Preisliste Nr. 44 Gültig ab 01. Januar 2015 40212 Düsseldorf Nielsen II MEDIADATEN Westdeutsche Zeitung plus ist der Anzeigen-Cooperation Nordrhein angeschlossen i v w das regionale Findernet kalaydo.de Westdeutsche Zeitung • Solinger Tageblatt • Remscheider General-Anzeiger • Düsseldorf Express .5
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Preisliste Nr. 44.5 40212 Düsseldorf MEDIADATEN · 2015-02-23 · Preisliste Nr. 43, Seite 2, Gültig ab 1. Januar 2014 Erscheinungsort 40212 Düsseldorf Nielsen-Gebiet II Verlag:
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Transcript
Preisliste Nr. 44Gültig ab 01. Januar 2015
40212 Düsseldorf Nielsen IIM E D I A D A T E N
Westdeutsche Zeitung plus ist der Anzeigen-Cooperation Nordrhein angeschlossen
Geschäftsbedingungen: Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschrif-ten und den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt (siehe Seiten 30/31).
Zahlungsbedingungen: Innerhalb 14 Tagen ohne Abzug. Monatliche Sammelrechnun-gen sofort zahlbar – ohne Abzug.
Bankverbindung: Deutsche Bank AG Wuppertal, BLZ: 330 700 90, Kto.Nr.: 110 139 300, IBAN: DE 14 330700900110139300, SWIFT-Code/BIC: DEUTDEDWXXX Gläubiger-ID: DE14ZZZ00000072467
Nachlässe: Malstaffel Mengenstaffel 6 Anzeigen 5 % 3.000 mm 5 % 12 Anzeigen 10 % 5.000 mm 10 % 24 Anzeigen 15 % 10.000 mm 15 % 52 Anzeigen 20 % 20.000 mm 20 %
Verlag: W. Girardet GmbH & Co. KG, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf Mitglied der ACN Anzeigen-Cooperation Nordrhein, 40196 Düsseldorf bzw. 50590 Köln
Geschäftsbedingungen: Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften und den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ausgeführt (siehe Seiten 25/26).
Zahlungsbedingungen: Innerhalb 14 Tagen ohne Abzug. Monatliche Sammelrech-nungen sofort zahlbar – ohne Abzug.
Bankverbindung: Deutsche Bank AG Wuppertal BLZ: 330 700 90 Kto.Nr.: 110 139 300 IBAN: DE14 3307 0090 0110 1393 00 SWIFT-Code/BIC: DEUTDEDWXXX Gläubiger-ID: DE14ZZZ00000072467
Nachlässe: Malstaffel Mengenstaffel 6 Anzeigen 5 % 3.000 mm 5 % 12 Anzeigen 10 % 5.000 mm 10 % 24 Anzeigen 15 % 10.000 mm 15 % 52 Anzeigen 20 % 20.000 mm 20 %
Allgemeine Verlagsangaben
Preisliste Nr. 44.5, Seite 3Gültig ab 1. Januar 2015
Zifferngebühr: Bei Abholung 2,10 Euro, bei Zusendung 4,99 Euro zzgl.MwSt. je Veröffentlichung. Die Zifferngebühr wird als Verwaltungs- pauschale auch dann erhoben, wenn keine Offerten eingehen.
WZ plus-Berechnung: Grundlage für die Abrechnung ist die Abdruckhöhe in der Westdeutschen Zeitung. Bei Alleinbelegung einzelner Titel der WZ plus-Gruppe liegt der Berechnung der jeweils gültige Tarif der belegten Zeitung zugrunde.
Erscheinungsweise: Täglich, außer Sonntag
Anzeigenschluss: 2 Werktage vor Erscheinen, 18 Uhr auch für Änderungen (insbesondere bei bestellten Probeabzügen) und Abbestellungen.
Reise-Magazin (Sa.): Montag, 18.00 Uhr
Allgemeine Verlagsangaben
Preisliste Nr. 44.5, Seite 4Gültig ab 1. Januar 2015
* Die für jede Ausgabe angegebene Nummer identifiziert alle Anzeigen-Belegungseinheiten von Westdeutsche Zeitung plus und ermöglicht den Nutzern von digitalen Planungsprogrammen eine Zuordnung aller Ausgaben.
1) Nach Verlagsangaben (durch den veränderten Ausgabenzuschnitt erfolgt die erste IVW–Meldung mit dem ersten Quartal 2015.)
