC1, XC2 und XC3 siehe Betonverzeichnis
„Wohnungs- und Industriebau“
FD-Beton nach DAfStb-Richtlinie (maschinelles Glätten kann bei
LP-Beton die Porenstruktur schädigen)
Unterwasserbeton
Bohrpfahlbeton nach ZTV-ING (*normabmindernde Regelungen!) / DIN
EN 1536 / DIN SPEC 18140
XC4, XD3,XF4
XC4, XF1, XA1
XC4, XD1, XF1,XA1, XM1
XC4, XD2,XF2, XF3,XA26), XM12)
(C35/45 Dmax8kein XM)
XC4, XD3,XF2, XF3,XA24+6)
XC4, XD3,XF4, XM1
WA
WA
WA
WA
WA
XC4, XD1, XF1,XA1, XM12)
XC4, XD3, XF2, XF3,XA24+6), XM22+3)
XC4, XD2, XF4,XA26), XM12+3+12)
XC4, XD3, XF4,XA24+6), XM12+3+12)
WA
XC4, XF1, XA1
XC4, XD1,XF1, XA1
XC4, XD2,XF2, XF3, XA26)
XC2, XA1
WA
WA
WA
––
––
––
C25/30
C25/30
F5
F5
32
16
2
2
–
–
153062
153462
C30/37
C30/37
F5
F5
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
32
16
F4F4
MS25/F2MS25/F2
MS18MS18
MS18MS18
–
–
–
F4F4
F4F4
2
2
–
–
165062
165462
128,80
130,75
130,70
133,15
–
–
–
–
Bohrpfahlbeton nach DIN EN 1536 / DIN SPEC 18140
XC4, XF1, XA1
XC4, XD1,XF1, XA1
WA
WA
––
––
1) Betone mit Festigkeitsentwicklung „langsam“ und „sehr
langsam“ auf Anfrage3) als XM3 zusätzlich bauseits Einstreuen von
Hartstoff nach DIN 1100 erforderlich6) beständig gegen
Sulfatangriff bis 600 mg/l im Grundwasser. Betone mit hohem
Sulfatwiderstand
(SO42– > 600 mg/l) nur auf Anfrage.
10) Zielwert ± 30 mm12) dadurch ist die Frostbeständigkeit nicht
mehr gewährleistet
Festigkeitsentwicklungsehrlangsam(sl)istnichtbeiallenBetonenmöglich.
PreiseaufAnfrage1) .
– 3 –
2) als XM2 Oberflächenbehandlung bauseits erforderlich (z.B.
Vakuumieren und Flügelglätten)4) als XA3 nur mit zusätzlichen
Schutzmaßnahmen (z.B. geeignete Beschichtung, dauerhafte
Verkleidung)9) nicht für Betonschutzwände11) mit NaCI-Nachweis
gem. ZTV-ING*Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit
ein, Ausnahme Expositionsklasse XF.
-
Preisliste/Verzeichnis 2019DIN EN 206-1/DIN 1045-2
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und
BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212
Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007
Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3
(gelber Lieferbereich)
Sympaton
Betone für Industrieböden und Lagerflächen
Sympaton LVB: – Der leichtverdichtbare, fließfähige
Transportbeton für erhöhte Anforderungen,z.B. Bodenplatten,
Stützen, Wände, wasserundurchlässige Bauwerke (Weiße Wanne).
– Ausbreitmaß � 630 mm
Sympaton SVB: – Der selbstverdichtende Ingenieur-Transportbeton
für höchste Anforderungen.– Setzfließmaß � 700 mm (auf Anfrage)
Expositions-klasse(n)*
Beton-festigkeits-klasse
Feuchtig-keits-klasse
Konsi-stenz-klasse Art Größt-
kornDmax
Abw. v.Regel-anf.
Über-wachungs-klasse
schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere
Ausschalfristenvorzugsweise bei
sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung
mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen
vorzugsweise beikühler Witterung,
normale Wärmeentwicklung
Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3
XC4, XF1, XA1
XC4, XD1, XA1
C25/30C25/30
F6F6
25)
25)653422653822
NRKNRK
C30/37C30/37
F6F6
22
663422663822
NRKNRK
C30/37 F6 2 665422NRK
C35/45 F6 2 675422NRK
C45/55 F6 2 695422NRK
C50/60 F6 2 605422NRK
C35/45XC4, XD2, XF2 + 3, XA26) F6 2 –
––
––
–
–
–
–
677421
––
––
–
–
–
–
152,75
138,05144,80
141,40147,15
149,00
150,50
151,50
152,50
–NRK
WF
WA
F4F4
F4F4
F4
F4
F4
F4
MS25/F2
168
168
16
16
16
16
16
1) Betone mit Festigkeitsentwicklung „langsam“ und „sehr
langsam“ auf Anfrage2) als XM2 Oberflächenbehandlung bauseits
erforderlich (z.B. Vakuumieren und Flügelglätten)3) als XM3
zusätzlich bauseits Einstreuen von Hartstoff nach DIN 1100
erforderlich5) ohne XA Überwachungsklasse 16) beständig gegen
Sulfatangriff bis 600 mg/l im Grundwasser. Betone mit hohem
Sulfatwiderstand (SO42– > 600 mg/l) nur auf Anfrage10) Zielwert
± 30 mm*Höhere Expositionsklassen schließen niedrigere mit ein,
Ausnahme Expositionsklasse XF.
– 4 –
Gesteinskörnung Preise frei Baustelle in €/m3
(gelber Lieferbereich)
Expositions-klasse(n)*
Beton-festigkeits-klasse
Leistungs-klasse
Feuchtig-keits-klasse
Konsi-stenz-klasse Art Größt-
kornDmax
Abw. v.Regel-anf.
Über-wachungs-klasse
schnelle (s)Festigkeitsentwicklungkürzere
Ausschalfristenvorzugsweise bei
sehr kühler Witterung,höhere Wärmeentwicklung
mittlere (m)Festigkeitsentwicklungnormale Ausschalfristen
vorzugsweise beikühler Witterung,
normale Wärmeentwicklung
Sorten-Nr.
153041153441XC4, XF1, XA1 WF
C25/30C25/30
––
F2F2
NRKNRK
3216
F4F4
25)
25)
165041165441165241165641
129,15131,10
131,90133,85131,90133,85
126,75128,70
129,15131,10129,15131,10
XC4, XF1, XD1XA1, XM12)
WA
––––
F2F238010)
38010)
NRKNRKNRKNRK
32163216
F4F4F4F4
2222
153042153442
165042165442165242165642
€/m3 Sorten-Nr. €/m3
Sympaton LVB (Konsistenzklasse F6 – Ausbreitmaß � 630 mm)
Betone für Hallenböden
Stahlfaserbetone mit Leistungsklasse nach DAfStb-Richtlinie
C30/37C30/37C30/37C30/37
565021565421
164,60166,65
161,85163,90
C30/37C30/37 L1,2/0,9
F4F4
NRKNRK
3216
F4F4
22
565041565441
173,05175,10
170,30172,35WA L1,5/1,2
F4F4
NRKNRK
3216
F4F4
22
565022565422
565042565442
C30/37C30/37
565061565461
181,75183,80
179,00181,05
XC4, XF1, XD1XA1, XM12)
L1,8/1,5F4F4
NRKNRK
3216
F4F4
22
565062565462
C30/37C30/37
Weitere Festigkeits- und Leistungsklassen auf Anfrage.
