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5. 11.304 km²Überwindung von Raum, Aufhebung von Raum (Entfernung) durch Zeit
(Erreichbarkeit) (Raum-Zeit-Strukturen)
Zeitbudget für Verkehr pro Tag: 74 Minuten (5 % von 24 Std.) Mobilität in Deutschland 2002, 50.000 HH mit 100.000 Personen, http://www.kontiv2002.de/pdf/mid_projektpraesentation_2_september.pdf ähnlich KONTIV 1976, 1982, 1989 (kontinuierliche Erhebung zum Verkehrsverhalten)
Zeitaufwand (Geschwindigkeit) und SiedlungsraumStundenradius der Großstadtregion (“Stundenraum“)1. Fußgängerstadt: 4 - 5 km/h2. Pferdebahnstadt: 8 km/h3. Straßenbahnstadt: 20 km/h 4. S-Bahnstadt: 40 km/h5. Autostadt: 60 km/h (Stadtautobahnen)
„Die Geschichte der Stadt ist die Geschichte des jeweils schnellsten Verkehrsmittels“
Zeitgewinne durch Straßenbau und Motorisierung, Hochgeschwindigkeit?
Wegezeiten der IV-Verkehrsteilnehmer im Durchschnitt gleich (Fuß, Rad, Auto, Motorrad) = Gesetz von d. Konstanz der Reisezeiten
Perth/Australien (1 PKW/EW) gleicher täglicher Reisezeit-Durchschnittswert wie Delft/Holland mit 67 % Rad- und Fußweganteil (75 Minuten/Tag = 5 % des Zeitbudgets von 24 Stunden)
Zunahme der Geschwindigkeit führt (wg. Reisezeitkonstanz) zur Ausdehnung des Raumes (Stadtregionen explodieren, Zeitgewinn wird in längere Wege reinvestiert). Probe: Wenn trotz wachsender Reisegeschwindigkeit Reisezeit konstant bleibt, wächst Verkehrsleistung, BVWP: Erreichbarkeitsvorteile lassen Verkehr wachsen: sog. induzierter Verkehr. BVWP 2015: Von den 1500 Bundesstraßenprojekten „sind über den Daumen gepeilt 1000 Vorhaben Ortsumgehungen.“ Matthias Röser, DVZ, 21.01.2014
Ergo: nicht „Stadt der kurzen Wege“, sondern „Stadt der geringen Geschwindigkeit.“
Quelle: Hermann Knopflacher, Zur Harmonie und Stadt und Verkehr, Wien 1993, S. 47 ffHEINZE, G.W. (1979): Verkehr schafft Verkehr. Ansätze zu einer Theorie des Verkehrswachstums als Selbstinduktion. In: Berichte zur
Raumforschung und Raumplanung, 4/5. Wien, S. 9-32.
Weltgrößtes Containerschiff: Emma Maersk und Schwesterschiffe (Post-Panamax-Schiffe)Länge: 397 mBreite: 56,40 m (Panamakanalschleuse: 32,30 m)Kapazität:13.000 20-Fuß-Container (elf Lagen im Rumpf, neun Lagen an Deck)Antrieb: 14-Zylinder-Dieselmotor mit 108.908 PS
Transportkosten (ISO-Container, TEU) Flasche Rotwein von Asien nach Hamburg: 11 Cent Hamburg - Stuttgart: 44 Centhttp://www.dradio.de/dlf/sendungen/hiwi/631314/„Nordseekrabben zum Puhlen nach China“„Tulpenzwiebeln zum Austreiben nach
Neuseeland“ (billiger als Gewächshäuser)Transportkosten für Container von Shanghai nach
2002: 105 ha/Tag: 380 km²/Jahr (BBR-Info Nr. 6/2003)
2020: 30 ha/Tag ?(Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung)
Individualisierung und Globalisierung = Suburbanisierung!