2) Diese Ausgaben werden nicht von der IVW geprüft
Preisliste Nr. 44.5, Seite 6Gültig ab 1. Januar 2015
Preisliste Nr. 44.5, Seite 9Gültig ab 1. Januar 2015
Erscheinungsort40212 DüsseldorfNielsen-Gebiet II
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Sonderformate und Platzierungsbedingungen
TipOn-WerbungProfitieren Sie von den Vorteilen: • Markante und alleinige Platzierung auf der Titelseite. • Verlängerte Werbewirkung, das heißt herauslösbar und leicht aufzubewahren. • Die Chance, Ihre Zielgruppe aktiv in die Aktion mit einzubeziehen.
Griffecke(81 mm breit, 81 mm hoch, Platzierung: Titelseite rechts unten)
* Inkl. 1 Woche Medium Rectangle auf unserem Online-Portal www.wz.de mit 25.000 Ad-Impressions in Rotationsschaltung. (Preis auch gültig ohne Vorteilskombi.)
Mindestberechnung bei Fließsatzanzeigen: 6 mm; alle Preise in Euro pro mm zuzüglich MwSt.Stellenanzeigen bis 100 mm werden immer auch im Online-Portal www.kalaydo.de veröffentlicht und mit zzgl. 21,75 Euro berechnet.
20003 WZP Westdeutsche Zeitung plus 9,86 11,99 14,80
20004 WZPX WZ plus mit Düsseldorf EXPRESS 11,28 13,70 16,92
Mindestberechnung bei Fließsatzanzeigen: 6 mm; alle Preise in Euro pro mm zuzüglich MwSt.Stellenanzeigen bis 100 mm werden immer auch im Online-Portal www.kalaydo.de veröffentlicht und mit zzgl. 22,50 Euro berechnet.
Kombiausgaben
20152 DBR Region D/Bergischer Raum 9,85 14,48
20153 DBRX Region D/Berg. Raum/D EXPRESS 11,28 16,59
20100 WSR Bergischer Raum 7,86 11,55
20155 WSRX Bergischer Raum D Express 9,28 13,65
20008 DW Region Düsseldorf/Region Wuppertal 6,44 9,47
20009 DWX Region D/ Region W/ D EXPRESS 7,86 11,59
20150 DNR Region Düsseldorf/ Region Krefeld 3,51 4,73
20151 DNRX Region D/Region KR/D EXPRESS 4,94 6,67
20105 DX Region Düsseldorf/D EXPRESS 3,09 4,55
Kombiausgaben
20152 DBR Region D/Bergischer Raum 8,37 12,31
20153 DBRX Region D/Berg. Raum/D EXPRESS 9,59 14,10
20100 WSR Bergischer Raum 6,68 9,82
20155 WSRX Bergischer Raum D Express 7,89 11,60
20008 DW Region Düsseldorf/Region Wuppertal 5,47 8,05
20009 DWX Region D/ Region W/ D EXPRESS 6,68 9,85
20150 DNR Region Düsseldorf/ Region Krefeld 2,98 4,02
20151 DNRX Region D/Region KR/D EXPRESS 4,20 5,67
20105 DX Region Düsseldorf/D EXPRESS 2,63 3,87
Grundpreise
Gesamtausgaben s/w 4c mm mm
20003 WZP Westdeutsche Zeitung plus 10,06 14,80
20004 WZPX WZ plus mit D EXPRESS 11,49 16,92
20001 WZ Westdeutsche Zeitung 6,66 9,78
20002 WZX WZ/D EXPRESS 8,08 11,91
s/w 4c mm mm
Ortspreise
Gesamtausgaben
20003 WZP Westdeutsche Zeitung plus 8,55 12,58
20004 WZPX WZ plus mit D EXPRESS 9,77 14,38
20001 WZ Westdeutsche Zeitung 5,66 8,31
20002 WZX WZ/D EXPRESS 6,87 10,12
Preisliste Nr. 44.5, Seite 12Gültig ab 1. Januar 2015
20153 DBRX Region D/Berg. Raum/D EXPRESS 10,44 15,42
20008 DW Region Düsseldorf/Region Wuppertal 5,84 8,64
20009 DWX Region D/ Region W/ D EXPRESS 7,26 10,73
20150 DNR Region Düsseldorf/ Region Krefeld 3,12 4,21
20151 DNRX Region D/Region KR/D EXPRESS 4,54 6,13
20105 DX Region Düsseldorf/D EXPRESS 3,06 4,52
Kombinationen
20004 WZPX WZ plus mit D EXPRESS 9,04 13,38
20002 WZX WZ/D EXPRESS 6,40 9,47
20152 DBR Region D/Bergischer Raum 7,66 11,33
20153 DBRX Region D/Berg. Raum/D EXPRESS 8,87 13,11
20008 DW Region Düsseldorf/Region Wuppertal 4,96 7,34
20009 DWX Region D/ Region W/ D EXPRESS 6,17 9,12
20150 DNR Region Düsseldorf/ Region Krefeld 2,65 3,58
20151 DNRX Region D/Region KR/D EXPRESS 3,86 5,21
20105 DX Region Düsseldorf/D EXPRESS 2,60 3,84
Alle Preise in Euro pro mm und zuzüglich MwSt.