Sympaton SVB nach DAfStb-Richtlinie (Setzfließmaß � 700 mm) auf
Anfrage
Zusätzliche Überwachungskosten SVB 500,00 € / Betoniertag ohne
Baustellenüberwachung
-
Preisliste/Verzeichnis 2019DIN EN 206-1/DIN 1045-2
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und
BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212
Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007
32161632
––
766401–
––
769011–
112,65115,55126,15
900039001390023
111,65114,55125,15
900029001290022
900019001190021
113,40116,30127,55
–––
32168
RKRKRk
C0C0C0
entfälltW0
BK 1,8–
BK 100
––––
Größt-korn
Dmax
Art
Gesteinskörnung
allgemein W0
C16/20X0
C1C1C1
32168
130201130601130801
122,90124,40128,80
130202130602130802
120,50122,00126,40
130203130603130803
121,50123,00127,40
Betongemische für den Verkehrswegebau (Konsistenzklasse C1)
Druckfestigkeitsklasse gemäß DIN FB 100:2010-03
Betontragschicht DIN 18316:2012-09 Druckfestigkeitsklasse C12/15
gemäß DIN FB 100
Hydraulisch gebundene Tragschicht DIN
18316:2012-09Druckfestigkeitsklasse C5/6 gemäß DIN EN
14227-1:2013-08, Tabelle 5
Druckfestigkeitsklasse C12/15 gemäß DIN EN 14227-1:2013-08,
Tabelle 5
Druckfestigkeit bei Eignungsprüfung ≥ 25 N/mm2
allgemein W0
Dränbeton (FGSV-Merkblatt M DBT 2013) für versickerungsfähige
Verkehrsflächen (M VV 2013) undunter Pflaster- und Plattenbelägen
Druckfestigkeit bei Eignungsprüfung ≥ 15 N/mm2
Einkornbeton
Beton nach TL Beton-StB 07 (Ausgabe 2007) für Fahrbahndecken mit
Straßenzement sowie für kommunale Ver-kehrsflächen gemäß M VaB 2013
(Kreisverkehr, Busspuren, Rastanlagen) und unbedenklicher
Gesteinskörnunggem. ARS 04/2013 (Bereich WS) und DAfStb-Richtlinie
(Bereich WA) Druckfestigkeitsklasse C30/37 (Betone sind nicht
pumpfähig)BK 0,3–
BK 1,0
Oberbeton
FrühhochfestUnterbeton
WAXF4, XM1
XF4
Verkehrswegebau
Um die Eigenschaften sicherzustellen ist es erforderlich, den
Beton in der vorgegebenen Konsistenzklasse herzustellen,
einzu-bauen, entsprechend zu verdichten und beim Transport, der
Zwischenlagerung und nach dem Einbau vor Feuchtigkeitsentzug(z.B.
mit Folie) zu schützen. Bei Verarbeitungszeiten > 90 min. können
sich die Druckfestigkeiten deutlich vermindern.Teilweise sind
Prüfungen gemäß den entsprechenden Normen, Richtlinien und
Merkblättern auf der Baustelle erforderlich.
* Die Einstufung in die Feuchtigkeitsklasse WS muß durch einen
Gutachter geprüft und bestätigt werden!Gesteinskörnungsarten: N =
Natursand, RK = Rundkorn, SP = SplittBK = Belastungsklasse gemäß
RStO 12
Bitte beachten:Durch den überwiegenden Einsatz von Fahrmischern
mit Automatikgetriebe ist ein Verziehen von Betonbeim Abladen nicht
mehr möglich!
schneller (s)
Anwendungs- bzw.Einsatzbereich
Konsi-stenz-klasse
Abw. v.Regel-anf.
Druckfestigkeits-klasse und/oderExpositions-klasse
Feuchtig-keits-klasse
langsamer (l)
Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3
Preise frei Baustelle in €/m3 (gelber Lieferbereich)
Erstarrungsbeginn des Betons
normal (m)
C20/25X0
C1C1C1
32168
140201140601140801
123,85125,80130,25
140202140602140802
121,45123,40127,85
140203140603140803
122,45124,40128,85
C25/30X0
C1C1C1
NRKNRKNRK
NRKNRKNRK
NRKNRKNRK
32168
–––
–––
–––
150201150601150801
126,05128,00132,95
150202150602150802
123,65125,60130,55
150203150603150803
124,65126,60131,55
entfällt C1 32 – – 96032 105,05 – –
allgemein W0 entfällt C1 32 – – 96042 107,90 – –
allgemein W0 entfällt C1 32 – – 120212 112,25 – –
Tragschichten mithaufwerksporigem
GemischW0 entfällt
entfällt
C1C1C1C1C1
321682216
–––––
––-––
9610296502968029611296512
118,30120,25124,70128,30129,25
–––––
–––––
Tragschichten mithaufwerksporigem
GemischW0
C1C1C1C1C1
321682216
9621196511968119622196521
122,80124,80129,30132,80133,80
–––––
–––––
–––––
–––––
Sickerschichten
NRK
NRK
NRK
NRKNRKNRK
NRK, SPNRK, SP
NRKNRKNRK
NRK, SPNRK, SP
F4
F4
F4
F4F4F4F4F4
F4F4F4F4F4
F3F3F3C1
NRKNRKNRKNRK
sieheTL-BetonTAB. 4 +AnhangA
––
auf Anfrage–
766002766402–
766202
Preiseauf
Anfrage
––––
––––
OberbetonWaschbetonFrühhochfestUnterbeton
WS*XF4, XM2
XF4
F3C1F3C1
NRK, SPN, SPNRK, SPNRK
2282232
––
auf Anfrage–
769002769802–
766202
Preiseauf
Anfrage
––––
– 5 –
-
Schüttmaterialien ohne Bindemittel im Fahrmischer
Baustoffart langsameAbbindezeit
(l)
schnelleAbbindezeit
(s)
121,15
124,00
125,90
130,65
135,40
91052
91032
91002
91012
91022
Art1)Zementgehalt
Walzbeton
Ausgleichsbeton
120,80
Größt-kornDmax
Konsi-stenz-klasse
normaleAbbindezeit
(m)
Preisliste/Verzeichnis 2019
Sonderbaustoffe
Festig-keits-klasse
Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3 Sorten-Nr. €/m3
Preise frei Baustelle in €/m3
(gelber Lieferbereich)
8
8
8
8
8
SM
SM
SM
SM
SM
SMV 250
SMV 280
SMV 300
SMV 350
SMV 400
91051
91031
91001
91011
91021
123,55
126,40
128,30
133,40
138,40
91053
91033
91003
91013
91023
122,15
125,00
126,90
131,65
136,40
92002
92012
92022
2
2
2
SM
SM
SM
SMG 300
SMG 350
SMG 400
125,90
130,65
135,40
92001
92011
92021
128,30
133,40
138,40
92003
92013
92023
126,90
131,65
136,40
910428SMPflaster / Platten 115,50 – – – –
93002
93012
–
2
SM
SM
Kanalfüllmasse
Tankfüllmasse
157,65
130,15
–
–
–
–
–
–
–
–
930222SMFüllmasse mit Schaumbildner auf Anfrage – – – –
Hinterfüllbeton 96002
96012
32
16
SM
SM
104,10
113,60
96001
96011
105,85
115,35
96003
96013
105,10
114,60
9602232gemäßFGSV-
Merkblatt– – – –
930722SMFüllmasse Isotherm 1,2 180,60 – – – –
93092–SM
C0
C1
C1
C1
C1
C1
C1
C1
C1
F6
F6
F6
C1
F3
C1
–
–
–
NRK
NRK
NRK
F6
F6
250
280
300
350
400
NRK
NRK
NRK
NRK
NRK
300
350
400
N
N
N
180 NRK
–
–
–
–
–
–
N
N
N
–Ringrohrfüllmasse 0,8 183,60 – – – –
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und
BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
Disposition: Werke 1 – 6 Telefon 07221/ 684212
Disposition: Werke 7 – 8 Telefon 0721/ 593007
Gesteinskörnung
Verlegemörtel
Glattstrich, Schutzmörtel
Füllmassen
1)N = Natursand, RK = Rundkorn, NRK = Natursand/Rundkorn
Flüssigboden gem. FGSV-H ZFSV
Konstruktive Leichtbetone auf Anfrage
Dämmbetone und Infraleichtbetone (ILC)
Betone mit rezyklierter Gesteinskörnung (RC-Betone)
– 6 –
Betonmischungen für besondere Einsatzbereiche
Für den Gebrauch unserer Produkte beachten Sie bitteunser
Sicherheitsdatenblatt im Internet unter
www.peterbeton.de
-
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und
BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