Freiflächenverbrauch: 105 ha pro Tag = 383 km²/Jahr 191.028 km² Ackerflächen in 498 Jahren besiedelt. Quelle: Flächenerhebung,http://www.destatis.de/basis/d/umw/ugrtab7.htmhttp://www.destatis.de/basis/d/verk/verktab1.htm Verkehr in Zahlen 2001/2002
Art der tatsächlichen NutzungNutzungsart
1993 1 1997 1 2001 1 km % km % km %
Bodenfläche insgesamt 356.970 100,0 357.030 100,0 357.031 100,0
Charta von Athen (autogerechte Stadt)• Höhendifferenz für durchgehende Fahrt, Flyover (§ 61)• Aufreihung der Häuser an Verkehrsstraßen muss aufhören• getrennte Wege für Fußgänger und Automobil (§ 62)• größere Distanz zwischen Kreuzungen, (§ 54: 200-400m)• Herausgabe 1942: 95 Artikel (vgl. 95 Thesen Luthers)
„Leber-Plan“ für Autobahnbau (Georg Leber Bundesverkehrsminister 1966-1972): „kein Bundesbürger soll mehr als 20 km von einer Autobahnauffahrt entfernt wohnen“ (nächstes Oberzentrum in einer Stunde erreichen, raumordnungspolitische Prämisse gleichwertige Lebensverhältnisse)
„Stau auflösen“, „Verkehr fließen lassen“ „Freie Fahrt für freie Bürger“ Tangentenplan BerlinAlexander Gall, „Gute Straßen bis ins kleinste Dorf!“. Verkehrspolitik in Bayern zwischen Wiederaufbau und Ölkrise, Frankfurt/Main
2006 (=Beiträge zur Historischen Verkehrsforschung, Bd. 7) http://www.unternehmensgeschichte.de/pdf/BerichtGeschdStr.PDF
Erschließungsstandards für SiedlungsflächenAusreichend, wenn Fußweg zur Haltestelle Luftlinienradius nicht
übersteigt: 600 - 1.000 m SPNV-Bahnhof (Regional- und S-Bahn) 400 - 600 m U-Bahnhof, 350 - 550 m Straßenbahnhaltestelle 300 - 500 m Bus-Haltestelleuntere Werte: Gebiete mit dichterer Besiedlung bzw. höherer Nutzungsintensität
VerbindungsstandardsReisezeitverhältnis ÖPNV/MIV: unter 1,0: sehr gut; 1,0 bis 1,5: gut, 1,5 bis 2,0: nicht ausreichend; > 2,0: ungünstig. Erreichbarkeit: Haupt- und Mittelzentren: 30 min; Zentrumsbereiche 45 - 60 min. Nahverkehrsplan Berlin 2000/2001 und 2004
Abb. 4: Durchschnittliche stündliche Verkehrsstärken je Wochentag des Jahres 1994 an der Langzeitzählstelle Reinickendorf Süd - BAB A 111 (SenVuB 1995)
Vertrag von Maastricht 1993, Art. 154 –156 Auf- und Ausbau TEN
Offene, wettbewerbsorientierte Märkte, Förderung des Verbunds und der Interoperabilität Randgebiete anschließen
Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes Entscheidung Nr. 1692/96/EG, 23. Juli 1996
Leitbild: auf Dauer tragbaren Personen- und Güterverkehr unter möglichst sozial- und umweltverträglichen sowie sicherheitsorientierten Bedingungen zu gewährleisten und alle Verkehrsträger unter Berücksichtigung ihrer komparativen Vorteile integrieren.
Netzmerkmale Vorhaben von gemeinsamem Interesse
Umsetzung der Leitlinien: Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaft 2001 Die europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellung für die Zukunft („Denkanstöße und Vorschläge“)
TEN (Energie, Transport, Telekom) „Lebensadern der europäischen Wirtschaft“ reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts, Stärkung wirt./soz. Zusammenhalt, Verbindung d. Netze, 30 vorrangige Projekte, mit denen vor 2010 begonnen
werden soll„auf der Grundlage von Vorschlägen der
Mitgliedstaaten 30 transnationale Verkehrsachsen nach ihrem europäischen Mehrwert und ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Verkehrs und der Integration der neuen Mitgliedstaaten benannt“
2020: Straße: 89.500 km (+4.800 km)Schiene: 94.000 km (davon 20.000 km HGV >=200 km/h; +12.000 km)
Wasserstraße: 11.250 km Häfen: 366 Flughäfen, 294 Seehäfen, 210 BinnenhäfenFinanzielle Hilfen: max. 10% der Gesamtkosten,
ausnahmsweise 20%, sofern sie grenzüberschreitend sind oder natürliche Hindernisse queren)
Fehmarn-Brücke (geplant) würde Fahrzeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von 4 auf 3 Stunden verkürzen: Kritik aus M-V. MP Ringstorff: "unfaire Konkurrenz" für die Fährlinien, sollte der Brückenbau mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Mopo 31.5.2007
(Tonnenkilometer ohne Küstenschiffe)http://europa.eu.int/comm/energy_transport/library/lb_texte_complet_de.pdfhttp://www.allianz-pro-schiene.de/cms/upload/pdf-Dateien/Grafiken_Tabellen/PM_070116_Marktanteil_Schienengueterverkehr_D_EU_Russland_USA_China_Australien.pdf