Preisliste Nr. 44.5, Seite 13Gültig ab 1. Januar 2015
Erscheinungsort40212 DüsseldorfNielsen-Gebiet II
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Sonstige Anzeigenpreise
2) Nur mittwochs und samstags.
Rubrikanzeigen Treffpunkt, Institute20004 WZPX WZ plus mit D EXPRESS2 8,08 — 6,87 —
1) REISE-MAGAZIN: erscheint wöchentlich samstags. Die Preise gelten für Fremdenverkehrs-, Hotel- und Touristikanzeigen mit Platzierung im Reise-Magazin. Von Werbeagenturen disponierte Anzeigen werden immer dann verprovisioniert, wenn sie zum Grundpreis REISE-MAGAZIN abgerechnet werden. Das Reise-Magazin wird zusätzlich über einen Online-Blätterkatalog auf www.wz.de veröffentlicht.
Reise–Magazin1)
20003 WZP Westdeutsche Zeitung plus 6,66 9,87 5,66 8,39
Grundpreis/mm Direktpreis/mm s/w 4c s/w 4c
Alle Preise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Preisliste Nr. 44.5, Seite 14Gültig ab 1. Januar 2015
Technische Angaben: Höchstformat Mindestformat Höhe x Breite Höhe x Breite 315 x 230 mm 148 x 105 mm
Größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt worden sind.
Bei bestätigten Terminen für Beilagen ist der Auftrag erst endgültig angenommen, wenn die Verlage wenigstens 5 Tage vor Belegung ein Muster der Beilage prüfen können. Die Verlage behalten sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. Fremdbeilagen werden den verschiedenen Zeitungsbestandteilen (auch halbformatigen Verlagsobjek-ten) nach technischen Möglichkeiten beigefügt. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen; Beilagen, die durch Format oder Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils des Anzeigenteils erwecken, dürfen das Format von 300 x 215 mm nicht überschreiten oder müssen auf halbes Höchstformat gefalzt angeliefert werden oder werden mit einem Aufschlag berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden, wenn Beilagen bei der Zustellung aus den Zeitungen herausfallen oder deren Sauberkeit durch den Einlegevorgang leidet. Bedingt durch das maschinelle Einlegen muss bei normal geeigneten Beilagen mit einer Fehl- belegungsquote von 1–2% gerechnet werden. Die Verlage können eine Alleinbelegung sowie Produkt- und Konkurrenzausschluss nicht zusichern. Die vom Bundesverband Druck herausgegebenen Empfeh-lungen für die Beschaffenheit von Fremdbeilagen senden wir Ihnen auf Wunsch gern zu.
Mindestbeilegung: 5.000 Stück.Teilbelegungen sind möglich. In diesen Fällen wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass das ge-wünschte Gebiet ausschließlich und allein erfasst wird. Bei Teilbelegung behält sich der Verlag außerdem ein Verschieberecht vor, dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge.
Anlieferung: palettiert frei Haus Mo.- Do. 8 - 15 Uhr, Fr. 8 - 13 UhrFrühester Termin: 7 Tage vor ErscheinenLetzter Termin: 3 Werktage vor ErscheinenLetzter Rücktrittstermin: 10 Werktage vor ErscheinenLieferanschrift: WZ/ST/RGA: Rheinisch-Bergische Druckerei GmbH, Otto-Hausmann-Ring 185, 42115 Wuppertal
Prospektbeilagen
Alle Preise in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer.