Frachtzulagen (Nicht aufgeführte Orte und Ortsteile bitte
anfragen)
Ortschaften gelber Bereich(Grundzone)keine Zulage
Ortschaften roter Bereich22,00 €/m3 Frachtzulage
BermersbachBühlerhöheBrandmattErbersbronnHerrenwiesHinterseebachHundsbachHundseckKirschbaumwasenMummelseePlättigRaumünzachRote
LacheSand
(Schwarzw.)SchönmünzachSchwarzenbachUnterstmattWiedenfelsen
Baden-Baden Innenstadt,Bereich Fußgängerzone6,00 €/m3
Gebührenzulage
Bäderstraße Lange StraßeBaldreitstraße LeopoldsplatzBüttenstraße
MauergasseEinhorngäßchen MühlengasseGernsbacher Straße
RittergasseHirschstraße RotenbachgasseJesuitenplatz
SalmengasseKönigshofgasse SternstraßeKüferstraße
Willy-Brandt-Straße
Ortschaften grüner Bereich8,00 €/m3 Frachtzulage
Appenweier Haslach OberkirchAuerbach Hilpertsau ObertsrotBad
Herrenalb Hilzen PfaffenrotBernbach Hochstetten ReichenbachBerg
Ittersbach ReichentalBilfingen Jockgrim RheinzabernBodersweier
Kämpfelbach RingelbachBurbach Karlsdorf RinklingenBusenbach
Keltern-Weiler RotensolBüchelberg Kleinsteinbach
ScheibenhardtBüchenau Königsbach SchielbergDarmsbach Kuhardt
SchmalbachDietenhausen Langenberg SimmersbachDürrenbüchig
Langenbrand SingenEbersteinburg Langensteinbach SpielbergEbersweier
Lautenbach SpöckEllmendingen Legelshurst StadelhofenErdbeerhof
Leimersheim StaufenbergEtzenrot Leutesheim SteinForbach Liedolsheim
TiergartenFrauenalb Loffenau UrloffenGaisbach Marxzell
WeisenbachGaistal Maximiliansau Weisenbach-AuGausbach Moosbronn
WilferdingenGernsbach Mutschelbach WinterbachGondelsheim Neuburg
WörthGraben Neupotz ZimmernHagenbach Neuthard ZusenhofenHardtwald
Nöttingen
– 7 –
-
WICHTIGE HINWEISE
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und
BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
Zusatzmittel: Erhöhung der Konsistenzklasse
Eine Klasse (z.B. F3 �� F4)Zwei Klassen (z.B. F3 �� F5)Weitere
Erhöhungen auf Anfrage
Konsistenzkorrektur bei erhöhter Abladezeit durch Fließmittel
(FM)
Reduzierung der Konsistenzklasse auf C1 / F1(kann zu
Druckfestigkeitsverringerung führen)
Verlängerung der Verarbeitbarkeitszeit (VAZ) pro Stunde
Luftporenbildner (LP) ohne Prüfung auf BaustelleAbnahmeprüfung
auf der Baustelle lt. Preisliste
Mikro-Hohlkugeln (MHK)
Beschleuniger (BS) bis 1,5%bis 2,0%
Hinweis: Für bauseits gestellte Zusatzmittel und/oder Fasern
werden für den zusätzlichen Mischauf-wand im Werk oder auf der
Baustelle berechnet. Mit Beginn der Zugabe fremder Stoffe istdie
Abnahme des Betons erfolgt, auch wenn die Zugabe in unserem
Fahrzeug vorgenom-men wird. In diesem Fall gilt der Beton gemäß DIN
EN 206-1/DIN 1045-2 als „nichtkonform“. Daher wird keine
Gewährleistung für die Betoneigenschaften übernommen.
Gleitklausel: Sollten sich die Zement- bzw. Zusatzstoffpreise
erhöhen, werden wir die Mehrkosten weiterberechnen.
Sonderbetone: Spezialbetone und Sonderbaustoffe
Ausdruck: Für das Ausdrucken von Lieferscheinen unter Angabe des
IST-Summenausdruckesnach Aufforderung des Auftraggebers berechnen
wirFür Einzelchargenausdruck incl. IST-Summenausdruck berechnen
wir(Beton nach Zusammensetzung).
Frachtzulage: Im gelben Bereich sind 20,00 € / m3 Fracht im
Preis frei Baustelle enthalten.Baden-Baden Innenstadt, Bereich
Fußgängerzone (Gebührenzulage)
grüner Bereich
roter Bereich
separate Preislisten
2,005,00
6,00
8,00
22,00
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
Mindestfracht: Bei Einzellieferungen, außer einer Restlieferung,
wird die Mindestfracht für 6 m3
abgerechnet (innerhalb gelbem Frachtbereich). 120,00 € /
Fuhre
Abladezeit: Je m3 sind 5 Minuten Abladezeit auf der Baustelle
vorgesehen,jede weitere angefangene 1/4 Stunde wird mitberechnet.
Die DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 schreiben vor, dass
Fahrzeugespätestens 90 Minuten nach der Herstellung vollständig
entladen sein müssen.
25,00 € / 1/4 Std.
Selbstabholer: Nur Beton der Konsistenz C1/F1 darf per Lkw (mit
Ladefläche) abgeholt werden.Für alle anderen Betone ist ein
Transportbetonfahrmischer erforderlich.Bei Selbstabholung vergüten
wir ab 1 m3 8,00 € / m3
Kies: Für Kieslieferungen mit unseren Mischfahrzeugen berechnen
wir für jede Körnungfrei Baustelle im Nahbereich des WerkesDer
Frachtanteil beträgt 10,00 € / to.Mindestfracht 10 to.
Aufenthaltsdauer auf der Baustelle ist mit 3 Minuten /
to.vorgesehen, jede weitere angefangene 1/4 Stunde wird
mitberechnet.
34,00
25,00
€ / to.
€ / 1/4 Std.
6,0036,00
12,0072,00
12,0072,00
€ / m3
€ / Fuhre
€ / m3
€ / Fuhre
€ / m3
€ / Fuhre
Arbeitszeit: Montag bis Freitag 07.00 – 17.00 Uhr (Ankunft
Baustelle)
Überstunden- Montag bis Freitag 06.00 – 07.00 Uhr undzuschläge:
17.00 – 20.00 Uhr (Ankunft Baustelle)
mindestens jedoch
Montag bis Freitag 20.00 – 22.00 Uhr (Ankunft
Baustelle)mindestens jedoch
Samstag 06.00 – 11.00 Uhr (Ankunft Baustelle)mindestens jedoch
(Lieferung unter Vorbehalt)
Lieferungen außerhalb o. g. Zeiten sowie am 24. und 31.12. nur
auf Anfrage.
6,50 € / m3
100,00 € / m3
Saisonzuschlag: In der Zeit vom 1. Dezember bis 29. Februar
berechnen wir
6,009,50
6,00
2,00
3,50
12,00
auf Anfrage
22,0028,00
6,00
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
€ / m3
– 8 –
Abnahme- Wird die Abnahme einer Lieferung ohne unser Verschulden
verweigert oder dieverweigerung: bestellte und angelieferte Menge
nicht voll abgenommen, gilt der Auftrag trotzdem
als ausgeführt. Die Rückmenge wird voll berechnet zuzüglich der
anfallendenEntsorgungskosten – mindestens
-
WICHTIGE HINWEISE
peterbetonRudolf Peter GmbH & Co. KGKies- und
BetonwerkeRichard-Haniel-Str. 376532 Baden-Baden
Zemente: Es werden ausschließlich die im Liefergebiet
üblicherweise erhältlichen Normzemente nach DIN EN 197, DIN
1164oder mit entsprechender allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
verwendet.
Gesteinskörnung: Es werden Körnungen mit den entsprechend
erforderlichen Anforderungen verwendet. Es ist nicht
auszuschließen,dass leichtgewichtige organische Verunreinigungen im
Beton vorhanden sind.
Zusatzmittel: Es werden nur genormte und/oder zugelassene
Produkte verwendet.
Zusatzstoffe: Es werden nur genormte und/oder zugelassene
Zusatzstoffe des Typs I (z. B. Gesteinsmehle, Pigmente, Fasern)und
des Typs II (z.B. Flugaschen, Silikastäube) eingesetzt.
Bei Verknappung oder Wegfall einer oder mehrerer der o.g.