Europa - InteroperabilitätRichtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Interoperabilität des transeuropäischen
Hochgeschwindigkeitsbahnsystems Amtsblatt Nr. L 235 vom 17/09/1996 S. 0006 – 0024, http://www.aeif.org/public/docs/HS_Directive96-48DE.doc
Eckwerte für die Verwirklichung der Interoperabilität:- Mindestlichtraumprofil- Mindestbogenhalbmesser- Spurweite- Maximale Gleisbeanspruchungen- Mindestbahnsteiglänge- Bahnsteighöhe- Speisespannung- Geometrie der Fahrleitung- ERTMS-Daten (1)- Achsfahrmasse- Maximale Zuglänge- Fahrzeugbegrenzungslinie- Mindestbremswerte- Elektrische Grenzwerte der Fahrzeuge- Mechanische Grenzwerte der Fahrzeuge- Betriebliche Besonderheiten im Zusammenhang mit der Sicherheit der Zugförderung- Grenzwerte für Außengeräusche- Grenzwerte für Außenschwingungen- Grenzwerte für äußere elektromagnetische Störungen- Grenzwerte für Innengeräusche- Grenzwerte für Klimaanlagen- Besondere Merkmale für die Beförderung von Behinderten
http://w w w .statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab1.asphttp://w w w .allianz-pro-schiene.de/cms/upload/pdf-Dateien/Grafiken_Tabellen/051103_Grafik_Schienennetz_pro_Bundesland.pdf
Gemeinde – Verkehrsplanung Verkehr gesamt: Verkehrsentwicklungsplan
(Fördervoraussetzung GVFG, s. Veranstaltung integr. Verkehrsplanung) Straßenplanung: Baugesetzbuch (BauGB)
...“wenn die Erschließung gesichert ist“ (gesamte Erschließung, nicht nur § 127 BauGB)
benutzbar bis wann? (Fertigstellung der baulichen Anlage, § 123 BauGB) Was ist BauGB-beitragsfähige Erschließung alles? (§ 127 BauGB)
Aufgabe der Gemeinde (§ 123 BauGB), Bindung an B-Plan (§ 125 BauGB), Beitragsfähiger Erschließungsaufwand, 10% Gemeindeanteil (Ausnahme VEP) (§ 128, 129 BauGB). Verteilungsmaßstäbe (§ 131 BauGB)
Straßenverkehr: Verkehrsberuhigung, -lenkung, -beschleunigung: Straßenverkehrsordnung (StVO), Querschnittgestaltung (MIV; Rad und Fußgänger)
Parkraumbewirtschaftung: § 6a Abs. 6 u. 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i. V. mit Landesverordnung und ggf. Gemeindesatzung (s. integr. Verkehrsplanung)
„Stellplatzpolitik“ (notwendige Stellplätze, Ablöse): Bauordnungen der Länder (Musterbauordnung § 89 Örtliche Bauvorschriften) i.V. mit Gemeindesatzung
GVFG § 2 Förderungsfähige VorhabenBau oder Ausbau vona) verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger-/Erschließungsstraßenb) Busspuren,c) verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz,d) verkehrswichtigen zwischenörtl. Straßen in zurückgebliebenen Gebieten (gem. § 2 Abs. 2 Nr. 7 ROG),e) Straßen im Zusammenhang mit der Stillegung von Eisenbahnstreckenf) Verkehrsleitsystemen sowie von Umsteigeparkplätzen (P & R)g) öffentlichen Verkehrsflächen für GVZ (inkl. kom. Erschließungsanlagen §§ 127, 128 BauGB)a) Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie Bahnen besonderer Bauart,b) nichtbundeseigenen Eisenbahnen für SPNV (auf besonderem Bahnkörper geführt)3. Zentrale Omnibusbahnhöfe und Haltestelleneinrichtungen, Betriebshöfe und zentrale
Werkstätten für ÖPNV4. Beschleunigungsmaßnahmen für ÖPNV (rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme,
Ampelvorrangschaltungen)5. Kreuzungsmaßnahmen nach Eisenbahnkreuzungsgesetz oder Bundeswasserstraßengesetz6. Beschaffung von Standard-Linienomnibussen und Standard-Gelenkomnibussen
Erschließung von Baugebietenverkehrsmäßige Erschließung
beitragsfähig nach BauGB
(zweiter Abschnitt, § 127 BauGB)
I öffentl. Straßen, Wege, Plätze im Baugebiet (anbaubar und anbaufrei)
Beleuchtung und Entwässerung Grünanlagen und Parkflächen als
Teil von I (Keine Spielplätze)
II Immissionsschutzanlagen
versorgungsmäßige Erschließung
beitragsfähig nach anderen Vorschriften
(erster Abschnitt, § 123 BauGB)
Abfall Gas Wasser, Abwasser Strom Telekommunikation Wärme § 127 Abs. 4 BauGB: Das Recht, Abgaben für Anlagen zu
erheben, die nicht Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind, bleibt unberührt (insbes. für Abwasser, Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser) s. Kommunalabgabengesetze der Länder, Beitragssatzungen der Aufgabenträger