Preise pro 1.000 Exemplare bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g bis 60 g weitere 10 g
Die Sonderveröffentlichungen der Westdeutschen Zeitung bieten Ihnen die Möglichkeit der zielgruppengenauen Ansprache. Sie stellen eine maßgeschneiderte Ergänzung zur tagesaktuellen Zeitung dar, um Ihr Unternehmen den Lesern zu präsentieren.
Finden Sie in unseren Themenwelten die passende Bühne für Ihre Werbebotschaft!
Individuelle Kundensonderveröffentlichungen sind auf Anfrage gerne möglich: Sie haben ein Firmenjubiläum, eine Neueröffnung oder einen anderen Anlass, der gefei-ert werden muss? Dann sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot für eine adäquate Sonderveröffentlichung.
Unsere gesamte Sonderthemenübersicht erreichen Sie durch einen Mausklick auf diese Seite oder online unter http://www.wz.de/anzeigen/mediadaten. Persönlich sind wir unter folgenden Kontaktdaten gerne für Sie da: Telefon 0202-717-2198 oder e-mail [email protected].
Finanzen
Bauenund Wohnen
Familie
Handwerk
Freizeit und Sport
Gesundheit und Wellness
Mobiles
Kultur undVeranstaltungen
Karriere
Lifestyle
Stadtund Region
Reise
Wirtschaft
Preisliste Nr. 44.5, Seite 18Gültig ab 1. Januar 2015
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Print-OnlineVorteilskombi1)
Immobilien 30 9,95
Auto 30 3,70
Stellen < 100 mm 42 22,50
Stellen > 100 mm (Ortspreis) 42 307,50
Stellen > 100 mm (Grundpreis) 42 362,00
Stellengesuche 30 4,60
Kunst, Hobby, Freizeit 30 kostenlos
1) Gemäß der jeweils gültigen kalaydo.de-Preisliste. Die Onlinestellung ist nicht rabattfähig. Alle Preise in Euro zuzüglich MwSt.
Preisliste Nr. 43, Seite 20,Gültig ab 1. Januar 2014
Erscheinungsort40212 DüsseldorfNielsen-Gebiet II
Rubriken Print-Online-Kombi
Immobilien 30 9,65
Auto 30 3,40
Stellen < 100 mm 42 21,75
Stellen > 100 mm (Ortspreis) 42 297,50
Stellen > 100 mm (Grundpreis) 42 350,00
Stellengesuche 30 4,20
Kunst, Hobby, Freizeit 30 kostenlos
1) Gemäß der jeweils gültigen kalaydo.de-Preisliste. Die Onlinestellung ist nicht rabattfähig. Alle Preise in Euro zuzüglich MwSt.
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Print-Online-Kombi Rubrikenanzeigen
Laufzeit (Tage)
Print-OnlineVorteilskombi1)
Preisliste Nr. 44.5, Seite 19Gültig ab 1. Januar 2015
1:1 Online-Verlängerung Ihrer Print-Anzeige, welche erscheint sobald der Leser seinen Mauszeiger über Ihren regionalen Logobutton be-wegt. Ihre Anzeige passt sich automatisch der Bildschirmgröße an und ist mit Ihrer Homepage verlinkt.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Buchung erfolgt ohne Mehraufwand (1:1 Print-Motivübernahme)
• Hohe Aufmerksamkeit durch Formatgröße (Autoskalierung)
• Anzeige verlinkt auf Ihre Homepage (Interaktivität)
Online-Anzeigenverlängerung Preispro Woche
Startseite oder überregionale Rubriken 250,00
Wuppertal, Krefeld, Düsseldorf 250,00
Mönchengladbach, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss 195,00
Kreis Viersen, Burscheid, Sprockhövel 125,00
Kombinationsrabatt Rabatt
ab zwei Regionen 10 %
ab vier Regionen 20 %
Alle aufgeführten Preise verstehen sich als Direktpreise in Euro zzgl. MwSt. und sind nicht AE-fähig, gemäß der gültigen WZ-Newsline Preisliste unter http://www.wz.de/werben.Weitere Informationen zu Buchungen, Formaten und Rabatten erhalten Sie telefonisch unter 0211 83 82 – 22 89 oder per E-Mail unter: [email protected].