Rohstoffe werden wir die notwendigen Umstellungen in Abstimmungmit
Ihnen vornehmen. Mehrkosten durch den Ersatz höherwertiger
Einsatzstoffe gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Betonzusammen-setzung: Zur Sicherstellung der Betoneigenschaften
behalten wir uns Rezepturvariationen gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2
vor.
Menge: 1 m3 Transportbeton entspricht volumen- und gewichtsmäßig
einem m3 normgerecht verdichtetemBeton nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2
± 3% Toleranz (nicht bei Mengen < 1 m3).
Zufahrt, Wir beliefern nur frei gefahrlos erreichbare
Entladestellen (40 to.). Vorkehrungen für die Reinigung
derReinigung, Betonfahrzeuge sowie die Entsorgung des Restbetons
sind auf der Baustelle durch die Bauleitung und in derenEntsorgung:
Verantwortung zu treffen. Sollten keine
Reinigungs-/Entsorgungsmöglichkeiten auf der Baustelle bestehen,
erfolgt
eine Berechnung nach Aufwand. Im Bereich des Ablade- bzw.
Reinigungsplatzes übernehmen wir keine Haftung fürSchäden – auch
nicht für evtl. Umweltfolgeschäden – aus dem Entlade-, Spül- und
Reinigungsvorgang.
Übergabe- Jeweilige Konsistenzklasse gemäß
Betonverzeichnis.konsistenz:
KonsistenzklassenFrischbeton:
Produktion: Die Produktion erfolgt unter Vorbehalt der
Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Bei Außentemperaturen
unter 0° C /über 25° C ist von einer eingeschränkten
Stundenleistung bei Produktion und Lieferung auszugehen. Maßnahmen
zurEinhaltung der nach DIN und ZTV höchstzulässigen Betontemperatur
+ 30° C bzw. + 25° C gehen zu Lasten desAuftraggebers. Bei
Außentemperaturen > 35° C Produktion und Lieferung unter
Vorbehalt.
Wasserzugabe: Veränderungen der Konsistenz des Betons durch
nicht planmäßige Wasserzugabe auf der Baustelle ist
unzulässig.Unsere Fahrer sind nicht berechtigt, dem Transportbeton
Wasser zuzusetzen.Wird eine weitereWasserzugabe über die
Rezepturmenge hinaus gefordert, geschieht dies auf Verantwortung
des Verbrauchers.In diesem Fall gilt der Beton gemäß DIN EN
206-1/DIN 1045-2 als „nicht konform“.Daher erlischt unsere
Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und Eigenschaft des
gelieferten Betons.
Haftung und Es gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen“. Entstehen durch weitergehendeGewährleistung:
Bearbeitung (z.B. maschinelles Glätten, Vakuumieren etc.) unserer
Produkte Oberflächenschäden, so liegen
diese außerhalb unserer Gewährleistung (siehe entsprechende
Gesteinskörnungen). Es ist nicht auszuschließen,dass
leichtgewichtige organische Verunreinigungen im Beton vorhanden
sind. Diese konzentrieren sich insbesonderebei weichen Konsistenzen
verstärkt an der Betonoberfläche. Bei jeglicher Veränderung des
Betons, die durch denAbnehmer veranlasst bzw. durchgeführt wird,
erlischt die Gewährleistung.
Preisliste: Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag
der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. MitErscheinen
dieser Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten, nach DIN
EN 206-1/DIN 1045-2, ihre Gültigkeit.
Skonto: Skonto darf nur auf den reinenWarenwert in Abzug
gebracht werden.
Bestellung: Geschäftsgrundlage unserer Lieferungen ist die
Bestellung der gewünschten Betonmenge und die Terminabstimmungmit
unserer Disposition mindestens 2 Arbeitstage vor Bedarf.
Betonpumpen: Für den Einsatz von Betonpumpen (separate
Preisliste) unserer Beteiligungsgesellschaft Pubeg-Pumpbeton GmbH
& Co. KGist eine Bestellung mindestens 3 bis 4 Tage vor dem
vorgesehenen Einsatz erforderlich. Für Ihren Auftrag gelten danndie
Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten der
Pubeg-Pumpbeton GmbH & Co. KG.
Werkseigene Unsere Werke unterliegen einer Produktions- und
Konformitätskontrolle gemäß DIN EN 206-1/DIN
1045-2Produktions-kontrolle (WPK): .
Die Produktions- und Konformitätskontrolle erfolgt durch die
Firma:mbl Mineral- und Betonlabor GmbH Tel.
07221/684-224Richard-Haniel-Straße 3 Fax 07221/684-26776532
Baden-Baden e-mail: [email protected]
ein unabhängiges akkreditiertes Prüflaboratorium nach DIN EN
ISO/IEC 17025.Die Produktion wird zusätzlich durch unabhängige
anerkannte Zertifizierungsstellen überwacht (Fremdüberwachung).
Ausbreitmaß
Klasse
Ausbreitmaß mm
Verdichtungsmaß
sehr steif
C0
> 1,46
plastisch
F2
350 – 410
weich
F3
420 – 480
sehr weich
F4
490 – 550
fließfähig
F5
560 – 620
sehr fließfähig
F6
≥ 630
steif
C1 F1
≤ 340
1,45 – 1,26
– 9 –
-
AlleAngabenohneGewähr!
Stand
:2018
ÜbersichtExpositionsklassen
–Mindestanforderungen–DIN
EN206-1/DIN
1045-2
Exp-
Nr. 0
Exposi-
tionskl.1)
X0
BeschreibungderUmgebung
(normativ)
alleaußerXF,XA,X
M
ZuordnungsbeispielevonBauteilen
(inform
ativ)
Beton
ohne
Bew
ehrung
undohne
Betonkorrosion
Mindestfestig-
keitsklasse
C8/10
max.
W/Z-W
ert
–
ohne
SFA
–
mitSFA
2)
–
min.
LP3)
–
besondere
Anforderungen
–
1XC1
XC2
trockenod
erständignass
nass,seltentrocken
InnenräumemitüblicherLuftfeuchte;ständiginWasser
Teile
vonWasserbehältern,G
ründungsbauteile
C16/20
0,75
240
240
– –– –
2XC3
mäßigeFeuchte
offene
Gebäude,gewerbl.Feuchträum
e,Viehställe
Außenbauteile
mitdirekterBeregnung
Außenbauteile
BehältervonKläranlagen;G
üllebehälter
C20/25
0,65
260
240
––
3XC4
XF1
XA1
wechselnd
nass
undtrocken
mäßigeWassersättigungohne
Taum
ittel
chem
.schwachangreifend
eUmgebung
C25/30
0,60
280
270
– – –
–Gesteinsk.F
4–
imSprühn.-/Spritzw
asserbereich
vontaum
ittelbeh.Verkehrsflächen
offene
Wasserbehälter,Wasserwechselzone
vonSüßwasser
4
XF2
XF3
mäßigeWassersättigungmitTaum
ittel
hohe
Wassersättigungohne
Taum
ittel
XD1,XS
1,XM
1,wenngleichzeitige
Anforderung
ausXF
C25/30
0,55
300
270
4,0 –
Gesteinsk.M
S25
Gesteinsk.F
2LP
-Beton
Sprühnebelvon
Verkehrsflächen
(Bereich
10–30
m);Einzelgaragen
Außenbauteile
inKüstennähe
tragendeIndustrieböd
enbefahrenmitluftbereiften
Fahrzeugen
tragendeIndustrieb.bef.m
itluft-o.vollgum
miberei.G
abelstaplern
5
XD1
XS1
XM1
XM2
mäßigeFeuchte
salzhaltige
Luft
mäßigeVerschleißbeanspruchung
starke
Verschleißbeanspruchung
C30/37
0,55
300
max.360
max.360
270
– – – –
– – –Oberfl.-Behandl.
taum
ittelbehandelteVerkehrsflächen
undhoriz.S
pritzw
asserber.,
Räumerlaufbahnen,Wasserwechselzone
beiMeerwasserbauteilen
6XF4
hohe
WassersättigungmitTaum
ittel
XA2,XD2undXS2,wenngleichzeitige
Anforde-
rung
ausXF
C30/37
0,50
320
270
4,0
Gesteinsk.M
S18
LP-Beton
offene
Wasserbehälter,Wasserwechselzone
vonSüßwasser
beibetonangreifend
enBöd
en;M
eerwasserbauwerke
imSprühn.-/Spritzwasserbereich
vontaum
ittelbehandeltenVerkehrsfl.
Solebäder,B
auteile
beichloridhaltigenIndustrieabwässern
Bauteile
inHafenanlagen,dieständigunterWasserliegen
7
XF3
XA2
XF2
XD2
XS2
hohe
Wassersättigungohne
Taum
ittel
chem
.mäßigerAngr.;Meerwasserbauw.
mäßigeWassersättigungmitTaum
ittel
nass,seltentrocken
unterWasser
C35/45
(C30/37mit
Prüfalter28d
inFestigkeits-
entwicklungl
odersl)
0,50
320
270
– – – – –
Gesteinsk.F
2–
Gesteinsk.M
S25
– –
Brückenteile
mitSpritzwasser(bis10
m),Fahrbahndecken,P
arkdecks
KaimauerninHafenanlagen(Meerwasser)
Indu
strieabwasseranlagen
mitchem
.angr.Abw
ässern;Futtertischeusw.
tragendeIndustrieb.bef.m
itluft-o.vollgum
miber.G
abelstaplern
tragende
Industrieb.bef.mitelastomer-/stahlrollenber.G
abelstaplern,
Kettenfahrzeuge,W
asserbauwerke
mitGeschiebebelastung
8
XD3
XS3
XA3
XM2
XM3
wechselnd
nass
undtrocken
Spritzw
asser-,S
prühnebel-undTidebereich
chem
isch
starkangreifend
eUmgebung
starke
Verschleißbeanspruchung
sehr
starke
Verschleißbeanspruchung
C35/45
0,45
320
max.360
max.360
270
– – – – –
– –Schutzm
aßn.
–EinstreuenHart-
stoffeDIN
1100
9C30/37
0,45
320
270
4,0
LP-Beton
Mindestzem
entgehalt
1)FeuchtigkeitsklassenbezüglichAlkali-KieselsäurereaktionsieheTabelle1,DIN
FB100:2010-03
2)RegulariensieheAbschnitt5.2.5.2.2
3)AbhängigvomGrößtkorn
Mineral-undBetonlabor
GmbH
Baden-Baden
XD3,XS3,XA3,XM2,
wenngleichzeitige
AnforderungausXF
– 10 –
-
Mindestdauer der Nachbehandlung von Beton gemäß DIN 1045-3
Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagena)
Festigkeitsentwicklung des Betonsb)
r = ƒcm2 / ƒcm28c)
schnell
1fb ≥ 15 °C∂
10 °C ≤ fb < 15 °C∂
2
5 °C ≤ fb < 10 °C∂
4a) Bei mehr als 5 h Verarbeitbarkeitszeit ist die
Nachbehandlungsdauer angemessen zu verlängern.b) Die
Festigkeitsentwicklung des Betons wird durch das Verhältnis der
Mittelwerte der Druckfestigkeiten nach 2 Tagen und nach 28 Tagen
(ermittelt nachDIN EN 12390-3) beschrieben, das bei der
Eignungsprüfung oder auf der Grundlage eines bekannten
Verhältnisses von Beton vergleichbarer Zusammenset-zung (d.h.
gleicher Zement, gleicher w/z-Wert) ermittelt wurde. Wird bei
besonderen Anwendungen die Druckfestigkeit zu einem späteren
Zeitpunkt als 28Tage bestimmt, ist für die Ermittlung der
Nachbehandlungsdauer der Schätzwert des Festigkeitsverhältnisses
entsprechend aus dem Verhältnis der mittlerenDruckfestigkeit nach 2
Tagen (ƒcm2) zur mittleren Druckfestigkeit zum Zeitpunkt der
Bestimmung der Druckfestigkeit zu ermitteln oder eine
Festigkeitsent-wicklungskurve bei 20 °C zwischen 2 Tagen und dem
Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit anzugeben.
c) Zwischenwerte dürfen eingeschaltet werden.
r ≥ 0,50mittel
2
4
8
r ≥ 0,30langsam
4
7
14
r ≥ 0,15
Frischbetontemperatur fbzum Zeitpunkt desBetoneinbaus
∂
Tabelle 2 – Bei den Expositionsklassen XC2, XC3, XC4 und XF1
nach DIN 1045-2Tabelle 2 – in Abhängigkeit der
Frischbetontemperatur
Mindestdauer der Nachbehandlung in Tagena)
Festigkeitsentwicklung des Betonsc)
r = ƒcm2 / ƒcm28d)
schnell
1≥ 25∂
25 > ≥ 15∂
1
15 > ≥ 10∂
10 > ≥ 5b)∂
2
a) Bei mehr als 5 h Verarbeitbarkeitszeit ist die
Nachbehandlungsdauer angemessen zu verlängern.b) Bei Temperaturen
unter 5 °C ist die Nachbehandlungsdauer um die Zeit zu verlängern,
während der die Temperatur unter 5 °C lag.c) Die
Festigkeitsentwicklung des Betons wird durch das Verhältnis der
Mittelwerte der Druckfestigkeiten nach 2 Tagen und nach 28 Tagen
(ermittelt nachDIN EN 12390-3) beschrieben, das bei der
Eignungsprüfung oder auf der Grundlage eines bekannten
Verhältnisses von Beton vergleichbarer Zusammenset-zung (d.h.
gleicher Zement, gleicher w/z-Wert) ermittelt wurde. Wird bei
besonderen Anwendungen die Druckfestigkeit zu einem späteren
Zeitpunkt als 28Tage bestimmt, ist für die Ermittlung der
Nachbehandlungsdauer der Schätzwert des Festigkeitsverhältnisses
entsprechend aus dem Verhältnis der mittlerenDruckfestigkeit nach 2
Tagen (ƒcm2) zur mittleren Druckfestigkeit zum Zeitpunkt der
Bestimmung der Druckfestigkeit zu ermitteln oder eine
Festigkeitsent-wicklungskurve bei 20 °C zwischen 2 Tagen und dem
Zeitpunkt der Bestimmung der Druckfestigkeit anzugeben.
d) Zwischenwerte dürfen eingeschaltet werden.e) Anstelle der
Oberflächentemperatur des Betons darf die Lufttemperatur angesetzt
werden.
r ≥ 0,50mittel
2
2
4
r ≥ 0,30langsam
2
4
7
r ≥ 0,15sehr langsam
3
5
10
3 6 10 15
r < 0,15
Oberflächentemperatur
in °Ce)∂
Tabelle 1 – Bei den Expositionsklassen nach DIN 1045-2 außer X0,
XC1 und XMin Abhängigkeit der Oberflächentemperatur
Überwachungsklassen für den Beton gemäß DIN 1045-3Gegenstand
Überwachungs-
klasse 1Überwachungsklasse 2a) Überwachungs-
klasse 3a)
Festigkeitsklasse für Normal- undSchwerbeton nach DIN EN
206-1/DIN 1045-2
≤ C25/30b) ≥ C30/37 und ≤ C50/60 ≥ C55/67
nicht anwendbar ≤ LC25/28 ≥ LC30/33
Festigkeitsklasse für Leichtbeton nachDIN EN 206-1/DIN 1045-2
der Roh-dichtsklassen
D1,0 bis D1,4
≤ LC25/28 LC30/33 und LC35/38 ≥ LC40/44D1,6 bis D2,0
X0, XC, XF1
–
XS, XD, XA, XMc), XF2, XF3, XF4 –
–
Expositionsklassenach DIN 1045-2
– Beton für wasserundurchlässige Baukörper (z.B. Weiße
Wannen)d)
– Unterwasserbeton– Beton für hohe Gebrauchstemperaturen T ≤
250°C– Strahlenschutzbeton (außerhalb des Kernkraftwerkbaus)– Für
besondere Anwendungsfälle (z.B. Verzögerter Beton, Betonbau
beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sind die
jeweiligenDAfStb-Richtlinien anzuwenden.