Regionalseite mitWerbeteaser
Live-Beispiel unter http://www.wz.de/crossover-ad oder per Mausklick auf die Grafik
1:1 Printanzeige (klickbar)
MouseOver-Effektblendet Anzeige ein
Preisliste Nr. 44.5, Seite 20Gültig ab 1. Januar 2015
Das Online-Angebot der Westdeutschen Zeitung:Eine große Anzahl der User informiert sich auf Tageszeitungsportalen über das aktuelle Geschehen. Profitieren Sie von einer hohen Glaubwürdigkeit und erreichen Sie bis zu 605.000 Onlineleser1) im Monat mit durchschnittlich 8,95 Mio. Seitenaufrufen.2)
Daten und Fakten zu unseren Usern3): n 33% sind zwischen 14 und 29 Jahre altn 57% sind zwischen 30 und 59 Jahre altn 10% sind 60 Jahre und ältern 58% sind männlich, 42% sind weiblichn 51% haben Abitur / einen Hochschulabschlussn 18% haben ein Nettohaushaltseinkommen über
3.000,– €
Individuelle Beratung:Sie haben Fragen oder wünschen eine persön-liche und individuelle Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Alle aufgeführten Preise verstehen sich als Direktpreise in Euro zzgl. MwSt. und sind nicht AE-fähig.1) AGOF/Internet Facts 01–06/2014 2) IVW Online 06–08/2014 3) AGOF/Internet Facts 06/2014
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Sky- scraper160 x 600 Pixel
Medium Rectangle300 x 250 Pixel
Werbeform Format(Pixel)
TKP (Rotation) in Euro
Gesamtausgabe wz.de
Startseite und überregionale
Rubriken
Lokale Startseiten und Rubriken
Teaserbutton 300 x 100 15,00 20,00 25,00
Superbanner 728 x 90 20,00 25,00 30,00
Skyscraper 160 x 600 20,00 25,00 30,00
Medium Rectangle 300 x 250 20,00 25,00 30,00
Flash Layer 400 x 400 40,00 45,00 50,00
3er Kombi auf Anfrage 15,00 20,00 25,00
Banderole AD auf Anfrage 35,00 40,00 45,00
Wallpaper auf Anfrage 30,00 40,00 45,00
Preisliste Nr. 44.5, Seite 21Gültig ab 1. Januar 2015
Lokale Rubriken: Wuppertal, Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Viersen, Burscheid, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Sprockhövel
Alle aufgeführten Preise verstehen sich als Direktpreise in Euro zzgl. MwSt. und sind nicht AE-fähig, gemäß der gültigen WZ-Newsline Preisliste unter http://www.wz.de/werben.Weitere Informationen zu Buchungen, Formaten und Rabatten erhalten Sie telefonisch unter 0211 83 82 – 22 89 oder per E-Mail unter: [email protected].
LeseranalyseAuszüge aus der „MA 2014 der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (AG.MA), Leserschaft pro Ausgabe/Deutschsprachige Wohnbevölkerung in Privathaushalten ab 14 Jahre
Reichweiten: 100% = Gesamtbevölkerung im Verbreitungsgebiet ab 14 Jahre
pro Ausgabe 14,9% = 405.000
Männer 13,0% = 171.000
Frauen 16,7% = 234.000
ZusammensetzungGesamtbevölkerung
ab 14 Jahre (in %)
Westdeutsche Zeitung plus Leser pro Ausgabe
in %Reichweite
in % absolut
Männer/Frauen:
Männer 49 42 13,0 171.000
Frauen 51 58 16,7 234.000
Altersgruppen:
14 - 19 Jahre 7 3 6,6 14.000
20 - 29 Jahre 14 8 10,3 34.000
30 - 39 Jahre 14 9 9,9 38.000
40 - 49 Jahre 18 15 12,0 59.000
50 - 59 Jahre 17 22 17,1 87.000
60 - 69 Jahre 12 17 21,1 69.000
70 Jahre und älter 18 26 22,5 104.000
Schulbildung:
Volksschule/Grundschule, Hauptschule
47 42 13,9 170.000
weiterführ. Schule ohne Abitur 25 25 15,1 100.000
Abitur, Hochschulreife, Studium 28 33 16,2 135.000
ZusammensetzungGesamtbevölkerung
ab 14 Jahre (in %)
Westdeutsche Zeitung plus Leser pro Ausgabe
in %Reichweite
in % absolutBeruf des Haushaltsvorstands:Selbständige, freie Berufe, Landwirte
10 11 17,2 44.000
Leitende Angestellte, Beamte 10 14 18,5 58.000
Sonstige Angestellte und Beamte 44 41 14,0 167.000
Preisliste Nr. 44.5, Seite 23Gültig ab 1. Januar 2015
Erscheinungsort40212 DüsseldorfNielsen-Gebiet II
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Technische Angaben
1) Diese Angaben betreffen WZ plus sowie Düsseldorf EXPRESS. Die Angaben erfüllen mindestens die Richtlinien für Anzeigen des Bundesverbandes Druck. Bei 4c-Anzeigen werden zusätzlich 2 Andrucke auf Zeitungspapier benötigt. Geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton berechtigen nicht zu Ersatz- bzw. Minderungsansprüchen.