– Stahlfaserbeton der Leistungsklasse L1 > 1,2
BesondereBetoneigenschaften
a) Wird Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 eingebaut, muss
die Überwachung durch das Bauunternehmen zusätzlich die
Anforderungen von Anhang Berfüllen und eine Überwachung durch eine
dafür anerkannte Überwachungsstelle nach Anhang C durchgeführt
werden.
b) Spannbeton der Festigkeitsklasse C25/30 ist stets als
Überwachungsklasse 2 einzuordnen.c) Gilt nicht für übliche
Industrieböden.d) Beton mit hohem Wassereindringwiderstand darf in
die Überwachungsklasse 1 eingeordnet werden, wenn der Baukörper
maximal nur zeitweilig aufstauen-dem Sickerwasser ausgesetzt ist
und wenn in der Projektbeschreibung nichts anderes festgelegt
ist.
Alle
Angaben
ohne
Gew
ähr!
– 11 –
– 11 –
-
Allgemeine Geschäftsbedingungenfür den Verkauf von Beton,
Mörtel, Estrich und anderen Baustoffen (kurz: „Produkte“
bezeichnet)
§ 1 Geltungsbereich(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten für
alle Verkäufe von Produkten ausschließlich.(2) Im Einzelfall davon
abweichende Vereinbarungen oder entgegenstehende
Einkaufsbedingungen von Käufern werden nur
dann Vertragsinhalt, wenn wir ihrer Geltung schriftlich
zugestimmt haben.(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für
alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
§ 2 Angebot, Preise(1) Angebote sind freibleibend und
unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden ist.(2)
Für die richtige Auswahl der Produkte, insbesondere Sorte und
Menge, ist allein der Käufer verantwortlich. Eine Haftung für
die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Käufers
oder evtl. Übermittlungsfehler bei Auftragserteilung bzw.bei Abruf
wird ausdrücklich abgelehnt. Mehrkosten wegen nachträglicher
Änderungen der Bestellung trägt der Käufer.
(3) Erhöhen sich zwischen Annahme des Auftrags und seiner
Ausführung unsere Selbstkosten, z.B. für Zement, Kies, Ener-gie,
Fracht und/oder Löhne, so sind wir berechtigt, unseren
Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen.
(4) Die Regelung in Abs. 3 gilt nicht für Lieferungen an einen
Verbraucher i.S. des BGB, die innerhalb von 4 Monaten
nachVertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen
erbracht werden sollen. Bei einer Preiserhöhung nach dieserZeit,
die den zunächst vereinbarten Preis um mehr als 10 % übersteigt,
hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzu-treten.
(5) Zu den angebotenen Nettopreisen kommt jeweils die am Tag der
Lieferung gültige gesetzliche MwSt hinzu.(6) Im Übrigen gilt,
soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, die bei
der Lieferung jeweils gültige Preisliste i.V.m.
dem gültigen Sorten-Produkt-Verzeichnis. Grundsätzlich verstehen
sich die Verkaufspreise für unsere Produkte frei Bau-stelle.
(7) Zuschläge für Lieferungen nicht voller Ladung, für nicht
normal befahrbare Straßen und nicht einwandfrei anfahrbare
Bau-stellen sowie für nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für
Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder inder kalten
Jahreszeit, werden für jeden Einzelfall besonders vereinbart.
§ 3 Lieferung, Abnahme(1) Die Auslieferung erfolgt bei Abholung
im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle. Wird diese auf
Wunsch des Käufers
nachträglich geändert, so trägt der Käufer alle dadurch
entstehenden Kosten.(2) Die Lieferfristen werden möglichst
eingehalten. Im Falle der Leistungsverzögerung kann der Käufer vom
Vertrag zurück-
treten, wenn er zuvor erfolglos eine angemessene, mindestens 2
Arbeitstage betragende, Nachfrist gesetzt hat. Ist derKäufer
Unternehmer/Kaufmann i.S. des HGB gilt dies nur, wenn die
Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung verbundenwurde. Soweit von uns
nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge
erschweren, verzögernoder unmöglich machen, sind wir berechtigt die
Lieferung/Restlieferung für die Dauer der Behinderung
hinauszuschiebenoder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer deswegen
nicht zu.Nimmt der Käufer trotz unserer Abmahnung und Fristsetzung
die vertraglich vereinbarte Liefermenge nicht oder nichtvollständig
innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens ab, sind wir berechtigt, den
Vertrag zu kündigen/Rücktritt zu erklärenund Schadensersatz zu
verlangen i.H.v. 40 % des Warenwerts der nicht abgenommenen Menge.
Dem Käufer bleibt dasRecht vorbehalten, nachzuweisen, dass der
Schaden geringer ausgefallen ist. Wir bleiben berechtigt, einen
höherenSchaden nachzuweisen. Nimmt der Käufer die von ihm
abgerufene Einzellieferung nicht oder nicht vollständig ab, hat
ergleichwohl den vollen vertraglich vereinbarten Warenwert dieser
Lieferung zu zahlen.
(3) Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische
oderwirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel
an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Transportver-zögerungen
durch Verkehrsstörungen oder sonstige Ereignisse, die bei uns,
unseren Lieferanten oder in fremden Betrie-ben eintreten, von denen
die Aufrechterhaltung unseres Betriebs abhängig ist, soweit diese
für uns unvorhersehbar undunvermeidbar sind.
(4) Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben
bei Abruf haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbar-te
Stelle muss das Fahrzeug diese ohne jegliche Gefahr erreichen und
wieder verlassen können. Dies setzt einen ausrei-chend befestigten,
mit schweren Lastwagen (40 Tonnen) ungehindert befahrbaren
Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraus-setzung nicht gegeben, so haftet
der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden, ohne Rücksicht auf
sein Verschulden.Das Entleeren muss unverzüglich, zügig und ohne
Gefahr für das Fahrzeug und das Bedienungspersonal erfolgen
kön-nen. Die den Lieferschein Unterzeichnenden sind uns gegenüber
als zur Abnahme der Produkte und zur Bestätigung desEmpfangs
bevollmächtigt. Unser Sorten-Produkt-Verzeichnis gilt durch die
Unterzeichnung des Lieferscheins als aner-kannt.
(5) Nimmt der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig an, nachdem
ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt worden war und hater den
Aufschub zu vertreten, so hat er uns - unbeschadet seiner
Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises - den darausentstehenden
Schaden zu ersetzen.
(6) Mehrere Käufer einer Lieferung (Baugemeinschaft) haften als
Gesamtschuldner für ordnungsgemäße Abnahme der Pro-dukte und
Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit
Wirkung für und gegen alle. Alle Gemein-schaftsmitglieder
bevollmächtigen einander in allen den Verkauf betreffenden
Angelegenheiten unsere rechtsverbindli-chen Erklärungen
entgegenzunehmen.
(7) Zur Gewährleistung der reibungslosen Versorgung der
jeweiligen Baustelle, muss mind. 2 Tage vor Lieferung bestellt
unddie Anlieferungsform mit uns festgelegt werden. Dabei ist wie
folgt zu gliedern:a) Auftraggeberb) genaue Baustellenanschriftc)
genaue Bezeichnung des bestellten Produktsd) Sortenbezeichnung,
laut unserem gültigen Sorten-Produkt-Verzeichnise) Menge in m3/tf)
Abnahmemenge pro Stundeg) Liefertag und Uhrzeit
(8) Der Käufer hat ausreichenden Platz zur Reinigung von
Fahrzeugen und zum Ablegen von Baustoffresten auf oder an
derBaustelle, nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur
Verfügung zu stellen. Für Schäden aus dem Entlade-, Spül-und
Reinigungsvorgang im Bereich des Ablade- oder Reinigungsplatzes,
übernehmen wir keine Haftung, auch nicht fürevtl.
Umweltfolgeschäden, es sei denn, uns bzw. unserem Personal ist
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
§ 4 GefahrübergangDie Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung des Produkts geht bei Beförderung
mittelsfremder Fahrzeuge in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in
dem die Ware verladen ist; bei Transport mit unseren
eigenenFahrzeugen geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das
Fahrzeug die öffentliche Straße verlässt, um zur verein-barten
Stelle zu gelangen bzw. mit Beginn der Entladung.
§ 5 Zahlung(1) Rechnungen sind, soweit nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart ist, in Euro sofort nach Empfang zu
zahlen.(2) Verzugseintritt richtet sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Dessen ungeachtet sind wir aber auch berechtigt,
vor
Ablauf der 30-Tages-Frist des § 286 Abs. 3 BGB zu mahnen.(3) Im
Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhe des von uns gezahlten
Kontokorrentzinses berechnet, mindestens jedoch
in der gesetzlich geregelten Höhe. Für das zweite und jedes
weitere Mahnschreiben berechnen wir eine Kostenpauscha-le von 4,00
E; max. 20,00 E. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, den
Nachweis über einen geringeren Kostenauf-wand zu führen.
(4) Sollten im Einzelfall dem Käufer Zahlungsziele eingeräumt
oder Stundungen sowie Skontofristen, Rabatte oder Bonigewährt sein,
sind derartige Zusagen hinfällig, sobald er mit der Erfüllung
anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Ver-zug gerät, seine
Zahlungen einstellt, überschuldet, Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über sein Vermögengestellt oder ein
außergerichtliches Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet ist,
oder uns sonst Umstände bekannt wer-den, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers erheblich zu mindern geeignet sind. Wir können
entgegengenommene Wechselzurückgeben und sofortige Zahlung
verlangen.
(5) Wenn Skonto gewährt ist, gilt dies mangels anderer
Vereinbarung nur, wenn die Zahlung innerhalb von 8 Tagen
nachRechnungserhalt erfolgt, was jedoch im Weiteren voraussetzt,
dass hinsichtlich älterer Forderungen kein Verzug bestehtund der
Käufer uns gegenüber keine Wechselverbindlichkeiten hat.
(6) Wechsel und Schecks werden nur im Falle besonderer
vorheriger Vereinbarung, und nur erfüllungshalber,
entgegenge-nommen. Eine Stundung der Forderung ist hierin nicht zu
sehen.
(7) Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung durch den Käufer
mit/wegen Gegenansprüchen, gleich welcher Art, sind
ausge-schlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte
Gegenanspruch, oder der das Zurückbehaltungsrechtbegründende
Anspruch von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.Wir
sind berechtigt, gegen uns gerichtete Ansprüche des Käufers
aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltendzu machen, auch
bei unterschiedlicher Fälligkeit.
(8) Ist der Käufer Kaufmann/Unternehmer i.S. des HGB und reicht
seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichenRechnungen
zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in
laufender Rechnung – auf welche Schuld die Lei-stung angerechnet
wird. Etwaige Leistungsbestimmungen des Käufers binden uns nicht.
Im Übrigen werden Teilzahlun-gen des Käufers gemäß § 367 Abs. 1 BGB
verrechnet.
(9) Forderungen, gleich welcher Art, die dem Käufer uns
gegenüber zustehen, dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.(10)
Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Ebenso steht uns das Recht zu
Schadensersatz zu fordern und vom Vertrag zurückzu-treten.
(11) Unsere Angestellten sind zur Entgegennahme von Zahlungen
nur auf Grund schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.(12) Am
Fälligkeitstage ist bei Beanstandungen der Betrag zu zahlen, der
auf den nicht beanstandeten Teil der Lieferung ent-
fällt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt(1) Die gelieferten Produkte bleiben bis
zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises samt allen
Nebenforderungen und aller
aus der Geschäftsverbindung bereits bestehender Forderungen
unser Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer/Kaufmanni.S. des HGB, so
bleiben die Produkte auch bis zur vollständigen Bezahlung künftiger
aus der Geschäftsverbindung resul-tierender Forderungen unser
Eigentum.
(2) Der Käufer darf unsere Produkte weder verpfänden noch
sicherungsübereignen. Er darf sie jedoch im
gewöhnlichenGeschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es
sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartnerbereits
im Voraus an einen Dritten wirksam abgetreten oder ein
Abtretungsverbot vereinbart.
(3) Eine Verarbeitung unserer Produkte zu einer neuen
beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für
uns,ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei
Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren, erwer-ben wir
Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Werts des
von uns gelieferten Produkts und der ande-ren Ware, zum Zeitpunkt
der Verarbeitung. Für den Fall, dass der Käufer durch Verarbeitung,
Verbindung, Vermengungoder Vermischung an der neuen Sache Allein-
oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der
Erfüllung aller
unserer Forderungen schon jetzt das Alleineigentum bzw. das
Miteigentum im Verhältnis des Werts des von uns geliefer-ten
Produkts zu den anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung.
(4) Der Käufer verpflichtet sich sowohl die von uns gelieferten
Produkte, wie auch die neue Sache, mit kaufmännischer Sorg-falt
unentgeltlich für uns zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs
unserer Produkte oder der daraus hergestelltenneuen Sachen, hat der
Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Käufer
tritt uns zur Erfüllung unsererForderungen schon jetzt alle, auch
künftig entstehenden, Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer
Produkte mit allenNebenrechten i.H. des Werts unseres Eigentums
bzw. unseres Miteigentumsanteils, mit Rang vor dem restlichen Teil
sei-ner Forderungen, ab. Für den Fall, dass der Käufer unsere
Produkte (zusammen mit anderen uns nicht gehörendenWaren), oder aus
unseren Produkten hergestellte neue Sachen verkauft oder unsere
Produkte mit einem fremden Grund-stück oder einer fremden
beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür
eine Forderung erwirbt,die auch seine übrigen Leistungen deckt,
tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese
Forderungen mitallen Nebenrechten i.H. des Werts unseres Eigentums-
bzw. Miteigentumsanteils mit Rang vor dem restlichen Teil
seinerForderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine
etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufGrund
der Verarbeitung unserer Produkte wegen und in Höhe unserer
gesamten offenstehenden Forderungen. Wir neh-men die
Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Im Falle des Verzugs
des Käufers hat er uns auf unser Verlangendiese Forderungen einzeln
nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung
bekanntzugeben, mit der Aufforde-rung, bis zur Höhe unserer
gesamten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind auch berechtigt,
jederzeit selbst die Nacher-werber von der Abtretung zu
benachrichtigen und die Forderungen gegen diese einzuziehen. Für
den Fall, dass der Käu-fer an uns abgetretene Forderungsteile
einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung
i.H. dieserForderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der
eingezogenen Beträge bleibt unberührt; der Käufer darf seine
For-derungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten noch
verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein
Abtretungsverbotvereinbaren.
(5) Bei Zugriffen Dritter auf unsere Produkte bzw. die an uns
abgetretenen Forderungen, insbesondere Pfändungen odersonstige
Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte, wird der Käufer auf
unser Eigentum bzw. unsere Forderungsin-haberschaft hinweisen und
uns unverzüglich benachrichtigen; der Käufer hat uns alle für eine
Intervention notwendigenUnterlagen zu übergeben. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist die uns in diesem Zusammenhang entstehenden
gericht-lichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
hierfür der Käufer.
(6) Bei Zahlungsverzug und sonstigem vertragswidrigem Verhalten
des Käufers sind wir berechtigt, unsere Vorbehaltswareauf dessen
Kosten zur Sicherung unserer Ansprüche herauszuverlangen und in
Besitz zu nehmen oder an neutraler Stel-le zum Zweck der Verwahrung
zu hinterlegen. Der Käufer tritt hiermit seine etwaigen
Herausgabeansprüche gegenüberDritten an uns ab; wir nehmen die
Abtretung hiermit an. Die Geltendmachung von
Eigentumsvorbehaltsrechten sowie dasHerausverlangen unseres
Eigentums oder die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen
gegenüber Dritten durchuns, geschieht nur zum Zweck der Sicherung
und gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Unser Recht vom Vertrag
zurückzu-treten, wird hierdurch nicht berührt.
(7) Übersteigt der Wert der uns zur Sicherheit dienenden
und/oder unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unse-re
Gesamtforderung nicht nur vorübergehend um mehr als 20 %, sind wir
auf Verlangen des Käufers in diesem Umfangzur Freigabe von
Sicherheiten verpflichtet. Die Entscheidung, welche Sicherheit
freigegeben wird, obliegt allein uns. Maß-gebend für die Ermittlung
der Höhe der Sicherheit sind der Einkaufs- bzw. Gestehungspreis,
bei Forderungen ihr Nomi-nalwert.