Satzspiegel1): (HxB) 430 x 282 mm Druckverfahren: Offset-Rotationsdruck
FTP FTP-Server auf Anfrage Weitere Informationen auf www.wz.de/anzeigen/mediadaten Daten per ftp nur als einzelne Dateien oder komprimierte Archive (sit, zip) senden, keine Ordner ablegen!
per Datenträger CD-Rom, ZIP (100/250 MB), DVD
Zusätzlich zu den digitalen Daten sollten Sie uns neben dem Auftrag einen verbindlichen Abzug als Proof zu senden. Nur so können wir feststellen, ob wir Ihre Bits und Bytes vollständig erhalten haben und diese einwandfrei Ihrem Auftrag zuordnen. Ohne diesen Abzug können wir keine Gewähr für einen korrekten Druck übernehmen. Der Anzeigenauftrag sollte weiterhin nur über Telefon, Telefax oder per E-Mail an die Anzeigenabteilung gesandt werden.
Bilder und Grafiken in Anzeigen
Farb- u. Graubilder: mindestens 264 dpi Bitmapbilder: mindestens 800 dpi
Bilder ausschließlich im Graustufen-, Multitone- oder CMYK Modus verwenden – keine Bilder im LAB- oder RGB-Modus. Bilder für 2c-Anzeigen in Duplex, nicht im CMYK-Modus anlegen.
Grafiken, Strichzeichnungen u.ä. sind nicht als Bilder, sondern als Vektor-EPS in die Dateien einzubinden. Andernfalls muß eine unzureichende Qualität der Elemente durch Downsampling auf 264 dpi in Kauf genommen werden.
Beim Dokumentenformat ist umlaufend ein Rand von ca. 5mm einzuhalten, um das Anschneiden von Rahmen oder sonstigen Elementen zu vermeiden.
Farbige Anzeigen
4c-, 3c-, 2c- Anzeigen mit Sonderfarben sind zu differenzieren. Ausschließlich Anzeigen, die CMYK gedruckt werden, dürfen als Prozessfarben angelegt werden.
Alle anderen farbigen Anzeigen sind als Sonderfarben aufzubauen. Hierbei muss die angelegte Sonderfarbe der späteren Auszugsfarbe entsprechen und nach HKS-Farbta-belle definiert werden (z. B. HKS 47).
Farbtonstufungen sind als Tonwerte der entsprechenden Sonderfarbe anzulegen. Anzeigen mit Sonderfarben dürfen keine Bilder im CMYK-Modus enthalten.
Dateiname
Bitte beachten Sie, dass Sie die Übermittlung mit Kundenname, Betreff und dem Erscheinungstag kennzeichnen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzu-rufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem ge-währten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter dem Preis entsprechend in An-zeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Num-mern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigen-schluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinba-rung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen und werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitli-chen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertre-tern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Bei-lagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckun-terlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Verlag haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuld-hafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Ver-tragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. Die Scha-densersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verlages nach den vorstehenden Regelun-gen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahr-lässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des be-treffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Ver-antwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tat-sächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preis-liste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ur-sprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages wird die erschienene Anzeige auf der Rechnung mit aufgedruckt oder es werden vollständige Belegexemplare geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auf-traggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnitt-liche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fach-zeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 15 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preismin-derungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Preisliste Nr. 44.5, Seite 26Gültig ab 1. Januar 2015
Erscheinungsort40212 DüsseldorfNielsen-Gebiet II
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j) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Ver-fügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; der Auftraggeber stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter frei. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröf-fentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
k) Bei Dauerkunden behält sich der Verlag vor, ohne Benachrichtigung des Auftraggebers den Beginn der sich regelmäßig erneuernden Abschlüsse auf den Quartalsanfang zu legen.
l) Im Falle der Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass.m) Ab 400 mm Höhe im Anzeigenteil wird die volle Satzspiegelhöhe (430 mm) berechnet.n) Für Sonderseiten und -rubriken, für Anzeigenstrecken, für in der Preisliste nicht erwähnte Teilbele-
gungen, für Kombinationsabschlüsse und Jahresabschlüsse ab 250.000 mm sowie für Kombinatio-nen mit anderen Titeln und bei Beilagen ab 3,5 Mio. Exemplaren können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden.
o) Der Verlag kann für Anzeigen, die in Themen-Kollektiven erscheinen, von der Preisliste abweichen-de Preise vereinbaren, die auch anteilige Kosten für thematisch unterstützende redaktionell gestal-tete Beiträge enthalten können. In einem solchen Fall werden die entsprechenden Beiträge oder die gesamte Veröffentlichung als „Anzeige“ gekennzeichnet.
p) Der Preis für Anzeigen von Auftraggebern aus dem Verbreitungsgebiet (Ortspreis) kann von sol-chen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz oder ihre Niederlassungen im Verbreitungsgebiet des Verlages haben und für sich oder ihre Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben oder ortsabhängig Wa-ren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Anzeigen des vorgenannten Kundenkreises über Wer-bungsmittler abzurechnen, so gelten nicht die Preise für Ortskunden, sondern die Grundpreise.
q) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
r) Der Verlag gewährt Konzernrabatt, sofern eine besondere Konzernvereinbarung geschlossen und eine Beteiligung von über 50 % nachgewiesen wird. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammen-schluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
s) Schadensersatzansprüche gegen den Verlag wegen gänzlichen oder teilweisen, vom Verlag nicht zu vertretenden Nichterscheinens der Zeitung bzw. der Anzeigen, insbesondere bei Störung des Arbeitsfriedens, sind ausgeschlossen.
t) Bei Änderung der Anzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
u) Veröffentlichte Anzeigen werden – soweit möglich – als Beleg auf die Rechnung gedruckt. Ein An-spruch auf Zusendung eines Beleges besteht nicht.
v) Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die keine gestalterischen Elemente enthal-ten, den Regelungen der Rechtschreibreform anzupassen. Dies gilt auch für schriftliche Fließsatzan-zeigenaufträge. Änderungen des Anzeigenauftrages, die zur Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Reklamation und vermögen keine Ansprü-che zu begründen.
w) Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Mög-lichkeiten ebenfalls in einem Onlinedienst zu veröffentlichen.
x) Wir weisen daraufhin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.
y) Anzeigenfarbreklamationen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen begründen keinen Anspruch.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Ange-bote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernan-zeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden ver-nichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftrag-geber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten, sowie Wa-ren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehen-den Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichts-stand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend ge-macht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungena) Der Verlag handelt den Auftraggebern gegenüber ausschließlich im Namen und für Rechnung der
angeschlossenen Verlage. Der Verlag hat von diesen Verlagen Inkasso-Vollmacht.b) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und diese
zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.c) Fehlerhaft gedruckte Kenn- und Kontroll-Nummern beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nur
unerheblich. Ein Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz ist hierfür ausgeschlossen.d) Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von
digitalen Druckunterlagen nicht, stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröf-fentlichung zu. Dies gilt auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB oder der Preisliste nicht beachtet. Der Kunde haftet dafür, dass übermittelte Daten frei von Viren sind. Dateien mit Viren kann der Verlag löschen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich im Übrigen Ersatzansprüche für von Viren verursachte Schäden vor.
e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine An-sprüche.
f) Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorlagen (z. B. Fotopapier) und auf Da-tenträgern angelieferte Anzeigen stehen dem Verlag mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen.
g) Abbestellungen von Anzeigen bzw. Beilagen müssen schriftlich oder unter Vorlage der Quittung bzw. eines Ausweises bis zum jeweiligen Anzeigenschluss erfolgen.
h) Bei Rubriken-, Fließsatz-, Treffpunkt- und bei privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf Beleg. Bei Wiederholungsanzeigen hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Beleg für die erste Anzeige, alle weiteren Termine können durch Aufnahme-Bescheinigung bestätigt werden.
i) Die Bestätigung einer bestimmten Platzierung bezieht sich jeweils auf die belegte Hauptausgabe. Soweit zu dieser Ausgabe lokale Wechselseiten gehören, behält sich der Verlag hier eine andere Platzierung vor.