(8) Mit der vollen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus
der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbe-haltsware
auf den Käufer über. Sogleich erwirbt der Käufer die Forderungen,
die er zur Sicherung unserer Ansprüchenach Maßgabe der vorstehenden
Bestimmungen an uns abgetreten hatte.
§ 7 Mängelhaftung(1) Wir gewährleisten, dass unsere Produkte aus
unseren Sorten-Produkt-Verzeichnissen nach den geltenden
Vorschriften
hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige
Produkte gelten jeweils gesonderte Vereinbarungen.(2) Mängelhaftung
entfällt, wenn der Käufer oder die zur Abnahme als bevollmächtigt
geltende Person unsere Produkte
durch Eingriffe, gleich welcher Art, verändert, z.B. durch
Zugabe von Zusätzen, Wasser, Transportbeton anderer Lieferan-ten
oder mit Baustellenbeton vermengen oder sonst verändern oder
vermengen oder verändern lassen.
(3) Mängel sind ausschließlich gegenüber der Geschäfts- bzw.
Vertriebsleitung zu rügen. Der Käufer hat die Ware
zwecksNachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Erfolgt die
Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie
schriftlicherBestätigung. Proben gelten nur dann als Beweismittel,
wenn sie in Gegenwart eines von uns dazu Beauftragten
vor-schriftsmäßig entnommen worden sind.
(4) Ist der Käufer Kaufmann/Unternehmer i.S. des HGB hat er
offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferungeiner
offensichtlich anderen als der bedungenen Produktsorte oder -menge
sofort bei Abnahme der Ware zu rügen. Nichtoffensichtliche Mängel,
gleich welcher Art und die Lieferung einer nicht offensichtlichen
anderen als der bedungenen Pro-duktsorte oder -menge, sind
unverzüglich nach Sichtbar-/ Bekanntwerden zu rügen. Bei nicht
form- und/oder fristge-rechter Rüge gilt das Produkt als
genehmigt.Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr; das gilt nicht
in den Fällen des § 438 I Nr. 2 b BGB.
(5) Verbraucher haben Mängel, gleich welcher Art und die
Lieferung einer anderen als der bedungenen Produktsorte oder -menge
in jedem Fall innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen.
Ihnen stehen die gesetzlichen Gewährleistungs-rechte zu.
(6) Wegen eines Mangels, den wir nach den vorstehenden Absätzen
zu vertreten haben, hat der Käufer, der Unterneh-mer/Kaufmann i.S.
des HGB ist, nach unserer Wahl den Anspruch auf Ersatzlieferung,
wofür uns angemessene Frist ein-zuräumen ist, oder auf Herabsetzung
des Kaufpreises. Sollte unser Ersatzlieferungsversuch innerhalb
angemessenerFrist nicht zum Erfolg geführt haben, so stehen dem
Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte offen.
(7) Die Regelung des § 439 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.(8)
Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus wel-
chem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei
Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver
Vertragsverletzungund/oder aus unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeitoder es handelt sich um die Verletzung einer
Kardinalpflicht bzw. die Verletzung des Lebens, des Körpers oder
derGesundheit.
(9) Eine Haftung über den in § 7 Ziff. 1 beschriebenen Rahmen
hinausgehend wird nicht übernommen. Wir stehen dafür ein,dass die
von uns gelieferten Produkte für die gewöhnliche Verwendung
geeignet sind und eine Beschaffenheit aufweisen,die bei Sachen der
gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache
erwarten kann. Für Produkte, dienach den Rezepturen des Käufers
durch uns hergestellt werden, ist jegliche Haftung unsererseits
ausgeschlossen. DieHerstellung dieser Produkte geschieht
ausschließlich im Auftrag des Käufers. Eine Prüfungspflicht dieser
Rezepturen,auch hinsichtlich der Geeignetheit für die künftige
Verwendung der dadurch herzustellenden Gegenstände, besteht füruns
nicht.
(10) Wir haften nicht für Schäden aus unsachgemäßer Beförderung
oder Lagerung der Produkte durch den Käufer oder durchunsachgemäße
Weiterverarbeitung.
(11) Wegen eines Mangels, den wir zu vertreten haben, wie auch
fürsorglich in den Fällen, in denen unsere Haftung ausge-schlossen
ist, ist unsere Haftung auf Schadensersatzansprüche in jedem Falle
der Höhe nach begrenzt auf den Betrag,der durch unsere
Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme 2,5 Mio. E bei
Personenschäden; 5,1 Mio. E beiSachschäden) gedeckt ist, sofern
nicht die von uns zu vertretende Vertragsverletzung auf Vorsatz
oder grober Fahrläs-sigkeit beruht. Vertragsstrafeansprüche des
Käufers uns gegenüber sind nur dann für uns verbindlich, wenn wir
diese beiVertragsabschluss sowohl dem Grunde, als auch der zu
berechnenden Höhe nach anerkannt haben.
§ 8 BaustoffüberwachungUnseren Beauftragten (Eigenüberwacher)
sowie denen des Fremdüberwachers und der Obersten
Bauaufsichtsbehördeist das Recht vorbehalten, während der
Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle
zu betretenund Proben zu entnehmen.
§ 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand(1) Für
diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen den Vertragspartnern oder ihren jewei-
ligen Rechtsnachfolgern gilt ausschließlich Deutsches Recht
insbesondere das BGB unter Ausschluss der Bestimmun-gen des
einheitlichen UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres
jeweiligen Lieferwerks; Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz
unsererVerwaltung, nach unserer Wahl auch der Sitz der jeweiligen
Niederlassung, des jeweiligen Lieferwerkes oder der
Ver-triebsgesellschaft. Dies gilt nur, wenn Käufer Kaufmann
ist.
(3) Bei Geschäften mit Kaufleuten ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbaroder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für
Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz unserer Verwaltung, nach
unse-rer Wahl auch der Sitz der jeweiligen Niederlassung, des
jeweiligen Lieferwerkes oder der Vertriebsgesellschaft.
§ 10 Datenschutzrechtlicher Hinweis(1) Der Käufer wird darauf
hingewiesen, dass von uns personenbezogenen Daten (Name, Anschrift
und Rechnungsdaten)
gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden im Rahmen
der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Ver-tragsabwicklung
können die Daten innerhalb der Auftragsdatenverarbeitung an
beauftragte Unternehmen (u.a. Konzern-buchhaltung) übermittelt
werden.
(2) Im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und der
Vertragsdurchführung werden wir zum Schutz vor Forderungs-ausfällen
personenbezogene Vertragsdaten des Käufers sowie Angaben über die
nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B.Kündigung wegen
Zahlungsverzug, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittenen
Forderungen, Zwangsvollstreckungs-maßnahmen) an Auskunfteien
übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einholen. Soweit
während des Vertragsver-hältnisses solche Daten bei den
Auskunfteien aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhalten wir
hierüber Auskunft.Diese Meldungen dürfen gemäß
Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung
unserer berechtigtenInteressen oder der berechtigten Interessen
eines Vertragspartners der Auskunftei oder der Allgemeinheit
erforderlich istund dadurch die schutzwürdigen Belange des Käufers
nicht beeinträchtigt werden. Die Auskunftei speichert die Daten,um
den ihr angeschlossenen Unternehmen Informationen zur
Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. Die Aus-kunftei stellt
den ihr angeschlossenen Unternehmen die Dateien nur zu Verfügung,
wenn diese ein berechtigtes Interessean der Datenübermittlung
glaubhaft darlegen.
(3) Der Käufer erhält auf Wunsch die Anschrift der Auskunfteien
mit denen wir zusammenarbeiten.
§ 11 Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen unserer
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinba-rungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, oder sich
eine Lücke herausstellen, so wird hiervon die Wirksamkeitaller
sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Der
unwirksame Teil oder die Lücke wird im Wege derAuslegung durch eine
zulässige Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung bzw. der
Lücke weitestgehend ent-spricht bzw. am ehesten zu dem gewünschten
wirtschaftlichen Ergebnis führt. Sollte dies nicht möglich sein, so
treten andie Stelle der unwirksamen Teile der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften. Stand
03/2016
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